17.5.2020: Die Mossad-Regierung
Merkel ist von Bill Gates und Melinda Gates DIREKT
GESTEUERT - durch eine "Absichtserklärung" vom Feb.
2017 - Link
17.5.2020: Die Mossad-Regierung in der Schweiz ist von
Bill Gates und Melinda Gates DIREKT GESTEUERT - durch
eine "Absichtserklärung" vom 22.1.2014 - Link
14.12.2020: Das Center for Disease Control (CDC) in
den "USA" erfindet eine neue Mortalitätskategorie:
Lungenentzündung+Grippe+Covid heisst nun einfach alles
"Covid" - es erfolgt KEINE Unterscheidung mehr im
Totenschein! - In: Corona19-Meldungen Nr.56 Link
Das
Immunsystem kann man unterstützen mit
Zitrusfrüchten (Vit.C), mit
Knoblauch+Zwiebeln+Ingwer (natürl.
Antibiotika)+alles Vollkorn
(Mineralien), sowie Olivenöl+Nüsse. Pommes Frites (Frittenöl
belastet) und weisser Reis+Weissmehl (ohne
Mineralien) und Limos mit Zitronensäure
(korrisiv) wurden bisher nicht verboten,
echt fahrlässig. Michael Palomino,
18.3.2020 - Facebook
Flyer: Naturmedizin gegen Corona19 [1] - Flyer:
Naturmedizin gegen Corona19, A4-Blatt zum Ausschneiden
und Verteilen [2]
DEMOKRATISCHER WIDERSTAND gegen die Diktatur des RKI
mit Diktator Drosten - Informationen über Aktionen und
über die zionistische Merkel-Regierung [7] -
Webseite: https://nichtohneuns.de
-- Liste der Heilmethoden gegen
Corona19 (medizinische Lebensmittel, Weihrauch,
Plasma, falsche Heilmittel, nie impfen, Orte der
Ansteckungen etc. - Liste
Link)
-- Beste Prävention oder Heilmittel gegen eine
Grippe ist medizinische
Ernährung+Blutgruppenernährung+früh
schlafengehen+Natron mit Apfelessig (Link)
-- Vorerkrankungen heilen meist mit Natron weg (Merkblatt
Natron)
Prävention gegen
Corona19: Natürliche Antibiotika+Vit.C: Es gibt
haufenweise Möglichkeiten, die Prävention gegen eine
Corona19-Infektion zu betreiben, mit natürlichen Antibiotika
täglich einnehmen (Knoblauch, Ingwer, Rettich roh zum
Brötchen essen oder roh im Salat beigemischt), dann Vit.C
auf natürliche weise täglich einnehmen mit Zitrone oder
Grapefruit (Fruchtsalat Banane mit Grapefruit ist sehr
schmackhaft und ausgezeichnet für die Prävention), sowie
täglich Pfefferminze und Eukalyptus für die Atemwege mit
ätherischen Ölen.
Heilung von Corona19: Natronwasser+Apfelessig:
Die Heilung von Corona19, wenn Lungenschmerzen kommen, geht
mit Natronwasser+Apfelessig täglich nüchtern 2 Monate lang
einnehmen, bei einem pH7,3 im Körper werden auch die
Atemwege durchgeheilt. Zusätzlich immer die Prävention
einnehmen, und die Blutgruppenernährung von Dr. D'Adamo
beachten - dann sollten da keine grossen Beschwerden kommen.
Berset verschweigt das alles, weil er Impfungen verkaufen
will. Gruss von Mutter Erde - www.med-etc.com
Video:
Natron+Apfelessig in Wasser: heilt
viele Sachen bei pH7,3+Kreislauf,
Corona19, Nerven, Hirn etc. (5'12'')
Naturmedizin von Mutter Erde PUR: Natron
in Wasser plus Apfelessig heilt mit
pH7,3 alle
Organe+Drüsen+Nerven+Kreislauf,
Corona19, Nerven, Hirn etc.
Video-Link: https://www.bitchute.com/video/it5E84XaCuCZ/
- Bitchute-Kanal: NatMed-etc. -
hochgeladen am 7.5.2021
Proteste in Deutschland an:
christian.drosten@charite.de
wieler@rki.de
karl.lauterbach@bundestag.de
angela.merkel@bundestag.de
jens.spahn@bundestag.de
Syusanne
HohmannDie
bundestag.de E-Mail Adressen sind meistens Totläufer,
da reagiert keiner, wenn es kritisch wird.
Faschismus in Reinkultur. Mehr gibt es dazu nicht zu
sagen. Die Stäbchen hätten milchige Flüssigkeit drauf
gehabt. Hä? Was höre ich da, hä? Die Berichterstattung
ist äusserst sorgfältig verfasst. Hier lang. Abspeichern
und weiter verteilen. Thom Ram, 11.09.08 (Jahr acht des
Neuen Zeitalters) . Die Mutter spricht .
Das Gesundheitsamt in Aurich hat die Waldorfschule
überfallen und in mindestens einem Fall OHNE
Einverständniserklärung der Eltern ein Kind auf Corona19
getestet (3'1''). Da waren keine Tests angekündigt, und die
Eltern wurden nicht informiert (4'56''). Ein Mädchen hat
während der Testerei "bitterlich geweint" (5'13''), sie
wollte den Test nicht machen, gleichzeitig waren die Kinder
sehr eingeschüchtert durch die Schutzanzüge, absoluter
psychischer Schock (5'40''). Die Klassenlehrerin verkündete
den Test um 10 Uhr an die Klasse, und schon um 10:30 war der
Angriff mit den Tests vorbei (5'56''). Die Eltern werden
erst im Nachhinein um 11 Uhr informiert, dass die ganze
Schulklasse in Quarantäne gehen muss, weil sie gerade
getestet wurden (6'26''), und die Eltern sollten ihre Kinder
abholen (6'32''). Die Lehrerin versteift sich auf das
"Infektionsschutzgesetz", das sei alles erlaubt gewesen
(6'51''). Und man habe die Eltern vorher nicht erreichen
können, behauptet die Lehrerin (6'55''). Das ist gelogen, es
kam kein Anruf von der Schule oder vom Gesundheitsamt
(7'7''). Es war keine Information da, und auch keine
rechtliche Aufklärung da (7'21''). Beim Abholen verweigern
die Lehrerin oder die Schulleiterin das Gespräch (7'31'').
Das Gesundheitsamt verschwindet schnell und ist ab 10:50
nicht mehr da, will nicht mit den Eltern sprechen (7'43'').
In der Schule wird von den Lehrpersonen die totale
Maskenpanik verbreitet (8'3''). Es wird nur befohlen, die
Schule sofort zu verlassen (8'12''). Ein solch drastisches
Handeln muss immer verhältnismässig und von einem Richter
angeordnet sein. Ein Angebot, freiwillig in Quarantäne zu
gehen, gab es nicht (8'35''). Da sagte die Schulleitung
noch, wenn ein Verdacht besteht, kommt das
Infektionsschutzgesetz zum Zug (9'13''). Das Kind war
kerngesund, hatte keine Symptome von gar nichts (9'27'').
Die Kinder sind nun traumatisiert, weinen zu Hause,
verstehen die Welt nicht mehr, dass sie nun eingesperrt
werden (9'44'').
Kinder werden mit 3 Stäbchen getestet, andere mit 4 Stäbchen
(11'30''). In der Schule soll ein Kind Corona19-positiv im
Verdacht stehen und die Familie seit Ende August in
Quarantäne sein, mehr war da gemäss Gesundheitsamt nicht
(11'40''). Da meinten die, man müsse die Klasse des
Geschwisterkinds dieser Familie testen, die vierte Klasse
(11'55''). Das Trauma für die Familien ist total, die kamen
wie in Astronautenanzügen (13'11'').
D 12.9.2020: Maskenterror der kr.
Hotzenplotz-Polizei an Demos in München und Hannover -
obwohl draussen KEINE Ansteckung herrscht: Polizei stoppt Protestzüge in München und Hannover wegen
Verstößen gegen Auflagen
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/polizei-stoppt-protestzuege-in-muenchen-und-hannover-wegen-verstoessen-gegen-auflagen-a3334022.html
<Demonstrationszüge in München und Hannover aus
Protest gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen vor der
Corona-Pandemie sind am Samstag von der Polizei gestoppt
worden. Grund seien Verstöße gegen die Auflagen zum
Infektionsschutz gewesen, hieß es in beiden Städten.
Angaben der Münchner Polizei zufolge beendeten die
Veranstalter daraufhin von sich aus den Protestzug,
allerdings fand am Nachmittag eine Kundgebung auf der
Theresienwiese statt.
Wie die Polizei mitteilte, hielten sich zahlreiche
Teilnehmer des Protestzugs in München nicht an die
Vorschrift, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Entsprechende Anweisungen über Lautsprecher seien nicht
beachtet worden. Zudem wurde die zugelassene Zahl von 500
Teilnehmern weit überschritten. Die Polizei sprach
von etwa 3000 Protestierenden.
Die Polizei war nach eigenen Angaben mit 1400 Beamtinnen
und Beamten im Einsatz.
Verwaltungsgerichtshof hebt Beschränkungen auf
Um die Demonstration in München gab es im Vorfeld ein
juristisches Tauziehen. Die Behörden und auch das
Verwaltungsgericht München hatten den Protestzug zunächst
verboten, was dann aber von der höheren Instanz wieder
gekippt wurde. Allerdings galten strenge Auflagen zur
Abstandspflicht und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
sowie die vorgegebene Höchstzahl von 500 Teilnehmern.
Aufgehoben wurde vom Verwaltungsgerichtshof auch die
angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl für die
anschließende Kundgebung auf der Theresienwiese. Diese war
zuvor vom Verwaltungsgericht auf 1000 beschränkt worden.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied dagegen, es gebe
keine fixe Obergrenze, sondern „entscheidend ist, dass die
Hygienevorschriften eingehalten werden können“. Dazu
gehörte wiederum das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zur
Teilnehmerzahl lagen zunächst noch keine Schätzungen der
Polizei vor.
In Hannover schritt die Polizei ebenfalls ein, da sich
Teilnehmer des dort organisierten „Walk to Freedom“
(deutsch: „Marsch zur Freiheit“) auch hier weigerten,
einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Fortsetzung des
Protestzuges solle erst zugelassen werden, wenn die
Auflage eingehalten würden, hieß es.
In Hannover wollten parallel linke Gruppen demonstrieren.
Auch hier war ein großes Polizeiaufgebot im Einsatz. Am
Rande der Veranstaltungen kam es zu mehreren
Zwischenfällen und Zusammenstößen. (afp/so)>
Deutschland
München 12.9.2020: Maskenterror im Freien
ist Freiheitsberaubung! Weil draussen KEINE Ansteckung
herrscht! Querdenken-Protest: Umzug durch München aufgelöst – Demo
auf der Theresienwiese
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/querdenken-protest-umzug-durch-muenchen-aufgeloest-demo-ab-16-uhr-auf-der-theresienwiese-a3333810.html
<Von Erik Rusch12. September 2020Aktualisiert: 12. September 2020
20:14
Nach einer juristischen
Auseinandersetzung über mehrere Instanzen erwirkte
Querdenken in München die Aufhebung mehrerer
Corona-Auflagen der Stadt zur heutigen Demo. Mehrere
Gegenkundgebungen sind geplant. Per Livestream berichtet
Epoch Times aus München über das gesamte
Versammlungsgeschehen.
Livestream aus München Teil III:
Livestream aus München Teil II:
14:13 Uhr: Der Versammlungsleiter löst den Demo-Zug auf
Der Versammlungsleiter des Querdenken-Demo-Zuges löst die
Versammlung nachdem die Polizei den Zug stoppte und den
Versammlungsleiter aufforderte die Masken-Befreiungen zu
überprüfen auf. Der Versammlungsleiter machte deutlich,
dass er dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
könne. Die Polizei lehnt es, nach Aussage des
Versammlungsleiters ab, die Überprüfung durchzuführen. Er
fordert die Versammlungsteilnehmer auf sich vom
Versammlungsort zu entfernen und kündigt die Versammlung
auf der Theresienwiese an. Die Teilnehmer sollen sich
getrennt in Kleingruppen unter Einhaltung der bayerischen
Corona-Auflagen bewegen.
13:25 Uhr: Polizei fordert Auflösung des Zugs
Die Münchner Polizei stoppt den Demo-Zug und fordert den
Versammlungsleiter des Zuges auf die Versammlung
aufzulösen. Die Begründung wurde nicht bekannt gemacht.
Erste Versammlungsteilnehmer, die ein Attest gegen die
Maskenpflicht vorgewiesen haben, seien in Gewahrsam
genommen worden, erklärt der Rechtsanwalt Markus Haintz
vor Ort.
Verwaltungsgerichtshof hebt Teilnehmerbeschränkung und
Demo-Zug-Verbot auf – Linkes Bündnis ruft zu Gegenprotest
auf
Erstmalig findet heute eine Querdenken-Großdemo in
München statt. Gegen die von der Stadt verhängten
Einschränkungen, der Verlegung des Versammlungsortes, eine
Begrenzung der Teilnehmerzahl und einem Verbot des
Demo-Zuges durch die Stadt, ging Querdenken juristisch
vor. Während das Münchner Verwaltungsgericht die Auflagen
bestätigte, hob die nächsthöhere Instanz, der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof, die Beschränkung der
Teilnehmerzahl bei der Abschlusskundgebung auf der
Theresienwiese und das Verbot des Demo-Zuges durch die
Stadt auf. Dementsprechend kann nun doch ein Demo-Aufzug
vom Odeonsplatz zu der Theresienwiese stattfinden.
Bestehen bleibt die Beschränkung der Teilnehmerzahl des
Demo-Aufzuges durch die Stadt auf 500 Teilnehmer. Zudem
bestätigte der Verwaltungsgerichtshof die Aufhebung der
Zwischenkundgebungen und die Verlegung der Großkundgebung
zu den Theresienwiese.
Auch wird die für Bayern aktuell eingeführte
Corona-Regelung, zur Maskenpflicht für Versammlung ab 200
Teilnehmern, umzusetzen sein. Ausgenommen davon sind
Personen die aus gesundheitlichen Gründen von einer
Maskenpflicht befreit sind. Als Redner sind der Begründer
der Querdenken-Bewegung Michael Ballweg und der
Querdenken-Anwalt Markus Haintz der den Münchner Ableger
namens „Querdenken 089“ juristisch begleitete.
Antifa, Gewerkschaft, Bündnis 90 / Die Grünen
unterstützen Gegenprotest
Aufgrund der Querdenken Versammlung wurden mehrere
Gegendemos angemeldet wobei die vermutlich größte durch
ein Bündnis verschiedener Vereine und Organisationen
initiiert wurde. Die Gegenkundgebung findet nach aktueller
Planung am Samstag auf dem Goetheplatz statt.
Auf der Internetseite
der Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und
Archivstelle München e. V. wurde ein Aufrufschreiben zur
Gegendemo veröffentlicht, das Unterstützer des
Gegenprotestes benennt.
Hier finden sich neben der Antifa nt, Aufstehen gegen
Rassismus München, #ausgehetzt – das Bündnis,
Bayerischer Flüchtlingsrat, Bündnis 90 / Die Grünen
München, auch die DGB-Jugend München. Weitere Unterstützer
(Auszug) sind Ende Gelände München, Grüne Jugend
München, Münchner Flüchtlingsrat, Ökumenisches Büro,
Polizeiklasse, Seebrücke München, Sozialistische Jugend
Deutschlands – Die Falken München.
Auch die Gewerkschaft ver.di ruft auf seinen Seiten zur
Teilnahme an der Gegendemonstration gegen die Querdenken
Versammlung auf. Hier heißt es: „Das Präsidium des
ver.di-Bezirksvorstands München hat beschlossen, den
Aufruf zu der Gegendemonstration gegen die sog. Querdenker
zu unterstützen“.
In dem gemeinsamen Aufruf zu der Gegendemo wird die
Querdenken-Demo als eine „gefährliche rechte Gruppierung“
bezeichnet.
Es heißt: „Auch wenn sie „nur“ verwirrt scheinen, auch
wenn sie sich mit Begriffen wie Frieden und Freiheit
schmücken wollen – die Corona-Rebellen und Querdenker
bleiben was sie schon immer waren: eine gefährliche
verschwörungsideologische rechte Gruppierung.“
Querdenken sieht sich als demokratische Bewegung
Querdenken mit seinem Credo „Wir für das Grundgesetz“
sieht sich hingegen als eine demokratische Bewegung.
„Rechtsextremes, linksextremes, faschistisches,
menschenverachtendes Gedankengut hat in unserer Bewegung
keinen Platz. Gleiches gilt für jede Art von Gewalt“,
verdeutlichen die Gruppe auf ihrer Internetseite.
Hier wird auch auf die Aussage des Brandenburgischen
Leiter des Verfassungsschutzes verwiesen, der in einem Interview mit
der „Welt“ nach der Querdenken-Großdemo in Berlin am
1. August äußerte: „Die große Zahl der Menschen, die in
Berlin demonstrierten, sind keine Rechtsradikalen.“
Tatsächlich ist ein Schnitt quer durch alle
Gesellschaftsschichten und politischen Richtungen an
Teilnehmern auf den bisherigen Querdenken-Demos vertreten.
Polizisten treten als Redner auf, wie auch grüne
Politiker.
Im Manifest der
Bewegung wird als Kerngedanke geäußert: „Wir
bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung,
insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch
die Corona-Verordnung“.
Auch in Hannover Versammlungen gegen die Corona-Politik
der Regierung
In Hannover finden heute gleich mehrere Versammlungen von
Kritikern der Corona-Politik der Regierung im Stadtzentrum
der niedersächsischen Landeshauptstadt statt. Ein Demo-Zug
startet am Waterlooplatz (13.00 Uhr) und endet am
Georgsplatz wo man sich mit einer weiteren Versammlung zum
selben Thema zu einer Abschlusskundgebung zusammen
schließt. Dort erwarten die Veranstalter etwa tausend
Teilnehmer. Parallel wollen linke Gruppen gegen „die
Verbreitung von Verschwörungsmythen“ demonstrieren,
angemeldet sind hier 300 Teilnehmer. In beiden Städten ist
ein großes Polizeiaufgebot im Einsatz.>
<In Frankreich steigt die Zahl der Neuinfektionen
erstmals überhaupt auf mehr als 10.000. Binnen 24 Stunden
habe es 10.561 neue Fälle gegeben, teilen die Behörden mit.
Die höchste Zahl bisher hatte es am Donnerstag mit 9843
gegeben. Der Anstieg hatte die Regierung dazu veranlasst,
weitere Beschränkungen zu verhängen. Die Zahl der Toten in
Kliniken und Pflegeeinrichtungen steigt um 17 auf 30.910.
In Italien ist die Zahl der Neuinfizierten mit dem
Coronavirus innerhalb von 24 Stunden hingegen wieder
gesunken. Von Freitag auf Samstag wurden 1.501
Neuansteckungen gemeldet, nach 1.606 am Vortag. Sechs
Personen starben binnen 24 Stunden nach einer Infektion mit
SARS-CoV-2, am Vortag waren es zehn.
Auch in Großbritannien macht sich das Corona-Virus langsam
aus dem Staub. Aber auch dort gilt: je weniger Erkrankte,
desto restriktiver die Maßnahmen. Mini-Diktator Boris
Johnson erlaubt ab Montag nur noch Treffen von bis zu...
Das ist ein Rätsel. Während eines Großteils der
letzten zwei Monate waren viele Menschen davon
überzeugt, dass die mit COVID-19 verbundene
Sterblichkeit steigen würde, da die Zahl der positiv
getesteten Personen mit der Krankheit zunimmt. Doch dies
ist bisher nicht geschehen.
Danny Dorling ist Halford Mackinder Professor für
Geographie an der Universität Oxford.
Bis zum Spätsommer 2020 war es der britischen
Regierung endlich gelungen, eine einheitliche Definition
dessen zu erarbeiten, was genau einen positiven Fall von
Coronavirus ausmacht. Es wird definiert als eine Person
mit mindestens einem im Labor bestätigten positiven
COVID-19-Testergebnis (Personen, die mehr als einmal
positiv getestet wurden, werden nur einmal gezählt, und
zwar am Tag ihres ersten positiven Tests).
Die erste Grafik unten zeigt die Fälle nach dem
Tag, an dem sie erstmals gemeldet wurden – dargestellt
durch die blaue Linie. Die Zahl der Fälle erreichte am
5. April mit 5.451 ihren Höchststand, erreichte am 10.
Juni einen Tiefststand von 101 und scheint in jüngster
Zeit wieder rasch anzusteigen. Der jüngste Anstieg der
Fälle auf mehr als 2.600 pro Tag ist besonders
beunruhigend. Die rote Linie zeigt die Todesfälle pro
Tag, die seit vielen Wochen sehr niedrig sind und deren
Zahl auch weiterhin abnimmt. Klick Bild für Quelle und
größer.
Corona19-Kurven aus Grossbritannien mit Corona19-"Toten"
und Corona19-positiv-"Getesteten": Positive "Tests"
steigen, Totenzahl aber bleibt tief [2]
Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Zahl der
Fälle nicht deshalb gestiegen ist, weil die Zahl der
Erkrankten zugenommen hat, sondern weil mehr Tests
durchgeführt werden, und zwar vor allem in Gebieten, in
denen die Rate der Erkrankten höher ist. Der Hauptgrund,
warum wir wissen, dass die Zahl der Todesfälle nicht
gestiegen ist, liegt darin, dass die tatsächliche Zahl der
Fälle in der Bevölkerung, gemessen pro Million getesteter
Personen, nicht gestiegen ist. Wir wissen dies, weil das
Office for National Statistics (ONS) ein ordnungsgemäß
aufgebautes Überwachungsprogramm durchführt, das schätzte,
dass bis zum 25. August nur eine von 2.000 Personen in
England an der Krankheit erkrankt war, und dass jede Woche
nur eine von 27.000 Personen an der Krankheit erkrankt war
(dieser Anteil ist seit mehreren Monaten im Wesentlichen
stabil). In Wales war der Anteil mit einem von 2.200 sogar
noch niedriger.
Das ONS erhöht derzeit den Stichprobenumfang seines
Überwachungsprogramms auf 400.000 Personen in England, wobei
im Oktober alle zwei Wochen 150.000 Personen getestet
werden.
Eine Frage der Demographie
Es ist wahrscheinlich, dass unter der stetig steigenden Zahl
von Menschen, die seit Juni positiv auf die Krankheit
getestet wurden, ein zunehmender Anteil jung und ein
abnehmender Anteil älter ist, so dass die Krankheit für
jeden Erkrankten dramatisch weniger tödlich ist. Im März und
April (bevor das Juni-Minimum erreicht wurde) wiesen jüngere
Erwachsene im Alter von 18-34 Jahren die höchste Prävalenz
bei den Antikörpertests auf, so dass wir nicht überrascht
sein sollten, dass außerhalb der strengsten Sperrmaßnahmen
die Fälle bei den jungen Menschen höher sind.
Ihre Chancen, mit COVID-19 zu sterben, hängen in erster
Linie vom Alter ab. Diese Chancen sind stark reduziert, wenn
Sie jünger sind - wie die Tabelle unten zeigt.
Diesen Daten zufolge bestand Ende August bei einer Person im
Alter von 20 bis 24 Jahren eine Chance von 1:100.000, mit
der Erwähnung von COVID-19 auf der Sterbeurkunde zu sterben;
dieses Risiko verdoppelt sich bei Personen im Alter von 30
bis 34 Jahren auf 1:50.000 und liegt bei Männern im Alter
von 65 Jahren und bei Frauen im Alter von 75 Jahren bei mehr
als 1:1.000.
Eine andere Art zu beschreiben, was die Tabelle zeigt, ist,
dass eine Großmutter Anfang 90 120-mal häufiger an der
Krankheit gestorben ist als ihre Tochter im Alter von 52
Jahren, die selbst 259-mal häufiger stirbt als ihre
14-jährige Tochter. Gegenwärtig ist die Sterblichkeitsrate
für alle Altersgruppen sehr nahe Null, da die Todesfälle pro
Tag so niedrig sind.
Durch die Zunahme der Fälle bei jungen und die Abnahme der
Fälle bei älteren Menschen kann die Zahl der Todesfälle
weiter sinken, selbst wenn die in der ONS-Überwachungsstudie
festgestellten Fälle gleich bleiben oder sogar leicht
ansteigen, solange im Laufe der Zeit weniger ältere Menschen
an der Krankheit erkranken als mehr jüngere. Es wächst die
Besorgnis, dass jüngere Menschen die Krankheit auf ältere
Menschen übertragen, aber wenn ein junger Mensch die
Krankheit hatte und es dann sehr unwahrscheinlich ist, dass
er sie in Zukunft haben wird, ist seine Chance, die
Krankheit in Zukunft auf einen älteren Menschen zu
übertragen, stark vermindert. Dies ist ein weiterer Grund
dafür, bei steigenden Fallzahlen nicht den Panikknopf zu
drücken.
