Quelle:
Thomas Huonker: "Anstaltseinweisungen,
Kindswegnahmen, Eheverbote, Sterilisationen,
Kastrationen. Fürsorge, Zwangsmassnahmen, "Eugenik" und
Psychiatrie in Zürich zwischen 1890 und 1970."
Sozialdepartement der Stadt Zürich,
Departementssekretariat, Postfach, 8026 Zürich; Edition Sozialpolitik Nr. 7,
Sozialberichterstattung 2002
WAS IST DIE PSYCHIATRIE?
Psychiatrie ist: Ein Haus mit totaler Überwachung
mit Pillenexperimenten, wo die Geheimdienste
(Kommandanten und ihre Mafia!) von aussen her die
Psychologen GEGEN die Patienten manipulieren,
indem isolierte Lebensdaten (Polizeidaten) aus dem
Spionageregister verbreitet werden, und wo nur die
Intelligenz eines Müllmanns gefragt ist, denn mit
der Abgabe von Pillen füllen sich die Ärzte ihre
Taschen (bzw. die Konten - das ist das ERSTE
Nebeneinkommen). - Das heisst: Psychiatrie ist
eine NWO-Institution, um jeden Widerstand zu
brechen.
Mehr als "Rädchen" sollen da nicht herauskommen.
Die Patienten sind Versuchskaninchen für
"Medikamente", und mit den Pillendaten, die an die
Pharma verkauft werden, erhalten die Ärzte ihr
ZWEITES Nebeneinkommen. Denn die Ärzte haben
geheime Abkommen mit der Pharma. Das ist WIRKLICH
SO!
Michael Palomino, 1.1.2018
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Die Erfindung der Krankheit "Schizophrenie" in Zürich
Wer ein auffälliges
Verhalten innerhalb der Gesellschaft zeigt, das mir nicht
passt, hat eine "Krankheit" im Geist. So ähnlich
definierten die Ärzte der neuen "psychologischen"
Studienrichtungen in Zürich Ende des 19.Jh. die "geistig
Abnormen". Eugen Bleuler, 1898-1926 Direktor am
Burghölzli, Universitätsprofessor der Eugenik in Zürich,
definierte dafür im Jahr 1911 das Wort "Schizophrenie"
(Huonker, S.101).
[Die Frage, welche Faktoren von aussen zu einem
"schizophrenen" Verhalten führen, darf nicht gestellt
werden...]
Die Entstehung der Praxis
der Sterilisierung und Tötung von
Psychiatriepatienten mit Zentrum Zürich ab 1870
(Euthanasie)
Der normale religiöse Rassismus und die
Verfolgungsmethoden gegen die Täufer als Vorbild zur
Verfolgung der "geistig Abnormen"
Schon seit es "Glauben" gibt, werden Mehrheiten und
Minderheiten definiert. Die kriminelle Kirche bezeichnet
Abweichler heute noch (2018) als "Sekten". Die Bibel
spricht bei Andersgläubigen von "Ungläubigen". Wer
erwischt wurde und sich und seine andersartigen Bräuche
nicht versteckte, konnte dabei weit bis ins 18.Jh. zum
Tode verurteilt werden, zumindest aber vertrieben werden,
so dass der "abweichlerischen" Glaubensgruppe auf jeden
Fall die Lebensbedingungen erschwert werden sollten. Den
Täufern im Kanton Zürich wurden durch die reformatorischen
Behörden ("Reformator" Zwingli) im Jahre 1639 die Vermögen
konfisziert (Huonker, S.12), und den Täuferfamilien wurden
sogar die Kinder weggenommen (Huonker, S.34).
Züchtigungsmethoden der kriminellen Zwinglianer gegen die
Täufer waren
"Fusseisen",
Schläge, Ketten, Halseisen,
Schandgeräte tragen, "Töiferhüsli für gar Halsstarrige",
Zwangsarbeit in einer "Fabrik", "Schandpfahl"
(Huonker, S.11) oder sogar
sexueller Missbrauch (Huonker, S.12).
Der Kirchenrassismus gegen Andersgläubige wurde von den
Regierungen auf ganze Volksgruppen übertragen, die nicht
ins wirtschaftliche Konzept der Ökonomen passten. Opfer
waren v.a. die Wandervölker. In Österreich-Ungarn liess
die ansonsten immer als "tolerant" hoch gelobte Kaiserin
Maria-Theresia auch bei den Roma die Kinder zwecks
Umerziehung von ihren Eltern isolieren und "umerziehen"
(Huonker, S.34).
Legale Vererbungslehre und Sterilisierungen bis in
die 1970er Jahre
Beide Fälle - die Verfolgung der Täufer und die Verfolgung
der Roma - haben eines gemeinsam: Ein Verhalten wurde als
"krank" definiert, und Menschen wurde eine andere
Wesensart aufgezwungen. Dieses Definitionsverfahren erfuhr
ab 1800 eine Systematisierung und bekam das Prädikat
"wissenschaftlich". Dabei gingen die "Wissenschaftler" von
der "Normalität" des Verhaltens der Menschen der
kapitalistisch-christlichen katholischen oder
protestantischen Gesellschaft aus. Gleichzeitig wurden
viele Verhaltensformen damals noch - wie viele Krankheiten
auch - als erblich angesehen. Die so genannte
"Psychologie" beging dabei bis 1945 nicht nur in
Deutschland schlimmste Verbrechen. Nach 1945 führten viele
"Psychiater" ihre Vererbungsexperimente und
Sterilisierungspraxis bis in die 1970er Jahre weiter, mit
dem Segen von Justiz und Regierungen. Die Mediziner
konnten dabei immer angeben, ein Experiment oder eine
Sterilisierung im Sinne des "Fortschritts" durchzuführen.
Das Buch von Huonker hat dabei den Schwerpunkt auf die
Schweiz, speziell die Psychiater-Rassisten in Zürich
gerichtet. Arbeiten über die Psychiatrien der anderen
europäischen Länder stehen bis heute aus, auch die Rolle
der Kirche zum darwinistisch-psychiatrischen Rassismus.
Beispiele falscher Diagnosen: Kropf erblich,
Sexualität krank, "irre" - Kastrationsgesetze in den
"USA"
Im 19.Jh. wurde z.B. der Kropf als erblich angesehen
(Huonker, S.63). Im frühen 19.Jh. wurden in Luzern
jenische Familien verfolgt (Huonker, S.34). James Cowles
Prichard definierte im frühen 19.Jh. die Diagnose "moral
insanity", was der Rebellion gegen die rigiden kirchlichen
Sexualvorstellung entsprach (Huonker, S.104), und
Zürich eröffnete 1812 im ehemaligen Predigerkloster [von
den Bibel-Spinnern!] sein erstes "Irrenhaus" Baumgarten
(Huonker, S.13).
Ab 1840 entwickelte die Industrialisierung in Zürich eine
neue verdächtige Armut durch Hungerlöhne und zusätzliche
Strukturumbrüche in der Gesellschaft, so dass zur Abhilfe
private Organisationen gegründet wurden, die sich um die
Zürcher ohne Zürcher Bürgerrecht kümmerten, weil diese von
der Stadt keine Unterstützung erhielten (Huonker,
S.14-15).
