Was die afrikanische "Kultur" so zu bieten hat, was Respekt gegenüber Mitmenschen angeht
Meldungen, präsentiert von Michael Palomino
Amsterdam 25.4.2006: Zwei jugendliche [Marokkaner]-Niederländer greifen Islamkritikerin anaus: Die Welt, 25.4.2006; http://www.welt.de/data/2006/04/25/878271.html
Kommentar: Napoleon für den Islam gesucht
<Amsterdam - Zwei jugendliche Niederländer marokkanischer Abstammung haben, wie jetzt bekannt wurde, am Freitag in Amsterdam die Kolumnistin Ebru Umar angegriffen und verletzt. Die beiden Jugendlichen hatten der 35-jährigen offenbar vor ihrem Haus aufgelauert und sie belästigt. Als die Kolumnistin, die als enge Freundin des im Dezember 2004 ermordeten Regisseurs Theo van Gogh gilt, versuchte, die jungen Männer abzuschütteln, soll, so schreibt die niederländische Zeitung "De Telegraaf", einer von ihnen so hart zugeschlagen haben, dass die Frau gegen eine Mauer fiel und sich dabei verletzte.>
[Ebru Umar deutete auf die nicht-vollzogene Integration bei islamischen Einwanderern]
<Auch wenn die genauen Hintergründe noch nicht feststehen, wird bereits über einen politischen Hintergrund spekuliert. Umar war nicht nur mit Theo van Gogh befreundet, sie schrieb auch für seine Internet-Seite und übernahm seinen Kolumnenplatz bei der niederländischen Gratiszeitung "Metro". Wie Theo van Gogh gilt die türkischstämmige Ebru Umar als ausgesprochen offen und unbequem in ihren Ansichten. Wie Theo van Gogh, der ermordet wurde, weil seine Ansichten zum Islam einem fundamentalistischen Niederländer marokkanischer Herkunft nicht gefielen, macht die Kolumnistin Umar die misslungene Integration der moslemischen Einwanderer und die Widersprüchlichkeiten des Islam in einer modernen Welt zum Thema in ihren Texten.>
Der fundamentalistische Islam gefährdet mit Messern, Gewaltaufrufen in Moscheen, Schlägertypen und Gewalt die Demokratie und die Menschenrechte, die er selbst beneidet. Der Islam braucht einen Napoleon, der beim Islam Frieden schafft: Ohne Kopftuch, ohne Messer, ohne Gewalt, dafür mit Menschenrechten.
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Kaiseraugst 9.6.2006: Afrikanischer Asylbewerber sticht Frau nieder
aus: TeleBasel: News; 9.6.2006, Tafel 106
<Gescht zobe het e Asylbewärber in Kaiseraugscht anere 18-jährige Frau e Mässer in Rugge gschtoche. S Opfer isch mit Verletzige ins Spital cho. Worum dr 30-jährig Maa mit em Mässer uf dFrau los isch, isch nonig klar. D Polizei het dr Täter us Somalia in ere Asylunterkunft feschtgnoh. Är befindet sich jetzt in Untersuechigshaft.>
Kommentar
Kriminelle Asylbewerber sofort abschieben.
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Schweiz 28.6.2006: Afrikanische Drogenneger-Asylbewerber überführt - afrikanische Asylbewerber schlagen das ganze Lokal zusammen
aus: Wirt schlägt Asylbewerber zusammen; Schweizer Fernsehen SF1-Text, 28.6.2006, Tafel 110
<Der Wirt einer Bar in Bex / Vaud hat einen Asylbewerber aus Guinea spitalreif geschlagen. Wieso er den 25-Jährigen aus dem Lokal warf, ist noch nicht geklärt. Beim Asylbewerber, der bewusstlos vor der Bar aufgefunden wurde, fanden die Sanitäter Kokainkapseln im Mund. Er wurde ins Lausanner Unispital geflogen. Nach dem Zwischenfall suchten rund 20 Asylbewerber aus Guinea, die in einem nahegelegenen Asylbewerberzentrum untergebracht sind, das Lokal auf, um ihren verletzten Kollegen zu rächen. Sie schlugen in der Bar alles zusammen. Erst ein grosses Aufgebot der Polizei vermochte die Situation zu beruhigen.>
Kommentar
Dies ist die Art und Weise, wie Drogenneger das Recht in der Schweiz einführen wollen.
Drogenneger gehören sowieso zurück nach Afrika, denn sie belästigen mit ihren geheimen Drogenplätzen in städtischen Vorgärten die gesamte Schweiz und machen der Polizei nur Arbeit.
Gleichzeitig sollte sich aber die weltweite Wirtschaft in Afrika engagieren, damit die Afrikaner Afrika aufbauen können, denn wo niemand weiss, wie Kapitalismus funktioniert, da kann auch keine Arbeit organisiert werden.
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Liberia 20.8.2006: Liberias Männer vergewaltigen reihenweise minderjährige Mädchen
aus: Liberias Präsidentin droht Vergewaltigern; Basler Zeitung im Internet, 20.8.2006; http://www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=2111A297-1422-0CEF-70B70C7DBB620544
<Monrovia. DPA/baz. Die liberianische Präsidentin Ellen Johnson- Sirleaf hat ein hartes Vorgehen gegen Vergewaltiger in ihrem jahrelang vom Bürgerkrieg zerrissenen Land angekündigt. "Ich warne alle Männer, die die Würde von Frauen missbrauchen, dass meine Regierung mit aller Härte gegen sie vorgehen wird", erklärte das erste demokratisch gewählte weibliche Staatsoberhaupt Afrikas am Donnerstagabend.Während des 14-jährigen Bürgerkriegs waren Vergewaltigungen in Liberia an der Tagesordnung. Ein Ende 2005 verabschiedetes neues Gesetz sieht nun eine lebenslängliche Haftstrafe für die Vergewaltigung von Minderjährigen vor. Dennoch ist seit Verabschiedung des Gesetzes die Zahl der Vergewaltigungen junger Mädchen drastisch gestiegen.>
Schlussfolgerung
Der Krieg hört in Liberia scheinbar niemals auf. Die Männer führen den Krieg weiter, nun gegen die jungen Frauen. Die afrikanischen Schlägertypen in Liberia hätten gerne, dass der Krieg nie aufhören würde, weil man dann straflos vergewaltigen kann.
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Dielsdorf 5.11.2006: Somalier verletzt Schweizer im Lehrlingsheim mit einem Küchenmesser
aus: Basler Zeitung online: 19-Jähriger bei Streit in Lehrlingsheim mit Messer verletzt; 5.11.2006;
http://www.baz.ch/news/index.cfm?ObjectID=B7CA9288-1422-0CEF-70D8B77CFD6FABE1
<Dielsdorf. AP/baz. Bei einem Streit in einem Lehrlingsheim im zürcherischen Diesdorf ist ein 19-jähriger Schweizer mit einem Küchenmesser verletzt worden. Er musste mit mittelschweren Verletzungen ins Spital gefahren werden, wie die Zürcher Kantonspolizei am Sonntag mitteilte. Der Täter, ein 19-jähriger Somalier, ergriff nach der Tag vom Samstagabend die Flucht und konnte trotz der eingeleiteten Fahndung zunächst nicht festgenommen werde. Der Grund der Auseinandersetzung zwischen den beiden war zunächst noch nicht restlos geklärt, schreibt die Polizei.>
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Brugg 15.7.2007: Sudan-Schlägertyp bricht Polizist eine Hand
aus: 18-Jähriger bricht Polizist die Hand; 15.07.2007; http://www.blick.ch/news/schweiz/news28997-----<BRUGG – Ein Polizist hat am Samstagabend in Brugg bei der Festnahme eines Mannes einen Handbruch erlitten. Wie die Aargauer Kantonspolizei mitteilte, hatte sich der 18-jährige, abgewiesene Asylbewerber aus dem Sudan um 21.30 Uhr in einem Linienbus ungebührlich verhalten und geweigert, das Fahrzeug zu verlassen. Er belästige Fahrgäste und verhielt sich auch gegenüber dem Buschauffeur aggressiv. Bei der Kontrolle durch zwei Polizisten am Bahnhof Brugg wehrte er sich heftig und wollte nicht aussteigen. Er bespritzte die Beamten mit Urin, den er aus nicht geklärten Gründen in einer Bierflasche mitführte. Bei der Verhaftung schlug er laut Polizei wild um sich und brach einem Polizisten die Hand. Schliesslich gelang es, den Mann ihn Handschellen zu legen. Er wurde in die Psychiatrische Klinik Königsfelden eingewiesen. (AP)>
Schweiz 31.8.2007: Algerisch-britischer Doppelbürger drehte durch: Wegen Mail: Tochter gefoltert [und die Mutter schaute zu und machte noch zusätzliche Vorschläge!!!]BLICK online, 31.08.2007; http://www.blick.ch/news/schweiz/wegen-mail-tochter-gefoltert-70428<MEYRIN – Horror pur: Weil sie mit einem Jungen mailte, hat ein 46-jähriger algerisch-britischer Doppelbürger seine 16- jährige Tochter verprügelt, gefoltert und ihr die Haare abgeschnitten.