Erreichen einer echten Sterblichkeitsrate Letztendlich
werden die Sterblichkeitsraten von COVID-19 sinken, wenn der
Anteil der Personen, die es bekommen haben, steigt. Die
abschließende Grafik unten versucht zu veranschaulichen, wie
weit wir von diesem Punkt entfernt sind, aber wie wir uns im
Laufe der letzten zwei Monate eindeutig darauf zu bewegt
haben.
Die Grafik zeigt das Verhältnis der Todesfälle im Verhältnis
zu den täglich registrierten 1.000 Fällen. Dies ist ein
grobes Maß, da die Mortalität hinter den positiven Fällen
zurückbleibt, aber es ist dennoch ein nützlicher Leitfaden.
Wir können sehen, dass die Zahl der Menschen, die an
COVID-19 sterben, von 217 pro 1.000 Testpositiven in ganz
England und Wales am 24. Juni (als so wenige Menschen
getestet wurden) auf vier bis Ende August und nur zwei pro
1.000 bis zum 4. September fällt. Der Rückgang ist so
schnell und so groß, dass eine logarithmische Skala
erforderlich ist, um ihn in einem Diagramm zu erfassen.
Der Rückgang kann mit dieser Rate nicht viel länger
anhalten, und wenn sich das Verhältnis schließlich
einpendelt, wird es unter der theoretischen Obergrenze für
die tatsächliche endgültige Gesamtmortalitätsrate bei dieser
Krankheit liegen; eine Rate, die wir noch nicht kennen.>
Forscher der Universität von Kalifornien, Los
Angeles (UCLA), werteten mehr als 10 Millionen
Patienten- und Gesundheitsakten für die Ambulanz-,
Notaufnahme- und Krankenhauseinrichtungen der UCLA für
den Zeitraum vom 1. Dezember 2019 bis zum 29. Februar
2020 aus und verglichen diese Aufzeichnungen mit Daten
aus dem gleichen Zeitraum der letzten fünf Jahre. So
berichtete Xinhua.
Sie stellten einen beunruhigenden Trend fest. Die
ambulanten Klinikbesuche von UCLA-Patienten, die wegen
Hustens behandelt werden wollten, nahmen um über 50
Prozent zu und übertrafen die durchschnittliche Zahl der
Besuche um mehr als 1.000 die wegen derselben Beschwerde
in den vergangenen fünf Jahren die Klinik aufgesucht
haben.
Sie stellten auch einen “signifikanten”
Überschuss bei der Zahl der Patienten fest, die aufgrund
von Husten in der Notaufnahme behandelt wurden, sowie
bei Patienten, die in diesem Zeitraum mit akutem
Lungenversagen ins Krankenhaus eingeliefert wurden.
Diese Exzesse blieben selbst dann bestehen, wenn man die
Veränderungen in der Patientenpopulation und die
saisonalen Schwankungen berücksichtigt, so die Studie,
die im “peer-reviewed Journal of Medical Internet
Research” veröffentlicht wurde.
“Bei vielen Krankheiten können Daten aus dem
ambulanten Bereich eine Frühwarnung für
Notfallabteilungen und Intensivstationen in
Krankenhäusern darstellen”, sagte Joann Elmore,
Hauptautorin der Studie und Professorin für Medizin an
der David Geffen School of Medicine an der UCLA.
“Die Mehrheit der COVID-19-Studien wertet
Daten zu Krankenhausaufenthalten aus, aber wir haben
auch die grössere ambulante Klinik untersucht, wo die
meisten Patienten sich zuerst an die medizinische
Versorgung wenden, wenn Krankheiten und Symptome
auftreten”, sagte Elmore.
Die Forscher stellten fest, dass die ungewöhnlich
hohe Zahl von Besuchern, Patienten und
Krankenhausaufenthalten auf eine Ausbreitung von
SARS-CoV-2 in der Gemeinschaft hindeutet, bevor das
klinische Bewusstsein und die Testmöglichkeiten
etabliert waren.
Dies könnte darauf hindeuten, dass sich das
Coronavirus stillschweigend ausgebreitet hat und um
Weihnachten 2019 unbemerkt an der Westküste Fuß gefasst
hat. Sollte dies zutreffen, würde dies die derzeitige
Darstellung des Ursprungs des Virus im Land erschüttern.
Die US-amerikanischen Centers for Disease Control
and Prevention (CDC) meldeten am 21. Januar den ersten
US-amerikanischen COVID-19-Fall, bei dem es sich um
einen Mann handelte, der von Wuhan (China) in den
Bundesstaat Washington reiste. Und erst am 26. Februar
bestätigte die CDC die Verbreitung des Coronavirus in
den Vereinigten Staaten.
Die Forscher der UCLA kamen nicht mit Sicherheit
zu dem Schluss, dass das Coronavirus hinter den in ihrer
Studie dargelegten Trends stand, da andere Faktoren für
einen Teil dieses unerwarteten Anstiegs verantwortlich
sein könnten, wie z.B. der Gebrauch von E-Zigaretten
oder die Grippe.
“Wir werden vielleicht nie wirklich wissen,
ob diese überzähligen Patienten frühe und unentdeckte
COVID-19-Fälle in unserem Bezirk darstellten”, sagte
Elmore und fügte hinzu: “Aber die Lehren, die wir aus
dieser Pandemie gezogen haben, gepaart mit Analysen im
Gesundheitswesen, die eine Echtzeit-Überwachung von
Krankheit und Symptomen ermöglichen, können uns
möglicherweise dabei helfen, neu auftretende Ausbrüche
und zukünftige Epidemien zu identifizieren und zu
verfolgen.>
Ein
implantierbarer Hydrogel-Biosensor, das über ein von
DARPA und Bill Gates finanziertes Unternehmen im
Silicon Valley hergestellt wird, scheint für den
bevorstehenden COVID-Impfstoff vorgesehen zu sein.
Das
US-Verteidigungsministerium und die Bill and Melinda
Gates Foundation haben sich mit Profusa, einem
Unternehmen aus dem Silicon Valley, zusammengetan, um
ein Stück Nanotechnologie aus Hydrogel (ähnlich einer
weichen Kontaktlinse) zu entwickeln, das mit einem
Impfstoff als Verabreichungssystem injiziert und unter
die Haut implantiert werden kann. Dieser Sensor (oder genauer gesagt ein
Biosensor), der weniger als die Größe eines Reiskorns
hat, würde effektiv mit dem Körper verschmelzen. Als
ein Stück Nanotechnologie würde er sich mit dem
drahtlosen Netzwerk (dem 5G-gesteuerten IoT oder
Internet der Dinge) verbinden und sowohl Informationen
über Sie und Ihren Körper an Behörden übermitteln als
auch Informationen empfangen. In diesem Artikel von
Defense One wurde bereits im März 2020 berichtet,
dass der Biosensor auf dem besten Weg sei, Anfang 2021
von der FDA zugelassen zu werden, also etwa zur gleichen
Zeit, zu der wir mit der Einführung des COVID-Impfstoffs
rechnen sollen.
Ein Hydrogel-Biosensor (ein Stück implantierbare
Nanotechnologie) könnte in einem bevorstehenden
COVID-Impfstoff verwendet werden, um Ihre
Körperaktivität zu überwachen – und mehr. Bild:
https://profusa.com/
2-teiliger Hydrogel-Biosensor würde verschiedene
Signale aussenden
Der DefenseOne-Artikel skizziert die
Eigenschaften und Kapazitäten des Hydrogel-Biosensors:
“Der Sensor besteht aus zwei Teilen. Der eine
ist eine 3 mm lange Schnur aus Hydrogel, einem
Material, dessen Netzwerk aus Polymerketten in einigen
Kontaktlinsen und anderen Implantaten verwendet wird.
Der Strang wird mit einer Spritze unter die Haut
gespritzt und enthält ein speziell entwickeltes
Molekül, das ein Fluoreszenzsignal nach außen sendet,
wenn der Körper beginnt, eine Infektion zu bekämpfen.
Der andere Teil ist eine elektronische Komponente, die
auf der Haut angebracht wird. Sie sendet Licht durch
die Haut, erkennt das Fluoreszenzsignal und erzeugt
ein weiteres Signal, das der Träger an einen Arzt,
eine Website usw. senden kann. Es ist wie ein
Blutlabor auf der Haut, das die Reaktion des Körpers
auf eine Krankheit erkennen kann, bevor andere
Symptome, wie Husten, auftreten”.
13.9.2020: Krimineller Netanyahu erfüllt das
Programm von Bill Gates: Zweiter Lockdown, obwohl
Totenzahlen niedrig sind: Nur 500 Meter Ausgang! Corona: Israel verhängt
dreiwöchigen Lockdown
https://www.krone.at/2229663
Corona19-"Tote" in Israel, Grafik mit 13 Toten für den
12.September 2020 [3]
<In Israel kommt es wegen steigender Corona-Zahlen zu
einem neuen landesweiten Lockdown. Die israelische
Regierung stimmte am Sonntagabend gegen den Widerstand
einiger Minister für drastische Ausgangsbeschränkungen,
die ab dem kommenden Freitag zunächst für drei Wochen
gelten sollen. Menschen dürfen sich demnach nur bis zu 500
Meter von ihrem Zuhause entfernen. Geschlossen werden
zudem Schulen, Kindergärten, Hotels, Restaurants und
Einkaufszentren.
Ministerpräsident Benjamin Netanyahu sagte, angesichts
steigender Infektionszahlen hätten
Klinikleiter „die rote Fahne erhoben“. Es seien
sofortige Maßnahmen notwendig. Die Maßnahmen sehen
die Schließung von nicht lebensnotwendigen
Geschäften sowie Schulen vor.
Zudem soll der Eintritt zu Synagogen und anderen
Gotteshäusern stark eingeschränkt oder ganz
untersagt werden. Das Coronavirus grassiert in
Israel vor allem innerhalb der ultraorthodoxen
Bevölkerungsgruppe, in der es von Anfang an
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der
Abstandsregeln gegeben hatte.
“Ziel ist es, den Anstieg zu stoppen“
Die neuen Corona-Beschränkungen sollen noch vor
Beginn der jüdischen Feste Rosch Haschana und Jom
Kippur in Kraft treten. Bei Bedarf könnten die
landesweiten Ausgangsbeschränkungen auch ausgedehnt
werden, betonte Netanyahu in einer TV-Ansprache.
„Unser Ziel ist es, den Anstieg zu stoppen.“
Weltweit höchste Infektionsraten
Israel hat derzeit eine der weltweit höchsten Corona-Infektionsraten.
Seit Ausbruch des neuartigen Coronavirus registrierten die
israelischen Behörden mehr als 153.000 Infektionsfälle. In
mindestens 1100 Fällen führten die Infektionen zum Tod.
Israel-Maßnahmen für Kanzler Kurz Vorbild
Israel ist das erste Land seit der Wiederöffnung im
Frühjahr, das einen neuerlichen Lockdown verhängt. In der
ersten Corona-Welle war das Land ebenfalls einer der
Vorreiter gewesen. Netanyahu hatte damals auch die
europäischen Staaten zu einem raschen Handeln aufgerufen.
Als das Coronavirus Österreich erreichte, galt Israel mit
seinen recht strikten Maßnahmen offenkundig als Vorbild für Bundeskanzler Sebastian
Kurz (ÖVP).>
Deutschland
D 13.9.2020: Virologe Hendrik Streeck
erkennt bei Corona19: Die Anzahl Infektionen ist egal -
die Totenzahl ist entscheidend: Virologe Streeck plädiert für Strategiewechsel in
Corona-Politik: Höhere Zahl positiver Tests nicht
„zwangsweise schlimm“
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/virologe-streeck-plaediert-fuer-strategiewechsel-in-corona-politik-hoehere-zahl-positiver-tests-nicht-zwangsweise-schlimm-a3334187.html
<Der Bonner Virologe Hendrik
Streeck sieht die zunehmende Zahl der positiven
Testergebnisse in einem anderen Licht. Das sei nicht
zwangsweise schlimm - mehr Menschen würden eine
Immunität entwickeln.
Der Bonner Virologe Hendrik Streeck hat im Umgang mit dem
Coronavirus für einen Strategiewechsel geworben. „Wir
dürfen uns bei der Bewertung der Situation nicht allein
auf die reinen Infektionszahlen beschränken“, sagte
Streeck der „Welt am Sonntag“. Zwar steige die Zahl der
positiv getesteten Menschen in Deutschland und Europa
signifikant an. „Gleichzeitig sehen wir aber kaum einen
Anstieg der Todeszahlen.“
Grundsätzlich sollten laut Streeck Infektionen zwar
verhindert werden. Die Zahlen könnten jedoch anders
interpretiert werden: „Gesellschaftlich betrachtet sind
Infektionen mit keinen Symptomen nicht zwangsweise
schlimm. Je mehr Menschen sich infizieren und keine
Symptome entwickeln, umso mehr sind – zumindest für einen
kurzen Zeitraum – immun. Sie können zum pandemischen
Geschehen nicht mehr beitragen“, sagte Streeck.
Es sei zudem wichtig darauf hinzuweisen, dass niemand –
kein Politiker, kein Virologie, kein Epidemiologe – den
einen, richtigen Weg im Umgang mit der Pandemie kennt,
betonte der Direktor des Institutes für Virologie und
HIV-Forschung an der Universität Bonn. Dennoch könnten wir
das Leben nicht pausieren lassen. „Wir können nur
ausprobieren – und wir müssen auch Fehler machen
dürfen.“>
Nur jeder dritte Deutsche fürchtet sich vor einer
Ansteckung mit dem Coronavirus. Zu diesem Ergebnis kommt
eine Studie der R+V-Versicherung. Deutlich größer ist die
Angst demnach vor den sozialen und wirtschaftlichen Folgen
der staatlichen Maßnahmen in der Krise.
D 13.9.2020: Seit Mai 2020 soll es keine
Corona19-Fälle mehr gegeben haben: Keine Corona-Fälle mehr seit 16. KW? Bericht einer
RKI-Arbeitsgruppe über Sentinel-Proben weckt Spekulationen
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/keine-corona-faelle-mehr-bericht-einer-rki-arbeitsgruppe-ueber-sentinel-proben-weckt-spekulationen-a3333875.html
Auf Grundlage von Sentinel-Proben hat
die „Arbeitsgemeinschaft Influenza“ des RKI einen
Bericht veröffentlicht, dem zufolge seit der 16. KW
keine Corona-Fälle mehr festgestellt worden wären. Die
geringe Datenbasis der Untersuchung gibt jedoch kein
repräsentatives Bild.
Vor allem in sozialen Medien hat ein Bericht einer
Arbeitsgruppe des Robert-Koch-Instituts (RKI) über
Nachweise akuter Atemwegserkrankungen in den vergangenen
Tagen für Spekulationen gesorgt.
Dieser mit den Titel „Influenza-Monatsbericht“ versehene
Report
der „Arbeitsgemeinschaft Influenza“ am RKI hatte für die
Kalenderwochen 33 bis 36 und sogar für die zwei Wochen
zuvor in einer Tabelle bezüglich der Corona-Infektionen
unter sogenannten Sentinel-Proben im Auswertungszeitraum
die Zahl „0“ genannt.
Widerspruch zu offiziellen Corona-Zahlen?
Auch insgesamt war von lediglich 13 Infektionen mit
SARS-CoV-2 seit der 40. Kalenderwoche des Jahres 2019 die
Rede. Im Text heißt es zudem, dass alle 13 genannten
Corona-Infektionen in der Zeit zwischen der 10. und 15. KW
nachgewiesen worden seien – seitdem jedoch keine mehr. Von
4.132 untersuchten Sentinel-Proben hätten nur 0,3 Prozent
einen SARS-CoV-2-Nachweis erbracht.
Die Zahlen haben vielerorts den Eindruck hervorgerufen,
die Forschungsdaten des RKI würden jenen anderer
Erhebungen aus dem eigenen Haus, vor allem aber
offiziellen Zahlen zur Entwicklung der Corona-Seuche in
Deutschland widersprechen. Von einem vermeintlichen Beweis
für eine Manipulation der Öffentlichkeit war die Rede, vor
allem Personen, die hinter Corona ein Komplott auf
Regierungsebene wittern, fühlten sich durch die Inhalte
des Berichts bestätigt.
Allerdings wird dabei in aller Regel übersehen, dass die
Untersuchung der Proben, die 100 ausgewählte Arztpraxen
der Arbeitsgemeinschaft Influenza zur wöchentlichen
Auswertung im Rahmen eines Forschungsprogramms zur
Überwachung akuter Atemwegserkrankungen übersenden,
zahlenmäßig überschaubar ist. Zudem hat das Programm einen
anderen Schwerpunkt als jenes, das dem gesonderten
Auswertungsprogramm zu COVID-19 zugrunde liegt.
Wöchentlich nur maximal 38 Sentinel-Proben
eingeschickt
In dem Bericht der Influenza-Arbeitsgruppe wird explizit
auf die getrennte Aufführung der Ergebnisse zu SARS-CoV-2
hingewiesen und erwähnt, dass zu Beginn der Berichtssaison
nicht alle Sentinel-Proben auf den erst Anfang 2020 in den
Blickpunkt der Öffentlichkeit geratenen Erreger getestet
worden seien.
Die Influenza-Arbeitsgruppe widmet sich schwerpunktmäßig
der Erhebung von Daten über die Verbreitung von
Rhinoviren, wie sie für herkömmliche Erkältungskrankheiten
verantwortlich sind. Die Sentinel-Praxen, die sich an dem
Programm beteiligen, melden einmal wöchentlich ihre
Diagnosen und erhalten im Gegenzug Zugang zu den
Auswertungen der Forschungsgruppe, heißt es auf der Faktenfinder-Seite
der „Tagesschau“.
Die Zahl der eingeschickten Stichproben ist insgesamt
gering. So bewegte sich die Anzahl der Sentinel-Proben,
die dem Nationalen Referenzzentrum für Influenzaviren
(NRZ) zwischen der 31. und der 36. KW zugeschickt wurden,
zwischen 21 und 38. Während in insgesamt lediglich zehn
eingeschickten Proben der 33. KW ein Virennachweis für
Erreger von Atemwegserkrankungen erbracht werden konnte,
waren es zwei Wochen später 22, was auch der Maximalwert
war.
Zu Corona hat RKI eine eigene Arbeitsgruppe
Infolge der beschränkten Vorauswahl und der geringen
Datenbasis stellen die Sentinel-Proben für die
Arbeitsgemeinschaft Influenza deshalb auch keine Grundlage
dar, um ein verlässliches Bild von der Virenlage in
Deutschland insgesamt zu gewinnen. Was die
Corona-Entwicklung anbelangt, bleiben die Meldungen der
Gesundheitsämter die relevante Erkenntnisquelle.
Wie die Arbeitsgruppe auf ihrer Seite ausführt, hatte die
Saison für die wöchentliche Influenza-Berichterstattung
für 2019/20 mit dem Influenza-Wochenbericht der 20.
Kalenderwoche geendet. Die eingehenden Daten würden
weiterhin wöchentlich analysiert und auf der dazugehörigen
Webseite veröffentlicht. Die Berichterstattung erfolge im
Sommer monatlich.
Zu COVID-19 gibt es eine eigene Arbeitsgruppe, die
donnerstags ihre Sentinel-Ergebnisse veröffentlicht. Im
Rahmen der täglichen Situationsberichten des RKI zu COVID-19
erfolgt auch die ausführliche Berichterstattung zu
laborbestätigten COVID-19 Meldungen gemäß IfSG. Die dortigen
Ergebnisse seien auch repräsentativ hinsichtlich der
Entwicklung von Corona-Erkrankungen.>
<Schweden hat es geschafft, und die Einwohner
des Landes sind nun wieder in ein normales Leben
zurückgekehrt. Nur ein Bruchteil der auf Corona
getesteten Schweden hat das Virus, was darauf
hinzudeuten scheint, dass sie Herdenimmunität erreicht
haben. Die Zahl der positiven Tests beträgt nur 1,3
Prozent.
Schweden hat jetzt sogar weniger Todesfälle pro
Million Einwohner als Länder, die zuvor die schwedische
Coronapolitik kritisiert haben. “Die schwedische
Strategie scheint sich mehr und mehr auszuzahlen”, sagte
Sky
News-Moderator James Morrow.
Die Financial
Times schreibt, dass die Zahl der Corona-Angriffe
in fast allen europäischen Ländern außer Schweden
zunimmt. Dort ist die Zahl den ganzen Sommer über stark
zurückgegangen. Verglichen mit dem Höchststand Ende Juni
ist die Zahl der Infektionen jetzt um 90 Prozent
niedriger.
Immunität wirke in Schweden als eine Art Bremse,
erklärte der schwedische Spezialist für Corona-Viren
Anders Tegnell. Diese Immunität sei mitverantwortlich
für den starken Rückgang der schwedischen Fälle, sagte
er.
In Schweden sind es nicht die Politiker, sondern
die Gesundheitsbehörden, die die wichtigen
Entscheidungen treffen. In diesem Fall war Tegnell
derjenige, der die Entscheidung zu treffen hatte. Er hat
den Wissenschaftlern und den Menschen zugehört.
Der schwedische Epidemiologe hat etwas gegen
Abriegelungen. “Es ist, als würde man mit einem Hammer
eine Fliege töten”, sagte er. Tegnell entschied sich für
eine Strategie, die jahrelang funktionieren konnte,
während das übrige Europa strenge Maßnahmen ergriff,
diese dann lockerte und wieder rückgängig machte.
“Man kann nicht ständig Schulen und Restaurants
öffnen und schließen. Das kann nur in einer Katastrophe
enden. Man kann das ein- oder zweimal machen, aber die
Leute werden es irgendwann satt haben”.
Als Europa in die Abriegelung stürzte, sagte
Tegnell, es sähe aus, als sei die Welt verrückt
geworden. Und er schwimmt immer wieder gegen den Strom.
Der Epidemiologe warnt davor, dass ein Impfstoff – falls
und wenn er kommt – kein “Wundermittel” sein wird.>
========
Schweiz
Wieso werden aufgrund von "Coronatests" politische
Entscheide gefällt, wobei doch die "Coronatests" bis zu 80%
FALSCH-positive Resultate anzeigen?
Gesundheitsminister ohne Medizindiplom Berset meint, wer
diese logische Frage stellt etc., soll ein "Verschwörer",
"rechtsaussen" oder "radikal" sein.
Herr Berset schwurbelt also etwas von "Verschwörung" und
"Rechtsaussen". Scheinbar hat der Mossad (Skeptiker, akdh)
ihm den Text vorgegeben...
13.9.2020: Herr
Gesundheitsminister ohne Medizindiplom Berset
erfindet Corona-Verschwörungstheorien und hat
immer noch keine Weiterbildung in Medizin (!)
Zeitungsartikel der SonntasZeitung vom 13.9.2020
Die MoSSad-Presse der Schweiz
streute am Sonntag in der ganzen Schweiz, wer
die Wahrheit über Corona19 sagt, sei ein
Verschwörungstheoretiker, sei rechtsaussen, oder
sei radikal. Die Hetze entspricht dem Vokabular
der MoSSad-Gruppen akdh und Skeptiker, und
dieses Vokabular wird auch von der schweizer
Regierung z.B. vom Gesundheitsminister ohne
Medizindiplom Berset benutzt. Scheinbar wurde
Berset der Text vorgegeben, den er zu sagen
hatte, oder er ist selbst Mitglied des
zionistischen Geheimdienst.
Der Artikel:
<Berset warnt vor obskuren Ideologien
(SonntagsZeitung der Schweiz, 13.9.2020)
Bundesrat Alain Berset sieht
in Corona-Verschwórungstheoretikern eine Gefahr:
"Hier soll offensichtlich eine Bewegung gegen
unsere faktenorientierte und demokratische
Gesellschaftsform aufgebaut werden", sagt der
Gesundheitsminister im Interview. Die Bewegung,
welcher auch Richter und Ärzte angehören, sei
eine Mischung verschiedener Ideologien:
"Rechtsaussen, radikale Impfgegner, auch obskure
Verschwörungstheorien". Einiges sei aus dem
Ausland importiert, sagt Berset. Er habe wenig
Verständnis "für jene Strömung, die das Virus,
das weltweit viel Leid verursacht, negiert". Und
es sei "unredlich", dem Bundesrat
"diktatorisches Verhalten vorzuwerfen".>
Cher Monsieur Berset, es ist nicht das Virus, dass auf
der Welt unermessliches Leid erzeugt, sondern SIE und
ihre gleichengesinnten "Genossen" in Deutschland (Mutti)
und auch Oesterreich (klein Kurzchen)! Ja, SIE sind
verantwortlich, SIE und niemand anders!!!
Texte en français pour nos chers amis de la Romandie:
Cher Monsieur Berset, ce n'est pas le virus qui cause
des souffrances incommensurables dans le monde, mais
VOUS et vos "camarades" de même attitude en Allemagne
(maman Merkel) et aussi en Autriche (petit Kurzchen) !
Oui, VOUS êtes responsable, VOUS et personne d'autre!
La cifra de contagiados por coronavirus tuvo un
nuevo incremento este sábado, pasando de 716.670 a
722.832, según el Ministerio de Salud.
