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Strassensignalisationen ohne Text -

auch für Analphabeten geeignet

Verkehrszeichen Sackgasse velodurchlässig /
              fahrraddurchlässig mit Velowegsignet / Fahrradwegsignet am
              Ende

von Michael Palomino (2003 / 2006)

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Kommentar

Im Zuge der Arbeit für eine wohnliche Stadt kam ich zum Schluss, dass es an Verkehrszeichen mangelt,
- die den Veloverkehr präzise mit dem Velosymbol leiten
- die für alle VerkehrsteilnehmerInnen ohne Text unabhängig von der Muttersprache leicht verständlich sind.

Insgesamt ist das Velosymbol im Kanon der Verkehrszeichen viel zu wenig vorhanden, so dass grosse Teile der Bevölkerung, die nicht lesen können oder keine lokalen Zeitungen lesen, nicht wissen, welche Möglichkeiten mit dem Velo überhaupt möglich sind. Das Velo-Symbol soll also viel mehr im Strassenverkehr vorkommen, um gleichzeitig für den effizienten Veloverkehr Werbung zu machen.

Die symbolische Wegleitung ist auch deswegen zeitgemäss,
- weil ganze Bevölkerungsgruppen in Europa nicht lesen können
- weil ganze Migrationsgruppen die Landessprachen nicht oder kaum beherrschen
- weil der durchschnittliche IQ mit Computerspielen und Globalisierung abnimmt statt zunimmt
- weil die symbolische Wegleitung schneller wahrgenommen wird, was dem heutigen Internet-Zeitalter entspricht.

Meine Vorschläge haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Analog können weitere Signalisationen entworfen werden.

Michael Palomino
Juni 2003


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Inhalt

1. Anfang von Velostreifen / Velowegen
2. Einbahnstrassen als Tempo-30-Zone: Tempolimite im Einbahn-Strassenschild wiederholt
3. Einbahnstrasse in engen Verhältnissen: Signalisation von 10m Abstand zwischen Auto und Velo
4. Einbahnstrasse mit Velogegenverkehr, manchmal auch Mofa-Gegenverkehr, selten Bus- und Taxi-Gegenverkehr
5. Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr in engen Verhältnissen
6. Einbahnstrasse mit Velo-/Mofa-Gegenverkehr in engen Verhältnissen
7. Tempo-20-/-30-Zonen: Signalisationen
8. Velodurchlässigkeit bei breiten Fussgängerwegen
9. Velodurchlässigkeit von Sackgassen
10. Velostrasse
11. Kreisverkehr
12. Veloübergänge
13. Zubringerdienst: Zubringer gestattet: Signalisation mit und ohne Text
14. Parkieren: Signalisation mit und ohne Text
15. Ausnahmen für das Abbiegen: Signalisation mit und ohne Text
16. Autobahnzubringer: Ergänzung mit Tempo 60



zum
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1. Anfang von Velostreifen / Velowegen

Velostreifen / Veloweg: Anfang mit
                          Trennung durch Pfosten
Velostreifen / Veloweg: Anfang mit Trennung durch Pfosten.



zum
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2. Einbahnstrassen als Tempo-30-Zone: Tempolimite im Einbahn-Strassenschild wiederholt

Vorschlag Palomino:

Signalisation von Einbahnstrassen mit
                          Tempo-30-Signalisation kombiniert
Signalisation von Einbahnstrassen mit Tempo-30-Signalisation kombiniert.


- die Tempolimite ist jeweils immer angegeben, es gibt keine Ausreden für RaserInnen
 NARRENSICHER

Signalisation von Einbahnstrassen mit
                          Tempo-30-Signalisation kombiniert mit
                          Farbwechsel
Signalisation von Einbahnstrassen mit Tempo-30-Signalisation kombiniert mit Farbwechsel

- die Tempolimite ist jeweils immer angegeben, es gibt keine Ausreden für RaserInnen
- eindeutiger Farbwechsel, die Tempolimite wird besser wahrgenommen
 NARRENSICHER


zum
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3. Einbahnstrasse in engen Verhältnissen: Signalisation von 10m Abstand zwischen Auto und Velo

Vorschlag Palomino:

Einbahnstrasse in engen Verhältnissen: Signalisation 10m Abstand zwischen Auto und Velo (Idee Palomino)  NARRENSICHER

Signalisation einer Einbahnstrasse mit
                          einem Abstand von 10m zwischen Auto und Velo
Signalisation einer Einbahnstrasse mit einem Abstand von 10m zwischen Auto und Velo.

