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Schweizer Schlägertypen - Schlägertypen aus der Schweiz Teil 2

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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Zürich/Basel 11.11.2009: <Prügel von Carl Hirschmann: "Ich sah, wie er meine Freundin ohrfeigte">

aus: 20 minuten online;11.11.2009;
http://www.20min.ch/unterhaltung/people/story/-Ich-sah--wie-er-meine-Freundin-ohrfeigte--22281600

<von Katharina Bracher

Millionärssohn Carl Hirschmann muss sich im Dezember in Basel vor dem Strafgericht verantworten. Der Vorwurf: Hirschmann soll einen Mann bewusstlos geschlagen haben. Was sich damals in der Lounge des Nobel-Clubs "Noohn" wirklich ereignet hat, ist jedoch unklar.

Rich-Kid Carl Hirschmann hat nicht nur in Zürich Ärger mit der Justiz, sondern auch in Basel. Wie heute bekannt wurde, muss Millionenerbe Carl Hirschmann am 2. Dezember in der Rheinstadt vor dem Strafgericht antraben. Er hat sich dort wegen einfacher Köperverletzung und Tätlichkeiten zu verantworten. Die Anklagepunkte gehen zurück auf einen Vorfall, der sich 2008 in einem Club in Basel ereignet haben soll. (20 Minuten Online berichtete)

Damals gastierte Hirschmann am 4. Juni 2008 mit seinem Zürcher Szeneclub Saint Germain im Basler High-End Club «Noohn»: Es sollte ein glamouröser Mittwochabend werden. Doch für den 22-jährigen Nicolas B.* endete der Abend mit den Reichen und Schönen auf der Notfallstation: Bei ­einer Auseinandersetzung mit Veranstalter Carl Hirschmann holte er sich ein geschwollenes Auge und eine gebrochene Nase.

Die Aussagen zum Hergang gehen dabei beträchtlich auseinander: Laut B. hatte Hirschmann dessen Freundin angebaggert. Sie habe den Partykönig abgewiesen und habe dafür eins kassiert. «Ich sah aus dem Augenwinkel, wie er ihr eine Ohrfeige gab», so B. Als er Hirschmann zur Rede stellte, habe ihm dieser zweimal die Faust ins Gesicht geschlagen. B.: «Ich war kurz bewusstlos und ging zu Boden.» Carl Hirschmann behauptet das Gegenteil. «B.s Freundin hat mich angesprochen und nicht umgekehrt», sagt er. «Nach einer verbalen Auseinandersetzung ohrfeigte sie mich. Grund: Ich sagte ihr, sie solle ihren Freund mit einem anderen eifersüchtig machen.» Dass er B. eine gehauen habe, stimme zwar. Aber nur, nachdem der zum Schlag ausgeholt habe. Für Hirschmann war der Vorfall einer, «wie er im Nachtleben leider vorkommt». Für B. war es das nicht: Er erstattete Anzeige gegen den Millionenerben.

Die Anklageschrift, welche dem «tages-anzeiger» vorliegt, unterstützt in grossen Teilen die Version des geprügelten Nicolas B. Dieser habe Hirschmann zuvor den Finger gezeigt, da er gesehen habe, wie der Partyveranstalter seine Freundin geohrfeigt habe. Als Nicolas B. sich abgewandt habe, sei Hirschmann nochmals von hinten auf ihn losgegangen. Weiter steht in der Anklageschrift, dass Hirschmann sich nach dem Vorfall nach Hause chauffieren liess, während das Paar sich im Basler Universitätsspital medizinisch versorgen liess. Dort wurden bei der Frau ein Prellung in der rechten Gesichtshälfte und beim Mann ein gebrochenes Nasenbein sowie eine Prellung unterhalb des linken Auges festgestellt. Die Anzeige gegen Hirschmann erfolgte noch am gleichen Tag.

Hirschmann selbst bestreitet den Ablauf der Auseinandersetzung und macht offenbar auch geltend, an jenem Abend alkoholisiert gewesen zu sein. Der 28-jährige Jetsetter war erst am Dienstag vergangener Woche in Zürich wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet worden. Drei Tage später kam er gegen eine hohe Kaution frei. Die Strafuntersuchung war weiterhin im Gang und Hirschmann selbst gab seither keine Stellungnahmen mehr ab. Gemäss offiziell nicht bestätigten Berichten steht die Anzeige in Zürich im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung zwischen Hirschmann und einer ehemaligen Freundin.

*Name der Red. bekannt>


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20 Minuten
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Basel 22.11.2009: 4 Schweizer prügeln schweizer Päärchen spitalreif

aus: 20 minuten online: Basel: Brutales Schläger-Quartett prügelt Paar spitalreif; 22.11.2009;
http://www.20min.ch/news/basel/story/21019175

<von Lukas Hausendorf

Sinnlose Gewalt: Vier Schweizer schlugen ohne irgendeinen Grund in der Rebgasse ein Pärchen brutal zusammen.

Die Tat erinnert an den Gewaltausbruch von den Zürcher Schülern in München, bei dem mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden. Am Samstagmorgen um 4.20 Uhr griffen vier Schweizer ein Pärchen in der Rebgasse von hinten an. «Wohl aus heiterem Himmel», so Markus Melzl, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft. Selbst als der 53-jährige Mann zu Boden ging, traten die Täter weiter auf ihn ein. Und als seine 55-jährige Lebenspartnerin zu schreien anfing, droschen die Schläger auch auf sie ein. Der Mann erlitt einen Kopfschwartenriss und eine Armfraktur, der Frau wurden mit einem Fusstritt mehrere Rippen gebrochen. Beide mussten ins Spital.«Ich dachte zuerst, der Mann sei tot, als ich ihn zu Boden gehen sah», sagt Strassenreiniger Serge Schmitt, der die Tat mitverfolgte und die Polizei alarmierte. Die Täter flüchteten Richtung Theodorsplatz, konnten aber bald darauf verhaftet werden. Kurz vor der Tat hatte dieselbe Clique offenbar ein weiteres Opfer bei der Theodorsanlage verprügelt. Ein Strassenreiniger konnte dort aber Schlimmeres verhindern und das Quartett verscheuchen. Die vier Schläger im Alter zwischen 19 und 22 Jahren sind Lehrlinge und Arbeitstätige ohne Migrationshintergrund. Auch die Opfer sind Schweizer. Melzl schliesst rassistische Motive aus. «Sie sind keiner Szene zuzuordnen», sagt er und ruft allfällige weitere Opfer dazu auf, sich bei der Polizei zu melden.>

Kommentar
Die vier jungen Schweizer scheinen einen Drang zu haben, die Aktionen von Computerspielen in die Tat umzusetzen.

Michael Palomino, 22.11.2009

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Basler Zeitung
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St. Moritz 11.12.2009: 3 Schweizer verprügeln einen deutschen Touristen spitalreif

aus: Basler Zeitung online: Deutscher wurde von Einheimischen verprügelt; 11.12.2009;
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Deutscher-wurde-von-Einheimischen-verpruegelt/story/12529336

<Drei junge Einheimische haben den Angriff auf einen 36-jährigen Deutschen in St. Moritz von Ende November gestanden.

Der Angriff auf einen 36-jährigen Deutschen im Nobelkurort St. Moritz vom vergangenen 26. November ist geklärt. Drei 18-jährige Einheimische haben gestanden, den Mann nach einem Wortwechsel geschlagen und mit Fusstritten traktiert zu haben. Sie werden nun an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt.

Eigenartigerweise wird über den Inhalt des Wortwechsels nichts berichtet.

Der Deutsche hatte sich an jenem Donnerstagabend auf dem Heimweg in sein Hotel befunden, als er kurz vor Mitternacht von den drei Jugendlichen angegriffen worden war. Er musste mit Kopf-, Rücken- und Beinverletzungen ins Spital gebracht werden. (tan/ap)>

Wahrscheinlich haben die drei jungen Männer zu viele Computerspiele gespielt, und diese wollten sie dann in die Tat umsetzen. Es wird natürlich nicht gesagt, ob da Computerspiele ein Faktor sind, denn die Journalisten spielen selber gern Computerspiel. Es wird auch nicht gesagt, wer die Spitalkosten übernimmt. Ausländische Krankenkassen gelten normalerweise in der Schweiz nicht.


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München 9.3.2010: Die feigen Züri-Hegel-Schläger schweigen vor dem Richter

aus: 20 minuten online: München-Prügler: Der gute Grund zu schweigen; 9.3.2010;
http://www.20min.ch/news/dossier/schlaeger/story/Der-gute-Grund-zu-schweigen-20794636

<Sie schweigen konsequent. Ivan Z., Benji D. und Mike B. verweigern vor dem Münchner Gericht jegliche Aussage. Das hat seine guten Gründe, sagt der deutsche Strafrechtsprofessor Christoph Knauer im Interview.

Am 30. Juni 2009 verprügeln drei Schüler der Küsnachter Schule WBK in München insgesamt fünf Personen auf brutale Weise. Der Staatsanwalt spricht von einem Amoklauf ohne Waffen.

Rechtsanwalt Christoph Knauer ist Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Die Blutspur der München-Prügler: 3 Opfer, davon 2 bewusstlos.

Die drei Schweizer Jugendlichen, die seit gestern wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht München stehen, verweigern die Aussage. Hat das nicht negative Konsequenzen für das spätere Urteil?
Christoph Knauer: Das Recht zu schweigen ist ein Grundrecht des Angeklagten. Das darf ihm nicht negativ ausgelegt werden. Kooperiert der Angeklagte und legt er ein vollständiges Geständnis ab, wirkt sich das hingegen immer strafmildernd aus.

Also hat das Schweigen indirekt doch negative Folgen?
Das muss nicht sein. Es kann auch gute Gründe geben zu schweigen.

Was wäre ein guter Grund?
Dann, wenn es um schwerwiegende Anklagen geht, wie im Fall der drei Schweizer, und sich der Tatablauf nicht so klar darstellt, wie ihn die Staatsanwaltschaft schildert.

Aber dann werden die Angriffe nur von Zeugen geschildert. Ist das nicht negativ?
Nicht, wenn der Tatablauf nur aufgrund von Zeugenaussagen und Indizien rekonstruiert werden muss. Dann ist etwa die Feststellung von Mordmerkmalen wie Heimtücke und niedrigen Beweggründen viel schwieriger.

Ein Angeklagter könnte mit seinen Aussagen auch Zeugen widerlegen.
Wenn er dazu in der Lage ist, macht es sicherlich Sinn, auf das Recht zu schweigen zu verzichten. Ansonsten würde auch ich in einer solchen Verhandlung meinem Mandanten raten, zu schweigen.

Kann ein Angeklagter dann zu gewissen Sachverhalten noch Stellung nehmen?
Das geht schon. Äussert er sich aber einmal zum Tatablauf, kann ihm sein restliches Schweigen negativ ausgelegt werden.

Wie kann er dann seine Sicht der Dinge noch einbringen?
Sein Verteidiger kann den Zeugen, die über einen Angriff aussagen, entsprechende Fragen stellen. Mit Fragen wie: ‹Könnte es nicht sein, dass das Opfer zuerst meinen Mandanten beleidigt hat?›, kann er versuchen, Antworten zugunsten des Mandanten zu erreichen.

Können die Jugendlichen trotz ihres Schweigens die Angriffe noch gestehen?
Das ist möglich. Der Anwalt kann für sie ein Geständnis ablegen. Das würde aber nur als Teilgeständnis gelten und hätte nicht sicher eine strafmildernde Wirkung auf das Urteil.>

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Basler
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21.4.2010: FCB-Schlägertypen von 2006 kommen nicht straffrei

aus: Basler Zeitung online: Keine Gnade für Hooligans; 21.4.2010;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Keine-Gnade-fuer-Hooligans/story/24840088

<Das Basler Appellationsgericht hat am Mittwoch die Urteile gegen drei Männer weitgehend bestätigt, die an Ausschreitungen beim Match FCB-FCZ vom 13. Mai 2006 in Basel beteiligt gewesen waren.

Den 13. Mai 2006 wird man in Basel wohl nie vergessen: Nach der Niederlage des FCB im entscheidenden Meisterschaftsspiel gegen den FC Zürich stürmten Hooligans das Spielfeld.

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Zusammen mit 23 weiteren Angeklagten waren die drei im Herbst 2008 wegen der Randale bei jenem Fussballmeisterschaftsfinale vor dem Basler Strafgericht gestanden. Dieses sprach alle Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu Geldstrafen zwischen 75 und 210 Tagessätzen respektive Freiheitsstrafen von neun und zwölf Monaten.

Drei der 26 appellierten danach gegen jenes erstinstanzliche Urteil. Diese drei waren laut Anklage in unterschiedlichem Mass und unabhängig voneinander an den Ausschreitungen beteiligt. Von Details abgesehen hat nun das Appellationsgericht in allen drei Fällen das Urteil des Strafgerichts samt Strafmass bestätigt.

Zwölf Monate bedingt

So bleibt es bei für einen heute 41-Jährigen bei einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt. Er wurde der mehrfachen Gefährdung des Lebens, Landfriedensbruchs sowie qualifizierter Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig gesprochen.

Auch das Appellationsgericht war aufgrund von Videoaufnahmen sowie der Aussage eines Szenekenners davon überzeugt, dass dieser Mann eine Festbankgarnitur vom Balkon vor der Hattrick-Bar hinunter auf die St. Jakobs-Strasse geworfen hat. Er bestritt den Vorwurf erneut und machte geltend, die Bilder zeigten wohl einen Doppelgänger.

Geldstrafen

Mit einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen hatte ein Anderer, heute 24-jähriger Mann eine der mildesten Sanktionen erhalten - er war ebenso vorübergehend auf das Spielfeld gestürmt. Wegen einer zwei Monate davor ausgesprochenen Vorstrafe hatte ihm das Strafgericht den bedingten Vollzug verwehrt. Dies hat nun das Appellationsgericht bestätigt.

Ebenso bestätigt hat das Appellationsgericht die bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen gegen einen heute 35-Jährigen. Dieser hatte sich im Mob ausserhalb des Stadions aufgehalten. Dazu kamen Drohungen gegen seine damalige Ehefrau. In beiden letzteren Fällen hat das Appellationsgericht die Höhe des Tagessatzes den aktuellen finanziellen Verhältnissen angepasst: es senkte sie von 100 respektive 110 auf 80 Franken. (alx/sda)>

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20 Minuten
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2.6.2010: FCB-Fussballfan-Pyroschmuggler verurteilt

aus: 20 minuten online: Basler Fussball-Fans: Feuerwerk in den Unterhosen; 2.6.2010;
http://www.20min.ch/news/basel/story/21547157

<Sechs Fans des FC Basel stehen in St. Gallen vor Gericht. Sie hatten in ihren Unterhosen Bengalfackeln an einen Fussballmatch schmuggeln wollen.

Am Mittwoch standen die jungen Männer vor dem Richter, die am 21. März versucht haben sollen, Fackeln und Rauchtöpfe in das St. Galler Fussballstadion zu schmuggeln. Die Urteile werden in ein paar Tagen erwartet.

Vor dem Super-League-Spiel des FC St. Gallen gegen den FC Basel wurden bei den Stadioneingängen gezielte Kontrollen durchgeführt. Die Polizei vermutete, Fans würden versuchen, Fackeln und weiteres pyrotechnisches Material ins Fussballstadion zu schmuggeln.

Schnellverfahren gegen FCB-Fans

Mehrere Fans wurden mit Bengalfackeln oder Rauchtöpfen, versteckt in den Unterhosen, erwischt. Gegen zwölf FCB-Fans eröffnete die St. Galler Staatsanwaltschaft ein Schnellverfahren. Unter ihnen waren drei Jugendliche, welche noch am gleichen Abend befragt und dann frei gelassen wurden.

Neun FCB-Fans im Alter von 19 bis 25 Jahren blieben allerdings für ein bis zwei Tage in Untersuchungshaft. Gegen sie wurde von der Staatsanwaltschaft ein Strafbescheid erlassen. Die Verurteilten erhielten bedingte Geldstrafen von 1800 bis 6000 Franken und Bussen zwischen 400 und 1200 Franken.

Zudem mussten sie die Verfahrenskosten von durchschnittlich 700 Franken bezahlen und dürfen während einer Probezeit von zwei Jahren keine Fussball- und Eishockey-Spiele der oberen Ligen besuchen.

Sechs der acht jungen Männer, die ihren Strafbescheid anfochten, standen am Mittwoch vor Kreisgericht St. Gallen. Sie sollen wegen Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt werden. Die Urteile werden in ein paar Tagen erwartet.

Pyros: Mitführen strafbar oder nicht?

Das blosse Besitzen von pyrotechnischen Gegenständen sei nicht strafbar, sagte Manuela Schiller, die Anwältin der sechs Angeschuldigten. Mitführen sei nicht gleichbedeutend mit Verwenden. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) stütze diese Meinung. Sie forderte Freisprüche für ihre Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft hielt an ihren Anträgen fest. Die FCB-Fans hätten den Plan gehabt, die Pyros ins Stadion zu schmuggeln und abzubrennen. Analog zum Waffengesetz sei schon das Mitführen von pytrotechnischen Gegenständen verboten. Bengalfackeln seien in der Schweiz nicht legal erhältlich und würden beim Abbrennen bis zu 1000 Grad heiss.

Die Angeschuldigten hatten bei der Verhaftung zugegeben, Pyros in den Unterhosen versteckt und Betäubungsmittel dabei zu haben. Es sei stossend, dass die jungen Männer danach noch ein bis zwei Tage festgehalten wurden, sagte die Anwältin. Sie verlangte Haftentschädigung. Auch die verhängten Stadion- und Rayonverbote während der Probezeit wurden von der Verteidigung kritisiert.

Vermummung umstritten

Einer der Angeschuldigten soll wegen Verstosses gegen das Vermummungsverbot verurteilt werden. Bis kurz vor der Kontrolle habe er die Kapuze seines Pullovers über den Kopf gezogen und eine Sonnenbrille getragen, hielt die Anklage fest.

Auch hier verlangt die Verteidigung einen Freispruch. Er sei von der Polizei nachträglich vermummt worden, sagte der Angeschuldigte vor Gericht.

Ein anderer Fan soll zudem einen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma tätlich angegriffen haben, was von der Verteidigung bestritten wurde. Auf den Videoaufnahmen sei nichts von einem Faustschlag zu sehen. Im Gegenteil, die Fans hätten sich widerstandslos festnehmen lassen.

Zwei der Basler Fans mussten sich auch noch wegen Betäubungsmitteldelikten verantworten. Beide hatten bei der Eingangskontrolle ins Fussballstadion eine geringe Menge Haschisch auf sich. Diese Vorwürfe sind nicht bestritten.