14.9.2020
Medizinisches
Schweiz 14.9.2020: Heilmittel Echinaforce
(Roter Sonnenhut) soll Coronaviren killen: Dr. A. Vogel
hat Hochkonjunktur: Echinaforce: Sioux-Häuptling
gab Schweizer die Anti-Corona-Pflanze
https://www.20min.ch/story/indianer-haeuptling-schenkte-schweizer-die-anti-corona-pflanze-840550795159
<Das Heilmittel Echinaforce soll Coronaviren killen.
Hergestellt wird das Mittel von der Schweizer Firma. A.
Vogel. Am Anfang stand eine Begegnung des Gründers mit dem
Sioux-Häuptling in den USA.
Echinaforce soll eine heilende Wirkung bei einer
Corona-Infektion haben.
Das pflanzliche Mittel stellt die Schweizer Firma A.
Vogel her.
Am Anfang der Echinaforce-Geschichte steht eine
Begegenung des Gründers mit einem Sioux-Häuptling.
Das Naturheilmittel Echinaforce soll ein Corona-Killer
sein. Das zeigt
eine aktuelle Studie. So hat das renommierte Labor
Spiez eine heilende Wirkung bei einer Infektion mit dem
Coronavirus nachgewiesen.
Das vermeintliche Wundermittel kommt aber nicht aus
einem Labor eines Pharmariesen. Hergestellt wird es von
der Firma A. Vogel AG im thurgauischen Roggwil.
Gegründet hat das Unternehmen der Schweizer
Heilpraktiker Alfred Vogel 1963.
Nur frisch geerntete
Pflanzen wirken richtig
Der 1902 geborene Vogel war ein Naturheilkunde-Pionier,
schrieb Gesundheitsbücher und tüftelte an Arzneimitteln
aus frischen Pflanzen. Von handelsüblichen getrockneten
Kräutern hielt Vogel nicht viel. Er war überzeugt: Nur
die Extrakte von frisch geernteten Pflanzen haben die
richtige Wirkung. Die Basis seiner Theorie war eine
gesunde Ernährung.
Seine Forschungen über Kräuter betrieb er nicht an
seinem Arbeitstisch in Teufen AR, wo er sich in den
1930er-Jahren niedergelassen hat. Vogel reiste um die
Welt und wollte sich von der heilenden Wirkung von
Pflanzen selber hautnah überzeugen. Wie die Firma selber
schreibt, dauerten seine Reisen teils mehrere Monate.
Völker ohne Krebs, Rheuma
oder Gicht
Sein Interesse galt indigenen Völkern. Denn diese
hätten seiner Überzeugung nach die natürlichste
Lebensweise. Sie litten nicht unter sogenannten
Zivilisationskrankheiten wie Krebs, Rheuma oder Gicht.
Vogel wolle von den Naturvölkern lernen und verstehen
lernen.
So liess sich Vogel eine Weile bei den amerikanischen
Ureinwohnern nieder. Im Bundesstaat South Dakota lernte
er 1953 im Pine-Ridge-Reservat den Sioux-Häuptling Ben
Black Elk kennen. Dieser erzählte ihm alles über die
Heilkunst seines Volkes mit Pflanzen.
Wirkt auch gegen
Schlangengift
Über den Häuptling kam Vogel auch zur Heilpflanze Roter
Sonnenhut – oder anders: Echinacea. Ben
Black Elk vermittelte dem Schweizer sein Wissen über die
Pflanze und gab ihm als Geschenk Samenkörner mit. Die
soll nicht nur gegen Infektionen und Entzündungen
helfen, sondern auch gegen Schlangengift.
Die Begegnung mit dem Häuptling legte den Grundstein
für Vogels Echinaforce-Geschäft in der Schweiz. Zurück
in der Heimat pflanze Vogel die Samen in Teufen und auch
im Engadin an. Es entstanden ganze Kulturen. Aus den
Pflanzen gewann er Tropfen und produzierte Tabletten. Er
machte das mit Erfolg. Bis heute ist Echinaforce das
bekannteste Mittel der Schweizer Firma.
Heute ist die Firma A. Vogel ein mittelgrosses
Unternehmen. Sie beschäftigt rund 170 Mitarbeitende und
10 Auszubildende. Zusammen mit Partnerfirmen im Ausland
arbeiten weltweit rund 500 Personen für die Schweizer
Firma. Laut eigenen Angaben erzielt die A. Vogel einen
Umsatz von 130 Millionen Franken.
Tabletten, Kapseln, Tinkturen
In 25 Ländern erhältlich
Die A. Vogel ist seit bestehen ein unanbhängiges
Unternehmen. Die Aktienmehrheit ist im Besitz der
Alfred-Vogel-Stiftung. Die Firma ist in der Schweiz
eine der grössten Herstellerinnen von
Phytotherapeutika und gesunden Ernährungsprodukten.
Gegründet hatte Alfred Vogel die Firma unter dem
Namen Bioforce. Seit dem 1. Januar heisst sie A.
Vogel. Die Produkte der Schweizer sind in 25 Ländern
erhältlich. Produziert werden die Heilmittel der
Schweizer in Roggwil, wo auch der Sitz der Firma
ist, im niederländischen Elburg sowie im
französischen Colmar. In der Schweiz werden 590
Tonnen Frischpflanzentinkturen hergestellt, knapp
2,7 Millionen Produkte etwa als Tabletten und
Kapseln und 3,3 Millionen Produkte in flüssiger Form
abgefüllt. Die Mittel sind in der Schweiz in
Apotheken und Drogerien, die Ernährungsprodukte,
Nahrungsergänzungsmittel sowie Medizinprodukte auch
in Reformhäusern und Supermärkten erhältlich.>
<Forscher aus der Moskauer Hochschule für Wirtschaft
(HSE) haben microRNA-Moleküle entdeckt, die die
Replikation aller menschlichen Coronaviren,
einschließlich SARS-CoV-2, unterdrücken können.
Die Ergebnisse der Studie haben die Wissenschaftler in
der Zeitschrift PeerJ veröffentlicht.
Demnach gibt es sieben menschliche Coronaviren.
Vier davon – HCoV-OC43, HCoV-NL63, HCoV-HKU1 und
HCoV-229E – seien weit verbreitet und würden sich
als Erkältung zeigen. Drei weitere Viren – MERS-CoV,
SARS-CoV und SARS-CoV-2 – verursachen lebensbedrohliche
atypische Lungenentzündung und andere Komplikationen.
Wissenschaftler der HSE-Fakultät für Biologie und
Biotechnologie unter der Leitung von Stepan Nersisyan
und Alexander Tonevitsky haben vier Familien
menschlicher microRNAs ( kleiner RNAs, die für die
Regulierung der Genexpression verantwortlich sind)
identifiziert , die Bindungsstellen für all diese Viren
aufweisen.
Wenn das Virus in eine gesunde
Zelle gerate, beginne es aktiv mit
intrazellulären Biomolekülen zu interagieren, auch mit
microRNAs, die möglicherweise die Virusreplikation
unterdrücken können. Durch die Bindung an virale RNA
zerstören sie diese. Ein starker Angriff von microRNAs
könne die Ausbreitung des Virus stoppen, aber bei
schwacher Wechselwirkung auch dessen Replikation
verlangsamen.
Das letztere Szenario sei für den Erreger vorteilhaft,
da es ermögliche, eine schnelle Immunantwort in der
Zelle zu vermeiden.
Einige Viren akkumulieren sogar gezielt Bindungsstellen
für Wirts-microRNAs. Das werde zu ihrem Vorteil: Viren
mit einer großen Anzahl von Bindungsstellen überleben
und vermehren sich besser, was zu ihrer evolutionären
Dominanz führe.
Die Forscher analysierten die Wechselwirkungen des
Virus mit microRNAs in den Lungen von mit SARS-CoV
infizierten Mäusen, und stellten fest, dass die
Infektion zu einer achtfachen Erhöhung der Expression
des hsa-miR-21-3p-Moleküls führte. Dieselbe microRNA
habe ein großes Potenzial zur Unterdrückung aller
menschlichen Coronaviren.
Die Wissenschaftler fragten sich jedoch, warum das
Virus während des Mutationsprozesses die Bindungsstellen
mit diesem Molekül, das während der Immunantwort auf
seine Zerstörung abziele, in seiner RNA nicht
eliminierte.
„Wir sehen im Gegenteil,
dass das Virus sie während der Evolution in seinem Genom
akkumuliert. Unsere Forschung zeigt, dass solche Stellen
in allen menschlichen Coronaviren vorhanden sind und
keine signifikanten Mutationen durchmachen. Wir
gehen davon aus, dass das Virus auf diese Weise diese
microRNA verwendet, um seine Replikation bei frühen
Stadien der Infektion zu verlangsamen, um eine aktive
Immunantwort zu verzögern“, sagte Stepan Nersisjan in
einer Pressemitteilung der Universität.
In der nächsten Phase wollen die Wissenschaftler, ihre
Annahmen experimentell testen um festzustellen, ob die
künstliche Einführung oder Entfernung von microRNAs die
Vermehrung des Virus verhindern könne.
Die Forscher hoffen, dass die von ihnen entdeckten
microRNAs in Zukunft zur Entwicklung neuer Medikamente
und Methoden zur Behandlung von Coronavirus-Infektionen
verwendet werden können.
Das russische Medikament "Surfactant-BL" wurde zur
Behandlung schwerer Lungenläsionen entwickelt und hat dazu
beigetragen, die Sterberate bei schwerem Verlauf von
COVID-19 von 80 auf 14,3 Prozent zu senken. Dies sind laut
Iswestija die Ergebnisse einer ersten klinischen
Erprobung.
Zitat: "Wir haben auch Informationen erhalten,
die zeigen, dass die Versuche, alle zum Tragen von Masken
zu zwingen, unwissenschaftlicher Unsinn sind:
„Die medizinische Literatur der letzten fünfundvierzig
Jahre ist sich einig: Masken sind nutzlos, wenn es darum
geht, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, und
wenn überhaupt, dann sind sie unhygienische Objekte, die
selbst Bakterien und Viren verbreiten.“
Der Kindheitswissenschaftler Prof.
Dr. Michael Klundt vom Fachbereich Angewandte
Humanwissenschaften an der Hochschule
Magdeburg-Stendal stellte in der Kinderkommission
des Deutschen Bundestages (KiKo) seine
Untersuchungsergebnisse zum Umgang mit Kindern und
Jugendlichen während der Pandemie in Deutschland
vor.
Knapp die Hälfte der Russen (45,6 Prozent) möchte laut
einer neuen Umfrage nicht gegen das Coronavirus geimpft
werden. Dabei spiele es gar keine Rolle, wo der Impfstoff
entwickelt wurde. Von den Befragten wollen nur 13,2
Prozent so schnell wie möglich geimpft werden.
Maskenwahn
14.9.2020: Maskenwahn ist sehr schimmlig
aus Facebook: Gerry Groiss, Kommunikation am 14.9.2020 um
ca. 14 Uhr
https://www.facebook.com/gerrygroiss
"ab 60% luftfeuchtigkeit bildet
sich schimmel in der lunge... unter der maske 95-100%
luftfeuchtigkeit..+erhöhter co2 wert.. da sollten die
alarmglocken bald leuten"
Die Fallzahlen sind niedrig, die Krankenhäuser leer.
Doch das Robert Koch-Institut der Bundesregierung
schätzt die Gefahr weiterhin als hoch ein, der
Notstand nimmt kein Ende. Von Fakten und wachsender
Kritik durch Fachverbände will es nichts wissen.
Die Übertragbarkeit des Virus, der Anteil schwerer und
tödlicher Krankheitsverläufe und die Gefahr einer
Überlastung des Gesundheitswesens: Diese Hauptkriterien
legte die oberste deutsche Gesundheitsbehörde, das Robert
Koch-Institut (RKI) noch im März für die Bewertung
der Corona-Pandemie fest. Spätestens seit Mai liegt
nichts davon auch nur ansatzweise in einem kritischen
Bereich.
Doch der Notstand – verbunden mit massiven Einschnitten
in die Grundrechte – gilt weiter. Die Regierung
begründet ihn mit der seit März gleichlautenden Gefahrenanalyse
des RKI. Dieses schätzt bis heute "die Gefährdung für
die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin
als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch".
Begründen kann das RKI das nicht. Von der Autorin
danach befragt, reagiert es mit den immer gleichen
Textbausteinen und Verweisen auf die eigene Expertise,
an der sich die Bundesregierung, die Länder und
kommunalen Gesundheitsämter mit ihren
Corona-Verordnungen, Bußgeld-Katalogen,
Quarantäne-Auflagen orientieren. Die massive Ausweitung
anlassloser PCR-Tests spielt für die Behörde keine
Rolle, von Fehlerquoten derselben will sie nichts
wissen. Auch zunehmende Warnungen von Fachorganisationen
und neue wissenschaftliche Studien schlagen die
RKI-Experten in den Wind. Und zuständig oder
verantwortlich für politische Entscheidungen fühlt man
sich ebenfalls nicht. Das geht aus neuen Antworten des
RKI an die Autorin hervor.
Die Fakten: Kaum Kranke, kein exponentieller
Anstieg der Fälle
In der ersten Aprilwoche gab das RKI den Höchststand an
Hospitalisierten mit einem positiven PCR-Test an. Damals
lagen bundesweit 6.044 dieser Patienten in
Krankenhäusern. Seither sinkt die Zahl kontinuierlich.
Mitte Mai wurden noch 726 positiv Getestete in Kliniken
behandelt, Mitte Juni waren es 312 und Anfang September
noch 290 Betroffene – bei insgesamt rund 500.000
Klinikbetten. Unklar ist dabei bis heute, an welchen
Krankheiten diese Menschen litten und ob diese wirklich
etwas mit dem Virus zu tun hatten.
Der Anteil der Corona-Positiven an allen Intensiv-Patienten
liegt seit Monaten bei etwa einem Prozent. Mitte Juli
hatten 248 von insgesamt rund 21.500 Betroffenen ein
positives Testergebnis, am vergangenen
Freitag waren 220 von gut 22.000 Schwerkranken
positiv.
Zum Vergleich dazu: Die höchste Anzahl an
Intensiv-Patienten, die wegen oder mit einer
COVID-19-Erkrankung behandelt wurden, lag am 21. April
bei 2.910 Personen bundesweit.
Die Sterblichkeit im ersten Halbjahr 2020 liegt in
Deutschland auf dem Niveau der entsprechenden
Vorjahreszeiträume. In seinen täglichen
Situationsberichten beziffert das RKI das
Durchschnittsalter der an oder mit Corona Verstorbenen
mit 81 Jahren. Das entspricht exakt der aktuellen
durchschnittlichen Lebenserwartung der Bundesbürger.
Wörtlich hieß es dort am vergangenen Dienstag:
Von den Todesfällen waren 7.961 (85%) Personen 70
Jahre und älter. Im Unterschied dazu beträgt der
Anteil der über 70-Jährigen an der Gesamtzahl der
übermittelten COVID-19-Fälle nur 15%. Bislang sind
dem RKI zwei COVID-19-Todesfälle bei unter
20-Jährigen übermittelt worden. Die verstorbenen
Personen waren im Alter zwischen 3 und 18 Jahren,
alle hatten Vorerkrankungen.
Seit Anfang August nun schüren die deutschen Leitmedien
wieder mehr Panik. Denn das RKI meldete wieder höhere
Fallzahlen von 1.000 und mehr pro Tag. Die
Sensationsmedien stiegen darauf ein, die Bundesländer
verschärften die Maskenpflicht und verfügten Bußgelder
gegen Sünder, sogar Kinder müssen den ganzen Tag in der
Schule damit herumlaufen. Doch was ist dran an diesen
Zahlen, die nun offenbar zur Aufrechterhaltung des
Notstandes herangezogen werden?
Tatsächlich wurde die Anzahl der Testungen seit Mitte
Juli von gut 500.000 pro Woche seit Mitte August auf
mehr als eine Million erhöht. Das trieb auch die
absoluten Positivzahlen in die Höhe. Ihr relativer
Anteil blieb aber konstant – so wie seit Mitte Mai
bereits – bei weniger als einem Prozent. In der letzten
August- und ersten Septemberwoche erhielten jeweils 74
von 10.000 Getesteten ein positives
Ergebnis. Diese Werte liegen innerhalb der
Fehlertoleranz dieser PCR-Tests. Von einem
exponentiellen Anstieg der Fälle kann also keineswegs
die Rede sein.
Fachverbände kritisieren Massentests und Mangel
an Standards
PCR-Tests sind eine gängige Methode in der Medizin, um
Erreger einer Erkrankung zu ermitteln und Patienten
zielgerichtet behandeln zu können. So ein Test wird
gewöhnlich bei bestehenden Symptomen eingesetzt,
beispielsweise bei einer Lungenentzündung. Die
PCR-Methode, mit der Gensequenzen von Viren gefunden
werden können, galt aber nie als alleiniges Kriterium,
um eine bestimmte Infektion zu diagnostizieren.
Seit SARS-CoV-2 ist alles anders. Ob Symptome oder
nicht, getestet werden Reiserückkehrer, ängstliche
Lehrer und Kita-Erzieher, Pflegepersonal und Menschen,
die als Kontaktpersonen ermittelt und in die Quarantäne
gesteckt wurden. Jeder, bei dem der PCR-Test einen
positiven Schnipsel des neuen Corona-Virus anzeigt, geht
in die RKI-Statistik neuer COVID-19-Fall ein.
Dagegen regt sich immer mehr Kritik in der Fachwelt.
Der Verband der
Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), deren
Mitglieder die Massentests auswerten und die Ergebnisse
an das RKI übermitteln, riefen wiederholt und zuletzt
vor zwei Wochen zu "zielgerichteten Testungen" auf.
In der Mitteilung schreibt der ALM-Verband:
Eine millionenfache ungezielte Testung lehnt der
ALM e.V. mit Blick auf die fehlende medizinische,
epidemiologische und praktische Sinnhaftigkeit ab
und warnt ausdrücklich: Solche Angebote halten wir
für unmoralisch. Medizinische Tests sollten in
erster Linie für Menschen eingesetzt werden, die sie
aus medizinischen Gründen benötigen.
Auch das Deutsche
Netzwerk für Evidenzbasierte Medizin (EBM)
verurteilt die gegenwärtige Praxis scharf als
unwissenschaftlich. Sie führe zu Fehlannahmen,
entsprechend fortgesetzten falschen Darstellungen in den
Medien und fragwürdigen politischen Entscheidungen. Auch
sorgten "anlasslose Massentestungen an klinisch Gesunden
zu einer hohen Fehlerquote". In einer Stellungnahme vom
20. August schreibt der Fachverband:
Die tägliche Berichterstattung der gemeldeten
Fälle ist kaum interpretierbar, wenn nicht bekannt
ist, wie viele Tests bei welchen Personen
durchgeführt werden. Je mehr getestet wird, umso
häufiger finden sich auch richtig oder falsch
positiv getestete Personen. Je häufiger gesunde und
beschwerdefreie Menschen untersucht werden,
umso eher gibt es auch positive Ergebnisse von
fraglicher Bedeutung Die Falsch-Positiv-Rate müsste
dementsprechend erwähnt werden.
Der EBM-Verband verlinkt in seiner Mitteilung Arbeiten
von anderen Wissenschaftsorganisationen, die dasselbe
fordern. So habe auch das Max-Planck-Institut für
Bildungsforschung in Berlin "immer wieder
wissenschaftsbasierte Risikokommunikation (…)
eingefordert". Dies werde hinsichtlich der
Corona-Pandemie von Beginn an nicht hinreichend befolgt
und führe zu missverständlichen Informationen. Am 8.
September erneuerte der EBM-Verband seine Mahnung mit
einer Klarstellung:
Die Zeiten des exponentiellen Anstiegs der Anzahl
der Erkrankten und der Todesfälle sind im
deutschsprachigen Raum seit fünf Monaten vorbei.
RKI ignoriert Kritik, Fehlerquoten und neue
Studien
Die Kritik der Fachverbände bezieht das RKI aber nicht
auf sich. Man sei "hier nicht dezidiert adressiert",
teilte eine Sprecherin mit. Im Übrigen sei ihre Behörde
dafür zuständig, die von den Laboren übermittelten Werte
zu veröffentlichen. Auch weitere Zahlen könne man dort
finden, wenn auch versteckt. Und: "Für die Kommunikation
mit der Öffentlichkeit ist die BZGA zuständig" – die
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung. Dass
diese zurückverweist und sich wiederum auf RKI-Zahlen
beruft: Geschenkt.
Von den Fehlerquoten der PCR-Tests wollen die
RKI-Forscher auch nichts wissen. Stoisch erklärte die
Sprecherin, dass diese bei nahezu null lägen. Nein,
geprüft habe ihre Behörde das nicht. "Das ist Sache der
Hersteller", sagte sie. Ferner seien PCR-Tests auf dem
deutschen Markt nicht einmal zulassungs-, sondern
lediglich anzeigepflichtig. Manche Hersteller geben
eigene Daten über die Genauigkeit ihrer Produkte an.
Häufig sind dort Angaben wie "über 95 Prozent" oder
"sehr hoch" zu lesen. Nun reicht aber auch eine
Fehlerquote von einem Prozent aus, um bei einer Million
Tests 10.000 falsch Positive zu produzieren.
In einer einzigen Ringstudie
zu den Corona-PCR-Tests, durchgeführt im April von
einigen Laboren unter Aufsicht des ALM-Verbandes, wurde
eine Fehlerquote für Falsch-Positive von insgesamt 1,4
Prozent ermittelt.
Richtigerweise erklärt die RKI-Sprecherin, dass daraus
nicht auf die Fehlerquote aller Tests geschlossen werden
könne. Denn erstens nehmen längst nicht alle
Testhersteller daran teil, zweitens sind inzwischen
schon wieder hunderte neue Tests auf dem Markt – die
dann auch offenkundig nie von Dritten überprüft wurden.
Das aber wird doch zum Problem, weil die
Bundesregierung mit eben diesen Tests eine "epidemische
Lage von nationaler Tragweite" begründet. Die
Bundesländer und die kommunalen Gesundheitsämter können
danach praktisch schalten und walten wie sie wollen,
Betroffene haben kaum eine Möglichkeit, sich dagegen zu
wehren. Denn auch die Gerichte legen ihren Urteilen eben
jene Gefahrenprognose des RKI zugrunde.
Das eiserne Festhalten der Behörde an ihrer
Einschätzung vom März, wonach die Gefahr "weiterhin
hoch, für Risikogruppen sehr hoch" sei, ist auch deshalb
fraglich, weil es bereits zahlreiche neue Studien gibt,
die man offenkundig völlig ignoriert. Diese lassen nicht
nur auf eine sehr viel niedrigere Sterblichkeitsrate als
anfangs angenommen schließen. Sie geben auch Hinweise
darauf, dass in der Bevölkerung eine mehr oder weniger
ausgeprägte Immunität gegen das Virus besteht, und zwar
ausgelöst durch den Kontakt mit anderen Coronaviren, die
seit langem saisonal auftreten. Das könnte unter anderem
erklären, warum so viele positiv Getestete keinerlei
oder nur sehr milde Symptome aufweisen.
In ihrer im Juli vorveröffentlichten Studie fanden Forscher der
Universität Tübingen beispielsweise heraus, dass
81 Prozent ihrer Testprobanden eine Kreuzreaktivität
gegen SARS-CoV-2 aufwiesen, obwohl sie daran noch nie
erkrankt waren. Sie untersuchten dabei nicht die
Antikörper, von denen immer wieder die Rede ist, sondern
sogenannte T-Zellen, also Killerzellen, die das neue
Coronavirus erkennen und bekämpfen.
Auch Forscher des schwedischen Karolinska-Instituts und
der Universität in Miami kamen zu ähnlichen Ergebnissen.
Ihren Expertisen zufolge ist die T-Zellen-Immunität
gegen das neue Corona-Virus deutlich gängiger als Antikörper
und auch bei nicht Infizierten nachzuweisen.
Organisierte Verantwortungslosigkeit
Die Studien zur Immunität sind dem RKI nach eigenen
Angaben nicht bekannt. SARS-CoV-2 sei "ein neuartiges,
pandemisches Virus; ohne Infektionsschutzmaßnahmen kann
es sich rasch und unkontrolliert ausbreiten", wiederholt
das Bundesinstitut wie ein Mantra und fügt an, was man
aus dessen Gefahrenanalyse schon kennt: "Daher sei davon
auszugehen, dass es in der breiten Bevölkerung praktisch
keine Immunität gibt".
Ob es Kreuzreaktionen wegen anderer Coronaviren gebe,
sei derzeit noch unklar, so die Sprecherin weiter. Dann
schrieb sie über Antikörperstudien, obwohl es in den
benannten Fachexpertisen nicht um diese, sondern die
T-Zellen-Immunität geht. "Das RKI und andere untersuchen
den Antikörperstatus und eine eventuell damit verbundene
Immunität in verschiedenen Studien", erklärte sie.
Und mithin, so führt die Behördensprecherin weiter aus,
sei ihr Institut nicht verantwortlich für politische
Entscheidungen – egal ob massenhafte Isolierungen von
Gesunden, Entmündigung von Alten und Kranken in
Pflegeheimen und Kliniken, Zwangstests,
Demonstrationsverbote, widersprüchlichste Auflagen und
Maskenpflicht bereits für Schulkinder. Das, so heißt es,
sei "Aufgabe der Länder und Gesundheitsämter". Letztere
unterstehen den Landkreisen und kreisfreien Städten –
von denen es bundesweit über 400 gibt. Es existiert also
nicht einmal eine einheitliche Praxis.
