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Fahrprüfung CH: Prüfungsfragen von Fahrlehrer24

Alles auf einer Seite

aus: https://www.fahrlehrer24.ch/auto-theorie

mit Ergänzungen

präsentiert von Michael Palomino (2021 / 2022)

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Abschleppen: Schleppstange bis 5m, Schleppseil bis 8m, Geschwindigkeit bis 40km/h, Pannendreieck an Rückseite, Autobahn bis zur nächsten Ausfahrt

https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/13-abschleppen

-- man kann intakte Autos abschleppen oder defekte Autos abschleppen, bei Motos nur defekte Motos abschleppen
-- bei Überführungsfahrten müssen die Lichter des abgeschleppten Fahrzeugs funktionieren, ebenso Lenkung+Bremsen

Abschleppen des Autos
-- beim Abschleppen muss die Batterie funktionieren und die Zündung muss auf Position II eingestellt sein zum Bedienen von Lenkung, Blinker, Licht, [Scheibenwischer] etc. (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.43,182)
-- beim Abschleppen geht die Lenkung schwerer und die Bremsen bremsen weniger stark, weil die Servohilfe fehlt (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.182)
-- Automatik-Fahrzeuge müssen beim Abschleppen die Position "N" einstellen, und soll man nur vorwärts und maximal 50 km weit abschleppen, oder dann auf dem Rolli abschleppen
-- Automatik-Autos in der Position "N" darf man nicht rückwärts abschleppen, das Rückwärts-Abschleppen von Automatik-Fahrzeugen provoziert Getriebeschäden
(Ford Focus, Handbuch von 2001, S.184)


-- Schleppstange bis 5m, Schleppseil bis 8m
-- auffällige Markierung in der Mitte + Markierung mit Pannendreieck an der Rückseite
-- max. 40km/h, auf Autobahnen auf dem rechten Fahrstreifen fahren (nicht auf dem Pannenstreifen) und nur bis zur nächsten Ausfahrt

Schleppstange 5m, Schleppseil 8m, Kennzeichnung / Markierung in der Mitte, keine Ketten
Schleppstangen dürfen höchstens 5 m, Schleppseile höchstens 8 m lang sein. Das Seil ist in der Mitte auffällig zu kennzeichnen. Ketten dürfen nicht verwendet werden, bei Motorrädern auch keine metallischen Seile.

Nur defekte Motorräder abschleppen - Schleppgeschwindigkeit max. 40km/h - auf Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt
Motorräder dürfen nur in Panne geschleppt werden. Der Führer muss das Seil nötigenfalls sofort lösen können.

Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen von Fahrzeugen, auch mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt beträgt 40 km/h.

Pannenfahrzeuge dürfen auf Autobahnen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Es ist der rechte Fahrstreifen zu benützen (nicht der Pannenstreifen)

Pannendreieck an Rückseite
Das Pannensignal ist an der Rückseite abgeschleppter Fahrzeuge anzubringen.

Ergänzung
-- zum Abschleppen muss die Zündung im abgeschleppten Auto eingeschaltet sein für Lenkung, Blinker, Lichter etc.
-- beim Abschleppen ist im abgeschleppten Auto die Lenkung erschwert und die Bremsen erfordern mehr Druck, weil die Servohilfen fehlen
(Bedienungssanleitung Ford Focus 2001, S. 182)

Abschleppen auf der Autobahn mit Warnblinker
https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/38-pannensignal-und-warnblinklichter

Überführungsfahrten von Pannenautos
https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/20-betriebssicherheit

Mit Motorfahrzeugen, die sich im Bau, Umbau oder in Reparatur befinden, dürfen Überführungsfahrten ausgeführt werden, wenn wenigstens Lenkung und Bremsen betriebssicher sind, ein Bremslicht vorhanden ist, bei Nacht oder schlechter Witterung die Beleuchtung den Vorschriften entspricht und kein übermässiger Lärm entsteht.
Treten unterwegs leichtere Mängel auf, so darf der Führer mit besonderer Vorsicht weiterfahren; die Reparatur ist ohne Verzug zu veranlassen.


Abstand einhalten

von Michael Palomino, 28.10.2022

-- die Faustregel lautet: 2 Sekunden Abstand zum nächsten Fahrzeug einhalten, bei Regen etwas mehr, bei Schnee+Eis muss der Abstand aber so gross wie möglich sein
-- es gibt Fahrzeuglenker, die immer wieder auffallen, wie sie den Abstand nicht einhalten: Diese Automarken sind in der Schweiz Porsche, Audi, und bei Sonnenschein auch Motorfahrräder
-- der Abstand muss auch im Kreisel eingehalten werden, denn wenn ein Fussgänger den Kreisel blockiert, muss man schadenfrei anhalten können
-- der Abstand zu FahrradfahrerInnen sollte mindestens 1,5m sein, was aber in Städten manchmal nicht möglich ist - im Zweifelsfall bei freier, gerader Strecke (z.B. an der Austrasse in der Hauptstadt des Aberglaubens Basel) kann man lieber die Sicherheitslinie kurz überfahren als den Velofahrer eng überholen (wegen des Einhaltens der Sicherheitslinie durch einen Lastwagen kam an der Austrasse in Basel Herr Martin Vosseler dort ums Leben)
-- der Abstand der Autos auf Parkfeldern ist teilweise so eng, dass man kaum die Türen öffnen kann - das ist deswegen so, weil die Autos seit dem Jahr 2000 immer breiter gebaut werden, was absolut unnötig ist bzw. es fehlt eine Vorschrift für die Autoindustrie, wie breit ein Auto sein darf.


Angemessene Geschwindigkeit: Innerhalb der überblickbaren Strecke halten können - Rücksicht - niemanden behindern

https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/14-angemessene-geschwindigkeit

-- Verkehrsfluss darf mit niedriger Geschwindigkit nicht behindert werden
-- bei zweispurigen Strassen muss man auf Sicht halten können, bei einspurigen Strassen uf halbbe Sicht
-- vorsichtig langsamer fahren bei Schnee, nassem Laub, Splitt, Kinder im Strassenbereich, Tiere, Kutschen mit Tieren

Hauptkriterium Verkehrsfluss und Überblickbarkeit auf Sicht - bei einspurigen+unübersichtlichen Strecken muss man auf halbe Sicht anhalten können
Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert.

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.

Langsam fahren bei Schnee, nasses Laub, Splitt - Kinder im Strassenbereich - Kutschen und Tiere
Er hat langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit, vereist, mit nassem Laub oder mit Splitt bedeckt ist, besonders wenn Anhänger mitgeführt werden.

Er muss die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls halten, wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten.

Bei der Begegnung mit Tierfuhrwerken und Tieren hat er so zu fahren, dass die Tiere nicht erschreckt werden.


Anhaltestrecke=Reaktionsweg+Bremsweg: Faktoren Fahrer+Fahrbahn+Bremsen - Bremsbereitschaft=2/3 weniger Reaktionsweg - doppelte Geschwindigkeit=vierfacher Bremsweg

https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/15-anhaltestrecke-bremsweg-reaktionsweg

-- Anhaltestrecke=Reaktionsweg (ca.1 Sekunde) + Bremsweg
-- Bremsbereitschaft verkürzt den Reaktionsweg um bis zu 2/3
-- Faktoren, die den Reaktionsweg verlängern: kranke oder müde Personen am Steuer, Alkis oder Personen auf Medis am Steuer
-- der Bremsweg ist abhängig vom Strassenzustand und vom Zustand des Fahrzeugs (Bremsen, Stossdämpfer, Reifen etc.)
-- doppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg (Anhaltestrecke?) - dreifache Geschwindigkeit = neunfacher Bremsweg (Anhaltestrecke?)

Anhaltestrecke=Reaktionsweg (Faktor Reaktionszeit der FahrerIn mit Bremsbereitschaft) + Bremsweg (Faktoren Fahrbahn+Fahrzeug)
Die Anhaltestrecke beginnt beim Erkennen der Gefahr und endet, wenn das Fahrzeug stillsteht. Sie ist zusammengesetzt aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg.

Die Anhaltestrecke ist abhängig von der Geschwindigkeit, dem Fahrer (Befinden, Alkohol, Reaktionsvermögen ...), der Fahrbahn (nass, trocken ...) und dem Fahrzeug (Bremsen, Stossdämpfer, Reifen ...).

Der Reaktionsweg beginnt in dem Moment wo die Gefahr erkannt wird und dauert bis zum Greifen der Bremsen. Die Reaktionszeit dauert durchschnittlich eine Sekunde.

Faktoren beim Reaktionsweg: Fahrer+Geschwindkeit
Die Reaktionszeit bei Gefahr ist ganz wesentlich abhängig
-- vom Zustand des Fahrers (Befinden, Alkohol, Medikamente, Müdigkeit ...)
-- von der Geschwindigkeit.

Das Erstellen der Bremsbereitschaft (sich auf die Gefahr einstellen, das Bremspedal mit dem Fuss berühren) verkürzt die Reaktionszeit um etwa zwei Drittel (ca. 2/3).

Faktoren beim Bremsweg: Fahrzeug+Geschwindigkeit+Strassenzustand
Der Bremsweg wird vor allem 1) von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs, 2) vom Zustand der Strasse und 3) vom Zustand des Fahrzeugs beeinflusst [plus 4) vom Zustand des Fahrzeugs mit Reifen+Bremsen].

Verlängerung des Bremswegs im Quadrat: Doppelte Geschwindigkeit=vierfacher Bremsweg
Bei doppelter Geschwindigkeit verlängert sich der Bremsweg auf das Vierfache, bei dreifacher Geschwindigkeit auf das Neunfache.

Bei sehr schlechten Verhältnissen (Schnee, nasses Laub, [Glatteis] etc) wird der Bremsweg um ein Vielfaches länger.

Man sieht sehr gut, wie wichtig eine vorausschauende Fahrweise ist, gewissenhaftes Beobachten, rechtzeitige Reduktion der Geschwindigkeit und das Erstellen der Bremsbereitschaft.

Faktoren zu den Bremsen
-- bei einer 2-Kreis-Bremsanlage bremsen beide Bremskreise
-- wenn ein Bremskreis ausfällt, bremst der zweite Bremskreis noch, das Bremsen wird dann aber schwächer
-- nach dem Waschen in einer Autowaschanlage soll man die Bremsen testen, denn es kann sich auf den Bremsscheiben ein Wasserfilm gebildet haben
(Ford Focus, Handbuch von 2001, S.139)

Bremsflüssigkeit
-- Warnleuchten für das Bremssystem leuchten auf, wenn Bremsflüssigkeit fehlt (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.139)

ABS
-- das ABS-System garantiert bei einer Vollbremsung noch eine Lenkbarkeit des Fahrzeugs (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.140-141)
-- ein Anhänger hat KEIN ABS-System, deswegen sollte man mit Anhänger immer vorsichtig fahren (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.129)


Auf und in Anhängern darf nur das Personal zum Lenken, Bremsen oder Überwachen der Ladung stehen, auf Anhängern an Traktoren im Nahverkehr auch das Personal zum Auf- und Abladen der Ladung. Es sind eingerichtete Sitz- oder Stehplätze zu benützen, ausser vom Personal zur Überwachung der Ladung.

Verkehrszeichen "Verbot für Anhänger" und Ausnahmen mit Gewichtstafel
Das «Verbot für Anhänger» gilt für alle Motorfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger. Gewichtsangaben auf beigefügter Zusatztafel bedeuten, dass Anhänger, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis das angegebene Gewicht nicht übersteigt, vom Verbot ausgenommen sind.

Prüfung der Anhängerkupplung, Bremsen, Beleuchtung
Vor dem Wegfahren hat der Führer zu prüfen, ob der Anhänger oder Sattelanhänger zuverlässig angekuppelt ist, Bremsen und Beleuchtung einwandfrei wirken und bei Vorwärtsfahrt auch in Kurven ein Anstossen am Zugfahrzeug ausgeschlossen ist.

Anhänger von Zweirädern+Dreirädern darf nur 1 Achse haben
An Motorrädern, Kleinmotorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie an Fahrrädern darf nur ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden.

Anhänger
-- das maximale Anhängergewicht steht im Handbuch, z.B. 50kg "Anhängelast" (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.128)
--
In Berggebieten verliert ein Motor wegen des reduzierten Luftdrucks alle 1000m 10% seiner Leistung. Die Last von Anhängern oder die Dachlast muss entsprechend reduziert werden [wer mit Anhängern oder Wohnwagen über Pässe fährt, muss also die Passhöhe genau kennen und die mögliche Zuglast genau berechnen].
-- ein Anhänger hat KEIN ABS-System, vorsichtige Fahrweise ist also immer angebracht
(Ford Focus, Handbuch von 2001, S.129)

Der Kugelhals für den Anhänger
-- der Kugelhals im Gepäckraum muss gesichert sein [sonst fliegt er bei Vollbremsung nach vorn] (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.130)

Kugelhals montieren
-- Abdeckklappe entfernen [die Schrauben gut aufbewahren!], die Mechanik ausrasten, den Verschlussstopfen herausziehen
-- den Kugelhals reinstecken, der Kugelhals muss im Schloss einrasten (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.131)

Kugelhals abmontieren
-- den Kugelhals ausrasten, Kugelhals rausziehen
-- den Verschlussstopfen reinstecken, die Mechanik einrastgen
-- die Abdeckklappe mit Schrauben montieren (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.133)

Kugelhalshalterung pflegen
-- Verschlussflächen und Lager mit harzfreiem Fett / Öl schmieren
-- das Schloss mit Graphit schmieren (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.134)


Autobahnen und Autostrassen

https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/17-autobahnen-und-autostrassen

-- die Wegweiser zur Autobahn und Autostrasse sind in der Schweiz grün [in Deutschland blau]
-- Geschwindigkeiten bei günstigen Verhältnissen in der Schweiz: Autobahn 120 km/h - Autostrasse 100 km/h - mindestens 80 km/h - dritte Autobahnspur über 80 km/h - Überlandstrasse max. 80 km/h - Anhänger maximal immer 80 km/h
-- auf Autobahnen und Autostrassen ist Wenden, retour fahren, und Mittelstreifen überfahren verboten - Pannenstreifen ist nur für Nothalt
-- ein SOS-Parkplatz ist nicht zum Parkieren oder Feste machen da
-- der Beschleunigungsstreifen bei der Einfahrt hat Abweispfeile am Ende - beim Verzögerungsstreifen bei der Ausfahrt+500m vor der Ausfahrt blinken, bremsen erst auf dem Verz.streifen
-- Verbot von Autobahn+Autostrassen: Traktoren, Raupenfahrzeuge [Bagger, Panzer] sowie Fahrzeuge mit Spikesreifen
-- Notrufsäulen-Wegweiser alle 50m
-- Rechtsüberholen ist gestattet bei: Kolonnen - Einspurstrecken - Beschleunigungsstreifen - Verzögerungsstreifen

Schweiz: Grüne Wegweiser zur Autobahn
Wegweiser mit weisser Schrift auf grünem Grund zeigen den Weg zu Autobahnen oder Autostrassen an («Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrassen»).

Geschwindigkeiten Autobahn+Autostrasse in der CH: Autostrasse max. 100 km/h - Autobahn max. 120 km/h - min. 80 km/h - mit Anhänger 80 km/h

Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen 100 km/h auf Autostrassen und 120 km/h auf Autobahnen.

Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/Std. erreichen können und dürfen.

Die Höchstgeschwindigkeit für Anhängerzüge beträgt auch auf der Autobahn 80 km/h.

[Ergänzung:
-- In Bereichen von Autobahnkreuzen und Autobahndreiecken sind Temporeduktionen auf maximal 80 oder sogar 60 km/h möglich.
-- in Autobahnausfahrten mit engen Kurven gilt oft sogar maximal nur 40 km/h - immer Abstand halten!].


Autobahn 3spurig: Dritte Spur über 80 km/h
Auf Autobahnen mit mindestens drei Fahrstreifen in der gleichen Richtung darf der äusserste Streifen links nur von Motorfahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h erreichen dürfen (also keine Lastwagen, keine Autobusse, keine Anhänger).

Ergänzung: Verengung der Autobahn von 3 auf 2 Spuren: Das Ende von Autobahnspuren mit Abweispfeilen
Bei einer Verengung der Autobahn von 3 auf 2 Fahrspuren oder von 2 auf 1 Fahrspur (Baustelle) sind Abweispfeile angebracht.
(aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Strassensignale_in_der_Schweiz_und_in_Liechtenstein_seit_2021)

Die Abweispfeile
Abweispfeile (weiss, schräg angeordnet; 6.07) künden an, dass der Fahrstreifen in der angezeigten Richtung zu verlassen ist.
(aus:
https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/25-fahrstreifen)

Verbotene Manöver: Wenden, retour fahren - Mittelstreifen
Wenden und Rückwärtsfahren sind auf Autobahnen und Autostrassen [sowie in Tunneln] untersagt.

Mittelstreifen von Autobahnen dürfen auch auf den vorhandenen Durchfahrten nicht überquert werden [bzw. dürfen nur dann überquert werden, wenn orangerot markierte Sonderspuren eingerichtet sind, die dort drüberlaufen].

Auf Autobahnen und Autostrassen ist das Abbiegen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen gestattet.

Abschleppen auf Autobahn+Autostrasse auf der rechten Spur - Pannennischen
Beim Abschleppen ist die rechte Spur zu benützen. Der Pannenstreifen darf nur für Nothalte benutzt werden. Pannenfahrzeuge dürfen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden.

Das Signal «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» [SOS-Parkplatz] kennzeichnet für Nothalte bestimmte Plätze an Autobahnen und Autostrassen ohne Pannenstreifen [z.B. in Tunneln]; das freiwillige Halten und Parkieren ist dort untersagt.

Autobahn-Regeln mit Verkehrssignalen
Die Signale «Autobahn» und «Autostrasse» kennzeichnen dem Motorfahrzeugverkehr vorbehaltene Strassen, auf denen die besonderen Regeln für den Verkehr auf Autobahnen und Autostrassen gelten. Die Signale heben alle zuvor signalisierten Beschränkungen auf.

Die Signale «Ende der Autobahn» und «Ende der Autostrasse» zeigen an, dass wiederum die allgemeinen Verkehrsregeln gelten.

Die Signale «Einfahrt von rechts» und «Einfahrt von links» kündigen dem Führer auf Autobahnen und Autostrassen an, dass er mit einfahrenden Fahrzeugen zu rechnen hat, gegenüber denen er vortrittsberechtigt ist.

Die Signale «Rechtsabbiegen» und «Linksabbiegen» verpflichten den Führer auf Autobahnen [in Baustellenbereichen oder nach Unfällen], in der angezeigten Richtung auf die Gegenfahrbahn zu wechseln.

Autobahn: Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen
Bei Anschlüssen sowie bei Zu- und Wegfahrten von Nebenanlagen werden Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen markiert, welche von den durchgehenden Fahrstreifen namentlich durch eine Doppellinie abgegrenzt werden.

Beschleunigungsstreifen sind Fahrstreifen, die das Einordnen in den durchgehenden Verkehr auf Autobahnen und Autostrassen erleichtern; Verzögerungsstreifen sind Fahrstreifen, die dem Einspuren beim Verlassen von Autobahnen und Autostrassen dienen.

Ergänzung: Abweispfeile am Ende von Beschleunigungsstreifen
Auf den Beschleunigungsstreifen sind am Ende Abweispfeile markiert.
(aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Strassensignale_in_der_Schweiz_und_in_Liechtenstein_seit_2021)

Die Abweispfeile
Abweispfeile (weiss, schräg angeordnet; 6.07) künden an, dass der Fahrstreifen in der angezeigten Richtung zu verlassen ist.
(aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/25-fahrstreifen)


Verzögerungsstreifen: Die Ausfahrt ab 500m VOR der Ausfahrt
Beim Verlassen der Autobahn über die signalisierte Ausfahrt («Ausfahrtstafel») wird frühzeitig (ca.500 m) vor der Ausfahrt der Richtungsblinker betätigt. Wenn es die Umstände zulassen, wird erst auf dem Verzögerungsstreifen gebremst.

Autobahn mit Baustellen: Änderung der Fahrspuren
Das Signal «Gegenverkehr» warnt vor entgegenkommenden Fahrzeugen. Es steht auf Autobahnen, wenn ein Fahrstreifen für den Gegenverkehr reserviert ist (z.B. wegen Bauarbeiten oder Unfällen auf der Gegenfahrbahn) und beim Beginn von Autostrassen nach dem Signal «Autostrasse», wenn die Autostrasse auf eine Autobahn folgt.

Autobahnverbot: Traktor, Raupen, Spikes
Traktoren, Raupenfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Spikesreifen dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen.

Der Pannenstreifen - die Panne - Notrufsäule mit Hinweisschildern alle 50m

Der Fahrzeugführer darf Pannenstreifen und signalisierte Abstellplätze für Pannenfahrzeuge [SOS-Parkplatz] nur für Nothalte benützen; sonst darf er nur auf signalisierten Parkplätzen halten [P-Parkplatz].

Zur Anzeige der nächstgelegenen Notrufsäule wird an oder über den Leiteinrichtungen die Tafel «Hinweis auf Notrufsäulen» in Abständen von 50 m angebracht.

Die Fahrzeuginsassen dürfen die Fahrbahn nicht betreten.

[Bei Fahrzeuge, die auf dem Pannenstreifen stehen bleiben, soll man noch 1m Abstand zur Leitplanke lassen. Dann kann man die Warnweste anziehen und über die Tür bei der Leitplankte aussteigen].


Benützer der Autobahnen und Autostrassen haben den Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken.

Rechts vorbeifahren auf der Autobahn: Kolonnen - Einspurstrecken - Beschleunigungsstreifen - Verzögerungsstreifen
Der Fahrzeugführer darf nur in folgenden Fällen rechts an andern Fahrzeugen vorbeifahren:

  • beim Fahren in parallelen Kolonnen;
  • auf Einspurstrecken, sofern für die einzelnen Fahrstreifen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind;
  • auf dem Beschleunigungsstreifen von Einfahrten bis zum Ende der Doppellinien-Markierung;
  • auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten

Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist untersagt.

Bahnübergänge und Bahnschranken

https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/18-bahnuebergaenge-und-schranken

-- Bahnschranken sind rot-weiss angemalt: Die Bahnschranken oder Halbschranken sind kombiniert mit einem Glockensignal - Motor abstellen
-- Tramübergang ausserorts ist wie ein Bahnübergang, manchmal mit Halbschranke
-- Tiere und Herden sollen Abstand zum Bahnübergang halten, damit der Zug / das Tram die Tiere nicht erschreckt
-- kein Parkieren vor Bahnübergang 20m innerorts und 50m ausserorts - Lastwagen ausserorts 100m Abstand
-- die Andreaskreuze (horizontal oder hochkant vertikal) warnen vor Bahnübergängen - Distanzbalken warnen vor Bahnübergängen (3,2,1 Streifen)
-- Bahnübergänge dürfen von Fahrzeugen mit Metallreifen, Raupen nur im Schritttempo passiert werden, ebenso Tiere und Tierfuhrwerke
-- es gilt Überholverbot bei Bahnübergängen OHNE Schranken - Überholen ist erlaubt bei Bahnübergängen mit offenen Schranken
-- Verbot von Rückwärtsfahren und Halten auf Bahnübergängen

Bahnschranken und Halbschranken
Vor Bahnübergängen ist anzuhalten, wenn Schranken sich schliessen oder Signale Halt gebieten, und, wo solche fehlen, wenn Eisenbahnfahrzeuge herannahen.

Geschlossene oder sich schliessende Schranken oder Halbschranken, rotes Blinklicht sowie akustische Signale (Glocke) bedeuten «Halt!».

Den Schranken sind die Halbschranken gleichgestellt. Die Strassenbenützer dürfen Schranken, auch solche bei Flugplätzen u. dgl., nicht öffnen, umfahren, umgehen, übersteigen oder unter ihnen durchgehen.

Bei längerem verkehrsbedingtem Halten, namentlich vor Bahnübergängen, ist auf Standlicht umzuschalten [und den Motor abstellen].

Wartende Tiere vor dem Bahnübergang mit Distanz
Reiter, Führer von Tierfuhrwerken, Herden oder Einzeltieren lassen die Tiere so weit vor dem Übergang halten, dass sie nicht erschrecken [wenn der Zug vorbeifährt].

Parkieren beim Bahnübergang: 50m Abstand ausserorts+20m Abstand innerorts
Näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m bei Übergängen innerorts ist das Parkieren verboten.

Verkehrssignale vor einem Bahnübergang und 3 Distanzbalken
Das Signal «Bahnübergang ohne Schranken» warnt vor Bahnübergängen mit Blinklicht oder Andreaskreuz.

Das Signal «Distanzbalken» mit drei Streifen steht unter den Signalen «Schranken» und «Bahnübergang ohne Schranken», jene mit zwei Streifen nach einem Drittel und jene mit einem Streifen nach zwei Dritteln der Strecke zwischen den Signalen «Schranken» und «Bahnübergang ohne Schranken» und dem Bahnübergang.

Bahnschranken in Rot-Weiss
Zur Kennzeichnung von Bahnübergängen dienen rot-weiss gestreifte Schranken oder Halbschranken, Blinklichtsignale («Einfaches Blinklicht», «Wechselblinklicht»), Andreaskreuze («Einfache Andreaskreuz», «Doppeltes Andreaskreuz»), akustische Signale (Glocke) und Lichtsignale.

Das "Andreaskreuz": Warnung vor einfachem und doppeltem Bahnübergang
Das «Einfache Andreaskreuz» kennzeichnet einen Bahnübergang mit einem Geleise, das «Doppelte Andreaskreuz» einen Bahnübergang mit mehreren Geleisen. Andreaskreuze können auch hochkant stehen.

Sind Andreaskreuze nicht mit Blinklichtsignalen ausgerüstet, muss sich der Strassenbenützer selbst vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug naht und der Übergang frei ist.

Liegt ein Bahnübergang in einer durch Lichtsignale geregelten Verzweigung, kann er in die Lichtsignalanlage einbezogen werden.

Überqueren ohne Verzögerung - Metallreifen, Metallraupen (Panzer), Pferde und Reiter
Beim Überqueren von Übergängen ist jede Verzögerung zu vermeiden; Fahrzeuge mit Metallreifen oder Raupen aus Metall sowie Tierfuhrwerke und Reiter dürfen den Übergang nur im Schritttempo überqueren.

Auf Übergängen über Verbindungsgeleise, die nicht wenigstens durch ein Andreaskreuz gekennzeichnet sind, sowie auf Übergängen über Rollbahnen haben die Strassenbenützer den Vortritt. Vorbehalten bleibt die Verkehrsregelung durch Verkehrsampeln oder Hilfspersonen.

Unfall auf Bahnübergang und Bahnverwaltung
Bei Unfällen auf Bahnübergängen haben die Beteiligten die Bahnverwaltung unverzüglich zu benachrichtigen.

Halten vor Bahnübergang ausserorts [zum Abladen oder Panne]: 100m Abstand
Müssen schwere Motorwagen ausserorts vor Bahnübergängen halten, so haben sie einen Abstand von rund 100 m zum Übergang zu wahren, um nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern.

Überholen auf dem Bahnübergang: mit Bahnschranken ja - ohne Bahnschranken nein
Auf Bahnübergängen ohne Schranken darf der Fahrzeugführer niemanden überholen, ausgenommen Fussgänger und Radfahrer bei guter Übersicht.

Das Überholen auf Bahnübergängen mit Schranke ist nicht verboten.

Verbotenes beim Bahnübergang: Retour fahren oder halten
Das Rückwärtsfahren über Bahnübergänge und [über] unübersichtliche Strassenverzweigungen ist untersagt.

Das freiwillige Halten auf Bahnübergängen ist untersagt.

Tramübergang = Bahnübergang: Tram ist ausserorts signalisiert wie ein Zug
Das Signal «Strassenbahn» warnt vor Strassenbahnen, namentlich vor Kreuzungen mit Strassenbahnen innerorts. Ausserorts werden Kreuzungen mit Strassenbahnen als Bahnübergänge signalisiert [mit Andreaskreuzen und nicht mit der Hinweistafel "Tram"].


Bergsicherung - das Parkieren am Hang / schiefe Garageneinfahrt

von Michael Palomino 28.10.2022

Schaltgetriebe: Der eingelegte Gang hält das Fahrzeug
anhalten - Kupplung und Bremse halten - 1. Gang einlegen - Motor abstellen - Kupplung weg - Bremse loslassen und das Auto in den Gang "einhängen" lassen - Handbremse anziehen.