(sda)>

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20 minuten
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Mord in Sessa 28.7.2010: Der unberechenbare und scheinbar falsch gebildete Chris im Ferienhaus seiner Eltern erschlägt die Besucherin Boi am 27.8.2009 auf einem Spaziergang mit einem Holzscheit

Einleitung: Zwei Mentalitäten prallten aufeinander
Scheinbar hat Chris an der schweizer Schule viel Mathematik, Physik und vielleicht sogar Englisch und Französisch gelernt, so wie es in der Schweiz Standard ist, aber er hat scheinbar nicht gelernt, wie eine Beziehung sich entwickelt, oder wie sich ein Besuch abspielt. Scheinbar bestanden Tabuthemen in seiner Familie, oder er war ein Computerspieler, der sich eingeschlossen hat, statt sich mit anderen auszutauschen, und das machte ihn unberechenbar. Vielleicht war er auch jemand mit falschem Stolz, der sich immer sagte: "Das muss ich nicht wissen, das kann ich von allein". Er suchte dann sein "erste Mal" in sexueller Hinsicht und wollte sich aber scheinbar nicht vom Computer trennen. Also war dann eine Internet-Bekanntschaft eine starke "Angelegenheit" für ihn, und eines Tages kam "sie" ins Ferienhaus von Chris ins Tessin nach Sessa (zwischen Luganersee und Comersee). Nun, da kann man ohne Worte abchecken, ob jemand bereit ist für das "erste Mal", z.B. mit Handkontakt, ob das akzeptiert wird oder nicht. Aber da kam eine asiatisch-stämmige Jugendliche, Boi, die nicht einmal in seinem Ferienhaus übernachten wollte, und scheinbar wusste Chris nicht Bescheid, dass die Mentalität in Asien noch viel mit der Familie verbunden ist und das "erste Mal" noch oft erst nach der Heriat stattfindet.

Boi blieb auf Distanz. Vielleicht war ihr das von ihrer Familie sogar beigebracht worden, und dann konnte er sich selber nicht mehr kontrollieren, fragte sich vielleicht, wieso sie überhaupt "hier" ist etc. und tötete sie mit einem Holzscheit. Es ist unfassbar, dass viele Menschen in der schweizer Schule bisher nicht auf Beziehungen und Mentalitäten vorbereitet werden. Mathe, Franz, Englisch, Physik, all das muss man büffeln, aber über Beziehungen wird quasi nichts bis gar nichts reelles vermittelt, ausser dass Kondome verteilt werden. Christ wusste nicht, wo der Mittelweg ist und wurde deshalb zum Schlägertyp und zum Mörder. Chris konnte Boi scheinbar nicht als freundschaftliche Beziehung und die Bekanntschaft als Bereicherung sehen, sondern er zerstörte sie, weil sie nicht seiner Vorstellung entsprach. Es gab Anzeichen für die Neigungen von Chris zur Gewalttätigkeit bis zur Mordabsicht, aber entweder wurden die Fälle nicht gemeldet, oder das Jugendamt handelte und betreute Chris scheinbar nicht. Und so wurde Chris zum tödlichen Schlägertypen. Es hat ihm einfach niemand gesagt, wie das Leben geht. Er wollte scheinbar Berechnung statt Überraschung, und blockte auch Überraschungen in seinem Leben ab. Aber lesen Sie selbst:

aus: 20 minuten online: Mord im Tessin: Chris erschlug Boi - weil sie ihn nervte; 28.7.2010;
http://www.20min.ch/news/mittelland/story/13814165

<von Adrian Müller, Aarau - Sie redete zu viel, deshalb musste sie sterben: Der 17-jährige Chris hat gestanden, die Vietnamesin Boi umgebracht zu haben.

Chris tötet Boi

Chris hat die 17-jährige Boi getötet.

Der 17-jährige Chris aus Mägenwil AG gesteht: Er hat die Vietnamesin Boi umgebracht. Es war das abrupte Ende einer längeren Bekanntschaft. Die Kantonspolizei Aargau hat heute über den Stand der Ermittlungen informiert.

Er und Boi hätten sich seit rund zwei Jahren gekannt, erzählte Chris der Polizei. Sie chatteten via Netlog, spielten gemeinsam Online-Games und telefonierten von Zeit zu Zeit. Persönlich getroffen haben sich die beiden nie, trotz der geringen Distanz zwischen dem aargauischen Mägenwil und dem Wohnort von Boi im Kanton Schwyz. Das änderte sich am 7. August 2009.

Boi entschliesst sich, anstatt zu ihrer Arbeit nach Zürich ins Tessin zu fahren, wo Chris im Ferienhaus seiner Familie in Sessa Urlaub macht. Die beiden treffen sich zum ersten Mal, verbringen Teile des Tages gemeinsam. Boi macht sich zwischenzeitlich auf die Suche nach einer Unterkunft, bei Chris übernachten will sie anscheinend nicht. Laut Chris’ Aussagen treffen sich die beiden am frühen Abend erneut und gehen auf einen Spaziergang.

Chris lässt sich nichts anmerken

Was dann im Kopf von Chris passiert, ist nicht klar. Doch der junge Aargauer macht erschreckende Aussagen über sein mögliches Motiv. In den Einvernahmen sagt er, dass Boi ihn einfach genervt habe, sie habe zu viel geschwatzt. «Chris hat dann spontan den Entschluss gefasst, Boi zu töten», sagt der Aargauer Kripochef Urs Winzenried. Chris nimmt auf dem Spaziergang ein Holzscheit von einer Beige und schlägt mehrere Male und ohne Vorwarnung gegen den Kopf von Boi. Danach versteckt er ihre Leiche in einem nahe gelegenen Wald, bedeckt sie mit Laub und kehrt ins Ferienhaus zurück – wo er sich nichts anmerken lässt. Knapp zehn Monat später, am 2. Juni 2010, entdeckt ein Wanderer in Sessa Knochenteile. Schnell wird klar, dass es sich um die vermisste Boi handelt.

Chris gerät rasch in den Fokus der Ermittler. In einer ersten Einvernahme im August 2009 hat er zugegeben, dass er Boi im Tessin getroffen habe, sagte Winzenried. Damals gab es aber keinen dringenden Tatverdacht, weil sich bei der Polizei Zeugen meldeten, die Boi noch einige Tage nach dem 7. August gesehen haben wollten. Nach dem Skelettfund kam Chris wieder in den Fokus der Ermittlungen, da der Fundort nahe der Ferienwohnung von Chris' Eltern in Sessa lag. Chris hatte zudem nach seiner Tat Gegenstände, die Boi auf sich trug, an sich genommen. Einige dieser Gegenstände konnte die Polizei bei Chris beschlagnahmen. Der Tatverdacht erhärtete sich, Chris wurde verhaftet. Kripochef Winzenried sagte vor den Medien, Chris habe die Tat nicht sofort gestanden. Nach mehreren Einvernahmen hat er den Mord schliesslich zugegeben.

Der geständige Chris hat die Tat alleine begangen. Gemäss seinen Aussagen habe es keine sexuellen Handlungen gegeben. Die Polizei stuft die Angaben des Jugendlichen als «glaubhaft und schlüssig» ein. Chris bleibt auch weiterhin in Untersuchungshaft. Gemäss der leitenden Jugendanwältin Theres Furter war der Aargauer Chris bisher bei der Jugendanwaltschaft nicht aktenkundig gewesen. Laut der Kapo Aargau stehen eine Tatrekonstruktion, weitere Einvernahmen und Spurenanalysen aus.

Die dunklen Seiten von Chris

Weiter sei ein jugendpsychiatrisches Gutachten in Arbeit, sagt Jugendanwältin Furter. Nachbarn beschreiben Chris als einen Jugendlichen mit vielen Gesichtern: «Er hat eine sehr einfühlsame und sympathische Seite, kann aber auch sehr unberechenbar sein», sagte ein Anwohner zu 20 Minuten Online. Chris’ Hang zur Aggressivität bekam der Mann direkt zu spüren. Der Jugendliche warf einen Molotow-Cocktail gegen des Nachbars Gartenschuppen. «Zum Glück hat er die Flasche zu fest gestopft und das Ding ist nicht explodiert.»

Beatrice*, eine Internetbekanntschaft von Boi und Chris, könne sich gut vorstellen, dass hinter dem Tod von Boi ein Sexualdelikt steckt, wie sie sagte. «Im Chat hat Chris vor Bois Verschwinden immer wieder geschrieben, dass er unbedingt bald sein erstes Mal erleben möchte», so Beatrice. Auch Boi sei offenbar noch eine Jungfrau gewesen. «Hat er sie vielleicht zu etwas gezwungen, das sie nicht wollte?», fragt sich Beatrice darum.

* Namen der Redaktion bekannt>

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Basler Zeitung
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Schüpfen: 24.8.2010: Schlägertypen terrorisieren das dorf Schüpfen im Kanton Bern -  ein Wirt zusammengeschlagen - viele Frauen haben Pfefferspray in der Handtasche

aus: Basler Zeitung online: "Es muss wohl zuerst jemand sterben, bevor etwas passiert"; 24.8.2010;
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Es-muss-wohl-zuerst-jemand-sterben-bevor-etwas-passiert/story/13060856

<Von Philipp Kobel

Die Bevölkerung des Berner Dorfes Schüpfen lebt in ständiger Angst vor Schlägern im Dorf. Viele trauen sich kaum noch auf die Strasse. Wenn, dann nur noch mit Pfefferspray.

Das war einmal ein Fahrrad: «Wahrscheinlich machten sich Jugendliche einen Spass daraus und warfen das Velo vor einen Schnellzug», sagt ein Bewohner.

Die Bevölkerung der Gemeinde Schüpfen kommt nicht zur Ruhe. Seit der Wirt des Gasthaus' Löwen letzte Woche brutal zusammengeschlagen wurde, ist das Dorf in den Schlagzeilen. Wie Dorfbewohner berichten, gehören Gewaltdelikte in der 3400-Einwohner-Gemeinde aber schon länger zur Tagesordnung.

«Das geht seit drei Jahren so»

Ein Ehepaar, das in der Nähe des Bahnhofs wohnhaft ist, wird fast täglich Zeuge von Aggressionen der jungen Männer. Aus Angst vor den Tätern wollen sie nicht, dass man ihre Namen nennt oder ihre Gesichter gezeigt werden.

Auch für eine andere Bewohnerin im Dorfzentrum gehören die brutalen Übergriffe und Vandalenakte zum Alltag. «Seit drei Jahren gibt es überdurchschnittlich viele Einbrüche, Sachbeschädigungen und Überfälle in Schüpfen», sagt die Betroffene. Auch sie will unerkannt bleiben.

Auf der Strasse mit Pfefferspray

Ohne Pfefferspray traut sie sich schon lange nicht mehr auf die Strasse. «Der Pfefferspray ist mein treuer Begleiter und liegt einsatzbereit in meiner Handtasche», erläutert die Schüpfenerin ihre Präventivmassnahme. «In der Nacht bewege ich mich nur noch in männlicher Begleitung, alles andere wäre fahrlässig». Resigniert stellt sie fest: «Wahrscheinlich muss zuerst jemand sterben, bevor etwas passiert.»

Auch die beiden bereits erwähnten Eheleute sind besorgt. «Rund um den Bahnhof ist es besonders gefährlich. Da habe auch ich den Pfefferspray meistens dabei», erzählt der Mann. Kürzlich hätten er und seine Frau gar über einen Umzug in eine andere Gemeinde diskutiert. «Klar wäre das der letzte Ausweg. Schlussendlich geht es aber um unsere persönliche Sicherheit – und die muss gewährleistet sein».

Schweizweit als Heimat der Schläger bekannt

Auch im Restaurant Bahnhof sind die Schläger Thema Nummer eins. Ein Einheimischer ist besonders enerviert. «Meiner Meinung nach sollte man diese Brüder nach Sibirien schicken und ihnen dort den Ernst des Lebens beibringen», sagt der Mann mit bestimmter Stimme. Eine Anekdote zu diesem Thema habe er auch noch zu bieten, kündet er an.

Am Wochenende werde ihn ein Bekannter aus dem Bündnerland in Schüpfen besuchen. «Er informierte mich, er wolle auf keinen Fall in einem Restaurant in Schüpfen dinieren. Schliesslich wolle er nicht mit einem blutenden Kopf aus der Beiz getragen werden.» Diese Aussagen geben dem Anwohner zu denken. «So schlimm steht es mittlerweile um unser Dorf». (baz.ch/Newsnetz)>

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20 minuten
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Zürich 26.9.2010: Schlägerei Schweizer gegen Schweizer in Tanzclub beim Escher-Wyss-Platz

Scheinbar haben die Täter zu viel Computerspiele gespielt und hatten ihr Gehirn nicht mehr im Griff. Aber lesen Sie selbst:

aus: 20 minuten online: Zürich West: Escherwyss nach Schlägerei gesperrt; 26.9.2010;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/30078173

<von Ronny Nicolussi

- Ein 22-jähriger Schweizer ist in einem Zürcher Club schwer verletzt worden. Ein Lokalteil wurde daraufhin evakuiert. Zwei Männer wurden verhaftet.

Es ist kurz vor 02.00 Uhr, als in der Nacht auf Sonntag zwei junge Männer auf der Tanzfläche des Zürcher Clubs Escherwyss aneinandergeraten. Plötzlich zieht einer dem anderen eine Bierflasche über den Kopf, wie schockierte Clubgänger berichten. Der junge Mann bleibt mit einer tiefen Schnittwunde im Gesicht liegen.

Dann wird es unübersichtlich. Mehrere Männer schlagen laut Augenzeugen aufeinander ein. Sicherheitsleute rücken an und werden offenbar ebenfalls attackiert. Schliesslich werden zwei Männer verhaftet, wie Marco Bisa, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, auf Anfrage bestätigt. Bei den Verhafteten handelt es sich um zwei Schweizer im Alter von 21 und 22 Jahren. Der 21-Jährige musste wegen leichten Schnittverletzungen ambulant behandelt werden. Schlimmer traf es den Mann, der auf der Tanzfläche niedergeschlagen wurde. Er musste ins Spital gebracht werden, ist aber ausser Lebensgefahr.

Für die Aufnahme des Tatbestandes sperrte die Polizei für rund eine Stunde einen Teil des Clubs. Viele Gäste mussten laut Zeugen in dieser Zeit das Clublokal verlassen. Die genauen Umstände der Massenschlägerei sind vorerst noch unklar und bilden den Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Diese werden von der Zürcher Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte und der Kantonspolizei geführt. Die Polizei sucht Zeugen.>

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10.11.2010: Schläger-Buben aus Genf stossen in Rom einen Kellner zu Boden und rauben ihn aus

Es wiederholt sich: Schweizer Abschluss-Schüler im Ausland schlagen Leute zusammen. Scheinbar fehlt in den schweizer Schulen die Schulung von Sozialkompetenzen. Da fehlt wirklich etwas im Lehrplan in der Schweiz. Aber lesen Sie selbst:

aus: 20 minuten online: Diplomreise nach Rom: Genfer Prügel-Schüler bald zu Hause; 10.11.2010;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/20690264

<Die drei Genfer Schüler, die in Rom einen Kellner ausgeraubt haben sollen, werden am Donnerstag in Rom in einem Schnellverfahren abgeurteilt.

In diese Schule - das CEC André-Chavanne im Genfer Vorort Grand-Saconnex - gingen die drei Täter.

Am Freitag dürften die drei Genfer Prügel-Schüler zusammen mit ihren Klassenkameraden aus Rom abreisen. Am Samstag sollen sie in Genf eintreffen.

Die beiden volljährigen Männer im Alter von 19 und 20 Jahren wurden von den italienischen Behörden auf freien Fuss gesetzt - unter Beaufsichtigung. Der 17-Jährige bleibe bis am Donnerstag in Haft, bestätigte Sylvain Rudaz, Direktor der nachobligatorischen Bildung im Kanton Genf, eine Meldung des Westschweizer Fernsehens TSR.

Die drei Schüler der Handelsschule André-Chavanne in Genf werden beschuldigt, in der Nacht auf Montag in Rom einen Kellner attackiert und ausgeraubt zu haben. Sie sollen den Mann zu Boden gestossen und ihm das Portemonnaie und ein Feuerzeug entwendet haben. Beim Sturz aufs Trottoir verletzte sich das Opfer am Kopf.

Rudaz wollte keine Angaben zur Nationalität der drei Schüler machen. Auch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) schwieg sich darüber aus. Das Departement teilte lediglich mit, Schweizer Staatsangehörigen könnten auf die Unterstützung des EDA zählen; Ausländer müssten sich an ihre Heimatländer wenden, wenn sie konsularischen Schutz wollten.>

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n-tv online,
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22.11.2010: Die drei Schläger-Zürihegel von München bekommen 7 Jahre, knapp 5 Jahre und 2 Jahre 2 Monate Haft

Aber bei guter Führung wird ja sowieso die Hälfte erlassen, damit für die Nächsten Plätze frei werden. Aber lesen Sie selbst:

aus: n-tv online: Gewaltexzess auf Klassenfahrt: Haftstrafen für schweizer Schüler; 22.11.2010;
http://www.n-tv.de/panorama/Haftstrafen-fuer-Schweizer-Schueler-article1982531.html

<Im Sommer 2009 schlagen drei Schüler aus der Schweiz bei einer Klassenfahrt nach München fünf Menschen brutal zusammen. Jetzt die Urteile: Der Hauptangeklagte muss für sieben Jahre in Haft, seine Mittäter erhalten knapp fünf Jahre bzw. zwei Jahr und zwei Monate.

Die Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt.

Eineinhalb Jahre nach ihren Prügelattacken in München sind drei Schweizer Schüler zu Haftstrafen bis zu sieben Jahren verurteilt worden. Sie hatten bei einer Klassenfahrt in nur zehn Minuten wahllos fünf Passanten zusammengeschlagen, darunter einen Körperbehinderten. Einem Geschäftsmann zertrümmerten die damals 16-Jährigen das Gesicht. "Eine vollständige Erklärung des Gewaltausbruchs ist nicht möglich gewesen", sagte Gerichtssprecher Hans-Kurt Hertel nach dem Urteil der Jugendkammer des Landgerichts.

Der Hauptangeklagte Mike B. erhielt wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Benjamin D. soll ebenfalls wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Der dritte Angeklagte, Ivan Z., bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen.

Auslöser: Ein vermisster Geldbeutel

Die Schüler hatten im Sommer 2009 bei der Klassenfahrt in München in einem Park gefeiert, getrunken und Haschisch geraucht. Dann kam es zum Exzess. Auslöser der Prügelattacke soll gewesen sein, dass Mike B. seine Geldbörse vermisst hatte. Doch eine wirkliche Erklärung brachte auch der gut achtmonatige Prozess nicht, erläuterte Gerichtssprecher Hans-Kurt Hertel, nachdem Jugendrichter Reinhold Baier das Urteil gesprochen hatte. Alle drei Angeklagten waren in der Schweiz bereits wegen unterschiedlicher Delikte der Polizei bekannt.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte für Mike B. neun Jahre, für Benjamin D. sieben und für Ivan Z. sechs Jahre Haft verlangt. Die Verteidiger hatten für sehr viel niedrigere Strafen plädiert. Mike B.'s Verteidiger hatte lediglich Jugendarrest verlangt - nun aber bekam sein Mandant sogar die höchste Strafe der drei Angeklagten.

Die Jugendkammer habe beim Strafmaß berücksichtigt, dass die Angeklagten mit ihren Opfern finanzielle Entschädigungen vereinbart hätten, sagte Gerichtssprecher Hertel. Mike B. und Benjamin D. hatten sich zudem vor Gericht zu den Vorwürfen geäußert. "Die Geständnisse haben bei der Strafzumessung insbesondere beim Angeklagten D. eine erhebliche Rolle gespielt", sagte Hertel.

