Kontakt     Hauptseite     zurück
<<        >>

Fahrprüfung CH: Halten und Parkieren

v   Taxihaltestellen /
                              Taxi-Parkfeld - Halten ist erlaubt, so
                              lange kein Taxi behindert wird   Generelles Halteverbot   Halteverbot
                                          in einem Engpass, z.B. in
                                          einer engen Unterführung   Halteverbot,









                                                        wenn
                                                        Verkehrszeichen
                                                        verdeckt würden   automatisches
                                                          Halteverbot:
                                                          auf Geleisen,
                                                          [die benutzt
                                                          werden]   Halteverbotslinien
                                                          10m lang z.B.
                                                          vor
                                                          Fussgängerstreifen
                                                          - Halten und
                                                          Parkieren ist
                                                          verboten   automatisches
                                                          Halteverbot:
                                                          5m vor
                                                          Kreuzungen
Parkverbotslinie - Taxifeld - Halteverbot+Parkverbot - in enger Passage ist Halten verboten - vor Verkehrszeichen ist Halten+Parken verboten - auf benutzten Schienen ist Halten+Parken verboten - auf Sperrstreifen ist Halten+Parken verboten - 5m vor Kreuzungen ist Halten+Parken verboten

aus: itheorie mit der Autotheorie: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory

präsentiert mit Ergänzungen von Michael Palomino (2021)

Teilen:

Facebook



Bio-Rohkost-Produkte und mehr - kommt mit der Post!
Regenbogenkreis Powershake
Heilung+Vorbeugung durch Nahrung - Regenbogenkreis - Lübeck - Versand: Ganz Europa
Rohköstlichkeiten
Regenwaldprodukte
Algen (Ausleitung)
Energetisierung von Wasser
Bücher+DVDs (Kochen+Heilen)




aus: Halten und Parkieren
aus: https://auto.itheorie.ch/
Index itheorie mit der Autotheorie: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory
Kapitel Fahrer und Mitfahrer ab 1: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_000/halten-und-parkieren


Zahlen zum Halten und Parken

Zahlen beim Halten
-- Halteverbot vor Kreuzungen mit 5m Abstand
-- Halteverbot vor Fussgängerstreifen ohne Sperrstreifen: 5m Abstand
-- Halteverbot auf Halteverbotslinie (Sperrstreifen) 10m vor dem Fussgängerstreifen, ohne Sperrstreifen 5m Abstand, und auf dem Trottoir vor Fussgängerstreifen
-- Halten auf dem Trottoir: Es muss 1,5m Durchgang frei bleibt
-- Halten neben Randlinien am Strassenrand ist erlaubt, wenn 3m Durchfahrt bleibt

Zahlen beim Parkieren
-- das Parkiermanöver hat 0 Vortritt
-- Parkieren immer mit genügend Abstand nach vorne und hinten [ca. 1/2m]

-- Parkieren auf Hauptstrassen innerorts geht nur, wenn kreuzender Verkehr möglich bleibt: 6m
-- kleine Zweiräder (Velos+Mofas) können auf dem Trottoir parkieren, wenn 1,5m Durchgang frei bleibt

-- Parkieren vor Bahnübergang: Abstand 20m innerorts und 50m ausserorts


Die Linien-Markierungen im schweizer Strassenverkehr:

Weisse Linien:
-- Sicherheitslinie in Ortschaften und auf Überlandstrassen_____
-- doppelte Sicherheitslinie auf Autostrassen+Autobahnen+in Baustellenbereichen etc.
-- Leitlinie (lang gestrichelt, unterbrochene Linie)
-- Doppelllinie (durchgezogene und gestrichelte Linie kombiniert, einseitiges Überholen gestattet)
-- Vorwarnlinie (kurz gestrichelt, unterbrochene Linie vor einer Sicherheitslinie)
-- Haltelinie (Stop-Linie) und Wartelinie (Kein-Vortritt-Dreieckslinie)
-- Führungslinien auf Kreuzungen (kurz gestrichelt)
-- weisse Sperrflächen bei Kreuzungen sind schräg gestreift

Gelbe Linien:
-- gelbe Linien für die Fahrspuren vom ÖV-Bus und von Velostreifen
-- ausgeweiteter Radstreifen (Stoppsack)
-- Parkverbotslinie (Güterumschlagslinie) -x-x-x- oder Parkverbotsfelder (Güterumschlagsfelder)
-- Zickzacklinie für Tram- und Busstationen IVVVVVVI
-- Sperrstreifen / Halteverbotslinie _______
-- Längsstreifen für Fussgänger+Haltemöglichkeit


1. Halten

Halten=Personen ein- und aussteigen lassen - Ausladen+Einladen (Güterumschlag)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_023/halten

Halten ist:

  • das kurze Anhalten des Fahrzeuges, um Personen ein- und aussteigen zu lassen (Achtung: Im Fahrzeug sitzen und auf Personen warten gilt nicht als Ein- und Aussteigenlassen von Personen, sondern bereits als Parkieren).
  • das kurze Anhalten des Fahrzeuges, um Güter ein- und auszuladen.

