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Fahrprüfung CH: Unfall, Panne, Abschleppen

Das Pannendreieck
                    ist das umgekehrte Zeichen von "Kein
                    Vortritt"
Das Pannendreieck ist das umgekehrte Zeichen von "Kein Vortritt"

aus: itheorie mit der Autotheorie: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory


präsentiert mit Ergänzungen von Michael Palomino (2021)

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aus: Unfälle und Pannen
aus: https://auto.itheorie.ch/
Index itheorie mit der Autotheorie: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory
Kapitel Unfälle und Pannen ab 1: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_001/unfalle-und-pannen

Zahlen zu Unfälle, Panne, Abschleppen
-- 5 Pflichten bei Unfall: Anhalten - Unfallstelle sichern und Hilfe leisten -   Polizei alarmieren - An Unfallstelle bleiben - Auskunft erteilen
-- Pannendreieck mit 50m Distanz (innerorts) oder 100m Distanz (ausserorts) aufstellen
-- Krankenwagen 144 anrufen
-- Polizei 117 anrufen
-- Abschleppen: max. 40 km/h
-- Abschleppseil max. 8m, Abschleppstange max. 5m


1. Unfälle

Verhalten bei Unfällen: 5 Pflichten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_001/unfalle-und-pannen

Wer an einem Unfall beteiligt ist, hat 5 Pflichten, denen er Folge zu leisten hat:

  • Anhalten
  • Unfallstelle sichern und Hilfe leisten
  • Polizei alarmieren
  • An Unfallstelle bleiben
  • Auskunft erteilen


1.1. Anhalten
Unfallbeteiligte sind dazu verpflichtet anzuhalten.
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_015/1.-anhalten


Der Ablauf auf der Unfallstelle
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_005/2.-unfallstelle-sichern-und-hilfe-leisten

Stellen Sie sicher, dass nicht noch mehr Fahrzeuge in den Unfall verwickelt werden. Dazu:

1. Warnblinkanlage einschalten

2. Laufende Motoren abstellen

3. Warnweste im Auto anziehen

4. Pannendreieck aufstellen

5. Verkehr regeln


1.2. Pannendreieck 50 / 100m: Unfallstelle sichern und Hilfe leisten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_006/2.-unfallstelle-sichern-und-hilfe-leisten

Das Pannendreieck gehört an den rechten Strassenrand.

Strasse mit langsamem Verkehr: 50 m vor dem Unfall.

Strasse mit schnellem Verkehr: 100 m vor dem Unfall.


https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_008/2.-unfallstelle-sichern-und-hilfe-leisten

Kümmern Sie sich um die Verletzten und wenden Sie an, was Sie im Nothelferkurs gelernt haben (Bewusstsein des Verletzten, Atemkontrolle, seitliche Lagerung oder Reanimierung), währenddem Sie auf professionelle Rettung warten: 144.


1.3. Alarmieren:
3. Wann die Polizei 117 rufen?

https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_013/3.-alarmieren:-wann-die-polizei-117-rufen

Rufen Sie immer die Polizei:

  • wenn es Mittel- oder Schwerverletzte gegeben hat.
  • wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist und Sie mit diesem nicht persönlich in Kontakt treten können, um Namen und Adresse mitzuteilen.
  • wenn die Schuldfrage nicht einfach geklärt werden kann.
  • wenn es zu einer Verschmutzung kommen könnte.


3. Alarmieren: Nicht zwingend
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_011/3.-alarmieren:-nicht-zwingend

Wenn es keine oder nur leichte Verletzte gegeben hat (Schürfungen und Prellungen) und die Schuldfrage klar ist, müssen Sie die Polizei nicht rufen.


3. Alarmieren: Das Recht auf Polizei
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_012/3.-alarmieren:-das-recht-auf-polizei

Es ist aber Ihr gutes Recht, bei jedem Unfall die Polizei einzuschalten. In diesem Falle müssen alle Beteiligten an der Unfallstelle bleiben, bis die Polizei eingetroffen ist und diese Ihnen erlaubt, die Unfallstelle zu verlassen.


3. Alarmieren: Polizei 117 wurde gerufen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_007/3.-alarmieren:-polizei-117-wurde-gerufen

Bei Unfällen, welche die Benachrichtigung der Polizei erfordern, darf die Unfallstelle nur zum Schutz von Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs verändert werden.

Bevor Sie die Unfallstelle verändern, markieren oder fotografieren Sie die Position der beteiligten Fahrzeuge.


1.4+5. An Unfallstelle bleiben und Auskunft erteilen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_010/4.-an-unfallsstelle-bleiben-und-auskunft-erteilen

Wenn Sie am Unfall beteiligt oder Zeuge sind, müssen Sie auf die alarmierte Polizei warten und beim Feststellen des Unfallhergangs mithelfen.


Unfall mit Bahnbehinderung
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_014/unfall-mit-bahnbehinderung

Wenn der Unfall die Bahn behindert, dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Verlassen Sie den Bahnübergang so schnell wie möglich.
  • Benachrichtigen Sie sofort die Polizei und die Bahnverwaltung.