Besonders grausam: Die Mutter schaute zu und unternahm – nichts! Sie machte sogar noch böse Vorschläge.
Kommentar
Vergangenen Sonntag habe der Vater auf dem Computer der Familie das Mailkonto der Tochter entdeckt, teilte die Genfer Polizei mit. Als die 16-Jährige sich weigerte, das Passwort preiszugeben, verprügelte sie ihr Vater und trat sie mit den Füssen.
Danach riss er ihr die Kleider vom Leib und drohte ihr, sie nackt auf die Strasse zu führen, falls sie das Passwort nicht verrate. Als die 16-Jährige sich weigerte, holte der Vater ein Messer und einen Müllsack. Er drohte seiner Tochter daraufhin, sie in Stücke zu schneiden und ihre Überreste in den Wald schmeissen.
Damit die Tochter nicht schreien konnte, hielt ihr der Vater die Hand vor den Mund. Daraufhin schaltete sich die Mutter ein und schlug vor, der 16-Jährigen die Haare abzuschneiden.
Die Demütigungen waren damit noch nicht zu Ende: Der Vater zog seiner Tochter den Müllsack über den Kopf und würgte sie. Daraufhin brachte der Vater sie in sein Auto und fuhr mit ihr in den Wald.
Hier verprügelte er die junge Frau erneut und trat sie mit den Füssen. Er schlug sie mit dem Kopf gegen den Wagen. Dabei drohte er ihr erneut mit dem Tod. Auf diese Weise gelang es ihm, den Widerstand der Tochter zu brechen; sie gab das Passwort preis.
Zurück zu Hause stellten die Eltern fest, dass ihre Tochter ihr E- Mail benutzt hatte, um einem Jungen zu schreiben. Daraufhin wurde die 16-Jährige erneut verprügelt, und der Vater scherte ihr die Haare. Die Mutter griff nicht ein, sondern lachte bloss.
Der Vater wurde festgenommen, nachdem die Schule, welche die 16- Jährige besucht, Strafanzeige erhoben hatte. Die Lehrer hatten bemerkt, dass die junge Frau verprügelt worden war. Der Vater wurde der Drohung und der einfachen Körperverletzung angeklagt.> (SDA)
Der Fall mit dem Schläger-Vater aus Algerien in Meyrin ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Muslime in der Schweiz bringen eine Gewalt gegen Kinder ins Land, die bis heute von den politischen Verantwortlich einfach nicht wahrgenommen werden will.
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Basel 6.2.2008: Angola-Frau klaut - und schlägt dann auch noch zu
aus: Frauen auf grosser Diebestour; 20 minuten online, 06.02.2008; http://www.20min.ch/news/basel/story/13817751
<Eine 20-jährige Frau aus Angola stand am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht. Sie hatte mit Freundinnen im Sommer in der Kuppel eine grosse Diebestour veranstaltet.
Innert wenigen Stunden hatte sie fünf Leute bestohlen und dabei drei Handys, einen iPod und 80 Franken Bargeld erbeutet. Um halb vier Uhr morgens machte sie sich zusammen mit ihren Freundinnen auf den Heimweg. In der Unterführung vor der Steinenvorstadt ging die stark betrunkene Angeklagte dann auf eine unbeteiligte Frau los. Sie schlug ihr die Faust ins Gesicht, riss sie an den Haaren und trat auf das hilflose Opfer ein. Erst nach einiger Zeit konnte die junge Frau flüchten. Weil die Täterin wegen Betrügereien noch auf Bewährung war, muss sie nun eine Woche ins Gefängnis. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 3600 Franken.
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Dietikon 5.2.2008: Uganda-Schlägertyp misshandelt seine kleine Tochter zu Tode
aus: 20 minuten online: Grausame Kinsmisshandlung: Vater schweigt, Mutter schiebt Schuld ab; 5.02.2008 http://www.20min.ch/news/zuerich/story/27609092
<In Dietikon ist ein neugeborenes Kind vier Monate nach der Geburt an den Folgen scherster Misshandlungen verstorben. Am Montag standen Vater und Mutter des getöteten Säuglings vor dem Zürcher Geschworenengericht. Schockierendes wurde publik.
Der angeklagte Vater betritt das Gericht. (Video: Debby Galka, 20minunte.ch)Es war am 29. Oktober 2003, als die Kantonspolizei Zürich einen heute 32-jährigen Arbeitslosen und seine um vier Jahre jüngere Freundin festnahm. Die junge Mutter hatte wenige Stunden zuvor ihre über vier Monate alte Tochter notfallmässig ins Spital gebracht. Allerdings zu spät: Das Baby war schon tot.
Kind aufs schwerste misshandelt
Während die jungen Eltern bis zum Januar 2004 in der Untersuchungshaft verschwanden, brachten die ärztlichen Untersuchungen und die polizeilichen Ermittlungen schreckliche Tatsachen ans Tageslicht. Demnach war der Säugling aufs schwerste misshandelt worden und wog über ein halbes Kilogramm weniger als bei der Geburt. Die Mediziner stellten diverse erhebliche Blessuren fest. So Rippenbrüche, massive Kopfverletzungen und diverse Blutungen.
Bei den ersten polizeilichen Einvernahmen kam heraus, dass der Vater seine Tochter regelmässig brutal malträtiert hatte. Er würgte sie, verabreicht ihr Kopfnüsse oder stand mit seinem Fuss auf ihren Rücken. Bei anderen Vorfällen quälte er das Mädchen mit tagelangem Entzug von Nahrung, schüttelte es oder liess es in der Badewanne los, um sehen zu können, wie lang ein Baby unter Wasser bleiben kann.
Tochter sollte keine Hure werden
Als das Baby schrie, stopfte ihm der Vater wiederholt einen Socken in den Mund. In einem Fall führte er seiner Tochter einen Pinsel in die Scheide ein. Um zu verhindern, dass sie später einmal eine Hure werde, gab er zu Protokoll. Zuletzt hatte er sein Kind zu Tode geschüttelt.
Laut Anklage traf aber auch die Mutter beträchtliche Schuld. So soll sie einerseits die Misshandlungen durch den Vater zugelassen haben. Andererseits hat auch sie die Geschädigte mit Essensentzügen bestraft.
Die zuständige Staatsanwältin Claudia Wiederkehr lastete dem Vater neben mehrfacher schwerer Körperverletzung eine fahrlässige Tötung und weitere Nebendelikte an. Der Mutter droht eine Verurteilung wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung sowie Gefährdung des Lebens. Wobei wohl auch eine Anklage auf vorsätzliche Tötung niemanden erstaunt hätte.
Vater schweigt
Am ersten Prozesstag vom Montag trat zunächst der Vater mit einem Gehstock vor die Geschworenen. Der in Uganda geborene Angeklagte weigerte sich zunächst, seine schwarze Sonnenbrille abzulegen. Dann gab er sich als geistig eingeschränkten Zeitgenossen aus, indem er stotterte und bei der Befragung zur Person mit teils stupiden Antworten die Nerven des Gerichts auf die Probe stellte. Nach zwanzig Minuten verweigerte er die Aussagen völlig und verwies nur noch auf seine früher gemachten Angaben.