Das Anfahren aus der Bergsicherung erfolgt mit Kupplung und Gasgeben. Die Spannung im Getriebe durch das "Einhängen" wird durch die Kupplung gelöst. Es entsteht dem Getriebe KEIN Schaden.

Wenn das Auto abwärts steht, wird der Rückwärtsgang eingelegt.


Automatikgetriebe: Die Handbremse hält das Fahrzeug
anhalten - Bremse halten - auf P stellen - Handbremse anziehen - Motor abstellen - Bremse loslassen, das Getriebe bleibt unbelastet.

Da ein Automatikgetriebe keine Kupplung hat, darf das Fahrzeug nicht in einen Gang "einhängen", weil beim Anfahren ohne Kupplung die Spannung im Getriebe bestehen bleibt und das Anfahren einen Ruck im Getriebe verursacht, der den Zahnräder schnell abnützen bzw. schaden kann.

Es ist mir unverständlich, wieso diese wichtigen Angaben in der Verkehrstheorie fehlen. Aber die Prüfer prüfen die Bergsicherung oft und laden dann die Prüflinge immer wieder vor, so dass die FahrlehrerInnen auch immer mehr Arbeit haben. Mir scheint, dieser wichtige Artikel fehlt ABSICHTLICH in der Verkehrstheorie.


Bedienung des Fahrzeugs: Vorsichtspflichten einhalten - Ladung sichern - Fahrgäste dürfen nicht stören - Fahrer aufmerksam - kein lautes Radio+Musik

https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/19-bedienung-des-fahrzeugs

Vorsichtig fahren - Ladung und Fahrgäste dürfen nicht stören - keine Ablenkungen - keine laute Musik oder Radio
Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.

Der Führer hat dafür zu sorgen, dass er weder durch die Ladung noch auf andere Weise behindert wird. Mitfahrende dürfen ihn nicht behindern oder stören.

Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert (z.B. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung). Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit weder durch Radio noch andere Tonwiedergabegeräte beeinträchtigt wird.

Zweiradfahrzeuge: Lenker und Pedale nie loslassen
Die Führer von Motorfahrzeugen, Motorfahrrädern und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung, die Radfahrer überdies die Pedale nicht loslassen.


Betriebssicherheit

https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/20-betriebssicherheit

Kontrolle des Fahrzeugs, Zubehör (Warndreieck, Rettungsweste), Bremsen nach Reparaturen und nach einem Waschvorgang prüfen
Der Führer hat sich zu vergewissern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind und das erforderliche Zubehör, wie das Pannensignal [und Rettungsweste], vorhanden ist. Namentlich nach Reparaturen und Waschen des Fahrzeugs muss er die Bremsen prüfen.


Betriebssicherheit: Batterie

-- die Batterie im Motor hat 12 Volt für alle elektronischen Systeme im Auto inklusive die Zündung
-- ein Batteriewechsel muss immer mit Schutzbrille und Schutzhandschuhen stattfinden
(Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S.176-178)
-- gebrauchte Batterien enthalten Blei und Schwefelsäure

Nach einem Batteriewechsel
-- muss man 8km fahren für die Neuprogrammierung der Motorsteuerung
-- das Radio muss ebenfalls neu programmiert werden (z.B. mit einem Keycode)
-- die elektrischen Fensterheber müssen neu programmiert werden.
(Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S.178)


Betriebssicherheit: Batterie mit Kabeln überbrücken
Wenn bei einem Auto die Batterie leer ist und der Motor nicht mehr anspringt, kann man mit einem intakten Auto die leere Batterie aufladen ("überbrücken"):
-- ein Auto mit intakter Batterie hält mit seinem Motor nahe dem Motor des Autos mit der leeren Batterie
-- Plus-Plus: 1 Kabel verbindet den Plus-Pol der intakten Batterie mit dem Plus-Pol der leren Batterie
-- Minus-Metallteil: 1 Kabel verbindet den Minus-Pol der intakten Batterie mit einem Metallteil des Motors mit der leeren Batterie
-- das Auto mit der intakten Batterie wir nun gestartet und etwas laufen gelassen
-- dann wird das Auto mit der leren Batterie gestartet
-- beide Autos 3 Minuten laufen lassen
-- nun muss man die Kabel demontieren und dabei Spannungsspitzen verhindern, sonst brennen beim "aufgeladenen" Auto alle Lampen durch, wenn man sie anmacht
-- beim Auto mit der aufgeladenen Batterie wird nun das Gebläse und die Heckscheibenheizung eingeschaltet, um Spannungsspitzen zu verhindern
-- erst dann werden Kabel entfernt: Es wird das Kabel des Minus-Pols entfernt
-- dann wird das Kabel des Plus-Pols entfernt
(Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S.179-180)


Betriebssicherheit: Reifen

Kein Nachrillen bis 3,5 Tonnen-Fahrzeuge
Das Nachrillen von Reifen für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,50 t, sowie von Reifen für Motorräder, Kleinmotorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge ist unzulässig.

Profil mindestens 1,6mm
Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.

Spikes 1.November bis 30. April für Autos
Spikesreifen dürfen nur an leichten Motorwagen, Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie den von ihnen mitgeführten Anhängern und nur während der Zeit vom 1. November bis zum 30. April verwendet werden. Fahrzeuge mit Spikes-Reifen dürfen maximal nur 80 km/h fahren und dürfen Autobahnen nicht benutzen.


Betriebssicherheit: Ladungen

Vans+Lastwagen+Wohnwagen brauchen grosse Aussenrückspiegel mit mind. 100m Sichtweite
Motorfahrzeuge, die sichthemmende Ladungen oder Anhänger mitführen, müssen links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen, der dem Fahrer erlaubt, die Fahrbahn seitlich neben den Ladungen oder Anhängern und nach hinten mindestens 100 m weit zu überblicken.

Markierung von überstehender Ladung: Wimpel, Tafeln, Licht, Rückstrahler (nach vorne weiss, nach hinten rot)
Stehen Ladungen, Einzelteile oder Anhänger nicht leicht erkennbar seitlich vor, so sind die äussersten Stellen auffällig zu kennzeichnen, tags mit Wimpeln oder Tafeln, nachts und wenn die Witterung es erfordert, mit Licht oder Rückstrahlern, die nach vorne weiss und nach hinten rot leuchten; die Rückstrahler dürfen sich höchstens 90 cm über dem Boden befinden.

Ladung mit Signalkörper mit Reflexmaterial ab 1m Überhang: Kugel, Pyramide, Rückstrahler oder Reflexmaterial
Das Ende von Ladungen oder Einzelteilen, die das Fahrzeug auf der Rückseite um mehr als 1 m überragen, ist mit einem Signalkörper (Kugel, Pyramide usw.) zu kennzeichnen, der eine Projektionsfläche von rund 1000 cm2 in der Längsachse des Fahrzeugs aufweist und mit rund 10 cm breiten rot-weissen Streifen sowie mit Rückstrahlern oder Reflexmaterial versehen ist.

Überführungsfahrten von Pannenautos
Mit Motorfahrzeugen, die sich im Bau, Umbau oder in Reparatur befinden, dürfen Überführungsfahrten ausgeführt werden, wenn wenigstens Lenkung und Bremsen betriebssicher sind, ein Bremslicht vorhanden ist, bei Nacht oder schlechter Witterung die Beleuchtung den Vorschriften entspricht und kein übermässiger Lärm entsteht.

Treten unterwegs leichtere Mängel auf, so darf der Führer mit besonderer Vorsicht weiterfahren; die Reparatur ist ohne Verzug zu veranlassen.

Die Ladung darf nichts verdecken

Ladung, Lastenträger, Arbeitsgeräte und dergleichen dürfen weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtungsvorrichtungen verdecken.



Betriebssicherheit: Schäden am Fahrzeug

Kontrollschilder und Beleuchtung - Manipulation von Schildern nicht erlaubt
Kontrollschilder [am Fahrzeug], Geschwindigkeitstafeln [am Fahrzeug] und ähnliche Zeichen [Etiketten etc.] müssen in gut lesbarem Zustand, Lichter, Rückstrahler, Scheiben und Rückspiegel sauber gehalten werden.

Kontrollschilder dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden.

Betriebssicherheit mit Kontrollen - als Fahrzeugbesitzer oder Mieter
Wer vorsätzlich die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges beeinträchtigt, sodass die Gefahr eines Unfalls entsteht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Haft oder Busse.

Wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht, wird mit Haft oder mit Busse bestraft. Der Halter oder wer wie ein Halter für die Betriebssicherheit eines Fahrzeuges verantwortlich ist, untersteht der gleichen Strafdrohung, wenn er wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuges duldet.

Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.

Betriebssicherheit: Verschmutzungen

-- Abgas-Wartungsdokumente
-- ohne Katalysator alle 12 Monate Abgastest, mit Katalysator alle 24 Monate

Verschmutzung durch Abgase: Abgas-Dokumente
Der Führer muss das Abgas-Wartungsdokument mitführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

Der Halter ist dafür verantwortlich, dass für sein Fahrzeug ein Abgas-Wartungsdokument mit den vorgeschriebenen Eintragungen vorhanden ist.

Abgastest: Frist ohne Katalysator alle 12 Monate, mit Katalysator alle 24 Monate
An Fahrzeugen, die der Abgaswartung unterstehen, muss der Halter diejenigen Teile, die auf die Abgasemissionen einen Einfluss ausüben, innerhalb der nachfolgenden Fristen warten lassen: leichte Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr
-- ohne Katalysator alle 12 Monate
-- mit Katalysator alle 24 Monate

Abgasemissionen kontrollieren: leichte Motorwagen mit Fremdzündungsmotor
Abgasemissionen und Rauchemissionen kontrollieren: Motorwagen mit Selbstzündungsmotor

Zitat:

Die in der Schweiz zugelassenen leichten Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr müssen im Hinblick auf ihre Abgasemissionen, die in der Schweiz zugelassenen Motorwagen mit Selbstzündungsmotor im Hinblick auf ihre Abgas- und Rauchemissionen gewartet werden.

Verschmutzung der Fahrbahn: Räder reinigen, wer von Baustellen, Gruben oder Äckern kommt
Die Fahrzeugführer haben jede Beschmutzung der Fahrbahn zu vermeiden.

Bevor ein Fahrzeug Baustellen, Gruben oder Äcker verlässt, sind die Räder zu reinigen. Ist eine Fahrbahn beschmutzt worden, so ist für die Warnung der andern Strassenbenützer und möglichst bald für die Reinigung zu sorgen.


Der Blinker / das Blinklicht / die Richtungsanzeige
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ri_001/blinken-bei-jeder-richtungsanderung

Jede Richtungsänderung müssen Sie per Blinker anzeigen:

  • Abbiegen
  • Fahrstreifen wechseln, Spurwechsel
  • Überholen: IMMER blinken, wenn man auf den gegenüberliegenden Fahrstreifen kommt, auch wenn sich KEIN Fahrzeug auf dem gegenüberliegenden Fahrstreifen befindet: Beim Überholen von Autos, Lkw, und auch beim Überholen Velos, Schnellos, RollstuhlfahrerInnen, Fägs, E-Trottinets etc.
  • Wenden: zuerst blinken NACH RECHTS, an den Rand fahren und die Ausgangsstellung suchen, dann nach Spiegelblick+Rückblick links blinken und die U-Wendung fahren
  • Folgen oder Verlassen einer Hauptstrasse: in einer Kurve
  • Verlassen des Kreisverkehrplatzes
  • Halten am Strassenrand
  • Parkieren
Egal in welche Richtung Sie abbiegen, blinken müssen Sie immer, sogar, wenn die Hauptstrasse in einer Kreuzung eine Kurve macht..
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ri_005/blinken-beim-abbiegen
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ri_010/blinken-beim-folgen-oder-verlassen-einer-hauptstrasse
[Fahrlehrer Leo sagte u.a.: "Wo ein Pfeil ist, musst du blinken."]

Einspuren zum Abbiegen: Schauen in Innenspiegel - Aussenspiegel - Blick zurück - blinken - einspuren - letzter Blick zurück - abbiegen - Innenspiegel letzte Kontrolle
https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ei_001/einspuren-und-abbiegen

Links abbiegen

  • Vergewissern Sie sich im Innen- und im linken Seitenspiegel, ob Sie nicht gerade überholt werden. Berücksichtigen Sie auch den toten Winkel mit einem Seitenblick. Blinken Sie links.
  • Spuren Sie links zur Fahrbahnmitte ein (nahe an die Leitlinien, wenn vorhanden). Überblicken Sie das Verkehrsgeschehen auf der Kreuzung. Achtung: Nicht die Fahrspur des Gegenverkehrs beanspruchen.
  • Biegen Sie nach links ab und beachten Sie die Vortrittsregeln.
  • Nach dem Abbiegen im Innenspiegel den Verkehr beobachten und beschleunigen.
  • Rechts abbiegen

  • Vergewissern Sie sich im Innen- und im rechten Seitenspiegel, ob Sie nicht gerade überholt werden [Velofahrer, Einspuren]. Berücksichtigen Sie auch den toten Winkel mit einem Seitenblick. Blinken Sie rechts.
  • Spuren Sie rechts zum Fahrbahnrand ein. Überblicken Sie das Verkehrsgeschehen auf der Kreuzung.
  • Biegen Sie nach rechts ab und beachten Sie die Vortrittsregeln.
  • Nach dem Abbiegen im Innenspiegel den Verkehr beobachten und beschleunigen.

  • Sie müssen auch einspuren, wenn Sie ausserhalb einer Verzweigung abbiegen (z.B. zu einer Tankstelle oder auf einen Feldweg).
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ei_006/einspuren-auch-ausserhalb-von-verzweigungen)

    Sofern kein Bus oder Tram kommt, dürfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum nutzen.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ei_015/einspuren-auf-tramschienen-oder-busstrecken)


    Einbahnstrassen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/22-einbahnstrassen

    Einbahnstrasse = 1 Hälfte einer vollständigen Strasse
    Einbahnstrassen sind der rechten Hälfte einer für den Verkehr in beiden Richtungen offenen Strasse gleichgestellt.

    Das Signal Einbahnstrasse kennzeichnet eine Strasse, die nur in der angezeigten Richtung befahren werden darf. Am anderen Ende der Strasse steht das Signal Einfahrt verboten (SSV Art. 46)

    Parkieren in der Einbahnstrasse auf beiden Seiten
    Das Halten und das Parkieren auf der linken Strassenseite ist in Einbahnstrassen zulässig.

    Retour fahren in der Einbahnstrasse
    Auf Einbahnstrassen darf der Fahrzeugführer nicht rückwärts fahren, ausser beim Parkieren, Ankuppeln von Anhängern u. dgl.

    Einbahnstrasse mit Tram: rechts oder links überholen
    An Verkehrsinseln und Hindernissen sowie an der fahrenden Strassenbahn darf rechts oder links vorbeigefahren werden.

    Einbahnstrasse mit beschränktem Gegenverkehr
    Das Signal «Einbahnstrasse mit beschränktem Gegenverkehr» kennzeichnet eine Einbahnstrasse, auf der Gegenverkehr zulässig ist; die Art des Gegenverkehrs wird durch das zutreffende Symbol oder durch entsprechende Aufschrift angezeigt (z. B. «Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern»;).

    Beim Linksabbiegen ist auf Einbahnstrassen an den linken Fahrbahnrand einzuspuren ausser wenn beschränkter Gegenverkehr zugelassen ist.

    Das Ende der Einbahnstrasse
    Das Signal Gegenverkehr warnt vor entgegenkommenden Fahrzeugen. Es steht am Ende von Einbahnstrassen, sobald eine Strecke mit Gegenverkehr folgt (SSV Art. 13)


    Einspuren und Abbiegen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/23-einspuren-und-abbiegen

    Rechts abbiegen
    Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten.

    Blinker setzen bei jeder Richtungsänderung
    Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger [Blinker] oder durch deutliche Handzeichen [Hand aus dem Fenster halten] rechtzeitig bekanntzugeben. Dies gilt namentlich für das Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen.

    Einspuren min. ab 15m Distanz
    Führer eines Fahrzeuges haben frühzeitig - spätestens 15 m vor dem Abbiegen - einzuspuren.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ei_002/fruhzeitiges-einspuren)

    Abbiegen mit grossen Ladungen
    Befördern Motorfahrzeuge oder ihre Anhänger sichthemmende Ladungen, ist beim Einspuren und Abbiegen besondere Vorsicht geboten. Nötigenfalls ist eine Hilfsperson beizuziehen, die das Fahrmanöver überwacht.

    Abbiegen mit Ausholen: Lastwagen oder Baustelle
    Muss der Fahrzeugführer wegen der Grösse seines Fahrzeugs oder der örtlichen Verhältnisse vor dem Abbiegen nach der Gegenseite ausholen, so hat er besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls zu halten.

    Linksabbiegen: Keine Kurven schneiden - links kreuzen
    Der Fahrzeugführer darf beim Abbiegen nach links auf Strassenverzweigungen die Kurve nicht schneiden.

    Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen, die beide auf einer Kreuzung nach links abbiegen wollen, haben sich links zu kreuzen.

    Linksabbiegen: Tramgleis zum Einspuren mitbenutzen, wenn kein Tram kommt
    Wenn keine Strassenbahn herannaht, dürfen Linksabbieger zum Einspuren [nach Blick in den Rückspiegel und nach dem Blick zurück] deren Fahrraum benützen.

    Linksabbiegen: NIE auf die Gegenspur geraten
    Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugführer den für den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen. Auf dreispurigen Strassen mit oder ohne Markierung darf er mit der gebotenen Vorsicht die mittlere Spur benützen.

    Einspuren auch beim Abbiegen in Garagen, Parkplätze etc.
    Die Fahrzeugführer müssen frühzeitig einspuren. Sie haben auch einzuspuren beim Abbiegen ausserhalb von Strassenverzweigungen und, soweit möglich, auf schmalen Strassen. Einspuren hält den Verkehr flüssig.

    Keine Kolonne unterbrechen
    Vor dem Abbiegen nach links ist den entgegenkommenden Fahrzeugen der Vortritt zu lassen.

    Ergänzung: In einer Kolonne kann man den Abstand vergrössern, die Geschwindigkeit drosseln und mit Lichthupe Zeichen geben, so dass der andere links abbiegen kann.


    Einspuren und Abbiegen: auf mehrspurigen Kreuzungen

    Die Pfeile
    -- Einspurpfeile weiss für alle
    -- Einspurpfeile gelb für ÖV-Bus
    -- kleine Einspurpfeile gelb für VelofahrerInnen
    -- Abweispfeile weiss am Ende einer Fahrspur

    Pfeile auf Fahrspuren: Der weisse Einspurpfeil
    Fahrstreifen für Linksabbieger, Rechtsabbieger oder Geradeausfahrer werden durch weisse «Einspurpfeile» gekennzeichnet, die nach der entsprechenden Richtung weisen. Der Führer darf Verzweigungen nur in Richtung der auf seinem Fahrstreifen angebrachten «Einspurpfeile» befahren.

    Pfeile auf Fahrspuren: Der gelbe Einspurpfeil
    Gelbe Pfeile richten sich ausschliesslich an die Führer von Bussen im öffentlichen Linienverkehr und erlauben ihnen, in Richtung der gelben Pfeile zu fahren.

    Ergänzung: Abweispfeile auf Autostrassen und Autobahnen am Ende von Beschleunigungsstreifen oder Fahrspuren
    Auf den Beschleunigungsstreifen sind am Ende Abweispfeile markiert, um in die Autostrasse / Autobahn einzuspuren.
    Bei einer Verengung der Autobahn von 3 auf 2 Fahrspuren oder von 2 auf 1 Fahrspur (Baustelle) sind Abweispfeile angebracht, um in die verbleibenden Fahrspuren einzuspuren.
    (aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Strassensignale_in_der_Schweiz_und_in_Liechtenstein_seit_2021)

    Die Einspurtafel
    Einspurtafeln über der Fahrbahn zeigen auf mehrspurigen Strassen vor Verzweigungen an, welche Fahrstreifen zu einem bestimmten Ziel hinführen («Einspurtafel über Fahrstreifen auf Hauptstrassen»; und «Einspurtafel über Fahrstreifen auf Nebenstrassen». Der nach unten weisende Pfeil weist auf die Mitte des Fahrstreifens.

    Einspurtafeln neben der Fahrbahn zeigen auf mehrspurigen Strassen vor Verzweigungen an, welche Fahrstreifen zu einem bestimmten Ziel hinführen («Einspurtafel»). Das oberste Feld mit Pfeil nach links bezieht sich auf den äussersten Fahrstreifen links, das unterste Feld mit Pfeil nach rechts auf den äussersten Fahrstreifen rechts, ein Mittelfeld mit Pfeil nach oben auf einen allfälligen Streifen in der Mitte.

    Bus-Streifen nur mit Tram - Bus-Streifen sind für Autoverkehr etc. verboten
    Bus-Streifen, die durch ununterbrochene oder unterbrochene gelbe Linien und durch die gelbe Aufschrift «BUS» gekennzeichnet sind, dürfen nur von Bussen im öffentlichen Linienverkehr und gegebenenfalls von Strassenbahnen benützt werden; vorbehalten bleiben markierte oder signalisierte Ausnahmen.

    Andere Fahrzeuge dürfen Bus-Streifen nicht benützen, sie jedoch nötigenfalls (z.B. zum Abbiegen) überqueren, wenn sie durch gelbe, unterbrochene Linien abgegrenzt sind.

    Missbrauch von Einspurstrecken zum Überholen ist VERBOTEN
    Das Wechseln auf andere Fahrstreifen zum Überholen ist auf Einspurstrecken untersagt, ausgenommen auf Fahrstreifen, die mit den gleichen Fahrzielen bezeichnet sind [wenn 2 Fahrspuren in dieselbe Richtung gehen].


    Einsteigen ins Fahrzeug und Aussteigen aus dem Fahrzeug
    von Michael Palomino, 16.4.2022 / 21.4.2022

    Einsteigen ins Auto: im rechten Winkel 90 Grad zum Lenkrad - sitzen HALB IM AUTO - drehen und ganz im Auto sitzen - Knie schonen

    Schon beim Einsteigen ins Fahrzeug kann man viele Fehler machen. Hier sind die Punkte, die man beim Einsteigen ins Fahrzeug beachten muss:
    -- wenn das Fahrzeug längs der Fahrbahn parkiert ist, muss man zuerst zurückblicken, ob ein Fahrzeug kommt und warten, bis das Fahrzeug vorbei ist
    -- wenn eine ganze Kolonne Fahrzeuge kommt, kann man ganz vorsichtig - und nur so viel wie nötig - die Fahrzeugtüre öffnen
    -- wenn das Fahrzeug quer zur Fahrbahn mit anderen Autos parkiert ist, darf man mit der Fahrzeugtüre keine Kratzer am Nachbarfahrzeug machen - clever ist ein Gummischutz an der Türkante, kostet nicht viel, spart aber Nerven (!)
    -- beim Einsteigen ins Fahrzeug darf man KEINE DREHBEWEGUNGEN AUF DEM FUSS MACHEN, sonst werden die KNIE mit den KNIEBÄNDER EXTREM BELASTET oder können sogar ANREISSEN oder REISSEN - man sollte also keinesfalls mit einem Fuss im Auto sein und mit dem anderen Fuss draussen und dann auf einem Fuss drehen, sondern:
    -- man setzt sich zuerst IM RECHTEN WINKEL 90 Grad ZUM LENKRAD auf den Sitz, dann sitzt man HALB IM AUTO, und dann dreht dann AUF DEM SITZ in die richtige Position, um so JEDE BELASTUNG DER KNIEGELENKE UND FUSSGELENKE ZU VERMEIDEN, damit die Knie absolut nicht belastet werden und heil bleiben.

    Einsteigen in einen Lieferwagen und Lastwagen

    Das Einsteigen: Viel Spass beim Bergsteigen.

    Das Aussteigen aus einem Lieferwagen und Lastwagen: Gefährlich ist das Aussteigen: Steigen Sie NIE mit dem Gesicht nach vorne aus, sondern steigen Sie immer rücklings aus, denn sonst verdrehen Sie sich die Knie. Und wer vom Lkw springt, kann sich auch Brüche "holen".


    Das Aussteigen aus dem Auto: im rechten Winkel 90 Grad zum Lenkrad: Sitzen im Auto - sitzen HALB IM AUTO - aussteigen

    -- wenn das Fahrzeug längs der Fahrbahn parkiert ist, kommt zuerst der Blick in den Spiegel und der Blick zurück in den toten Winkel, ob ein Fahrzeug kommt, oder FussgängerInnen mit Kinderwgen etc.
    -- man greift die Türfalle mit der Hand, die von der Tür weit entfernt ist, so dreht sich der Oberkörper automatisch und man sieht problemlos den toten Winkel
    -- nach dem Öffnen der Tür muss der GANZE KÖRPER AUF DEM SITZ drehen, um in eine Position 90 Grad zum Lenkrad zu erreichen - man sitzt noch HALB IM AUTO
    -- dann kann man normal aufstehen und aussteigen, OHNE AUF DEM FUSS DREHBEWEGUNGEN ZU MACHEN, und auf diese Weise werden die Knie und die Fussgelenke NICHT mit Drehbewegungen belastet.

    WIESO steht das richtige Ein- und Aussteigen aus dem Auto / Lieferwagen / Lkw nicht in der Verkehrstheorie? Das ist absolut unverständlich. Wie viele tote Velofahrer hat das falsche Aussteigen schon gekostet, wenn Velofahrer in sich öffnende Türen gefahren sind? Schon komisch, dass die Verkehrstheorie diesen wichtigen Paragraph nicht im Büchlein hat.


    Einsteigen und Aussteigen: Immer der Blick zurück - Zickzacklinie, reservierte+freie Parkflächen, Haltestreifen für Güterumschlag

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/21-einsteigen-und-aussteigen

    Beim Ein- und Aussteigen: Immer Blick zurück
    Strassenbenützer dürfen durch das Ein- und Aussteigen nicht gefährdet werden.

    Beim Öffnen der Türen ist besonders auf den Verkehr von hinten zu achten.

    -- auf Zickzacklinien IVVVVVI ist Anhalten zum Ein- und Aussteigen gestattet
    -- auf Haltestreifen -x-x-x-x-x- ist Anhalten zum Ein- und Aussteigen UND Güterumschlag gestattet
    -- auf Taxifeldern ist Anhalten zum Ein- und Aussteigen UND Güterumschlag gestattet, bis ein Taxi kommt und das Taxifeld beansprucht.

    Aussteigen lassen auf Zickzacklinien von Bushaltestellen
    «Zickzacklinien» kennzeichnen Haltestellen für Busse im öffentlichen Linienverkehr. An solchen Stellen dürfen Führer nur halten zum Ein- und Aussteigen lassen von Personen, sofern die Busse im öffentlichen Linienverkehr nicht behindert werden [das heisst man hält am Ende einer Haltestelle. Auf dem Land ist es einfach, weil der Fahrplan des ÖV weniger dicht ist].

    Ergänzung: Ein- und Aussteigen sowie schneller Güterumschlag auf reservierten Parkflächen
    Ein- und Aussteigen sowie schneller Güterumschlag sind auch auf gelben Parkflächen für Taxis oder mit speziellen Autonummern erlaubt, wenn kein Taxi da ist oder das berechtigte Fahrzeug fehlt.
    Kommt dann ein Taxi oder das berechtigte Fahrzeug, muss das Manöver Ein- und Aussteigen schnell beendet werden und das Fahrzeug verschwinden.

    Der Artikel:

    Ein- und Aussteigen sowie schneller Güterumschlag auf Parkverbotsfeldern
    «Parkverbotsfelder» verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), sind Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag nur zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/28-gueterumschlag)



    Fahrausweis (Führerschein)

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/24-fahrausweis

    Der Fahrausweis (Führerschein) muss stimmen
    Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt,
    -- wer die mit dem Ausweis im Einzelfall verbundenen Beschränkungen oder Auflagen missachtet,
    -- wer ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat,
    -- wer ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt,
    -- wer bei einer Lernfahrt die Aufgabe des Begleiters übernimmt, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen [3 Jahre Führerschein haben, mindestens 23 Jahre alt sein],
    -- wer ohne Fahrlehrerausweis berufsmässig Fahrunterricht erteilt,

    ...wird mit Haft oder mit Busse bestraft.

    Fahren nach Führerscheinentzug
    Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Führer- oder Lernfahrausweis verweigert oder entzogen wurde, wird mit Haft von wenigstens zehn Tagen und mit Busse bestraft.