Dennoch berufen sich die kommunalen Behörden auf das
Infektionsschutzgesetz (IfSG), dessen zu Beginn der
Pandemie novellierte Notstands-Paragrafen sich wiederum
auf die RKI-Analyse stützen. So erklärten es gegenüber
der Autorin mehrere Ämter in Nordrhein-Westfalen und
Mecklenburg-Vorpommern auf Nachfrage zu bestimmten
Vorfällen. Man dreht sich im Kreis, Journalisten landen
unweigerlich in einer Schleife der organisierten
Verantwortungslosigkeit.
Alle(s) für die Gesundheit der Bevölkerung –
Wirklich?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Zum Beispiel, dass
es vielleicht auch um Interessen diverser
Kapitalfraktionen gehen könnte. Die dürften vor allem
darin bestehen, sich der mittelständischen Konkurrenz zu
entledigen, um im Gesamtspiel sinkende Profite auf ihre
Konten umzuleiten. Wenn die Zeiten härter werden, greift
das Kapital eben gerne auf brachiale Methoden zurück –
vor allem zulasten der Ärmsten.
Und wie man weiß, wimmelt es von Beraterfirmen, die mit
"Expertenteams" in Regierungspalästen ein- und ausgehen,
Gesetze im Sinne von Konzernen und Banken verfassen,
auch gerne mal die eine oder andere "Anerkennung" an
Parteien oder Einzelpolitiker springen lassen. Nun,
jedenfalls ist es unwahrscheinlich, dass der deutschen
Regierung und anderen gerade just die Gesundheit der
"kleinen Leute" so sehr am Herzen liegt.
Wäre das so, wären ihr die Schicksale von Kriegs- und
Armutsflüchtlingen, von Obdachlosen und verarmten
Rentnern, von Hartz-IV-Beziehern und Straßenkindern, von
Pflegern und Heimbewohnern, Behinderten und
Niedriglöhnern nicht so herzlich egal, wie sie es bis
heute sind. Eine angebliche plötzliche Umkehr der
Herrschenden vom Saulus zum Paulus liegt schlicht
außerhalb aller denkbaren Möglichkeiten.
RT Deutsch bemüht sich um ein breites
Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel
müssen nicht die Sichtweise der Redaktion
widerspiegeln.
Anmerkung vom 14.09., 17:30: In einer ersten
Version des Artikels, dass 81 Prozent der
Testprobanden einer Studie der Universität Tübingen
eine Kreuzimmunität gegen SARS-CoV-2 aufwiesen. In der
Studie ist allerdings von Kreuzreaktivität die Rede.
Was das genau für die Immunität bedeutet, werde
weiter untersucht. Wir haben die Textstelle
entsprechend korrigiert.>
14.9.2020: 7 Bezirke betroffen: Corona-Ampel: Wien und Innsbruck
erstmals orange
https://www.krone.at/2230283
<Nachdem am vergangenen Freitag lediglich einige
Flecken des Landes gelb gefärbt waren, hat die
Ampel-Kommission am Montagabend nach stundenlanger Debatte
die Empfehlung beschlossen, erstmals Bezirke auf Orange zu
schalten. Davon betroffen sind Wien, Innsbruck-Stadt,
Kufstein, Dornbirn, Bludenz, Mödling und Neunkirchen.
Am vergangenen Freitag waren bei der zweiten Schaltung der
Corona-Ampel die Städte Wien, Wiener Neustadt, Graz und
Innsbruck „gelb“ (mittleres Risiko), wie auch die Bezirke
Korneuburg (NÖ), Kufstein und Schwaz (Tirol). Angesichts der
hohen Zahl an Neuinfektionen der letzten Tage fand nun am
Montagabend eine Sondersitzung der Corona-Kommission statt,
bei der erstmals auf „Orange“ geschaltet wurde. Betroffen
sind Wien, Innsbruck-Stadt, Kufstein, Dornbirn, Bludenz,
Mödling und Neunkirchen.
Zahlreiche Regionen gelb
Neben den Orange-Schaltungen wurden auch zahlreiche
Bezirke auf Gelb hochgestuft. Stark betroffen ist
dem Vernehmen nach Oberösterreich, wo nur das
Innviertel mit Ried, Braunau und Schärding Grün
bleiben. In Vorarlberg ist überhaupt kein Grün mehr
zu sehen. Denn Bregenz und Feldkirch werden Gelb.
Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sagte gegenüber
den „VN“, das nicht nur zu akzeptieren, sondern die
Neu-Färbung sogar eingefordert zu haben. Zur Stadt
Graz kommen Graz-Umgebung und Deutschlandsberg im
gelben Sektor. In Tirol gesellen sich zu Schwaz
Landeck und Innsbruck-Land im gelben Bereich. Neu
auf Gelb sind auch noch jede Menge
niederösterreichische Bezirke, St. Pölten, Krems
Stadt und Land, Baden, Bruck, Gänserndorf,
Lilienfeld, Zwettl und Wiener Neustadt Land. Wiener
Neustadt Stadt bleibt ebenso wie Korneuburg am
Gelb-Status.
Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zeigte
sich indessen am Montagabend mit der Orange-Färbung
der Bundeshauptstadt auf der Corona-Ampel
„einverstanden“. Gleichzeitig berichtete er in der
„ZiB2“, dass nach ersten Informationen an den
Schulen und bei Veranstaltungen keine Veränderungen
an der Vorgangsweise vorgenommen würden. Vom Anstieg
der Infektionszahlen zeigte er sich nicht
überrascht: „Jetzt beginn die Epidemie wieder ernst
zu werden.“ Dass die Tests schneller werden müssen,
sieht auch Hacker so: „Ich möchte nicht sagen, alles
ist super, weil es nicht stimmt.“ Man arbeite aber
schon an Verbesserungen.
Größte Auswirkungen auf Events und Schulen?
Den bisherigen Richtlinien der Ampel-Schaltung
zufolge könnte Orange aber sehr wohl größeren
Einfluss auf Veranstaltungen haben. Bei Events mit
zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen
wären zumindest laut den Plänen bei der Präsentation
der Ampel maximal 250 Personen erlaubt (im Freien:
500), ohne zugewiesene Sitzplätze 25 (50). Besucher
müssten Mund-Nasen-Schutz tragen - auch am Fixplatz
und bei Open Airs. Größere Auswirkungen könnte die
Orange-Färbung auch an Schulen haben, wo nicht nur
der Musik-Unterricht fallen dürfte, sondern in
Oberstufen-Klassen von den Schulen auch
Homeschooling verordnet werden könnte. Für die
Gastronomie unangenehm ist, dass die Sperrstunde um
eine Stunde auf Mitternacht vorverlegt werden
dürfte.
Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi hatte bereits im
Vorfeld der Entscheidung der Corona-Kommission mit einer Orange-Schaltung seiner Stadt
gerechnet. Der Bürgermeister erwartete sich jedenfalls
im Falle eines solchen Farbwechsels - „damit sich die Leute
auskennen“ - „klare und konkrete Anweisungen“, welche
zusätzlichen Maßnahmen damit einhergehen würden. Denn er
frage sich auch: „Was zusätzlich zu Gelb kommt jetzt noch?“
Schließlich habe es bereits mit der Ampelschaltung auf Grün
Einschränkungen wie Masken in den Geschäften gegeben.
Zuletzt trat die Kommission an den zwei
Donnerstagnachmittagen der beiden Vorwochen zusammen,
analysierte die Daten der SARS-CoV-2-Verbreitung in
Österreich von jeweils Mittwoch null Uhr bis Dienstag 0 Uhr
und gab entsprechend Empfehlungen ab. Diese wurden am
Freitagvormittag öffentlich präsentiert. Kommissionsleiter
Ulrich Herzog hatte am Wochenende unter anderem angekündigt,
man werde sich nun auch die Städtemodelle genauer ansehen.
Der Berufs- und der Bildungsverkehr müsse in das
Ampel-System miteinbezogen werden. In der Kommission hatte
es zudem in der Vorwoche eine „intensive Diskussion“ darüber
gegeben, ob es sinnvoll sei, ganz Österreich auf Gelb zu
stellen.>
14.9.2020: Staatsoper betroffen: 24 Corona-Infizierte nach
Theater-Premiere in Wien https://www.krone.at/2230199
Polizeiminister Kit Malthouse hat gesagt, dass
die Leute ihre Nachbarn verpetzen sollten, wenn sie
glauben, dass sie die neuen Coronavirus-Regeln
verletzen. Er sagte, er hoffe auch, “COVID-sichere
Marshalls” im ganzen Land zu verteilen, um die
öffentliche “Einhaltung” durchzusetzen.
Ab Montag ist es für Briten illegal, sich in
Gruppen von mehr als sechs Personen öffentlich oder
privat, drinnen oder draußen zu versammeln.
Premierminister Boris Johnson sagte letzte Woche, als er
die Maßnahmen ankündigte, dass Personen, die gegen das
Gesetz verstoßen, aufgefordert würden sich zu
zerstreuen, eine Geldstrafe zu verhängen oder sogar
verhaftet zu werden.
Der Moderator von BBC Radio 4, Mishal Husain,
fragte Herrn Malthouse heute, ob die Leute ihre Nachbarn
verpetzen sollten, wenn sie den Verdacht haben, dass sie
gegen das Gesetz verstoßen.
Der Polizeiminister antwortete: “Wenn die Leute
besorgt sind, wenn sie glauben, dass es einen Verstoß
gegeben hat, dann steht ihnen diese Möglichkeit offen.
“Es steht den Nachbarn offen, genau dies über die
Nicht-Notfallnummer zu tun. Wenn sie besorgt sind und so
etwas sehen, dann sollten sie unbedingt darüber
nachdenken”, fügte Malthouse hinzu.
Auf die explizite Frage, ob die Leute die Polizei
auf ihre Nachbarn hetzen sollten, sagte er unverblümt:
“Wenn sie besorgt sind und so etwas sehen, dann sollten
sie unbedingt darüber nachdenken: “Ja.”
Premierminister Johnson stellte auch in Aussicht
auf die Einführung von “COVID Secure Marshalls” an, die
“zur sozialen Distanzierung in den Stadtzentren
beitragen werden”.
Herr Malthouse behauptete, die Marshalls hätten
sich in anderen Teilen des Landes “als recht nützlich
erwiesen”, da sie mit den Menschen in den Hauptstraßen
und Stadtzentren “zusammenarbeiten”, um
“sicherzustellen, dass wir eine gute Einhaltung der
Vorschriften erreichen”.
Der ehemalige Richter am Obersten Gerichtshof,
Lord Jonathan Sumption, sagte in einem Brief an die
Sunday Times, dass die neuen Regeln nicht durchsetzbar
seien: “Das Verbot, in Gruppen von mehr als sechs
Personen sich zu versammeln, ist nicht durchsetzbar,
außer in einem Überwachungsstaat im Stasi-Stil mit einem
Netzwerk von Informanten.
In einem späteren Gespräch mit der LBC
kritisierte der ehemalige leitende Richter die Regierung
für ihre anfänglich verlängerte Abriegelung, die, wie er
sagte, etwa am 11. April ihr nützliches Ende gefunden
habe, als die Intensivpflegekapazität des NHS auf ihren
Höchststand erhöht wurde, um die damals prognostizierte
hohe Zahl von Fällen zu bewältigen.
Brexiteer Baker Slams Covid Laws,
Says Britons Must ‘Live Like Free People’ https://t.co/RNQQF11Hud
Die Regierungsstrategie seit Mai sei “vom Weg
abgekommen”, sagte der Richter, “als sie die Abriegelung
fortsetzte, nachdem ihr einzig vernünftiges Ziel
erreicht worden war.
“Das Problem mit der gegenwärtigen Politik der
Regierung ist, dass es für Regierungen nicht möglich
ist, die Kontrolle über ein Virus zu erlangen, das
endemisch geworden ist, ohne Schritte zu unternehmen,
die so brutal und aufdringlich sind, dass sie unsere
Gesellschaft, unsere Wirtschaft, die Bildung unserer
Kinder und alles, was das Leben lebenswert macht,
zerstören.
Lord Sumption fügte hinzu, dass von den vielen
Lehren, die aus den Fortschritten des Virus gezogen
wurden, die “auffälligste” sei, dass es keinen
Unterschied zu machen scheine, welche
Regierungsmaßnahmen ergriffen werden.
“Sie haben also das Minimum an
Regierungsmaßnahmen in Schweden, das Maximum an
Regierungsmaßnahmen in Spanien, und was ist das
Ergebnis? Spanien ist derzeit viel schlechter dran als
Schweden”, sagte er.>
========
Schweiz 14.9.2020: Die Corona19-Tests
von Drosten sind um bis zu 80% FALSCH-positiv - und die
CH-Presse schürt Panik, obwohl die Spitäler+Kliniken
LEER sind: Fallzahlen: Schweiz
ist nach eigenem Massstab jetzt Risikogebiet
https://www.20min.ch/story/schweiz-ist-nach-eigenem-massstab-jetzt-risikogebiet-619714838575 <Erstmals hat die Schweiz den Wert, mit dem sie
andere Länder auf die Quarantäne-Liste setzt, selbst
überschritten. Das sind die Auswirkungen.
von Pascal Michel
Die Corona-Fallzahlen erreichen in der Schweiz jenen
Wert, den die Behörden für die Definition der
Risikogebiete im Ausland festgelegt haben.
In den letzten zwei Wochen verzeichnete das BAG 5256
Neuinfektionen.
Nun könnten auch Nachbarländer die Schweiz oder
zumindest weitere Kantone auf ihre «roten Listen»
setzen.
Auch das Contact Tracing in den Kantonen wird
zunehmend «ausgereizt».
Länder und Regionen, die in den letzten 14 Tagen pro
100’000 Einwohner mehr als 60 Neuinfizierte melden, kann
die Schweiz auf die Risikoliste setzen. Reisende aus
diesen Ländern müssen sich in der Schweiz in eine
zehntägige Quarantäne begeben.
Die Liste hatte der Bundesrat am Freitag aktualisiert
und etwa Wien oder verschiedene Gebiete in Frankreich
auf die Quarantäne-Liste gesetzt.
Derweil steigen auch die Fallzahlen in der Schweiz
stetig. Am Montag meldete das BAG 257 neue Infektionen
mit dem Coronavirus bei einer Positivitätsrate von 3,9
Prozent. Hotspots sind der Kanton Freiburg, Genf, Waadt
und Zürich. Laut Berechnungen von Erwin Heimgartner, der
täglich die Corona-Zahlen des Bundes aufschlüsselt, hat
die Schweiz die eigene Risikoschwelle am Sonntag
überschritten:
Aufteilung der neu gemeldeten
Fälle der letzten 8 Tage nach Kantonen
(1) Absolute Anzahl Neuinfektionen pro Kanton
(2) Inzidenz pro 100'000 Einwohner
Am meisten abs. neue Fälle haben heute:
- VD (98)
- GE (68)
- ZH (20)
- FR (19)
- AG (11)
- BE (10)
Quelle: BAG, bis 14.9. pic.twitter.com/SSCBL4eOl7
Dazu führten die zusätzlichen 5256 Coronavirus-Fälle in
den letzten zwei Wochen. Im Vergleich zur Vorwoche nahm
die Fallzahl um 18 Prozent zu.
Lage unter Kontrolle?
Angesichts dieser Entwicklung erstaunt es, dass Alain
Berset in der «SonntagsZeitung» betonte, es gebe kein
exponentielles Wachstum. Und Stefan Kuster,
Corona-Delegierter des BAG, erklärte am Donnerstag, die
Lage sei unter Kontrolle.
Auf Anfrage bestätigt das Bundesamt für Gesundheit
(BAG) lediglich: «Tatsächlich beträgt die Inzidenz der
letzten 14 Tage gesamtschweizerisch erstmals 60 auf
100'000 Einwohner», sagt Sprecherin Katrin Holenstein.
Die Frage, ob man die Lage weiterhin als «unter
Kontrolle» betrachte, beantwortet das Bundesamt nicht.
Die kantonale Verteilung sei sehr unterschiedlich,
heisst es dafür. «In der besonderen Lage liegt es in der
Zuständigkeit der Kantone, mit geeigneten Massnahmen auf
die epidemiologische Entwicklung zu reagieren und das
Contact Tracing an die Lage anzupassen. Sie kennen das
Terrain und die regionalen Gegebenheiten.»
Dass die Schweiz nun die eigene Risikodefinition
erreicht hat, hat aber nicht nur Auswirkungen auf die
Arbeit der Kantone. Bei den Nachbarländern droht die
Schweiz mit weiter steigenden Zahlen auf die
Risikolisten zu kommen.
Risikolisten drohen
Deutschland spricht sogenannte Reisewarnungen aus, wenn
die Zahl der Neuinfektionen die Schwelle von 50 pro
100’000 in den letzten sieben Tagen überschreitet.
Danach gibt es die Möglichkeit, ein Gebiet als
Risikogebiet einzustufen. Damit werden für Rückkehrer 14
Tage Quarantäne oder der Nachweis eines negativen
Corona-Tests nötig. Als Schweizer Risikogebiete für
deutsche Reisende gelten derzeit die Kantone Waadt und
Genf.
Ob nun bald weitere Kantone auf die Liste kommen oder
gar die ganze Schweiz, heisst es aus dem Auswärtigen Amt
nur: «Wir verfolgen die weltweite Lageentwicklung
intensiv.» Entscheidend für die Bewertung seien
tatsächliche Trends, nicht Momentaufnahmen. Art und
Umfang der zu ergreifenden Schutzmassnahmen richteten
sich nach der Pandemieentwicklung, es müsse im ersten
Schritt nicht zwingend eine Reisewarnung ausgesprochen
werden.
«Revanchiert» sich
Frankreich?
Frankreich sieht im Vergleich zu Deutschland keine fixe
Zahl vor, behält sich aber vor, Länder ebenfalls auf die
Liste zu setzen, die denselben Schritt für Frankreich
ergriffen haben. Da die Schweiz letzte Woche
verschiedene Regionen auf die Risikoliste gesetzt hat,
könnte der französische Staat sich revanchieren. Im
Falle von Grossbritannien hat er diesen Schritt bereits
angekündigt.
«Wir analysieren die epidemiologische Lage auch in den
Nachbarländern laufend und sind diesbezüglich auch mit
dem Aussenministerium im Austausch», heisst es in
Österreich. «Sollte die Situation eine Aktualisierung
der Einreiseverordnung erfordern, werden wir dies
rechtzeitig bekanntgegeben.»
Und was tun die Kantone angesichts der Tatsache, dass
die Schweiz selbst zum Risikoland geworden ist? «Die
Schweiz ist trotz dieser kontinuierlichen Steigerung der
Infektionszahlen noch in einer besseren Situation als
beispielsweise Frankreich und Österreich», sagt Rudolf
Hauri, Präsident der Vereinigung der Kantonsärzte. Die
Lage in der Schweiz solle zudem ebenfalls regional
betrachtet werden. «Auch zeigen Beispiele wie Genf, dass
ergriffene Massnahmen wirken und Infektionszahlen auch
entsprechend wieder abgebremst werden können. Wir müssen
sorgsam bleiben, um diesen Herbst zu meistern.»
«Kapazitäten teils
ausgereizt»
Laut Hauri gibt es keine konkrete Limite, wann das
Contact Tracing nicht mehr mitkommt. Die Kantone bauten
ihre Kapazitäten aber bei Bedarf laufend aus.
Herausfordernd seien Ereignisse, die innert sehr kurzer
Zeit viele Kontaktabklärungen erforderten. «Häufen sich
entsprechende Fälle über einen längeren Zeitraum, dann
kann auch ein flexibel ausgestaltetes und belastbares
Contact Tracing an den Anschlag kommen. Entsprechend
werden die Kapazitäten in den Kantonen mit hohen
Infektionsraten derzeit ausgereizt.»
Die Kantone prüften weiter, bei «beunruhigenden
Entwicklungsprognosen» Massnahmen zu ergreifen, sagt
Hauri. Dazu gehörten auch solche, um Reisewarnungen und
Quarantänelisten zu vermeiden: «Die Kantone ergreifen
verschiedene Massnahmen, um die Ausweitung des Virus
einzudämmen sowie mittels Contact Tracing die
Infektionsketten zu unterbrechen, damit ein weiterer
Anstieg der Fallzahlen und damit auch entsprechende
Schritte der Nachbarländer möglichst vermieden werden
können.»
Weitere Massnahmen
Zur Frage, ab welcher Fallzahl pro Tag wieder
schweizweit neue Massnahmen nötig werden, sagt
Rudolf Hauri: «Die Kantone prüfen laufend die
Situation und ergreifen gemäss ihrer Einschätzung
Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus. Sie
tauschen sich dabei untereinander, insbesondere
regional und unter den Nachbarkantonen, aber auch
mit dem Bund und der Science Task Force, aus. Die
Gesundheitsdirektorenkonferenz hat die Empfehlung an
die Kantone abgegeben, dass bei anhaltend hohen oder
steigenden Fallzahlen, bei beunruhigenden
Entwicklungsprognosen oder auch zur Eindämmung von
Hotspots folgende Massnahmen ergriffen werden
sollen: Ausweispflicht in Clubs, Maskenpflicht in
Verkaufsgeschäften sowie eine Obergrenze von 100
Personen in Bars, Clubs und Diskotheken, in denen
der Abstand nicht eingehalten und eine Maskenpflicht
nicht durchgesetzt werden kann.»>
Corona-Krise: US-Seuchen-Watchdog CDC
bauscht Corona-Mortalitätsrate auf- Zahlen gefüttert mit
Herzstillstand, Alzheimer und Todesfälle durch Vergiftung
Die minutiös von den Leitmedien wiedergegebenen
und teilweise eigenhändig aufbereiteten
Corona-Infektions und Todeszahlen, können hinsichtlich
ihrer manipulativen Komposition nicht für bare Münze
genommen werden. Zu viele gewichtige Parameter werden in
die überwiegend willkürlichen Kalkulationen nicht
miteinbezogen. Zumindest erfolgt hin und wieder der
differenzierende Hinweis, dass Personen an oder mit
Covid-19 gestorben sind. Hingegen ist den nach Gutdünken
zusammengeschusterten Corona-Zahlen etwa nicht zu
entnehmen, an welchen Grunderkrankungen und
Komorbiditäten angeblich dahingeschiedene
Covid-19-Patienten litten. Und ob eventuell Nebenerkrankungen die…..
Mehrere Journalisten und Autoren haben bemerkt, dass
Australien der totalitärste Polizeistaat ist, den es in
der jüngeren Geschichte gegeben hat. Es ist für die
Elitisten zu einem groß angelegten Pilotversuch Der
Beitrag Australien ist ein umfassender Pilotversuch für
die neue Weltordnung erschien zuerst
auf uncut-news.ch.
Die vermeintliche Bedrohung durch Corona ist nach wie vor
eines der "Top-Themen" im politisch-medialen Mainstream.
Doch wie gefährlich ist das Virus wirklich? Die
Sterbezahlen bewegen sich nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes im Durchschnitt der Vorjahre.
geschrieben am 15/09/2020von uncut-news.ch<Dr. Li-Meng Yan – eine chinesische
Virologin (MD, PhD), die aus dem Land floh und ihren Job
an einer angesehenen Universität in Hongkong aufgab –
erschien letzte Woche im britischen Fernsehen, wo sie
behauptete, SARS-CoV-2, das Virus, das COVID-19
verursacht, sei von chinesischen Wissenschaftlern in einem
Labor erzeugt worden.
Am Sonntag startete Li-Meng einen Twitter-Account und am
Montag twitterte sie einen Link zu einer Arbeit, die sie
zusammen mit drei anderen chinesischen Wissenschaftlern
verfasst hatte und die den Titel trägt: “Ungewöhnliche
Merkmale des SARS-CoV-2-Genoms, die auf eine ausgeklügelte
Labormodifikation hindeuten, statt auf eine natürliche
Evolution und die Delineation des wahrscheinlichen
synthetischen Weges.”
Sie hat auch einen Link zu ihrem Empfehlungsschreiben auf
ResearchGate gepostet, der ihre (frühere?) Zugehörigkeit
zur Universität Hongkong und 13 Publikationen, die 557 Mal
zitiert wurden, offenbart.
“Die Beweise zeigen, dass SARS-CoV-2 ein Laborprodukt
sein sollte, das unter Verwendung der
Fledermaus-Coronaviren ZC45 und/oder ZXC21 als Vorlage
und/oder Rückgrat hergestellt wurde. Aufbauend auf den
Beweisen postulieren wir weiterhin einen synthetischen Weg
für SARS-CoV-2 und zeigen, dass die Laborherstellung
dieses Coronavirus bequem ist und in etwa sechs Monaten
durchgeführt werden kann.”
Hier ist die erweiterte Pointe:
Das rezeptorbindende Motiv von SARS-CoV-2 Spike kann
nicht aus der Natur geboren werden und hätte gentechnisch
erzeugt werden müssen.
