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Schlägertypen aus dem Irak

von Michael Palomino



Kaiseraugst 2001: Schlägeriraker erschiesst seine Ehefrau wegen Liebhaber - 13 Jahre Zuchthaus

aus: Langenthaler Tagblatt, 17.2.2005
http://www.langenthaler-tagblatt.ch/pages/index.cfm?dom=31&id=100655741&rub=100004719&arub=100002029&nrub=0

RHEINFELDEN

13 Jahre Zuchthaus für vorsätzliche Tötung

Ein 51-jähriger Mann, der 2001 in Kaiseraugst seine Ehefrau erschoss, muss 13 Jahre ins Zuchthaus. Das Bezirksgericht Rheinfelden hat den aus dem Irak stammenden Schweizer wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

"Bei der Beurteilung der Bluttat sei das Gericht vollumfänglich der Anklage gefolgt, erklärte Gerichtsschreiber Richard Hunziker am Donnerstag auf Anfrage. Entscheidend gewesen sei das am Tatort vorgefundene Spurenbild, das eine «Tat aus einem Guss» und somit eine Tötung im Affekt ausschliesse.

Nicht verwendet wurden vom Gericht Videoaufzeichnungen mit Aussagen der damals sechseinhalbjährigen Tochter, welche die tödliche Tragödie miterlebt hatte. Wegen Verfahrensfehlern sei ein entsprechender Antrag der Verteidigung gutgeheissen worden, sagte Hunziker.

Unbestritten waren die Forderungen der Zivilklägerin. Der Verurteilte muss drei seiner Kinder eine Genugtuung von je 30.000 Franken und der jüngsten Tochter eine solche von 50.000 Franken entrichten.

Tatvorsatz skrupellos umgesetzt

Der Staatsanwalt sprach in der Verhandlung vom Mittwoch von einer hinterhältigen Tat. Den Vorsatz zum Töten habe der Angeklagte spätestens gefasst, als er die geladene Pistole im Wohnzimmer geholt und damit ins Schlafzimmer der Ehefrau im Obergeschoss gegangen sei.

Danach habe er den Tötungsvorsatz skrupellos umgesetzt. Ein erster Schuss habe die fliehende Frau auf der Treppe in den Rücken getroffen. Zwei weitere Schüsse habe er aus nächster Nähe auf das wehrlos am Boden liegende Opfer abgefeuert. Der Ankläger forderte für diese Tat eine Zuchthausstrafe von 17 Jahren.

Als strafmindernd anerkannte das Gericht eine mittelgradig verminderte Zurechnungsfähigkeit wegen Alkoholeinfluss. Der Ankläger wollte den Alkoholkonsum nur als gering strafmindernd werten.

Täter kann sich nicht mehr erinnern

Der Verteidiger forderte eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Zuchthausstrafe von lediglich 5 Jahren. Vieles an der Anklage basiere auf fragwürdigen Annahmen, weshalb nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» entschieden werden müsse.

Gemäss der Darstellung der Verteidigung war der Angeklagte kurz vor der Tat von der Ehefrau provoziert worden. Als sie ihm gestanden habe, einen Liebhaber zu haben, sei die Situation eskaliert und seinem Mandanten seien sämtliche Sicherungen durchgebrannt.

Der Angeklagte selber konnte sich an den Tathergang nicht mehr erinnern. Er machte eine Amnesie geltend. Nach dem Konsum einer Flasche Whisky sei er erst wieder im Spital zu sich gekommen.

Polizei selber alarmiert

Ereignet hatte sich die Familientragödie am 7. April 2001 in einem Einfamilienhaus in Kaiseraugst. Der Tat vorausgegangen war ein heftiger Streit zwischen den Eheleuten. Die damals 41-jährige Mutter von vier Kindern hatte ihrem Mann eröffnet, dass sie ihn nach verschiedenen Krisen endgültig verlassen werde.

