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Amalgam-Gutachten, Index

Abschrift von Michael Palomino (2007)

Amalgamfüllungen: Degussa bezahlt für die Schäden
                  nicht
Wir danken der Amalgam-Industrie für die Amalgam-Schäden durch ihre Gifte.
Die Regierungen sind blind und verbieten das Amalgam bis heute nicht.
In Volkszahnkliniken wird bis heute immer noch Amalgam gelegt.
Wieso muss man Amalgamsanierungen selbst bezahlen?
Weil die Industrie den doppelten Profit will, und die Regierungen konzessionieren diesen doppelten Profit.
Und die Schermetalle provozieren neue Krankheiten, die die Forschung in Schwung halten...


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Kommentar

Da ganze Universitätsverbände (z.B. in der dummen Schweiz, die immer kränker wird) das Amalgam-Gutachten gar nicht in den Regalen haben, fühle ich mich verpflichtet, es im Internet zu publizieren, damit die Menschen, die betroffen sind, sich in der ganzen Welt darauf beziehen können.

Quelle war eine Ausgabe des Kieler Amalgam-Gutachtens von der Universität Karlsruhe:

"Kieler Amalgam-Gutachten 1997; Medizinische, insbesondere toxikologische Feststellungen im Zusammenhang mit einer rechtlichen Beurteilung der Herstellung und des Vertriebs von Amalgam als Material für Zahnfüllungen. Prof. Dr. O. Wassermann, M. Weitz, Priv. Doz. Dr. C. Alsen-Hinrichs, unter Mitarbeit von Dr. Sibylle Mai. Institut für Toxikologie im Klinikum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Brunswiker Strasse 10, 24105 Kiel; 2. Auflage, Kiel 1997; Badische Landesbibliothek Karlsruhe, Signatur 98 B 985.

Wenn die ganze Welt nur noch Keramikfüllungen legen würde, dann würde die Keramik viel billiger, und die Menschen würden viel gesünder leben. Gleichzeitig würden die Gewässer auch kaum noch mit Quecksilber und anderen Metallen vom Amalgam verseucht, wie dies heute tagtäglich passiert, (ohne dass es jemand sagt). All dies wollen die Regierungen bis heute leider nicht merken, und die Chemie will das auch nicht, dass jemand etwas merkt, denn dann wären die Menschen ja viel weniger krank und würden weniger Medikamente kaufen, z.B. von den schweizer Pharma-Pitbulls Roche und Novartis, in Deutschland von Hoechst, in den "USA" von Pfitzer etc. ...

Michael Palomino 2007


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Kapitel

Hinweise der Autoren - (der Auftrag für die Studie - die Verweigerung der Publikation der genauen Resultate)


I. Einleitung - (verschiedene Amalgammischungen - Widersprüche)

 Kupferamalgam - Silberamalgam - Widersprüche - Absicht des Verbots 1994

1.1. Kupferamalgam S.1
1.2. Silberamalgam S.3


II. Quecksilber (Vorkommen und Wirkungen)

Vorkommen und Verwendung - die Wirkungen von Quecksilber im menschlichen Organismus - Hg-Dampf und Hg-Verbindung Methylquecksilber - Symptome bis zur Fehlgeburt

2.1. Vorkommen, Verwendung S.7
2.2. Kinetik [Verbreitungswege] S.8
a) Metallisches Quecksilber S.8
aa) Verschlucktes flüssiges Quecksilber S.9
bb) Eingeatmeter Quecksilberdampf S.9

b) Quecksilber-Ionen S.11
c) Organische Quecksilberverbindungen S.12

2.3. Symptomatik S.15
a) Akute Hg-Vergiftung S.15
b) Chronische Hg-Vergiftung S.16

2.4. Kanzerogenität [Erregen von Krebskrankheiten] S.18

2.5. Teratogenität [Bewirken von Missbildungen] S.18

2.6. Grenz- und Orientierungswerte S.20
a) Exposition am Arbeitsplatz [MAK-Werte, BAT-Werte] S.20
b) Exposition ausserhalb des Arbeitslebens [ADI-Werte] S.22


