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DIE HÖLLE IST DA - und alle schauen zu

36. Rassismus, der den Menschenrechten widerspricht

Wie "grosse Persönlichkeiten" Rassismus und Psychoterror verbreiten und die Justiz bis heute (2007) nichts macht: Goethe, Rudolf Steiner

von Michael Palomino (2007)

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Goethe: "Rohe Völker"

  

Goethe, Portrait von 1828, ein Rassist
Goethe, Portrait von 1828, ein Rassist

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"Naturmenschen, rohe Völker, Kinder haben grosse Neigung zur Farbe in ihrer höchsten Energie, und also besonders zu dem Gelbroten. Sie haben auch eine Neigung zum Bunten."

Kommentar
Gottlob gibt es noch Völker, die eine Neigung zum Bunten haben, denn die "zivilisierten Völker" haben die Farben und damit einen grossen Teil der Emotionen verloren und leben nur noch im Geldgeist. Es ist ein Menschenrecht, Farben zu tragen. Die Industrie will dieses Menschenrecht nicht mehr gewähren, sondern verordnet Kleiderzwang und Krawattenzwang.


Goethe: "Die Wilden"

"Ich erinnere mich, dass ein hessischer Offizier, der aus Amerika kam, sein Gesicht nach Art der Wilden mit reinen Farben bemalte, wodurch eine Art von Totalität entstand, die keine unangenehme Wirkung tat."

Kommentar
Es ist eben umgekehrt: Die Indianer sind die zivilisierten Völker, die der Erde keinen Schaden zufügen, und die Menschen der Industrialisierung sind die "Wilden", die die Erde immer mehr zerstören.

Michael Palomino, 27.8.2007

Es gibt viele Menschen, die von Goethe nicht viel halten. Aber es gibt eine Religionsgruppe, die den Goethe als ihren "Vorläufer" verehrt: Das sind die Anhänger von Rudolf Steiner mit ihrem Kultzentrum "Goetheanum" in Dornach in der Schweiz.

Steiner-Rassismus und Steiner-Terror: Jeder Mensch hat sich die Eltern selber "ausgewählt" - und Krankheiten auch!

  

Rudolf Steiner, Portrait eines Rassisten
                        mit Brille und Buch
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Rudolf Steiner, Portrait eines Rassisten mit Brille und Buch


Der Steiner-Rassismus äussert sich mit seiner Lehre der Reinkarnation unter anderem dadurch, dass dort der Glaube (bzw. Psycho-Terror) verbreitet wird, jeder Mensch - bzw. jede Seele - habe sich seine Eltern selber "ausgewählt" und sei in ein "Familienschicksal" eingebunden. Wenn die Verhältnisse in der Familie schlecht seien, dann sei dies eine Bestrafung für Vorgänge im "vorigen Leben", um aus den schlechten Umständen zu "lernen". Und wenn das Kind den Eltern nicht vergeben würde und so kein Friede zustandekäme, dann würde im nächsten Leben der Terror zwischen genau den beiden Seele in eine neue Runde gehen.

Konkret heisst dies:

-- wenn ein Mädchen einen Vergewaltiger-Vater hat, dann hat das Mädchen sich den Vergewaltiger-Vater selbst "ausgewählt", bzw. die Seele des Mädchens soll sich den Vergewaltiger-Vater "ausgewählt" haben, weil die Seele daraus "lernen" soll

-- wenn ein Kind einen Trinkervater oder eine Trinkermutter hat, dann hat sich das Kind diese Trinkereltern selber "ausgewählt", bzw. die Seele des Kindes soll sich die Trinkereltern "ausgewählt" haben, weil die Seele daraus "lernen" soll

-- wenn Kinder in Regionen geboren werden, wo sie an Hunger sterben, dann haben sich die Kinder den Hungertod selber "ausgewählt", bzw. die Seelen der Kinder sollen sich den Hungertod "ausgewählt" haben, weil die Seelen daraus "lernen" sollen.

Konkret heisst dies weiter:

-- die Eltern können dem Kind immer sagen, was sie zu tun haben, mit der Begründung, das Kind habe ja die Eltern "ausgewählt"

-- die Eltern können alle Signale des Kindes abwehren mit der Begründung, das Kind habe ja die Eltern "ausgewählt"

-- die Eltern können jegliche Weiterbildung über Kinder verweigern mit der Begründung, das Kind habe ja die Eltern "ausgewählt".

