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Fahrprüfung CH: Gefahrensignale

1. Gefahrensignal: Achtung Rechtskurve
                    (Art. 4)   7.
                    Gefahrensignal: Achtung Engpass (Art. 7)   5. Gefahrensignal: Achtung
                    Schleudergefahr (Art. 5)   11. Gefahrensignal: Achtung Starke
                    Steigung (Art. 8)   14. Gefahrensignal: Achtung Baustelle (Art.
                    9)   20.
                    Gefahrensignal: Achtung Kinder (Art. 11)   28.
                    Gefahrensignal: Achtung Stau (Art. 14)   29. Gefahrensignal: Achtung
                    VelofahrerInnen / RadfahrerInnen  

aus: itheorie mit der Autotheorie: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory

präsentiert mit Ergänzungen von Michael Palomino (2021)

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Gefahrensignale
aus: https://auto.itheorie.ch/
Index itheorie mit der Autotheorie: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory
Kapitel Gefahrensignale ab 1: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_101/rechtskurve-(art.-4)


Gefahrensignale dreieckig mit rotem Rand
1.
                              Gefahrensignal: Achtung Rechtskurve (Art.
                              4)
1. Gefahrensignal: Achtung Rechtskurve (Art. 4)
Es folgen nun mehrere Tafeln, die das Thema Gefahrensignale erklären.
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_101/rechtskurve-(art.-4)
2.
                              Gefahrensignal: Achtung Linkskurve (Art.
                              4)
2. Gefahrensignal: Achtung Linkskurve (Art. 4)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_102/linkskurve-(art.-4)

Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen ihrer Anlage, zum Beispiel wegen fehlender Überhöhung oder starker oder ungleichmässiger Krümmung der Fahrbahn zur Mässigung der Geschwindigkeit zwingen.
Deshalb: Stark abbremsen, und zwar vor der Kurve.
Vor kurvenreichen Strecken steht das der ersten Kurve oder Doppelkurve entsprechende Signal mit der Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03).
Innerorts sind in der Regel keine Kurvensignale angebracht.
3. Gefahrensignal: Achtung
                              Doppelkurve nach rechts beginnend (Art.
                              4)
3. Gefahrensignal: Achtung Doppelkurve nach rechts beginnend (Art. 4)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_103/doppelkurve-nach-rechts-beginnend-(art.-4)

Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen ihrer Anlage, zum Beispiel wegen fehlender Überhöhung oder starker oder ungleichmässiger Krümmung der Fahrbahn zur Mässigung der Geschwindigkeit zwingen.
Deshalb: Stark abbremsen, und zwar vor der Kurve.
Vor kurvenreichen Strecken steht das der ersten Kurve oder Doppelkurve entsprechende Signal mit der Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03).
Innerorts sind in der Regel keine Kurvensignale angebracht.
4. Gefahrensignal: Achtung
                              Doppelkurve nach links beginnend (Art. 4)
4. Gefahrensignal: Achtung Doppelkurve nach links beginnend (Art. 4)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_104/doppelkurve-nach-links-beginnend-(art.-4)

Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen ihrer Anlage, zum Beispiel wegen fehlender Überhöhung oder starker oder ungleichmässiger Krümmung der Fahrbahn zur Mässigung der Geschwindigkeit zwingen.
Deshalb: Stark abbremsen, und zwar vor der Kurve.
Vor kurvenreichen Strecken steht das der ersten Kurve oder Doppelkurve entsprechende Signal mit der Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03).
Innerorts sind in der Regel keine Kurvensignale angebracht.
5.
                              Gefahrensignal: Achtung Schleudergefahr
                              (Art. 5)
5. Gefahrensignal: Achtung Schleudergefahr (Art. 5)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_105/schleudergefahr-(art.-5)

Das Signal «Schleudergefahr» (1.05) warnt vor übermässig glattem Belag der Fahrbahn, vor Spurrillen oder vor Strassenstrecken, die in besonderem Masse der Vereisung ausgesetzt sind.
Die Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» (5.13) warnt vor Glatteis oder Schneeglätte.
Signal und Zusatztafel werden entfernt oder abgedeckt, sobald nicht mehr mit Eisbildung oder Schneeglätte zu rechnen ist.
6. Gefahrensignal:
                              Achtung Unebene Fahrbahn (Art. 6)
6. Gefahrensignal: Achtung Unebene Fahrbahn (Art. 6)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_106/unebene-fahrbahn-(art.-6)