Ergänzung zum Halten:
-- die fahrende Person muss weit im Voraus wissen, wo angehalten werden soll
-- dann erfolgt die Kontrolle, ob ein Halten möglich ist, mit Innenspiegel-Aussenspiegel-Seitenblick
-- dann erfolgt der Blinker und die Anhaltestrecke
-- dann erfolgt die Handbremse, Gang einlegen, Standlicht einschalten, Motor abschalten und Kupplungstest, ob der Gang wirklich drin ist (beim Automat wird "P" geschaltet und es entfällt der Kupplungstest)
-- Leute, die auf die Strassenseite aussteigen, kontrollieren mit einem Blick zurück, ob Fahrzeuge kommen und können erst aussteigen, wenn keine Fahrzeuge kommen
-- bei Anfahren aus einer Haltesituation wird zuerst das Fahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet, dann in den Spiegeln die Kontrolle gemacht Innenspiegel-Aussenspiegel-Seitenblick, dann erst geblinkt, und beim Anfahren muss die Handbremse aktiv nach unten gedrückt werden, um sicher gelöst zu sein, kurz vor dem Einspuren nochmals ein Seitenblick.

In Deutschland gilt ein kurzes Halten 3 Minuten.


Parkieren=abstellen+darin warten oder abstellen+das Fahrzeug verlassen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_001/parkieren

Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeuges, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.

Parkieren ist:

  • das Fahrzeug abstellen und verlassen.
  • das Fahrzeug abstellen und darin warten.

Ergänzung:
-- das Parkiermanöver hat spezielle Regeln mit Schritttempo
-- das Auto fährt auf flacher Fläche im 1. Gang von selbst ca. 2 km/h vorwärts und im Rückwärtsgang ca. 2km/h rückwärts
-- die fahrende Person muss also im flachen Gelände vor dem Parkiermanöver und während dem Parkiermanöver nicht viel Gas geben, um ein Parkmanöver durchzuführen, sondern nur mit der Kupplung "spielen"

-- neuere Autos haben am Heck einen Abstandswarner ("Parkpilot") mit Piepton, wenn der Abstand hinten unter 30cm ist, aber bei ungünstigen Bedingungen werden nicht alle Hindernisse erfasst, oder die Sensoren werden von aussen durch andere Strahlung blockiert etc., die Sensoren muss man regelmässig putzen
 (Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S. 146-147)

-- neuere Autos haben manchmal hinten eine Kamera eingebaut mit Bildschirm am Armaturenbrett (2022)

-- im Zweifelsfall kann man die Tür etwas öffnen, um zu kontrollieren, ob die Räder im Parkfeld sind.


Details über das Halten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_024/halten


Rücksicht beim Halten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_001/rucksicht-beim-halten

Beim Halten hat man auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen.

Ergänzung:
-- vor dem Halten den Blinker stellen, damit die Fahrzeuge hinten dran informiert sind
-- sanft anhalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden


Brüskes Halten nur im Notfall
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_002/bruskes-halten-nur-im-notfall

Brüskes Bremsen und Halten sind nur im Notfall gestattet oder wenn kein Fahrzeug folgt.


Halten immer rechts - links halten nur in Einbahnstrassen, bei wenig Verkehr etc.
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_020/halten-immer-rechts

Halten Sie immer rechts. Auf der linken Strassenseite dürfen Sie nie anhalten, ausser:

  • wenn rechts ein Strassenbahngleis verläuft.
  • wenn rechts ein Halte- oder Parkverbot ist.
  • in schmalen Strassen mit wenig Verkehr.
  • in Einbahnstrassen.