Verhandlung hinter verschlossenen Türen

Benjamin D. hatte im Oktober als Erster sein Schweigen gebrochen und am umfassendsten ausgesagt. Darüber hinaus kam ihm zugute, dass das Gericht den Überfall auf einen Körperbehinderten im Park entgegen der Anklage nicht als versuchten Mord wertete. Der Angriff sei nicht so gefährlich und die Verletzungen nicht so schwerwiegend gewesen.

Die Jugendkammer hatte zum Schutz der zur Tatzeit Minderjährigen hinter verschlossenen Türen verhandelt. Nur die Eltern saßen regelmäßig und auch am Urteilstag im Gerichtssaal - und der lebensgefährlich verletzte Geschäftsmann, der als Nebenkläger auftrat. Der Familienvater aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen musste zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen und leidet bis heute an den Folgen des Gewaltexzesses.

Ob die drei ihre Strafe in Deutschland absitzen müssen oder nach einer bestimmten Zeit in ihre Heimat überstellt werden, ist noch offen. Zuerst einmal müsse abgewartet werden, ob Rechtsmittel eingelegt würden. Erst danach könnten überhaupt entsprechende Anträge gestellt werden, hieß es.

dpa>

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Wila (Kanton Zürich) 29.11.2010: Schlägervater gegen seine beiden Kinder mit schlagen, treten, kalte Duschen, auf dem Boden schlafen, stundenlanges Stillsitzen, Treppensteigen - die falschen Ideale von Jakob Lorber

aus: 20 minuten online: Kindsmissbrauch: Zu Tode erzogen, im Namen des Herrn; 29.11.2010;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Zu-Tode-erzogen--im-Namen-des-Herrn-15654952

<von Attila Szenogrady
- Am ersten Prozesstag um das Sektendrama aus Wila stand der Vater der beiden gequälten Kinder im Mittelpunkt. Er offenbarte sich als Überzeugungstäter und verteidigte seine grausamen Erziehungsmethoden.

<Kalte Duschen gehörten zu den Strafmethoden in der sektenartigen Gemeinschaft in Wila.

Nur einmal war der heute 44-jährige Angeklagte den Tränen nahe. Er erinnerte sich an den 10. Mai 2006 zurück. An jenen Tag, als seine bald fünfjährige Tochter Gabriela im Spital an ihren schweren Hirnverletzungen verstarb. Seine damalige Lebenspartnerin hatte das bereits auf zwölf Kilogramm abgemagerte Mädchen auf dem Badezimmerboden zu Tode geschüttelt.

Das sei das Schlimmste, was ihm passiert sei, erklärte der Angeschuldigte, der mit nach hinten gebundenen langen Haaren und einem sportlich trainierten Körper vor die Geschworenen getreten war. Ansonsten zeigte sich der Vater äussert selbstbewusst, immer wieder angriffig und bisweilen unverhohlen arrogant.

Unschuldig vor Gott

Zum Prozessauftakt wurde die umfangreiche Anklageschrift verlesen. Darin führte die Staatsanwaltschaft auf, wie der Angeklagte bereits ab 1998 in einer sektenähnlichen Gemeinschaft in einem abgelegenen Haus Wila lebte und seine beiden Töchter einem strengen Erziehungsregiment unterzog. Dazu gehörten Schläge, Nahrungsentzug, kalte Duschen, Schlafen auf dem Boden und stundenlanges Stillsitzen oder Treppensteigen.

Der Angeschuldigte berief sich auf die Lehre des konservativen Theologen Jakob Lorber, der im 19. Jahrhundert eine strenge Zucht der eigenen «Brut» gefordert hatte. Mit dem Ziel, den Willen und den Trotz der Kinder zu brechen. Der Angeklagte verteidigte vor den Geschworenen diese alltestamentarische Einstellung und bezeichnete sich deshalb als unschuldig vor Gott. Wer seine Kinder nicht bestrafe, liebe sie nicht, gab er zu Protokoll.

Verlogene Doppelmoral

Die richterliche Befragung des Vorsitzenden Pierre Martin entlarvte die religiöse Überzeugung des in England geborenen Angeklagten allerdings als verlogene Doppelmoral. So rechtfertigte der Vater die harte Bestrafung seiner beiden Kinder mit deren zahlreichen Lügen. Er selber hatte während der Untersuchung keine Mühe, die Behörden wiederholt brandschwarz anzulügen.

So hatte er bei sieben polizeilichen Einvernahmen wahrheitswidrig behauptet, dass seine jüngere Tochter ihre tödlichen Verletzungen bei einem Sturz von der Treppe zugezogen habe. Ebenso hatte er noch vor drei Jahren angegeben, dass er nie wieder ein Kind zeugen werde. Im letzten Juli hat ihm seine neuste Freundin eine Tochter auf die Welt gebracht. Der Säugling lebt heute bei Pflegeeltern.

Mit «Fehldiagnose» IV-Rente ergattert

Der Angeklagte liess auch keine Gelegenheit aus, den zuständigen Gerichtspsychiater anzuschwärzen. Die festgestellte Persönlichkeitsstörung bezeichnete er als absichtliche Fehldiagnose des Arztes. Er habe aber einen gesunden Geist, sagte er. Was ihn aber nicht daran hinderte, mit dem gleichen, von ihm verteufelten Attest monatlich Invalidengelder für 1300 Franken zu kassieren.

Seinen beiden Töchtern untersagte er den ungesunden Konsum von Schokolade und das Anhängen von Ohrschmuck. Wobei es ihn nicht störte, selber Haschisch zu rauchen und einen Ohrring zu tragen.

Sozialpädagogin als klassische Mitläuferin

Am Abend wurde die zweite wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Person befragt. Die heute 62-jährige Sozialpädagogin war eine Wohnpartnerin des kiffenden Patriarchen und trat als klassische Mitläuferin in Erscheinung. So erklärte sie vor Gericht, dass der Angeklagten neuen Wind in ihr Leben gebracht habe und sie ihn heute noch bewundere. Er sei wie ihr älterer Bruder.

Die Befragung zu ihrer Vergangenheit ergab, dass die Ostschweizerin schon früher sektenanfällig war und Anfang der neunziger Jahre mit einem Beitritt in die Bhagwan-Sekte sogar ihren damals siebenjährigen Sohn verlassen hatte.
Später wandte sie sich auch den Lehren Lorbers zu und musste deshalb ihren Job als Sozialpädagogin an den Nagel hängen. Fest steht, dass sie das tyrannische Strafsystem ihres Wohnpartners unterstützte. Dies bestätigte auch der Vater. So habe ihn im Haushalt niemand daran gehindert, seine Kinder auf seine Weise zu züchtigen, sagte er.

Ex-Freundin: Vorsätzliche Tötung?

Am Dienstag wird der Prozess mit der ersten Zeugin fortgesetzt. Es handelt sich um die heute 26-jährige Ex-Freundin des Gurus. Sie soll sich im nächsten Frühling wegen vorsätzlicher Tötung vor einem anderen Gericht verantworten. Am Mittwoch stehen die Videoaufnahmen der zweiten Tochter auf dem Programm. Die heute zwölfjährige Schülerin hat den Horror überlebt, soll jedoch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden.>

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Wila (Kanton Zürich) 1.12.2010: Die ältere Tochter spricht über die vielen Strafmethoden

aus: 20 minuten online: "Hasch-Jesus"-Prozess: Strafen, Strafen und nochmals Strafen; 1.12.2010;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Strafen--Strafen-und-nochmals-Strafen-23018871

<von Attila Szenogrady
- Am dritten Prozesstag um das Sektendrama von Wila stand eine Videobefragung der älteren Tochter im Vordergrund. Dabei schilderte das Kind aufrichtig die grausamen Erziehungsmethoden der Angeklagten.

Am Mittwoch stand eine polizeiliche Videobefragung von Barbara* im Mittelpunkt des laufenden Geschworenenprozesses und zeigte die erschreckende Banalität des Bösen auf. Der Film war nur acht Tage nach dem Tod der fünfjährigen Anna* entstanden und zeigte die Darstellungen der damals acht-jährigen Barbara auf. Das Mädchen erzählte freimütig über ihren Alltag, der von Bestrafungen geradezu durchsetzt war und für sie zu einer schrecklichen Normalität wurde.

Strafen, Strafen und nochmals Strafen

Auf dem Film über 90 Minuten schilderte die Erstklässlerin ihr Leben, wobei immer wieder von Strafen die Rede war. Sei es von kalten Duschen, Treppensteigen, aber auch von Schlägen und Ohrfeigen sowie Stillstehen. Barbara erzählte auch von ihrer kleineren Schwester Anna, die auch immer wieder bestraft worden sei. Vor allem weil diese in die Hosen genässt habe. Sie sei zur Kasse gekommen, weil sie beispielsweise einmal über den Boden gekrochen sei.

Die Aussagen der Schülerin wirkten glaubhaft, echt erlebt und belasteten damit alle drei Angeklagten. So wäre sie nicht nur von ihrem Papa, sondern auch von ihrer damaligen Mami Lea und der «alten Frau» – sie meinte damit die heute 62-jährige Sozialpädagogin – regelmässig bestraft worden. Barbara wirkte schüchtern, sprach leise und knabberte auffällig lange an einem Schokoladenstengel herum.

Hörige Mutter als Zeugin

Am Mittwoch trat zudem die heute 42-jährige Mutter der verstorbenen Anna in den Zeugenstand. Die strenggläubige Christin hatte ihr Kind dem Vater kurz nach der Geburt überlassen. So sollte Gabriela im Geiste Gottes erzogen werden. Die Zeugin hinterliess vor den Geschworenen einen unsicheren und schwankenden Eindruck. So deutete sie einerseits Vorwürfe gegen die Angeklagten an. Andererseits hütete sie sich vor klaren Schuldzuweisungen und verliess sich auf ein göttliches Urteil. Fest steht, dass die den Vater bereits als 16-jährige Schülerin kennengelernt hatte und diesem lange Zeit hörig war.

Fast nichts bemerkt

Die Befragung der Mutter ergab, dass sie den Kontakt zu Anna immer mehr verloren habe. Vor allem da sie von mehreren Personen der Sekte angefeindet worden sei. Sie habe Anna sechs Wochen vor dem Tod bei einem Besuch in Wila noch einmal für wenige Stunden gesehen. Sie habe damals fast nichts von ihrem schwächlichen Zustand bemerkt. Ihr sei einzig der phasenweise apathische Zustand ihres Kindes aufgefallen, sagte sie aus.

Der Prozess wird am Donnerstag mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.

*Namen von der Redaktion geändert.

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28.3.2011: Schienbein- und Wadenbeinbruch durch Brutalo-Security

Hier sieht man, wie herzlos die Welt geworden ist. Aber lesen Sie selbst:

aus: 20 minuten online: Rabiat: Türsteher bricht Gast das Schienbein; 28.3.2011;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Tuersteher-bricht-Gast-das-Schienbein-29530776

<von Annette Hirschberg - Weil er die Garderobennummer nicht mehr hatte und seine Jacke dennoch wollte, wurde Coskun Ediz von einem Türsteher brutal attackiert. Seither liegt er im Spital.

Feuchtfröhlich verbrachte Coskun Ediz (25) die Nacht auf Samstag im Zürcher Escherwyss Club. Doch der Abend nahm eine brutale Wende, als er gegen vier Uhr morgens seine Jacke holen wollte. «Ich hatte die Garderobennummer verloren und konnte meine Jacke nur noch beschreiben», erzählt Ediz gegenüber 20 Minuten Online.

Obwohl ihm die Leute von der Garderobe die richtige Jacke brachten, wollten sie sie ihm nicht geben. «Nicht einmal als ich meinen Hausschlüssel beschrieb, der in der Tasche war», erzählt Ediz. Da sei er wütend geworden und habe die Garderobenleute laut aufgefordert, ihm seine Jacke zu geben. Sofort eilte ein Sicherheitsmann herbei und packte Ediz wortlos von hinten. «Er griff mit der Hand in meinen Nacken und trat mir mit dem Fuss gegen das Bein», erzählt Ediz. Er habe sofort gespürt, wie sein Bein brach, und sei stöhnend umgefallen.

Vor dem Club liegen gelassen

«Ich schrie: ‹Mein Bein ist gebrochen!›, doch der Security glaubte mir nicht», erzählt Ediz aufgebracht. Der Bodyguard habe nach ihm gegriffen, ihn auf die Beine gestellt und ihn dazu gezwungen zu laufen. Als er wieder hinfiel, habe er ihn am verletzten Bein gehalten und ihn getreten. «Er sagte, ich solle aufhören, zu simulieren, dabei hatte ich grosse Schmerzen», so Ediz. Dann rief der Sicherheitsmann einen Kollegen herbei und gemeinsam packten sie den 25-Jährigen unter den Achseln und schleppten ihn, die Beine am Boden nachschleifend, nach draussen. «Ich sagte, ich hätte Schmerzen, aber das ignorierten sie», sagt Ediz. Immerhin riefen die Clubbetreiber darauf die Ambulanz. Doch sie liessen Ediz vor dem Club am Boden liegen, bis die Sanitäter kamen. «Von der Security kümmerte sich niemand um mich, ich lag einfach da und schrie.»

Im Escherwyss Club bestätigt man den Vorfall, stellt ihn aber anders dar. «Der Sicherheitsmann fasste ihm nur auf die Schulter, dabei fiel er aufs Gesäss», sagt Clubleiter Marco Cereda. Er bestätigt gegenüber 20 Minuten Online, dass Coskun Ediz gesagt habe, sein Bein sei gebrochen. «Wir waren aber überzeugt, er simuliert.» Die Sicherheitsleute hätten Ediz darauf vor den Club getragen und dort beobachtet, bis die Ambulanz kam. Für Clubleiter Cereda ist es nicht möglich, dass der Sicherheitsmann Ediz das Bein gebrochen hat. «Vielleicht ist das beim Umfallen passiert, er war ziemlich betrunken», so Cereda.

Es muss nochmals operiert werden

Coskun Ediz hat einen komplizierten Schien- und Wadenbeinbruch* davongetragen. Im Spital wurde er bereits einmal operiert und lag zunächst auf der Intensivstation. Doch die Ärzte sind mit dem Ergebnis der ersten Operation nicht zufrieden. «Jetzt muss ich wahrscheinlich nochmal unters Messer», sagt Ediz, der immer noch grosse Schmerzen hat.

Die Wut des 25-Jährigen auf den Betreiber und die Sicherheitsleute des Clubs ist gross. Bei der Polizeistation Aussersihl hat er telefonisch bereits eine Anzeige eingereicht. «Jetzt müssen nur noch die Beamten vorbeikommen und die Details aufnehmen.»>

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Zürich 21.4.2011: Drei Schweizer und ein Kenianer greifen wahllos Trampassagiere an

aus: 20 minuten online: Saubannerzug: Trampassagiere brutal attackiert; 21.4.2011;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Trampassagiere-brutal-attackiert-10530167

<von Attila Szenogrady
- Vier betrunkene Jugendliche haben in einem Zürcher Tram zahlreiche Passagiere angegriffen. Nun wurden sie zu Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt. Der Haupttäter muss gar in eine Arbeitserziehungsanstalt.

Es war am Freitagabend, als am 19. Juni 2009 vier betrunkene junge Männer am Neumühlequai auftauchten. Dort sprachen sie eine Gruppe von vier Studenten und zwei Studentinnen an und fragten sie vergeblich nach Zigaretten. Dann gingen die Jugendlichen plötzlich zum Angriff über und traktierten die Geschädigten mit ihren Fäusten, Bierdosen und einem Regenschirm. Eine 26-jährige Studentin aus England erlitt dabei ein blaues Auge und eine Schnittverletzung am linken Zeigefinger. Zwei weitere Opfer hatten leichtere Blessuren am Kopf und im Halsbereich erlitten.

Nach der Attacke bestiegen die aggressiven Täter am Central ein Tram der Linie 3 und machten den Albtraum eines jeden Trampassagiers wahr. Sie griffen wahllos mehrere Fahrgäste an und verlangten von ihnen ihre Portemonnaies und andere Wertgegenstände. Leute, welche das Tram verliessen, bedachten die Angreifer mit Fusstritten. Zudem sprühten sei einer 53-jährigen Schweizerin Pfefferspray ins Gesicht. Die Horrorfahrt endete erst beim Bezirksgebäude, wo die Täter aus dem Tram flüchteten. Zwei von ihnen konnte die Polizei kurz darauf an der Langstrasse festnehmen. Wenige Tage später sassen auch die beiden weiteren Tram-Vandalen in Untersuchungshaft.

Schweizer Haupttäter aus Regensdorf

Am Donnerstag mussten sich die vier Männer im Alter zwischen 20 und 23 Jahren wegen Angriffs und weiteren Delikten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die drei Schweizer und ein in Zürich wohnhafter Kenianer legten ein umfassendes Geständnis ab. Als Haupttäter galt ein heute 21-jähriger Schweizer aus Regensdorf. Er musste sich neben der Teilnahme am Saubannerzug für vier Raubüberfälle auf offener Strasse verantworten. Er hatte dabei mehrere Geschädigte mit Faustschlägen sowie Fusstritten verprügelt. Einem Opfer versetzte er noch Kicks, als es bereits wehrlos am Boden lag.

Das Gericht ging von einem erheblichen Verschulden des Schlägertrupps aus und folgte mehr den Anträgen der Anklagebehörde, welche für die Täterschaft Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verlangte. Die höchste Sanktion von zwei Jahren unbedingt kassierte der vorbestrafte Regensdorfer. Allerdings wurde der Strafvollzug im Sinne der Verteidigung zugunsten einer Massnahme für jugendliche Erwachsene aufgeschoben. Der Beschuldigte hat bereits in der Anstalt Uitikon/Waldegg eine Lehre begonnen. Der afrikanische Beschuldigte wurde ebenfalls in eine Arbeitserziehung eingewiesen. Anstelle einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Besser erging es den beiden weiteren Schweizern. Ein Postbote erhielt eine bedingte Strafe von zwölf Monaten. Ein Thai-Boxer aus Effretikon kam mit neun Monaten bedingt davon. Alle Beschuldigten erhielten damit eine letzte Chance.>

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Basler Zeitung
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1.5.2011: Jetzt können Fussballfans auch nicht mehr friedliche Zug fahren: <Extrazug des FC Thun angegriffen>

aus: Basler Zeitung online; 1.5.2011;
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Extrazug-des-FC-Thun-angegriffen-/story/14566896

<Rund 30 Vermummte haben gestern um 23 Uhr einen Extrazug mit Fans des FC Thun auf der Heimfahrt bei Ostermundigen BE blockiert und angegriffen. Mehrere Zugpassagiere wurden verletzt.

Vermummte Randalen griffen gestern Nacht einen Fan-Zug des FC Thun an. Ersten Angaben zufolge handle es sich bei der Täterschaft um YB-Anhänger, teilte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und die Berner Kantonspolizei mit. Den Vermummten gelang nach dem Angriff die Flucht.

Zuvor hatten sie mit Steinwürfen und Schlägen mehrere Scheiben zertrümmert. Das Zugspersonal wies die FC Thun-Fans an, sich auf den Boden zu legen. Der Zug konnte nach fünf Minuten dank eines Einsatzes der BLS-Sicherheitskräfte weiterfahren.