Das Signal «Unebene Fahrbahn» (1.06) warnt vor Unebenheiten wie zum Beispiel Aufwölbungen oder Senkungen der Fahrbahn, bei denen das Fahrzeug gefährliche Schläge erleiden oder die Haftung mit der Fahrbahn verlieren könnte.
Das Signal steht auch vor Bahnübergängen, wo eine solche Gefahr droht, jedoch nicht vor gekennzeichneten Baustellen (Art. 9).
7. Gefahrensignal: Achtung Engpass
                              (Art. 7)
7. Gefahrensignal: Achtung Engpass (Art. 7)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_107/engpass-(art.-7)

Das Signal «Engpass» (1.07) zeigt an, dass sich die Fahrbahn beidseitig verengt und das Kreuzen daher erschwert ist. Das Signal steht nicht vor gekennzeichneten Baustellen (Art. 9).
Der Wegfall eines Fahrstreifens auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung wird mit der Tafel «Anzeige der Fahrstreifen» (4.77) angegeben.
Die Fahrbahnbreite der schmalsten Stelle kann nötigenfalls durch die Zusatztafel «Fahrbahnbreite» (5.15) angezeigt sein.
8.
                              Gefahrensignal: Achtung Verengung rechts
                              (Art. 7)
8. Gefahrensignal: Achtung Verengung rechts (Art. 7)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_108/verengung-rechts-(art.-7)

Das Signal «Verengung rechts» (1.08) zeigt an, dass sich die Fahrbahn einseitig verengt oder der Fahrbahnrand gefährliche Vorsprünge aufweist und das Kreuzen daher erschwert ist. Vorsprünge werden nach Artikel 82 gekennzeichnet.
Der Wegfall eines Fahrstreifens auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung wird mit der Tafel «Anzeige der Fahrstreifen» (4.77) angegeben.
Die Fahrbahnbreite der schmalsten Stelle kann nötigenfalls auf der Zusatztafel «Fahrbahnbreite» (5.15) angezeigt sein.
9.
                              Gefahrensignal: Achtung Verengung links
                              (Art. 7)
9. Gefahrensignal: Achtung Verengung links (Art. 7)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_109/verengung-links-(art.-7)

Das Signal «Verengung links» (1.09) zeigt an, dass sich die Fahrbahn einseitig verengt oder der Fahrbahnrand gefährliche Vorsprünge aufweist und das Kreuzen daher erschwert ist. Vorsprünge werden nach Artikel 82 gekennzeichnet.
Der Wegfall eines Fahrstreifens auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung wird mit der Tafel «Anzeige der Fahrstreifen» (4.77) angegeben.
Die Fahrbahnbreite der schmalsten Stelle kann nötigenfalls auf der Zusatztafel «Fahrbahnbreite» (5.15) anzeigt sein.
10.
                              Gefahrensignal: Achtung Gefährliches
                              Gefälle (Art. 8)
10. Gefahrensignal: Achtung Gefährliches Gefälle (Art. 8)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_110/gefahrliches-gefalle-(art.-8)

Das Signal «Gefährliches Gefälle» (1.10) warnt vor Strecken mit einer Neigung von mindestens 10 Prozent; auf den Signalen wird die grösste Neigung der Strecke angegeben.
Im Gefälle ist der Bremsweg länger: rechtzeitig zurückschalten!
In starkem Gefälle ist so zu fahren, dass die Bremsen nicht zu sehr beansprucht werden. Den Gang einschalten, der genügend bremst.
11.
                              Gefahrensignal: Achtung Starke Steigung
                              (Art. 8)
11. Gefahrensignal: Achtung Starke Steigung (Art. 8)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_111/starke-steigung-(art.-8)

Das Signal «Starke Steigung» (1.11) warnt vor Strecken mit einer Steigung von mindestens 10 Prozent; auf den Signalen wird die grösste Steigung der Strecke angegeben.
Rechtzeitig zurückschalten!
12.
                              Gefahrensignal: Achtung Rollsplitt (Art.
                              8)
12. Gefahrensignal: Achtung Rollsplitt (Art. 8)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_112/rollsplitt-(art.-8)

Das Signal «Rollsplitt» (1.12) warnt vor losem Splitt auf der Fahrbahn. Vorsicht: Schlechte Bodenhaftung, das bedeutet längerer Bremsweg und Schleudergefahr.
13.
                              Gefahrensignal: Achtung Steinschlag (Art.
                              8)
13. Gefahrensignal: Achtung Steinschlag (Art. 8)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_113/steinschlag-(art.-8)

