Kontakt / contact     Hauptseite / page
                    principale / pagina principal / home     zurück / retour /
                    indietro / atrás / back
zurückvoriges Kapitel    nächstes Kapitelnächstes Kapitel

"Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970

Anstaltseinweisungen, Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen, Kastrationen

Kapitel 7: "Genügt das Urteil eines Psychiaters, um einen Menschen Jahre lang, wenn nicht lebenslänglich, hinter den Mauern eines Irrenhauses lebend zu begraben?

Fürsorge, Zwangsmassnahmen, "Eugenik" und Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970

Präsentation von Michael Palomino (2008)

Teilen:

Facebook







aus: Edition Sozialpolitik Nr. 7; Sozialdepartement der Stadt Zürich. Sozialberichterstattung '02; Bericht von Thomas Huonker, verfasst im Auftrag des Sozialdepartements der Stadt Zürich.


Kapitel 7: "Genügt das Urteil eines Psychiaters, um einen Menschen Jahre lang, wenn nicht lebenslänglich, hinter den Mauern eines Irrenhauses lebend zu begraben?

Psychiatrie, Fürsorge und Zwangsmassnahmen in der öffentlichen Debatte - Kritik, Skandale und Wandel

[1883-1970: "Eingriffsfürsorge" mit Zwangsverwahrung ohne Einspruchsmöglichkeit! - 1925: Verwahrungsgesetz im Kanton Zürich - 1968: Menschenrechte - 1981: menschenrechtskonformes Verwahrungsgesetz im Kanton Zürich]

[[Die Polizei führte die "Eingriffe" jeweils durch, kollaborierte willig und hat mit dem Terror noch gutes Geld verdient, und Kindswegnahmen gibt es heute noch (2008)...]]

Kern der Kritik an der administrativen Verwahrung und an der psychiatrischen Einweisungspraxis in der Untersuchungsperiode war, dass sie keine gerichtliche Beurteilung und keinen Rekurs zuliess. Die administrative Versorgung als wichtiger Teil der Eingriffsfürsorge mittels Zwangsmassnahmen war während des ganzen Untersuchungszeitraums in Kraft. Sie wurde von C.A. Loosli, einem ehemaligen Anstaltszögling und kompetenten Fürsorgekritiker, schon seit Jahrzehnten als eine fehlerträchtige und zu Machtmissbrauch verleitende Praxis kritisiert.

   (Endnote 696: Loosli 1939, Administrativjustiz. Vgl. zu Loosli www.carl-albert-loosli.ch)

Seine Kritik trug erst spät Früchte. Im aktuellen Standardwerk zur Sozialarbeit heisst es:

"Diese administrative Versorgung war längst ein Makel, verstiess sie doch klar gegen Art. 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die verlangen, dass Personen, die gegen ihren Willen aus fürsorgerischen Gründen in Kliniken oder Anstalten untergebracht werden, den Richter anrufen können."

   (Endnote 697: Handbuch Sozialwesen Schweiz 1987, S. 40)

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahre 1953 wurde von der Schweiz erst 1968 ratifiziert, unter anderem, weil sie das Frauenstimmrecht beinhaltete. Das kantonale Zürcher Gesetz über die Versorgung von Jugendlichen, Verwahrlosten und Gewohnheitstrinkern vom 24. Mai 1925 wurde erst 1981 durch eine EMRK-konforme Neuregelung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs (FFE) ersetzt.

(S.164)

Damit wurde ein altes Postulat der Psychiatriekritik nach Jahrzehnten erfüllt.

[[Um FFEs durchzführen, braucht es Polizei. Diese Schlägerpolizei von Zürich hat immer mitgeholfen, Menschen zu terrorisieren und FFEs durchzuführen. Eigenartigerweise werden Kriegstreiber bis heute nie in einen FFE genommen, sondern solche Kriegstreiber heissen "Präsidenten", sie werden von der Polizei geschützt (!) und machen ihre Kriege mit 1000en von Toten ganz legal, im Namen der "Zivilisation". Die Psychiatrie meint, das sei "gesund", und somit bleibt die Psychiatrie eine geisteskranke Institution bis heute (2008)...]]

1912 hatte E. Segessemann in seinem im Selbstverlag herausgegebenen Buch "Seelenmord" geschrieben:

"Während einerseits die Rechte des Bürgers durch Gesetze gewährleistet sind, während ihm ein langer Instanzenweg zur Verfügung steht, um seine Interessen in Civil- und Strafprozess zu schützen, während bereits Hunderte von Jahren mit solchen Irrtümern gerechnet und Ober-Instanzen um Ober-Instanzen konstituiert werden, genügt andererseits das Urteil, bzw. eine Ansicht eines Psychiaters, [...] um einen Menschen Zeit seines Lebens unglücklich zu machen, aus der Gesellschaft auszustossen oder [...] ihn Jahre lang, wenn nicht lebenslänglich, hinter den Mauern eines Irrenhauses lebend zu begraben."

   (Endnote 698: Segessemann 1912, Seelenmord, S. 109)

Schon vor Segessemann forderte auch Ludwig Fliegel mehr Rechte für Insassen von Irrenanstalten.

   (Endnote 699: Vgl. Fliegel 1898, Punkte)


[Burghölzli-Kritiker Hägi wird verurteilt und des Landes verwiesen - anderen Kritikern droht die Internierung]

Der allererste und offensivste Burghölzlikritiker Hägi, der nicht alle seine Behauptungen belegen konnte, wurde wegen Verleumdung mit 5 Monaten Gefängnis, 1000 Franken Busse und Landesverweis bestraft.

   (Endnote 700: M. Bleuler 1951, Geschichte, S. 410)

Hägis Hinweise auf Todesfälle von Burghölzli-Insassen wegen Sepsis in Dauerbädern wurden aber durch eine Dissertation bestätigt.

   (Endnote 701: Vgl. Scholder 1886, Gefahr)

Es gab auch Widerstand gegen die Zürcher Fürsorgebehörden. Im Protokoll des Vorstehers des Wohlfahrtsamts vom 28. Januar 1936 steht,

"dass sich unter dem Namen 'Schweizer Volks-Schutz' eine Vereinigung gebildet hat. Der Erkundigungsdienst stellt fest, dass es sich um eine Vereinigung [...] solcher Personen handelt, die mit den Massnahmen der Fürsorgebehörden nicht einverstanden sind."

   (Endnote 702: Stadtarchiv, V.J.a.61)

Kritiker der Psychiatrie mussten damit rechnen, selber psychiatrisiert zu werden.

"Der Redaktor Emil Estrich (Name geändert) muss als 57jähriger begutachtet werden, weil er als Führer des von ihm gegründeten Kampfbundes gegen Volksschädlinge, worunter er hauptsächlich die Irrenärzte angriff, diejenigen einer kantonalen Anstalt des Mordes an einem Patienten in seinem Skandalblättchen bezichtigt hat."

