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Fahrprüfung CH: Prüfungsfragen von itheorie.ch 1 bis 90 auf einer Webseite

90 von ca. 400 Prüfungsfragen

Volles
                                Grünlicht an der Kreuzung mit
                                FussgängerInnenstreifen   17. Weisse
                            Markierungen   48. Das Aufstellen
                            von Gefahrensignalen   62. Verbote und deren Auflösung
                            (Verbotssignale und Aufhebungssignale)   72.
                            Gebotssignal: Abbiegen   75.
                            Hinweissignale Prinzip: rechteckig oder
                            quadratisch   82.
                            Vorwegweiser: Provisorische Wegweiser für
                            Umleitungen   83.
                                Vorwegweiser: Abzweigende Strasse mit
                                Hindernis  
1. Lichtsignale - 2. Markierungen - 3.1. Gefahrensignale - 3.2. Verbotssignale - 3.3. Gebotssignale - 3.4. Hinweissignale - 4. Bahnübergang

aus: itheorie mit der Autotheorie: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory

präsentiert mit Ergänzungen von Michael Palomino (2021)

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aus: 90 Prüfungsfragen
aus: https://auto.itheorie.ch/
Index itheorie mit der Autotheorie: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory
Signale ab 1: https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_000/signale

Inhalt

1. Die Signale: Lichtsignale   Volles Grünlicht an der
                                          Kreuzung mit
                                          FussgängerInnenstreifen

2. Markierungen   17.
                                      Weisse Markierungen

3. Verkehrssignale

Signale 3.1. Gefahrensignale dreieckig   48. Das
                                      Aufstellen von Gefahrensignalen
Signale 3.2. Verbotssignale und Aufhebungssignale rund   62.
                                      Verbote und deren Auflösung
                                      (Verbotssignale und
                                      Aufhebungssignale)

Signale 3.3. Gebotssignale blau   72. Gebotssignal: Abbiegen

Signale 3.4. Hinweissignale rechteckig oder quadratisch   75. Hinweissignale Prinzip:
                                      rechteckig oder quadratisch   82.
                                      Vorwegweiser: Provisorische
                                      Wegweiser für Umleitungen

4. Der Bahnübergang   83.
                                          Vorwegweiser: Abzweigende
                                          Strasse mit Hindernis



Zahlen zu Signalen und Markierungen

Gefahrensignale sind aufgestellt
-- Distanz innerorts 50m, ausserorts 150-250m, auf Autobahnen und Autostrassen 500-1000m

Überholverbot: Fahrzeuge bis 30km/h dürfen auch bei Überholverbot überholt werden.

Allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, ausserorts 80 km/h, Autostrasse 100 km/h, Autobahn 120 km/h

Hinweistafel Ortsbeginn: Ab sofort gilt Tempo 50 km/h.

Zoll: maximal 20 km/h.

Lastwagen vor Bahnübergängen: Lastwagen halten 100m vor Bahnübergängen, um schnellen Fahrzeugen das Übberholen zu ermöglichen.


1. Die Signale: Lichtsignale

Volles
                                    Grünlicht an der Kreuzung mit
                                    FussgängerInnenstreifen 1. Grünes volles Licht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_003/grunes-volles-licht

Geradeaus haben Sie Vortritt.

Nach links haben Sie keinen Vortritt. Der Gegenverkehr und die Fussgänger auf der Querstrasse haben Vortritt.

Nach rechts haben Sie keinen Vortritt. Die Fussgänger auf der Querstrasse haben Vortritt.

Ergänzung: Auch Grünlicht ist mit Vorsicht zu geniessen, es kann nämlich immer jemand ein Rotlicht nicht beachten.

2.
                                Keine Weiterfahrt trotz Grün 2. Keine Weiterfahrt trotz Grün
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_006/keine-weiterfahrt-trotz-grun

Man darf trotz grünem Licht nicht fahren, wenn der Verkehr stockt und das Fahrzeug nach dem Lichtwechsel die Verzweigung blockieren würde.

Ergänzung:
1. Stausituationen sind spezielle Situationen, da gilt manchmal das Grünlicht NICHT.
2. Bei Kolonnenfahren sollte man nicht zu sehr aufschliessen, sondern immer noch das Rad des vorderen Fahrzeugs sehen.


3. Gelbes,
                                ruhendes Licht
3. Gelbes, ruhendes Licht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_007/gelbes-ruhendes-licht

Folgt auf Grün ein gelbes Licht, dann bedeutet dies Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können.
4. Rotes,
                                volles Licht
4. Rotes, volles Licht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_001/rotes-volles-licht

Zeigt die Ampel rot, bedeutet dies in jedem Falle anhalten.

Ergänzung: Wenn ein Polizist oder Securitas-Angestellter die Kreuzung regelt, gelten die Lichtsignale nicht, sondern die Zeichen der Polizei oder der Securitas.


5. Rotes Licht mit schwarzem
                                Pfeil
5. Rotes Licht mit schwarzem Pfeil
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_002/rot-mit-schwarzem-pfeil

Erscheint im roten Licht ein schwarzer Pfeil, gilt das Haltegebot nur für die Richtung des Pfeils.


6. Gelbes ruhendes
                                Licht mit rotem Licht
6. Gelbes ruhendes Licht mit rotem Licht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_008/gelbes-ruhendes-licht-mit-rotem-licht

Leuchtet ein gelbes Licht zusammen mit Rot, dann bedeutet dies, sich für die Weiterfahrt bereitzuhalten.

Weiterfahren darf man aber erst, wenn das grüne Licht leuchtet.



7. Grün mit Pfeil nach rechts
7. Grün mit Pfeil nach rechts
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/vo_026/grun-mit-pfeil-nach-rechts

Grundsätzlich bedeutet ein grüner Pfeil: Sie dürfen fahren und haben Vortritt in der angezeigten Richtung.

Der Verkehr geradeaus und nach rechts ist freigegeben. Sie haben Vortritt.

Fussgänger müssen warten.

Ergänzung: Grünlicht ist immer mit Vorsicht zu geniessen.

8. Grün mit Pfeil nach links
8. Grün mit Pfeil nach links
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/vo_027/grun-mit-pfeil-nach-links

Grundsätzlich bedeutet ein grüner Pfeil: Sie dürfen fahren und haben Vortritt in der angezeigten Richtung.

Der Verkehr geradeaus und nach links ist freigegeben. Sie haben Vortritt.

Gegenverkehr und Fussgänger müssen warten.

Ergänzung: Grünlicht ist immer mit Vorsicht zu geniessen.

9. Grün mit
                                Pfeil nach rechts und gelbem Blinklicht
9. Grün mit Pfeil nach rechts und gelbem Blinklicht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/vo_028/grun-mit-pfeil-nach-rechts-und-gelbem-blinklicht

Ein gelbes Blinklicht neben dem grünen Pfeil schränkt den Vortritt beim Abbiegen ein.