- erfordert KEINE Sprachkenntnisse
- absolut klare Signalisierung
- klare Signalisation, dass das Auto sich dem Tempo der VelofahrerInnen anpassen muss NARRENSICHER


Signalisation einer Einbahnstrasse mit
                          einem Abstand von 10m zwischen Auto und Velo,
                          ausserdem Angabe von Tempo 30
Signalisation einer Einbahnstrasse mit einem Abstand von 10m zwischen Auto und Velo,
ausserdem Angabe von Tempo 30.

- erfordert KEINE Sprachkenntnisse
- die Tempolimite ist jeweils immer angegeben, es gibt keine Ausreden für RaserInnen
- klare Signalisation, dass das Auto sich dem Tempo der VelofahrerInnen anpassen muss NARRENSICHER


Signalisation einer Einbahnstrasse mit
                          einem Abstand von 10m zwischen Auto und Velo,
                          ausserdem Angabe von Tempo 30 mit Farbwechsel
Signalisation einer Einbahnstrasse mit einem Abstand von 10m zwischen Auto und Velo,
ausserdem Angabe von Tempo 30 mit Farbwechsel

- erfordert KEINE Sprachkenntnisse
- die Tempolimite ist jeweils immer angegeben, es gibt keine Ausreden für RaserInnen
- klare Signalisation, dass das Auto sich dem Tempo der VelofahrerInnen anpassen muss NARRENSICHER


Signalisation einer Einbahnstrasse mit
                          einem Abstand von 10m zwischen Auto und Velo,
                          Signalisation von Tempo 30 im Abstand
Signalisation einer Einbahnstrasse mit einem Abstand von 10m zwischen Auto und Velo,
Signalisation von Tempo 30 im Abstand

- erfordert KEINE Sprachkenntnisse
- die Tempolimite ist jeweils immer angegeben, es gibt keine Ausreden für RaserInnen
- klare Signalisation, dass das Auto sich dem Tempo der VelofahrerInnen anpassen muss NARRENSICHER



zum
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4. Einbahnstrasse mit Velogegenverkehr, manchmal auch Mofa-Gegenverkehr, selten Bus- und Taxi-Gegenverkehr

Einbahnstrasse (falsche Richtung) velodurchlässig mit Velogegenverkehr: Signalisation

Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche
                          Richtung) velodurchlässig mit "Fahrrad
                          frei" / "Velo frei"
Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche Richtung) velodurchlässig mit "Fahrrad frei" / "Velo frei".

Signalisation: fast NARRENSICHER, aber rudimentäre Sprachkenntnisse erforderlich, Verbot und Gebot haben verschiedene Formen (Erkrath) B3, S.1; (Köln) K4, S.4
Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche
                          Richtung), Velos / Fahrräder im Gegenverkehr
Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche Richtung), Velos / Fahrräder im Gegenverkehr.

Signalisation: ABSOLUT NARRENSICHER, weil KEINE Sprachkenntnisse erforderlich sind, Verbot und Gebot haben verschiedene Formen (Idee Palomino)

Einbahnstrasse (falsche Richtung) velodurchlässig mit Velogegenverkehr, wo man nur langsam fahren kann: Signalisation ohne Text
Verkehrsschild
                        Einbahnstrasse (falsche Richtung), mit der
                        Ergänzung: Velo / Fahrrad erlaubt bei Tempo 5
Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche Richtung), ergänzt durch Velo / Fahrrad erlaubt bei Tempo 5

Verkehrsschild
                        Einbahnstrasse (falsche Richtung) mit der
                        Ergänzung: Velo / Fahrrad im Gegenverkehr
                        erlaubt, mit Tempo 5
Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche Richtung) mit der Ergänzung Velo / Fahrrad im Gegenverkehr erlaubt, mit Tempo 5
Diese Signale sind ABSOLUT NARRENSICHER
-- KEINE Sprachkenntnisse erforderlich
-- Anpassung der VelofahrerInnen an Fussgängergeschwindigkeit ist vorgeschrieben
-- Verbot und Gebot haben verschiedene Formen (Idee Palomino)

Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche
                          Richtung) mit der Ergänzung: Velo / Fahrrad im
                          Gegenverkehr erlaubt im
                          "Schrittempo"
Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche Richtung) mit der Ergänzung: Velo / Fahrrad im Gegenverkehr erlaubt im "Schrittempo"

Signalisation: bedingt NARRENSICHER, Sprachkenntnisse erforderlich, Anpassung der VelofahrerInnen an Fussgängergeschwindigkeit ist vorgeschrieben, FussgängerInnen dürfen durch Velos nicht gefährdet werden; Verbot und Gebot haben verschiedene Formen (Idee Palomino)
Verkehrsschild Einbahnstrasse, mit der
                          Ergänzung: Velo / Fahrrad im Gegenverkehr
                          erlaubt im "Schrittempo" bei Tempo
                          5
Verkehrsschild Einbahnstrasse, mit der Ergänzung: Velo / Fahrrad im Gegenverkehr erlaubt im "Schrittempo" bei Tempo 5