Konkret heisst dies auch:

-- Kinder "wählen" sich ihre Krankheiten "selber aus", und die Eltern können den Kindern immer vorwerfen, selber an einer Krankheit die Schuld zu tragen, z.B. eine Magersucht, oder eine Lähmung etc.

Am Ende hat man also arrogante Steiner-Eltern gegenüber leidenden Steiner-Kindern, wobei die Kinder die Frage beantworten müssen, wieso sie bei so dummen Steiner-Eltern sind, und wieso der Rassist Steiner diese soziale Struktur auch noch predigt, und dieses Ganze auch noch eine "christliche" Religion sein soll, wo zwei Jesusse vorkommen.

Das Goetheanum und die angeschlossenen Steiner-Schulen bzw. "Waldorfschulen" verbreiten in ihren Philosophieseminaren diesen kriminellen Psychoterror, der jeglichen Menschenrechten widerspricht. Bis heute tut die europäische Justiz nichts dagegen und erklärt diesen Steiner-Psychoterror als legal bzw. als "Freiheit".


2002: Das Justizdepartement meint über den Steiner-Psychoterror, die Eltern "ausgewählt" zu haben: "Ein strafrechtliches Verbot erscheint nicht angezeigt"

Schreiben des Bundesamt für Justiz in
                            Bern vom 4.2.2002 mit der These, die
                            Behauptung, die Eltern
                            "ausgewählt" zu haben, sei keine
                            Ehrverletzung
vergrössernSchreiben des Bundesamt für Justiz in Bern vom 4.2.2002 mit der These, die Behauptung, die Eltern "ausgewählt" zu haben, sei keine Ehrverletzung
Das Bundesamt für Justiz meint, ein "strafrechtliches Verbot" der "von Steiner vertretenen Prinzipien von Inkarnation und Karma" sei "nicht angezeigt." Die Behauptung, die Eltern "ausgewählt" zu haben, sei keine Ehrverletzung, weil es einem freistehe, dies zu glauben oder nicht.

<Bundesamt für Justiz, Strafrecht II, 3003 Bern, 4. Februar 2002
Herrn Michael Palomino, Florastrasse 11, 4057 Basel (meine Adresse 2001-2004).
Ihre Nachricht vom 28. Januar 2002; In der Antwort anzugeben: sd
Sehr geehrter Herr Palomino
Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 28. Januar 2002.
Ihre Gefühle [dass die Behauptung, sich die Eltern "ausgewählt" zu haben, eine schwere Ehrverletzung sei] sind verständlich, aber die Behauptung, man habe sich seine Eltern "selbst ausgewählt", erfüllt keinen Straftatbestand:
Die von Steiner vertretenen Prinzipien von Inkarnation und Karma, wonach jeder Mensch sein Lebensschicksal selbst zu verantworten hat, sind objektiv ungeeignet, Sie in Ihrer Geltung als ehrbarer Mensch zu treffen, auch wenn Sie sich dadurch subjektiv in Ihrer Ehre verletzt fühlen.
Die Äusserungen sind nicht als Unwerturteil über Ihre Person zu interpretieren, sondern als Ausdruck einer Weltanschauung, die nicht geteilt zu werden braucht. Es ist Ihr gutes Recht, die Lehre vom Karma mit Entschiedenheit abzulehnen und deren pädagogischen Wert zu bezweifeln, aber ein strafrechtliches Verbot erscheint nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüssen, BUNDESAMT FÜR JUSTIZ, Strafrecht, Besonderer Teil, i.A., Dorrit Schleiminger.>


Die dauernde Ehrverletzung und der dauernde Psychoterror unter dem Vorwurf, die Eltern oder Krankheiten "ausgewählt" zu haben - Depressionen und Selbstmorde

Mit der Ablehnung des Glaubens ist aber der Vorwurf nicht aus der Welt geschafft. Dem Staat und der Justiz ist es somit völlig egal, wie die Menschen unter dem Vorwurf leiden müssen, sie hätten ihre Eltern "ausgewählt". Jegliches Menschenrecht ist verletzt. Der Druck auf die Opfer von kriminellen Eltern bleibt weiter erhöht.