Das Signal «Steinschlag» (1.13) warnt vor Steinschlag oder Steinen auf der Fahrbahn. Das Symbol kann entsprechend den örtlichen Verhältnissen seitenverkehrt abgebildet werden.
Geschwindigkeit mässigen und weder anhalten noch parkieren.
14.
                              Gefahrensignal: Achtung Baustelle (Art.
                              9)
14. Gefahrensignal: Achtung Baustelle (Art. 9)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_114/baustelle-(art.-9)

Das Signal «Baustelle» (1.14) warnt vor Arbeiten auf der Fahrbahn (z. B. Bau-, Vermessungs-, Markierungsarbeiten) und den damit verbundenen Hindernissen (z. B. Materialablagerungen, offene Schächte), Unebenheiten und Verengungen der Fahrbahn. Langsamer fahren und nicht überholen.
Für die Kennzeichnung von Baustellen gilt im übrigen Artikel 80. Das Signal wird auch aufgestellt, wenn Arbeiten unmittelbar neben der Fahrbahn den Verkehr beeinträchtigen könnten.

Art. 80 Kennzeichnung der Baustellen:
- Baustellen auf und unmittelbar neben der Fahrbahn werden mit dem Signal «Baustelle» (1.14) angekündigt, welches bei der Baustelle selbst wiederholt wird.
- Bei Baustellen ohne Hindernisse auf der Fahrbahn oder mit solchen von maximal 0,5 m Breite können zur Verbesserung der optischen Führung rot-weiss gestreifte Einrichtungen (wie Leitbalken, Fässer) oder rot-weisse oder orangefarbene Leitkegel verwendet werden.
- Bei Baustellen mit mehr als 0,5 m breiten Hindernissen auf der Fahrbahn werden rot-weiss gestreifte Abschrankungen (wie Latten, Rohrelemente, Scherengitter oder andere feste Einrichtungen) verwendet.

Die zur Verkehrsregelung bei Engpässen verwendeten Drehkellen zeigen auf einer Seite als Haltegebot das Signal «Einfahrt verboten» (2.02), auf der andern Seite zur Freigabe des Verkehrs ein grünes, rundes Mittelfeld mit weissem Rand.

Das UVEK erlässt Weisungen über das Anbringen der Signale und Markierungen, der Abschrankungen und anderen Einrichtungen, über ihre Ausgestaltung sowie über die Beleuchtung von Baustellen.
15.
                              Gefahrensignal: Achtung Schranken (Art.
                              10)
15. Gefahrensignal: Achtung Schranken (Art. 10)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_115/schranken-(art.-10)

Das Signal «Schranken» steht als Vorsignal bei Bahnübergängen mit Schranken oder Halbschranken und dient zur Warnung vor Bahnübergängen, die nach den Artikeln 92 und 93 gekennzeichnet sind.
Das Signal «Schranken» warnt ferner vor Abschrankungen bei Flugplätzen, Zollhaltestellen und dergleichen.
Zur Kennzeichnung von Bahnübergängen dienen Schranken, Halbschranken, Bedarfsschranken, Blinklichtsignale (3.20; 3.21), Andreaskreuze (3.22–3.25), akustische Signale, Signale «Strassenbahn» (1.18) und Lichtsignale (Art. 68–71). Für die Ausgestaltung und Aufstellung der Signale an Bahnübergängen, ausgenommen Lichtsignale und das Signal «Strassenbahn», gilt das Eisenbahnrecht.

Geschlossene oder sich schliessende Schranken, Halbschranken oder Bedarfsschranken, rotes Blinklicht, rotes Licht sowie akustische Signale bedeuten «Halt».
16. Gefahrensignal: Achtung
                              Bahnübergang ohne Schranken (Art. 10)
16. Gefahrensignal: Achtung Bahnübergang ohne Schranken (Art. 10)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_116/bahnubergang-ohne-schranken-(art.-10)

Das Signal «Bahnübergang ohne Schranken» (1.16) dient zur Warnung vor Bahnübergängen, die nach den Artikeln 92 und 93 gekennzeichnet sind.
Zur Warnung vor gekennzeichneten Bahnübergängen (Art. 93) dient das folgende Vorsignal: Das Signal «Bahnübergang ohne Schranken» (1.16) vor Bahnübergängen mit Blinklichtsignalen oder Andreaskreuzen.
17.
                              Gefahrensignal: Achtung Distanzbalken
                              (Art. 10)
17. Gefahrensignal: Achtung Distanzbalken (Art. 10)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_117/distanzbaken-(art.-10)