Der Verkehr geradeaus und nach rechts ist freigegeben.

Als Rechtsabbieger müssen Sie Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.

10. Grün mit
                                Pfeil nach links und gelbem Blinklicht
10. Grün mit Pfeil nach links und gelbem Blinklicht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/vo_011/grun-mit-pfeil-nach-links-und-gelbem-blinklicht

Ein gelbes Blinklicht neben dem grünen Pfeil schränkt den Vortritt beim Abbiegen ein.Der Verkehr geradeaus und nach links ist freigegeben.

Als Linksabbieger müssen Sie dem Gegenverkehr und Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.




11. Gelbes Ampel-Blinklicht
11. Gelbes Ampel-Blinklicht
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_010/gelbes-ampel-blinklicht

Gelbes Ampel-Blinklicht zeigt an, dass die Ampelanlage nicht in Betrieb ist.

Beachten Sie die Zeichen der berechtigten Organe [Polizei, Securitas etc.]. Fehlen diese, gelten die Vortrittssignale [die an den Ampelmasten angebracht sind]. Fehlen diese, gilt der Rechtsverkehr.



12. Blinkendes
                                Rotlicht am Bahnübergang
12. Blinkendes Rotlicht am Bahnübergang
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_012/blinkendes-rotlicht-am-bahnubergang

Bei einem blinkenden Rotlicht an einem Bahnübergang gilt: anhalten, Motor abstellen und warten.

Erst wenn das Rotlicht nicht mehr blinkt, darf weitergefahren werden.

13.
                                Fahrstreifenlichtsignale:
                                Lichtsignal-System für die zeitweilige
                                Sperrung von Fahrstreifen: Einspurpfeil,
                                Abweispfeil, Sperrkreuz
13. Fahrstreifenlichtsignale: Lichtsignal-System für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen: Einspurpfeil, Abweispfeil, Sperrkreuz
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/li_011/lichtsignal-system-fur-die-zeitweilige-sperrung-von-fahrstreifen

Die Pfeile bedeuten:

  • Grüner Pfeil: Dort fahren; der angezeigte Fahrstreifen ist freigegeben [Einspurpfeil].
  • Gelb blinkender Pfeil: Den Fahrstreifen in die angezeigte Richtung verlassen [Abweispfeil].
  • Rotes Kreuz: Der Fahrstreifen ist gesperrt [Sperrkreuz].

Fahrstreifenlichtsignale sind eine besondere Verkehrsleittechnik ähnlich den Einspurpfeilen. Sie leiten Fahrzeuge auf bestimmte Spuren um, ohne sie zum Halten zu zwingen.

Ergänzung: Fahrstreifenlichtsignale kommen z.B. auf Autobahnen vor, vor allem vor Tunnelstrecken.

14.
                                Hupen
14. Hupen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/hu_001/hupen

Hupen ist nur im Notfall erlaubt [also wenn eine Lebensgefahr oder Unfallgefahr besteht].  

Beispiel:
-- Vor unübersichtlichen Kurven
-- falls Kinder nicht auf den Verkehr achten

Ergänzung:
-- wenn jemand droht, falsch einzubiegen
-- wenn jemand ein Rotlicht nicht beachtet und ein Unfall droht
-- wenn man überholen will und das Auto vorne dran auch, der droht, den Weg abzuschneiden
-- wenn jemand auf der Spur entgegenkommt und auf der falschen Spur fährt
-- wenn Fahrräder zu zweit oder zu dritt nebeneinander fahren und die Fahrbahn blockieren
etc.
15. Bei Dunkelheit: Hupe
                                nur notfalls, aber Lichthupe
15. Bei Dunkelheit: Hupe nur notfalls, aber Lichthupe
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/hu_002/hupen

Nach Einbruch der Nacht dürfen Sie, ausser Notfalls, nur mit Lichtsignalen warnen.

Ergänzung: Die Lichthupe gilt auch tagsüber,
-- wenn z.B. jemand vor der Ampel nicht anfährt
-- wenn Fussgänger entgegenkommen, die mitten auf der Strasse laufen
etc.



2. Markierungen

DAS PRINZIP
16. DAS PRINZIP: Vortrittssignale und Markierungen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_022/markierungen

Fehlen Verkehrsregelung und Lichtsignale oder sind die Lichtsignale ausgeschaltet, dann müssen Vortrittssignale und Markierungen befolgt werden.
2.1. Weisse Markierungen

17. Weisse
                                Markierungen
17. Weisse Markierungen für Orientierung und Sicherheit
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_023/weisse-markierungen

Weisse Markierungen schaffen Orientierung und Sicherheit auf der Strasse.


18a.
                                Randlinien: Durchgezogene Linien zur
                                Orientierung -- 18b. Randlinien auf
                                Autobahnen: Durchgezogene Linien
                                markieren den Pannenstreifen
18a. Randlinien: Durchgezogene Linien zur Orientierung
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_012/randlinien

Randlinien (weiss, ununterbrochen) zeigen den Rand der Fahrbahn an.

18b. Randlinien auf Autobahnen: Durchgezogene Linien markieren den Pannenstreifen
Auf Autobahnen und Schnellstrassen zeigen sie den Pannenstreifen an.

In der Fahrbahnmitte: Sicherheitslinie
19. Leitlinien
                                in langen Strichen
19. Leitlinien in langen Strichen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_002/leitlinien

Leitlinien (weiss, unterbrochen) kennzeichnen die Fahrbahnmitte oder Fahrstreifengrenzen. Sie dürfen mit der gebotenen Vorsicht überfahren werden.

20. Vorwarnlinien
                                in kurzen Strichen: Nicht mehr
                                überholen
20. Vorwarnlinien in kurzen Strichen: Nicht mehr überholen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_003/vorwarnlinien

Vorwarnlinien (weiss, unterbrochen) dienen zur Voranzeige von Sicherheitslinien und Doppellinien. Ausserorts müssen sie, innerorts können sie angebracht sein.

Vorwarnlinien dürfen von Fahrzeugen mit der gebotenen Vorsicht überfahren und überquert werden. Nicht mehr überholen.



21. Leitlinien
                                in langen Strichen
21. Leitlinien in langen Strichen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_002/leitlinien

Leitlinien (weiss, unterbrochen) kennzeichnen die Fahrbahnmitte oder Fahrstreifengrenzen. Sie dürfen mit der gebotenen Vorsicht überfahren werden.


22. Vorwarnlinien
                                in kurzen Strichen: Nicht mehr
                                überholen
22. Vorwarnlinien in kurzen Strichen: Nicht mehr überholen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_003/vorwarnlinien

Vorwarnlinien (weiss, unterbrochen) dienen zur Voranzeige von Sicherheitslinien und Doppellinien. Ausserorts müssen sie, innerorts können sie angebracht sein.