Diese Signalisation ist ABSOLUT NARRENSICHER mit Prioritätsangabe, Sprachkenntnisse für die Grundordnung NICHT erforderlich, Anpassung der VelofahrerInnen an Fussgängergeschwindigkeit  ist vorgeschrieben, FussgängerInnen dürfen durch Velos nicht gefährdet werden; Verbot und Gebot haben verschiedene Formen (Idee Palomino)

Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche
                          Richtung), mit der Ergänzung: Velo / Fahrrad
                          und Mofa sind im Gegenverkehr erlaubt
Verkehrsschild Einbahnstrasse (falsche Richtung), mit der Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa sind im Gegenverkehr erlaubt.

Einbahnstrasse (eine Richtung) velodurchlässig mit Velogegenverkehr: Signalisation ohne Text


"Einbahnstrasse" (Pfeil geradeaus) mit Tafel  "Velof " (Hassfurt / Main) B6, S.4 ABSOLUT NARRENSICHER , weil zum Verständnis KEINE Kenntnisse der Landessprache nötig sind und keinE AutofahrerIn behaupten kann, sie hätte es nicht lesen können

Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), mit der Ergänzung: Velo / Fahrrad
                          im Gegenverkehr erlaubt
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung), mit der Ergänzung: Velo / Fahrrad im Gegenverkehr erlaubt.

- KEINE Sprachkenntnisse erforderlich
- Velosignet macht Werbung für den Veloverkehr
- Vorschrift und Ausnahme sind in verschiedenem Format und sind auf den ersten Blick erkennbar


Einbahnstrasse (eine Richtung) velodurchlässig, mofadurchlässig mit Velo-/Mofa-Gegenverkehr

Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), mit der Ergänzung: Velo / Fahrrad
                          und Mofa im Gegenverkehr erlaubt
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung), mit der Ergänzung:
Velo / Fahrrad und Mofa im Gegenverkehr erlaubt



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5. Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr in engen Verhältnissen

Vorschlag Palomino:

Einbahnstrasse in engen Verhältnissen mit Velogegenverkehr: Signalisation Abstand 10m zwischen Auto und Velo (Idee Palomino)  NARRENSICHER
- erfordert KEINE Sprachkenntnisse
- absolut klare Signalisierung
- klare Signalisation, dass das Auto sich dem Tempo der VelofahrerInnen anpassen muss NARRENSICHER

Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), Ergänzung: Velos / Fahrrad im
                          Gegenverkehr erlaubt, weitere Ergänzung: Der
                          Abstand zwischen Velos und nachfolgendem Auto
                          soll mindestens 10m betragen.
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung),  Ergänzung: Velos / Fahrrad im Gegenverkehr erlaubt, weitere Ergänzung: Der Abstand zwischen Velos und nachfolgendem Auto soll mindestens 10m betragen.

Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), Ergänzung: Velos / Fahrrad im
                          Gegenverkehr erlaubt, weitere Ergänzung: Der
                          Abstand zwischen Velos und nachfolgendem Auto
                          soll mindestens 10m betragen, ausserdem
                          Tempo-30-Angabe
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung),  Ergänzung: Velos / Fahrrad im Gegenverkehr erlaubt, weitere Ergänzung: Der Abstand zwischen Velos und nachfolgendem Auto soll mindestens 10m betragen, ausserdem Tempo-30-Angabe.

pVerkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), Ergänzung: Velos / Fahrrad im
                          Gegenverkehr erlaubt, weitere Ergänzung: Der
                          Abstand zwischen Velos und nachfolgendem Auto
                          soll mindestens 10m betragen, ausserdem
                          Tempo-30-Angabe mit Farbwechsel
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung),  Ergänzung: Velos / Fahrrad im Gegenverkehr erlaubt, weitere Ergänzung: Der Abstand zwischen Velos und nachfolgendem Auto soll mindestens 10m betragen, ausserdem Tempo-30-Angabe mit Farbwechsel.

Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), Ergänzung: Velos / Fahrrad im
                          Gegenverkehr erlaubt, weitere Ergänzung: Der
                          Abstand zwischen Velos und nachfolgendem Auto
                          soll mindestens 10m betragen, ausserdem
                          Tempo-30-Angabe im Abstand.
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung),  Ergänzung: Velos / Fahrrad im Gegenverkehr erlaubt, weitere Ergänzung: Der Abstand zwischen Velos und nachfolgendem Auto soll mindestens 10m betragen, ausserdem Tempo-30-Angabe im Abstand.



