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DIE HÖLLE IST DA - und alle schauen zu

46. Kriminelle Polizei (Teil 4)

Damit Polizisten sich schulen können, was sie NICHT tun sollten -

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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Jerusalem 5.10.2012: Zionistische Marsmenschen (Nazis in Schwarz) prügeln auf den Kopf eines ca. 6 Jahre alten Buben ein

http://www.youtube.com/watch?v=AKcik9mVi-o

Zionistische Marsmenschen
                    schlagen ca. 6 Jahre alten Bub bei der
                    Al-Aqsa-Moschee, 5.10.2012
Zionistische Marsmenschen schlagen ca. 6 Jahre alten Bub bei der Al-Aqsa-Moschee, 5.10.2012, Foto 1

Zionistische Marsmenschen schlagen ca. 6
                    Jahre alten Bub bei der Al-Aqsa-Moschee, 5.10.2012,
                    Foto 2
Zionistische Marsmenschen schlagen ca. 6 Jahre alten Bub bei der Al-Aqsa-Moschee, 5.10.2012, Foto 2




Zionistische Marsmenschen (Nazis in Schwarz) prügeln auf den Kopf eines ca. 6 Jahre alten Buben ein:
(Israeli forces smash Palestinian child's head in the Al-Aqsa Mosque)
http://www.youtube.com/watch?v=AKcik9mVi-o





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Deutschland 22.4.2013: Hemmungslose Polizeigewalt in Düsseldorf an Hannelore Kraft aus Hamm

Polizeigewalt in
                        Düseldorf, NRW, Deutschland, Opfer Hannelore
                        Kraft aus Hamm, 22. April 2009
Polizeigewalt in Düseldorf, NRW, Deutschland, Opfer Hannelore Kraft aus Hamm, 22. April 2009 [3]

Petition von Dr. Lilia Monika Hirsch, Hamm, Nordrhein-Westfalen (NRW), Deutschland

aus: Change.org Petition gegen POlizeigewalt: Polizeigewaltin NRW: Polizeiopfer fordern Aufklärung und Schutz; 19.8.2013;
http://www.change.org/de/Petitionen/polizeigewalt-in-nrw-polizeiopfer-fordern-aufklärung-und-schutz?utm_campaign=friend_inviter_chat&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition&utm_term=permissions_dialog_false

<Als Opfer von Polizeigewalt hat man in der Praxis keine Chance, zu seinem Recht zu kommen.

Die ZEIT schreibt: „Bürger, die gegen Polizeibeamte vorgehen, haben in Deutschland immer schlechte Karten. Polizisten, die im Dienst gewalttätig geworden sind und Menschen verletzt oder getötet haben, müssen statistisch gesehen nicht ernsthaft vor einer Strafverfolgung Angst haben."

In der Nacht vom 22./23. April 2009 wurde ich in der Düsseldorfer Altstadtwache zum Opfer von Freiheitsberaubung und unverhältnismäßiger Polizeigewalt. Ich wurde gewaltsam entkleidet, u. a. von Männern, und stundenlang nackt eingesperrt. Mir wurde gewaltsam eine Blutprobe entnommen, ohne richterlichen Beschluss oder ohne nur den Versuch zu unternehmen, die Staatsanwaltschaft zu erreichen. Mir wurde zudem stundenlang der Kontakt zu einem Rechtsanwalt verwehrt. Ich habe massive Verletzungen am gesamten Körper davongetragen: u.a. ausgeschlagene Zähne, Kieferfraktur, Gehirnerschütterung, Blutergüsse durch Schläge mit Schlagstöcken oder Tritte und benötigte 1,5 Jahre für die ärztliche Behandlung; die psychologische Betreuung dauerte noch länger. 

Der Fall wurde 2011 durch einen Beitrag des WDR-Magazins Westpol öffentlich bekannt, nachdem sich die Staatsanwaltschaft geweigert hatte, die Täter, mich oder die von mir genannten Zeugen zu befragen und den Fall stattdessen wegen angeblicher Verfristung schloss. Zuletzt berichtete darüber auch DIE ZEIT.

Um das Verfahren erneut aufleben zu lassen, habe ich auf eigene Kosten ein rechtsmedizinisches Gutachten zu meinen Verletzungen beauftragt und damit der Staatsanwaltschaft neue Beweise vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft weigert sich aber nach wie vor, diesen Fall zu untersuchen. Gegen diese Entscheidung habe ich erneut Beschwerde eingelegt.

Da mir von Seiten der Ermittlungsbehörden seit inzwischen über 4 Jahren eine juristische/gerichtliche Klärung verweigert wird, fordere ich die Landesregierung NRW, namentlich Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, auf, eine ständige Kommission für Fälle von mutmaßlich unverhältnismäßiger Polizeigewalt zu bilden, die sich zunächst mit meinem Fall im Speziellen und später mit weiteren ähnlichen Fällen in NRW parlamentarisch auseinandersetzt.

DENN ICH BIN NICHT DIE EINZIGE BETROFFENE IN NRW!

Die Politik muss zu einer wirksamen Kontrolle der Polizei zurückfinden und darf nicht länger die Diskussion mit den Polizeigewerkschaften scheuen. Die Ursachen für polizeiliche Übergriffe müssen analysiert und die Ergebnisse Bestandteil der polizeilichen Aus- und Weiterbildung werden. Die Polizei muss lernen, eigenes Fehlverhalten als Möglichkeit zur Verbesserung der eigenen Arbeit und nicht als Bedrohung zu begreifen. Das Entstehen einer polizeilichen Fehlerkultur soll von der Politik begleitet werden, um organisationsinterne Widerstände zu überwinden.

Neben der Untersuchung der Fälle unverhältnismäßiger Polizeigewalt in NRW fordere ich von der Kommission folgende Punkte:

1) Ausarbeitung eines Vorschlags zur Schaffung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsbehörde in NRW für Fälle mutmaßlich unverhältnismäßiger Polizeigewalt, ausgestattet mit umfangreichen Befugnissen, die denen von parlamentarischen Untersuchungskommissionen gleichen. Anschließende Umsetzung des Vorschlags durch die Landesregierung.

2) Überprüfung der Videoüberwachung in Polizeidienststellen sowie der diesbezüglichen juristischen Gegebenheiten in NRW mit dem Ziel, die notwendige Gesetzeslage und Verordnungen zur Videoaufzeichnung zum Schutz von Inhaftierten in Polizeiwachen zu erlassen und durchzuführen. Die Vorgänge im Gewahrsamsbereich von Polizeistationen müssen auf Video aufgezeichnet werden. Dies hat selbstverständlich unter neutraler Aufsicht zu erfolgen, wobei ein Zugriff nur durch einen richterlichen Beschluss möglich sein sollte.

3) Ausarbeitung eines Vorschlags zur Modifizierung der Polizeiausbildung in NRW inkl. einer zweijährig stattfindenden, verpflichtenden Wissensaktualisierung zum Thema Menschenrechte sowie der Aufnahme eines 6-monatigen Praktikums als Zulassungsvoraussetzung zum Polizei-Studium in NRW (ersatzweise einer Ausbildung) in sozial- bzw. menschenrechtlich ausgerichteten Institutionen/Organisationen, z.B. Bahnhofsmissionen, Drogenhäuser, Obdachlosenunterkünfte, Notaufnahmen der Krankenhäuser, psychiatrische Kliniken etc. Anschließende Umsetzung des Vorschlags durch die Landesregierung.

4) Ausarbeitung eines Vorschlagszur Veränderung der gesetzlichen Grundlage des Legalitätsprinzips, in dem Polizistinnen und Polizisten 48 Stunden Zeit nach dem Eintreten unverhältnismäßiger Polizeigewalt eingeräumt wird, um den Vorfall anzuzeigen, ohne sich direkt strafbar zu machen, sowie anschließende Vorstellung dieses Vorschlags in der Innenministerkonferenz.

Bildnachweis:

Die eingebundenen Verletzungsbilder sind Screenshots der WDR-Sendung WESTPOL vom 3. Juli 2011 mit dem Titel "Gewaltvorwürfe gegen Polizei" und werden wie Zitate verwendet.

Der eingebundene Artikelausschnitt ist Screenshot des ZEIT-Artikels "Hinterher ist es immer Notwehr" und wird wie ein Zitat verwendet.>

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Schweizer Pisser-Polizei unterwegs - zum Kotzen:

20 minuten
                        online, Logo

25.8.2013. <Zahn ausgeschlagen: Schwere Vorwürfe an die Basler Polizei> - wieso schlägt die Schlägerpolizei Basel einer Person den Kopf aufs Strassenpflaster?

aus: 20 minuten online; 25.8.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/11082911

<Charlie Hui erhebt schwere Vorwürfe: Er wollte eine Kontrolle umgehen und wurde dafür mit Pfefferspray eingedeckt und geschlagen, sagt er.

Es bleiben Narben: Charlie Hui am Ort seiner brutalen Festnahme durch die Polizei an der Viadukstrasse. (Bild: 20 Minuten/Lukas Hausendorf)

Der Basler Architekt Charlie Hui hatte sich zum fünften Hochzeitstag mit seiner Frau verabredet und radelte am Donnerstag kurz nach 19 Uhr auf der Viaduktstrasse Richtung Markthalle. Als er eine Polizeikontrolle erblickte, machte er kehrt: Sein Singlespeed Rad hat keine Bremsen und eine Busse wollte er vermeiden.

Ein folgenschwerer Entscheid. «Kurz darauf verfolgte mich die Polizei mit Sirene, da bekam ich Panik», erzählt der 31-jährige Engländer. Sie schnitten ihm den Weg ab und ein Beamter sprühte Hui Pfefferspray ins Gesicht, während er noch auf dem Fahrrad war. «Von da an sah ich nichts mehr. Die Polizisten rissen meine Arme nach hinten und stiessen mich Kopf voran zu Boden.» Dabei wurde Hui auch ein Zahn ausgeschlagen. Als er am Boden lag, habe ihn ein Beamter ins Gesicht geschlagen und seinen Kopf mehrfach auf den Asphalt gestossen.

Namensschilder entfernt

Im Spital wurde ihm ein Telefonat verweigert, worauf er sich beschwerte. «Darauf entfernten sie ihre Namensschilder», erinnert er sich. Er wirft der Polizei vor, den Vorfall vertuschen zu wollen. Im Austrittsbericht des Universitätsspitals ist wie auch im Polizeirapport von einem Sturz die Rede, bei dem sich Hui auf der Flucht die Verletzungen zugezogen habe. Zudem soll sich Hui laut Austrittsbericht gewehrt haben, worauf die Polizei dann mit Pfefferspray reagiert haben soll. Dieser Version des Hergangs widerspricht der Architekt vehement.

Der ehemalige Polizeipsychologe Reinhard Felix Lustenberger beurteilt das Vorgehen in diesem Fall als «extrem heftig». Allerdings gibt er auch zu bedenken, dass sich auch verdächtig mache, wer sich einer Kontrolle zu entziehen versucht. Wenn die Polizei dann zugreife, könne es schon «räble», weiss er. Charlie Hui will sich offiziell bei der Polizei beschweren und hofft mindestens auf eine Entschuldigung. Die Polizei bezog gestern noch keine Stellung zum Vorfall.

(lha)>

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Freie Welt online, Logo

Ober-Ramstadt (Deutschland) 3.9.2013: Merkel-Regime: Marsmenschen vergreifen sich an Kindern, um sie in die Staatsschule zu zwingen

Polizeieinsatz in
                  Ober-Ramstadt wegen Heimunterricht - Familie wird
                  jahrelang verfolgt und war jahrelang auf der Flucht -
                  kriminelle Polizei will Arbeit haben und nimmt den
                  Eltern die Kindern weg.
Polizeieinsatz in Ober-Ramstadt wegen Heimunterricht - Familie wird jahrelang verfolgt und war jahrelang auf der Flucht - kriminelle Polizei will Arbeit haben und nimmt den Eltern die Kindern weg [4]

aus: Freiewelt online: Polizeieinsatz wegen Heim­unterricht; 3.9.2013;
http://www.freiewelt.net/reportage/polizeieinsatz-wegen-heimunterricht-10009194/

<Ein Großaufgebot von Polizisten und Sozialarbeitern hat einem Ehepaar die Kinder weggenommen. Ihr »Verbrechen«: Sie unterrichteten sie lieber zuhause als sie in eine Schule zu schicken.

Es war ein Schock zu früher Stunde: Letzten Donnerstag um acht Uhr tauchten vor der Tür von Familie Wunderlich in Ober-Ramstadt rund 20 Polizisten und Sozialarbeiter auf und begehrten Einlass. Der Vater wollte durch die verschlossene Tür wissen, um was es geht, doch das dauerte den Vertretern der Obrigkeit zu lang: Sie schlugen die Tür ein, drangen in das Haus ein und nahmen die vier Kinder mit. Ein Abschiedskuss von der Mutter? »Dafür ist es zu spät«, beschied man ihr. Aber sie werde sie ohnehin »nicht so bald« wiedersehen.

»Die Polizisten schubsten mich auf einen Stuhl und hinderten mich daran, einen Telefonanruf zu machen«, erzählt Vater Dirk. »In dem ganzen Chaos sagten sie, sie hätten den Befehl erhalten, meine Kinder mitzunehmen. Sie drohten mir, mich bei der kleinsten Bewegung zu verhaften – als wäre ich ein Terrorist. Man kann es nicht für möglich halten, dass so etwas in unserem kleinen, friedlichen Dorf passieren kann. Es war wie eine Szene aus einem Science-Fiction-Film.« Auch Mutter Petra steht der Schrecken über die Behandlung durch die Behördenvertreter noch ins Gesicht geschrieben: »Wir sind leer. Wir brauchen Hilfe. Wir kämpfen, aber wir brauchen Hilfe«, sagte sie.