Vorwarnlinien dürfen von Fahrzeugen mit der gebotenen Vorsicht überfahren und überquert werden. Nicht mehr überholen.



23.
                                Sicherheitslinie
23. Sicherheitslinie - wird überfahren bei Hindernis oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_001/sicherheitslinie

Sicherheitslinien (einfache oder doppelte ununterbrochene [durchgezogene] weisse Linien) kennzeichnen die Fahrbahnmitte oder Fahrstreifengrenzen.

Sie dürfen nicht überfahren oder überquert werden, ausser bei einem stehenden Hindernis, das nicht sofort entfernt werden kann.

[Ergänzung: Wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 30km/h überholt werden müssen, darf die Sicherheitslinie überfahren werden].


Am Strassenrand: Randlinie



24. Doppelte
                                Sicherheitslinie auf Fahrbahnen mit
                                mindestens 3 Fahrstreifen
24. Doppelte Sicherheitslinie auf Fahrbahnen mit mindestens 3 Fahrstreifen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_004/doppelte-sicherheitslinie

Auf Fahrbahnen mit wenigstens drei Fahrstreifen oder wenn besondere Sicherheitsbedürfnisse es auf Fahrbahnen mit zwei Fahrstreifen erfordern, können zur Trennung der beiden Fahrtrichtungen doppelte Sicherheitslinien angebracht sein.

Sie dürfen von Fahrzeugen weder überfahren noch überquert werden.

25. Doppellinien
25. Doppellinien
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_024/doppellinien

Fahrzeuge, die näher an der ununterbrochenen [durchgezogenen] Sicherheitslinie sind, dürfen den Fahrstreifen nicht wechseln.

Fahrzeuge, die näher an der unterbrochenen [gestrichelten] Leitlinie sind, dürfen den Fahrstreifen wechseln.

26. Führungslinien
26. Führungslinien
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_013/fuhrungslinien

Führungslinien (weiss, unterbrochen) dienen der optischen Führung des Verkehrs wie folgt:

  • Sie zeigen den Verlauf der Hauptstrasse an, die in einer Verzweigung die Richtung ändert.
  • Einmündende Strassen sind mit einer Halte- oder Wartelinie versehen.
  • Wo es zweckmässig erscheint, kann auch der entsprechende Teil der Führungslinie durch eine Halte- oder Wartelinie ersetzt sein.

Ergänzung:
Haltelinie=Stop-Linie
Wartelinie=Kein-Vortritt-Linie in Dreiecken für Rollstopp, bei viel Verkehr auch kompletter Stopp.

27. Haltelinie
                                beim Stop-Signal
27. Haltelinie beim Stop-Signal
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_014/haltelinie

Die Haltelinie (weiss, ununterbrochen, quer zur Fahrbahn) zeigt an, wo Fahrzeuge beim Signal «STOP», bei Lichtsignalen, Bahnübergängen, Fahrstreifen für den abbiegenden Verkehr usw. halten müssen. Der vorderste Teil des Fahrzeugs darf die Haltelinie nicht überragen.

28. Einspurpfeile
28. Einspurpfeile
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_005/einspurpfeile

Fahrstreifen für Linksabbieger, Rechtsabbieger oder Geradeausfahrer sind durch weisse Einspurpfeile gekennzeichnet, die in die entsprechenden Richtung weisen. Der Fahrer darf Verzweigungen nur in Richtung der auf seinem Fahrstreifen angebrachten Einspurpfeile befahren. Das Wechseln des Fahrstreifens ist nur gestattet, wenn dadurch der übrige Verkehr nicht gefährdet wird.

Gelbe Pfeile richten sich ausschliesslich an die Fahrer von Bussen im öffentlichen Linienverkehr.

Ergänzung:
1. Kleine gelbe Pfeile sind für den Veloverkehr und Mofaverkehr
2. Zur Erinnerung: Sperrkreuz - Abweispfeil - Einspurpfeil
13. Lichtsignal-System für
                                        die zeitweilige Sperrung von
                                        Fahrstreifen: Einspurpfeil,
                                        Abweispfeil, Sperrkreuz

29. Abweispfeile
                                mit Blinker und OHNE Überholmanöver
29. Abweispfeile mit Blinker und OHNE Überholmanöver
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_006/abweispfeile

Abweispfeile (weiss, schräg angeordnet) künden an, dass der Fahrstreifen in der angezeigten Richtung zu verlassen ist. Blinker stellen.

Sobald die Abweispfeile in Sicht kommen, darf man keine Überholmanöver mehr beginnen.

Zur Erinnerung: Sperrkreuz - Abweispfeil - Einspurpfeil
13. Lichtsignal-System für
                                        die zeitweilige Sperrung von
                                        Fahrstreifen: Einspurpfeil,
                                        Abweispfeil, Sperrkreuz


30.
                                Sperrflächen für optische Führung und
                                Kanalisierung des Verkehrs
30. Sperrflächen für optische Führung und Kanalisierung des Verkehrs
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_016/sperrflachen

Sperrflächen (weiss schraffiert und umrandet) dienen der optischen Führung und der Kanalisierung des Verkehrs; sie dürfen von Fahrzeugen nicht befahren werden.

Ergänzung:
Sperrflächen dürfen nur für notfallmässige Ausweichmanöver befahren werden.


2.2. Gelb-orange Markierungen

31. Gelb-orange Markierungen:
                                Provisorische Baustellenmarkierung
31. Gelb-orange Markierungen: Provisorische Baustellenmarkierung
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_021/gelb-orange-markierungen

Falls Markierungen vorübergehend (z. B. für die Dauer einer Baumassnahme) geändert werden müssen, so werden gelb-orange Markierungen eingesetzt, welche die Geltung der weissen Markierungen aufheben.

Ergänzung:
Provisorische Spuren während Baustellen können sehr eng gelegt sein. Es gilt eine besonders vorsichtige Fahrweise, auch um die Bauarbeiter zu schützen.

2.3. Gelbe Markierungen

32.
                                Gelbe Markierungen: Markierung von
                                besonderen Wegen und Flächen
32. Gelbe Markierungen: Markierung von besonderen Wegen und Flächen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_025/gelbe-markierungen

Gelbe Markierungen kennzeichnen besondere Wege und Flächen für [bestimmte] Motorfahrzeuge, Fahrräder und Fussgänger.

33. Fussgängerstreifen mit und ohne
                                Halteverbotslinien (Sperrstreifen)
33. Fussgängerstreifen mit und ohne Halteverbotslinien (Sperrstreifen)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_010/fussgangerstreifen

Vor Fussgängerstreifen muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und sichtlich die Fahrbahn überqueren will.

Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls vor dem Streifen halten.