Halten am Strassenrand: 3m Abstand für die Durchfahrt

-- Halteverbot auf durchgezogenen Längslinien, Sicherheitslinien und Doppellinien, wenn für die Durchfahrt unter 3m bleibt
   Neben fortlaufenden Längslinien, Sicherheitslinien und Doppellinien, wenn nicht eine mind. 3 m breite Durchfahrt frei bleibt, gilt ein generelles Halteverbot.
   (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_011/generelles-halteverbot)
Halteverbot auf durchgezogenen
                          Längslinien, Sicherheitslinien und
                          Doppellinien, wenn für die Durchfahrt unter 3m
                          bleibt


Parkverbotslinie (die "Güterumschlagslinie"): Halten und Güterumschlag erlaubt
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_005/parkverbotslinie

v
Parkverbotslinie mit Sperrkreuzen, Halten und Güterumschlag sind erlaubt [1]

Am Fahrbahnrand angebrachte Parkverbotslinien (gelb, durchbrochen durch Kreuze) verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Mitfahrenden und für Güterumschlag ist erlaubt.


Parkverbotsfeld mit gekreuzten Linien (das "Güterumschlagsfeld")
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_025/parkverbotsfeld

Parkverbotsfeld mit gekreuzten Linien -
                      Halten und Güterumschlag sind erlaubt
Parkverbotsfeld mit gekreuzten Linien - Halten und Güterumschlag sind erlaubt [2]

Am Fahrbahnrand angebrachte Parkverbotsfelder (gelb mit Diagonalkreuz) verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag sind zulässig.

Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), darf das Abstellen der berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.


Taxihaltestellen / Taxi-Parkfeld
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_006/taxihaltestellen

Taxihaltestellen / Taxi-Parkfeld - Halten ist
                      erlaubt, so lange kein Taxi behindert wird
Taxihaltestellen / Taxi-Parkfeld - Halten ist erlaubt, so lange kein Taxi behindert wird [3]

Bei Taxihaltestellen dürfen Sie nur halten, sofern Sie keine Taxis behindern.

Parkieren ist hier verboten.


Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit Zickzacklinie: Halten zum Ein- und Aussteigen erlaubt - KEIN Güterumschlag
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_026/haltestellen-des-offentlichen-verkehrs

Haltestellen des öffentlichen
                      Verkehrs mit Zickzacklinie - kurzes Halten zum
                      Ein- und Aussteigen ist erlaubt, Güterumschlag ist
                      verboten
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs mit Zickzacklinie - kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen ist erlaubt, Güterumschlag ist verboten [4]

Bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs dürfen Sie nur halten zum Ein- und Aussteigenlassen, sofern Sie die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs nicht behindern.

Der Güterumschlag sowie das Parkieren sind hier verboten.

Trottoir / Bürgersteig
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_007/trottoir

Auf dem Trottoir dürfen Sie nur halten, wenn noch ein mindestens 1.5 m breiter Durchgang für Fussgänger bleibt.

Parkieren ist hier verboten.


Generelles Halteverbot
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_017/generelles-halteverbot

Generelles
                        Halteverbot
Das Signal «Halten verboten» untersagt das freiwillige Halten. Steht das Signal im Bereich des Fahrbahnrandes, gilt es auch für das angrenzende Trottoir.

Ergänzung:
Halteverbote gelten nicht für Müllwagen, Strassendienstfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge etc. Diese Fahrzeuge sind entsprechend markiert.


Generelles Halteverbot ohne Halteverbot-Verkehrszeichen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_008/generelles-halteverbot

An folgenden Stellen gilt ein generelles Halteverbot (Parkieren dürfen Sie hier erst recht nicht):

  • An unübersichtlichen Stellen
  • In Engpässen und neben Hindernissen
  • Vor Signalen, wenn sie dadurch verdeckt würden
  • Auf Autostrassen
  • Auf Autobahnen
  • Auf Tram- und Bahngleisen sowie auf Bahnübergängen
  • In Tunnels
  • Auf Fussgängerstreifen sowie 5 m vor oder neben dem Fussgängerstreifen
  • Auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Verzweigungen, die sich näher als 5 m von Querstrassen befinden

-- automatisches Halteverbot in einem Engpass: z.B. in einer engen Unterführungen:
  
Bei Engpässen und neben Hindernissen gilt ein generelles Halteverbot. (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_009/generelles-halteverbot)
Halteverbot in
                        einem Engpass, z.B. in einer engen Unterführung

-- automatisches Halteverbot, wenn Verkehrszeichen verdeckt würden:
   Vor Signalen, wenn sie dadurch verdeckt würden, gilt ein generelles Halteverbot. (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_010/generelles-halteverbot)
Halteverbot, wenn
                        Verkehrszeichen verdeckt würden

