aus:
Arbeitsbücher zur psychologischen Schulung: M. Perrez
/ B. Minsel / H. Wimmer:
Eltern-Verhaltenstraining. Für Eltern, Erzieher und
Erwachsenenbildner; Theoretische Einführung; Otto
Müller Verlag, Salzburg, 1974
Die
"angemessene" Strafe oder Wiedergutmachung
Kinder sollen sich selber
überlegen, welche Bestrafung sie bei Fehlleistungen
erhalten sollen oder welche Wiedergutmachung sie leisten
wollen (S.51).
Wiedergutmachung bei
Fehlverhalten des Kindes |
Fehlverhalten
|
Wiedergutmachung
|
Sachen
verschmutzen |
selber
saubermachen |
trödeln
bei Hausaufgaben |
Zeitverlust
für
das Kind |
Taschengeld
zu
schnell ausgegeben |
kein
weiteres Taschengeld |
unordentliches
Spielzimmer |
sollen
die Kinder selber aufräumen lernen |
grosser
Bruder schlägt kleine Schwester |
Der
Bruder muss einen Nachmittag lang besonders
verständnisvoll mit der Schwester spielen
oder:
Der Bruder muss der Schwester vom Taschengeld
ein Eis kaufen (S.61) |
Buben
haben Äpfel gestohlen. |
Die
Buben sollen alten Menschen helfen, den Garten
umzugraben. |
Jugendliche
beleidigen
Erwachsene. |
Die
Jugendlichen sollen gemeinnützige Arbeit
leisten, z.B. Blindenbetreuung. |
|
(S.61) |
Durch
solche Massnahmen wächst das Verständnis für die
Lebenssituation und der Widerstand gegen die Eltern oder
Erziehungspersonen durch Regelverstösse nimmt ab (S.61).
[Ergänzung:
Die
Wiedergutmachung der Eltern oder der
Erziehungspersonen
wird
nicht erwähnt].