Jerusalem 5.10.2012: Zionistische Marsmenschen
(Nazis in Schwarz) prügeln auf den Kopf eines ca. 6
Jahre alten Buben ein
http://www.youtube.com/watch?v=AKcik9mVi-o
Zionistische Marsmenschen schlagen ca. 6 Jahre alten
Bub bei der Al-Aqsa-Moschee, 5.10.2012, Foto 1
Zionistische Marsmenschen schlagen ca. 6 Jahre alten
Bub bei der Al-Aqsa-Moschee, 5.10.2012, Foto 2
Zionistische Marsmenschen (Nazis in Schwarz)
prügeln auf den Kopf eines ca. 6 Jahre alten
Buben ein:
(Israeli forces smash Palestinian child's head
in the Al-Aqsa Mosque)
http://www.youtube.com/watch?v=AKcik9mVi-o
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Deutschland
22.4.2013: Hemmungslose Polizeigewalt in
Düsseldorf an Hannelore Kraft aus Hamm
Polizeigewalt in Düseldorf, NRW, Deutschland,
Opfer Hannelore Kraft aus Hamm, 22. April 2009 [3]
Petition von Dr. Lilia Monika Hirsch, Hamm,
Nordrhein-Westfalen (NRW), Deutschland
aus: Change.org Petition gegen POlizeigewalt:
Polizeigewaltin NRW: Polizeiopfer fordern Aufklärung
und Schutz; 19.8.2013;
http://www.change.org/de/Petitionen/polizeigewalt-in-nrw-polizeiopfer-fordern-aufklärung-und-schutz?utm_campaign=friend_inviter_chat&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition&utm_term=permissions_dialog_false
<Als Opfer von Polizeigewalt hat man
in der Praxis keine Chance, zu seinem Recht zu
kommen.
Die ZEIT
schreibt: „Bürger, die gegen Polizeibeamte
vorgehen, haben in Deutschland immer schlechte
Karten. Polizisten, die im Dienst gewalttätig
geworden sind und Menschen verletzt oder
getötet haben, müssen statistisch gesehen
nicht ernsthaft vor einer Strafverfolgung
Angst haben."
In der Nacht vom 22./23. April 2009 wurde ich
in der Düsseldorfer Altstadtwache zum Opfer von
Freiheitsberaubung und unverhältnismäßiger
Polizeigewalt. Ich wurde gewaltsam entkleidet,
u. a. von Männern, und stundenlang nackt
eingesperrt. Mir wurde gewaltsam eine Blutprobe
entnommen, ohne richterlichen Beschluss oder
ohne nur den Versuch zu unternehmen, die
Staatsanwaltschaft zu erreichen. Mir wurde zudem
stundenlang der Kontakt zu einem Rechtsanwalt
verwehrt. Ich habe massive Verletzungen
am gesamten Körper davongetragen:
u.a. ausgeschlagene Zähne, Kieferfraktur,
Gehirnerschütterung, Blutergüsse durch Schläge
mit Schlagstöcken oder Tritte und benötigte 1,5
Jahre für die ärztliche Behandlung; die
psychologische Betreuung dauerte noch
länger.
Der Fall wurde 2011 durch einen Beitrag des
WDR-Magazins Westpol öffentlich bekannt, nachdem
sich die Staatsanwaltschaft geweigert hatte, die
Täter, mich oder die von mir genannten Zeugen zu
befragen und den Fall stattdessen wegen
angeblicher Verfristung schloss. Zuletzt
berichtete darüber auch DIE ZEIT.
Um das Verfahren erneut aufleben zu lassen,
habe ich auf eigene Kosten ein
rechtsmedizinisches Gutachten zu meinen
Verletzungen beauftragt und damit der
Staatsanwaltschaft neue Beweise vorgelegt. Die
Staatsanwaltschaft weigert sich aber nach wie
vor, diesen Fall zu untersuchen.
Gegen diese Entscheidung habe ich erneut
Beschwerde eingelegt.
Da mir von Seiten der Ermittlungsbehörden seit
inzwischen über 4 Jahren eine
juristische/gerichtliche Klärung verweigert
wird, fordere ich die Landesregierung NRW,
namentlich Frau Ministerpräsidentin Hannelore
Kraft, auf, eine ständige Kommission
für Fälle von mutmaßlich unverhältnismäßiger
Polizeigewalt zu bilden, die sich
zunächst mit meinem Fall im Speziellen und
später mit weiteren ähnlichen Fällen in NRW
parlamentarisch auseinandersetzt.
DENN ICH BIN NICHT DIE EINZIGE
BETROFFENE IN NRW!
Die Politik muss zu einer wirksamen Kontrolle
der Polizei zurückfinden und darf nicht länger
die Diskussion mit den Polizeigewerkschaften
scheuen. Die Ursachen für polizeiliche
Übergriffe müssen analysiert und die Ergebnisse
Bestandteil der polizeilichen Aus- und
Weiterbildung werden. Die Polizei muss lernen,
eigenes Fehlverhalten als Möglichkeit zur
Verbesserung der eigenen Arbeit und nicht als
Bedrohung zu begreifen. Das Entstehen
einer polizeilichen Fehlerkultur soll von der
Politik begleitet werden, um
organisationsinterne Widerstände zu
überwinden.
Neben der Untersuchung der Fälle
unverhältnismäßiger Polizeigewalt in NRW
fordere ich von der Kommission folgende
Punkte:
1) Ausarbeitung eines
Vorschlags zur Schaffung einer
unabhängigen Beschwerde- und
Untersuchungsbehörde in NRW für Fälle
mutmaßlich unverhältnismäßiger Polizeigewalt,
ausgestattet mit umfangreichen Befugnissen, die
denen von parlamentarischen
Untersuchungskommissionen gleichen.
Anschließende Umsetzung des Vorschlags durch die
Landesregierung.
2) Überprüfung der
Videoüberwachung in Polizeidienststellen sowie
der diesbezüglichen juristischen Gegebenheiten
in NRW mit dem Ziel, die notwendige Gesetzeslage
und Verordnungen zur Videoaufzeichnung
zum Schutz von Inhaftierten in
Polizeiwachen zu erlassen und durchzuführen. Die
Vorgänge im Gewahrsamsbereich von
Polizeistationen müssen auf Video aufgezeichnet
werden. Dies hat selbstverständlich unter
neutraler Aufsicht zu erfolgen, wobei ein
Zugriff nur durch einen richterlichen Beschluss
möglich sein sollte.
3) Ausarbeitung eines
Vorschlags zur Modifizierung der
Polizeiausbildung in NRW inkl. einer zweijährig
stattfindenden, verpflichtenden Wissensaktualisierung
zum Thema Menschenrechte sowie der Aufnahme
eines 6-monatigen Praktikums als
Zulassungsvoraussetzung zum Polizei-Studium
in NRW (ersatzweise einer Ausbildung) in sozial-
bzw. menschenrechtlich ausgerichteten
Institutionen/Organisationen, z.B.
Bahnhofsmissionen, Drogenhäuser,
Obdachlosenunterkünfte, Notaufnahmen der
Krankenhäuser, psychiatrische Kliniken etc.
Anschließende Umsetzung des Vorschlags durch die
Landesregierung.
4) Ausarbeitung eines Vorschlagszur
Veränderung der gesetzlichen Grundlage des
Legalitätsprinzips, in dem
Polizistinnen und Polizisten 48 Stunden Zeit
nach dem Eintreten unverhältnismäßiger
Polizeigewalt eingeräumt wird, um den Vorfall
anzuzeigen, ohne sich direkt strafbar zu machen,
sowie anschließende Vorstellung dieses
Vorschlags in der Innenministerkonferenz.
Bildnachweis:
Die eingebundenen Verletzungsbilder sind
Screenshots der WDR-Sendung WESTPOL vom 3.
Juli 2011 mit dem Titel "Gewaltvorwürfe gegen
Polizei" und werden wie Zitate verwendet.
Der eingebundene Artikelausschnitt ist
Screenshot des ZEIT-Artikels "Hinterher ist
es immer Notwehr" und wird wie ein Zitat
verwendet.>
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Schweizer Pisser-Polizei unterwegs - zum Kotzen:
25.8.2013. <Zahn ausgeschlagen: Schwere
Vorwürfe an die Basler Polizei> -
wieso schlägt die Schlägerpolizei Basel einer
Person den Kopf aufs Strassenpflaster?
aus: 20 minuten online; 25.8.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/11082911
<Charlie Hui erhebt schwere Vorwürfe:
Er wollte eine Kontrolle umgehen und wurde dafür
mit Pfefferspray eingedeckt und geschlagen, sagt
er.
Es bleiben Narben: Charlie Hui am Ort seiner
brutalen Festnahme durch die Polizei an der
Viadukstrasse. (Bild: 20 Minuten/Lukas Hausendorf)
Der Basler Architekt Charlie Hui hatte sich zum fünften
Hochzeitstag mit seiner Frau verabredet und radelte am
Donnerstag kurz nach 19 Uhr auf der Viaduktstrasse
Richtung Markthalle. Als er eine Polizeikontrolle
erblickte, machte er kehrt: Sein Singlespeed Rad hat keine
Bremsen und eine Busse wollte er vermeiden.
Ein folgenschwerer Entscheid. «Kurz darauf verfolgte
mich die Polizei mit Sirene, da bekam ich Panik»,
erzählt der 31-jährige Engländer. Sie schnitten ihm den
Weg ab und ein Beamter sprühte Hui Pfefferspray ins
Gesicht, während er noch auf dem Fahrrad war. «Von da an
sah ich nichts mehr. Die Polizisten rissen meine Arme
nach hinten und stiessen mich Kopf voran zu Boden.»
Dabei wurde Hui auch ein Zahn ausgeschlagen. Als er am
Boden lag, habe ihn ein Beamter ins Gesicht geschlagen
und seinen Kopf mehrfach auf den Asphalt gestossen.
Namensschilder entfernt
Im Spital wurde ihm ein Telefonat verweigert, worauf er
sich beschwerte. «Darauf entfernten sie ihre
Namensschilder», erinnert er sich. Er wirft der Polizei
vor, den Vorfall vertuschen zu wollen. Im
Austrittsbericht des Universitätsspitals ist wie auch im
Polizeirapport von einem Sturz die Rede, bei dem sich
Hui auf der Flucht die Verletzungen zugezogen habe.
Zudem soll sich Hui laut Austrittsbericht gewehrt haben,
worauf die Polizei dann mit Pfefferspray reagiert haben
soll. Dieser Version des Hergangs widerspricht der
Architekt vehement.
Der ehemalige Polizeipsychologe Reinhard Felix
Lustenberger beurteilt das Vorgehen in diesem Fall als
«extrem heftig». Allerdings gibt er auch zu bedenken,
dass sich auch verdächtig mache, wer sich einer
Kontrolle zu entziehen versucht. Wenn die Polizei dann
zugreife, könne es schon «räble», weiss er. Charlie Hui
will sich offiziell bei der Polizei beschweren und hofft
mindestens auf eine Entschuldigung. Die Polizei bezog
gestern noch keine Stellung zum Vorfall.
(lha)>
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Ober-Ramstadt (Deutschland) 3.9.2013:
Merkel-Regime: Marsmenschen vergreifen sich an
Kindern, um sie in die Staatsschule zu zwingen
Polizeieinsatz in Ober-Ramstadt wegen Heimunterricht -
Familie wird jahrelang verfolgt und war jahrelang auf der
Flucht - kriminelle Polizei will Arbeit haben und nimmt
den Eltern die Kindern weg [4]
aus: Freiewelt online: Polizeieinsatz wegen
Heimunterricht
; 3.9.2013;
http://www.freiewelt.net/reportage/polizeieinsatz-wegen-heimunterricht-10009194/
<Ein
Großaufgebot von Polizisten und Sozialarbeitern hat
einem Ehepaar die Kinder weggenommen. Ihr
»Verbrechen«: Sie unterrichteten sie lieber zuhause
als sie in eine Schule zu schicken.
Es war ein Schock zu früher Stunde:
Letzten Donnerstag um acht Uhr tauchten vor der Tür
von Familie Wunderlich in Ober-Ramstadt rund 20
Polizisten und Sozialarbeiter auf und begehrten
Einlass. Der Vater wollte durch die verschlossene Tür
wissen, um was es geht, doch das dauerte den
Vertretern der Obrigkeit zu lang: Sie schlugen die Tür
ein, drangen in das Haus ein und nahmen die vier
Kinder mit. Ein Abschiedskuss von der Mutter? »Dafür
ist es zu spät«, beschied man ihr. Aber sie werde sie
ohnehin »nicht so bald« wiedersehen.
»Die Polizisten schubsten mich auf einen Stuhl und
hinderten mich daran, einen Telefonanruf zu machen«,
erzählt Vater Dirk. »In dem ganzen Chaos sagten sie,
sie hätten den Befehl erhalten, meine Kinder
mitzunehmen. Sie drohten mir, mich bei der kleinsten
Bewegung zu verhaften – als wäre ich ein Terrorist.
Man kann es nicht für möglich halten, dass so etwas in
unserem kleinen, friedlichen Dorf passieren kann. Es
war wie eine Szene aus einem Science-Fiction-Film.«
Auch Mutter Petra steht der Schrecken über die
Behandlung durch die Behördenvertreter noch ins
Gesicht geschrieben: »Wir sind leer. Wir brauchen
Hilfe. Wir kämpfen, aber wir brauchen Hilfe«, sagte
sie.
In der Tat, man glaubt es nicht: Dirk und Petra
Wunderlich wird weder Terrorismus noch
Kindesmisshandlung oder auch nur Vernachlässigung
ihrer Kinder vorgeworfen. Allein ihre Weigerung, sie
an eine Schule zu schicken, ihr Wunsch, sie lieber bei sich zu
Hause zu unterrichten, hatte den Großeinsatz
ausgelöst. Ob die Kinder in der Obhut ihrer Eltern
gedeihen – was niemand bezweifelt hat – oder ob sie im
Heimunterricht etwas lernen – was anzunehmen ist –,
ist den Behörden egal. Sie wollen der Kinder habhaft
werden, sie den Eltern entziehen. Es sieht so aus, als
wollten sie ein Exempel statuieren.