So hielt ihm Gerichtspräsident Pierre Martin alle polizeilichen Einvernahmen sowie Auszüge eines Gutachtens vor. Auf die der Angeklagte nicht reagierte. Es stand nur fest, dass er jeglichen Vorsatz in Abrede stellte. Er habe seine Tochter weder verletzen noch töten wollen, hatte er bereits früher geltend gemacht.
Zu seinem Lebenslauf stand fest, dass er bereits als fünfjähriges Kind in die Schweiz gekommen und in Zürich-Altstetten aufgewachsen war. Trotz einer abgeschlossenen Lehre als Sanitärzeichner hing er ab 2001 nur noch herum und liess sich von seiner Freundin aushalten. Auch zur Tatzeit war der eingebürgerte Stadtzürcher arbeitslos und für das Kind tagsüber alleine zuständig. Im Übrigen hat er eine bereits 13-jährige Tochter, die er aber erst im Alter von acht Jahren kennen gelernt hatte.
Von der Umwelt abgeschottet
Nach einer Vorführung von Dia-Bildern, welche die schockierenden Bilder des verhungerten Opfers vor Augen führten, folgte der Auftritt der Mutter. Da sie aussagte, wurde mehr über den Fall bekannt: Auch sie war in Altstetten aufgewachsen und hatte ihren dunkelhäutigen Freund bereits im Alter von 15 Jahren kennen gelernt. Nach mehreren Trennungen hatten sie sich in Dietikon wieder gefunden und entschlossen, gemeinsam eine Familie zu gründen. Nachdem Wunschkind Antonia am 11. Juni 2003 auf die Welt gekommen war, benahmen sich die Eltern plötzlich sonderbar. So durfte niemand das Kind sehen. Die junge Familie schottete sich von der Umwelt ab. Abgesehen von einer Ausnahme, durften nicht einmal engste Familienmitglieder das Baby besuchen. Die Mutter wies nach zwei ersten Kontrollen jegliche ärztliche Hilfe von sich.
Mutter schiebt Schuld ab
Zum Tod von Antonia direkt befragt, vergoss die Angeklagte Tränen. Allerdings schob sie die Schuld auf den Vater ab. Einerseits machte sie Nichtwissen geltend. So habe sie sich über den Gewichtsverlust ihres Kindes keine Gedanken gemacht, erklärte sie. Andererseits erwähnte sie die Gewaltbereitschaft ihres Ex-Partners, der nicht nur die Tochter, sondern auch sie zu schlagen begonnen habe. So habe sie sich nicht getraut, ihm etwas zu sagen, wenn er auf Antonia losgegangen sei, sagte sie aus. Die Beziehung zwischen den beiden Angeklagten ging auch über ein Jahr nach dem Tod ihres Kindes endgültig in die Brüche. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Mit einem Urteil ist in 14 Tagen zu rechnen.
Attila Szenogrady, 20minuten.ch >
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<"Ich wollte dem Baby eine Lektion erteilen"
Erster Verhandlungstag im Prozess um Misshandlung und Tod eines Säuglings
aus: http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/ich_wollte_dem_baby_eine_lektion_erteilen_1.665760.html
<Der 32-jährige Vater, der seine Tochter in Dietikon täglich geschlagen und sie im Alter von 41/2 Monaten zu Tode geschüttelt haben soll, hat vor Gericht keine Emotionen gezeigt. Die ebenfalls angeklagte Mutter des Babys sagte, sie habe von den Misshandlungen nichts gewusst.
Geschworenengericht in Zürich
fri. Neun Stunden lang hat der Angeklagte am ersten Tag des zweiwöchigen Prozesses regungslos im Gerichtssaal gesessen. Die Augen hinter einer schwarzen Sonnenbrille versteckt, die er partout nicht ablegen wollte, hörte er den Fragen zu – ohne eine einzige zu beantworten. Er verwies allerhöchstens auf frühere Aussagen und blendete dabei aus, dass die Geschworenen keine Einsicht in die Akten haben. Auch als Fotografien der Babyleiche gezeigt wurden, zeigte er keinerlei Emotionen, sondern genehmigte sich einen Schluck aus einer Cola-Flasche.
Nahrungsentzug als Disziplinarstrafe
Dem 32-jährigen eingebürgerten Schweizer, der in Uganda geboren wurde und als Kind mit seiner Mutter in die Schweiz gezogen war, wird vorgeworfen, seine Tochter in der Wohnung der Kindsmutter in Dietikon seit der Geburt im Juni 2003 täglich mit körperlicher Gewalt misshandelt und sie schliesslich im Alter von 41/2 Monaten durch heftiges Schütteln getötet zu haben. Weil er einen direkten Vorsatz abstreitet, findet der Prozess vor dem Geschworenengericht statt. Angeklagt ist auch die 28-jährige Mutter des Kindes, weil sie nichts gegen die Misshandlungen unternommen habe. Ein Anklagepunkt gegen beide Elternteile betrifft die Unterernährung des Kinds. Als die Mutter das Baby tot ins Limmatspital in Schlieren brachte, wog es 540 Gramm weniger als bei der Geburt und war nur 4 Zentimeter gewachsen. Der Gewichtsverlust rührte von einer Mangelernährung her, das heisst einer Nahrung, die in ungenügender Menge, in ungenügender Zusammensetzung und unregelmässig verabreicht worden war. Die Eltern gaben ihrer Tochter nur Milch aus dem Schoppen und ab und zu Früchtebrei, wie die Angeklagte sagte. Vitaminpräparate habe sie abgelehnt, weil sie damals generell kritisch gegenüber Medikamenten eingestellt gewesen sei. Stillen wollte sie das Kind nicht, weil sie bald wieder habe arbeiten wollen. Aus der Befragung ging zudem hervor, dass das Baby mehrfach mit Nahrungsentzug bestraft wurde, als es etwa laut weinte. Das sei die Idee des Vaters gewesen, sagte die Frau. Sie habe einige Male probiert, dem Kind in solchen Fällen heimlich Milch zu geben, sei aber dabei von ihm erwischt worden. Wie schlimm es wirklich um das Baby stand, habe sie erst wenige Tage vor seinem Tod bemerkt.
Perfide Erklärungen
Zu den übrigen Misshandlungen gingen aus den Aussagen des Angeklagten, die der Gerichtsvorsitzende aus dem psychiatrischen Gutachten zitierte, perfide Erklärungen hervor. Der Angeklagte sagte damals, er habe die schreiende Tochter ruhigstellen wollen. «Ich wollte ihr eine Lektion erteilen», lautete eine weitere Begründung, oder «Ich tat es, weil sie quengelte». Unter anderem schlug er das Kind regelmässig, verpasste ihm «Kopfnüsse», liess es vom Wickeltisch auf eine Matratze fallen und knebelte es mit einer Socke.
Die Mutter sagte am Prozess zunächst, sie habe von alldem nichts mitgekriegt. Einzig von einigen harmlosen Schlägen habe sie Kenntnis gehabt. Im Verlauf der Befragung gab sie zu, auch von anderen Misshandlungen gewusst und mehrmals blaue Flecken am Baby bemerkt zu haben. Warum sie nichts dagegen unternommen habe, wollte der Gerichtsvorsitzende wiederholt wissen. Sie habe sich vor den Konsequenzen für den Freund und sie selber gefürchtet, sagte die Frau. Er habe sie seit der Phase kurz vor der Geburt oft geschlagen. Sie habe am langjährigen Traum einer Familie mit ihm festgehalten und befürchtet, plötzlich allein mit dem Kind dazustehen. Die beiden kannten sich, seit sie 15 war. Nach mehreren Unterbrüchen der Beziehung zog er schliesslich zwei Jahre vor der Geburt der Tochter zu ihr und lebte, arbeitslos, auf ihre Kosten.
Rückzug von Familie und Behörden
Nach der Geburt zogen sich die nicht verheirateten Eltern in die Dreizimmerwohnung in Dietikon zurück und verweigerten sich der Aussenwelt. Sie hätten die erste Zeit alleine mit dem Kind verbringen wollen, sagten beide. Aus diesem Grund, und nicht, weil man die Verletzungen hätte sehen können, habe praktisch niemand das Kind zu Gesicht bekommen. Der Mutter etwa öffneten sie die Türe nicht. Die Hebamme wurde nach einem kurzen Gespräch weggeschickt, weil sie nicht sympathisch gewesen sei. Der Arzt sah das Kind nur zwei Mal kurz nach der Geburt.