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6. Einbahnstrasse mit Velo-/Mofa-Gegenverkehr in engen Verhältnissen

Vorschlag Palomino:

Einbahnstrasse in engen Verhältnissen mit Velo-/Mofa-Gegenverkehr: Signalisation Abstand 10m zwischen Auto und Velo (Idee Palomino)  NARRENSICHER
- erfordert KEINE Sprachkenntnisse
- absolut klare Signalisierung
- klare Signalisation, dass das Auto sich dem Tempo der VelofahrerInnen anpassen muss NARRENSICHER

Einbahnstrasse (eine Richtung),
                          Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa im
                          Gegenverkehr erlaubt, Ergänzung: Der Abstand
                          zwischen Velo / Fahrrad / Mofa und Auto soll
                          mindestens 10m betragen.
Einbahnstrasse (eine Richtung), Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa im Gegenverkehr erlaubt, Ergänzung: Der Abstand zwischen Velo / Fahrrad / Mofa und Auto soll mindestens 10m betragen.

fEinbahnstrasse (eine Richtung),
                          Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa im
                          Gegenverkehr erlaubt, Ergänzung: Der Abstand
                          zwischen Velo / Fahrrad / Mofa und Auto soll
                          mindestens 10m betragen, Ergänzung: Tempo 30
Einbahnstrasse (eine Richtung), Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa im Gegenverkehr erlaubt, Ergänzung: Der Abstand zwischen Velo / Fahrrad / Mofa und Auto soll mindestens 10m betragen, Ergänzung: Tempo 30.

Einbahnstrasse (eine Richtung),
                          Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa im
                          Gegenverkehr erlaubt, Ergänzung: Der Abstand
                          zwischen Velo / Fahrrad / Mofa und Auto soll
                          mindestens 10m betragen, Ergänzung:
                          Tempo-30-Angabe mit Farbwechsel
Einbahnstrasse (eine Richtung), Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa im Gegenverkehr erlaubt, Ergänzung: Der Abstand zwischen Velo / Fahrrad / Mofa und Auto soll mindestens 10m betragen, Ergänzung: Tempo-30-Angabe mit Farbwechsel.

Einbahnstrasse (eine Richtung),
                          Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa im
                          Gegenverkehr erlaubt, Ergänzung: Der Abstand
                          zwischen Velo / Fahrrad / Mofa und Auto soll
                          mindestens 10m betragen, Ergänzung:
                          Tempo-30-Angabe im Abstand.
Einbahnstrasse (eine Richtung), Ergänzung: Velo / Fahrrad und Mofa im Gegenverkehr erlaubt, Ergänzung: Der Abstand zwischen Velo / Fahrrad / Mofa und Auto soll mindestens 10m betragen,
Ergänzung: Tempo-30-Angabe im Abstand.


Einbahnstrasse mit Velo-/Mofa-Gegenverkehr

Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), Ergänzung: Velo / Fahrrad / Mofa im
                          Gegenverkehr erlaubt
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung), Ergänzung: Velo / Fahrrad / Mofa im Gegenverkehr erlaubt.

Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), Ergänzung: Velo / Fahrrad / Mofa im
                          Gegenverkehr erlaubt.
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung), Ergänzung: Velo / Fahrrad / Mofa im Gegenverkehr erlaubt.


Einbahnstrasse mit Velo-/Mofa-/Bus-/Taxigegenverkehr

Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine
                          Richtung), Ergänzung: Velodurchlässig im
                          Gegenverkehr mit Mofa, Taxi und Bus
Verkehrsschild Einbahnstrasse (eine Richtung), Ergänzung: Velodurchlässig
im Gegenverkehr mit Mofa, Taxi und Bus.



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7.Tempo-20-/-30-Zonen: Signalisationen


Signalisation Tempo-20-Zone /
                          Tempo-30-Zone, komviniert mit Veloweg mit
                          Velovortritt

Verkehrszeichen "Veloweg"  plus Verkehrszeichen "20/30 Zone" darunter, damit die AutofahrerInnen merken, wer zuerst kommt und wer meist mit 4 leeren Plätzen und leerem Kofferraum herumfährt. Radar wird aber immer noch nötig sein. Sprachkenntnisse sind erforderlich. (Idee Palomino)


Tempo-20-Zonen / Tempo-30-Zonen: Signalisation ohne Text

Ein Verkehrszeichen "Veloweg"  plus Tafel "Auto Töff / Motorfahrradgestattet" mit Tempolimite (Idee Palomino) ist NARRENSICHER, weil KEINE Kenntnisse der Landessprache erforderlich sind. Der Grössenunterschied macht deutlich, dass Autos und Töffs nur geduldet sind, und dass bei Platzmangel Abstand zum Velo halten muss.

Verkehrsschild Veloweg / Fahrradweg,
                          Ergänzung: Für Auto, Töff / Motorfahrrad und
                          Mofa gilt maximal Tempo 20 / Tempo 30
Verkehrsschild Veloweg / Fahrradweg, Ergänzung: Für Auto, Töff / Motorfahrrad und Mofa
gilt maximal Tempo 20 / Tempo 30.