Zwei Verletzte im Spital

Eine Ambulanz brachte zwei Personen für weitere Abklärungen ins Spital. Mehrere leicht verletzte Personen gaben an, sich selbständig zum Arzt zu begeben. Der FC Thun hatte das Berner Derby im Stade de Suisse 1:0 gewonnen. Bereits am Bahnhof Wankdorf kam es danach zu Scharmützeln zwischen den Fan-Gruppierungen. (pbe/sda)>

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8.5.2011: <Gewalt und Sport: Schweizer Hooligans wüten mehr als je zuvor>

aus: 20 minuten online; 8.5.2011;
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/22305045

<Die Gewalt bei Sportanlässen nimmt wieder stark zu. 2011 haben Hooligans vor allem in Zürich und Bern zugeschlagen. Nun hagelt es Kritik gegen Clubs und die Liga.

Die Gewaltexzesse von militanten Fussball- und Eishockeyfans haben einen neuen Höchststand erreicht. Das bestätigt Pius Valier, Kommandant der Stapo SG und Koordinator des runden Tisches «Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen» auf Bundesebene, gegenüber der «Sonntags Zeitung»: «In der laufenden Rückrunde gab es wieder mehr Vorfälle als im Vorjahr.»

Marco Cortesi, Medienchef der Stapo Zürich und Sprecher der Zentralstelle für Hooliganismus, liefert Zahlen: «Mussten in der ganzen Rückrunde der Fussballsaison 2009/10 Sachschäden bei acht Spielen verzeichnet werden, sind es diesmal – vier Runden vor Schluss – schon doppelt so viele. Verletzte gab es in diesem Frühjahr am Rande von 16 Fussballspielen, gleich viel wie in der ganzen Rückrunde vom vergangenen Jahr.»

«Eine neue Qualität von Gewalt»

Auch Reto Nause, Gemeinderat und Sicherheitsdirektor der Stadt Bern sieht dringend Handlungsbedarf. Für ihn brachte die Attacke von YB-Fans auf einen Zug mit Thun-Anhänger in Ostermundigen das Fass zum überlaufen. Fans bewarfen den Zug mit Steinen, es gab mehrere Verletzte. Zum «Sonntag» sagt er: «Das ist eine neue Qualität von Gewalt».

«Für einen solchen Vorfall braucht es erhebliche kriminelle Energie.» Es brauche jetzt eine Saison, in der man «rigoros durchgreift». Ins Visier nimmt er die Swiss Football League. «Sie als Veranstalterin der Meisterschaft kann die Probleme effizient und rasch lösen», glaubt Nause. Seine Forderungen: «Halten sich Fangruppierungen nicht an Auflagen der Behörden, muss die Liga Spiele absagen, sie vor leeren Rängen stattfinden lassen oder das Stadion für die Gästefans schliessen.» Die Swiss Football League habe die Kompetenzen und die Regelwerke für solch drastische Massnahmen.

Tiefere Bussen und Rabatte

Für Roger Schneeberger, Generalsekretär der Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD), liegt die Verantwortung klar bei den Clubs und der Liga. Diese hätten bei der Bekämpfung der Gewalt nachgelassen. Ein Beispiel dafür sei die Senkung der Bussen für Pyros auf Anfang Saison. «Es ist ein völlig falscher Ansatz, Bussen zu senken, wenn das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in den Stadion noch nicht zurückgegangen ist», sagt Schneeberger zur «Sonntags Zeitung».

Schützenhilfe für die Hooligans, zumindest finanzielle, gibt es auch von der SBB. Fussball-Fans dürfen im Extrazug weiterhin mit Rabatten von bis zu 60 Prozent an die Spiele fahren – und dies obwohl randalierende Fans den SBB in den Zügen jede Saison offene Rechnungen in der Höhe von drei Millionen Franken hinterlassen. Die SBB räumen gegenüber der «NZZ am Sonntag» ein, dass diese Preispolitik auf den ersten Blick etwas paradox anmuten kann. Preisanreize seien aber das effektivste Mittel, um die Fans in die Extrazüge zu lotsen – und die normalen Passagiere vor Tumulten zu verschonen.

Bei der Swiss Football League reagiert man mit Kopfschütteln auf Nauses Attacke. Die Forderungen seien «einseitig und nicht zielführend», sagt Kommunikationschef Roger Müller. Nause sehe die Welt «sehr einseitig und einfach». Zum Hooligan-Problem im Allgemeinen prüfe die Liga Thomas Grimm, Präsident der Swiss Football League, Massnahmen. Künftig sollen allenfalls nur noch Fans mit gültiger Saisonkarte des jeweiligen Clubs in den Gästesektor gelassen werden.

(aeg)>

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12.5.2011: FCB-Fussballfans stürmen das Spielfeld und greifen auch Wachpersonal an

aus: 20 minuten online: Fan-Mob dreht durch: "Das ist eine neue Art von Gewalt"; 12.5.2011;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/-Das-ist-eine-neue-Art-von-Gewalt--21054774

<von Felix Burch
- Basler Chaoten stürmten gestern den Letzigrund und griffen selbst Catering-Personal an. Der Stadionmanager spricht von einer neuen Dimension und will massiv aufrüsten.

Ein mit Pyro-Material gefüllter Rucksack, der von aussen in den Gästesektor geworfen wurde, brachte das Fass am Mittwoch vor dem Match FCZ - FCB zum Überlaufen. Sicherheitsleute wollten sich den Rucksack ergreifen und wurden deshalb von FC Basel-Fans angegriffen. Die Situation geriet ausser Kontrolle, Chaoten überrumpelten die Securitys, der Eingangsbereich des Stadions blieb für mehrere Minuten unbewacht. 1500 Basel-Anhänger stürmten ins Stadion, so etwas gab es im Letzigrund noch nie.

Die Basler Fans brachten zwei Essensstände unter ihre Kontrolle, einer wurde völlig zerstört. Gegenstände flogen, die Meute bediente sich mit Bier und Essen. Einige grillierten neue Würste und verteilten diese. Stadionmanager Peter Landolt sagt am Tag danach gegenüber 20 Minuten Online: «Es wurden gar Kassen geplündert.» Zudem hätten die Chaoten Catering-Angestellte angegriffen. «Das ist neu», so Landolt. Gewalt gegen Sicherheitsleute und Polizei sei man sich in den Schweizer Stadien gewohnt, nicht aber gegen wehrlose Leute an den Essensständen.

«Die zornigen Blicke werden mich ein Leben lang begleiten»

Eine Catering-Frau beschreibt den Angriff so: «Ich hatte Todesangst, die zornigen und hasserfüllten Blicke der meist sehr jungen Leute werden mich ein Leben lang begleiten.» Sie überstand die Attacke unverletzt – «weil wir uns ins Kühlhaus retten konnten».

Zu Zerstörungen kam es auch im Toiletten-Bereich des Gästesektors. Mehrere WCs und Spiegel gingen zu Bruch, Lavabos wurden aus der Wand gerissen. Zudem zerstörte der Mob teure elektronische Geräte, darunter Drehkreuze. Vorläufige Bilanz des Abends: Schätzungsweise gegen 200 000 Franken Schadensumme. Zurzeit wird abgeklärt, ob noch weitere grössere Schäden zu beklagen sind.

Sehr viel und sehr gutes Videomaterial

Nach Aussagen von Landolt konnten die gewaltbereiten Fans gefilmt werden. «Wir haben sehr, sehr gutes Bildmaterial.» Das werde für einige ein böses Erwachen geben, wenn sie von der Polizei abgeholt werden.

Es bleibt die Frage, warum die Situation eskalierte. Seit der Eröffnung des neuen Letzigrunds ist es ein offenes Geheimnis, dass Pyro-Material relativ einfach ins Stadion geschmuggelt werden kann. Laut Stadionmanager Landolt sind deshalb neue massive Sicherheitsmassnahmen in Planung. Unter anderem sollen Zäune, Glaswände und Gitter gebaut werden. Allerdings ist das nötige Geld dafür noch nicht bewilligt.>


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Schwyz 13.5.2011: <Attacke aus Auto: Antifeministen-Präsident wurde angeschossen>

aus: 20 minuten online; 13.5.2011;
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/24158892

<Der Präsident des Vereins Antifeministen, Urs Bleiker, ist in Pfäffkon SZ auf offener Strasse von einem Projektil einer Luftdruckwaffe am Kopf getroffen und leicht verletzt worden.

Wie die IG Antifeminismus am Freitag mitteilte, ereignete sich der Vorfall kurz vor Mitternacht im Wohnort von Bleiker. Es seien aus einem vorbeifahrenden Auto mehrere Schüsse aus einer Luftdruckwaffe abgefeuert worden, heisst es im Communiqué. Ein Projektil habe Bleiker am Kopf getroffen, aber nur leicht verletzt.

Die Kantonspolizei Schwyz hat Kenntnis von dem Vorfall, wie ihr Sprecher David Mynall auf Anfrage sagte. Sie geht davon aus, dass Bleiker von einem Farbgeschoss (Paintball) getroffen wurde. Es gebe keinen Hinweis auf die Täterschaft, sagte Mynall.

Die IGAF, zu deren Gründungsmitgliedern Bleiker gehört, führt als mögliche Täter «Exponenten aus dem linksextremen Milieu» an. Bei der IGAF seien «handfeste Drohungen» eingegangen, weil sie am 25. Juni das zweite internationale Antifeminismustreffen durchführt.

(sda)>

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12.5.2011: FC-Basel-Fan liess im Stadion Leuchtpetarden fliegen und verletzte eine Frau mit Brandverletzungen - 10 Monate Haft

Man sieht doch einfach, dass alle "Fanprojekte" nichts nützen. Aber lesen Sie selbst:

aus: 20 minuten online: 10 Monate Haft: Petarden-Hooligan mussins Gefängnis; 12.5.2011;
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Petarden-Hooligan-muss-ins-Gefaengnis-17169317

<von Attila Szenogrady
- Ein vermummter FC-Basel-Fan hat im Letzigrund-Stadion brandgefährliche Signalpatronen abgefeuert und eine Frau verletzt. Nun wurde der dank Internet-Fahndung überführte Handelsschüler verurteilt.

Hartes Urteil im «Pilotprozess» gegen Hooliganismus. Der Angeklagte Basel-Anhänger ist zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden, 10 Monate davon muss er im Knast absitzen.

Der Hauptvorwurf ging auf den 17. Mai 2009 zurück. Damals spielte im Letzigrund der FC Zürich gegen den FC Basel. Schon kurz nach dem Schlusspfiff kam es zu massiven Ausschreitungen von gewaltbereiten Fangruppen.

Zu den Chaoten gehörte auch der heute 24-jährige Handelsschüler aus Jona. Der vermummte Anhänger des FC Basel feuerte drei Signalpatronen ab. Zwei davon schlugen im Familiensektor ein und traf eine Frau in der Nierengegend. Sie erlitt dabei Brandverletzungen.

Wortkarger Angeklagter

Am Donnerstag zeigte sich der FCB-Fan vor Gericht wortkarg und beantwortete die meisten richterlichen Fragen mit der Antwort: «Ich weiss es nicht mehr». Mehr zu sagen hatte Staatsanwalt Michael Scherrer, der von einem erheblichen Verschulden sprach. Die Dummheit der Tat werde nur noch von der Dreistigkeit und Feigheit des Beschuldigten überboten, fuhr er fort. So habe dieser aus dem Schutze des Mobs heraus geschossen. Scherrer verwies dabei auf die Hitzeentwicklung der Geschosse auf bis zu 1600 Grad Celsius. Es wäre auch eine Massenpanik denkbar gewesen.

Schwere Verletzungen in Kauf genommen

Das Gericht folgte beim Hauptvorwurf der Anklage und setzte wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie weiteren Delikten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten fest. Zehn Monate davon soll der Beschuldigte absitzen. Richterin Kathrin Bretschger machte klar, dass der Angeklagte mit seinen Schüssen in den Familiensektor schwere Körperverletzungen in Kauf genommen habe.

Beim zusätzlichen Vorwurf der Lebensgefährdung kam das Gericht allerdings mangels Beweisen zu einem Freispruch. Dem Angeklagten kam dabei entgegen, dass er nach dem Schlusspfiff geschossen hatte. So seien bereits viele Zuschauer weg und das Gedränge der Leute nicht mehr so dicht gewesen, sagte Bretschger.

Auch in S-Bahn randaliert

Der FCB-Fan wurde übrigens für weitere Delikte verurteilt. Er hat in Rapperswil und Kloten Stadionverbote missachtet, sich in einem Zug mit Punkern geprügelt und in Jona in einer S-Bahn randaliert. Dabei sprühte er einem Mann eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht.

Für den verurteilten Schüler sprach einzig die Tatsache, dass er sich seit seiner Verhaftung vor über einem Jahr offenbar endlich ruhig verhält.>

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27.5.2011: Fans des FC St. Gallen verletzen Polizisten in Bern

aus: 20 minuten online: Polizisten-Beschimpfungen: "Wir wünschten, das wäre nie geschehen"; 27.5.2011;
http://www.20min.ch/sport/fussball/story/-Wir-wuenschten--das-waere-nie-geschehen--31333299

<von Felix Burch
- Dass FCSG-Fans Polizisten verhöhnten, die um einen getöteten Kollegen trauerten, gilt als Schande von Bern. Die Reaktionen sind entsprechend heftig. Der Klub zeigt sich bestürzt.

«Solche Leute sollten hinter Gitter», «Zwangsabstieg aus der Challenge League», «Verein auflösen». Dies sind nur einige von weit über 100 zum Teil zornigen Reaktionen auf die Schande von Bern. Als solche gilt das Verhalten von rund 100 FC St. Gallen-Fans, die in Bern randalierten, Polizisten verletzten und diese verspotteten mit Sprüchen wie «Ich wünschte mir, wir wären hier im Emmental». Mit dieser Anspielung auf das Drama von Schafhausen, bei dem am Dienstag ein Polizist getötet wurde, ist selbst auf Fussballchaoten-Niveau ein neuer Tiefpunkt erreicht worden.

Markus Scherrer, Pressesprecher des FC St. Gallen, entschuldigt sich deshalb am Freitag ein weiteres Mal für das, was ein paar wenige in Bern angerichtet haben. «Dafür findet man fast keine Worte», sagt Scherrer gegenüber 20 Minuten Online. Solche Beleidigungen seien unterste Schublade. «Wir wünschten, wir könnten zurücknehmen, was diese Personen den Polizisten entgegengeschrien haben», so Scherrer.

«Wir wurden lange nicht aus dem Stadion gelassen»

Einer, der dabei war am Mittwoch, ist der 20-jährige G.N..* Er behauptet, er sei selber nicht aktiv gewesen, habe aber im St. Gallen-Sektor gestanden. Schon früh seien sanitäre Anlagen zerstört worden, nach dem Spiel habe die Polizei die FCSG-Fans «aussergewöhnlich lange nicht aus dem Stadion gelassen». Dadurch habe sich die Stimmung aufgeheizt. «Einige rasteten aus, begannen Kübel in Brand zu stecken und Türen zu beschädigen», so G.N.. Als dann endlich die Ausgänge geöffnet worden seien, habe die Polizei schon gewartet und rasch Tränengas und Gummischrot eingesetzt. «Ich finde, sie haben überreagiert, auch Unbeteiligte seien angegangen worden.» Dem widerspricht die Polizei vehement. Sie sei zuerst angegriffen worden und habe darauf reagiert.

Für die 20-Minuten-Online-User ist der Fall indes klar: «Solche Chaoten müssen härter bestraft werden», lautet der Tenor. Oft bezeichnen die User die Politiker als Sündenböcke.

«Wir ertragen es, wenn man uns ins Gesicht spuckt»

Mehrere Polizisten äussern sich in den Kommentaren zur Schandtat und kritisieren die Justiz. «Wir ertragen es, wenn man uns beschimpft, bedroht, mit Steinen oder Flaschen bewirft oder ins Gesicht spuckt, denn wir haben breite Schultern», schreibt Polizist «Roger». Er könne sich gar vorstellen, dass die Frau des verstorbenen Kollegen zu hören kriege, dass sie den Verlust ertragen müsse, denn sie sei ja die Frau eines Polizisten. «Vielen Dank an die Justiz für den enormen Rückhalt», so «Roger» weiter. Andere Polizisten pflichten ihm bei.

Zahlreiche User sprechen der Familie des getöteten Polizisten ihr Beileid aus. Stellvertretend für viele schreibt «Christine» zudem: «Ich schäme mich, St. Gallerin zu sein.»

*Name der Redaktion bekannt>

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10.6.2011: <Pyro-Schmuggel: Jugendlicher Fussballfan verurteilt>

aus: 20 minuten online; 10.6.2011;
http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/Jugendlicher-Fussballfan-verurteilt-16114874

<Weil er eine Leuchtfackel ins Stadion Letzigrund schmuggelte, wurde ein 16 Jahre alter St. Galler zu einer Arbeitsleistung von 20 Tagen verurteilt. Er erhält zudem ein Stadionverbot.

Die St. Galler Jugendanwaltschaft hat einen 16-jährigen Fussballfan wegen «Pyro»-Schmuggels schuldig gesprochen.
Der Schüler hatte beim Spiel des FC Zürich gegen den FC St. Gallen im Februar 2011 versucht, eine Leuchtfackel ins Stadion Letzigrund zu schleusen.

Die Jugendanwaltschaft verurteilte den Jugendlichen wegen versuchter Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Arbeitsleistung von 20 Tagen. Die Hälfte der Strafe wurde zur Bewährung aufgeschoben, bei einer Probezeit von einem Jahr, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Bei Eingangskontrolle erwischt

Zudem erhielt der Verurteilte vom Schweizerischen Fussballverband (SFV) ein zweijähriges Stadionverbot aufgebrummt. Das Verbot gilt für sämtliche Fussballspiele des SFV.

Der Jugendliche aus St. Gallen war bei der Eingangskontrolle im Gästesektor des Letzigrund-Stadions mit einer Handfackel erwischt worden, die er in einem Schuh versteckt hatte. Solche Fackeln dienen im Normalfall als Seenot- oder Notsignalfackeln.

Die St. Galler Jugendanwaltschaft war für den Fall zuständig, weil im Jugendstrafrecht der Wohnort des Täters massgebend ist, wie es im Communiqué heisst. Erwachsene werden dagegen am Tatort bestraft.

(sda)>

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29.6.2011: <Gewalt in Extrazügen: Gewalttätigen Fans gehts an den Kragen>

aus: 20 minuten online; 29.6.2011;
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/14520687

<Herausgerissene Sitze, zerschlagene Fensterscheiben und demolierte Zugs-WCs: Gewalttätige Fans sollen aus den Extrazügen verbannt werden. Konkrete Gesetzesänderungen sollen bis Ende Jahr vorliegen.

Mit Gesetzesänderungen und technischen Anpassungen in den Zügen wollen der Bund und die SBB dem Treiben gewalttätiger Fussballfans in Zügen definitiv Einhalt gebieten. Darauf haben sich am Mittwoch die Spitzen der SBB und des Bundesamts für Verkehr (BAV) geeinigt.

Konkrete Vorschläge für gesetzliche Anpassungen sollen bis Ende Jahr vorliegen, sagte BAV-Sprecher Gregor Saladin auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Im Vordergrund stehen dabei Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes.