Die Familie Wunderlich ist schon seit mehreren Jahren auf der
Flucht. Sie ist durch mehrere Länder Europas
gezogen, um sich staatlicher Bevormundung zu
entziehen, um dann in die USA zu emigrieren.
Allerdings gelang es den Eltern dort nicht, beruflich
Fuß zu fassen, weshalb sie 2012 wieder nach
Deutschland zurückkehrten und in der Nähe von
Darmstadt niederließen.
Das Jugendamt verweist zur Begründung der rabiaten
Maßnahme auf die Schulpflicht, der die Eltern
Wunderlich nicht genügen wollten. In einer Erklärung
heißt es: »Ausschlaggebend für die Unterbringung war,
dass die Eltern sich weigerten, ihre Kinder zur Schule
zu schicken. Die Eltern lehnen jegliches Schulsystem
ab und wollten ihre Kinder selbst unterrichten. Es
gibt aber die Schulpflicht, der sich Eltern nicht
entziehen können. Es geht zudem nicht alleine um die
Vermittlung von Bildung, sondern auch um das soziale
Miteinander, das Auseinandersetzen mit anderen
Ansichten und um das Heranwachsen von Persönlichkeiten
in einer Gesellschaft.« Über die Zukunft der Familie
sei noch nicht entschieden, aber inzwischen gebe es
Bewegung in der Angelegenheit. Die Behörde prahlt:
»Unser Jugendamt ist jetzt wieder mit den Eltern im
Gespräch, bewegt hat sich also etwas!«
Nicht nur Familie Wunderlich ist auf der
Flucht
Ähnliche Erfahrungen wie die Wunderlichs, denen in
Deutschland gravierende Nachteile drohen, weil sie auf
ihr Elternrecht pochen, haben auch andere Familien
machen müssen. Bereits 2008 waren Hannelore und Uwe
Romeike mit ihren fünf Kindern in die USA gezogen, wo sie 2010 politisches Asyl
erhielten. Der Einwanderungsrichter Lawrence O.
Burman sagte zur Begründung: »Eltern,
die ihre Kinder zuhause unterrichten, sind eine
spezielle soziale Gruppe, die die deutsche Regierung
zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat die gut
begründete Sorge, Opfer staatlicher Verfolgung zu
werden. Aus diesem Grund haben sie Anspruch auf Asyl,
das ihnen das Gericht auch gewähren wird.« In der
zweiten Instanz indes verlor die Familie wieder ihren
Asylstatus. Der Board of Appeals, der dem
Justizministerium untersteht, konnte keine Verfolgung
erkennen, sondern nur eine Beeinträchtigung, die
keinesfalls die Gewährung von Asyl rechtfertige.
Es gibt weitere Fälle. Experten gehen davon aus, dass
in Deutschland 40 bis 80 Kinder aus weltanschaulichen Gründen nicht
zur Schule gehen und stattdessen Hausunterricht
erhalten. Man erfährt wenig in deutschen Medien über
sie. Dazu muss man schon in ausländischen Zeitungen
suchen.
Die Verfolgung von so genannten Homeschoolern hat in Deutschland Tradition –
und zwar eine sehr ungute. Heimunterricht wurde 1938
verboten, um dem Staat einen besseren Zugriff auf die
Kinder zu verschaffen, und das Verbot gilt, anders als
in den meisten anderen europäischen Ländern, auch
heute noch. Es sind inzwischen die Bundesländer, die
diese Tradition weiterführen. Von Bildung, geschweige
denn dem Recht darauf, ist dabei natürlich nicht die
Rede. Es geht weiterhin vor allem darum, den Eltern
ihre Kinder vorzuenthalten. Der CSU-Vorsitzende Erwin
Huber sagte 2008 ganz ungeschminkt:
»Sinn und Zweck der Schulpflicht ist nicht nur die
Vermittlung von Lehrplaninhalten, sondern insbesondere
auch die Schulung der Sozialkompetenz der Kinder.« Als
ob die nicht genauso gut – oder vielleicht noch besser
– zuhause erlernt werden könnte.
In Deutschland regt sich nur zaghaft Kritik an
der Anwesenheitspflicht von Kindern an Schulen. So hat
sich 2012 Ex-Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert
Blüm (CDU) für die Homeschooling-Bewegung stark
gemacht. Er wandte sich anlässlich einer
Konferenz »gegen die Monopolisierung der Erziehung
durch den Staat und die faktische Abschaffung von
Elternschaft« sowie gegen »eine totale Vereinnahmung
durch den Schulbetrieb«, der geradezu
»imperialistische Züge« trage.
Internationales Unverständnis über den
deutschen Sonderweg
Doch einstweilen scheint es beim deutschen Sonderweg
zu bleiben, auch wenn die Kritik daran schon weite
Kreise zieht. Vor wenigen Jahren brachte der
UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung
das Thema auf die Tagesordnung. Vernor Muñoz
Villalobos schrieb in seinem Bericht über seinen
Deutschlandbesuch 2006 (PDF) unter anderem:
»Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein,
dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich
als ›Schulbesuch‹ verstanden wird. Auch wenn der
Sonderberichterstatter ein Verfechter der
unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen
Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung
nicht auf ›school attendance‹ reduziert werden kann
und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein
muss. Alternativen wie Fernunterricht und
›homeschooling‹ sind mögliche Optionen, die unter
gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen,
in Betracht kommen können, insbesondere wenn man
berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des
Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die
angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die
Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich
finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen,
Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude
anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem
Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem
Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis
gebracht, weil Kinder in ›homeschooling‹-Modellen
unterrichtet werden.«
Die amerikanische Home School Legal Defense
Association (HSLDA), die den Skandal publik gemacht
hat, ist da weniger diplomatisch.
»Deutschland ist zahlreichen Verträgen über die
Menschenrechte beigetreten und hat das Recht der
Eltern anerkannt, eine von öffentlichen Schulen
abweichende Bildung zu vermitteln, die den religiösen
Vorstellungen der Eltern entspricht. Deutschland hat
schlichtweg nicht seine Verpflichtungen erfüllt, die
aus diesen Verträgen erwachsen, geschweige denn als
liberale Demokratie«, sagte Michael Farris,
Geschäftsführer der HSLDA.>
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China 4.9.2013: <Waterboarding: Chinesischer
Beamter stirbt bei Polizei-Verhör> -
Mord, weil die chinesische Polizei mit den
Antworten des Verdächtigen nicht zufrieden war...
aus: 20 minuten online; 4.9.2013;
http://www.20min.ch/ausland/news/story/10636926
<Weil sie mit seinen Antworten nicht zufrieden
waren, tauchten Polizisten den Kopf eines Verdächtigen
immer wieder in eiskaltes Wasser. Bis er sich nicht
mehr wehrte.
Bei einem Verhör wegen Bestechungsvorwürfen haben
chinesische Ermittler laut staatlichen Medienberichten
einen Beamten ertränkt. Die Ermittler hätten den
42-jährigen Yu Qiyi ausgezogen und seinen Kopf mehrfach
in «eiskaltes Wasser» getaucht, nachdem er nicht
zufriedenstellend auf ihre Fragen geantwortet habe,
berichtete die Zeitung «Peking Times» am Mittwoch unter
Berufung auf die Staatsanwaltschaft.
Sie hätten erst aufgehört, als der Befragte sich
nicht mehr gewehrt habe. Der Mann sei ins Spital
gebracht worden und dort gestorben. Den Angaben
zufolge ereignete sich der Vorfall bereits im April in
der ostchinesischen Stadt Wenzhou, wo Yu leitender
Ingenieur einer Staatsfirma gewesen sei.
Staatsanwalt war anwesend
Er sei seit Anfang März wegen mutmasslicher
Unregelmässigkeiten im Zuge einer Landreform
inhaftiert gewesen. Beim Verhör hätten ihm ein
Staatsanwalt sowie fünf Beamte der
Disziplinarkommission der Kommunistischen Partei
gegenübergestanden.
Die Untersuchung der Leiche ergab laut dem Bericht,
dass der 42-Jährige während des sogenannten
Waterboardings Wasser in die Lunge bekam, was
schliesslich zu seinem Tod führte. Angehörige hätten
zudem mehrere Prellungen an der Leiche gesehen.
Witwe erhebt schwere Vorwürfe
Die Witwe sagte der Zeitung, ihr Mann sei während
seiner 38 Tage in Haft wahrscheinlich auf verschiedene
Arten gefoltert worden. Er sei bei seinem Tod völlig
abgemagert gewesen.
Es ist in China nicht ungewöhnlich, dass Beamte,
gegen die Ermittlungen laufen, plötzlich zu Tode
kommen. Gegen Korruption in Behörden wird seit der
Machtübernahme von Staats- und Parteichef Xi Jinping
im März mit besonderer Härte vorgegangen.
(kmo/sda)>
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Berlin 9.9.2013: Marschmenschen eines
"Sondereinsatzkommandos" brechen falsche Wohnung
auf und hetzen Hund auf Unschuldigen - das
unschuldige Opfer muss 2mal operiert werden
Marsmenschen-Polizist eines Sondereinsatzkommandos
(SEK) in Deutschland mit Vermummung [5]
aus: Tagesspiegel online: Polizeieinsatz
in Berlin-Mariendorf SEK bricht falsche Wohnung auf
- Diensthund beißt Unbeteiligten; 9.9.2013;
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/polizeieinsatz-in-berlin-mariendorf-sek-bricht-falsche-wohnung-auf-diensthund-beisst-unbeteiligten/8762216.html
<von Henning Onken
und Tanja Buntrock
Bei der Kommunikation
mit der Polizei ist am Sonntagabend ganz schön was
schief gelaufen: Ein Spezialeinsatzkommando ist in
Mariendorf in die falsche Wohnung eingedrungen,
weil es von einer von ihrem Freund verprügelte
Frau nicht richtig informiert worden war. Nun biss
der Polizeihund auch noch einen Unbeteiligten.
Das Spezialeinsatzkommando (SEK) ist am
Sonntagabend zu einer Wohnung in Berlin-Mariendorf
gerufen worden, weil dort ein Fall von häuslicher
Gewalt gemeldet worden war. Eine von ihrem
Lebensgefährten verprügelte Frau hatte angegeben,
dass dieser betrunken und mit scharfen Pistolen
bewaffnet in der gemeinsamen Wohnung säße.
Als die SEK-Beamten gegen 18.30 Uhr vor dem
Mehrfamilienhaus eintrafen, kam es zu einem
folgenschweren Missverständnis: Die Frau stand vor
dem Haus und beschrieb die Wohnung, wobei sie nach
Angaben eines Sprecher "nach links zeigte". Das SEK
rammte danach die Tür auf und schickte den
Diensthund vor. Doch es handelte sich um die falsche
Wohnung.
So biss das Tier im Flur einem unbeteiligten
21-jährigen Mann in den Unterarm.
Durch den Lärm alarmiert öffnete zwischenzeitlich
der gesuchte Mann in der "richtigen" Wohnung seine
Tür und ließ sich offenbar widerstandslos
festnehmen, nachdem die Beamten ihren Fehler bemerkt
hatten. In der Wohnung des 54-Jährigen lagen drei
Pistolen.
Der gebissene 21-Jährige wurde von
einem Sanitäter des SEK erstversorgt und
anschließend zur ambulanten Behandlung in eine
Klinik gebracht. Eine weitere Mieterin der Wohnung
blieb unverletzt und erstattete Anzeige wegen
Sachbeschädigung und Körperverletzung im Amt. "Der
Fall wird nun intern ausgewertet und geprüft", sagte
ein Polizeisprecher. Da der 21-Jährige Schadenersatz
geltend machen kann, müssten die Kosten erstattet
werden von der Polizei, hieß es. Dass die Frau die
falsche Wohnung beschrieben hat, sei offenbar ein
Kommunikationsproblem gewesen. Sie sei sehr
durcheinander gewesen, sagte ein Beamter.>
Das unschuldige Opfer wurde vom Polizei-Kampfhund
derart gewissen, dass der Arm zweimal operiert
werden musste:
aus: Blumengruss vom SEK? Nein, Danke; 12.9.2013;
www.tagesspiegel.de/berlin/entschuldigung-bei-polizei-opfer-blumengruss-vom-sek-nein-danke/8780824.html
<Frau F.’s 21-jähriger Sohn Jürgen wurde dabei
von dem Diensthund gebissen. Er musste zweimal im
Krankenhaus operiert werden.>
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Mönchengladbach 13.9.2013: <Polizist
gesteht zwei Sparkassen-Überfälle>
<Von Heike Ahlen
Als einem Polizisten aus
Mönchengladbach nach einem Dienstunfall die finanziellen
Probleme über den Kopf wuchsen, nahm er das Problem selbst
in die Hand. Nun könnten ihm mindestens drei Jahre Haft
drohen.
Mönchengladbach/Erkelenz/Wegberg.
Marco B. (37) war mit Leib und Seele Polizist. 1997 begann
er seine Ausbildung, arbeitete auf der Wache in Rheydt,
später bei einer Einsatzhundertschaft. 2007 kehrte er nach
Mönchengladbach zurück. Alles lief gut, im Dezember 2006
heiratete er seine langjährige Freundin, sie bekamen zwei
Kinder. Im Dezember 2009 änderte sich seine Welt
schlagartig.
Er wollte einen Festgenommenen eine Treppe hinunterführen
und rutschte in schneenassen Stiefeln aus. Bei dem Sturz
erlitt er eine schwere Knieverletzung, die ihn
dienstunfähig machte. Es folgten Operationen, die nichts
brachten, Untersuchungen, ob die Verletzung wirklich Folge
des Unfalls war, und immer mehr Frust bei dem Angeklagten.
Er wollte zurück in den Dienst. Dass das jetzt nie mehr
geschehen wird, weiß er.