-- automatisches Halteverbot: auf Autobahnen, Autostrassen und Einspurstrecken:
   Auf Einspurstrecken, auf Autostrassen und auf Autobahnen gilt ein generelles Halteverbot. (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_014/generelles-halteverbot)
automatisches Halteverbot auf Autobahnen,
                        Autostrassen und Einspurstrecken

-- automatisches Halteverbot: auf Geleisen, [die benutzt werden]
   Auf Tram- und Bahngleisen sowie auf Bahnübergängen gilt ein generelles Halteverbot. (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_015/generelles-halteverbot)
automatisches
                        Halteverbot: auf Geleisen, [die benutzt werden]

-- automatisches Halteverbot: in Unterführungen und in Tunnels:
   In Unterführungen und in Tunnels gilt ein generelles Halteverbot. (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_016/generelles-halteverbot)
automatisches Halteverbot: in
                        Unterführungen und in Tunnels


Halteverbot auf Fussgängerstreifen und auf den Halteverbotslinien vor dem Fussgängerstreifen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ma_011/halteverbotslinie

Halteverbotslinien 10m lang z.B.
                        vor Fussgängerstreifen - Halten und Parkieren
                        ist verboten
Halteverbotslinien 10m lang z.B. vor Fussgängerstreifen - Halten und Parkieren ist verboten [6]

Am Fahrbahnrand angebrachte Halteverbotslinien [10m lang] verbieten das Halten an der markierten Stelle.

Auf Fussgängerstreifen sowie 5 m vor oder neben dem Fussgängerstreifen (und auf dem angrenzenden Trottoir), gilt ein generelles Halteverbot [wenn keine Sperrlinie aufgemalt ist]. (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_012/generelles-halteverbot)


Automatisches Halteverbot: 5m vor Kreuzungen
Auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Verzweigungen, die sich näher als 5 m von Querstrassen befinden, gilt ein generelles Halteverbot.
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_013/generelles-halteverbot)

automatisches Halteverbot: 5m
                        vor Kreuzungen
Automatisches Halteverbot: 5m vor Kreuzungen [14]



Notfall-Halt mit Pannendreieck
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_021/notfall

Im Notfall dürfen Sie überall anhalten. Fahren Sie aber so rasch wie möglich weiter oder sichern Sie die Strecke.
Notfall-Halt mit Pannendreieck

Verbotenes Halten mit Warnblinker geht nicht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_027/warnblinker

Achtung: Das Verwenden der Warnblinklichter berechtigt nicht, an verbotenen Stellen zu halten.

Pannendreieck aufstellen innerorts bei langsamem Verkehr im Abstand von mindestens 50m.
https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/38-pannensignal-und-warnblinklichter

Pannendreieck aufstellen auf Strassen mit schnellem Verkehr mit mind. 100m Abstand zur Unfallstelle.
https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/38-pannensignal-und-warnblinklichter



2. Parkieren und Parkfelder

Hauptstrasse innerorts
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_017/haupstrasse-innerorts
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_000/parkieren

Das Parkieren auf Hauptstrassen innerorts ist verboten, wenn für das Kreuzen von Fahrzeugen nicht mind. 6 m Platz bleiben.
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_017/haupstrasse-innerorts)


Das Parkiermanöver: 0 Vortritt!

Beim Manövrieren, um zu parkieren oder ein Parkfeld zu verlassen, müssen Sie sich stets bewusst sein, dass Sie kein Vortritt haben (auch nicht gegenüber Fussgängern). Schauen Sie sich beim Manövrieren also immer um.
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_028/parkmanover)

Das Aussteigen: Fahrzeug sichern - Blick zurück - aussteigen - Fahrzeug sichern

(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_027/verlassen-des-autos)
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_007/verlassen-des-autos)

-- Motor abstellen
-- Diebstahlsicherung einschalten

Ergänzung: Blinker abstellen, sonst bleibt je eine Lampe vorne und hinten brennen

-- Handbremse anziehen

Ergänzung:
-- alle Lichter abschalten, wenn noch Lichter brennen
-- Blinker abstellen, falls das noch nicht passiert ist
-- am Hang bergauf den ersten Gang oder bergab den Retourgang einlegen
-- am Hang Räder bergauf schräg zur Trottoirkante oder zum Hang stellen

-- Fenster schliessen

Ergänzung: im Sommer die Fenster einen Spalt offen lassen

-- Blick zurück: Bevor man die Tür aufmacht, muss man zuerst nach hinten schauen und sich vergewissern, dass sich niemand gerade nähert.