Ergänzung:
1. Die Halteverbotslinien (Sperrstreifen) vor einem Fussgängerstreifen sind 10m lang, wo nicht gehaltet oder parkiert werden darf.
2. Für Fussgängerstreifen ohne Halteverbotslinien (Sperrstreifen) mit wenig Verkehr gilt ein Abstand von 5m.



34. Längsstreifen für Fussgänger
34. Längsstreifen für Fussgänger
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_009/langsstreifen-fur-fussganger

Längsstreifen für Fussgänger sind auf der Fahrbahn durch gelbe ununterbrochene Linien abgegrenzt und durch Schrägbalken gekennzeichnet. Sie dürfen von Fahrzeugen nur benützt werden, wenn die Fussgänger nicht behindert werden; Parkieren ist untersagt.

Ergänzung:
Solche provisorischen Längsstreifen für Fussgänger werden manchmal bei Bauarbeiten markiert, wo wenig Verkehr herrscht.

35.
                                Radstreifen mit Parkierverbot - Anhalten
                                und Güterumschlag erlaubt
35. Radstreifen mit Parkierverbot - Anhalten und Güterumschlag erlaubt
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_008/radstreifen

Radstreifen werden durch eine unterbrochene oder ununterbrochene gelbe Linie abgegrenzt. Die ununterbrochene [durchgezogene] Linie darf weder überfahren noch überquert werden.

Auf dem mit einer unterbrochenen [gestrichelten] Linie abgegrenzten Radstreifen dagegen dürfen andere Fahrzeuge fahren, sofern sie die Radfahrer nicht behindern [Blick in den Rückspiegel und Blick zurück!].

Das Parkieren auf Radstreifen und auf der Strasse daneben ist verboten; gestattet ist das Anhalten zum Ein- und Aussteigenlassen und für den Güterumschlag.




36. Fahrradstreifen befahren
36. Fahrradstreifen befahren
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/fa_003/fahrradstreifen-befahren

Es ist anderen Fahrzeugen erlaubt, den mit einer unterbrochenen [gestrichelten] Linie abgegrenzten Radstreifen zu befahren, wenn dadurch die Radfahrer nicht behindert werden.

Ergänzung:
In der Schweiz sollten viele Brücken in Stadtbereichen verbreitert werden, um breitere Fahrradwege zu schaffen, die vor dem Autoverkehr und Lastwagenverkehr geschützt sind.
37.
                                Radstreifen bei Kreuzung überqueren 01:
                                Velovortritt
37. Radstreifen bei Kreuzung überqueren 01: Velovortritt
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/fa_004/radstreifen-uberqueren

Wenn Sie einen unterbrochenen Radstreifen überqueren, dann müssen Sie den Fahrradfahrern den Vortritt gewähren (Kontrollblick nach hinten!).

38. Ausgeweiteter
                                Radstreifen [Stoppsack]
38. Ausgeweiteter Radstreifen [Stoppsack]
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/fa_007/ausgeweiteter-radstreifen

Der markierte Bereich vor der Ampel ist bei Rot für Fahrradfahrer reserviert. Motorfahrzeuge warten vor der weissen Linie.

Ergänzung:
1. Während des Rotlichts stellen sich die VelofahrerInnen nebeneinander auf.
2. Bei Grünlicht fahren die VelofahrerInnen ein paar Sekunden vor den AutofahrerInnen, so dass sie sich verteilen und keine Gefahr zwischen Auto und Velo existiert.
39.
                                Radweg bei Kreuzung überqueren 02:
                                Velovortritt
39. Radweg bei Kreuzung überqueren 02: Velovortritt
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/fa_005/radweg-uberqueren

Müssen Sie einen Radweg überqueren, welcher sich weniger als 2 m von der benachbarten Fahrbahn befindet, so haben Sie den Fahrradfahrern den Vortritt zu gewähren.

Ergänzung:
Inzwischen sind viele Radwege auf Kreuzungen rot markiert, um den Velovortritt zu verdeutlichen.
40.
                                Radweg überqueren bei über 2m Abstand:
                                Eigene Signalisation
40. Radweg überqueren bei über 2m Abstand: Eigene Signalisation
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/fa_006/radweg-uberqueren

Müssen Sie einen Radweg überqueren, welcher sich mehr als 2 m von der benachbarten Fahrbahn befindet, so haben die Fahrradfahrer keinen Vortritt mehr, verfügen aber über eine eigene Signalisation [die vielleicht wieder einen Veloortritt signalisiert].

41. Busstreifen
41. Busstreifen nur für Bus
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ba_018/bus-streifen

Bus-Streifen, die durch ununterbrochene [durchgezogene] oder unterbrochene [gestrichelte] gelbe Linien und durch die gelbe Aufschrift «BUS» gekennzeichnet sind, dürfen nur von Bussen im öffentlichen Linienverkehr und gegebenenfalls von Strassenbahnen benützt werden; vorbehalten bleiben markierte oder signalisierte Ausnahmen.

Andere Fahrzeuge dürfen Bus-Streifen nicht benützen, sie jedoch nötigenfalls (z. B. zum Abbiegen) überqueren, wenn sie durch gelbe unterbrochene Linien abgegrenzt sind.




42.
                                    Parkverbotsfeld - aber kurz halten
                                    darf man, wenn niemand behindert
                                    wird 42. Parkverbotsfeld - kurz halten darf man, wenn niemand behindert wird
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_019/parkverbotsfeld

Bei Parkverbotsfeldern dürfen Fahrzeuge nur kurz zum Ein- und Aussteigenlassen von Mitfahrenden und für den Güterumschlag halten. Parkieren ist verboten.

Hat das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (hier Taxi), dürfen Sie kurz halten, solange Sie kein Taxi behindern.
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_029/taxiparkfeld

Ergänzung:
1) Generelles Parkverbotsfeld mit Haltemöglichkeit und Güterumschlag
Das generelle Parkverbotsfeld zum Halten oder für den Güterumschlag ist so markiert:
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_025/parkverbotsfeld
Generelles
                                        Parkverbotsfeld mit
                                        Haltemöglichkeit und
                                        Güterumschlag
Generelles Parkverbotsfeld mit Haltemöglichkeit und Güterumschlag

2) Parkverbotslinie mit Haltemöglichkeit und Güterumschlag
Eine sparsamere Variante ist die Markierung einer Parkverbotslinie mit Sperrkreuzen, wo kurzes Halten oder Güterumschlag erlaubt sind
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/2/slide/ha_005/parkverbotslinie
2)
                                        Parkverbotslinie mit
                                        Haltemöglichkeit und
                                        Güterumschlag
Parkverbotslinie mit Haltemöglichkeit und Güterumschlag

43. Zickzacklinie
                                für Haltestellen: Wird überfahren - kurz
                                halten darf man - KEIN Güterumschlag
43. Zickzacklinie für Haltestellen: Wird überfahren - kurz halten darf man - KEIN Güterumschlag
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_017/zickzacklinie

Zickzacklinien kennzeichnen Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs; sie dürfen überfahren werden [wenn kein Bus oder Tram vorhanden ist].