Albrecht
Erlenmeyer, Portrait, Freimaurer und Leiter
einer "Anstalt für Gemütskranke" in Bendorf
[2]
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Ab Mitte des 19.Jh. existierten in der Psychiatrie
verschiedene Definitionen von "irre" (Huonker, S.76). 1855
führte der "amerikanische" Bundesstaat Kansas das erste
Kastrationsgesetz ein gegen "Neger oder Mulatten für
Notzuchtsverbrechen an weissen Frauen" (Huonker, S.61).
Die weissen Vergewaltiger hingegen waren offensichtlich
nicht von Kastration betroffen. Für die "USA" werden für
1855-1980 ca. 60.000 Sterilisierungen geschätzt (Huonker,
S.61).
[Die Dunkelziffer dürfte ein Vielfaches betragen, und auch
die Dunkelziffer der falschen Rufmorde gegen Schwarze ist
bis in die 1960er Jahre nirgendwo erwähnt...]
1863 gab Albrecht Erlenmeyer ein Werk über die "Irren"
heraus (Erlenmeyer Albrecht: Übersicht der öffentlichen
und privaten Irren- und Idiotenanstalten, Neuwied
1863), woraus zu entnehmen ist, dass im Kanton
Schwyz einer von 850, im Kanton Zürich einer von 228, und
im Kanton Bern einer von 218 "irre" sei. Je nach Kanton
dürften aber verschiedene Massstäbe für "irre" angewandt
worden sein, und wo mehr Irrenanstalten existierten, gab
es auch mehr "Irre" (Huonker, S.78).
Psychiatrie Burghölzli in Zürich ab 1870 - neue
Definition von Krankheiten: Onanie, Hysterie,
Lasterhaftigkeit und Nymphomanie
1867 wurde im Kanton Zürich die Irrenanstalt des
Prediger-Spitals aufgelöst und die Psychiatrie Rheinau
eröffnet. 1870 eröffnete in Zürich die grosse Psychiatrie
Burghölzli (Huonker, S.13), und fortan konnten die
dortigen Chefpsychiater den Terror an Menschen vollziehen,
um diese in sozialdarwinistischer Manier von einem
niederen in einen höheren "Zustand" zu bringen (Huonker,
S.14). Als Ideal galten die kriminell-kirchlichen
Sittengesetze, so dass Onanie als Krankheit galt, die von
Rückenmarkschäden und Geisteskrankheiten verursacht sei.
Mit Kastrationen und Sterilisationen glaubten die
Terroristen-Psychiater, Onanie "heilen" zu können
(Huonker, S.153). Bei Frauen wurde Onanie ebenfalls mit
Kastration, dann aber gleich mit Klitorisentfernung
"geheilt". Die Terror-Psychiater erfanden auch immer neue
Krankheiten. Frauen wurde z.B. die Krankheit "Hysterie"
angedichtet, die angeblich von der Gebärmutter
(lateinisch: "hystera") ausgehe. Neu definierte
"Krankheiten" waren auch Lasterhaftigkeit, Nymphomanie
sowie eben die Onanie, englisch "Masturbatory Insanity"
(Huonker, S.154).
[Impotenz wird nie als "Krankheit" gewertet, und
deswegen ist das bei den Spinner-Katholiken ab 40
"normal"
Eigenartigerweise wurde die Impotenz, die sich bei
religiös-christlichen Männern ab 40 einstellt, wenn sie
immer die Masturbation und die Liebe verdammen, NIE als
Krankheit gewertet, sondern in der kriminellen Kirche auch
noch als "heiliges Element" des "heiligen Verhaltens"
(!!!)].
Die Erpressung zur Kastration gegen geduldete
Freiheit - die Staatsanwaltschaft deckt die Verwahrung
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Kastrationsinstrumente [3]
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Tobsucht, Epilepsie, Neigung zu körperlicher
Gewaltanwendung, Exhibitionismus und Homosexualität wurden
schweizweit mit therapeutischen Experimenten und
Kastrationen "behandelt", wie auch in vielen anderen
Ländern (Huonker, S.153),
ohne
jede gesetzliche Grundlage, vom Staatsanwalt jeweils
gebilligt. Auch Pädosexuelle wurden kastriert (Huonker,
S.156). Die Psychiater stellten fest, dass Kastrationen
z.T. gegen Exhibitionismus ein "wirksames" Mittel waren
(Huonker, S.160). Die Praxis war Erpressung: Der/die
Betroffene konnte nur zwischen Kastration oder
Dauerinternierung wählen bzw. Kastration wurde mit
"Freiheit" belohnt (Huonker, S.157).
Gegen einen Beschluss zur "Verwahrung" gab es keine
Rekursmöglichkeit, weil die Verwahrung ohne gesetzliche
Grundlage, aber vom Staatsanwalt gebilligt war (Huonker,
S.164). Dadurch konnte der Staat unliebsame Menschen
hinter Mauern und Stacheldraht der Psychiatrie
"lebendig begraben" (Huonker,
S.165; siehe auch: Segessemann, E.: "Seelenmord" 1912).
Zum Teil kam es zu Racheakten von Kastrierten gegen die
"Psychiater" (Huonker, S.156). Der bayrische König Ludwig
II. erwürgte den Direktor des Burghölzli, Bernhard von
Gudden, und beging anschliessend Selbstmord. Friedrich
Ris, Leiter der Klinik Rheinau, verlor durch die Attacke
eines Rheinau-Patienten ein Auge (Huonker, S.146).
Darüberhinaus waren Liebesbeziehungen in der Klinik
verboten und wurden mit Isolation bestraft (Huonker,
S.159).
[Die Liebe verbieten - so war und ist die kriminelle
Kirche schon immer gewesen, statt ein Gleichgewicht
zwischen Arbeit, Friede und Liebe zu geniessen. Das
Kirchensystem der satanistischen Vatikan-Illuminaten und
der Reformatoren will einfach nur Sklaven haben, mit
Arbeit und Bibel - mehr soll nicht sein. Und die
Psychiatrie ist genau die Institution DES KRIMINELLEN
VATIKANS! - der Satanisten-Illuminaten!!!]
Die Rassenhygiene von Nietzsche mit Prostitution -
der Darwinismus definiert "wilde Rassen"
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Friedrich Nietzsche, Vordenker der
Rassenhygiene, Dulder der Prostitution [4]
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In den 1870er Jahren war Friedrich Nietzsche ein Vordenker
der "Rassenhygiene". [Da hat ein Filosof einfach wieder
mal neue Kriterien erfunden! Friede gefiel ihm einfach
nicht!] Er wünschte das "Aussterben vieler Arten von
Menschen", duldete aber gleichsam die Prostitution als
ausgleichendes Element zur starren Ehe (Huonker, S.87).
Der Darwinismus formulierte das Ziel, die "Wilden Rassen"
auszurotten (Huonker, S.59).
[Das heisst also, er wollte alle
Ureinwohner und Primärnationen ausrotten, die noch mit der
Naturmedizin lebten und ihr Leben in aller Bescheidenheit
ohne Geld gestalteten. DAS muss man ausrotten, im Namen
der Illuminaten-Börse!].
