aus: Hans
Meier: Die Führerprüfung; Verlag Heinrich Vogel, Zürich, 61.
Auflage 2005
Es gibt da noch andere, inoffizielle
Hinweistafeln:
5.8.2010: Hinweistafeln warnen oft falsch oder
unvollständig
Wie ist das genau mit den Hinweistafeln
(Warnschilder) "Für Garderobe übernehmen wir keine
Haftung" - "Unsere Kassiererinnen sind angewiesen, Ihre
Taschen zu kontrollieren" - "Das Öffnen der Verpackung
verpflichtet zum Kauf" - "Eltern haften für ihre Kinder" -
"Bissiger Hund" - aber Kinder unter 6 Jahren können oft
keine Warnschilder lesen
Ein Warnschild hinzustellen ist immer gut, aber je nach
Situation hat das Schild dann einen Sinn oder ist Unsinn.
Interessante Details kommen in diesem Artikel zum Vorschein.
Aber lesen Sie selbst:
aus: n-tv online: Ratgeber: Ohne jede Rechtsgrundlage: Viele
Warnschilder nicht gültig; 5.8.2010;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Viele-Warnschilder-nicht-gueltig-article1210631.html
<Nicht Schildermaler machen das Recht, sondern der
Gesetzgeber und die Gerichte. Auch in vielen Bereichen des
täglichen Lebens gibt es Warn- und Hinweisschilder, die den
Betrachter das Fürchten lehren sollen. Vieles davon ist
juristischer Unsinn.
"Eltern haften für ihre Kinder" oder "Vorsicht, bissiger
Hund". Solche und ähnliche Schilder dominieren unseren
Alltag und damit auch unser Verhalten. Doch einige dieser
Warnungen und Hinweise haben keine rechtliche Bedeutung.
"Die meisten Schilder, die irgendwo hängen, sind
juristischer Unsinn. Die Leute fallen trotzdem darauf
herein, und deshalb werden sie auch immer weiter dort
hängen", erklärt der Rechtsanwalt Ralf Höcker.
[Haftung an der Garderobe
ist nur bei Verpflichtung zu einer Garderobenabgabe
fällig]
Damit die Jacke beim Essen nicht stört oder gar schmutzig
wird, gibt es in vielen Restaurants eine Garderobe. Und
gleich daneben hängt meist das Schild "Für Garderobe
übernehmen wir keine Haftung". Der Wirt will sich damit vor
Diebstahl oder Verlust schützen. Doch das Schild nützt ihm
nur in manchen Fällen.
Haftung kann nicht immer
ausgeschlossen werden
"Man kann nicht einfach pauschal die Haftung für die
Garderobe ausschließen", sagt Höcker. Es kommt vielmehr
darauf an, ob der Gast gezwungen wird, seine Garderobe
abzugeben. "Wenn er keine andere Chance hat, als seine Jacke
abzugeben, dann hat der Wirt auch dafür die Haftung zu
tragen", erklärt Stefanie Heckel vom Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband (Dehoga).
Wenn ein Gast aber selber entscheiden kann, ob er die Jacke
über die Stuhllehne oder an die Garderobe hängt, ist er auch
selbst dafür verantwortlich, ergänzt Jürgen Benad vom
Dehoga. Allerdings gibt es eine Grauzone. Nach einem Urteil
des Bundesgerichtshofs haftet ein Wirt auch dann nicht für
die Garderobe, wenn er den Wunsch des Gastes, sie am Tisch
zu behalten, ignoriert und sie stattdessen im Sichtbereich
des Gastes am Kleiderständer aufhängt (Az.: VIII ZR 33/79).
Taschenkontrolle an der
Supermarktkasse [ist nur bei Verdacht gerechtfertigt]
"Unsere Kassiererinnen sind angewiesen, Ihre Taschen zu
kontrollieren", prangt es mittlerweile an so mancher
Supermarktkasse den Kunden entgegen. "Kassiererinnen haben
kein Recht in Taschen zu gucken", erklärt Höcker.
Grundsätzlich muss ein Kunde also eine Taschenkontrolle
nicht hinnehmen. "Nur wenn ein konkreter Verdacht auf
Diebstahl besteht, müssen Verbraucher eine Durchsuchung
dulden", fügt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg hinzu.
Aufreißen von Verpackungen: Natürlich darf ein Kunde nicht
durch den Laden laufen und jede Verpackung aufreißen. Wenn
man es dennoch tut, muss man den Artikel aber nicht gleich
zahlen - selbst wenn ein Schild im Laden darauf hinweist:
"Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf". Das
Oberlandesgericht Düsseldorf entschied (Aktenzeichen: 6 U
45/00), dass nach den Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuchs der Kunde nicht verpflichtet ist, die Ware
abzunehmen und zu bezahlen, wenn er die Verpackung einer
Ware beschädigt. Er müsse höchstens Schadenersatz in Höhe
der Kosten leisten, die die Wiederherstellung der Verpackung
erfordert.
Eltern haften für ihre
Kinder [aber nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht]
Dieses Schild steht an fast jedem Baustellenzaun. Doch das
Gegenteil ist der Fall. "Eltern haften nicht für ihre
Kinder, sondern nur für ihre eigenen Fehler", sagt Höcker.
Kinder ab sieben Jahren müssen Schäden, die sie verursacht
haben, selbst bezahlen. Wenn das Kind jünger ist, habe der
Geschädigte Pech, so Höcker. Der Schaden muss nicht von den
Eltern ersetzt werden. Allerdings haben sie natürlich eine
Aufsichtspflicht. Und die hängt vom Verhalten und Alter des
Kindes ab. Wenn ein vernünftiges Kind also doch mal über den
Bauzaun klettert, kann den Eltern kein Vorwurf gemacht
werden. Wenn eine Mutter allerdings ihren dreijährigen Sohn
mit einem Hammer im Porzellanladen spielen lässt, muss sie
sehr wohl für den Schaden aufkommen, da sie nicht aufgepasst
hat.
Vergleichsrechner -
Haftpflichtversicherungen ["Bissiger Hund"]
Bissiger Hund: Nicht nur Postboten fürchten Übles, wenn sie
dieses Schild bei ihrer täglichen Tour von Haus zu Haus
sehen. Suggeriert es doch, dass der dort wohnende Hund
gefährlich ist und wenn er beißt, man selbst verantwortlich
sei. Doch falsch! Warnschilder befreien laut Höcker nicht
von der Haftung. Gerade kleine Kinder können solche
Warnschilder ja nicht lesen. Deshalb gilt: Wer ein Haustier
hält, muss zahlen, wenn es einen Menschen verletzt oder
etwas beschädigt.
dpa>