Und dasselbe gilt bei Krankheiten des Kindes, wo sich das Kind fragen muss, wieso es krank wurde, und die Eltern sind immer "fein raus", auch wenn es mit einer neutralen Sichtweise offensichtlich ist, dass die Eltern die Schuld tragen.

So bekommt der Staat am Ende immer mehr depressiven Menschen, die dann die Büros bei den Psychologen füllen, und die "Gesundheitskosten" steigen immer höher, dank der ewigen Ehrverletzung, dass man seine Eltern "ausgewählt" habe. Unter dem Steiner-Psychoterror finden auch viele Selbstmorde statt, die nirgendwo erwähnt werden. Wie kriminell und wie feige darf eine Justiz zu den Menschen sein? Wie lange bleiben die Menschen vor dem Steiner-Psychoterror noch ungeschützt? Wie lange werden die Menschenrechte noch verletzt werden durch den Steiner-Psychoterror?

So lange die Juristen und Anwälte mit Spitzfindigkeiten ihre Gehälter sichern können, und so lange die Justiz darum herumkommt, klare Menschenrechtsverletzungen endlich zu ahnden, passiert leider gar nichts zugunsten der Menschenrechte. Und je mehr Steiner-Menschen in Europa in der Justiz sitzen, desto weniger ist die Chance gegeben, dass etwas zugunsten der Menschenrechte ändert, denn diejenigen, die "oben" sitzen, die haben ja "Glück" gehabt im Leben.

Und diejenigen, die an Reinkarnation und an solche persönlichen Zusammenhänge im Leben glauben, die schränken sich dabei selber ein in ihrem Leben. Es gehen dabei viele Entwicklungsmöglichkeiten verloren. Auch dies sieht die Justiz bis heute nicht. Warum denn auch, wenn immer mehr Steiners in der Justiz sitzen, die "Glück" gehabt haben...


2002: Sektenexperte Hugo Stamm vom Tages-Anzeiger meint, die Behauptung, die Eltern "ausgesucht" zu haben, sei "Glaubens- und Kultusfreiheit"


Anfrage von Palomino an Hugo Stamm 01
                          wegen kriminellen Steiner-Eltern, 25.2.2002 Ich fragte bei Sektenexperte Hugo Stamm vom Tages-Anzeiger in Zürich nach, wieso sich die Kinder die Eltern und Krankheiten "ausgewählt" haben sollen (meine Anfrage vom 25.2.2002)

vergrössernAnfrage von Palomino an Hugo Stamm 01 wegen kriminellen Steiner-Eltern, 25.2.2002
Baumann-Bay: Buch: Achtung Anthroposophie
Herr Stamm empfahl mir daraufhin auf einer kleinen Karte das Buch von Baumann-Bay "Achtung Anthroposophie".
Anfrage von Palomino an Hugo Stamm 02
                          wegen des Buchs von Baumann-Bay und den
                          kriminellen Steiner-Eltern, 2.3.2002 Ich fragte daraufhin, ob es möglich sei, gegen die unmenschliche und ehrverletzende Reinkarnationstheorie gesetzlich etwas zu unternehmen, denn es ist doch gemäss den Menschenrechten unmöglich zu behaupten, dass Krankheit "Ergebnis ausgleichender Gerechtigkeit" sei, oder dass Kinder sich die Eltern "ausgewählt" hätten, wenn es z.B. Schlägereltern, Trinkereltern, Scheidungseltern oder Vergewaltiger sind (meine Anfrage vom 2.3.2002).

vergrössernAnfrage von Palomino an Hugo Stamm 02 wegen des Buchs von Baumann-Bay und den kriminellen Steiner-Eltern, 2.3.2002
Schreiben von Sektenexperte Hugo Stamm
                          vom 6.3.2002, dass die Behauptung, man habe
                          sich die Eltern "ausgewählt",
                          "Glaubens- und Kultusfreiheit" sei Herr Hugo Stamm meinte:

"ich befürchte, dass gesetzlich nichts zu machen ist. Die Behauptung verletzt das Rassismusgesetz nicht, sondern wird geschützt durch die Glaubens- und Kultusfreiheit."


vergrössernSchreiben von Sektenexperte Hugo Stamm vom 6.3.2002, dass die Behauptung, man habe sich die Eltern "ausgewählt", "Glaubens- und Kultusfreiheit" sei

Die Menschenrechte sollen sich also den menschenrechtsfeindlichen Religionen unterwerfen. Wieso gibt es dann die Menschenrechte? Die Medien und die Justiz machen einfach nichts, um die Menschenrechte durchzusetzen und die Menschen vor Ehrverletzung, Steiner-Terror, Psychoterror und psychischer Unterdrückung zu schützen!