In der Tat, man glaubt es nicht: Dirk und Petra Wunderlich wird weder Terrorismus noch Kindesmisshandlung oder auch nur Vernachlässigung ihrer Kinder vorgeworfen. Allein ihre Weigerung, sie an eine Schule zu schicken, ihr Wunsch, sie lieber bei sich zu Hause zu unterrichten, hatte den Großeinsatz ausgelöst. Ob die Kinder in der Obhut ihrer Eltern gedeihen – was niemand bezweifelt hat – oder ob sie im Heimunterricht etwas lernen – was anzunehmen ist –, ist den Behörden egal. Sie wollen der Kinder habhaft werden, sie den Eltern entziehen. Es sieht so aus, als wollten sie ein Exempel statuieren.

Die Familie Wunderlich ist schon seit mehreren Jahren auf der Flucht. Sie ist durch mehrere Länder Europas gezogen, um sich staatlicher Bevormundung zu entziehen, um dann in die USA zu emigrieren. Allerdings gelang es den Eltern dort nicht, beruflich Fuß zu fassen, weshalb sie 2012 wieder nach Deutschland zurückkehrten und in der Nähe von Darmstadt niederließen.

Das Jugendamt verweist zur Begründung der rabiaten Maßnahme auf die Schulpflicht, der die Eltern Wunderlich nicht genügen wollten. In einer Erklärung heißt es: »Ausschlaggebend für die Unterbringung war, dass die Eltern sich weigerten, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Die Eltern lehnen jegliches Schulsystem ab und wollten ihre Kinder selbst unterrichten. Es gibt aber die Schulpflicht, der sich Eltern nicht entziehen können. Es geht zudem nicht alleine um die Vermittlung von Bildung, sondern auch um das soziale Miteinander, das Auseinandersetzen mit anderen Ansichten und um das Heranwachsen von Persönlichkeiten in einer Gesellschaft.« Über die Zukunft der Familie sei noch nicht entschieden, aber inzwischen gebe es Bewegung in der Angelegenheit. Die Behörde prahlt: »Unser Jugendamt ist jetzt wieder mit den Eltern im Gespräch, bewegt hat sich also etwas!«

Nicht nur Familie Wunderlich ist auf der Flucht

Ähnliche Erfahrungen wie die Wunderlichs, denen in Deutschland gravierende Nachteile drohen, weil sie auf ihr Elternrecht pochen, haben auch andere Familien machen müssen. Bereits 2008 waren Hannelore und Uwe Romeike mit ihren fünf Kindern in die USA gezogen, wo sie 2010 politisches Asyl erhielten. Der Einwanderungsrichter Lawrence O. Burman sagte zur Begründung: »Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten, sind eine spezielle soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat die gut begründete Sorge, Opfer staatlicher Verfolgung zu werden. Aus diesem Grund haben sie Anspruch auf Asyl, das ihnen das Gericht auch gewähren wird.« In der zweiten Instanz indes verlor die Familie wieder ihren Asylstatus. Der Board of Appeals, der dem Justizministerium untersteht, konnte keine Verfolgung erkennen, sondern nur eine Beeinträchtigung, die keinesfalls die Gewährung von Asyl rechtfertige.

Es gibt weitere Fälle. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland 40 bis 80 Kinder aus weltanschaulichen Gründen nicht zur Schule gehen und stattdessen Hausunterricht erhalten. Man erfährt wenig in deutschen Medien über sie. Dazu muss man schon in ausländischen Zeitungen suchen.

Die Verfolgung von so genannten Homeschoolern hat in Deutschland Tradition – und zwar eine sehr ungute. Heimunterricht wurde 1938 verboten, um dem Staat einen besseren Zugriff auf die Kinder zu verschaffen, und das Verbot gilt, anders als in den meisten anderen europäischen Ländern, auch heute noch. Es sind inzwischen die Bundesländer, die diese Tradition weiterführen. Von Bildung, geschweige denn dem Recht darauf, ist dabei natürlich nicht die Rede. Es geht weiterhin vor allem darum, den Eltern ihre Kinder vorzuenthalten. Der CSU-Vorsitzende Erwin Huber sagte 2008 ganz ungeschminkt: »Sinn und Zweck der Schulpflicht ist nicht nur die Vermittlung von Lehrplaninhalten, sondern insbesondere auch die Schulung der Sozialkompetenz der Kinder.« Als ob die nicht genauso gut – oder vielleicht noch besser – zuhause erlernt werden könnte.

In Deutschland regt sich nur zaghaft Kritik an der Anwesenheitspflicht von Kindern an Schulen. So hat sich 2012 Ex-Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm (CDU) für die Homeschooling-Bewegung stark gemacht. Er wandte sich anlässlich einer Konferenz »gegen die Monopolisierung der Erziehung durch den Staat und die faktische Abschaffung von Elternschaft« sowie gegen »eine totale Vereinnahmung durch den Schulbetrieb«, der geradezu »imperialistische Züge« trage.

Internationales Unverständnis über den deutschen Sonderweg

Doch einstweilen scheint es beim deutschen Sonderweg zu bleiben, auch wenn die Kritik daran schon weite Kreise zieht. Vor wenigen Jahren brachte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung das Thema auf die Tagesordnung. Vernor Muñoz Villalobos schrieb in seinem Bericht über seinen Deutschlandbesuch 2006 (PDF) unter anderem: »Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als ›Schulbesuch‹ verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist, muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf ›school attendance‹ reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und ›homeschooling‹ sind mögliche Optionen, die unter gewissen Umständen, die außergewöhnlich sein müssen, in Betracht kommen können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur Kenntnis gebracht, weil Kinder in ›homeschooling‹-Modellen unterrichtet werden.«

Die amerikanische Home School Legal Defense Association (HSLDA), die den Skandal publik gemacht hat, ist da weniger diplomatisch. »Deutschland ist zahlreichen Verträgen über die Menschenrechte beigetreten und hat das Recht der Eltern anerkannt, eine von öffentlichen Schulen abweichende Bildung zu vermitteln, die den religiösen Vorstellungen der Eltern entspricht. Deutschland hat schlichtweg nicht seine Verpflichtungen erfüllt, die aus diesen Verträgen erwachsen, geschweige denn als liberale Demokratie«, sagte Michael Farris, Geschäftsführer der HSLDA.>

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20 minuten online, Logo

China 4.9.2013: <Waterboarding: Chinesischer Beamter stirbt bei Polizei-Verhör> - Mord, weil die chinesische Polizei mit den Antworten des Verdächtigen nicht zufrieden war...

aus: 20 minuten online; 4.9.2013;
http://www.20min.ch/ausland/news/story/10636926

<Weil sie mit seinen Antworten nicht zufrieden waren, tauchten Polizisten den Kopf eines Verdächtigen immer wieder in eiskaltes Wasser. Bis er sich nicht mehr wehrte.

Bei einem Verhör wegen Bestechungsvorwürfen haben chinesische Ermittler laut staatlichen Medienberichten einen Beamten ertränkt. Die Ermittler hätten den 42-jährigen Yu Qiyi ausgezogen und seinen Kopf mehrfach in «eiskaltes Wasser» getaucht, nachdem er nicht zufriedenstellend auf ihre Fragen geantwortet habe, berichtete die Zeitung «Peking Times» am Mittwoch unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft.

Sie hätten erst aufgehört, als der Befragte sich nicht mehr gewehrt habe. Der Mann sei ins Spital gebracht worden und dort gestorben. Den Angaben zufolge ereignete sich der Vorfall bereits im April in der ostchinesischen Stadt Wenzhou, wo Yu leitender Ingenieur einer Staatsfirma gewesen sei.

Staatsanwalt war anwesend

Er sei seit Anfang März wegen mutmasslicher Unregelmässigkeiten im Zuge einer Landreform inhaftiert gewesen. Beim Verhör hätten ihm ein Staatsanwalt sowie fünf Beamte der Disziplinarkommission der Kommunistischen Partei gegenübergestanden.

Die Untersuchung der Leiche ergab laut dem Bericht, dass der 42-Jährige während des sogenannten Waterboardings Wasser in die Lunge bekam, was schliesslich zu seinem Tod führte. Angehörige hätten zudem mehrere Prellungen an der Leiche gesehen.

Witwe erhebt schwere Vorwürfe

Die Witwe sagte der Zeitung, ihr Mann sei während seiner 38 Tage in Haft wahrscheinlich auf verschiedene Arten gefoltert worden. Er sei bei seinem Tod völlig abgemagert gewesen.

Es ist in China nicht ungewöhnlich, dass Beamte, gegen die Ermittlungen laufen, plötzlich zu Tode kommen. Gegen Korruption in Behörden wird seit der Machtübernahme von Staats- und Parteichef Xi Jinping im März mit besonderer Härte vorgegangen.

(kmo/sda)>

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Tagesspiegel online, Logo

Berlin 9.9.2013: Marschmenschen eines "Sondereinsatzkommandos" brechen falsche Wohnung auf und hetzen Hund auf Unschuldigen - das unschuldige Opfer muss 2mal operiert werden

Marsmenschen-Polizist eines
                    Sondereinsatzkommandos (SEK) in Deutschland mit
                    Vermummung
Marsmenschen-Polizist eines Sondereinsatzkommandos (SEK) in Deutschland mit Vermummung [5]

aus: Tagesspiegel online: Polizeieinsatz in Berlin-Mariendorf SEK bricht falsche Wohnung auf - Diensthund beißt Unbeteiligten; 9.9.2013;
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/polizeieinsatz-in-berlin-mariendorf-sek-bricht-falsche-wohnung-auf-diensthund-beisst-unbeteiligten/8762216.html

<von und

Bei der Kommunikation mit der Polizei ist am Sonntagabend ganz schön was schief gelaufen: Ein Spezialeinsatzkommando ist in Mariendorf in die falsche Wohnung eingedrungen, weil es von einer von ihrem Freund verprügelte Frau nicht richtig informiert worden war. Nun biss der Polizeihund auch noch einen Unbeteiligten.

Das Spezialeinsatzkommando (SEK) ist am Sonntagabend zu einer Wohnung in Berlin-Mariendorf gerufen worden, weil dort ein Fall von häuslicher Gewalt gemeldet worden war. Eine von ihrem Lebensgefährten verprügelte Frau hatte angegeben, dass dieser betrunken und mit scharfen Pistolen bewaffnet in der gemeinsamen Wohnung säße.

Als die SEK-Beamten gegen 18.30 Uhr vor dem Mehrfamilienhaus eintrafen, kam es zu einem folgenschweren Missverständnis: Die Frau stand vor dem Haus und beschrieb die Wohnung, wobei sie nach Angaben eines Sprecher "nach links zeigte". Das SEK rammte danach die Tür auf und schickte den Diensthund vor. Doch es handelte sich um die falsche Wohnung.

So biss das Tier im Flur einem unbeteiligten 21-jährigen Mann in den Unterarm.

Durch den Lärm alarmiert öffnete zwischenzeitlich der gesuchte Mann in der "richtigen" Wohnung seine Tür und ließ sich offenbar widerstandslos festnehmen, nachdem die Beamten ihren Fehler bemerkt hatten. In der Wohnung des 54-Jährigen lagen drei Pistolen.

Der gebissene 21-Jährige wurde von einem Sanitäter des SEK erstversorgt und anschließend zur ambulanten Behandlung in eine Klinik gebracht. Eine weitere Mieterin der Wohnung blieb unverletzt und erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung im Amt. "Der Fall wird nun intern ausgewertet und geprüft", sagte ein Polizeisprecher. Da der 21-Jährige Schadenersatz geltend machen kann, müssten die Kosten erstattet werden von der Polizei, hieß es. Dass die Frau die falsche Wohnung beschrieben hat, sei offenbar ein Kommunikationsproblem gewesen. Sie sei sehr durcheinander gewesen, sagte ein Beamter.>


Das unschuldige Opfer wurde vom Polizei-Kampfhund derart gewissen, dass der Arm zweimal operiert werden musste:

aus: Blumengruss vom SEK? Nein, Danke; 12.9.2013;
www.tagesspiegel.de/berlin/entschuldigung-bei-polizei-opfer-blumengruss-vom-sek-nein-danke/8780824.html

<Frau F.’s 21-jähriger Sohn Jürgen wurde dabei von dem Diensthund gebissen. Er musste zweimal im Krankenhaus operiert werden.>


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Mönchengladbach 13.9.2013: <Polizist gesteht zwei Sparkassen-Überfälle>

<Von Heike Ahlen

Als einem Polizisten aus Mönchengladbach nach einem Dienstunfall die finanziellen Probleme über den Kopf wuchsen, nahm er das Problem selbst in die Hand. Nun könnten ihm mindestens drei Jahre Haft drohen.

Mönchengladbach/Erkelenz/Wegberg.

Marco B. (37) war mit Leib und Seele Polizist. 1997 begann er seine Ausbildung, arbeitete auf der Wache in Rheydt, später bei einer Einsatzhundertschaft. 2007 kehrte er nach Mönchengladbach zurück. Alles lief gut, im Dezember 2006 heiratete er seine langjährige Freundin, sie bekamen zwei Kinder. Im Dezember 2009 änderte sich seine Welt schlagartig.

Er wollte einen Festgenommenen eine Treppe hinunterführen und rutschte in schneenassen Stiefeln aus. Bei dem Sturz erlitt er eine schwere Knieverletzung, die ihn dienstunfähig machte. Es folgten Operationen, die nichts brachten, Untersuchungen, ob die Verletzung wirklich Folge des Unfalls war, und immer mehr Frust bei dem Angeklagten. Er wollte zurück in den Dienst. Dass das jetzt nie mehr geschehen wird, weiß er.

„Er will einen Neuanfang machen“, sagt sein Verteidiger Gerd Meister im Gerichtssaal. „Auch wenn er sich nicht vorstellen kann, jemals etwas anderes zu sein, als ein guter Polizist.“ Deshalb habe sich sein Mandant entschlossen, „reinen Tisch“ zu machen – und beide Taten, die ihm vorgeworfen werden, zu gestehen. In den vorherigen Vernehmungen hatte er lediglich die zweite Tat zugegeben, bei der er festgenommen worden war. Ihm droht eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren. Schon bei einer Verurteilung zu einem Jahr Haft würde er entlassen und verlöre seinen Pensionsanspruch.