   (Endnote 703: Kielholz 1938, Querulanz, S.60)


"Jedermann erwartete, es würde nun eine wilde Hetze gegen die Psychiatrie losgehen"

Kritik und Sturz von Hans W. Maier und Charlot Strasser

[1939: Der Abgang von Dir. Maier wegen eines unehelichen Kindes - Maier stürzt über seine eigenen "Regeln" gegen die Sexualität - Scherrers Schrift - Maiers Eugenik wird im Burghölzli weiterbetrieben]

Den Schwierigkeiten zum Trotz, mit denen Anstaltskritiker zu rechnen hatten, war es öffentliche Kritik, die zum Abgang von Hans Wolfgang Maier als Burghölzlidirektor und Universitätsprofessor führte. Der verheiratete 75-jährige Professor Maier wurde 1939 ausserehelicher Vater des Kindes einer jungen Burghölzli-Patientin, Tochter eines Bundesrichters. Der Geschlechtsverkehr hatte erstmals 1932 im Direktionsbüro des Burghölzli stattgefunden. Der Psychiater "O. Briner erzählt, die Frau sei mit ihrem

(S.165)

Kleinkind vor dem Burghölzliareal auf und ab spaziert und hätte allen zugerufen: 'Seht, das ist das Kind von Prof. Maier'."

   (Endnote 704: Arnold 1992, Maier, S.34)

Die Schrift des Juristen K. Scherrer "Der Fall Prof. Dr. Hans W. Maier",

   (Endnote 705: Scherrer 1942, Fall)

welche die Fakten öffentlich machte, war antisemitisch und auch leicht antideutsch unterlegt, richtete sich aber nicht gegen die Theorien von Maier. Maiers Ideologie mit dem Begriff der "moralischen Idiotie" gerade auch gegenüber sexuell "Haltlosen" und seine Stilisierung von Ehe und Familie als Rechtsgut nur für "Höherwertige" kontrastierte allerdings auch in ihrer eigenen Logik krass mit dem Verhalten des Professors, das schliesslich zu seiner zweiten Scheidung und zu seinem Auszug aus dem Burghölzli führte, wo er auch gewohnt hatte.

Scherrers Schrift ist eine scharfe Kritik des persönlichen Fehlverhaltens einer beamteten Autoritätsperson. Sie bewirkte den angestrebten personellen Wechsel, aber keine prinzipielle Debatte über die Institution Psychiatrie oder die "eugenischen" Auffassungen Maiers. Max Müller, der Therapeut Glausers, schrieb dazu:

"Jedermann erwartete, es würde nun eine wilde Hetze gegen die Psychiatrie losgehen. Nichts dergleichen geschah. Weder von Patienten noch von Kollegen hörte ich je über die Affaire Maier eine anzügliche Bemerkung."

   (Endnote 706: Müller 1982, Psychiatriegeschichte, S.300)

Auch deshalb konnte in der Person Manfred Bleulers im Burghölzli und an der [[bis in die 1970er Jahre eugenisch-rassistisch ausgerichteten]] Universität Zürich für Maier ein Psychiater nachrücken, der die von Maier wesentlich mitgeprägte "eugenische" Sterilisationspraxis in Zürich bruchlos weiterführte, wie Manfred Bleuler 1951 in einer Publikation des Regierungsrates Zürich im Abschnitt über das Wirken Maiers selber formulierte:

"In bezug auf Sterilisation, Kastration und Abort schuf er eine Praxis, die auch heute noch wegleitend ist."

   (Endnote 707: M. Bleuler 1951, Geschichte, S. 421)

[1944: Der Abgang von Charlot Strasser - Karikatur zum Abgang]

Eine antisemitische Note schwang 1944 auch beim Ende der Machtstellung von Charlot Strasser mit, wenn dieser auch aus einer Berner Familie des Oberaargau [[Region Langenthal]] stammte, wo sein Grossvater als Pfarrer amtete.

   (Endnote 708: Vgl. Strohl 1927, Strasser)

Der antisemitische Beigeschmack zeigt sich in einem illustrierten Berner Beitrag über Strassers Berufspraxis.

   (Endnote 709: Bärenspiegel, Bern, März 1944)

Vielleicht war es eine fixe Vorstellung im Kopf eines Karikaturisten, der Strasser stereotypisierte Züge verlieh,

   (Endnote 710: Karikatur in der Berner Zeitschrift Bärenspiegel, März 1944)

wie sie in antisemitischen Karikaturen von Juden häufig sind,

   (Endnote 711: Vgl. Fuchs 1921, Karikatur; Huonker 1985, Fuchs, S. 491-496)

oder der Karikaturist schloss aus Strassers Eintreten für die von den Nazis verfolgten Juden, dass Strasser selber einer sein müsse, oder er erlag dem unter andern auch von C.G. Jung geprägten Feindbild einer "jüdischen Psychologie",

   (Endnote 712: Jung 1974, Werke, Bd. 10, S. 581. Vgl. Masson, Abschaffung, S. 126-142)

oder die antisemitischen Stereotypien wurden dadurch ausgelöst, dass Strassers Frau Jüdin war. Auch der Text arbeitet mit dem in der antisemitischen Metaphorik häufigen Begriff "Krallen". Im Wesentlichen ging es aber der Karikatur und dem Text, wie auch der übrigen Kritik,

   (Endnote 713: Vgl. z.B. den Artikel "Schutz vor Versenkungen" in: "Die Tat", Zürich, 11.4.1944)

um die Einweisungspraxis von Strasser vor dem Hintergrund der administrativen Versorgungen. So auch im Gedicht im Textteil:

(S.166)

Ode an gewisse Psychiater

Psychiater sind Gelehrte,
die nach Würmern und nach Schaben,
deren Zahl sich sehr vermehrte,
im Gehirn der Menschheit graben.
Hüte Dich vor ihren Krallen,
so Du ein gesundes Wesen,
denn, wer unter sie gefallen,
der isch s'letscht Mal xund gewesen.

   (Endnote 714: Text zur oben erwähnten Karikatur in der Berner Zeitschrift Bärenspiegel, März 1944)

[Missstände in Strassers Kliniken vom Beobachter aufgedeckt - Internierung und Selbstmord im Umfeld Strassers]

Strasser war durch von ihm zuerst ins städtische Männerheim Rossau, dann in die Thurgauer Anstalt Littenheid Versorgte unter Druck gekommen. Sie hatten dem "Schweizerischen Beobachter" Missstände in diesen Anstalten geschildert und sich beklagt, Strasser habe sie in Littenheid "versenkt", weil sie in der Rossau reklamiert hätten. Dabei flog auch auf, dass die Frau des damaligen Verwalters der Rossau rationierungspflichtige Lebensmittel, Eier und Butter, in grossen Mengen gehamstert hatte. Strasser wurde vorgeworfen, er habe von diesen der Rationierung entzogenen Landesprodukten gewusst und auch profitiert. Strasser erklärte die Verwalterin für unzurechnungsfähig, sie kam ins Burghölzli, der Verwalter erschoss sich.