Steiner-Rassismus und Steiner-Terror: Nur Steiner-Menschen sind "Vollmenschen"

Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
                          Lebenslauf. Quellenlesebuch der Pädagogok
                          Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl
                          Rittersbacher, Buchdeckel
vergrössernRittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf. Quellenlesebuch der Pädagogik Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl Rittersbacher, Buchdeckel
Steiner verspricht in vielen Texten, dass sein System "Vollmenschen" heranzüchten würde. Die Menschenzucht ist somit vollends programmiert, wie man aus folgenden Texten aus dem Buch "Wirkungen der Schule im Lebenslauf" von Karl Rittersbacher ersehen kann:
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Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
                          Lebenslauf. Quellenlesebuch der Pädagogok
                          Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl
                          Rittersbacher, S.151, mit der Angabe,
                          "Vollmenschen" zu
                          "entwickeln"
vergrössernRittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf. Quellenlesebuch der Pädagogok Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl Rittersbacher, S.151, mit der Angabe, "Vollmenschen" zu "entwickeln":

Zitat Steiner:

<Nur dann, wenn ein Mensch zwischen seinem siebenten und vierzehnten Lebensjahre so heranwächst, dass er an dem andern Menschen, der ihm Autorität ist, sich gewissermassen hinaufrankt, dann entwickelt sich der Vollmensch, der sich entwickeln soll. Und dieser Vollmensch kann sich nur entwickeln, wenn wir in dieser Zeit manches in einer sehr gründlichen Weise pädagogisch anfassen.> (Quelle B2, 11. Vortrag)

wobei natürlich die Steiner-Pädagogik und keine andere Pädagogik gemeint ist.
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
                          Lebenslauf. Quellenlesebuch der Pädagogok
                          Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl
                          Rittersbacher, S.219, mit der Angabe, was die
                          "Vollmenschen" dann aus der
                          "Ordnung" machen werden
vergrössernRittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf. Quellenlesebuch der Pädagogok Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl Rittersbacher, S.219, mit der Angabe, was die "Vollmenschen" dann aus der "Ordnung" machen werden:

Zitat Steiner:

<Dann wird in dieser Ordnung immer das leben, was die in sie eintretenden Vollmenschen aus ihr machen; nicht aber wird aus der heranwachsenden Generation das gemacht werden, was die bestehende soziale Organisation aus ihr machen will.> (Quelle B2, 1. Auflage, "Freie Schule und Dreigliederung")

Konkret heisst das, dass Steiner hier Staatsfeinde heranzüchten lässt, und die Eltern ihre Kinder dafür hergeben. Der Staat soll von den "Vollmenschen" so verändert werden, wie es die "Vollmenschen" dann für richtig halten.
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
                          Lebenslauf. Quellenlesebuch der Pädagogok
                          Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl
                          Rittersbacher, Quellenangaben A, B, C und der
                          erste Teil von D
vergrössernRittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf. Quellenlesebuch der Pädagogok Rudolf Steiners, bearbeitet von Karl Rittersbacher, Quellenangaben A, B, C und der erste Teil von D

Quelle B2 : Neugestaltung des sozialen Organismus (Vierzehn Vorträge 1919). Bibliographie-Nr. 330/331. 1. Auflage 1963, Vortrag 11.


2007: Basler Staatsanwaltschaft unternimmt nichts gegen den Steiner-Rassismus mit dem Begriff "Vollmensch"

Die Justiz in der Schweiz hat keine Bedenken, dass der Begriff "Vollmensch" rassistisch sei, auch wenn damit impliziert wird, dass alle Menschen, die nicht aus Steiner-Schulen kommen, "Halbmenschen" oder "Viertelmenschen" sind. Die Basler Staatsanwaltschaft billigt den Steiner-Rassismus und meint, damit seien keine Menschen diskriminiert.