Es geht um den Überfall auf die Sparkasse in Erkelenz-Schwanenberg am 9. Januar und den auf die Filiale in Wegberg-Beeck am 15. April. Im ersten Fall erbeutete er knapp 10 000 Euro. Auslöser für diese Tat, so berichtete sein Verteidiger, war der Besuch eines Gerichtsvollziehers, der 911,36 Euro haben wollte. Vor seiner Frau verheimlichte er die Geldprobleme, die sich aufgetürmt hatten. „Ich habe irgendwann einfach aufgehört, Rechnungen bei der Krankenkasse einzureichen“, sagt der Mann, der tiefe Ringe unter den Augen hat, mit leiser Stimme. Auch andere Rechnungen bezahlte er nicht mehr, sondern versteckte sie im Gartenhäuschen. Seine Frau fand sie dort erst nach seiner Festnahme.

In Wegberg erbeutete er etwa 12 000 Euro, wurde aber bei seiner Flucht von einem Zeugen überwältigt. Das Geld fanden später Kindergartenkinder auf einer Wanderung im Bach. Als er sich in den Jahren nach dem Dienstunfall immer mehr von seiner Frau entfremdete, keimte in dieser der Verdacht auf, ihr Mann könne spielsüchtig sein. Denn sie wusste, dass er dieses Problem in seiner Jugend schon einmal gehabt hatte. „Das ist mein Mann, und das bleibt mein Mann“, sagte sie in ihrer Vernehmung. Sie hat jetzt die finanziellen Geschicke der Familie in die Hand genommen – und steht vor einem Schuldenberg von mehr als 520 000 Euro. „Und fast täglich kommen neue Rechnungen dazu“, sagt Verteidiger Meister.

Am Freitag sagten auch bereits die beiden Sparkassenangestellten (beide 47) aus, die in Erkelenz seine ersten Opfer waren. Beide können nicht mehr in der Filiale arbeiten, eine von ihnen war ein halbes Jahr krank geschrieben. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt. Bis dahin wollen die Richter beraten, ob ein psychologischer Gutachter eingesetzt werden muss, um den Gesundheitszustand des Angeklagten zu überprüfen.>

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20 minuten online, Logo

Kriminelle "USA" 16.9.2013: Weisser Polizist erschiesst hilfesuchenden Schwarzen

aus: 20 minuten online: Polizist erschiesst Unfallopfer;
http://www.20min.ch/ausland/news/story/31241844

<Jonathan A. Ferrell verunfallt mit dem Auto, sucht Hilfe. Er findet ein Haus, klopft an die Tür. Die verängstigte Bewohnerin ruft die Polizei - die tötet Ferrell.

Ein Polizist hat in Charlotte im US-Bundesstaat North Carolina einen unbewaffneten Mann erschossen, der zuvor mit seinem Auto verunglückt war und offenbar Hilfe suchte, wie die Polizei mitteilte.

Das 24 Jahre alte Opfer - ein ehemaliger Football-Spieler namens Jonathan A. Ferrell - hatte am frühen Samstagmorgen einen Autounfall. Auf der Suche nach Hilfe ging er zu einem nahegelegenen Haus und klopfte an die Tür.

Er rannte auf die Polizisten zu

Die verängstigte Bewohnerin rief die Polizei. Beim Eintreffen der Polizei rannte Ferrell auf die Beamten zu, die einen Elektroschocker einsetzten. Als der Taser den Mann nicht stoppte, gab einer der Polizisten, Randall Kerrick, mehrere Schüsse aus seiner Waffe ab. Der 24-Jährige starb noch am Ort des Vorfalls.

Dem Beamten wird Totschlag im Affekt vorgeworfen. Er ist gegen eine Kaution von 50'000 Dollar auf freiem Fuss. Am Montag soll er dem Richter vorgeführt werden.

(sda)>

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n-tv online,
                  Logo

Deutschland 23.9.2013: <Kleinkrimineller klagt erfolgreich:
LKA muss genetischen Fingerabdruck löschen> - keine Aussicht auf "schwerwiegende Straftaten"

aus: n-tv online; 23.9.2013;

http://www.n-tv.de/ticker/LKA-muss-genetischen-Fingerabdruck-loeschen-article11426021.html

<Das Verwaltungsgericht Hannover hat das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) zur Löschung des genetischen Fingerabdrucks eines Kleinkriminellen verurteilt.

Obwohl der Kläger freiwillig zu einer Speichelprobe bereit war, hätte die Polizei vorab klären müssen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Speicherung der DNA-Daten vorliegen, urteilte das Gericht am Montag. Insbesondere müsse von dem Betroffenen in Zukunft die Gefahr schwerwiegender Straftaten ausgehen, wie bereits 2009 das Bundesverfassungsgericht festgelegt hatte. Dies konnte die Polizei im vorliegenden Fall nicht belegen.

Quelle: n-tv.de , dpa>

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20 minuten online, Logo

Kriminelle Schweiz 24.9.2013: <Polizeigewalt: Europäischer Gerichtshof verurteilt Schweiz> - Genfer Schlägerpolizei brach einem Afrikaner das Schlüsselbein - Genugtuung von 34.000 Franken

aus: 20 minuten online; 24.9.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22312784

<Der Fall eines Staatsbürgers aus Burkino Faso, der 2005 während einer Polizeikontrolle brutal zu Boden geworfen wurde, hat Strassburg beschäftigt. Die Schweiz muss eine Abfindung bezahlen.
Die Schweiz ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen polizeilicher Gewalt gegen einen Mann bei einer Polizeikontrolle in Genf im Jahr 2005 verurteilt worden. Sie muss dem Staatsbürger aus Burkina Faso eine Abfindungssumme von umgerechnet gut 34'000 Franken bezahlen.

Der 38-Jährige war 2005 von zwei Genfer Polizisten aufgefordert worden, sich auszuweisen, als er sich auf einem als Drogenumschlagplatz bekannten Ort aufhielt. Anschliessend wurde er von den Polizisten brutal zu Boden geworfen.

Später wurde bei einem medizinischen Befund festgestellt, dass der Afrikaner sein rechtes Schlüsselbein gebrochen hatte. Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wurde der Mann Opfer von schlechter Behandlung durch die Genfer Polizei.

Bruch eines Schlagstocks

Die Schweiz hat damit laut dem Strassburger Urteil Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, welche Folter und unmenschliche sowie erniedrigende Behandlung von Menschen verbietet. Weiter wirft der Gerichtshof der Genfer Justiz vor, dass eine eigentliche Untersuchung gefehlt habe.

Die Beweisaufnahmen seien unvollständig gewesen, insbesondere was die Umstände rund um den Schlüsselbeinbruch betrifft. Ausserdem hätte ein Gegengutachten zu einem zerbrochenen Schlagstock eines der Polizisten erstellt werden müssen. Die Untersuchung habe auch zu lange gedauert, kritisiert der Gerichtshof weiter.

Schaden wegen Kündigung erlitten

Nach seiner Festnahme und dem Schlüsselbeinbruch musste der Afrikaner die Arbeit aussetzen und verlor in der Folge den Job. Dem Umstand Rechnung tragend, dass der Mann dadurch einen materiellen Schaden erlitt, muss die Schweiz ihm 15'700 Euro Abfindung zahlen. Hinzu kommen 4000 Euro Genugtuung und 6000 Euro für Anwaltskosten.

Was die Vorwürfe rassistischer Beschimpfungen und Todesdrohungen seitens des Klägers betrifft, nimmt der Menschengerichtshof «mit Besorgnis» von einem Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Kenntnis. Nach dem Bericht vom 2. April 2009 gab es in der Schweiz mehrere Fälle von missbräuchlichem Verhalten der Polizei gegen Nicht-Schweizer, Asylbewerber, Schwarze und andere Minoritäten.

(sda)>

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20 minuten
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Winterthur (Kanton Zürich) 1.10.2013: Kriminelle Polizei Winterthur hat mit Gummigeschoss wieder ein Auge fast ausgeschossen - noch 16% Sehfähigkeit

aus: 20 minuten online: Gummigeschoss trifft 19-Jährige ins Auge; 1.10.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/31809127

Fakten: Noch 16 Prozent des Sehvermögens. Die schweizer Polizistenschweine schossen auf die Köpfe, und bei den Zürcher Polizistenschweinen fühlt sich wieder einmal niemand schuldig. Ein Europa ohne diese Polizistenschweine wäre wirklich ein Fortschritt.

Die 19-jährige Angela D. zeigt im Fernsehen ihre
              Verletzung. Das Auge hat noch 16% Sehvermögen


<Interne Untersuchung: Gummigeschoss trifft 19-Jährige ins Auge.

Bei der «Tanz dich frei»-Demonstration in Winterthur ist eine 19-Jährige von einem Gummigeschoss schwer verletzt worden. Die Stadtpolizei will eine Untersuchung gegen einen ihrer Mitarbeiter eröffnen.

Die Winterthurer Stadtpolizei leitet wegen ihres Einsatzes gegen die «Tanz dich frei»-Demonstration vom 21. September eine interne Untersuchung ein. Grund ist eine 19-jährige Demonstrantin, die durch ein Gummigeschoss am Auge schwer verletzt wurde. Sie musste notoperiert werden.

Wie Kommandant Fritz Lehmann am Dienstag gegenüber «Schweiz Aktuell» von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) sagte, will die Stadtpolizei untersuchen, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte.

Hielten die Polizisten den Mindestabstand ein?

Abzuklären ist unter anderem, ob die Polizei den Mindestabstand einhielt, als sie die Gummigeschosse auf die Demonstranten abgab. Im Kanton Zürich beträgt dieser 20 Meter. Lehmann ist optimistisch, dass der Vorfall rekonstruiert werden kann. Der Polizeieinsatz sei von allen Blickwinkeln her aufgezeichnet worden.

Die 19-jährige Angela D. bekräftigte in der Sendung, dass sie nur friedlich habe tanzen wollen. Sie habe die Polizei nicht provoziert. «Plötzlich wurden wir eingekesselt, und dann schossen die Beamten Gummischrot in die Menge. Ich wurde direkt ins Auge getroffen, sah nichts mehr und lag nur noch schreiend am Boden.» In einer Notoperation konnten die Ärzte am Unispital Zürich vor fünf Tagen das Auge vorläufig retten - allerdings besitzt Angela auf dem rechten Auge derzeit nur noch 16 Prozent ihres Sehvermögens. Sie will Anzeige gegen die Polizei erstatten.

Polizei erfuhr erst von SRF von der schweren Verletzung

Die Polizei hat gemäss eigenen Aussagen erst gestern Montag erfahren, dass bei der Demo jemand schwer verletzt worden ist. Bei der Auflösung der unbewilligten Tanzdemonstration wurden 93 Demonstranten verhaftet und 11 verletzt.

Die Polizei setzte Wasserwerfer und Gummischrot ein und stellte zahlreiche Pflastersteine, Schutzbrillen und Hämmer sicher. Mit der Demonstration sollte gegen die Kommerzialisierung in der Stadtentwicklung protestiert werden.

(jam/sda)>


Kommentar: Die kriminelle Zürcher Polizei schiesst seit den 1960er Jahren Augen aus - und ein Polizeigericht schützt die kriminelle Zürcher Polizei

Die Zürcher Schlägerpolizei ist seit den 1960er Jahren seit den Demonstrationen gegen Atomkraftwerke mit Gummigeschossen unterwegs und hat damit schon Dutzende Augen zerstört, vor allem zu Zeiten der AJZ-Bewegung in Zürich. Die Polizisten schiessen einfach auf die Köpfe und es ist ihnen egal, was dann passiert, denn die Polizisten sind ja mit Helmen unterwegs. Die kriminelle, schweizer Justiz schützt bisher IMMER die kriminellen Polizisten, vor allem im Kanton Zürich. Hier in dem vorliegenden Fall gibt die kriminelle, Winterthurer Polizei an, sie habe nicht gewusst, dass jemand schwer verletzt worden sei. Logisch, die kriminelle Polizei hörte sie die Schreie der Verletzten nicht, und sie sah sicher auch den Krankenwagen nicht, der das Opfer ins Spital transportierte, denn schweizer Polizisten sind generell taub, wenn es um kriminelle Handlungen der schweizer Polizei geht. Ein Polizeigericht im Kanton Zürich schützt dann IMMER die Polizisten vor Anzeigen und Strafen, das war schon zur Zeit des Autonomen Jugendzentrums in Zürich so. Es wird den Opfern dann immer vorgeworfen, sie seien an einer illegalen Demonstration beteiligt gewesen, oder man könne keinen Täter feststellen. Die Anzeige gegen die Polizei wird somit KEINE Chance haben, weil Zürcher Polizisten speziell generell immer taub sind, wenn es um deren Kriminalität geht.

In der Schweiz gewinnt die kriminelle Polizei immer, wie in diesem Fall auch zu erwarten sein wird.

Michael Palomino, 2.10.2013

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Freiburg (Schweiz) 3.10.2013: <Polizist vor Gericht: Asylbewerber zu Oralsex gezwungen>

aus: 20 minuten online; 3.10.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/19266078

<Einem Ex-Polizisten und Lokalpolitiker aus Freiburg wird vorgeworfen, einen Asylbewerber zu Oralsex gezwungen zu haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

in ehemaliger Polizist aus Freiburg und gewählter Lokalpolitiker wird vorgeworfen, dass er von einem Asylbewerber sexuelle Gefälligkeiten forderte. Im Tausch dafür sollte der Asylbewerber im März 2010 nicht ausgeschafft werden.

«Es ist nicht leicht für mich, über diese Dinge zu reden. Es ist widerlich und beschämend. Ich will alles vergessen. Ich bin heterosexuell», sagte der Asylbewerber vor Gericht aus. Dreimal habe ihn der Ex-Polizist in seinem Polizeiauto mitgenommen, ihm seinen Penis in den Mund gesteckt und darin ejakuliert. «Ich wollte das nicht. Ich wollte das so schnell wie möglich beenden», so der Asylbewerber.

Der Ex-Polizist muss sich deshalb vor dem Gericht in Saane, Freiburg, verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe: «Ich bin nicht homosexuell. Die Treffen haben rein beruflich stattgefunden.» Der Prozess läuft noch, das Urteil ist noch ausstehend.