„Er will einen Neuanfang machen“, sagt sein Verteidiger
Gerd Meister im Gerichtssaal. „Auch wenn er sich nicht
vorstellen kann, jemals etwas anderes zu sein, als ein
guter Polizist.“ Deshalb habe sich sein Mandant
entschlossen, „reinen Tisch“ zu machen – und beide Taten,
die ihm vorgeworfen werden, zu gestehen. In den vorherigen
Vernehmungen hatte er lediglich die zweite Tat zugegeben,
bei der er festgenommen worden war. Ihm droht eine
Haftstrafe von mindestens drei Jahren. Schon bei einer
Verurteilung zu einem Jahr Haft würde er entlassen und
verlöre seinen Pensionsanspruch.
Es geht um den Überfall auf die Sparkasse in
Erkelenz-Schwanenberg am 9. Januar und den auf die Filiale
in Wegberg-Beeck am 15. April. Im ersten Fall erbeutete er
knapp 10 000 Euro. Auslöser für diese Tat, so berichtete
sein Verteidiger, war der Besuch eines
Gerichtsvollziehers, der 911,36 Euro haben wollte. Vor
seiner Frau verheimlichte er die Geldprobleme, die sich
aufgetürmt hatten. „Ich habe irgendwann einfach aufgehört,
Rechnungen bei der Krankenkasse einzureichen“, sagt der
Mann, der tiefe Ringe unter den Augen hat, mit leiser
Stimme. Auch andere Rechnungen bezahlte er nicht mehr,
sondern versteckte sie im Gartenhäuschen. Seine Frau fand
sie dort erst nach seiner Festnahme.
In Wegberg erbeutete er etwa 12 000 Euro, wurde aber bei
seiner Flucht von einem Zeugen überwältigt. Das Geld
fanden später Kindergartenkinder auf einer Wanderung im
Bach. Als er sich in den Jahren nach dem Dienstunfall
immer mehr von seiner Frau entfremdete, keimte in dieser
der Verdacht auf, ihr Mann könne spielsüchtig sein. Denn
sie wusste, dass er dieses Problem in seiner Jugend schon
einmal gehabt hatte. „Das ist mein Mann, und das bleibt
mein Mann“, sagte sie in ihrer Vernehmung. Sie hat jetzt
die finanziellen Geschicke der Familie in die Hand
genommen – und steht vor einem Schuldenberg von mehr als
520 000 Euro. „Und fast täglich kommen neue Rechnungen
dazu“, sagt Verteidiger Meister.
Am Freitag sagten auch bereits die beiden
Sparkassenangestellten (beide 47) aus, die in Erkelenz
seine ersten Opfer waren. Beide können nicht mehr in der
Filiale arbeiten, eine von ihnen war ein halbes Jahr krank
geschrieben. Der Prozess wird am kommenden Freitag
fortgesetzt. Bis dahin wollen die Richter beraten, ob ein
psychologischer Gutachter eingesetzt werden muss, um den
Gesundheitszustand des Angeklagten zu überprüfen.>
========
Kriminelle "USA" 16.9.2013: Weisser Polizist
erschiesst hilfesuchenden Schwarzen
aus: 20 minuten online: Polizist erschiesst
Unfallopfer;
http://www.20min.ch/ausland/news/story/31241844
<Jonathan A. Ferrell verunfallt mit dem Auto, sucht
Hilfe. Er findet ein Haus, klopft an die Tür. Die
verängstigte Bewohnerin ruft die Polizei - die tötet
Ferrell.
Ein Polizist hat in Charlotte im US-Bundesstaat North
Carolina einen unbewaffneten Mann erschossen, der zuvor
mit seinem Auto verunglückt war und offenbar Hilfe suchte,
wie die Polizei mitteilte.
Das 24 Jahre alte Opfer - ein ehemaliger Football-Spieler
namens Jonathan A. Ferrell - hatte am frühen Samstagmorgen
einen Autounfall. Auf der Suche nach Hilfe ging er zu
einem nahegelegenen Haus und klopfte an die Tür.
Er rannte auf die Polizisten zu
Die verängstigte Bewohnerin rief die Polizei. Beim
Eintreffen der Polizei rannte Ferrell auf die Beamten zu,
die einen Elektroschocker einsetzten. Als der Taser den
Mann nicht stoppte, gab einer der Polizisten, Randall
Kerrick, mehrere Schüsse aus seiner Waffe ab. Der
24-Jährige starb noch am Ort des Vorfalls.
Dem Beamten wird Totschlag im Affekt vorgeworfen. Er ist
gegen eine Kaution von 50'000 Dollar auf freiem Fuss. Am
Montag soll er dem Richter vorgeführt werden.
(sda)>
*****
Deutschland 23.9.2013: <Kleinkrimineller
klagt erfolgreich: LKA muss genetischen
Fingerabdruck löschen> - keine Aussicht auf
"schwerwiegende Straftaten"
aus: n-tv online; 23.9.2013;
http://www.n-tv.de/ticker/LKA-muss-genetischen-Fingerabdruck-loeschen-article11426021.html
<Das Verwaltungsgericht Hannover hat das
Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) zur Löschung des
genetischen Fingerabdrucks eines Kleinkriminellen
verurteilt.
Obwohl der Kläger freiwillig zu einer Speichelprobe
bereit war, hätte die Polizei vorab klären müssen, ob
überhaupt die Voraussetzungen für die Speicherung der
DNA-Daten vorliegen, urteilte das Gericht am Montag.
Insbesondere müsse von dem Betroffenen in Zukunft die
Gefahr schwerwiegender Straftaten ausgehen, wie bereits
2009 das Bundesverfassungsgericht festgelegt hatte. Dies
konnte die Polizei im vorliegenden Fall nicht belegen.
Quelle: n-tv.de ,
dpa>
========
Kriminelle Schweiz 24.9.2013: <Polizeigewalt:
Europäischer Gerichtshof
verurteilt Schweiz> - Genfer Schlägerpolizei
brach einem Afrikaner das Schlüsselbein - Genugtuung
von 34.000 Franken
aus: 20 minuten online; 24.9.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22312784
<Der Fall eines Staatsbürgers aus Burkino
Faso, der 2005 während einer Polizeikontrolle brutal zu
Boden geworfen wurde, hat Strassburg beschäftigt. Die
Schweiz muss eine Abfindung bezahlen.
Die Schweiz ist vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte wegen polizeilicher Gewalt gegen einen Mann
bei einer Polizeikontrolle in Genf im Jahr 2005 verurteilt
worden. Sie muss dem Staatsbürger aus Burkina Faso eine
Abfindungssumme von umgerechnet gut 34'000 Franken
bezahlen.
Der 38-Jährige war 2005 von zwei Genfer Polizisten
aufgefordert worden, sich auszuweisen, als er sich auf
einem als Drogenumschlagplatz bekannten Ort aufhielt.
Anschliessend wurde er von den Polizisten brutal zu Boden
geworfen.
Später wurde bei einem medizinischen Befund festgestellt,
dass der Afrikaner sein rechtes Schlüsselbein gebrochen
hatte. Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Strassburg wurde der Mann Opfer von
schlechter Behandlung durch die Genfer Polizei.
Bruch eines Schlagstocks
Die Schweiz hat damit laut dem Strassburger Urteil
Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention
verletzt, welche Folter und unmenschliche sowie
erniedrigende Behandlung von Menschen verbietet. Weiter
wirft der Gerichtshof der Genfer Justiz vor, dass eine
eigentliche Untersuchung gefehlt habe.
Die Beweisaufnahmen seien unvollständig gewesen,
insbesondere was die Umstände rund um den
Schlüsselbeinbruch betrifft. Ausserdem hätte ein
Gegengutachten zu einem zerbrochenen Schlagstock eines der
Polizisten erstellt werden müssen. Die Untersuchung habe
auch zu lange gedauert, kritisiert der Gerichtshof weiter.
Schaden wegen Kündigung erlitten
Nach seiner Festnahme und dem Schlüsselbeinbruch musste
der Afrikaner die Arbeit aussetzen und verlor in der Folge
den Job. Dem Umstand Rechnung tragend, dass der Mann
dadurch einen materiellen Schaden erlitt, muss die Schweiz
ihm 15'700 Euro Abfindung zahlen. Hinzu kommen 4000 Euro
Genugtuung und 6000 Euro für Anwaltskosten.
Was die Vorwürfe rassistischer Beschimpfungen und
Todesdrohungen seitens des Klägers betrifft, nimmt der
Menschengerichtshof «mit Besorgnis» von einem Bericht der
Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz
Kenntnis. Nach dem Bericht vom 2. April 2009 gab es in der
Schweiz mehrere Fälle von missbräuchlichem Verhalten der
Polizei gegen Nicht-Schweizer, Asylbewerber, Schwarze und
andere Minoritäten.
(sda)>
*****
Winterthur (Kanton Zürich) 1.10.2013: Kriminelle
Polizei Winterthur hat mit Gummigeschoss wieder ein Auge
fast ausgeschossen - noch 16% Sehfähigkeit
aus: 20 minuten online: Gummigeschoss trifft
19-Jährige ins Auge; 1.10.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/31809127
Fakten: Noch 16 Prozent des Sehvermögens. Die schweizer
Polizistenschweine schossen auf die Köpfe, und bei den
Zürcher Polizistenschweinen fühlt sich wieder einmal niemand
schuldig. Ein Europa ohne diese Polizistenschweine wäre
wirklich ein Fortschritt.
Die
19-jährige Angela D. zeigt im Fernsehen ihre Verletzung.
Das Auge hat noch 16% Sehvermögen [6]
<Interne Untersuchung:
Gummigeschoss trifft 19-Jährige ins Auge.
Bei der «Tanz dich frei»-Demonstration in Winterthur
ist eine 19-Jährige von einem Gummigeschoss schwer
verletzt worden. Die Stadtpolizei will eine
Untersuchung gegen einen ihrer Mitarbeiter eröffnen.
Die Winterthurer Stadtpolizei leitet wegen ihres Einsatzes
gegen die «Tanz dich frei»-Demonstration vom 21. September
eine interne Untersuchung ein. Grund ist eine 19-jährige
Demonstrantin, die durch ein Gummigeschoss am Auge schwer
verletzt wurde. Sie musste notoperiert werden.
Wie Kommandant Fritz Lehmann am Dienstag gegenüber «Schweiz Aktuell» von Schweizer Radio
und Fernsehen (SRF) sagte, will die Stadtpolizei
untersuchen, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte.
Hielten die Polizisten den Mindestabstand ein?
Abzuklären ist unter anderem, ob die Polizei den
Mindestabstand einhielt, als sie die Gummigeschosse auf
die Demonstranten abgab. Im Kanton Zürich beträgt dieser
20 Meter. Lehmann ist optimistisch, dass der Vorfall
rekonstruiert werden kann. Der Polizeieinsatz sei von
allen Blickwinkeln her aufgezeichnet worden.
Die 19-jährige Angela D. bekräftigte in der Sendung, dass
sie nur friedlich habe tanzen wollen. Sie habe die Polizei
nicht provoziert. «Plötzlich wurden wir eingekesselt, und
dann schossen die Beamten Gummischrot in die Menge. Ich
wurde direkt ins Auge getroffen, sah nichts mehr und lag
nur noch schreiend am Boden.» In einer Notoperation
konnten die Ärzte am Unispital Zürich vor fünf Tagen das
Auge vorläufig retten - allerdings besitzt Angela auf dem
rechten Auge derzeit nur noch 16 Prozent ihres
Sehvermögens. Sie will Anzeige gegen die Polizei
erstatten.
Polizei erfuhr erst von SRF von der schweren
Verletzung
Die Polizei hat gemäss eigenen Aussagen erst gestern
Montag erfahren, dass bei der Demo jemand schwer verletzt
worden ist. Bei der Auflösung der unbewilligten
Tanzdemonstration wurden 93 Demonstranten verhaftet und 11
verletzt.
Die Polizei setzte Wasserwerfer und Gummischrot ein und
stellte zahlreiche Pflastersteine, Schutzbrillen und
Hämmer sicher. Mit der Demonstration sollte gegen die
Kommerzialisierung in der Stadtentwicklung protestiert
werden.
(jam/sda)>
Kommentar: Die kriminelle Zürcher Polizei schiesst seit
den 1960er Jahren Augen aus - und ein Polizeigericht
schützt die kriminelle Zürcher Polizei
Die Zürcher Schlägerpolizei ist seit den 1960er Jahren seit
den Demonstrationen gegen Atomkraftwerke mit Gummigeschossen
unterwegs und hat damit schon Dutzende Augen zerstört, vor
allem zu Zeiten der AJZ-Bewegung in Zürich. Die Polizisten
schiessen einfach auf die Köpfe und es ist ihnen egal, was
dann passiert, denn die Polizisten sind ja mit Helmen
unterwegs. Die kriminelle, schweizer Justiz schützt bisher
IMMER die kriminellen Polizisten, vor allem im Kanton
Zürich. Hier in dem vorliegenden Fall gibt die kriminelle,
Winterthurer Polizei an, sie habe nicht gewusst, dass jemand
schwer verletzt worden sei. Logisch, die kriminelle Polizei
hörte sie die Schreie der Verletzten nicht, und sie sah
sicher auch den Krankenwagen nicht, der das Opfer ins Spital
transportierte, denn schweizer Polizisten sind generell
taub, wenn es um kriminelle Handlungen der schweizer Polizei
geht. Ein Polizeigericht im Kanton Zürich schützt dann IMMER
die Polizisten vor Anzeigen und Strafen, das war schon zur
Zeit des Autonomen Jugendzentrums in Zürich so. Es wird den
Opfern dann immer vorgeworfen, sie seien an einer illegalen
Demonstration beteiligt gewesen, oder man könne keinen Täter
feststellen. Die Anzeige gegen die Polizei wird somit KEINE
Chance haben, weil Zürcher Polizisten speziell generell
immer taub sind, wenn es um deren Kriminalität geht.
In der Schweiz gewinnt die kriminelle Polizei immer, wie in
diesem Fall auch zu erwarten sein wird.