Das Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen ist gestattet, sofern die öffentlichen Verkehrsmittel nicht behindert werden. Güterumschlag und Parkieren sind verboten.



44. Am wartenden Bus vorsichtig
                                vorbeifahren - Bus einbiegen lassen
44. Am wartenden Bus vorsichtig vorbeifahren - Bus einbiegen lassen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ue_021/am-wartenden-bus-vorbeifahren

Sie dürfen an einem wartenden Bus an einer Haltestelle vorsichtig vorbeifahren, solange der Bus nicht links blinkt. [Schulbusse blinken mit Warnblinkern und sollten nicht überholt werden].

Kündigt der Bus mit dem Blinker an, dass er sich in den Verkehr einfügen will, so müssen die von hinten herannahenden Fahrer den Bus vorlassen und dazu wenn nötig die Geschwindigkeit drosseln oder anhalten.

Ergänzung:
1. Viele Autofahrer lassen den blinkenden ÖV-Bus nicht einbiegen und verstossen gegen die Verkehrsregeln.
2. Schulbusse blinken an Haltestellen mit Warnblinkern und sollten nicht überholt werden.
3. Idee: Eigentlich sollten Linienbusse auch den Vortritt gegenüber Fussgängern haben.

42.
                                        Parkverbotsfeld - aber kurz
                                        halten darf man, wenn niemand
                                        behindert wird 45. Taxiparkfeld: Taxis dürfen parkieren - die anderen nur kurz halten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ma_029/taxiparkfeld

Hat das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (hier Taxi), dürfen Sie kurz halten, solange Sie kein Taxi behindern.




3. Verkehrssignale

46.
                                Verkehrssignale
46. Verkehrssignale
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_000/verkehrssignale

Hier finden Sie lediglich eine Auswahl der wichtigsten Verkehrssignale. Alle anderen Zeichen finden Sie in der App Verkehrszeichen Schweiz.

Signale 3.1. Gefahrensignale

Prinzip: Gefahrensignale sind dreieckig mit rotem Rand.
Allgemeines Gefahrensignal
47. Gefahrensignale
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_001/gefahrensignale

Gefahrensignale sind dreieckig und haben einen roten Rand. Im Dreieck ist ein schwarzes Symbol auf einem weissen Grund.

Bei Gefahrensignalen ist generell das Tempo zu mässigen.

48. Das
                                Aufstellen von Gefahrensignalen
48. Das Aufstellen von Gefahrensignalen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_002/aufstellen-von-gefahrensignalen

Gefahrensignale werden aufgestellt, wo Ortsunkundige [Touristen] nicht oder zu spät auf eine Gefahr aufmerksam würden.


49. Ort der
                                Gefahr: 2,5km lang Schleudergefahr
49. Ort der Gefahr: 2,5km lang Schleudergefahr
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_003/ort-der-gefahr

Innerorts innerhalb der kommenden 50 m nach dem Signal.

Ausserorts 150-250 m nach dem Signal.

Auf Autobahnen und Autostrassen 500-1000 m nach dem Signal.

Besteht die Gefahr nicht punktuell, sondern auf einer Strecke, ist die Länge der gefährlichen Strecke auf einer Zusatztafel vermerkt (Bild).



50. Warnsignal: Achtung Gefahr
50. Warnsignal: Achtung Gefahr
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_061/gefahr!

Das Signal «Andere Gefahren» warnt vor Gefahren auf der Fahrbahn, für die kein besonderes Signal besteht. Die Art der Gefahr wird nötigenfalls auf beigefügter Zusatztafel oder, bei kurzfristiger Signalisation, auf Faltsignalen unter dem Symbol innerhalb des roten Randes angegeben.

Das Signal «Andere Gefahren» steht auch vor Anhalteposten der Polizei und ferner ausserorts zur Ankündigung der polizeilichen Verkehrsregelung.

Ergänzung: Das Signal "Allgemeine Gefahr" in kleineren Gemeinden
Manche kleineren Gemeinden sparen sich Signale und setzen immer dieses allgemeine Gefahrensignal. Die BewohnerInnen wissen dann schon, um was für eine Gefahr es sich handelt, z.B.
-- wenn die Feuerwehr eine Übung macht
-- wenn an einer Schreinerei neue Baumstämme abgeladen werden
-- wenn ein Bauer die Ernte abladen muss
etc.
-- Manchmal fahren die Touristen auch durch Dörfer und sehen so ein Signal und suchen die Gefahr vergebens...

51. Gelbes Blinklicht:
                                Achtung Gefahr: Baustelle, Unfallstelle,
                                überbreite oder zu lange Fahrzeuge oder
                                Ladung
51. Gelbes Blinklicht: Achtung Gefahr: Baustelle, Unfallstelle, überbreite oder zu lange Fahrzeuge oder Ladung
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_062/gefahr!

Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann auf Fahrzeugen oder ortsfest verwendet werden. Es darf nur auf Fahrzeugen verwendet werden, um vor Arbeits- [Baustelle] oder Unfallstellen, sehr langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit aussergewöhnlicher Breite oder Länge oder mit aussergewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Ergänzung: Fahrzeuge mit gelbem Blinklicht sind zum Beispiel:
-- grosse Baufahrzeuge
-- Mähdrescher
-- Sattelschlepper mit grosser Ladung wie Röhren, Turbinen, Militärfahrzeugen - die haben meistens eine Begleitung durch die Polizei - manchmal bleiben diese Transporte auch unter gewissen Brücken stecken, weil in der Schweiz am falschen Ort gespart wird: bei der Brückenhöhe...

52. Gefahrensignal: Achtung
                                Kinder
52. Gefahrensignal: Achtung Kinder
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_010/achtung-kinder!

Das Signal «Kinder» zeigt an, dass häufig mit Kindern auf der Fahrbahn zu rechnen ist; es ist im Bereich von Schulhäusern, Spielplätzen und dergleichen aufgestellt.

Der Fahrer muss ein Signal geben [Lichthupe oder Hupe], die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls halten, wenn Kinder, die sich in der Nähe oder auf der Strasse aufhalten, nicht auf den Verkehr achten.

Ergänzung:
Kindergruppen können nach der Schule auf dem Trottoir streiten und so den Verkehr "vergessen".

53. Warnsignal:
                                Achtung Rechtskurve
53. Warnsignal: Achtung Rechtskurve
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_055/achtung-kurve!

Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen ihrer Anlage, zum Beispiel wegen fehlender Überhöhung oder starker oder ungleichmässiger Krümmung der Fahrbahn, zur Mässigung der Geschwindigkeit zwingen. Deshalb: Stark abbremsen, und zwar vor der Kurve.