Sexskandal in Neuenburg

Es ist nicht das erste Mal, dass es in der Romandie zu einem Sexskandal mit Asylbewerbern kommt. Fünf Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma in Neuenburg wird vorgeworfen, Asylbewerberinnen missbraucht zu haben. Zusammen mit drei Angestellten des Migrationsdienstes werden sie verdächtigt, im Asylzentrum Perreux in Boudry ihre Position missbraucht und mit Frauen und Männern Intimkontakte gehabt zu haben.

(bat)>

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Basler
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Basel 9.10.2013: Schweizer Polizist ist gleichzeitig Genossenschaftspräsident und bespitzelt, spioniert und terrorisiert Mieterin

aus: Basler Zeitung online: Polizist bespitzelt als Privatperson eine Mieterin; 9.10.2013;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Polizist-bespitzelt-als-Privatperson-eine-Mieterin-/story/12950725

<Von Daniel Wahl

Ein Polizist geht mit Polizeimitteln gegen ein Mitglied seiner Wohngenossenschaft vor. Er scheint in seinem «Privatkrieg» vor nichts zurückzuschrecken und reicht Klage nach Klage ein.

«Der Polizist und Genossenschaftspräsident will mich aus meiner Wohnung vertreiben und macht mich mit Strafanzeigen fertig.» Etwa so muss es am Telefon geklungen haben, als sich Mieterin Senta Weber von einer Wohngenossenschaft beim Zeughaus in Basel in ihrer Not an eine Polizeiwache wandte und von den Schwierigkeiten mit dem Genossenschaftspräsidenten und langjährigen Polizisten M.G. erzählte. Dieser drohe ihr mit dem Genossenschaftsausschluss und mache ihr das Leben mit Strafanzeigen schwer. Daraufhin hätten ihr die Polizeikollegen von M.G. den brisanten Rat erteilt: «Wir können nichts tun, gehen Sie mit der Geschichte an die Öffentlichkeit.»

Was ist der Hintergrund? Senta Weber liegt mit der Wohngenossenschaft seit Längerem im Clinch. Der Sohn und die Schwiegertochter des Präsidenten bewohnen eine der Nachbarwohnungen von Senta Weber und reklamieren Klavierspielen, Kinderlärm oder mangelnde Ordnung. Das übliche Waschküchengeplänkel gemeinhin.

Erster Höhepunkt im Streit aber war, dass Sohn oder Schwiegertochter die Sicherung im Kasten von Senta Weber entfernt hatte und in der Folge ihr Tiefkühlgut auftaute. Es kam zur Aussprache im Genossenschafts-Sitzungszimmer. Das Protokoll hält fest, dass Senta Weber die Bässe ihrer Stereoanlage reduziert und die jungen G. ihr «den noch zu beziffernden Schaden im Tiefkühler bezahlen». Senta Weber verkaufte ihr Klavier und stellte 288.50 Franken für den Verlust des Tiefkühlguts in Rechnung. Das war in den Augen von M.G. zu viel. Nicht der Sohn, sondern Papa in seiner Eigenschaft als Genossenschaftspräsident schrieb Senta Weber einen Brief mit dem Titel: «Nichteintreten auf Ihre Rechnungsstellung». Senta Weber, Mutter von zwei Kindern, erklärt: «Seit dieser Rechnung ist der Teufel im Haus erst recht los.»

Inspektion in Privaträumen

In einem ersten Akt verschaffte sich der Genossenschaftspräsident Zutritt zu Webers Büroraum im Keller, indem er der Mieterin unterstellte, sie würde das Büro gewerblich nutzen. Eine Inspektion muss ergebnislos verlaufen sein; der Punkt wurde nicht weiterverfolgt. Im März dieses Jahres erging ein Brief an Senta Weber, in welchem ihr die «Erwägung des Ausschlusses aus der Genossenschaft» unterbreitet wird. Minutiös sind Verfehlungen aufgelistet. Etwa, dass Weber die ersten beiden Mieten im Jahr 2007 erst auf Monatsende statt auf Monatsanfang einbezahlt hatte, oder dass sich Senta Weber in Trennung befinde.

Inzwischen hat M. G. den Druck auf Senta Weber erhöht. Am 16. Juni dieses Jahres reichte der Polizist als Privatmann zwei Strafanzeigen ein. Zum einen hat er bemerkt, dass Senta Weber zwei Autos besitzt und ein Wechselkontrollschild hat. Von der Hecknummer besass sie aber ein hohes und ein queres Schild – was nicht erlaubt ist. Dies hat der Tiefgaragenspitzel beanzeigt.

Details aus dem Führerschein

Weiter will M.G. bemerkt haben, wie Senta Webers Lebenspartner Lernfahrten unternommen hat – angeblich nur im Beisein von Senta Weber selber, die noch keine drei Jahre den Führerausweis besitzt. Um diesen Sachverhalt überhaupt feststellen zu können, muss Polizeimann G. die Frau polizeilich durchleuchtet haben und die Details aus dem Führerschein von Senta Weber kennen.

Inwieweit auch das Untersuchungsgeheimnis verletzt ist, wird sich noch zeigen müssen: Aus dem Mailverkehr, der in den Akten der Basler Staatsanwaltschaft ist, geht jedenfalls weiter hervor, dass M.G. von seinem Arbeitskollegen P.B. über den Ermittlungsstand informiert wurde und dass der «Privatanzeiger» G. selber weitere Ermittlungen im Dienste der Polizei anstellte: Seinem Arbeitskollegen, mit dem G. per Du ist, schreibt er: «Zum Vorhalt der Lernfahrt muss ich erwähnen, dass die Frau sehr raffiniert und berechnend vorgeht. Ich habe deshalb auch speziell auf die Marke geachtet.» Und er erwähnt im selben Mail auch, dass Senta Weber schon auch recht habe, wenn sie sage, Drittpersonen seien im Auto gewesen. Zeugen hat M. G. aus der Genossenschaft aufgeboten.

Strafbefehle ausgelöst

Ohne den Hintergrund der Genossenschaftsstreitigkeiten zu kennen: Die Staatsanwaltschaft nahm die Aussagen des Privatmanns G. in seiner Eigenschaft als Polizist für bare Münze. Am 30. September ergingen zwei Strafbefehle an Senta Weber und ihren Lebenspartner wegen Verkehrsdelikten. Die Bussen betragen je rund 1000 Franken. Die letzte Eskalation im Fall Weber gegen G. hat am Montagabend stattgefunden. Vor einer Viererkommission der Genossenschaft, unter ihnen Präsident G., sollte Senta Weber antraben, um zu erfahren, wie ihr ein «Abgang in Würde» bereitet werden könne. Sie durfte eine Begleitperson mitnehmen und entschied sich, die BaZ miteinzubeziehen.

G. war damit nicht einverstanden und liess die Sitzung spontan platzen. Er drohte der BaZ mit rechtlichen Schritten, sollte eine Zeile über den Fall erscheinen. Den Sachverhalt, dass er eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machte, stritt er kalt ab, fertigte Tonaufnahmen an und informierte Senta Weber gegen Ende des Gesprächs darüber. Weitere Aussagen will er dazu nicht machen. Wie aus dem Umfeld der Basler Staatsanwaltschaft zu erfahren war, ist das Vorgehen von M.G., der in seinem Amt als Polizist verpflichtet ist, Verfehlungen zu melden, mehr als heikel. Man schule die Polizisten und weise sie immer darauf hin, dass Privatangelegenheiten mit dem Beruf nicht vermischt werden dürfen und dass ein solcher Fall abgetreten werden müsste.

Problematischer Fall schon 2002

In die Medien geraten ist M.G. im Jahr 2002 bereits einmal, als er in der Funktion als leitender Beamter der Basler Sittenpolizei in Begleitung einer Nachtclub-Managerin ein Konkurrenz-Cabaret besuchte und sich dort einladen liess. Im Internet sind die Berichte noch heute mit Leichtigkeit abrufbar. Es handelte sich um einen Vorfall, der zu einer Strafuntersuchung wegen Nötigung, Bestechung und Verletzung von Amtsgeheimnissen führte.

Der damalige Polizeidirektor Jörg Schild stufte den Fall «als problematisch» ein. Strafrechtlich hatte es für G. keine Konsequenzen. Polizeiintern wurde aber von höchster Stelle der sensitive Ermittlungsbereich überprüft und ein personelles Rotationssystem gegen Filz­erscheinungen installiert. (Basler Zeitung)>


Kommentar: DEM POLIZIST FEHLT SINNVOLLE WEITERBILDUNG

Polizist M.G. hat scheinbar das grosse Problem, dass er nicht weiss, was er in der Freizeit anfangen soll. Geschichte, Soziologie oder Medizin wären Studienfelder für das Leben. Da kann man auch als Gasthörer reinsitzen und die Bücher nachlesen. Seine Neugier nach Neuem scheint ja stark genug. Zuerst aber kommt ein Schmerzensgeld an Frau W. u. 1 Klavier.

Michael Palomino, 9.10.2013

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Verhaltenscodex - Code de déontologie:

Basler Zeitung
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14.11.2013: Gewaltprävention bei der Polizei: Lausanne und Genf machen es mit einem Codex vor

aus: Basler Zeitung online: Der Kodex der Lausanner Polizisten; 14.11.2013;
http://bazonline.ch/zuerich/region/Der-Kodex-der-Lausanner-Polizisten/story/16147469

Was die Zürcher Polizei nicht hat, hat das Korps der Beamten in der Waadtländer Hauptstadt: Einen Kodex des richtigen Verhaltens, «Code de déontologie» genannt. Er hat einen Überwacher – und eine Vorgeschichte.

Die Zürcher Stadtpolizisten lernen in ihrer Aus- und Weiterbildung die Grenzen ihrer Handlungen kennen. Das sagt deren Kommandant Daniel Blumer gegenüber baz.ch/Newsnet. Wie Recherchen ergaben, gibt es für die Sittenpolizisten aber keinen eigentlichen Verhaltenskodex. Anders sieht die Situation in der Westschweiz aus: Sowohl die Stadtpolizei in Genf als auch jene von Lausanne arbeiten nach einem solchen ethischen Leitfaden.

Die Lausanner Stadtpolizei etwa verfügt seit dem 13. September 2011 über den «Code de déontologie de l’organisation policière vaudoise», der am 1. März 2013 überarbeitet wurde. Das fünfseitige Papier umschreibt einerseits die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten eines Polizisten. Andererseits sind darin die Werte des Berufes verankert sowie die Ideale, wonach ein Beamter streben sollte.

Reaktion auf respektlose Polizisten

«Unser Deontologiekodex entstand wegen Problemen, die wir innerhalb der Stadtpolizei hatten», sagt Jean-Philippe Pittet, Sprecher der Lausanner Stadtpolizei. Um die Jahrtausendwende hätten die Ordnungshüter in Uniform ein schlechtes Bild abgegeben. «Sie übertraten ihre beruflichen Grenzen, verhielten sich respektlos und unpassend.»

Aufgrund der vielen Reklamationen aus der Bevölkerung suchten die Verantwortlichen nach geeigneten Massnahmen, um diesem Gebaren Einhalt zu gebieten. Daraus resultierte der «Code de déontologie».

Die sieben Werte der Ethik-Charta

Damit aber nicht genug. Seit vier Jahren beschäftigt die Lausanner Polizei auch einen Deontologen. Er ist einerseits die Anlaufstelle für unzufriedene Bürger. Andererseits schaut er den Beamten auch auf die Finger und sorgt dafür, dass sie die Ethik ihres Berufes hochhalten. «Seine Zuständigkeit hört indes auf, wo das Strafrecht beginnt», sagt Pittet. Sobald ein Fall, welcher dem Deontologen zugetragen wird, strafrechtlich relevant ist, übergibt er ihn den zuständigen Untersuchungsbehörden.

Neben dem Kodex arbeiten die Lausanner Ordnungshüter mit einer Ethik-Charta. Sie enthält die sieben institutionellen Werte der Stadtpolizei Lausanne. Erwähnt sind die Unabhängigkeit der Ordnungshüter, wenn sie ihre Entscheidungen fällen; die Verantwortung, die sie für ihr Handeln tragen; aber auch Vertrauen, Ehrlichkeit, Professionalität und Gerechtigkeit.

Weitergehende Wohlverhaltenspflicht [auch in Hamburg]

Auch in Deutschland kennen die Ordnungshüter mehr als nur die bindenden Dienstvorschriften. So etwa die Polizei Hamburg. Wie eine Mediensprecherin gegenüber baz.ch/Newsnet sagt, agierten die Beamten auch nach der sogenannten Wohlverhaltenspflicht.

Sie seien dadurch angehalten, innerhalb und ausserhalb ihres Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die ihr Beruf geniesse. «Danach überprüfen wir, wenn beispielsweise ein Polizist ein Verhältnis mit einer Prostituierten hat, ohne dass für ihn oder sie daraus ein direkter Vorteil entsteht», sagt die Sprecherin. Ein Fall also, der strafrechtlich zwar in Ordnung und trotzdem heikel sei. (baz.ch/Newsnet)>

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Wochenblitz online, Logo

Phuket (Thailand): Der Polizist aus Neuseeland ist auch ein Drogendealer

aus: Wochenblitz online: Ehrenamtlicher Polizist verkauft Drogen an Touristen; 16.12.2013;
http://www.wochenblitz.com/nachrichten/phuket/46398-ehrenamtlicher-polizist-verkauft-drogen-an-touristen.html

<Phuket - Ein ehrenamtlicher Polizist aus dem Ausland ist für den Drogenhandel im südlichen Teil von Phuket festgenommen worden. Er hat bereits gestanden, Drogen wie Crystal Meth und Yaba-Pillen an Touristen verkauft zu haben.

Der Neuseeländer Garry Halpin (52J.) ist eine bekannte Person auf der Chalong Polizeistation. Der ermittelnde Beamte sagte, dass Herr Halpin in Chalong, Rawai und Karon gedealt habe.

