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Leitfaden für eine wohnliche Stadt
4.3. Negativbeispiele der Hässlichkeit im Veloverkehr 4.4. Negativbeispiele der Untauglichkeit für den Fahrradverkehr (Veloverkehr) von Michael Palomino
(2003 / 2005 / 2011)
Inhalt:
4.3. Negativbeispiele der Hässlichkeit im
VeloverkehrUntauglich: Fahrradständer (Veloständer) als Felgenkiller. Bis heute sind solche Dinger aber nicht verboten! von Michael Palomino (2003 / 2005)
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Velobügel kantig auffallend Velobügel rechteckig auffallend |
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Velobügel aus Metall,
kantig, bräunlich, auf weissen Betonplatten (Wiesbaden),
ohne Dach I7, S.5 HÄSSLICH Velobügel: rechteckige Grossbügel, schwarz, auf weissen Betonplatten, klobig, ohne Dach (Hamburg) F12, S.5 HÄSSLICH |
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4.4. Negativbeispiele der Untauglichkeit für den Veloverkehr Abstand zwischen Tramschiene und parkierten Autos unter 1,8m: für VelofahrerInnen lebensgefährlich ABSOLUT UNTAUGLICH Anfang von Velostreifen mit Hindernis ABSOLUT UNTAUGLICH Anliegerstrasse mit langer Steigung in Betonpflasterstein ABSOLUT UNTAUGLICH Bäume bei Velostrassen in scharfen Kurven ABSOLUT UNTAUGLICH Bäume haben Velos: ABSOLUT UNTAUGLICH: siehe: Velos "vor Kühlerhaube gesetzt" Dolendeckel in Velofahrbahn ABSOLUT UNTAUGLICH Dolendeckel zwischen Trottoirkante und Tramschienen ABSOLUT UNTAUGLICH Dolendeckel: Schachtdeckel mitten auf der Velospur / auf Veloweg ABSOLUT UNTAUGLICH Einzelparkplätze als Einengung gegen Raserei (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Einzelparkplätze als Einengung an Steigungsstrecken gegen Raserei ABSOLUT UNTAUGLICH Einzelparkplätze als Einengung gegen Raserei: untaugliche Thesen der Schweizer Normen ABSOLUT UNTAUGLICH Einzelparkplätze als Einengung: Beispiele der ABSOLUTEN UNTAUGLICHKEIT Gliederung ohne Rinnen: für Blinde und Sehbehinderte taktil nicht erfassbar ABSOLUT UNTAUGLICH Haltestellen: velofeindlicher Umbau: Bushaltestelle mit Mittelinsel eingeengt provoziert Hass der AutofahrerInnen auf Velos ABSOLUT UNTAUGLICH Haltestellen: velofeindlicher Umbau: Verschwenken des Trams von der Mitte an die Trottoirkante, VelofahrerInnen landen zwischen Tramschienen: Beispiele ABSOLUT UNTAUGLICH Hindernisse an Steigungsstrecken: wildes Parkieren: behindert den Veloverkehr massiv ABSOLUT UNTAUGLICH Kreisverkehr ohne Fussgängerstreifen, ohne Veloübergänge, und ohne Velostreifen im Kreisel UNTAUGLICH Kreisverkehr mit Veloübergängen ohne Vortritt für Velos ABSOLUT UNTAUGLICH Mittelstreifen mit Zäunen blockieren jegliche Strassenüberquerung auf längeren Strecken UNTAUGLICH Mittelstreifen: Strassen ohne Velowege werden "vor die Kühlerhauben" gesetzt ABSOLUT UNTAUGLICH Pflastersteine: produzieren auf längeren Distanzen ab 30m bei Velofahrenden gehirnerschütterungs-ähnliche Zustände UNTAUGLICH Roller auf Velowegen rasen mit 70km/h auf schmaler Fahrspur und Polizei handelt nicht ABSOLUT UNTAUGLICH Veloabstellplätze als Felgenkiller ABSOLUT UNTAUGLICH Veloabstellplätze fehlen vor Geschäft UNTAUGLICH Veloabstellplätze in Pflasterstein mit Rasenfugen: Velos sinken regelmässig ein ABSOLUT UNTAUGLICH Veloabstellplätze nur markiert ohne jede Vorrichtung ABSOLUT UNTAUGLICH Veloabstellplätze nur markiert ohne jede Vorrichtung auf Strasse mit Neigung ABSOLUT UNTAUGLICH Veloabstellplätze: Argument des "schönen Stadtbildes" gegen Veloabstellanlagen UNTAUGLICH Veloabstellplätze vor Geschäften zwischen Bäumen, ohne Velobügel UNTAUGLICH Veloabstellverbot ausserhalb der Veloabstellplätze UNTAUGLICH Velo-Ersatzteile, die zu teuer sind ABSOLUT UNTAUGLICH Veloinseln fehlen für das Linksabbiegern - keine Fussgängerstreifen da ABSOLUT UNTAUGLICH Veloinseln fehlen für das Linksabbiegen - zu lange Fussgängerstreifen ohne Inseln ABSOLUT UNTAUGLICH Velomitnahme abschaffen UNTAUGLICH Velopforte: zu breite Pforten-Insel bei Einbahnstrasse; Gegenfahrbahn wird eingeengt und VelofahrerInnen sind gefährdet (Schweizer Norm) UNTAUGLICH Velos auf Strasse mit Mittelstreifen: keine Velostreifen da: siehe: Mittelstreifen UNTAUGLICH Velos "vor die Kühlerhaube" gesetzt vermehrt Angst bei VelofahrerInnen und Aggression bei AutofahrerInnen UNTAUGLICH Veloständer: siehe: Veloabstellplätze Velostreifen 1,1m breit beidseits der Hauptstrasse ist zu schmal UNTAUGLICH Velostreifen nur auf Bergspur UNTAUGLICH Velostreifen 50cm schmal auf Klinkerpflaster zwischen Grosspflaster UNTAUGLICH Velostreifen hört vor der Kreuzung auf (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Velostreifen hört vor Fussgängerstreifen und Fussgängerinseln auf (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Velostreifen fehlt vor und nach dem Kreisverkehr (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Velostreifenzufahrt ohne Veloinseln (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Veloübergänge, die von AutofahrerInnen als Auto-Führungslinie verstanden werden (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Veloselbstverlad