III. Toxisch bedingte Gesundheitsschädigungen durch Silberamalgam
S.23

3.1. Frühzeitiger Kenntnisstand z.B. der Degussa AG  S.24
[Warnungen von Degussa-Sprecher Loebich 1955 (S.25-27)]

3.2. Frühzeitige Bestätigung dieses Kenntnisstandes durch die wissenschaftliche Fachliteratur S.27
[Warnungen Fleischmann 1928, Stock 1928 (S.28); Warnungen Stock 1926, 1939 (S.30); Warnung Maschke 1930 (S.31-32); W. Borinski 1931 (S.32-36); W. Rheinwald 1954, 1955 (S.36); Warnung Schmitt 1955 (S.37); Warnung Thielemann 1954 (S.37); Warnung Wannenmacher 1929 (S.38); Warnung Fühner 1927 (S.39)]

3.3. Kenntnisstand auf seiten der Amalgamhersteller in der jüngeren Vergangenheit [ab Loebich 1955] (S.40)

3.4. Bestätigungen dieses Kenntnisstandes in der jüngeren wissenschaftlichen Zahnmedizin und in der weiteren Fachliteratur S.42
[Köhler 1958 hält "Fernschäden" fest - Falck / Weikart 1959 stellen den Hg-Dampf 24 Stunden pro Tag fest - Gmelins Handbuch stellt "chronische Vergiftungen" fest - Warnung Rheinwald 1962 - Gassers Schema der Amalgam-Krankheiten 1968 - Werbeanzeige von Ögussa und Degussa für Goldfüllungen bei amalgamsensiblen Personen 1993]

3.5. Aktuelle Stellungnahmen zahnärztlicher Standesorganisationen und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) S.48
[Die neue deutsche Fachliteratur der Zahnärzte empfiehlt, Amalgam nur  nach schriftlich dokumentierten und vom Patienten unterschriebenen Beratungsgesprächen anzuwenden]

3.6. Aktueller Wissensstand über toxisch bedingte Gesundheitsschädigungen durch Silberamalgam S.50

[Temperatur - Kaubewegungen - Kaugummi - Quecksilberdampf 24 Stunden täglich - Amalgamprüfkörper - "thermische Belastungen" - quecksilberarme Amalgamfüllungen Verstorbener - Zähneknirschen - Schnarchen - Zähnebürsten - Messungen - Föten und Neugeborene bei Amalgammüttern - Kiefer und Dentin - Grenzwerte für Trinkwasser und Raumluft - Immunsystem geschädigt und Antibiotikaresistenzen gefördert]

a) Quecksilbermenge im Mund
b) Bestätigung des Giftcharakters von Quecksilber auch in der zahnmedizinischen Fachliteratur S.51
c) Quecksilberfreisetzung aus Amalgamfüllungen S.51
d) Quecksilberaufnahme aus Amalgamfüllungen S.57

e) Amalgambedingte Quecksilberbelastungen in S.58
aa) Blut S.59
bb) Urin S.59
cc) Stuhl S.61
dd) Speichel [Faktor Kaugummi] S.62
ee) Atemluft [Faktor Kaugummi] S.64
ff) Organen wie Gehirn, Knochenmark, Leber, Niere u.v.a.m. S.66
gg) Zahn-Mund-Kiefer-Bereich S.71

f) toxikologische Bewertung S.73
aa) Verwendung des Begriffs "Vergiftung" S.73
bb) Zusammenwirken verschiedener Hg-Formen S.74
cc) Kontinuität der Exposition gegenüber Quecksilber aus Amalgamfüllungen S.75
dd) Toxizität täglich in Dampf-Form aufgenommener Hg-Mengen S.75
ee) Bewertung des amalgambedingten Hg-Gehalts im Speichel S.76
ff) Bewertung des amalgambedingten Hg-Gehalts in der Atemluft S.78
gg) ADI-Wert als Kriterium S.81
hh) Orientierungswerte des BGA / BfArM als Kriterien S.82
ii) Bandbreite individueller Reaktionsweisen S.82
jj) Gefahr fetaler [fötaler] und frühkindlicher Schädigungen S.90