Im Zusammenhang mit diesen sich überstürzenden Ereignissen entband Wohlfahrtsvorsteher August Ziegler am 29. Januar 1944 Charlot Strasser von seiner Funktion, in der Rossau Sprechstunde zu halten. In einer späteren Vernehmlassung führte Stadtrat Ziegler aus, "Dr. Strasser habe die Missstände in der Anstalt gekannt, er habe aber den Behörden nie davon Mitteilung gemacht, sondern im Gegenteil Massnahmen getroffen, um zu verhindern, dass etwas auskomme. Der von Dr. Strasser ausgeübte psychiatrische Dienst sei wehrlos, wenn nicht gar schädlich gewesen, so dass es Pflicht gewesen sei, ihn aufzuheben."

   (Endnote 715: Bericht des Rechtskonsulenten an den Stadtrat zur Einsprache von Dr. med. Ch. Strasser, 5.9.1955, Stadtarchiv, Bestand V.B.c.62)

Strasser bestritt die Vorwürfe, büsste aber im Umfeld des Skandals einen Grossteil seiner wichtigen Rolle als Anstaltseinweiser und Begutachter ein, die er während Jahrzehnten innegehabt hatte. Er blieb jedoch kantonaler Sanitätsrat.

[Gründung des Psychiatrischen Dienstes 1945]

Gewissermassen als Ersatz für die langjährige Funktion Strassers bei Einweisungen speziell von durch die Stadt Zürich Bevormundeten, gleichzeitig aber auch als Kontrollorgan über die städtischen Anstalten, wurde 1945 der psychiatrische Dienst beim Gesundheits- und Wohlfahrtsamt der Stadt Zürich eingerichtet, und zwar unter der Leitung des neuen Stadtarztes Hans Oskar Pfister.

   (Endnote 716: Vgl. Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 19. Januar 1945)

Dieser war psychiatrisch ausgebildet, mochte aber angesichts der von ihm konstatierten "unbefriedigenden Erfolge psychischer Heilmethoden" nicht Anstaltspsychiater werden.

   (Endnote 717: Pfister 1937, Störungen)

Er sah deutlich, dass auch Sozialfunktionäre, und zwar gerade solche, die ständig mit Geschädigten und Gestörten zu tun haben, selber "psychischen Traumen ausgesetzt sind"

   (Endnote 718: Pfister 1949, Schwierigkeiten, S. 109)

und davon berufskrank werden konnten. "Was wirkt bei der Sozialarbeit besonders krankmachen? Natürlich sind es in erste Linie die Unberechenbarkeit und die misstrauische Unzufriedenheit der Schützlinge."

   (Endnote 719: Pfister 1949, Schwierigkeiten, S. 108)

(S.167)

In seinem Referat vor Fürsorgebeamten "Zur Einführung des psychiatrischen Dienstes beim Gesundheits- und Wohlfahrtsamt der Stadt Zürich" vom 17. April 1945 zog der neue Stadtarzt einen Schlussstrich unter die Skandale um Maier und Strasser:

"Die Zürcher Psychiatrie hatte in den vergangenen Jahren eine lebhaft geführte Kritik zu erdulden. Ich will nicht auf die Frage eintreten, wo sie berechtigt war und wo nicht. Es ist besser, auf diese für Ärzte und Patienten verhängnisvollen Geschehnisse nicht mehr zurückzukommen. Die Vertrauenskrise der Psychiater brachte auch andernorts unliebsame Begleiterscheinungen. Vor allem wurden jene Instanzen betroffen, die über Freiheitsbeschränkungen zu entscheiden haben. Die enge Schicksalsgemeinschaft zwischen Wohlfahrtsbeamten und Psychiatern trat dabei deutlich in Erscheinung. [...] Diese Schicksalsgemeinschaft verpflichtet uns zu gegenseitiger Hilfe."

Der neueingerichtete Dienst hatte "Beschwerden von Heim- und Anstaltsinsassen zu begutachten, sofern es sich um psychisch-hygienische Dinge handelt. Dass er sich dabei mit den angegriffenen Anstaltsorganen und ihren Vorgesetzten in Verbindung setzt, ist selbstverständlich."

   (Endnote 720: Pfister 1945, Einführung, passim)


"Was bin ich hier? Eine Null, eine Nummer, ein Zettel in der Anstaltskartothek"

Psychiatrie- und Institutionskritik im Wertewandel der Nachkriegszeit

[Suravas "Die Nation" und der "Beobachter" kritisieren die nazifreundlichen Zustände in der schweizer Psychiatrie - der Nazi-Bundesrat lässt die Kritiker terrorisieren - Buch über Gewalt in der "Psychiatrie" von Agnes Roth 1948 - Schilderungen von Paul S. über die "Klinik" Rheinau]

Ums Jahr 1945 herum wäre im Nachgang zur Kritik an der Psychiatrie im Zusammenhang mit den Affären Maier und Strasser sowie generell am schweizer Anstaltswesen, wie sie Peter Surava [[eigentlich: Hirsch]] in der Zeitung "Die Nation" übte, wie sie auch der "Schweizerische Beobachter" immer wieder aufnahm und wie sie an einer "Pro Juventute"-Tagung diskutiert wurde,

   (Endnote 721: Vgl. Hirsch 1991, Surava; vgl. Anstaltswesen für die Jugend, 1944)

durchaus auch eine Kritik an der Nazifreundlichkeit mancher schweizer Psychiater mit den entsprechenden ideologischen Einfärbungen denkbar gewesen, die über den Sündenbock Rüdin hinausgegangen wäre. dies besonders nach dem Bekanntwerden der grausigen Details der Morde an Behinderten und Geisteskranken im Verlauf der "Euthanasie" unter Hitler.

Es erfolgte aber im Gegenteil die Mundtotmachung des Anstaltskritikers Surava durch Bundesrat Eduard von Steiger.

   (Endnote 722: Vgl. Schmid 1992, Surava)

Wie für die Schriften von Hegemann-Vorster,

   (Endnote 723: Hegemann-Vorster 1901, Irrenhaustragödie)

Segessemann, Loosli und Scherrer galt nun wieder, dass Anstalts- und Psychiatriekritik im Selbstverlag zu erscheinen hatte. So 1948 auch das Buch von Agnes Roth.