abschaffen: siehe Velomitnahme Veloweg der Hauptrichtung soll keinen Vortritt haben (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Velowegabfahrt ohne Veloinseln (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Velowegzufahrt ohne Veloinseln (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Velowegzufahrt und -abfahrt ohne Veloinseln (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Velowegzufahrt und -abfahrt im Versatz ohne Velowegverbindung (Schweizer Norm) ABSOLUT UNTAUGLICH Versätze, Zickzack-Fahren: stoppt Raserei nicht, fördert die "Sportlichkeit", fördert wildes Parkieren, gefährdet VelofahrerInnen, blockiert Feuerwehr/Lkw-Zubringer ABSOLUT UNTAUGLICH Versätze: Baumnasen: wildes Parkieren blockiert den Versatz, Velos müssen über Baumnasen fahren ABSOLUT UNTAUGLICH |
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Abstand zwischen Tramschiene und parkierten
Autos unter 1,8 m bringt VelofahrerInnen in Lebensgefahr wegen Autotüren. Eine solche Strassengestaltung ist ABSOLUT UNTAUGLICH |
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Abstand zwischen Tramschiene und parkierten Autos unter 1,8 m ist für VelofahrerInnen tödlich, weil sich die Gefahren Tramschiene und Autotüre kombinieren, z.B. in Basel. |
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Anfang von Velostreifen mit Hindernis ist absolut untauglich und im Zweifelsfall tödlich. |
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Anliegerstrasse mit langer Steigung in
Betonpflasterstein ist für
VelofahrerInnen auf längeren Distanzen sehr mühsam und
kräfteraubend (Wiesbaden) I4, S.1,3), weil der
Betonpflasterstein nicht eben ist. UNTAUGLICH
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Anliegerstrasse mit langer Steigung in Betonpflasterstein ist als Velostrasse / Fahrradstrasse untauglich, wenn sich der unebene Belag mit einer Steigung kombiniert. Beispiel: Wiesbaden. |
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Bäume oder hohe Hecken bei Velostrassen in
scharfen Kurven und bei Kreuzungen sind ABSOLUT
UNTAUGLICH, weil den VelofahrerInnen die Übersicht
verunmöglicht wird (Beobachtung Palomino).
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Anliegerstrasse mit langer Steigung in Betonpflasterstein ist als Velostrasse / Fahrradstrasse untauglich, £ wenn sich der unebene Belag mit einer Steigung kombiniert. Beispiel: Wiesbaden. |
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Bäume haben mehr Platz als Velos: ist eine ABSOLUT UNTAUGLICHE Strassenraumaufteilung, siehe: Velos "vor die Kühlerhaube gesetzt" |
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Veloverkehr: Bäume haben mehr Platz als Velos: Die Velos werden vor die Kühlerhaube gesetzt. Eine solche Velopolitik, wie sie in der Schweiz auch von den Veloorganisationen IG-Velo betrieben wird, ist absolut untauglich. |
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Dolendeckel in
der Velofahrbahn
Obwohl die Schweizer Norm SN 640 366a "Strassenentwässerung: Aufsätze und Abdeckungen" klar Dolendeckel aus Velobereichen verbannt ("Schächte sind nach Möglichkeit ausserhalb der Radspuren zu versetzen", S.12), kommen diese im Velofahrbereich in der alles in allem immer noch velofeindlichen Schweiz sehr oft vor. Im Kanton Basel-Land sind sogar die tödlichen Velodeckel mit breiten Längsritzen noch häufig anzutreffen, z.B. bei der Schleuse Birsfelden oder bei der Baselstrasse in Reinach (Basel-Land). Velofeindlicher geht es nicht! (Stand 2005) Im untersuchten Buch sind Dolendecke in Velofahrbahnen auch in Deutschland anzutreffen: (Bocholt) E2, S.2 (auf Veloweg); (Potsdam) H3, S.4 (grosser runder Schachtdeckel aus Gusseisen mitten im Veloübergang); (Limmatquai, Zürich) H4, S.2; (Seestrasse, Zürich) H5, S.5 (Dolendeckel im Bereich der Velospur); (Offenbach) I13, S.4,5 (quadratische Schachtdeckel mitten in der Velospur) UNTAUGLICH Dolendeckel sind absolut gefährlich bei Tramstationen zwischen Trottoirkante und Tramschiene bis zur tödlichen Gefahr bei nur leichter Unsicherheit der VelofahrerIn, bei Regen etc., also ABSOLUT UNTAUGLICH. Der Siphoneinsturz sollte Standard werden. Man sieht, dass die Auto-Köpfe weiterhin das Sagen haben... |
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Dolendeckel in der Velofahrbahn, Basel, Zürich, Brescia, sind absolut untauglich und behindern den Veloverkehr erheblich, weil sie gefährlich sind wegen grosser Spalten oder v.a. bei Nässe wegen Rutschgefahr. |
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Dohlendeckel in der Velofahrbahn, Schachtdeckel mitten auf der Velospur, Potsdam, Offenbach, untauglich wegen tödlicher Rutschgefahr bei Nässe. |
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Einbahnstrasse mit
Velogegenverkehr B6, S.4 B3, S.1;
(Köln) K4, S.4 E3, S.2 sind bei gewissen
Parkieranordnungen und bei zu enger Fahrbahn wenig
EMPFEHLENSWERT bis ABSOLUT UNTAUGLICH:
tödliche Gefahr durch Autotüren, Blockierung von Autos
durch Velos steigert Aggression bei AutofahrerInnen
etc.