Die Eltern schlugen auch Gespräche mit der Vormundschaftsbehörde Dietikon aus, vertrösteten diese immer wieder und versicherten, der Tochter gehe es bestens. Die Angeklagte gab vor Gericht zu, gelogen zu haben. Eine Vorladung der Vormundschaftsbehörde musste gar von Polizisten überbracht werden. Dabei verhielt sich der Angeklagte laut Polizeirapport renitent und aggressiv, was ihm ein Verfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung einbrachte. Als ein Beistand ernannt wurde, wandte sich die Mutter an zwei Anwälte. Sie richtete der Gemeindebehörde aus, sie sei an keinem Gespräch interessiert und wünsche keinen Beistand. Vor Gericht begründete dies die Frau damit, dass sie kein Vertrauen in Behörden habe. Ein Vertreter der Vormundschaftsbehörde wird am Donnerstag als Zeuge befragt. Heute sind Familienangehörige vorgeladen. Das Urteil ist auf den 18. Februar vorgesehen.>
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Dietikon 18.2.2008: <Babyquäler muss hinter Gitter
aus: 20 minuten online, 18.02.08; http://www.20min.ch/news/zuerich/story/14765801
Die Eltern eines zu Tode misshandelten Babys aus Dietikon ZH müssen ins Gefängnis: Das Zürcher Geschworenengericht hat den Vater zu 12, die Mutter des Mädchens zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt.
Die beiden Eltern wurden wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt. Ihr gemeinsames, gut vier Monate altes Baby war im Oktober 2003 an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben, nachdem es wiederholt schwer misshandelt worden war.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Vater 17, für die Mutter 11 Jahre Gefängnis gefordert. Nach Ansicht der Richter wollten die Eltern ihr Kind nicht gezielt umbringen, nahmen aber mit ihrem Verhalten den Tod des Säuglings in Kauf.
Der heute 32-jährige Vater hatte den Säugling monatelang brutal misshandelt. Er würgte das Baby, gab ihm Kopfnüsse und stand ihm mit dem Fuss auf den Rücken. Dem Mädchen verweigerte er zudem tagelang das Essen. Dem schreienden Kind stopfte er wiederholt einen Socken in den Mund. Zuletzt schüttelte er es zu Tode.
Die Mutter hatte das Baby im Oktober 2003 notfallmässig ins Spital gebracht. Allerdings zu spät, denn die kleine Tochter war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Sie wog noch 2700 Gramm, über 500 Gramm weniger als bei der Geburt.
Quelle: SDA/ATS>
Kommentar
Es fragt sich: Wieso haben die Nachbarn nichts gemerkt? Wieso haben die Nachbarn keine Anzeige erstattet? Ist hier nicht auch unterlassene Hilfeleistung der Nachbarschaft anzuklagen?
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Südafrika mit "Weltrekord" 19.6.2009: <Sexualdelikte: Jeder vierte Südafrikaner ist ein Vergewaltiger
aus: 20 minuten online; 19.6.2009;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Jeder-vierte-Suedafrikaner-ist-ein-Vergewaltiger-15063003
Eine Umfrage des südafrikanischen Medizinischen Forschungsrats hat Erschreckendes zutage gefördert: Mehr als ein Viertel aller Männer hat schon einmal eine Frau zum Sex gezwungen. Und das ist noch nicht alles.
Die Ergebnisse der Studie, die der Medical Research Council (MRC) in diesem Monat veröffentlicht hat, sind schlicht schockierend: Nicht weniger als 27,6 Prozent der Befragten gaben zu, sie hätten schon einmal eine Frau zum Sex gezwungen. Knapp die Hälfte davon hat sich dieses Verbrechens nach eigenen Angaben bereits mehrfach schuldig gemacht.
Die überwiegende Mehrzahl der Opfer sind Frauen; nur gerade 2,9 Prozent der Befragten gaben an, Männer oder Knaben vergewaltigt zu haben. Tatsächlich ist es für eine in Südafrika geborene Frau heute wahrscheinlicher, im Lauf ihres Lebens vergewaltigt zu werden als lesen zu lernen.
Kinder als Opfer, Kinder als Täter
Zahlreiche der Opfer sind Kinder. Polizeistatistiken aus dem Jahr 2002 belegen, dass Kinder unter 11 Jahren 15 Prozent aller Vergewaltigungsopfer ausmachen. Aber auch die Täter sind oft erschreckend jung, wie die aktuelle Studie zeigt: Beinahe jeder zehnte Vergewaltiger ist zum Zeitpunkt seines ersten Verbrechens jünger als zehn Jahre. Die am stärksten vertretene Altersgruppe ist diejenige der 15- bis 19-Jährigen (46,5%), während die über 30-Jährigen statistisch kaum in Gewicht fallen (1,9%).
Aids
Zwischen der Gruppe der Männer, die schon einmal vergewaltigt haben, und jenen, die das nicht getan haben, gibt es keinen signifikanten Unterschied in der HIV-Infektionsrate. Auffallend ist aber die alarmierend hohe Infektionsrate bei den untersuchten Männern: Sie übersteigt bei der Altersgruppe der 25- bis 45-Jährigen 25 Prozent; bei den 30- bis 39-Jährigen sind es 40 Prozent.
Trauriger Weltrekord
Politiker reagierten am Freitag schockiert auf die Ergebnisse der Erhebung. Sie forderten die Regierung auf, mehr gegen Sexualdelikte und andere Gewaltverbrechen zu unternehmen. Südafrika hat nach offiziellen Zahlen die höchste Vergewaltigungsrate der Welt.
(AP/dhr)>
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Ägypten 25.6.2010: Polizisten verprügelten den Filmer, der Videos der ägyptischen Polizei publizierte, wie die Polizei mit Drogen handelt
aus: 20 minuten online: Ägypten: Totgeprügelt - weil er Polizisten filmte; 25.6.2010;
http://www.20min.ch/news/ausland/story/31024256
<Mehr als 2000 Ägypter haben vor einer Moschee in Alexandria gegen Übergriffe der Polizei demonstriert und den Sicherheitskräften Folter vorgeworfen. Jüngstes Opfer: Ein Blogger, der Drogen dealende Polizisten blossstellte.
Demonstranten halten Bilder des ermordeten Khaled Said in die Höhe. [Er sah nicht wie ein Mann aus, der an Drogen starb].
Anlass der Demonstration war der gewaltsame Tod eines junges Mannes. Nach Augenzeugenberichten wurde Khaled Said am 6. Juni von der Polizei totgeprügelt. Der 28-jährige Said hatte im Internet ein Video publiziert, auf dem Polizisten zu sehen waren wie sie sich gerade den Erlös eines Drogendeals aufteilen.
Unter den Demonstranten, die Slogans gegen den ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak riefen, war auch Mohamed ElBaradei. Der frühere Generaldirektor der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) tritt in seinem Heimatland vehement für Reformen ein.
Laut Regierung kam Khaled Said durch Drogen ums Leben.
(ast/ddp)>
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Ägypten 19.7.2010: <TV-Moderator erschiesst Ehefrau [weil die Ehefrau dem Mann wegen einer Liebschaft eine Ohrfeige verpasste]
aus: Spiegel online; 19.7.2010; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,707396,00.html
Furchtbares Ehedrama im ägyptischen Kairo: Der Nachrichtensprecher des staatlichen Fernsehens hat zugegeben, im Streit seine Ehefrau getötet zu haben. Das Paar soll wegen einer angeblichen Affäre des Mannes aneinandergeraten sein.Kairo - Ehab Salah hatte die Polizei alarmiert und die Tat eingeräumt, wie ein Vertreter der Polizei am Montag sagte. Salah habe auf seine 35-jährige Frau Magda Wahid geschossen. Dem Beamten zufolge ging der Tat eine Auseinandersetzung um eine mögliche außereheliche Liebschaft des Mannes voraus. Der Beamte berief sich auf die Schilderungen der Schwester des Opfers, die bei dem Streit dabei war.