Die Anklage ging davon aus, dass der Ehemann schon zuvor wusste, dass die Frau ausziehen wollte. Im seinem Portemonnaie fanden die Polizeibeamten einen kopierten Brief, aus dem hervorging, dass die Frau zusammen mit ihrem Vater einen Mietvertrag unterzeichnet hatte.

Nach den tödlichen Schüssen hatte sich der gebürtige Iraker selber bei der Polizei gemeldet. Als die Beamten am Tatort eintrafen, fanden sie beim Treppenaufgang die tote Frau und im Gang den bewusstlosen Ehemann. Im Spital wurde eine Alkoholvergiftung mit einem Blutalkoholgehalt zwischen 3,7 und 4,1 Promille festgestellt." (sda/doe)

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Reduktion der Zuchthausstrafe auf 10 Jahre wegen Alkoholabhängigkeit

aus: Zehn Jahre Zuchthaus - Obergericht reduzierte Strafe für Iraker; Basler Zeitung, 19.8.2006, S.29

Franziska Laur

"Er wohnte in Kaiseraugst und erschoss seine frau, die Mutter seiner vier Kinder. Das Obergericht entschied nun, dass er statt 13 nur 10 Jahre ins Zuchthaus muss.

Im April 2001 meldete sich telefonisch ein 47-jähriger Mann aus Kaiseraugst bei der Polizei und teilte mit, er habe seine Ehefrau erschossen. Polizei und Ambulanz rückten sofort aus und versuchten erfolglos, die Frau wieder zu beleben. Sie erlag an Ort ihren Verletzungen.

Alkoholprobleme
Der schuldig gesprochene Mann ist im Irak in gut situierten Verhältnissen aufgewachsen. Er beendete eine Ausbildung als Ingenieur-Agronom und lernte auf einer Reise durch die Schweiz seine spätere Frau kennen. Sie heirateten und wurden Eltern von vier Kindern.

Doch bald zeichneten sich beim Mann Alkoholprobleme ab. Mitte der 90-er Jahre ging auch sein Imbiss-Geschäft Konkurs und die Familie stand mittellos da.

Wie sich im Verlaufe der Gerichtsverhandlung herausstellte, schien das Verhältnis des Angeklagten zu den Eltern des Opfers problematisch gewesen zu sein. Er habe nur ungern gesehen, dass sein Schwiegervater seiner Frau immer wieder Geld gegeben habe, erzählte er vor Gericht.

Das Bezirksgericht Rheinfelden hatte den Mann im Februar 2005 der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Obergericht in Aarau reduzierte nun die Strafe des mittlerweile 52-jährigen Mannes um drei auf zehn Jahre. Das Gericht stützte sich auf ein psychiatrisches Gutachten, gemäss dem der Mann aufgrund seiner langjährigen Alkoholabhängigkeit in mittlerem Grad vermindert zurechnungsfähig sei."


Kommentar
Die Frau hätte den Mann schon wegen der Alkoholprobleme verlassen sollen, bis der Mann keine Alkoholprobleme mehr hat. Hinter dem Alkoholproblem stecken andere, tiefere Probleme.

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Die Iraker in der Region Basel schlägern aber weiter:

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Basel 28.8.2006: Schlägerei unter 5 Asylbewerbern aus dem Irak

"BASEL – Bei einer Schlägerei unter Irakern ist in der Nacht auf heute in Basel mindestens ein Mann durch Messerstiche verletzt worden. Fünf Asylbewerber aus dem Irak wurden festgenommen, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt mitteilte.

Hergang und Grund der Auseinandersetzung vor einem Restaurant waren vorerst nicht klar. Laut der Mitteilung waren rund 15 Männer aus dem Irak beteiligt. Beim Eintreffen der Polizei schlugen sie mitten auf der Strasse gegenseitig auf sich ein. Dabei setzten sie Flaschen, Gläser und Messer ein. Einer der Beteiligten soll laut Zeugenaussagen auch eine Handfeuerwaffe gehabt haben. Fünf irakische Asylbewerber wurden festgenommen; den anderen gelang die Flucht."