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Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr: keine abgetrennten Velobereiche, Längsparkplätze bei der Velospur in Gegenrichtung. |
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Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr: Längsparkplätze in Normalrichtung, tödliche Gefahr von Autotüren, die sich plötzlich öffnen können. |
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Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr: Längsparkplätze bei der Velospur in Gegenrichtung, enge Verhältnisse und Autotüren, Blockade bei Parkiermanöver der Autos. |
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Einzelparkplätze
als
Verkehrsberuhigungsmassnahme
UNTAUGLICH
(Schweizer
Norm). Gründe für die Untauglichkeit: 1. weil Einengungen der Fahrbahn gegen Raserei nichts bewirken, da die Autoraser gerne in engen Kurven ihre Autos "testen" (darunter auch Frauen!) 2. Autotüren gefährden noch zusätzlich die VelofahrerInnen, weil die VelofahrerInnen umweltfreundlich und lautlos fahren, und die AutofahrerInnen, die an Lärm gewöhnt sind, können die VelofahrerInnen nicht wahrnehmen, wenn sie nicht auf das Zurückschauen vor dem Aussteigen geschult sind (und Balkan-Menschen sind normalerweise sowieso alle Velos egal, weil ein Velo für sie einen gesellschaftlichen Abstieg bedeuten würde...) 3. wenn mehr Parkplätze markiert werden, kommt es zu vermehrtem Parkplatzsuchverkehr, mehr Autolärm, mehr Gefährdung von FussgängerInnen und VelofahrerInnen bzw. manche AutofahrerInnen benutzen ihre Garagenplätze nicht mehr, wenn es ja draussen mehr Parkplätze hat 4. die VelofahrerInnen haben das stehende Auto in der Sicht, die AutofahrerInnen, die in der Strassenmitte fahren, haben aber weiterhin die ganze Strassenlänge in der Sicht 5. an den Einzelparkplatz werden andere Autos "angehängt", so dass die Strassen noch enger werden, bis sie z.T. ganz vollparkiert sind bzw. alle Lücken "aufgefüllt" sind 6. AutofahrerInnen weden selbst "kreativ" und suchen selbst Stellen, wo man noch Autos einzeln abstellen kann, ohne andere Autos zu blockieren (an VelofahrerInnen wird nicht gedacht) 7. die Einhaltung der Vorschriften erfordert ein höheres Polizeiaufgebot, um die "angehängten" oder falsch parkierten Autos durch Bussenverfügungen wegzuweisen, v.a. in der Nacht 8. frustrierte AutofahrerInnen rasen kompensativ mit viel Lärm an den zusätzlichen Parkplätzen vorbei, wenn keine VelofahrerInnen den Autos den Weg versperren (Beobachtung Palomino in Basel) Einzelparkplätze als Einengung gegen Raserei: Die untauglichen Thesen der Schweizer Normen SN 640 213 S.17 Punkt 18: "Kurze Einengungen (5...10m Länge) [also 1 Parkplatz] sind vor allem dann angezeigt, wenn die Überquerbarkeit für Fussgänger und leichte Zweiräder punktuell VERBESSERT oder die Kammerung des Strassenraums unterstützt werden soll." SN 640 213 S.3 Punkt 5: "Auf einem vorgegebenen Strassenabschnitt ist eine wesentliche Reduktion der Geschwindigkeit und zugleich ein homogenes Geschwindigkeitsniveau nur durch eine Verminderung der Abstände zwischen den Verkehrsberuhigungselementen möglich." SN 640 213 S.17 Punkt 18: "Lange Einengungen (10...15m Länge) [...] können auch eine Alternative zu Horizontalversätzen sein." Jegliche Gefährdung der VelofahrerInnen durch Autotüren oder Strassenverengungen mit erzwungenem Fahren "vor der Kühlerhaube" wird nicht erwähnt. Bezeichnenderweise wird in keinem anderen Land der Welt der "Einzelparkplatz" als Massnahme zur Verkehrsberuhigung angewandt. Die schweizer "Verkehrsplaner" befinden sich hier auf einem Holzweg. Die Skizzen machen die tödliche Gefahr deutlich. Die Veloqualität sinkt auf Null: |
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Katastrophaler Umbau der Leimenstrasse mit Einzelparkplätzen, Basel: Die Veloroute ist zerstört, die Autos werden aggressiv auf Velos. Zustand 2006. |
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Katastrophaler Umbau der Leimenstrasse mit Einzelparkplätzen, Basel: wildes Parkieren schränkt die VelofahrerInnen zusätzlich ein, die Veloroute wird noch mehr zerstört, und die Polizei wird überlastet mit Bussen verteilen. |
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Markierung eines Einzelparkplatzes, der die Fahrbahn für VelofahrerInnen blockiert. Die VelofahrerInnen sind vor die Kühlerhaube gesetzt. Beispiel der untauglichen Verkehrspolitik: Kasernenstrasse, Basel. Zustand 2006. |
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Zwischen dem Einzelparkplatz und dem Ende der Einbuchtung wird regelmässig wild parkiert, und so wird die Fahrbahn für die VelofahrerInnen noch enger und tödlich wegen Autotüren. Beispiel dieser untauglichen Verkehrspolitik: Kasernenstrasse, Basel. Zustand 2006. |