Veranstalter in die Pflicht nehmen

So könnten die Veranstalter in die Pflicht genommen werden. Denkbar ist laut Saladin beispielsweise, dass diese Fanzüge chartern und eine Kaution hinterlegen müssen, welche bei Sachschaden einbehalten werden kann. Eine weitere Möglichkeit seien Kombitickets - Bahnfahrt und Stadioneintritt -, die nur in Fanzügen gültig sind.

Die SBB ihrerseits werden Massnahmen auf operativer und technischer Ebene ergreifen. So sollen Zugfenster zum Beispiel nur noch einen kleinen Spalt geöffnet werden können, damit keine Flaschen mehr rausgeworfen werden können. Solche Flaschenwürfe haben in der Vergangenheit bereits Verletzte gefordert.

(sda)>

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10.7.2011: Christian Gross: Gewalttätige Fussballfans sollen lebenslanges Stadionverbot erhalten

aus: 20 minuten online: Hooligan-Problem: Lebenslanges Stadionverbot für Hools; 10.7.2011;
http://www.20min.ch/sport/fussball/story/27398415

<Für die Schweizer Hooligans zieht sich die Schlinge weiter zu. Städte verlangen jetzt Rayonverbote, die im ganzen Land gültig sind. Zudem fordert YB-Trainer Christian Gross lebenslange Strafen.

Kurz vor dem Beginn der neuen Fussballsaison sollen die Schrauben im Kampf gegen die Hooligan-Gewalt angezogen werden. Der stadtbernische Polizeidirektor Reto Nause fordert in der «Zentralschweiz am Sonntag», dass Rayonverbote künftig in der gesamten Schweiz wirksam seien. «Alles andere nützt nichts, sonst macht man es den Hooligans zu einfach, die Stadionverbote zu umgehen.»

Unterstützt wird die Forderung auch aus Fussballkreisen. Mike Hauser, Sicherheitsbeauftragter des FC Luzern, begrüsst ein nationales Rayonverbot als eine «sehr gute Lösung».

Die Funktion des runden Tisches

Bisher ist auf eine nationale Lösung verzichtet worden, weil man «nicht zu viel ändern wollte», wie die Präsidentin der kantonalen Polizeidirektoren, Karin Keller-Sutter, gegenüber der Zeitung sagt. Bei der nächsten Überprüfung des Hooligan-Konkordats könne dieses Anliegen aber aufgenommen werden.

Nach der Sommerpause ist ein weiterer Runder Tisch zwischen Polizei, Politik und Ligaverantwortlichen anberaumt. Bei dieser Gelegenheit will Keller-Sutter auch die Funktion des runden Tisches diskutieren. Er sei schliesslich nur eine Vernetzungsplattform ohne Entscheidbefugnis. Bereits am vergangenen Montag hatte die Justizdirektorin gegenüber 20 Minuten Online den Runden Tisch in Frage gestellt: «Wir müssen die Funktion des Runden Tisches überprüfen.» Und selbst der Koordinator des Gremiums, Pius Valier, sagte zu 20 Minuten Online: «Der Runde Tisch ist nur sinnvoll, wenn alle Partner mitmachen.»

Gross für lebenslanges Stadionverbot

Der neue YB-Trainer Christian Gross ist ebenfalls für Verschärfungen. In einem Interview mit der Zeitung «Der Sonntag» fordert er ein lebenslanges Stadionverbot für Hooligans. Es dürfe für solche Personen keine zweite Chance geben: «Das Stadion ist da, um einen Fussballmatch anzuschauen. Gibt es Krawalle bei Pop-Konzerten? Nie! Das muss unser Ziel sein.»

Der Fussball werde missbraucht, um Aggressionen loszuwerden. Lösungsansätze im Kampf gegen Hooligans müssten neue Stadien, ein klares Sicherheitskkonzept und gute Fan-Beauftragte sein. «Es beginnt aber beim Pyro-Feuerwerk: Das stört mich extrem. Pyro gehört einfach nicht ins Stadion. Die Leute bekommen Angst und es können erst recht Aggressionen entstehen.»

(feb)>

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18.7.2011: <"Züge wie Schlachtfelder": SBB-Präsident will Hooligans nicht mehr>

aus: 20 minuten online; 18.7.2011;
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/31636135

<SBB-Verwaltungsratspräsident Ulrich Gygi will Fussball- Hooligans künftig nicht mehr transportieren. Dazu will er die im Gesetz verankerte Transportpflicht der SBB abschaffen.

«Wir arbeiten mit dem Verkehrsdepartement UVEK an einer entsprechenden Gesetzesänderung», sagte Gygi in einem Interview in der «Aargauer Zeitung» und der «Südostschweiz» vom Montag. Heute verpflichtet das Gesetz die SBB, alle Menschen mit gültigem Billett zu transportieren - auch Hooligans, welche die Züge verwüsten.

Eine Abschaffung der Transportpflicht würde mithelfen, das Problem zu entschärfen, erklärte Gygi. Es gehe nicht mehr an, dass die Kosten für die Schäden von der SBB getragen werden müssten. «Die Extrazüge sehen nach den Spielen manchmal wie Schlachtfelder aus.»

Die geplante Gesetzesänderung sieht laut «Aargauer Zeitung» ausserdem vor, dass auswärtige Fans nur dann in den Gästesektor eines Stadions kommen, wenn sie ein Kombiticket lösen, das nur in Extrazügen gültig ist.

Zudem sollen die Fussballvereine gezwungen werden, ganze Züge zu chartern - und per Kaution oder Haftpflichtversicherung für Schäden geradezustehen. «Dieses Modell hat sich im Ausland bewährt», sagte Gygi. In dem Zeitungsbericht heisst es weiter, dass das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die SBB in diesem Bestreben unterstütze.

Gesetzesänderungen in Vorbereitung

Die Spitzen der SBB und des Bundesamts für Verkehr (BAV) einigten sich Ende Juni auf Gesetzesänderungen, um dem Treiben gewalttätiger Fussballfans in Zügen Einhalt zu gebieten. Ein Sprecher des BAV sagte damals, konkrete Vorschläge würden bis Ende Jahr vorliegen. Im Vordergrund stünden Änderungen des Personenförderungsgesetzes.

Die SBB wird Massnahmen auf operativer und technischer Ebene ergreifen. Zugfenster zum Beispiel sollen nur noch einen kleinen Spalt geöffnet werden können, damit keine Flaschen mehr ins Freie geworfen werden können.

(sda)>

Kommentar

Die Clubs sollen ihre eigenen Eisenbahnwagen haben, dann haben sie auch die VERANTWORTUNG für ihre eigenen Eisenbahnwagen.

Michael Palomino, 18.7.2011

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26.7.2011: <Harte Strafen: St. Gallen nimmt Hooligans an die Kandare> - endlich werden harte Strafen verteilt

aus: 20 minuten online; 26.7.2011;
http://www.20min.ch/sport/fussball/story/St--Gallen-nimmt-Hooligans-an-die-Kandare-15345578

<Die Staatsanwaltschaft Gossau hat sechs Randalierer zu Geldstrafen von bis zu 13 500 Franken verurteilt. Für einen Krawallmacher kommt es noch dicker.

Es geschah im August 2009: Vor dem Match FC St. Gallen gegen Aarau kam es am Bahnhof Wil zu schweren Ausschreitungen. Dabei wurden mehrere Autos beschädigt und eine Person verletzt. Auf Grund von Videoaufnahmen konnte die Polizei acht teils vermummte Randalierer ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft hat die Fussball-Chaoten nun zu hohen Geldstrafen und Bussen verurteilt: Sechs Täter müssen zwischen 1500 und 13 600 Franken bezahlen, zusätzlich erhalten sie ein Stadion- und Rayonverbot. Gegen zwei weitere kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Einem Wiederholungstäter wurde gar eine Meldepflicht auferlegt. «Er muss während eines Jahres vor allen Spielen des FC St. Gallen persönlich auf einem Polizeiposten erscheinen», sagt der zuständige Staatsanwalt Christian Bächle zu 20 Minuten Online.

Damit wolle man verhindern, dass der 24-jährige Mann an Fussballspielen erneut gewalttätig wird. «Er hatte schon verschiedentlich an Ausschreitungen teilgenommen und auch Polizisten angegriffen», so Bächle. Eine solche Strafe würde Randalierern nur «in ganz wenigen» Fällen auferlegt.

Präventivhaft möglich

Als härteste Massnahme sieht das Gesetz gar eine präventive Inhaftierung vor. Dies sei im Schweizer Fussball aber bislang noch nicht verhängt worden, so Bächle.

Unter Justizdirektorin Karin Keller-Sutter fährt der Kanton St. Gallen seit einiger Zeit einen harten Kurs gegen Hooligans. Als erster Kanton führten die Ostschweizer Schnellgerichte gegen Chaoten ein.

Wer an Ausschreitungen teilnehme, müsse aber nicht nur mit einer Bestrafung im Schnellverfahren rechnen, sagt Bächle. Bei komplexer Beweislage wie etwa bei dem Vorfall in Wil könnten Täter noch Monate oder gar Jahre nach dem Vorfall zur Rechenschaft gezogen werden.

(am/sda)>

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Und nun kommt ein "Klassiker": In Gewaltfilmen gibt es immer wieder Szenen, wie ein Mann einem anderen Mann eine Bierflasche über den Kopf schlägt und die Flasche zersplittert. Nun, diese "Film-Bierflasche" ist eben keine Bierflasche, sondern das ist ein präparierter Gegenstand, der schnell kaputtgeht und zersplittert. Im realen Leben ist eine Bierflasche aber viel stärker und zertrümmert den Kopf des Opfers. Und genau diese Dummheit, das Nachspielen dieser Filmszene mit einer realen Bierflasche, ist im nächsten Fall passiert. Wir sehen, im Schulstoff fehlt das Thema Hollywood und Filmmanipulationen, damit solche Sachen nicht passieren:


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30.7.2011: <Urlaub in Griechenland: Schweizer tötet Italiener mit Bierflasche> - wegen einem Streit um ein Bier

aus: 20 minuten online; 30.7.2011;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Schweizer-toetet-Italiener-mit-Bierflasche-13094917

<Drama im Ferienparadies: Auf der griechischen Insel Mykonos erschlug ein Schweizer einen jungen Italiener mit einer Bierflasche. Der Streit entfachte sich wegen einer Nichtigkeit.

Das Opfer, der 21-jährige Stefano R.

Bei einer Prügelei in einer Bar auf der griechischen Insel Mykonos ist der 21-jährige Stefano R. aus dem norditalienischen Ospedaletto Lodigiano getötet worden. Ein 23-jähriger Schweizer mit griechischen Wurzeln wurde wegen Mordverdachts festgenommen.

Gemäss Angaben der italienischen Presseagentur ANSA kamen sich zwei Gruppen von jungen Männern im Nachtklub Cavo Paradiso wegen einer Nichtigkeit in die Haare: Der Schweizer habe sich mit seinen Freunden dem Tisch des Italieners genähert, dessen Bier geschnappt und daraus getrunken. Stefano R. habe daraufhin mit den Fäusten auf ihn eingeprügelt.

Der Schweizer habe seinerseits mit noch grösserer Brutalität geantwortet: Er sei mit der Flasche auf den 21-jährigen Wirtschaftsstudenten losgegangen und habe ihn mittels Schlägen auf den Kopf tödlich verletzt. Andere Quellen sprechen davon, dass er die Glasflasche zuerst zerbrochen und den Italiener mit den scharfen Kanten so schwer verletzt habe, dass dieser verblutete.

«Un bravo ragazzo»

«Stefano war ein wohlerzogener, ruhiger Junge. Wir können uns nicht vorstellen, dass er den Streit provozierte», sagte der Bürgermeister von Ospedaletto Lodigiano gegenüber ANSA. Er sei aus Studiengründen hingezogen, aufgewachsen sei er in Lodi. Seine Eltern führten dort ein Lebensmittelgeschäft, in welchem er häufig ausgeholfen habe.

Die beiden anderen Schweizer, die den mutmasslichen Täter begleiteten, wurden von der griechischen Polizei verhört. Die italienische Botschaft in Athen hat sich in den Fall eingeschaltet.

(fum/sda)>

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Basler Zeitung
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11.9.2011: Schlägertypen Schweiz: BLT-Trams werden beschossen

aus: Basler Zeitung online: Wieder ein BLT-Tram beschossen; 11.9.2011;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Wieder-ein-BLTTram-beschossen/story/31854513

<In Basel ist am frühen Sonntagmorgen ein 11er-Tram beschossen worden. Es ist der dritte Vorfall dieser Art innert kurzer Zeit.

Zweimal innerhalb von gut zwei Wochen: Wie beim Beschuss am 26. August (Bild) wurde auch vergangene Nacht ein 11er-Tram attackiert.

Das Tram der BLT-Linie 11 war in der Nacht auf Sonntag zwischen den Haltestellen «Münchensteinstrasse» und «M-Parc» in Richtung Dreispitz unterwegs, als der Tramführer kurz vor 1.20 Uhr einen dumpfen Knall hörte und stoppte. Bei der anschliessenden Kontrolle bemerkte er, dass ein unbekanntes Projektil eine Scheibe durchschlagen hatte.

Als das Projektil einschlug, waren nach Aussagen des Tramführers drei Personen in der Nähe der durchschossenen Scheibe. Sie verliessen das Tram, ohne ihre Personalien zu hinterlassen, wie die Basler Staatsanwaltschaft mitteilte. Verletzt wurde bei dem Zwischenfall niemand. Derzeit wird abgeklärt, mit was für einem Gegenstand das Tram beschossen worden ist. Es werden Zeugen gesucht.

Zwei ähnliche Vorfälle in den vergangenen vier Wochen

Bereits am 26. August haben Unbekannte kurz nach Mitternacht bei der Haltestelle Loogstrasse in Münchenstein auf ein 11er-Tram geschossen. Auch damals wurde glücklicherweise niemand verletzt. Die Aktion hätte allerdings ob der Wucht des Flugobjekts «tödlich enden können», wie BLT-Direktor Andreas Büttiker nach dem Schuss auf das Tram sagte. Vor zwei Wochen deutete die Baselbieter Polizei an, dass der unbekannte Gegenstand eventuell mit einer Hochgeschwindigkeits-Schleuder auf das 11er katapultiert worden sein könnte. Das Geschoss durchschlug damals die Scheibe der Niederflur-Einstiegstüre, durchquerte den Fahrgastraum und trat auf der anderen Seite des Trams wieder aus.

«Nur» eine Tramscheibe durchschlug der Gegenstand, welcher vor rund einem Monat – ebenfalls im Bereich der Haltestelle Loogstrasse in Münchenstein – nachts auf ein 11er-Tram geschossen wurde. Das Geschoss konnte nicht aufgefunden werden. (jg/sda)>

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Basler Zeitung
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25.9.2011: <Krawallnacht auf dem Voltaplatz> - Lärm, Feuer, eingeschlagene Schaufenster - die besetzte Voltamatte und ein Turm mit Sicht auf die "verbotene Stadt" Novartis Campus

aus: Basler Zeitung online; 25.9.2011;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Krawallnacht-auf-dem-Voltaplatz/story/15028914
<Von Joel Gernet.

Über hundert Chaoten haben in der Nacht auf Sonntag auf dem Voltaplatz massive Sachbeschädigungen und Lärmbelästigungen verursacht. Als die Feuerwehr begann, einen Brand zu löschen, eskalierte die Situation.

Kurz nach drei Uhr ging es drunter und drüber auf dem Voltaplatz: Während die angerückte Feuerwehr einen brennenden Stapel Baumaterial löscht, stürmen Vermummte zu den Geschäften im Eckhaus Elsässerstrasse/Voltastrasse und beginnen damit, Scheiben einzuschlagen. «Es eskalierte plötzlich von Null auf Hundert», sagt Polizeisprecher Klaus Mannhart gegenüber baz.ch. «Ich weiss nicht, was in deren Hirn abgegangen ist.» Hinter dem Feuer vermutet er ein Ablenkungsmanöver.

Was ist passiert? Gemäss der Polizei hätten Anwohner während der ganzen Nacht massive Lärmbelästigungen aus dem Gebiet der besetzten Voltamatte gemeldet. Dort entzündeten einige der «rund 100 bis 150 Chaoten» gegen drei Uhr das Feuer (Augenzeugen berichten von mehreren Feuern). Kurz darauf begannen die Löscharbeiten der Feuerwehr – und die Zerstörungen der Vermummten. Als die Polizei einschritt, zerstreuten sich die Randalierer in alle Himmelsrichtungen. Zwei Personen konnten in Polizeigewahrsam genommen werden.

Wohl kein Zusammenhang mit Zürich

Illegale Parties, die mit Sachbeschädigungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei enden – die Krawallnächte in Zürich haben in den letzten Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Greift das Phänomen nun auf Basel über? Polizeisprecher Klaus Mannhart glaubt nicht: «Die Vorfälle haben nichts mit denen in Zürich zu tun».

Bereits am frühen Samstagabend kursierten in Basel Gerüchte, dass es zu einer illegalen Party kommen werde. Ob dabei aber der «Anlass» auf dem Voltaplatz gemeint war, ist unklar. Ebenso unklar ist, ob bei den Volta-Krawallen überhaupt von einer «Party» gesprochen werden kann oder ob es sich eher um eine Demonstration gehandelt hat, deren Teilnehmer bewusst die Eskalation gesucht haben. Oder um eine Mischung aus beidem. Augenzeugen berichten jedenfalls von einer Party mit lauter Musik. Und später von mehreren Feuern und einem Wasserwerfer der Polizei.

Polizeisprecher Mannhart ordnet die Chaoten der linksextremen Hausbesetzer-Szene zu. «Die Voltamatte wird schon seit Monaten besetzt – bisher hat man das geduldet.» Ob die Aktivisten nach den Krawallen von letzter Nacht den von ihnen erbauten Turm auf der Voltamatte räumen müssen, kann Mannhart nicht sagen – «das entscheidet die Politik».

Den Turm haben die Besetzer im Mai diesen Jahres errichtet. Gemäss dem Online-Portal «linksunten» soll er «ein Symbol, ein Mahnmal sein, von welchem über die gentrifizierte ‹Todeszone› der Voltastrasse entlang und zum Zaun der ‹Verbotenen Stadt› Novartis Campus geschaut werden kann.» Das Gebiet sei schon länger Ort von Auseinandersetzungen um Gentrifizierung und damit zusammenhängender Verdrängung. (baz.ch/Newsnetz)>




Basler Zeitung
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30.9.2011: CH-Schlägertypen am Voltaplatz "gegen den kapitalistischen Umbau"

aus: Basler Zeitung online: Chaoten kämpfen gegen kapitalistischen Umbau; 30.9.2011;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Chaoten-kaempfen-gegen-kapitalistischen-Umbau/story/11446072

<Von David Weber. Aktualisiert am 30.09.2011 

In einem anonymen Schreiben rechtfertigen die Urheber die Volta-Krawalle und kündigen weitere Angriffe an.

