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Tricks des Lebens: Fotografieren

von Michael Palomino

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Kriterien beim Kamera kaufen

-- die Kamera sollte an der Fassade vorne keine Chromteile haben, denn diese Chromteile spiegeln, wenn man durch ein Fenster oder durch eine Vitrine fotografiert


Vitrinenfotografie im Museum

-- graue Kleider und mitteldunkle, einfarbige Schuhe anziehen, so dass der Pulli nicht im Glas gespiegelt zu sehen ist

-- es muss genug Licht in und um die Vitrine sein, damit die Fotos gut werden

-- man muss extrem darauf achten, dass der eigene Schatten nicht im Foto zu sehen ist, und manchmal muss man extrem nah an der Vitrine stehen, damit die Umrisse der fotografierenden Person nicht in der Scheibe gespiegelt werden und im Foto zu sehen sind. Man bekommt also manchmal nur dann einen einheitlichen Hintergrund, wenn man im Abstand von ca. 10-15 cm an der Vitrine steht, und der Kopf zurückgebeugt ist


Fotokurs Landschaftsfotographie

http://www.stern.de/digital/homeentertainment/mit-der-digitalkamera-unterwegs-teil-3-warum-manche-landschaftsfotos-misslingen--1581805.html

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22.9.2012: Fotorechte, Urheberrechte und Fallensteller: Jedes Foto wird ein "Ferrari" - das Internet wird zum Minenfeld

https://www.heise.de/ct/ausgabe/2012-21-Juristische-Klippen-bei-der-Veroeffentlichung-von-Bildern-im-Web-2337754.html

Zusammenfassung:

Seit der Einrichtung des Internets 1995 hat sich vieles geändert. Spionageprogramme erlauben es, gezielt Fotos im Internet aufzuspüren.

Schaden vermeiden
-- gute Fotoagenturen verwenden
-- kostenlose Angebote ("royalty free" etc.) sind gefährlich, denn dahinter verbergen sich oft Fallensteller und Abzocker
-- eigene Fotos: sollten ebenso einen Quellverweis haben und den Urheber nennen, als Ansprechpartner, wenn jemand das Foto nutzen will.


Fotolizenzen genau lesen - und immer angeben
Lizenzen sind z.T. stark eingeschränkt - der Quellverweis muss auch bei gekaufter Fotolizenz immer angegeben werden: Urheber und Art der Lizenz - auch bei freier CCO-Lizenz (Creative-Commons-Lizenz).


Fallensteller in Deutschland: Corbis, Getty Images etc.

Gewisse Fotografen sind Fallensteller, die Fotos hübsch im "familiären Rahmen" ins Internet stellen und dann konsequent alle Leute verfolgen, die die Fotos weiterverwenden:

-- Folkert Knieper von "Marions Kochbuch"
-- Eurocities AG mit Stadtplandienst
-- Corbis-Fotodienst
-- Getty Images Fotodienst.

Faire Fotoportale sind z.B.: Fotolia, Pixelio, Aboutpixel, 1&1 (mit Gutscheinen), Strato (mit Gutscheinen)

Fallensteller in D: "spezialisierte" Rechtsanwaltskanzleien

Bestimme Rechtsanwaltskanzleien spezialisieren sich auf die Fotospionage und Abmahnmaschinerie, es handelt sich dabei immer wieder um dieselben Rechtsanwälte und um dieselben Fotografen.

Anwälte legen absichtlich hohe Streitwerte fest, um viel Geld zu verdienen - Getty Images verlangt mehrere 100 Euro pro Bild, bei fehlendem Quellenhinweis verdoppelt Getty Images die Summe. - Selbständige Fotografen halten sich in der Regel an die Preisliste der Mittelstandsgemeinschaft "Foto-Marketing" (MFM) mit einseitigen Interessen der Fotografen, vom BGH nicht anerkannt, in der Praxis aber Leitlinie, Schadenersatzanspruch für widerrechtlich verwendete Bilder liegt demnach zw. 100 und 1000 Euro.

Auch bei freier Nutzung mit Creative-Commons-Lizenz muss der Urheber SAMT Lizenz angegeben sein - da kommen in neuester Zeit Fotografen und verfolgen Publisher, weil bei Fotos mit Creative-Commons-Lizenz die Angabe des Urhebers und die Angabe der Lizenz fehlt - Fotos von Wikimedia sind alle mit freier Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA), Urheber und Lizenz müssen aber angegeben werden, sonst kommen die Fallensteller und Abzocker.

Fotofalle: Bauwerke oder Elemente von Bauwerken werden urheberrechtlich geschützt und darf man nicht ins Internet stellen

Manche Bauwerke sind rechtlich geschützt, z.B.
-- die Beleuchtung des Eiffelturms: Die Beleuchtung ist urheberrechtlich geschützt, es muss bei einer kommerziellen Nutzung an SETE gezahlt werden (SETE - illuminations Pierre Bideau)
-- ebenso das Atomium in Brüssel
-- ebenso Bauten des Architekten Le Corbusier.

Fotofalle: Personen auf einem Foto

Wenn Personen auf einem Foto zu sehen sind, müssen diese Personen alle die Erlaubnis gegeben haben, wenn Kinder auf den Fotos sind, müssen die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben. Immer schriftlich.

Ausnahmen:
1) Prominente dürfen auch ohne Zustimmung veröffentlicht werden
2) Fotos, die Versammlungen, Aufzüge etc. zeigen (das Gesamtgeschehen wie Strassenfeste, Demos, Versammlungen, OHNE bestimmte Personen speziell zu zeigen, OHNE bestimmte Kleider oder Verkleidungen speziell zu zeigen)
3) Wenn Personen nicht im Zentrum des Fotos stehen, wenn Personen nur "blosses Beiwerk" sind und nicht klar zu erkennen ist - wenn die Person aber klar zu erkennen ist oder im Mittelpunkt des Bildes steht, geht es wieder nicht.

Fotofalle: Häuser und Fassaden: Panoramafreiheit von öffentlichem Grund aus - aber nicht von privatem Grund aus

In D gilt Panoramafreiheit, jede "äussere Ansicht" von Gebäuden darf von einem öffentlichen Ort aus ohne Zustimmung des Hausbesitzers fotografiert und veröffentlicht werden. Wenn von einer anderen Wohnung gegenüber aus fotografiert wird, gilt die Panoramafreiheit schon wieder nicht.

Fotofalle: Kunstwerke, die sich "bleibend" befinden - und nicht vorübergehend sind

-- Kunstwerke, die sich am Ort "bleibend" befinden (vom Bauamt am Ort dauerhaft installiert wurden), sind frei fotografierbar.

-- Kunstwerke von vorübergehenden Ausstellungen sind dagegen bewilligungspflichtig. Der "verhüllte Reichstag" von 2002 fällt somit gemäss BGH nicht unter die Panoramafreiheit. Postkarten vom verhüllten Reichstag zu fabrizieren wurde kostenpflichtig oder verboten.

Fotofalle: Zoos und Tierfotos - Flughäfen, Bahnhöfe, Sportstätte

Ein Zoo hat oft spezielle Regeln: Die Veröffentlichung ist oft genehmigungspflichtig, für kommerzielle Zwecke muss oft eine Lizenzgebühr gezahlt werden.

Das gilt auch für Fotos auf Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstätten.

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