-- aussteigen und Türen schliessen

Halteverbot=Parkverbot

Überall wo das Halten verboten ist, ist auch das Parkieren verboten.
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_014/parkverbote)


Parkverbot: Kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen + Güterumschlag sind erlaubt
Parkieren ist das Abstellen von Fahrzeugen, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient, dieses ist erlaubt.
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/st_020/parkieren-verboten)


Parkfelder: weiss, blau, gelb
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_002/parkfelder

Parkfelder zeigen Parkmöglichkeiten an. Sie sind weiss oder blau markiert.

Es gibt zudem gelbe Parkfelder, die jedoch für speziell berechtigte Benutzer wie Taxi, Bus oder Polizei reserviert sind — dort dürfen Sie halten, aber nicht parkieren.

Parkieren ohne Parkfelder
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_002/parkfelder

Ohne Parkfelder ist das Parkieren auf Nebenstrassen und auf Hauptstrassen unter bestimmten Umständen erlaubt.


Parkieren ohne Parkfeld
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_031/keine-parkfelder

Auf Nebenstrassen dürfen Sie parkieren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.

Auf Hauptstrassen innerorts dürfen Sie parkieren, wenn für das Kreuzen von zwei Autos [Lastwagen] genügend Platz bleibt.


Parkieren in Fahrtrichtung
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_030/parkieren-in-fahrtrichtung

Wenn es auf beiden Strassenseiten Parkfelder hat, dürfen Sie den Wagen nur rechts - also in Fahrtrichtung - abstellen.


Weisse Parkfelder
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_003/weisse-parkfelder

Hier dürfen Sie parkieren. Die erlaubte Parkdauer ist unterschiedlich geregelt und meist auf einer Zusatztafel angegeben. Ist nichts angegeben, ist die Parkdauer unbeschränkt.

Achtung: Unbeschränkt heisst nicht wirklich unbeschränkt. Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen nachts regelmässig an gleicher Stelle parkiert, braucht in der Regel eine Bewilligung.


Korrekt parkieren: genügend Abstand - im Parkfeld
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_025/korrekt-parkieren

Man muss so parkieren, dass man so wenig Platz wie möglich braucht, ohne die Ausfahrt der anderen Fahrzeuge zu behindern. Dort wo es Parkfelder gibt, darf man nur innerhalb der Markierungen parkieren.


Blaue Zone: Parkscheibe - an Sonntagen freies Parkieren
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_004/blaue-zone

Mit blauen Linien ist die „Blaue Zone“ markiert. Hier dürfen Sie nur mit Parkscheibe parkieren.

An Sonntagen ist die blaue Zone aufgehoben. Sie können so lange parkieren, wie Sie wollen.


Blaue Zone: Zulässige Parkdauer in der blauen Zone
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_005/zulassige-parkdauer-in-der-blauen-zone

Fahrzeuge dürfen an Werktagen - und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen - nur wie oben abgebildet, abgestellt werden.


Blaue Zone: Ablauf der Parkzeit
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_035/ablauf-der-parkzeit

Achtung: Von der Polizei gebüsst wird, wer nach Ablauf der erlaubten Parkzeit die Parkscheibe auf eine neue Zeit einstellt, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben.

Ebenso gebüsst wird, wer das Fahrzeug länger als die erlaubte Parkzeit parkiert lässt.


Verkehrssignal: Parkverbot
Das Signal «Parkieren verboten» untersagt das Parkieren von Fahrzeugen auf der signalisierten Fahrbahnseite.

(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/st_020/parkieren-verboten)


Verkehrssignal: Parkplatz
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_032/parkieren-gestattet

Das Signal «Parkieren gestattet» kennzeichnet Parkplätze.

Beschränkungen der Parkzeit und der Parkberechtigung können auf einer Zusatztafel stehen.


Verkehrssignal: Parkplatz mit Parkscheibe
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_033/parkieren-mit-parkscheibe

Das Signal «Parkieren mit Parkscheibe» kennzeichnet Anfang und Ende von Verkehrsflächen, auf denen die Führer von Motorwagen beim Parkieren eine Parkscheibe verwenden müssen.

Wenn eine Zusatztafel angebracht ist, dürfen Fahrzeuge höchstens so lange parkieren wie auf der Zusatztafel angegeben.


Verkehrssignal: Parkieren gegen Gebühr (Parkuhr)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_034/parkieren-gegen-gebuhr

Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» kennzeichnet Parkplätze, auf denen Motorwagen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen abgestellt werden dürfen.