Sie mischten sich unter die rund 150 Partybesucher, die sich in der Nacht vom Samstag auf Sonntag auf einem besetzten Teil der Voltamatte trafen – und schlugen plötzlich zu. Die Polizei spricht von rund «15 Chaoten», welche innert 45 Sekunden mit Eisenstangen die Scheiben des Gebäudes Volta-Mitte zertrümmerten und verschwanden. Von den Tätern fehlt weiterhin jede Spur. Die Polizei hat zwar zwei Personen in Gewahrsam genommen. Diese hatten allerdings nichts mit den Sachbeschädigungen zu tun.

Ein anonymes Bekennerschreiben

«Wir haben keine Hinweise auf die Täterschaft», sagt Peter Gill, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dafür hat er Kenntnis von einem anonymen Bekennerschreiben, das Mittwochnacht an die regionalen Medien verschickt wurde. Absender des E-Mails waren die ebenfalls anonymen Betreiber des Blogs «D Made im Daig», eines «Archivs des Widerstands gegen städtische Aufwertung und Verdrängung». Die Stellungnahme stamme aber nicht von ihnen, heisst es. Sie hätten das Bekennerschreiben von «anonymer Quelle» erhalten, mit der Bitte, dieses an die Medien zu schicken. Im Schreiben mit dem Titel «Kein Geld macht uns glücklich!» bezeichnet die Gruppe die Aktion als «Angriff», als eine «längst überfällige, aber nach wie vor zögerliche Antwort auf das, was der kapitalistische Umbau» mit der Stadt anrichte. Die Chaoten künden weitere Aktionen an. «Wir werden weitermachen.» Verschärfte Gesetze und mehr Polizei würden daran nichts ändern. Die Täter sehen sich in einer Opferrolle. Sie fühlen sich von der Aufwertung der Stadtquartiere bedroht und verdrängt. Das sei «ein steter Angriff auf unseren konkreten Alltag». Letztes Wochenende hätten sie diesen Angriff erwidert.

Keine Forderungen, nur Gewalt

Vom demokratischen Weg hat sich diese Gruppe komplett verabschiedet. Gewalt erscheint ihnen als einziges Mittel. «Wir haben längst aufgegeben, uns auf irgendeine Autorität zu verlassen», schreiben sie und nehmen für sich die «David-Position» in Anspruch. «Und so stehen wir Goliath, diesem Konglomerat aus Novartis Campus, Stadtentwicklung und übergeordnet: der kapitalistischen Logik, gegenüber.» Angesichts dieses «übermächtigen Gegners» mögen die Chaoten keine Forderungen formulieren. «So bleibt uns nur die Möglichkeit der Entwertung dessen, was für den Kapitalfluss wichtig ist.»

Die anonyme Gruppe, die weder «die Jugend» noch die Masse der Partyteilnehmer vom Samstag vertrete, spricht davon, dass sie sich letzten Samstag «mit mehreren Hundert Leuten rund um den Voltaplatz den Raum genommen» habe, «der uns normalerweise verweigert wird». Ironischerweise hat gerade die Zerstörungsaktion der Chaoten dazu geführt, dass die Behörden die seit Monaten tolerierte, friedliche Besetzung auf dem Voltaplatz beendeten. Ob das Bekennerschreiben wirklich von den Tätern stammt, ist nicht zu verifizieren. Die Tatsache aber, dass es auf dem erwähnten Blog der Besetzerszene veröffentlicht wurde, spricht für die Echtheit. Die Staatsanwaltschaft versucht nun, die Urheber zu ermitteln. (Basler Zeitung)>

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Basler Zeitung
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Neue Schweizer Mode 30.9.2011: Nach der Party wird Kravall gefeiert

aus: Basler Zeitung online: Fight for your right to party? 30.9.2011;
http://blog.bazonline.ch/mamablog/index.php/19412/fatal-naive-toleranz/

<Mamablog-Redaktion am Freitag den 30. September 2011

Eine Carte Blanche von Julian J. Schärer.

Ein Jugendlicher bewirft nach einer Party in Zürich Polizisten.

Früher wurde dafür gekämpft, das man Partys feiern durfte. Heute sind Partys für viele einfach nur ein Ventil für Wut und Zerstörung: «Fight for your right to party» ist ein Song der Band Beastie Boys (im Bild oben).

Ich bin 19 Jahre alt und ein Wohlstandskind. Ich hatte nie echte Probleme oder Ängste und dafür bin ich dankbar.

Trotzdem, oder gerade deswegen, zieht es mich Wochenende für Wochenende an Partys. Auch und besonders an exzessive und illegale. Die ganzen Strapazen des mühsam und sinnlos erscheinenden Schulalltags, die nervigen Gesichter von Lehrern und Mitschülern, der sonst omnipräsente Weltschmerz gehen vergessen. Ich suche nicht Krawall, sondern ausgelassene Momente mit Freunden und Fremden, den Rausch und das Versprechen der Nacht, an einem Ort zu landen, den ich noch nicht kenne, Grenzen zu überschreiten, die mir bis dato unbekannt waren. Dieses Gefühl, wenn jegliches Streben vergeht, wenn bloss Glück und Zufriedenheit bleiben.

Allzu oft bleibt dieser Moment aus. Weil ich mir die Party nicht leisten kann oder zu jung bin, um reinzukommen. Weil die Leute bescheuert, unsympathisch, aggressiv sind. Weil Türsteher, Polizisten und besoffene Stressköpfe dich doof anmachen. Oder am schlimmsten: Die Musik so scheisse ist, dass es einer akustischen Vergewaltigung gleichkommt. Danach ist der Heimweg hart und einsam, es bleibt nur die Hoffnung auf das nächste Wochenende.

Fight for your right to party? Die hohen Ansprüche eines Wohlstandskindes machen vor Partys nicht Halt. Wo diese nicht erfüllt werden, lauert Frustration. Und die kennt viele Wege, um sich ihre Bahn zu brechen. Ich persönlich nehme keine Eisenstangen zur Hand oder werfe Steine und Armeemesser, wie andere Vertreter meiner Generation. Aber ich kenne jene, die es tun, und es hat selten ausschliesslich mit fehlenden Freiräumen zu tun, auch selten mit fehlendem Wohlstand, sondern mehr mit individuellen Problemen. Unter dem Beastie-Boys-Deckmantel wird der persönlichen Wut freien Lauf gelassen.

So sehr ich illegale Partys schätze, ich finde dieses Verhalten einfach nur kriminell. Natürlich spielt Gruppendynamik bei den Ausschreitungen eine Rolle. Aber ich und die «Szene», welche solche Veranstaltungen organisieren, wir müssen uns eingestehen, dass wir die falschen Leute anziehen. Diesbezüglich herrscht eine fatal naive Toleranz. Man denkt, es sind doch nur ein paar Spinner. Leben und leben lassen, wir wollen schliesslich auch illegale Partys feiern. Aber langsam denke ich, dass darunter noch eine grössere, gesellschaftspolitische Frage lauert.

Wir sind alle überfordert. Für die Politik sind die Krawalle ein Anlass, ihre Lieblingsbegriffe Kuscheljustitz und Integration in die Runde werfen, die Medien schlachten das Ganze aus und die Intellektuellen können sich mit ihren Kommentärchen dazu rühmen. Für Jugendliche wie mich sind sie nur ein weiterer Grund, neue Partys zu feiern. All dies zusammen ergibt diese Suppe von Gesellschaft, die mir einfach nicht schmeckt.

Wenn ich mich unter Freunden und Bekannten umhöre, stimmt mich das wenig optimistisch. Alles und jeder ist unverbindlich, spontan und von Kopf bis Fuss durchindividualisiert. Ein geschlossenes Agieren wird so fast unmöglich. Ich wünsche mir mehr Zusammenhalt und Organisation. Die Schnittmenge von Konsumenten und Produzenten muss sich vergrössern. Das würde von Wertschätzung zeugen. So dass alle als Gleichgesinnte, ohne Gesindel, die Musik, dieses Gefühl feiern können, das uns doch alle verbindet. Auch generationenübergreifend.

Auch wenn die gewalttätigen Chaoten nur einen kleinen Prozentsatz ausmachen, müssen wir uns fragen: Wollen wir diese Gewaltbereitschaft noch länger hinnehmen? Dieser Verantwortung kann sich meine Generation nicht entziehen.

Wir danken Julian J. Schärer für diesen Beitrag.>

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Tagesanzeiger
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2.10.2011: CH-Schlägertypen bewirken Spielabbruch zwischen FCZ und GC - <Polizei nimmt nach Krawallen vier Personen fest>

aus: Tagesanzeiger online; 2.10.2011;
http://www.tagesanzeiger.ch/sport/axpo_super_league/Eine-Schande-fuer-den-Zuercher-Fussball/story/23022175

<Das Zürcher Derby ist nach einem Petardenwurf auf den Zuschauerrängen beim Stand von 2:1 für GC abgebrochen worden. Bei den Ausschreitungen wurden sechs Personen verletzt.

Der 2. Oktober 2011 wird als schwarzer Tag in die Geschichte des Zürcher Fussballs eingehen. Kurz nach dem 2:1 für die Grasshoppers musste Schiedsrichter Sascha Kever die Partie erst unter- und dann ganz abbrechen. Auf den Rängen kam es zu Schlägereien und Panik, es flog sogar eine 1000 Grad heisse Petarde in den Block der GC-Anhänger. «Die Sicherheit für Spieler und Zuschauer war nicht mehr gewährleistet», begründete Kever seinen Entscheid. Es war nicht mehr möglich, weiter zu spielen.» Sechs Personen wurden verletzt, die Polizei nahm vier Personen fest.

«Ich hatte Angst um das Publikum», sagte FCZ-Manager Fredy Bickel am Teleclub-Mikrofon. «Ich hatte gehofft, so etwas in einem Schweizer Stadion nie sehen zu müssen.» Die Vorgänge seien eine Schande für den Schweizer Fussball, vor allem für den Fussball in Zürich. GC-Präsident Roland Leutwiler erklärte, die Tumulte seien der Stadt Zürich und dem Letzigrund unwürdig: «Dass so wenige Elemente eine solche Macht ausüben und solchen Schaden anrichten, ist ein Drama.» Er sei machtlos, frustriert und konsterniert, so Leutwiler weiter.

FCZ-Hooligans stürmen nach Provokationen den GC-Block

GC-Fans hatten die gegnerischen Anhänger vor dem Petardenwurf provoziert, indem sie verschmierte FCZ-Fahnen in die Höhe hielten und anzündeten. Darauf stürmten rund 50 vermummte FCZ-Anhänger aus der Südkurve in den Sektor der Grasshoppers. Die Petarde, die von der Osttribüne hinüber geworfen wurde, verschlimmerte die Situation weiter. FCZ-Manager Bickel sagte, die Gewaltbereitschaft der Krawallmacher sei kaum zu glauben. Leider sei es unmöglich, solche Auswüchse zu verhindern.

Napoli-Star Gökhan Inler, der mit dem FCZ zweimal Meister geworden war, sah sich das Spiel im Stadion bis zur 75. Minute an und verliess danach den Letzigrund. Dass etwas Schlimmes passiert war, realisierte er erst, als er verängstigte Familien und weinende Kinder sah. «So etwas gehört nicht zum Fussball», sagte Inler im «Sportpanorama» des Schweizer Fernsehens.

Die Stadtpolizei Zürich konnte Zusammenstösse ausserhalb des Stadions dank konsequenter Trennung der Fangruppen verhindern, wie sie am späteren Sonntagabend selber mitteilte. Im Verlauf des Abends hätten nämlich rund hundert Risikofans des FCZ im Kreis 5 noch einmal die Konfrontation mit gegnerischen Fangruppen gesucht. Nach 20.45 Uhr habe sich die Lage beruhigt.

GC auf dem Rasen dominant

Auf dem Rasen war es sportlich fair zugegangen, wie Referee Kever betonte. Der Abbruch ist vor allem für die starken Grasshoppers bitter. Sie hatten sich das 2:1 durch Treffer von Mustafi (12.) und Feltscher (74./Penalty) redlich verdient. Der FCZ blieb über weite Strecken blass. Das zwischenzeitliche 1:1 erzielte Philippe Koch. Obwohl Chermiti im Abseits gestanden hatte, gab der Schiedsrichter den Treffer. Der Tunesier habe GC-Goalie Bürki nicht irritiert und daher nicht ins Spiel eingegriffen.

Wie die Partie gewertet wird, ist offen. Möglich ist eine Wiederholung der Partie, ein zu Ende spielen der restlichen 13 Minuten, aber auch eine Forfait-Niederlage für eines der beiden Teams. Den Entscheid trifft die Disziplinarkommission der Super League. (ak/si)>

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3.10.2011: CH-Schlägertypen: YB-Fan wegen Landfriedensbruch verurteilt

aus: 20 minuten online: Landfriedensbruch: Gewaltbereiter YB-Hooligan verurteilt; 3.10.2011;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/11759030

<von Attila Szenogrady - Richter vom Bezirksgericht Zürich haben einem nicht geständigen Schreinerlehrling eine unbedingte Geldstrafe wegen Hooliganismus aufgebrummt. Er ist ein vorbestrafter YB-Fan.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag einen gewaltbereiten Fussball-Fan der Young Boys wegen Landfriedensbruchs zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagesätzen zu zehn Franken verurteilt. Der vorbestrafte Angeschuldigte hat im letzten März am Bahnhof Altstetten an schweren Ausschreitungen gegen die Polizei teilgenommen.

Es war am vergangenen 5. März, als die Grasshoppers die Berner Young Boys im Letzigrund-Stadion 3:2 besiegten. Nach dem Spiel entlud sich die aufgestaute Wut der enttäuschten YB-Fans am Bahnhof Altstetten. Auslöser der Ausschreitungen war eine Frau, die beim Abgang zu den Geleisen inmitten der Fans einen Schwächeanfall erlitt und in Ohnmacht fiel. Als eine Patrouille der Stadtpolizei Zürich der Frau zu Hilfe eilen wollte, wurde sie von diversen YB-Fans angegriffen. Dabei bewarfen die vermummten Hooligans die Polizeibeamten nicht nur mit Bierdosen, sondern auch mit Schottersteinen.

Verhaftet und angeklagt

Erst eine Verstärkung der Polizei konnte die Lage mit einem Gummischroteinsatz wieder unter Kontrolle bringen. Sie konnten die Berner Chaoten zurückdrängen.

Dabei gelang es der Polizei, einen der Angreifer zu verhaften. Es handelte sich um einen heute 24-jährigen Schreinerlehrling aus dem Kanton Solothurn.

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte YB-Fan musste sich am Montag wegen Landfriedensbruchs am Bezirksgericht Zürich verantworten. Ihm drohte nicht nur eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken, sondern auch der Widerruf von zwei ehemals bedingt festgelegten Geldstrafen.

Missverständnis geltend gemacht

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld. So habe er bloss der bewusstlosen Frau helfen wollen. Da sei er plötzlich von der Polizei mit Pfefferspray attackiert worden, gab er zu Protokoll und sprach von einem Missverständnis.

Allerdings kaufte ihm das Gericht die Unschuldsversion nicht ab. Der Angeschuldigte habe die Gewalttätigkeiten mitgetragen, befand der Einzelrichter und stützte sich dabei einerseits auf die belastenden Zeugenaussagen eines Polizeibeamten. Andererseits sei der Beschuldigte vermummt gewesen. Nicht zuletzt habe der YB-Fan bei der ersten polizeilichen Einvernahme jegliche Aussage verweigert und sogar gelacht, was eine unschuldige Person mit weisser Weste wohl nicht getan hätte.

Es wird teuer ...

Nun wird es für den Lehrling teuer. Er wurde bei der Hauptsanktion zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu zehn Franken verurteilt. Hinzu kommen die beiden Vorstrafen von 15 Tagessätzen zu 50 Franken sowie von 30 Tagessätzen zu 30 Franken. Nicht zuletzt soll der Beschuldigte die Gerichtskosten von 1 500 Franken tragen.

Der Mann zeigte sich mit dem Schuldspruch nicht zufrieden und kündigte Berufung an. Der Fall wird also in absehbarer Zeit auch das Zürcher Obergericht beschäftigen.>

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4.10.2011: <Schande von Zürich: Erster Chaot zu Knast verurteilt>

aus: 20 minuten online; 4.10.2011;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/19116531

Schande von Zürich

04. Oktober 2011 16:36; Akt: 04.10.2011 17:24 Print

<von Roman Hodel
- Nach den Scharmützeln beim Zürcher Derby hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat einen ersten Strafbefehl erlassen. Sie verurteilte einen 28-jährigen Chaoten zu sechs Monaten Haft.

Bei Scharmützeln ausserhalb des Letzigrund-Stadions nach dem Skandalspiel GC-FCZ vom Sonntag hat die Polizei vier Personen verhaftet. Drei hat die Polizei bald wieder auf freien Fuss gesetzt, ein 28-jähriger Schweizer dagegen sass bis heute. Mittlerweile ist er entlassen.

Gegen ihn wurde aber ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung und Hinderung einer Amtshandlung erlassen: Der Geständige kassiert eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten unbedingt. «Der Mann weist teilweise einschlägige Vorstrafen auf», sagt Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, zu 20 Minuten. Konkret handelt es sich dabei um Hinderung einer Amtshandlung und weitere Delikte, welche Bouvard nicht ausführen wollte.

Noch ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig und der Schläger könnte Einsprache erheben. Ob er mit einem Stadionverbot belegt ist und ob er dem FCZ- oder GC-Fanlager angehört, konnte Bouvard nicht sagen.>

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Tagesanzeiger
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7.11.2011: Schläger-Fussballfans in der Schweiz: Alkohol+Kokain+Fussball - Beispiel "Südkurve" des FC Zürich

aus: Tagesanzeiger online: "Klar ist Kokain in der Südkurve weit verbreitet"; 7.11.2011;
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Klar-ist-Kokain-in-der-Suedkurve-weit-verbreitet/story/25401223

Dass Fussballfans gerne Bier trinken, ist bekannt. Doch laut Insidern werden auch harte Drogen in der Zürcher Südkurve konsumiert und führen zu noch mehr Aggressionen in den Reihen der Ultras.

Kokain und Amphetamine heizen die Stimmung zusätzlich an: Die Südkurve brodelt am Meisterschaftsspiel der Super League zwischen dem FC Zürich und dem FC Basel.

Südkurvenfans haben einen schlechten Ruf. Sie trinken, sie pöbeln, und in den letzten Wochen haben sie gleich zweimal Petarden in der Menschenmenge abgefeuert. Nun stellt sich heraus, dass auch harte Drogen zum festen Bestandteil der Ultra-Fankultur gehören. So zum Beispiel auch am vergangenen Donnerstag, als sich eine Gruppe von Fans zum Auswärtsspiel des FCZ gegen Lazio Rom nach Italien aufmachte.

Peter M.*, der den FCZ mittlerweile auf den Sitzrängen anfeuert, spricht aus, was für alle, die schon einmal 90 Minuten in der Kurve verbracht haben, offensichtlich wird: «Klar ist Kokain in der Südkurve sehr verbreitet. Das sieht man den kieferknirschenden Jungs ja auch an.»

«Pulverrückstände auf den Toiletten»

Auch den Fanbegleitern der Zürcher Stadtpolizei ist dies nicht verborgen geblieben. «Wir beobachten den Konsum harter Drogen rund um das Stadion», sagt Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Allein vor dem Spiel FCZ gegen Bayern München im August dieses Jahres wurden 17 Zürcher bei Einlasskontrollen zur Allianz Arena wegen Betäubungsmitteln wie Haschisch, aber auch Amphetaminen oder Kokain festgenommen.