Die Frau habe sich beschwert, dass ihr Mann erst gegen halb vier Uhr morgens nach Hause gekommen sei, und ihn gefragt, ob er eine Geliebte habe. Als Salah dies bejahte, ohrfeigte sie demnach den Moderator. Daraufhin habe der eine Waffe hervorgeholt und seiner Frau in den Kopf geschossen. Die Polizei fand das Opfer den Angaben zufolge in einer Blutlache und nahm den Moderator fest.
jdl/AFP>
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Kongo 23.8.2010: Rebellen vergewaltigen 180 Frauen
aus: 20 minuten online; 23.8.2010; http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/14759776
<Bei einem Rebellen-Überfall auf eine Stadt im Osten der Demokratischen Republik Kongo sind Hilfsorganisationen zufolge fast 180 Frauen Opfer von Gruppenvergewaltigungen geworden. Die UNO bestätigte den Vorfall.
In nahezu jedem Fall seien die Frauen von zwei bis sechs bewaffneten Männern vergewaltigt worden - oftmals vor den Augen ihrer Kinder und Ehemänner, teilte die Gruppe International Medical Corps (IMC) am Montag mit.
Alle 179 Opfer befinden sich demnach in medizinischer Behandlung. Das UNO-Büro für humanitäre Hilfe (OCHA) bestätigte den Vorfall.
Rebellen der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR) und der Angehörige des Mai-Mai-Volkes waren am 30. Juli in die Stadt Luvungi in der Provinz Nord-Kivu eingefallen und hielten sie vier Tage lang besetzt.
Trotz eines von der UNO unterstützten Militäreinsatzes gegen die Gruppen suchen sie die Region regelmässig heim und verbreiten Angst und Schrecken unter der Bevölkerung. Dabei vergewaltigen sie jedes Jahr tausende Frauen.
Die UNO hat in den vergangenen Monaten 1700 Blauhelmsoldaten aus dem Land abgezogen. Sie folgte damit dem Aufruf der kongolesischen Regierung, den Friedenseinsatz (Monuc) im kommenden Jahr zu beenden. An einzelnen Einsätzen im Osten des Landes sind aber noch Monuc- Soldaten beteiligt.
(sda)>
Zum selben Thema erscheint hier die Analyse: Die Dorfbevölkerung wurde durch ein Gerücht verleumdet, mit den Gegnern "zusammenzuarbeiten", und die Miliz meinte, mit Vergewaltigungen sollte der Willen der Dorfbevölkerung "gebrochen" werden:
Kongo 24.9.2010: <Grausam: Vergewaltigungen "systematisch geplant">
aus: 20 minuten online; 24.9.2010; http://www.20min.ch/news/ausland/story/22507147
<Innert drei Tagen wurden in Kongo-Kinshasa mindestens 303 Frauen, Männer und Kinder Opfer von Massenvergewaltigungen. Die Verbrechen wurden von einer örtlichen Miliz begangen.
Hunderte Menschen wurden im Kongo vergewaltigt.
«Das Ausmass und die Perversion dieser Vergewaltigungen sind unvorstellbar», erklärte die UNO-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay: «Vergewaltigungen sind zwar seit 15 Jahren ein grosses Problem in Kongo, aber kaum je wurden sie so systematisch und kaltblütig geplant und ausgeführt.»
Infografik Timeline KongoDie Entkolonialisierung AfrikasBegangen wurden die Verbrechen von mindestens 200 Kämpfern der örtlichen Miliz Mai Mai Cheka, Rebellen der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR) und Anhängern des desertierten Obersts Emmanuel Nsengiyumva. Sie überfielen zwischen dem 30. Juli und dem 2. August 13 Dörfer in der kongolesischen Provinz Nord-Kivu. Dies geht aus einem Zwischenbericht hervor, den die UNO am Freitag publizierte.
Gemäss der UNO handelte es sich um eine Strafaktion der Rebellen, die in den Bewohnern der betroffenen Dörfer Verräter sehen, die mit den regulären Kräften der kongolesischen Armee sympathisieren. Die Massenvergewaltigungen sollten die Opfer «brechen und demütigen».
Berüchtigte Rebellen
Vergewaltigt wurden mindestens 235 Frauen, 13 Männer, 52 Mädchen und drei Jungen. Möglicherweise habe es aber noch weit mehr Opfer gegeben, heisst es im Bericht. Zudem wurden 923 Wohnhäuser und 42 Geschäfte geplündert. 116 Menschen mussten Zwangsarbeit leisten.
Die mitverantwortliche FDLR ist eine Miliz von Hutus, die 1994 nach dem Völkermord in Ruanda in das damalige Zaire (heute Kongo) geflohen waren. Viele von ihnen waren in den Massenmord an
800 000 Tutsi und gemässigten Hutu in Ruanda verstrickt.Im Kongo gehört die Miliz zu den berüchtigsten der verschiedenen Rebellengruppen, die die Bevölkerung dort terrorisieren. Trotz eines von der UNO unterstützten Militäreinsatzes suchen sie die Region regelmässig heim und verbreiten Angst und Schrecken.
MONUC-Mission endet
In der Region, wo die Massenvergewaltigung stattfand, sind 80 Soldaten der UNO-Mission für Kongo (MONUC) stationiert. Von den Verbrechen bekamen sie jedoch nichts mit - unter anderem, weil die angegriffenen Zivilisten ihre Dörfer verlassen und sich im Wald versteckt hatten.
Die Soldaten seien schlecht gerüstet und auch «nicht speziell ausgebildet, um Zivilisten zu beschützen», heisst es im Bericht. Die UNO hat in den vergangenen Monaten 1700 Blauhelmsoldaten aus dem Land abgezogen. Sie folgte damit dem Aufruf der kongolesischen Regierung, den Friedenseinsatz im kommenden Jahr zu beenden.
(sda)>
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29.9.2010: Ägypter vergewaltigt Frau bei Massage
aus: 20 minuten online: Verurteilt: 16-Jährige bei Massage geschändet; 29.9.2010;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/16-Jaehrige-bei-Massage-geschaendet-20848138
<von Attila Szenogrady - Ein 36-jähriger Unhold hat in Zürich eine 16-jährige Jugendliche während einer Massage aus heiterem Himmel sexuell missbraucht. Nun muss der aus Ägypten stammende Ostschweizer für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.Zum Schluss glaubte das Gericht den Darstellungen des zur Tatzeit 16-jährigen Opfers. Die Praktikantin lernte vor einem Jahr in Zürich-Altstetten einen um 20 Jahre älteren Verkäufer kennen. Der Mann erzählte ihr, dass er ein Massagestudio leite und dabei gutes Geld zu verdienen sei. Er bot ihr an, dass er ihr zeigen werde, wie man richtig massiere.
Die junge Frau ging auf das Angebot ein und begab sich in die Wohnung des Angeklagten im Kreis 4. Dort musste sie sich bis auf ihren Slip nackt ausziehen und auf ein Bett legen. Dann begann sie der gebürtige Ägypter an den Füssen und Beinen zu massieren. Als er bemerkt hatte, dass die auf dem Bauch liegende Geschädigte eingeschlafen war, zog er ihren Slip ab und drang mit seinem erregten Penis von hinten in sie ein. Sie erwachte darauf und sagte mehrmals «nein».
Allerdings ohne Erfolg. Der Hobby-Masseur vollzog den Geschlechtsverkehr und liess das überraschte Opfer kurz darauf wieder gehen. Dieses erstattete mehrere Tage nach dem Übergriff Strafanzeige bei der Polizei.
Einen Fehler gemacht
Am Mittwoch musste sich der seit über einem Jahr inhaftierte Ostschweizer wegen Schändung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Staatsanwalt verlangte eine hohe Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Angeklagte führte aus, dass die junge Frau ihr Einverständnis zu den sexuellen Handlungen gegeben habe. Zudem sei sie weder eingeschlafen noch habe sie nein gesagt, verteidigte er sich.
Allerdings gab er auch zu, dass er einen Fehler gemacht habe.
Der Verteidiger verlangte einen vollen Freispruch und zitierte das schwankende Aussageverhalten der Praktikantin während der polizeilichen Videobefragung. Zudem sei sie nicht vollständig unfähig zu einem Widerstand gewesen.