2. Panne

Panne und Abschleppen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_000/panne-und-abschleppen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/pu_002/verhalten-bei-pannen

Ein defektes Auto auf der Strasse stellt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Markieren Sie daher allfällige Gefahrenstellen und sichern Sie den Verkehr mithilfe des Pannendreiecks. Das Pannendreieck muss immer aufgestellt werden:

  • wenn das defekte Fahrzeug den Verkehrsfluss behindert.
  • wenn das Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle einen Defekt erleidet.
  • wenn das defekte Fahrzeug auf dem Pannenstreifen steht.
  • wenn das defekte Fahrzeug abgeschleppt wird, muss es an demselben hinten angebracht werden.


Panne/Unfall auf der Autobahn oder im Tunnel
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ha_022/panneunfall-auf-der-autobahn-oder-im-tunnel

Benutzung des Pannenstreifens
-- Panne
-- Erkrankung des Fahrzeuglenkers

Mit einem defekten Auto dürfen Sie auf der Autobahn den Notstreifen [Pannenstreifen] benutzen. Bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung des Fahrzeuglenkers dürfen Sie ebenso auf den Notstreifen.

Bei einem Unfall oder einer Panne im Tunnel dürfen Sie auf Ausstellplätzen anhalten. Da diese Plätze bereits signalisiert sind, müssen Sie dort kein Pannendreieck aufstellen.


3. Das Abschleppen

Abschleppen mit genügend Zugkraft
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_002/abschleppen-mit-genugend-zugkraft

Zugkraft und Bremsen müssen ausreichen.

Hierfür ist das Gewicht des geschleppten Autos entscheidend. Das geschleppte Fahrzeug darf nicht mehr wiegen als das ziehende Auto.


Abschleppgeschwindigkeit 40 km/h
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_006/abschleppgeschwindigkeit

Als Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen gilt immer 40 km/h, auch auf Autobahnen.

Allerdings ist das Abschleppen auf Autobahnen nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt und mit einem grösseren Risiko verbunden. Es empfiehlt sich, dies einem professionellen Pannendienst zu überlassen.


Abschleppen auf der rechten Spur
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_009/abschleppen-auf-der-rechten-spur

Beim Abschleppen auf der Autobahn müssen Sie die rechte Fahrspur benutzen (nicht auf den Pannenstreifen).


Beim Abschleppen Autobahn verlassen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_010/beim-abschleppen-autobahn-verlassen

Beim Abschleppen auf der Autobahn müssen Sie die Autobahn bei der nächstgelegenen Ausfahrt verlassen.


Abschleppen mit Seil (max. 8m) oder Schleppstange (max. 5m)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_003/abschleppen-mit-seil-oder-schleppstange

Verwenden Sie zum Abschleppen ein Schleppseil oder eine Schleppstange. Kette oder Draht sind verboten.

Ein Schleppseil dürfen Sie nur verwenden, wenn Bremsen, Lenkung und Beleuchtung des zu schleppenden Autos funktionieren. Das Schleppseil darf max. 8 m lang sein.

Die Schleppstange als Alternative zum Abschleppseil darf max. 5 m lang sein.


Markierung Schleppseil
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_015/markierung-schleppseil

Die Mitte des Seils soll so markiert sein, dass sie gut sichtbar ist.


Pannendreieck beim Abschleppen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_007/pannendreieck-beim-abschleppen

Geschleppte Fahrzeuge müssen hinten ein Pannendreieck angebracht haben.


Warnblinkanlage beim Abschleppen auf Autobahn+Autostrasse
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_008/warnblinkanlage-beim-abschleppen

Auf Autobahnen und Autostrassen muss zusätzlich zum Pannendreieck die Warnblinkanlage verwendet werden.


Fahrzeugausweis und Kontrollschild
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_016/fahrzeugausweis-und-kontrollschild

Das geschleppte Auto braucht keinen Fahrzeugausweis und kein Kontrollschild.


Abschleppen mit Führerausweis - mit Lernfahrausweis geht nicht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_005/abschleppen-mit-fuhrerausweis

Der Lenker des geschleppten Autos muss einen entsprechenden Führerausweis besitzen. Der Lernfahrausweis reicht nicht aus.


Abschleppen ohne Anhänger
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_001/abschleppen-ohne-anhanger

Sie dürfen nur Motorräder oder Autos ohne Anhänger abschleppen.


Abschleppen von Gegenständen+Personen ist verboten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_012/abschleppen-von-gegenstanden-verboten

Das Abschleppen von Gegenständen, Skifahrern, Schlitten usw. ist verboten.


Schäden beim Abschleppen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_011/schaden-beim-abschleppen

Für entstandene Schäden beim Abschleppen haftet der Halter des Zugfahrzeuges.


Bewilligung für Kontrollschildwechsel
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/6/slide/ab_013/bewilligung-fur-kontrollschildwechsel

Wenn Sie die Kontrollschilder Ihres defekten Fahrzeuges an einem Ersatzwagen anbringen wollen, dann benötigen Sie eine Bewilligung vom Strassenverkehrsamt.

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