aus: Wirkungen der Schule im
Lebenslauf. Ein Quellenlesebuch der Pädagogik Rudolf
Steiners, bearbeitet von Karl Rittersbacher;
Zbinden-Verlag, Basel 1975
"Was man zwischen dem 7. und dem 14.
Jahre entwickeln kann, das kann man später nicht mehr
entwickeln. Die Kräfte, die da walten, sterben dann ab;
später kann man nur noch ein Surrogat davon haben, wenn
nicht gerade eine solche Umgestaltung des Menschen
zustandekommt, die man eine Einweihung nennt, natürlich
oder unnatürlich [...].
Es gibt Ausnahmefälle, wo im späteren Lebensalter der
Mensch noch etwas nachholen kann. Dann muss er aber durch
eine schwere Krankheit durchgegangen sein, oder er muss
sonst wie Deformationen erlitten haben, muss etwa ein Bein
gebrochen (S.179) haben, das dann nicht mehr richtig
eingerenkt ist, muss also eine gewisse Loslösung des
ätherischen Leibes vom physischen Leibe erlitten haben.
Das ist natürlich eine gefährliche Sache. Wenn Sie durch
das Karma eintritt, muss man sie hinnehmen. Aber man kann
nicht damit rechnen und eine gewisse Vorschrift geben für
das öffentliche Leben, dass einer etwas Versäumtes auf
diese Weise nachholen könnte - von anderen Dingen gar
nicht zu sprechen. Es ist die Entwicklung des Menschen
eine geheimnisvolle Sache, und was durch Unterricht und
Erziehung angestrebt werden soll, darf nie mit dem
Abnormen rechnen, sondern muss immer mit dem Normalen
rechnen.
Daher muss immer damit gerechnet werden: In welches
Lebensalter muss die Ausbildung gewisser Kräfte
hineinfallen, damit diese Ausbildung den Menschen in der
richtigen Art ins Leben hineinstellen kann? Wir müssen
also damit rechnen, dass gewisse Fähigkeiten nur zwischen
dem 7. und dem 14. Lebensjahre des Menschen so entwickelt
werden können, dass der Mensch später den Lebenskampf
bestehen kann. Würde man diese Fähigkeiten in dieser Zeit
nicht ausbilden, so würden die Menschen später dem
Lebenskampf nicht gewachsen sein, sondern ihm unterliegen
müssen, was heute bei den meisten Menschen der Fall ist
[durch Suchtverhalten, Selbstmorde etc.]."
(S.180; D3, Band II., 1. Vortrag)