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Sperrstrasse, Basel: Zerstörung der Veloroute durch 2 mal 2 Parkplätze. So wird neue Gefahr mit Autotüren provoziert, die die VelofahrerInnen gefähren. |
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Die Sperrstrasse in Basel wurde dann regelmässig ganz zuparkiert, so dass die Veloroute für die VelofahrerInnen gänzlich zerstört wurde. Das Präsidium der IG Velo reagierte erst auf vehementen Druck ihrer Mitglieder, diesen Zustand aufzuheben. Seit 2004 ist der alte Zustand ohne zusätzliche Parkplätze wiederhergestellt. |
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Gliederung ohne
Rinnen in verschieden farbigen Betonpflastersteinen ohne Rinnen in Kleinpflaster: Sehbehinderte und Blinde können keine taktile Trennung der Verkehrsbereiche wahrnehmen (Erkrath) B3, S.5; (Dortmund) I9,S.4; Dessau F8, S.4,5, also: ABSOLUT UNTAUGLICH |
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Gliederung ohne Rinnen: Velobereich und Fussgängerbereich, Dessau: untauglich. |
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Gliederung ohne Rinnen Velo- und
Fussgängerbereich nur gestrichelt markiert abgetrennt:
Sehbehinderte und Blinde können keine taktile Trennung
der Verkehrsbereiche wahrnehmen (Basel,
dem Autor bekannt). Vor allem aber meinen die
FussgängerInnen, es sei erlaubt, auf dem Veloweg zu
spazieren und das ganze Trottoir in Beschlag zu
nehmen, wenn nur eine gestrichelte Abtrennung
vorhanden ist! Deswegen: ABSOLUT
UNTAUGLICH
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Haltestellen für Bus und Tram: Velofeindlicher
Umbau Im Folgenden sind
verschiedene velofeindliche Umbauten von Bus- und
Tramhaltestellen dargestellt. Die IG-Velo Schweiz mit
ihren "Präsidentinnen", die nur schnell Velo fahren,
haben hier jahrelang eine falsche Richtung für
Umbauten vorgegeben.
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Velofeindlicher Umbau einer Bushaltestelle mit Mittelinsel und Einengung, so dass die VelofahrerInnen den Verkehr blockieren müssen und die AutofahrerInnen sich über die VelofahrerInnen ärgern. Diese Konzeption ist eine "Meisterleistung" der Baudepartemente der Schweiz, in diesem Fall Zürich. |
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Haltestellen:
velofeindlicher Umbau: Verschwenken des Tram von der
Mitte an die Trottoirkante
so dass nur noch 60-70 cm Abstand zwischen Tramschiene und Trottoirrand übrig bleiben (Köniz) I12, S.3; Tramstationen Basel in dieser Weise: ganze Güterstrasse; Tramstationen Mülhauserstrasse, Brombacherstrasse, Kantonsspital, Johanniterbrücke, St.Johanns-Tor, Gewerbeschule etc. dem Autor bekannt ABSOLUT UNTAUGLICH, weil: -- VelofahrerInnen landen zwischen den Schienen -- schwerste Unfallgefahr, vor allem, wenn die Tramschienen nass sind -- VelofahrerInnen meiden ganze Strecken, oder ältere Menschen fahren gar nicht mehr Velo -- die Attraktivität zum Umsteigen vom Auto aufs Velo fehlt -- aber den schnellen VelofahrerInnen macht es "Spass", zwischen den Tramschienen zu fahren (z.B. der Präsidentin der IG Velo Basel, März 2003, 2005 Ex-Präsidentin). Die Bauämter behaupteten jeweils, sie hätten mit der IG-Velo "zusammengearbeitet" und alle Bedürfnisse berücksichtigt... |
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Velofeindlicher Umbau der Tramstation mit Verschwenken des Trams an die Trottoirkante, so dass die Velos zwischen den Schienen landen, absolut untauglicher Umbau. Diese velofeindliche "Methode" wird in Basel viel angewandt.. |
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Umbau einer Strassen-Tramhaltestelle zu einer velofeindlichen Haltestelle mit Verschwenkung des Trams zum Trottoirrand, in Basel oft zu finden, z.B. an der Güterstrasse. |
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Umbau einer Insel-Tramhaltestelle zu einer velofeindlichen Kaphaltestelle, wo die Velos zwischen Schinen landen, Basel, Brombacherstrasse. |
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Hindernisse an
Steigungsstrecken: wildes Parkieren Solch wildes Parkieren
an Steigungsstrecken ist für VelofahrerInnen absolut
untauglich, weil die VelofahrerInnen
dadurch den Autoverkehr auf 10-20km/h abbremsen, da
die Autos dann die Velos nicht mehr überholen können
(z.B. Feldbergstrasse/Johanniterbrücke mit wildem
Parkieren an einer Steigungsstrecke von ca. 200m vor
einer Videothek und einem Pizza-Service, Basel, Stand
2002; heute ist ein Veloweg gestrichelt markiert, und
auch auf dem Veloweg wird z.T. parkiert, Stand 2005,
d.h.: keine Situationsverbesserung, wenn die Polizei
nicht überwacht).