   (Endnote 724: Roth 1948, Ich klage an, S. 47)

Sie zitiert den Insassen einer Anstalt:

"Was bin ich hier? Eine Null, eine Nummer, ein Zettel in der Anstaltskartothek, nichts weiter!"

   (Endnote 725: Roth 1948, Ich klage an, S. 48)

Roth schildert Zwangsmassnahmen in der Klinik Rheinau wie Anbinden, Isolation, Briefzensur, Androhung einer schwarzen Spritze, die Erbrechen während fünf Stunden bewirke, Schläge.

   (Endnote 726: Roth 1948, Ich klage an, S. 60-61)

(S.168)

Noch krasser sind die Schilderungen zur Anstalt Rheinau im Manuskript von Paul S., der schon zur Kastration zitiert wurde:

"Sie schlossen mich in die Abteilung A, das ist die Verrückteste Abteilung, da hatten fast alle Patienten Schlösser an Händen und Füssen und steckten teilweise in Zwangsjacken [...] In der Abt. A gab es nur Blechteller, um zu essen keine Gabeln und keine Löffel man musste Buchstäblich mit den 'Pfoten fressen'. Wenn einer nicht genug schnell war bei seinem Geschirr, dann war es eben schon "Ausgefresen', ein zweites mal wurde nicht Geschöpft. Der tisch musste nicht gewaschen werden nach dem Essen (Fressen) da er immer sauber gehalten wurde von einigen Patienten (Abgeleckt). [...]

Und immer nach der Insulinkur hiess es wieder, 'Er ist noch nich Geheilt'. Später kamen sie mit einem Apparat an mein Bett, sie sagten, sie werden mich jetzt ganz Gesund machen. Sie hangten mir eine Nadel am Kopf, und eine am Fuss an, schalteten ein, und ich wusste im Moment nichts mehr. Das war Elektroschock, und so wollten sie mich langsam aber sicher töten? Nach den Versuchen, wütete ich manchmal, manchmal auch heftig, so dass sich 10 bis 12 Pfleger auf mich stürzen mussten, um mich zu binden. Sie warfen und stossten mich dann kurzerhand eine Holztreppe hinunter in die Abteilung (A). Unten angelangt, warfen sie mich in eine Steppdecke, die gerade am Boden lag. Sie liessen die Gebinde manchmal bis 3 Tage an mir (d. heisst, sie liessen mich Gebunden, mit einer Betäubenden Schwarzen Spritze) liegen, bis sie merkten, es sei genug?"

   (Endnote 727: Lebensgeschichte von Paul S., S.7)

[Wirtschaftlicher Aufschwung ab 1945 lässt die bittere Armut verschwinden - Fremdarbeiter-Armut - Emanzipation von unehelichen Kindern, Homosexuellen, Lesben und Konkubinat erst ab 1968]

[[Die Schlägerpolizei in der Schweiz hat immer mitgeholfen, die Beschlüsse der kriminellen, menschenfeindlichen "Psychiatrie" durchzuführen. Die Schlägerpolizei der Schweiz hat sich nie geweigert, sondern hat mit der Durchführung der Internierungen sogar noch guten Lohn daran verdient. Herzlichen Dank...]]

Die Schweiz erlebte nach 194 wirtschaftlich gute Zeiten. Denn sie besass eine unzerstörte Infrastruktur, und es zogen billige ausländische Arbeitskräfte aus dem Mittelmeerraum zu.

[[Saisonnierstatut: Der rassistische Bundesrat erliess Gesetze, die es den Männern aus Südeuropa erlaubten, 9 Monate pro Jahr in der Schweiz zu arbeiten. Im Winter mussten diese "Saisonniers" wieder nach Hause und neuen Antrag stellen, jedes Jahr. Die Familien waren auseinandergerissen, und die Männer hausten z.T. in Doppelbetten unter katastrophalen Umständen, meist ohne Sprachkenntnisse. Wenn solche Männer ledig waren und eine Schweizerin heirateten, ergab sich sofort der Verdacht der Scheinehe. Die "Psychiatrie" und die Schlägerpolizei der Schweiz spielten immer mit bei diesem Spiel und verdienten guten Lohn dabei. Die italienische, spanische oder portugiesische Kultur waren aber annehmbar oder sogar eine Bereicherung für die Schweiz, im Gegensatz zur Invasion der Jugos seit 1991. Das Saisonnierstatut wurde in denselben 1990er Jahren abgeschafft, und jetzt kann sogar jede Jugo-Grossmutter in die Schweiz kommen, um die Schweiz zu islamisieren. Es fehlt ein Gleichgewicht und die kulturelle Abklärung bei der Ausländerpolitik. Die Psychiatrie macht in diesem Bereich gar nichts ausser schlafen...]]

Nicht zuletzt brachte auch der seit Installierung des strafrechtlich gesicherten Bankgeheimnisses 1934 einsetzende Aufstieg als Finanzplatz der Schweiz eine bis 1973 anhaltende Hochkonjunktur mit stetem Wirtschaftswachstum. Vor diesem Hintergrund, aber auch in Reaktion auf die Ausgangslage des kalten Krieges und die sozialstaatlichen Entwicklungen in den Nachbarländern wurde nachgeholt, was lange verzögert worden war: Einbezug der Sozialdemokraten und Gewerkschaften ins Konkordanzsystem, Einführung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung 1947, der Invalidenversicherung 1959, Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Ausbau des Stipendienwesens und andere Ausbauetappen des Sozialstaats. Die bittere Armut, wie sie in den Akten des Zürcher Fürsorgewesens bis Ende der 40er-Jahre des 20. Jahrhunderts vorkommt, trat in den Hintergrund, während das Elend in den Fremdarbeiterbaracken neue Züge annahm. Gleichzeitig rücken neue Randgruppen ins Zentrum der Sozialpolitik: "Halbstarke", Rocker, Drogensüchtige.

[[Die Drogen werden von den Geheimdiensten organisiert, die wiederum gewissen Bevölkerungsgruppen auswählen, um die Drogen zu vertreiben. Die Polizei ist Teil dieses Drogensystems, und die Drogensüchtigen wissen nicht, dass sie mit ihrem Drogenkonsum die kriminellen Geheimdienste der Welt unterstützen. Die Psychiatrie macht in diesem Bereich gar nichts, sondern profitiert sogar, weil die Drogensüchtigen dann oft in der Psychiatrie landen und den Psychiatern Arbeit verschaffen und so Arbeitsstellen sichern, von der Krankenkasse bezahlt. Dümmer geht es nicht...]]