Die Rassenygiene-Gedanken und der Darwinismus trieben in
den "USA" die Sterilisationen an Schwarzen, Latinos und
Indianern voran, an denen bis 1985 festgehalten wurde
(Huonker, S.60). Im Zuge des Kolonialismus wurden in
Europa afrikanische Tanzgruppen bis in die 1930er Jahre in
Zoos "gehalten" und die Schwarzen als "Halbtiere"
bezeichnet, während der Zoo mit den Schwarzen Profit
machte. Gleichzeitig wurden wildes Tanzen in Europa immer
verpönter und verachtet.
Im Kanton Zürich schuf 1877 immerhin ein Fabrikgesetz eine
minimale Grundlage für die Notsituation der Arbeiter, das
aber nur teilweise eine Umsetzung erfuhr (Huonker, S.15).
Die Gegenbewegung der Rechtsparteien gegen die
Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiter und
Arbeiterinnen kam ab 1880, so dass alle sozialen Postulate
abgelehnt wurden und so die Armut weiter gefördert wurde:
Ablehnung einer staatlichen Sozialversicherung, Ablehnung
geregelter Familienplanung, Ablehnung von
Mutterschaftsurlaub, Ablehnung von Kinderzulagen,
Ablehnung von Kinderkrippen (Huonker, S.15). Die
Industrialisierung zerstörte ganze Familien mit den
logischen psychischen Folgen für die Betroffenen, so dass
diese "vom Amt" kategorisiert wurden in "ungesunde
Verhältnisse",
"Verwahrlosung",
"Vernachlässigung",
"sanierungsbedürftiges Milieu"
etc. (Huonker, S.16). Die Industrialisierung der
Reichen brachte selbst das hervor, was ab 1880 als
"defekte" oder "erblich minderwertige" Psyche bezeichnet
wurde (Huonker, S.27).
[Die Reichen wurden dabei nie als psychisch krank
angesehen. De-facto-Sklaverei galt nicht als krank...]
Die Sterilisation im Namen von Forels Behauptung,
"Geisteskrankheiten" seien erblich
Um 1880 wurde der Darwinismus durch Darwins Vetter Francis
Galton modifiziert und "minderwertige" Menschen auf
"wissenschaftlicher" Basis zum "Ausmerzen" freigegeben
(Huonker, S.59). Schweizer Darwinist in führender
Position war der Ameisenforscher und Alkoholgegner August
Forel (Huonker, S.59). These Forels war,
Geisteskrankheiten seien erblich und zur Verhinderung der
Weiterverbreitung die Sterilisation der Betroffenen
notwendig (Huonker, S.60). In der Folge wurden
Sterilisationen im Namen der "Vererbung" unter August
Forel ab 1885 oder 1892 (ist umstritten) in der Schweiz
gängige Praxis (Huonker, S.61).
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Darwinist
und Rassist Francis Galton [5] in England, der
die "minderwertigen Rassen" zur Ausrottung
freigibt, Portrait.
Diese Rassen sind aber keineswegs minderwertig,
sondern sind Ureinwohner mit Naturmedizin und
mit einem bescheidenen Leben MIT der Natur!
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August Forel, Rassist und
Sterilisationsbefürworter
in Zürich, Portrait [6]
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Die Definition der Jenischen als Erbkrankheit -
Beginn der negativen "Stammbaumforschung" durch Johann
Benedikt Jörger
Diese neue Spielart des Darwinismus liess die
Lebenseinstellung der Jenischen bzw. der abschätzig als
"Vaganten" bezeichneten Menschen als Erbkrankheit
erscheinen. Der Leiter der Klinik Waldhaus in Chur, Johann
Benedikt Jörger, führte gegen diese Volksgruppen die
"Stammbaumforschung" ein (Huonker, S.78) und wurde so zum
Vorbild für das 3.Reich (Huonker, S.79) [sowie für die
weiss-rassistischen "USA"].
Wandervolk Jenische mit
Pferdewagen. Ein "Wandervolk" zu sein soll
eine Erbkrankheit sein [7]
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Psychiatrische Klinik
Waldhaus in Chur, steriler Innenhof. Ein solch
steriler Innenhof ist zur Heilung von
psychisch Kranken ungeeignet [8]
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Weitere "Familienforschungen" zwecks der Vererbungslehre
bzw. "Eugenik" wurden betrieben von
-- R.L. Dugdal: "The Jukes". New York 1877 (Huonker,
S.179).
-- H. Lundborg: Medizinische Familiengeschichten. Jena
1913 (Huonker, S.185)
-- Henry Herbert Goddard: Die Familie Kallikak. Beiträge
zur Kinderforschung und Heilerziehung. Langensalza o.J.
(1914) (Huonker, S.181).
Ebenso als
"Erbkrankheiten" erfasst wurden alle Hörbehinderten und
Kleinwüchsigen (Huonker, S.80).
Sterilisierungswelle in Zürich auch gegen Frauen -
und weitere "Therapien"
Zwischen 1892 bis 1970 wurden im Kanton Zürich aufgrund
dieser "wissenschaftlichen" Angaben auch Tausende Frauen
sterilisiert (Huonker, S.130). In diesem Zeitraum fanden
im Burghölzli meist Zwangseinweisungen mit entsprechenden
Zwangsbehandlungen statt (Huonker, S.136), u.a. mit
"Beruhigungsmittel" Morphium (Huonker, S.137) zur
Schlafbehandlung
"Somnifen-Schlafkur" mit Gedächtnisverlust/Amnesie als
Folge (Huonker, S.138).
Weitere
Therapien des 19.Jh. waren
Deckeldauerbad,
Injektion von Kalbsblut,
Untertauchen bis zur
Erstickungsangst,
Drehstuhl,
oder das
überraschende
Abfeuern von Schusswaffen neben oder hinter den Patienten
(Huonker, S.142).
In einigen Fällen wurden PatientInnen zu
De-fakto-Angestellten des Burghölzli ohne Lohn und ohne
Rechte (Huonker, S.138-139), z.B. die gute
"Gratisarbeiterin" Trudi W. als Bibliothekarin im
Burghölzli, die 1974 sogar einen Nachruf von Professor
Jules Angst erhielt, jedoch nie entlöhnt worden war
(Huonker, S.141).
Erste Heiratsverbote in den "USA" und
Euthanasie-Gedanken in der Schweiz - Eugen Bleuler
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Zwangsbehandler Eugen Bleuler
(1857-1939), ca. 45 Jahre alt, Portrait [9]
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1895 führte der weiss-"amerikanische" Bundesstaat
Connecticut mit seiner juristisch-rassistisch-weissen
Gesetzgebung noch ein weiteres Rassistengesetz ein, und
zwar ein Eheverbotsgesetz aufgrund der
"wissenschaftlichen" Vererbungslehre ein (Huonker, S.110).