Das Signal «Distanzbaken» (1.17) dient zur Warnung vor Bahnübergängen mit Schranken oder Halbschranken, die nach den Artikeln 92 und 93 gekennzeichnet sind.
Die Distanzbake mit drei Streifen steht unter den Signalen «Schranken» und «Bahnübergang ohne Schranken», jene mit zwei Streifen nach einem Drittel und jene mit einem Streifen nach zwei Dritteln der Strecke zwischen Vorsignal und dem Bahnübergang.
18.
                              Gefahrensignal: Achtung Tram /
                              Strassenbahn (Art. 10)
18. Gefahrensignal: Achtung Tram / Strassenbahn (Art. 10)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_118/strassenbahn-(art.-10)

Das Signal «Strassenbahn» (1.18) warnt vor Strassenbahnen, namentlich vor Kreuzungen mit Strassenbahnen innerorts.
Ausserorts sind Kreuzungen mit Strassenbahnen als Bahnübergänge signalisiert.
19.
                              Gefahrensignal: Achtung Fussgängerstreifen
                              (Art. 11)
19. Gefahrensignal: Achtung Fussgängerstreifen (Art. 11)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_122/fussgangerstreifen-(art.-11)

Das Signal «Fussgängerstreifen» (1.22) kündigt Fussgängerstreifen (Art. 77) an, die der Fahrer nicht rechtzeitig erkennen kann (z.B. wegen Kurven oder Kuppen), oder Fussgängerstreifen auf dicht und schnell befahrenen Strassen (z. B. ausserhalb von Verzweigungen ausserorts). Für die unmittelbare Kennzeichnung der Fussgängerstreifen gilt Artikel 47 Absatz 1.
Bei Fussgängerstreifen muss der Fahrer Fussgängern Vortritt gewähren, wenn sie sich bereits auf dem Streifen befinden oder davor warten und ersichtlich die Fahrbahn überqueren wollen. Er muss das Tempo mässigen und wenn nötig anhalten.

Art. 47 Weitere Verhaltenshinweise:
Mit dem Signal «Standort eines Fussgängerstreifens» (4.11) wird die Lage eines Fussgängerstreifens (Art. 77) verdeutlicht. Es steht immer an Fussgängerstreifen ausserorts sowie an unerwarteten oder schlecht erkennbaren Fussgängerstreifen innerorts. Ein einziges aus beiden Fahrtrichtungen sichtbares Signal genügt auf Strassen mit Fussgängerinseln auf der Insel sowie auf schmalen Nebenstrassen am Rand der Fahrbahn.
20. Gefahrensignal: Achtung Kinder
                              (Art. 11)
20. Gefahrensignal: Achtung Kinder (Art. 11)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_123/kinder-(art.-11)

Das Signal «Kinder» (1.23) zeigt an, dass häufig mit Kindern auf der Fahrbahn zu rechnen ist; es wird im Bereich von Schulhäusern, Spielplätzen und dergleichen aufgestellt.
Der Fahrer muss ein Signal geben, die Geschwindigkeit mässigen und falls nötig halten, wenn Kinder, die sich in der Nähe oder auf der Strasse aufhalten, nicht auf den Verkehr achten.
21.
                              Gefahrensignal: Achtung Wildwechsel (Art.
                              12)
21. Gefahrensignal: Achtung Wildwechsel (Art. 12)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_124/wildwechsel-(art.-12)

Das Signal «Wildwechsel» (1.24) zeigt an, dass mit Wild auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Die Länge der Gefahrenstrecke wird in der Regel auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03) angegeben.
Namentlich in der Dämmerung ist die Geschwindigkeit zu mässigen. Sofort bremsen, abblenden und hupen, wenn Wild im Scheinwerferlicht auftaucht. Jeder Unfall mit Wild ist zu melden.
22. Gefahrensignal:
                              Achtung Tiere (Art. 12)
22. Gefahrensignal: Achtung Tiere und Tierherden (Art. 12)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_125/tiere-(art.-12)

Das Signal «Tiere» (1.25) warnt vor unbeaufsichtigten Tieren auf der Fahrbahn; das Tiersymbol zeigt die Tierart, um die es sich hauptsächlich handelt. Das Signal steht in Weidegebieten, die von Rechts wegen nicht abgeschrankt sein müssen, ferner bei Alpaufzug oder Alpentladung, solange sich Herden auf der Fahrbahn bewegen. Es wird nötigenfalls auch auf Hauptstrassen mit häufigem Viehtrieb aufgestellt.
23.
                              Gefahrensignal: Achtung Gegenverkehr (Art.
                              13)
23. Gefahrensignal: Achtung Gegenverkehr (Art. 13) [zwei Pfeile]
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_126/gegenverkehr-(art.-13)