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Hindernisse und wildes Parkieren an Steigungsstrecken blockiert VelofahrerInnen und gefährdet Velos durch Autotüren, Beispiel Basel, Feldbergstrasse. Auch der seit 2004 angebrachte Velostreifen hat an der Situation nicht viel geändert, es wird einfach auf dem Velostreifen parkiert. |
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Kreisverkehr mit
Veloübergängen ohne Vortritt für Velos obwohl die Velos
geradeaus fahren und die FussgängerInnen nebendran
Vortritt haben (Wiesenkreisel, Basel). Diese
Vortrittsregelung ist gemäss schweizer Gesetz bis
heute Pflicht, weil es Veloübergänge mit Velovortritt
bis heute in der velofeindlichen Schweiz gemäss
Schweizerischem Strassenverkehrsgesetz SVG nicht gibt
und die VelofahrerInnen als "vom Trottoir kommend"
eingestuft werden. ABSOLUT UNTAUGLICH
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Kreisverkehr mit Veloübergängen ohne Vortritt für Velos, Basel, Kreuzung Mauerstrasse / Riehenring. Bis heute ist es in der Schweiz nicht möglich, dass die Velos auf Velostreifen parallel zum Fussgängerstreifen den Vortritt vor den Autos bekommen. Die Schweiz bleibt ein Autoland... (2006) |
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Kreisverkehr ohne
Fussgängerstreifen ohne Veloübergänge, und ohne Velostreifen im Kreisel (Kamen) J1, S.1,3, so dass VelofahrerInnen laufend durch den Kreisel das Velo schieben J1, S.3 UNTAUGLICH |
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Mittelstreifen mit
Zäunen blockiert Überquerung der Strasse für FussgängerInnen und VelofahrerInnen auf längeren Strecken (Düsseldorf) D2, S.1,2,4; (Aachen) F2, S.3 ABSOLUT UNTAUGLICH |
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Mittelstreifen mit Zäunen blockieren jeden Querverkehr für Fussgänger und Velos, Düsseldorf, Luegallee. |
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Einen Mittelstreifen hat es, aber keinen Platz für langsame und mittlere VelofahrerInnen, Beispiele Hennef, Erkelenz, Zollikofen. |
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Pflastersteine produzieren auf längeren Distanzen ab 30m bei Velofahrenden gehirnerschütterungs-ähnliche Zustände ABSOLUT UNTAUGLICH in: Basler Veloblatt, April 2003, S.9; In: Velojournal 2/2003, Magazin der IG Velo Schweiz |
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Roller auf Velowegen und Velostreifen zerstören den VelofahrerInnen die Verkehrssicherheit. Die Roller-Rowdies rasen mit bis zu 70km/h auf Velowegen umher, ohne registriert oder bestraft zu werden (Dreisam-Uferweg, Freiburg i.Br., Beobachtung Palomino) ABSOLUT UNTAUGLICH |
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Veloabstellplätze Veloabstellplätze fehlen vor Geschäft (Münster) D3, S.3 UNTAUGLICH Veloabstellplätze vor Geschäften zwischen Bäumen, ohne Velobügel, ohne Dach (Vaals, Holland) D7, S.4 UNTAUGLICH |
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Veloabstellverbot ausserhalb der Veloabstellplätze, Veloabstellplätze ohne Anschliessmöglichkeit, nicht überdacht (Aarberg, Schweiz) K5, S.4 UNTAUGLICH |
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Veloabstellplätze
nur markiert ohne Anlehn- oder Abschliessmöglichkeit provozieren "Domino-Umkippen" (Dieses "Domino-Umkippen" ist sogar in der Schweizer Norm SN 640 065 festgestellt, Tabelle 6, S.13) durch Berühren oder Sturm. Es gibt keine Anschliessmöglichkeit (Aarberg) K5,S.4; Zustand in Basel: fast die ganze Stadt hat keine Abschliessmöglichkeit für Velos, z.B. Barfüsserplatz, Spalenberg, Universitätsbibliothek, Marktplatz, Untere Rebgasse, Kulturwerkstatt Kaserne, in Quartieren: Klybeckstrasse, nördliche Hammerstrasse, Oetlingerstrasse, Schulhäuser wie z.B: Sandgrubenschulhaus, am Riehenring vor dem Musical Theater, vor Einkaufsläden etc.: Sogar bei Gefälle besteht keine Anlehnmöglichkeit: Freie Strasse, Florastrasse, Hochstrasse bei der Einmündung Peter-Merian-Strasse, Basel. Die Anlehnmöglichkeit ist auch wichtig, um das Velo in Ruhe beladen zu können. Bei einem Umkippen des Velos kann der Kettenwechsler am Hinterrad so verbogen werden, dass er in die Speichen gerät und somit ein Sturz und eine kostspielige Reparatur provoziert wird. Das Verbiegen eines Kettenwechslers ist für den Velofahrer beim Aufsteigen nicht erkennbar. Das Argument, dass Veloabstellanlagen "nicht schön aussehen", ist absolut kontraproduktiv und velofeindlich, solange nicht ebenso viele Veloparkhäuser wie Autoparkhäuser zur Verfügung stehen. Die Verkehrsplaner sind sich bis heute nicht im Klaren, dass Autos für VelofahrerInnen immer ein visueller Schandfleck, nämlich eine lärmende und stinkende Gefahr sind. ABSOLUT UNTAUGLICH |
