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Kieler Amalgam-Gutachten

III. Toxisch bedingte Gesundheitsschädigungen durch Silberamalgam

III. 3. Der Kenntnisstand der Amalgamhersteller über die Giftwirkung von Amalgam ab 1955

Abschrift von Michael Palomino (2007)

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3.
Ab den Feststellungen des Degussa-Sprechers Loebich 1955 hat sich die Aktenlage über Amalgam nicht geändert

Dieses vorauszusetzende Fachwissen ist bei den Amalgamherstellern auch im Verlaufe der Zeit nach Loebichs Veröffentlichungen erhalten geblieben. So wies z.B. die Degussa AG in ihrem Schreiben vom 26.1.1984 ausdrücklich auf Umstände (elektrisch leitender Kontakt mit anderen Legierungen) hin, bei deren Vorliegen Amalgam zu

"gesundheitlichen Störungen führen" (S.40)

kann. Das Schreiben trägt die Unterschriften der - ebenso wie der Degussa-Fachautor Loebich - jeweils mit einem Doktortitel wissenschaftlich ausgewiesenen Degussa-Fachautoren Stümke und Kropp. Letzterer ist zudem im anerkannten Schrifttum mehrmals als Autor von Fachbeiträgen zur Amalgamproblematik an die wissenschaftliche Öffentlichkeit getreten. Ihm, dem weiteren Degussa-Fachautor Stümke und daher den gesamten Verantwortlichen im Geschäftsbereich Dental der Degussa AG war folglich positiv bekannt, dass Amalgam zu gesundheitlichen Störungen führen kann.

Die diesbezügliche Überzeugung auf seiten der Amalgamhersteller war zudem durch die Ausarbeitung eines - durch einen Professorentitel - ebenfalls wissenschaftlich ausgewiesenen Mitarbeiters eines weiteren Amalgamherstellers bekräftigt worden: Rehberg, Mitarbeiter der Bayer AG, Leverkusen, legte in seinem "2. Entwurf (genehmigt von der B9-Kommission des BGA)" der "Monographie über zahnärztliche konventionelle Amalgame" im September 1982 auf Seite 20 dar:

"Eine der Ursachen für die erwähnten nachteiligen Erscheinungen von länger im Munde befindlichen Amalgamfüllungen, wie z.B. die Verfärbungen und der Randbruch, ist die chemische bzw. elektrochemische Korrosion. Ausserdem können durch sie Metall-Ionen freigesetzt werden, die je nach Menge lokale und systemische Auswirkungen auf den Organismus aufweisen." (Rehberg 1982)

Es bestand unter den Amalgamherstellern offensichtlich Einigkeit darüber, dass Silberamalgam als Zahnfüllungsmaterial

"Beschwerden oder Krankheiten", (S.41)
"eine Gesundheitsstörung oder eine Allgemeinerkrankung",
"irgendeine Funktionsstörung im Organismus",
"für den Patienten ein Risiko, das vielleicht im Augenblick tragbar erscheint, aber schon in wenigen Jahren zu gross geworden sein kann",
"lokale und systemische Auswirkungen auf den Organismus" verursachen, "zu gesundheitlichen Störungen führen" sowie "giftig" und "gefährlich" sein kann.

Die Aussage, dass Metallionen aus Amalgamfüllungen freigesetzt werden und lokale bzw. systemische Auswirkungen auf den Organismus entfalten können, ist zudem von der u.a. mit Universitätsprofessoren besetzten B9-Kommission des Bundesgesundheitsamts genehmigt, also auch dort zustimmend als korrekt bewertet worden. Gleichzeitig erfuhr spätestens durch diese genehmigte Ausarbeitung des Bayer-AG-Mitarbeiters Rehberg auch das Bundesgesundheitsamt (BGA) von den die Gesundheit schädigenden Auswirkungen, die Amalgam zu entfalten vermag. (S.42)


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Quellen
Kieler
                            Amalgamgutachten: Kenntnisstand der
                            Amalgamhersteller über Amalgam ab 1955,
                            Seiten 40-41
Kieler Amalgamgutachten: Kenntnisstand der Amalgamhersteller über Amalgam ab 1955, Seiten 40-41

Kieler
                            Amalgamgutachten: Kenntnisstand der
                            Amalgamhersteller über Amalgam ab 1955,
                            Seiten 42-43
Kieler Amalgamgutachten: Kenntnisstand der Amalgamhersteller über Amalgam ab 1955, Seiten 42-43


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