Michael Palomino, 2.10.2013
========
Freiburg (Schweiz) 3.10.2013: <Polizist vor
Gericht: Asylbewerber zu Oralsex gezwungen>
aus: 20 minuten online; 3.10.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/19266078
<Einem
Ex-Polizisten und Lokalpolitiker aus Freiburg wird
vorgeworfen, einen Asylbewerber zu Oralsex gezwungen
zu haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.
in ehemaliger Polizist aus Freiburg und gewählter
Lokalpolitiker wird vorgeworfen, dass er von einem
Asylbewerber sexuelle Gefälligkeiten forderte. Im Tausch
dafür sollte der Asylbewerber im März 2010 nicht
ausgeschafft werden.
«Es ist nicht leicht für mich, über diese Dinge zu reden.
Es ist widerlich und beschämend. Ich will alles vergessen.
Ich bin heterosexuell», sagte der Asylbewerber vor Gericht
aus. Dreimal habe ihn der Ex-Polizist in seinem
Polizeiauto mitgenommen, ihm seinen Penis in den Mund
gesteckt und darin ejakuliert. «Ich wollte das nicht. Ich
wollte das so schnell wie möglich beenden», so der
Asylbewerber.
Der Ex-Polizist muss sich deshalb vor dem Gericht in
Saane, Freiburg, verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe:
«Ich bin nicht homosexuell. Die Treffen haben rein
beruflich stattgefunden.» Der Prozess läuft noch, das
Urteil ist noch ausstehend.
Sexskandal in Neuenburg
Es ist nicht das erste Mal, dass es in der Romandie zu
einem Sexskandal mit Asylbewerbern kommt. Fünf
Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma in Neuenburg wird
vorgeworfen, Asylbewerberinnen missbraucht zu haben.
Zusammen mit drei Angestellten des Migrationsdienstes
werden sie verdächtigt, im Asylzentrum Perreux in Boudry
ihre Position missbraucht und mit Frauen und Männern
Intimkontakte gehabt zu haben.
(bat)>
*****
Basel 9.10.2013: Schweizer Polizist ist
gleichzeitig Genossenschaftspräsident und bespitzelt,
spioniert und terrorisiert Mieterin
aus: Basler Zeitung online: Polizist bespitzelt als
Privatperson eine Mieterin; 9.10.2013;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Polizist-bespitzelt-als-Privatperson-eine-Mieterin-/story/12950725
<Von Daniel Wahl
Ein Polizist geht mit Polizeimitteln
gegen ein Mitglied seiner Wohngenossenschaft vor. Er
scheint in seinem «Privatkrieg» vor nichts
zurückzuschrecken und reicht Klage nach Klage ein.
«Der Polizist und Genossenschaftspräsident will mich aus
meiner Wohnung vertreiben und macht mich mit Strafanzeigen
fertig.» Etwa so muss es am Telefon geklungen haben, als
sich Mieterin Senta Weber von einer Wohngenossenschaft beim
Zeughaus in Basel in ihrer Not an eine Polizeiwache wandte
und von den Schwierigkeiten mit dem
Genossenschaftspräsidenten und langjährigen Polizisten M.G.
erzählte. Dieser drohe ihr mit dem Genossenschaftsausschluss
und mache ihr das Leben mit Strafanzeigen schwer. Daraufhin
hätten ihr die Polizeikollegen von M.G. den brisanten Rat
erteilt: «Wir können nichts tun, gehen Sie mit der
Geschichte an die Öffentlichkeit.»
Was ist der Hintergrund? Senta Weber liegt mit der
Wohngenossenschaft seit Längerem im Clinch. Der Sohn und
die Schwiegertochter des Präsidenten bewohnen eine der
Nachbarwohnungen von Senta Weber und reklamieren
Klavierspielen, Kinderlärm oder mangelnde Ordnung. Das
übliche Waschküchengeplänkel gemeinhin.
Erster Höhepunkt im Streit aber war, dass Sohn oder
Schwiegertochter die Sicherung im Kasten von Senta Weber
entfernt hatte und in der Folge ihr Tiefkühlgut auftaute.
Es kam zur Aussprache im Genossenschafts-Sitzungszimmer.
Das Protokoll hält fest, dass Senta Weber die Bässe ihrer
Stereoanlage reduziert und die jungen G. ihr «den noch zu
beziffernden Schaden im Tiefkühler bezahlen». Senta Weber
verkaufte ihr Klavier und stellte 288.50 Franken für den
Verlust des Tiefkühlguts in Rechnung. Das war in den Augen
von M.G. zu viel. Nicht der Sohn, sondern Papa in seiner
Eigenschaft als Genossenschaftspräsident schrieb Senta
Weber einen Brief mit dem Titel: «Nichteintreten auf Ihre
Rechnungsstellung». Senta Weber, Mutter von zwei Kindern,
erklärt: «Seit dieser Rechnung ist der Teufel im Haus erst
recht los.»
Inspektion in Privaträumen
In einem ersten Akt verschaffte sich der
Genossenschaftspräsident Zutritt zu Webers Büroraum im
Keller, indem er der Mieterin unterstellte, sie würde das
Büro gewerblich nutzen. Eine Inspektion muss ergebnislos
verlaufen sein; der Punkt wurde nicht weiterverfolgt. Im
März dieses Jahres erging ein Brief an Senta Weber, in
welchem ihr die «Erwägung des Ausschlusses aus der
Genossenschaft» unterbreitet wird. Minutiös sind
Verfehlungen aufgelistet. Etwa, dass Weber die ersten
beiden Mieten im Jahr 2007 erst auf Monatsende statt auf
Monatsanfang einbezahlt hatte, oder dass sich Senta Weber
in Trennung befinde.
Inzwischen hat M. G. den Druck auf Senta Weber erhöht. Am
16. Juni dieses Jahres reichte der Polizist als Privatmann
zwei Strafanzeigen ein. Zum einen hat er bemerkt, dass
Senta Weber zwei Autos besitzt und ein
Wechselkontrollschild hat. Von der Hecknummer besass sie
aber ein hohes und ein queres Schild – was nicht erlaubt
ist. Dies hat der Tiefgaragenspitzel beanzeigt.
Details aus dem Führerschein
Weiter will M.G. bemerkt haben, wie Senta Webers
Lebenspartner Lernfahrten unternommen hat – angeblich nur
im Beisein von Senta Weber selber, die noch keine drei
Jahre den Führerausweis besitzt. Um diesen Sachverhalt
überhaupt feststellen zu können, muss Polizeimann G. die
Frau polizeilich durchleuchtet haben und die Details aus
dem Führerschein von Senta Weber kennen.
Inwieweit auch das Untersuchungsgeheimnis verletzt ist,
wird sich noch zeigen müssen: Aus dem Mailverkehr, der in
den Akten der Basler Staatsanwaltschaft ist, geht
jedenfalls weiter hervor, dass M.G. von seinem
Arbeitskollegen P.B. über den Ermittlungsstand informiert
wurde und dass der «Privatanzeiger» G. selber weitere
Ermittlungen im Dienste der Polizei anstellte: Seinem
Arbeitskollegen, mit dem G. per Du ist, schreibt er: «Zum
Vorhalt der Lernfahrt muss ich erwähnen, dass die Frau
sehr raffiniert und berechnend vorgeht. Ich habe deshalb
auch speziell auf die Marke geachtet.» Und er erwähnt im
selben Mail auch, dass Senta Weber schon auch recht habe,
wenn sie sage, Drittpersonen seien im Auto gewesen. Zeugen
hat M. G. aus der Genossenschaft aufgeboten.
Strafbefehle ausgelöst
Ohne den Hintergrund der Genossenschaftsstreitigkeiten zu
kennen: Die Staatsanwaltschaft nahm die Aussagen des
Privatmanns G. in seiner Eigenschaft als Polizist für bare
Münze. Am 30. September ergingen zwei Strafbefehle an
Senta Weber und ihren Lebenspartner wegen
Verkehrsdelikten. Die Bussen betragen je rund 1000
Franken. Die letzte Eskalation im Fall Weber gegen G. hat
am Montagabend stattgefunden. Vor einer Viererkommission
der Genossenschaft, unter ihnen Präsident G., sollte Senta
Weber antraben, um zu erfahren, wie ihr ein «Abgang in
Würde» bereitet werden könne. Sie durfte eine
Begleitperson mitnehmen und entschied sich, die BaZ
miteinzubeziehen.
G. war damit nicht einverstanden und liess die Sitzung
spontan platzen. Er drohte der BaZ mit rechtlichen
Schritten, sollte eine Zeile über den Fall erscheinen. Den
Sachverhalt, dass er eine Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft machte, stritt er kalt ab, fertigte
Tonaufnahmen an und informierte Senta Weber gegen Ende des
Gesprächs darüber. Weitere Aussagen will er dazu nicht
machen. Wie aus dem Umfeld der Basler Staatsanwaltschaft
zu erfahren war, ist das Vorgehen von M.G., der in seinem
Amt als Polizist verpflichtet ist, Verfehlungen zu melden,
mehr als heikel. Man schule die Polizisten und weise sie
immer darauf hin, dass Privatangelegenheiten mit dem Beruf
nicht vermischt werden dürfen und dass ein solcher Fall
abgetreten werden müsste.
Problematischer Fall schon 2002
In die Medien geraten ist M.G. im Jahr 2002 bereits
einmal, als er in der Funktion als leitender Beamter der
Basler Sittenpolizei in Begleitung einer
Nachtclub-Managerin ein Konkurrenz-Cabaret besuchte und
sich dort einladen liess. Im Internet sind die Berichte
noch heute mit Leichtigkeit abrufbar. Es handelte sich um
einen Vorfall, der zu einer Strafuntersuchung wegen
Nötigung, Bestechung und Verletzung von Amtsgeheimnissen
führte.
Der damalige Polizeidirektor Jörg Schild stufte den Fall
«als problematisch» ein. Strafrechtlich hatte es für G.
keine Konsequenzen. Polizeiintern wurde aber von höchster
Stelle der sensitive Ermittlungsbereich überprüft und ein
personelles Rotationssystem gegen Filzerscheinungen
installiert. (Basler Zeitung)>
Kommentar: DEM POLIZIST FEHLT SINNVOLLE WEITERBILDUNG
Polizist M.G. hat scheinbar das grosse Problem, dass er
nicht weiss, was er in der Freizeit anfangen soll.
Geschichte, Soziologie oder Medizin wären Studienfelder für
das Leben. Da kann man auch als Gasthörer reinsitzen und die
Bücher nachlesen. Seine Neugier nach Neuem scheint ja stark
genug. Zuerst aber kommt ein Schmerzensgeld an Frau W. u. 1
Klavier.
Michael Palomino, 9.10.2013
*****
Verhaltenscodex - Code de déontologie:
14.11.2013: Gewaltprävention bei der Polizei:
Lausanne und Genf machen es mit einem Codex vor
aus: Basler Zeitung online: Der Kodex der Lausanner
Polizisten; 14.11.2013;
http://bazonline.ch/zuerich/region/Der-Kodex-der-Lausanner-Polizisten/story/16147469
Was die Zürcher Polizei nicht hat, hat
das Korps der Beamten in der Waadtländer Hauptstadt:
Einen Kodex des richtigen Verhaltens, «Code de
déontologie» genannt. Er hat einen Überwacher – und eine
Vorgeschichte.
Die Zürcher Stadtpolizisten lernen in ihrer Aus- und
Weiterbildung die Grenzen ihrer Handlungen kennen. Das sagt
deren Kommandant Daniel Blumer gegenüber baz.ch/Newsnet. Wie
Recherchen ergaben, gibt es für die Sittenpolizisten aber
keinen eigentlichen Verhaltenskodex. Anders sieht die
Situation in der Westschweiz aus: Sowohl die Stadtpolizei
in Genf als auch jene von Lausanne arbeiten nach einem
solchen ethischen Leitfaden.
Die Lausanner Stadtpolizei etwa verfügt seit dem 13.
September 2011 über den «Code de déontologie de
l’organisation policière vaudoise», der am 1. März
2013 überarbeitet wurde. Das fünfseitige Papier umschreibt
einerseits die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten
eines Polizisten. Andererseits sind darin die Werte des
Berufes verankert sowie die Ideale, wonach ein Beamter
streben sollte.
Reaktion auf respektlose Polizisten
«Unser Deontologiekodex entstand wegen Problemen, die wir
innerhalb der Stadtpolizei hatten», sagt Jean-Philippe
Pittet, Sprecher der Lausanner Stadtpolizei. Um die
Jahrtausendwende hätten die Ordnungshüter in Uniform ein
schlechtes Bild abgegeben. «Sie übertraten ihre
beruflichen Grenzen, verhielten sich respektlos und
unpassend.»
Aufgrund der vielen Reklamationen aus der Bevölkerung
suchten die Verantwortlichen nach geeigneten Massnahmen,
um diesem Gebaren Einhalt zu gebieten. Daraus resultierte
der «Code de déontologie».
Die sieben Werte der Ethik-Charta
Damit aber nicht genug. Seit vier Jahren beschäftigt die
Lausanner Polizei auch einen Deontologen. Er ist
einerseits die Anlaufstelle für unzufriedene Bürger.
Andererseits schaut er den Beamten auch auf die Finger und
sorgt dafür, dass sie die Ethik ihres Berufes hochhalten.
«Seine Zuständigkeit hört indes auf, wo das Strafrecht
beginnt», sagt Pittet. Sobald ein Fall, welcher dem
Deontologen zugetragen wird, strafrechtlich relevant ist,
übergibt er ihn den zuständigen Untersuchungsbehörden.
Neben dem Kodex arbeiten die Lausanner Ordnungshüter mit
einer Ethik-Charta. Sie enthält die sieben
institutionellen Werte der Stadtpolizei Lausanne. Erwähnt
sind die Unabhängigkeit der Ordnungshüter, wenn sie ihre
Entscheidungen fällen; die Verantwortung, die sie für ihr
Handeln tragen; aber auch Vertrauen, Ehrlichkeit,
Professionalität und Gerechtigkeit.
