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Kieler Amalgam-Gutachten

III. Toxisch bedingte Gesundheitsschädigungen durch Silberamalgam

III. 4. Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über die Giftwirkung von Amalgam ab 1955

Abschrift von Michael Palomino (2007)

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4.
[Köhler 1958 hält "Fernschäden" fest - Falck / Weikart 1959 stellen den Hg-Dampf 24 Stunden pro Tag fest - Gmelins Handbuch stellt "chronische Vergiftungen" fest - Warnung Rheinwald 1962 - Gassers Schema der Amalgam-Krankheiten 1968 - Werbeanzeige von Ögussa und Degussa für Goldfüllungen bei amalgamsensiblen Personen 1993]

Die gesamten Feststellungen von Mitarbeitern der Amalgamhersteller über die Schädlichkeit dieses Arzneimittels [Amalgam] bei einem Teil der mit Amalgam Behandelten fanden in der wissenschaftlichen Zahnmedizin und in der weiteren Fachliteratur auch nach dem Jahre 1955 ihre Bestätigung.


[Köhler 1958 hält Krankheiten durch Amalgam fest: "Fernschäden"]

- Köhler (1958) stellte in bezug auf Amalgamfüllungen (und weitere zahnärztliche Restaurationen) klar:

"Es kann nun durchaus nicht bestritten werden, dass durch diese im Munde auftretenden Potentialdifferenzen Schädigungen auftreten. Soweit diese Schädigungen lediglich unsere Werkstoffe betreffen, sind sie, so (S.42)

unangenehm sie auch im Einzelfall sein mögen, korrigierbar und reparierbar. Unangenehmer sind die ausgelösten Krankheitserscheinungen an der Mundschleimhaut, an tieferen Gewebspartien und sogar auftretende Fernschäden, die als

Intoxikationserscheinungen [Vergiftungserscheinungen]

(Nierenparenchym [Nierengewebe], Verdauungstraktus), allergische Phaenomene (Haut) und sehr lästige neurologische [die Nerven betreffenden] Erscheinungen bekannt geworden sind. Ich muss aber hier betonen, dass diese Erkenntnisse nicht jüngsten Datums sind."


Für die hier zitierte Arbeit wurde Köhler mit dem Arnold-Biber-Preis ausgezeichnet.


[K. Falck / P. Weikart 1959 stellen den Hg-Dampf 24 Stunden täglich fest - bei Vergiftungserscheinungen müssen die Amalgamfüllungen raus]

- In ihrer "Werkstoffkunde für Zahnärzte" führten Falck / Weikart (1959 S.164-165) aus:

"Auch hier wird die chronische Hg-Vergiftung durch den in die oberen Luftwege gelangenden Hg-Dampf hervorgerufen, der in diesem Fall von den Amalgamfüllungen abgegeben wird und sich der Atmungsluft beimischt. Es kann zu einer

Vergiftung

kommen, wenn Beschaffenheit, Grösse und Lage der Füllungen so sind, dass hinreichende Hg-Dampfmengen in den Atemstrom gelangen, d.h. etwa 2 Gamma im Kubikmeter Luft dauernd einwirken, bei beruflicher Hg-Vergiftung dagegen nur zu bestimmten Zeiten. ... (S.43)

Diese Angaben bestätigen die Annahme, dass auch Silberamalgamfüllungen nicht unbedingt harmlos sind, und dass sie auffällige Amalgamvergiftungen vielleicht selten, aber sicherlich häufiger leichte Vergiftungsfälle hervorrufen können, die aber dem Betroffenen das Dasein schon gründlich vergällen können. ...

Bei den geringsten eine Hg-Vergiftung anzeigenden Symptomen sind alle bei dem davon Betroffenen vorhandenen Amalgamfüllungen zu entfernen und durch andere zu ersetzen."


[Das Handbuch von Leopold Gmelin von 1961 stellt chronische Vergiftungen fest]

- In Gmelins "Handbuch der anorganischen Chemie" wurde im Jahre 1961 in dem Band "Quecksilber" einschränkungslos klargestellt (Gmelin 1961 S.170):

"Chronische Vergiftungen können ferner vorkommen bei ... Zahnbehandelten durch Amalgamplomben".


[Rheinwald 1962 bezeichnet Amalgam als "an erster Stelle" für die "Schädigung des Organismus"]

- Rheinwald (1962) warnte in der Fachzeitschrift "Zahnärztliche Praxis":

"Unter den vom Zahnarzt verwendeten Materialien, die zu einer direkten oder indirekten Schädigung des Organismus führen können, steht das Amalgam an erster Stelle."