Über das wirkliche Ausmass des Drogenkonsums in der Fankurve könne allerdings nichts Konkretes gesagt werden. Die Polizei ist nicht für die Sicherheit im Stadion zuständig und führe lediglich bei Festnahmen eine Leibesvisitation durch. «Drogen werden dort eher selten gefunden». Die Polizei geht davon aus, dass die Substanzen meist vor dem Spiel konsumiert und nicht ins Stadion gebracht werden.

Dem widerspricht die Beobachtung von Peter M.: «Pulverrückstände auf den Toiletten sind alles andere als selten.» Roland F.* ist in der Südkurve aktiv und war auch in Rom: «Schon bei der Anreise wurde massiv getrunken. Kokain war bei vielen ebenfalls im Spiel». Kokain und Amphetamine, darin sind sich die beiden FCZ-Fans einig, vergrössern das ohnehin vorhandene Aggressionspotenzial der Ultras und Hooligans erheblich. Roland F.: «Teile des Südkurvenpublikums sind unkontrollierbar.»

*Name der Redaktion bekannt

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)>

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Steinhausen (Kanton Zug, Schweiz) 7.11.2011: 2 Schlägertypen schlagen sich um ein Girl - 8 Schläger kommen hinzu - und am Ende kämpft auch das Girl mit

aus: 20 minuten online: Steinhausen ZG: Zehn Jugendliche schlagen sich um ein Mädchen; 7.11.2011;
http://www.20min.ch/news/zentralschweiz/story/18350832

<Jugendliche im Kanton Zug haben im Streit um ein Mädchen die Fäuste sprechen lassen. Die Schlägerei artete aus. Am Schluss kämpfte auch das Mädchen mit.

Wegen eines Mädchens ist es in Steinhausen ZG zu einer Massenschlägerei gekommen. In der Nacht auf Sonntag gingen zwei junge Männer aufeinander los - acht weitere Jugendliche schlugen ebenfalls zu, obwohl sie gar nichts vom Mädchen wollten.

Wie die Zuger Polizei am Montag mitteilte, waren in die Massenschlägerei insgesamt zehn junge Männer im Alter zwischen 15 und 20 Jahren involviert, die Mehrheit davon stammt aus der Schweiz. Beteiligt waren aber auch ein Italiener, ein Thailänder und ein Türke.

Die Jugendlichen seien kurz vor fünf Uhr morgens wegen eines ebenfalls anwesenden Mädchens aufeinander losgegangen. Neben ihren Fäusten hätten sie auch «diverse Schlaginstrumente» benutzt. Ein Beteiligter erlitt eine Rissquetschwunde, andere kamen gemäss Polizeiangaben mit kleineren Blessuren davon.

Auch das Mädchen prügelte mit

Das Mädchen habe irgendwann selber auch mitgemacht, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage der sda. Das sei «alle gegen alle» gewesen. Für welchen Streithahn sich die Umworbene schliesslich entschied, ist ihm nicht bekannt.

Sechs Jugendliche wurden festgenommen und für zwei Tage in Untersuchungshaft gesteckt, darunter auch das Mädchen. Die Zuger Staatsanwaltschaft bestrafte sie am Montagabend per Strafbefehl zu bedingten Geld- und Freiheitsstrafen in unterschiedlicher Höhe.

Drei weitere Jugendliche, die im Kanton Zürich wohnhaft sind, wurden den Zürcher Behörden übergeben. Ein weiterer, der im Aargau wohnt, wird sich vor den Aargauer Behörden verantworten müssen.>

Kommentar

Die Steinzeit kommt wieder. Je mehr Computerspiele, desto mehr Steinzeit. Wunderbahre Aussichten.

Michael Palomino, 7.11.2011

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7.11.2011: CH-Fussballschläger zünden Pyro im Zug in Deutschland - in Deutschland sind die Pyros verboten

aus: 20 minuten online: Betrunken im Ausland: Schweizer zünden Pyros in deutschem Zug; 7.11.2011;
http://www.20min.ch/sport/dossier/chaoten/story/24509921

<Sieben junge Schweizer Sportfans sind in Deutschland negativ aufgefallen. Sie haben in einem Zug Feuerwerk gezünden. Jetzt droht ihnen Ungemach.

Schweizer Mitglieder eines Fanclubs haben in der Nacht auf Sonntag in einem deutschen Intercityzug während des Aufenthaltes im Hauptbahnhof von Freiburg im Breisgau Feuerwerkskörper gezündet. Die sieben aus dem Raum Bern stammenden Männer waren alkoholisiert.

Die mitgeführten Feuerwerkskörper seien in Deutschland verboten, teilte die deutsche Bundespolizei in Weil am Rhein am Montag mit. Gegen zwei Männer, die für die illegale Einfuhr und das Zünden der Feuerwerkskörper verantwortlich gemacht werden, sei ein Strafverfahren wegen Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet worden.

Die restlichen Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt und vernichtet. Die Männer im Alter von 17 bis 27 Jahren wollten eine Sportveranstaltung besuchen. Bei welchem Fanclub die Schweizer Mitglied sind, wurde nicht genannt.>

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19.12.2011: Berner Schlägertyp bricht Opfer mit Bierglas den Schädel

aus: 20 minuten online: Bezirksgericht Zürich: Bierhumpen-Schläger kommt glimpflich davon; 19.12.2011;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/24080942


<von Attila Szenogrady
- Ein betrunkener Berner hat mitten in Zürich einem Fussgänger einen über 1,8 Kilo schweren Bierhumpen gegen den Kopf geschlagen. Er wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe teilbedingt verurteilt.

Es war am 6. November 2010, als sich kurz nach Mitternacht einige Jugendliche am Talacker im Zürcher Kreis 1 gegenseitig in die Haare gerieten. Der Auslöser war noch harmlos: So hatten zwei betrunkene Konzertbesucher aus dem Kanton Bern in ein Gebüsch uriniert. Worauf sich einige Augenzeugen lautstark darüber beschwerten.

Der heute 23-jährige Berner Beschuldigte nahm den verbalen Disput zum Anlass, um seinen Aggressionen freien Lauf zu lassen. «Ich bringe euch alle um!», brüllte er plötzlich und ging mit einem über 1,8 Kilogramm schweren Bierhumpen auf seine Gegner los. Dann schlug er das massive Glas gegen den Kopf eines Opfers und brachte diesem einen Schädelknochenbruch bei. Als der Geschädigte bereits wehrlos am Boden lag, trat er ihm noch zwei Mal gegen die Beine. Kurz darauf ergriff der Angeklagte auf einer nahen Baustelle eine Eisenhalterung und wollte damit weitere Kontrahenten attackieren. Zwei unbeteiligte Dritte konnten ihn gerade noch daran hindern. Kurz darauf konnte die Polizei den Bier-Humpen-Schläger festnehmen. Er verbrachte danach rund drei Monate in Untersuchungshaft.

Tötungsversuch oder einfache Körperverletzung

Am Montag musste sich der junge Berner vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Beschuldigte berief sich einerseits auf Erinnerungslücken. Andererseits sprach er von bedrohlichen Ausdrücken seiner Gegner und machte einen versehentlichen Schlag mit dem Humpen geltend.

Anders sah es die zuständige Staatsanwältin Bettina Groth. Sie sprach nicht nur von einem Angriff, sondern auch von einer versuchten vorsätzlichen Tötung. Mit seinem Schlag habe der mehrfach vorbestrafte Angeschuldigte den Tod des Geschädigten in Kauf genommen zeigte sie sich überzeugt und verlangte eine hohe Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und zwei Monaten. Der Verteidiger sprach dagegen von einer einfachen Körperverletzung und setzte sich für eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten ein.

Versuchte schwere Körperverletzung

Das Gericht schlug den Mittelweg ein und legte wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie Angriffs eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren fest. Die Hälfte davon unbedingt. Ein Tötungsversuch sei nicht erstellt, sagte der Gerichtsvorsitzende Roland Heimann. So liege kein Beweis vor, dass der Beschuldigte gezielt gegen den Kopf des Geschädigten geschlagen habe. Hingegen sei eine versuchte schwere Körperverletzung gegeben. So muss der Beschuldigte doch noch für rund 15 Monate hinter Gitter. Während des Strafvollzugs ordnete das Gericht eine ambulante Psychotherapie an. Zudem wurde eine ehemals bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 100 Franken widerrufen.

Der Beschuldigte wurde verpflichtet, dem Opfer ein Schmerzensgeld von 6000 Franken zu bezahlen.>


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19.12.2011: <St. Gallen: 36-jähriger Mann wurde erstochen> - im Drogenrausch

aus: 20 minuten online; 19.12.2011;
http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/25664868

<In St. Gallen ist in einem Mehrfamilienhaus ein 36-jähriger Mann tot aufgefunden worden. Ein 23-Jähriger wurde festgenommen. Er hat die Tat gestanden.

Der 36-jährige Mann, der am Samstagmorgen in St. Gallen tot aufgefunden wurde, ist erstochen worden. Ein 23-jähriger Mann, der die Polizei alarmierte, hat die Tat gestanden. Das Motiv ist noch unklar, wie die Kantonspolizei St. Gallen am Montag mitteilte.

Die beiden Schweizer hatten in der Wohnung des späteren Opfers Drogen und Alkohol konsumiert. Am Samstagmorgen wurde der 36-jährige im Badezimmer seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Burgstrasse in St. Gallen tot aufgefunden.

Strafverfahren eröffnet

Der mutmassliche Täter hatte die Polizei alarmiert und eingeräumt, dass er etwas mit dem Tod des 36-Jährigen zu tun haben könnte. Er wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat ein Strafverfahren eröffnet.

Erste Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte dem 36-Jährigen mit einem Messer tödliche Verletzungen zugefügt hat. Der genaue Tatablauf wird noch abgeklärt. Gegen den 23-Jährigen wurde Haft beantragt.

(sda)>

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10.1.2012: Geldfälscher und Schläger mit 16 Monaten teilbedingt

aus: 20 minuten online: Strich-Gewalt: Höhere Strafe für Pannen-Freier; 10.1.2012;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/Hoehere-Strafe-fuer-Pannen-Freier-14652581

<von Attila Szenogrady
- Ein Chauffeur aus Dietikon wollte eine Prostituierte mit Falschgeld für 3000 Franken hinters Licht führen. Eine andere Sexarbeiterin schlug er zusammen. Das kam ihn teuer zu stehen.

Aufgrund der Anklageschrift war klar: Dieser Mann sollte künftig lieber die Finger von der käuflichen Liebe lassen. So endeten seine Abenteuer auf dem Strich unter dem Strich jeweils in einem Desaster. Fest steht, dass der heute 46-jährige Lastwagen-Chauffeur aus Dietikon im Frühjahr 2008 an seinem Computer drei falsche Banknoten zu je 1000 Franken herstellte.

Ein halbes Jahr später kam er auf die Idee, die falschen 3000 Franken im Rotlicht-Milieu für Liebesdienste auszugeben. Schon bald vereinbarte er im Internet ein Treffen mit einer vermeintlichen Prostituierten aus Winterthur.

Falsches Geld, falsche Prostituierte

Am 14. Oktober 2008 war es so weit. Der Angeklagte fuhr zu einem Bahnhof im Raum Winterthur, wo er die Dame seiner Wahl treffen sollte. Stattdessen erlebte er eine böse Überraschung. So war die Frau in Wirklichkeit gar keine Prostituierte, sondern ein Lockvogel für eine Räuberbande, die über den Limmattaler herfiel, ihn zusammenschlug und ihm das Couvert mit den 3000 Franken entriss. Die Schläger und ihre Komplizin bemerkten erst später, dass sie bloss wertlose Blüten erbeutet hatten. Sie wurden kurz darauf von der Polizei geschnappt und wegen Raubes angeklagt. Doch auch gegen den Dietiker wurde ein Strafverfahren eröffnet: Wegen Geldfälschung.

Sex-Arbeiterin verletzt

Hinzu kam, dass sich der Angeklagte einen zweiten Fehltritt im horizontalen Gewerbe leistete. So begab er sich am 6. Mai 2009 auf den Strassenstrich am Sihlquai und lockte eine Sexarbeiterin zu einem vereinbarten Preis von 500 Franken zu einem abgelegenen Parkplatz auf dem Hönggerberg. Dort fesselte er der Geschädigten überraschend die Hände auf den Rücken. Als sie sich dagegen wehrte, schlug er ihr mehrfach mit der rechten Hand gegen ihre Nase. Wenig später band er sein Opfer los und erklärte, dass er nichts bezahlen würde. Dann liess er die Frau trotz einer erheblichen Nasenverletzung alleine am Tatort zurück.

Dietiker Urteil angefochten

Im Herbst 2010 wurde der mehrfach vorbestrafte Pannen-Freier vom Bezirksgericht Dietikon wegen Geldfälschung, Körperverletzung sowie Pornographie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Hälfte davon unbedingt.

Der Angeschuldigte legte Berufung ein und verlangte am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht gewichtige Teilfreisprüche. Die falschen Geldnoten habe er bloss für die Kinder seiner Schwester hergestellt, behauptete er. Sein Verteidiger verneinte gar eine Geldfälschung. So seien die Blüten erbärmlich plump gefälscht worden, sagte er. Bei der verletzten Prostituierten machte der Anwalt geltend, dass die Frau freiwillig in sado-masochistische Praktiken eingewilligt habe. Im schlimmsten Fall sei eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken sowie 800 Franken Busse angemessen.

Strafe erhöht

Die zuständige Staatsanwältin verlangte nicht nur die Bestätigung der Dietiker Schuldsprüche, sondern auch eine deutliche Straferhöhung auf 24 Monate Freiheitsentzug. Davon ein Jahr unbedingt. Teilweise mit Erfolg. So gingen auch die Oberrichter von Geldfälschung sowie einer Körperverletzung aus. Bei der Geldfälschung führten sie aus, dass auch plumpe Fälschungen den Straftatbestand erfüllen würden. Bei der Körperverletzung stützten sie sich auf die glaubhaften Belastungen des Opfers ab. Das Obergericht würdigte das Vorgehen des Freiers als hinterlistig und brutal. Sie erhöhten deshalb die Dietiker Strafe auf neu 16 Monate teilbedingt. Acht Monate soll der Freier absitzen.>

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Zürich 5.3.2012: Schlägertyp schweizer Türsteher - ein schwerverletzter Besucher

aus: 20 minuten online: Lambada-Bar Zürich: Türsteher verletzen Mann schwer; 5.3.2012;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/29669993

<Bei einer Schlägerei mit drei Türstehern einer Bar im Stadtzürcher Kreis 4 wurde ein Mann am Sonntagmorgen schwer verletzt. Der 37-jährige Mann brach nach kurzer Flucht bewusstlos zusammen.

Was der Grund für die Auseinandersetzung vor der Lambada-Bar an der Ecke Dienerstrasse/Langstrasse war, ist noch unklar. Der 37-Jährige Liberianer wurde beim Streit mit Fäusten und Fusstritten traktiert, wie die Stadtpolizei Zürich am Montag mitteilte. Schwer verletzt hatte er zu flüchten versucht, brach jedoch bewusstlos zusammen.

Die drei Türsteher im Alter zwischen 27 und 39 Jahren wurden verhaftet. Sie stammen aus der Schweiz, dem Senegal und der Türkei. Nach einer ersten Befragung wurden sie der Staatsanwaltschaft zugeführt.

Die Lambada-Bar war bereits Mitte Februar in die Schlagzeilen geraten. Ein 25 Jahre alter Mann war am frühen Freitagmorgen mit seinem Chrysler in eine Personengruppe gerast. Dabei wurde ein 39-jähriger Mann getötet. Vier weitere Personen wurden verletzt.

(sda)>

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Zürich 6.3.2012: FCZ-Schläger verursacht Schwerstbehinderung - 4 Jahre Freiheitsentzug und 200.000 Franken Entschädigung

aus: 20 minuten online: Eventualvorsatz erwiesen: FCZ-Schläger muss vier Jahre in den Knast; 6.3.2012;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/14730780

<von A. Szenogrady
- Nach dem Gewinn des Meistertitels 2006 ist Fussballfan Roli Maag so brutal verprügelt worden, dass er heute schwer behindert ist. Nun wurde das Urteil gegen den Täter massiv verschärft.

Es war der 13. Mai 2006, als der FC Zürich gegen Basel sensationell den Schweizer Meistertitel gewann. Für den heute 33-jährigen FCZ-Fan Roland Maag sollte es der tragischste Tag seines Lebens werden. In den frühen Morgenstunden geriet der angehende Industrie-Kaufmann an der Schiffbaustrasse zufällig in eine Pöbelei zwischen betrunkenen Anhängern des FCZ.

Ein heute 27-jähriger Kanalreiniger aus dem Zürcher Oberland ging plötzlich auf den angetrunkenen Maag zu und versetzte diesem völlig unerwartet einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht. Das Opfer schlug mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf und erlitt so schwere Kopfverletzungen, dass er bis heute schwer behindert ist.

Fahrlässig oder vorsätzlich?

Für die Zürcher Justiz wurde der Fall Roli Maag zu einer rechtlichen Knacknuss. Die zentrale Frage lautete dabei: Hatte der Täter mit seinem einzigen Faustschlag fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt? Das Bezirksgericht Zürich musste sich in den Jahren 2009 und – nach einer Rückweisung – im Sommer 2011 zwei Mal mit dieser Frage befassen. Zwei Mal ging es von einer fahrlässig schweren Körperverletzung aus und bestrafte den Beschuldigten jeweils mit teilbedingten Freiheitsentzügen von 36 Monaten. Die Hälfte davon sollte er absitzen.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und verlangte am Dienstag vor dem Obergericht eine massive Erhöhung auf fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung. Der Beschuldigte habe mit seinem Faustschlag gegen den ahnungslosen Geschädigten brutal und rücksichtslos gehandelt, führte der Ankläger Andreas Eckert aus – und somit eine schwere Körperverletzung des Opfers eventualvorsätzlich in Kauf genommen. Der Staatsanwalt fügte hinzu, dass der Täter bereits im Januar 2007 eine andere Person mit einem Schlag ins Gesicht verletzt hatte.

Mutiger Entscheid gefordert

Der Beschuldigte hinterliess vor Gericht nicht den besten Eindruck. Er lebt heute wieder bei seinem Vater und bezieht Sozialhilfe. Zur Sache wollte er sich nicht mehr äussern, seine Entschuldigung bei Maag im Schlusswort wirkte aufgesetzt. Zudem kam heraus, dass er zwischendurch ausgerechnet als Türsteher in Zürcher Clubs gearbeitet hatte.

Der Geschädigtenvertreter Christoph Erdös forderte das Obergericht auf, mit einem mutigen Entscheid ein klares Zeichen zu setzten. Der Fall habe aufgezeigt, dass ein Täter mit einem einzigen Schlag ins Gesicht eine Person massiv schädigen oder gar töten könnte. Erdös verlangte für Maag eine Genugtuung von 200 000 Franken. Das Bezirksgericht hatte ihm noch 140 000 Franken zugesprochen.