Das Signal «Gegenverkehr» (1.26) warnt vor entgegenkommenden Fahrzeugen auf Strecken, wo der Fahrer keinen Gegenverkehr erwartet.
Es steht
- auf Autobahnen, wenn eine Spur für den Gegenverkehr reserviert ist (z. B. wegen Bauarbeiten oder Unfällen auf der Gegenfahrbahn);
- beim Beginn von Autostrassen nach dem Signal «Autostrasse» (4.03), wenn die Autostrasse auf eine Autobahn folgt;
- am Ende von Einbahnstrassen, sobald eine Strecke mit Gegenverkehr folgt;
- bei Einbahnstrassen mit beschränktem Gegenverkehr.
24.
                              Gefahrensignal: Achtung Ampel /
                              Lichtsignale (Art. 14)
24. Gefahrensignal: Achtung Ampel / Lichtsignale (Art. 14)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_127/lichtsignale-(art.-14)

Das Signal «Lichtsignale» (1.27) kündigt eine Lichtsignalanlage an, bei welcher der Fahrzeugführer gegebenenfalls anhalten muss. Es steht vor Lichtsignalanlagen ausserorts und kann zur Vorankündigung von Lichtsignalen für die zeitweilige Sperrung einzelner Fahrstreifen (Art. 69 Abs. 4) verwendet werden; innerorts kann es auf Strassen mit schnellem Verkehr oder dort, wo die Lichtsignalanlage nicht rechtzeitig erkennbar ist, aufgestellt werden.
25.
                              Gefahrensignal: Achtung Flugzeuge (Art.
                              14)
25. Gefahrensignal: Achtung Flugzeuge (Art. 14)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_128/flugzeuge-(art.-14)

Das Signal «Flugzeuge» (1.28) warnt vor tieffliegenden oder rollenden Flugzeugen in der Nähe von Flugplätzen und Flugpisten.
26.
                              Gefahrensignal: Achtung Seitenwind (Art.
                              14)
26. Gefahrensignal: Achtung Seitenwind (Art. 14)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_129/seitenwind-(art.-14)

Das Signal «Seitenwind» (1.29) warnt vor Stellen, wo häufig starker Seitenwind auftritt. Das Symbol kann entsprechend den Windverhältnissen seitenverkehrt abgebildet werden. Nötigenfalls wird ein Windsack aufgestellt, der Richtung und Stärke des Windes anzeigt.
Lenkrad richtig halten, auf allfällige Korrekturen gefasst sein und langsamer fahren.
27. Gefahrensignal: Achtung Andere
                              Gefahren (Art. 15) [Ausrufezeichen]
27. Gefahrensignal: Achtung Andere Gefahren (Art. 15) [Ausrufezeichen]
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_130/andere-gefahren-(art.-15)

Das Signal «Andere Gefahren» (1.30) warnt vor Gefahren auf der Fahrbahn, für die kein besonderes Signal besteht. Die Art der Gefahr wird nötigenfalls auf beigefügter Zusatztafel oder, bei kurzfristiger Signalisation, auf Faltsignalen unter dem Symbol innerhalb des roten Randes angegeben.

Das Signal «Andere Gefahren» steht auch vor Anhalteposten der Polizei (Art. 31 Abs. 2) und ferner ausserorts zur Ankündigung der polizeilichen Verkehrsregelung.
28. Gefahrensignal: Achtung Stau
                              (Art. 14)
28. Gefahrensignal: Achtung Stau (Art. 14)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_131/stau-(art.-14)

Das Signal «Stau» (1.31) warnt vor stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen. Es darf nur dauernd aufgestellt werden, wo häufig mit Stau zu rechnen ist.
29.
                              Gefahrensignal: Achtung VelofahrerInnen /
                              RadfahrerInnen
29. Gefahrensignal: Achtung VelofahrerInnen / RadfahrerInnen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/15/slide/si_132/radfahrer

Das Signal «Radfahrer» (1.32) zeigt an, dass häufig Radfahrer in die Strasse einfahren oder diese überqueren; es darf nur ausserhalb von Verzweigungen aufgestellt werden.






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