[Profl. Fritz Gasser 1967 (Basel) schliesst die Giftigkeit des "Quecksilber der Zahnamalgame" nicht aus - das Schema der Amalgamkrankheiten von Gasser 1968]

- Gasser (1967), Zahnärztliches Institut der Universität Basel, äusserte sich ähnlich:

"Medizinisch betrachtet, stellt sich die Frage, ob das Quecksilber der Zahnamalgame gesundheitsschädlich (Zahnarzt und Hilfspersonal als Verarbeiter oder Patient) sein könnte. Beides ist möglich ..." (S.44)

Im Jahre 1968 stellte Gasser (1968) die bereits bekannten "Amalgam-Nebenwirkungen" in dem folgenden Schaubild dar:

Gasser 1968: Amalgam-Krankheitsschema
vergrössernGasser 1968: Amalgam-Krankheitsschema

Später definierte er Amalgam als "krankmachendes Agens" (Gasser 1972; ähnlich ders. 1976), begründete dies unter der Überschrift

"Aktuelles über Amalgamschädigungen"

in einer zweiteiligen Aufsatzfolge im "Zahnärzteblatt Baden-Württemberg" (Gasser 1976) und forderte "infolge möglicher Schädigungen von Patienten durch Amalgam" (Gasser 1972) eine Abkehr von diesem Füllungsmaterial (Gasser 1972; ders. 1976). (S.45)


[Thomsen 1980-er Jahre gibt Seminare für die Diagnostik von Amalgamvergiftungen - Degussa-Werbung für Goldfüllungen]

- Thomsen hielt gemeinsam mit einem Kollegen seit Anfang der 80er Jahre jährlich Fortbildungsseminare an den Fortbildungszentren verschiedener deutscher Zahnärztekammern (Zahnärztekammer Hamburg, Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, Zahnärztekammer Niedersachsen, Landeszahnärztekammer Hessen, Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe). Regelmässiger Bestandteil dieser zahnärztlichen Fortbildungsseminare waren die

"Diagnostik der Amalgam-Intoxikation"
und die
"Therapie der Amalgam-Intoxikation"

bei mit Amalgam behandelten Patienten (später lauteten die Fortbildungsthemen: "Diagnostik der Belastung des Organismus durch Amalgam" bzw. "Therapie der Belastung durch Amalgam").

Es wäre nun völlig unrealistisch, annehmen zu wollen, dass der Inhalt der jahrelang praktizierten beruflichen Fortbildung zur Schädlichkeit des Amalgams ausgerechnet den Amalgamherstellern unbekannt geblieben sein sollte. Insbesondere der Degussa AG waren die Fortbildungsinhalte und die fachliche Kompetenz bekannt, mit der Thomsen diesen folgenschweren Aspekt der zahnärztlichen Werkstoffkunde bearbeitet hatte und jedem fachlich Interessierten zum Bewusstsein brachte. Denn es war ausgerechnet wiederum Thomsen, den die Degussa AG und ihre österreichische Tochtergesellschaft Ögussa Dental auswählten, als die Schädlichkeit oder Unschädlichkeit eines anderen Firmenprodukts (Edelmetallegierung) als Amalgam geprüft werden sollte. Die Degussa AG scheute sich auch nicht, Werbung damit zu betreiben, dass Thomsen bei Verträglichkeitstests im Hinblick auf dieses Firmenprodukt mitgewirkt habe. Wörtlich ist in ihrer Werbeanzeige zu lesen (Zahnärztliche Mitteilungen Heft 11 / 1993 S.56): (S.46)

[Werbeanzeige von Degussa und Ögussa 1993 für Goldfüllungen mit Untersuchungen mit Elektroakupunktur nach Voll (EAV) gemäss "ganzheitlicher Zahnmedizin"]

"Damit's bleibt wie's ist: Biocrown III, Biocrown IV, Biocrown IV plus, Biobond III. Bioenergetisch verträgliche Speziallegierungen für den empfindlichen Patienten.

Harmonisch in sensiblem Umfeld
Hochgoldhaltige Legierungen sind ein sehr gut verträglicher Zahnersatz. Aber nicht alle Menschen reagieren in gleicher Weise auf Metalle. Was der eine gut verträgt, kann dem anderen Probleme bereiten. Bei empfindlichen Patienten können Begleiterscheinungen auftreten. Für diesen Personenkreis, dessen Wohlbefinden durch einzelne Legierungselement beeinträchtigt werden kann, hat die Ögussa-Dentalforschung verschiedene Speziallegierungen entwickelt.

