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Das Arbeitsverhältnis, Meldungen 05 - ab 1.1.2026

 

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino
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Der kr. Ingenieur in Treviso (Norditalien) am 24.1.2026: Anmache ohne Ende mit SMS und Annäherungen am Arbeitsplatz - Kündigung:
Gericht bestätigt Kündigung eines Ingenieurs: Job wegen Nachrichtenflut an Kollegin verloren
https://www.suedtirolnews.it/italien/job-wegen-nachrichtenflut-an-kollegin-verloren

Von: luk

Treviso – Das Arbeitsgericht von Treviso hat die fristlose Kündigung eines Ingenieurs am Flughafen Treviso bestätigt, der eine Kollegin wiederholt belästigt hatte. Der Mann hatte gegen seine neue Mitarbeiterin, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stand, über Monate hinweg unerwünschte Annäherungen unternommen – unter anderem durch körperliche Nähe, anzügliche Bemerkungen und eine große Zahl von Nachrichten, die auch sexuellen Inhalt aufwiesen.

Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Ende 2023 und Frühjahr 2024 am Flughafen Canova in Treviso. Das betroffene Unternehmen Aertre Spa, eine Tochter des Save-Konzerns, leitete im April 2024 ein Disziplinarverfahren ein und sprach anschließend die Kündigung aus. Der Ingenieur bekleidete eine höhere Position und war für die Leistungsbewertung der Kollegin zuständig, was laut Gericht die Schwere des Falls erhöhte.

Laut Gerichtsunterlagen verschickte der Mann allein in der Nacht vom 5. auf den 6. März 2024 mehr als 1.000 Nachrichten. Bereits zuvor hatte er wiederholt Treffen außerhalb der Arbeitszeit vorgeschlagen, unerwünschte Umarmungen initiiert und der Kollegin nahegelegt, sich sexuell aufreizend zu kleiden.

Die betroffene Mitarbeiterin setzte sich aber zur Wehr. Sie wandte sich kurzerhand an die Personalabteilung und reichte Anfang April 2024 mit Unterstützung der betrieblichen Vertrauensperson eine formelle Meldung ein. Es kam zur Kündigung des Mannes. Das Gericht folgte nun der Argumentation des Arbeitgebers und wies die Klage gegen die Kündigung ab.

In der Urteilsbegründung betonte der Richter, dass für die Beurteilung sexueller Belästigung nicht die Absicht des Täters entscheidend sei, sondern das objektive Verhalten und dessen Wirkung auf die betroffene Person. Sexuelle Belästigung liege auch ohne körperlichen Kontakt vor, wenn das Verhalten die Würde der Betroffenen verletze.

Neben dem arbeitsrechtlichen Verfahren laufen weiterhin strafrechtliche Ermittlungen aufgrund der Anzeige der Frau.



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Tarent (Italien) am 10.2.2026: Unverhältnismässige Kündigung wird zurückgenommen - Wiedereinstellung+ Entschädigung:
Ein kurzes Nickerchen am Arbeitsplatz und der Job ist weg – auch in der Schweiz?
https://www.blick.ch/gesellschaft/kurioser-gerichtsfall-aus-italien-ein-kurzes-nickerchen-am-arbeitsplatz-und-der-job-ist-weg-auch-in-der-schweiz-id21676737.html

Gina Grace Zurbrügg -- Redaktorin News -- Ein kurzes Nickerchen am Arbeitsplatz kostet Francesco R. in Italien fast den Job. Vor Gericht siegte er: die Kündigung wurde aufgehoben, er durfte zurück an den Schreibtisch und erhielt eine Entschädigung. Wie würde ein Schweizer Gericht in so einem Fall entscheiden?

Ein kurzer Moment der Müdigkeit, ein Foto und plötzlich ist Francesco R.* aus dem italienischen Tarent seinen Job los. Der Mitarbeiter eines Recyclingunternehmens soll während der Arbeitszeit eingeschlafen sein. Der Arbeitgeber wertete das als Sicherheitsrisiko und legte ein Foto als Beweis vor, wie der «Telegraph» aus Grossbritannien berichtet.

Vor Gericht wehrte sich Francesco R. heftig. Er erklärte, ihm sei schwindlig geworden, er habe die Augen nur kurz geschlossen. Ausserdem habe er gesundheitliche Probleme.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Vor der Kündigung war er intern versetzt worden und hatte laut Akten über längere Zeit kaum Aufgaben. Die Richter sehen darin problematische Arbeitsbedingungen. Das italienische Berufungsgericht erklärte die Kündigung für unverhältnismässig. Es ordnete die Wiedereinstellung an und sprach dem Mann ausstehende Löhne und eine Abfindung zu.

Wann ist eine fristlose Entlassung gerechtfertigt?
Wie wäre der Fall in der Schweiz beurteilt worden? Nach Schweizer Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber ordentlich kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Für eine fristlose Kündigung gelten jedoch strenge Voraussetzungen. Gemäss Artikel 337 des Obligationenrechts ist sie nur bei einem «wichtigen Grund» zulässig, also bei einem schweren Vertrauensbruch.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält fest, dass eine fristlose Entlassung nur erlaubt ist, wenn dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann. Ein einmaliger Vorfall genügt in der Regel nicht.

Was gilt in der Schweiz?
Bei weniger gravierenden Verstössen braucht es meist eine Abmahnung. Die Rechtsprechung zeigt: In einem Walliser Gerichtsfall wurde eine fristlose Kündigung wegen Schlafens am Arbeitsplatz zwar bestätigt, allerdings erst nach mehreren Vorfällen und klaren Verwarnungen.

Ausschlaggebend war die Vorgeschichte des Hilfsabwarts, nicht ein einzelner Moment, laut dem Gerichtsentscheid, der Blick vorliegt. Im Fall von Francesco R. hätte ein Schweizer Gericht deshalb genau geprüft, ob tatsächlich geschlafen wurde, ob gesundheitliche Gründe vorlagen und ob der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nach Artikel 328 des Obligationenrechts nachgekommen ist. Ein einzelnes Foto hätte kaum als ausreichender Beweis gegolten.

Ein entscheidender Unterschied zu Italien bleibt: Selbst bei einer ungerechtfertigten Kündigung gibt es in der Schweiz keinen Anspruch auf Wiedereinstellung. Stattdessen drohen Lohnnachzahlungen und eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.

* Name bekannt




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