Ru. gegen "USA" 18.7.2022: google muss für
Fake-News ZAHLEN: 21,1 Milliarden Rubel:
''Fake News'': Mega-Strafe für Google
in Russland
https://www.oe24.at/welt/ukraine-krieg/fake-news-mega-strafe-fuer-google-in-russland/524957101
Der zur Alphabet-Holding gehörende
Internet-Konzern Google muss in Russland eine Strafe
für die Verbreitung von angeblichen
Falschinformationen über die russische Invasio
„Die Aufsichtsbehörde Roskomnadzor teilte mit, ein
Bezirksgericht habe Google mit einer Geldstrafe von 21,1
Milliarden Rubel (umgerechnet rund 370 Millionen Euro)
belegt, weil das Unternehmen wiederholt versäumt habe, den
Zugang zu verbotenem Material unverzüglich einzuschränken.
So habe die zum Konzern gehörende Videoplattform YouTube
"Falschinformationen über den Verlauf der militärischen
Sonderoperation in der Ukraine" nicht gelöscht, die die
Streitkräfte der Russischen Föderation diskreditierten. In
der vergangenen Woche hatte Russland die
US-Technologiekonzerne Apple und Zoom wegen angeblicher
Versäumnisse bei der Datenspeicherung mit Geldstrafen
belegt.“
Neuer Zensurvertrag in der kriminellen
Pharma-EU am 11.8.2022: Der neue EU-"Anti-Falschinfo"-Code
wird unterschrieben von Google, Twitter, Facebook, TikTok
etc.:
Google, Twitter, Meta, TikTok and more
just signed the EU’s “anti-disinformation” code
https://reclaimthenet.org/big-tech-eu-disinformation-code/
https://t.me/oliverjanich/104511
A new commitment to curb online speech.
Big Tech companies have signed a new version of the
European Union’s “anti-disinformation” code. Some of the
companies that signed include Google, Twitter, Meta,
TikTok, and Twitch – but also smaller players such as
Vimeo and Clubhouse.
There are 34 signatories in total:
Apple declined to sign.
The “code of practice on disinformation,” will require
online platforms to show how they are tackling “harmful
content.”
It will also require platforms to fight “harmful
misinformation” by forming partnerships with fact-checkers
and developing tools. They will be forced to include
“indicators of trustworthiness” on information verified
independently on hot-button issues like COVID-19 and
Russia’s invasion of Ukraine.
Perhaps the most notable requirement is providing their
efforts to tackle harmful content and disinformation on a
country-by-country basis. The move was opposed by online
platforms, but national regulators demanded that they need
more specific data to better address the spread of
disinformation.
The EU’s vice president for values and transparency Věra
Jourová, who is in charge of the code, said “to respond to
disinformation effectively, there is a need for the
country- and language-specific data. We know
disinformation is different in every country, and the big
platforms will now have to provide meaningful data that
would allow to understand better the situation on the
country level.”
“Russia’s actions have informed to shape the
anti-disinformation code,” she said. “Once the code is
operational, we will be better prepared to address
disinformation, also coming from Russia.”
The new code also requires online platforms to provide
other data, including the AI systems deployed to tackle
“disinformation,” number of bots removed, and the number
of content moderators in each country.
The code applies immediately but allows for a six-month
implementation period for platforms to adhere to the
strict rules.
https://www.nau.ch/news/ausland/sudkorea-belegt-google-und-meta-mit-millionenstrafen-66276112
https://www.nau.ch/news/digital/google-indien-verhangt-millionen-bussgeld-gegen-alphabet-66314952
In Indien soll Alphabet, der Mutterkonzern von Google,
bereits 165 Millionen Euro bezahlen. Nun verhängen dort
Wettbewerbshüter eine noch höhere Strafe.
- Google-Mutter
Alphabet muss in Indien eine Busse von 9,36 Milliarden
Rupien zahlen.
- Die
Wettbewerbskommission wirft dem Unternehmen Missbrauch
des Playstores vor.
- Erst vergangene Woche
wurde bereits ein noch höheres Bussgeld gegen Google
verhängt.
Sie wirft dem Unternehmen
laut einer Mitteilung vor, die dominante Rolle
des Playstores missbraucht zu haben. Dies, indem
es Entwickler zwingt, das
Bezahlsystem von Google für App-Käufe und
Käufe innerhalb von Apps zu verwenden.
Die Wettbewerbshüter wiesen Google an, den
Entwicklern von Apps die Verwendung von jeglichen
Bezahlsystemen im Playstore zu erlauben.
https://uncutnews.ch/google-muss-laut-oberstem-eu-gericht-offensichtlich-unrichtige-daten-entfernen/
Quelle: Google must remove
'manifestly inaccurate' data, EU top court says
LUXEMBURG, 8. Dez. (Reuters) –
Der Alphabet-Konzern Google muss Daten aus
Online-Suchergebnissen entfernen, wenn Nutzer
nachweisen können, dass sie falsch sind, so Europas
oberstes Gericht am Donnerstag.