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Veloabstellplätze in der Neigung ohne Haltevorrichtung, Beispiele: Basel, Freie Strasse und Barfüsserplatz, ohne Neigung: Falknerstrasse in Basel. |
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Veloabstellplätze
als Felgenkiller Die Velos werden
allein durch das Vorderrad gehalten. Hauptproblem sind
die verschiedenen Reifenbreiten. Seit dem Aufkommen
breiter City-Bike- und Mountain-Bike-Reifen sind die
Hersteller gezwungen, die Vorderradhalter breiter zu
gestalten. Velos mit dünnen Reifen halten folglich in
diesen Vorderradhaltern nicht mehr und können leicht
unten durchrutschen. Die Vorderräder im Veloständer
bleiben hängen und verbiegen. Diese Art von
Felgenkiller- Veloständern sollte nicht mehr
produziert werden dürfen. Man sollte sie sogar
verbieten. Felgenkiller-Veloständer, zudem ohne Dach
(Bedburg) I8, S.1 ABSOLUT
UNTAUGLICH
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Veloabstellplätze: Felgenkiller verbiegen das Vorderrad, und es fehlt die Möglichkeit, das Velo anzuschliessen. |
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Velofeindliche Schweiz: Veloabstellplätze: Argument gegen Veloabstellanlagen Veloabstell-Anlagen zerstören das "schöne" Stadtbild: Dieses Argument fördert den Veloverkehr überhaupt nicht, sondern schadet dem Stadtbild, weil dann nämlich indirekt der Autoverkehr gefördert wird. Das Argument "schönes Stadtbild" ist. Scheinbar stören Autos das Stadtbild nicht? In Basel hört man diese Argumentation gerade im Juni / Juli 2005 wieder in der Diskussion um den neuen und praktischen Velobügel "Liag". ABSOLUT UNTAUGLICH, ja KATASTROPHAL. Veloabstellplätze in Pflasterstein mit Rasenfugen: Die Ständer der Velos sinken regelmässig ein ABSOLUT UNTAUGLICH |
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Velo-Ersatzteile, die zu teuer sind, haben zur Folge, dass nur wenige VelofahrerInnen auf die Dauer ein völlig intaktes Velo fahren. Die Preispolitik der Veloteile-Fabrikanten und der Velohändler ist z.T. wirklich ABSOLUT UNTAUGLICH | |||||
Veloinseln fehlen für das Linksabbiegen - keine
Fussgängerstreifen und bei Linksabbiegen besteht für VelofahrerInnen Todesgefahr (Beispiele in Basel: Riehenring, Feldbergstrasse drei- und vierspurig für die Autos, Velos sollen sterben, dem Autor bekannt). |
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Mittelinseln fehlen für das Linksabbiegen, zu lange Fussgängerstreifen, absolut tödliche Zustände, z.B. in Basel an der Feldbergstrasse. |
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-- VelofahrerInnen können
nicht nach Links abbiegen, weil jegliche Inseln
fehlen, tödliche Gefahr durch AutoraserInnen -- FussgängerInnen werden abends und in der Nacht oft fast überfahren, weil Auto-RaserInnen sich bei wenig bis mittlerem Verkehr wie auf einer 3-4spurigen Autobahn fühlen und meinen, hier sei für sie die Welt endlich "in Ordnung", mit riesigem Lärm, ohne jede Sozialkompetenz für Quartierbewohner und schwächere VerkehrsteilnehmerInnen -- die Fussgängerstreifen sind viel zu lang, haben keine Fussgängerinseln, für VelofahrerInnen, Behinderte und ältere Menschen besteht bei abgeschalteter LSA keine Sicherheit -- die Fussgängerstreifen weisen keine besondere Beleuchtung oder Signalisierung auf, für Behinderte und ältere Menschen besteht bei abgeschalteter LSA keine Sicherheit -- VelofahrerInnen und FussgängerInnen sind an der Mörsebergerstrasse 24 Stunden täglich, an der Müllheimerstrasse bei abgeschalteter LSA absolutes Freiwild der AutofahrerInnen |
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Velofeindliches Italien: Velomitnahme im Zug abschaffen ist der falsche Weg, schränkt die alternative Reisefreiheit von VelofahrerInnen ein, ist ein Rückschritt für die Welt, fördert den ineffizienten Autoverkehr und die Versiegelung der Landschaft, fördert den Autobahnbau, fördert damit auch die Ausrottung von Tieren und Überschwemmungen, fördert die "Zivilisationskrankheiten" wie Fettsucht und Zuckerkrankheit, ist ABSOLUT UNTAUGLICH (Appell aller Velo-Organisationen an die Eisenbahngesellschaften der ganzen Welt, z.B. an die Deutsche Bahn DB, an die italienischen Staatsbahnen etc.). Die italienische Staatsbahn verbietet die Velomitnahme bis heute. |
