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Kieler Amalgam-Gutachten

III. Toxisch bedingte Gesundheitsschädigungen durch Silberamalgam

III. 1. Die Publikation der Schädlichkeit von Silberamalgam durch den  Degussa-Fachautor Loebich 1955

Abschrift von Michael Palomino (2007)

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[Die juristisch-richterliche Feststellung der Schädlichkeit von Silberamalgam 1993]

"Den schlimmen Schock der Erkenntnis, dass wir jahrzehntelang ein schädliches Material verwendet haben, müssen wir überwinden." Mit diesen Worten kommentierte Engl (1993), promovierter Zahnarzt, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.9.1993 (Az.: 14a RKa 7/92), in dem "das Bundessozialgericht das Bestehen einer solchen potentiellen Gefährdung nunmehr höchstrichterlich anerkannt hat" (Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 1994).

Ähnlich bestätigte Tölg (1989 a; im gleichen Sinne ders. 1989 b), Professor für analytische Chemie und Leiter des Instituts für Spektrochemie und angewandte Spektroskopie, Dortmund: "Mir bekannte Informationen sprechen dafür, dass in einer nicht mehr zu vernachlässigenden Zahl von Fällen gravierende Schädigungen durch mobilisiertes Quecksilber aus Amalgamfüllungen beobachtet wurden."

Was hier

- von einem zahnmedizinisch tätigen Praktiker und

- von einem wissenschaftlich ausgewiesenen Chemiker mit (S.23) Schwerpunkttätigkeit ausserhalb der zahnmedizinischen Wissenschaft

mit vergleichsweise neuem Datum veröffentlicht worden ist, war bereits seit Jahrzehnten vorher jedem bekannt, der gesicherte auf Amalgam bezogene Erkenntnisse aus der zahnmedizinischen Fachliteratur in Einklang mit den Beobachtungen aus den Bereichen Toxikologie und Arbeitsmedizin gebracht hatte. Die hieraus gewonnene Überzeugung einer Gesundheitsschädlichkeit von Amalgamfüllungen fand sich bestätigt durch die Vielzahl von Schadensberichten, die im Fachschrifttum jedem zugänglich waren.

1.
Frühzeitiger Kenntnisstand z.B. der Deguassa AG [Warnung von Loebich 1955]

Den Herstellern des Amalgams war ein ernsthaftes Interesse an diesem Gesichtspunkt der Amalgamherstellung und verwendung zumutbar. Sie waren hierzu sogar verpflichtet, um abzuklären,

a)
ob die weitere Produktion des Amalgams angesichts der beim Patienten mit diesem Arzneimittel verbundenen Gesundheitsrisiken vertretbar war

und - im Falle einer Fortführung der Amalgamproduktion -

b)
welche Gegenmassnahmen geboten waren mit dem Ziel, die Risiken für die mit Amalgam behandelten Patienten einzugrenzen.

Wer mit Produkten aus hochtoxischen Inhaltsstoffen handelt, von denen bekannt wird, dass sie in der konkreten Anwendung Gesundheitsschäden verursachen können, ist zur Einleitung geeigneter Gegenmassnahmen (S.24) schon bei ersten ernstzunehmenden Anzeichen einer Schadenswirkung verpflichtet.

Die Einhaltung dieser Pflicht zu einem entsprechenden wissenschaftlichen Engagement war den Amalgamherstellern auch möglich. Sie verfügten - wovon auszugehen ist - über die Kenntnis der einschlägigen Publikationen und der relevanten Fakten aus Wissenschaft und Praxis.

Auf Grund dieses Kenntnisstandes veröffentlichte der Leiter des metallographischen Laboratoriums des Amalgamherstellers Degussa AG, Loebich (1955), bereits in den 50er Jahren die Warnung, dass Amalgam

"Beschwerden oder Krankheiten

hervorgerufen hat".

Bestätigend schreibt er, es könne "kein Zweifel sein, dass es solche Fälle gibt." Den "jüngsten Stand wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse" - so die Redaktion der "Zahnärztlichen Mitteilungen" in ihren einleitenden Worten hierzu - formulierte Loebich (1954) bereits ein Jahr zuvor mit den Worten: Amalgam - in Kombination z.B. mit hochkarätigem Dentalgold, hochwertigem Platingold, Spargold usw. - "kann in Einhelfällen eine