Die Spike-Proteine schmücken das Äußere
der Coronavirus-Partikel. Sie spielen eine wichtige Rolle
bei der Infektion, da sie die Interaktion mit den
Rezeptoren der Wirtszelle vermitteln und damit helfen, das
Wirtsspektrum und den Gewebetropismus des Virus zu
bestimmen. Das Spike-Protein ist in zwei Hälften geteilt
(Abbildung 3). Die vordere oder N-terminale Hälfte wird S1
genannt, die vollständig für die Bindung an den
Wirtszellrezeptor verantwortlich ist. Sowohl bei SARS-CoV-
als auch bei SARS-CoV-2-Infektionen ist der
Wirtszellrezeptor hACE2. Innerhalb von S1 nimmt ein
Segment von etwa 70 Aminosäuren direkten Kontakt mit hACE2
auf und wird entsprechend als Rezeptor-Bindungsmotiv (RBM)
bezeichnet (Abbildung 3C). Bei SARS-CoV und SARS-CoV-2
bestimmt das RBM die Interaktion mit hACE2 vollständig.
Die C-terminale Hälfte des Spike-Proteins wird S2 genannt.
Die Hauptfunktion von S2 umfasst die Aufrechterhaltung der
Trimerbildung und, nach aufeinanderfolgenden
Proteasespaltungen an der S1/S2-Verbindung und einer
stromabwärts gelegenen S2′-Position, die Vermittlung der
Membranfusion, um den zellulären Eintritt des Virus zu
ermöglichen.
Ähnlich wie bei anderen viralen Proteinen beobachtet,
teilt S2 von SARS-CoV-2 eine hohe Sequenzidentität (95%)
mit S2 von ZC45/ZXC21. Im krassen Gegensatz dazu ist
zwischen SARS-CoV-2 und ZC45/ZXC21 das S1-Protein, das
bestimmt, welchen Wirt (Mensch oder Fledermaus) das Virus
infizieren kann, viel weniger konserviert, wobei die
Aminosäuresequenzidentität nur 69% beträgt.
Abbildung 4 zeigt die Sequenzanordnung der Spike-Proteine
von sechs β Coronaviren. Zwei davon sind Viren, die aus
der aktuellen Pandemie isoliert wurden (Wuhan-Hu-1,
2019-nCoV_USA-AZ1); zwei sind die verdächtigen
Template-Viren (Bat_CoV_ZC45, Bat_CoV_ZXC21); zwei sind
SARS-Coronaviren (SARS_GZ02, SARS). Das RBM ist zwischen
zwei orangefarbenen Linien hervorgehoben. Trotz der hohen
Sequenzidentität für die Gesamtgenome unterscheidet sich
die RBM von SARS-CoV-2 deutlich von denen von ZC45 und
ZXC21. Interessanterweise ähnelt die RBM von SARS-CoV-2 in
vielem der RBM von SARS Spike. Obwohl es sich hierbei
nicht um ein exaktes “Kopieren und Einfügen” handelt,
zeigt eine sorgfältige Untersuchung der
Spike-hACE2-Strukturen37,38 dass alle Rückstände, die
entweder für die hACE2-Bindung oder die Proteinfaltung
wesentlich sind (orangefarbene Stäbchen in Abbildung 3C
und was in Abbildung 4 durch rote kurze Linien
hervorgehoben ist), “behalten” werden.
Die meisten dieser essentiellen Rückstände sind genau
konserviert, einschließlich derjenigen, die an der Bildung
von Disulfidbindungen (C467, C474) und elektrostatischen
Wechselwirkungen (R444, E452, R453, D454) beteiligt sind,
die für die strukturelle Integrität des RBM von
entscheidender Bedeutung sind (Abbildung 3C und 4). Bei
den wenigen Veränderungen innerhalb der Gruppe der
essentiellen Rückstände handelt es sich fast
ausschließlich um hydrophobe “Substitutionen” (I428àL,
L443àF, F460àY, L472àF, Y484àQ), die weder die
Proteinfaltung noch die hACE2-Wechselwirkung beeinflussen
sollten. Gleichzeitig ist die Mehrheit der
Aminosäurereste, die nicht essentiell sind, “mutiert”
(Abbildung 4, RBM-Reste nicht mit kurzen roten Linien
gekennzeichnet). Allein aufgrund dieser Sequenzanalyse
waren wir schon früh davon überzeugt, dass nicht nur das
SARS-CoV-2-Spike-Protein hACE2 binden würde, sondern dass
auch die Bindung genau der zwischen dem ursprünglichen
SARS-Spike-Protein und hACE223 ähneln würde. Jüngste
Strukturarbeiten haben unsere Vorhersage bestätigt.
So versuchten die chinesischen Wissenschaftler dann
vorsorglich, ihre Spuren zu verwischen:
Es mag zwar bequem sein, die genaue Sequenz von SARS RBM
zu kopieren, aber es wäre ein zu deutliches Zeichen für
künstliche Gestaltung und Manipulation. Der trügerischere
Ansatz wäre es, ein paar unwesentliche Reste zu verändern,
während die für die Bindung entscheidenden erhalten
bleiben. Dieses Design könnte durch die hochauflösenden
Strukturen (Abbildung 3)37,38 gut gelenkt werden. Auf
diese Weise würde die hACE2-Bindungsfähigkeit gut erhalten
bleiben, wenn sich die Gesamtreihenfolge der RBM stärker
von der der SARS-RBM zu unterscheiden scheint. Wir sind
der Meinung, dass alle entscheidenden Rückstände
(Rückstände, die in Abbildung 4 mit roten Stäbchen
markiert sind und in Abbildung 3C die gleichen Rückstände
sind, die in den Stäbchen dargestellt sind) “hätten
behalten” werden sollen. Wie bereits beschrieben, hätten
zwar einige direkt konserviert werden müssen, aber einige
hätten in Rückstände mit ähnlichen Eigenschaften
umgewandelt werden müssen, was die hACE2-Bindung nicht
gestört hätte und die Assoziation sogar noch verstärken
könnte [ZH: d.h. das Virus wurde zur Waffe umgewandelt und
verzaubert]. Wichtig ist, dass die Änderungen
möglicherweise absichtlich an nicht essentiellen Stellen
vorgenommen wurden, so dass es sich weniger um ein
“Kopieren und Einfügen” des SARS-RBM handelt.
Yan spricht auch über die berüchtigte Furin-Spaltstelle:
… eine genaue Untersuchung der Nukleotidsequenz der
Furinspaltstelle im SARS-CoV-2-Spike hat ergeben, dass die
beiden aufeinanderfolgenden Arg-Reste innerhalb der
eingefügten Sequenz (- PRRA-) beide durch das seltene
Codon CGG (am wenigsten verwendetes Codon für Arg in
SARS-CoV-2) kodiert werden (Abbildung 7).
Tatsächlich ist diese CGGCGGG-Anordnung der einzige Fall
im SARS-CoV-2-Genom, bei dem dieses seltene Codon zusammen
verwendet wird. Diese Beobachtung deutet stark darauf hin,
dass diese Furin-Spaltstelle ein Ergebnis der Gentechnik
sein sollte. Zu diesem Verdacht kommt noch hinzu, dass
durch die Codonwahl hier eine FauI-Restriktionsstelle
formuliert wird, was auf die Möglichkeit hindeutet, dass
der Restriktionsfragmentlängen-Polymorphismus, eine
Technik, die ein WIV-Labor beherrscht, beteiligt gewesen
sein könnte. Dort könnte das aus der FauI-Verdauung
resultierende Fragmentierungsmuster verwendet werden, um
die Erhaltung der Furin-Spaltstelle in Spike zu
überwachen, da diese Furin-Spaltstelle anfällig für
Deletionen in vitro ist. Konkret könnte eine RT-PCR am
Spike-Gen der zurückgewonnenen Viren aus Zellkulturen oder
Labortieren durchgeführt werden, deren Produkt einem
FauI-Verdau unterzogen würde. Viren, die die
Furin-Spaltstelle beibehalten oder verlieren, würden dann
eindeutige Muster ergeben, die eine bequeme Verfolgung
des/der betreffenden Viruss/Viren ermöglichen.
Und noch eine weitere kritische Behauptung: Wieder einmal
taten die Wuhan-Forscher alles in ihrer Macht Stehende, um
die “Verbesserung der Infektiosität und Pathogenität des
im Labor hergestellten Coronavirus” zu bewaffnen und zu
fördern:
Die Beweise deuten zusammengenommen darauf hin, dass die
Furin-Spaltstelle im SARS-CoV-2 Spike-Protein
möglicherweise nicht aus der Natur stammt und das Ergebnis
einer genetischen Manipulation sein könnte. Der Zweck
dieser Manipulation könnte darin bestanden haben, eine
mögliche Verbesserung der Infektiosität und Pathogenität
des im Labor hergestellten Coronavirus zu beurteilen.>
<Gerade eben passiert bei einer Freundin in Nürnberg:
Sie hat, weil es ihr nicht gut ging, den ärztlichen
Bereitschaftsdienst angerufen. Dann kamen zwei Ärzte zu ihr nach hause, die sie
sogleich aufforderten, eine Maske zu tragen. Sie
entgegnete, daß sie von dieser Pflicht aus
gesundheitlichen Gründen befreit ist. Und was machen
diese zwei Hanseln? Nach einer kurzen Konversation von
nur einer Minute machen die einfach kehrt und fahren
wieder. Ohne Maske gibt es keine ärtzliche
Notfallbehandlung? Nennt sich das nicht unterlassene
Hilfeleistung? Diese Welt ist völlig am Durchdrehen.>
D 15.9.2020: Im ÖV, wo fast nicht geredet
wird, herrscht KAUM eine Ansteckungsgefahr: Streeck hält ÖPNV nicht für große Corona-Gefahrenquelle
https://www.epochtimes.de/wissen/forschung/streeck-haelt-oepnv-nicht-fuer-grosse-corona-gefahrenquelle-a3336011.html
<Der Virologe Hendrik Streeck sieht den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) nicht als größere Gefahrenquelle
bei der Übertragung von SARS-CoV-2. „In einem Zug, in
einem Flugzeug, da sind ja sogar Filter eingebaut. Also da
nehme ich nicht an, dass die Übertragung eine Rolle
spielt, und ich glaube –die Erfahrung lehrt uns auch über
die letzten Monate –dass ÖPNV generell sehr sicher ist“,
sagte er der „Zeit“. Er glaube, dass die
Aerosolübertragung nicht immer eine Rolle spiele,
lediglich dann, wenn die Luft stehe und keine externe Luft
oder Zuluft da sei.
Auch beim Berühren etwa einer Haltestange in der U-Bahn
gelte: „Letztendlich muss eine Übertragung von Rachen zu
Rachen, Schleimhaut zu Schleimhaut erfolgen. Das ist nicht
etwas, was sich – wie zum Beispiel bei Masern – lange auf
Oberfläche hält, dieses Virus.“ Unter Umständen könne es
aber dennoch passieren, dass eine Übertragung über
Schmierinfektion stattfindet.
Er halte sich selber an die AHA-gängigen Regeln, also
Abstand von 1,5 Metern halten, Hygiene beachten und eine
Alltagsmaske tragen und fühle sich damit sicher. „Wenn man
selber eine gute Händehygiene hat, muss man sich keine
Sorgen machen, sich über Oberflächen zu infizieren. Man
muss nur auch aufpassen, wo man mit seinen Händen hin
fasst.“ (dts)>
Es geht voran, zumindest merken einige Landesfürsten, dass
es mit der "epidemischen Lage" nicht so weiter gehen kann.
Schließlich wird kaum jemand noch ernsthaft krank oder
stirbt an Corona. Nun prescht das Bundesland Sachsen-Anhalt
mal...
Wenn schon "Corona-Regime", dann aber richtig: Seinem
Landesvater Söder will Münchens Oberbürgermeister Dieter
Reiter in nichts Nachstehen, wenn es um "zünftige"
Pandemiemaßnahmen geht - die zwar kein Mensch mehr versteht,
die aber natürlich Sinn...
Schon seit längerem müssen Berliner Lokalbetreiber im Zuge
der Maßnahmen in der Corona-Krise Namen und Telefon ihrer
Gäste registrieren. Weil sie dabei angeblich zu nachlässig
waren, müssen sie bei Verstößen künftig mit hohen
Bußgeldern rechnen.
15.9.2020: Freimaurer Macron macht wegen bis
zu 80% FALSCH-Positiv-Tests Politik in Richtung Lockdown:
Paris sagt Großveranstaltungen ab
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/paris-und-andere-gemeinden-sagen-grossveranstaltungen-wegen-corona-ab-a3335834.html
<Wegen der massiv gestiegenen positiven
Corona-Testergebnisse haben Paris und andere französische
Gemeinden eine Reihe von Großveranstaltungen abgesagt. In
Paris fällt die internationale Kunstmesse FIAC aus, wie
die Organisatoren am Montagabend mitteilten. Sie sollte
vom 22. bis 25. Oktober im Grand Palais stattfinden. Im
vergangenen Jahr waren fast 75.000 Eintrittskarten
verkauft worden.
Der Verwaltungsbezirk Nord mit den Städten Dünkirchen und
Lille sagte geplante Nachbarschaftsfeste sowie die
Europäischen Tage des Kulturerbes an diesem Wochenende ab.
Die Öffnung von Denkmälern und Kulturstätten zieht in
Frankreich normalerweise Zehntausende Menschen an.
Zuvor hatten auch die besonders betroffenen Ballungsräume
um die Städte Marseille und Bordeaux Messen und andere
Großveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern
abgesagt. Bordeaux verbot zudem Tanzveranstaltungen,
Marseille will unter anderem Versammlungen an Stränden
oder in Parks von mehr als zehn Menschen auflösen.
(afp/nh)>
========
Dänemark
DK 15.9.2020: Dänische Regierung Frau
Frederiksen lässt sich von bis zu 80%
FALSCH-Positiv-Getesteten täuschen und streicht das
Nachtleben - sowie Übernachtungen durch Gäste (!): Kopenhagen erlässt strengere Vorschriften: 22 Uhr
Zapfenstreich in Bars, Restaurants und Privatwohnungen
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/kopenhagen-erlaesst-strengere-vorschriften-22-uhr-zapfenstreich-in-bars-restaurants-und-privatwohnungen-a3336158.html
<Angesichts steigender Anzahl positiv auf SARS-CoV-2
getesteter Personen erlässt Dänemark strengere
Vorschriften. Künftig müssen in der Hauptstadt
Kopenhagen und ihren Vororten Bars und Restaurants
um 22.00 Uhr schließen, wie
Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und
Gesundheitsminister Magnus Heunicke am Dienstag
mitteilten. Jeder, der sich in einer Bar oder einem
Restaurant bewegt, muss Mund-Nasen-Schutz tragen.
Wer sich Gäste nach Hause einlädt, muss diese um
22.00 Uhr nach Hause schicken.
Im übrigen Dänemark dürfen Bars und Restaurants bis 02.00
Uhr geöffnet bleiben – in der Stadt Odense nur bis
Mitternacht. Zu Fußballspielen sind maximal 500 Zuschauer
zugelassen. Die neuen Vorschriften sollen mindestens bis
zum 1. Oktober gelten. Die dänische Behörde für
Infektionskrankheiten, SSI, sprach sich zudem dafür aus,
dass die Menschen ihre sozialen Kontakte generell auf fünf
bis zehn Menschen beschränken: „Mit ihnen sollten wir den
Herbst verbringen.“
Alkoholverbot in Kopenhagen vorgeschlagen
Zuvor hatte der Bürgermeister Kopenhagens ein abendliches
Alkoholverkaufsverbot vorgeschlagen. In einigen Teilen
Kopenhagens gebe es nachts unabhängig von der
Coronavirus-Krise viel Lärm und „total inakzeptable
Gewalt“, erklärte der Sozialdemokrat Frank Jensen. Daher
habe er dem Justizministerium vorgeschlagen, dass in bei
Partygängern beliebten Vierteln größerer
dänischer Städte ab 20.00 Uhr Geschäfte keinen
Alkohol mehr verkaufen sollten. Bars und Restaurants
sollten von dem Verbot ausgenommen werden.
Unterdessen teilte der irische Regierungschef Micheal
Martin mit, dass wegen eines Anstiegs der positv
Getesteten Pubs in der Hauptstadt Dublin bis auf Weiteres
geschlossen blieben. Pubs im restlichen Land dürften ab
nächsten Montag wieder öffnen, sagte Martin am Dienstag.
Alle irischen Pubs waren im März wegen der
Corona-Pandemie geschlossen worden – Ende Juni durften die
wieder öffnen, die auch Essen anbieten. Seit Beginn der
Corona-Pandemie starben in Irland nach offiziellen
Meldungen fast 1800 Menschen infolge von SARS-CoV-2. Im
Land leben rund fünf Millionen Einwohner. (afp/sua)>
Der renommierte kanadische Verfassungsrechtler
Rocco Galati hat im Namen seines Mandanten und sieben
weiterer Kläger eine Klage beim Obersten Gerichtshof in
Kanada eingereicht. Sie verklagen den Premierminister
von Kanada, Justin Trudeau, Kanadas Chief Medical
Officer Dr. Theresa Tam, den Premierminister von
Ontario, Doug Ford, und viele andere. Die 196 Seiten
umfassende Klageschrift können Sie hier
einsehen. Die Namen und Geschichten einiger der
einzelnen Kläger wurden auf den Dokumenten von den
Klägern selbst redigiert. In Social Media Posts von
Rocco Galati, dem Anwalt, der die Kläger vertritt, hieß
es, dies geschah aus Vorsichtsmaßnahmen, um die
Einzelpersonen vor Belästigungen zu schützen.
Zu den Klägern gehören Akademiker, Ärzte,
Menschen mit Behinderungen und andere.
<In einem offenen Brief
fordern Mehr als 300 belgische Ärzte und 1100 Angehörige
aus den Gesundheitsfachberufenihre
Regierung auf, die Corona Maßnahmen unverzüglich
einzustellen. Diese seien unverhältnismäßig und
verursachten mehr Schaden als das sie gutes täten, “Es
gibt keine medizinische Rechtfertigung mehr für diese
Politik”.
Einige wichtige Auszüge aus dem Schreiben:
Wir sind der
Meinung, dass die Politik verbindliche Maßnahmen
eingeführt hat, die nicht ausreichend
wissenschaftlich fundiert und einseitig ausgerichtet
sind, und dass es in den Medien nicht genügend Raum
für eine offene Debatte gibt, in der
unterschiedliche Ansichten und Meinungen gehört
werden.
Darüber hinaus
steht die strikte repressive Politik rund um das
Corona in scharfem Kontrast zur bisherigen
Minimalpolitik der Regierung, wenn es um
Krankheitsprävention geht wie die Stärkung des
eigenen Immunsystems durch gesunde Lebensweise,
optimale Versorgung mit Aufmerksamkeit für den
Einzelnen und Investitionen in Pflegepersonal.
Die WHO sagte
ursprünglich eine Pandemie voraus, die 3,4% der
Opfer, d.h. Millionen von Toten, und ein hoch
ansteckendes Virus, für das es keine Behandlung oder
Impfstoff gibt, fordern würde. Der Verlauf von
Covid-19 folgte dem Verlauf einer normalen
Infektionswelle, ähnlich einer Grippesaison. Wie
jedes Jahr sehen wir eine Mischung von Grippeviren,
die der Kurve folgt: zuerst die Rhinoviren, dann die
Influenza-A- und -B-Viren, gefolgt von den
Coronaviren. Es gibt nichts, was von dem abweicht,
was wir normalerweise sehen.
Die Mortalität
erwies sich als um ein Vielfaches niedriger als
erwartet und liegt nahe an der einer normalen
saisonalen Grippe (0,2%). Die Zahl der registrierten
Coronadalen Todesfälle scheint daher immer noch
überschätzt zu werden. Es besteht ein Unterschied
zwischen dem Tod durch Corona und dem Tod mit
Corona.
Die Verwendung
des unspezifischen PCR-Tests, der viele
falsch-positive Ergebnisse liefert, ergab ein
exponentielles Bild. Dieser Test wurde überstürzt
durchgeführt und nie richtig getestet. Der
Hersteller wies ausdrücklich darauf hin, dass dieser
Test für die Forschung und nicht für die Diagnostik
bestimmt sei. Da ein positiver PCR-Test nicht
automatisch eine aktive Infektion oder Infektiosität
anzeigt, rechtfertigt dies nicht die sozialen
Maßnahmen, die allein auf diesen Tests beruhen.
Es handelt sich
also nicht um eine zweite Coronawelle, sondern um
eine so genannte “Kaseinämie” aufgrund einer
erhöhten Anzahl von Tests. Es hat sich also nichts
geändert; der Höhepunkt ist vorbei.
Abriegelung.
Vergleicht man die Infektionswellen von Ländern mit
strikter Lockdown-Politik mit Ländern, die dies
nicht getan haben (Schweden, Island…), sieht man
ähnliche Kurven. Es besteht also kein Zusammenhang
zwischen dem verhängten Lockdown und dem Verlauf der
Infektion. Der Lockdown führte nicht zu einer
niedrigeren Sterblichkeitsrate.
Inzwischen gibt
es für diejenigen, die schwere Krankheitssymptome
zeigen, eine erschwingliche, sichere und wirksame
Therapie in Form von HCQ (Hydroxychloroquin), Zink
und AZT (Azithromycin). Rasch angewendet führt es
zur Heilung und verhindert oft einen
Krankenhausaufenthalt. Kaum jemand muss jetzt noch
sterben.
Wir wollen
unsere Patienten nicht als Versuchskaninchen
benutzen.
Es handelt sich
also nicht um ein Killervirus. Es gibt keinen
Ausnahmezustand.
Wir wollen
unsere Patienten nicht als Versuchskaninchen
benutzen. Weltweit wird mit 700.000 Schadensfällen
oder Todesfällen als Folge des Impfstoffs gerechnet.
Wenn 95% der Menschen von Covid-19 praktisch
symptomfrei sind, ist das Risiko einer Exposition
gegenüber einem ungetesteten Impfstoff
unverantwortlich.
In den letzten
Monaten schienen Zeitungs-, Radio- und das Fernsehen
fast unkritisch hinter dem “Expertengremium” der
Regierung zu stehen, wo gerade die Presse kritisch
sein und einseitige Regierungskommunikation
vermeiden sollte. Dies hat zu einer öffentlichen
Kommunikation in unseren Nachrichtenmedien geführt,
die mehr einer Propaganda als einer objektiven
Berichterstattung glich.
Was wollen die
1400 belgischen Ärzte und Angehörigen der
Gesundheitsberufe? Ein sofortiges Ende aller
Maßnahmen, eine unabhängige Kommission, die
untersucht, warum alle freiheitsbeschränkenden
Maßnahmen aufrechterhalten werden, und eine
gründliche Untersuchung der Rolle der WHO und des
möglichen Einflusses von Interessenkonflikten in
dieser Organisation.
Lesen Sie hier den
offenen Brief in seiner Gesamtheit. Die Liste der
Unterzeichner finden Sie hier>
Dieser Mann ist inmitten der staatlich durchinszenierten
Corona-Hysterie eine Stimme der Besonnenheit, Sachlichkeit
und Vernunft. Der international renommierte Seuchenexperte
Sucharit Bhakdi, emeritierter Professor an der Universität
Mainz, hält den Maskenzwang »um der Maske willen« (Stefan
Aust) für Nötigung in einem besonders schweren Fall und
verweist auf das Strafgesetzbuch.
Bhakdi zitiert das Strafgesetzbuch Paragraph 240: Nötigung
[7] - Bhakdi zitiert das Strafgesetzbuch Paragraph 240:
Nötigung, das Textblatt [8]
Video: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi:
Maske tragen ist Nötigung im besonders schweren Fall!
(1'24'')
Strafgesetzbuch
- 18. Abschnitt - Straftaten gegen die persönliche
Freiheit § 240: Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder
durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer
Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der
Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem
angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch
nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als
Amtsträger mißbraucht.
"Wissen Sie was? Strafgesetzbuch - § 240 Nötigung: Wer einen
Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen
Übel (bis zu 5000 Euro in Bayern) zu einer Handlung nötigt
(Mundschutz tragen), wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bestrft (27''). Rechtswidrig ist
die Tat, wenn die Androhung des Übels - Maske tragen - zu
dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist (37'').
Das ist wissenschaftlich erwiesen, dass dieses Maske tragen
oder so machen (mit dem Arm den Mund verdecken) nichts
bewirkt (44''), und wenn man eine Maske, einen älteren
Menschen wegen irgendwelchen Keimen eine Maske tragen, es
ist gesundheitsschädlich (53''). Und jetzt geht man hin und
her damit, deswegen ist es strafbar." (57'') - Weiter Zitat:
"Der Versuch ist strafbar - der Versuch ist strafbar, und in
besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
6 Monaten bis zu 5 Jahren." (1'9'') - Bhakdi fragt: "Wann
ist es ein besonders schwerer Fall? (1'13'') - Zitat: Ein
besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der
Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger
missbraucht." (1'23'') [also z.B. ein "Gesundheitsminister"
oder "ein Chef des RKI"] (1'23''). Oh oh! (1'24'')
[Nötigung - Folter - Todschlag - Mord
Und wenn die Nötigung gesundheitliche Einschränkungen,
Verletzungen oder den Tod provoziert (z.B. ewiges Maske
tragen), dann wird die Nötigung zur FOLTER und zum
TODSCHLAG, beim Wissen um die Folgen MORD].