Die ganze Sache ist aufgeflogen, nach dem die Polizei am Samstag einen Thailänder verhaftete, der ihnen in einem Verhör mitteilte, dass er die Drogen von Garry Halpin gekauft habe. Der Verhaftete musste schließlich seinen ausländischen Dealer kontaktieren und einen Treffpunkt vereinbaren, um weitere Drogen zu kaufen.

Der Neuseeländer wartete gegen 17.30 Uhr nichtsahnend in der Nähe des Chalong Villa Resort & Spa an der Patak Road auf seinen Kunden. Allerdings wurde er von Beamten in Zivilkleidung nach der Übergabe der Drogen festgenommen. Unterdessen hatten Polizisten seine Wohnung durchsucht, in der sie etwas mehr als 18 Gramm Crystal Meth und eine Präzisions-Waage fanden.

Garry Haplin gab zu, dass er während seiner Arbeit als ehrenamtlicher Polizist, Kontakte zu Touristen pflegte, die gerne Drogen konsumieren wollten. Er hatte mit der Polizei auf Phuket mehrere Jahre zusammengearbeitet. Herr Halpin hat der thailändischen Polizei bei vielen Fällen in denen Touristen beteiligt waren als Vermittler zur Seite gestanden.>


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Schweizer Fernsehen online, Logo

Schweiz 16.4.2014: Polizist im Kanton Schwyz erschiesst unbewaffneten Einbrecher - bedingte Strafe

aus: Schweizer Fernsehen online: Schwyzer Polizist zu bedingter Strafe verurteilt; 16.4.2014;
http://www.srf.ch/news/schweiz/schwyzer-polizist-zu-bedingter-strafe-verurteilt

<Schuldig, wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung – so lautet das Urteil gegen einen Schwyzer Polizisten. Dieser hatte 2012 einen unbewaffneten Einbrecher erschossen.

Der Schwyzer Polizist, der 2012 bei einer Kontrolle einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hat, hat sich polizeitaktisch falsch verhalten. Das Schwyzer Strafgericht hat ihn deshalb zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.

Die Strafrichter sprachen den 38-Jährigen der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Bei der Schussabgabe vom 12. September 2012 zwischen Schwyz und der Ibergeregg war nicht nur der 24-jährige Beifahrer eines gestohlenen VW-Busses getötet worden, sondern auch der 25-jährige Lenker verletzt worden.

Der Polizist war, nachdem er die Beifahrertür des VW-Busses geöffnet hatte, von den Opfern nicht angegriffen worden. Das Strafgericht anerkannte aber, dass er aufgrund der konkreten Umständen davon ausgehen konnte, dass ein Angriff auf ihn bevorstehe. Er habe sich in einer vermeintlichen Notwehrsituation befunden.

Verteidiger wollte Freispruch

Dass das Gericht dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch nicht folgte, begründet es damit, dass der Angeklagte sich durch sein nicht korrektes Vorgehen selbst in diese vermeintlich gefährliche Lage gebracht habe. Wären die polizeitaktischen Grundsätze eingehalten worden, wäre es nicht zum polizeilichen Schusswaffengebrauch gekommen, schreibt das Strafgericht.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Eventualantrag der Staatsanwältin. Im Hauptantrag hatte diese auf vorsätzliche Tötung und fahrlässige Körperverletzung plädiert und eine Strafe von fünf Jahren und drei Monaten verlangt.>


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20 minuten online, Logo

Kriminelle Schweiz 8.5.2014: Polizist und Familienvater 10 Jahre mit Kinder-Pornos auf dem PC

aus: 20 minuten online: Kanton Waadt: Kinder-Pornos auf PC – Polizist entlassen; 8.5.2014;
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/28879987

<Ein Polizist und Familienvater aus dem Kanton Freiburg hat seit zehn Jahren pornografische Bilder von Kindern auf seinen Computer geladen. Jetzt wurde er erwischt.

Bei einer Hausdurchsuchung flog er auf: Die Kantonspolizei Freiburg hat am Montag auf dem Computer eines Polizisten der Regionalpolizei Riviera VD pornografisches Material mit Minderjährigen gefunden. Die Beamten konfiszierten die Harddisc. Wenig später wurde bekannt: Der Familienvater, der im Kanton Freiburg wohnt, hatte offenbar seit über zehn Jahren Kinder-Pornos heruntergeladen. Er wurde umgehend entlassen.

Seine ehemaligen Kollegen sind schockiert: «Es ist nicht möglich, das ist eine Schande und widerlich. Als Polizeibeamter muss man Kinder doch verteidigen und schützen!», sagte einer zu lematin.ch

(tab)>

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Rheinische Post online, Logo

Kanton Zürich 12.6.2014: Verhaftung wegen einem Stück Apfel auf einem Schiff

aus: Rheinische Post online: Weil er Kind mit Apfel gefüttert hatt Polizei führt Vater in Handschellen ab; 12.6.2014;
http://www.rp-online.de/panorama/ausland/vater-fuettert-kind-mit-apfel-und-wird-in-handschellen-abgefuehrt-aid-1.4307010

<Zürich. Ein Streit um ein Stück Apfel ist auf einem Schiff in Zürich derart eskaliert, dass ein Mann vor den Augen seines dreijährigen Sohnes in Handschellen abgeführt worden ist.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden beteiligten Polizisten ein Strafverfahren eingeleitet. "Wir ermitteln wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch", bestätigte Staatsanwältin Christine Braunschweig am Donnerstag der Nachrichtenagentur sda eine Meldung der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ). Geklärt werden müsse, ob die vorläufige Festnahme des Mannes und das Anketten an einem Geländer verhältnismäßig waren.

Der Mann hatte im August 2013 seinen kleinen Sohn mit einem Stück Apfel gefüttert. Von der Kontrolleurin wurde er darauf hingewiesen, dass jegliches Essen an Bord verboten sei, um eine Verschmutzung der Sitze zu verhindern. Seiner Argumentation, er handle sich nicht um richtiges Essen, sondern um einen kleinen Happen für ein hungriges Kind, folgte die Kontrolleurin nicht. Angesichts des folgenden Wortgefechts alarmierte sie die Wasserschutzpolizei. Die Beamten führten den Mann schließlich in Handschellen vom Boot.


Quelle: dpa>

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Wisconsin ("USA") 3.7.2014: Krimineller Ex-Polizist ermordet Frauen systematisch mit Sadomaso - über ein Kontaktportal

aus: 20 minuten online: «Mr. Handcuffs»: Er tötete seine Sklavinnen beim Sadomaso-Sex; 3.7.2014;
http://www.20min.ch/panorama/news/story/12803776

<Im US-Staat Wisconsin tauchten vor einigen Wochen zwei Koffer mit Frauenleichen auf. Wenig später wird ein ehemaliger Polizist mit eine Vorliebe für Sadomaso-Sex verhaftet.

Im Sadomaso-Milieu war Steven Zelich aus West Allis, Wisconsin, als «Mr. Handcuffs» («Herr Handschellen») bekannt. Auf diversen Kontaktportalen suchte er nach «Sex-Sklavinnen für Verknechtung, Hörigkeit, Gefangenschaft und Animalisierung». Die Kandidatinnen sollten «idealerweise für eine Käfig-Situation» offen sein.

Anfang Juni entdeckten Bauarbeiter hinter dem Gebüsch einer Autobahn bei Town of Geneva zwei Koffer mit Frauenleichen. Die Körper waren nackt, eine der Frauen hatte eine Schlinge um den Hals und einen Gummiball im Mund.

Die Ermittler konnten anhand eines zahnmedizinischen Abgleichs die Identität der beiden Opfer klären: Die 21-jährige Jenny Gamez aus Cottage Grove, Oregon, war im Jahr 2012 verschwunden. Die 37-jährige Laura Simonson aus Farmington, Minnesota, war seit dem 23. November 2013 nicht mehr lebend gesehen worden.

Keine Beweise für Mordanklage

Die Ermittlungen führten rasch zu Zelich. Der Ex-Polizist hatte Gamez und Simonson über eine Sadomaso-Website kennen gelernt. Augenzeugen hatten zudem gesehen, wie Simonson mit Zelich in ein Hotel gegangen war. Am Tag danach sei er jedoch allein aus dem Zimmer gekommen.

Vergangenen Freitag wurde der 52-Jährige festgenommen. Zelich wurde zunächst beschuldigt, die Leichen der Frauen in den Koffern versteckt zu haben. Der Polizei fehlten jedoch die Beweise, um ihn wegen Mordes anzuklagen.

Opfer waren leichte Beute

Das war nicht mehr nötig: Kurz nach seiner Festnahme gestand der Mann, die Frauen umgebracht zu haben. Wie «The Journal Sentinel» schreibt, habe Zelich der Polizei erzählt, dass Pannen beim Sadomaso-Sex zum Tod der Frauen geführt habe. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, betonte er jedoch. Er habe die Leichen zunächst in seiner Wohung und später in seinem Auto gelagert. Schliesslich habe er die Koffer entsorgt.

Sowohl Gamez wie auch Simonson waren leichte Beute für Zelich. Die junge Jenny Gamez war bei Pflegefamilien aufgewachsen. Erst kürzlich hatte sie nach einer tiefen Lebenskrise ins Leben zurückgefunden und machte Pläne für ihre Zukunft. Laura Simonson hatte kein einfaches Leben. Die siebenfache Mutter hatte psychische Probleme. Eine ihrer Töchter hatte sie kurz nach ihrem Verschwinden als vermisst gemeldet.

(kle)>

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6.7.2014: <Nahost-Konflikt: Israels Polizei schlägt und verhaftet US-Teenie> - 15-Jähriger mit "exzessivem Einsatz von Gewalt" misshandelt

aus: 20 minuten online; 6.7.2014;
http://www.20min.ch/ausland/dossier/nahost/story/13921322

<Der Cousin (15) des verbrannten Palästinensers wurde von der Polizei geschlagen und verhaftet. Jetzt stellt sich heraus: Er ist US-Bürger. Washington ist «zutiefst beunruhigt».

Bei einem von israelischen Polizisten offenbar misshandelten Jugendlichen handelt es sich um einen US-Bürger. Das US-Aussenministerium äusserte sich am Samstag in Washington «zutiefst beunruhigt» über die Berichte, wonach der 15-jährige Tarik Abu Chder bei seiner Festnahme «heftig geschlagen» wurde.

In einer Erklärung verurteilte das Ministerium «den exzessiven Einsatz von Gewalt» gegen Abu Chder im Zuge der jüngsten Gewalteskalation. Es forderte sofortige und umfassende Aufklärung.

Cousin bei lebendigem Leib verbrannt

Zugleich bestätigte das Aussenministerium, dass sich der 15-Jährige derzeit in Jerusalem in israelischer Haft befinde. Ein Vertreter des US-Konsulats habe ihn dort am Samstag besucht. Abu Chder ist ein Cousin des am Mittwoch ermordeten jungen Palästinensers Mohammed Abu Chder. Seine Eltern sagten, Tarik sei am Donnerstag verhaftet worden, nachdem ihn Polizisten zusammengeschlagen hätten. Er soll am Sonntag vor Gericht erscheinen.

Mohammed Abu Chder war am Mittwochmorgen in Ost-Jerusalem verschleppt worden. Stunden später wurde seine verbrannte Leiche nahe einem Waldstück im Westteil der Stadt gefunden. Laut am Samstag veröffentlichten Autopsie-Ergebnissen wurde der Junge offenbar bei lebendigem Leib verbrannt.

Justizministerin Zipi Livni habe den Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein entsprechend angewiesen, eine Untersuchung in diesem Fall einzuleiten, berichteten israelische Medien am Sonntag.

Mehrere gewaltsame Zusammenstösse

Es wird vermutet, dass Abu Chder als Rache für die Verschleppung und Ermordung von drei israelischen Teenagern im Westjordanland sterben musste. Palästinenser verdächtigen jüdische Extremisten der Tat.

Durch die Entführung und die Mordfälle haben sich die Spannungen zwischen Israelis und Palästinensern in den vergangenen Tagen und Wochen deutlich verschärft. In zahlreichen Städten gab es gewaltsame Zusammenstösse, die israelischen Sicherheitskräfte nahmen bei Grossrazzien hunderte Palästinenser fest, aus dem Gazastreifen schlagen immer wieder Raketen in Israel ein.

(ann/sda)>

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Florida 15.7.2014: Ein bisschen rassistische Polizei: Vizepolizeichef und Polizist mit fester Verbindung zum Ku-Klux-Klan

aus: 20 minuten online: Florida: Politisten mit Verbindung zu Ku-Klux-Klan; 15.7.2014;
http://www.20min.ch/panorama/news/story/21198333

<Aufregung in Fruitland Park in Florida: Der Vizepolizeichef und ein Polizeibeamter sollen Kontakt zum rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan haben. Das fand das FBI heraus.

Im US-Bundesstaat Florida sind zwei Polizisten mit mutmasslichen Verbindungen zum Ku-Klux-Klan aufgeflogen. David Borst, Vizepolizeichef der Stadt Fruitland Park, sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe von sich aus gegangen, der Beamte George Hunnewell sei vergangene Woche gefeuert worden, sagte ein Sprecher des Stadtrats.

Der Verdacht auf Kontakte der beiden zum rassistischen Geheimbund wurde letzte Woche in einem Bericht der Polizeibehörde von Florida aufgeworfen, der auf Informationen des FBI basiert. Details zu den Ermittlungen des FBI wurden zunächst nicht genannt.

Polizeifälle, mit denen Borst und Hunnewell befasst waren, würden nun auf Geheiss der Staatsanwaltschaft neu geprüft, teilte der Stadtrat-Sprecher mit. Die Vorwürfe gegen die Beamten hätten in der 5000-Einwohner-Stadt für grosses Aufsehen gesorgt, fügte er hinzu.