Schon 1896 plädieren Psychiater in der Schweiz für eine
Euthanasie, die Ermordung der als erblich krank
bezeichneten Menschen, z.B. Eugen Bleuler in: Der geborene
Verbrecher, München 1896, S.74-75:
[Die Hinrichtung] "befreit die Gesellschaft von der Sorge
um den Delinquenten und gibt allein ganz sichere Gewähr
gegen die Wiederholung des Verbrechens." Sie verhindere
ferner "die Zeugung einer ähnlich gearteten
Nachkommenschaft." (Huonker, S.66)
[Die Umstände als Ursache zur Aggression eines Menschen
sind z.T. bis heute (2018) nicht anerkannt. So werden bis
heute aggressive Eltern oder aggressive staatliche
Strukturen kaum bestraft, sondern immer das Kind bestraft
oder für krank erklärt. Pflichtelternkurse gibt es bis
heute nicht, Krieg und Kriegstreiber gelten bis heute als
"gesund". Und die "Psychiater" berücksichtigen die
Fehlurteile der korrupten Justiz nicht, und die
"Psychiater" berücksichten auch die Rache-Energie der
Freunde des Betroffenen nicht. Es können also durchaus
Gewaltspiralen entstehen].
Friedrich Ris und Otto Diem gegen Euthanasie -
Opium-Morde in der schweizer Psychiatrie
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Friedrich
Ris, Profil, Gegner der Euthanasie an der
Psychiatrie Rheinau [10] |
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1898-1931 stand die Psychiatrie Rheinau unter Friedrich
Ris. Er wandte sich gegen Euthanasie und zeigte
Opium-Morde von Assistenzärzten an. Die Zürcher Justiz
aber befürwortete die Morde. Die Zürcher
Staatsanwaltschaft verfolgte die Morde nicht (Huonker,
S.67).
Um 1900 war die Schweiz in der Eugenik (Vererbungslehre)
in Kombination mit Euthanasie führend in Europa (Huonker,
S.60). Die Diskussion blieb kontrovers, bei den
eugenischen Staatsanwaltschaften aber hatte dies auf ihre
Killer-Mentalität keinen Einfluss. Otto Diem, 1900-1902
Assistenzarzt im Burghölzli, bezweifelte die
Erblichkeitstheorien und appellierte an die Verbesserung
der Lebensbedingungen (Huonker, S.77).
[Die Euthanasie mit dem systematischen Morden von
Menschen, denen Erbkrankheiten zum Teil willkürlich
angedichtet wurden, wurde also in der Schweiz schon ca. 30
Jahre VOR dem Dritten Reich durchgeführt].
Die Ausweitung der Euthanasie-Gedanken an der
kriminellen Universität der kriminellen Stadt Zürich
Die Führung des
"wissenschaftlichen"
Apparats aber machte aus den Ausrottungstheorien keinen
Hehl. Die Universität Zürich gilt ab 1900 als
Eugenik-Zentrum Europas. "Minderwertige"
wurden als "Gefahr" gesehen, so dass die Eugenik
sogar in anderen Disziplinen ihren Ausdruck fand:
-- bei der Anthropologie unter den Professoren Rudolf
Martin und dessen Nachfolger Otto Schlaginhaufen
-- in der Ethnographie unter Otto Stoll (1849-1922)
-- in der Gerichtsmedizin unter Heinrich Zangger
-- Nachwuchs-Eugeniker Alfred Ploetz, Sozialist wie Forel,
zusätzlich mit nordischen Ideologien
-- Nachwuchs-Eugeniker Ernst Rüdin, Antialkoholiker
-- "gelegentlich dabei" auch Gerhart Hauptmann (Huonker,
S.62).
Die
Euthanasie-Clique an der Universität Zürich:
Morde an so genannten Psychiatriepatienten |
Rudolph Martin, Euthanasie-Anthropologe an der
Universität Zürich, Profil [11]
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Otto Schlaginhaufen, Euthanasie-Anthropologe an
der Universität Zürich, mit seinen
MitarbeiterInnen [12]
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Otto Stoll, Euthanasie-Ethnograph an der
Universität Zürich, Portraits [13]
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Heinrich Zangger, Euthanasie-Gerichtsmediziner
an der Universität Zürich, Portrait [14]
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Alfred Ploetz, Nachwuchs-Eugeniker an der
Universität Zürich, Portrait [15]
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Ernst Rüdin, Nachwuchs-Eugeniker an der
Universität Zürich, später während des Dritten
Reichs wechselte er nach Berlin, Profil [16] |
Gerhart Hauptmann, gelegentlich an
Euthanasie-Treffen an der Universität
Zürich dabei, Portrait aus jungen Jahren
[17]
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Strafanstalten
- weitere Verbreitung von Eheverboten - erste Resultate
der "Stammbaumforschung"
1901 bekam der Kanton Zürich mit der Strafanstalt
Regensdorf ein neues Mittel für den "modernen"
Strafvollzug (Huonker, S.13). 1903 plädierten schweizer
Psychiater weiter für die Euthanasie, den Massenmord an
psychisch "krank" definierten Menschen, z.B. Auguste Forel
in: Hygiene der Nerven und des Geistes, Stuttgart 1903,
S.86-87:
"Früher, in der guten alten Zeit, machte man mit
unfähigen, ungenügenden Menschen kürzeren Prozess als
heute. Eine ungeheure Zahl pathologischer Hirne, die [...]
die Gesellschaft schädigten, wurde kurz und bündig
hingerichtet, gehängt oder geköpft; der Prozess war
insofern erfolgreich, als die Leute sich nicht weiter
vermehren und die Gesellschaft mit ihren entarteten Keimen
nicht weiter verpesten konnten." (Huonker, S.66)
Der St.Galler Rassenhygieniker Ernst Rüdin forderte 1903
die Sterilisierung von Alkoholikern (Huonker, S.68).
[Alkoholismus heilt mit Natron in Wasser mit Ahornsirup
oder mit Apfelessig in 10 Tagen - die Heilquote ist 90% -
siehe das
Natron-Merkblatt].
1905 führte der weiss-"amerikanische" Staat Indiana das
eugenisch motivierte Eheverbotsgesetz ein (Huonker,
S.110). Im selben Jahr veröffentlichte der Churer
Klinikleiter von Waldhaus, Johann Benedikt Jörger, seine
"Stammbaumforschung" "Die Familie Zero", worin er die
Erblichkeit von Verbrechertum und Armut bis ins 17.Jh.
behauptete (Huonker, S.78). Die schweizerische Praxis
liess ab 1905 Kastrationen aus sozialen Gründen zu.
Stimmte der Patient nicht zu, so reichte die Einwilligung
von Eltern oder des Vormunds.
Die Kastration galt nicht als Körperverletzung
(Huonker, S.68) Manche Betroffenen erlitten bei der
Operation den Tod (Huonker, S.69).
Sterilisierung unter Erpressung zu Internierung oder
Eheverbot - heimliche Sterilisierung ab 1905
Oft wurde der/die Betroffene zur Sterilisierung erpresst,
indem lebenslange Internierung (Huonker, S.69) oder ein
Eheverbot angedroht wurde (Huonker, S.70). Die Ärzte
führten ab 1905 Sterilisierungen auch heimlich durch,
unter Vorwand einer anderen Operation, in Zusammenarbeit
mit den Staatsanwaltschaften. Die Opfer wussten nicht,
dass sie sterilisiert wurden (Huonker, S.69). Gleichzeitig
forderten die schweizer Psychiater immer lauter ein
Sterilisierungsgesetz, um eine gesetzliche Grundlage zur
Befürwortung oder Ablehnung zu haben (Huonker, S.70). Den
Frauen, die sterilisiert werden wollten, wurde die
Sterilisation dagegen meist verweigert. Die "Ärzte"
zwangen die Frauen auch, Kinder auszutragen, die sie nicht
wollten (Huonker, S.72). Ein Schwangerschaftsabbruch wurde
meist nur dann erlaubt, wenn die Frau auch in die
Sterilisierung einwilligte (Huonker, S.73).