<Wie bereits seit Tagen erwartet, ist nun Wien von den
deutschen Behörden zum Risikogebiet erklärt worden.
Einreisende aus diesen Regionen müssen sich in Deutschland
verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen, sofern
sie kein negatives Testergebnis vorweisen können, das
höchstens 48 Stunden alt ist. Solange kein negatives
Ergebnis vorliegt, müssen sie sich für zwei Wochen in
häusliche Quarantäne begeben.
Als Risikogebiet definiert Deutschland aktuell Regionen in
Frankreich, Spanien, Belgien, Kroatien, Bulgarien, Rumänien,
Tschechien und der Schweiz. Die Schweiz hatte Wien bereits
am vergangenen Freitag auf die Liste der
Corona-Risikogebiete gesetzt. Seit Montag gilt für
Einreisende aus Wien eine Quarantänepflicht. Die Quarantäne
beträgt laut Außenministerium zehn Tage. Die Einreisenden
müssen sich innerhalb von zwei Tagen bei den zuständigen
kantonalen Behörde melden. Wer die Quarantäne- oder
Meldepflicht nicht befolgt, dem droht eine Geldstrafe von
bis zu 10.000 Schweizer Franken (rund 9280 Euro). Auch ein
negatives Covid-Testergebnis hebt die Quarantänepflicht in
der Schweiz weder auf, noch verkürzt es die Dauer der
Quarantäne.
In Wien sind die Infektionszahlen zuletzt in die Höhe
geschnellt. Am Samstag vermeldete die Stadt mit 444 Fällen den höchsten Anstieg
innerhalb von 24 Stunden seit Beginn der Pandemie.
Österreichweit erwarten Experten in den nächsten Tagen, dass
die 1000er-Marke an Neuinfektionen innerhalb eines Tages
überschritten werden könnte.>
Seit Montag gelten in Großbritannien schärfere
Kontaktbeschränkungen. Zusammenkünfte ab sechs Personen
sind verboten, ebenso wie "Vermischungen". Die mit einigen
Skandalen behaftete Innenministerin Priti Patel will mit
fragwürdigen Methoden die Einhaltung durchsetzen.
========
Schweiz
Kanton
St. Gallen 16.9.2020: Corona19-Panik schafft die
Spitalpatienten ab - Anzahl Spitäler werden reduziert -
dann sollten auch die Krankenkassenprämien bald
runtergehen: Kantonsrat St. Gallen - St. Gallen schliesst vier
von neun Spitälern
https://www.srf.ch/news/schweiz/kantonsrat-st-gallen-st-gallen-schliesst-vier-von-neun-spitaelern
Reduktion auf Gesundheits- und Notfallzentrum: Wattwil,
Flawil, Rorschach, Altstätten
Der Artikel:
<Die Spitäler Flawil,
Wattwil, Rorschach und Altstätten werden zu
Gesundheitszentren. Walenstadt erhält zwei Jahre
Gnadenfrist.
«Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne
Ende», dieser Satz wurde in der Debatte des St. Galler
Kantonsrats am Mittwoch mehrfach bemüht. Eine Mehrheit der
Fraktionen, mit einziger Ausnahme der SP, entschied sich
für die Reduktion von vier der neun St. Galler Spitäler.
Sie werden umgewandelt in regionale Gesundheitszentren.
Der Hauptgrund: Die prekäre wirtschaftliche Lage der
Spitäler.
Die politische Debatte um Spitalschliessungen im Kanton
St. Gallen dauert schon seit Jahrzehnten an. Vor sechs
Jahren noch hatte die Bevölkerung einer Sanierung der neun
St. Galler Spitäler im Umfang von knapp einer Milliarde
Franken zugestimmt. In den folgenden Jahren zeigte sich
aber immer deutlicher die dramatische finanzielle Lage der
Spitäler. Aktuell verursachen sie ein jährliches
strukturelles Defizit von 70 Millionen Franken.
Die St. Galler Regierung hatte darum im Februar die
Strategie «4plus5» beschlossen. Die vier Spitalstandorte
Uznach, Grabs, Wil und St. Gallen sollen erhalten bleiben,
die fünf weiteren – Wattwil, Flawil, Rorschach, Altstätten
und Walenstadt – sollen in regionale Gesundheits- und
Notfallzentren umgewandelt werden.
Gnadenfrist für Walenstadt
Dieser Strategie der Regierung stimmte der Kantonsrat am
Mittwoch im Grundsatz zu. Mit der Abweichung, dass das
Spital Walenstadt noch zwei Jahre erhalten bleiben solle,
solange die Möglichkeit für eine Zusammenarbeit mit den
Nachbarkantonen bestünde.
Man muss schwierige
Entscheide für das Gesamtwohl fällen.
Die Fraktionen stimmten nicht ohne Zähneknirschen den
Spitalschliessungen zu. «Die lähmende Unsicherheit muss
ein Ende haben», argumentierte der Sprecher der Grünen,
Meinrad Gschwend. Und CVP-Sprecher Peter Boppart sagte:
«Man muss schwierige Entscheide für das Gesamtwohl
fällen.»
Spitalschliessungen in den
Regionen werden verheerend sein.
Gegen die Vorlage der Regierung stellten sich einzelne
Vertreter der Regionen und als einzige Fraktion die SP.
«Spitalschliessungen in den Regionen werden verheerend
sein», argumentierte SP-Sprecher Dario Sulzer. Es handle
sich um eine Abbauvorlage und der volkswirtschaftliche
Schaden werde ausgeblendet: «Die Gesundheitsversorgung
muss uns etwas wert sein.»
Die Session im St. Galler Kantonsrat wurde nach langer
Diskussion am Mittwoch unterbrochen und wird am Donnerstag
weitergeführt. Dann wird auch die Schlussabstimmung
durchgeführt, wobei die wichtigsten Entscheide schon am
Mittwoch gefallen sind.
La cifra de contagiados por coronavirus tuvo un
nuevo incremento este martes, pasando de 733.860 a
738.020, según el Ministerio de Salud.
17.9.2020
Medizinisches
17.9.2020: Das RKI ist eine LÜGENBUDE -
Corona19 ist fast alles ungültig, gelogen und
vorsätzlicher Giga-BETRUG: Aufgedeckt: Corona-Maßnahmen sind rechtswidrig und
beruhen auf vorsätzlichem Statistik-Betrug
https://www.anonymousnews.ru/2020/09/17/coronamassnahmen-sind-rechtswidrig/
<Das Robert-Koch-Institut fälscht vorsätzlich die
Statistiken und verstößt allein damit schon gegen das
Infektionsschutzgesetz. Das Merkel-Regime nimmt diese
manipulierten Zahlen aber zum Anlass für seine
Corona-Maßnahmen, die unsere Freiheitsrechte
einschränken.
Es beginnt mit einer Lüge. Seit Monaten, Woche für Woche,
Tag für Tag. Immer, wenn das Robert-Koch-Institut (RKI) im
„Täglichen Lagebericht zur Coronavirus-Krankheit
(COVID-19)“ in großer Aufmachung gleich am Anfang die
Fallzahlen bzw. die bestätigten Fälle von COVID-19 nebst
Todeszahlen vermeldet. 255.366 Fälle sind es zum Beispiel
am 10. September 2020, darunter angeblich (so wörtlich) „9.341 Todesfälle
im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen“.
Diese Zahlen sind falsch. Denn die Zählweise des RKI
entspricht nicht der deutschen Gesetzeslage, dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG). Was und wie gezählt wird,
steht nicht im Belieben des RKI (eines Bundesinstituts im
Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministers) sowie der
Gesundheitsminister und -behörden von Bund und Ländern.
Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als
COVID-19-Fälle und setzt sie
COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich (siehe unten 1).
Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG (siehe
2.). Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion
und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG (siehe
3. u. 4.).
Ein gesetzlich korrekter Ausweis der Fallzahlen wäre um
so wichtiger, als die Infektionszahlen Dreh- und
Angelpunkt für staatliches Handeln sind, insbesondere für
die Beibehaltung und Verschärfungen von
COVID-19-Maßnahmen, und auch von den Gerichten wie eine
gottgleiche Offenbarung behandelt werden. Wie gerade erst
in einem Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
festgestellt wurde, gibt es bei den zuständigen Behörden,
zumindest im Land Bayern, keine Akten über die
Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen; man hat sich
dort ausschließlich auf die Lageberichte des RKI und des
Landesgesundheitsamts verlassen (siehe hier).
„In Einklang mit den internationalen Standards der
WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen
Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein
oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als
COVID-19-Fälle. Im folgenden Bericht sind unter
„COVID-19-Fällen“ somit sowohl akute
SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen
zusammengefasst.“
Auf S. 10 heißt es ganz ähnlich:
„Im Lagebericht werden die bundesweit einheitlich
erfaßten und an das RKI übermittelten Daten zu
laborbestätigten COVID-19-Fällen (COVID-19-Erkrankungen
und akute SARS-CoV-2-Infektionen) dargestellt.
COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie
Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß IfSG an das
zuständige Gesundheitsamtz gemeldet.“
Das RKI zählt also
labordiagnostische SARS-CoV-2-Nachweise als
COVID-19-Fälle, wobei es darunter akute Infektionen und
Erkrankungen zusammenfasst. Kurz gesagt: Labornachweise =
akute Infektionen / Erkrankungen. Eine unzulässige, weil
dem IfSG widersprechende Gleichsetzung (siehe unten).
Labordiagnostischer Nachweis bedeutet, dass ein
positives Ergebnis eines COVID-19-Labortests vorliegt.
Üblicherweise handelt es sich dabei um sogenannte
PCR-Tests. Mittels dieser Tests werden für ein Virus
charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und damit
das Vorhandensein von Virusmaterial festgestellt.
2. Wie das Gesetz Infektionen definiert
Was sind nun Infektionen im Sinne des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG)?
Infektion ist gemäß § 2 IfSG
„die Aufnahme eines Krankheitserregers
und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im
menschlichen Organismus“. Der zentrale Begriff ist
hier der des Krankheitserregers. Und ebenfalls gemäß § 2
IfSG ist „Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens
(Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen
eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen
kann.“
Das hier entscheidende Kriterium ist die
Vermehrungsfähigkeit: Ein Virus ist nur dann ein
Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes, wenn es
vermehrungsfähig ist. Und eine Infektion besteht nur, wenn
ein vermehrungsfähiges Virus aufgenommen worden ist.
Anmerkung: Genau genommen reicht es nach der juristischen
Kommentarliteratur (Kiessling, § 2 IfSG, Rz. 5) für eine
Infektion noch nicht einmal, dass ein
vermehrungsfähiger Krankheitserreger in den Körper
aufgenommen wurde; erforderlich ist auch eine Entwicklung
oder Vermehrung im Körper. Darauf soll es hier aber nicht
ankommen.
Labornachweise sind somit nur dann COVID-19-Infektionsfälle
im Sinne des IfSG, wenn vermehrungsfähiges Virusmaterial
vorhanden ist.
Zwischenbemerkung: Das RKI beruft sich für seine
Zählweise auf die Falldefinition der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ob das statthaft ist,
erscheint höchst fraglich. In der Falldefinition werden
die bestätigten COVID-19 Fälle wie folgt definiert:
„Eine Person mit Labornachweis einer COVID-19-Infektion unabhängig
von klinischen Anzeichen und Symptomen“ (im
Original: „A person with laboratory confirmation of
COVID-19 infection, irrespective
of clinical signs and symptoms.“).
Es besteht ein kaum merklicher, aber um so wesentlicher
und vor allem juristisch bedeutsamer Unterschied zwischen
WHO und RKI: Die WHO fordert den Nachweis einer Infektion,
das RKI lässt den Nachweis von SARS-CoV-2 (also des Virus)
genügen. Das RKI hat das Wort „Infektion“ einfach
weggelassen.
3. Was positive PCR-Tests nachweisen und was nicht
Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein
Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird
durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt.
PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen
vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem
Virusmaterial unterscheiden.
Das dürfte mittlerweile Allgemeinwissen sein. Wem das
klar ist, der kann die nachfolgend vorsorglich
aufgeführten Zitate überspringen.
„Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur
klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger
Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung
verwendet werden.“
„Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für
das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer
andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung
nicht zwischen vermehrungsfähigen
und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen
unterscheidet.“
„Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in
Proben; er reagiert damit nicht nur auf das
vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende
Reste.“
„Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger
charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und
nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr
vermehrungsfähigen Keimen.“
„Innerhalb weniger Stunden gelingt hier der parallele
Nachweis einer Vielzahl der in Frage kommenden viralen
Erreger. Allerdings erlaubt der Nukleinsäurenachweis
keine Aussage über die Vermehrungsfähigkeit oder
Infektiosität der Erreger.“
Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie
der Charite Berlin laut einem Artikel im Spiegel:
„Deshalb bringt Drosten einen sogenannten Freitest
ins Spiel, der nachweist, ob jemand noch infektiös ist.
Ein PCR-Test allein reicht dafür nicht aus, weil er nur
aussagt, ob eine Probe Erbgut des Coronavirus Sars-CoV-2
enthält oder nicht.“
„Doch am Ende der Infektion wird die
Empfindlichkeit [der Tests, Anm.] zum
Problem: Dann finden sich im Rachen vielleicht noch
Bruchstücke von SARS-CoV-2, die sich nicht mehr
vermehren können, aber trotzdem reagiert die extrem
empfindliche PCR. In exakten Versuchen wurde
nachgewiesen, dass sich bei Patienten kein aktives Virus
mehr isolieren ließ, die PCR aber noch einige Tage
weiter positiv blieb.“
Hier ist der DLF begrifflich etwas ungenau: Wenn es kein
vemehrungsfähiges Virus mehr gibt, befindet man sich nicht
am Ende einer Infektion, sondern nach einer
Infektion, gemäß IfSG besteht also keine Infektion.
4. Positive PCR-Tests weisen keine Infektion nach
Ergebnis: Der Labornachweis von
SARS-CoV-2(-Virusmaterial) belegt noch keine
COVID-19-Infektion. Oder anders gesagt: Wer
Coronavirus-Material in sich hat, ist längst nicht
infiziert im Sinne des Gesetzes. Auch dann nicht, wenn die
Tests ordnungsgemäß funktionieren. Es geht hier nämlich
ausdrücklich nicht um die Problematik etwaig fehlerhafter
Fallzahlen (sogenannte falsch-positive Tests) wegen
falscher Meßergebnisse infolge von Laborfehlern und
dergleichen.
Mittels PCR-Tests läßt sich nur das Vorhandensein von
SARS-CoV-2-Erbguts feststellen, nicht, ob aktuell
vermehrungsfähiges Virenmaterial und damit ein
Krankheitserreger tatsächlich vorhanden ist und eine
Infektion im Sinne des deutschen Infektionsschutzgesetzes
besteht. Um dies festzustellen, bedürfte es weiterer
Tests, die aber regelmäßig nicht durchgeführt werden.
Ob man aus einem (ordnungsgemäß zustandegekommenen)
positiven PCR-Test zumindest schlussfolgern kann,
dass irgendwann eine Infektion vorgelegen
hat oder auch Fälle denkbar sind, bei denen niemals
eine Infektion erfolgt war, ist unklar. Das ist aber auch
unerheblich, da das RKI positive Tests als akute
Infektionen zählt.
Man kann allenfalls anhand der Zahl der
Vervielfältigungszyklen beim PCR-Test auf das
Vorhandensein von vermehrungsfähigem Virusmaterial
mutmaßen. Je weniger Vervielfältigungen erforderlich sind,
um Virusmaterial festzustellen, um so höher ist die
Wahrscheinlichkeit, dass auch vermehrungsfähiges
Virusmaterial vorhanden ist. Man ist sich aber in der
Wissenschaft nicht einig, wie viele Zyklen dazu
erforderlich sind. Die Labore übermitteln zumeist keine
Informationen zur Anzahl der den Tests zugrundeliegenden
Zyklen an RKI und Gesundheitsämter, und wenn doch, werden
diese nicht ausgewertet.
Mit anderen Worten: Niemand weiß, wie viele der positiv
Getesteten Infizierte im Sinne des IfSG sind. Angaben zu
steigenden Infektionszahlen und Neuinfektionen sind
zwangsläufig falsch.
Noch ärger ist die Falschzählerei des RKI übrigens bei
den Todeszahlen. Das RKI schreibt von Todesfällen „im
Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung“. Auch
der Begriff „Kranker“ ist in § 2 IfSG geregelt (= Person,
die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist)“. Im
IfSG-Komnentar von Eckart/Winkelmüller heißt es etwas
konkreter zu § 2 Rz. 25:
„Erkrankt ist die Person, wenn sie
Symptome einer bestimmten übertragbaren Krankheit
aufweist und diese Symptome diagnostisch bestätigt sind.“
Es bedarf also einer diagnostischen Bestätigung der
Symptome. Ein positiver PCR-Test bestätigt aber nicht das
Vorhandensein von Symptomen. Ein Zusammenhang mit einer
Erkrankung besteht also aufgrund eines positiven Tests
nicht.
5. Unzureichende Tatsachengrundlage für staatliche
Corona-Maßnahmen
Die Zahl der positiven Corona-Testergebnisse zu
veröffentlichen, ist an sich nicht zu beanstanden.
Schließlich sind gemäß IfSG – worauf das RKI
zutreffend hinweist – positive (und negative)
Testergebnisse an die Behörden zu melden.
Nicht mit dem IfSG vereinbar ist es aber, die positiven
Tests allesamt auch als (akute) COVID-19-Infektionen auszugeben,
ohne zu wissen, bei wie vielen überhaupt eine Infektion
vorliegt. Insofern ist es letztlich auch unerheblich, ob
sich die Falldefinitionen von WHO und RKI unterscheiden
(siehe oben). Das IfSG ist maßgeblich. Und das erfordert,
die Zahl der positiven Tests und die Zahl der Infektionen
strikt auseinanderzuhalten. Das RKI nimmt diese
Unterscheidung nicht vor. Und vermeldet überdies
Todesfälle als angbelich im Zusammenhang mit einer
COVID-19-Erkrankung stehend, ohne Rücksicht darauf, ob
eine COVID-19-Erkrankung vorgelegen hat, wie es das IfSG
verlangt.
Natürlich kennen RKI und der Bundesgesundheitsminister
ebenso wie die Gesundheitsminister und -ämter der
Bundesländer die gesetzliche Definition von Infektion und
Erkrankung. Und sie wissen natürlich auch,
dass positive PCR-Tests allein keinen Nachweis für
akute COVID-19-Infektionen oder -Erkrankungen erbringen.
Dennoch zählen sie solche bloßen Virusnachweise als akute
COVID-19-Infektionen und als Todesfälle im Zusammenhang
mit einer VOVID-19-Erkrankung. Das kann man somit je nach
Gusto als Lüge, Irreführung, Täuschung oder politischen
Betrug bezeichnen.
Die meisten Medien – egal ob öffentlich-rechtlich
oder privat – beteiligen sich daran und erweisen sich als
Claqueure der Regierung. Sie übernehmen diese Zahlen
kritiklos und sprechen von bestätigten Infektionen,
nachweislich Infizierten oder Corona-Toten (siehe
beispielhaft hier, hier oder hier).
RKI und Gesundheitsbehörden berufen sich bei der
Beibehaltung und Verschärfung von Maßnahmen häufig auf
steigende Infektionszahlen (wie kürzlich in Berlin, als
die Verschärfung der COVID-19-Verordnung ausdrücklich mit
steigenden Infektionszahlen begründet wurde) oder auf eine
bestimmte Zahl von Neuinfektionen (zum Beispiel 50
Neuinfektionen pro Landkreis) und greifen dabei auf die
Daten der Lageberichte von RKI und
Landesgesundheitsbehörden zurück. Derartig begründete
Gefahrenprognosen sind wegen unzureichender bzw. fehlender
Tatsachengrundlage hinfällig, darauf gegründete Maßnahmen
rechtswidrig. Die tatsächliche oder angebliche Sorge um
den Gesundheitsschutz entbindet die Behörden nicht von
ihrer Pflicht, das Gesetz zu beachten.>
Maskenterror
Masken schützen vor Viren nicht
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2930009873767830&set=a.455313491237493&type=3&theater
<Im PDF der WHO mit dem
Titel: “Überlegungen zur Zustimmung bei der Impfung von
Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren” heißt
es auf Seite 3 unter Absatz 3
Ein Verfahren der stillschweigenden
Zustimmung, bei dem die Eltern durch soziale
Mobilisierung und Kommunikation, manchmal auch durch
direkt an die Eltern gerichtete Briefe, über die
bevorstehende Impfung informiert werden. In der Folge gilt die
physische Anwesenheit des Kindes oder Jugendlichen,
mit oder ohne begleitenden Elternteil bei der
Impfsitzung, als Einverständniserklärung. Diese Praxis basiert auf dem
Opt-out-Prinzip, und von Eltern, die nicht in die
Impfung einwilligen, wird implizit erwartet, dass
sie Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass
ihr Kind oder Jugendlicher nicht an der Impfsitzung
teilnimmt. Dazu kann auch gehören, das Kind oder den
Jugendlichen an diesem Impftag nicht zur Schule zu
schicken lassen, wenn die Impfstoffabgabe über
Schulen erfolgt.
3. An implied consent processby which parents
are informed of imminent vaccination through social
mobilization and communication, sometimes including
letters directly addressed to the parents. Subsequently,
the physical presence of the child or adolescent, with
or without an accompanying parent at the vaccination
session, is considered to imply consent. This practice
is based on the opt-out principle and parents who do not
consent to vaccination are expected implicitly to take
steps to ensure that their child or adolescent does not
participate in the vaccination session. This may include
not letting the child or adolescent attend school on a
vaccination day, if vaccine delivery occurs through
schools. Quelle:
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat weitere Lockerungen
der Corona-Regeln beschlossen. Freuen dürfte das vor allem
Gastronomen und Veranstalter. Unter bestimmten Bedingungen
darf sogar der Mindestabstand von 1,50 Metern
unterschritten werden.
Österreich 17.9.2020: Statt zuzugeben, dass
bis 80% der Corona19-Tests FALSCH-positiv sind, wird auf
einen zweiten Lockdown hingearbeitet: Die Regierung Kurz
hat den Verstand verloren: Verschärfungen fix: Feiern auf 10 Personen beschränkt,
Maske beim Wirt
https://www.krone.at/2232028
<Die Bundesregierung hat am Donnerstag in einer
Pressekonferenz (Video oben) über die aktuellen
Entwicklungen im Kampf gegen das Coronavirus informiert. Wie
bereits im Vorfeld durchgesickert war, wurden bei dem Termin
neue Verschärfungen der Präventionsmaßnahmen bekannt
gegeben. Im Fokus steht dabei vor allem die Gastronomie,
hier gilt ab Montag auch für geschlossene Veranstaltungen:
Sperrstunde um 1 Uhr. Allerdings werden auch Feiern und
Veranstaltungen in Innenräumen (Privatwohnungen ausgenommen)
auf zehn Personen begrenzt - Sozialkontakte müssten
österreichweit wieder eingeschränkt werden, so die
Regierung. Und: Beim Wirt gilt auch für Gäste nun wieder
Maskenpflicht, sofern man nicht am Tisch sitzt.
Schankbetrieb wird damit de facto unmöglich.
Die neuen Massnahmen der Bundesregierung im
Überblick:
Sozialkontakte:
-- Beschränkung für Feiern und Veranstaltungen in
Innenräumen auf 10 Personen.
-- Ausgenommen sind Begräbnisse sowie religiöse
Veranstaltungen, Demonstrationen eetc. - heier sollen
weiterhin spezielle Regeln gelten.
Nachtgastronomie:
-- Die Sperrstunde mit 1 Uhr gilt auch fur geschlossene
Veranstaltungen.
-- Die Bundesländer können die Sperrstunde auch früher
ausrufen, sofern sie das für notwendig erachten.
Mund-Nasen-Schutz:
-- In der Gastronomie gilt der Mund-Nasen-Schutz für
Gäste, sofern sie nicht sitzen.
-- Auf Märkten und Messen wird es eine Verpflichtung
geben, den Mund-Nasen-Schutz auch im Freien zu tragen.
Alle Massnahmen gelten ab Montag (0 Uhr) in ganz
Österreich.
„Bars und geschlossene Veranstaltungen sehr
stark betroffen“
„Sehr stark betroffen“ seien derzeit Bars und
geschlossene Veranstaltungen, „wo über die
Sperrstunde hinaus gefeiert wird“. Auch sei der
„After-Soccer-Bereich“ ein Problem, führten
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) als „selbst
leidenschaftlicher Fußballfan“ aus. Private
Feierlichkeiten seien ein „roter Faden“ in dieser
Pandemie, auch Märkte oder Messen. Diese nun
präsentierten Zusatzmaßnahmen seien aber punktgenaue
Antworten, so Anschober.
„Intensivere Kontrollen“
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erklärte sich zum
„Mahner“, was „keine sympathische Rolle“ sei, wie er
wisse. Aber die Sperrstunden würden gerade bei
Nachtclubs auch noch „intensiver kontrolliert“,
drohte der Minister Strafen bis zu 1450 Euro an.