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Velopforte Wenn die Pforten-Insel zu breit ist, hat die Gegenseite kaum noch Platz (Regensburg) E4, S.3. Die Insel hat ca. 8 cm Kante und dient RollstuhlfahrerInnen nicht. Die Gegenfahrbahn wird unnötig eingeengt, die Velos werden "vor die Kühlerhauben" gesetzt und müssen unfreiwillig AutofahrerInnen blockieren UNTAUGLICH (Erfahrung Palomino). Ein Pfosten reicht als Trennung aus. |
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Velopforte: zu breite Pforten-Insel engt die Gegenfahrbahn derart ein, dass die Velos der Gegenfahrbahn vor der Kühlerhaube landen, Beispiel Regensburg. |
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Velos auf Strasse mit Mittelstreifen: keine Velostreifen da: siehe: Mittelstreifen | |||||
Velofeindliche
Schweiz: Velos "vor die Kühlerhaube" gesetzt, Bäume haben mehr Platz als Velos Trottoirs 2,3 und 2,7 m breit, Bauminseln 2,5 und 2 m breit, die VelofahrerInnen werden "vor die Kühlerhauben" gesetzt, die Bäume haben mehr Platz als die VelofahrerInnen (Esslingen) C4, S.2. Viele Strassen mit Mittelstreifen lassen den Bäumen viel Platz, die Velos aber landen "vor den Kühlerhauben", siehe: Mittelstreifen. Beispiele aus jüngsten Umbauten im velogefährlichen Basel: Horburgstrasse, Riehenring, Riehenstrasse, Viaduktstrasse, Leimenstrasse, Feldbergstrasse, dem Autor bekannt, ein für VelofahrerInnen unzumutbarer Zustand. Folgen: -- die Veloqualität sinkt auf 0 -- die Attraktivität zum Umsteigen vom Auto aufs Velo sinkt -- die Angst der VelofahrerInnen nimmt zu -- die Angst der Eltern um ihre Kinder steigt -- die Aggressivität der AutofahrerInnen gegen VelofahrerInnen steigt bis zum Hass ABSOLUT UNTAUGLICH Die Planer und Planerinnen merken diese Unlogik bis heute nicht. Im Jahr 2005 werden in Basel die Birmannsgasse und andere Kreuzungen genau wieder so umgebaut, dass VelofahrerInnen vor den Kühlerhauben landen und die Bäume mehr Platz als die Velos haben (Stand 2005). |
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Velos vor die Kühlerhaube gesetzt: Bäume haben mehr Platz als Velos, Esslingen, in Basel immer mehr! |
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Veloständer: siehe Veloabstellplätze | |||||
Velostreifen Velostreifen 1,1m breit beidseits der Hauptstrasse (Vaals, Holland) D7, S.2 sehr schmal: UNTAUGLICH, 1,3 m ist das Minimum bei einem Randabstand von 0,7 m (Meinung Palomino) Velostreifen nur auf Bergspur 1,2 m breit auf einer Strasse mit Mittelstreifen mit Tempo 50 (Zollikofen) I11, S.2,3 Velostreifen bergab fehlt: UNTAUGLICH, denn eine Frau mit einem Kind auf dem Velo oder ein Velo mit Anhänger oder ein Velo mit Ladung fahren auch bergab nicht schnell. Velostreifen 50 cm schmal auf Klinkerpflaster in verkehrsberuhigtem Wohnquartier zwischen Grosspflaster (Oldenburg) L1, S.2 UNTAUGLICH |
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Velofeindliche Schweiz: Velostreifen hört vor der Kreuzung auf (Schweizer Normen SN 640 252, Punkt 3, S.9) ABSOLUT UNTAUGLICH, weil AutofahrerInnen die Velos an die Seite drängen und schon vor der Kreuzung zum Halten zwingen. Velofeindlicher kann die Schweiz nicht sein. Der velofeindliche Zustand dauert bis heute an, z.B. an den Kreiseln in Basel bei Binningen oder an den Kreiseln Reinach (Basel-Land) (Stand 2005). |
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Velostreifen hört vor der Kreuzung auf, Schweizer Norm SN des VSS in Zürich, absolut untauglich. |
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Velofeindliche Schweiz: Velostreifen hört vor Fussgängerstreifen und Fussgängerinseln auf (Schweizer Norm SN 640
241, Punkt 8, Abbildung 5 und 7, Seite 12; Beispiel:
Leimbachstrasse, Zürich); FussgängerInnen sollen eine
Fussgängerinsel haben, die Autos und Lkw drängen
VelofahrerInnen aber dabei an den Trottoirrand und
zwingen die VelofahrerInnen zum Bremsen oder sogar
Halten bzw. sogar zur Flucht aufs Trottoir,
lebensgefährlich bis tödlich, grenzt ans Perverse ABSOLUT
UNTAUGLICH.