Weitergehende Wohlverhaltenspflicht [auch in Hamburg]
Auch in Deutschland kennen die Ordnungshüter mehr als nur
die bindenden Dienstvorschriften. So etwa die Polizei
Hamburg. Wie eine Mediensprecherin gegenüber
baz.ch/Newsnet sagt, agierten die Beamten auch nach der
sogenannten Wohlverhaltenspflicht.
Sie seien dadurch angehalten, innerhalb und ausserhalb ihres
Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden,
die ihr Beruf geniesse. «Danach überprüfen wir, wenn
beispielsweise ein Polizist ein Verhältnis mit einer
Prostituierten hat, ohne dass für ihn oder sie daraus ein
direkter Vorteil entsteht», sagt die Sprecherin. Ein Fall
also, der strafrechtlich zwar in Ordnung und trotzdem heikel
sei. (baz.ch/Newsnet)>
========
Phuket (Thailand): Der Polizist aus Neuseeland ist
auch ein Drogendealer
aus: Wochenblitz online: Ehrenamtlicher Polizist verkauft
Drogen an Touristen; 16.12.2013;
http://www.wochenblitz.com/nachrichten/phuket/46398-ehrenamtlicher-polizist-verkauft-drogen-an-touristen.html
<Phuket - Ein ehrenamtlicher Polizist aus dem Ausland
ist für den Drogenhandel im südlichen Teil von Phuket
festgenommen worden. Er hat bereits gestanden, Drogen wie
Crystal Meth und Yaba-Pillen an Touristen verkauft zu
haben.
Der Neuseeländer Garry Halpin (52J.) ist eine bekannte
Person auf der Chalong Polizeistation. Der ermittelnde
Beamte sagte, dass Herr Halpin in Chalong, Rawai und Karon
gedealt habe.
Die ganze Sache ist aufgeflogen, nach dem die Polizei am
Samstag einen Thailänder verhaftete, der ihnen in einem
Verhör mitteilte, dass er die Drogen von Garry Halpin
gekauft habe. Der Verhaftete musste schließlich seinen
ausländischen Dealer kontaktieren und einen Treffpunkt
vereinbaren, um weitere Drogen zu kaufen.
Der Neuseeländer wartete gegen 17.30 Uhr nichtsahnend in der
Nähe des Chalong Villa Resort & Spa an der Patak Road
auf seinen Kunden. Allerdings wurde er von Beamten in
Zivilkleidung nach der Übergabe der Drogen festgenommen.
Unterdessen hatten Polizisten seine Wohnung durchsucht, in
der sie etwas mehr als 18 Gramm Crystal Meth und eine
Präzisions-Waage fanden.
Garry Haplin gab zu, dass er während seiner Arbeit als
ehrenamtlicher Polizist, Kontakte zu Touristen pflegte, die
gerne Drogen konsumieren wollten. Er hatte mit der Polizei
auf Phuket mehrere Jahre zusammengearbeitet. Herr Halpin hat
der thailändischen Polizei bei vielen Fällen in denen
Touristen beteiligt waren als Vermittler zur Seite
gestanden.>
*****
Schweiz 16.4.2014: Polizist im Kanton Schwyz
erschiesst unbewaffneten Einbrecher - bedingte Strafe
aus: Schweizer Fernsehen online: Schwyzer Polizist zu
bedingter Strafe verurteilt; 16.4.2014;
http://www.srf.ch/news/schweiz/schwyzer-polizist-zu-bedingter-strafe-verurteilt
<Schuldig, wegen fahrlässiger Tötung und
Körperverletzung – so lautet das Urteil gegen einen
Schwyzer Polizisten. Dieser hatte 2012 einen
unbewaffneten Einbrecher erschossen.
Der Schwyzer Polizist, der 2012 bei einer Kontrolle einen
unbewaffneten Einbrecher erschossen hat, hat sich
polizeitaktisch falsch verhalten. Das Schwyzer
Strafgericht hat ihn deshalb zu einer bedingten
Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Die Strafrichter sprachen den 38-Jährigen der
fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung
schuldig. Bei der Schussabgabe vom 12. September 2012
zwischen Schwyz und der Ibergeregg war nicht nur der
24-jährige Beifahrer eines gestohlenen VW-Busses getötet
worden, sondern auch der 25-jährige Lenker verletzt
worden.
Der Polizist war, nachdem er die Beifahrertür des
VW-Busses geöffnet hatte, von den Opfern nicht angegriffen
worden. Das Strafgericht anerkannte aber, dass er aufgrund
der konkreten Umständen davon ausgehen konnte, dass ein
Angriff auf ihn bevorstehe. Er habe sich in einer
vermeintlichen Notwehrsituation befunden.
Verteidiger wollte Freispruch
Dass das Gericht dem Antrag des Verteidigers auf
Freispruch nicht folgte, begründet es damit, dass der
Angeklagte sich durch sein nicht korrektes Vorgehen selbst
in diese vermeintlich gefährliche Lage gebracht habe.
Wären die polizeitaktischen Grundsätze eingehalten worden,
wäre es nicht zum polizeilichen Schusswaffengebrauch
gekommen, schreibt das Strafgericht.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Eventualantrag der
Staatsanwältin. Im Hauptantrag hatte diese auf
vorsätzliche Tötung und fahrlässige Körperverletzung
plädiert und eine Strafe von fünf Jahren und drei Monaten
verlangt.>
Kriminelle Schweiz 8.5.2014: Polizist und
Familienvater 10 Jahre mit Kinder-Pornos auf dem PC
aus: 20 minuten online: Kanton Waadt: Kinder-Pornos
auf PC – Polizist entlassen; 8.5.2014;
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/28879987
<Ein Polizist und
Familienvater aus dem Kanton Freiburg hat seit zehn
Jahren pornografische Bilder von Kindern auf seinen
Computer geladen. Jetzt wurde er erwischt.
Bei einer Hausdurchsuchung flog er auf: Die
Kantonspolizei Freiburg hat am Montag auf dem Computer
eines Polizisten der Regionalpolizei Riviera VD
pornografisches Material mit Minderjährigen gefunden. Die
Beamten konfiszierten die Harddisc. Wenig später wurde
bekannt: Der Familienvater, der im Kanton Freiburg wohnt,
hatte offenbar seit über zehn Jahren Kinder-Pornos
heruntergeladen. Er wurde umgehend entlassen.
Seine ehemaligen Kollegen sind schockiert: «Es ist nicht
möglich, das ist eine Schande und widerlich. Als
Polizeibeamter muss man Kinder doch verteidigen und
schützen!», sagte einer zu lematin.ch
(tab)>
*****
Kanton Zürich 12.6.2014: Verhaftung wegen einem
Stück Apfel auf einem Schiff
aus: Rheinische Post online: Weil er
Kind mit Apfel gefüttert hatte:
Polizei führt Vater in Handschellen ab; 12.6.2014;
http://www.rp-online.de/panorama/ausland/vater-fuettert-kind-mit-apfel-und-wird-in-handschellen-abgefuehrt-aid-1.4307010
<Zürich.
Ein Streit um ein
Stück Apfel ist auf einem Schiff in Zürich derart
eskaliert, dass ein Mann vor den Augen seines
dreijährigen Sohnes in Handschellen abgeführt worden
ist.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden
beteiligten Polizisten ein Strafverfahren eingeleitet.
"Wir ermitteln wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch",
bestätigte Staatsanwältin Christine Braunschweig am
Donnerstag der Nachrichtenagentur sda eine Meldung der
"Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ). Geklärt werden müsse, ob
die vorläufige Festnahme des Mannes und das Anketten an
einem Geländer verhältnismäßig waren.
Der Mann hatte im August 2013 seinen kleinen Sohn mit
einem Stück Apfel gefüttert. Von der Kontrolleurin wurde
er darauf hingewiesen, dass jegliches Essen an Bord
verboten sei, um eine Verschmutzung der Sitze zu
verhindern. Seiner Argumentation, er handle sich nicht
um richtiges Essen, sondern um einen kleinen Happen für
ein hungriges Kind, folgte die Kontrolleurin nicht.
Angesichts des folgenden Wortgefechts alarmierte sie die
Wasserschutzpolizei. Die Beamten führten den Mann
schließlich in Handschellen vom Boot.
Quelle: dpa>
========
Wisconsin ("USA") 3.7.2014: Krimineller
Ex-Polizist ermordet Frauen systematisch mit Sadomaso
- über ein Kontaktportal
aus: 20 minuten online: «Mr. Handcuffs»
: Er tötete
seine Sklavinnen beim Sadomaso-Sex; 3.7.2014;
http://www.20min.ch/panorama/news/story/12803776
<Im
US-Staat Wisconsin tauchten vor einigen Wochen zwei
Koffer mit Frauenleichen auf. Wenig später wird ein
ehemaliger Polizist mit eine Vorliebe für
Sadomaso-Sex verhaftet.
Im Sadomaso-Milieu war Steven Zelich aus West Allis,
Wisconsin, als «Mr. Handcuffs» («Herr Handschellen»)
bekannt. Auf diversen Kontaktportalen suchte er nach
«Sex-Sklavinnen für Verknechtung, Hörigkeit,
Gefangenschaft und Animalisierung». Die Kandidatinnen
sollten «idealerweise für eine Käfig-Situation» offen
sein.
Anfang Juni entdeckten Bauarbeiter hinter dem Gebüsch
einer Autobahn bei Town of Geneva zwei Koffer mit
Frauenleichen. Die Körper waren nackt, eine der Frauen
hatte eine Schlinge um den Hals und einen Gummiball im
Mund.
Die Ermittler konnten anhand eines zahnmedizinischen
Abgleichs die Identität der beiden Opfer klären: Die
21-jährige Jenny Gamez aus Cottage Grove, Oregon, war im
Jahr 2012 verschwunden. Die 37-jährige Laura Simonson
aus Farmington, Minnesota, war seit dem 23. November
2013 nicht mehr lebend gesehen worden.
Keine Beweise für Mordanklage
Die Ermittlungen führten rasch zu Zelich. Der
Ex-Polizist hatte Gamez und Simonson über eine
Sadomaso-Website kennen gelernt. Augenzeugen hatten
zudem gesehen, wie Simonson mit Zelich in ein Hotel
gegangen war. Am Tag danach sei er jedoch allein aus dem
Zimmer gekommen.
Vergangenen Freitag wurde der 52-Jährige festgenommen.
Zelich wurde zunächst beschuldigt, die Leichen der
Frauen in den Koffern versteckt zu haben. Der Polizei
fehlten jedoch die Beweise, um ihn wegen Mordes
anzuklagen.
Opfer waren leichte Beute
Das war nicht mehr nötig: Kurz nach seiner Festnahme
gestand der Mann, die Frauen umgebracht zu haben. Wie «The Journal Sentinel» schreibt,
habe Zelich der Polizei erzählt, dass Pannen beim
Sadomaso-Sex zum Tod der Frauen geführt habe. Der Sex
sei einvernehmlich gewesen, betonte er jedoch. Er habe
die Leichen zunächst in seiner Wohung und später in
seinem Auto gelagert. Schliesslich habe er die Koffer
entsorgt.
Sowohl Gamez wie auch Simonson waren leichte Beute für
Zelich. Die junge Jenny Gamez war bei Pflegefamilien
aufgewachsen. Erst kürzlich hatte sie nach einer tiefen
Lebenskrise ins Leben zurückgefunden und machte Pläne
für ihre Zukunft. Laura Simonson hatte kein einfaches
Leben. Die siebenfache Mutter hatte psychische Probleme.
Eine ihrer Töchter hatte sie kurz nach ihrem
Verschwinden als vermisst gemeldet.
(kle)>
========
6.7.2014: <Nahost-Konflikt: Israels
Polizei schlägt und verhaftet US-Teenie> -
15-Jähriger mit "exzessivem Einsatz von Gewalt"
misshandelt
aus: 20 minuten online; 6.7.2014;
http://www.20min.ch/ausland/dossier/nahost/story/13921322
<Der Cousin (15) des verbrannten
Palästinensers wurde von der Polizei geschlagen und
verhaftet. Jetzt stellt sich heraus: Er ist US-Bürger.
Washington ist «zutiefst beunruhigt».
Bei einem von israelischen Polizisten offenbar
misshandelten Jugendlichen handelt es sich um einen
US-Bürger. Das US-Aussenministerium äusserte sich am
Samstag in Washington «zutiefst beunruhigt» über die
Berichte, wonach der 15-jährige
Tarik Abu Chder
bei seiner Festnahme «heftig geschlagen» wurde.
In einer Erklärung verurteilte das Ministerium «den
exzessiven Einsatz von Gewalt» gegen Abu Chder im Zuge
der jüngsten Gewalteskalation. Es forderte sofortige und
umfassende Aufklärung.
Cousin bei lebendigem Leib verbrannt
Zugleich bestätigte das Aussenministerium, dass sich
der 15-Jährige derzeit in Jerusalem in israelischer Haft
befinde. Ein Vertreter des US-Konsulats habe ihn dort am
Samstag besucht. Abu Chder ist ein Cousin des am
Mittwoch ermordeten jungen Palästinensers Mohammed Abu
Chder. Seine Eltern sagten, Tarik sei am Donnerstag
verhaftet worden, nachdem ihn Polizisten
zusammengeschlagen hätten. Er soll am Sonntag vor
Gericht erscheinen.
Mohammed Abu Chder war am Mittwochmorgen in
Ost-Jerusalem verschleppt worden. Stunden später wurde
seine verbrannte Leiche nahe einem Waldstück im Westteil
der Stadt gefunden. Laut am Samstag veröffentlichten
Autopsie-Ergebnissen wurde der Junge offenbar bei
lebendigem Leib verbrannt.
Justizministerin Zipi Livni habe den
Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein entsprechend
angewiesen, eine Untersuchung in diesem Fall
einzuleiten, berichteten israelische Medien am Sonntag.
Mehrere gewaltsame Zusammenstösse
Es wird vermutet, dass Abu Chder als Rache für die
Verschleppung und Ermordung von drei israelischen
Teenagern im Westjordanland sterben musste.
