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Kieler Amalgam-Gutachten

I. Einleitung - [verschiedene Amalgammischungen - Widersprüche]

 Kupferamalgam - Silberamalgam - Widersprüche - Absicht des Verbots 1994

Abschrift von Michael Palomino (2007); Fotos ergänzt (2008)



Degussa, Logo einer Giftfirma,
                            die für die "medizinische
                            Forschung" die Menschen mit Amalgam
                            krankmacht, ganz legal...
Degussa, das Logo einer Giftfirma, die viel Quecksilberdampf im Mund produziert


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Seit der Anwendung der Amalgame in der Zahnheilkunde wird die Diskussion über mögliche Gesundheitsschäden durch dieses Füllungsmaterial geführt (vgl. Willershausen / Zönnchen et al. 1994). Der Hauptgrund ist, dass immer wieder seit Mitte des 19. Jahrhunderts über Quecksilbervergiftungen im Zusammenhang mit Amalgamfüllungen berichtet wurde (Bauer 1989, S.5)*.

*Bei einer Bezugnahme auf Bücher sind im Text auch die Seitenzahlen angegeben (ausser bei Einzelbeiträgen in Büchern).

Es hat also nie an Stimmen gefehlt, die vor der Verwendung dieses quecksilberhaltigen Materials gewarnt haben (Rust 1961 S.2).

1.
[Zu weiche Kupferamalgame]

Amalgame sind flüssige, knetbare oder feste Legierungen des Quecksilbers mit anderen Metallen. Bis in das erste Drittel dieses Jahrhunderts hinein waren Kupferamalgame in Deutschland weit verbreitet.

  
Degussa, Logo
                            einer Giftfirma, die für die
                            "medizinische Forschung" die
                            Menschen mit Amalgam krankmacht, ganz
                            legal...
Degussa, Logo einer Giftfirma, die für die "medizinische Forschung" die Menschen mit Amalgam krankmacht, ganz legal...
Von seiten der Amalgamhersteller (z.B. Degussa-Fachautor Kropp 1985) wurde ihre medizinische Indikation (im Milchgebiss) noch bis in die 80er Jahre hinein bejaht (vgl. auch Nuoffer-Dieterle 1985 S.9: Kupferamalgam "wird in einigen Praxen noch zum Füllen von Milchzähnen verwandt"; Sauerwein 1985 S.8: Kupferamalgam "kommt als fertiges Amalgam ... in den Handel"; Künzel (S.1) 1985: "Speziell zur Versorgung von Milchzähnen empfiehlt man auch heute noch Kupferamalgam").

Kupferamalgam enthielt 64 % Quecksilber (Hg), 35 % Kupfer (Cu) und etwas Zinn oder Zinki. Dieses Amalgam wirkte antikariös und bakterizid. Aus ihm konnten jedoch - dies ist unter Zahnmedizinern allgemein anerkannt - beachtliche Mengen von Kupfer in Lösung gehen. Ausserdem setzten Kupferamalgamfüllungen auch Quecksilber frei, das als Dampf dem Organismus einverleibt wurde (Wannenmacher 1969). Bereits während die Hersteller Kupferamlgam produzierten und Zahnärzte dieses Material anwendeten, war es Standardwissen, dass bei Kupferamalgamfüllungen infolge der Metallfreisetzung aus den Füllungsoberflächen "die Gefahr einer Vergiftung" (Diehl 1974 S.2 m.w.N.) existierte bzw. "verschiedene Möglichkeiten der Schädigung bestehen" (Wannenmacher 1969) und "Vergiftungen" (Häupl 1953 S.451) sowie "Intoxikationserscheinungen" (Harndt 1955) auftreten konnten. Gleichzeitig war bekannt, dass "das Cu-Amalgam ohne weiteres durch andere Füllungswerkstoffe zu ersetzen ist, also leicht entbehrlich ist." (Wannenmacher 1969)

Insbesondere der Chemiker Stock (1926) wies ab dem Jahre 1926 eindringlich auf die Toxizität u.a. dieser Art von Amalgamfüllungen hin. Zustimmung erhielt Stock bereits frühzeitig nicht nur von Praktikern (Lichtwarck 1926; Werkenthin 1926; His 1927 / 1928), sondern auch von seiten der Universitätszahnmedizin (z.B. Dieck 1927; Harndt 1920). Wannenmacher (1929) schrieb: Es "muss das Kupferamalgam unter allen Umständen als Füllungsmaterial abgelehnt werden. ... Kupferamalgame dürfen in keiner zahnärztlichen Praxis mehr verarbeitet werden."