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Velostreifen hört vor Fussgängerstreifen und Fussgängerinseln auf, Schweizer Norm SN des VSS, Zürich, absolut untauglich, kriminell, pervers. |
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Busstation: Velostreifen hört vor Fussgängerstreifen und Fussgängerinseln auf, Schweizer Norm SN des VSS, Zürich, absolut untauglich, kriminell, pervers. |
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Velostreifen fehlt vor und nach dem Kreisverkehr: Schweizer Norm SN des VSS, Zürich, absolut untauglich. |
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Velostreifenzufahrt ohne Mittelinseln, Schweizer Norm SN des VSS, Zürich, absolut untauglich. |
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Velofeindliche
Schweiz: Veloübergänge,
die von AutofahrerInnen als Auto-Führungslinie
verstanden werden
ABSOLUT UNTAUGLICH Die AutofahrerInnen meinen, eine Zick-Zack-Wartelinie sei immer "zum Überfahren" da. Folglich halten sie bei der nächsten gestrichelten Führungslinie, wenn überhaupt. Die AutofahrerInnen schneiden damit den VelofahrerInnen den Weg rigoros ab und fühlen sich noch "gross" dabei, fahren jeweils nicht zurück, auch wenn sie dies könnten (Erfahrung des Autors z.B. an der Freiburgerstrasse, Basel, Spalenring/Ahornstrasse, Basel; Klybeckstrasse/Klingentalgraben, Basel) (Schweizer Normen des VSS, SN 640 252, absolut untaugliche Veloübergänge: Punkt 1, S.9; Punkt 11,S.12; Punkt 14,S.13; Punkt 15,S.14; Punkt 17,S.14; Punkt 18,S.14; Punkt 19,S.15; Punkt 21,S.15; Punkt 22,S.16). Der unmögliche, velofeindliche Zustand hält an (Stand 2005). |
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Veloübergänge, die von AutofahrerInnen als Auto-Führungslinie verstanden werden: Schweizer Norm SN des VSS, Zürich, absolut untauglich. |
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Veloselbstverlad im Zug abschaffen: ABSOLUT UNTAUGLICH, siehe: Velomitnahme abschafffen | |||||
Velofeindliche Schweiiz: Veloweg der Hauptrichtung soll keinen Vortritt haben sondern die Autos der
Nebenstrasse sollen den Veloverkehr einschränken
(Schweizer Normen des VSS, SN 640 252, Punkt 20, S.15)
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Der Veloweg der Hauptrichtung soll keinen Vortritt haben: Schweizer Norm SN des VSS, Zürich, absolut untauglich. |
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Velofeindliche Schweiz: Velowegabfahrt ohne
Veloinseln ist absolut gefährlich, jeglicher
Platz zum Warten zwischen den Spuren fehlt (Schweizer
Normen des VSS, SN 640 252, Punkt 21, S.15).
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Velowegabfahrt ohne Mittelinseln: Schweizer Normen SN des VSS, Zürich, absolut untauglich. |
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Velofeindliche Schweiz: Velowegzufahrt ohne
Veloinseln ist
absolut gefährlich, jeglicher Platz zum Warten
zwischen den Spuren fehlt (Schweizer Normen des VSS,
SN 640 252, Punkt 22, S.16)
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Velowegzufahrt ohne Mittelinseln: Schweizer Normen SN des VSS, Zürich, absolut untauglich. |
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Velowegzufahrt und Velowegabfahrt ohne Mittelinseln: Schweizer Normen SN des VSS, Zürich, absolut untauglich. |
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Absolut velofeindliche Schweiz: Velowegzufahrt und -abfahrt mit Veloinseln im Versatz ohne Velowegverbindung ist ABSOLUT
UNTAUGLICH,
ist MÖRDERISCH, denn auf dem Strassenstück
dazwischen werden die VelofahrerInnen vom rasenden
Autoverkehr so an die Seite gedrängt, dass ein
Links-Einspuren fast unmöglich bis tödlich wird
(Schweizer Norm 640 252, Punkt 23b, S.16). Beispiel:
Grenzacherstrasse in Riehen zwischen der
Landauerstrasse und der Einmündung zur Schleuse
Birsfelden.
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Veloverkehr: Velowegzufahrt und Velowegabfahrt im Versatz ohne Mittelinseln: Schweizer Normen SN des VSS, Zürich, absolut untauglich, Beispiel: Basel, Grenzacherstrasse. |
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Velofeindliche
Schweiz: Versätze,
Zickzack-Fahren: stoppt Raserei nicht, fördert die
"Sportlichkeit", fördert wildes Parkieren, gefährdet
VelofahrerInnen
Versätze zur Verkehrsberuhigung sind allesamt UNTAUGLICH und wirken nur im Zusammenhang mit Radar, denn die Raser-Autofahrer und Raser-Autofahrerinnen "testen" in den Versätzen ihre Autos. Rücksichtslose Autos "hängen" sich zudem an die Parkplätze "an" und blockieren die Durchfahrt für Lkw oder Feuerwehr. Der Kontrollaufwand durch die Polizei ist enorm. Dann kann man gleich auf die Versätze verzichten und Radar aufstellen. Der Rückbau der Versätze zusammen mit Radar ergibt Entstressung und Rückgang der Gefährdung von VelofahrerInnen. Beispiele: Untauglicher Versatz durch Pfropfenhaltestelle (Mainz) H1, S.2,3; Untauglicher Versatz mit Verkehrsinsel: (Erkelenz) I1, S.1,2; Untauglicher Versatz, z.B. durch überfahrbare Baumnasen in verkehrsberuhigten Zonen, begünstigt illegales Parkieren (Bremen) I3, S.3; Untaugliche Versätze durch Pflanzenkübel gebildet (Marburg) F7, S.2 |
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Versätze, Zickzack-Fahren: Parkplätze im Versatz stoppt Raserei nicht, und Gefahr durch Autotüren überall, Florastrasse, Tempo-30-Zone, Basel. |
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Versätze, Zickzack-Fahren: Parkplätze im Versatzprovozieren wildes Parkieren, das die Feuerwehr blockiert, Florastrasse, Tempo-30-Zone, Basel. |
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Versätze: Baumnasen mit niedriger Kante als
Versatz: Wildes Parkieren blockiert Versätze Lastwagen sollen
drüber fahren können. Resultat: wildes Parkieren im
Versatz, alle Autos und sogar Velos müssen über die
Kanten fahren (Bremen) I3, S.2,3
UNTAUGLICH
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Einbau von Baumnasen, Bremen. |
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Einbau von Baumnasen, wildes Parkieren im Versatz, Bremen |
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Bildernachweis
Veloständer als Felgenkiller: http://www.adfc-lueneburg.de/verkehr/schlecht.html