Palästinenser verdächtigen jüdische Extremisten der Tat.
Durch die Entführung und die Mordfälle haben sich die
Spannungen zwischen Israelis und Palästinensern in den
vergangenen Tagen und Wochen deutlich verschärft. In
zahlreichen Städten gab es gewaltsame Zusammenstösse,
die israelischen Sicherheitskräfte nahmen bei
Grossrazzien hunderte Palästinenser fest, aus dem
Gazastreifen schlagen immer wieder Raketen in Israel
ein.
(ann/sda)>
*****
Florida 15.7.2014: Ein bisschen
rassistische Polizei: Vizepolizeichef und Polizist
mit fester Verbindung zum Ku-Klux-Klan
aus: 20 minuten online: Florida: Politisten mit Verbindung
zu Ku-Klux-Klan; 15.7.2014;
http://www.20min.ch/panorama/news/story/21198333
<Aufregung in Fruitland Park in Florida: Der
Vizepolizeichef und ein Polizeibeamter sollen Kontakt zum
rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan haben. Das fand das
FBI heraus.
Im US-Bundesstaat Florida sind zwei Polizisten mit
mutmasslichen Verbindungen zum Ku-Klux-Klan aufgeflogen.
David Borst, Vizepolizeichef der Stadt Fruitland Park, sei
nach Bekanntwerden der Vorwürfe von sich aus gegangen, der
Beamte George Hunnewell sei vergangene Woche gefeuert
worden, sagte ein Sprecher des Stadtrats.
Der
Killer von Kansas City, ein KKK-Rassist
Der Verdacht auf Kontakte der beiden zum rassistischen
Geheimbund wurde letzte Woche in einem Bericht der
Polizeibehörde von Florida aufgeworfen, der auf
Informationen des FBI basiert. Details zu den
Ermittlungen des FBI wurden zunächst nicht genannt.
Polizeifälle, mit denen Borst und Hunnewell befasst
waren, würden nun auf Geheiss der Staatsanwaltschaft neu
geprüft, teilte der Stadtrat-Sprecher mit. Die Vorwürfe
gegen die Beamten hätten in der 5000-Einwohner-Stadt für
grosses Aufsehen gesorgt, fügte er hinzu.
(ann/sda)>
========
Kriminelle "USA" 14.9.2014: <Willkür-Staat:
US-Polizei stoppt Autofahrer und nimmt ihnen das
Bargeld ab>
aus: Deutsche Wirtschaftsnachrichten online; 14.9.2014;
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/09/14/willkuer-staat-us-polizei-stoppt-autofahrer-und-nimmt-ihnen-das-bargeld-ab/
<In den USA häufen sich die Fälle, in denen
Polizisten willkürlich Geld von Autofahrern
beschlagnahmen. Unter Vorwänden stoppen sie deren
Fahrzeuge und durchsuchen sie nach Bargeld. Dann werfen
die Beamten den Bürgern Drogengeschäfte vor und
beschlagnahmen ihr Geld. Die Bürger sind der
polizeilichen Willkür machtlos ausgeliefert.
In den USA beschlagnahmt die Polizei regelmäßig und
willkürlich das Geld von Autofahrern. Unter Vorwänden
halten sie Fahrzeuge an und nehmen den Insassen deren Geld
weg. Das US-Recht teilt das beschlagnahmte Geld zwischen
der Regierung und dem ausführenden Polizeirevier auf.
Der
ausgeraubte Bürger hat kaum eine Chance, rechtlich gegen
seine eigentlich unrechtmäßige Enteignung vorzugehen.
Die Washington Post hat mehr als 400
derartige Fälle in 17 Bundesstaaten genauer untersucht.
Die Reporter schauten sich Gerichtsakten an und führten
Interviews mit Beamten und Bürgern. Viele der
Polizisten wurden im Anschluss an die Terroranschläge
vom 11. September darin geschult, Autos anzuhalten.
Sie haben das Recht, Geld zu konfiszieren, wovon ihr
Polizeirevier einen Teil behalten darf.
Um ein Auto anzuhalten, reicht den Polizisten ein
Vorwand, etwa verdunkelte Scheiben. Wenn sie das Auto
gestoppt haben, dürfen sie es rein rechtlich nicht
einfach durchsuchen, sondern müssen vorher um Erlaubnis
fragen. Erhalten sie diese Erlaubnis nicht, müssen sie
einen Vorwand erfinden. Sie können zum Beispiel einfach
sagen, dass sie Drogen riechen.
Wenn die Polizisten bei der Durchsuchung des
Autos Bargeld finden, können sie es beschlagnahmen.
Die Besitzer sehen das Geld in den meisten Fällen nie
wieder. Das Recht auf Eigentum hat in den USA aufgehört
zu existieren. In den meisten Fällen führt die Polizei
keine Festnahmen durch. Die Beamten wollen offenbar nur
das Geld.
Die Polizei sagt, ihr Vorgehen sei gegen
Drogenorganisationen gerichtet und erhöhe die
Sicherheit auf den Straßen. Doch Anwalt Scott Bullock
von der Bürgerrechtsorganisation Institute for Justice
sagt, dass in Wirklichkeit ehrliche Bürger die Opfer des
Machtmissbrauchs durch die Polizei sind.
„Wir kämpfen diesen Kampf
seit einigen Jahren […] aber es ist atemberaubend zu
hören, was hier im großen Maßstab geschieht. So
etwas sollte nicht passieren in einem Land, das den
Grundgedanken der Rechtssicherheit respektiert.“
Ein Fall, über den die Washington Post berichtet, ist
der Fall des Handwerkers Vincent Costello und seiner
Freundin Romilda Demartino. Im Mai 2010 fuhr das Paar
vom Bundesstaat New York nach Florida. Auf dem U.S.
Highway 17 in South Carolina wurden sie von der Polizei
gestoppt. Als Vorwand diente ein Riss in der
Windschutzscheibe des Lastwagens von
Costello.
Der Beamte Mason Ashby fragte die beiden eine Reihe von
Fragen, bevor er auf das Thema Geld zu sprechen kam.
Costello sagte dem Polizisten Ashby, dass er und seine
Freundin einen Angehörigen besucht haben und auf dem Weg
nach Pompano Beach sind, um dort ein Haus zu renovieren,
das sie gekauft hatten.
Ashby sagt in den Akten, dass er den Geruch von
Marihuana bemerkte, während er Costello
zuhörte. Aus diesem Grund habe er entschieden, dass
Costello wahrscheinlich in kriminelle Aktivitäten
verwickelt ist, und der Lastwagen durchsucht werden
muss. Doch bevor Ashby den Handwerker fragte, ob er den
Lastwagen durchsuchen darf, wollte er wissen, wie viel
Geld sich darin befindet.
Costello erklärte sich mit der Durchsuchung seines
Lastwagens einverstanden. Denn er hatte nichts
Unrechtmäßiges getan und wollte die Sache möglichst
schnell hinter sich bringen. Der Polizist Ashby
fand keine Drogen, die er zuvor gerochen
haben will. Stattdessen fand er 32.000 Dollar in bar,
die er sofort beschlagnahmte.
Ein zweiter Beamter fragte Costello, warum er sein Geld
nicht in der Bank lasse. Costello sagte, er brauche es,
um Materialien für die Renovierung des Hauses in Florida
zu kaufen. In den Gerichtsdokumenten steht, dass die
Polizei die Beschlagnahmung damit begründet, dass
Costello ungewöhnlich nervös gewesen sei.
Zudem sei Florida eine Drogenquelle für New York und
Drogendealer verwendeten Bargeld, so die Beamten.
Costello sagt, dass er nicht glauben konnte, dass die
Polizisten die Tatsache ignorierten, dass sie keine
Drogen in seinem Lastwagen gefunden hatten.
Bevor Costello und seine Freundin gehen durften, musste
Costello auch das Geld aus seinem Portemonnaie an die
Beamten übergeben.
Costello fragte die Polizisten nach einer
Empfangsbestätigung für das Geld. Daraufhin nahm der
Beamte einen Schmierzettel hervor und schrieb darauf,
dass er die Summe von 32.934 Dollar eingezogen hat.
Costello beauftragte einen lokalen Anwalt, der sein
unrechtmäßig beschlagnahmtes Geld zurückholen sollte.
Der Anwalt sagte ihm nach einige Anrufen, er solle ein
Angebot der Regierung annehmen, wonach er die Hälfte des
Geld zurückbekommt. Doch die Anwaltskosten
lagen bei 9.000 Dollar, sodass Costello nur rund 7.000
Dollar bekam.
Insgesamt hat Costello 25.000 Dollar verloren,
obwohl er keinerlei Straftaten begangen hat.
Zudem macht es für ihn keinen Sinn, dass die Regierung
die Hälfte des Geldes zurückgegeben hat. „Warum würden
sie überhaupt etwas zurückgeben, wenn sie denken würden,
ich sei schuldig?“
Auch Matt Lee aus Michigan wurde von der Polizei
überfallen. Im Jahr 2011 war er auf dem Weg nach
Kalifornien, wo ihm ein Freund einen Job versprochen
hatte. Lee hatte 2.500 Dollar dabei, die ihm sein Vater
als Startgeld für das neue Leben in Kalifornien
mitgegeben hatte. Am dritten Tag der Reise war Lee in
Nevada, wo ihn ein Beamter anhielt.
Der Beamte Dove fragte Lee, ob er Geld dabei hat. Lee
musste aussteigen, während ein Hund in seinem Auto nach
Drogen schnüffelte. Der Polizist sagte Lee, dass er ihm
nicht glaubt, dass er nach Kalifornien fährt, weil er zu
wenig Gepäck dabei hat. Doch Lee hatte zuhause bei
seinen Eltern gewohnt und aus diesem Grund nur wenige
Sachen. Er ist nicht vorbestraft.
Als die Polizisten bei ihrer Suche 2.400 Dollar
Bargeld fanden, schlugen sie erfreut mit den Händen
ein. Dove sagte, dass er das Geld
beschlagnahmt, weil er sicher sei, dass Lee in
Drogengeschäfte verwickelt ist. Lee hatte nun nur noch
151 Dollar übrig, um in Kalifornien ein neues Leben zu
beginnen.
Nachdem die Polizei ihn freigelassen hatten, zitterten
seine Hände so stark, dass er seine Eltern nicht anrufen
konnte. „Ich konnte einfach nicht glauben, dass die
Polizei einem so etwas antun kann“, so Lee. „Es
ist, als ob sie Krieg gegen unschuldige Leute
führen.“>
*****
18.9.2014: <Nigerias Polizei foltert
regelmäßig Gefangene> - Glasscherben, kaltes
Wasser, geschmolzenes Plastik, Säure, Pfefferspray,
Nägelziehen etc.
aus: Der Standard online; 18.9.2014;
http://derstandard.at/2000005748119/Polizisten-in-Nigeria-foltern-Gefangene-regelmaessig
<Bianca Blei18. September 2014, 13:00
Ein Bericht von Amnesty International zeigt die
grausame Praxis über Jahre hinweg auf
Sie werden "Tempel" oder "Theater" genannt und
befinden sich in vielen Polizeistationen Nigerias:
Folterkammern. Obwohl das Land Mitglied
internationaler Vereinbarungen gegen Folter ist und
die Verfassung das Quälen verbietet, gibt es noch
immer kein nationales Gesetz, das diese Praxis unter
Strafe stellt.
Sieben Jahre lang untersuchte die
Menschenrechtsorganisation Amnesty International die
Situation vor Ort, führte hunderte Interviews mit
Betroffenen und Beteiligten und dokumentierte zwölf
Foltermethoden, die von den nigerianischen Behörden
angewandt werden. Das Ergebnis: Foltern und Quälen
von Gefangenen sind Routine in der Arbeit der
nigerianischen Polizei, die zu diesem Zweck oft auch
einen eigenen Beamten im Dienst hat.
Glasscherben, kaltes Wasser, geschmolzenes
Plastik
Seit Beginn der Militäroperationen gegen die
bewaffneten Terroristen von Boko Haram im Jahr 2009
sollen zwischen 5.000 und 10.000 Personen unter
Terrorverdacht von der Polizei festgenommen worden
sein und ein Großteil von ihnen gefoltert. So auch
Musa, dessen Zeugenaussage Amnesty International in
den Bericht aufgenommen hat.
Soldaten der nigerianischen Armee nahmen Musa
gemeinsam mit rund 180 weiteren Personen fest.
Zusammen mit sechs anderen Männer wurde er
anschließend in ein Loch im Boden geworfen, in dem
bereits vier Personen standen. Der Boden war mit
Glasscherben übersät, die Gefangenen mussten barfuß
darauf stehen. Drei Tage lang ließ man Musa in dem
Loch, er wurde abwechselnd mit kaltem Wasser und
geschmolzenem Plastik übergossen. Anschließend
brachten ihn die Peiniger in ein weiteres
Folterlager, bevor man ihn ohne Verurteilung wieder
entließ. Er flüchtete aus seinem Dorf, weil er eine
weitere Verhaftung fürchtete.
Kein Einzelfall
So wie Musa berichten etwa 500 weitere Betroffene
von den Foltermethoden der nigerianischen Behörden.
Sie wurden mit Säure übergossen, Frauen wurde
Pfefferspray in die Vagina gesprüht, oder ihnen
wurden Finger- und Zehennägel gezogen. Obwohl Folter
nach internationalem Recht verboten ist, wurde laut
Amnesty gegen die Verantwortlichen in Nigeria in den
meisten Fällen nicht ermittelt. Wenn eine
Untersuchung eingeleitet wurde, dann meist nur
intern und ohne Folgen für die Verdächtigen.
Nationale Gesetze, um den menschenrechtswidrigen
Praktiken Einhalt zu gebieten, werden seit zwei
Jahren im Parlament blockiert.