[Schwangerschaftsabbrüche sind mit Naturmedizin mit
Kräuterlösungen einfach durchzuführen, aber die weisse
Technik-Medizin weiss davon einfach nichts. Die verkaufen
lieber teure Operationen, wo sogar eine Todesgefahr für
die Frau besteht].
Im Gegensatz zur Schweiz galten im Deutschen Kaiserreich
ab 1905 Kastrationen als Körperverletzung, was die
Kastrationspraxis zum Teil sehr einschränkte (Huonker,
S.68).
1906 forderte der Gynäkologe
Hermann Häberlin die Sterilisierung von Epileptischen.
(Huonker, S.109; Häberlin, Hermann: Über
Indikationen und Technik der operativen Sterilisierung
mittels Tubendurchschneidung. In: Medizinische Klinik,
Jahrgang 1906, S.1306.).
Bulgarien führte etwa zur selben Zeit ein eugenisches
Eheverbotsgesetz ein (Huonker, S.110).
Schweizer Zivilgesetzbuch mit Vererbungslehre ab 1912
- Art. 97 definiert die "Ehefähigkeit"
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ZGB
1907, Buchdeckel 1911 [18]
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1907 verabschiedeten die schweizerischen Räte in Bern ein
neues Zivilgesetzbuch
(ZGB), das aber erst 1912 in Kraft trat. Darin
wurde im Artikel 97 die "wissenschaftliche"
Vererbungslehre gesetzlich mit einem Eheverbot umgesetzt,
wobei den "Psychiatern" freie Hand zur jeweiligen
Beurteilung der "Ehefähigkeit" gelassen wurde (Huonker,
S.110). Der Artikel im Absatz 2:
"Um eine Ehe eingehen zu können, müssen die Verlobten
urteilsfähig sein. Geisteskranke sind in keinem Falle
ehefähig." (Huonker, S.111)
Gemäss der dehnbaren Definition von "geisteskrank" war nun
den "Psychiatern" und Staatsanwälten jede Willkür erlaubt.
In Zürich beteiligten sich an solchen Eheverboten das
Zivilstandsamt, der juristische
Sekretär des Fürsorgewesens,
der
Stadtpräsident [bis 1970!] und das Sekretariat des
Stadtpräsidenten. Ehen von so genannt Geisteskranken
wurden nur unter Sterilisationszwang zugelassen: Ohne
Sterilisation keine Heiratserlaubnis (Huonker, S.112).
Alle Namen und Daten der Betroffenen sind in den
Stadtratsprotokollen von Zürich einsehbar (Huonker,
S.109).
[Also man muss das klar sehen: Die Nazi-Ideologie mit
Diskriminierungen und Verboten gegen Leute, die als "nicht
normal" galten, hatte in der kriminellen Schweiz schon
lange vor Hitlers Machtergreifung seinen fest
strukturierten Vorlauf].
1908: Hans Wolfgang Meier definiert die "moralische
Idiotie" und befürwortet die Euthanasie
1908 präsentierte der schweizer Psychiater Hans Wolfgang
Maier in seiner Dissertation den Begriff "moralische
Idiotie" und wollte damit die Diagnose "moral insanity"
von Prichard ablösen, konnte sich aber nicht durchsetzen
(Huonker, S.104). Maier postulierte das Ziel, die
"hereditären Faktoren" auszumerzen:
"Hereditäre [erbliche] Faktoren, nämlich die direkte
Fortpflanzung der moralischen Idioten und der
Alkoholismus, sind mit allen Mitteln zu bekämpfen."
(Huonker, S.104; Maier, Hans W.: Moralische Idiotie 1908,
S.81)
Hans Wolfgang Maier behauptete, die Ermordung
"Geisteskranker" sei zum Vorteil für alle Seiten.
Zumindest aber die Sterilisierung sei ein absolutes Muss,
weil Schwachsinn erblich sei:
"Die Tötung wäre auch heute noch das vernünftigste und für
alle Teile schonendste, wenn nicht der hier durchaus
unangebrachte Begriff der Strafe stets damit verbunden
wäre und Gründe der allgemeinen Moral gebieterisch dagegen
sprächen. [...] Die direkte Heridität [Erblichkeit] ist
entschieden eine Hauptursache des krankhaften Zustandes.
[...] Es ist also sehr wichtig, diese Kranken an der
Fortpflanzung zu verhindern. Da unter unseren heutigen
Verhältnissen sowohl Gefängnis wie Anstalt hierfür keine
absolute Garantie bilden, hätte die Gesellschaft nicht nur
das Recht, sondern meines Erachtens auch die Pflicht, hier
möglichst bald die zwangsweise Sterilisierung zu
dekretieren." (Huonker, S.105; Maier, Hans W.: Moralische
Idiotie 1908, S.79-80)
Ab 1908: Ziel in Zürich ist die "emporgehobene
Menschheit" - Eheverbote - "Erkundigungsdienst" -
Kindswegnahmen
Die behauptete Erblichkeit von Verbrechertum und Armut
bekam ab 1908 in Zürich mit Kursen für Sozialarbeit eine
wesentliche Unterstützung (Huonker, S.14). Die städtische
Amtsvormundschaft, Kinderfürsorgeamt und
Armenpolizei (Huonker, S.16) arbeiteten mit den
Zielen:
-- Bildung einer "emporgehobenen Menschheit" gegen die
Entstehung "minderwertiger Menschen" (Huonker, S.17)
-- Förderung der "Rassenreinigung"
-- "die Rasse [...] zu entlasten"
-- Behinderung der Fortpflanzung von "Individuen, die in
körperlicher oder geistiger Beziehung verkrüppelt sind"
-- Einführung eines "Erkundigungsdienstes" (Huonker,
S.18), der Jenische ohne Anlass überwacht. Jenische
reagieren mit Verzicht auf Antrag um Fürsorgeleistungen.
Trotzdem überwacht der kriminelle "Erkundigungsdienst" der
kriminellen Stadt Zürich die betroffenen Familien
(Huonker, S.36).
Folge der Zwangsmassnahmen war aber das ANSTEIGEN der
Armenfälle und KEIN Rückgang (Huonker, S.17).
Systematisch kam es nun zu Kindswegnahmen bei Romas,
Jenischen und "Verwahrlosten", so wie auch in den "USA"
und in Kanada den Ureinwohnern, Primärnationen- und den
Aborigenes-Familien systematisch die Kinder geraubt und
umerzogen wurden [im Sinne des weiss-christlichen
Rassismus, mit militaristischem Drill] (Huonker, S.34).
Zum Teil wurden mit der Kindswegnahme gleichzeitig
die Eltern auch noch entmündigt (Huonker, S.36). Innerhalb
der Familien kam es dadurch zu psychischen Zusammenbrüchen
und zu kompensativem Suchtverhalten, so dass gemäss
"Wissenschaft" eine erneute "Minderwertigkeit" gegeben war
(Huonker, S.34).