    Fahrstreifen

    Die Linien-Markierungen im schweizer Strassenverkehr:
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/25-fahrstreifen

    Weisse Linien:
    -- Sicherheitslinie in Ortschaften und auf Überlandstrassen_____
    -- doppelte Sicherheitslinie auf Autostrassen+Autobahnen+in Baustellenbereichen etc.
    -- Leitlinie (lang gestrichelt, unterbrochene Linie)
    -- Doppelllinie (durchgezogene und gestrichelte Linie kombiniert, einseitiges Überholen gestattet)
    -- Vorwarnlinie (kurz gestrichelt, unterbrochene Linie vor einer Sicherheitslinie)
    -- Haltelinie (Stopp-Linie) und Wartelinie (Kein-Vortritt-Dreieckslinie)
    -- Führungslinien auf Kreuzungen (kurz gestrichelt)
    -- weisse Sperrflächen bei Kreuzungen sind schräg gestreift

    Gelbe Linien:
    -- gelbe Linien für die Fahrspuren vom ÖV-Bus und von Velostreifen
    -- ausgeweiteter Radstreifen (Stoppsack)
    -- Parkverbotslinie (Güterumschlagslinie) -x-x-x- oder Parkverbotsfelder (Güterumschlagsfelder)
    -- Zickzacklinie für Tram- und Busstationen IVVVVVVI
    -- Sperrstreifen / Halteverbotslinie _______
    -- Längsstreifen für Fussgänger+Haltemöglichkeit

    Der Text:

    Fahrstreifen mit Leitlinie, Sicherheitslinie oder Doppellinie
    Fahrstreifen werden voneinander durch Sicherheits-, Leit- oder Doppellinien (Art. 73) abgegrenzt. Für die Abgrenzung von Bus- und Radstreifen gelten die Absätze 4 und 5.

    Ununterbrochene Linien [Sicherheitslinien] dürfen von Rad- und Motorfahrradfahrern oder von Reitern weder überfahren noch überquert werden. Die ununterbrochene Linie darf weder überfahren noch überquert werden.

    Weisse Richtungspfeile kennzeichnen die vom Fahrzeugführer einzuschlagende Fahrtrichtung.

    Fahrstreifen für verschiedene Kategorien: Pfeile+Symbole in Gelb aufgemalt
    Auf Wegen [Fahrspuren] für zwei Benützerkategorien (Art. 33 Abs. 4) können zur Verdeutlichung die Symbole des entsprechenden Signals in gelber Farbe aufgemalt werden.

    Busspuren nur für Bus+Tram
    Bus-Streifen, die durch ununterbrochene oder unterbrochene gelbe Linien und durch die gelbe Aufschrift «BUS» gekennzeichnet sind (6.08), dürfen nur von Bussen im öffentlichen Linienverkehr und gegebenenfalls von Strassenbahnen benützt werden; vorbehalten bleiben markierte oder signalisierte Ausnahmen. Andere Fahrzeuge dürfen Bus-Streifen nicht benützen, sie jedoch nötigenfalls (z. B. zum Abbiegen) überqueren, wenn sie durch gelbe, unterbrochene Linien abgegrenzt sind.

    Radwege und Radstreifen: Symbole und Pfeile in Gelb - gelbe Leitlinien oder Sicherheitslinien

    Radstreifen werden durch eine unterbrochene oder ununterbrochene, gelbe Linie abgegrenzt (6.09).

    Auf Radwegen und Radstreifen können das Symbol eines Fahrrades sowie [kleine] Fahrtrichtungs- oder Einspurpfeile in gelber Farbe aufgemalt werden.

    Zur Trennung von Rad-, Fuss- und Reitwegen, die auf gleicher Ebene verlaufen (Art. 33), wird eine gelbe, unterbrochene oder ununterbrochene Linie verwendet.

    Radwege auf Kreuzungen

    Wo ein Radweg über eine Nebenstrasse geführt wird und den Benützern des Radweges entgegen Artikel 15 Absatz 3 VRV ausnahmsweise der Vortritt zustehen soll, wird die Überquerung durch gelbe, unterbrochene Linien angezeigt; den Fahrzeugen auf der Nebenstrasse ist der Vortritt mit den Signalen «Stop» (3.01) oder «Kein Vortritt» (3.02) zu entziehen.

    [Der Radweg, der über Kreuzungen führt, wird eventuell auch noch rot angemalt].

    Auf Verzweigungsflächen [Kreuzungen] dürfen Radstreifen nur markiert werden, wenn den einmündenden Fahrzeugen der Vortritt entzogen ist. Für die Benützung der Radstreifen gilt im übrigen Artikel 40 VRV2.3.


    Fahrstreifen: Markierungen (Einspurpfeile, Abweispfeile, gelbe Einspurpfeile für den Bus, der Stoppsack für Velos)

    Die Pfeile:
    -- Einspurpfeile weiss für alle
    -- Einspurpfeile gelb für ÖV-Bus
    -- kleine, gelbe Einspurpfeile für VelofahrerInnen und Mofa
    -- Abweispfeile weiss am Ende einer Fahrspur

    Weisse Einspurpfeile
    Fahrstreifen für Linksabbieger, Rechtsabbieger oder Geradeausfahrer werden durch weisse Einspurpfeile (6.06) gekennzeichnet, die nach der entsprechenden Richtung weisen. Der Führer darf Verzweigungen nur in Richtung der auf seinem Fahrstreifen angebrachten Einspurpfeile befahren.

    Weisse Abweispfeile am Ende von Fahrspuren
    Abweispfeile (weiss, schräg angeordnet; 6.07) künden an, dass der Fahrstreifen in der angezeigten Richtung zu verlassen ist [bei Baustellen, bei Fahrspurreduktionen, am Ende von Beschleunigungsstreifen].


    Gelbe Einspurpfeile für Busverkehr etc.
    Gelbe Pfeile richten sich ausschliesslich an die Führer von Bussen im öffentlichen Linienverkehr und erlauben ihnen, in Richtung der gelben Pfeile zu fahren.

    Ergänzung
    Kleine gelbe Pfeile richten sich an den leichten Zweiradverkehr (Fahrrad und Moped).

    Ausgeweitete Radstreifen (Stoppsack vor Ampel)
    Ausgeweitete Radstreifen (6.26) sind Radstreifen mit einem dazugehörenden Aufstellbereich, welche in besonderen Fällen vor Lichtsignalen markiert werden können. Im ausgeweiteten, mit dem Symbol eines Fahrrades gekennzeichneten Bereich ist es den Radfahrern bei rotem Licht erlaubt, sich in Abweichung von den Artikeln 42 Absatz 3 und 43 Absatz 1 VRV nebeneinander aufzustellen und anschliessend bei grünem Licht die Verzweigung zu befahren. Bei Rot müssen die andern Fahrzeuglenker vor der ersten Haltelinie halten. Das UVEK umschreibt die Einzelheiten in Weisungen.


    Fahrzeugbeleuchtung (ab Dämmerung bis zum nächsten Morgen sowie bei Nebel, Schneefall etc.)
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/26-fahrzeugbeleuchtung

    Das Fahrzeug ist zu beleuchten, sobald die übrigen Strassenbenützer es sonst nicht rechtzeitig erkennen könnten.

    Vom Beginn der Abenddämmerung an bis zur Tageshelle und wenn die Witterung es erfordert, müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein.

    Beim Fahren sind die Fern- oder Abblendlichter zu verwenden.

    [Neuere Autos ab 2017 haben das Standfahrlicht, das automatisch angeht, wenn der Motor gestartet wird]
    Abblendlicht 50m+ Sichtweite
    Abblendlichter müssen die Fahrbahn auf eine Entfernung von wenigstens 50 m (asymmetrisch 75 m) ausreichend beleuchten.

    Fernlicht 100m+ Sichtweite+blaues Licht am Armaturenbrett
    Fernlichter müssen die Fahrbahn auf eine Entfernung von wenigstens 100 m ausreichend beleuchten. Ihr Leuchten muss dem Fahrzeugführer oder der -führerin durch ein leicht sichtbares Kontrolllicht [in Blau] angezeigt werden.

    In Ortschaften wird jedoch nach Möglichkeit auf die Fernlichter verzichtet.

    Kolonnenfahren und Verkehrsmanöver mit Abblendlicht
    Beim Hintereinander fahren [in Kolonnen fahren] und beim Rückwärtsfahren sind die Fernlichter auf Abblendlichter umzuschalten.

    Auf Sichtweite fahren in der Nacht
    Beim Fahren in der Dunkelheit ist darauf zu achten, dass auch auf Sichtweite angehalten werden kann, besonders auch nach dem Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht.

    Motos fahren immer mit Abblendlicht
    Das Abblendlicht soll bei Motorrädern, Kleinmotorrädern und Motorfahrrädern auch tagsüber eingeschaltet werden.



    Fahrzeugbeleuchtung: Nebellichter bei Nebel, Schneefall, starkem Regen, Kurvenlichter

    In der Nacht und bei Regen besonders vorsichtig fahren
    Nachts und bei Regen ist die Sicht besonders schlecht. Angepasst fahren. Vorsicht vor dunkel bekleideten Fussgängern und unbeleuchteten Fahrrädern.

    [Ergänzung:
    In der Nacht sollten FussgängerInnen und ZweiradfahrerInnen helle Kleider tragen, oder eine gelbe Warnweste].

    Nebel, Schneefall, Starkregen
    Beim Fahren bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sind die Nebel- oder Abblendlichter zu verwenden, auch tagsüber.

    -- Abblendlicht bei Sicht von 50 bis 200m
    -- Nebellicht bei Sicht von 0 bis 50m

    Nebellichter (Nebel, Schneefall, Starkregen) + Kurvenlichter
    Die Nebellichter und die Kurvenlichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden.

    Die Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt.


    Fahrzeugbeleuchtung: nicht blenden

    Nicht blenden
    Die Beleuchtung ist so zu handhaben, dass niemand unnötig geblendet wird.

    200m vor dem Kreuzen mit anderen Fahrzeugen soll man das Fernlicht auf Abblendlicht schalten
    Die Fernlichter sind rechtzeitig auf Abblendlichter umzuschalten, jedoch wenigstens 200 m vor dem Kreuzen mit einem andern Strassenbenützer oder einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn.

    Vor Gegenverkehr das Fernlicht auf Abblendlicht schalten
    Die Fernlichter sind sofort auf Abblendlichter umzuschalten, wenn ein entgegenkommender Fahrzeugführer durch Ein- und Ausschalten der eigenen Fernlichter darum ersucht.

    Im Falle einer Blendung: Langsamer fahren und auf den rechten Strassenrand schauen
    Bei Blendung durch den Gegenverkehr Blick gegen den rechten Rand, nicht in die Lichter des Entgegenkommenden. Unbedingt Geschwindigkeit mässigen.



    Fahrzeugbeleuchtung beim Halten und Parkieren

    Längeres Anhalten mit Standlicht
    Bei längeren verkehrsbedingten Halten namentlich vor Bahnübergängen, ist auf Standlicht umzuschalten.

    Abgestellte Motorfahrzeuge müssen mit den Stand- und Schlusslichtern beleuchtet sein.

    Motorfahrzeuge ohne Standlicht, ausser einspurige Fahrzeuge [Zweiräder am Rand der Fahrbahn], dürfen auf der Fahrbahn nur abgestellt werden, wo sie genügend beleuchtet ist.

    Parkplätze unter Strassenbeleuchtung
    Fahrzeuge, die auf Parkplätzen oder im Bereich genügender Strassenbeleuchtung stehen, müssen nicht beleuchtet sein.

    Warnblinker beim stehenden Fahrzeug: Bei Gefahr mit Pannensignal - am Schulbus beim Ein- und Aussteigen von Kindern
    Warnblinklichter dürfen nur zur Warnung vor Gefahren am stehenden Fahrzeug zusätzlich zum Pannensignal sowie am gekennzeichneten Schulbus beim Ein- und Aussteigenlassen der Schüler verwendet werden.

    Warnblinker beim rollenden Fahrzeugen: Vor Stau, vor Unfallstelle, beim Abschleppen auf Autobahnen+Autostrassen
    Am fahrenden Fahrzeug dürfen Warnblinklichter nur zur Warnung vor Gefahren, namentlich vor einer unvermutet auftauchenden Unfallstelle, einem Fahrzeugstau oder auf Autobahnen und Autostrassen beim Abschleppen verwendet werden.

    Die Lichter und Rückstrahler am Anhänger
    Anhänger und geschleppte Fahrzeuge sind gleichzeitig mit dem Zugfahrzeug zu beleuchten.

    An Anhängern müssen hinten zwei Schlusslichter, zwei Bremslichter, eine Kontrollschildbeleuchtung, sofern ein Kontrollschild erforderlich ist, und zwei dreieckige Rückstrahler angebracht sein.
    [Ergänzung: Rot-weisse Reflektorenbänder am Heck erhöhen die Sicherheit in der Nacht].


    Farbenwahl: Im Verkehr KEINE dunklen Farben wählen

    von Michael Palomino, 28.10.2022

    Es ist bekannt:

    FahrradfahrerInnen / VelofahrerInnen werden viel besser gesehen, wenn sie helle Kleider tragen. Es ist unverständlich, wieso in der Verkehrserziehung der Jugendlichen die Frage der hellen Kleider auf dem Fahrrad NIE ERWÄHNT WIRD. Ups, das gilt auch für FussbängerInnen! UND:

    Dasselbe gilt für die Farben der Kleider von MotorradfahrerInnen und Fahrzeugen: Schwarz wird auf Asphalt am SCHLECHTESTEN gesehen.
    -- wer ein schwarzes Auto fährt, muss damit rechnen, dass er nicht gesehen wird (!)
    -- wer schwarze Kleider auf einem Töff / Motorrad anhat, muss damit rechnen, dass er nicht gesehen wird (!).

    Das gilt auch für alle anderen dunklen Farben wie Dunkelblau, Dunkelgrün, Dunkelrot, Dunkelbraun und Dunkelgrau etc.

    Man könnte als Massnahme
    1) dunkle Kleider für Motorfahrräder verbieten und
    2) alle Fahrzeuge mit dunklen Farben dazu verpflichten, vorne und hinten Leuchtstreifen anzubringen.

    WIESO fehlt dieser wichtige Paragraph in der Verkehrstheorie?


    Fussgängerstreifen

    (zusammengesetztes Kapitel)

    Fussgängervortritt vor und auf ungeteilten Fussgängerstreifen
    Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann. (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/50-verhalten-gegenueber-fussgaengern)

    Ausserhalb von Fussgängerstreifen haben die Fussgänger den Fahrzeugen den Vortritt zu lassen.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/27-fusswege-trottoirs-fussgaenger)

    [FahrzeuglenkerInnen müssen das Signal "Fussgängerstreifen" schon 100m vorher erkennen, um auf unachtsame FussgängerInnen vorbereitet zu sein: Kinder mit Trottinets, wilde JoggerInnen, Zombies mit Handy und Kopfhörern].

    Fussgängergruppen am Fussgängerstreifen: Die rechte Hälfte benutzen
    Bei dichtem Verkehr haben die Fussgänger auf dem Streifen rechts zu gehen und die Fahrbahn möglichst in Gruppen zu überschreiten.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/27-fusswege-trottoirs-fussgaenger)

    Fussgängerstreifen mit Vortritt - ausser wenn 1 Tram kommt oder Fahrzeuge so nahe sind, dass sie nicht mehr bremsen können
    Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung haben die Fussgänger den Vortritt, ausser gegenüber der Strassenbahn. Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/27-fusswege-trottoirs-fussgaenger)

    Fussgängerstreifen mit Verkehrsinsel
    Bei Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung, die durch eine Verkehrsinsel unterteilt sind, gilt jeder Teil des Überganges als selbständiger Streifen.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/27-fusswege-trottoirs-fussgaenger) Fussgängerstreifen und Über- und Unterführungen bis 50m Abstand

    Fussgängerstreifen benutzen: Distanz 50m
    Die Fussgänger [...] müssen Fussgängerstreifen, Über- oder Unterführungen benützen, wenn diese weniger als 50 m entfernt sind.
    (aus:
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/27-fusswege-trottoirs-fussgaenger)

    Fussgängerstreifen am Kreisel
    Bei der Einfahrt und insbesondere bei der Ausfahrt [am Kreisel] ist auf Fussgänger zu achten und diesen auf Fussgängerstreifen der Vortritt zu gewähren.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/32-kreisverkehrsplaetze)
    [In einem Kreisel sollte man höchstens mit 5 bis 8 km/h langsam rollen, weil am Ende des Kreisels bei der Ausfahrt eben nochmals ein Fussgängerstreifen kommt, bei dem man eventuell halten muss].

    KEIN Halten auf der 10m-Halteverbotslinien (Sperrlinie) vor Fussgängerstreifen
    Vor «Fussgängerstreifen» wird auf der Fahrbahn eine mindestens 10 m lange «Halteverbotslinie» angebracht; sie untersagt das freiwillige Halten auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir. (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/29-halten)

    KEIN Halten 5m vor Fussgängerstreifen OHNE Halteverbotslinie auf Fahrbahn oder Trottoir
    Das freiwillige Halten ist auf und seitlich angrenzend an Fussgängerstreifen sowie, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist, näher als 5 m vor dem Fussgängerstreifen auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir verboten.
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/29-halten

    KEIN Halten auf Fussgängerstreifen oder auf Kreuzungen
    Stockt der Verkehr, so darf der Fahrzeugführer nicht auf Fussgängerstreifen und, bei Strassenverzweigungen, nicht auf der Fahrbahn für den Querverkehr halten.

    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/29-halten)

    KEIN rechts Überholen vor dem Fussgängerstreifen
    Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechts vorbeifahren an andern Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern den Vortritt zu lassen. (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/41-rechtsfahren)


    KEIN Überholen: Wenn der Vordermann den linken Blinker stellt - vor Fussgängerstreifen
    Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden,
    -- wenn der Führer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, oder
    -- wenn er vor einem Fussgängerstreifen anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/48-ueberholen)


    Fusswege Trottoirs Fussgänger

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/27-fusswege-trottoirs-fussgaenger

    Trottoir (Bürgersteig) und Radweg
    Das Trottoir ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern vorbehalten.

    Fussgängerrecht zum Überqueren der Strasse bei langer Kolonne OHNE Fussgängerstreifen
    Ausserhalb von Fussgängerstreifen haben die Fussgänger den Fahrzeugen den Vortritt zu lassen. Aber: Auf Strassen ohne Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer im Kolonnenverkehr nötigenfalls zu halten, wenn Fussgänger darauf warten, die Fahrbahn zu überschreiten.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/50-verhalten-gegenueber-fussgaengern)

    Fussgänger zwischen abgestellten Fahrzeugen - zügiges Überqueren - Über- oder Unterführungen bis 50m Abstand
    Die Fussgänger müssen, besonders vor und hinter haltenden Wagen, behutsam auf die Fahrbahn treten; sie haben die Strasse ungesäumt zu überschreiten. Sie müssen Fussgängerstreifen, Über- oder Unterführungen benützen, wenn diese weniger als 50 m entfernt sind.

    Verkehrssignale für und gegen FussängerInnen

    Das Signal «Fussweg» verpflichtet die Fussgänger, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen [auch wenn dort Pfützen sind].

    Das Signal «Verbot für Fussgänger» [z.B. beim Eingang zu Baustellen] verbietet den Fussgängern den Zutritt [denn auf gefährlichen Baustellen muss man einen Helm tragen].

    Längsstreifen für Fussgänger
    Längsstreifen für Fussgänger [gelb markierte "Trottoirzonen" mit schrägen Strichen] dürfen von Fahrzeugen nur benützt werden, wenn der Fussgängerverkehr nicht behindert wird.

    Fahrzeuge fahren auf dem Trottoir
    Muss mit einem Fahrzeug das Trottoir benützt werden, so ist der Führer gegenüber den Fussgängern zu besonderer Vorsicht verpflichtet; er hat ihnen den Vortritt zu lassen.

    Velo abstellen auf dem Trottoir: 1,5m breiter Zwischenraum auf dem Trottoir
    Fahrräder dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleibt.

    Laden auf dem Trottoir - Ein- und Aussteigen auf dem Trottoir - immer 1,5m breiter Zwischenraum
    Das Parkieren der anderen Fahrzeuge auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden.

    Ampeln für Fussgänger
    Bei Verzweigungen mit Verkehrsregelung [bei Ampelkreuzungen] dürfen die Fussgänger die Fahrbahn nur überqueren, wenn der Verkehr in ihrer Gehrichtung freigegeben ist. Vorbehalten bleiben abweichende Zeichen der Polizei und besondere Lichter für Fussgänger.


    Fusswege+Fussgänger: ausserorts

    Fussgänger auf freier Strecke: links gehen, Gefahr sehen, auch mit Kinderwagen - rechts gehen mit anderem Fahrzeug
    Auf der Fahrbahn gehen die Fussgänger rechts statt links, wenn sie nur dort die Möglichkeit zum Ausweichen haben [wenn dort ein Längsstreifen für Fussgänger existiert] oder wenn sie ein Fahrzeug, ausgenommen einen Kinderwagen, mitführen. Sie vermeiden ein häufiges Wechseln der Strassenseite.

    Fuss- und Wanderwege autofrei
    Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden.


    Geschwindigkeiten

    siehe Höchstgeschwindigkeiten


    Gesundheit beim Autofahren - körperliche Gesundheit und die Tricks
    von Michael Palomino (Oktober 2022)

    Fragen Sie mich nicht, wieso diese wichtigen Hinweise nicht in der Verkehrstheorie stehen. Tatsache ist, wer viel Auto oder Lkw fährt, muss mit Übungen und Pausen und allgemeinem Verhalten dafür sorgen, dass er/sie nicht zum Krüppel wird.

    Der Kopf
    Die Kopfstützen müssen "sitzen", müssen auf der richtigen Höhe eingestellt sein, eigentlich auch auf der Rückbank. Es ist unverständlich, dass die Rückbank keine Kopfstützleiste hat, sondern allenfalls 2 Kopfstützen rechts und links hat, in der Mitte aber nicht. Unfälle ohne Kopfstütze können im Nackenbereich bleibende Schäden hinterlassen. Kopfmassage ist sehr hilfreich zum Ausgleich der Energien im Körper, da an der Kopfhaut dieselben Reflexpunkte wie am Fuss existieren und alle Organe stimuliert werden, am besten mit dem kleinen Massagegerät "Spinne".
    Kopfmassage mit Kopfspinne, Sammelfoto
    Kopfmassage mit Kopfspinne, Sammelfoto [1]

    Joga für VielfahrerInnen: Dehnen der Hinterseite und der Vorderseite
    Die Grundübungen des Joga sind als Ausgleich für die ewig angewinkelte Haltung im Auto ein MUSS:
    -- 2 Minuten nach vorne beugen, so dass die gesamte Hinterseite von Ferse-Beine-Hüften-Rücken-Schulter-Hals gedehnt wird, und so dass es "zieht"
    -- die Streckübung für die Vorderseite machen 2 Minuten mit dem linken Fuss vorne, dann 2 Minuten mit dem rechten Fuss vorne: So werden der Bauchraum und der Brustraum gedehnt
    -- ausserdem werden dabei viele Gelenke gedehnt und Platz für die Knorpelbildung geschaffen.

    Joga 2
                      Grundübungen Sammelfoto: Dehnen der Hinterseite
                      und der Vorderseite
    Joga 2 Grundübungen Sammelfoto: Dehnen der Hinterseite und der Vorderseite [2]

    Die Knie schonen - Tricks
    Die Knie sind das komplizierteste Gelenk und sind beim Autofahren / Lastwagen fahren mit Fusspedal die grosse Schwachstelle,
    1) Schon beim Einsteigen ins Auto kann man die Knie überdehnen: Man muss also eine Technik beim Einsteigen entwickeln, OHNE die Knie zu überdrehen: Kleine Schritte machen, sich mit dem Rücken zum Auto hinstellen, dann sich halb ins Auto setzen, und dann auf dem Sitz drehen, damit die Füsse "nachkommen" etc.

    Die Knie sind beim Autofahren die grosse Schwachstelle,
    2) weil sie während des Fahrens immer in derselben, angewinkelten Stellung verharren und man immer gegen Pedale treten muss, und das ist eine grosse Belastung für die Knie.

    Insgesamt ist das Autofahren und Lastwagenfahren mit Fusspedalen also eher KNIEFEINDLICH. Beim Motorrad / Töff / Vespa sind es dann die Handgelenke, die bei langen Fahrten belastet werden. Entsprechend braucht es AUSGLEICH:

    Massnahmen für die Knie: Bei längeren Fahrten
    -- während dem Fahren sollte man immer wieder mal die Knie kontrollileren und lockern durch Hin- und Herbewegen der Knie
    -- bei langen Fahrten sind Pausen wirklich notwendig, um die "Knie auszuschütteln" und sich die "Beine zu vertreten"
    -- vor einer langen, roten Ampel kann man mit Handbremse und Lehrgang halten und sich die Waden massieren bzw. lockern
    -- Gelenke pflegen mit Magnesiumöl - Link

    Link: Knie-Index - das ist eine gute Weiterbildung als Vorbeugung gegen die Überlastung des Knies

    Knie schonen
    Wenn Sie einen Beruf ausüben, wo Sie viel Auto, Lieferwagen oder Lastwagen fahren müssen, dann sollten Sie KEINE Sportarten betreiben, die die Knie gefährden wie Klettern, viele Bergtouren, immer neue Tanzkurse, Kunstturnen, Fallschirmspringen+Gleitschirmfliegen (Landung!), Fussball (ist die Sportart, die die Knie am meisten belastet), Tennis+Squash (Verdrehung) etc.

    Wenn Sie eine Bänderdehnung, Bänderzerrung oder Bänderriss am Knie erleiden
    Wenn Sie eine Bänderdehnung, Bänderzerrung oder sogar einen teilweisen oder einen ganzen Bänderriss am Knie erleiden, müssen Sie damit rechnen, dass Sie 4 bis 6 Monate nicht mehr Auto fahren können, ausser Sie fahren Automat und es "trifft" zufällig das Knie an dem Bein, wo sie nicht treten müssen. Die ewig angewinkelte Stellung ist aber auch OHNE Pedaltreten eine Belastung für ein Knie und man sollte mit "schwachem Knie" mindestens 3 Monate lang nicht lange Fahrten in einem Auto / Lkw machen.

    Thrombosen durch langes Sitzen und die Vorbeugung
    Langes Sitzen in derselben angewinkelten Haltung bewirkt auch eine Gefahr für den Kreislauf in den Beinen bis hin zu Thrombosen. Wer dickes Blut hat (v.a. Blutgruppe B), ist da sehr gefährdet. Langes Autofahren / Lastwagenfahren ist wie im Flugzeug. Deswegen sollte man wirklich
    -- hin und wieder Pause machen und "sich die Füsse vertreten",
    -- die beiden Grundübungen des Joga kurz machen, um die Adern und Venen in den Beinen zu normalisieren
    -- gewisse Tees einnehmen, die das Blut pflegen und erneuern und gegen Thrombosen wirken: Fencheltee, Sternanistee, Nadeltees (Kiefernadeln, Rottanne, Weisstanne etc.). Link  

    Die Füsse und Schuhe beim Autofahren
    Die Füsse müssen genug grosse Schuhe haben, und die Schuhsohle für die Bedale darf nicht zu dick sein, sonst spürt man die Pedale nicht. Turnschuhe mit dicken Sohlen oder Auto fahren mit Wanderschuhen sind fürs Autofahren NICHT geeignet, weil man die Pedale kaum oder gar nicht spürt. Man kann im eigenen Auto extra Schuhe mit dünnen Sohlen zum Autofahren aufbewahren.

    Nach längeren Autofahrten, wenn man dann ins Restaurant geht oder noch zu Hause am Werken ist, sollte man die Schuhsenkel / Schuhbändel aufschnüren, um die Füsse zu entspannen. In Socken oder barfuss rumlaufen ist noch besser, um die Füsse nach langen Autofahrten zu entspannen.

    Rauchen im Auto: NIE
    Das Auto ist der KLEINSTE Raum, kleiner als jedes Zimmer, also sollte man im Auto NIE rauchen, weil sich der Rauch im Fahrzeug so konzentriert wie sonst nirgendwo. Wenn der Rauch durchs Fenster nach draussen zieht, werden die nachfolgenden Autos belästigt.