Einen Grund, warum Folter im Polizeiapparat so tief
verwurzelt ist, sieht die Menschenrechtsorganisation
in der schlechten Ausbildung der Polizeibeamten. Oft
würden Verdächtige noch vor gründlichen Ermittlungen
festgenommen und Geständnisse durch Quälen
erzwungen. Anwälte berichten davon, dass diese vor
Gericht oft der einzige Beweis der Schuld von
Verdächtigen sind. Auch die weitverbreitete
Korruption unter den Beamten lässt die illegale
Praxis fortbestehen. Können Gefangene das
Schmiergeld nicht bezahlen, werden sie gefoltert –
ohne Kontakt zu Anwälten, Familienmitgliedern und
ärztlichem Personal.
Amnesty hält zudem fest, dass, obwohl in manchen
Teilen Nigerias der Notstand ausgerufen wurde,
Folter niemals zu rechtfertigen sei, und fordert die
Führung des Landes auf, das Quälen von Menschen
endlich unter Strafe zu stellen. (Bianca Blei,
derStandard.at, 18.9.2014)>
*****
Köln 21.9.2014: "Amerikanische"
Musikgruppe spielt auf der Strasse bis in die
tiefe nacht - und will sich nicht ausweisen - da
dreht der muslimische Polizist durch
Muslimische Polizisten drehen gegen
englischsprechende Musiker durch. Das ist nicht die
Geste gegen einen Musiker, sondern das ist die Geste
gegen die kriminellen "USA" in Ramstein und
Stuttgart. Weil die Musiker spät abends noch
englische Musik spielten, und weil die Polizei in
Deutschland nie auf die kriminellen Amis in Ramstein
und Stuttgart vorgeht, konnte der muslimische
Polizist sich nicht mehr halten und hat Ramstein mit
dem Musiker verwechselt.
Video: "Musiker von
Polizei verprügelt, Köln 21.09.2014";
21.9.2014;
(weil der Musiker fragte, wieso er sich
ausweisen solle)
Video: "Musiker von Polizei verprügelt, Köln
21.09.2014"; 21.9.2014;
https://www.youtube.com/watch?v=nD1y6jpezcE
|
|
Ich habe noch nie so komische Fotos gesehen, aber
hier spielt sich nicht ein Kampf zwischen Polizei
und Musiker ab, sondern der Musiker weiss nicht,
dass er einen kriminellen Staat repräsentiert: Die
kriminellen "USA". Und deswegen ist der Musiker
nicht vorsichtig und spielt bis in die tiefe Nacht
hinein gegen jedes Gesetz. Und dann haben die
muslimischen Polizisten in Köln sich gesagt, nun ist
Schluss, und als der freche Ami-Musiker dann auch
noch fragte, wieso er sich ausweisen solle, da war
Schluss mit Toleranz. Es kann sein, dass das nicht
das erste Mal war, dass diese Musiker in Köln so
lange am Abend gespielt haben.
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Puno
(Peru) 3-10-2014: <Caen comandante
PNP y 5 suboficiales por
narcotráfico>
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Puno
(Peru) 3.10.2014: Der Polizeikommandant
ist der Drogendealer mit 5 Untergebenen
|
aus: Cronicaviva online;
3.10.2014;
http://www.cronicaviva.com.pe/index.php/crimen/52-crimen/104200-caen-comandante-pnp-y-5-suboficiales-por-narcotrafico
PNP=Policía Nacional del Perú (Peruanische
Nationalpolizei)
|
<El
ministro del Interior, Daniel Urresti,
informó que se desbarató en Puno a una
banda de policías involucrados en
narcotráfico, encabezados por el
comandante PNP Carlos Herrera Sánchez,
quien fue capturado junto con sus
cómplices, cinco
suboficiales PNP.
“Hace
tres meses tuvimos indicios de que
habría una banda de policías dedicada a
intervenir a narcotraficantes de manera
irregular, ya que ellos no tienen esa
competencia, porque no trabajan en
Dirandro ", reveló durante la
conferencia de prensa que ofreció
acompañado del
director general de la Policía Nacional,
general de PNP Jorge Flores Goicochea.
Los suboficiales
PNP detenidos son Arturo Jesús Menda
Bedón, Robert Bernardo Huallpa
Fernàndez, Martìn Hèctor Bandera
Escobedo, Paz Àngel Centella Quispe y
Mauro Pavio Catacora.
De acuerdo a
las investigaciones, los seis policías
arrestados actuaban en conjunto para
intervenir de manera irregular a
narcotraficantes, arrebatarles la droga y
posteriormente vendarla a otros.>
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<Der
Innenminister, Daniel Urresti, onformierte,
dass in Puno eine Drogen-Polizeibande
festgenommen worden sei, angeführt vom
PNP-Kommandanten Carlos Herrera Sánchez, der
zusammen mit seinen Komplizen festgenommen
worden sei, 5 Untergebene von der PNP.
"Seit 3 Monaten hatten wir Hinweise, dass
dort eine Polizeibande am Werk sei, die auf
illegale Weise gegen Drogenhändler vorging.
Diese Kompetenz haben sie aber nicht, weil
sie nicht im Dirandro arbeiten", deckte er
in einer Pressekonferenz auf, die im Beisein
des Generals der Nationalpolizei stattfand,
PNP-General Jorge Flores Goicochea.
Die festgenommenen Untergebenen der PNP sind
Arturo Jesús Menda Bedón, Robert Bernardo
Huallpa Fernández, Martín Héctor Bandera
Excobedo, Paz Ángel Centella Quispe und
Mauro Pavio Catacora.
Gemäss den Untersuchungen sind die 6
Polizeileute zusammen auf illegale Weise auf
illegale Weise gegen Drogenhändler
vorgeganben, haben Drogen beschlagnahmt und
dann selbst weiterverkauft.>
|
Kalifornien 26.10.2014: <Polizist
schickt Nacktfotos von Festgenommenen>
aus: 20 minuten online; 26.10.2014;
http://www.20min.ch/panorama/news/story/14652389
<Ein Autobahnpolizist soll die missliche Lage
festgenommener jungen Frauen ausgenutzt zu haben, um
von deren Handy Nacktfotos an Kollegen zu schicken.
Ein Beamter der kalifornischen Autobahnpolizei soll
Nacktfotos von jungen Frauen gestohlen haben, die
wegen Trunkenheit am Steuer festgenommen worden
waren. Die Bilder habe der Mann aus den Smartphones
der Opfer abgegriffen und sie an mindestens zwei
Kollegen geschickt, hiess es in am Samstag
eingereichten Gerichtsakten.
Bereits am Vortag hatte die Zeitung
«Contra Costa Times» gemeldet, der 35-jährige
Autobahnpolizist habe die Tat gestanden. Während der
Ermittlungen darf er keinen Streifendienst mehr
versehen und muss stattdessen Verwaltungstätigkeiten
übernehmen.
Fotos an unbekannte Nummer
Ins Rollen kam der Fall durch eine 23-Jährige aus
der Stadt San Ramon, die Ende August beim Autofahren
mit einem mehr als dreimal über dem erlaubten
Grenzwert liegenden Promillegehalt erwischt wurde.
Nach ihrer Festnahme bemerkte sie jedoch, dass
Nacktfotos von ihr von ihrem Handy an eine
unbekannte Nummer geschickt worden waren. Eine
Anklage wegen Trunkenheit am Steuer sei im Zuge der
Ermittlungen gegen den Beamten fallengelassen
worden, berichtete «Contra Costa Times».
In einem anderen Fall soll der
Beschuldigte einem Kollegen Fotos von einer
19-Jährigen geschickt haben, nachdem sie wegen
mutmasslichen Fahrens unter Alkoholeinfluss im Ort
Livermore einen Unfall gebaut hatte. Auf den Bildern
war die junge Frau im Bikini zu sehen, woraufhin
dessen Kollege per SMS gefragt haben soll, ob es
auch Nacktfotos von ihr gebe.
Vor Ermittlern gab der Autobahnpolizist
zu, im Laufe mehrerer Jahre mindestens sechsmal
solche Bilder an Kollegen in der Stadt Dublin
geschickt zu haben. Es habe sich dabei nur um ein
Spiel gehandelt, sagte er laut dem Zeitungsbericht
weiter.
«Ekeln mich an»
Die Staatsanwaltschaft im Bezirk Contra Costa County
prüft nun jedoch ein Strafverfahren gegen den
Beamten. Zwei Kollegen des Mannes stehen zudem im
Verdacht, die Fotos erhalten und mit ihm darüber
Scherze gemacht zu haben. Das Verhalten der Männer
komme dem Verbrechen des Computerdatendiebstahls
gleich, sagte Chefermittler Darryl Holcombe.
Die kalifornische Autobahnpolizei leitete
nach Angaben ihres Chefs Joe Farrow interne
Ermittlungen ein. «Die Vorwürfe empören mich und
ekeln mich an», sagte er. Von jedem bei der
California Highway Patrol werde ein Höchstmass an
Integrität und Moral erwartet.
Anwalt Rick Madsen, der das 23-jährige
Opfer vertritt, bezeichnete das Verhalten der
Beamten als «entmenschlichend» und «entsetzlich
beleidigend» gegenüber seiner Mandantin und allen
Frauen. Dies werde das Misstrauen und die Skepsis
gegenüber der Polizei im Allgemeinen verstärken.
(num/sda)>
========
Völlig kriminell und Missbrauch wird Tür und Tor
geöffnet:
19.5.2017: Basler Polizeioffiziere wollen
weiterhin Polizeiautos für Privatfahrten nutzen
Dienstwagen-Affäre: Basler
Polizei-Offiziere bestehen auf Privilegien
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/24213329
<18 Basler Polizeikader haben Rekurs gegen die
neue Weisung zur Nutzung von Dienstfahrzeugen
eingereicht. Dank der aufschiebenden Wirkung dürfen
sie weiterhin wie bisher fahren.
Aus einer raschen Lösung der Dienstwagen-Affäre beim Basler
Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) wird
nichts. Gegen die von Sicherheitsdirektor Baschi
Dürr (FDP) versprochene Abschaffung der illegalen
Privilegien, die gar ins Visier eines Sonderstaatsanwalts
gerieten, regt sich Widerstand aus dem Polizeikorps.
Wie die «Basellandschaftliche Zeitung»
schreibt, haben 18 Polizeioffiziere Rekurs gegen die
neue Weisung eingereicht, die der privaten Nutzung
von staatlich finanzierten Fahrzeugen ein Ende
setzen sollte. Während das Departement der
Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zugestehen
wollte, stellte sich das Appellationsgericht auf die
Seite der Offiziere. Bis ein definitiver Entscheid
in der Sache fällt, dürfen JSD-Kader die ihnen
zugeteilten Autos weiterhin so nutzen wie bisher.
«Nicht förderlich für das Klima»
Offenbar stützt sich der Rekurs darauf, dass die
neue Weisung nicht mit dem Arbeitsvertrag der
Beamten vereinbar ist. «In diesem Fall ist es ihr
Recht, sich dafür einzusetzen», sagt Harald
Zsedenyi, Vizepräsident des Polizeibeamtenverbands
Basel-Stadt.
«Ich halte den Rekurs nicht für förderlich für das
Klima im Polizeikorps», sagt Tanja Soland (SP),
Präsidentin der Justiz-, Sicherheits- und
Sportkommission des Grossen Rats. Die betroffenen
Offiziere könnten auf ihre Privilegien im Sinne des
Gemeinwohls verzichten. Sollten ihnen diese
vertraglich zugesichert worden sein oder die neue
Weisung neue Probleme schaffen, sei es aber
selbstverständlich ihr Recht, zu rekurrieren.
Negativserie setzt sich fort
Der Ärger um die Dienstfahrzeuge dauert nun schon
seit Anfang Oktober 2016 an. Seither gerieten die
Basler Ordnungshüter mehrfach negativ in die
Schlagzeilen. Im April 2017 wurde in ihren Reihen
ein mutmasslicher Spitzel der
türkischen Regierung entlarvt.
Im Mai wurde bekannt, dass ein Polizist, gegen den
ein Verfahren wegen Schändung einer Kollegin hängig
ist, seinen Dienst wieder aufnehmen durfte. Dies
währte aber nicht lange, da kurze Zeit darauf neue
Anschuldigungen gegen den Mann erhoben wurden: Er
soll bei einem Gefangenentransport eine Frau ohne ihr Einverständnis
beim Umziehen gefilmt haben. Polizeikommandant
Gerhard Lips stellte sich im gleichen Monat in einem
Interview mit 20 Minuten aber dennoch hinter sein
Personal: «Die überwiegende Mehrheit meiner
Polizistinnen und Polizisten leistet Tag für Tag
gute Arbeit, über die leider selten positiv
berichtet wird», sagte er.
(las)>
========
Basel 31.5.2017: Kriminelle schweinzer
Polizei mit 120-Franken-Parkbussen vor dem
Kantonsspital Basel-Stadt - statt Hilfe zu
leisten (!!!)
Unispital Basel: Täxelerin hilft
Patientin – und geht ins Gefängnis
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/20015699
<Weil
sie wegen einer Patientin ihr Taxi kurz vor dem
Spital parkierte, soll eine Chauffeuse 120 Franken
Busse zahlen. Sie weigert sich – und geht lieber
ins Gefängnis.
Sie bezeichnet sich als Rebellin unter den
Taxichauffeuren: Cindy Schütz kämpft stets an
vorderster Front mit, wenn es darum geht, «
Ungerechtigkeiten für Täxeler»
aus der Welt zu schaffen. Ihre aktuelle
Kriegserklärung gilt einer Busse, die ihr am 30. März
in die Hand gedrückt wurde. «Ich parkierte mein Taxi
vor dem Universitätsspital. Eine Kundin hatte mich
beauftragt, ihr etwas ins Spital zu bringen.» Die Frau
wurde wegen eines dreifachen Schädelbruchs behandelt.
Da eine Ärztin bei ihrer Ankunft das Krankenzimmer
besetzt habe, zog sich die Dienstleistung in die
Länge: Etwa um eine Viertelstunde, schätzt Schütz.
Vor dem Spital sei sie dann einem Polizisten in die
Arme gelaufen, der gerade dabei war, ihr eine Busse
auszustellen. «Ich erklärte ihm meine Situation,
doch er liess nicht mit sich reden. Es ist schon
traurig, dass man in Basel nicht einmal einem
Kranken helfen kann, ohne dafür bestraft zu werden»,
so Schütz kopfschüttelnd.