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Basel 22.10.2006: 5 Iraker und ein Türke prügeln schweizer Paar zusammen

In Basel war die Hölle los;

"In der Nähe des Kasernenareals in der Stadt Basel wurden eine 18-jährige Schweizerin und ihr 21-jähriger Freund in der Nacht auf heute von einer Gruppe Männer zusammengeschlagen. Die Gruppe hatte die junge Frau kurz vor 02.00 Uhr beleidigt und provoziert. Als sich die 18-Jährige wehrte, wurde sie von einem der Männer zu Boden geworfen. Ihr Freund, der ihr zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls angegriffen und geschlagen. Einer der Männer trat der Frau ins Gesicht. Gemäss Polizei seien die beiden Opfer nur leicht verletzt worden. Die sechs mutmasslichen Täter wurden festgenommen. Es handelt sich um fünf Iraker im Alter von 19 bis 24 Jahren, sowie einen 22-jährigen Türken."

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München 25.10.2006: Iraker ermordet seine Ex-Ehefrau nach der Scheidung

aus: Anklage im "Ehrenmord"-Prozess: Ex-Frau angezündet; n-tv 8.6.2007, http://www.n-tv.de/812376.html

"Rund acht Monate nach dem "Ehrenmord" an seiner Ex-Ehefrau ist in München Anklage gegen einen 36 Jahre alten Iraker erhoben worden. Der Vorwurf der Anklage laute auf heimtückischen und grausamen Mord aus niedrigen Beweggründen, teilte die Münchner Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
 
Der beschuldigte Kurde hatte am 25. Oktober 2006 seine 24-jährige Ex-Frau nur wenige Stunden nach der Scheidung mit einem Messer angegriffen, die blutüberströmte Frau mit Benzin übergossen und angezündet.
 
Die Tat geschah auf der Strasse und vor den Augen des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes. Das Opfer starb wenig später im Krankenhaus."

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München 9.10.2007: Der Schlägeriraker verteidigt den Ehrenmord an seiner Ex-Ehefrau als "Kultur"

aus: Was ist schon ein Kind? - Ehrenmörder voll schuldfähig; Dienstag, 9. Oktober 2007
http://www.n-tv.de/863674.html

<Im Münchner "Ehrenmord"-Prozess hat ein Gutachter den Angeklagten für voll schuldfähig erklärt. Der 36-jährige Iraker, der seine 24-jährige Ex-Frau vor einem Jahr wenige Stunden nach der Scheidung auf offener Strasse niedergestochen, mit Benzin übergossen und angezündet hat, zeige keine Anzeichen für eine psychische Krankheit, sagte der Gutachter Professor Norbert Nedopil vor dem Münchner Schwurgericht. "Es handelt sich um einen Menschen, der mit unseren Mustern nicht so leicht zu erfassen ist, aber nicht um einen kranken Menschen."
 
Der Angeklagte verteidigte am vierten Verhandlungstag erneut die Bluttat: "Ich lehne die hiesigen Gesetze komplett ab. Ich bleibe bei der Kultur meiner Vorfahren", sagte er. Der 36-Jährige hatte seine elf Jahre jüngere Frau im Oktober 2005 in Garching bei München vor den Augen des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes zwölf Mal mit einem Messer in Kopf und Rücken gestochen. Als die Klinge abbrach, steckte er die 24-Jährige in Brand. Die Frau erlag wenige Stunden später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
 
Der damals noch am Tatort verhaftete Iraker sagte am Dienstag aus, dass er ursprünglich noch weitere Grausamkeiten geplant habe: "Ich wollte sie mit einem Seil an das Auto binden und bis zum Hauptbahnhof hinter mir herziehen." Das Schicksal seines kleinen Sohnes sei ihm dabei egal gewesen: "Wenn es um die Ehre geht, spielt ein Kind keine Rolle", sagte er und fügte hinzu: "Was ist schon ein Kind. Millionen Kinder sind wegen so etwas im Irak ohne Eltern.">

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20 minuten online, Logo

6.12.2011: Stolzenau (Deutschland) 6.12.2011: Irakischer Vater (35) erschiesst Tochter (13) auf dem Parkplatz

aus: 20 minuten online: Nach Streit: Vater erschiesst Tochter auf offener Strasse; 6.12.2011;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Vater-erschiesst-Tochter-auf-offener-Strasse-26165817

<Wegen eines Konflikts erschoss ein 35-jähriger Iraker seine Tochter im niedersächsischen Stolzenau. Bekannte der Familie beobachteten die Szene - und liessen den Vater flüchten.