Vor kurvenreichen Strecken steht das der ersten Kurve oder Doppelkurve entsprechende Signal mit der Zusatztafel «Streckenlänge». Innerorts sind in der Regel keine Kurvensignale angebracht.

Das Signal warnt vor einer gefährlichen Rechtskurve. Vor der Kurve stark abbremsen.
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_004/achtung-rechtskurve!

Ergänzung:
1. Das Signal "Achtung Kurve" wird oft in Kombination mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung verwendet.
2. Für Lastwagen mit Ladung gilt eine tiefere Geschwindigkeit, damit die Lastwagen nicht kippen.

54. Warnsignal Achtung
                                Linkskurve
54. Warnsignal Achtung Linkskurve
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_005/achtung-linkskurve!

Das Signal warnt vor einer gefährlichen Linkskurve. Vor der Kurve stark abbremsen.

Ergänzung:
1. Das Signal "Achtung Kurve" wird oft in Kombination mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung verwendet.
2. Für Lastwagen mit Ladung gilt eine tiefere Geschwindigkeit, damit die Lastwagen nicht kippen.
55.
                                Achtung Baustelle
55. Achtung Baustelle
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_009/achtung-baustelle!

Das Signal «Baustelle» warnt vor Arbeiten auf der Fahrbahn (z. B. Bau-, Vermessungs-, Markierungsarbeiten) und den damit verbundenen Hindernissen (z. B. Materialablagerungen, offene Schächte), Unebenheiten und Verengungen der Fahrbahn.

Langsamer fahren und nicht überholen.

Ergänzung
Um die Bauarbeiter nicht zu gefährden, sollte nie mit über 60 km/h durch Baustellen gefahren werden.

Auf Autobahnbaustellen gilt die Mindestgeschwindigkeit für Autobahnen: 80 km/h.




56. Warnsignal
                                Achtung Schleudergefahr
56. Warnsignal Achtung Schleudergefahr
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_006/achtung-schleudergefahr!

Das Signal «Schleudergefahr» warnt vor übermässig glattem Belag der Fahrbahn, vor Spurrillen oder vor Strassenstrecken, die in besonderem Masse der Vereisung ausgesetzt sind.

Die Zusatztafel «Vereiste Fahrbahn» [mit dem Schneestern] warnt vor Glatteis oder Schneeglätte. Signal und Zusatztafel werden entfernt oder abgedeckt, sobald nicht mehr mit Eisbildung oder Schneeglätte zu rechnen ist.

Ergänzung:
1. Eis und Glatteis kann sich in schattigen Lagen und auf Brücken schon ab 3 Grad plus bilden.
2. Unter Schneeflächen kann immer Eis vorhanden sein.


57. Warnsignal Achtung Engpass
57. Warnsignal Achtung Engpass
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_007/achtung-engpass!

Das Signal «Engpass» zeigt an, dass sich die Fahrbahn beidseitig verengt und das Kreuzen daher erschwert ist.

Die Fahrbahnbreite der schmalsten Stelle kann nötigenfalls durch die Zusatztafel «Fahrbahnbreite» angezeigt sein.




58. Warnsignal Achtung
                                Wildwechsel
58. Warnsignal Achtung Wildwechsel
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_050/achtung-wildwechsel!

Das Signal «Wildwechsel» zeigt an, dass mit Wild auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Die Länge der Gefahrenstrecke ist in der Regel auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge» angegeben.

Namentlich in der Dämmerung ist die Geschwindigkeit zu mässigen. Sofort bremsen, abblenden und hupen, wenn Wild im Scheinwerferlicht auftaucht. Jeder Unfall mit Wild ist zu melden.

Ergänzung
In der Schweiz fehlen Wildwechselbrücken über Autobahnen. Die Schweiz ist ja ein sooo aaarmes Land.

59.
                                Warnsignal Achtung Rollsplitt: längerer
                                Bremsweg+Schleudergefahr
59. Warnsignal Achtung Rollsplitt: längerer Bremsweg+Schleudergefahr
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_008/achtung-rollsplitt!

Das Signal «Rollsplitt» warnt vor losem Splitt auf der Fahrbahn.

Vorsicht: Schlechte Bodenhaftung, das bedeutet längerer Bremsweg und Schleudergefahr.



60. Warnsignal Achtung Steigung 10%
                                (umgekehrt: Achtung Gefälle)
60. Warnsignal Achtung Steigung 10% (umgekehrt: Achtung Gefälle)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_058/achtung-gefalle-steigung!

Das Signal «Gefährliches Gefälle» warnt vor Strecken mit einer Neigung von mindestens 10 Prozent; auf den Signalen ist die grösste Neigung der Strecke angegeben.

Im Gefälle ist der Bremsweg länger: rechtzeitig zurückschalten! In starkem Gefälle ist so zu fahren, dass die Bremsen nicht zu sehr beansprucht werden. Den Gang einschalten, der genügend bremst.

Ergänzung
Fahrzeuge mit Automatikgetriebe müssen beim Abwärtsfahren laufend bremsen und überhitzen so die Bremsen.
61.
                                Warnsignal Steinschlag
61. Warnsignal Steinschlag
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_049/achtung-steinschlag

Das Signal «Steinschlag» warnt vor Steinschlag oder Steinen auf der Fahrbahn.

Das Symbol kann entsprechend den örtlichen Verhältnissen seitenverkehrt abgebildet sein.

Die Geschwindigkeit ist zu mässigen.

Ergänzung
Gegen Steinschlag werden oft auch Hangnetze angebracht.

Signale 3.2. Verbotssignale


DAS PRINZIP: Verbotssignale sind rund mit rotem Rand
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_011/verbotssignale

Verbotssignale sind rund und haben einen roten Rand. Im roten Kreis ist meist ein Symbol auf weissem Grund angezeigt.
62. Verbote und deren Auflösung
                                (Verbotssignale und Aufhebungssignale)
62. Verbote und deren Auflösung (Verbotssignale und Aufhebungssignale)
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_013/verbote-und-deren-auflosung

Das angekündigte Verbot gilt von der Stelle an, wo das Signal steht, bis zu seinem Endsignal.

Beispiele:

Höchstgeschwindigkeit: Es ist verboten, schneller als die angezeigte Geschwindigkeit zu fahren

Überholen verboten: Es ist verboten, mehrspurige Motorfahrzeuge, die schneller als 30 km/h fahren dürfen, zu überholen.

Überholen für Lastwagen verboten

Halten verboten

Parkieren verboten

Fehlt das Endsignal, gilt das Verbot am Ende der nächsten Verzweigung nicht mehr. Ausgenommen davon sind Signale mit Bezeichnungen wie ZONE oder GENERELL. Signale mit diesen Bezeichnungen bedingen ein Endsignal.