Sofort habe sie zum Telefon gegriffen, in der
Hoffnung bei der Polizei auf Verständnis zu stossen.
«Die Dame am anderen Ende des Hörers sagte mir, dass
es nicht zu meinen Aufgaben gehöre, Menschen Dinge
ins Spital zu bringen.» Wenn sie heute an das
Telefonat denke, gerate sie immer noch in Rage: «In
den Taxibestimmungen steht, dass wir verpflichtet
sind, Leuten zu helfen», erklärt sie.
Statt Busse ins Gefängnis
Vonseiten der Polizei Basel-Stadt heisst es: «Im
Petersgraben vor dem Universitätsspital ist ein
Halteverbot signalisiert, wobei das Aus- und
Einsteigenlassen von Patientinnen und Patienten
davon ausgenommen ist. Wer sein Auto in einem
Halteverbot parkiert, riskiert eine Busse von 120
Franken.»
Für Schütz steht aber fest: Die 120 Franken
Bussgeld wird sie nicht bezahlen: «Da gehe ich
lieber zwei Tage ins Gefängnis.»
(jd)>
Ergänzung: Die Taxifahrerin hat sich scheinbar öfters
nicht an Halteverbote zu halten und hat nun einfach
mal eine Geldbusse kassiert. 120 Franken ist einfach
die "schweinzer Qualität" einer Geldbusse in der
kriminellen Schweinz...
========
18.6.2017: KRIMINELLE POLIZEI: ZUR GELDBUSSE
VERPFLICHTET - Beispiel Uster (Kanton Zureich)
Uster ZH: Jeder Polizist muss 200
Bussen pro Jahr ausstellen
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/14217184
<Mindestens 200 Bussen fordert die
Leistungsvereinbarung von den Ustermer
Stadtpolizisten pro Jahr. Entsprechend sind sie
Meister im Verteilen.
[Uster mit über 25.000
Ordnungsbussen - Dübendorf "nur" 3500]
Wenn es ums Bussenzettel verteilen geht, mischt die
Stadt Uster ZH vorne mit: Über 25'000 Ordnungbussen
waren es im letzten Jahr. Das geht aus einer Antwort
des Stadtrats auf eine Anfrage der SP hervor, wie
der «Zürcher Oberländer»
berichtet. Zum Vergleich: Das ähnlich grosse
Dübendorf brachte es in der selben Zeitspanne auf
gerade mal 3500 – also sieben Mal weniger.
Warum das? Jeder Ustermer Stadtpolizist muss 70
Prozent seiner Dienstzeit im Aussendienst
verbringen. Die Bussen bescheren Einnahmen von total
bis zu 1,5 Millionen Franken. Vor allem im
Juli und August herrscht Hochbetrieb.
Hauptgrund dafür ist laut Jörg Ganster,
Abteilungsleiter Sicherheit der Stadt Uster, die
hohe Anzahl Falschparker am Greifensee.
Im Winter dagegen seien die Strassenverhältnisse
prekär und die Autos mit Schnee bedeckt. So könne
man weniger Übertretungen beweisen.
Polizisten übertreffen Ziel bei weitem -
[Polizisten in Uster durchschnittlich mit 271
Geldbussen pro Jahr]
Doch damit nicht genug: Gemäss
Leistungsvereinbarung muss jeder Polizist pro Jahr
mindestens 200 Ordnungsbussen ausstellen. Erreicht
er dieses Ziel nicht, werden Massnahmen zur
Unterstützung getroffen. Wobei dies noch nie nötig
war – im Gegenteil: Im Schnitt verteilt jeder
Polizist 271 Bussen.
«Es wäre doch komisch und dem Sicherheitsempfinden
abträglich, wenn wir Übertretungen nicht ahnden
würden, wenn wir sie sehen», sagt Ganster. «Ich
finde dieses Vorgehen legitim, auch andere Korps
haben wohl ähnliche Vorgaben, ohne darüber zu
berichten.»
[Dübendorf arbeitet mit "Augenmass"]
Zumindest in Dübendorf ist dies aber nicht der Fall.
«Wir machen keine Vorgaben», sagt Walter Schweizer,
Kommandant der Stadtpolizei Dübendorf zum «Zürcher
Oberländer». Sie arbeiteten diesbezüglich mit
Augenmass.
Verwunderung beim Polizisten-Verband -
[Polizei-Schweinz: Uster steht nicht alleine da]
Selbst beim Schweizerischen Verband der
Polizei-Beamten wundert man sich über die hohe
Anzahl Bussen in Uster. Aber: «Solche Vorgaben wie
in Uster sind durchaus normal und in der Regel auch
problemlos erfüllbar», sagt Sprecher Max Hofmann. Er
stört sich jedoch daran, dass Bussen ein
Budget-Posten sind.
Die Stadt Uster fühlt sich in ihrer Praxis
jedenfalls bestätigt: Durch die hohe Präsenzzeit der
Polizisten auf der Strasse hat sich das
Sicherheitsempfinden der Bevölkerung verbessert, wie
Ganster erwähnt: 80 Prozent fühlen sich in der Nacht
in ihrem Quartier sicher – vor zehn Jahren waren es
75 Prozent.
(20M)>
========
Basel
28.9.2017: Kriminelle Gummigeschosse bei der
Basler Polizei gegen Fussballfans - Opfer
verliert ein Auge
Krawalle in Basel: Polizist schoss
aus 8 Metern – Fan erblindet
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/21453017
<Bei Krawallen nach dem Spiel FCB - FCZ vom
April 2016 verlor ein unbeteiligter FCB-Fan wegen
eines Gummigeschosses ein Auge. Nun wurde bekannt
wie es dazu kam.
Nach dem Abpfiff des Spiels des FC Basel gegen den
FC Zürich vom 10. April 2016 kam es beim
St.-Jakob-Park zu massiven Ausschreitungen:
Randalierer bewarfen Polizisten auf der
Eventplattform hinter der Muttenzerkurve mit
Gegenständen wie Flaschen und Petarden. Ein Polizist
wurde von Chaoten spitalreif geprügelt. Bei den
Ausschreitungen wurden neun Polizisten verletzt,
mehrere Polizeifahrzeuge beschädigt oder angezündet
und zwei Krawallanten festgenommen.
Auch ein FCB-Fan wurde bei den Ausschreitungen
verletzt. Das «Regionaljournal» von SRF hat
nun Einsicht in die Einstellungsverfügung des
Verfahrens erhalten, die Details zum Fall enthält.
Der 27-jährige Sanitärinstallateur, der von der
Staatsanwaltschaft als «friedlicher Matchbesucher»
bezeichnet wird, verlor nach dem Spiel seine Freunde
und geriet als Unbeteiligter in die Krawalle. Dabei
traf ihn ein Gummigeschoss im rechten Auge und
verletzte ihn so stark, dass er auf dem Auge
erblindete.
Aus acht Metern Entfernung geschossen
Das Opfer klagte daraufhin gegen den Polizisten, der
das Gummischrot abfeuerte – ohne Erfolg: Die
Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Laut
der Verfügung hatte der angeklagte Polizist nach dem
Abpfiff den Auftrag erhalten, sich mit seinen Kollegen
auf die Eventplattform zu begeben. Dort wurden sie von
einem Mob angegriffen und mit Gegenständen beworfen.
Ein Polizist wurde gar die Treppe hinuntergestossen.
Daraufhin habe der Beamte im Mittelpunkt des Falls
Gummischrot eingesetzt. Er habe dabei auf die Treppe
gezielt, damit möglichst niemand zu Schaden komme.
Der Polizist habe aus acht Metern Entfernung
geschossen. Dabei schreibt die Polizei einen Abstand
von mindestens 20 Metern vor – es sei denn, es
handelt sich um Notwehr. Dabei traf ein Geschoss das
Opfer im Gesicht.
Polizist habe aus Notwehr gehandelt
Da der Polizist aus Notwehr gehandelt habe, kann
ihm laut Staatsanwaltschaft kein Fehlverhalten
vorgeworfen werden. Er habe sich und seine Kollegen
schützen wollen – dass er dabei einen Unbeteiligten
treffen würde, sei sehr unwahrscheinlich gewesen. Da
er verhältnismässig gehandelt habe, wurde das
Verfahren im Januar 2017 eingestellt.
«Das Opfer hat Beschwerde gegen das
Einstellungsverfahren eingereicht. Diese wurde
jedoch wieder zurückgezogen», sagt Kriminalkommissär
Peter Gill auf Anfrage von 20 Minuten. Weitere
Details zum Opfer könne er nicht geben.
Die Polizei hält es derweil nicht für notwendig,
beim Einsatz von Gummischrot über die Bücher zu
gehen: Da in diesem Fall eine rechtskräftige
Einstellungsverfügung vorliege, «gibt es für die
Polizeileitung keinen Grund, etwas an der
Einsatzdoktrin zu ändern», so Polizei-Sprecher
Martin Schütz.
(ro)>
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Nyon
(Schweinz/Schweiz) 4.12.2017: Kriminelle Polizei
verbietet Geschenk an Obdachlosen
Nyon VD: Polizei hindert
gutherzige Passantin am Spenden
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/28996513
"Eine Frau wollte einem Obdachlosen einen Kaffee
und ein Gipfeli geben. Die Polizisten, die den Mann
in diesem Moment kontrollierten, verhinderten das.
Eine Leser-Reporterin hat einem obdachlosen Mann einen
Milchkaffee und ein Gipfeli gekauft. Sie sei dem
älteren Mann zufällig auf der Strasse in Nyon VD
begegnet. «Er sah sehr bedürftig aus», so die
Leser-Reporterin. Sie wollte deshalb eine gute Tat
vollbringen und dem Mann in diesen kalten Tagen etwas
geben.
Als sie mit Kaffee und Gipfeli in der Hand aus dem
Laden kam, habe sie gesehen, wie die Polizei neben
dem Obdachlosen stand. «Ich bin auf den Mann
zugegangen und habe ihm den Kaffee-Becher
hingehalten», so die Frau. Doch einer der Beamten
habe das verhindert. Als sie nach einer Erklärung
gefragt habe, habe der Polizist entgegnet, dass
Betteln verboten sei und man auch bestraft werden
könne, wenn man etwas spende.
Spenden ist nicht strafbar
Bei der Stadtpolizei heisst es, dass die Beamten
eine Kontrolle durchgeführt haben. In eine solche
Kontrolle dürften sich Zivilpersonen nicht
einmischen. Die Spende von Geld oder Verpflegung sei
aber nicht strafbar. Einzig das Betteln an und für
sich sei verboten.
«Hätte man mir gesagt, dass es sich um eine
Kontrolle handelt, wäre ich ohne Diskussion
weitergegangen», so die Leser-Reporterin. Aber man
habe ihr wiederholt gesagt, dass sie sich falsch
verhalte und sich ausweisen müsse.
(20 minutes/tam
)"
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Genf 27.4.2018: Ex-Polizeichef
Sperisen mit CH-Pass und Guatemala-Pass in Genf
erneut wegen 10x Beihilfe zu Mord verurteilt
Ehemaliger Polizeichef zu 15 Jahren Gefängnis
verurteilt
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Ehemaliger-Polizeichef-zu-15-Jahren-Gefaengnis-verurteilt-16652006
<Das Genfer Kantonsgericht hat Erwin Sperisen
erneut verurteilt – wegen Gehilfenschaft bei sieben
Morden in guatemaltekischen Strafanstalten.
Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger
Erwin Sperisen muss wieder ins Gefängnis. Der
ehemalige Polizeichef von Guatemala wurde erneut
wegen Beihilfe zu mehreren Morden verurteilt.
Die Schuld des Angeklagten wiege sehr schwer, sagte
Alessandra Cambi Favre-Bulle, Präsidentin der
Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichtes, bei der
Urteilseröffnung am Freitagnachmittag.
Von der Strafe von 15 Jahren Gefängnis werden die
bereits absolvierten 5 Jahre Haft abgezogen. Der
Staatsanwalt beantragte vor dem Gericht, dass Erwin
Sperisen vorerst im Hausarrest bleiben wird. Das
Gericht zog sich zurück, um über diesen Antrag zu
beraten.
Zum dritten Mal in Genf vor Gericht
Erwin Sperisen musste sich bereits zum dritten Mal
vor der Genfer Justiz verantworten. Diese hatte ihn
2014 in erster Instanz und 2015 in zweiter Instanz
wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Bundesgericht
hob im Juli 2017 den Schuldspruch wegen zehnfachen
Mordes auf und wies die lebenslängliche
Freiheitsstrafe zur Neubeurteilung an das
Kantonsgericht zurück.
[Operation gegen Rebellion im Gefängnis forderte
7 Tote]
Vor Gericht wurden die Exekutionen von Häftlingen
aus guatemaltekischen Strafanstalten verhandelt. Der
erste betrifft die Operation «Pavo Real» vom 25.
September 2006, mit der die Kontrolle über das
Gefängnis Pavón zurückerlangt werden sollte. Dabei
starben sieben Häftlinge. Bei diesen Mordfällen
wurde der Angeklagte wegen Gehilfenschaft erneut
verurteilt.
Rekurs teilweise gutgeheissen - [3 Morde an
entflohenen Häftlingen]
Rund ein Jahr zuvor waren neunzehn Inhaftierte aus
der Strafvollzugsanstalt El Infiernito entwichen.
Drei von ihnen kamen am 3. November 2005
beziehungsweise am 1. Dezember 2005 zu Tode, nachdem
sie von der Polizei im Rahmen der Aktion «Gavilán»
gefasst worden waren. In diesem Anklagepunkt wurde
Sperisen freigesprochen.
Bereits im Vorfeld des dritten Prozesses hatte
Erwin Sperisen nach fünf Jahren in Haft das
Gefängnis Champ-Dollon verlassen können. Der
schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger wurde
nach dem Urteil des Bundesgerichtes in Hausarrest
gesetzt.
(anf/sda)>
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