    Augen
    Die Augen müssen scharf sehen können, um alle Wegweiser und Verkehrsschilder zu erkennen, auch bei Nacht - oder man braucht eine spezielle Brille fürs Autofahren. Lebensmittel für die Augenpflege einnehmen.

    Viel Schlaf fürs Autofahren
    Es ist essentiell, dass AutofahrerInnen genug schlafen, um beim Autofahren immer voll wach zu sein und bei den Augen die volle Sehkraft zu entfalten.

    Medikamente
    Wer Medikamente einnehmen muss, sollte darauf achten, dass keine negativen Wirkungen auftreten.

    Genügend Zeit einplanen
    Nie hetzen, nie unter Zeitdruck stehen. Ein Professor (Ulrich Koch) sagte seinen StudentInnen immer: "Fahren Sie ganz langsam, ich möchte schnell ans Ziel."
    Und bei Regen immer etwas langsamer fahren, und bei Schnee vielleicht sogar nur 50% der Geschwindigkeit fahren oder den Bus / Tram / Zug nehmen.


    Getriebe geschaltet: Der "Schaltarm"

    von Michael Palomino, 9.5.2022

    Da meldet ein Lastwagenfahrer im Ruhestand, er habe in der rechten Schulter einen Schaden vom vielen Schalten:

    "Michael, die rechte Schulter ist kaputt vom schalten, hat sich ein Knochen gebildet im Gelenk sagt der Doktor. Entweder wegschleifen, oder mit leben. Habe mich fürs 2te entschieden."

    Also Automatikgetriebe haben ihren Sinn für Leute, die viel unterwegs sind. Wer viel schalten muss, sollte die Schulter des "Schaltarms" gut pflegen und genügend Pausen einlegen.

    Nachtrag Oktober 2022:
    -- moderne Lastwagen haben Automatikgetriebe, die so klingen, wie wenn der Motor geschaltet wäre
    -- Die Joga-Grundübung mit dem Nach-Vorne-Beugen dehnt auch die Schultergelenke
    -- Gelenke pflegen
    mit Magnesiumöl - Link.

    Es ist absolut unverständlich, dass dieser Gesundheitshinweis in der Verkehrstheorie verschwiegen wird.


    Güterumschlag
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/28-gueterumschlag

    Güterumschlag mit Ausladen oder Einladen kann stattfinden:
    -- Güterumschlag auf Haltestreifen -x-x-x- oder Haltefeldern
    -- Güterumschlag auf der Fahrbahn so schnell wie möglich [auch das Müllauto ist ein "Güterumschlag"]
    -- Güterumschlag auf der Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen mit Pannensignal oder Warnposten
    -- Güterumschlag auf dem Trottoir mit 1,5m Abstand als Durchgang für FussgängerInnen
    -- Guterumschlag auf Taxifeldern

    Laden auf der Strasse so schnell wie möglich
    Können Fahrzeuge zum Güterumschlag nicht ausserhalb der Strasse oder abseits vom Verkehr halten, so ist die Behinderung anderer Strassenbenützer möglichst zu vermeiden und die Ladetätigkeit ohne Verzug zu beenden.

    Laden auf der Strasse mit Pannensignal oder Warnposten
    Muss ein Fahrzeug zum Güterumschlag halten, wo es den Verkehr gefährden könnte, z.B. auf kurvenreicher Bergstrasse, so sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen.

    Laden und Einsteigen oder Aussteigen lassen auf dem Trottoir mit 1,50m Abstand
    Das Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben.

    Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden.

    Ein- und Aussteigen sowie schneller Güterumschlag auf Parkverbotsfeldern
    «Parkverbotsfelder» verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), sind Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag nur zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.


    Halten


    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/29-halten

    Halten ausserhalb der Fahrbahn
    Fahrzeugführer haben nach Möglichkeit ausserhalb der Strasse zu halten. Auf der Fahrbahn halten sie nur am Rand und parallel dazu.

    Halten nicht ohne Blinker
    Der Führer, der anhalten will, hat nach Möglichkeit auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen.

    [Ein Fahrzeug muss vor dem Halten den Blinker setzen, damit nachfolgende Fahrzeuge orientiert sind, und das haltende Fahrzeug darf nicht brüsk bremsen].


    Halten-Prinzip: Nicht anhalten in Verengungen, Kurven etc. - am besten auf Parkplätzen
    Fahrzeuge dürfen dort nicht angehalten oder aufgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind sie auf Parkplätzen aufzustellen.

    Halten bis 10m Abstand zu Haltestellen+Feuerwehr nur zum Ein- und Aussteigen - kein Güterumschlag - kein Halten auf dem Trottoir von Haltestellen
    Näher als 10 m vor und nach Haltestelltafeln öffentlicher Verkehrsbetriebe sowie vor Feuerwehrlokalen und Löschgerätemagazinen ist das Halten nur erlaubt zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; öffentliche Verkehrsmittel und Feuerwehr dürfen nicht behindert werden. Bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe ist jegliches Halten auf dem angrenzenden Trottoir untersagt [denn die ÖV-Passagiere haben auf dem Trottoir von Haltestellen und bei Haltestellen generell absoluten Vortritt].

    Güterumschlag auf der Fahrbahn: neben parkierten Fahrzeugen - blockieren andere Fahrzeuge - Pannensignale oder Warnposten
    Das Halten zum Güterumschlag neben Fahrzeugen, die längs des Strassenrandes parkiert sind, ist nur zulässig, wenn der Verkehr nicht behindert wird. Parkierten Wagen ist die Wegfahrt auf Verlangen unverzüglich zu gestatten.

    Können Fahrzeuge zum Güterumschlag nicht ausserhalb der Strasse oder abseits vom Verkehr halten, so ist die Behinderung anderer Strassenbenützer möglichst zu vermeiden und die Ladetätigkeit ohne Verzug zu beenden.

    Muss ein Fahrzeug zum Güterumschlag halten, wo es den Verkehr gefährden könnte, z.B. auf kurvenreicher Bergstrasse, so sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen.

    Halten und Ein- und Aussteigen auf Zickzacklinien
    «Zickzacklinien» |VVVVV| kennzeichnen Haltestellen für Busse im öffentlichen Linienverkehr. An solchen Stellen dürfen Führer nur halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen, sofern die Busse im öffentlichen Linienverkehr nicht behindert werden.

    Halteverbotslinien [Sperrstreifen] ________
    Am Fahrbahnrand angebrachte «Halteverbotslinien» [Sperrstreifen ______ ] verbieten das freiwillige Halten an der markierten Stelle.

    Halteverbotslinien vor Fussgängerstreifen 10m
    Vor «Fussgängerstreifen» wird auf der Fahrbahn eine mindestens 10 m lange «Halteverbotslinie» [Sperrstreifen] angebracht; sie untersagt das freiwillige Halten auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir.

    Signal Halteverbot
    Das Signal «Halten verboten» untersagt das freiwillige Halten. Steht das Signal «Halten verboten» im Bereich des Fahrbahnrandes, gilt es auch für das angrenzende Trottoir.

    Zusatztafeln mit Angaben über Ausnahmen vom Halteverbot
    Zeitweilige Ausnahmen vom Halte- oder Parkierungsverbot werden auf beigefügter Zusatztafel «Ausnahmen vom Halteverbot» angezeigt.

    Türe öffnen immer mit Blick zurück
    Strassenbenützer dürfen durch das Ein- und Aussteigen nicht gefährdet werden; beim Öffnen der Türen ist besonders auf den Verkehr von hinten zu achten (Radfahrer).

    [Also: 1) Blick in den Rückspiegel - 2) Blick zurück mit der Kontrolle des toten Winkels].

    Halt im Tunnel
    Fahrzeugführer dürfen in Tunneln nur in Notfällen halten. Der Motor ist unverzüglich abzustellen.

    Halteverbot: vor Signalen - auf Bahnübergängen - in Unterführungen
    Das freiwillige Halten ist vor Signalen, wenn sie [vom Fahrzeug] verdeckt würden verboten.

    [wenn z.B. provisorische Signale auf der Strasse aufgestellt sind, darf vor diesen Signalen nicht gehalten oder parkiert werden].

    Das freiwillige Halten ist auf Bahnübergängen und in Unterführungen verboten.

    Halten: Prinzip Verkehr nicht behindern

    Fahrzeuge dürfen dort nicht angehalten oder aufgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind sie auf Parkplätzen aufzustellen.

    KEIN brüskes Bremsen zum Halten
    Brüskes Bremsen und Halten sind nur gestattet, wenn kein Fahrzeug folgt und im Notfall.

    KEIN Halten auf Fussgängerstreifen oder auf Kreuzungen
    Stockt der Verkehr, so darf der Fahrzeugführer nicht auf Fussgängerstreifen und, bei Strassenverzweigungen, nicht auf der Fahrbahn für den Querverkehr halten.

    Halten auf der linken Strassenseite: Rechts 1 Tram - rechts Halte-/Parkverbot - schmale Strasse mit schwachem Verkehr - Einbahnstrasse
    Das Halten auf der linken Strassenseite ist verboten. Ausnahmen:

    • wenn rechts ein Strassenbahngeleise verläuft;
    • wenn rechts ein Halte- oder Parkverbot signalisiert oder markiert ist;
    • in schmalen Strassen mit schwachem Verkehr;
    • in Einbahnstrassen

    KEIN Halten an unübersichtlichen Stellen
    Das freiwillige Halten ist an unübersichtlichen Stellen, namentlich im Bereich von Kurven und Kuppen verboten. [Oft sind dort Halteverbotslinien ____ angebracht].

    KEIN Halten im Engpass oder neben Hindernissen
    Das freiwillige Halten ist in Engpässen und neben Hindernissen in der Fahrbahn untersagt.

    KEIN Halten ohne 3m Abstand bei Einspurstrecken, Sicherheitslinien, Doppellinien
    Das freiwillige Halten ist verboten
    -- auf Einspurstrecken sowie
    -- neben Sicherheitslinien,
    -- neben ununterbrochenen Längslinien und
    -- neben Doppellinien,
    wenn nicht eine wenigstens 3 m breite Durchfahrt frei bleibt.

    KEIN Halten auf Kreuzungen + im Abstand 5m von Kreuzungen
    Das freiwillige Halten ist auf Strassenverzweigungen [Kreuzungen] sowie vor und nach Strassenverzweigungen näher als 5 m von der Querfahrbahn verboten.


    [Derselbe Abstand von 5m gilt vor Fussgängerstreifen ohne Sperrstreifen. Jeder Fussgängerstreifen ist wie eine Kreuzung]:

    KEIN Halten 5m vor Fussgängerstreifen auf Fahrbahn oder Trottoir
    Das freiwillige Halten ist auf und seitlich angrenzend an Fussgängerstreifen sowie, wo keine Halteverbotslinie angebracht ist, näher als 5 m vor dem Fussgängerstreifen auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir verboten.


    Hintereinanderfahren (Kolonnenfahren)

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/30-hintereinanderfahren

    Kolonnenfahren: Abstand halten - sanft Bremsen
    Der Fahrzeugführer hat beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand zu wahren, so dass er auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten kann. [Es gilt: Mindestabstand = halber Tacho].

    Brüskes Bremsen und Halten sind nur gestattet, wenn kein Fahrzeug folgt und im Notfall.

    Stockende Kolonne: Keine Fussgängerstreifen + keine Kreuzungen blockieren
    Stockt der Verkehr, so darf der Fahrzeugführer nicht auf Fussgängerstreifen und, bei Strassenverzweigungen, nicht auf der Fahrbahn für den Querverkehr halten.

    [Beim Kollonnenfahren im Stau in Siedlungsgebieten sollte man das vordere Fahrzeug immer etwas vorausfahren lassen, um zu kontrollieren, ob nicht noch ein versteckter Fussgängerstreifen auftaucht, wo die FussgängerInnen den Vortritt haben].

    Wer [nach dem Abbiegen?] einem vortrittsberechtigten Fahrzeug folgt, hat einen Abstand von rund 100 m zu wahren [?].

    Abstand halten im Verkehr: Regel 2 Sekunden
    Zu geringer Abstand ist die Hauptursache von Auffahrunfällen. Um sicherzugehen, dass genügend Abstand eingehalten wird, kann man sich an der 2 Sekunden Regel orientieren (die Zwei-Sekunden-Regel).


    Höchstgeschwindigkeit

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/31-hoechstgeschwindigkeit

    Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:

    • 80 km/h [auf Übrlandstrassen], für schwere Motorwagen, Anhängerzüge (auch Personenwagen mit Anhänger) und Fahrzeuge mit Spikesreifen
    • 60 km/h für gewerbliche Traktoren
    • [50 km/h innerorts generell]
    • 40 km/h beim Abschleppen von Fahrzeugen, auch mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt; die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen höhere Schleppgeschwindigkeiten gestatten, namentlich für feste Abschleppvorrichtungen, welche die Lenkung des geschleppten Fahrzeuges gewährleisten.
    • 30 km/h beim Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern, die nicht immatrikuliert sind und beim Mitführen von immatrikulierten landwirtschaftlichen Anhängern, sofern deren Fahrzeugausweis keine höhere Geschwindigkeit zulässt, sowie für Fahrzeuge mit Metall- oder Vollgummireifen.
    • [20 km/h auf Spielstrassen / Wohnstrassen]
    • [5 bis 8 km/h im Kreisel]
    • [5 km/h beim Retourfahren]

    Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen 100 km/h auf Autostrassen und 120 km/h auf Autobahnen.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/16-anhaenger)

    Für Motorwagen mit Anhänger beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_011/hochstgeschwindigkeit-spezialfalle)

    Das Kriechen ohne Gas in der Ebene ("Kriechwirkung")
    -- das Auto fährt von allein ohne Gas im 1. Gang in der Ebene 3 km/h = "Kriechwirkung" (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.120)
    [-- und im 2. Gang in der Ebene sind es dann schon ca. 5km/h! Achtung!]

    Faktor Hochgebirge: Niedriger Luftdruck in der Höhe reduziert die Motorleistung
    -- die Motorleistung nimmt in der Höhe wegen des reduzierten Luftdrucks ab: pro 1000m Höhe 10% weniger Leistung
    (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.129)

    [Man muss also genau planen, wie man mit einem beladenen Auto oder mit Anhänger oder mit Wohnwagen über welche Pässe fahren will, ob das noch geht oder nicht].

    Geschwindigkeiten und Fakten
    -- niedertouriges Fahren spart Treibstoff
    -- 3/4 der Höhstgeschwindigkeit spart bis zu 50% Treibstoff
    -- sanft in der Kolonne fahren spart Treibstoff
    (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.138)


    Eingeschränkte Verkehrsverhältnisse, die keine Höchstgeschwindigkeit zulassen

    -- Tiere: nicht erschrecken
    -- Kinder: langsam fahren, warnen, halten
    -- Schnee, Eis, Laub, Splitt: langsam fahren, mit Anhänger noch langsamer

    Tiere - Kinder - Eis, Schnee, Laub, Splitt - mit Anhänger
    Tiere: Bei der Begegnung mit Tierfuhrwerken und Tieren hat er so zu fahren, dass die Tiere nicht erschreckt werden.

    Kinder: Er muss die Geschwindigkeit mässigen und nötigenfalls halten, wenn Kinder im Strassenbereich nicht auf den Verkehr achten.

    Kinder sind noch unerfahren und können unbedacht auf die Fahrbahn treten. AutofahrerInnen müssen die Geschwindigkeit reduzieren, auf Bremsbereitschaft gehen und nötigenfalls anhalten. Bei Spielplätzen, Schulen und in Wohnquartieren sowie überall, wo Kinder im Bereich der Strasse sind, gilt erhöhte Vorsicht.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_024/angepasste-geschwindigkeit:-nebel)

    Spielen Kinder im Bereich der Strasse und achten nicht auf den Verkehr, dann müssen Sie die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein, nötigenfalls ein Warnsignal abgeben und gegebenenfalls anhalten.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_024/angepasste-geschwindigkeit:-nebel)

    Schnee, Eis, Laub, Splitt: Er hat langsam zu fahren, wo die Strasse verschneit, vereist, mit nassem Laub oder mit Splitt bedeckt oder frisch geteert ist, besonders wenn Anhänger mitgeführt werden.

    Schneeschmelze mit Schneematsch und Pfützen: Langsameres Fahren, um Spritzen gegen Fussgänger zu vermeiden.
    (https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/51-vermeiden-von-belaestigungen)

    Starker Regen: langsamer fahren (GEFAHR von Aquaplaning)
    Bei starkem Regen besteht auf Strassen mit Hartbelag die Gefahr des Aquaplanings, d.h. die Räder schwimmen auf einem Wasserkeil und das Fahrzeug kann ins Schleudern geraten.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_003/angepasste-geschwindigkeit:-nasse)

    Nebel: langsamer fahren (GEFAHR Auffahrunfall)
    Bei Nebel drohen vor allem Auffahrunfälle. Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie innerhalb der sichtbaren Strecke anhalten können.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_024/angepasste-geschwindigkeit:-nebel)

    In der Nacht: langsamer fahren
    Personen und schlecht beleuchtete Fahrzeuge könnten unterwegs sein, die Sie erst später als am Tag erkennen. Seien Sie aufmerksam und passen Sie die Geschwindigkeit an. Auf unbeleuchteten Strassen muss die Geschwindigkeit an die Leuchtweite des Fern- und Abblendlichtes angepasst werden.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_024/angepasste-geschwindigkeit:-nebel)

    Enge Strassen: langsamer fahren: halber Anhalteweg
    Wo das Kreuzen schwierig ist (Strassenbreite weniger als 6 m), muss man auf halber überblickbarer Strecke anhalten können.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_005/anhalten-innerhalb-der-halben-uberblickbaren-strecke)

    Velofahrer: Fahren Sie an Fahrradfahrern nur vorsichtig und mit ausreichend Abstand vorbei. Ein Fahrradfahrer in einer Kolonne könnte im selben Moment ausscheren, in dem Sie zum Vorbeifahren ansetzen.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_026/angepasste-geschwindigkeit:-fahrradfahrer)

    Wildwechsel: Signale zeigen an, wo wilde Tiere häufig auf die Strasse laufen. Beachten Sie auch den Strassenrand und fahren Sie langsamer.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_027/angepasste-geschwindigkeit:-wildwechsel)
    In Gebieten mit Wildwechsel sollte man einfach langsamer fahren und mindestens 100m Abstand zwischen den Fahrzeugen halten, dann fährt bei einem Nothalt vor einem Tier sicher niemand hinten rein. Diese Warnung zum langen Abstand FEHLT beim Verkehrszeichen "Achtung Wildwechsel".
    (Michael Palomino, 24.4.2022)
    Spitalzone: Das Signal Spital zeigt an, dass sich in der Nähe ein Spital, ein Pflegeheim oder eine ähnliche Anstalt befindet. Der Fahrzeugführer muss besonders rücksichtsvoll fahren [also keine lauten Hupereien oder Beschleunigungsmanöver].
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_028/spital)

    Strassenschäden: Bei Strassenlöchern oder rilligem Strassenbelag langsamer fahren
    Der Führer muss rechtzeitig die Geschwindigkeit reduzieren, wo die Strasse nass, verschneit, vereist, mit nassem Laub, Erde oder Splitt bedeckt ist oder Schäden wie Risse oder Spurrillen aufweist.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_002/angepasste-geschwindigkeit:-strassenverhaltnisse)

    Glatteis ab +3ºC auf Brücken und im Schatten
    Auf Brücken und an schattigen Stellen besteht bereits ab etwa +3°C Glatteisgefahr.

    Glitschige Fahrbahn bei Regen+Staub
    Bei Regenbeginn kann die Fahrbahn besonders glitschig sein, da sich der Staub auf der Fahrbahn und der Regen zu einem glitschigen Belag vermischen.

    Starkregen mit Aquaplaning
    Auf nasser Fahrbahn besteht bei Nässe die Gefahr des Aquaplaning. Die Räder "schwimmen" auf dem Wasser. Es besteht hohe Schleudergefahr.

    Überblickbare Strecke: Auf Sicht halten können - einspurige Strecke: Auf halbe Sicht halten können
    Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.

    Faktoren für niedrige Geschwindigkeit: Besonderheiten am Fahrzeug, Ladung, Verhältnisse, Überblickbarkeit, abweichende Signalisationen
    Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen [Baustellen mit Nägeln, Haken und Scherben etc.]. Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, namentlich vor unübersichtlichen Stellen, vor nicht frei überblickbaren Strassenverzweigungen sowie vor Bahnübergängen.

    Abweichende signalisierte Höchstgeschwindigkeiten gehen den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten vor, ebenso niedrigere Höchstgeschwindigkeiten für einzelne Fahrzeugarten.

    [3 km/h: Kriechwirkung im ersten Gang oder im Rückwärtsgang]
    (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.120)

    Retour fahren max. 5km/h
    Beim Rückwärtsfahren ist eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h (Schritttempo) einzuhalten.

    [5 bis 8 km/h: Rollen im Kreisverkehr]
    (Michael Palomino 24.4.2022)

    Wohnstrassen max. 20km/h
    Auf signalisierten Wohnstrassen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

    [Tempo-30-Zone: max. 30km/h]

    Autobahn max. 120km/h
    Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gilt ab dem Signal und endet beim Signal.

    Autostrasse max. 100km/h
    Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt ab dem Signal und endet beim Signal.

    Ausserorts max. 80km/h
    Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h beginnt beim Signal und endet beim Signal.

    Innerorts max. 50km/h
    Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt im ganzen dichtbebauten Gebiet der Ortschaft; sie beginnt beim Signal und endet beim Signal. Für Fahrzeugführer, die aus unbedeutenden Nebenstrassen (wie Strassen, die nicht Ortschaften oder Ortsteile direkt verbinden, landwirtschaftliche Erschliessungsstrassen, Waldwege u. dgl.) in eine Ortschaft einfahren, gilt sie auch ohne Signalisation, sobald die dichte Überbauung beginnt.

    Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen:

    • 50 km/h in Ortschaften;
    • 80 km/h ausserhalb von Ortschaften [und in Tunnels von Autobahnen]
    • 100 km/h auf Autostrassen;
    • 120 km/h auf Autobahnen

    Die vorstehenden Höchstgeschwindigkeiten dürfen auch nicht überschritten werden, wo eine höhere Geschwindigkeitsgrenze signalisiert ist.

    Mindestgeschwindigkeit
    Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert. Sonst könnte ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer provoziert werden (riskantes Überholen).


    Kreisverkehrsplätze (Kreisel)

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/32-kreisverkehrsplaetze

    Langsam ranfahren - kein Blinker - rein in den Kreisel - blinken und raus aus dem Kreisel

    Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreisel muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.

    Das Signal «Kreisverkehrsplatz» zeigt bei kreisförmigen Plätzen die Richtung an, die der Verkehr im Kreis einzuhalten hat.

    Die Richtung der Strasse wird durch Striche dargestellt, die dem Verlauf der Fahrbahnen nach der Verzweigung entsprechen. Vor Kreisverkehrsplätzen kann der «Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz» verwendet werden.

    Richtiges Verhalten im Kreisel

    Fahrzeuge im Kreisel haben immer den Vortritt gegenüber den von rechts einfahrenden Fahrzeugen. Vor der Einfahrt muss deshalb der Fahrzeuglenker die Fahrt verlangsamen und sich vergewissern, dass sich kein vortrittsberechtigtes Fahrzeug nähert. Der Blinker muss nicht gestellt werden.

    Vor dem Verlassen des Kreisels muss der Blinker nach rechts gestellt werden. Dies darf nicht zu früh erfolgen, damit einfahrende Fahrzeuglenker nicht irritiert werden und zu früh einbiegen.

    Velos im Kreisel
    Auf Kreisverkehrsplätzen ohne Fahrstreifen-Unterteilung können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen.

    Zweiradfahrer sind im Kreisel besonders zu beachten und möglichst nicht zu überholen. Allfällige Fahrstreifenwechsel im Kreisel sind durch Zeichengabe anzuzeigen.

    Fussgänger am Kreisel
    Bei der Einfahrt und insbesondere bei der Ausfahrt ist auf Fussgänger zu achten und diesen auf Fussgängerstreifen der Vortritt zu gewähren.


    Kreuzen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/33-kreuzen

    Rechtsverkehr - Abstand
    Es ist rechts zu kreuzen. Gegenüber allen Strassenbenützern ist ausreichender Abstand zu wahren, namentlich beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren.

    Kreuzen mit Hindernis: Vortritt lassen
    Der Fahrzeugführer hat dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen, wenn das Kreuzen durch ein Hindernis auf seiner Fahrbahnhälfte erschwert wird.

    Kreuzen auf schmalen Strassen: Anhängerzüge - Busverkehr - Lastwagen - normale Autos
    Ist auf schmaler Strasse das Kreuzen nicht möglich, so haben Anhängerzüge den Vortritt vor andern Fahrzeugen, schwere Motorfahrzeuge vor leichten und Gesellschaftswagen vor Lastwagen. Unter gleichartigen Fahrzeugen muss jenes zurückfahren, das sich näher bei einer Ausweichstelle befindet.

    -- Anhängerzüge haben immer Vortritt
    -- Busverkehr
    -- Lastwagen
    -- normale Autos

    Kreuzen auf schmalen Bergstrassen mit Ausweichstelle - Bergpoststrassen: Postautochauffeure können Anweisungen geben
    Können auf steilen Strassen und Bergstrassen gleichartige Fahrzeuge nicht kreuzen, so muss das abwärts fahrende zurückfahren, ausser das andere befinde sich nahe bei einer Ausweichstelle.

    Auf Bergpoststrassen müssen die Fahrzeugführer bei schwierigem Kreuzen und Überholen die Zeichen und Weisungen der Führer von Fahrzeugen im Linienverkehr beachten.

    Panzer kreuzen - Abstand ab 1m
    Fahrzeugführer müssen beim Kreuzen und Überholen von Raupenfahrzeugen einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m einhalten.

    Verkehrssignal mit schwarzem und roten Pfeil - Motos und Fahrräder können trotzdem fahren, wenn die Fahrbahn breit genug ist
    Das Signal «Dem Gegenverkehr Vortritt lassen» verpflichtet den in Richtung des roten Pfeils fahrenden Führer bei Fahrbahnverengungen, dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen. Die Wartepflicht gilt nicht für einspurige Fahrzeuge, deren Führer erkennen können, dass die verengte Fahrbahn ein gefahrloses Kreuzen zulässt. Am andern Ende der Verengung steht das Signal «Vortritt vor dem Gegenverkehr».

    Das Signal «Vortritt vor dem Gegenverkehr» zeigt dem in Richtung des schwarzen Pfeils fahrenden Führer bei Fahrbahnverengungen an, dass er weiterfahren darf und entgegenkommende mehrspurige Fahrzeuge wartepflichtig sind. Befinden sich diese bereits in der Verengung, muss er warten.


    Kreuzung

    (Kapitel fehlt)

    Kreuzungssignale
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/52-vortritt)

    Das Signal «Hauptstrasse» kennzeichnet Strassen mit Vortritt und zeigt dem Führer an, dass auf den folgenden Verzweigungen der gesetzliche Rechtsvortritt aufgehoben ist. Auf solchen Strassen gelten die besonderen Verkehrsregeln für Hauptstrassen.

    Das Signal «Ende der Hauptstrasse» zeigt an, dass der Vortritt aufgehoben ist und bei Verzweigungen wiederum der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.

    Das Signal «Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt» zeigt dem Führer auf Nebenstrassen an, dass er bei der nächsten Verzweigung vortrittsberechtigt ist.

    200m vor Kreuzungen Fernlicht auf Abblendlicht schalten
    Die Fernlichter sind rechtzeitig auf Abblendlichter umzuschalten, jedoch wenigstens 200 m vor dem Kreuzen mit einem andern Strassenbenützer oder einer neben der Strasse entgegenkommenden Bahn.
    (aus:
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/26-fahrzeugbeleuchtung)

    Linksabbiegen auf Kreuzungen
    Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen, die beide auf einer Kreuzung nach links abbiegen wollen, haben sich links zu kreuzen.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/23-einspuren-und-abbiegen)

    Überholen auf Kreuzungen nur bei Vortrittsrecht
    Im Bereich von Strassenverzweigungen, wo der Fahrzeugführer die einmündenden Strassen nicht überblicken kann, darf er nur überholen, wenn er sich auf einer Strasse mit Vortrittsrecht befindet oder der Verkehr durch Polizei oder Lichtsignale geregelt wird.