[Die "Psychiatrie" produzierte so laufend neue
Patientinnen und Patienten, was den
kriminell-rassistischen Zürcher und anderen
Staatsanwaltschaften mit ihrem Darwinismus im Sinne einer
"emporgehobenen, weissen Rasse" sehr wohl gefiel].
Heimliche Sterilisierungen von Roma und Jenischen -
Sterilisationsgesetz in den ganzen "USA" - Bleuler
definiert die "Schizophrenie"
In de kriminellen Schweinz (Schweiz) wurden Roma und
Jenische oft Opfer heimlicher Sterilisierungen, so dass
diese oft kinderlos blieben, ohne es zu wollen. Zum Teil
erzwangen die Staatsstellen die Sesshaftigkeit durch
Drohung mit Einweisung in die Psychiatrie (Huonker, S.35).
1911 plädierte Hans Wolfgang Maier für ein schweizerisches
Sterilisierungsgesetz für ganz Europa, wie es in den "USA"
bereits bestand. Ihm gelang es, die ganze Zürcher Justiz
von der "Wichtigkeit" der Sterilisierungen zu überzeugen
(Huonker, S.70; Maier, Hans Wolfgang: Aufsatz: "Die
Nordamerikanischen Gesetze gegen die Vererbung von
Verbrechen und Geistesstörung und deren Anwendung").
Eugen Bleuler, 1898-1926 Direktor am Burghölzli,
Universitätsprofessor der Eugenik in Zürich,
definierte 1911 zum ersten Mal die "Schizophrenie"
als Ersatzbegriff für Kraepelins Ausdruck "dementia
praecox" (Huonker, S.101). Bleuler forderte, Schizophrene
dürften nicht heiraten und sollten sterilisiert werden
(Huonker, S.102).
Kindswegnahmen unter Leitung der "Pro Juventute" im
Dienste der "emporgehobenen Menschheit"
1912 trat das neue, Schweizerische Zivilgesetzbuch von
1907 in Kraft, das Heiratsverbote in der ganzen Schweinz
(Schweiz) nach eugenischen Gesichtspunkten zuliess
(Huonker, S.16). Im selben Atemzug erfolgte 1912 die
Gründung der "Pro Juventute" durch die "Gemeinnützige
Gesellschaft", im Sinn einer "Jugendfürsorge", bis 1958
geführt von Ulrich Wille junior, Generalssohn und Major
des Generals Ulrich Wille senior,
Stiftungskommissionspräsident bis 1958. Die Tätigkeiten
hatte den Schwerpunkt der Kindswegnahme für "gefährdete
Kinder" bei
Verbrechertum,
Alkoholismus, Roheit oder
Unfähigkeit der Erzieher (Huonker, S.38). Die
Kindswegnahme wurde als "Gewalt [...] zum Wohle der
Kinder" definiert (Huonker, S.39). Die Kinder erlebten
aber nicht nur die Befreiung aus Missbrauchssituationen.
Sie erlebten auch den Kampf zwischen Behörden und den sich
wehrenden Eltern und Lehrern (Huonker, S.39). Kinder
wurden z.T. als "Idioten" definiert,
Eltern wurden kriminell gestempelt und Kinder aus
der Familie entführt (Huonker, S.40),
Kindsrückgaben
verweigert, so dass Kinder aus Heimen flüchten (Huonker,
S.41). Familien wurden z.T. als
"Apachengesellschaft" eingestuft und ganze Familien
aus Zürich ausgewiesen (Huonker, S.42), oder die
Kindswegnahme wurde wegen schlechter Wohnungsverhältnisse
verfügt und die Mutter deswegen der Unfähigkeit bezichtigt
(Huonker, S.43).
Wenn die geraubten Kinder in "Pflegefamilien" kamen,
wurden sie dort oft auch noch missbraucht.
(siehe Huonker: Roma, Sinti und Jenische in der Schweiz -
ein geschichtlicher Überblick; 28-01-2006;
http://www.thata.ch/vortragromasintijenischelaprairiebern28jan06.pdf)
[Freimaurer-Illuminaten besorgen sich Kinder für ihre
Rituale
Es kann angenommen werden, dass sich die
Freimaurer-Illuminaten auf diese Weise Kinder für ihre
Kinderrituale und Kindsmissbräuche besorgt haben].
Gleichzeitig kommen die Pro-Juventute-Briefmarken ganz
unschuldig daher:
Unschuldig wirkende
Pro Juventute-Briefmarken: Vorläufer 1912 [19]
Bei Tabuthemen wie Homosexualität oder Drogenabhängigkeit
des Kindes koalierten Eltern und Vormundschaft oft gegen
das Kind (Huonker, S.44). Ab 1912 stand der staatlichen
Vormundschaft mit dem in Kraft tretenden ZGB und der neu
gegründeten "Pro Juventute" ein doppeltes Instrument zur
Bildung einer "emporgehobenen Menschheit" zur Verfügung.
Innerhalb Europas hatte der eugenische Rassismus in der
Schweiz eine europäische Spitzenstellung (Huonker,
S.17,70; Walter Kopp: Buch "Gesetzliche
Unfruchtbarmachung", 1934, S.98).
Systematisch suchten die schweizer Behörden die Schweiz
nun nach Kindern von "Vaganten" ab, um die Umerziehung zur
Sesshaftigkeit zu verwirklichen (Huonker, S.79). In den
"USA" wurde mit Indianerkindern ebenso brutal verfahren.
Kindswegnahme galt als "Gebot der Menschenpflicht und
Sozialpolitik" (Huonker, S.80). "Pro Juventute" hatte
enorme finanzielle Mittel zur Verfügung, z.B. durch den
Cadonau-Fond, ein Vermögen, das durch Handel mit
Kolonialprodukten im Sinne des Rassismus zustandegekommen
war (Huonker, S.87). 1914 wurde ein als "abnorm"
taxiertes Kind aus der Schweiz nach Österreich
ausgeschafft, von der Mutter aber wieder in die Schweiz
geschmuggelt. 1916 wurde der 14-Jährige nach einem neuen
"Gutachten" von Eugen Bleuler definitiv ausgeschafft
(Huonker, S.37).
[Der Bub passte nicht in die Bildung einer "emporgehobenen
Menschheit" in der Schweiz...]
1914-1918 während des ersten Weltkriegs liess das deutsche
Kaiserreich tausende von Psychiatriepatienten systematisch
verhungern (Huonker, S.67). Zur selben Zeit war der Vater
des Leiters der "Pro Juventute", Ulrich Wille, General der
schweizer Armee (Bonjour, Edgar: Geschichte der
schweizerischen Neutralität Bd. VII 1970-1975, S.54-55).
Unschuldig wirkende Pro Juventute-Briefmarken 1915, die
keine Kindswegnahmen vermuten lassen... [20]
1915: Die Definition der "Rassenhierarchie" von
August Forel
|
Forel auf einer alten
1000-Franken-Note... [21]
|
x
|
1915 präsentierte der schweizer Eugeniker, Ameisenforscher
und Alkoholgegner August Forel seine neue
"Rassenhierarchie" in der Reihenfolge Kulturrassen,
kulturfähige Rassen und niedere
Rassen, die in "humaner Vormundschaft" der oberen Rassen
leben.
