Der kr. Ingenieur in Treviso (Norditalien)
am 24.1.2026: Anmache ohne Ende mit SMS und Annäherungen
am Arbeitsplatz - Kündigung:
Gericht bestätigt Kündigung eines Ingenieurs: Job wegen
Nachrichtenflut an Kollegin verloren
https://www.suedtirolnews.it/italien/job-wegen-nachrichtenflut-an-kollegin-verloren
Von: luk
Treviso – Das Arbeitsgericht von Treviso hat die
fristlose Kündigung eines Ingenieurs am Flughafen Treviso
bestätigt, der eine Kollegin wiederholt belästigt hatte.
Der Mann hatte gegen seine neue Mitarbeiterin, die in
einem befristeten Arbeitsverhältnis stand, über Monate
hinweg unerwünschte Annäherungen unternommen – unter
anderem durch körperliche Nähe, anzügliche Bemerkungen und
eine große Zahl von Nachrichten, die auch sexuellen Inhalt
aufwiesen.
Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Ende 2023 und Frühjahr
2024 am Flughafen Canova in Treviso. Das betroffene
Unternehmen Aertre Spa, eine Tochter des Save-Konzerns,
leitete im April 2024 ein Disziplinarverfahren ein und
sprach anschließend die Kündigung aus. Der Ingenieur
bekleidete eine höhere Position und war für die
Leistungsbewertung der Kollegin zuständig, was laut Gericht
die Schwere des Falls erhöhte.
Laut Gerichtsunterlagen verschickte der Mann allein in der
Nacht vom 5. auf den 6. März 2024 mehr als 1.000
Nachrichten. Bereits zuvor hatte er wiederholt Treffen
außerhalb der Arbeitszeit vorgeschlagen, unerwünschte
Umarmungen initiiert und der Kollegin nahegelegt, sich
sexuell aufreizend zu kleiden.
Die betroffene Mitarbeiterin setzte sich aber zur Wehr. Sie
wandte sich kurzerhand an die Personalabteilung und reichte
Anfang April 2024 mit Unterstützung der betrieblichen
Vertrauensperson eine formelle Meldung ein. Es kam zur
Kündigung des Mannes. Das Gericht folgte nun der
Argumentation des Arbeitgebers und wies die Klage gegen die
Kündigung ab.
In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass für die
Beurteilung sexueller Belästigung nicht die Absicht des
Täters entscheidend sei, sondern das objektive Verhalten und
dessen Wirkung auf die betroffene Person. Sexuelle
Belästigung liege auch ohne körperlichen Kontakt vor, wenn
das Verhalten die Würde der Betroffenen verletze.
Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren laufen weiterhin
strafrechtliche Ermittlungen aufgrund der Anzeige der Frau.
Tarent (Italien) am 10.2.2026:
Unverhältnismässige Kündigung wird zurückgenommen -
Wiedereinstellung+ Entschädigung:
Ein kurzes Nickerchen am Arbeitsplatz und der Job ist weg
– auch in der Schweiz?
https://www.blick.ch/gesellschaft/kurioser-gerichtsfall-aus-italien-ein-kurzes-nickerchen-am-arbeitsplatz-und-der-job-ist-weg-auch-in-der-schweiz-id21676737.html
Gina Grace Zurbrügg -- Redaktorin News -- Ein kurzes
Nickerchen am Arbeitsplatz kostet Francesco R. in Italien
fast den Job. Vor Gericht siegte er: die Kündigung wurde
aufgehoben, er durfte zurück an den Schreibtisch und
erhielt eine Entschädigung. Wie würde ein Schweizer
Gericht in so einem Fall entscheiden?
Ein kurzer Moment der Müdigkeit, ein Foto und plötzlich ist
Francesco R.* aus dem italienischen Tarent seinen Job los.
Der Mitarbeiter eines Recyclingunternehmens soll während der
Arbeitszeit eingeschlafen sein. Der Arbeitgeber wertete das
als Sicherheitsrisiko und legte ein Foto als Beweis vor, wie
der «Telegraph» aus Grossbritannien berichtet.
Vor Gericht wehrte sich Francesco R. heftig. Er erklärte,
ihm sei schwindlig geworden, er habe die Augen nur kurz
geschlossen. Ausserdem habe er gesundheitliche Probleme.
Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Vor der Kündigung war er
intern versetzt worden und hatte laut Akten über längere
Zeit kaum Aufgaben. Die Richter sehen darin problematische
Arbeitsbedingungen. Das italienische Berufungsgericht
erklärte die Kündigung für unverhältnismässig. Es ordnete
die Wiedereinstellung an und sprach dem Mann ausstehende
Löhne und eine Abfindung zu.
Wann ist eine fristlose Entlassung gerechtfertigt?
Wie wäre der Fall in der Schweiz beurteilt worden? Nach
Schweizer Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber ordentlich
kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Für eine fristlose
Kündigung gelten jedoch strenge Voraussetzungen. Gemäss
Artikel 337 des Obligationenrechts ist sie nur bei einem
«wichtigen Grund» zulässig, also bei einem schweren
Vertrauensbruch.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält fest, dass
eine fristlose Entlassung nur erlaubt ist, wenn dem
Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nach Treu und Glauben
nicht mehr zugemutet werden kann. Ein einmaliger Vorfall
genügt in der Regel nicht.
Was gilt in der Schweiz?
Bei weniger gravierenden Verstössen braucht es meist eine
Abmahnung. Die Rechtsprechung zeigt: In einem Walliser
Gerichtsfall wurde eine fristlose Kündigung wegen Schlafens
am Arbeitsplatz zwar bestätigt, allerdings erst nach
mehreren Vorfällen und klaren Verwarnungen.
Ausschlaggebend war die Vorgeschichte des Hilfsabwarts,
nicht ein einzelner Moment, laut dem Gerichtsentscheid, der
Blick vorliegt. Im Fall von Francesco R. hätte ein Schweizer
Gericht deshalb genau geprüft, ob tatsächlich geschlafen
wurde, ob gesundheitliche Gründe vorlagen und ob der
Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nach Artikel 328 des
Obligationenrechts nachgekommen ist. Ein einzelnes Foto
hätte kaum als ausreichender Beweis gegolten.
Ein entscheidender Unterschied zu Italien bleibt: Selbst bei
einer ungerechtfertigten Kündigung gibt es in der Schweiz
keinen Anspruch auf Wiedereinstellung. Stattdessen drohen
Lohnnachzahlungen und eine Entschädigung von bis zu sechs
Monatslöhnen.
* Name bekannt