Entwickelt und getestet nach EAV
Die Entwicklung von Biocrown III, Biocrown IV und IV plus sowie Biobond III wurde von Dr. med. dent. J. Thomsen (Hamburg) begleitet. Dr. Thomsen überprüfte die Verträglichkeit von unbearbeiteten Legierungen und fertigen Arbeiten mit Hilfe der Elektroakupunktur nach Voll (EAV); eine Methode, die er seit vielen Jahren erfolgreich in seiner Praxis anwendet. Die umfangreichen Tests und langjährige Erfahrungen bestätigen die hohe Akzeptanz dieser Legierungen, die das breite Degussa-Programm an Edelmetall-Dentallegierungen sinnvoll ergänzen.

Orientiert am speziellen Bedarf
Die Wahl der in Frage kommenden Legierung kann auch durch die Konstitution des einzelnen Patienten beeinflusst werden. Deshalb sollte auch beim Einsatz bioenergetisch verträglicher Legierungen auf eine vorausgehende individuelle Verträglchkeitsermittlung, wie sie von der ganzheitlichen Zahnmedizin gefordert wird, nicht verzichtet werden.

Ideal für zahlreiche Indikationsgebiete
Die bioenergetisch verträglichen Speziallegierungen eignen sich für zahlreiche Indikationen: Biocrown III, Biocrown IV und das Pd-freie Biocrown IV plus für Inlays, Onlays, Kronen, Fräsarbeiten und Brücken, auch zur Verblendung mit Kunststoff. Biobond III (Cu-frei) für Inlays, Onlays, Kronen und Brücken zur Verblendung mit Kunststoff und Dentalkeramik.

Herstellung: Ögussa Dental, Gumpendorfer Strasse 83-85, A-1036 Wien
Vertrieb: Degussa AG, Geschäftsbereich Dental, D-60287 Frankfurt am Main."



Werbungsanzeige von Ögussa und
                                    Degussa für Goldfüllungen für
                                    Patienten, die auf Amalgam sensibel
                                    reagieren
vergrössernWerbeanzeige von Ögussa und Degussa für Goldfüllungen für Patienten, die auf Amalgam sensibel reagieren



(S.47)

"Die Entwicklung von ... wurde von Dr. med. dent. J. Thomsen (Hamburg) begleitet. Dr. Thomsen überprüfte die Verträglichkeit von unbearbeiteten Legierungen und fertigen Arbeiten mit Hilfe der Elektroakupunktur nach Voll (EAV), eine Methode, die er seit vielen Jahren erfolgreich in seiner Praxis anwendet."

Dazu im Gegensatz verschweigt die Degussa AG seit mehr als zehn Jahren, was der von ihr fachlich anerkannte Experte Thomsen zur "Diagnostik der Amalgam-Intoxikation" und zur Therapie dieser durch Amalgam als ebenfalls firmeneigenem Produkt verursachten Erkrankung zu sagen hat.

Ein erheblicher Teil der von Thomsen und Kollegen seit vielen Jahren diagnostizierten und therapierten Fälle von "Amalgam-Intoxikation" bzw. von pathologischer Belastung mit Amalgam ist mit grosser Sicherheit mit darauf zurückzuführen, dass die Degussa AG als seinerzeit grösster Amalgamhersteller Deutschlands sich "taub" gestellt hat, sobald der von ihr auf diesem Gebiet fachlich anerkannte Experte Fakten zur Amalgamtoxizität vortrug und das gesundheitliche Leid beschrieb, das dieses Arzneimittel bei immer neuen Betroffenen ausgelöst hat.

Der tatsächlich in der Fachliteratur und an den Fortbildungszentren verschiedener Zahnärztekammern in Deutschland auch nach dem Jahre 1955 dokumentierte Wissensstand bestätigt also durchaus die Angaben von Amalgamhersteller-Mitarbeitern aus den Jahren 1954, 1955, 1982 und 1984 über die Gefahr gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam. (S.48)


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Quellen
Kieler
                            Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der
                            Zahnmedizin über Amalgam ab 1955, Seiten
                            42-43
Kieler Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam ab 1955, Seiten 42-43
Kieler
                            Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der
                            Zahnmedizin über Amalgam ab 1955, Seiten
                            44-45
Kieler Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam ab 1955, Seiten 44-45
Kieler Amalgamgutachten: Der
                            Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam
                            ab 1955, Seiten 46-47
Kieler Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam ab 1955, Seiten 46-47
Kieler Amalgamgutachten: Der
                            Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam
                            ab 1955, Seiten 48-49
Kieler Amalgamgutachten: Der Kenntnisstand der Zahnmedizin über Amalgam ab 1955, Seiten 48-49



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