Dreieinhalb Jahre KnastDas Gericht folgte im Wesentlichen der Anklage und setzte eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren fest. Für das Gremium stand fest, dass die Geschädigte nicht nur eingeschlafen war, sondern auch nein gesagt hatte. Laut Gericht waren die unsicher wirkenden Darstellungen der Frau auf ihre sprachlichen Defizite zurückzuführen.
Sie sei nicht wortgewandt und habe sich deshalb nicht genügend ausdrücken können, sagte die Gerichtspräsidentin Maya Bertschi. Dennoch habe die Geschädigte auch glaubhafte Erinnerungen wie «ich fühlte mich wie tot» zu Protokoll gegeben. Zudem sei kein Motiv für eine Falschbelastung ersichtlich. Damit lag laut Urteil eine Schändung vor.
Das Gericht ging von einem erheblichen Verschulden des Angeklagten aus. Er habe aus krass egoistischen Gründen die Lage des jungen und naiven Opfers ausgenutzt, führte Bertschi aus. Mit dem Schuldspruch wurde der Hobby-Masseur zusätzlich verpflichtet, der Geschädigten ein Schmerzensgeld von
12 000 Franken zu entrichten. Zudem einen grundsätzlichen Schadenersatz in noch unbekannter Höhe. Die Verteidigung kündigte an, in die Berufung zu gehen.>-----
Zürich 30.11.2010: Marokkaner-Franzose schlägt an Neujahr 2009 am Bellevue gehbehinderten Schweizer schwer spitalreif - aus einem schlechten Witz um den Scooter des Gehbehinderten
Ein damals 18 Jahre alter Marokkaner-Franzose mit schweizer Pass hat am Neujahrsmorgen 2009 um 3 Uhr früh am Bellevue einen Gehbehinderten aus Spass fast zu Tode getreten. Aber der Pass macht noch keinen Anstand, leider. Irgenwie fehlt in der Schweiz das Schulfach "Lebenskunde", um solche Vorkommnisse zu vermeiden. Aber lesen Sie selbst:
aus: Lebenslänglich für Täter? Behinderter misshandelt; 30.11.2010; http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/30873334
<von Désirée Pomper - An Neujahr 2009 trampelte der damals 18-jährige Sandro S.* minutenlang auf dem Gesicht eines gehbehinderten Mannes herum. Heute steht er wegen versuchten Mordes vor Gericht.Andreas P.* (46) hofft auf Gerechtigkeit – seinem Peiniger wird heute im Bezirksgericht Zürich der Prozess gemacht. Der eingebürgerte Sohn eines Marokkaners und einer Französin ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Laut Anklageschrift wird dem zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Sandro S.* vorgeworfen, am 1. Januar 2009 um 3 Uhr beim Bellevue in Zürich dem gehbehinderten Andreas P. «aus reiner Freude an Gewalt» fast zwei Minuten lang immer wieder kräftig mit beiden Füssen auf dem Gesicht herumgestampft zu haben, «als würde er etwas zertreten wollen». Den Tod des Geschädigten habe der Angeklagte dabei in Kauf genommen, heisst es weiter. Es ist das erste Mal in der Schweiz, dass bei einem solchen Fall dem Täter nicht versuchte Tötung, sondern versuchter Mord vorgeworfen wird.
Sandro S. (l.) war in der Tatnacht mit diesen zwei Kollegen unterwegs.«Am Anfang habe ich mir gewünscht, die Täter wären tot. Jetzt hoffe ich, sie erhalten eine gerechte Strafe», so der Geschädigte. Andreas P.s Gesicht und sein Schädel werden durch mehrere Platten zusammengehalten; er leidet unter starken Gesichtsschmerzen, Angstzuständen und Schlafproblemen. Zudem hat er sein Kurzzeitgedächtnis verloren. Das Schicksal hatte Andreas P. nicht das erste Mal heimgesucht: Seit einem Töffunfall hat er Schwierigkeiten beim Gehen und ist auf einen rollstuhlähnlichen Scooter angewiesen. Andreas P.s Anwalt Martin Hablützel will sich heute dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmass anschliessen. Wird Sandro S. wegen versuchten Mordes verurteilt, könnte ihm sogar eine lebenslängliche Strafe drohen.>
Die Gruppe spielte mit dem Scooter des Behinderten. Als der Behinderten den Besetzer seines Scooters wegwies, brannten beim Bruder die Sicherungen durch, und alle waren sie besoffen.
<20 Minuten: Anouar*, du und dein Bruder wart mit von der Partie, als Sandro* am Bellevue in Zürich einen Behinderten verprügelte. Was ist genau passiert?
Es war Neujahr und wir haben am See Jack Daniel’s getrunken. Ich habe mich auf den Stuhl (es handelte sich um einen rollstuhlähnlichen Scooter des Opfers, Anm. d. Red.) gesetzt. Plötzlich ist Herr P. aufgetaucht, hat mich an der Schulter gepackt und wollte mich wegweisen. Dann griff Sandro ein. Er ist wie mein grosser Bruder und wollte mich einfach nur beschützen.Sandro soll dem Opfer bis zu zwei Minuten lang immer wieder auf dem Kopf herumgestampft sein.
Ich erinnere mich nicht mehr genau. Wir waren alle sehr betrunken. Irgendwann haben wir Sandro weggezogen.Was hast du gedacht, als du das Foto des schwer verletzten Mannes gesehen hast?
Sein Gesicht war völlig demoliert. Das hat mir leid getan. Aber wenn man bei einer Schlägerei drunterkommt, kann es schon sein, dass man sich ein blaues Auge oder eine Platzwunde holt. Das ist mir auch schon passiert. Dennoch bereuen wir den Vorfall. Hätten wir nicht getrunken, wäre das alles nicht passiert.*Namen der Redaktion bekannt>
1.12.2010: 7 Jahre Gefängnis für den Schläger-Marokkaner-Franzosen mit schweizer Pass - in Form einer "Massnahme für junge Erwachsene
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Ein Fluchtversuch nützte dem Marokkaner-Franzosen mit schweizer Pass nichts. Der Richter definiert den Täter als "Pitbull". Weil der Täter mit 2 Litern Wisky besoffen war, wird im ein Kontrollverlust attestiert und kein Mordversuch. Er erinnere sich an gar nichts mehr...
aus: 20 minuten online: Schläger C.S.: Fluchtversuch und Tränen vor dem Richter; 1.12.2010;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Fluchtversuch-und-Traenen-vor-dem-Richter-24929028
<von Désirée Pomper - C.S.* wird zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, weil er an Neujahr 2009 einem Behinderten auf dem Gesicht herumgetrampelt war. Während der Verhandlung versuchte er zu fliehen. http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Fluchtversuch-und-Traenen-vor-dem-Richter-24929028
Das Opfer A.P. wurde fast zu Tode geprügelt.
Aufregung gleich zu Beginn der Verhandlung: Der wegen Mordversuchs angeklagte C.S. sprang auf und versuchte zu flüchten. Etwas, das seinem Opfer am 1. Januar 2009 nicht möglich gewesen war: Laut der Anklageschrift trampelte der KV-Stift aus «reiner Freude an Gewalt» fast zwei Minuten lang immer wieder kräftig mit beiden Füssen auf dem Gesicht des Gehbehinderten A.P.* herum, «als würde er etwas zerstampfen wollen» (20 Minuten berichtete). Die Staatsanwaltschaft warf C.S., der von der Polizei gestern wieder eingefangen und mit Fuss- und Handfesseln zurückgebracht wurde, versuchten Mord vor. Doch der Richter wies dies zurück: «Wir denken nicht, dass sie diesen Menschen töten wollten. Es war ein Kontrollverlust.» Aber er habe den Tod des Mannes in Kauf genommen: «Sie haben sich wie ein Pitbull in das Opfer verbissen.»