3.7. Verarbeitungsfehler (bei Amalgamfüllungen - keine Aufklärung - schwere Körperverletzung durch Amalgam)

a) Anfälligkeit des Amalgams gegenüber Verarbeitungsfehlern S.93
[Unbedingte Gründlichkeit ist bei deutschen Kassen bei 10 Minuten pro Füllung nicht möglich]

b) Häufigkeit von Verarbeitungsfehlern S.95
[Die Amalgamindustrie weiss, dass viel gepfuscht wird]

c) Gesundheitliche Auswirkungen von Verarbeitungsfehlern S.99
[Schlecht gelegte Amalgamfüllungen sind noch giftiger als gut gelegte Amalgamfüllungen]

d) Folglich gebotene Massnahmen S.103
[Die verweigerte Aufklärung der Amalgamindustrie]

e) Verhalten der Amalgamhersteller S.105
[Die Lügen der Amalgamindustrie mit bewusster Schädigung der Menschen - der Kreislauf von Amalgam-Verbrechern und Chemie-Verbrechern und blinden Regierungen]

3.8. Scheinargumente (um Amalgam: Lügen der Krankenkassen und Falschaussagen in Studien - Elektroakupunktur nach Voll (EAV)

a) Vergleich mit Quecksilberspuren in der Nahrung (Standespresse) S.107
b) Vergleich mit Quecksilberspuren in der Nahrung (Einzelautoren) S.108
c) Bestreiten der Hg-Freisetzung überhaupt S.110
d) Irreführung bezüglich des Quecksilberanteils im Amalgam S.110
e) Widersprüchlichkeiten zur Symptomatik S.112
f) MAK-Wert und BAT-Werte als Beurteilungskriterien S.112
g) Blut- und Urin-Hg-Werte bei einer manifesten Hg-Vergiftung als Beurteilungskriterien S.116
h) Einfache Blut- und Urinuntersuchung als Beurteilungskriterium S.116

i) Erwartung einer Symptomfreiheit ab dem Zeitpunkt der Füllungsentfernung S.118
aa) Demgegenüber: Möglichkeit der Fortdauer amalgambedingter Symptome S.118
bb) Demgegenüber: vorübergehende Verschlimmerung der Symptomatik nach Füllungsentfernung sogar als Indiz für Ursächlichkeit des Amalgams S.120
cc) Seit Jahren als Scheinargument bekannt [das "Speichergift"] S.121

j) Zahl der im Bereich der Schulmedizin diagnostizierten Fälle S.121


IV. Ergebnis der gutachtlichen Würdigung S.127
Amalgam "ist ein toxikologisch ungeeignetes Zahnfüllungsmaterial" - die Amalgamindustrie produziert fahrlässig weiterhin das Amalgam gegen alle vorliegenden Daten

Literaturverzeichnis


Quellen
Kieler
                                              Amalgam-Gutachten,
                                              Titelblatt
Kieler Amalgam-Gutachten, Titelblatt
Kieler
                                              Amalgam-Gutachten,
                                              Inhaltsverzeichnis 01
Kieler Amalgam-Gutachten, Inhaltsverzeichnis 01
Kieler
                                              Amalgam-Gutachten,
                                              Inhaltsverzeichnis 02
Kieler Amalgam-Gutachten, Inhaltsverzeichnis 02
Kieler
                                              Amalgam-Gutachten,
                                              Inhaltsverzeichnis 03
Kieler Amalgam-Gutachten, Inhaltsverzeichnis 03



Bildernachweis

-- Amalfamfüllungen: http://www.kisro.de/amalgamsanierung.htm



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