(ann/sda)>

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Deutsche
                  Wirtschaftsnachrichten online, Logo

Kriminelle "USA" 14.9.2014: <Willkür-Staat: US-Polizei stoppt Autofahrer und nimmt ihnen das Bargeld ab>

aus: Deutsche Wirtschaftsnachrichten online; 14.9.2014;
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/09/14/willkuer-staat-us-polizei-stoppt-autofahrer-und-nimmt-ihnen-das-bargeld-ab/

<In den USA häufen sich die Fälle, in denen Polizisten willkürlich Geld von Autofahrern beschlagnahmen. Unter Vorwänden stoppen sie deren Fahrzeuge und durchsuchen sie nach Bargeld. Dann werfen die Beamten den Bürgern Drogengeschäfte vor und beschlagnahmen ihr Geld. Die Bürger sind der polizeilichen Willkür machtlos ausgeliefert.

In den USA beschlagnahmt die Polizei regelmäßig und willkürlich das Geld von Autofahrern. Unter Vorwänden halten sie Fahrzeuge an und nehmen den Insassen deren Geld weg. Das US-Recht teilt das beschlagnahmte Geld zwischen der Regierung und dem ausführenden Polizeirevier auf. Der ausgeraubte Bürger hat kaum eine Chance, rechtlich gegen seine eigentlich unrechtmäßige Enteignung vorzugehen.

Die Washington Post hat mehr als 400 derartige Fälle in 17 Bundesstaaten genauer untersucht. Die Reporter schauten sich Gerichtsakten an und führten Interviews mit Beamten und Bürgern. Viele der Polizisten wurden im Anschluss an die Terroranschläge vom 11. September darin geschult, Autos anzuhalten. Sie haben das Recht, Geld zu konfiszieren, wovon ihr Polizeirevier einen Teil behalten darf.

Um ein Auto anzuhalten, reicht den Polizisten ein Vorwand, etwa verdunkelte Scheiben. Wenn sie das Auto gestoppt haben, dürfen sie es rein rechtlich nicht einfach durchsuchen, sondern müssen vorher um Erlaubnis fragen. Erhalten sie diese Erlaubnis nicht, müssen sie einen Vorwand erfinden. Sie können zum Beispiel einfach sagen, dass sie Drogen riechen.

Wenn die Polizisten bei der Durchsuchung des Autos Bargeld finden, können sie es beschlagnahmen. Die Besitzer sehen das Geld in den meisten Fällen nie wieder. Das Recht auf Eigentum hat in den USA aufgehört zu existieren. In den meisten Fällen führt die Polizei keine Festnahmen durch. Die Beamten wollen offenbar nur das Geld.

Die Polizei sagt, ihr Vorgehen sei gegen Drogenorganisationen gerichtet und erhöhe die Sicherheit auf den Straßen. Doch Anwalt Scott Bullock von der Bürgerrechtsorganisation Institute for Justice sagt, dass in Wirklichkeit ehrliche Bürger die Opfer des Machtmissbrauchs durch die Polizei sind.

„Wir kämpfen diesen Kampf seit einigen Jahren […] aber es ist atemberaubend zu hören, was hier im großen Maßstab geschieht. So etwas sollte nicht passieren in einem Land, das den Grundgedanken der Rechtssicherheit respektiert.

Ein Fall, über den die Washington Post berichtet, ist der Fall des Handwerkers Vincent Costello und seiner Freundin Romilda Demartino. Im Mai 2010 fuhr das Paar vom Bundesstaat New York nach Florida. Auf dem U.S. Highway 17 in South Carolina wurden sie von der Polizei gestoppt. Als Vorwand diente ein Riss in der Windschutzscheibe des Lastwagens von Costello.

Der Beamte Mason Ashby fragte die beiden eine Reihe von Fragen, bevor er auf das Thema Geld zu sprechen kam. Costello sagte dem Polizisten Ashby, dass er und seine Freundin einen Angehörigen besucht haben und auf dem Weg nach Pompano Beach sind, um dort ein Haus zu renovieren, das sie gekauft hatten.

Ashby sagt in den Akten, dass er den Geruch von Marihuana bemerkte, während er Costello zuhörte. Aus diesem Grund habe er entschieden, dass Costello wahrscheinlich in kriminelle Aktivitäten verwickelt ist, und der Lastwagen durchsucht werden muss. Doch bevor Ashby den Handwerker fragte, ob er den Lastwagen durchsuchen darf, wollte er wissen, wie viel Geld sich darin befindet.

Costello erklärte sich mit der Durchsuchung seines Lastwagens einverstanden. Denn er hatte nichts Unrechtmäßiges getan und wollte die Sache möglichst schnell hinter sich bringen. Der Polizist Ashby fand keine Drogen, die er zuvor gerochen haben will. Stattdessen fand er 32.000 Dollar in bar, die er sofort beschlagnahmte.

Ein zweiter Beamter fragte Costello, warum er sein Geld nicht in der Bank lasse. Costello sagte, er brauche es, um Materialien für die Renovierung des Hauses in Florida zu kaufen. In den Gerichtsdokumenten steht, dass die Polizei die Beschlagnahmung damit begründet, dass Costello ungewöhnlich nervös gewesen sei. Zudem sei Florida eine Drogenquelle für New York und Drogendealer verwendeten Bargeld, so die Beamten.

Costello sagt, dass er nicht glauben konnte, dass die Polizisten die Tatsache ignorierten, dass sie keine Drogen in seinem Lastwagen gefunden hatten. Bevor Costello und seine Freundin gehen durften, musste Costello auch das Geld aus seinem Portemonnaie an die Beamten übergeben.

Costello fragte die Polizisten nach einer Empfangsbestätigung für das Geld. Daraufhin nahm der Beamte einen Schmierzettel hervor und schrieb darauf, dass er die Summe von 32.934 Dollar eingezogen hat.

Costello beauftragte einen lokalen Anwalt, der sein unrechtmäßig beschlagnahmtes Geld zurückholen sollte. Der Anwalt sagte ihm nach einige Anrufen, er solle ein Angebot der Regierung annehmen, wonach er die Hälfte des Geld zurückbekommt. Doch die Anwaltskosten lagen bei 9.000 Dollar, sodass Costello nur rund 7.000 Dollar bekam.

Insgesamt hat Costello 25.000 Dollar verloren, obwohl er keinerlei Straftaten begangen hat. Zudem macht es für ihn keinen Sinn, dass die Regierung die Hälfte des Geldes zurückgegeben hat. „Warum würden sie überhaupt etwas zurückgeben, wenn sie denken würden, ich sei schuldig?“

Auch Matt Lee aus Michigan wurde von der Polizei überfallen. Im Jahr 2011 war er auf dem Weg nach Kalifornien, wo ihm ein Freund einen Job versprochen hatte. Lee hatte 2.500 Dollar dabei, die ihm sein Vater als Startgeld für das neue Leben in Kalifornien mitgegeben hatte. Am dritten Tag der Reise war Lee in Nevada, wo ihn ein Beamter anhielt.

Der Beamte Dove fragte Lee, ob er Geld dabei hat. Lee musste aussteigen, während ein Hund in seinem Auto nach Drogen schnüffelte. Der Polizist sagte Lee, dass er ihm nicht glaubt, dass er nach Kalifornien fährt, weil er zu wenig Gepäck dabei hat. Doch Lee hatte zuhause bei seinen Eltern gewohnt und aus diesem Grund nur wenige Sachen. Er ist nicht vorbestraft.

Als die Polizisten bei ihrer Suche 2.400 Dollar Bargeld fanden, schlugen sie erfreut mit den Händen ein. Dove sagte, dass er das Geld beschlagnahmt, weil er sicher sei, dass Lee in Drogengeschäfte verwickelt ist. Lee hatte nun nur noch 151 Dollar übrig, um in Kalifornien ein neues Leben zu beginnen.

Nachdem die Polizei ihn freigelassen hatten, zitterten seine Hände so stark, dass er seine Eltern nicht anrufen konnte. „Ich konnte einfach nicht glauben, dass die Polizei einem so etwas antun kann“, so Lee. „Es ist, als ob sie Krieg gegen unschuldige Leute führen.“>


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Der Standard
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18.9.2014: <Nigerias Polizei foltert regelmäßig Gefangene> - Glasscherben, kaltes Wasser, geschmolzenes Plastik, Säure, Pfefferspray, Nägelziehen etc.

aus: Der Standard online; 18.9.2014;
http://derstandard.at/2000005748119/Polizisten-in-Nigeria-foltern-Gefangene-regelmaessig

Ein Bericht von Amnesty International zeigt die grausame Praxis über Jahre hinweg auf

Sie werden "Tempel" oder "Theater" genannt und befinden sich in vielen Polizeistationen Nigerias: Folterkammern. Obwohl das Land Mitglied internationaler Vereinbarungen gegen Folter ist und die Verfassung das Quälen verbietet, gibt es noch immer kein nationales Gesetz, das diese Praxis unter Strafe stellt.

Sieben Jahre lang untersuchte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International die Situation vor Ort, führte hunderte Interviews mit Betroffenen und Beteiligten und dokumentierte zwölf Foltermethoden, die von den nigerianischen Behörden angewandt werden. Das Ergebnis: Foltern und Quälen von Gefangenen sind Routine in der Arbeit der nigerianischen Polizei, die zu diesem Zweck oft auch einen eigenen Beamten im Dienst hat.

Glasscherben, kaltes Wasser, geschmolzenes Plastik

Seit Beginn der Militäroperationen gegen die bewaffneten Terroristen von Boko Haram im Jahr 2009 sollen zwischen 5.000 und 10.000 Personen unter Terrorverdacht von der Polizei festgenommen worden sein und ein Großteil von ihnen gefoltert. So auch Musa, dessen Zeugenaussage Amnesty International in den Bericht aufgenommen hat.

Soldaten der nigerianischen Armee nahmen Musa gemeinsam mit rund 180 weiteren Personen fest. Zusammen mit sechs anderen Männer wurde er anschließend in ein Loch im Boden geworfen, in dem bereits vier Personen standen. Der Boden war mit Glasscherben übersät, die Gefangenen mussten barfuß darauf stehen. Drei Tage lang ließ man Musa in dem Loch, er wurde abwechselnd mit kaltem Wasser und geschmolzenem Plastik übergossen. Anschließend brachten ihn die Peiniger in ein weiteres Folterlager, bevor man ihn ohne Verurteilung wieder entließ. Er flüchtete aus seinem Dorf, weil er eine weitere Verhaftung fürchtete.

Kein Einzelfall

So wie Musa berichten etwa 500 weitere Betroffene von den Foltermethoden der nigerianischen Behörden. Sie wurden mit Säure übergossen, Frauen wurde Pfefferspray in die Vagina gesprüht, oder ihnen wurden Finger- und Zehennägel gezogen. Obwohl Folter nach internationalem Recht verboten ist, wurde laut Amnesty gegen die Verantwortlichen in Nigeria in den meisten Fällen nicht ermittelt. Wenn eine Untersuchung eingeleitet wurde, dann meist nur intern und ohne Folgen für die Verdächtigen. Nationale Gesetze, um den menschenrechtswidrigen Praktiken Einhalt zu gebieten, werden seit zwei Jahren im Parlament blockiert.

Einen Grund, warum Folter im Polizeiapparat so tief verwurzelt ist, sieht die Menschenrechtsorganisation in der schlechten Ausbildung der Polizeibeamten. Oft würden Verdächtige noch vor gründlichen Ermittlungen festgenommen und Geständnisse durch Quälen erzwungen. Anwälte berichten davon, dass diese vor Gericht oft der einzige Beweis der Schuld von Verdächtigen sind. Auch die weitverbreitete Korruption unter den Beamten lässt die illegale Praxis fortbestehen. Können Gefangene das Schmiergeld nicht bezahlen, werden sie gefoltert – ohne Kontakt zu Anwälten, Familienmitgliedern und ärztlichem Personal.

Amnesty hält zudem fest, dass, obwohl in manchen Teilen Nigerias der Notstand ausgerufen wurde, Folter niemals zu rechtfertigen sei, und fordert die Führung des Landes auf, das Quälen von Menschen endlich unter Strafe zu stellen. (Bianca Blei, derStandard.at, 18.9.2014)>


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Köln 21.9.2014: "Amerikanische" Musikgruppe spielt auf der Strasse bis in die tiefe nacht - und will sich nicht ausweisen - da dreht der muslimische Polizist durch

Muslimische Polizisten drehen gegen englischsprechende Musiker durch. Das ist nicht die Geste gegen einen Musiker, sondern das ist die Geste gegen die kriminellen "USA" in Ramstein und Stuttgart. Weil die Musiker spät abends noch englische Musik spielten, und weil die Polizei in Deutschland nie auf die kriminellen Amis in Ramstein und Stuttgart vorgeht, konnte der muslimische Polizist sich nicht mehr halten und hat Ramstein mit dem Musiker verwechselt.

Video: "Musiker von Polizei verprügelt, Köln 21.09.2014"; 21.9.2014;
(weil der Musiker fragte, wieso er sich ausweisen solle)


Video: "Musiker von Polizei verprügelt, Köln 21.09.2014"; 21.9.2014;
https://www.youtube.com/watch?v=nD1y6jpezcE


Ich habe noch nie so komische Fotos gesehen, aber hier spielt sich nicht ein Kampf zwischen Polizei und Musiker ab, sondern der Musiker weiss nicht, dass er einen kriminellen Staat repräsentiert: Die kriminellen "USA". Und deswegen ist der Musiker nicht vorsichtig und spielt bis in die tiefe Nacht hinein gegen jedes Gesetz. Und dann haben die muslimischen Polizisten in Köln sich gesagt, nun ist Schluss, und als der freche Ami-Musiker dann auch noch fragte, wieso er sich ausweisen solle, da war Schluss mit Toleranz. Es kann sein, dass das nicht das erste Mal war, dass diese Musiker in Köln so lange am Abend gespielt haben.