Gelbe Parkfelder: Reservierte Parkfelder

Gelb markierte Parkfelder sind nur für berechtigte Benutzer (Polizei, Taxi...) oder für Private [mit Angabe der Autonummer] erlaubt.
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_029/gelbe-parkfelder)


Parkverbotslinien (die "Güterumschlagslinie")

Auf Parkverbotslinien darf nicht parkiert werden. [Halten ist erlaubt zum Einsteigen, Aussteigen und Güterumschlag].
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_022/parkverbotslinien)

Auf
                                  Parkverbotslinien darf nicht parkiert
                                  werden - Halten und Güterumschlag sind
                                  erlaubt
Auf Parkverbotslinien darf nicht parkiert werden - Halten und Güterumschlag sind erlaubt. [15]


Parkverbotsfelder (die "Güterumschlagsfelder")

Auf Parkverbotsfeldern darf nicht parkiert werden. [Halten ist erlaubt zum Einsteigen, Aussteigen und Güterumschlag].
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_023/parkverbotsfelder)

Auf Parkverbotsfeldern
                              darf nicht parkiert werden - Halten und
                              Güterumschlag sind erlaubt.
Auf Parkverbotsfeldern darf nicht parkiert werden - Halten und Güterumschlag sind erlaubt. [16]


Parkieren von kleinen Zweirädern (Velo+Mofa) auf dem Trottoir: 1,5m Platz
(https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_010/parkieren-auf-dem-trottoir)

Auf dem Trottoir dürfen Sie nur Fahrräder und Mofas abstellen (keine Autos), sofern den Fussgängern wenigstens 1,5 Meter Platz bleibt.


3. Parkverbote
Parkverbote gelten auf Velostreifen - Parkverbotslinien ("Güterumschlagslinien") - Taxifeld - Behindertenparkplatz - Autobahn, Autostrasse, Hauptstrasse - vor Zu- und Einfahrten - vor Bahnübergängen mit Abstand 20m (innerorts) und 50m (ausserorts) - auf dem Trottoir - auf Brücken


Parkverbote: Parkieren auf Velostreifen geht nicht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/pa_015/radstreifen

Das Parkieren auf Radstreifen und auf der Fahrbahn daneben ist verboten.


Parkverbote: Parkieren auf Taxifeld geht nicht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_021/taxistreifen
Das Parkieren auf Taxistreifen ist verboten.


Parkverbote: Behindertenparkplatz nur für RollstuhlfahrerInnen (Behinderten-Parkkarte)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_026/parkfelder-fur-menschen-mit-beschrankter-mobilitat

Parkfelder für Menschen mit beschränkter Mobilität
Es ist verboten, an Orten zu parkieren, die für Menschen mit beschränkter Mobilität reserviert sind, wenn man nicht die offizielle Befugnis (Parkkarte für gehbehinderte Personen) dafür besitzt.

Ergänzung:
Behindertenparkplätze sind breiter als normale Parkplätze, um den Rollstuhl vor dem Auto aufzustellen.


Parkverbote: Autobahn, Autostrasse, Hauptstrasse
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_016/parkverbote

Das Parkieren auf Hauptstrassen ausserorts, Autostrassen und Autobahnen ist verboten


Parkverbote: Vor Zu- und Einfahrten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_018/zu-und-einfahrten

Das Parkieren vor Zu- und Einfahrten ist verboten.


Parkverbote: Vor Bahnübergängen 20m (innerorts) und 50m (ausserorts) Abstand
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ba_003/parkieren-verboten-bahnubergange

Vor und nach Bahnübergängen zu parkieren, ist verboten (innerorts näher als 20 m, ausserorts näher als 50 m).


Parkverbote: Auf dem Trottoir
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/pa_013/parkverbote

Parkieren von Autos und Motorrädern auf dem Trottoir ist strikt untersagt.


Parkverbote: Auf Brücken
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_020/parkverbote

Das Parkieren auf Brücken ist verboten.


Parkverbote: Moto auf Autoparkplatz geht nicht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/par_012/parkverbote

Es ist verboten ein Motorrad auf einem Motorwagen-Parkplatz abzustellen.


Leere Parkplätze darf man überfahren
Fahrprüfer Mü. von der MfK Münchenstein im April 2022

Wenn Parkplätze nicht benutzt sind, dürfen sie befahren werden.


<<        >>

Teilen:

Facebook







Fotoquellen



^