Trotz der bekannten Schadwirkungen des Kupferamalgams wurde dieses Füllungsmaterial allerdings weiterhin jahrzehntelang hergestellt, von Zahnärzten verwendet und - entgegen dem Kenntnisstand (S.2) an Universitätszahnkliniken - z.B. in der Kinderzahnheilkunde als angeblich "unentbehrlich" (Schach 1964) bezeichnet.

2.
[Relativ harte Silberamalgame]

Erst nach und nach vollzog sich der in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts einsetzende Übergang auf die etwas kostspieligeren Silberamalgame. sie wurden ebenfalls bereits im 19. Jahrhundert für die zahnärztliche Füllungstherapie produziert und wiesen im Vergleich zu Kupferamalgam i.d.R. eine verminderte Metallfreisetzungsrate auf. Diese Silberamalgame (auch "Siulber-Zinn-Amalgame" oder "Edelamalgame" genannt) entstehen durch Vermischung von 50 % GEwichtsanteilen flüssigen Quecksilbers einerseits mit 50 % Gewichtsanteilen in Form eines Metallpulvers aus Silber, Kupfer, Zinn, Quecksilber und ggf. Zink andererseits. Es bildet aich hierbei eine plastische, formbare Masse, die nach einem überschaubaren Zeitraum des Erhärtens dem Kaudruck weitgehend standhält.

In diesen Silberamalgamen war eine besonders korrosionsanfällige Phase die Gamma-2-Phase. Aus diesem Grund wurde ab Mitte der 70er Jahre ein zusätzlicher Legierungstyp auf den Dentalmarkt gebracht: die sogenannten Non-gamma-2-Amalgame. Auch bei dieser Art von Silberamalgamen wird flüssiges Quecksilber im Verhältnis 1:1 mit einem Metallpulver aus Silber, Kupfer, Zinn, Quecksilber und ggf. Zink vermischt; jedoch ist im Vergleich zu den herkömmlichen Gamma-2-bildenden Silberamalgamen der Kupferanteil im Legierungspulver erhöht, der Silberanteil oder - je nach Legierungstyp - der Zinnanteil niedriger. Hierdurch lässt sich die Bildung der Gamma-2-Phase weitgehend vermeiden. Diesem Legierungstyp werden daher günstigere werkstofftechnische Eigenschaften zugeschrieben als den gamma-2-bildenden Amalgamen. (S.3)

Amalgame waren bis zum 31.12.1994 Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. I Nr. 5 AMG [Arzneimittelgesetz] (seit dem 1.1.1995 sind sie Medizinprodukte) und unterlagen daher den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes. Im Jahre 1988 legte die Aufbereitungskommission B9 des Bundesgesundheitsamts die Zusammensetzung des - zu gleichen Gewichtsanteilen mit flüssigem Quecksilber zu vermischenden - Metallpulvers für die Herstelluing von Silberamalgamen wie folgt fest (Bundesanzeiger Nr. 46 vom 8.3.1988 S.1019; Bundesanzeiger Nr. 209 vom 8.11.1988 S.4779):


gamma-2-haltig
gamma-2-frei
Silberxxxxxxxxxxxxx min. 65 %xxxxxxxxxxxxx
min. 40xxxxxxxxxxxxx
Zinn
max. 29 %xxxxxxxxxxxxx max. 32xxxxxxxxxxxxx
Kupfer
max. 6 %xxxxxxxxxxxxx max. 30xxxxxxxxxxxxx
Zink
max. 2 %xxxxxxxxxxxxx max. 3xxxxxxxxxxxxx
Quecksilber
max. 3 %xxxxxxxxxxxxx max. 2xxxxxxxxxxxxx

Auf Initiative des Bundesgesundheitsamts hin nahmen die Amalgamhersteller im Jahre 1992 die gamma-2-haltigen Silberamalgame vom Markt. In Österreich war die Rücknahme der gamma-2-haltigen Silberamalgame bereits vorher erfolgt (Visser 1993 S.11).


[Die Widersprüche zwischen positiven Aussagen zu Amalgam und der Abnahme der gelegten Amalgamfüllungen - Regierungsstellen wollen 1994 Amalgam verbieten]

Als Vorteile der Anwendung von Amalgam in der zahnärztlichen Füllungstherapie wurden von der Arzneimittelkommission Zahnärzte (1987) u.a. genannt: Amalgam

- sei gut zu verarbeiten

- lasse sich gut verdichten, so dass eine homogene Füllung entstehe,

- werde hart und halte somit dem Kaudruck stand, (S.4)

- habe nach der Politur eine glatte Oberfläche, welche der Anlagerung von Belägen entgegenstehe,

- sei weitgehend abrieb- und auswaschfest.