Verkehrsschild Veloweg
                            / Fahrradweg, Ergänzung: Für Auto, Töff /
                            Motorfahrrad und Mofa, Abstand von
                            Zweiradfahrzeug zu Auto mindestens 10m.
Verkehrsschild Veloweg / Fahrradweg, Ergänzung: Für Auto, Töff / Motorfahrrad und Mofa, Abstand von Zweiradfahrzeug zu Auto mindestens 10m.



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8. Velodurchlässigkeit bei breiten Fussgängerwegen

Velodurchlässigkeit bei breiten Fussgängerwegen: Signalisation

Die Signalisation ist nur  bedingt NARRENSICHER, erfordert Sprachkenntnisse der Landessprache

Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung:
                          Velo / Fahrrad ist im "Schritttempo"
                          erlaubt, Beispiel: Lörrach
Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung: Velo / Fahrrad ist im "Schritttempo" erlaubt, Beispiel: Lörrach.


Velodurchlässigkeit bei breiten Fussgängerwegen: Signalisation ohne Text

Eine Signalisation "Fussgängerweg" plus Schild darunter "Velo 5" ist ABSOLUT NARRENSICHER, denn die Signalisation erfordert KEINE Sprachkenntnisse der Landessprache. Es ist klar, dass VelofahrerInnen an solchen Stellen nur im ersten Gang passieren dürfen, egal aus welchem Land sie stammen.

Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung:
                          Velo / Fahrrad mit maximal Tempo 5 km/h
                          erlaubt
Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung: Velo / Fahrrad mit maximal Tempo 5 km/h erlaubt.


Velodurchlässigkeit bei breiten Fussgängerwegen: Signalisation ohne Text mit Vortrittsbestimmung für FussgängerInnen

Eine Signalisation: "Fussgängerweg" plus Schild darunter: "Velo Schritttempo 5" ist NARRENSICHER, erfordert KEINE Sprachkenntnisse der Landessprache und legt zumindest  für Sprachkundige zusätzlich in Worten  fest, dass die FussgängerInnen Vortritt haben. Es ist klar, dass VelofahrerInnen an solchen Stellen nur im ersten Gang passieren dürfen.

Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung:
                          Velo / Fahrrad im "Schritttempo" mit
                          maximal Tempo 5 km/h erlaubt.
Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung: Velo / Fahrrad im "Schritttempo" mit maximal Tempo 5 km/h erlaubt.

WICHTIG: Eine solche velodurchlässige Signalisation ist auch möglich bei Spielplätzen, in Fussgängerzonen mit nur punktuell viel Fussgängerverkehr nur an bestimmten Tagen, auf Promenaden, in Parks etc. ABSOLUT NARRENSICHER.

Eine solche Velodurchlässigkeit wäre auch bei Tramstationen gefordert, z.B. auf einer angehobenen Zickzacklinie vor den Trampassagieren hindurch:

Velo / Fahrrad fährt auf Zickzacklinie
                          vor den wartenden Trampassagieren hindurch,
                          Signalisation Tempo 5
Velo / Fahrrad fährt auf Zickzacklinie vor den wartenden Trampassagieren hindurch, Signalisation Tempo 5.

Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung:
                          Velo / Fahrrad mit Tempo 5 erlaubt.
Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung: Velo / Fahrrad mit Tempo 5 erlaubt.

Verkehrszeichen Fussgängerweg, Ergänzung:
                          Velo / Fahrrad mit maximal Tempo 5 erlaubt,
                          Güterumschlag und Anlieger höchstens Tempo 20
                          erlaubt
Verkehrszeichen  Fussgängerweg, Ergänzung: Velo / Fahrrad mit maximal Tempo 5 erlaubt, Güterumschlag und Anlieger höchstens Tempo 20 erlaubt.

Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung:
                          Velo / Fahrrad mit maximal Tempo 5 erlaubt
Verkehrsschild Fussgängerweg, Ergänzung: Velo / Fahrrad mit maximal Tempo 5 erlaubt.


Velodurchlässigkeit bei breiten Fussgängerwegen: Signalisation ohne Text mit "Allgemeinem Fahrverbot" und Ausnahmeregelungen

VelofahrerInnen müssen im ersten Gang passieren.

Verkehrsschild Allgemeines Fahrverbot,
                          Ergänzung: Velo / Fahrrad im Schritttempo bzw.
                          mit Tempo 5 erlaubt
Verkehrsschild Allgemeines Fahrverbot, Ergänzung: Velo / Fahrrad im Schritttempo bzw. mit Tempo 5 erlaubt.