    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/48-ueberholen)

    Vortritt, wenn die Sicht auf eine Kreuzung verdeckt ist
    Der Vortrittsberechtigte hat auf Strassenbenützer Rücksicht zu nehmen, welche die Strassenverzweigungen erreichten, bevor sie ihn erblicken konnten [und wenn sie schon halb auf der Strasse sind].
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/52-vortritt)

    KEIN Halten auf Fussgängerstreifen oder auf Kreuzungen
    Stockt der Verkehr, so darf der Fahrzeugführer nicht auf Fussgängerstreifen und, bei Strassenverzweigungen, nicht auf der Fahrbahn für den Querverkehr halten.

    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/29-halten)

    KEIN Halten auf Kreuzungen + im Abstand 5m von Kreuzungen
    Das freiwillige Halten ist auf Strassenverzweigungen sowie vor und nach Strassenverzweigungen näher als 5 m von der Querfahrbahn verboten.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/29-halten)

    [Ein Bahnübergang ist eine Kreuzung, wo ebenfalls das Halten verboten ist. Der Abstand für das Halten ist 20m innerorts und 50m ausserorts].

    Spurwechsel auf Kreuzungen
    Auf Strassen, die für den Verkehr in gleicher Richtung in mehrere Fahrstreifen unterteilt sind, darf der Führer seinen Streifen nur verlassen, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet.
    (aus: Rechts fahren: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/41-rechtsfahren)

    Tramübergang = Bahnübergang: Tram ist ausserorts signalisiert wie ein Zug
    Das Signal «Strassenbahn» warnt vor Strassenbahnen, namentlich vor Kreuzungen mit Strassenbahnen innerorts. Ausserorts werden Kreuzungen mit Strassenbahnen als Bahnübergänge signalisiert [mit Andreaskreuzen und nicht mit der Hinweistafel "Tram"].
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/18-bahnuebergaenge-und-schranken)

    Lernfahrten

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/34-lernfahrten

    Privater Fahrlehrer: 23 und 3 Jahre Führerschein - Hauptkriterium: Handbremse - Manöver retour fahren und parkieren
    Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzt.

    Der Begleiter sorgt dafür, dass die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird und der Fahrschüler die Verkehrsvorschriften nicht verletzt.

    Auf Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen muss der Begleiter neben dem Führer Platz nehmen, ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren. Der Begleiter muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können.

    Privater Fahrlehrer auf dem Moto
    Auf Motorrädern darf der Inhaber eines Lernfahrausweises keine Person mitführen, die nicht selber den Führerausweis für Motorräder besitzt.

    Das "L" montieren
    Solange Motorfahrzeuge von Inhabern eines Lernfahrausweises geführt werden, müssen sie auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem "L" tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

    Das "L" von innen mit Paketklebeband montieren
    Bewährt hat sich das Ankleben des "L" von innen mit einem beschreibbaren Paketklebeband, das man leicht wieder lösen kann. Das Paketklebeband sollte nach Gebrauch immer erneuert werden. Das heisst: Zu einem "L" gehört immer auch ein Paketklebeband. Gummistöpsel halten oft nicht oder halten nur, wenn es 4 sind, und wenn sie nicht zu alt sind. Der Trick, die Gummistöpsel vor der Montage anzufeuchten, nützt nach 1/2 Jahr Gebrauch kaum etwas. Magnetische "L" aussen befestigt kann man vergessen und werden dann ev. geklaut.
    Schon komisch, dass dieser wichtige Hinweis nicht im Theoriebüchlein steht.
    Michael Palomino, 28.10.2022

    Auto mit "L" innen mit 4
                      Stöpseln   Auto mit
                      "L" innen mit 4 Stöpseln und
                      Paketklebeband: Nur so hält das "L"
                      wirklich bei jeder Erschütterung
    Auto mit "L" innen mit 4 Stöpseln hält nach 1/2 Jahr nicht mehr [6] - Auto mit "L" innen mit 4 Stöpseln und Paketklebeband:
    Nur so hält das "L" wirklich bei jeder Erschütterung - bei jeder Fahrt immer neues Klebeband verwenden! [7]

    20 Stutz Geldbusse: Lernfahrten ohne "L" können erwischt werden und die Geldbusse ist 20 Stutz.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/30/slide/le_004/l"-tafel)

    Parkplätze - Nebenstrassen - Hauptstrassen - wenn prüfungsreif: Autostrassen+Autobahn
    Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif [und zur Fahrprüfung angemeldet] sind.

    Wo darf man Auto fahren lernen? Manöver lernen
    Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.

    [Die Lernfahrer beginnen am besten
    -- an Sonntagen auf einem leeren Industrieparkplatz, oder
    -- auf dem obersten Stockwerk eines Parkhauses, oder
    -- auf dem leeren Parkplatz bei einem kleinen Bahnhof auf dem Land, oder
    -- im Winter auf einem leeren Parkplatz eines Schwimmbads etc].

    [Beim Parkiermanöver gilt
    -- die Motoren in Autos ab ca. 2000 bewegen das Auto in der Ebene alleine ohne Gas zu geben mit Kriechwirkung
    -- im Parkiermanöver wird bei geschaltenen Autos rechts konstant etwas Gas gegeben und links mit der Kupplung die Geschwindigkeit bestimmt (Kupplungsspiel)
    -- Automatik-Autos parkieren am Ende in der Position "P"
    -- man muss alles üben: das Anfahren am Berg mit Handbremse lösen, auch retour fahren am Berg mit Handbremse lösen, man muss dabei aktiv die Handbremse ganz lösen (ganz nach unten drücken, sie spickt nicht automatisch ganz nach unten)
    -- man muss alles üben: im rechten Winkel einparkieren mit Ausholen, vorwärts einparkieren mit Ausholen, rückwärts einparkieren mit Vorbereitung in schiefer Position vor dem Parkplatz, seitlich parallel einparkieren, am Hang bergauf einparkieren, am Hang bergab einparkieren, auf schiefen Parkplätzen einparkieren, bei Regen einparkieren, bei Dunkelheit einparkieren, bei Schnee einparkieren - ja das ist alles nicht so lustig - in gewissen Städten sind an den Rändern von Parkplätzen dann noch grosse Steine oder Metallstangen montiert, um das Parkmanöver noch gefährlicher zu machen etc.].

    Fahrten ohne L-Ausweis - falsche Fahrlehrpersonen - Bestrafungen
    Haft oder Geldbusse: Wer ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt, wer bei einer Lernfahrt die Aufgabe des Begleiters übernimmt, ohne die Voraussetzungen zu erfüllen, wer ohne Fahrlehrerausweis berufsmässig Fahrunterricht erteilt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.

    Für strafbare Handlungen auf Lernfahrten ist der Begleiter verantwortlich, wenn er die Pflichten verletzt hat, die ihm als Folge der Übernahme der Begleitung oblagen.

    Der Fahrschüler ist verantwortlich, soweit er eine Widerhandlung nach dem Stand seiner Ausbildung hätte vermeiden können.

    Lernfahrausweis gilt 2 Jahre
    Der Lernfahrausweis ist 2 Jahre lang gültig. Fahren ohne Lernfahrausweis kostet eine Geldbusse von 20 Stutz.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/30/slide/le_006/lernfahrausweis)

    Lernfahrten mit Fahrlerer die Grundlagen - und dann auch privat
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/30/slide/le_008/tipps-fur-lernfahrten)

    Private Lernfahrten können Fahrstunden bei einem Fahrlehrer ergänzen, aber keinesfalls ersetzen.

    Unternehmen Sie Lernfahrten erst, nachdem Sie einige Fahrstunden bei einem Fahrlehrer besucht haben und die Grundlagen sicher beherrschen.

    Fragen Sie Ihren Fahrlehrer nach Aufgaben und Übungen für private Lernfahrten. So können Sie gezielt üben.


    Die Prüfungsreife nach dem Verkehrskurs und für die Autobahn
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/30/slide/le_005/autobahnen-und-autostrassen)

    Der Lernfahrer / die Lernfahrerin darf erst dann auf der Autobahn oder Autostrasse fahren, wenn er/sie "prüfungsreif" ist. Prüfungsreif heisst, dass der Lernende den VKU [Verkehrskundeunterricht] absolviert hat, auf Prüfungsniveau fährt und zur Prüfung angemeldet ist.

    Mit anderen Worten:
    "Lernfahrer dürfen erst auf die Autobahn, wenn sie prüfungsbereit sind. Das heisst, wenn der Termin für die praktische Prüfung bestätigt wurde."
    https://www.fm1today.ch/ostschweiz/stgallen/falsche-handbremse-wenn-eine-lernfahrt-in-einer-anzeige-endet-140878832


    Die Handbremse im Lernauto
    Das Lernauto muss eine abstufbare, dosierbare Handbremse in der Mitte haben, ausser Lernfahrzeuge, die Pedale auch auf dem Beifahrersitz haben.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/30/slide/le_007/das-fahrzeug-ist-fur-ubungsfahrten-geeignet)

    <Wichtig ist, dass die Handbremse für die Begleitperson leicht erreichbar und abstufbar wirksam ist.

    Fahrzeuge, bei welchen die Handbremse links vom Fahrer angebracht ist, dürfen nicht als Lernfahrzeuge eingesetzt werden. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrschulfahrzeuge, da diese über Doppelpedale verfügen). Fahrzeuge, die über eine nicht dosierbare Handbremse verfügen, dürfen ebenfalls nicht für Lernfahrten eingesetzt werden.>

    Neuere Fahrzeuge mit Handbremse an anderen Orten sind für Lernfahrten nicht geeignet
    https://www.fm1today.ch/ostschweiz/stgallen/falsche-handbremse-wenn-eine-lernfahrt-in-einer-anzeige-endet-140878832
    -- neue Fahrzeuge mit Handbremse auf Knopfdruck geht nicht, oder Handbremsen, die während der Fahrt nicht reagieren, geht auch nicht
    -- die Polizei kontrolliert die L-Autos und erwischt Fahrzeuge ohne Handbremse in der Mitte
    -- der Lernfahrer darf nicht mehr weiterfahren
    -- es erfolgt Anzeige gegen den Lernfahrer UND die Begleitperson wegen «Ausführen einer Lernfahrt mit einem dazu nicht eingerichteten Fahrzeug» und «Erteilen von Fahrunterricht mit einem dazu nicht eingerichteten Fahrzeug» und das Gericht kassiert 300 Stutz.


    Lernfahrten: Unfälle bei Lernfahrten sind häufig Selbstunfälle

    Mülligen (Kanton Aargau) 29.7.2019: Mülligen/A3: Lernfahrer fährt am Sonntag 28.7.2019 bei Regen zu schnell auf der Autobahn und küsst eine Abschrankung
    Auf Lernfahrt verunfallt
    https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung_kapo/medienmitteilungen_kapo/medienmitteilungen_kapo_details_127233.jsp

    Selbstunfall auf der Autobahn bei Mülligen, das
                    Auto hat eine Abschrankung geküsst
    Selbstunfall auf der Autobahn bei Mülligen, das Auto hat eine Abschrankung geküsst [3]

    Zuammenfassung: Am Sonntag Abend 28.7.2021 war ein 47-jähriger Lernfahrer mit Begleitung auf der Autobahn bei Regen bei Mülligen unterwegs. Er kam ins Rutschen und küsste die Abschrankung des Werkhofplatzes der Verzweigung A1 / A3. Wieso das Auto ins Rutschen kam, ist unklar. Der Sachschaden an der Abschrankung und am Auto beträgt ca. 15.000 Stutz. Der Lernfahrausweis wurde von der Kantonspolizei eingezogen.


    Roggwil (Kanton St. Gallen), 15.6.2021: Lernfahrer fährt am Sonntag 13.6.2021 im Tunnel in Randstein und in Tunnelwand - Totalschaden
    Lernfahrer verliert Kontrolle über Auto und fährt es zu Schrott
    https://www.20min.ch/story/lernfahrer-verliert-kontrolle-ueber-auto-und-faehrt-es-zu-schrott-201095089432

    Selbstunfall durch Lernfahrer in Roggwil (Kt.
                    SG): touchiert Randstein und prallt in Tunnelwand
    Selbstunfall durch Lernfahrer in Roggwil (Kt. SG): touchiert Randstein und prallt in Tunnelwand [4]

    Zusammenfassung: Ein Lernfahrer mit Begleitung in einem Dodge verursachte am Sonntagabend einen heftigen Selbstunfall auf dem Autobahnzubringer A1.1 bei Roggwil TG. Es wurde niemand verletzt, doch am Auto entstand Totalschaden. Im Rinderweidtunnel verlor der Mann die Kontrolle über seinen Dodge, prallte in den Randstein und anschliessend in die Tunnelwand. Der Lernfahrausweis wurde eingezogen.


    Suhr (Kanton Aargau) 19.9.2021: Lernfahrer fährt am Sonntag 19.9.2021 OHNE Begleitung MIT Alkohol im Blut in einen Garten - Glück gehabt
    Suhr: Auf verbotener Lernfahrt verunfallt
    https://www.ag.ch/de/aktuelles/medienportal/medienmitteilung_kapo/medienmitteilungen_kapo/medienmitteilungen_kapo_details_173121.jsp

    Selbstunfall durch
                    Lernfahrer in Suhr: VW Polo landet im Garten
    Selbstunfall durch Lernfahrer in Suhr: VW Polo landet im Garten [5]

    Zusammenfassung: Ein 17-jähriger Autolenker in einem VW Polo  verlor am Sonntag, 19.9.2021 kurz nach 2 Uhr am Morgen mit 1,2 Promille Alkohol im Blut in einem Garten. Er war OHNE Begleitperson unterwegs. Dann wollte er beim Auftauchen der Polizei auch noch flüchten, wurde aber von Polizeibeamten eingeholt. Die Jugendanwaltschaft übrnahm das Verfahren, der Lernfahrausweis wurde eingezogen.


    Lichtsignale

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/35-lichtsignale

    Vortritt
    Benützer der Autobahnen und Autostrassen haben den Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken.

    Das Signal «Lichtsignale» kündigt eine Lichtsignalanlage an, bei welcher der Fahrzeugführer gegebenenfalls anhalten muss.

    Das Rotlicht
    Rotes Licht bedeutet «Halt». Erscheint im roten Licht ein schwarzer Konturpfeil, gilt das Haltegebot nur für die angezeigte Richtung.

    Rotes Blinklicht wird nur bei Bahnübergängen verwendet.

    Zeituhren an der Ampel
    Ergänzung: Es ist absolut unverständlich, wieso viele Länder in Europa KEINE Zeituhr an den Ampeln haben, um zu sehen, wie lange das Rotlicht noch geht. In Latein-"Amerika" sind diese Zeituhren an Ampeln seit 2010 mehr oder weniger STANDARD, auch für FussgängerInnen.
    Michael Palomino, 28.10.2022

    Das grüne Licht
    Grünes Licht gibt den Verkehr frei. Abbiegende Fahrzeuge müssen dem Gegenverkehr und den Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.

    Aber ACHTUNG: Grünes Licht heisst nicht immer "freie Fahrt", denn manche Fahrzeuge fahren auch bei Rot, absichtlich oder unabsichtlich. Das heisst: Wenn man als Erste/R in einer Kolonne steht und an einer Kreuzung Grün bekommt, MUSS man rechts und links schauen, ob auch wirklich alle anderen Fahrzeuge anhalten!

    Das grüne Licht mit dem gelben Blinklicht
    Grüne Pfeile gestatten den Verkehr in der angezeigten Richtung. Blinkt daneben gleichzeitig ein gelbes Licht, müssen abbiegende Fahrzeuge dem Gegenverkehr und den Fussgängern auf der Querstrasse den Vortritt lassen.

    Das gelbe Licht
    Gelbes Licht bedeutet wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Verzweigung halten können.

    Gelbes Licht bedeutet wenn es zusammen mit rotem Licht erscheint: Sich für die Weiterfahrt bereithalten und die Freigabe des Verkehrs durch das grüne Licht abwarten.

    Erscheint im gelben Licht ein schwarzer Konturpfeil, gilt es nur für die angezeigte Richtung.

    Gelbes Blinklicht [an Kreuzungen oder Baustellen oder an der Rückseite von Baustellenfahrzeugen oder Reinigungsfahrzeugen] mahnt den Führer zu besonderer Vorsicht.

    Die ergänzenden Tafeln bei Lichtsignalen
    Schwarze Pfeile auf weisser Zusatztafel unter Lichtsignalen zeigen an, dass die Lichtsignale nur für die angezeigte Richtung gelten.

    Wenn Lichtsignale ausgeschaltet sind
    Die Signale «Stop» und «Kein Vortritt» sind bei Verzweigungen mit Lichtsignalanlagen nur zu beachten, wenn der Verkehr nicht durch Lichtsignale geregelt wird.

    Gelbes Blinklicht mahnt den Führer zu besonderer Vorsicht.

    Feuerwehr, Krankenwagen und Polizei rasen durch rot - der Rest muss halten
    Den Fahrzeugen der Feuerwehr, Sanität und Polizei die sich durch Blaulicht und Wechselklanghorn ankündigen, müssen alle Strassenbenützer den Vortritt lassen, auch bei Verkehrsregelung durch Lichtsignale.

    Grüne Welle
    Weisse Leuchtzahlen nennen die Geschwindigkeit in Stundenkilometern, bei deren Einhaltung an der folgenden Ampel grünes Licht anzutreffen ist.

    Velo-Töffli-Lichtsignale
    Lichter mit Fahrradsymbol richten sich an Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern.

    Fussgänger-Lichtsignale
    Lichter mit Fussgängersymbol richten sich an Fussgänger. Diese dürfen die Fahrbahn nur betreten, wenn das Symbol grün aufleuchtet. Beginnt es zu blinken oder erscheint ein gelbes Zwischenlicht oder sofort das rote Licht, müssen die Fussgänger, die sich bereits auf der Fahrbahn befinden, diese ohne Verzug verlassen.

    Lichtsignale auf der Autobahn: Grüne Pfeile nach unten - gelbe, schräge Pfeile - rotes Kreuz
    Zur Regelung des Verkehrs auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen und zur zeitweiligen Sperrung einzelner Fahrstreifen wird das «Lichtsignal-System für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen» verwendet.

    Beim «Lichtsignal-System für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen» bedeuten grüne, senkrecht nach unten gerichtete Pfeile, dass der Verkehr auf dem betreffenden Fahrstreifen gestattet ist.

    Beim «Lichtsignal-System für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen» bedeuten gelb blinkende, schräg nach unten gerichtete Pfeile, dass der Führer den betreffenden Fahrstreifen baldmöglichst in der angezeigten Richtung verlassen muss.

    Beim «Lichtsignal-System für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen» bedeuten rote, gekreuzte Schrägbalken (rotes Kreuz), dass der betreffende Fahrstreifen gesperrt ist; der Führer muss den Fahrstreifen verlassen und in einem Fahrstreifen weiterfahren, auf dem grüne Pfeile den Verkehr gestatten.


    Masse und Gewichte Fahrzeug

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/36-masse-und-gewichte-fahrzeug

    Länge von Lastwagen (12m) und Anhängern (12m) - Sattelmotorfahrzeuge max. 16,5m - Anhängerzüge max. 18,75m
    Die Länge von Motorfahrzeugen und Anhängern, ausgenommen Sattelanhänger, darf ohne Ladung höchstens 12,00 m betragen.

    Die Länge von Fahrzeugkombinationen darf ohne Ladung bei Sattelmotorfahrzeugen höchstens 16,50 m betragen, bei Anhängerzügen 18,75 m.

    Fahrzeugbreite
    Motorfahrzeuge und Anhänger dürfen 2,55 m breit sein. Klimatisierte Fahrzeuge 2,6 m.

    [Parkplätze sind oft so eng markiert, dass Fahrzeuge von 2m Breite nicht mehr hineinpassen].


    Höhe max. 4m
    Die Höhe der Fahrzeuge darf mit der Ladung höchstens 4 m betragen.

    [Vor vielen Tunneln und Unterführungen fehlt ein Kontrollbarren quer zur Fahrbahn, denn: Diese maximale Höhe von 4m in der Schweiz ist FALSCH:
    -- In der Schweiz sind viele Unterführungen so niedrig, dass regelmässig Lastwagen drin steckenbleiben.
    -- Manchmal vergisst der Lastwagenfahrer, die Höhe eines Baggers auf der Ladefläche zu berücksichtigen, so dass der Baggerarm dann an der Brücke anschlägt.
    -- Manchmal ist die Rampe einer Unterführung auch zu kurz und man sieht an der Kante, dass dort schon einige Lastwagen steckengeblieben sind].


    Masse und Gewichte: Die Ladung

    -- die Ladung darf die Sicht nicht behindern
    -- Signalkörper ab 1m Überhang
    -- Überhang bei Ladung auf dem Dach einer Limousine: 3m nach vorn und 5m nach hinten
    -- Gewicht der Ladung max. 50kg oder gemäss Fabrikant (steht im Fahrzeugausweis)

    Ladegewicht im Fahrzeugausweis
    Die Ladung darf Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen. Fahrzeuge dürfen inkl. Ladung das im Fahrzeugausweis genannten Höchstgewicht nicht überschreiten.

    Ladung auf dem Beifahrersitz
    Auf Ladeflächen vor und neben dem Führersitz sind nur Ladungen gestattet, welche die Sicht nicht behindern.

    Ladung mit Signalkörper ab 1m Überhang
    Das Ende von Ladungen oder Einzelteilen, die das Fahrzeug auf der Rückseite um mehr als 1 m überragen, ist mit einem Signalkörper (Kugel, Pyramide usw.) zu kennzeichnen.

    Überhängende Ladung 3m vorn und 5m nach hinten
    Die Ladung darf bei mehrspurigen Motorfahrzeugen, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, höchstens 3,00 m nach vorne und bei Motorfahrzeugen und Anhängern höchstens 5,00 m hinter die Mitte der Hinterachse oder den Drehpunkt der Hinterachsen hinausreichen, wenn sie über die Ladefläche hinausragt.

    Gewicht der Ladung auf dem Dach max. 50kg - höher möglich durch Garantie von Fabrikant
    Das Gewicht von Dachlastenträgern u. dergl. darf zusammen mit ihrer Zuladung höchstens 50 kg betragen. Gestützt auf eine Garantie des Fahrzeugherstellers oder der -herstellerin kann die Zulassungsbehörde durch Eintrag im Fahrzeugausweis ein höheres Gewicht bewilligen.
    Ergänzung: Faktor Berggebiete, Motorleistung und Dachlast
    In Berggebieten verliert ein Motor wegen des reduzierten Luftdrucks alle 1000m 10% seiner Leistung. Die Last von Anhängern oder die Dachlast muss entsprechend reduziert werden.
    (Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S. 129)

    Mitfahrende (die Fahrgäste)


    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/37-mitfahrende

    Die bewilligten Plätze (gemäss Fahrzeugausweis)
    In mehrspurigen Motorfahrzeugen, die keine Motorräder sind, dürfen nur so viele Personen mitgeführt werden, als Plätze bewilligt sind.

    Die Plätze der Fahrgäste
    Mitfahrende müssen auf eingerichteten Sitz- und Stehplätzen oder einer geschützten Ladefläche Platz nehmen.

    Führer und Mitfahrende dürfen keine Gegenstände zum Fahrzeug hinaushalten oder hinauswerfen, ausser bei [Fasnachts]-Umzügen auf abgesperrten Strassen.

    KEIN Besteigen fahrender Fahrzeuge
    Das Besteigen und Verlassen fahrender Motorfahrzeuge und Strassenbahnen ist untersagt [Stürze], ebenso das Hinauslehnen.

    Kinder als Fahrgäste
    Kinder unter sieben Jahren müssen auf Sitzen neben dem Führer mit einer ECE-geprüften oder einer vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation anerkannten anderen Kinderrückhaltevorrichtung (z. B. Kindersitz) gesichert sein.

    Alter/Grösse Vorgeschriebene Sicherung
    Kinder unter 12 Jahren, wenn sie kleiner als 150 cm sind Geeignete Kinderrückhaltevorrichtung, welche gemäss der Serie 03 oder 04 des ECE Reglements Nr. 44 geprüft ist.
    Kinder ab einer Körpergrösse von 150 cm Vorhandener Sicherheitsgurt
    Personen ab 12 Jahren Vorhandener Sicherheitsgurt

    In Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbussen und leichten Sattelschleppern müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen.

    Auf den Sitzen hinter dem Führer dürfen so viele Kinder unter sieben Jahren mitfahren, als dort sitzen können; drei Kinder von sieben bis zwölf Jahren gelten als zwei Personen.

    In Räumen, die sich nicht von innen öffnen lassen, dürfen keine Personen mitfahren; polizeiliche Transporte sind ausgenommen.

    Fahrgäste auf Traktoren etc.
    Auf landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern dürfen nur Arbeitspersonal und Familienangehörige des Betriebsinhabers oder seiner Arbeitnehmer und nur bei landwirtschaftlichen Fahrten mitgeführt werden.

    Personal auf Anhängern
    Auf und in Anhängern darf nur das Personal zum Lenken, Bremsen oder Überwachen der Ladung mitgeführt werden, auf Anhängern an Traktoren im Nahverkehr auch das Personal zum Auf- und Abladen.

    Personal auf Ladeflächen
    Auf Ladeflächen von Motorfahrzeugen - ausgenommen Motorräder und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge - darf nur das Personal zum Auf- und Abladen und zur Überwachung der Ladung mitgeführt werden, auf Fahrten zwischen Betrieb und Arbeitsstelle auch weiteres Arbeitspersonal.

    Fahrgäste auf Zweirädern (Velos+Töffli+Motos)

    Fahrgäste auf dem Motorrad: nur 1
    Auf Motorrädern darf nur ein Mitfahrer Platz nehmen; er hat rittlings zu sitzen und muss Trittbretter oder Fussrasten benutzen können. Ein Kind unter sieben Jahren darf nur auf behördlich genehmigtem Kindersitz mitgeführt werden.

    Der Velo-Kindersitz: Code 16-7
    Radfahrer von wenigstens 16 Jahren dürfen ein höchstens siebenjähriges Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern.

    Der Veloanhänger
    Auf Anhängern an Motorrädern und Fahrrädern [kleine, einachsige Anhänger] dürfen keine [erwachsenen] Personen befördert werden. Das Mitführen von höchstens zwei Kindern auf einem [einachsigen] Fahrradanhänger mit geschützten Sitzen ist gestattet.


    Ortstafeln


    aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/52-vortritt

    Die Ortstafeln auf Hauptstrassen: blau
    Auf Hauptstrassen stehen Ortschaftstafeln mit weisser Schrift auf blauem Grund («Ortsbeginn auf Hauptstrassen»). Nach diesem Signal befindet sich das Fahrzeug auf einer Hauptstrasse innerorts

    Auf Hauptstrassen stehen Ortschaftstafeln mit weisser Schrift auf blauem Grund («Ortsende auf Hauptstrassen»). Nach diesem Signal befindet sich das Fahrzeug auf einer Hauptstrasse ausserorts.

    Die Ortstafeln auf Nebenstrassen: weiss
    Auf Nebenstrassen stehen Ortschaftstafeln mit schwarzer Schrift auf weissem Grund («Ortsbeginn auf Nebenstrassen»). Nach diesem Signal befindet sich das Fahrzeug auf einer Nebenstrasse innerorts.

    Auf Nebenstrassen stehen Ortschaftstafeln mit schwarzer Schrift auf weissem Grund («Ortsende auf Nebenstrassen»). Nach diesem Signal befindet sich das Fahrzeug auf einer Nebenstrasse ausserorts.


    Pannensignal (Warndreieck, Pannendreieck) und Warnblinklichter

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/38-pannensignal-und-warnblinklichter

    Warndreieck aufbewahren
    Das vorgeschriebene Pannensignal muss im Fahrzeug leicht erreichbar sein.

    Warndreieck aufstellen
    Das Pannensignal ist am Fahrbahnrand aufzustellen,
    -- sobald ein Fahrzeug aus zwingenden Gründen vorschriftswidrig auf der Fahrbahn abgestellt wird oder
    -- wegen fehlender Fahrzeugbeleuchtung oder ausserordentlicher Witterungsverhältnisse für die übrigen Fahrzeugführer zu spät erkennbar ist (z.B. wegen Nebels), ferner
    -- zur Kennzeichnung des auf einem Pannenstreifen abgestellten Fahrzeugs.

    Muss ein Fahrzeug zum Güterumschlag halten, wo es den Verkehr gefährden könnte, z.B. auf kurvenreicher Bergstrasse, so sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen.