„Alles, was Freude macht, ein Ort der Ansteckung“
Alles, was Freude mache, sei „ein Ort der Ansteckung“,
bekräftigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Die
Infektionen in der Vergangenheit seien vor allem indoor und
bei privaten Kontakten erfolgt. Dabei habe es mehr als eine
„Verdoppelung der Zahlen bei den Neuinfizierten gegeben“,
sagte Kurz. „Nicht überall ident und gleich dramatisch, aber
in ganz Österreich steigen die Zahlen an“,
erinnerte der ÖVP-Chef. „Wir müssen jetzt reagieren, um einen zweiten Lockdown zu verhindern,
um nicht nur die gesundheitlichen Konsequenzen möglichst
abzufedern, sondern um negative Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort so gut es geht abzufedern.“
„Einschränkungen in privaten Räumen nicht
möglich“
Kurz präzisierte auf eine entsprechende Frage, dass
es „in privaten Räumen verfassungsrechtlich nicht
möglich ist, solche Vorschriften zu machen“. Die
meisten Wohnungen seien aber ohnehin nicht groß
genug, um gegen die neuen Auflagen zu verstoßen.
Diese zielten besonders auf Feste oder Partys von
Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften in
Lokalen ab. „Das betrifft die Geburtstagsfeier
genauso wie das Ausgehen am Abend in einer Gruppe
oder das Public Viewing eines Fußballspiels in der
Gemeinschaft“, so Kurz.
Gemeint sind also privat organisierte Feiern in
Innenräumen, nicht aber Treffen in privaten
Räumlichkeiten, also in Wohnungen oder Häusern. Man
könne außerdem nicht verhindern, dass sich etwa
Gruppen im Wirtshaus auf zwei Tische aufteilen,
meinte der Kanzler. Der Großteil der Menschen würde
sich aber an solche Vorgaben halten, wisse man aus
der Vergangenheit. Im Outdoorbereich bleibt die
Grenze von 100 Personen bestehen, bei professionell
organisierten Events gebe es weiterhin spezielle
Regeln.
Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung
im Überblick:
Sozialkontakte
Beschränkung für Feiern und Veranstaltungen in
Innenräumen auf zehn Personen.
Ausgenommen sind Begräbnisse sowie religiöse
Veranstaltungen, Demonstrationen etc. - hier
sollen weiterhin spezielle Regeln gelten.
Nachtgastronomie
Die Sperrstunde mit 1 Uhr gilt auch für
geschlossene Veranstaltungen.
Die Bundesländer können die Sperrstunde auch
früher ausrufen, sofern sie das für notwendig
erachten.
Mund-Nasen-Schutz
In der Gastronomie gilt der Mund-Nasen-Schutz
für Gäste, sofern sie nicht sitzen.
Auf Märkten und Messen wird es eine
Verpflichtung geben, den Mund-Nasen-Schutz auch im
Freien zu tragen.
Alle Maßnahmen gelten ab Montag (0 Uhr) in ganz
Österreich.
Maskenpflicht auf Wiener Märkten Eine der Verschärfungen hatte die Stadt Wien
bereits Donnerstagmittag bekannt gegeben: Auf den Wiener
Märkten ist ab Samstag angesichts der steigenden
Coronavirus-Fallzahlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
vorgeschrieben. Bereits seit vergangenem Montag ist
außerdem bundesweit in öffentlich zugänglichen Innenräumen
grundsätzlich wieder Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Gesundheitsminister „kontrollierte“ Maskenpflicht in
Wien
Gesundheitsminister Anschober machte sich am Donnerstag vor
der Pressekonferenz der Regierung noch selbst ein Bild von der Situation in
der Wiener Innenstadt (siehe Diashow oben). Nach einem
Lokalaugenschein in diversen Geschäften, Museen und in der
U-Bahn sei er „ein gutes Stück optimistischer als zuvor“,
zumindest, was die Maske betrifft. Beim allseits bekannten
Babyelefanten gebe es allerdings Nachholbedarf, so das
Urteil des Ministers. Die besuchten Örtlichkeiten seien
spontan und zufällig gewählt worden, wurde betont.>
========
Dänemark
DK 17.9.2020: Die Hetze durch meist FALSCHE
Corona19-positive Testergebnisse läuft auf Hochtouren: DK
setzt gleich GANZ Österreich auf Rot: Corona-Reisewarnung: Dänemark setzt ganz Österreich auf
Rote Liste
https://www.krone.at/2232392
<Nachdem am Mittwoch Wien von Deutschland und Belgien
zum Corona-Risikogebiet erklärt wurde, folgte am
Donnerstag eine Reisewarnung durch Dänemark für ganz
Österreich. Das Land rät ab sofort von allen nicht
unbedingt notwendigen Reisen nach Österreich ab. Das
staatliche „Serum Institut“ (SSI) setzte Österreich am
Donnerstag auf die Liste jener Länder, welche die
dänischen Risikokriterien nicht erfüllen. Jene Reisende,
die aus Österreich nach Dänemark zurückkommen, werden ab
sofort aufgefordert, sich einem Covid-Test zu unterziehen.
Bereits am Mittwoch hatte das dänische
Außenministerium avisiert, dass Österreich, ebenso
wie die Niederlande und Portugal, die in Dänemark
geltende „Schmerzgrenze“ von 50 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohner in der Woche überschritten habe.
Wien steht schon seit vergangener Woche auf der
Roten Liste des SSI.
Wien für deutsche Behörden Risikogebiet Erst am Mittwoch ist Wien von den
deutschen Behörden zum Risikogebiet erklärt worden.
Einreisende aus Wien müssen sich in Deutschland
verpflichtend auf das Coronavirus testen lassen,
sofern sie kein negatives Testergebnis vorweisen
können, das höchstens 48 Stunden alt ist. Solange
kein negatives Ergebnis vorliegt, müssen sie sich
für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben.
„Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das
Bundesland Wien wird aufgrund hoher Infektionszahlen
derzeit gewarnt“, erklärte das Auswärtige Amt in
Berlin.
Auch Belgien erklärt Wien zur Roten Zone Am Mittwochabend wurde dann bekannt, dass
die Bundeshauptstadt auch in Belgien als Rote Zone
gilt. Auf der Website des belgischen
Außenministeriums ist diese Aktualisierung der
Corona-Situation bereits vermerkt. Die verschärften
Einreisebestimmungen für Reisende aus Wien sollen ab
Freitag gelten. Diese besagen, dass ein
verpflichtender Covid-19-Test und eine 14-tägige
Quarantäne zu absolvieren sind.
Den Dänen wird von nun an auch von Reisen in die Schweiz,
nach Österreich sowie nach Portugal, Ungarn und in
die Niederlande abgeraten. Grund dafür
sind die in den fünf Ländern gestiegenen
Corona-Infektionszahlen, wie das dänische
Aussenministerium am Donnerstag mitteilte.
Damit empfiehlt es seinen Bürgern mittlerweile, von
nicht notwendigen Reisen in eine ganze Reihe von
Ländern des Schengenraums abzusehen. Das liegt zum
einen an den Fallzahlen des jeweiligen Staates, zum
anderen auch an den dortigen Einreisebeschränkungen.
Dänemark aktualisiert seine Reiserichtlinien jeden
Donnerstag. Von nicht notwendigen Reisen raten die
dänischen Behörden ab, wenn es in dem jeweiligen Land
mehr als 30 wöchentliche Corona-Neuinfektionen pro
100'000 Einwohner gegeben hat. Damit die Massnahme
rückgängig gemacht wird, muss dieser Wert auf unter 20
fallen. Wenn man aus einem der betroffenen Länder nach
Dänemark zurückkehrt, wird man aufgefordert, für
14 Tage zu Hause zu bleiben. Ins Land
gelassen wird nur, wer dafür einen triftigen
Einreisegrund hat.
Dänemark hatte im März zu Beginn der Coronakrise
strikte Massnahmen ergriffen und die Ausbreitung des
Coronavirus damit vergleichsweise schnell unter
Kontrolle bekommen. Seit einiger Zeit mehrt sich die
Zahl der Neuinfektionen wieder, zuletzt stiegen die
Werte vor allem in der Region um die Hauptstadt
Kopenhagen. (SDA)>
Nun ist es soweit: Roboter sollen die Maskenpflicht
durchsetzen. Pepper, entwickelt von SoftBank Robotics,
ist der weltweit erste Maskenerkennungsroboter. "Setzen Sie
Ihre Maske richtig auf", fordert die Maschine den
menschlichen Untertan auf, wenn es nach...
18.9.2020: Hetze gegen München wegen
Corona19-Tests, die um bis zu 80% FALSCH-positiv sind: München erreicht Corona-Grenzwert – Oberbürgermeister
verschärft Maßnahmen
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/muenchen-erreicht-corona-grenzwert-oberbuergermeister-verschaerft-corona-massnahmen-a3338613.html
<München hat als erste Millionenstadt in
Deutschland die von Bundeskanzlerin Angela Merkel
festgelegte Schwelle von 50 positiven
Corona-Testergebnissen pro 100.000 Einwohner in sieben
Tagen überschritten.
Insgesamt wurden nach Daten des Landes-Gesundheitsamtes
LGL seit vergangenem Freitag 746 Münchner positiv auf
Corona getestet. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD)
kündigte an, die Entwicklung am Wochenende abzuwarten, ehe
er weitergehende Schutzmaßnahmen ergreift.
„Was passieren kann, ist, wenn wir den Wert über 50
dauerhaft haben werden, dass wir beispielsweise die Zahl
der zulässigen Teilnehmer an privaten Feiern wieder
halbieren werden. Das heißt nur noch 50 in geschlossenen
Räumen und hundert unter offenem Himmel. Und dass wir auch
über weitere Dinge nachdenken. Wie beispielsweise kann es
eine geänderte Sperrstunde geben?“, sagte Reiter am
Freitag.
Reuter will sich nicht mehr an RKI-Daten orientieren
„Mich ärgert es einfach, dass man nach sechs Monaten
Corona-Pandemie nicht in der Lage ist, als Institut wie
das RKI vernünftig Daten zu übermitteln. Und ich werde sie
in Zukunft auch nicht mehr als Basis nehmen für
Entscheidungen, die die Bürgerinnen und Bürger in dieser
Stadt betreffen“, sagte Reiter weiter.
Die Gastronomie-Besitzer warnt der Oberbürgermeister:
„Ich will nicht der Spielverderber sein… an die
Gaststätten- Betreiberinnen und -Betreiber kann ich nur
appellieren. Wir werden sehr rigoros kontrollieren, dass
die Regeln eingehalten werden. Denn Bilder, die durch die
Welt gehen, wo wieder Menschen auf den Bänken stehen und
sich zuprosten, ohne Abstand, ohne Maske, die will ich
nicht sehen. Und die wird es auch nur einmal geben, wenn
es ist.“
München hatte für Party-Hotspots sowie für die
Theresienwiese, auf der am Samstag das Oktoberfest
eröffnet worden wäre, bereits zuvor ein Alkoholverbot
erlassen.
Vorerst keine Schulschließungen geplant
Schulschließungen lehnte Reiter vorerst ab, setzt dafür
auf eine Verschärfung der Maskenpflicht: „Bei der
aktuellen Situation werden wir nicht daran denken, ich
jedenfalls nicht, den Schulbetrieb einzuschränken oder die
Kinderbetreuung weiter einzuschränken“, so Reiter weiter.
„Was passieren wird, ist, dass die Maskenpflicht für die
Schulkinder fortgesetzt wird. Anders als es im Laufe
dieser Woche schon mitgeteilt wurde.“
In den letzten Wochen ist es nach einer Test-Invasive des
Landes Bayern unter Ministerpräsident Markus Söder zu
einem Anstieg von positiven Corona-Testergebnissen
gekommen. Berichte über einen drastischen Anstieg an
akuten Covid-19-Erkrankungen gibt es nicht. Die Anzahl von
Intensivpatienten mit COVID-19 ist deutschlandweit nach
wie vor niedrig. (reuter/nh)>
Langsam werden die "Zivilschützer" und Gesundheitswächter zu
Psychopathen: Nach dem nun doch verhängten absoluten
Zuschauerverbot zum Bundesliga-Auftakt in der Münchner
Allianz-Arena sind nicht nur Fußballfans fassungslos.
Inzwischen fragen sich auch wohlwollende
Corona-"Maßnahmen-Masochisten", ob Bayerns...
18.9.2020: Die Regierungen lassen ganze
Bevölkerungen "durchtesten" - und bis zu 80% sind
FALSCH-positiv-Getestete - aber die NWO-Medien verbreiten
PANIK: Alarmierende Zahlen: Covid-Neuinfektionen in EU steigen
zum Teil rasant
https://www.krone.at/2233184
Als Reaktion auf die steigenden Coronavirus-Zahlen
werden in Islands Haupstadt Reykjavik die Pubs
geschlossen. Gesundheitsministerin Svandís
Svavarsdóttir will nach dem Wochenende entscheiden,
wie es weitergeht.
Die Pflicht zur Gesichtsbedeckung ist ein Verstoß gegen die
Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, denn sie stellt die
Eigenschaft des Menschen als Subjekt infrage. von Benjamin
Aaron Herre bei Rubikon Bei den Diskussionen über die
gesundheitlichen Auswirkungen und...
Kiel 19.9.2020: Maskenpflicht 8 Stunden am
Tag ist wie eine Gesetzesänderung - Widerspruch hat
aufschiebende Wirkung: Schule muss Maskenpflicht aufheben – Eltern setzen sich
vor Gericht durch
https://opposition24.com/schule-muss-maskenpflicht-aufheben-eltern-setzen-sich-vor-gericht-durch
<Kiel: Nachdem Eltern Klage vor dem
Verwaltungsgericht eingereicht haben, muss die
Tori-Jensen-Schule die Maskenpflicht für Schüler aufheben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin heißt
es in dem Beschluss, der der Redaktion vorliegt.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs
vom 10.08.2020 gegen die Verpflichtung zum Tragen
eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht bei der
Antragsgegnerin wird festgestellt. Die Kosten des
Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Der Streitwert
wird auf 5.000,00 ¤ festgesetzt.
Gründe:
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen
Rechtsschutzes gegen die Regelung im Hygienekonzept seiner
Schule, bis zum 24.08.2020 eine Mund-Nasen-Bedeckung auch
während des Unterrichts zu tragen.
Das Begehren des Antragstellers ist nach §§ 88, 122 VwGO
als Antrag auf Feststellung einer bestehenden
aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 10.08.2020
gegen die Anordnung der Schule vom 07.08.2020 auszulegen,
denn sein Antrag ist erkennbar
darauf gerichtet, ohne Mund-Nasen-Bedeckung an dem
Schulunterricht bei der Antragsgegnerin teilnehmen zu
können.
Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist statthaft, weil die
Regelung zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung im
Unterricht einen Verwaltungsakt iSe Allgemeinverfügung
gemäß § 106 Abs. 2 L VWG darstellt, dessen Suspendierung
dem Antragsteller bereits genügt, um sein Rechtschutzziel
zu erreichen.
Die Antragsgegnerin hat (wohl) auf die Empfehlung des
Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
(Empfehlung abrufbar unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Fragen_und_Antworten/Gesundheit_Hygien
e/maskenpflicht_s.html) am 07.08.2020 ein Hygienekonzept
zum Schuljahresbeginn 2020/2021 (Hygienekonzept abrufbar
unter;
http://toni-Jensen-gemeinschaftsschule.de/hygienekonzept-zum-schuljahresbeginn)
aufgestellt, in dem sie eine grundsätzliche Maskenpfücht
(Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände, im
Schulgebäude und zunächst bis zum 24.08.2020 auch im
Unterricht anordnete. Die angegriffene Verpflichtung zum
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht stellt
einen Verwaltungsakt iSe Allgemeinverfügung gemäß § 106
Abs. 2 LVwG dar. Danach ist eine Allgemeinverfügung jeder
Verwaltungsakt,der sich an einen nach allgemeinen
Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis
richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer
Sache oder ihrer Benutzung durch die Allgemeinheit
betrifft. Ein Verwaltungsakt ist nach der gesetzlichen
Definition des § 106 Abs. 1 LVwG jede Verfügung,
Entscheidung oder andere öffentlich rechtliche Maßnahme,
die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem
Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf
unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Eine Regelung ist anzunehmen, wenn für den Betroffenen
unmittelbare Rechtsfolgen gesetzt werden. Im
Schulverhältnis gilt dabei die Besonderheit, dass
pädagogisch motivierte Anregungen und Anleitungen keine
Regelungen in diesem Sinne darstellen; es handelt sich um
schlichtes Verwaltungshandeln. Das gilt für die
„Spielregeln“ des schulischen Alltags und die Maßnahmen zu
deren Durchsetzung (z.B. Ermahnung, Nachsitzen etc.),
nicht aber für Maßnahmen stärkerer Intensität wie z.B.
Ordnungsmaßnahmen (vgl. Rux, Schulrecht, Auflage 2018, §
4, Rn. 1545; OVG Schleswig, U v. 05.11.1994 – 3 L
36/92-juris Rn. 22).
Mögen die allgemeinen im Hygienekonzept der
Antragsgegnerin geregelten Maßnahmen (Einbahnprinzip,
regelmäßiges Lüften, Reinigung der Oberflächen in den
Fachräumen nach dem Unterricht) keine Verwaltungsakte
sein. sondern schulintern Verfahrensweisen zur
Infektionshygiene iSd § 36 Abs. 1 Nr. 1 lfSG festlegen,
gilt dies nicht für die Regelung zur
Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Denn die Verpflichtung
zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung im Unterricht und
damit u.U. für acht Stunden und länger weist eine
erhebliche Intensität auf, die im Hinblick auf Art. 2 Abs.
1 GG grundrechtsrelevant ist und schon aus diesem Grund
Verwaltungsaktsqualität hat.
Gegen die im Hygienekonzept enthaltene Anordnung zum
Tragen eines Mund-NasenSchutzes im Unterricht hat der
Antragsteller mit Schreiben vom 10.08.2020 Widerspruch
erhoben. Zwar verwendet der Antragsteller in keinem der
beiden Schreiben vom 10.08.2020, die an die
Antragsgegnerin gerichtet sind, ausdrücklich das Wort
„Widerspruch“; dies ist aber auch nicht notwendig. Aus.dem
Inhalt der Schreiben wird hinreichend deutlich, dass sich
der Antragsteller gegen das Tragen der
Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht wendet, die Auffassung
vertritt, dass keine Maskenpflicht im Unterricht besteht
und eine Teilnahme am Unterricht ohne Tragen des
Mund-Nasen-Schutzes erreichen möchte. Damit sind die
Schreiben als Widersprüche anzusehen.
Der Widerspruch gegen die als Verwaltungsakt zu
qualifizierende Anordnung entfaltet nach § 80 Abs. 1 VwGO
von Gesetz wegen aufschiebende Wirkung. Einen
Sofortvollzug hat die Antragsgegnerin nicht angeordnet.
Ein gesetzlicher Sofortvollzug besteht nicht. Das
Schulgesetz enthält keine entsprechende Regelung.
Allerdings bestimmt § 28 Abs. 3 iVm § 16 Abs. 8
Infektionsschutzgesetz (lfSG) vom 20.07.2000 (BGBL I S.
1045), das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom
19.07.2020 (BGBI. 1 S. 1385) geändert worden ist, dass
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach § 16
Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 und 2 lfSG keine
aufschiebende Wirkung haben. Dies gilt jedoch nur für
Maßnahmen der zuständigen Behörden aufgrund dieses
Gesetzes. Die Schulen sind aber nach der derzeitigen
Rechtslage in Schleswig-Holstein für Maßnahmen nach dem
Infektionsschutzgesetz nicht zuständig; sie sind keine
Infektionsschutzbehörden. Die Aufgaben nach dem
Infektionsschutzgesetz und den hierzu erlassenen
Verordnungen werden grundsätzlich von den Kreisen und
kreisfreien Städte wahrgenommen, vgl. § 10 Satz 1 Gesetz
über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
(Gesundheitsdienst-Gesetz GDG) vom 14.12.2001 (GVOBI.
2001, 398). Zwar können nach§ 32 lfSG entsprechende
Befugnisse auf die Schulen übertragen werden, dies ist in
Schleswig-Holstein jedoch nicht geschehen (so dagegen
bspw. in Hessen: vgl. § 3 der Zweiten Verordnung zur
Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 in· der Fassung
vom 20.07.2020).
Damit ergibt sich auch aus dem
Infektionsschutzgesetz keine gesetzliche Anordnung des
Sofortvollzuges, so dass der Widerspruch
aufschiebende Wirkung hat. Diese ist – da die
Antragsgegnerin von einer Vollziehbarkeit ihrer Anordnung
ausgeht festzustellen. Die Frage der Verhältnismäßigkeit
der Anordnung stellt sich daher bei der derzeitigen
rechtlichen Regelung nicht
Das Gericht geht davon aus, dass es eines weitergehenden
Ausspruchs – etwa hinsichtlich der Vollzugsfolgen analog §
80 Abs. 5 Satz 3 VwGO – nicht bedarf und die
Antragsgegnerin aufgrund der hier getroffenen
Feststellung, den Antragsteller ab sofort ohne
Mund-NasenBedeckung am Unterricht teilnehmen lässt.
<In Corona-Zeiten wird mit Grundrechten genauso
so beliebig umgesprungen wie mit leeren Krankenhausbetten,
Firmenpleiten oder Kurzarbeit: Was immer der Regierung in
den Kram passt, wird auf Grundlage des neuen
Ermächtigungsgesetzes (eher bekannt als
„Infektionsschutzgesetz“) umgesetzt – und neuerdings sogar
von Gerichten gehorsamst umgesetzt. Nächstes Opfer des
Corona-Regimes: Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht.
Konkret geht es um den Inhalt von ärztlichen Attesten.
Aus gutem Grund wird auf Krankschreibungen, die beim
Arbeitgeber oder bei zuständigen Behörden vorzulegen sind,
keine Diagnose aufgeführt. Grundlage ist der
hippokratische Eid: „Was ich bei der Behandlung sehe
oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben
der Menschen, werde ich, soweit man es nicht ausplaudern
darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis
betrachten.“ Auch die Bundesärztekammer definiert
ganz klar: Ärzte haben darüber, was ihnen in ihrer
Eigenschaft als Arzt „anvertraut oder bekannt geworden
ist, auch nach dem Tod des Patienten, zu schweigen.“
Generalverdacht gegen Ärzte und Patienten
Für Menschen, die sich aus gesundheitliche Gründen
zwingend vom Maskenzwang befreien lassen müssen, bzw. für
ihre behandelnden Ärzte sollen diese eherne Regeln
offenbar nicht länger gelten: Die medizinisch begründete
Unzumutbarkeit des Maskentragens bedarf hier neuerdings
einer detaillierten Darlegung – und zwar auf dem Attest.
Aufgedeckt hat den neuerlichen Skandal der Journalist
Boris Reitschuster, der auf
seinem Blog über ein Urteil des bayerischen
Verwaltungsgerichts in Würzburg schreibt: Diese hat im
Zusammenhang mit der entschieden, dass ein „pauschales
Attest“ für die Befreiung von der Maskenpflicht in
Schulen „zu wenig“ sei. Atteste, die Schülern
ohne jede Begründung bescheinigten, aus gesundheitlichen
Gründen keine Mund-Nasen-Masken tragen zu können, seien
nicht ausreichend, um glaubhaft zu machen, dass das Tragen
einer Maske wirklich unzumutbar sei, befand das Gericht in
einer Eilentscheidung, die es am Donnerstag
veröffentlichte – denn, so das Gericht, es fehle hier „an
der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes„.
Dies ist ein absoluter Dammbruch und Skandal – mit
womöglich fatalen Folgewirkungen auch für sonstige
Krankmeldungen: Damit wird nicht nur den Patienten,
sondern auch den behandelnden bzw. diagnostizierenden
Ärzten behördlicherseits ein Misstrauen entgegengebracht,
indem entweder ihr Urteilsvermögen bestritten wird – oder
ihnen im Wege eines faktischen Generalverdachts
unterstellt wird, sie würden betrügen und die
„Regelbefolgung“ (die mit quasireligiösem
Totalitätsanspruch zur obersten Bürgerpflicht erhoben
wird) bewusst sabotieren. Was am Ende hängenbleiben wird,
ist dies: Der gläserne Bürger rückt ein gutes Stück näher
an die Wirklichkeit…>
<Menschen und Politiker vergessen – das Interview
zum Glück nicht: Manchmal lohnt ein Blick in die
Web-Historie oder in die Niederungen der digitalen Archive
auf Google, um sich klarzumachen, wie stark die allgemeine
Gehirnwäsche uns beeinflusst und wie das, was uns heute
als normalste Sache der Welt verklickert werden soll,
früher wahrgenommen wurde. Bestes Beispiel: Die Maske.
Was uns heute als neue Normalität, als Alltagsbegleiter
und angeblich sogar über die Pandemie hinaus künftig
selbstverständliches Attribut im täglichen Leben empfohlen
und eingebimst werden soll, wofür Prominente,
Staatskünstler, Lehrer, Autoritäten tagein-tagaus trommeln
– die „Mund-Nasen-Bedeckung“ und ihre milliardenfache
tägliche Omnipräsenz: Das galt noch vor wenigen Jahren als
Folterinstrument.