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9. Velodurchlässigkeit von Sackgassen

Velodurchlässigkeit von Sackgassen: Signalisation ohne Text

Verkehrszeichen "Sackgasse" mit Velosignet am Ende der Strasse ABSOLUT NARRENSICHER, weil zum Verständnis KEINE  Kenntnisse der Landessprache nötig sind. Das Velosignet steht genau dort, wo das Velo den Vorteil gegenüber dem Autoverkehr hat, wirkt motivierend und fördert den Veloverkehr (Idee Palomino).

Verkehrszeichen velodurchlässige /
                          fahrraddurchlässige Sackgasse mit
                          Velowegsignet / Fahrradwegsignet am Ende
Verkehrszeichen velodurchlässige / fahrraddurchlässige Sackgasse
mit Velowegsignet / Fahrradwegsignet am Ende.


Velodurchlässigkeit von Sackgassen: Signalisation mit Text
Verkehrszeichen Sackgasse, Ergänzung:
                          Velo frei / Fahrrad frei
Verkehrszeichen Sackgasse, Ergänzung:
Velo frei / Fahrrad frei

Münster D3, S.1: rudimentäre
- Kenntnisse der Landessprache zum Verständnis nötig.
- Velosignet macht Werbung für den Veloverkehr

Verkehrszeichen Sackgasse, Ergänzung:
                          Velo gestattet / Fahrrad gestattet
Verkehrszeichen Sackgasse, Ergänzung:
Velo gestattet / Fahrrad gestattet

Schweiz:
- rudimentäre Kenntnisse der Landessprache zum Verständnis nötig.
- Vorschrift und Ausnahmeregelung sind im selben Format und visuell auf den ersten Blick schwer erkennbar
- Velosignet macht Werbung für den Veloverkehr


Verkehrszeichen
                              Sackgasse velodurchlässig /
                              fahrraddurchlässig mit Velowegsignet /
                              Fahrradwegsignet am Ende
Verkehrszeichen Sackgasse, Ergänzung:
Gilt nicht für Velo / Fahrrad

Lübeck D5, S.3:
- Kenntnisse der Landessprache zum Verständnis nötig
- Velosignet macht Werbung für den Veloverkehr

Verkehrszeichen Sackgasse, Ergänzung:
                          Ausgenommen Velo / Fahrrad
Verkehrszeichen Sackgasse, Ergänzung:
Ausgenommen Velo / Fahrrad

Schaffhauserrheinweg, Basel
- Sprachkenntnisse erforderlich
- kein Velosignet, keine visuelle Werbung für den Veloverkehr
UNTAUGLICH

Verkehrszeichen Sackgasse velodurchlässig /
                        fahrraddurchlässig mit Velowegsignet /
                        Fahrradwegsignet am Ende
Verkehrszeichen Sackgasse velodurchlässig / fahrraddurchlässig mit Velowegsignet / Fahrradwegsignet am Ende.

- KEINE Sprachkenntnisse erforderlich
- macht optimale Werbung für den Veloverkehr mit Velosignet an der entscheidenden Stelle
ABSOLUT NARRENSICHER



zum
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10. Velostrasse

Velostrasse: Signalisation

In Buxtehude existiert z.B. eine Signalisation Veloweg / Fahrradweg mit der Ergänzung: "Anlieger frei", beidseits am Eingang einer Velostrasse angebracht, damit es auch blinde AutofahrerInnen sehen (Buxtehude) D4, S.1,2. Die Signalisation ist aber nur bedingt NARRENSICHER, denn es sind gehobene Sprachkenntnisse der Landessprache notwendig, und die Tafeln haben keine Tempobegrenzung für den Motorfahrzeugverkehr.

Signalisation Velostrasse /
                          Fahrradstrasse, Ergänzung: Anlieger frei,
                          Zubringerdienst gestattet
Signalisation Velostrasse / Fahrradstrasse, Ergänzung: Anlieger frei, Zubringerdienst gestattet


An einem anderen Ort existiert eine Velostrasse / Fahrradstrasse mit der Angabe "Fahrradstrasse. Keine Zufahrt für Kfz" D5, S.2. Diese Signalisation ist nicht NARRENSICHER, denn es sind wiederum "höhere" Kenntnisse der Landessprache erforderlich.

Verkehrszeichen Fahrradstrasse /
                          Fahrradweg / Velostrasse / Veloweg, Ergänzung:
                          Keine Zufahrt für Kfz
Verkehrszeichen Fahrradstrasse / Fahrradweg / Velostrasse / Veloweg, Ergänzung: Keine Zufahrt für Kfz.


Eine kombinierte Signalisation wäre: Veloweg und "Anlieger frei" mit festgelegter Höchstgeschwindigkeit 10 oder 20 (Idee Palomino). Diese Signalisation ist aber auch nur bedingt NARRENSICHER und erfordert immer noch Kenntnisse der Landessprache.

Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse /
                          Fahrradweg / Fahrradstrasse, Ergänzung:
                          Anlieger frei, maximal Tempo 10 / 20
Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse / Fahrradweg / Fahrradstrasse,
Ergänzung: Anlieger frei, maximal Tempo 10 / 20.


Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse /
                          Fahrradweg / Fahrradstrasse, Ergänzung:
                          Zubringer maximal Tempo 10 / 20.
Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse / Fahrradweg / Fahrradstrasse,
Ergänzung: Zubringer maximal Tempo 10 / 20.


Velostrasse: Signalisation ohne Text

Für Anlieger / Zubringer gilt ein Kombinationszeichen von Auto und Haus. Zum Verständnis sind keine Sprachkenntnisse nötig. Hauptregel und Ausnahme sind in verschiedener Form und somit visuell sofort erfassbar.

Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse /
                          Fahrradweg / Fahrradstrasse, Ergänzung:
                          Anlieger / Zubringer Tempo 20 / 30, ohne Text
Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse / Fahrradweg / Fahrradstrasse,
Ergänzung: Anlieger / Zubringer Tempo 20 / 30, ohne Text.


Velostrassen mit Sperre gegen Schleichverkehr

Velostrassen werden durch  eine velodurchlässige  Sperre vom Schleichverkehr befreit: mit Pfosten, die für Autos zu eng gesetzt sind, ist ABSOLUT NARRENSICHER. Signalisation: Veloweg, velodurchlässige Sackgasse, für Auto / Töff Tempo 20. Die Rest-Gefahr von rasenden Rollern und Töffs im Durchgangsverkehr bleibt aber erhalten und kann nur mit rigorosen Polizeikontrollen oder Kameraüberwachung behoben werden. Doppelte Bussgelder.

Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse /
                          Fahrradweg / Fahrradstrasse, Ergänzung: Für
                          Anlieger / Zubringer gilt eine Sackgasse,
                          maximal Tempo 20 / 30, Signalisation ohne
                          Text.
Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse / Fahrradweg / Fahrradstrasse, Ergänzung: Für Anlieger / Zubringer gilt eine Sackgasse, maximal Tempo 20 / 30, Signalisation ohne Text.


Verkehrszeichen Sackgasse mit
                          Velowegsignet / Fahrradwegsignet, durchlässig
                          auch für Mofa
Verkehrszeichen Sackgasse mit Velowegsignet / Fahrradwegsignet, durchlässig auch für Mofa.



zum
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11. Kreisverkehr

Kreisverkehr: Signalisation: Tempobeschränkung auf 20km/h im Zeichen drin

So kann niemand sagen, man habe das Tempo 20 nicht gesehen, und man kann Verkehrstafeln sparen (Idee Palomino) EMPFEHLENSWERT

Verkehrsschild Kreisverkehr mit Tempo 20
                          integriert
Verkehrsschild Kreisverkehr mit Tempo 20 integriert.


noch besser: Kreisverkehr mit Velowegangabe, Velovortritt auf der gesamten Fahrbahn mit Tempo-20-Angabe im Verkehrszeichen, damit keine AutofahrerIn sagen kann, man hätte das Tempo 20 nicht gesehen EMPFEHLENSWERT (Idee Palomino).

Verkehrsschild Kreisverkehr mit Tempo 20
                          integriert, kombiniert mit Verkehrszeichen
                          Veloweg / Fahrradweg als Velovortritt /
                          Fahrradvortritt
Verkehrsschild Kreisverkehr mit Tempo 20 integriert, kombiniert mit Verkehrszeichen
Veloweg / Fahrradweg als Velovortritt / Fahrradvortritt.



zum
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12. Veloübergänge

Veloübergang
                          / Fahrradübergang breit markiert, rot
                          eingefärbt, mit Velosignet / Fahrradsignet
Veloübergang / Fahrradübergang breit markiert, rot eingefärbt, mit Velosignet / Fahrradsignet.

Veloübergang / Fahrradübergang breit
                          markiert mit Mittelinsel und Velosignet /
                          Fahrradsignet
Veloübergang / Fahrradübergang breit markiert mit Mittelinsel und Velosignet / Fahrradsignet.

Signalisation von Veloübergang /
                          Fahrradübergang ohne Text, Hoyerswerda,
                          Palomino
Signalisation kein Vortritt plus Veloübergang / Fahrradübergang ohne Text, Hoyerswerda, Palomino.

Signalisation Stop plus Veloübergang /
                          Fahrradübergang ohne Text, Hoyerswerda,
                          Palomino.
Signalisation Stop plus Veloübergang / Fahrradübergang ohne Text, Hoyerswerda, Palomino.