Die Ausgrenzung von "Unehelichen" und das Konkubinatsverbot sowie die Tabuisierung der sexuellen Minderheiten dauerte in den 50er-Jahren ungebrochen an. Erst die 60er-Jahre, vor allem die Zeit um 1968, brachten einen Umschwung.

   (Endnote 728: Vgl. König / Kreis / Meister / Gaetano 1998, Dynamisierung)

[[Die Schlägerpolizei der Schweiz half bis zuletzt, Zwangsmassnahmen gegen sexuelle Minderheiten durchzuführen]].

Autonomie, Selbstverwaltung, Basisdemokratie, Selbstverwirklichung waren neue Leitwerte. Sie führten nach den Fehlschlägen kollektiv organisierter Gesellschaftsformen in die moderne Individualisierung. Ab den 70er-Jahren hatten sie auch in der Theorie der Sozialarbeit und in der sozialarbeiterischen Praxis einen starken Wandel zur

(S.169)

Folge.

   (Endnote 729: Vgl. Stocker 2000, Lernen, S. 25, S. 48)

Eben dieser Wandel ermöglichte den kritischen Rückblick auf die eigene Geschichte, dem auch diese Arbeit dienen soll.

[[Der "Wandel" war aber nur bedingt, denn der Psychoterror ging weiter, nun aber mit Medikamenten der Chemie-Industrie. Zum Teil fehlt bis heute (2008) jegliche Ursachenforschung]].

[Psychiatriekritische Schriften in den 1960er Jahren - Psychiater kritisieren Psychiater - Umschwung in der Psychiatrie in den 1970er und 1980er Jahren]

Im allgemeinen und wissenschaftlichen Verlagswesen erschienen psychiatriekritische Schriften erst seit den 60er-Jahren, also am Ende der Untersuchungsperiode. Wichtig sind dabei die beiden in den Originalsprachen 1961 erschienenen Bücher "Asyle" von Erving Goffman sowie "Wahnsinn und Gesellschaft" von Michel Foucault.

   (Endnote 730: Goffman 1972, Asyle; Foucault 1969, Wahnsinn)

In den 70er- und 80er-Jahren avancierte Psychiatriekritik vorübergehend fast zum Leitdiskurs betreffend Psychiatrie. Die sogenannte "Antipsychiatrie" dieser Zeit wurde ja von Psychiatern selber vertreten.

   (Endnote 731: Vgl. u.a. Basaglia 1971, Institution; Szasz 1974, Fabrikation; Rufer 1988, Irrsinn)

Die "antipsychiatrische" Protestwelle wiesen die psychiatrischen Leitfiguren in der Schweiz lange zurück. Doch nicht zuletzt diese psychiatrische Selbstkritik trug schliesslich auch in Zürich das Ihre bei zu freiheitlicheren Regelungen mit weniger Zwang im psychiatrischen und fürsorgerischen Bereich.

[[Die Psychiatrie schaffte es aber nie, Krieg als Krankheit zu definieren. Dabei ist Krieg einer der Hauptpunkte vieler Psychosen]].

"Zwang beeinträchtigt die Freiheit des Willens". Grenzen und Garantien der Freiheit

[Die kriminelle eugenisch-rassistische "Psychiatrie" mit Zwangsmassnahmen und mit noch mehr Druck gegen die Patientenpersonen]

Generell ist zu sagen, dass bislang noch keine gesellschaftliche Formation ohne Zwang existierte. Jedes Rechtssystem enthält Zwangselemente. Es gibt aber grosse Unterschiede betreffend Ausmass, Verbreitung, Begründung und Schärfe von Zwangsmassnahmen.

   (Endnote 732: Vgl. Breuer 1998, Staat)

Der kurz vor Beginn der Untersuchungsperiode definierte Zwangsbegriff aus dem Brockhaus-Konversationslexikon von 1887 kann auch heute noch gelten:

"Zwang nennt man die Überwindung der Willenstätigkeit anderer oder die Bestimmung zu einem Tun und Lassen gegen den Willen des handelnden Subjekts. Der Zwang ist ein physischer, wenn äussere körperliche Mittel dazu gebraucht werden; ein moralischer oder psychischer, wenn er durch einen Druck aufs Gemüt ausgeübt wird. Zwang beeinträchtigt die Freiheit des Willens und macht daher alle Verpflichtungen, welche durch ihn jemandem abgenötigt werden, insoweit ungültig, als er ungerecht war."

Ein kaum explizit ausformulierter, aber in ähnlicher Weise dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechender Zwangsbegriff steht auch hinter dem im ganzen Untersuchungszeitraum von Zürcher Behörden angewandten Wort "Zwangsmassnahmen" und der damit umschriebenen Interventionen. Zwar wurde dabei durchaus auch auf physischen Zwang zurückgegriffen, etwa bei polizeilicher Zuführung, doch erfolgte auch diese oft ohne Handgreiflichkeiten.

[[Die Schlägerpolizei der Schweiz hat beim Terror der "Psychiatrie" immer mitgespielt, und dabei noch guten Lohn verdient bei dieser kriminellen Kollaboration. Herzlichen Dank...]]

Zwangsmassnahmen sind nicht in jedem Fall unangebracht. Sie hatten und haben in vielen Fällen ihre moralische und rechtliche Berechtigung. Das gilt auch für das Sozialwesen der Untersuchungsperiode in Zürich. Ebenso zeigen aber zahlreiche Darstellungen, keineswegs nur diese Arbeit, dass die hier untersuchten Zwangsmassnahmen in vielen Fällen mit Theorien jenseits der Menschenrechte begründet wurde, die sich

(S.170)

später als haltlos erwiesen. Teils gleiche, teils ähnliche Argumentationen dienten der NS-Diktatur, in zugespitzter und verschärfter Abwandlung, als legitimatorische Bemäntelung ihrer Politik bis hin zum Holocaust.

Indem die sozialdarwinistischen Theorien von "Eugenik" und "Rassenhygiene" die Starken noch zu stärken versuchten, passten sie von vornherein schlecht zum Grundprinzip sozialer Solidarität, die Schwachen zu stärken. Zudem sollte in einem demokratischen Rechtsstaat jede Verfügung mit Zwangscharakter gerichtlich bei unabhängigen Instanzen anfechtbar sein. Das ist im schweizerischen Fürsorgebereich erst seit Ende des Untersuchungszeitraums der Fall, als sich die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs in der Schweiz durchzusetzen begann - auch vor dem Hintergrund militanter Agitation unter Anstaltsinsassen durch die so genannte "Heimkampagne".

So kam es zur Abschaffung der Versorgungsgesetze mit Administrativhaft ohne Gerichtsverfahren, zur Neuregelung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs und zur Einführung gerichtlicher Verfahren und Rekursinstanzen auch im psychiatrischen Bereich - wobei auch diese Neuerungen nicht unkritisiert bleiben.