Wie blind kann ein Staat noch sein vor solch negativer Energie? Die Basler Staatsanwaltschaft benötigt mehr Licht in ihren Räumen.

Staatsanwaltschaft Basel im Juli 2007:
                          Nichteintretensentscheid gegen den Begriff
                          "Vollmensch" gemäss StPO § 100, ein
                          Skandal
Staatsanwaltschaft Basel im Juli 2007: Nichteintretensentscheid gegen den Begriff "Vollmensch" gemäss StPO § 100, ein Skandal
vergrössernSchreiben der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Aktenzeichen SO70718 045/cb

<Beschluss über Nichteintreten gemäss § 100 StPO
vom 18. Juli 2007

Auf die Strafanzeige des Michael PALOMINO vom 13. Juli 2007 wegen Rassendiskriminierung wird nicht eingetreten, da offensichtlich keine Straftat  vorliegt (§ 100 StPO).

Begründung:
Der Begriff "Vollmensch" stellt weder einen öffentlichen Aufruf zur Diskriminierung einer Gruppe von Personen, noch die Diskriminierung einer Rasse, Ethnie oder Religion dar und erfüllt damit den Tatbestand der Rassendiskriminierung nach Art. 261bis StGB nicht.

STAATSANWALTSCHAFT BASEL-STADT
Dr. iur. H. Ammann, Staatsanwalt

Mitteilung an
- Michael PALOMINO
Beilage
1. Rechtsmittelbelehrung
2. Eingereichtes Buch "Wirkungen der Schule im Lebenslauf">
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Der gesunde Menschenverstand sagt anders: Der Begriff "Vollmensch" ist absolut rassistisch und diskriminierend gegen jedes Menschenrecht

Religionsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo Menschenrechte verletzt werden. Der Begriff "Vollmensch" verletzt in jeder Beziehung die Menschenrechte, indem er mit dem Begriff "voll" gewisse Menschen über andere setzt.

Die Verwendung des Begriffes "Vollmensch" ist für die Steiner-Menschen automatisch ein Urteil gegen alle anderen Menschen, die somit keine "Vollmenschen" sein sollen, weil sie keine Steiner-Schule / Waldorf-Schule besucht haben. Der Begriff "Vollmensch" ist automatisch ein Aufruf zur Diskriminierung.

Wie blind kann ein Staat noch sein vor solch negativer Energie? Wann werden die Menschenrechte gegen die rassistischen Steiner-Bücher verteidigt? Die Basler Staatsanwaltschaft scheint vom Goetheanum schon sehr unterwandert zu sein und benötigt scheinbar mehr Licht in ihren Räumen, damit sie endlich die Diskriminierung "anderer" Menschen durch Rudolf Steiners Schriften erkennt. Wie lange soll der Steiner-Rassismus und der Psycho-Terror durch Steiner-Schulen und Steiner-Lehrer noch geduldet werden? Wann werden die Steiner-Bücher endlich gesäubert und den Menschenrechten angepasst?


Steiner-Rassismus und Steiner-Terror: Der Steiner-Lehrer soll denken, der Wissenschaftler ist eine "Missgeburt", und nur Steiner-Menschen sind "Vollmenschen"

Rassismus in diesem Buch: Clausen, Anke-Usche /
                  Riedel, Martin: Schöpferisches Gestalten mit Farben
                  mit der dazugerhöigen Materialkunde. Methodisches
                  Arbeitsbuch Band IV für alle Altersstufen;
                  Mellinger-Verlag, Stuttgart, 3. Auflage 1981
vergrössernSo ein schönes Buch soll rassistisch sein? Ja, da ist rassistisches Zeug drin, und die Justiz tut nichts!