(Huonker, S.59; Forel, August: Die
Vereinigten Staaten der Erde. Ein Kulturprogramm.
Lausanne 1915).
Forel, ein Anhänger der Abneigung gegen Schwarze, benutzte
schon seit Jahren den Begriff "Untermenschen".
(Huonker, S.59; Forel, August:
Malthusianismus oder Eugenik. Vortrag gehalten im
neomalthusianischen Kongress zu Haag (Holland) am
29.Juli 1910. München 1911, S.8)
[Forel wurde auch auf einer 1000-Franken-Note der Schweiz
abgebildet, mit der Begründung, Forel sei auch ein
Forscher auf dem Gebiet der Ameisen gewesen].
Bleulers und Pflügers Vorhaben der "Rassengesundung"
durch Sterilisationen - erste Kinderpsychiatrie
|
Paul
Pflüger, Portrait,
Sterilisierungs-Propagandist, sozialistischer
Stadtrat in Zürich [22] |
1916 appellierte Eugen Bleuler, Leiter des Burghölzli in
der kriminellen Stadt Zureich (Zürich), für die
Sterilisation von "unheilbaren" Verbrechern und "anderen
schweren Psychopathen".
(Huonker, S.125; Bleuler, Eugen:
Lehrbuch der Psychiatrie 1916).
Im Dezember desselben Jahres führte die Schweiz
die "Dezemberaktion" durch, bei der in der ganzen Schweiz
Kindswegnahmen mit Anstaltseinweisungen stattfanden
(Huonker, S.38).
1917 konnte Bleuler dann am Burghölzli eine erste
"Kinderpsychiatrie" einrichten (Huonker, S.37).
[Bis heute fehlt die Elternpsychiatrie].
Im gleichen Jahr forderte der sozialistische Zürcher
Stadtrat
Paul Pflüger
die "Rassengesundung" durch Sterilisierung von Frauen im
Fall von Eheschliessungen von "Verseuchten, Minderwertigen
und Verbrechern".
(Huonker, S.109; Pflüger, Paul: Die
Zusammenhänge des Armenwesens und der Armenpflege mit
Sozialgesetzgebung und Sozialpolitik. In: Erster
Instruktionskurs für Armenpfleger, veranstaltet von der
Armen- und Anstaltenkommission der Schweizerischen
Gemeinnützigen Gesellschaft und der Schweizerischen
Armenpfleger-Konferenz in Zürich vom 8.-11.Oktober 1917.
Zürich 1918, S. 133)
Mer Rassismus ist nun wirklich nicht mehr möglich.
Demgegenüber steht eine weitläufige soziale Tätigkeit z.B.
für den 8-Stunden-Tag oder die Volksbildung etc.
(http://www.sozialarchiv.ch/Ueberuns/Pflueger.html).
Die Einführung des "Armenpflegers" in Zürich ab 1917 -
Spionage und Fürsorge
Ab 1917 konnte ein neuer
Berufsstand namens "Armenpfleger" für die Ämter in der
Schweiz Spionage bei "minderwertigen" Familien betreiben,
z.B. durch "Hausbesuche" oder durch Befragung von Nachbarn
(Huonker, S.17,19). Die Ämter spielten ihre Macht aus,
gaben oft Angaben illegal an den Arbeitgeber weiter und
führten ein "Fürsorgezentralregister" (Huonker, S.20,22).
Die vielen Berichte führten zu einer enormen
Geldverschwendung und eventuell zu Kündigungen und zur
Verarmung, wobei die Berichte meist geheim bleiben
mussten, aber Einfluss auf die Amtspersonen hatten
(Huonker, S.21-23). Im positiven Fall konnte das Kind aus
Missbrauch und Gewalt gerettet werden mit zum Teil sehr
positive Lösungsvarianten (Huonker, S.20,22,28).
Die geschlossene Fürsorge verfügte Zwangseinweisungen
(Huonker, S.30). Dabei kam es z.T. zu bizarren Szene, als
z.B. ein Mann in Militäruniform seine
eingewiesene Frau gegen den Fürsorgebeamten Neururer und
Anstaltsbesitzer Dr.Schwyn aus der Anstalt Littenheid
befreite (Huonker, S.33).
Und da war noch ein weiterer Sektor: Die offene Fürsorge
übernahm Mietschulden und andere Schulden und führte eine
"Volksküche" (Huonker, S.29).
Das
eugenisch-rassistische Zürich 1918-1933
Um 1918 kurz vor seinem
Tod stiftete Julius Klaus sein Vermögen zur
"Rassenverbesserung der Menschheit", ein weiteres
Vermögen, das durch rassistischen Handel mit
Kolonialprodukten zusammengekommen war (Huonker,
S.87). 1919 bezeichnete der Basler Psychiater
Staehelin Zuwanderer als "kranke Erbmasse, durch welche
die alt eingesessene Bevölkerung geschädigt wird."
(Huonker, S.74; Staehelin, John E.:
Die Psychopathen; In: Zurukzoglu, Stavros (Hg.):
Verhütung erbkranken Nachwuchses. Basel 1938, S.156).
In Zürich wurden im selben Jahr der Patientin Marta B.
"abendliche Ausgänge" vorgehalten und die Betroffene für
"geisteskrank" erklärt (Huonker, S.131).
Die rigide Eheverbotspolitik in Zürich ab 1919 -
massive Sterilisierungspolitik
|
Heirat verboten, das heisst damals
auch: Sexverbot [23,24]
|
Ab 1919 begann in Zürich eine rigide Eheverbotspolitik
(Huonker, S.115), mit Diagnosen wie "Eheunfähigkeit":
"Schizophrenie", "Jugendverblödung", "moralischer
Schwachsinn", "Haltlosigkeit", "Idiotie", "Imbezillität"
(Huonker, S.114), Gefahr "idiotischer" Kinder, Gefahr
"verkrüppelter" Kinder, Gefahr "sonst hochgradig
minderwertiger Kinder" (Huonker, S.125),
"psychisch abnorm", "schlechte Erbmasse", oder "hereditäre
[erbliche] Idiotin" (Huonker, S.128). Gleichzeitig
entspann sich ein Gutachtenkrieg um die "Ehefähigkeit".
Entscheidend war die Diagnose. Ziel war die Sicherung
"gesunden" Nachwuchses und die Ausschaltung "kranken"
Nachwuchses. Wünsche der Frauen blieben meist
unberücksichtigt (Huonker, S.112,128). Bei Befund eines
Kriteriums kam es immer zur Sterilisierung oder zum
Eheverbot (Huonker, S.114). Im kranken Kanton Zürich, v.a.
im Burghölzli, definierten die "Ärzte", wer "geisteskrank"
sei und verfügten so die "Eheunfähigkeit" ganz nach ihrem
Geschmack. Schon der Verdacht auf "Geisteskrankheit"
reichte für Eheverbotsverfahren aus. In seltenen Fällen
wurde ein "Mittelweg" beschritten, ein Kind zugelassen,
die Sterilisierung vorgenommen und die Ehe bewilligt
(Huonker, S.113-115). In Zürich mussten die Betroffenen,
die nicht heiraten durften, auch noch die Kosten für das
Eheverbotsverfahren bezahlen (Huonker, S.113).