  
Helmut Kohl, Bundeskanzler der
                                Bundesregierung der 1990-er Jahre: kein
                                Verbot von Amalgam, kein Schutz der
                                Bevölkerung
Helmut Kohl, Bundeskanzler der Bundesregierung der 1990-er Jahre: Es erfolgte kein Verbot von Amalgam, kein Schutz der Bevölkerung vor dem sarkastischen Kalkül der Industrie!
Desungeachtet ist der Amalgamverbrauch in Deutschland (alte Bundesländer) im Verlauf der 80er Jahre um mehr als 30 % zurückgegangen: von ca. 60 Millionen Amalgamfüllungen (schon allein in der gesetzlichen Krankenkasse) im Jahre 1980 (Riethe 1982) auf 37,5 Millionen im Jahre 1989 (Bundesregierung 1990 unter Berufung auf statistische Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung). Bereits vorher waren sowohl auf zahnärztlich-standespolitischer wie auch auf politischer Ebene die gesundheitlichen Risiken bei der Verwendung von Silberamalgamfüllungen offen angesprochen worden. So gab die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (1977) mit Datum vom 8.6.1977 die folgende Meldung heraus:

Kassenzahnärztliche Vereinigung
                  Nordrhein (kvno) warnt 1977 eindeutig vor Amalgam
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (kvno)
warnt 1977 eindeutig vor Amalgam


"Amalgamfüllungen nicht unbedenklich!

Zu dieser Schlussfolgeruing kommt Dipl. Ing. Detlev Stöfen. Stöfen, der als einer der besten Sachkenner auf dem Gebiet der Schwermetalle gilt, verweist auf jüngste Veröffentlichungen der Universität Basel über neue Beweise für die Quecksilberabgabe aus Silberamalgamfüllungen.

Professor Dr. Dr. Gasser, Basel, der aufgrund seiner Arbeiten von Silberamalgamfüllungen abrät, habe - so Stöfen - damit die von Professor Stock stammende ältere Warnung vor Amalgamfüllungen bestätigt.

Stöfen schreibt im einzelnen: (S.5)

... Es muss also auf diesem Wege mit einer Schädigung von Nerven gerechnet werden, ein Umstand, der um so gravierender ist, als sich das Nervensystem im Gegensatz zu anderen Organen nicht regenerieren kann. Neurologische Schäden können sich negativ auf alle Organe auswirken."

Auf Grund der weiteren bereits damals vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse erklärte der Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Brans (1979) am 8.3.1979:

"In der Zwischenzeit habe ich mich an den Hessischen Sozialminister gewandt und ihn um Einverständnis dafür gebeten, dass wir gemeinsam beim Bundesgesundheitsminister bzw. beim Bundesgesundheitsamt mit dem Ziel des Verbots von Amalgam tätig werden."

Sauter (1989), von 1981 bis 1989 Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Zahnärzte, gab als Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Tübingen intern gegenüber Kammermitgliedern auf einer BZK-Tagung am 9.9.1989 zu erkennen:

"Ich bin gar nicht glücklich über die Unbedingtheit, mit der sich unsere wissenschaftlichen Gesellschaften vor diese Restaurationssubstanz stellen."

Auf Grund einer zuvor vom Bundesgesundheitsamt vollzogenen Neubewertung der gesundheitlichen Risiken durch Amalgam erteilte der Direktor der Universitätszahnklinik Frankfurt / M. Heidemann (1994) am 11.7.1994 die - in Angleichung an das Verhalten anderer Zahnkliniken inzwischen wieder aufgehobene - Dienstanweisung, "sofort" und "gänzlich" auf Amalgam zu verziechten.

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Quellen
Kieler
                    Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seite 1
Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seite 1
Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seiten
                    2-3
Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seiten 2-3
Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seiten
                    4-5
Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seiten 4-5
Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seite 6
Kieler Amalgam-Gutachten, Einleitung, Seite 6


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Bildernachweis

-- Degussa-Giftfabrik, Logo: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Degussa-Logo.svg

-- Helmut Kohl, Profil 1995: http://www.gruhle-weiden.de/interessant.htm

-- Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Logo: http://www.rhein-sieg-kreis.de/gisy/catalog/product_info.php


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