Als im Zuge von George W. Bushs „War on terrorism“, nach
dem Afghanistan- und dann Irakfeldzug in Guantanamo auf
Kuba das berüchtigte US-Gefängnis für terroristische und
feindliche Kombattanten entstand, war die Empörung der
kritischen Presse weltweit riesig, als die Gefangenen zu
sehen waren, die unter freiem Himmel Masken tragen mussten
(und zwar die heute als Standard verwendeten
Vlies-Masken).
Damals Tortur, heute „unverzichtbar“
Als „Folterinstrument“ und schwerwiegende Einschränkung
von Sinneswahrnehmung, Gesichtsfeld und
Interaktionsmöglichkeit zurecht geschmäht, wurde auch
damals schon die angebliche wissenschaftlich erwiesene
gänzliche Nutzlosigkeit der Maske angeführt – die den von
den US-Militärs behaupteten Zweck als Lüge entlarve, die
Inhaftierten sollten sich so gegenseitig vor Ansteckungen
schützen.
Heute, keine zwei Jahrzehnte später, penetrieren uns die
selben Medien mit dem unbedingten Nutzen der Maske, werden
„Verweigerer“ diffamiert und stigmatisiert und werden
sogar die Jüngsten unter das Stoff-Joch gezwungen. Im Netz
kursieren eingängige Memes, die den Widerspruch plakativ
auf den Punkt bringen. [Gefangene mit Masken=wie die
SchülerInnen in der Schule mit Masken]>
<Anscheinend treten bei Prof. Drosten mittlerweile
kognitive Störungen oder Logikprobleme auf: In einem
Interview erklärte Deutschlands "Starvirologe", dass wir
alle noch mindestens das komplette Jahr 2021 hindurch
Maske tragen müssen. Eine schlüssige Begründung dafür...
Zusammengefasst erklärt Drosten gegenüber der „Deutschen
Welle“ laut „Focus“
nämlich dies: Weil wir Maske tragen, werden wir alle nicht
immun. Weil wir aber nicht immun werden, entwickeln wir
keinen demographisch breiten Schutz („Herdenimmunität“),
also müssen wir uns gegenseitig mit Maske schützen,
zumindest bis es einen Impfstoff gibt. Es ist ein
klassischer Zirkelschluss, ein selbstreferenzieller Humbug
bar jeder wissenschaftlichen und plausiblen
Sinnhaftigkeit.
Die einzige wirklich erhellende Einschätzung des
„verrückten Professors“ (in dessen Kopf es vermutlich
aussieht wie auf seinem Kopf) ist diese: Anscheinend
rechnen die Bundesregierung und ihre Berater Impfstoff
wird vermutlich tatsächlich nicht vor 2022 mit einem
Impfstoff. Praktisch – auf diese Weise kann die Pandemie
mit ihrem tiefgreifenden und gesellschaftlich
einschneidenden Verhaltenskonditionierungen bis in alle
Ewigkeit gestreckt (und Drostens Stern am Leuchten
gehalten) werden.
So bleibt nur die Hoffnung, dass sich der begnadete
Viren-Doyen Drosten auch diesmal wieder mit seiner
Prognose irrt – und die Treffergenauigkeit seiner
wissenschaftlichen Ausführungen ähnlich „präzise“ ist wie
bei seinen Befürchtungen bzw. Prognosen zur
Pandemie-Apokalypse in Afrika (gab es nicht), zu
hunderttausenden Corona-Toten in Deutschland (gab es
nicht) oder zur Sinnhaftigkeit von Schul-Lockdowns
aufgrund extremer Virulenz jüngerer Infizierter (gab es
nicht). Vielleicht wird aber in den Geschichtsbüchern
dereinst auch stehen: Und wenn sie nicht alle an Covid
abgekratzt sind, dann tragen sie noch immer Maske.
(DM)>
19.9.2020: AfD will keine Masken in Schulen
mehr sehen - Beispiel Niedersachsen: Maskenpflicht trotz unbelegter Wirksamkeit – AfD
Niedersachsen fordert: „Keine Maskenpflicht an Schulen“
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/maskenpflicht-trotz-unbelegter-wirksamkeit-afd-niedersachsen-fordert-keine-maskenpflicht-an-schulen-a3338982.html
<Von Reinhard Werner19. September 2020Aktualisiert: 20. September 2020
12:47
Im Gesundheitsausschuss des
Bundestages hatte Charité-Chefvirologe Christian Drosten
Zweifel an der Wirksamkeit von Masken bei der
Corona-Prävention anklingen lassen. Bildungsministerin
Karliczek will eine Maskenpflicht an Schulen dennoch
nicht generell ausschließen. Die AfD fordert: "Keine
Maskenpflicht an Schulen"
Im Zusammenhang mit dem Umgang mit der Corona-Gefahr an
Schulen will Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU)
eine Maskenpflicht im Unterricht als denkbare Maßnahme zur
Infektionsprävention nicht ausschließen. Unterdessen
führen Gegner eines solchen Schrittes den
Charité-Virologen und Corona-Berater Christian Drosten als
Kronzeugen für ihre Position an, wonach der Nutzen der
Atemschutzmasken mit Blick auf das Ansteckungsrisiko zu
gering sei, um eine Maskenpflicht im Schulunterricht
rechtfertigen zu können.
Gegenüber dem „Focus“ erklärte Karliczek laut
Vorabmitteilung vom Freitag (18.9.), sie wolle
sicherstellen, dass es im Herbst nicht wieder zu
großflächigen Schulschließungen samt Unterrichtsausfall
kommt. In diesem Zusammenhang äußerte sie: „Wir brauchen
einen verlässlichen Unterricht – das streben die
Bundesländer auch an.“
Trotz funktionierender Hygienekonzepte in den Ländern
könne es zu Corona-Fällen an Schulen kommen, sagte
Karliczek. In diesem Fall müsse entsprechend reagiert
werden, damit das Virus eingedämmt werden könne. „Für die,
die daheim sind, muss es Digitalunterricht geben“,
forderte die Ministerin.
Eine Maskenpflicht im Unterricht schloss Karliczek für
den Fall nicht aus, dass es im Herbst zu deutlich höheren
Infektionszahlen komme. „Wir müssen das
Infektionsgeschehen an den Schulen genau beobachten“,
sagte sie. Um den Präsenzunterricht im Fall
besorgniserregender Infektionszahlen zu gewährleisten,
solle keine Maßnahme ausgeschlossen werden.
Niedersachsen: AfD-Fraktion bringt Anfrage zu
Schul-Maskenpflicht im Landtag ein
Gegen einen solchen Schritt hat nun die Fraktion der AfD
im Landtag von Niedersachsen parlamentarische Initiative
ergriffen. So verweist der Abgeordnete Stephan Bothe im
Zusammenhang mit einer aktuellen Anfrage der Fraktion
unter dem Titel „Keine
Maskenpflicht an Schulen“ auf
Experteneinschätzungen, die davor warnen, die
Schutzwirkung einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des
Pandemiegeschehens überzubewerten.
In der Anfrage wurde beispielsweise auf einen offenen
Brief von mehr als 100 Medizinern, Sozialarbeitern und
Pädagogen unter der Federführung von Dr. med. Karin
Michael von der Kinderambulanz des
Gemeinschaftskrankenhauses in Herdecke an die
Schulministerin von NRW von Anfang August verwiesen. Dort
vermissten die Unterzeichner „stichhaltige Nachweise für
die Verhältnismäßigkeit“ einer Maskenpflicht an Schulen
und sprachen gar von der Gefahr einer Verstärkung von
Angststörungen bei Kindern, die übertriebene
Vorsichtsmaßnahmen bewirken könnten.
„Nur 123 Infektionen mit einem Coronavirus –
möglicherweise aber nicht SARS-CoV-2“
Außerdem ist in der Anfrage die Rede von einem Projekt
„Energieeffiziente Belüftung von Operationsräumen“ der
Hermann-Rietschel-Institut (HRI), der zufolge die
Verwendung von Schutzmasken nicht einmal in der prekären
Situation chirurgischer Eingriffe einen signifikanten
Einfluss auf die Anzahl postoperativer Wundinfektionen
gezeigt habe. Als ein möglicher Grund sei darin angeführt
worden, dass die nicht ausreichend eng genug anliegenden
Masken die Ausatemluft ungefiltert in den OP-Raum gelangen
ließen.
Der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Harm
Rykena, wirft
der Landesregierung zudem vor, ohne Not in Panikreaktionen
zu verfallen und den Schulunterricht auf der Basis
unpräziser Daten mit Einschränkungen zu belasten.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne hatte erklärt, 106 von
1,3 Millionen Schülern und 17 von 81.000 Lehrern in
Niedersachsen seien „mit einem Coronavirus infiziert“. Auf
Rückfrage im Rahmen einer aktuellen Stunde musste Tonne
jedoch einräumen, dass in keinem der genannten Fälle
nachgewiesen sei, dass es sich um das neuartige
Coronavirus handele, das in Form der COVID-19-Erkrankung
zutage trete.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnte hingegen im
Landtag davor, fortwährend Zweifel an den Maßnahmen der
Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie zu säen.
Drosten: „Keine wissenschaftlichen Belege“
Kritiker einer weitreichenden Maskenpflicht, insbesondere
einer solchen an Schulen, verweisen zudem auf Aussagen des
bekannten Virologen Christian Drosten, der am 9. September
in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses ebenfalls
Zweifel bezüglich einer nachweisbaren Wirksamkeit der
Schutzmasken im Alltag gegen die Verbreitung des
Coronavirus geäußert hatte.
So erklärte er im Ausschuss (ab
ca. Minute 8:15), es sei ungewiss, ob die Verwendung
von Alltagsmasken in großer Verwendungsweite „nicht dazu
führt, dass im Durchschnitt die erhaltene Virusdosis in
einer Infektion geringer ist und dass im Durchschnitt der
Krankheitsverlauf auch weniger schädlich sein könnte“.
Maske auch noch nötig, wenn die Impfungen
losgehen
Es gebe diesbezüglich keine wissenschaftliche Belege,
erklärte Drosten. Zudem gebe es „umgekehrt eben Länder, in
denen man sagen kann, es wurde von Anfang an durchgängig
Maske getragen, dazu gehören sehr viele asiatische Länder,
und trotzdem ist es zu großen Ausbrüchen gekommen.”
Drosten warnte allerdings auch in Anbetracht dieser
Überlegungen vor „Spekulationen“. Am Freitag (18.9.) ging
er im Interview mit der „Deutschen
Welle“ ungeachtet aller ungeklärten Fragen davon
aus, dass man die Masken „so schnell nicht loswerden“
würde. Auch wenn es in absehbarer Zeit eine Impfung gäbe,
werde der größte Teil der Bevölkerung den Mundschutz
weiter verwenden. Seine Prognose: „Das nächste Jahr wird
ein Jahr sein, in dem wir Masken tragen.”
<„Wir sind abgehärtet, die
Corona-Tests sollten es auch sein“? Eine Debatte in den
USA über den Nutzen gängiger PCR-Tests zur richtigen
Einschätzung des Corona-Risikos hat Deutschland
erreicht. Plädiert wird für schnellere Tests, die auch
weniger sensibel sein dürfen. [...]
Bis zu 90 Prozent der positiv Getesteten nicht
ansteckend
Der entscheidende Faktor bezüglich der PCR-Tests ist der
sogenannte CT-Wert oder die „Zyklusschwelle“. Der Test
durchkämmt das genetische Material, das untersucht werden
soll, in Zyklen, in denen die Virus-DNA vermehrt wird. Je
weniger Zyklen man benötigt, um das Virus aufzuspüren,
umso mehr davon ist vorhanden. Je größer aber die
Virenlast ist, umso höher ist auch die Ansteckungsgefahr,
die vom Infizierten ausgeht.
Wie die „NYT“ berichtet, hätten bei Tests in
Massachusetts, New York und Nevada bis zu 90 Prozent der
Tests, die Gesundheitsämter zusammengetragen hätten, zwar
auf der Basis der CT-Werte positive Ergebnisse zutage
gefördert, tatsächlich hätten die Getesteten jedoch nur
eine geringe Virenlast aufgewiesen, von der keine
Ansteckungsgefahr ausgegangen wäre.
CT-Wert bei PCR-Test muss angemessen bestimmt
werden
So habe ein Labor in New York auf der Basis eines
CT-Werts von 40 insgesamt 872 Tests als positiv
ausgewiesen. Bei einer Schwelle von 35 wären dies
lediglich bei der Hälfte der Fälle der Fall gewesen, bei
einem Grenzwert von 30 wären 70 Prozent weniger als
positiv ausgewiesen worden.
Das Problem: Ist der CT-Wert zu hoch angesetzt, können
auch nicht-infektiöse Personen in Quarantäne geschickt
werden, weil sie als positiv getestet zu Buche schlagen.
Mina schlägt – wie auch das deutsche Robert-Koch-Institut
(RKI) – einen CT-Wert von 30 bis 35 als jenen vor, von dem
an ein Testergebnis als positiv ausgewiesen werden solle.
Wie der „Focus“ berichtet,
kommt jenes Testsystem, das auf einem CT-Wert von 40
beruht, auch in Deutschland zur Anwendung. Dies hat unter
dem Eindruck der Erkenntnisse aus den USA nun auch in
unseren Breiten zu Kritik und der Forderung nach einer
veränderten Herangehensweise geführt.
Der Verband Akkreditierter Labore in der Medizin (ALM)
geht davon aus, dass die mittlerweile gegebene Möglichkeit
zu anlassloser Testung, wie sie gerade im Zusammenhang mit
Reiserückkehrern zur Anwendung gekommen war, die
Kapazitäten sprengt und fordert wieder ausschließlich
gezielte Coronatests.
Laborleiter Harald Renz plädiert in einem „FAZ“-Interview
für die Verwendung von Fragebögen zur individuellen
Risikosituation im Vorfeld der Entscheidung über einen
Test. Zudem sollten auch Zeitfenster beachtet werden: „Ein
einmaliger Test genügt oft nicht, wenn er nicht das
Zeitfenster für den Virennachweis erwischt. Diese Gefahr
ist bei den Tests von Reiserückkehrern groß. Wer sich am
letzten Urlaubstag bei einer Party ansteckt, ist beim
Flughafen-Test negativ, ein paar Tage später wäre er
positiv.“ [...]>
Testen wie besessen. Was die Deutschen tun, tun sie bis zum
Exzess, ohne Maß und Verstand. Auch in der Corona-Krise.
Kein Wunder, dass unser Land ganz vorne auf der Liste der
Staaten steht, die...
DeutschlandKURIER-Reporter Oliver Flesch berichtet
heute aus dem„Rancho Bonanza“ in Cala Ratjada.
Mitbetreiberin Nicole erzählt, wie düster die Lage für
den Reitstall in diesem Jahr ist. Erst der Lockdown, nun
die Reisewarnung – kaum ein Reittourist lässt sich
blicken. Ergebnis: Die 50 Pferde werden zu wenig bewegt
und Geld fürs Futter – etwa 2800 Euro pro…
<Die Karnevalisten in Nordrhein-Westfalen müssen in
dieser Saison wegen der Corona-Pandemie weitgehend auf den
traditionellen Straßen-, Sitzungs- und Kneipenkarneval
verzichten.
Die derzeitige Infektionslage lasse „nur eine klare
Absage an geselligen Veranstaltungen wie Sitzungen, Bälle,
Partys und Umzüge“ zu, sagte Christoph Kuckelkorn,
Präsident des Festkomitees Kölner Karneval, am Freitag
nach Beratungen der Verbände mit der Landesregierung in
Düsseldorf. „Es kann kein Feiern um jeden Preis
geben.“>
Deutschland hat praktisch keine Corona19-Toten mehr, weil
die Ärzte seit Juni 2020 wissen, wie man schwere
Corona19-Fälle behandelt - man kann das
Infektionsschutzgesetz aufheben! [6]
Die seit dem 28.3.2020 geltende Fassung des § 5
des Infektionsschutzgesetzes enthält die totalitäre
Selbstermächtigung, dass der Bundestag „eine
epidemische Lage von nationaler Tragweite“
feststellen kann, ohne dass dafür die Voraussetzungen
vorhanden sein müssen. Und so wurde auch gleichzeitig
der Beschluss gefasst, dass „aufgrund der
derzeitigen Ausbreitung des neuen Coronavirus“
eine solche epidemische Lage bestehe, obwohl sie trotz
großer Hysterie und Panikmache nicht bestanden hat und
bis heute nicht besteht (vgl. hier).
Was dagegen herrscht, ist eine epidemische politische
Willkür von nationaler Tragweite.
Der Paragraph ermächtigt unter dieser
Voraussetzung in Abs. 2 das Bundesministerium für
Gesundheit, große Teile der Regelungen des
Infektionsschutzgesetzes durchzuführen und dazu
Anordnungen und Rechtsverordnungen – entgegen Art. 80
Abs.2 GG ohne Zustimmung des Bundesrates – zu erlassen,
die neben die Regelungen der Länder treten. Selbst der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht die weit
und unbestimmt gefasste Bevollmächtigung eines Ministeriums…..
<Auch in den vergangenen 24 Stunden sind wieder mehr
als 800 Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Österreich
verzeichnet worden. So wurden insgesamt 813 neue Fälle
registriert. Mehr als die Hälfte davon gibt es in Wien.
Alleine in der Bundeshauptstadt wurden 432
Neuinfektionen vermeldet. In Oberösterreich gab es 108, in
Tirol 80, in Niederösterreich 70, in der Steiermark 58, in
Vorarlberg 32, Salzburg 18, im Burgenland zehn und in
Kärnten fünf neue Fälle.
Die Zahl der Spitalspatienten stieg erneut
an. So müssen derzeit 349 der an Covid-19 Erkrankten in
einem Krankenhaus behandelt werden. Das sind um 15 mehr
als noch am Vortag. 84 von ihnen liegen auf der
Intensivstation, das sind um 22 mehr als noch am Vortag.
Zudem mussten auch
wieder zwei weitere Todesopfer verzeichnet werden.
Insgesamt verstarben mittlerweile in Österreich 765
Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren.>
<Im ersten Wiener Spital ist die Kapazitätsgrenze für
Covid-19-Patienten erreicht. Die Klinik Favoriten (ehemals
Kaiser-Franz-Josef-Spital) nimmt keine Intensiv- oder
Normalpatienten mehr auf. Der Pressesprecher des Wiener
Gesundheitsverbunds, Markus Pederiva, betonte aber, dass
es in anderen Krankenhäusern noch ausreichend Betten gebe.
Laut dem Sprecher des medizinischen Krisenstabes
der Stadt Wien sind in der Bundeshauptstadt derzeit
180 Covid-19-Patienten im Krankenhaus, 22 von ihnen
müssen intensivmedizinisch betreut werden. Insgesamt
stehen für Coronavirus-Erkrankte, die im Spital
behandelt werden müssen, 400 Normalbetten und 150
auf Intensivstationen zur Verfügung, sagte Pederiva.
In der Klinik Favoriten waren seit
Beginn der Coronavirus-Pandemie Patienten
behandelt worden. Bereits im Jänner wurden dort
Covid-19-Erkrankte auf der 4. Medizinischen
Abteilung versorgt. Diese ist auf Diagnose und
Behandlung derartiger Virenerkrankungen
spezialisiert.
Freie Kapazitäten in Floridsdorf und
Ottakring
Dass die dortige Covid-Station nun voll ist, ist
laut Pederiva kein Grund zur Sorge. An
SARS-CoV-2-Erkrankte würden in die Kliniken
Floridsdorf (ehemals KH Nord) und Ottakring gebracht
werden, auf den dortigen Covid-Stationen sind
genügend Betten frei.
Auch in der Klinik Hietzing wird
derzeit eine Covid-Station vorbereitet. Sobald in
einer bestehenden Station die Auslastung bei 80
Prozent liegt, werde die nächste vorbereitet,
sagte Pederiva. „Zusätzliche Bettenkapazitäten
können im Bedarfsfall sofort für Covid-Erkrankte
freigemacht werden“, sagte der Sprecher des
Gesundheitsverbunds.>
19.9.2020: Kanzler Kurz kollaboriert
mit der Corona19-Panik und mit der kriminellen
Pharma in Basel: Kampf gegen Covid-19: Kurz: Impfstoff im 1.
Halbjahr 2021 einsatzfähig
https://www.krone.at/2233502
<Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist davon
überzeugt, dass im ersten Halbjahr 2021 nicht nur ein
Corona-Impfstoff erforscht, sondern auch zugelassen ist
und in Europa auch zur Anwendung kommt. Diese Prognose
bezüglich des weiteren Kampfs gegen die Corona-Pandemie
äußerte er am Samstag nach einem Treffen mit den Chefs
führender Pharmakonzerne in Basel zum Abschluss seines Schweiz-Besuches.
„Ein Aufatmen und realistische Veränderungen“ halte
er für Sommer 2021 für „realistisch“, bekräftigte
Kurz frühere Aussagen. „Selbst wenn ich weiß, dass
es auch schon optimistischere Aussagen gegeben hat“,
sagte er in offensichtlicher Anspielung auf
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), der
einen Impfstoff bereits
für den Beginn des kommenden Jahres in
Aussicht gestellt hatte.
Treffen mit Chefs von Pharmakonzernen Nach einem Treffen mit Vertretern der
Pharmakonzerne Roche, Novartis und Lonza zeigte sich
der Kanzler mit dem Stand der Forschung zufrieden.
„Es gibt sehr erfolgversprechende Medikamente, die
die Mortalität der Krankheit und auch die
durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Spitälern
deutlich reduzieren können.“
„Bis dahin werden wir erleben, was am treffendsten
mit einer Ziehharmonika verglichen werden kann“,
schwor Kurz die Bevölkerung auf bewegte Zeiten im
kommenden Herbst und Winter ein. „Immer wenn es
steigende Zahlen gibt, wird es die Notwendigkeit
geben, mit Restriktionen zu reagieren, und wenn die
Zahlen sinken, auch Lockerungen zu ermöglichen.“
Zweiter Lockdown soll vermieden werden Ziel sei es jedenfalls, „einen zweiten
Lockdown zu verhindern“. Das werde aber nur möglich
sein, wenn sich alle bemühen, einen Beitrag zu
leisten. „Wenn wir alle unser Leben so normal leben
wie möglich, uns aber auch in gewissen Bereichen
einschränken“, erklärte der Kanzler.
Bereits zuvor hatte Kurz in einem Interview mit dem
Schweizer Fernsehen (SRF) seine Ansicht bekräftigt,
dass die Covid-19-Pandemie bis zum Sommer des
nächsten Jahres dauern dürfte. „Bis dahin wird uns
die Pandemie noch einiges abverlangen“, sagte er.
Für Sommer 2021 sei er aber „sehr optimistisch“.>
Ein halbes Jahr nach seinem viral gegangenen Interview
über die Epidemie, "die nie da war", meldet sich Dr.
Köhnlein mit neuen brisanten Erkenntnissen zu Wort. Nun
geht es um experimentelle WHO-Studien, bei denen Patienten
mit hochtoxischen Mitteln behandelt wurden.
Video: Dr. Claus Köhnlein über
"fatale Corona-Experimente" der WHO (36'15'')
Phuket - Die Einwohner von
Phuket, insbesondere diejenigen, die in und um die
Townships an...
========
Peru
PERU 19.9.2020: ES IST ALLES MANIPULATION!
Regierung von Peru (Diktator Vizcarra) bestellt 23
Millionen Impfdosen bei Bill-Gates-Firmen (GAVI + Pfizer +
BioNTech), Infektionszahl fällt von über 5000 (5698 am
18.9.2020) auf unter 1000 (957 am 19.9.2020) - komisch?
Peru 19.9.2020: Abkommen für den Kauf von
13 Millionen Impfungen mit Bill Gates "Gavi"
unterschrieben: Perú firmó acuerdo para acceder a 13 millones de
vacunas - con Bill Gates "Gavi" - es un DESASTRE!
https://larepublica.pe/sociedad/2020/09/19/peru-firmo-acuerdo-que-le-permitira-acceder-a-13-millones-de-vacunas-contra-la-covid-19/
Perú accederá a más de 13 000 000 de dosis de la
candidata a vacuna contra la COVID-19 el próximo año si se logra
comprobar su éxito. Esto luego de firmar un Acuerdo de
Compromiso con la organización Alianza Mundial para las
Vacunas (GAVI), en representación del Mecanismo COVAX
Facility.
La
vacuna se encuentra en estudio clínico de fase 3 en
Estados Unidos, Alemania, Argentina, Turquía y Sudáfrica
con el fin de comprobar su efectividad. Video: América
Noticias
Fotoquellen [2] Corona19-Kurven
aus Grossbritannien mit Corona19-"Toten" und
Corona19-positiv-"Getesteten": Positive "Tests"
steigen, Totenzahl aber bleibt tief: https://uncut-news.ch/wp-content/uploads/2020/09/Warum-steigen-die-Todesraten-nicht-mit-den-Fallzahlen.pdf [3] Corona19-"Tote"
in Israel, Grafik mit 13 Toten für den 12.September
2020:
https://www.worldometers.info/coronavirus/country/israel/