Verfechter der freien Meinungsäußerung und
Befürworter von Datenschutzrechten sind in den letzten
Jahren über das „Recht auf Vergessenwerden“ im
Internet aneinandergeraten, was bedeutet, dass sie in
der Lage sein sollten, ihre digitalen Spuren aus dem
Internet zu entfernen.
In dem Fall vor dem Gerichtshof der Europäischen
Union (EuGH) ging es um zwei Führungskräfte einer
Gruppe von Investmentgesellschaften, die Google
gebeten hatten, Suchergebnisse zu entfernen, die ihre
Namen mit bestimmten Artikeln in Verbindung brachten,
in denen das Investitionsmodell der Gruppe kritisiert
wurde.
Außerdem wollten sie, dass Google Miniaturfotos von
ihnen aus den Suchergebnissen entfernt. Das
Unternehmen lehnte die Anträge mit der Begründung ab,
es wisse nicht, ob die Informationen in den Artikeln
korrekt seien oder nicht.
Ein deutsches Gericht ersuchte daraufhin den EuGH um
Rat zur Abwägung zwischen dem Recht auf
Vergessenwerden und dem Recht auf freie
Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
„Der Betreiber einer Suchmaschine muss Informationen,
die in den referenzierten Inhalten gefunden wurden,
löschen, wenn die Person, die die Löschung beantragt,
nachweist, dass diese Informationen offensichtlich
unrichtig sind“, so der Gerichtshof der Europäischen
Union.
Um eine übermäßige Belastung der Nutzer zu
vermeiden, sagten die Richter, dass ein solcher
Beweis nicht aus einer gerichtlichen Entscheidung
gegen die Herausgeber einer Website stammen muss und
dass die Nutzer nur Beweise vorlegen müssen, deren
Auffinden von ihnen vernünftigerweise verlangt
werden kann.
Google erklärte, dass die fraglichen Links und
Vorschaubilder nicht mehr über die Websuche und die
Bildersuche verfügbar seien und dass die Inhalte seit
langem offline seien.
„Seit 2014 haben wir hart daran gearbeitet, das Recht
auf Vergessenwerden in Europa umzusetzen und ein
vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Rechten der
Menschen auf Zugang zu Informationen und Privatsphäre
zu finden“, sagte ein Sprecher.
Dasselbe Gericht hatte 2014 das Recht auf
Vergessenwerden verankert und erklärt, dass Menschen
von Suchmaschinen wie Google verlangen können,
unzureichende oder irrelevante Informationen aus den
Web-Ergebnissen zu entfernen, die bei der Suche nach
ihrem Namen erscheinen.
Das Urteil erging vor den bahnbrechenden
EU-Datenschutzvorschriften, die 2018 in Kraft traten
und besagen, dass das Recht auf Vergessenwerden
ausgeschlossen ist, wenn die Verarbeitung
personenbezogener Daten für die Ausübung des Rechts
auf Information erforderlich ist.
Die Rechtssache lautet C-460/20 Google
(Déréférencement d’un contenu prétendument inexact).
https://www.nau.ch/news/forschung/google-wurde-schweizer-medien-154-millionen-franken-schulden-66451209
Journalistische Inhalte sind für Suchmaschinen ein wichtiger
Faktor. Gemäss einer Studie würde Google den Schweizer
Medien 154 Millionen Franken schulden.
- Google und andere
Suchmaschinen würden Schweizer Medien viel Geld
schulden.
- Laut einer Studie
sind die journalistischen Inhalte sehr wichtig für die
Suchmaschine.
- Google und Co.
verdienen 154 Millionen Franken dank Schweizer Artikeln.
Eine Studie hat ausgerechnet,
wie viel Geld Google und
andere Suchmaschinen Schweizer Medien
schulden würden: 154 Millionen Franken. So viel
verdienen diese Unternehmen gemäss einer Studie
mit journalistischen Inhalten, ohne die Verlage
und Medienschaffenden dafür zu bezahlen.
Für Suchmaschinen sind
journalistische Inhalte ein
wichtiger Faktor für ihren Erfolg:
Nutzerinnen und Nutzer stufen beispielsweise
Google als vollständiger, qualitativ hochwertiger
und vertrauensvoller ein, wenn journalistische
Inhalte angezeigt werden.