63.
                                Aufhebungssignal: Ende der
                                Höchstgeschwindigkeit
63. Aufhebungssignal: Ende der Höchstgeschwindigkeit
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_043/ende-einer-hochstgeschwindigkeit

Ist eine Höchstgeschwindigkeit aufgehoben (z. B. nach dem Passieren einer Baustelle), gelten anschliessend wieder die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (bspw: innerorts 50 km/h, ausserorts 80 km/h, Autostrasse 100 km/h, Autobahn 120 km/h).

64. Verbotssignal:
                                Allgemeines Fahrverbot
64. Verbotssignal: Allgemeines Fahrverbot in BEIDEN Fahrtrichtungen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_014/allgemeines-fahrverbot

Das Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» zeigt an, dass der Verkehr grundsätzlich in beiden Fahrtrichtungen für alle Fahrzeuge verboten ist.

Fahrzeuge, die im allgemeinen Fahrverbot zirkulieren dürfen:

Das Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» gilt nicht für Handwagen von höchstens einem Meter Breite, Kinderwagen, Invalidenfahrstühle, geschobene Fahrräder, Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden, sowie für Reiter.

Ergänzung: Die Liste der Ausnahmen für das allgemeine Fahrverbot:
-- Handwagen bis 1m breit
-- Kinderwagen
-- Behindertenfahrzeuge
-- Velo geschoben, Mofa bei abgestelltem Motor geschoben, Moto mit abgestelltem Motor geschoben
-- Reiter

65. Verbotssignal:
                                Einfahrt verboten
65. Verbotssignal: Einfahrt verboten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_015/einfahrt-verboten

Das Signal «Einfahrt verboten» zeigt an, dass die Einfahrt für alle Fahrzeuge verboten, der Verkehr aus der Gegenrichtung jedoch gestattet ist. Am anderen Ende der Strasse steht das Signal «Einbahnstrasse».

Das Signal «Einfahrt verboten» gilt nicht für Handwagen von höchstens einem Meter Breite, Kinderwagen, Invalidenfahrstühle, geschobene Fahrräder sowie für Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden.

Ergänzung: Die Liste der Ausnahmen für das das Verbotssignal "Einfahrt verboten":
-- Handwagen bis 1m breit
-- Kinderwagen
-- Behindertenfahrzeuge
-- Velo geschoben, Mofa bei abgestelltem Motor geschoben, Moto mit abgestelltem Motor geschoben
-- Reiter

66. Verbotssignal: Verbot für
                                Motorfahrzeuge: Autos, Motos, Mofas
66. Verbotssignal: Verbot für Motorfahrzeuge: Autos, Motos, Mofas
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_016/verbot-fur-motorwagen-motorrader-motorfahrrader

Das Signal zeigt die Verkehrsteilnehmer, für die es verboten ist, die Strasse zu befahren.

In einem Signal können 2 oder wie hier 3 Verbotssignale dargestellt sein.

Ergänzung:
1. In diesem Fall gilt das Autoverbot auch für Busse und Lastwagen.
2. Motorfahrräder und Mofas müssen bei abgeschaltetem Motor geschoben werden.

67. Verbotssignal: Wenden
                                verboten
67. Verbotssignal: Wenden verboten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_044/wenden-verboten

Es ist untersagt, Fahrzeuge an der betreffenden Stelle zu wenden. Gilt das Verbot für eine bestimmte Strecke, ist deren Länge auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge» angegeben.

Auch ohne Signal gilt ein Wendeverbot:

  • in der Einbahnstrasse.
  • im Tunnel.
  • auf der Autobahn/Autostrasse.
  • bei dichtem Verkehr.
  • an unübersichtlichen Stellen.
Ergänzung
Wendemanöver sollten mehr geübt werden, damit es im Notfall schnell geht.

68. Verbotssignal: Überholverbot
                                für Lastwagen ab 3,5 Tonnen (mit Ladung)
                                - der Lkw. darf Busse überholen
68. Verbotssignal: Überholverbot für Lastwagen ab 3,5 Tonnen (mit Ladung) - der Lkw. darf Busse überholen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ue_022/uberholen-fur-lastwagen-verboten

Das Signal Überholen für Lastwagen verboten untersagt den Fahrern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige Motorfahrzeuge [Autos, Lastwagen] und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.
69.
                                Verbotssignale: Rechts abbiegen
                                verboten
69. Verbotssignale: Rechts abbiegen verboten
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_042/rechts-abbiegen-verboten

Das Signal «Abbiegen nach rechts verboten» zeigt an, dass das Abbiegen nach rechts an der betreffenden Stelle verboten ist.

Mit einer Zusatztafel kann das Signal konkretisiert sein (bspw. gilt nur für Lastwagen etc.).




Signale 3.3. Gebotssignale

69. Gebotssignale auf blauem
                                Grund
70. Gebotssignale auf blauem Grund
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_021/gebotssignale

Gebotssignale gebieten, was zu tun ist. Sie sind meistens rund [und mittelblau].
71. Gebotssignal: Geradeaus
                                fahren
71. Gebotssignal: Geradeaus fahren
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_054/geradeaus-fahren

Signal «Geradeaus fahren»: Der Fahrer darf weder nach rechts noch nach links abbiegen.
72.
                                Gebotssignal: Abbiegen
72. Gebotssignal: Abbiegen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_023/rechts-abbiegen

Das Signal «Rechts abbiegen» [oder "Links abbiegen"] verpflichtet den Fahrer, an der betreffenden Stelle rechts [oder links] abzubiegen.

Auf Autobahnen muss er in der angezeigten Richtung auf die Gegenfahrbahn wechseln.

73. Gebotssignal:
                                Hindernis rechts umfahren
73. Gebotssignal: Hindernis rechts umfahren
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_051/hindernis-rechts-umfahren

Beim Signal «Hindernis rechts umfahren» muss der Fahrer das Hindernis, an dem sich das Signal befindet, rechts umfahren.

Ergänzung
Hindernisse können sein: Baustellen, Fussgängerinseln, Haltestelleninseln, Güterumschlag, provisorische Wohncontainer von Baustellen, provisorische Kranfundamente von Baustellen etc.
74. Hindernisse rechts umfahren:
                                Verkehrsinseln und Tram / Strassenbahn
74. Hindernisse rechts umfahren: Verkehrsinseln und Tram / Strassenbahn
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ein_004/hindernisse-links-oder-rechts-umfahren

An Verkehrsinseln und Hindernissen sowie an der fahrenden Strassenbahn darf in der Einbahnstrasse sowohl rechts als auch links vorbeigefahren werden.