Rassismus in diesem Buch: Clausen,
                          Anke-Usche / Riedel, Martin: Schöpferisches
                          Gestalten mit Farben mit der dazugerhöigen
                          Materialkunde. Methodisches Arbeitsbuch Band
                          IV für alle Altersstufen; Mellinger-Verlag,
                          Stuttgart, 3. Auflage 1981, S.134, über die
                          "seelisch-geistige Missgeburt" Steiner geht noch einen Schritt weiter und behauptet, die Steiner-Lehrer sollen immer denken, dass Wissenschaftler "Missgeburten" seien, weil die nicht in Steiner-Schulen aufgewachsen sind bzw. das "künstlerische Element" in sich tragen. Und nur Menschen, die in Steiner-Schulen / Waldorf-Schulen aufgewachsen sind, würden als "Vollmenschen" heranwachsen. Solcher Steiner-Rassismus findet sich z.B. diesem Buch: Clausen, Anke-Usche / Riedel, Martin: Schöpferisches Gestalten mit Farben mit der dazugehörigen Materialkunde. Methodisches Arbeitsbuch Band IV für alle Altersstufen; Mellinger-Verlag, Stuttgart, 3. Auflage 1981

Rudolf Steiner:
"Wir sollten als Erzieher das Gefühl haben: Insofern du bloss Wissenschaftler bist, bist du seelisch-geistig eine Missgeburt! Erst wenn du deinen seelisch-geistig-körperlichen Organismus umgestaltest, wenn dein Wissen künstlerische Form annimmt, wirst du zum Menschen. Die zukünftige Entwicklung wird im Wesentlichen von der Wissenschaft zum künstlerischen Erfassen, von der "Missgeburt" zum Vollmenschen führen! Und daran hat der Pädagoge mitzuwirken!"

aus: Clausen, Anke-Usche / Riedel, Martin: Schöpferisches Gestalten mit Farben mit der dazugehörigen Materialkunde. Methodisches Arbeitsbuch Band IV für alle Altersstufen; Mellinger-Verlag, Stuttgart, 3. Auflage 1981, S. 134; aus: Rudolf Steiner: Pädagogik und Kunst, Pädagogik und Moral. Verlag Freies Geistesleben, Stuttgart.


Kommentar: Der Rassismus von Rudolf Steiner und des Goetheanums mit der Klassifizierung "Missgeburt" und "Vollmensch" - schlafende Justiz

Es geht nicht darum, wie das Rudolf Steiner wohl "gemeint" hat. Sondern es geht darum, dass dieser Text heute noch in den Buchläden so verkauft wird, ohne Kommentar, ohne Korrektur etc.

Rudolf Steiner war ein Rassist, der nie einen anderen Kontinent bereist hat. Die Aussage, dass Steiner-Lehrer denken sollen, dass alle Wissenschaftler "Missgeburten" seien, und dass nur die Steiner-Schüler "Vollmenschen" seien, ist die Grundlage für die Arroganz des Goetheanums und der Steiner-Lehrpersonen an Steiner-Schulen und Waldorf-Schulen gegenüber der Welt.

Den Anspruch von Steiner, gemäss dem Buchtitel "Pädagogik und Kunst, Pädagogik und Moral" zu erfüllen, wird von Steiner damit sicher nicht erfüllt.

Dadurch wird die Gesellschaft einmal mehr zwischen Staatsschulen und Steiner-Schulen / Waldorfschulen / Anthroposophie gespalten und der Staatsapparat wird seit der Gründung des Goetheanums mit Leuten unterwandert, die mit Argumenten arbeiten, die jeder Logik entbehren, weil einseitig im Sinne einer Steiner-Mafia geurteilt wird.

Der Rassismus gegenüber anderen Menschen mit dem Vorwurf als "Missgeburt" wird durch die Steiner-Bücher planmässig verbreitet. Und die Justiz schläft. Als Mensch mit Menschenverstand fragt man sich, warum diese Justiz schläft. Es gibt Steiner-Lehrer und Steiner-Lehrerinnen, die ihre Kinder klar nach dem Grundsatz "Missgeburt" - "Vollmensch" einteilen, und manchmal wird die Diskriminierung absolut ersichtlich, aber dies wird nicht öffentlich gemacht, um dem Kind durch Journalistenartikel nicht noch mehr zu schaden. Und die Schulpflege oder das Erziehungsdepartement fühlt sich nicht zuständig, weil es sich ja um "Privatschulen" handelt. Die Kinder werden im Rassismus von Rudolf Steiner im Stich gelassen.


Menschenrechte auch in der Staatsschule: Schulstoff säubern

Desgleichen wäre in der anderen Richtung zu verfahren: Man sollte den Schulstoff in den Staatsschulen ebenso den Menschenrechten anpassen. Um eine Steuererklärung auszufüllen muss man z.B. keine Logarhythmen können. Aber über Naturmedizin, Menschenrechte und Eheleben wird in den heutigen Staatsschulen so gut wie nichts gelehrt.