Verband fordert
Leistungsschutzrecht
Die am Freitag publizierte Studie,
an der der Verband Schweizer Medien beteiligt war,
zeigt weiter, dass Google viel öfter und
intensiver genutzt wird, wenn journalistische
Inhalte eingebunden sind. Medienunternehmen
und Medienschaffende werden von den
Suchmaschinen dafür jedoch nicht bezahlt.
Der Verlegerverband fordert
deshalb ein Leistungsschutzrecht. Wie in der EU und
vielen Ländern auf der ganzen Welt müssten die
journalistischen Inhalte auch in der Schweiz
geschützt werden.
https://orf.at/stories/3309286/
Im Streit mit Google um die Veröffentlichung von
Pressetexten sollen deutsche Verlage Millionenbeträge
erhalten. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA) schlägt vor, dass der US-Konzern den
Pressehäusern vorläufig 5,8 Mio. Euro für die Nutzung
von journalistischen Inhalten zahlen solle, wie die
Verwertungsgesellschaft Corint Media, die die
Interessen der Verlage vertritt, heute mitteilte.
Das DPMA bestätigte das. Die Summe gilt für den
Zeitraum seit dem Inkrafttreten des
Leistungsschutzrechts am 7. Juni 2021 bis März 2023.
Damit orientiert sich die Schiedsstelle nach Angaben
eines DPMA-Sprechers an den von Google für ein Jahr
angebotenen 3,2 Mio. Euro.
Die Verwertungsgesellschaft hatte von Google allerdings
für die Nutzung von Presseinhalten wie Überschriften,
kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern in der
Suchmaschine eine Gebühr von 420 Mio. Euro für 2022
gefordert.
Google begrüßt Vorschlag
Google erklärte, man begrüße den Vorschlag, der dem
früheren Google-Angebot entspreche. „Die Höhe von
jährlich 3,2 Mio. Euro bis März 2023 liegt im Rahmen
dessen, was wir bereits mit mehr als 400 regionalen und
nationalen Publikationen in Deutschland vereinbart
haben.“ Die Summe stehe auch im Gegensatz zu den „weit
überhöhten Forderungen“ von Corint Media.
Der US-Konzern kündigte an, die Details des Vorschlags
genau zu prüfen. Wenn eine der beiden Konfliktparteien
das Angebot ausschlägt, gilt der Vorschlag als nicht
angenommen und der Streit landet dann wohl vor Gericht.
google-Microsoft
am 6.6.2023: Bill Gates hat so gerne
Kinderspionage:
20 Millionen Euro Strafe für Microsoft wegen
gesammelter Kinder-Daten
https://exxpress.at/20-millionen-euro-strafe-fuer-microsoft-wegen-gesammelter-kinder-daten/
https://uncutnews.ch/google-tritt-der-openwallet-foundation-bei-um-interoperable-digitale-geldboerse-zu-entwickeln/
Justiz in Washington gegen Mossad-google am
6.8.2024: Mossad-google soll ein Monopol haben:
Google erleidet schwere Niederlage vor US-Gericht
https://www.gmx.ch/magazine/wirtschaft/google-erleidet-schwere-niederlage-us-gericht-39974474
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/97462
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [06.08.2024 10:59]
Google hat ein Monopol bei der Internet-Suche, urteilt ein
US-Richter. Die Entscheidung könnte den geschäftlichen
Spielraum des Konzerns einengen – doch die Konsequenzen sind
noch offen.
Google muss eine empfindliche Niederlage gegen
US-Wettbewerbshüter einstecken. Ein Richter in Washington
urteilte, der Konzern habe ein Monopol bei der
Internet-Suche – und es mit unlauteren Mitteln gegen
Konkurrenz verteidigt. Google will gegen das Urteil in
Berufung gehen.
Welche Folgen die Gerichtsentscheidung vom Montag für
Google, Internet-Nutzer und den Wettbewerb am Ende haben
wird, ist unterdessen offen. Es soll ein weiteres Verfahren
zu möglichen Konsequenzen geben. Zudem dürfte eine Berufung
Jahre dauern.
Google zahlt Milliarden für Voreinstellungen
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die milliardenschweren
Deals, mit denen sich Google jahrelang den Platz als
voreingestellte Suchmaschine etwa im Web-Browser Safari auf
Apples iPhones oder bei Firefox sicherte.
Richter Amit Mehta kam bei seiner Analyse des Falls zunächst
zu dem Schluss, Google habe ein Monopol im
Suchmaschinenmarkt. Dafür spreche unter anderem, dass der
Konzern Preise für Werbekunden erhöhen könne, ohne negative
Folgen zu befürchten. Mehta erklärte: "Google ist ein
Monopolist und hat wie ein solcher gehandelt, um sein
Monopol zu bewahren."