Als der Richter dann das Urteil verkündete, vergrub C.S. sein Gesicht in den Händen: sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Angeordnet wurde eine Massnahme für junge Erwachsene. Der anwesenden Mutter und Schwester schossen die Tränen in die Augen. Der Verurteilte, der laut Gutachten an einer «dissozialen Persönlichkeitsstörung und einer psychopathischen Persönlichkeitsstruktur» leidet, stritt die Tat bis zum Schluss ab. «Es tut mir ja leid für das Opfer. Aber ich bin das nicht gewesen», sagte er weinend und verwies dabei auf seine Kollegen, die in der Tatnacht mit von der Partie waren. Zwei Liter Whisky habe er damals getrunken und einen Joint geraucht. Irgendwann sei er «aus den Latschen gekippt». Er erinnere sich an nichts mehr.
* Namen der Redaktion bekannt>
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12.5.2011: <Sexuelle Gewalt: Im Kongo werden jeden Tag 1100 Frauen vergewaltigt>
aus: Welt online; 12.5.2011;
http://www.welt.de/politik/ausland/article13366661/Im-Kongo-werden-jeden-Tag-1100-Frauen-vergewaltigt.html
<Erschreckende Zahlen aus der Demokratischen Republik Kongo: Innerhalb eines Jahres wurden dort laut einer Studie mehr als 400.000 Mädchen und Frauen vergewaltigt.
In der kriegsgeplagten Demokratischen Republik Kongo werden einer Studie zufolge täglich mehr als 1100 Frauen vergewaltigt. Mehr als 400.000 Mädchen und Frauen zwischen 15 und 49 Jahren seien in dem zentralafrikanischen Land in einem Zeitraum von zwölf Monaten in den Jahren 2006 und 2007 vergewaltigt worden, hieß es in der Studie, die in dem „American Journal of Public Health“ veröffentlicht wurde.
Diese Zahl ist 26 Mal höher als die Einschätzung einer früheren UN-Studie, die für den gleichen Zeitraum von 15.000 Vergewaltigungen ausgegangen war.
„Selbst diese neuen, sehr viel höheren Zahlen stellen noch eine konservative Schätzung zum tatsächlichen Vorkommen sexueller Gewalt dar“, sagte die Autorin Amber Peterman. Das Stigma und die Schande, die noch immer mit Vergewaltigung verbunden seien, sowie die Straflosigkeit der Täter führten dazu, dass viele Fälle nicht gemeldet würden. Zudem sei sexuelle Gewalt gegen Mädchen unter 15 und Frauen über 49 Jahren sowie gegen Jungen und Männer in der Studie nicht erfasst.
Im Übrigen habe die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch berichtet, dass sich sexuelle Gewalt von 2008 zu 2009 verdoppelt habe, sagte Peterman. „Wenn dies zutrifft, ist die aktuelle Verbreitung sexueller Gewalt noch sehr viel höher, als von uns geschätzt.“Der Direktor der Harvard Humanitarian Initiative, Michael VanRooyen, sagte zu der Studie, angesichts des Klimas der Straflosigkeit habe sich Vergewaltigung im Kongo weiter ausgebreitet und sei zu einer der „großen menschlichen Krisen unserer Zeit geworden“.
AFP/cc>
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Lüttich (Belgien) 14.12.2011: Vergewaltiger aus Marokko massakriert sein Opfer und begeht Sprengstoffanschlag mit 3 Toten und dann noch Selbstmord
aus: Spiegel online: Blutbad in Belgien: Schütze drohte Verhör wegen Sittlichkeitsvergehen; 14.12.2011;
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,803639,00.html
Lüttich - Eine Stadt ist im Schockzustand: Tausende Menschen gedachten am Mittwoch im belgischen Lüttich der Opfer des Amoklaufs. Sie legten an der Bushaltestelle im Zentrum, wo Menschen von Kugeln und Granatsplittern getroffen wurden, Blumen nieder. "Lasst uns in Lüttich in Frieden leben", war auf einem Zettel zu lesen. Am Dienstag hatte Nordine Amrani mindestens vier Menschen getötet, mehr als 120 Personen verletzt und sich schließlich selbst das Leben genommen.
Die Menschen in Lüttich können nicht begreifen, wie es zu solch einem Blutbad in ihrer Stadt kommen konnte. Die Erkenntnisse über den aus Marokko stammenden Mann fügen sich nur langsam zu einem Gesamtbild zusammen. Der 33-Jährige lebte im Zentrum von Lüttich. Er habe sich in den vergangenen Wochen sehr verändert, sagte ein Arbeitskollege dem Sender RTL info.Amrani war im September 2008 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt worden - wegen Drogen- und Waffenbesitzes sowie wegen Sittlichkeitsvergehen. Bei ihm waren ein Waffenarsenal, bestehend aus 9500 Teilen, sowie ein Dutzend funktionsfähige Waffen entdeckt worden. Zudem hatten Ermittler 2800 Marihuana-Pflanzen in seinem Besitz gefunden.
Nach mehreren Jahren im Gefängnis wurde er im Oktober 2010 unter der Auflage einer Bewährung von acht Monaten freigelassen. Die Lütticher Staatsanwältin Danièle Reynders wies Kritik an diesem Vorgehen der Justiz zurück: "In sämtlichen Gerichtsverfahren gegen ihn haben wir nicht ein einziges Mal Unregelmäßigkeiten festgestellt."
"In die Stirn geschossen"
An diesem Dienstag sei Amrani wegen eines mutmaßlichen Sittlichkeitsverbrechens zu einem Polizeiverhör geladen gewesen, teilte Reynders mit. Im November seien erstmals seit seiner Freilassung Vorwürfe gegen den 33-Jährigen bekannt geworden. Es handle sich um den Vorwurf von Sittlichkeitsverbrechen, der am 13. November "in Form einer Anzeige" eingegangen sei. Die Staatsanwältin nannte keine Einzelheiten.
Laut Reynders konnte Amrani nach dem Eingang der Anzeige aufgrund eines am Tatort gefundenen Nummernschilds identifiziert werden. Deshalb sei er am Dienstag um 13.30 Uhr bei der Polizei vorgeladen gewesen. Die Vorladung "hat ihn möglicherweise fürchten lassen, zurück ins Gefängnis zu müssen", zitierte die belgische Zeitung "Le Soir" Innenministerin Joëlle Milquet.
[Sprengstoffanschlag mit vier Granaten - und dann der Selbstmord]
Anstatt bei der Polizei zu erscheinen, zündete Amrani gegen 12.30 Uhr jedoch vier Granaten auf dem zentralen Platz in Lüttich und schoss in die Menschenmenge. Anschließend tötete er sich mit einem Kopfschuss selbst. "Die rechtsmedizinische Untersuchung hat ergeben, dass er sich in die Stirn geschossen hat", so Reynders. Der 33-Jährige habe kein Schreiben hinterlassen, in dem er seine Tat erklärt habe, fügte die Staatsanwältin hinzu.
[Mord am Vergewaltigungsopfer]
Bevor Amrani den Anschlag in der Innenstadt verübte, tötete er offenbar bereits eine Frau. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass in einem Schuppen des Vorbestraften die Leiche einer 45-Jährigen gefunden wurde. Laut einem Bericht des Internetportals "Sudpresse" hat Amrani sein erstes Opfer regelrecht massakriert und möglicherweise vergewaltigt.Die Polizei hatte die Frauenleiche am Dienstagnachmittag in einem Schuppen gefunden, in dem der Täter Cannabis angebaut haben soll. Er habe die Putzfrau aus Vottem am Vormittag unter dem Vorwand in den Anbau gelockt, ihr Arbeit geben zu wollen, berichtete "Sudpresse" unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Derzeit werde die Leiche obduziert, sagte ein Polizeisprecher.