Gesundheitsstörung oder eine Allgemeinerkrankung

hervorrufen." Des weiteren war bereits damals anerkanntes Fachwissen, dass die physiologische Wirksamkeit einer solchen Metallkombination unabhängig davon besteht, ob ein metallischer Kontakt zwischen beiden Metallrestaurationen vorhanden ist (Loebich 1955); schon die gleichzeitige Anwesenheit in der (S.25) Mundhöhle reicht nach dem seit Mitte der 50er Jahre z.B. bei der Degussa AG vorhandenen und von ihrem Mitarbeiter Loebich (1955) im Fachschrifttum veröffentlichten Wissen insoweit aus, Allgemeinerkrankungen zu verursachen. Loebich (1955) präzisierte auch, auf welche Weise eine zahnärztliche Legierung wie Amalgam auf die menschlichen Lebensvorgänge einwirkt:

"Dies kann auf zwei grundsätzlich verschiedenen Wegen erfolgen.  E n t w e d e r  wirken die Ionen (Metallsalze) giftig, die sich aus dem Metall bilden können (chemische Einflüsse). "  O d e r  die "Potentialdifferenz (= elektrische Spannung) bewirkt irgendeine Funktionsstörung im Organismus (physikalischer Einfluss)."

Diese vermag nach Loebich (1955) "in erster Linie auf die nervösen Elemente im Organismus einzuwirken", wobei "die Lokalelementwirkung auf den Organismus dann besonders auffallend ist, wenn die beiden Metalle oder Legierungen in dauerndem oder zeitweiligem Kontakt stehen." Ein solcher Kontakt gehört jedoch "nicht zu den notwendigen Voraussetzungen für die physiologische Wirksamkeit der Metallkombination" (Loebich 1955).

Oft können "beide Einflüsse gleichzeitig auftreten. ... Das Lokalelement liefert nämlic, sobald nicht nur eine Spannung da ist, sondern auch ein Strom fliesst, eine der Stromstärke entsprechende Menge von Metallionen. Sie entstammen der unedleren Elektrode" - also dem Amalgam - "und

können auf dem chemischen Weg giftig wirken."

"An diesen Dingen kann der Zahnarzt heute nicht mehr vorübergehen", lautete die Mahnung Loebichs (1955) als Mitarbeiter eines Amalgamherstellers in den "Zahnärztlichen Mitteilungen". (S.26)

Damit anerkannte er gleichzeitig die Aufgabe und die Pflicht auch der Amalgamhersteller, "diese Dinge" ernst zu nehmen und korrekt, d.h. auch: umfassend das vorhandene Wissen über das Schädigungspotential von Silberamalgam u.a. gegenüber Zahnärzten und Ärzten offenzulegen. Loebich (1955) appellierte bereits im Jahre 1955 an Ärzte und Zahnärzte:

"Bei Gesundheitsstörungen und Erkrankungen unklarer Ätiologie [Herkunft], die auf die übliche ürztliche Behandlung und medikamentöse Therapie nicht ansprechen, sollte man immer auch prüfen, ob nicht Lokalelemente im Mund vorhanden sind, und ob vielleicht diese die Ursache oder das auslösende Moment für die Erkrankung bilden könnten."

Ausdrücklich als für den Patienten "gefährlich" bezeichnete Loebich (1955) eine Kombination von Amalgam mit Aluminium oder Aluminiumlegierungen im Mund. Ebenso kontraindiziert ist nach Loebich Amalgam bei Patienten, deren Zähne im übrigen bisher nur mit edleren Legierungen (z.B. Goldlegierungen) versorgt sind: Amalgam bedeutet hier, so die Erkenntnisse des Degussa-Fachautors Loebich bereits im Jahre 1955, ein zu grosses gesundheitliches Risiko für den Patienten.

Haftungsrechtliche Fragen in bezug auf Situationen, in denen Patienten durch eine Missachtung dieser Fakten in ihrer Gesundheit geschädigt worden sind, beschliessen die Ausführungen Loebichs (1955) zu dem Thema: "Unter welchen Umständen können Metalle im Munde schädlich sein?" (S.27)

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Quellen
Kieler
                            Amalgam-Gutachten, schädliches Silberamalgam
                            gemäss Loebich 1955, S. 23
Kieler Amalgam-Gutachten, schädliches Silberamalgam gemäss Loebich 1955, S. 23
Kieler
                            Amalgam-Gutachten, schädliches Silberamalgam
                            gemäss Loebich 1955, S. 24-25
Kieler Amalgam-Gutachten, schädliches Silberamalgam gemäss Loebich 1955, S. 24-25
Kieler Amalgam-Gutachten, schädliches
                            Silberamalgam gemäss Loebich 1955, S. 26-27
Kieler Amalgam-Gutachten, schädliches
Silberamalgam gemäss Loebich 1955, S. 26-27


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