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13. Zubringerdienst: Zubringer gestattet: Signalisation mit und ohne Text

Verkehrszeichen Lastwagenverbot,
                          Zubringer gestattet mit maximal Tempo 20 km/h
Verkehrszeichen Lastwagenverbot, Zubringer gestattet mit maximal Tempo 20 km/h.

Verkehrszeichen maximal 3,5t, Ergänzung:
                          Zubringerdienst gestattet bei maximal Tempo 20
                          km/h
Verkehrszeichen maximal 3,5t, Ergänzung: Zubringerdienst gestattet bei maximal Tempo 20 km/h.

Verkehrszeichen Allgemeines Fahrverbot,
                          Ergänzung: Zubringer / Anlieger / Velo bei
                          Tempo 10 gestattet, ohne Text
Verkehrszeichen Allgemeines Fahrverbot, Ergänzung: Zubringer / Anlieger / Velo bei Tempo 10 gestattet, ohne Text.

Verkehrszeichen allgemeines Fahrverbot,
                          Anlieger / Zubringer bei maximal Tempo 20 km/h
                          erlaubt, ohne Text
Verkehrszeichen allgemeines Fahrverbot, Anlieger / Zubringer bei maximal Tempo 20 km/h erlaubt, ohne Text.

Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse /
                          Fahrradweg / Fahrradstrasse, Zubringer /
                          Anlieger bis maximal Tempo 20 km/h erlaubt für
                          die Hausnummern 1 bis 7a, ohne Text
Verkehrszeichen Veloweg / Velostrasse / Fahrradweg / Fahrradstrasse, Zubringer / Anlieger bis maximal Tempo 20 km/h erlaubt für die Hausnummern 1 bis 7a, ohne Text.



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14. Parkieren: Signalisation mit und ohne Text

Verkehrszeichen Parkplatz, kombiniert mit
                          Symbolen für Zweiradfahrzeuge Velo / Fahrrad,
                          Mofa und Töff / Motorfahrrad, ohne Text
Verkehrszeichen Parkplatz, kombiniert mit Symbolen für Zweiradfahrzeuge Velo / Fahrrad, Mofa und Töff / Motorfahrrad, ohne Text.

Verkehrszeichen Parkplatz, kombiniert mit
                          den Signeten für Zweiradfahrzeuge Velo /
                          Fahrrad und Mofa, ohne Text
Verkehrszeichen Parkplatz, kombiniert mit den Signeten für Zweiradfahrzeuge Velo / Fahrrad und Mofa, ohne Text.

Verkehrszeichen Parkverbot, kombiniert
                          mit Parkverbot auf dem ganzen Platz, ohne
                          Text
Verkehrszeichen Parkverbot, kombiniert mit Parkverbot auf dem ganzen Platz, ohne Text.

Verkehrszeichen Parkverbot, Ergänzung:
                          Parkplatz für Taxis von 22 bis 4 Uhr
Verkehrszeichen Parkverbot, Ergänzung: Parkplatz für Taxis von 22 bis 4 Uhr.

Verkehrszeichen Parkverbot, kombiniert
                          mit Parkplatz nur in den Parkfeldern, ohne
                          Text
Verkehrszeichen Parkverbot, kombiniert mit Parkplatz nur in den Parkfeldern, ohne Text.

Verkehrszeichen Parkverbot, kombiniert
                          mit Parkplatz nur in den Parkfeldern, ohne
                          Text.
Verkehrszeichen Parkverbot, kombiniert mit Parkplatz nur in den Parkfeldern, ohne Text.



zum
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15. Ausnahmen für das Abbiegen: Signalisation mit und ohne Text

Verkehrszeichen links abbiegen verboten,
                          Ergänzung: ausser von 1 bis 5 Uhr, ohne Text
Verkehrszeichen links abbiegen verboten, Ergänzung: ausser von 1 bis 5 Uhr, ohne Text.

Verkehrszeichen links abbiegen verboten,
                          Ergänzung: ausser Velo / Fahrrad und Mofa,
                          ohne Text
Verkehrszeichen links abbiegen verboten, Ergänzung: ausser Velo / Fahrrad und Mofa, ohne Text.

Verkehrszeichen Pflicht zur Linkskurve,
                          Ergänzung: ausser Velo / Fahrrad und Mofa,
                          ohne Text
Verkehrszeichen Pflicht zur Linkskurve, Ergänzung: ausser Velo / Fahrrad und Mofa, ohne Text.



zum
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16. Autobahnzubringer: Ergänzung mit Tempo 60

Verkehrszeichen Veloverbot /
                          Fahrradverbot an Autobahnzubringer, ergänzt
                          mit Tempo 60
Verkehrszeichen Veloverbot / Fahrradverbot an Autobahnzubringer, ergänzt mit Tempo 60.



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