[3 Tote beim Sprengstoffanschlag]
Bei dem Anschlag im Stadtzentrum starben zwei Jugendliche im Alter von 15 und 17 Jahren sowie ein 17 Monate altes Kleinkind. Eine 75-jährige Frau, die zunächst zu den Todesopfern gezählt wurde, befindet sich noch mit schwersten Verletzungen im Krankenhaus. Die Frau liege im Koma, sagte eine Sprecherin des Gouverneurs von Lüttich. "Sie hat aber keine Überlebenschance." Ein weiterer junger Mann im Alter von 20 Jahren sei lebensgefährlich verletzt, sein Zustand sehr ernst. 125 Menschen wurden verletzt, ein Viertel von ihnen wird durch Psychologen betreut.
wit/ala/dpa/dapd/AFP>
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Lüttich (Belgien) 15.12.2011: Anzahl der Toten durch den Sprengstoffanschlag des Marokkaners steigt auf sechs
aus: n-tv online: Kriminalität: Amoklauf in Lüttich: Zahl der Toten steigt auf sechs; 15.12.2011;
http://www.n-tv.de/ticker/Amoklauf-in-Luettich-Zahl-der-Toten-steigt-auf-sechs-article5007036.html
<Lüttich (dpa) - Nach dem Amoklauf im belgischen Lüttich ist die Zahl der Toten auf sechs gestiegen. Zwei Tage nach der Tat erlag eine 75 Jahre alte Frau ihren schweren Verletzungen, berichtet die Nachrichtenagentur Belga. Damit kamen fünf Opfer ums Leben, der Täter tötete sich danach mit einem Kopfschuss selbst. Mehr als 120 Menschen wurden verletzt. Nach ersten Erkenntnissen hatte Nordine A., der schon wegen Waffenbesitzes und Cannabis-Anbau im Gefängnis war, Angst vor einer neuen Haftstrafe. Am Dienstag hatte der Mann in Lüttich Handgranaten in eine Menschenmenge geworfen und um sich geschossen.Quelle: n-tv.de / dpa>
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23.12.2011: <Kriminalität: Weiteres Opfer der Bluttat von Lüttich gestorben>aus: n-tv online; 23.12.2011;
http://www.n-tv.de/ticker/Weiteres-Opfer-der-Bluttat-von-Luettich-gestorben-article5069981.html
<Lüttich (dpa) - Zehn Tage nach dem Amoklauf im belgischen Lüttich ist ein siebtes Opfer der Bluttat gestorben. Ein 20 Jahre alter Student erlag seinen schweren Kopfverletzungen, teilte das Krankenhaus mit. Am 13. Dezember hatte ein wegen illegalen Waffenbesitzes vorbestrafter Mann im Zentrum Lüttichs das Feuer auf Passanten eröffnet. Damit kamen insgesamt sieben Menschen ums Leben, 120 waren von Schüssen oder Handgranaten verletzt worden. Nach der Tat nahm sich der Schütze selbst das Leben.Quelle: n-tv.de / dpa>
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20.1.2012: Marokkaner ermordet Frau mit 35 Messerstichen in Lausanne
aus: 20 minuten online: 20 Jahre Haft: Ehefrau mit 35 Messerstichen getötet; 20.1.2012;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/19853254
<Im Jahre 2010 hatte der Mann mit einem Messer 35 Mal auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau eingestochen. Jetzt muss er 20 Jahre hinter Gitter.Das Lausanner Kriminalgericht hat einen 36-jährigen Marokkaner wegen Mordes zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Strafmass entspricht dem Antrag des Staatsanwalts und berücksichtigt ein besonders schweres Verschulden des Mannes, das laut Gericht vorliegt. Weil der Mann es nicht ertragen habe, dass seine Frau sich von ihm trennen wollte, habe er ihr «mit einer unbeschreiblichen Grausamkeit» das Leben genommen. In Gegenwart des gemeinsamen Kindes sei der Mann über seine Frau hergefallen, stellte das Gericht weiter fest.
Während der Untersuchung habe der Mann seine Tat immer wieder zu verharmlosen versucht. Ausserdem habe er behauptet, seine Ehefrau habe ihn provoziert. Der Marokkaner wurde als voll zurechnungsfähig eingestuft.
Eine Ferienliebe
Die Getötete hatte den Mann im Dezember 2008 in Marokko während eines Ferienaufenthaltes kennengelernt. Im April 2009 heiratete das Paar, fünf Monate später kam die gemeinsame Tochter auf die Welt. Im Rahmen des Familiennachzugs durfte der Ehemann schliesslich im Februar 2010 in die Schweiz einreisen.
Kaum in der Schweiz, verschlechterte sich das Verhältnis zwischen den Ehepartnern, so dass sie sich im April trennten. Nach der Trennung bedrohte der Mann seine Frau mehrere Male mit dem Tode, bespuckte sie, wenn er sie in der Stadt traf, und missbrauchte sie mehrere Male sexuell.
Am 2. Juli 2010 erreichte das Drama seinen Höhepunkt. Der Mann, der als Küchenhilfe arbeitete, verliess am frühen Nachmittag seine Arbeitsstelle mit einem Küchenmesser. Er ging zu einem Bekannten, der im gleichen Haus wie seine Frau wohnte. Gegen 17 Uhr rief er sie an und bat um ein Treffen. Die Frau lehnte jedoch aus Furcht vor ihrem Ehemann ab
Polizei und Gewalt
In der Wohnung des Freundes kam es gegen 18.30 Uhr zu einem Streit zwischen dem Täter und einer anderen Frau. Darauf hin verliess der Marokkaner die Wohnung und wollte in die Wohnung seiner Ehefrau. Diese hatte den Streit gehört und die Polizei gerufen. Um der Polizei genaue Angaben zur Wohnung machen zu können, öffnete sie die Wohnungstüre.
Dies nutze der Ehemann aus und verschaffte sich mit Gewalt Zutritt zur Wohnung. Kurz darauf zog er sein Messer und stach 35 Mal auf die Frau ein. Schliesslich schnitt er ihr die Kehle durch.
Darauf hin verliess er mit der Tochter die Wohnung und rief die Polizei an, der er seine Tat gestand. Die Frau starb rund eine Stunde später auf der Notfallstation des Universitätsspitals Lausanne.
(sda)>
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Davos 1.4.2012: <Tödlicher Streit: 27-jähriger Mann mit Messer niedergestochen> - Somalier tötet Spanier
aus: 20 minuten online; 1.4.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/27-jaehriger-Mann-mit-Messer-niedergestochen-13466616
<In Davos ist es am Sonntagmorgen zu einem Streit zwischen einem 32-jährigen Somalier und einem 27-jährigen Spanier gekommen. Der jüngere wurde dabei so schwer verletzt, dass er im Spital verstarb.
Am frühen Sonntagmorgen ist in Davos ein 27-jähriger Mann mit Messerstichen tödlich verletzt worden. Ein 32-jähriger Tatverdächtiger wurde kurze Zeit später verhaftet.
Weshalb die beiden Männer aneinander gerieten und wem die Tatwaffe gehörte wird derzeit untersucht. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es zwischen den beiden Männern in Davos Platz an der Kreuzung zwischen der Guggerbach- und der Talstrasse zu einem Streit. «Die tödliche Auseinandersetzung wurde von mehreren Zeugen beobachtet», sagt Mediensprecher Thomas Hobi von der Kantonspolizei Graubünden. Bei Befragungen werde derzeit abgeklärt, wie die Tat genau ablief.
Klar ist bisher nur, dass der 27-jährige in Davos wohnhafte Spanier dabei so schwer verletzt wurde, dass er kurze Zeit später im Spital verstarb. Der Tat verdächtigt wird ein 32-jähriger Somalier. Er ist ein vorläufig aufgenommener Asylbewerber, der ebenfalls in Davos wohnt. Opfer und Täter sollen sich flüchtig gekannt haben.
(ann/sda)>
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Johannesburg (Südafrika) 1.11.2013: <Zweimal lebenslang für tödliche Vergewaltigung in Südafrika> - 17 Jahre alte Jugendliche vergewaltigt, verstümmelt - mit Todesfolge
aus: n-tv online; 1.11.2013;
http://www.n-tv.de/ticker/Zweimal-lebenslang-fuer-toedliche-Vergewaltigung-in-Suedafrika-article11651761.html
<Johannesburg (dpa) - Neun Monate nach der tödlichen Vergewaltigung und Verstümmelung eines 17-jährigen Mädchens in Südafrika ist der Täter zu zweimal lebenslanger Haft verurteilt worden. Dies berichtete der Sender SABC. Der damals 21-Jährige hatte Anene Booysen im Februar in einem Industriegelände in Bredasdorp nahe Kapstadt vergewaltigt. 14 Stunden kämpften die Ärzte um das Überleben des Opfers, jedoch vergeblich. Die Tat hatte landesweit Entsetzen ausgelöst.
Quelle: n-tv.de , dpa>