Eine 13-Jährige ist nach einem Familienstreit im niedersächsischen Stolzenau bei Nienburg von ihrem Vater auf offener Strasse erschossen worden. Zwischen Vater und Tochter habe es schon seit längerem Differenzen gegeben, in Stolzenau hätten diese am Montagnachmittag bei einem Gespräch im Jugendamt geklärt werden sollen, sagte eine Polizeisprechern auf dapd-Anfrage.

Doch nach dem Verlassen der Behörde schoss der 35-jährige Iraker plötzlich mit einer Pistole auf seine Tochter. Sie starb noch am Tatort. Der Schütze flüchtete mit der Waffe. Die Polizei fahndete mit einem Grossaufgebot nach ihm – zunächst erfolglos. Der Polizei war er ihren Angaben zufolge aber nicht bekannt.

Familie lebt seit 2008 in Nienburg

Bekannte der Familie wurden Zeugen der Bluttat. Deren Aussagen zufolge wollte die 13-Jährige gerade in das Auto steigen, als ihr Vater das Feuer eröffnete und sie tödlich verwundete. Anschliessend sei der Mann weggerannt.

Der Todesschütze und die Mutter des Mädchens sind den Polizeiangaben zufolge verheiratet. Die Familie wohnt seit 2008 im rund 20 Kilometer entfernten Nienburg.

(dapd)>


Spiegel online, Logo

6.12.2011: Die Tochter hatte sich von der islamischen Familie abgenabelt, um dem Terror der jesidisch-kurdischen Familie zu entkommen - und dann kam der Terror mit einem Mord

aus: Spiegel online: Familiendrama in Niedersachsen: "Wie kommt ein Vater dazu, seine Tochter zu ermorden?"; 6.12.2011;
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,802036,00.html

<dapd

Ein Vater erschießt seine Tochter, mitten im Ort, mitten am Tag. Ermittler fahnden nach dem Mann, versuchen sein Motiv zu verstehen. Das Mädchen hatte sich von der Familie abgenabelt - unmittelbar vor der Tat scheiterte ein Vermittlungsgespräch.

Nienburg/Stolzenau - Blumen und Kerzen an einem Bürgersteig erinnern an die Tat, die Stolzenau in Niedersachsen erschüttert. Der Ort ist idyllisch, geklinkerte Häuser stehen vor gepflegten Rasenflächen, in der Nähe fließt die Weser. Das Familiendrama, das sich am Montag im Zentrum Stolzenaus abspielte, hat das Idyll zerstört. An der Straße Allee erschoss ein Mann ein 13-jähriges Mädchen - seine Tochter. Am Dienstag begann die Gerichtsmedizin in Hamburg mit der Obduktion der Leiche.

"Das ist ein schreckliches Ereignis", sagt Bernd Müller, Bürgermeister der Samtgemeinde Mittelweser, zu der auch Stolzenau gehört. "Diese Tat ist überall Thema - im Rathaus, beim Bäcker. Die Bürger treibt die Frage um: Wie kommt ein Vater dazu, seine Tochter zu ermorden?" Dass es darauf bisher keine Antwort gibt, belastet die Menschen. "Die Stimmung ist sehr gedrückt", sagt Müller.