    Verkehrshindernisse dürfen nicht ohne zwingende Gründe geschaffen werden; sie sind ausreichend kenntlich zu machen und möglichst bald zu beseitigen.

    Warndreieck mit Distanzen 50m und 100m
    Es muss mindestens 50 m, auf Strassen mit schnellem Verkehr mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden, auf dem Pannenstreifen an dessen rechtem Rand. Beim Nothalt auf signalisierten Abstellplätzen für Pannenfahrzeuge muss das Pannensignal nicht aufgestellt werden.

    Warndreieck im defekten Auto an der Rückseite
    Das Pannensignal ist auch an der Rückseite abgeschleppter Fahrzeuge anzubringen.

    Warnblinker
    Warnblinklichter dürfen am stehenden Fahrzeug zusätzlich zum Pannensignal nur zur Warnung vor Gefahren verwendet werden.

    Am fahrenden Fahrzeug dürfen Warnblinklichter zur Warnung vor Gefahren, namentlich vor einer unvermutet auftauchenden Unfallstelle, einem Fahrzeugstau oder auf Autobahnen und Autostrassen beim Abschleppen verwendet werden.

    Pannenlampen
    Zusätzlich dürfen Pannenlampen mit ruhendem oder blinkendem, nicht blendendem gelbem Licht hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden. Offene Feuer und feuergefährliche Gegenstände (z.B. Fackeln, Brennstoffkannen mit Warnanstrich) sind untersagt.

    Das Aufstellen des Pannensignals und das Einschalten der Warnblinklichter entbinden den Fahrzeugführer nicht davon, die Verkehrsregeln, insbesondere über die Beleuchtung sowie das Halten und Parkieren, soweit möglich zu beachten.


    Das Pannendreieck (Pannensignal, Warndreieck) bei Güterumschlag, beim Abschleppen

    (kombiniertes Kapitel)

    Güterumschlag: Laden auf der Strasse mit Pannensignal oder Warnposten
    Muss ein Fahrzeug zum Güterumschlag halten, wo es den Verkehr gefährden könnte, z.B. auf kurvenreicher Bergstrasse, so sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/28-gueterumschlag; https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/29-halten)

    Pannendreieck bei abgeschlepptem Auto an der Rückseite
    Das Pannensignal ist an der Rückseite abgeschleppter Fahrzeuge anzubringen.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/13-abschleppen)


    Pannendreieck aufstellen innerorts bei langsamem Verkehr im Abstand von mindestens 50m.
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/38-pannensignal-und-warnblinklichter

    Pannendreieck aufstellen auf Strassen mit schnellem Verkehr mit mind. 100m Abstand zur Unfallstelle.
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/38-pannensignal-und-warnblinklichter


    Parkieren

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/39-parkieren

    Parkieren und Parkfelder (weiss, gelb, blau)
    Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.

    Weiss-blau-gelb: Parkfelder werden durch weisse, in besonderen Fällen durch blaue oder gelbe, ununterbrochene Linien markiert.

    Gelb: Felder, die nur einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen, werden durch gelbe Linien markiert.

    Genaues Parkieren
    Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden.

    Passendes Parkieren
    Parkfelder dürfen nur von den Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind.

    Anstelle von Motorwagen können auf signalisierten Parkfeldern auch andere mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen parkiert werden, sofern die Parkscheibe gut sichtbar angebracht oder die Parkgebühr entrichtet wird.

    Das Reservieren von Parkplätzen durch Personen, Gegenstände oder andere Vorkehrungen ist nicht erlaubt [ausser beim Umzug: Die Verkehrszeichen müssen am Polizeiposten abgeholt und zurückgebracht werden].

    Gelbe Parkverbotsfelder mit speziellen Kennzeichnungen - und die Restzeit
    «Parkverbotsfelder» verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), sind Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag nur zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.

    Regelmässiges Parkieren ohne Parkfeld
    Wer sein Fahrzeug auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen nachts regelmässig an gleicher Stelle parkiert, bedarf einer Bewilligung, sofern die zuständige Behörde auf dieses Erfordernis nicht verzichtet.

    Parkieren in Reihe mit Abstand
    Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden [Abstand nach hinten und vorne 1m].

    Parksignale
    Das Signal P «Parkieren gestattet» kennzeichnet Parkierungsflächen. Beschränkungen der Parkzeit und der Parkberechtigung sowie die Parkordnung können auf einer Zusatztafel stehen.

    Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» kennzeichnet Parkplätze, auf denen Motorwagen nur gegen Gebühr und gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen abgestellt werden dürfen.

    [Das Signal "P+" bezeichnet einen Parkplatz mit Anschluss an den öffentlichen Verkehr].

    Das Signal «Parkhaus» kennzeichnet gedeckte Parkierungsflächen.

    Das Signal «Parkieren verboten» untersagt das Parkieren von Fahrzeugen auf der signalisierten Fahrbahnseite.

    Das Signal «Abstellplatz für Pannenfahrzeuge» kennzeichnet für Nothalte bestimmte Plätze an Autobahnen und Autostrassen ohne Pannenstreifen. Das freiwillige Halten und Parkieren ist untersagt.

    Parkplätze mit Parkscheibe
    Die Signale «Parkieren mit Parkscheibe» und «Ende des Parkierens mit Parkscheibe» kennzeichnen Anfang und Ende von Verkehrsflächen, auf denen die Führer von Motorwagen beim Parkieren eine Parkscheibe verwenden müssen.

    Die Blaue Zone mit Parkscheibe und der Zeitplan OHNE Zusatzregelung
    Felder in der «Blauen Zone», in der beim Parkieren eine Parkscheibe anzubringen ist, werden durch blaue Linien markiert.

    Ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung (Blaue Zone) dürfen Fahrzeuge an Werktagen bei einer Ankunftszeit zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr, bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr.

    Die Blaue Zone mit Parkscheibe UND Zusatzregelung
    Gilt die Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben.

    Nachzahlen oder neuen Parkplatz suchen
    Ist das Abstellen von Motorwagen zeitlich beschränkt, müssen sie spätestens bei Ablauf der erlaubten Parkzeit wieder in den Verkehr eingefügt werden, ausser wenn das Nachzahlen vor Ablauf der Parkzeit gemäss den an der Parkuhr vermerkten Bestimmungen zulässig ist. Ein blosses Verschieben des Motorwagens auf ein anderes, in der Nähe liegendes Parkfeld ist unzulässig.

    Parkverbote durch Linien und Parkfelder

    Am Fahrbahnrand angebrachte «Parkverbotslinien» [Sperrstreifen ____ ] und «Parkverbotsfelder» [gelbe Parkfelder mit grossem Kreuz] verbieten das Parkieren an der markierten Stelle.

    Parkieren auf dem Trottoir mit speziellem Signal - freier Raum min. 1,5m

    Das Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen.

    Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben.

    Die Ladetätigkeit und das Ein- und Aussteigenlassen ist ohne Verzug zu beenden.

    Spezialfall Schneeräumung

    Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.

    Parkverbote: bei Halteverbot, auf Hauptstrassen ausserorts, auf engen Strassen innerorts, auf Trottoirs, auf Velowegen, nahe Bahnübergängen (20m,50m), auf Brücken, vor Zufahrten, ohne Kontrollschilder
    Das Parkieren ist untersagt wo das Halten verboten ist.

    Das Parkieren auf Hauptstrassen ausserorts ist verboten.

    Das Parkieren auf Hauptstrassen innerorts ist verboten, wenn für das Kreuzen von zwei Motorwagen nicht genügend Raum bleibt.

    [Das Parkieren auf Trottoirs ist verboten, kann aber durch spezielle Signalisation erlaubt sein, bei 1,5m Abstand für die FussgängerInnen].

    Das Parkieren auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen ist verboten.

    Das Parkieren ist verboten näher als 50 m bei Bahnübergängen ausserorts und näher als 20 m bei Übergängen innerorts.

    Das Parkieren auf Brücken ist verboten.

    Das Parkieren ist verboten vor Zufahrten zu fremden Gebäuden oder Grundstücken [so dass die Zufahrt blockiert würde].

    In schmalen Strassen dürfen Fahrzeuge nur auf einer Seite parkiert werden, wenn sonst die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge erschwert würde.

    Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden; ausgenommen sind öffentliche Parkplätze privater Eigentümer, wenn diese das Abstellen gestatten. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen bewilligen.


    Radfahrer Radwege und Radstreifen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/40-radfahrer-radwege-und-radstreifen

    Das Trottoir ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern vorbehalten Radfahrer müssen die Radwege und -streifen benützen.

    Nebeneinander fahren
    Die Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern dürfen nicht neben andern Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren. Sofern der übrige Verkehr nicht behindert wird, ist das Nebeneinander fahren zu zweit jedoch gestattet:
    -- in geschlossenem Verband [in Gruppen] von mehr als zehn Fahrrädern oder Motorfahrrädern;
    -- bei dichtem Fahrrad- oder Motorfahrradverkehr;
    -- auf Radwegen und auf signalisierten Rad-Wanderwegen auf Nebenstrassen.

    Die Führer von Motorrädern dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern oder Motorfahrrädern fahren. Radfahrer und Motorfahrradfahrer dürfen nicht neben Motorrädern fahren.

    Radfahrer dürfen sich nicht durch Fahrzeuge oder Tiere ziehen lassen.

    Verkehrszeichen zu Zweirädern

    Das «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder» untersagt das Fahren mit Fahrrädern und Motorfahrrädern, das «Verbot für Motorfahrräder» das Fahren mit Motorfahrrädern bei laufendem Motor.

    Die Führer von Motorfahrzeugen, Motorfahrrädern und Fahrrädern dürfen die Lenkvorrichtung, die Radfahrer überdies die Pedale nicht loslassen.

    Kindersitz auf Velo: ab 16 für Kinder bis 7 (Code 16-7)
    Radfahrer von wenigstens 16 Jahren dürfen ein höchstens siebenjähriges Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern.

    Motorradfahrer und Radfahrer müssen auf dem für sie bestimmten Sitz Platz nehmen. Kinder dürfen ein Fahrrad nur benützen, wenn sie die Pedale sitzend treten können.

    Die Ladung bei Zweirädern: max. 1m breit
    Motorradfahrer und Radfahrer dürfen keine Gegenstände mitführen, welche die Zeichengebung verunmöglichen oder andere Strassenbenützer gefährden. Mitgeführte Gegenstände dürfen höchstens 1 m breit sein.

    Radfahrer dürfen rechts neben einer Motorfahrzeugkolonne vorbeifahren, wenn genügend freier Raum vorhanden ist; das slalomartige Vorfahren ist untersagt. Sie dürfen die Weiterfahrt der Kolonne nicht behindern und sich namentlich nicht vor haltende Wagen stellen.

    Motos
    Die Führer von Motorfahrrädern haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten sowie zur Vermeidung von Lärm die Bestimmungen für Motorfahrzeugführer.

    Radweg: Markierung
    «Radstreifen» werden durch eine unterbrochene oder ununterbrochene, gelbe Linie abgegrenzt. Die ununterbrochene Linie darf weder überfahren noch überquert werden.

    Radwege
    Das Signal «Radweg» verpflichtet die Führer von einspurigen Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen. Wo der Radweg endet, kann das Signal «Ende des Radweges» aufgestellt werden.

    Die Mitbenutzung, wenn kein Velo oder Töffli behindert wird
    Führer anderer Fahrzeuge dürfen auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern.

    Der Stoppsack
    «Ausgeweitete Radstreifen» sind «Radstreifen» mit einem dazugehörenden Aufstellbereich, welche in besonderen Fällen vor Lichtsignalen markiert werden können. Im ausgeweiteten, mit dem Symbol eines Fahrrades gekennzeichneten Bereich ist es den Radfahrern bei rotem Licht erlaubt, sich nebeneinander aufzustellen und anschliessend bei grünem Licht die Verzweigung zu befahren.

    Vortritt beim Radweg
    Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garageausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren.

    Ausserhalb von Verzweigungen, z.B. bei Einfahrten zu Liegenschaften, müssen Führer anderer Fahrzeuge beim Überqueren von Radwegen oder Radstreifen den Radfahrern den Vortritt lassen. [Die Radstreifen sind oft rot angemalt].

    Verläuft ein Radweg in einem Abstand von nicht mehr als 2 m entlang einer Fahrbahn für den Motorfahrzeugverkehr, gelten bei Verzweigungen für die Radfahrer die gleichen Vortrittsregeln wie für die Fahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn.

    Die Motorfahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn haben beim Abbiegen den Radfahrern den Vortritt zu gewähren.

    Die Radfahrer haben den Vortritt zu gewähren, wenn sie aus einem Radweg oder Radstreifen auf die anliegende Fahrbahn fahren und wenn sie beim Überholen den Radstreifen verlassen.

    Velo mit Anhänger auf Radweg
    Fahrräder mit Anhänger sind auf dem Radweg nur zugelassen, wenn sie den übrigen Fahrradverkehr nicht behindern [also wenn der Radweg breit genug ist].

    Andere Benutzer von Radwegen
    Fussgänger und Invalide mit Fahrstühlen [im Rollstuhl] dürfen Radwege benützen, wo Trottoir und Fussweg fehlen.


    Radwechsel

    Radwechsel im Gelände
    Wenn das Auto in Hanglage steht und ein Rad gewechselt werden muss, muss
    -- der entsprechende Gang drin sein
    -- die Handbremse angezogen sein
    -- und das diagonal gegenüberliegende Rad mit einem Keil gesichert sein
    (Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S.172)

    Radwechsel und Felgen
    -- Stahlfelgen und Leichtmetallfelgen haben verschiedene Schrauben
    -- Leichtmetallfelgen haben Felgenschlösser
    (Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S.174, 175)


    Rechtsfahren: Der Rechtsverkehr

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/41-rechtsfahren

    Abstand zum rechten Rand
    Der Fahrzeugführer hat einen genügenden Abstand vom rechten Fahrbahnrand zu währen, namentlich bei schneller Fahrt, nachts und in Kurven.


    Hindernissen ausweichen via Gegenspur
    Der Fahrzeugführer muss rechts fahren. Er kann auf gewölbten oder sonst schwer zu befahrenden Strassen und in Linkskurven von dieser Regel abweichen, wenn die Strecke übersichtlich ist und weder der Gegenverkehr noch nachfolgende Fahrzeugen behindert werden.

    Velo fährt ganz rechts - auf der Linksabbiegespur in der MITTE
    Benützen mehrspurige Motorfahrzeuge und Radfahrer denselben Fahrstreifen, so müssen die Motorfahrzeuge links, die Radfahrer rechts fahren. Auf Fahrstreifen, die das Links abbiegen gestatten, können Radfahrer vom Gebot des Rechtsfahrens abweichen [um nicht links und rechts von Autos+Lkws ins "Sandwich" genommen zu werden].

    Kolonnenfahren
    Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechts vorbeifahren an andern Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern den Vortritt zu lassen. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.

    Das Fahren in parallelen Kolonnen ist bei dichtem Verkehr gestattet, wenn die rechte Fahrbahnhälfte dafür genügend Raum bietet. Mit langsamen Fahrzeugen ist in der äussersten Kolonne rechts zu fahren.

    Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist der äusserste Streifen rechts zu benützen. Dies gilt nicht beim Überholen, Einspuren, Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts.

    Kolonnenfahren: Kolonne darf nicht unterbrochen werden
    Wenn geschlossene Kolonnen von Fahrzeugen oder Fussgängern eine Fahrbahn überqueren, dürfen sie nicht unterbrochen werden. Bei Verzweigungen ist ihnen nach Möglichkeit der Vortritt zu gewähren.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/50-verhalten-gegenueber-fussgaengern)

    Sicherheitslinien
    Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu fahren.

    Haltestellen-Inseln
    Die Durchfahrt zwischen Haltestelle-Inseln ist gestattet, wenn keine Strassenbahn sich dort befindet oder herannaht; auf Fussgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen.

    Verkehrsinseln
    An Verkehrsinseln und Hindernissen in der Mitte der Fahrbahn ist rechts vorbeizufahren; Linksabbieger dürfen jedoch an Inseln in der Mitte von Verzweigungen links vorbeifahren.


    Reserverad

    -- wenn das Reserverad zu klein ist, wird das Steuern des Fahrrzeugs schwierig, man/frau soll dann nur noch maximal 80 km/h fahren und so bald wie möglich das zu kleine Reserverad durch ein normales Rad austauschen
    -- maximal ein Reserverad montieren
    -- keine Schneeketten auf ein Reserverad montieren
    -- elektronische Korrekturprogramme wie Antischlupfsystem zum Anfahren (TCS) oder das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) müssen abgeschaltet werden, weil sonst ein unregelmässiger Motorlauf auftritt.
    (Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S. 169)


    Die Rückspiegel und die Blicktechnik inklusive der tote Winkel
    von Michael Palomino (Oktober 2022)

    -- der Innenspiegel und der Aussenspiegel sind leichte Fischaugen
    -- um auch in Stresssituationen mit kriminellen VerkehrsteilnehmerInnen die Übersicht zu behalten, ist eine systematische Spiegeltechnik von grossem Vorteil:

    Regel 1: Den Innenspiegel kontrollieren bei JEDER Änderung der Fahrweise: Bei jeder Änderung der Fahrweise MUSS der Innenspiegel konsultiert werden, um zu wissen, was hinter dem Auto so passiert und abgeht, denn es gibt immer "wilde Autofahrer" (v.a. Porsche und Audi) oder "wilde Motorradfahrer" oder "Anarcho-Velofahrer", plötzlich überholen oder sonst was für Scheisse machen. Also es gilt Blick in den Innenspiegel:
    -- vor jedem Bremsen
    -- vor jedem Anfahren
    -- vor jedem Abbiegen oder Spurwechsel
    -- hin und wieder auf langen Strecken
    -- vor dem Rückwärts-Einparken
    etc.

    Regel 2: Die Rückspiegel beim Abbiegen: 2x Innenspiegel - 2x Aussenspiegel - 2x Seitenblick: Beim Abbiegen oder Spurwechsel gilt zuerst 1) die Kontrolle Innenspiegel-Aussenspiegel-Seitenblick - dann 2) erst blinken, wenn man weiss, dass man abbiegen kann - und 3) vor dem Abbiegen nochmals Innenspiegel-Aussenspiegel-Seitenblick (toten Winkel kontrollieren):
    -- beim Abbiegen nach rechts ergibt sich für den Kopf eine bogenförmige Bewegung Innenspiegel-rechter Aussenspiegel-toter Winkel (Seitenblick), mit Routine auch nur ein Schielen nach oben und dann die Kopf-Seitwärtsbewegung
    -- beim Abbiegen nach links ergibt sich für den Kopf eine Zickzack-Bewegung, mit Routine auch nur ein Schielen nach oben und dann Seitwärtsbewegung.

    Insbesondere in der schweizer Hauptstadt des Aberglaubens Basel sind viele Anarcho-VelofahrerInnen unterwegs, die immer und überall auftauchen können, und auf dem Land bei schönem Wetter machen manche Motorradfahrer, was sie wollen, bis sie ins Gras fallen... Aber der Autofahrer darf dann nicht schuldig sein, einen Motorradfahrer übersehen zu haben!

    Regel 3: Den toten Winkel kontrollieren: Den toten Winkel sieht man im Aussenspiegel nicht, den toten Winkel muss man mit einem Blick zurück mit Kopfwendung kontrollieren:
    -- vor Überholmanövern: Den Raum kontrollieren - blinken - nochmals den Raum kontrollieren - überholen
    -- vor Spurwechseln in Kreuzungsbereichen
    -- vor Spurwechseln auf der Autobahn
    -- in der schweizer Hauptstadt des Aberglaubens Basel (die schweizer Hauptstadt der kriminellen Antifa!) auch vor jedem Anfahren an einer Ampel.

    WIESO steht dieser wichtige Paragraph nicht in der Verkehrstheorie? Damit die FahrlehrerInnen Arbeit haben und die PrüferInnen die Leute durchrasseln lassen können, damit die FahrlehrerInnen immer wieder Arbeit haben.


    Rückwärts fahren

    Wenn Sie rückwärts fahren, haben alle anderen Verkehrteilnehmer Vortritt [und man muss immer wieder nach vorne schauen, ob sich nicht auch dort die Verkehrssituation verändert].
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ru_006/ruckwartsfahren)

    Beim Rückwärtsfahren gilt Schritttempo, das bedeutet 5 km/h.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ge_013/ruckwartsfahren)

    Bei beschränkter Sicht nach hinten, muss zum Rückwärtsfahren eine Person zu Hilfe geholt werden, wenn nicht jegliche Gefahr ausgeschlossen werden kann.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ru_003/ruckwartsfahren-bei-beschrankter-sicht)
    Ergänzung: Rückwärts einparkieren
    -- man sollte den Parkplatz GENAU KENNEN, wo man rückwärts einparkieren will, denn viele Hindernisse am Ende des Parkplatzes sind niedrig und für die Person am Steuer NICHT SICHTBAR, Sträucher können auch Kratzer am Lack verursachen, und man sieht auch die Vorderräder nicht, wenn sie im Parkfeld sind
    -- also beim rückwärts Einparkieren sollte man lieber einmal zu viel aussteigen als einmal zu wenig, sonst sind Heck oder Heckklappe in Gefahr
    -- im Zweifelsfall soll eine zweite Person aussteigen und ans Fahrzeug klopfen, wenn der Abstand sich hinten gegen 0 nähert.
    (Michael Palomino, 24.4.2022)
    Wenden und Rückwärtsfahren sind im Tunnel verboten und nur auf Anordnung der Polizei erlaubt.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ru_005/wenden-und-ruckwartsfahren-im-tunnel-verboten)

    Einbahnstrasse - Autobahnen / Autostrassen / Tunnels / Kreisverkehr
    https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ru_007/wenden-und-ruckwartsfahren-in-der-einbahnstrasse-verboten
    https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ru_004/wenden-und-ruckwartsfahren-auf-autostrassen-und-autobahnen-verboten
    https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ru_005/wenden-und-ruckwartsfahren-im-tunnel-verboten
    https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/kre_006/kreisverkehrsplatz
    https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/11/slide/ru_002/ruckwartsfahren-verboten

    Rückwärts fahren ist verboten
    -- in Einbahnstrassen (ausser Parkiermanöver und Anhänger ankuppeln)
    -- auf Autobahnen und Autostrassen
    -- in Tunnels
    -- im Kreisverkehr (Kreisel)
    -- über Bahnübergänge.


    Schlüssel

    Autoschlüssel
    -- man/frau soll immer 2 Schlüssel bei sich haben für den Fall, dass man einen Schlüssel im Fahrzeug vergisst (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.78)
    --
    Generell sollte man die Schlüsselnummer notieren, damit man bei Verlust sofort einen neuen Schlüssel bekommen kann. (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.78)

    -- Zentralveriegelung geht auch von innen her (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.82)

    -- der Schlüsselbund des Autoschlüssels darf nicht mit anderen Schlüsseln überladen sein, sonst leiert das Lenkradschloss aus (Tipp von Loh)

    Autoschlüssel: Funkschlüssel
    -- Funkschlüssel haben Druckknöpfe, die Funkschlüssel kann man persönlich einstellen, falls gewünscht (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.84-88)
    -- andere Metallschlüssel am Schlüsselbund können die Funksignale des Funkschlüssels stören (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.90)

    Autoschlüssel codieren
    -- wenn ein falsch codierter Autoschlüssel verwendet wird, startet das Auto nicht (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.89-90)
    -- nach einem Fehlversuch mit einem falsch codierten Autoschlüssel muss man 20 Sekunden warten, um dann mit einem richtig codierten Schlüssel den Motor neu zu starten (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.90)

    -- man kann Autoschlüssel mit dem Zündschloss codieren und die Codierung wieder löschen [kompliziert] (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.91-92)


    Schulbus

    (fehlendes Kapitel)

    Warnblinker beim stehenden Fahrzeug: Bei Gefahr mit Pannensignal - am Schulbus beim Ein- und Aussteigen von Kindern
    Warnblinklichter dürfen nur zur Warnung vor Gefahren am stehenden Fahrzeug zusätzlich zum Pannensignal sowie am gekennzeichneten Schulbus beim Ein- und Aussteigenlassen der Schüler verwendet werden.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/26-fahrzeugbeleuchtung)

    Schulbusse nur langsam überholen, wenn sie halten und mit Warnblinker Kinder aus- oder einsteigen lassen - oder GAR NICHT überholen
    Die Führer dürfen gekennzeichnete Schulbusse, die halten und die Warnblinklichter eingeschaltet haben, nur langsam und besonders vorsichtig überholen; nötigenfalls müssen sie halten. (aus:
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/50-verhalten-gegenueber-fussgaengern)


    Sichern des Fahrzeugs

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/42-sichern-des-fahrzeugs

    Handbremse anziehen - Licht abstellen - Motor abstellen - Gang einlegen - Lenkradschloss einrasten lassen - Kupplungstest - Fahrzeug abschliessen
    Der Führer muss das Fahrzeug vor dem Verlassen angemessen sichern.

    Der Führer hat den Motor abzustellen, wenn er das Fahrzeug verlässt. Bevor er sich entfernt, muss er es gegen das Wegrollen und gegen die Verwendung durch Unbefugte sichern.

    Also:
    Beim geschalteten Auto: Handbremse anziehen - Licht abstellen - Motor abstellen - Gang einlegen - Kupplungstest - Lenkradschloss einrasten lassen - aussteigen - Fahrzeug abschliessen
    Beim Automat: Position "P" - Handbremse anziehen - Licht ab - Motor ab - Kupplungstest - Lenkradschloss einrasten lassen - aussteigen - Fahrzeug abschliessen
    (Michael Palomino, 24.4.2022)

    Parken am Hang: Handbremse - 1. Gang einstellen - Ablenken der Räder gegen 1 Hindernis
    Im Gefälle ist die Bremse anzuziehen und eine weitere wirksame Sicherung gegen das Wegrollen zu treffen, wie Einschalten des niedrigsten Ganges oder Ablenken der Räder gegen ein Hindernis am Fahrbahnrand.

    [Beim Parken in der Steigung wird der 1. Gang, beim Parken im Gefälle wird der Rückwärtsgang eingelegt].

    Parken am Steilhang: Keil etc.
    In starken Gefällen sind die Wagen ausserdem durch Unterlegkeile oder behelfsmässige Unterlagen zu sichern.

    Parken von Lastwagen am leichten Hang: Keil
    Bei schweren Motorwagen, Anhängerzügen und losgelösten Anhängern sind auch in leichteren Gefällen Unterlegkeile anzubringen. Die Unterlagen sind vor der Wegfahrt von der Strasse zu entfernen.

    Parken mit Parkpilot (Sensoren mit Piepton)
    Bei Autos mit Parkpilot
    -- wird mit dem Rückwärtsgang wird der Parkpilot eingeschaltet, das Einschalten des Parkpiloten erfolgt mit kurzem Piepton
    -- da sind Ultraschallsensoren in der Stossstange am Heck, diese Sensoren warnen ab einem bestimmten Abstand mit Piepton
    -- Sachen ober- und unterhalb der Sensoren werden aber nicht erfasst
    -- bei ungünstigen Reflexionsbedingungen piept der Sensor bei kurzer Distanz zum Heck nicht: starker Regen, verstrahlte Gegend, oder wenn ein Objekt aus strahlenabsorbierenen Oberflächen bestehen (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.146)
    -- Sensoren muss man ausserdem regelmässig reinigen (Ford Focus, Handbuch von 2001, S.147)



    Signale (Verkehrssignale)

    -- Warnsignale / Gefahrensignale dreieckig (roter Rand)
    -- Verbotssignale: roter Rand: Durchfahrt verboten, Fahrzeugverbote, Tierverbot, Schlittelverbot etc., max. Gewicht, Höhe, Breite, Geschwindigkeiten, Richtungsverbote, Überholverbote, Wendeverbote, Mindestabstand, Halteverbot, Parkverbot, Achtung Zoll, Achtung Polizei,
    -- Vorschriftssignale: blau: obligatorische Sachen: Mindestgeschwindigkeit, Fahrtrichtungen, Spuren, Verzweigungen, Kreisel, Schneeketten
    -- Aufhebungssignale: weiss: Geschwindigkeit aufgehoben, Verbot aufgehoben
    -- Zonensignale: rechteckig:  Tempo-30-Zone, Parkierzonen, Fussgängerzone, Wohnstrasse, Spielstrasse, Veloweg, Fussweg, komb. Veloweg-Fussweg, Reitweg,
          Busfahrbahn
    -- Autobahnsignale mit Pfeilen grün (Pfeil nach unten) - gelb (Abweispfeil schräg) rot (Sperrkreuz)
    -- Vortrittssignale (Stop, kein Vortritt, Hauptstrasse, Ende der Hauptstrasse, Kreuzungssignale, roter Pfeil, Bahnübergang-Signale)
    -- Hinweissignale blau (viereckig)
    -- Ergänzungssignale (schwarz-weiss)
    -- Markierungen


    Simulatoren fehlen

    von Michael Palomino, 28.10.2022

    Es fragt sich, wieso es für das Auto fahren lernen keine Simulatoren gibt, so wie es Simulatoren für Piloten gibt.