   (Endnote 733: Vgl. T. Maier 2001, Praxis)

[[Die enge Verflechtung zwischen der kriminellen "Psychiatrie" und der Justiz lässt die Rekurse aber meistens zu einem statischen Nachspiel eines Entscheids werden. Die Justiz hat ihre Rolle der Kollaboration bei der Gewaltanwendung gegen Menschen bis heute nicht begriffen, und verdient guten Lohn dabei, denn bei einer Bestätigung eines Entscheids muss man weniger denken und weniger schreiben, und der Lohn bleibt gleich, egal wie die Justiz entscheidet...]].

Es bleibt zu hoffen, dass der Trend zu weniger Zwang in Fürsorge und Psychiatrie ab Ende der 60er-Jahre nicht pendelartig in einer nächsten Phase wieder gegenläufig ist, sondern sich weiterhin fortsetzt. Der Ausbau und die Art der Durchführung medizinisch-polizeilicher Zwangsmassnahmen im Asyl- und Ausschaffungswesen weisen allerdings nicht in diese Richtung.

[[Die Psychiatrie ist bis heute nicht fähig, Krieg als Krankheit zu definieren. Wenn keine Kriege mehr stattfinden würden, würde die Psychiatrie auch alle Patienten verlieren, die wegen Krieg psychische Schäden erleiden. Die Psychiatrie profitiert also von Krieg. Herzlichen Dank...]]

Generell zeigt sich in der Sozialarbeit wie auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen, und dies nicht nur gemäss neueren Untersuchungen, die Wirksamkeit von Unterstützung und Hilfe, die der Motivation, dem Willen und den Wünschen derjenigen entsprechen, denen geholfen werden soll. Solche Unterstützung ist weitaus effizienter als Massnahmen mit Zwangscharakter, die sich gegen den Willen, die Motivation, die Bewegungsfreiheit, die körperliche und psychische Integrität oder die Menschenwürde der Not Leidenden richten. Denn Zwang dieser Art kann zusätzlich zur prekären Ausgangslage noch zu weiteren Schädigungen durch Demütigung, Hospitalismus, Stigmatisierung und Ausgrenzung führen.

[[Die Kindswegnahme ist bis heute (2008) gängige Praxis in der schweizerischen "Fürsorge" und "Psychiatrie". In Kinderheimen werden dann die Kinder gegen die Eltern manipuliert, und die Besuchszeiten werden derart restriktiv gehandhabt, dass die Eltern kaum noch emotionalen Zugang zu ihren Kindern haben können. Die Polizei und die Justiz kollaborieren willig, kassieren gute Löhne, und die Eltern verlieren ihre Kinder, ganz legal, in     der Schweiz...]]


Auftrag, Methodik und Quellen

[Die Entschädigungsfrage 1999 - der Untersuchungszeitraum 1890-1970 - die Archive]

Nach der Aufarbeitung von Zwangssterilisationen, "Rassenhygiene", "Eugenik" und "Euthanasie" unter dem Naziregime wird in den letzten Jahren auch die Sterilisations- und Kastrationspraxis von demokratischen Rechtsstaaten erforscht, etwa der USA, Englands, Frnakreichs oder der skandinavischen Staaten.

   (Endnote 734: Trombley 1988, Right; Carol 1995, Eugénisme; Broberg / Roll-Hansen 1996, Eugenics; Miller 1996, Eugenicistis; Pernick, 1996, Stork; Dowbiggin 1997, America; Runcis 1998, Steriliseringar; Thomson 1998, Problem; Gallagher 1999, Vermonters)

Auch die entsprechende medizinisch-fürsorgerische Praxis in der Schweiz ruft nach historischer Aufarbeitung und politischer und rechtlicher Debatte. Die Rechtskommission des Nationalrats beschäftigt sich aufgrund der parlamentarischen Initiative von Margrith von Felten, eingereicht am 5. Oktober 1999, mit der Entschädigungsfrage gegenüber Opfern erzwungener Operationen dieser Art in der Schweiz.

Der vorliegende Bericht wurde in Erfüllung des Postulats von Gemeinderätin Katharina Prelicz-Huber vom 4. Oktober 2000 geschrieben. Diese Vorgabe definierte den Untersuchungszeitraum von 1890 bis 1970. Die Stadt Zürich gewährte mir vollständige Einsicht in sämtliche Akten dieser Zeit mit Bezug zum Sozialwesen im Stadtarchiv, was sehr grosse Bestände umfasst.

Auch der Kanton Zürich hat nach einer Interpellation von Daniel Vischer und Ruth Gurny Cassee vom 4. August 1999 eine Forschungsarbeit speziell über die Rolle der psychiatrischen Universitätsklinik Burghölzli und der kantonalen psychiatrischen Klinik Rheinau in Auftrag gegeben, in Vernetzung mit meiner Forschungsarbeit. So konnte ich ein gutes Dutzend Krankengeschichten von Mündeln der Zürcher Amtsvormundschaft in diesen Kliniken durchsehen.

Vom kantonalen Justizdepartement kam im Frühjahr 2001 die Anfrage, ob nicht auch die lange aufgeschobenen Nachforschungen betreffend behördlichen Umgang mit der jenischen Minderheit im Zug dieser Forschungen erledigt werden könnten. Die Anfrage musste abgelehnt werden aus Gründen, die Umfang, Zeitplan und Methodik des kantonalen wie des städtischen Forschungsauftrags betreffen. Die Thematik wird im Rahmen des im Herbst 2000 bewilligten und 2002 anlaufenden nationalen Forschungsprogramms "Integration und Ausschluss" behandelt werden, bei dem auch kantonale und kommunale Beteiligung und Gewähren von Akteneinsicht erwünscht und nötig ist. Ich habe aber dennoch - auch aus meiner sonstigen Befasstheit mit dieser Thematik heraus - die Lage der Jenischen im Umfeld von "Eugenik" und Fürsorge im Rahmen der allgemeinen Quellen- und Literaturdurchsicht und wie sie sich in den durchgesehenen Zürcher Dokumenten präsentiert, in dieser Arbeit mitberücksichtigt. Insgesamt sehe ich meine Darstellung keineswegs als abschliessende Bilanz des untersuchten Gebiets, sondern als Anstoss zu weiterer, zeitlich und personell breiter dotierter historischer Forschung.

Das ist umso dringender, als dieser Themenkreis bisher vor allem von Psychiatern und Medizinern selber sowie von am Rand der universitären Forschung Schreibenden behandelt

(S.172)

wurde.