Musikergruppe am späten Abend in Köln
                              singt deutschen Text
Musikergruppe am späten Abend in Köln singt deutschen Text von Liebe und man solle aufhören zu streiten, weil das Leben zu kurz sei

Musikergruppe am späten Abend in
                              Köln 02
Musikergruppe am späten Abend in Köln 02

Musikergruppe am späten Abend in
                              Köln 03, mit Saxophon am späten Abend
Musikergruppe am späten Abend in Köln 03, mit Saxophon am späten Abend

Musikergruppe am späten Abend in
                              Köln 04 mit Saxophon und E-Gitarre am
                              späten Abend
Musikergruppe am späten Abend in Köln 04 mit Saxophon und E-Gitarre am späten Abend

So, und wahrscheinlich war das auch nicht der erste Auftritt dieser kleinen Band mit Elektroverstärker und Saxophon und E-Gitarre, und da sagte sich die Polizei von Köln, man muss denen mal das Gesetz beibringen. Vielleicht waren da schon Ermahnungen gewesen, das wird im Video nicht geagt. Auf jeden Fall fragte ein Polizist dann nach dem Ausweis des Saxophonisten und der fragte dann frech auf Englisch zurück, wieso er sich ausweisen solle.

Der Scharia-Polizist fragt nach
                              dem Ausweis und der Saxophonist fragt
                              frech zurück wieso...
Der Scharia-Polizist fragt nach dem Ausweis und der Saxophonist fragt frech zurück wieso...

Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 01
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 01

Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 02
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 02

Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 03
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 03
Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 04
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 04
Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 05
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 05
Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 06
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 06
Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 07
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 07

Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 08
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 08
Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 09
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 09
Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 10
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 10

Kölner Scharia-Polizist verprügelt
                              Musiker 11
Kölner Scharia-Polizist verprügelt Musiker 11

Und dann ist da ein zweiter Polizei, der gegen die Sängerin losgeht:

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 01
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 01

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 02
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 02

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 03
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 03

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 04
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 04

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 05
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 05

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 06
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 06

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 07
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 07

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 08
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 08

Ein zweiter Scharia-Polizist packt
                              die Sängerin 09
Ein zweiter Scharia-Polizist packt die Sängerin 09

Der erste Scharia-Polizist hat ein
                              Opfer im "Schwitzkasten"
Der erste Scharia-Polizist hat ein Opfer im "Schwitzkasten"

Ein Scharia-Polizist hat ein Opfer
                              an der Jacke
Ein Scharia-Polizist hat ein Opfer an der Jacke

Polizisten im Anmarsch
Polizisten im Anmarsch

Die Luftballons am Musikerstand
                              kaschieren die grossen Lautsprecher
Die Luftballons am Musikerstand kaschieren die grossen Lautsprecher

Provokateure aus dem Publikum
                              provozieren die Polizei zusätzlich
Provokateure aus dem Publikum provozieren die Polizei zusätzlich

Dem Musiker werden Handschellen
                              angelegt
Dem Musiker werden Handschellen angelegt

Dem Musiker werden Handschellen
                              angelegt 02
Dem Musiker werden Handschellen angelegt 02

Dem Musiker werden Handschellen
                              angelegt 03
Dem Musiker werden Handschellen angelegt 03




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Puno (Peru) 3-10-2014: <Caen comandante PNP y 5 suboficiales por narcotráfico>



Puno (Peru) 3.10.2014: Der Polizeikommandant ist der Drogendealer mit 5 Untergebenen

aus: Cronicaviva online; 3.10.2014;
http://www.cronicaviva.com.pe/index.php/crimen/52-crimen/104200-caen-comandante-pnp-y-5-suboficiales-por-narcotrafico

PNP=Policía Nacional del Perú (Peruanische Nationalpolizei)

<El ministro del Interior, Daniel Urresti, informó que se desbarató en Puno a una banda de policías involucrados en narcotráfico, encabezados por el comandante PNP Carlos Herrera Sánchez, quien fue capturado junto con sus cómplices,  cinco  suboficiales PNP.

“Hace tres meses tuvimos indicios de que habría una banda de policías dedicada a intervenir a narcotraficantes de manera irregular, ya que ellos no tienen esa competencia, porque no trabajan en Dirandro ", reveló durante la conferencia de prensa que ofreció acompañado del director general de la Policía Nacional, general de PNP Jorge Flores Goicochea.

Los suboficiales PNP detenidos son Arturo Jesús Menda Bedón, Robert Bernardo Huallpa Fernàndez, Martìn Hèctor Bandera Escobedo, Paz Àngel Centella Quispe y Mauro Pavio Catacora.

De acuerdo a las investigaciones, los seis policías arrestados  actuaban en conjunto para intervenir de manera irregular a narcotraficantes, arrebatarles la droga y posteriormente vendarla a otros.>



<Der Innenminister, Daniel Urresti, onformierte, dass in Puno eine Drogen-Polizeibande festgenommen worden sei, angeführt vom PNP-Kommandanten Carlos Herrera Sánchez, der zusammen mit seinen Komplizen festgenommen worden sei, 5 Untergebene von der PNP.

"Seit 3 Monaten hatten wir Hinweise, dass dort eine Polizeibande am Werk sei, die auf illegale Weise gegen Drogenhändler vorging. Diese Kompetenz haben sie aber nicht, weil sie nicht im Dirandro arbeiten", deckte er in einer Pressekonferenz auf, die im Beisein des Generals der Nationalpolizei stattfand, PNP-General Jorge Flores Goicochea.

Die festgenommenen Untergebenen der PNP sind Arturo Jesús Menda Bedón, Robert Bernardo Huallpa Fernández, Martín Héctor Bandera Excobedo, Paz Ángel Centella Quispe und Mauro Pavio Catacora.

Gemäss den Untersuchungen sind die 6 Polizeileute zusammen auf illegale Weise auf illegale Weise gegen Drogenhändler vorgeganben, haben Drogen beschlagnahmt und dann selbst weiterverkauft.>


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20 minuten
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Kalifornien 26.10.2014: <Polizist schickt Nacktfotos von Festgenommenen>

aus: 20 minuten online; 26.10.2014;
http://www.20min.ch/panorama/news/story/14652389

<Ein Autobahnpolizist soll die missliche Lage festgenommener jungen Frauen ausgenutzt zu haben, um von deren Handy Nacktfotos an Kollegen zu schicken.

Ein Beamter der kalifornischen Autobahnpolizei soll Nacktfotos von jungen Frauen gestohlen haben, die wegen Trunkenheit am Steuer festgenommen worden waren. Die Bilder habe der Mann aus den Smartphones der Opfer abgegriffen und sie an mindestens zwei Kollegen geschickt, hiess es in am Samstag eingereichten Gerichtsakten.

Bereits am Vortag hatte die Zeitung «Contra Costa Times» gemeldet, der 35-jährige Autobahnpolizist habe die Tat gestanden. Während der Ermittlungen darf er keinen Streifendienst mehr versehen und muss stattdessen Verwaltungstätigkeiten übernehmen.

Fotos an unbekannte Nummer

Ins Rollen kam der Fall durch eine 23-Jährige aus der Stadt San Ramon, die Ende August beim Autofahren mit einem mehr als dreimal über dem erlaubten Grenzwert liegenden Promillegehalt erwischt wurde. Nach ihrer Festnahme bemerkte sie jedoch, dass Nacktfotos von ihr von ihrem Handy an eine unbekannte Nummer geschickt worden waren. Eine Anklage wegen Trunkenheit am Steuer sei im Zuge der Ermittlungen gegen den Beamten fallengelassen worden, berichtete «Contra Costa Times».

In einem anderen Fall soll der Beschuldigte einem Kollegen Fotos von einer 19-Jährigen geschickt haben, nachdem sie wegen mutmasslichen Fahrens unter Alkoholeinfluss im Ort Livermore einen Unfall gebaut hatte. Auf den Bildern war die junge Frau im Bikini zu sehen, woraufhin dessen Kollege per SMS gefragt haben soll, ob es auch Nacktfotos von ihr gebe.

Vor Ermittlern gab der Autobahnpolizist zu, im Laufe mehrerer Jahre mindestens sechsmal solche Bilder an Kollegen in der Stadt Dublin geschickt zu haben. Es habe sich dabei nur um ein Spiel gehandelt, sagte er laut dem Zeitungsbericht weiter.

«Ekeln mich an»

Die Staatsanwaltschaft im Bezirk Contra Costa County prüft nun jedoch ein Strafverfahren gegen den Beamten. Zwei Kollegen des Mannes stehen zudem im Verdacht, die Fotos erhalten und mit ihm darüber Scherze gemacht zu haben. Das Verhalten der Männer komme dem Verbrechen des Computerdatendiebstahls gleich, sagte Chefermittler Darryl Holcombe.

Die kalifornische Autobahnpolizei leitete nach Angaben ihres Chefs Joe Farrow interne Ermittlungen ein. «Die Vorwürfe empören mich und ekeln mich an», sagte er. Von jedem bei der California Highway Patrol werde ein Höchstmass an Integrität und Moral erwartet.

Anwalt Rick Madsen, der das 23-jährige Opfer vertritt, bezeichnete das Verhalten der Beamten als «entmenschlichend» und «entsetzlich beleidigend» gegenüber seiner Mandantin und allen Frauen. Dies werde das Misstrauen und die Skepsis gegenüber der Polizei im Allgemeinen verstärken.

(num/sda)>

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Völlig kriminell und Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet:

20 minuten
                        online, Logo

19.5.2017: Basler Polizeioffiziere wollen weiterhin Polizeiautos für Privatfahrten nutzen
Dienstwagen-Affäre: Basler Polizei-Offiziere bestehen auf Privilegien
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/24213329

<18 Basler Polizeikader haben Rekurs gegen die neue Weisung zur Nutzung von Dienstfahrzeugen eingereicht. Dank der aufschiebenden Wirkung dürfen sie weiterhin wie bisher fahren.

Aus einer raschen Lösung der Dienstwagen-Affäre beim Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) wird nichts. Gegen die von Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) versprochene Abschaffung der illegalen Privilegien, die gar ins Visier eines Sonderstaatsanwalts gerieten, regt sich Widerstand aus dem Polizeikorps.

Wie die «Basellandschaftliche Zeitung» schreibt, haben 18 Polizeioffiziere Rekurs gegen die neue Weisung eingereicht, die der privaten Nutzung von staatlich finanzierten Fahrzeugen ein Ende setzen sollte. Während das Departement der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zugestehen wollte, stellte sich das Appellationsgericht auf die Seite der Offiziere. Bis ein definitiver Entscheid in der Sache fällt, dürfen JSD-Kader die ihnen zugeteilten Autos weiterhin so nutzen wie bisher.

«Nicht förderlich für das Klima»

Offenbar stützt sich der Rekurs darauf, dass die neue Weisung nicht mit dem Arbeitsvertrag der Beamten vereinbar ist. «In diesem Fall ist es ihr Recht, sich dafür einzusetzen», sagt Harald Zsedenyi, Vizepräsident des Polizeibeamtenverbands Basel-Stadt.

«Ich halte den Rekurs nicht für förderlich für das Klima im Polizeikorps», sagt Tanja Soland (SP), Präsidentin der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rats. Die betroffenen Offiziere könnten auf ihre Privilegien im Sinne des Gemeinwohls verzichten. Sollten ihnen diese vertraglich zugesichert worden sein oder die neue Weisung neue Probleme schaffen, sei es aber selbstverständlich ihr Recht, zu rekurrieren.

Negativserie setzt sich fort

Der Ärger um die Dienstfahrzeuge dauert nun schon seit Anfang Oktober 2016 an. Seither gerieten die Basler Ordnungshüter mehrfach negativ in die Schlagzeilen. Im April 2017 wurde in ihren Reihen ein mutmasslicher Spitzel der türkischen Regierung entlarvt.

Im Mai wurde bekannt, dass ein Polizist, gegen den ein Verfahren wegen Schändung einer Kollegin hängig ist, seinen Dienst wieder aufnehmen durfte. Dies währte aber nicht lange, da kurze Zeit darauf neue Anschuldigungen gegen den Mann erhoben wurden: Er soll bei einem Gefangenentransport eine Frau ohne ihr Einverständnis beim Umziehen gefilmt haben. Polizeikommandant Gerhard Lips stellte sich im gleichen Monat in einem Interview mit 20 Minuten aber dennoch hinter sein Personal: «Die überwiegende Mehrheit meiner Polizistinnen und Polizisten leistet Tag für Tag gute Arbeit, über die leider selten positiv berichtet wird», sagte er.

(las)>

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                      minuten online, Logo

Basel 31.5.2017: Kriminelle schweinzer Polizei mit 120-Franken-Parkbussen vor dem Kantonsspital Basel-Stadt - statt Hilfe zu leisten (!!!)
Unispital Basel: Täxelerin hilft Patientin – und geht ins Gefängnis
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/20015699

<Weil sie wegen einer Patientin ihr Taxi kurz vor dem Spital parkierte, soll eine Chauffeuse 120 Franken Busse zahlen. Sie weigert sich – und geht lieber ins Gefängnis.

Sie bezeichnet sich als Rebellin unter den Taxichauffeuren: Cindy Schütz kämpft stets an vorderster Front mit, wenn es darum geht, «Ungerechtigkeiten für Täxeler» aus der Welt zu schaffen. Ihre aktuelle Kriegserklärung gilt einer Busse, die ihr am 30. März in die Hand gedrückt wurde. «Ich parkierte mein Taxi vor dem Universitätsspital. Eine Kundin hatte mich beauftragt, ihr etwas ins Spital zu bringen.» Die Frau wurde wegen eines dreifachen Schädelbruchs behandelt. Da eine Ärztin bei ihrer Ankunft das Krankenzimmer besetzt habe, zog sich die Dienstleistung in die Länge: Etwa um eine Viertelstunde, schätzt Schütz.

Vor dem Spital sei sie dann einem Polizisten in die Arme gelaufen, der gerade dabei war, ihr eine Busse auszustellen. «Ich erklärte ihm meine Situation, doch er liess nicht mit sich reden. Es ist schon traurig, dass man in Basel nicht einmal einem Kranken helfen kann, ohne dafür bestraft zu werden», so Schütz kopfschüttelnd.

Sofort habe sie zum Telefon gegriffen, in der Hoffnung bei der Polizei auf Verständnis zu stossen. «Die Dame am anderen Ende des Hörers sagte mir, dass es nicht zu meinen Aufgaben gehöre, Menschen Dinge ins Spital zu bringen.» Wenn sie heute an das Telefonat denke, gerate sie immer noch in Rage: «In den Taxibestimmungen steht, dass wir verpflichtet sind, Leuten zu helfen», erklärt sie.