Die Deals, mit denen Google zur Standard-Suchmaschine auf
iPhones und in anderen Browsern wurde, hätten diese
Marktposition zementiert – und das sei für einen
Monopolisten verbotenes Handeln gewesen, urteilte Mehta.
Das Urteil ebnet den Weg für ein zweites Verfahren, in dem
es um mögliche Beschränkungen geht. Es könnte die
Aufforderung an die Alphabet-Tochter ergehen,
Smartphone-Herstellern nicht länger jährlich Milliarden von
Dollar dafür zu zahlen, dass sie Google als
Standardsuchmaschine auf neuen Telefonen einstellen.
Europäische Auflagen kein Musterbeispiel
Welche Auflagen das US-Justizministerium als Kläger fordern
wird, ist noch unbekannt. Auch ist unter Experten
umstritten, wie effiziente Massnahmen für mehr Wettbewerb im
Suchmaschinen-Markt überhaupt aussehen könnten.
Denn Nutzer in der Europäischen Union werden seit Greifen
des Digital-Gesetzes DMA im März bereits gefragt, welche
Suchmaschine sie aus einer Liste als standardmässig genutzte
auswählen wollen. Sehr viele entscheiden sich dabei für
Google, weil sie gute Erfahrungen damit gemacht haben. So
ändert der zusätzliche Schritt zunächst einmal kaum etwas an
den Marktanteilen.
Apple und Firefox könnten Milliarden entgehen
Auch ist fraglich, ob vom Gericht einfach so angeordnet
werden kann, dass Apple und der Firefox-Entwickler Mozilla
in den USA ihr Verfahren zur Auswahl einer
Standard-Suchmaschine ändern. Denn beide Firmen sind nicht
Teil des Verfahrens.
Der Richter selbst betonte in seinem rund 280 Seiten langen
Urteil mehrfach, dass Google anderen Suchmaschinen überlegen
sei. So verwies er auf die Äusserung von Apple-Manager Eddy
Cue, der sagte, es gebe gar keinen Betrag, für den Microsoft
seiner Suchmaschine Bing die Voreinstellung auf
Apple-Geräten erkaufen könne.
So könnte eine mögliche Konsequenz der Entscheidung am Ende
sein, dass Google seine Marktposition behält, ohne sie sich
mit Zahlungen an andere Plattformen zu sichern. Während
Apple locker ohne die Google-Milliarden auskommen kann, sind
sie für die Firefox-Entwickler eine zentrale Einnahmequelle.
Nutzer bleiben bei Voreinstellungen
Auch in den vergangenen Jahren konnten Nutzer zwar jederzeit
eine andere Suchmaschine als Standard festlegen – viele
bleiben jedoch bei der Voreinstellung. Richter Mehta kam zu
dem Schluss, dass dadurch Rivalen keine Chance gehabt
hätten, in den Web-Browsern Fuss zu fassen.
Kamyl Bazbaz vom Google-Konkurrenten DuckDuckGo sagte dem
Branchen-Newsletter "Platformer", eine mögliche
Gegenmassnahme wäre, die Nutzer von Zeit zu Zeit zu fragen,
ob sie eine andere Suchmaschine ausprobieren wollen. Auch
könne das Gericht anordnen, dass Google neue Schnittstellen
für Rivalen schaffen muss – oder dem Konzern untersagen,
abgewanderte Nutzer mit Pop-Up-Nachrichten zu fragen, ob sie
wieder zurückkehren wollten.
Google: Wir machen einfach die beste Suchmaschine
Der Internet-Riese konterte in dem Verfahren, Nutzer griffen
auf Google zu, weil sie mit der Qualität der Suchergebnisse
zufrieden seien. So sei Firefox einst auf Yahoo als
Standard-Suchmaschine umgeschwenkt – nach zwei Jahren aber
zu Google zurückgekehrt.
Auch nach dem Urteil betonte der Konzern, der Richter habe
mehrfach anerkannt, dass von Google die beste Suchmaschine
komme. Deshalb werde man in Berufung gehen und weiter
Produkte entwickeln, die Menschen nützlich fänden.
Die Klage war noch unter Donald Trump als Präsidenten
eingereicht worden. Die Regierung von Trumps Nachfolger Joe
Biden führte das Verfahren fort. "Der Sieg über Google ist
ein historischer Sieg für das amerikanische Volk", jubelte
Justizminister Merrick Garland nach dem Urteil. Es zeige,
dass kein Unternehmen über dem Gesetz stehe. (Andrej
Sokolow, dpa/bearbeitet von tas)
https://tkp.at/2025/01/17/nach-facebook-lockert-auch-google-meinungsdiktatur/
https://exxpress.at/economy/von-der-leyen-blitzt-ab-nach-facebook-pfeift-auch-google-auf-eu-verhaltenskodex/