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Basler Zeitung
              online, Logo

13.4.2011: Chaos im Staat provoziert mehr Vorurteile und Rassismus

aus: Basler Zeitung online: Wo Rassismus aufblüht; 13.4.2011;
http://bazonline.ch/leben/gesellschaft/Wo-Rassismus-aufblueht/story/11776060

<Von Michael Simm

Mit Sauberkeit gegen Diskriminierung: Forscher haben entdeckt, dass sich Menschen in einer chaotischen Umgebung eher von Vorurteilen leiten lassen.

Eine schmutzige und unordentliche Umgebung kann zur Abgrenzung von anderen Menschen führen und Vorurteile fördern. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie, die zwei Wissenschaftler der holländischen Universitäten Tilburg und Groningen in der Fachzeitschrift «Science» (Bd. 332; S. 251–253) veröffentlicht haben. Eine Erklärung für ihre Beobachtung haben der Psychologe Diederik Stapel und der aus Deutschland stammende Soziologe Siegwart Lindenberg gleich mitgeliefert: Eine schmuddelige Umgebung könne die Sehnsucht nach Ordnung auslösen und Menschen dazu bewegen, im Geiste die Dinge zu vereinfachen und in verschiedene Kategorien einzuteilen, schreiben sie.

Die Gelegenheit zum Testen ihrer Hypothesen verschaffte den Wissenschaftlern ein Streik des Reinigungspersonals am Bahnhof Utrecht, wo täglich mehrere Tausend Reisende auf ihre Züge warten. 40 dieser Reisenden gewannen die Forscher für eine Umfrage, bei der die ausschliesslich weissen Teilnehmer auf einer Skala von 1 bis 9 beantworten sollten, ob bestimmte Eigenschaften auf Muslime, Homosexuelle oder Niederländer im Allgemeinen zuträfen.Als Sitzgelegenheit zum Ausfüllen des Fragebogens bot man den Studienteilnehmern eine Reihe von sechs Plätzen an, von denen der erste jedoch bereits von einem dunkelhäutigen oder weissen Landsmann besetzt war. Eine Woche später – der Streik war inzwischen beendet und der Bahnhof wieder gesäubert – wiederholte man das Experiment. Dann verglichen Stapel und Lindenberg, wie viel Abstand die Versuchsteilnehmer zu ihrem weissen und zu ihrem farbigen Landsmann eingehalten hatten.

Mehr Abstand zu Farbigen

War der Bahnhof sauber, so setzten die Versuchsteilnehmer sich durchschnittlich etwas mehr als zwei Plätze von ihrem Landsmann entfernt nieder, um den Fragebogen auszufüllen. Der Unterschied zwischen weissen oder schwarzen Sitznachbarn betrug hier nur wenige Zentimeter. Im schmutzigen Bahnhof blieb der Abstand zwischen weissen Holländern praktisch unverändert. War der Nebenmann jedoch ein Farbiger, so wuchs der Abstand um fast eine Sitzbreite auf durchschnittlich drei Reihen. Zugleich ergab die Auswertung der Fragebögen, dass die Studienteilnehmer in einer schmutzigen Umgebung die Muslime und Homosexuellen viel stärker mit negativen Stereotypen beschrieben als in einem sauberen Bahnhof.

Mit einem zweiten Experiment zeigten Stapel und Lindenberg, dass auch ein unordentlicher Strassenzug die Diskriminierung anderer fördern kann. Diesmal hatten die Forscher 47 Passanten auf einer Strasse in einer wohlhabenden Nachbarschaft befragt und dazu eigens ein paar Pflastersteine aus dem Belag gelöst, ein Auto falsch geparkt und ein Fahrrad an den Strassenrand gelegt. Tags darauf wiederholten sie ihre Befragung mit weiteren Fussgängern – allerdings waren die Pflastersteine diesmal an ihrem Platz, das Fahrrad ordentlich abgestellt und das Auto geparkt. Wiederum verrieten die Antworten der Versuchspersonen auf der verwahrlosten Strasse einen Hang zur Diskriminierung. Und in einer vorgetäuschten Geldsammlung für «Minderheiten, Immigranten und Obdachlose» spendeten die Anwohner an diesem Tag durchschnittlich nur 1.70 Euro. Tags darauf zeigten sich auf der gleichen, nun wieder aufgeräumten Strasse grosszügiger und warfen nun im Mittel 2.35 Euro in die Sammelbüchse.