In der Schweiz täglich hunderte solcher Schlägen

Es war nicht der Tag des Verteidigers Till Gontersweiler. Vergeblich machte er eine fahrlässige Tat geltend und setzte sich für eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ein. Zudem sollte der Vollzug der Strafe zugunsten einer bereits angelaufenen ambulanten Psychotherapie aufgeschoben werden.

Gontersweiler machte wiederholt geltend, dass sein Klient nur ein einziges Mal zugeschlagen habe. Eine schwere Körperverletzung sei deswegen weder voraussehbar noch gewollt gewesen. In der ganzen Schweiz würden täglich hunderte von solchen Schlägen erfolgen – ohne gravierende Folgen.

Genugtuung von 200 000 Franken

Die Oberrichter sahen es anders und kippten das erstinstanzliche Urteil mit einem Stimmenmehr von zwei zu eins. Für den Vorsitzenden Christoph Spiess war das Vorgehen des Beschuldigten entscheidend: «Der Schlag war ausserordentlich brutal», sagte er und lehnte einen Vergleich zu einer normalen Beizenschlägerei ab.

Die Oberrichter sahen neu eine eventualvorsätzliche schwere Körperverletzung als erwiesen an. Sie erhöhten die Sanktion auf vier Jahre Freiheitsentzug; nicht auf fünf Jahre, da sie dem Beschuldigten sein langjähriges Wohlverhalten zugute hielten. Roli Maag wurde eine Genugtuung von 200 000 Franken zugesprochen. Allerdings ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung könnte den Fall weiterziehen.>

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Schweiz 7.3.2012: Weniger Jugendgewalt - dafür mehr Cybermobbing

aus: 20 minuten online: Jugendgewalt-Konferenz: «Cybermobbing ist heute das grösste Problem»; 7.3.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23712256


von Jessica Pfister - Die Jugendkriminalität ist in der Schweiz deutlich zurückgegangen. Das belegen neuste Zahlen. Gewaltexperte Roland Zurkirchen fordert, nun erst recht Massnahmen zu ergreifen.

Die Gewaltdelikte unter Jugendlichen sind stark rückläufig. Ausgerechnet jetzt findet die erste nationale Konferenz zum Thema Jugendgewalt statt. Ist dieser Anlass überhaupt noch nötig?

Roland Zurkirchen:
Es ist richtig, dass die Zahlen national sinken. Allein im Kanton Zürich sind die Gewaltstraftaten von Unter-18-Jährigen in den letzten beiden Jahren um insgesamt 30 Prozent gesunken. Ich glaube auch, dass sich in den Köpfen vieler Jugendlicher etwas getan hat. Dank verschiedenster Präventionsmassnahmen gelten heute auch diejenigen als cool, die sich gegen Gewalt aussprechen. Es wäre allerdings völlig falsch, sich nun zurückzulehnen und die Jugendlichen sich selbst zu überlassen. Ich vergleiche es mit dem Velofahren. Wenn wir den Berg hinauffahren und plötzlich aufhören zu strampeln, stehen wir auch nicht still, sondern fahren rückwärts. Deshalb müssen wir nun erst recht nachsetzen. Über den Berg sind wir nämlich noch nicht.

Was ist das Ziel der ersten Konferenz zur Jugendgewalt, die am Freitag stattfindet?
Für mich steht der Austausch zwischen den Kantonen und Städten im Vordergrund. In der Schweiz ist es leider oftmals das Problem, dass jeder Kanton seine eigenen Lösungen entwickelt. Wichtig ist, dass gute Projekte auch in anderen Kantonen vorangetrieben werden.

Zum Beispiel?
In Zürich haben wir ein Projekt zur Gewaltprävention mit dem Namen «Unschlagbar» für Freizeitvereine erstellt, das von anderen Kantonen übernommen werden kann. Dabei geht es darum, Trainer und Leiter der Vereine und Klubs zu schulen, um Gewaltvorfällen vorzubeugen und im Notfall richtig einzugreifen.

In welchen Bereichen müssen die Kantone ihre Massnahmen gegen Jugendgewalt verstärken?
Ein Feld, in dem vor allem die Schulen gefordert sind, ist der Cyberbereich. Das Mobbing über das Internet ist ein grosses Problem und zumindest in unserer Statistik der eindeutige Spitzenreiter bei Konflikten zwischen Jugendlichen. Auch wenn die Gewalt nicht physisch ist - die Verletzungen sind genauso tiefgehend wie durch einen Faustschlag.

Und wie kann man Schüler vor solchen Mobbing-Angriffen schützen?
Wir versuchen, die Lehrpersonen zu schulen. Zudem fördern wir mit einem Programm Sozialkompetenz. Die Schüler sollen dabei lernen, sich in den anderen hineinzuversetzen.

Ist es nicht wichtiger, gewalttätige Jugendliche individuell zu betreuen?
Es braucht beides. Klar, wenn jemand ein Handicap oder eine Störung hat, muss der Schulpsychologe sich darum kümmern. Dennoch ist das Klima in einer Klasse entscheidend, ob individuelle Störungen überhaupt ausbrechen.

Abgesehen von der psychischen Gewalt über das Internet - wie hat sich die körperliche Gewalt unter Jugendlichen verändert?
Sie ist zwar seltener, dafür brutaler geworden. Mitverantwortlich sind hier sicher die Handys, mit denen man alle Taten filmen kann. Heute können Jugendliche nicht mehr einfach erzählen, sie hätten jemanden verprügelt - sie müssen es beweisen. So kommt es dann zu solch brutalen Szenen, in denen noch auf ein Opfer eingeprügelt wird, obwohl es schon am Boden liegt. Dabei kann es auch zu wüsten Drohungen oder Diebstahl kommen.

Finden diese Übergriffe auch in der Schule beziehungsweise auf dem Pausenplatz statt?
Nein, fast ausschliesslich in der Freizeit, vor allem im Ausgang. Auf den Pausenplätzen der Stadt Zürich kommt es vielleicht mal zu blauen Flecken - Prügeleien mit schwereren Verletzungen gibt es eigentlich nie.

Warum sind die Jugendlichen während der Schulzeit so brav?
Weil in den Schulen klare Regeln gelten, die auch durchgesetzt werden. Auch auf den Pausenplätzen markieren die Lehrer heute bewusst Präsenz und greifen nötigenfalls ein. Das wissen und akzeptieren die Jugendlichen. Die Erfahrungen in den Schulen zeigen: Junge brauchen klare Grenzen. Unsere Befragungen haben gezeigt, dass sich die Schülerinnen und Schüler in der Schule sehr sicher fühlen.

Wie sieht es neben der Schule aus: Wo sollten Eltern mehr Grenzen setzen?
Wichtig ist, dass die Eltern eine Vertrauensbasis zu den Kindern aufbauen - lange bevor diese überhaupt in den Ausgang gehen. Die Jugendlichen sollen wissen, dass sie jederzeit zu Hause anrufen können - auch wenn sie Mist gebaut haben. Ich finde es erschreckend, wenn wir die Eltern eines Jungen anrufen, der in der Ausnüchterungszelle sitzt, und diese sagen, das sei ihnen eigentlich egal. Neben dem Vertrauen ist eine gewisse Kontrolle sicher wichtig. Eltern müssen ihren Kindern Leitplanken setzen, in dem sie zum Beispiel klar sagen, wann sie nach dem Ausgang zu Hause sein müssen. Sie sollten auch regelmässig nachfragen, wo die Kinder waren und was sie genau unternommen haben. So viel Kontrolle muss sein.

Kommt es trotz allem zur Gewalttat, sind die Strafen in der Schweiz vor allem rechten Politikern zu harmlos. So fordern einige analog zu Deutschland einen Wochenendarrest für Jugendliche. Was halten Sie davon?
Ich verstehe, dass die Gesellschaft jugendliche Gewalttäter bestrafen will. Doch im Strafrecht geht es nicht darum, was die Gesellschaft will, sondern was die Jugendlichen brauchen - und dies ist eine Sozialisierung. Vergleiche mit Deutschland sind heikel. Im Fall der Schläger von München waren die Strafen vielleicht härter, als sie es in der Schweiz gewesen wären - dafür hätten die therapeutischen Massnahmen hierzulande viel länger gedauert und gewirkt. Es ist bewiesen, dass man bei Jugendlichen mehr erreicht, wenn man sie betreut, als wenn man sie einfach einsperrt - obwohl sie selbst die zweite Variante bevorzugen. Denn eine Haft oder einen Arrest kann man einfach über sich ergehen lassen - eine Therapie hingegen nicht.

Im Fall von München hatte zumindest einer der Täter einen Migrationshintergrund. Ist Jugendgewalt ein Ausländerproblem?
Ob jemand gewalttätig wird, hängt von verschiedenen Risikofaktoren ab. Zum einen sind dies die fehlenden Perspektiven, wenig finanzielle Mittel, eigene Erfahrungen mit Gewalt oder die Impulsivität einer Person. Die Jugendlichen mit Migrationshintergrund weisen grundsätzlich mehr solcher Risikofaktoren auf - deshalb sind sie auch öfter in Gewalttaten verwickelt. Wenn man diese Fälle verhindern will, sollte man nicht bei den Immigrantengruppen ansetzen, sondern bei den Risikofaktoren. >

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St. Gallen 29.7.2012: Steine und Eisenstangen - die Kultur der FCZ-Fans nach einer Niederlage

aus: 20 minuten online: In St.Gallen: FCZ-Fans wüten mit Steinen und Eisenstangen; 29.7.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/13222774

<Nach der schmerzlichen Niederlage gegen den FC St.Gallen sahen rund hundert FCZ-Fans rot. Sie gingen mit Steinen und Eisenstangen auf die Sicherheitsleute los – die Polizei schoss mit Gummischrot zurück.

Nach dem Fussballspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Zürich haben am Samstagabend bis zu hundert frustrierte FCZ-Fans randaliert. Sie griffen vor dem Stadion die Ordnungsdienste mit Schottersteinen, Eisen- und Fahnenstangen an.

Die Stadtpolizei setzte zunächst Pfefferspray ein, wie sie am Sonntag mitteilte. Weil die Randalierer sie weiterhin angriffen, schoss die Polizei mit Gummischrot zurück. Dadurch habe sich die Situation beruhigt, heisst es im Communiqué. Nur noch zwei Inselschutzpfosten seien demoliert worden.

FCZ wartet weiter auf den ersten Sieg

Der FC St. Gallen gewann das Spiel mit 3:1 und platzierte sich damit auf den obersten Rang der frisch gestarteten Meisterschaft. Der FCZ hingegen hat noch kein Spiel gewonnen. Vor dem Match war die Situation friedlich geblieben, obwohl die rund 800 Zürcher Fans auf ihrem Fanmarsch zum Stadion mehrfach Pyro zündeten.

Die Fans seien nach dem Spiel sehr aggressiv gewesen, sagte ein Sprecher der St. Galler Stadtpolizei. Er sprach von «wüsten Szenen». Bei früheren Begegnungen zwischen dem FC St. Gallen und dem FCZ habe es keine Probleme gegeben. Die Polizei sei deshalb nicht mit einem Grossaufgebot im Einsatz gewesen.

Aus diesem Grund hätten die Kapazitäten der Ordnungsdienste auch nicht ausgereicht, um die gewalttätigen Fans anzuhalten, sagte der Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die Polizei werde nun aber die Videobilder auswerten und versuchen, Personen zu identifizieren. Verletzt wurde bei den Ausschreitungen niemand.

(sda)>

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21.11.2012: <Bundesgericht: FCZ-Prügler muss vier Jahre ins Gefängnis> - Verursachen einer Schwerstbehinderung

aus: 20 minuten online; 21.11.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/13372888

<Der FCZ-Anhänger, der 2006 einen anderen Fan niederschlug, muss definitiv für vier Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht befand ihn der schweren Körperverletzung für schuldig.

Ein 27-jähriger Zürcher, der 2006 nach einem Fussballspiel des FCZ einen anderen Fan brutal niedergeschlagen hat, muss definitiv für vier Jahre hinter Gitter. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass er die schwere Verletzung und Behinderung seines Opfers in Kauf genommen habe.

Das heute 33 Jahre alte Opfer, ein Fan des FC Zürich, war nach dem überraschenden Meisterschaftsgewinn des FCZ gegen den FC Basel am 13. Mai 2006 in den frühen Morgenstunden in eine Pöbelei geraten und wollte schlichten. Ein anderer FCZ-Fan schlug ihm dabei unvermittelt mit voller Wucht die Faust ins Gesicht.

200'000 Franken Genugtuung

Der angetrunkene Mann fiel auf den Hinterkopf, erlitt dabei gravierende Kopfverletzungen und ist seither schwer behindert. In erster Instanz wurde der Schläger dafür wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Das Zürcher Obergericht kam im vergangenen März dann zum Schluss, dass er wegen (eventual-) vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu verurteilen sei. Es sprach gegen den heute 27-Jährigen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren aus. Zudem verpflichtete es ihn zur Zahlung von 200'000 Franken Genugtuung an das Opfer.

Das Verdikt umfasste zusätzlich eine bereits rechtskräftig gewordene Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung, weil der Täter 2007 einen anderen Mann bewusstlos geprügelt hatte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen.

Konkrete Umstände entscheidend

Dieser hatte argumentiert, dass ihm das Risiko einer schweren Körperverletzung bei seinem Opfer weder bekannt gewesen sei noch dass er dies in Kauf genommen habe. Ein Faustschlag ins Gesicht führe normalerweise nur zu einer einfachen Verletzung.

Bei seinem Schlag liege eine unglückliche Ausnahme vor. Fakt sei zudem, dass es im Boxsport höchst selten zu schweren oder gar lebensgefährlichen Verletzungen komme.

Vergleich mit Boxsport abwegig

Laut Bundesgericht ist über die rechtliche Qualifikation der Folgen eines Faustschlags jeweils aufgrund der konkreten Tatumstände zu entscheiden. Hier sei von einem ausserordentlich wuchtigen Schlag und einem reduzierten Opfer auszugehen.

Ein unkontrollierter Sturz und ein Aufschlag des Kopfs auf dem Asphalt sei unter diesen Umständen keineswegs aussergewöhnlich gewesen. Die schwere Verletzung resultiere damit nicht bloss aus einem unglücklichen Tatablauf.

Den Vergleich des Verurteilten mit dem Boxsport bezeichnen die Richter in Lausanne als abwegig. Im Ring stünden sich trainierte Gegner gegenüber, und die Schläge erfolgten nicht unerwartet. Laut Gericht ist schliesslich auch die Höhe der ausgesprochenen Strafe nicht zu beanstanden.

(Urteil 6B_388/2012 vom 12.11.2012)

(sda)>

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Wieder der FCZ 23.4.2013: <«Schande von Zürich»: Fackelwurf ist vorsätzliche Körperverletzung> - zwei 2000 Grad heisse Fackeln in den GC-Sektor geworfen und Glück gehabt mit einer nur leichten Körperverletzung

aus: 20 minuten online; 23.4.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/16644050

<von Attila Szenogrady
-

Der militante FCZ-Fan, der eine 2000 Grad heisse Fackel in den GC-Sektor geworfen hatte, muss zwei Jahre bedingt ins Gefängnis. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil verschärft, aber das Strafmass bestätigt.

Der Vorfall vom 2. Oktober 2011 ging als «Schande von Zürich» durch die Presse. Damals fand ein Derby zwischen GC und FCZ im Zürcher Letzigrund-Stadion statt. Als der heute 25-jährige FCZ-Fan in der 70. Minute sah, wie einige GC-Fans mehrere FCZ-Embleme verbrannten, rastete er aus. Zusammen mit einem Komplizen vermummte er sich und rannte in Richtung GC-Ecke.

Dort warfen die beiden Männer zwei 2000 Grad heisse Fackeln in das Publikum. Ein Zuschauer wurde an der Schulter getroffen und leicht verletzt. Kurz darauf prügelten die verfeindeten Fan-Gruppen auf sich ein. Der Schiedsrichter sah sich gezwungen, das Spiel abzubrechen.

«Es wird nie wieder vorkommen»

Am Montag musste sich der Hauptbeschuldigte vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Der schwerhörige Briefträger konnte nur mit Mühe der Verhandlung folgen. Allerdings wollte er ohnehin zur Sache nichts mehr sagen.

Er erklärte lediglich, dass er sich weiterhin an sein mehrjähriges Stadionverbot halte und seinen Freundeskreis gewechselt habe. In seinem Schlusswort erklärte er, dass er sich entschuldige und versicherte: «Es wird nie wieder vorkommen.»

Milde Geldstrafe verlangt

Wesentlich mehr hatte sein Verteidiger Matthias Brunner zu berichten. Er wehrte sich gegen ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Zürich. Dieses hatte den FCZ-Fan im Mai 2012 wegen Gefährdung des Lebens, versuchter einfacher Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie Übertretung des zürcherischen Strafvollzugsgesetzes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie 500 Franken Busse verurteilt.

Brunner verneinte eine Lebensgefährdung und sah lediglich mehrfach versuchte einfache Körperverletzung sowie Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz als erfüllt an. Deshalb setzte er sich für eine relativ milde und bedingte Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu 100 Franken ein. Rechtsanwalt Brunner zerpflückte das erstinstanzliche Urteil, das auf völlig unbegründeten Spekulationen aufgebaut sei. So habe nur eine geringe Gefahr bestanden. Zudem sei es bei den betroffenen Personen zu keinen relevanten Verletzungen gekommen. Seinem Mandanten gestand er eine einmalige Entgleisung zu. «Meinem Klienten sind die Sicherungen durchgebrannt», plädierte er.

Schuldspruch verschärft, Strafe bestätigt

Das Obergericht lehnte die Anträge der Verteidigung ab und verschärfte sogar die erstinstanzliche Würdigung. So kam es beim Fackelwurf neu zu einem Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Obwohl die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtet und die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils verlangt hatte.

Die Oberrichter kamen mehrheitlich zum Schluss, dass das Verschlechterungsverbot nur für die Strafzumessung, nicht aber bei der rechtlichen Würdigung gelte.

Schwere Verletzung in Kauf genommen

Das Obergericht zeigte sich überzeugt, dass der Beschuldigte mit seinem Fackelwurf eine schwere Verletzung eines Zuschauers in Kauf genommen hatte. «Was, wenn die Fackel nackte Haut getroffen hätte?», wollte der Gerichtsvorsitzende Stefan Volken wissen. Eine Gefährdung des Lebens schlossen die Oberrichter allerdings aus.

Nun kam es aber zu einem nicht alltäglichen Urteil. Mit der versuchten schweren Körperverletzung verdoppelte sich der Strafrahmen von fünf Jahren auf zehn Jahre Freiheitsentzug. Trotzdem blieb es bei der erstinstanzlichen Strafe von zwei Jahren bedingt. Dafür trug die Staatsanwaltschaft die Verantwortung. Sie hatte ja auf eine Berufung verzichtet.

Ein sympathischer und vernünftiger Täter

Zum Schluss zeigten sich die Oberrichter über den Tätertyp erstaunt: «Wie kommt ein so sympathischer, vernünftiger und junger Mensch dazu, solch eine Idiotie vom Stapel zu lassen», fragte sich einer der Oberrichter. Es sei auch für den FCZ nicht gut, seine Fans vor Gericht zu sehen.>

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Bei diesen kriminellen Schweizern gibt es keine Werbung.


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