Statt Busse ins Gefängnis

Vonseiten der Polizei Basel-Stadt heisst es: «Im Petersgraben vor dem Universitätsspital ist ein Halteverbot signalisiert, wobei das Aus- und Einsteigenlassen von Patientinnen und Patienten davon ausgenommen ist. Wer sein Auto in einem Halteverbot parkiert, riskiert eine Busse von 120 Franken.»

Für Schütz steht aber fest: Die 120 Franken Bussgeld wird sie nicht bezahlen: «Da gehe ich lieber zwei Tage ins Gefängnis.»

(jd)>

Ergänzung: Die Taxifahrerin hat sich scheinbar öfters nicht an Halteverbote zu halten und hat nun einfach mal eine Geldbusse kassiert. 120 Franken ist einfach die "schweinzer Qualität" einer Geldbusse in der kriminellen Schweinz...

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18.6.2017: KRIMINELLE POLIZEI: ZUR GELDBUSSE VERPFLICHTET - Beispiel Uster (Kanton Zureich)
Uster ZH: Jeder Polizist muss 200 Bussen pro Jahr ausstellen
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/14217184

<Mindestens 200 Bussen fordert die Leistungsvereinbarung von den Ustermer Stadtpolizisten pro Jahr. Entsprechend sind sie Meister im Verteilen.

[Uster mit über 25.000 Ordnungsbussen - Dübendorf "nur" 3500]

Wenn es ums Bussenzettel verteilen geht, mischt die Stadt Uster ZH vorne mit: Über 25'000 Ordnungbussen waren es im letzten Jahr. Das geht aus einer Antwort des Stadtrats auf eine Anfrage der SP hervor, wie der «Zürcher Oberländer» berichtet. Zum Vergleich: Das ähnlich grosse Dübendorf brachte es in der selben Zeitspanne auf gerade mal 3500 – also sieben Mal weniger.

Warum das? Jeder Ustermer Stadtpolizist muss 70 Prozent seiner Dienstzeit im Aussendienst verbringen. Die Bussen bescheren Einnahmen von total bis zu 1,5 Millionen Franken. Vor allem im Juli und August herrscht Hochbetrieb. Hauptgrund dafür ist laut Jörg Ganster, Abteilungsleiter Sicherheit der Stadt Uster, die hohe Anzahl Falschparker am Greifensee. Im Winter dagegen seien die Strassenverhältnisse prekär und die Autos mit Schnee bedeckt. So könne man weniger Übertretungen beweisen.

Polizisten übertreffen Ziel bei weitem - [Polizisten in Uster durchschnittlich mit 271 Geldbussen pro Jahr]

Doch damit nicht genug: Gemäss Leistungsvereinbarung muss jeder Polizist pro Jahr mindestens 200 Ordnungsbussen ausstellen. Erreicht er dieses Ziel nicht, werden Massnahmen zur Unterstützung getroffen. Wobei dies noch nie nötig war – im Gegenteil: Im Schnitt verteilt jeder Polizist 271 Bussen.

«Es wäre doch komisch und dem Sicherheitsempfinden abträglich, wenn wir Übertretungen nicht ahnden würden, wenn wir sie sehen», sagt Ganster. «Ich finde dieses Vorgehen legitim, auch andere Korps haben wohl ähnliche Vorgaben, ohne darüber zu berichten.»

[Dübendorf arbeitet mit "Augenmass"]

Zumindest in Dübendorf ist dies aber nicht der Fall. «Wir machen keine Vorgaben», sagt Walter Schweizer, Kommandant der Stadtpolizei Dübendorf zum «Zürcher Oberländer». Sie arbeiteten diesbezüglich mit Augenmass.

Verwunderung beim Polizisten-Verband - [Polizei-Schweinz: Uster steht nicht alleine da]

Selbst beim Schweizerischen Verband der Polizei-Beamten wundert man sich über die hohe Anzahl Bussen in Uster. Aber: «Solche Vorgaben wie in Uster sind durchaus normal und in der Regel auch problemlos erfüllbar», sagt Sprecher Max Hofmann. Er stört sich jedoch daran, dass Bussen ein Budget-Posten sind.

Die Stadt Uster fühlt sich in ihrer Praxis jedenfalls bestätigt: Durch die hohe Präsenzzeit der Polizisten auf der Strasse hat sich das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung verbessert, wie Ganster erwähnt: 80 Prozent fühlen sich in der Nacht in ihrem Quartier sicher – vor zehn Jahren waren es 75 Prozent.

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Basel 28.9.2017: Kriminelle Gummigeschosse bei der Basler Polizei gegen Fussballfans - Opfer verliert ein Auge
Krawalle in Basel: Polizist schoss aus 8 Metern – Fan erblindet
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/21453017

<Bei Krawallen nach dem Spiel FCB - FCZ vom April 2016 verlor ein unbeteiligter FCB-Fan wegen eines Gummigeschosses ein Auge. Nun wurde bekannt wie es dazu kam.

Nach dem Abpfiff des Spiels des FC Basel gegen den FC Zürich vom 10. April 2016 kam es beim St.-Jakob-Park zu massiven Ausschreitungen: Randalierer bewarfen Polizisten auf der Eventplattform hinter der Muttenzerkurve mit Gegenständen wie Flaschen und Petarden. Ein Polizist wurde von Chaoten spitalreif geprügelt. Bei den Ausschreitungen wurden neun Polizisten verletzt, mehrere Polizeifahrzeuge beschädigt oder angezündet und zwei Krawallanten festgenommen.

Auch ein FCB-Fan wurde bei den Ausschreitungen verletzt. Das «Regionaljournal» von SRF hat nun Einsicht in die Einstellungsverfügung des Verfahrens erhalten, die Details zum Fall enthält. Der 27-jährige Sanitärinstallateur, der von der Staatsanwaltschaft als «friedlicher Matchbesucher» bezeichnet wird, verlor nach dem Spiel seine Freunde und geriet als Unbeteiligter in die Krawalle. Dabei traf ihn ein Gummigeschoss im rechten Auge und verletzte ihn so stark, dass er auf dem Auge erblindete.

Aus acht Metern Entfernung geschossen

Das Opfer klagte daraufhin gegen den Polizisten, der das Gummischrot abfeuerte – ohne Erfolg: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Laut der Verfügung hatte der angeklagte Polizist nach dem Abpfiff den Auftrag erhalten, sich mit seinen Kollegen auf die Eventplattform zu begeben. Dort wurden sie von einem Mob angegriffen und mit Gegenständen beworfen. Ein Polizist wurde gar die Treppe hinuntergestossen.

Daraufhin habe der Beamte im Mittelpunkt des Falls Gummischrot eingesetzt. Er habe dabei auf die Treppe gezielt, damit möglichst niemand zu Schaden komme. Der Polizist habe aus acht Metern Entfernung geschossen. Dabei schreibt die Polizei einen Abstand von mindestens 20 Metern vor – es sei denn, es handelt sich um Notwehr. Dabei traf ein Geschoss das Opfer im Gesicht.

Polizist habe aus Notwehr gehandelt

Da der Polizist aus Notwehr gehandelt habe, kann ihm laut Staatsanwaltschaft kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Er habe sich und seine Kollegen schützen wollen – dass er dabei einen Unbeteiligten treffen würde, sei sehr unwahrscheinlich gewesen. Da er verhältnismässig gehandelt habe, wurde das Verfahren im Januar 2017 eingestellt.

«Das Opfer hat Beschwerde gegen das Einstellungsverfahren eingereicht. Diese wurde jedoch wieder zurückgezogen», sagt Kriminalkommissär Peter Gill auf Anfrage von 20 Minuten. Weitere Details zum Opfer könne er nicht geben.

Die Polizei hält es derweil nicht für notwendig, beim Einsatz von Gummischrot über die Bücher zu gehen: Da in diesem Fall eine rechtskräftige Einstellungsverfügung vorliege, «gibt es für die Polizeileitung keinen Grund, etwas an der Einsatzdoktrin zu ändern», so Polizei-Sprecher Martin Schütz.

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Nyon (Schweinz/Schweiz) 4.12.2017: Kriminelle Polizei verbietet Geschenk an Obdachlosen
Nyon VD: Polizei hindert gutherzige Passantin am Spenden
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/28996513

"Eine Frau wollte einem Obdachlosen einen Kaffee und ein Gipfeli geben. Die Polizisten, die den Mann in diesem Moment kontrollierten, verhinderten das.

Eine Leser-Reporterin hat einem obdachlosen Mann einen Milchkaffee und ein Gipfeli gekauft. Sie sei dem älteren Mann zufällig auf der Strasse in Nyon VD begegnet. «Er sah sehr bedürftig aus», so die Leser-Reporterin. Sie wollte deshalb eine gute Tat vollbringen und dem Mann in diesen kalten Tagen etwas geben.

Als sie mit Kaffee und Gipfeli in der Hand aus dem Laden kam, habe sie gesehen, wie die Polizei neben dem Obdachlosen stand. «Ich bin auf den Mann zugegangen und habe ihm den Kaffee-Becher hingehalten», so die Frau. Doch einer der Beamten habe das verhindert. Als sie nach einer Erklärung gefragt habe, habe der Polizist entgegnet, dass Betteln verboten sei und man auch bestraft werden könne, wenn man etwas spende.

Spenden ist nicht strafbar

Bei der Stadtpolizei heisst es, dass die Beamten eine Kontrolle durchgeführt haben. In eine solche Kontrolle dürften sich Zivilpersonen nicht einmischen. Die Spende von Geld oder Verpflegung sei aber nicht strafbar. Einzig das Betteln an und für sich sei verboten.

«Hätte man mir gesagt, dass es sich um eine Kontrolle handelt, wäre ich ohne Diskussion weitergegangen», so die Leser-Reporterin. Aber man habe ihr wiederholt gesagt, dass sie sich falsch verhalte und sich ausweisen müsse.

(20 minutes/tam)"

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Genf 27.4.2018: Ex-Polizeichef Sperisen mit CH-Pass und Guatemala-Pass in Genf erneut wegen 10x Beihilfe zu Mord verurteilt
Ehemaliger Polizeichef zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Ehemaliger-Polizeichef-zu-15-Jahren-Gefaengnis-verurteilt-16652006

<Das Genfer Kantonsgericht hat Erwin Sperisen erneut verurteilt – wegen Gehilfenschaft bei sieben Morden in guatemaltekischen Strafanstalten.

Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger Erwin Sperisen muss wieder ins Gefängnis. Der ehemalige Polizeichef von Guatemala wurde erneut wegen Beihilfe zu mehreren Morden verurteilt.

Die Schuld des Angeklagten wiege sehr schwer, sagte Alessandra Cambi Favre-Bulle, Präsidentin der Berufungskammer des Genfer Kantonsgerichtes, bei der Urteilseröffnung am Freitagnachmittag.

Von der Strafe von 15 Jahren Gefängnis werden die bereits absolvierten 5 Jahre Haft abgezogen. Der Staatsanwalt beantragte vor dem Gericht, dass Erwin Sperisen vorerst im Hausarrest bleiben wird. Das Gericht zog sich zurück, um über diesen Antrag zu beraten.

Zum dritten Mal in Genf vor Gericht

Erwin Sperisen musste sich bereits zum dritten Mal vor der Genfer Justiz verantworten. Diese hatte ihn 2014 in erster Instanz und 2015 in zweiter Instanz wegen Mordes schuldig gesprochen. Das Bundesgericht hob im Juli 2017 den Schuldspruch wegen zehnfachen Mordes auf und wies die lebenslängliche Freiheitsstrafe zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück.

[Operation gegen Rebellion im Gefängnis forderte 7 Tote]

Vor Gericht wurden die Exekutionen von Häftlingen aus guatemaltekischen Strafanstalten verhandelt. Der erste betrifft die Operation «Pavo Real» vom 25. September 2006, mit der die Kontrolle über das Gefängnis Pavón zurückerlangt werden sollte. Dabei starben sieben Häftlinge. Bei diesen Mordfällen wurde der Angeklagte wegen Gehilfenschaft erneut verurteilt.

Rekurs teilweise gutgeheissen - [3 Morde an entflohenen Häftlingen]

Rund ein Jahr zuvor waren neunzehn Inhaftierte aus der Strafvollzugsanstalt El Infiernito entwichen. Drei von ihnen kamen am 3. November 2005 beziehungsweise am 1. Dezember 2005 zu Tode, nachdem sie von der Polizei im Rahmen der Aktion «Gavilán» gefasst worden waren. In diesem Anklagepunkt wurde Sperisen freigesprochen.

Bereits im Vorfeld des dritten Prozesses hatte Erwin Sperisen nach fünf Jahren in Haft das Gefängnis Champ-Dollon verlassen können. Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger wurde nach dem Urteil des Bundesgerichtes in Hausarrest gesetzt.

(anf/sda)>

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Fotoquellen
[1,2] wehrloser Bub wird bei der Al Aqsa-Moschee zu Boden gedrückt und an den Kopf geboxt: http://www.youtube.com/watch?v=AKcik9mVi-o
[3] Polizeiopfer Hannelore Kraft aus Hamm, Vorfall in Düsseldorf am 22. April 2009: http://www.change.org/de/Petitionen/polizeigewalt-in-nrw-polizeiopfer-fordern-aufklärung-und-schutz?utm_campaign=friend_inviter_chat&utm_medium=facebook&utm_source=share_petition&utm_term=permissions_dialog_false
[4] Marsmenschen-Polizei vergreift sich an Kindern:
[5] Marsmenschen-Polizist eines Sondereinsatzkommandos (SEK) in Deutschland mit Vermummung:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/entschuldigung-bei-polizei-opfer-blumengruss-vom-sek-nein-danke/8780824.html
[6] Kriminelle Schlägerpolizei Winterthur schiesst mit Gummigeschoss fast wieder ein Auge aus, Sehfähigkeit noch 16%:
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/31809127

20 minuten online, Logo

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