    Steile Strassen und Bergstrassen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/43-steile-strassen-und-bergstrassen

    Kreuzen und Ausweichstellen
    Können auf steilen Strassen und Bergstrassen gleichartige Fahrzeuge nicht kreuzen, so muss das abwärtsfahrende Fahrzeug zurückfahren, ausser das andere befinde sich nahe bei einer Ausweichstelle.

    Vortritt beim Kreuzen: Lkw / Auto mit Anhänger - Bus - Lkw - Autos
    Ist auf schmaler Strasse das Kreuzen nicht möglich, so haben Anhängerzüge den Vortritt vor andern Fahrzeugen, schwere Motorfahrzeuge vor leichten und Gesellschaftswagen vor Lastwagen.

    Bremsen bei Gefälle schonen
    Auf Strassen mit starkem Gefälle und auf Bergstrassen ist so zu fahren, dass die Bremsen nicht übermässig beansprucht werden.

    -- also in einem niedrigen Gang fahren
    -- nicht im Leergang fahren.

    Lkw-Kolonne in den Bergen
    Folgen sich auf Bergstrassen schwere Motorwagen kurz hintereinander und ist das Kreuzen schwierig, so haben ihre Führer den Gegenverkehr auf nachfolgende Wagen aufmerksam zu machen.

    Verkehrszeichen "Starke Steigung" und "Gefährliches Gefälle"
    Die Signale «Gefährliches Gefälle» und «Starke Steigung» warnen vor Strecken mit einer Neigung oder Steigung von mindestens 10 Prozent; auf den Signalen wird die grösste Neigung oder Steigung der Strecke angegeben.

    Verkehrszeichen "Bergpoststrasse": Postauto-Chauffeure können Verkehr regeln
    Das Signal «Bergpoststrasse» kennzeichnet Strassen, auf denen der Führer bei schwierigem Kreuzen und Überholen die Zeichen und Weisungen der Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Linienverkehr beachten muss. Wo diese Pflicht aufhört, steht das Signal «Ende der Bergpoststrasse».

    Ergänzung: Rückwärts bergauf fahren üben!
    In Berggebieten kann es vorkommen, dass man rückwärts bergauf fahren muss. Deswegen sollte das genügend geübt werden.
    Michael Palomino, 28.10.2022


    Strassenbahn Tram Schienenfahrzeuge


    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/44-strassenbahn

    Tram hat immer Vortritt
    Der Strassenbahn ist das Geleise freizugeben und der Vortritt zu lassen.

    Tramsignale
    Das Signal «Strassenbahn» warnt vor Strassenbahnen, namentlich vor Kreuzungen mit Strassenbahnen innerorts.

    Ausserorts werden Kreuzungen mit Strassenbahnen als Bahnübergänge signalisiert.

    Linksabbiegen auf Tramspur
    Wenn keine Strassenbahn herannaht, dürfen Linksabbieger zum Einspuren deren Fahrraum benützen.

    Verkehrszeichen Überholverbot: Auto/Lkw/Bus/Tram überholen verboten
    Das Signal «Überholen verboten» untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurig fahrenden Motorfahrzeugen und Strassenbahnen zu überholen.

    Tram rechts überholen
    Die fahrende Strassenbahn [die in der Strassenmitte fährt] wird rechts überholt. Wenn dies nicht möglich ist, darf sie links überholt werden. An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbei gefahren werden.

    Tram links auf Gegenfahrbahn überholen auf kreuzungsfreien Strecken
    Die Strassenbahn, die nicht am Strassenrand fährt, darf links nur überholt werden, wo keine Strasse einmündet und wenn jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

    Besondere Situationen

    Fährt die Strassenbahn links, so muss der in der gleichen Richtung fahrende Fahrzeugführer genügend Raum lassen, damit der Gegenverkehr links ausweichen kann.

    Der Fahrzeugführer hat nötigenfalls nach links auszuweichen, wenn ihm am rechten Strassenrand eine Strassenbahn entgegenkommt.

    Fährt die Strassenbahn auf der Nebenstrasse, so hat sie den Fahrzeugen auf der Hauptstrasse den Vortritt zu gewähren.


    Strassenbahn und Tram: Verhalten bei Tramhaltestellen

    Distanz zur Haltestelltafel 10m zum Parkieren - bis 10m nur Ein- und Aussteigen
    Näher als 10 m vor und nach Haltestelltafeln öffentlicher Verkehrsbetriebe ist das Halten nur erlaubt zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht behindert werden.

    Halten auf Trottoir bei Haltestellen VERBOTEN
    Bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsbetriebe ist jegliches Halten auf dem angrenzenden Trottoir untersagt.

    Durch Tramhaltestelle fahren
    Die Durchfahrt zwischen Haltestelle-Inseln ist gestattet, wenn keine Strassenbahn sich dort befindet oder herannaht; auf Fussgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen.

    Halten auf Tramgleis VERBOTEN - Distanz 1,5m
    Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Strassenbahngeleise und nicht näher als 1,50 m neben der nächsten Schiene halten.

    Tramhaltestellen: Halten hinter dem Tram Abstand min. 2m
    Beim Warten hinter der stillstehenden Strassenbahn ist ein Abstand von wenigstens 2 m frei zu lassen.

    Tramhaltestellen ohne Insel: Fussgängervortritt
    Müssen bei Haltestellen ohne Schutzinsel die Fahrgäste einer Bahn oder Strassenbahn auf die Verkehrsseite aussteigen, so haben die auf der gleichen Strassenhälfte verkehrenden Fahrzeuge zu halten, bis die Fahrgäste die Fahrbahn freigegeben haben [bis keiner mehr aussteigt und keiner mehr kommt].

    Tramhaltestellen: Langsames Überholen
    Die haltende Strassenbahn darf nur in langsamer Fahrt gekreuzt und überholt werden. Sie wird, wo eine Schutzinsel vorhanden ist, rechts überholt, sonst nur links.

    Tragen von Schutzhelmen bei Motos

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/45-tragen-von-schutzhelmen

    Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen sowie von Kleinmotorrädern müssen während der Fahrt nach den Bestimmungen des ECE-Reglements Nr. 2217 geprüfte Schutzhelme tragen.

    Die Führer von Motorfahrrädern müssen während der Fahrt typengeprüfte Schutzhelme tragen.


    Tragen von Sicherheitsgurten

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/46-tragen-von-sicherheitsgurten

    In Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbussen und leichten Sattelschleppern müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen.

    Kindersitz bis 7 Jahre - Kinder-Sicherheitsgurte 7 bis 12 Jahre
    Kinder unter sieben Jahren müssen auf Sitzen neben dem Führer mit einer ECE-geprüften oder einer vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation anerkannten anderen Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert sein. Kinder von sieben bis zwölf Jahren müssen auf allen Plätzen mit einer solchen Vorrichtung oder den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert sein; werden auf den Sitzen hinter dem Führer mehr Kinder in diesem Alter mitgeführt, als dort Plätze bewilligt sind, sind mindestens so viele zu sichern, als Sicherheitsgurten vorhanden sind.


    Treibstoff sparen

    -- der Motor erwärmt sich am schnellsten beim Fahren, man sollte also nicht den Motor im Stehen "anwärmen"
    -- niedertourig fahren
    -- 3/4 der Höchstgeschwindigkeit ergibt bis zu 50% weniger Treibstoffverbrauch
    -- beim Kolonnenfahren sanft fahren, um überflüssige Halte- und Anfahrvorgänge zu vermeiden
    -- Pneudruck kontrollieren und an die Lasten im Auto anpassen
    -- das Fahrzeug regelmässig warten
     (Bedienungsanleitung Ford Focus 2001, S. 138)


    Tunnel

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/47-tunnel

    Das Tunnelsignal VOR dem Tunnel
    Das Signal «Tunnel» kennzeichnet eine durch einen Tunnel verlaufende Strecke, auf der die besonderen Regeln für den Verkehr in Tunneln gelten [Licht an, 80 km/h Höchstgeschwindigkeit, Wendeverbot etc.].

    Begrenzte Höhe im Tunnel und anderswo
    Das Signal «Höchsthöhe» schliesst Fahrzeuge aus, deren Höhe mit der Ladung den angegebenen Wert übersteigt.

    Es steht vor Unterführungen, Tunneln, Galerien, gedeckten Brücken, in die Fahrbahn hineinragenden Bauwerken und dergleichen beim Hindernis selbst, wenn Fahrzeuge von 4 m Höhe die Stelle nicht gefahrlos passieren können. Bei der letzten Umfahrungsmöglichkeit wird es als Vorsignal aufgestellt.

    [Vor Tunneln und Unterführungen fehlt in der Schweiz oft eine Höhenkontrolle mit einem Kontrollbalken über der Fahrbahn. Für diesen wichtigen Höhenkontroll-Balken hat die arme Schweiz KEIN Geld].
    Retour fahren, Manöver+Überholen sind im Tunnel VERBOTEN
    In Tunneln ist das Rückwärtsfahren und das Wenden untersagt, ebenso das Überholen von mehrspurigen Motorfahrzeugen in einer Fahrrichtung, in der nur ein Fahrstreifen besteht.

    Immer Abblendlicht
    Die Führer von Motorfahrzeugen und Fahrrädern müssen die Abblendlichter einschalten, auch wenn der Tunnel beleuchtet ist.

    Anhalten nur im Notfall
    Fahrzeugführer dürfen in Tunneln nur in Notfällen halten. Der Motor ist unverzüglich abzustellen.

    Schlecht belüftete Tunnel: feucht wie eine Pilzzucht
    Es gibt in der Schweiz gewisse Gemeinden, die Strom "sparen", indem sie Tunnels schlecht oder gar nicht belüftet. So ein Tunnel ist der Tunnel von Grellingen im Kanton Basel-Land. Dieser Tunnel bei schlechter oder stillgelegter Belüftung
    -- stinkt wie ein Vergaser
    -- ist so feucht wie eine Pilzzucht, von aussen können die Scheiben beschlagen und man muss die Scheibenwischer laufen lassen.
    (Michael Palomino, 24.4.2022)

    Überholen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/48-ueberholen

    Es ist links zu überholen.

    [Vor dem Überholen wird links in den Spiegel geschaut und mit Blick zurück der tote Winkel kontrolliert. Erst dann wird geblinkt und ausgeschert].

    Tram überholen
    Die fahrende Strassenbahn wird rechts überholt. An fahrenden Strassenbahnen darf rechts vorbeigefahren werden. Wenn dies nicht möglich ist, darf sie links überholt werden.

    Die haltende Strassenbahn darf nur in langsamer Fahrt überholt werden. Sie wird, wo eine Schutzinsel vorhanden ist, rechts überholt, sonst nur links.

    Einbahnstrasse mit Tram: rechts oder links überholen
    An Verkehrsinseln und Hindernissen sowie an der fahrenden Strassenbahn darf rechts oder links vorbeigefahren werden.
    (aus: https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/22-einbahnstrassen)

    Verkehrssignal "Überholen verboten"
    Das Signal «Überholen verboten» untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen.

    [Es dürfen also überholt werden: Velos, Motos, Fussgänger, Kinderwagen etc.].

    Verkehrssignal "Überholen für Lastwagen verboten" ab 3,5 Tonnen - Autobus darf überholen - Fahrzeuge bis 30 km/h darf man überholen
    Das Signal «Überholen für Lastwagen verboten» untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige fahrende Motorfahrzeuge und Strassenbahnen zu überholen; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.

    Trotz der Überholverbots-Signale dürfen die Führer, sofern gefahrlos möglich, Motorfahrzeuge überholen, die nicht schneller als 30 km/h fahren können (Motoreinachser, Motorhandwagen, Motorkarren, Arbeitskarren, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge).

    Ende des Überholverbots
    Die signalisierten Überholverbote werden mit den Signalen «Ende des Überholverbotes» und «Ende des Überholverbotes für Lastwagen» aufgehoben.

    Überholen: Richtig überholen

    Überholen: Kontrolle vorn - Innenspiegel - Aussenspiegel - Seitenblick - Blinker
    Zum Überholen nicht zu nahe auf das voranfahrende Fahrzeug aufschliessen. Dadurch wird die Sicht und die Beschleunigungsmöglichkeit besser.

    Zuerst nach vorne beobachten, ob die benötigte Überholstrecke frei ist und ob vor allem auch der Gegenverkehr ein gefahrloses Überholen erlaubt.

    Blick in die Spiegel! Nicht überholen wenn schon ein anderes Fahrzeug von hinten zum Überholen angesetzt hat. Seitenblick! Wenn alles in Ordnung Zeichen geben (blinken). Vorsichtig ausschwenken.

    Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekanntzugeben. Dies gilt namentlich für das Überholen und das Wenden.

    Der Fahrzeugführer, der überholen will, muss vorsichtig ausschwenken und darf nachfolgende Fahrzeuge nicht behindern.

    Nach dem Überholen hat der Fahrzeugführer wieder einzubiegen, sobald für den überholten Strassenbenützer keine Gefahr mehr besteht.

    Überholen ist immer ein Risiko! Darum nicht überholen, wenn kurz darauf angehalten oder abgebogen wird!

    Überholen: Regel 20km/h Geschwindigkeitsunterschied
    Zum Überholen soll die Geschwindigkeitsdifferenz vom überholenden zum überholten Fahrzeug mindestens 20 km/h betragen (Berechnung des Überholungsweges).

    Das Wechseln auf andere Fahrstreifen zum Überholen ist auf Einspurstrecken untersagt, ausgenommen auf Fahrstreifen, die mit den gleichen Fahrzielen bezeichnet sind.

    Der Überholweg
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/5/slide/ue_003/berechnung-des-uberholwegs)

    Sie wollen überholen und fahren 80 km/h. Das zu überholende Auto fährt 60 km/h. Überholweg: (80x80) : (80-60) = 6400 : 20 = 320m

    Hauptrisiko: Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf der Gegenspur
    Viele gefährliche Situationen entstehen aus einer falschen Einschätzung des Überholweges. Gerade die Geschwindigkeit entgegenkommender Fahrzeuge ist schwierig zu beurteilen.

    Überholen in Kolonnen
    Beim Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist das Rechts vorbeifahren an andern Fahrzeugen gestattet, sofern diese nicht halten, um Fussgängern den Vortritt zu lassen. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist jedoch untersagt.

    Überholen auf Kreuzungen nur bei Vortrittsrecht
    Im Bereich von Strassenverzweigungen, wo der Fahrzeugführer die einmündenden Strassen nicht überblicken kann, darf er nur überholen, wenn er sich auf einer Strasse mit Vortrittsrecht befindet oder der Verkehr durch Polizei oder Lichtsignale geregelt wird.

    KEIN Überholen bei Gegenverkehr, Hindernissen oder Querverkehr
    Er darf nicht überholen, wenn sich vor dem voranfahrenden Fahrzeug Hindernisse befinden, wie Baustellen, eingespurte Fahrzeuge oder Fussgänger, welche die Strasse überqueren.

    Schulbusse nur langsam überholen, wenn sie halten und mit Warnblinker Kinder aus- oder einsteigen lassen - oder GAR NICHT überholen
    Die Führer dürfen gekennzeichnete Schulbusse, die halten und die Warnblinklichter eingeschaltet haben, nur langsam und besonders vorsichtig überholen; nötigenfalls müssen sie halten.

    KEIN Überholen: Trauerzüge - unübersichtliche Kurven - vor Bahnübergängen ohne Schranken - vor Kuppen - ohne Vortritt auf Kreuzungen
    Trauerzüge werden in der Regel nicht überholt.

    In unübersichtlichen Kurven, auf und unmittelbar vor Bahnübergängen ohne Schranken sowie vor Kuppen darf nicht überholt werden, auf Strassenverzweigungen nur, wenn sie übersichtlich sind und das Vortrittsrecht anderer nicht beeinträchtigt wird.

    KEIN Überholen: Wenn der Vordermann den linken Blinker stellt - vor Fussgängerstreifen
    Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden, wenn der Führer die Absicht anzeigt, nach links abzubiegen, oder wenn er vor einem Fussgängerstreifen anhält, um Fussgängern das Überqueren der Strasse zu ermöglichen.

    Fahrzeuge, die zum Abbiegen nach links eingespurt haben, dürfen nur rechts überholt werden.

    Panzer überholen: Abstand min. 1m
    Fahrzeugführer müssen beim Überholen von Raupenfahrzeugen einen seitlichen Abstand von mindestens 1 m einhalten. Auf schmalen Strassen dürfen sie erst überholen, wenn ihnen der Führer des Raupenfahrzeugs die Strasse freigegeben hat. Dieser hat das Überholen zu erleichtern, nötigenfalls durch Halten.

    Fussgängerkolonnen überholen: langsam
    Kreuzen und Überholen von Fussgängerkolonnen sind nur in langsamer Fahrt gestattet.

    Hindernisse auf der Gegenspur überholen
    Überholen und Vorbeifahren an Hindernissen ist nur gestattet, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Im Kolonnenverkehr darf nur überholen, wer die Gewissheit hat, rechtzeitig und ohne Behinderung anderer Fahrzeuge wieder einbiegen zu können.

    Wer überholt, muss auf die übrigen Strassenbenützer, namentlich auf jene, die er überholen will, besonders Rücksicht nehmen.

    Das Überholen ermöglichen: allgemein
    Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.

    Das Überholen ermöglichen: Lastwagen in Kolonne - Wohnwagen etc.
    Die Führer schwerer Motorwagen haben ausserorts den schnelleren Motorfahrzeugen das Überholen angemessen zu erleichtern, indem sie ganz rechts fahren, unter sich einen Abstand von wenigstens 100 m wahren und nötigenfalls auf Ausweichplätzen halten. Dies gilt auch für andere Motorfahrzeuge, wenn sie langsam fahren.

    3faches Überholen auf breiter Strasse
    Der Fahrzeugführer darf kein Fahrzeug überholen, das ein anderes Fahrzeug überholt, ausser wenn eines der überholten Fahrzeuge ein Motorrad oder Fahrrad und die Strasse breit und übersichtlich ist oder wenn er sich auf einer richtungsgetrennten Strasse mit mindestens drei Fahrstreifen in der gleichen Richtung befindet.

    Bei breiter Spur: Auch Überholen in Kurven und vor Kuppen
    Wenn die Benützer der eigenen Fahrbahnhälfte nicht behindert werden [und die Fahrbahn breit genug ist], darf rechts von Sicherheitslinien auch in Kurven und vor Kuppen überholt werden.

    KEIN Überholen vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen
    ausser es ist ein schmales Fahrzeug zu überholen (Velo) und es ist eine breite Spur vorhanden und die Sicherheitslinie in der Mitte muss nicht überfahren werden.
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/5/slide/ue_008/uberholen-verboten
    https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/5/slide/ue_020/uberholen-erlaubt)

    KEIN Überholen auf unbeschrankten Bahnübergängen
    Auf Bahnübergängen ohne Schranken darf der Fahrzeugführer niemanden überholen, ausgenommen Fussgänger und Radfahrer bei guter Übersicht.

    KEIN Überholen vor unbeschrankten Bahnübergängen
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/5/slide/ue_012/uberholen-verboten)

    Vor Bahn- und Tramübergängen ohne Barrieren ist das Überholen verboten. Ausgenommen sind Fussgänger, Radfahrer und Benutzer von fahrzeugähnlichen Geräten auf zwei Rädern [Trottinet, Roller Blades, Skate Board].

    Ergänzung: Rechts überholen ist erlaubt, wenn...
    (https://auto.itheorie.ch/de/autotheory/5/slide/ue_016/rechts-vorbei-fahren)

    In den folgenden Fällen dürfen Sie rechts vorbeifahren:

    • Beim Fahren in Kolonnen
    • Bei Einfahrten auf Autobahnen auf dem Beschleunigungsstreifen
    • Vor Ausfahrten auf dem Verzögerungsstreifen
    • Auf Einspurstrecken, für die unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind


    Verhalten bei Unfällen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/49-verhalten-bei-unfaellen

    Unfälle - Pannen - Ladung herabgefallen - ausgeflossenes Öl - Sicherheitsmassnahmen treffen - Polizei und ev. Bahnverwaltung informieren
    Entstehen durch Unfälle, Fahrzeugpannen, herabgefallene Ladungen, ausgeflossenes Öl usw. Verkehrshindernisse oder andere Gefahren, so müssen die Beteiligten, namentlich auch Mitfahrende, sofort Sicherheitsmassnahmen treffen [Schutzweste anziehen, Pannendreieck setzen, alarmieren].

    Die Polizei ist sofort zu benachrichtigen, wenn eine Gefahr nicht unverzüglich beseitigt werden kann, namentlich auch, wenn ausfliessende Flüssigkeiten offene Gewässer oder Grundwasser verunreinigen könnten. Wird der Bahnbetrieb behindert, z.B. wenn Fahrzeuge oder Ladungen auf Bahnanlagen fallen, so ist die Bahnverwaltung sofort zu verständigen.

    Die Führer von Feuerwehr-, Sanitäts- und Polizeifahrzeugen auf dringlicher Fahrt und die Führer von Fahrzeugen öffentlicher Verkehrsbetriebe im fahrplanmässigen Verkehr dürfen weiterfahren, wenn die Hilfe an Verletzte und die Feststellung des Sachverhaltes gewährleistet sind.

    [Unfälle verursachen Stau - immer Radio anschalten auf Autobahnen, oder im Stau auf Autobahnen]

    Polizei rufen ohne Meldepflicht
    Will ein Geschädigter die Polizei beiziehen, obwohl keine Meldepflicht besteht, so haben die übrigen Beteiligten bei der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken, bis sie von der Polizei entlassen werden.

    Unfall mit Kreidezeichnung
    Die Lage an der Unfallstelle darf bis zum Eintreffen der Polizei nur verändert werden zum Schutz von Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs. Die ursprüngliche Lage soll vorher auf der Strasse angezeichnet werden.

    Am Unfall nicht beteiligte Personen helfen namentlich, indem sie Arzt und Polizei rufen oder holen, Verletzte transportieren oder den Verkehr sichern.

    Keine Polizei bei geringen Schürfungen oder Prellungen
    Die Meldung an die Polizei ist nicht erforderlich bei kleinen Schürfungen oder Prellungen; der Schädiger muss aber dem Verletzten Namen und Adresse angeben. Die Polizei muss ebenfalls nicht beigezogen werden, wenn nur der Fahrzeugführer, seine Angehörigen oder Familiengenossen geringfügig verletzt wurden und keine Drittpersonen am Unfall beteiligt sind.

    Bei Unfällen mit Personenschaden ist die Polizei sofort zu benachrichtigen, wenn jemand äussere Verletzungen aufweist oder wenn mit inneren Verletzungen zu rechnen ist. 

    Keine Gaffer
    Schaulustige dürfen sich nicht bei Unfallstellen aufhalten und keine Fahrzeuge in der Nähe parkieren.

    Radiodurchsagen suchen Zeugen oder Beteiligte
    Erfährt ein Fahrzeugführer erst nachträglich, dass er an einem Unfall beteiligt war oder beteiligt sein könnte, so hat er unverzüglich zur Unfallstelle zurückzukehren oder sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.


    Verhalten gegenüber Fussgängern

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/50-verhalten-gegenueber-fussgaengern

    Fussgängervortritt auf Fussgängerstreifen
    Den Fussgängern ist das überqueren der Fahrbahn in angemessener Weise zu ermöglichen.

    Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muss der Fahrzeugführer jedem Fussgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will. Er muss die Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten, damit er dieser Pflicht nachkommen kann.

    Die Leute am Steuer müssen die blaue Tafel "Fussgängerstreifen" schon von 100m Entfernung aus erkennen, um die Situation dann zu überblicken, wenn
    -- ev. wilde Kinder mit Trottinett ohne zu schauen über den Fussgängerstreifen fahren
    -- ev. wilde JoggerInnen ohne zu schauen über den Fussgängerstreifen fahren
    -- ev. Zombies mit Handy und Kopfhörern den Fussgängerstreifen ohne zu schauen überqueren.
    (Michael Palomino, 24.4.2022)

    Fussgängervortritt an Ampelkreuzungen bei Grün mit gelbem Blinklicht
    Bei Verzweigungen mit Verkehrsregelung haben abbiegende Fahrzeugführer den Fussgängern für das Überschreiten der Querstrasse den Vortritt zu lassen. Dies gilt bei Lichtsignalen nicht, wenn die Fahrt durch einen grünen Pfeil freigegeben wird und kein gelbes Warnlicht blinkt.

    Fussgängerrecht zum Überqueren der Strasse bei langer Kolonne OHNE Fussgängerstreifen
    Ausserhalb von Fussgängerstreifen haben die Fussgänger den Fahrzeugen den Vortritt zu lassen. Aber: Auf Strassen ohne Fussgängerstreifen hat der Fahrzeugführer im Kolonnenverkehr nötigenfalls zu halten, wenn Fussgänger darauf warten, die Fahrbahn zu überschreiten.

    Blinde mit hohem, weissen Stock haben IMMER Fussgängervortritt
    Und: Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.

    Schulbusse nur langsam überholen, wenn sie mit Warnblinker halten und Kinder aus- oder einsteigen lassen - oder GAR NICHT überholen
    Die Führer dürfen gekennzeichnete Schulbusse, die halten und die Warnblinklichter eingeschaltet haben, nur langsam und besonders vorsichtig überholen; nötigenfalls müssen sie halten.

    ÖV-Haltestellen mit Fussgängern nur langsam passieren - ev. anhalten
    An den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist auf ein- und aussteigende Personen Rücksicht zu nehmen. [Wer aufs Tram rennt, darf das und die Autos müssen halten].

    Fussgängerkolonnen nicht unterbrechen
    Wenn geschlossene Kolonnen von Fahrzeugen oder Fussgängern eine Fahrbahn überqueren, dürfen sie nicht unterbrochen werden. Bei Verzweigungen ist ihnen nach Möglichkeit der Vortritt zu gewähren.

    Fussgängerkolonnen nur langsam kreuzen oder nur langsam überholen
    Kreuzen und Überholen von Fussgängerkolonnen sind nur in langsamer Fahrt gestattet.

    Fussgänger auf dem Trottoir haben Vortritt
    Muss mit einem Fahrzeug das Trottoir benützt werden, so ist der Führer gegenüber den Fussgängern zu besonderer Vorsicht verpflichtet; er hat ihnen den Vortritt zu lassen.


    Vermeiden von Belästigungen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/51-vermeiden-von-belaestigungen

    Vermeidung von Lärm, Staub, Rauch, Geruch, Erschrecken vor allem in Wohngebieten und Erholungsgebieten
    Der Fahrzeugführer hat jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenützern und Anwohnern, namentlich durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch, zu unterlassen und das Erschrecken von Tieren möglichst zu vermeiden.

    Das Signal «Spital» zeigt an, dass sich in der Nähe ein Spital, ein Pflegeheim oder eine ähnliche Anstalt befindet. Der Führer muss besonders rücksichtsvoll fahren.

    Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:

    • andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen und
    • Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;
    • hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;
    • zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren
    • fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
    • zu schnelles Fahren, namentlich mit metallbereiften Fahrzeugen, beim Mitführen von
    • unbefestigte Ladungen und in Anhängern, beim Befahren von Kurven und Steigungen;
    • unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen sowie Mitführen von Kannen und ähnlichen lärmerzeugenden Ladungen ohne Befestigung [Friesieren des Auspuffs etc.] oder Zwischenlagen;
    • Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dgl.;
    • Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.

    Illegale Verhaltensweisen und die Polizei
    Stellt die Polizei Fahrzeuge im Verkehr fest, die nicht zugelassen sind, oder deren Zustand oder Ladung den Verkehr gefährden, oder die vermeidbaren Lärm erzeugen, so verhindert sie die Weiterfahrt. Sie kann den Fahrzeugausweis abnehmen und nötigenfalls das Fahrzeug sicherstellen.

    Rauch vermeiden
    Motorfahrzeuge sind so zu unterhalten und zu benützen, dass sie keinen vermeidbaren Rauch entwickeln.