Signale 3.4. Hinweissignale

75.
                                Hinweissignale Prinzip: rechteckig oder
                                quadratisch
75. Hinweissignale Prinzip: rechteckig oder quadratisch
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_035/hinweissignale

Hinweissignale sind rechteckig oder quadratisch. Sie zeigen Informationen an und dienen der allgemeinen Orientierung.
76. Hinweissignal: Ortsbeginn auf
                                einer Hauptstrasse: Blaues Schild
76. Hinweissignal: Ortsbeginn auf einer Hauptstrasse: Blaues Schild
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_038/ortsbeginn-auf-hauptstrasse

Auf Hauptstrassen stehen Ortschaftstafeln mit weisser Schrift auf blauem Grund. Die Vorderseite der Ortschaftstafel zeigt das Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» mit dem Namen der Ortschaft, unter dem im Grenzgebiet der Kantone die Kennbuchstaben des entsprechenden Kantons stehen.

Das Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» ist aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt. Nach dem Signal befindet sich der Fahrer innerorts auf einer Hauptstrasse.

Ergänzung:
1. Es gilt ab sofort Tempo 50 innerorts.
2. Es gelten ab sofort die Distanzen für innerorts.



77. Hinweissignal: Ortsbeginn auf
                                einer Nebenstrasse: Weisses Schild
77. Hinweissignal: Ortsbeginn auf einer Nebenstrasse: Weisses Schild
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_039/ortsbeginn-auf-nebenstrasse

Auf Nebenstrassen stehen Ortschaftstafeln mit schwarzer Schrift auf weissem Grund. Das Signal «Ortsbeginn auf Nebenstrassen» zeigt an, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt.

Nach diesem Signal befindet sich der Fahrzeugführer innerorts auf einer Nebenstrasse. Es gilt Rechtsvortritt.

Ergänzung:
1. Es gilt ab sofort Tempo 50 innerorts.
2. Es gelten ab sofort die Distanzen für innerorts.
78.
                                Hinweissignal mit Fahrstreifen:
                                Verengung, Einmündung,
                                Fahrstreifenwechsel in die Gegenfahrbahn
                                während Baustelle
78. Hinweissignal mit Fahrstreifen: Verengung, Einmündung, Fahrstreifenwechsel in die Gegenfahrbahn während Baustelle
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_057/fahrstreifen

Das Signal «Anzeige der Fahrstreifen» zeigt Zahl, Verlauf und gegebenenfalls die Verminderung oder Vermehrung der Fahrstreifen an. Die Pfeile zeigen die Fahrstreifen und sind schwarz; der Grund der Tafel ist weiss.
79.
                                Hinweissignal Fussgängerstreifen in
                                unübersichtlichen Lagen und auf
                                Überlandstrassen
79. Hinweissignal Fussgängerstreifen in unübersichtlichen Lagen und auf Überlandstrassen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_060/fussgangerstreifen

Das Signal «Fussgängerstreifen» kündigt entweder Fussgängerstreifen an, die der Fahrzeugführer nicht rechtzeitig erkennen kann (z. B. wegen Kurven oder Kuppen), oder Fussgängerstreifen, welche sich auf dicht und schnell befahrenen Strassen (z. B. ausserhalb von Verzweigungen ausserorts) befinden.


80. Hinweissignal Sackgasse
80. Hinweissignal Sackgasse
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_052/sackgasse

Das Hinweissignal «Sackgasse» kennzeichnet eine Strasse, die nicht durchgehend befahrbar ist.

Sofern am Ende der Strasse ein Weg für den Fuss- oder Radverkehr weiterführt, ist das Signal um die entsprechenden Symbole ergänzt.



81.
                                Hinweissignal Mindestgeschwindigkeit
81. Hinweissignal Mindestgeschwindigkeit
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ge_015/mindestgeschwindigkeit

Das Signal «Mindestgeschwindigkeit» nennt die Geschwindigkeit in Stundenkilometern, die bei günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen nicht unterschritten werden darf.

Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen (z. B. wegen Besonderheiten des Fahrzeuges oder der Ladung), ist die Weiterfahrt untersagt.

Die signalisierte Mindestgeschwindigkeit wird mit dem Signal «Ende der Mindestgeschwindigkeit» aufgehoben.

82.
                                Vorwegweiser: Provisorische Wegweiser
                                für Umleitungen
82. Hinweissignal Vorwegweiser: Provisorische Wegweiser für Umleitungen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_047/vorwegweiser-bei-verkehrsumleitung

Zur Anzeige von Verkehrsumleitungen dienen Vorwegweiser, auf denen die gesperrte Strecke und die wichtigsten Ortsangaben auf der Umleitungsstrecke dargestellt sind.

83.
                                Vorwegweiser: Abzweigende Strasse mit
                                Hindernis
83. Hinweissignal Vorwegweiser: Abzweigende Strasse mit Hindernis
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_048/abzweigende-strasse

Die Tafel «Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschränkung» mit dem Bild des zutreffenden Gefahren- oder Vorschriftssignals (Bahnübergang mit Signal) kann kurz vor einer Verzweigung aufgestellt werden, wenn die abzweigende Strasse unmittelbar nach der Verzweigung eine Gefahrenstelle oder eine Verkehrsbeschränkung aufweist.
84.
                                Hinweissignal Achtung Zoll
84. Hinweissignal Achtung Zoll (ausnahmsweise rund): 20 km/h
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_059/achtung-zollhaltestelle

Das Signal «Zollhaltestelle» verpflichtet den Führer zum Halten beim Zollamt. Verzichten die Zollorgane zeitweilig auf die Zollkontrolle, darf der Amtsplatz mit höchstens 20 km/h befahren werden.

Ergänzung: Es gibt noch so ein Hinweissignal in runder Form: Achtung Polizei / Police.



4. Der Bahnübergang

83.
                                    Vorwegweiser: Abzweigende Strasse
                                    mit Hindernis 83. Hinweissignal Vorwegweiser: Abzweigende Strasse mit Bahnübergang
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/st_048/abzweigende-strasse
85.
                                Signalisation von Bahnübergängen mit
                                Schranke
85. Signalisation von Bahnübergängen mit Schranke
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ba_006/signalisation-von-bahnubergangen-mit-schranke

Bei Bahnübergängen mit Schranke folgen sich:

  • Vorsignal zu „Schranken“ (150-250 m vor Hauptsignal).
  • Distanzbalken (3 Streifen bedeuten 3/3 der Strecke etc.)
  • Hauptsignal Schranken mit rotem Licht
Anhalten bei Bahnübergängen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ba_001/anhalten-an-bahnubergangen

Vor Bahnübergängen ist anzuhalten:

  • Sobald das Schallsignal oder Lichtsignal angeht, die Schranken oder Halbschranken sich zu senken beginnen oder schon geschlossen sind.
  • Solange rote Lichter leuchten oder blinken.
  • In jedem Fall, wenn ein Zug naht.
86. Anhalten an Bahnübergängen:
                                Schwerverkehr hält Abstand 100m
86. Anhalten an Bahnübergängen: Schwerverkehr hält Abstand 100m
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/1/slide/ba_002/anhalten-an-bahnubergangen

Schwere Motorwagen halten ausserorts 100 m vor geschlossenen Bahnübergängen an, um den schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.


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