   (Endnote 735: Keller 1995, Schädelvermesser; Schwank 1996, Diskurs; Wottreng 1999, Hirnriss)

Glücklicherweise wuchs in den letzten Jahren an den gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten eine kritische Sensibilität für dieses Forschungsfeld, das auch eng mit wissenschaftsethischen und wissenschaftsgeschichtlichen Fragen verbunden ist.

   (Endnote 736: Zürcher 1995, Tradition; Aeschbacher 1998, Psychiatrie)

Es sind häufig weibliche Forscherinnen, die das Thema aufgreifen.

   (Endnote 737: Joris / Witzig 1992, Frauen; Ramsauer / Meier 1995, Blinder Fleck; Ryter 1994, Weibsbild; Wecker 1998, Frauenkörper; Wecker 1999, "Liederlich"; Ziegler 1998, Frauen)

Viele Arbeiten sind noch unpubliziert.

   (Endnote 738: Gossenreiter 1992, Psychopathinnen; Horowitz 1992, Stein; Killias 1993, Entmündigung; Dubach 1999, Verhütung; Kramer 1999, Arme; Eldevik 2001, Kind)

Die Fallgeschichten sind nach folgenden Kriterien aus den rund 1000 durchgesehenen Dossiers und anderen Materialien ausgewählt: Vorhandensein von Selbstzeugnissen der Betroffenen; Relevanz der dokumentierten Abläufe für die Darlegung des Handlungsspielraums der Entscheidenden; Abdeckung der ganzen Breite der Kasuistik; Abdeckung des ganzen Untersuchungszeitraums.

Angesichts der Hunderttausende von Dossiers der verschiedenen involvierten Instanzen und der entsprechenden Zahl von Fällen, aber auch angesichts des begrenzten Forschungsumfangs (1 Jahr Forschungszeit im Stellenumfang von 50 Prozent)) in einem bisher wenig erforschten Gebiet ist es von vornherein klar, dass meine hier vorgelegten Forschungsergebnisse der Ergänzung durch weitere und breitere Aufarbeitung der Geschichte des zürcherischen und des schweizerischen Fürsorgewesens im 20. Jahrhundert bedürfen.

Die umfangreichen Aktenbestände des Zürcher Sozialwesens sind eine Fundgrube für die neuere Zürcher Sozialgeschichte. Aus anderen Epochen fehlen solche Quellen, die das Alltagsleben der Unterschicht in der Auseinandersetzung mit den behördlichen Kontrollinstanzen dokumentieren, oder sie sind nicht in dieser akribischen Fülle und erdrückenden Vollständigkeit vorhanden. Dennoch decken viele Dossiers nur einen gewissen Lebensabschnitt der Unterstützung Suchenden ab. Entsprechend viele Fragen bleiben von vornherein offen. Zu deren besserer Beantwortung wäre ein grösseres Forschungsprojekt nötig unter Einbezug möglichst aller Vor- und Nachakten anderer Gemeinden und Institutionen sowie von Gesprächen mit Betroffenen, deren Angehörigen und amtlichen Akteuren.

(S.173)

Abstract

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatten sich aus dem Armenwesen des Mittelalters und der Reformation spezifische Anstalten herausgebildet, z.B. psychiatrische Kliniken, Kinder-, Altern- und Erziehungsheime.

Die Fürsorge war damals durch die Verarmung städtischer und ländlicher Unterschichten im Zuge der Industrialisierung besonders gefordert. Neben dem städtischen Fürsorgewesen entstanden auch private Hilfsorganisationen, wie etwa die 1917 gegründete "Pro Juventute". Die Fürsorge - gestützt auf erste rechtliche Regelungen, beispielsweise die vormundschaftlichen Bestimmungen des Zivilgesetzes von 1907, und Wissenschaft - verschrieb sich "rassegesundheitlichen" Grundsätzen. In der Absicht, soziale Probleme wie Alkoholismus, Kriminalität, Prostitution etc. zu lösen, sollte die "Erzeugung sozial, geistig und moralisch minderwertiger Menschen" verhindert werden.

Kern der fürsorgerischen Praxis war die so genannte "geschlossene" Fürsorge, also die Einzelversorgung in spezialisierten Anstalten. Die "geschlossene Fürsorge" basierte generell auf der Anschauung, dass individuelle und psychologische Defekte verantwortlich waren für Armut und soziales Fehlverhalten. Dementsprechend gross war der Glaube an die erzieherische Wirkung von geschlossenen Anstalten.

Auch in der "offenen Fürsorge" glaubte man, durch verstärkte Überwachung rascher und wirkungsvoller eingreifen zu können. Zu diesem Zweck wurde in Zürich von der Fürsorgebehörde ein weit verzweigtes und vernetztes Kontroll- und Überwachungssystem aufgebaut.

Wie mit den Klienten zu verfahren sei, entschieden die Behörden in enger Zusammenarbeit mit medizinischen Experten. Aus präventiven Gründen wurde eine ganze Reihe von Zwangsmassnahmen angewendet, Dazu gehörten neben Sterilisationen, Kastrationen und Eheverboten auch die Kindswegnahmen [[die bis heute praktiziert werden]]; diese wurden vorgenommen, um die Kinder durch staatliche Erziehung vor ihrem Milieu und vor "Verwahrlosung" zu schützen. Als korrektive Zwangsmassnahmen wurden oft Anstaltseinweisungen angeordnet.

[[Die Justiz und die Schlägerpolizei der Stadt und des Kantons Zürich waren für die "psychiatrischen Kliniken" des Kantons Zürich willfährige Erfüllungsgehilfen des Psychoterrors der "Psychiatrie" und bezogen daraus auch noch grossen Lohn. In Sachen Kindswegnahme hat die Gehilfenschaft bis heute nicht aufgehört...]]

Das psychiatrische Gutachterwesen für fürsorgerische Institutionen nahm ab Ende des 19. Jahrhunderts zu. Zentrum war das Burghölzli bzw. die Stephansburg für Kinder, als Gutachter fungierten die Klinikärzte, aber auch frei praktizierende Psychiater.

Die Psychiatrie wurde ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert zur Leitwissenschaft des Vormundschafts- und Fürsorgewesens. Der Psychiater August Forel (Direktor des Burghölzli) war in Theorie und Praxis ein profilierter Vertreter der "Eugenik" und "Rassenhygiene". Forel und seine vielen Schüler und Anhänger machten Zürich zu einem Zentrum der "Eugenik" und "Rassenhygiene" mit grosser Ausstrahlung. Schweizer "Sozialhygieniker" schufen sich vielfältige Plattformen, um ihre erbbiologischen Programme

(S.174)

populär zu machen. Es gab selbst eine feministische Argumentation, die eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aus "rassegesundheitlichen", "eugenischen" Gründen forderte; schweizer "Eugenik" bestand in Theorie und Praxis noch bis lange nach 1945.

