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Somalische Schlägertypen - Schlägertypen aus Somalia

von Michael Palomino


20 minuten, Logo

Freiburg (CH) 31.10.2007: Zwei Somalier schlagen Mann nieder und berauben ihn

aus: 20 minuten: Überfallen und ausgeraubt;
http://www.20min.ch/news/bern/story/28852969

<Ein 33-jähriger Mann ist in der Nacht auf Dienstag vor einem Lokal in Freiburg von zwei Männern attackiert worden. Diese schlugen ihr Opfer mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht und nahmen ihm daraufhin Mobiltelefon und Portemonnaie ab. Die alarmierte Polizei nahm schliesslich drei Somalier zwischen 27 und 39 Jahren fest. Den Überfall konnten sie nicht leugnen: Einer der Täter trug die gestohlenen Gegenstände noch auf sich.>


Kommentar
Die Bereicherung durch Asylbewerber in der Schweiz erscheint eine Bereicherung für die Asylbewerber zu sein. Wir danken der Sozialistischen Partei SP für den Import der Kriminalität.

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Zuerst Magazin online, Logo

Schweden 5.12.2013: <Brutale Gewalttat: Somalier vergewaltigt Schwedin zu Tode und schändet Leiche> - betrunkene Frau in Tiefgarage zu Tode vergewaltigt - der Richter sagt: Es fehlen Beweise

aus: Zuerst Magazin online; 5.12.2013;
http://www.zuerst.de/2013/12/05/kulturelle-bereicherung-somalier-vergewaltigt-schwedin-zu-tode-und-schandet-leiche-anal/

<Stockholm. In der schwedischen Hauptstadt Stockholm ist Ende September eine Frau von einem somalischen Einwanderer zu Tode vergewaltigt worden.

Zu der Tat kam es in der Tiefgarage eines Hotels, in der der Täter auf die offenbar stark alkoholisierte Frau aufmerksam wurde. Die Vergewaltigung durch den Somalier verlief so brutal, daß die Frau während der Tat verstarb. Anstatt nach dem Eintreten des Todes von ihr abzulassen, schändete der Täter die Leiche noch anal. Die zuständige Staatsanwaltschaft weigerte sich laut einem Bericht des schwedischen Internetportals “Fria Tider” jedoch, Anklage wegen Mordes zu erheben, schließlich könne nicht eindeutig bewiesen werden, daß die Vergewaltigung die Todesursache sei. Auch lehnte der Staatsanwalt eine Abschiebung des Täters nach der Verbüßung seiner noch festzulegenden Strafe ab.>

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