    Abgase beim Halten vermeiden
    Der Motor ist auch bei kürzeren Halten abzustellen, wenn dies das Wegfahren nicht verzögert.

    Spritzen in Pfützen und Schneematsch vermeiden
    Der Fahrzeugführer hat auf staubigen, schmutzigen oder nassen Strassen, besonders bei Schneeschmelze, so zu fahren, dass Strassenbenützer und Anwohner nicht belästigt werden.


    Vortritt

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/52-vortritt

    Rechtsvortritt
    Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen haben den Vortritt, auch wenn sie von links kommen. Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder durch die Polizei.

    Unter den Nebenstrassen gilt Rechtsvortritt.

    Vor dem Abbiegen nach links ist den entgegenkommenden Fahrzeugen der Vortritt zu lassen.

    Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern; diese haben den Vortritt.

    Dem vortrittsberechtigten Verkehr in parallelen Kolonnen ist der Vortritt auch zu lassen, wenn die nähere Kolonne stillsteht.

    Führer motorloser Fahrzeuge, Radfahrer, Reiter sowie Führer von Pferden und anderen grösseren Tieren sind den Motorfahrzeugführern beim Vortritt gleichgestellt.

    In nicht geregelten Fällen, zum Beispiel wenn auf einer Verzweigung zugleich aus allen Richtungen Fahrzeuge eintreffen, haben die Führer besonders vorsichtig zu fahren und sich über den Vortritt zu verständigen.

    Hauptstrasse mit Kurve hat Vortritt
    Ändert die Hauptstrasse die Richtung und münden zugleich Nebenstrassen ein, so hat der Fahrzeugführer, der aus der Hauptstrasse in eine Nebenstrasse fährt, nur dem Gegenverkehr auf der Hauptstrasse den Vortritt zu lassen.

    Blinker auf der Hauptstrasse mit Kurve
    Der Richtungsanzeiger [Blinker] ist auch zu betätigen, wenn das Fahrzeug einer Hauptstrasse folgt, welche die Richtung ändert.
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/57-zeichengebung

    Münden am gleichen Ort zwei oder mehr Strassen mit dem Signal «Stop» oder «Kein Vortritt» in eine Strasse mit Vortrittsrecht ein, so haben die Benützer der einmündenden Strassen unter sich den Rechtsvortritt zu beachten.

    Wer aus Fabrik-, Hof- oder Garagenausfahrten, aus Feldwegen, Radwegen, Parkplätzen, Tankstellen und dergleichen oder über ein Trottoir auf eine Haupt- oder Nebenstrasse fährt, muss den Benützern dieser Strassen den Vortritt gewähren. Ist die Stelle unübersichtlich, so muss der Fahrzeugführer anhalten; wenn nötig, muss er eine Hilfsperson beiziehen, die das Fahrmanöver überwacht.

    Kreuzungssignale

    Das Signal «Hauptstrasse» kennzeichnet Strassen mit Vortritt und zeigt dem Führer an, dass auf den folgenden Verzweigungen der gesetzliche Rechtsvortritt aufgehoben ist. Auf solchen Strassen gelten die besonderen Verkehrsregeln für Hauptstrassen.

    Das Signal «Ende der Hauptstrasse» zeigt an, dass der Vortritt aufgehoben ist und bei Verzweigungen wiederum der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.

    Das Signal «Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt» zeigt dem Führer von Fahrzeugen an, dass er bei der nächsten Verzweigung vortrittsberechtigt ist.

    Bremsen zum Vortritt gewähren
    Wer zur Gewährung des Vortritts verpflichtet ist, darf den Vortrittsberechtigten in seiner Fahrt nicht behindern. Er hat seine Geschwindigkeit frühzeitig zu mässigen und, wenn er warten muss, vor Beginn der Verzweigung zu halten.

    Vortritt bei Stop-Signal
    Das Signal «Stop» verpflichtet den Führer, anzuhalten und den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren. Dieses Signal ist bei Verzweigungen mit Lichtsignalanlagen nur zu beachten, wenn der Verkehr nicht durch Lichtsignale geregelt wird.

    Signal "Kein Vortritt"
    Das Signal «Kein Vortritt» verpflichtet den Führer, den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren. Dieses Signal ist bei Verzweigungen mit Lichtsignalanlagen nur zu beachten, wenn der Verkehr nicht durch Lichtsignale geregelt wird.

    Signal "Verzweigung mit Rechtsvortritt" [Dreiecksignal mit x]
    Das Signal «Verzweigung mit Rechtsvortritt» [Dreiecksignal mit x] kündigt auf Nebenstrassen eine Verzweigung an, bei der der gesetzliche Rechtsvortritt gilt. Dieses Signal wird nur aufgestellt: wenn der Führer die von rechts einmündende Strasse nicht rechtzeitig erkennen kann oder wenn nach mehreren Verzweigungen, die mit dem Signal «Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt» versehen sind, eine Verzweigung folgt, bei der der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.

    Signal "Hauptstrasse" und "Hauptstrasse mit Kurve" ("Richtung der Hauptstrasse")
    Die den Signalen «Stop», «Kein Vortritt» und «Hauptstrasse» beigefügte Zusatztafel «Richtung der Hauptstrasse» [Hauptstrasse = Kurve] zeigt den Verlauf einer die Richtung ändernden Hauptstrasse an. In Verbindung mit den Signalen «Stop» und «Kein Vortritt» kündigt sie dem Führer auf der Strasse, deren Vortritt aufgehoben ist, an, dass er den Fahrzeugen den Vortritt lassen muss, die auf der Hauptstrasse verbleiben oder diese verlassen. Der breite Strich stellt die Hauptstrasse dar.

    Blinker auf der Hauptstrasse mit Kurve
    Der Richtungsanzeiger [Blinker] ist auch zu betätigen, wenn das Fahrzeug einer Hauptstrasse folgt, welche die Richtung ändert.
    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/57-zeichengebung

    Manöver haben KEINEN Vortritt
    Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern; diese haben den Vortritt.

    Tram hat immer Vortritt, ausser das Tram kommt von einer Nebenstrasse in eine Hauptstrasse
    Der Strassenbahn ist das Geleise freizugeben und der Vortritt zu lassen. Fährt Die Strassenbahn auf der Nebenstrasse, so hat sie den Fahrzeugen auf der Hauptstrasse den Vortritt zu gewähren.

    Vortritt auf der Autobahn
    Benützer der Autobahnen und Autostrassen haben den Vortritt vor Fahrzeugen auf den Zufahrtsstrecken.

    Vortritt von Velos auf Radwegen
    Ausserhalb von Verzweigungen, z.B. bei Einfahrten zu Liegenschaften, müssen Führer anderer Fahrzeuge beim Überqueren von Radwegen oder Radstreifen den Radfahrern den Vortritt lassen.

    Verläuft ein Radweg in einem Abstand von nicht mehr als 2 m entlang einer Fahrbahn für den Motorfahrzeugverkehr, gelten bei Verzweigungen für die Radfahrer die gleichen Vortrittsregeln wie für die Fahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn. Die Motorfahrzeugführer der anliegenden Fahrbahn haben beim Abbiegen den Radfahrern den Vortritt zu gewähren.

    Ausserhalb von Verzweigungen, z.B. bei Einfahrten zu Liegenschaften, müssen Führer anderer Fahrzeuge beim Überqueren von Radwegen oder Radstreifen den Radfahrern den Vortritt lassen.

    Vortritt bei Kreisverkehr
    Vor der Einfahrt in einen Kreisverkehrsplatz muss der Führer die Geschwindigkeit mässigen und den im Kreis von links herannahenden Fahrzeugen den Vortritt lassen.

    Vortritt, wenn die Sicht auf eine Kreuzung verdeckt ist
    Der Vortrittsberechtigte hat auf Strassenbenützer Rücksicht zu nehmen, welche die Strassenverzweigungen erreichten, bevor sie ihn erblicken konnten [und wenn sie schon halb auf der Strasse sind].


    Warndreieck (Pannendreieck, Pannensignal)


    siehe Pannensignal


    Warnsignale

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/53-warnsignale

    Warnung vor Gefahrenstelle: Person oder Pannendreieck
    Wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert, hat der Fahrzeugführer die übrigen Strassenbenützer zu warnen. Unnötige und übermässige Warnsignale sind zu unterlassen.

    [Möglich sind Pannendreieck oder Warnlampen].

    Huperei nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert
    Der Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass akustische Warnsignale oder Lichtsignale (auch tagsüber) möglichst nicht notwendig sind. Er darf solche Signale nur geben, wo die Sicherheit des Verkehrs es erfordert.

    Hupen bei Kindern "im Bereich der Strasse"
    Der Fahrzeugführer hat akustische Warnsignale zu geben, wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten und vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts.

    Hupen ab Dunkelheit nur im Notfall
    Nach Eintritt der Dunkelheit dürfen nur Lichtsignale gegeben werden. Akustische Warnsignale sind nur in Notfällen zulässig.

    Hupen als Rufzeichen ist VERBOTEN
    Rufzeichen mit der Warnvorrichtung sind untersagt.


    Wegfahren Rückwärtsfahren Wenden

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/54-wegfahren-rueckwaertsfahren-wenden

    1. Das Wegfahren

    Wegfahren, ohne andere zu gefährden
    Der Fahrzeugführer hat sich vor dem Wegfahren zu vergewissern, dass er keine Kinder oder andere Strassenbenützer gefährdet [Blick in Rückspiegel, Blick zurück, Blinker, wegfahren].

    Bei Fahrzeugen mit beschränkter Sicht nach hinten ist zum Rückwärtsfahren eine Hilfsperson beizuziehen, wenn nicht jede Gefahr ausgeschlossen ist.

    Der ÖV-Bus hat Vortritt bei der Wegfahrt von einer Haltestelle
    Kündigt der Führer eines Busses im Linienverkehr innerorts bei einer gekennzeichneten Haltestelle mit den Richtungsblinkern an, dass er wegfahren will, so müssen die von hinten herannahenden Fahrzeugführer nötigenfalls die Geschwindigkeit mässigen oder halten, um ihm die Wegfahrt zu ermöglichen; dies gilt nicht, wenn sich die Haltestelle am linken Fahrbahnrand befindet. Der Busführer darf die Richtungsblinker erst betätigen, wenn er zur Wegfahrt bereit ist; er muss warten, wenn von hinten herannahende Fahrzeuge nicht rechtzeitig halten können.

    2. Das Retourfahren


    Retour fahren
    Rückwärts darf nur im Schrittempo gefahren werden.

    Retour fahren auf der Gegenfahrbahn ab ca.20m
    Muss auf unübersichtlichen Strassen oder über eine längere Strecke rückwärtsgefahren werden, so ist die Strassenseite zu benützen, die für den Verkehr in gleicher Richtung bestimmt ist (ca. 20m).

    Retour fahren mit Abblendlicht
    Die Fernlichter sind beim Rückwärtsfahren auf Abblendlichter umzuschalten.

    KEIN Retourfahren im Tunnel, in Einbahnstrassen, auf Autobahnen, auf Bahnübergängen, über unübersichtliche Kreuzungen
    In Tunneln ist das Rückwärtsfahren und das Wenden untersagt.

    Auf Einbahnstrassen darf der Fahrzeugführer nicht rückwärtsfahren, ausser beim Parkieren, Ankuppeln von Anhängern u. dgl.

    Auf Autobahnen und Autostrassen sind Wenden und Rückwärtsfahren untersagt.

    Das Rückwärtsfahren über Bahnübergänge und unübersichtliche Strassenverzweigungen ist untersagt.

    Blinken beim Retourfahren
    Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekanntzugeben. Dies gilt namentlich für:

    • das Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen;
    • das Überholen und das Wenden;
    • das Einfügen eines Fahrzeuges in den Verkehr und das Anhalten am Strassenrand


    3. Das Wenden

    Wendemanöver
    Der Führer vermeidet es, das Fahrzeug auf der Fahrbahn zu wenden. An unübersichtlichen Stellen und bei dichtem Verkehr ist das Wenden untersagt.


    Wohnquartiere

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/55-wohnquartiere

    Auf Nebenstrassen in Wohnquartieren rücksichtsvoll fahren
    Auf Nebenstrassen in Wohnquartieren oder auf Nebenstrassen, wo der Fahrzeugverkehr nur beschränkt zugelassen ist, haben die Fahrzeugführer besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren.


    Zeichen und Weisungen der Polizei und anderer Autoritätspersonen

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/56-zeichen-und-weisungen-der-polizei

    Für das Verhalten auf der Strasse verbindlich sind die Zeichen und Weisungen
    -- der Polizei,
    -- der militärischen Verkehrsorgane,
    -- der uniformierten Angehörigen der Feuerwehr und des Zivilschutzes,
    -- der gekennzeichneten Angehörigen der Schüler-, Werk- und Kadetten-Verkehrsdienste,
    -- des Personals bei Strassenbaustellen,
    -- der Zollorgane,
    -- des Betriebspersonals bei Schienenübergängen,
    -- der Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Linienverkehr auf Bergpoststrassen [Postautochauffeure].

    Die Zeichen und Weisungen anderer Personen sind zu befolgen, wenn sie zur Abwendung einer Gefahr oder zur Regelung einer schwierigen Verkehrslage gegeben werden.

    Die Handzeichen zur Verkehrsregelung

    Hochhalten eines Armes bedeutet: Halt vor der Verzweigung für alle Richtungen Ausstrecken eines Armes bedeutet: Halt für den Verkehr von hinten.

    Seitliches Ausstrecken beider Arme bedeutet: Halt für den Verkehr von hinten und vorn.

    Heranwinken bedeutet: Freie Fahrt in der entsprechenden Richtung.

    Auf- und Abbewegen des Armes bedeutet: Verlangsamen der Fahrt.

    Signale und Markierungen sowie die Weisungen der Polizei sind zu befolgen. Die Signale und Markierungen gehen den allgemeinen Regeln, die Weisungen der Polizei den allgemeinen Regeln, Signalen und Markierungen vor.

    Wenn der Verkehr durch die Polizei geregelt wird, haben die Strassenbenützer deren Zeichen abzuwarten, ausser wenn sie sich in einer fahrenden Kolonne befinden und solange kein Haltezeichen gegeben wird.


    Zeichengebung (Blinker oder Handzeichen)

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/57-zeichengebung

    Alle Richtungsänderungen anzeigen

    Jede Richtungsänderung ist mit dem Richtungsanzeiger oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekanntzugeben.

    Der Fahrzeugführer hat alle Richtungsänderungen anzukündigen, auch das Abbiegen nach rechts. Selbst der Radfahrer, der zum Überholen eines andern ausschwenkt, hat dies anzuzeigen.

    Der Richtungsanzeiger muss betätigt werden beim:

    • Einspuren, Wechseln des Fahrstreifens und Abbiegen
    • Überholen und Wenden
    • Einfügen eines Fahrzeuges in den Verkehr und Anhalten am Strassenrand
    • Bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz und, sofern kein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bei der Fahrt im Kreis muss der Führer die Richtung nicht anzeigen. Das Verlassen des Kreises muss angezeigt werden.
    • Wenn der Führer aufgrund der Grösse seines Fahrzeugs oder der örtlichen Verhältnisse zum Rechtsabbiegen nach der Gegenseite ausholen muss, hat er dies anzuzeigen (zuerst links, dann rechts blinken).

    Der Richtungsanzeiger [Blinker] ist auch zu betätigen, wenn das Fahrzeug einer Hauptstrasse folgt, welche die Richtung ändert.

    Die Zeichengebung ist nach der Richtungsänderung unverzüglich einzustellen. Radfahrer können die Zeichengebung bereits während der Richtungsänderung einstellen.


    Zustand des Fahrers / der Fahrerin

    https://www.fahrlehrer24.ch/9-auto-theorie/58-zustand-des-fuehrers

    Die Fahrfähigkeit: besoffen, nicht geschlafen etc.
    Wer angetrunken, übermüdet oder sonst nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen.

    Lange Fahrten: alle 2-3 Stunden Pause machen
    Um Übermüdung zu vermeiden ist es sehr wichtig auf längeren Fahrten spätestens alle 2-3 Stunden die Fahrt zu unterbrechen und Pausen einzulegen.

    [Lange Fahrten ohne Pausen können die Aufmerksamkeit und vor allem auch die Knie beschädigen].

    Fahrunfähigkeit ab 0,5 Promill - bei Test oder Unfall werden auch weniger Promill bestraft
    Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung (Angetrunkenheit) gilt in jedem Fall als erwiesen, wenn der Fahrzeugführer eine Blutalkohol-Konzentration von 0,5 oder mehr Gewichtspromillen aufweist oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Blutalkohol-Konzentration führt.

    Es kann aber bereits schon eine wesentlich geringere Alkoholmenge zur Bestrafung führen. Die Fahrtüchtigkeit kann schon ab 0.2 Promille beeinträchtigt sein.

    1 Promill abbauen = 8 Stunden
    Bis 1.0 Promille Alkohol abgebaut ist dauert es etwa acht Stunden.

    Kreuzwirkungen
    Medikamenten oder Drogen können zusammen mit Alkohol eine verstärkte Wirkung haben und zur Fahruntüchtigkeit führen.

    Verantwortung
    Niemand darf ein Fahrzeug einem Führer überlassen, der nicht fahrfähig ist.


    CH-Fahrprüfung: Das Zahlenspiel

    aus: https://www.fahrlehrer24.ch/auto-theorie

    Zahlen beim Abschleppen
    -- Schleppseil bis 8m
    -- Schleppstange bis 5m
    -- Abschleppgeschwindigkeit bis 40km/h

    Zahlen bei der Anhaltestrecke
    -- Bremsbereitschaft verkürzt Reaktionszeit um etwa 2/3.
    -- Doppelte Geschwindigkeit vervierfacht den Bremsweg.
    -- Schlechter Strassenzustand mit Schnee+Eis+nasses Laub vervielfacht den Bremsweg.

    Zahlen beim Anhänger
    -- es ist nur 1 Anhänger an Motorfahrzeugen erlaubt
    -- an Autos und Lkws darf der Anhänger 2 Achsen haben, an Zweirädern (Motos, Töffli, Velo) nur 1 Achse
    -- max. Geschwindigkeit mit Anhänger auf Autobahnen 100 km/h

    Zahlen Autobahnen+Autostrassen
    -- Geschwindigkeiten Autobahn+Autostrasse: Autostrasse max. 100 km/h - Autobahn max. 120 km/h - min. 80 km/h - 3. Spur über 80 km/h - mit Anhänger 80 km/h
    -- Die Ausfahrtstafel steht ca. 500m vor der Ausfahrt
    -- Notrufsäule: Tafel «Hinweis auf Notrufsäulen» ist in Abständen alle 50 m angebracht.

    Zahlen beim Bahnübergang
    -- 3 Distanzbalken mit 3 Streifen, 2 Streifen und 1 Streifen (je 1/3 der Distanz weniger)
    Die Distanz der Balken vom Bahnübergang in der Schweiz: 240m - 160m - 80m
    (https://www.youtube.com/watch?v=ichklWjtxuc)
    -- 1 Andreaskreuz = 1 Gleis, 2 Andreaskreuze = 2 oder mehr Geleise
    -- Parkieren beim Bahnübergang: 50m Abstand ausserorts+20m Abstand innerorts
    -- Abladen oder Panne vor Bahnübergang mit 100m Abstand

    Telefonnummer bei Unfall auf Bahnübergang: Bahnverwaltung (Telefonnummer fehlt)

    Zahlen bei Betriebssicherheit: Reifen
    -- kein Nachrillen bis 3,5 Tonnen-Fahrzeuge, ab 3,5 Tonnen ist Nachrillen erlaubt
    -- Profil mindestens 1,6mm
    -- Spikes erlaubt vom 1. November bis 30. April

    -- Reifen haften nach 5 bis 6 Jahren nicht mehr gut, weil der Weichmacher ausdünstet
    (Video: Führerschein / alle Fragen aus 2021 Teil 2 ( Pro Donation 1 Stück Chilli - https://www.youtube.com/watch?v=pirpIDhCx2s)
    Zahlen zur Betriebssicherheit: Verschmutzungen
    -- Abgastest: Frist ohne Katalysator alle 12 Monate, mit Katalysator alle 24 Monate

    Zahlen zur Betriebssicherheit: Ladungen
    -- Vans+Lastwagen+Wohnwagen brauchen grosse Aussenrückspiegel mit mind. 100m Sichtweite
    -- Ladung mit Signalkörper mit Reflexmaterial ab 1m Überhang: Kugel, Pyramide, Rückstrahler oder Reflexmaterial


    Zahlen zur Betriebssicherheit: Verschmutzung und Abgastest
    -- Abgastest: Frist ohne Katalysator alle 12 Monate, mit Katalysator alle 24 Monate

    Zahlen zum Einspuren
    -- Die Distanz zum Einspuren muss mindestens 15m betragen.

    Zahlen bei Fahrzeugbeleuchtung
    -- Abblendlicht hat mind. 50m Sichtweite (asymetrisch 75m) und kommt zum Einsatz bei Sicht von 50 bis 200m
    -- Fernlicht hat mind. 100m Sichtweite [und kommt zum Einsatz auf freien Strecken ausserorts]
    -- Nebellicht und Nebelschlusslicht kommen zum Einsatz bei Sicht unter 50m (Nebel, Schneefall, starker Regen)
    -- 200m vor Kreuzungen muss man das Fernlicht abschalten


    Zahlen beim Fussgängerstreifen
    -- Fussgängerstreifen und Über- und Unterführungen bis 50m Abstand
    -- KEIN Halten auf der 10m-Halteverbotslinien (Sperrstreifen) vor Fussgängerstreifen
    -- KEIN Halten 5m vor Fussgängerstreifen OHNE Halteverbotslinie auf Fahrbahn oder Trottoir

    Zahlen zu Fusswege, Trottoirs, Fussgänger
    -- Velo abstellen auf dem Trottoir: 1,5m breiter Zwischenraum auf dem Trottoir muss für FussgängerInnen frei bleiben
    -- Laden auf dem Trottoir - Ein- und Aussteigen auf dem Trottoir - immer 1,5m breiter Zwischenraum muss für FussgängerInnen frei bleiben


    Zahlen zu Güterumschlag
    -- Laden auf dem Trottoir mit 1,50m Abstand, so dass für FussgängerInnen mindestens 1,5m frei bleibt

    Zahlen zum Halten
    -- KEIN Halten auf Kreuzungen + im Abstand 5m von Kreuzungen
    -- KEIN Halten auf Halteverbotslinien vor Fussgängerstreifen 10m
    -- KEIN Halten 5m vor Fussgängerstreifen auf Fahrbahn oder Trottoir, wenn die 10m lange Halteverbotslinie fehlt
    -- KEIN Halten unter 10m Abstand zu Haltestellen+Feuerwehr
    -- KEIN Halten ohne 3m Abstand bei Einspurstrecken, Sicherheitslinien, Doppellinien

    Zahlen zum Hintereinanderfahren (Kolonnenfahren)
    -- Abstand halten im Verkehr: Regel 2 Sekunden (die 2-Sekunden-Regel)

    Zahlen zur Höchstgeschwindigkeit

    Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge beträgt unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen:

    • 5 km/h beim Retourfahren
    • 20 km/h in Wohnstrassen / Spielstrassen
    • 30 km/h in Tempo-30-Zonen, für landwirtschaftliche Anhänger (nicht immatrikuliert oder immatrikuliert gemäss Fahrzeugausweis), für Fahrzeuge mit Metall- oder Vollgummireifen
    • 40 km/h zum Abschleppen von Fahrzeugen
    • 50 km/h in Ortschaften;
    • 60 km/h für gewerbliche Traktoren
    • 80 km/h ausserhalb von Ortschaften, in Tunnels von Autobahnen, Autos mit Spikes, Lastwagen, Lastwagen mit Anhänger, Auto mit Wohnwagen
    • 100 km/h auf Autostrassen;
    • 120 km/h auf Autobahnen (Mindestgeschwindigkeit 80 km/h)
    -- Glatteis kann ab +3ºC auftreten, auf Brücken und im Schatten [und unter Schneeflächen können Eisflächen sein]

    Zahlen zum Kreuzen
    -- Panzer kreuzen - Abstand ab 1m

    Zahlen zur Lernfahrt
    -- Privater Fahrlehrer: 23 und 3 Jahre Führerschein
    -- der Lernfahrausweis gilt 2 Jahre
    -- Lernfahrt ohne "L" oder ohne Lernfahrausweis kostet 20 Stutz Geldbusse

    Zahlen zu Masse und Gewichte Fahrzeug
    -- Länge von Motorfahrzeugen max. 12,0m
    -- Länge von Anhängern max. 12,0m, Sattelanhänger dürfen länger sein
    -- Länge von Fahrzeugkombinationen max. 16,50m (ohne Ladung), Anhängerzüge max. 18,75m
    -- Breite: Motorfahrzeuge max. 2,55m breit, klimatisierte Fahrzeuge 2,6m breit
    -- Höhe max. 4m
    -- Ladung: Ab 1m Überhang einer Ladung muss ein Signalkörper die Ladung kennzeichnen (Kugel, Pyramide mit Reflexmaterial)
    -- Ladung: Überhängende Ladung 3m vorn (ab Lenkrad) und 5m nach hinten (ab Hinterachse)
    -- Ladung auf dem Dach max. 50kg - höher möglich durch Garantie von Fabrikant und Bewilligung der Behörde

    Zahlen aus Mitfahrende (die Fahrgäste)
    -- Kinder im Auto: 3 Kinder von 7-12 Jahren gelten als 2 erwachsene Personen
    -- Kinder im Auto: Auf der Rückbank dürfen so viele Kinder unter sieben Jahren mitfahren, als dort sitzen können
    -- Motorrad: 1 Mitfahrer
    -- Velo-Kindersitz: Code 16-7: Fahrer muss mind. 16 sein, Kind darf max. 7 sein
    -- auf Veloanhänger dürfen max. 2 Kinder mitfahren, wenn geschützte Sitze installiert sind

    Zahlen beim Pannensignal (Warndreieck, Pannendreieck)
    -- Distanz zum Pannenfahrzeug / Lastwagen mit Güterumschlag: innerorts 50m, auf Strassen mit hoher Geschwindigkeit 100m

    Zahlen beim Parkieren
    -- Abstand mind. 20m zum Bahnübergang innerorts und 50m ausserorts
    -- Abstand auf dem Trottoir 1,5m für FussgängerInnen und mit speziellem Parksignal
    -- Zeiten in der Blauen Zone:
       8-11:29 1 Stunde
       ab 11:30 bis 13:29 bis 14:30
       13:30 bis 17:59 Uhr 1 Stunde
       18:00 bis 7:59 am nächsten Tag unbeschränkt

    Zahlen Radfahrer
    -- Ladung max. 1m breit
    -- Radweg unter 2m Abstand zur Fahrbahn haben auf Kreuzungen Vortritt


    Zahlen zu Strassenbahn und Tram
    -- Parkieren: Distanz zur Haltestelltafel 10m zum Parkieren - bis 10m nur Ein- und Aussteigen
    -- Parkieren: Distanz 1,5m zur nächsten Tramschiene
    -- Tramhaltestellen: Halten hinter dem Tram Abstand min. 2m [damit Trampassagiere noch passieren können - dasselbe gilt für das Warten hinter einem ÖV-Bus]

    Zahlen zu Tragen von Sicherheitsgurten
    -- Kinder bis 7 im Kindersitz
    -- Kinder zwischen 7 bis 12 mit Rückhaltevorrichtung (Kindersitz)
    -- Kinder ab 12 mit Sicherheitsgurt

    Zahlen zum Überholen
    -- Überholen: Regel 20km/h Geschwindigkeitsunterschied
    -- Überholweg berechnen: Höhere Geschwindigkeit im Quadrat dividiert durch die Geschwindigkeitsdifferenz der beiden Fahrzeuge

    Zahlen zu Wegfahren Rückwärtsfahren Wenden
    -- Retour fahren auf der Gegenfahrbahn ab ca.20m.

    Zahlen zu Zustand des Führers (Fahrer, Fahrerin)
    -- Lange Fahrten: alle 2-3 Stunden Pause machen
    -- Fahrunfähigkeit ab 0,5 Promill - bei Fahrtauglichkeitstest oder Unfall werden auch weniger Promill bestraft - Fahrtauglichkeit kann schon ab 0,2 Promill beeinträchtigt sein - Kreuzwirkungen mit anderen Medis möglich
    -- 1 Promill abbauen = 8 Stunden



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