[[Bis in die 1980er Jahre behauptete die "wissenschaftliche" Psychiatrie der "Zivilisation", dass Charakter erblich sei, und somit wurden Söhne und Töchter von "Abnormen" zur Zielscheibe jeglichen Rassismus', ohne jemals die Ursachen für "Abnormitäten" zu erforschen]].

Ärzte und Psychiater forderten eine gesetzliche Regelung für die "Unfruchtbarmachung von Geisteskranken". Ein solches [[eidgenössisches]] Gesetz kam jedoch nicht zustande. Unfruchtbarmachungen wurden dennoch in verschiedenen Anstalten auch bei mündigen Personen vorgenommen, oftmals wurde Zwang eingesetzt, um die Einwilligung zu erhalten, [[oder es wurde heimlich sterilisiert]].

Ausserdem hatte die so genannte "nachgehende Fürsorge", also die Kontrolle mittels Besuchen in Wohnungen und Heimen, Weisungsbefugnis und konnte z.B. Überweisungen an Gynäkologen oder Vorladungen zum Eheschutzrichter verfügen. Auch die "nachgehende Fürsorge" war ideell "eugenischem" Gedankengut verpflichtet.

Im Bereich Eheverbote, Konkubinatsverbot und Sterilisationen mit Zwangsmassnahmen war die Zürcher Praxis härter als in anderen Landesgegenden. Allerdings stützten die Stadtzürcher Amtsstellen die harte Linie der "Pro Juventute" [[unter Leitung des Militaristen Wille]] bei der Verfolgung der Jenischen durch Zwangsmassnahmen nicht immer.

[[Das Konkubinat setzte sich im Kanton Zürich in den 1970er Jahren durch, im Gegensatz zu Kantonen der Innerschweiz, die das Konkubinat bis in die 1990er Jahren polizeilich verfolgten, z.B. der Kanton Obwalden]].

Schon früh gab es aber auch Widerstand gegen die Praktiken der Zürcher Fürsorgebehörden, dieser war meist getragen von einzelnen Personen.

Skandale um prominente Psychiater [[in den 1930er und 1940er Jahren]] brachten zwar grosses Unbehagen der Psychiatrie gegenüber zutage, aber sie führten nicht zu verbindlichen Rechten für die Insassen von psychiatrischen oder erzieherischen Anstalten. Erst in den 1960er-Jahren wurden die so genannten "Versorgungsgesetze" abgeschafft, laut denen jemand mit Administrativhaft ohne Gerichtsverfahren belegt werden konnte. Damals wurde auch der fürsorgerische Freiheitsentzug [[FFE]] neu geregelt und gerichtliche Verfahren und Rekursinstanzen als Sicherungen gegen Willkür eingeführt.

Rekurse gegen psychiatrische Einweisungen sind im Kanton Zürich allerdings erst seit 1981 möglich.

[[Führende Psychiater mussten ausserdem in den 1960er Jahren zugeben, dass die ganze Palette von "harten Kuren" kaum Heilerfolge gebracht hatte und die gesamte Folter mit "harten Kuren" überflüssig war. Die Psychiatrie schaffte zwar die "harten Kuren" ab, setzte aber ihren Psychoterror gegen "Abnorme" mittels Psychopharmaka der Chemie-Industrie fort, mit grossem Gewinn für die Chemie-Industrie]].

[[Und die Schlägerpolizei, die willfährig mit der Justiz und mit der Terror-Psychiatrie die als "abnorm" definierten Menschen gefesselt, abgeführt und der Folter zugeführt hat, meint bis heute, sie habe "alles richtig" gemacht. Justiz und Schlägerpolizei haben sich an der Terror-Psychiatrie systematisch über Jahrzehnte hinweg bereichert. Bezüglich der Schlägerpolizei, speziell im Schlägerkanton Zürich und in der Schlägerstadt Zürich, gibt es bis heute keine Aufarbeitung. Dabei wird heute die Schlägerpolizei im Kanton Zürich auch aus anderen Kantonen rekrutiert und die Schlägerpolizisten meinen, eine "besondere" Aufgabe für den Staat zu erfüllen. Gibt es eine Entschädigung von der Schlägerpolizei? Bis heute gibt es in der Sozialforschung nicht einmal diesen Gedankengang, dass die Schlägerpolizei der Schweiz an der Terror-Psychiatrie beteiligt war und ist...]]

Dank, Literatur und Anmerkungen

Mein herzlicher Dank gilt Renata Huonker-Jenny, Gustav Huonker, Mario Erdheim, Jacques Picard, Benno Caramore, Regula Ludi, Martin Lengwiler, Ruth Hirsbrunner-Büchler, Marietta Egli und Regina Wecker für inhaltliche und praktische Inputs, Monika Stocker für das Vertrauen und den Auftrag, der Begleitgruppe (Hedy Betschat, Lynn Blattmann, Klaus Ernst, Ernst Langenegger, Katharina Reusser, Wulf Rössler und Otto Sigg) sowie der parallel arbeitenden Forschungsgruppe im Auftrag des Kantons Zürich mit Brigitta Bernet, Gisela Hürlimann, Marietta Meier und Jakob Tanner für anregende Vernetzungssitzungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtarchivs

(S.175)

und des Staatsarchivs Zürich, des Bundesarchivs Bern, der Zentralbibliothek, des Sozialarchivs, der psychiatrischen Kliniken Rheinau und Burghölzli für die zuvorkommende Hilfe bei Literatursuche und Akteneinsicht, Ute Kröger für das Korrektorat sowie allen anderen, die mich bei dieser Arbeit unterstützten.

Die Archivbestände ungedruckter Quellen sind in den Anmerkungen direkt angegeben.

(S.176)

[[Anzuführen wäre auch die Arbeit von alternativen Psychiatern im Kanton Zürich wie Jürg Jegge, der durch einfachste Massnahmen viele Jugendliche auf konstruktive Bahnen führte. Siehe die Bücher von Jürg Jegge "Angst macht krumm" etc. Jegge kam aber erst ca. 1972 mit seinen Büchern raus, so dass diese Bücher nicht mehr in die "Untersuchungsperiode" fallen...]]

Teilen:

Facebook







Quellen
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          164
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 164
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          165
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 165
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          166
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 166
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          167
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 167
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          168
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 168
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          169
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 169
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          170
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 170
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          171
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 171
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          172
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 172
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          173
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 173
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          174
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 174
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          175
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 175
Thomas Huonker:
                          "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970;
                          Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S.
                          176
Thomas Huonker: "Fürsorge" in Zürich 1890 bis 1970; Sozialdepartement der Stadt Zürich 2002, S. 176




zurückvoriges Kapitel    nächstes Kapitelnächstes Kapitel


^