Putzmittel für den Verstand

Drei Laborversuche bestätigten den Verdacht der Wissenschaftler: «Menschen reagieren sehr empfindlich auf Unordnung.» Und weiter: «Eine Umgebung, die als unordentlich empfunden wird, lädt die Menschen dazu ein, gegenüber anderen in Klischees zu denken.» Stereotypen seien eine Art «Reinigungsmittel» für den Verstand, mit dem es leichter falle, im Chaos zurechtzukommen.

Stapel und Lindenberg haben daraus auch einen Ratschlag für Politiker abgeleitet: «Zeichen der Unordnung wie zerbrochene Scheiben, Graffiti und herumliegender Müll fördern nicht nur antisoziales Verhalten, sie führen automatisch auch zu Stereotypen.» Deshalb müsse man verhindern, dass Wohngegenden verkommen.

Kaputtes sofort reparieren

Letztlich fordern Stapel und Lindenberg damit auch die konsequente Umsetzung der sogenannten Broken-Windows-Theorie in die Praxis, die die US-amerikanischen Politexperten James Q. Wilson und George L. Kelling vor 30 Jahren durch einen Artikel in der Zeitschrift «The Atlantic» bekannt machten.

An dieser Vorstellung der zerbrochenen Fensterscheibe, die sofort repariert werden muss, um weitere Zerstörungen und ein Abdriften ganzer Stadtviertel in die Kriminalität zu verhindern, orientierte sich Mitte der 1990er-Jahre auch der damalige Bürgermeister von New York, Rudolph Giuliani. Das Ergebnis dieses Experimentes gilt noch heute als Bestätigung der Broken-Windows-Theorie: Binnen weniger Jahre reduzierte sich die Zahl der Raubüberfälle auf ein Drittel, die Zahl aller Straftaten ging um 75 Prozent zurück, und New York zählt noch heute zu den sichersten Grossstädten in den USA. (Tages-Anzeiger

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Hier ist eine Hölle:

Die schlafende Justiz setzt die Menschenrechte an den Schulen nicht durch - die "heiligen Bücher" des Rudolf Steiner werden nicht gesäubert

Insgesamt gesehen läuft da in den Steiner-Schulen / Waldorf-Schulen wie auch in den Staatsschulen etwas total falsch, sehr geehrte ErziehungsministerInnen und SchuldirektorInnen! Und die Justiz hilft euch nicht, die Schulen gemäss den Menschenrechten zu gestalten. Das ist der eigentliche Skandal: Die Menschenrechte müssen sich der dem Psychoterror der "Religionsfreiheit" unterordnen, und die "heiligen Bücher" des Rudolf Steiner werden nicht gesäubert. Dies ergibt eine Masse an Depressionen im Erwachsenenleben, und die Psychiatrie wird immer mehr zunehmen, weil die Eltern und die Schulen die Kindheit und Jugend weiterhin verderben dürfen, begründet auf "Religionsfreiheit".

Das heisst: Erziehungsdirektion, Gesundheitsdirektion und Justizdirektion sind direkt miteinander im Zusammenhang, und es interessiert einfach niemanden.

Gemäss der Justiz von heute findet nicht einmal eine Anpassung der Steiner-Bücher an die Menschenrechte statt! Die europäische und schweizerische Justiz scheint einfach zu meinen, es existiere kein Problem, und die Eltern seien "selber schuld", und die Kinder der Eltern seien auch "selber schuld" etc. Wie lange will die Justiz da noch weiterschlafen? Wie lange noch?


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Bildernachweis

-- Goethe, Portrait 1828: http://www.sternenfall.de/Goethe.html
-- Steiner, Portrait: http://www.anthroposophie.net/steiner/Lebensgang/bib_steiner_lebensgang8.htm

-- Baumann-Bay: Achtung Anthroposophie, Buchdeckel:
http://www.amazon.de/Achtung-Anthroposophie-Lydie-Baumann-Bay/dp/3268002552


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