Der Vater ist auf der Flucht. Eine Mordkommission mit zehn Beamten ermittelt. Es gebe derzeit noch keinen konkreten Hinweis auf den Aufenthaltsort des Täters, sagt Polizeisprecherin Gabriela Mielke. Der 35-Jährige sei zunächst zu Fuß vom Tatort geflohen. Die Fahnder schließen nicht aus, dass der Mann seine Flucht anschließend in seinem Auto, einem grauen Golf mit dem Kennzeichen NI-DY 187, fortgesetzt hat.

Mädchen wollte offenbar nicht zur Familie zurück

Das Tatmotiv und die Hintergründe sind laut Polizei unklar, die Angaben der Behörden bestenfalls vage. "Seit längerem gab es innerfamiliäre Auseinandersetzungen", sagt Marcus Röske von der Staatsanwaltschaft Verden. Polizeisprecherin Mielke berichtet von "familiären Spannungen". Worin diese genau bestanden - dazu äußert sich niemand.

Eigentlich sollte die Begegnung, die tödlich endete, das Mädchen ihrem Vater näherbringen. Die 13-Jährige hatte mit Unterstützung des Jugendamts ihre Familie verlassen, wohnte seit einiger Zeit in einer Jugendhilfeeinrichtung.

"Wir wollten mit den Eltern ins Gespräch kommen, eine Perspektive für die Zukunft entwickeln", sagte Torsten Rötschke vom zuständigen Jugendamt in Nienburg. Die Tochter soll laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa in dem Gespräch deutlich gemacht haben, dass sie nicht in ihre Familie zurückkehren wolle.

Die Ermittlungen zum genauen Tathergang laufen noch. Es gibt der Staatsanwaltschaft zufolge einen Zeugen, der Angaben dazu machen kann. Er sei vernommen worden. Zum Inhalt der Aussage äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht.

Täter soll sich bei Anwalt nach Strafmaß erkundigt haben

Fest steht: Am Montag trafen sich Vater und Tochter in Stolzenau, um ihre Differenzen mit einem Vertreter des Jugendamts zu besprechen. Das Treffen endete am Nachmittag, die Beteiligten verließen das Gebäude, eine Einrichtung des Jugendamts, an der Straße Allee. Die 13-Jährige wollte gerade in ein Auto, einen Renault, einsteigen, als ihr Vater den ersten Schuss abgab.

Nach dem letzten Schuss - wie viele es genau waren, ist unklar - rennt der Mann weg. Das Mädchen erliegt am Tatort seinen Verletzungen. Die Polizei, bei der um 15.46 Uhr der Notruf eingeht, kann nur noch ihren Tod feststellen. "Es gab keinerlei Anzeichen, dass es zu einer derartigen Eskalation kommen könnte", sagt Jugendamtssprecher Rötschke.

Die Tatwaffe wurde bisher nicht gefunden. Die Polizei hat das Gebiet um den Tatort mit Hunden und einem Hubschrauber abgesucht, um die eventuell von dem Mann weggeworfene Tatwaffe zu finden. Der Mann hatte sich laut Polizei vor den tödlichen Schüssen nichts zuschulden kommen lassen. Er soll einen befreundeten Anwalt nach dem Strafmaß für eine solche Tat gefragt haben, berichtet der NDR unter Berufung auf Familienkreise. Dazu äußerten sich weder Polizei noch Staatsanwaltschaft.

Der 35-Jährige ist mit der Mutter seines Opfers verheiratet. Das Mädchen war das erste Kind, das aus der elterlichen Wohnung ausgezogen war, es hat drei Geschwister. Die Familie wohnt seit 2008 in Nienburg, etwa 20 Kilometer von Stolzenau entfernt.

Der Mann und seine Familie stammen aus dem Irak und sind jesidischen Glaubens. Die Jesiden sind Kurden. Ihre Religion, in der viele Glaubensrichtungen verschmolzen sind, stammt nach eigenem Verständnis aus vorislamischer, wenn nicht gar aus vorchristlicher Zeit. Ihre Lebensweise gilt als konservativ. Der kurdisch-jesidischen Gemeinde in Nienburg und Umgebung gehören rund 1000 Menschen an.

ulz/dapd/dpa>





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