[Die eugenisch-rassistischen "Psychiater" empfanden sich
währenddessen nie als "krank"...]
Sterilisationen wurden z.T. auch durch "privat
praktizierende Mediziner" ohne jede gesetzliche Grundlage
vollzogen, z.T. auch in der Zürcher Pflegerinnenschule
(Huonker, S.127,128). Von den heimlichen Sterilisierungen
merkten die Krankenkassen nichts (Huonker, S.131).
Oft waren es die Beamten, die den Heiratswilligen bereits
die Ehe ausredeten. Somit entstand bezüglich Eheverbot
eine erhebliche Dunkelziffer. Fürsorgesekretär Ludwig
Wille zitierte die Heiratswilligen zur Verhinderung des
Nachwuchses von Psychiatriepatienten, Entmündigten,
Epileptischen und anderen Zielgruppen der "Eugenik" schon
vor der Eheeinsprache des Stadtrats zu sich ins Büro und
"bearbeitete" diese meist erfolgreich, so dass das
Eheverbot nicht aktenkundig wurde (Huonker, S.116-117).
Vormünder missbrauchten z.T. ihre Macht
und gaben bei den Ämtern z.B. nicht an, dass jemand Briefe
schreiben konnte, so dass der betroffenen Person die
Heirat verwehrt blieb (Huonker, S.121). Das System
systematisierte sich durch Nachahmung in anderen Gemeinden
sowie mit einer "Sperrkarte", mit der ein Eheeinspruch im
Bürgerregister registriert wurde, so dass Heiraten sofort
von Amtes wegen verhindert werden konnten (Huonker,
S.117).
1920 erlaubten in den weiss-rassistisch regierten "USA" 15
"amerikanische" Staaten Sterilisierungen und Kastrationen
an Frauen und Männern, u.a. "zur Beseitigung der erblichen
Anlage zu Geistesstörungen" (Huonker, S.61). In Zürich
fanden 1920 unehelich Schwangere keinen Anwalt, um gegen
die
Sterilisierung anzugehen.
Stattdessen wurden sie in der Psychiatrie interniert und
das Kind zwangsadoptiert (Huonker, S.132). In den 1920er
Jahren appellierte der Psychiater, Literat und Sanitätsrat
von Zürich, Charlot Strasser, an die Erpressung zur
Sterilisation und wetterte gegen Psychoanalyse, aber auch
gegen Euthanasie. Seine Frau war ebenfalls "Psychiaterin"
(Huonker, S.106). Ab 1920 wurde zur Prophylaxe gegen den
Kropf Jod ins Salz gemischt und damit anerkannt, dass
Kropf nicht erblich war (Huonker, S.63). Dagegen wurden
nun in der Kinderpsychiatrie des Burghölzli mehr und mehr
Erbkrankheiten "festgestellt":
-- "moralischer Defekt" bei 75% der eingewiesenen Kinder
-- "Psychopathie"
-- "Oligophrenie" (erblicher Schwachsinn im Kindsalter)
-- "antisoziales Benehmen hauptsächlich als
Milieuwirkung", das bei 33% der Kinder als "erblich"
bedingt definiert wurde (Huonker, S.37).
Auch die Epilepsieklinik in Zürich bekam eine
Kinderpsychiatrie. Diagnose war u.a.: Hebephrenie, eine
Form der "Jugendverblödung" (Huonker, S.38,114).
"Therapeutische Kastrationen": Die Schweiz wird
weltweit "führend" - Sterilisationspflicht bei Taubheit
1920 gründeten die eugenisch-rassistischen Freundeskreise
von Zürich die Klaus-Stiftung. Der Anthropologieprofessor
der Universität Zürich, Otto Schlaginhaufen, definierte
deren Ziel mit "praktischer Rassenhygiene". Finanziert
wurden Reisen, "Forschung" und Publikationen sowie
eugenische "Eheberatungsstellen" (Huonker, S.87-88). Das
Repertoire der Beschreibung der auszurottenden
"Untermenschen" im Zuge des Psychiatrie-Holocaust noch vor
der Hitler-Machtübernahme in Deutschland war inzwischen
sehr reichhaltig und wurde nicht nur von den namhaften
deutschen "Psychiatern" Binding und Hoche verwendet:
"Ballastexistenzen"; "Vernichtung lebensunwerten
Lebens" (Huonker, S.67), "eugenische Indikation"
(Huonker, S.75), "Bevölkerungsentartung" (Huonker, S.76),
"Idiovarianten", "Isolaten", "Entartungsherde",
"unerwünschte Nachkommenschaft" (Huonker, S.110), "erblich
belastete Kinder" (Huonker, S.112), "ererbte üble
Eigenschaften" (Huonker, S.158), "sozial brauchbarer
Mensch", "querulatorischer Charakter" (Huonker, S.160),
"konstitutioneller Psychopath" (Huonker, S.161). Die
Sterilisierungs- und Eugenikerszene war in Zürich z.T.
Stadtrat und "Arzt" in einem wie z.B. der Gynäkologe
Hermann Häberlin, der 1920-1932 gleichzeitig Stadtrat war
(Huonker, S.109). Die Schweiz wurde so auch 1920-1933
weltweit führend für "therapeutische Kastrationen"
(Huonker, S.153) mit "experimentellen Kastrationen" und
Hoden- bzw. Eierstocktransplantationen in Frauen- bzw.
Männerkörper, um weibliche bzw. männliche Energien in die
jeweils anderen Körper auszutauschen (Huonker, S.155).
1920-1934 waren an der Frauenklinik Zürich von 1957
Abtreibungen deren 1395 mit einer Sterilisierung verbunden
(Huonker, S.127). Sterilisationspflicht galt ab den 1920er
Jahren auch für Gehörlose, weil die rassistische
Eugenik-"Wissenschaft" die Züchtung einer "taubstummen
Menschenart" befürchtete. In Finnland galt für Taube ein
Eheverbot (Huonker, S.83).
Deutschland sterilisierte nun ebenso, sogar ohne Justiz.
Dort reichte ab 1921 der Antrag der Vormundschaft und des
Bürgermeisteramts für eine Sterilisierung aus (Huonker,
S.68). Für die kriminelle Schweinz (Schweiz) bestätigte
das Lausanner Bundesgericht im Jahre 1922 das Eheverbot
bei "Schwachsinn" und "Hysterie", da dies erbliche
Krankheiten seien. Der Kanton Waadt kannte dagegen kein
Konkubinatsverbot. Das Bundesgericht stigmatisierte aber
die daraus hervorgehenden Kinder als "unehelich" (Huonker,
S.111).
Appelle für gesamt-eidgenössische Euthanasie -
Sterilisationen ab 1923 auch in Bern - 1925
Verwahrungsgesetz in Zürich
1923 stellte der Berner Stadtarzt und Kantonsrat der
Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei,
Alfred Hauswirth, im
Kantonsrat Bern den Antrag, die Ermordung "Geisteskranker"
(Euthanasie) in der ganzen Schweiz zuzulassen und
"unheilbare Geisteskranke und Idioten" zu töten (Huonker,
S.66), mit dem Argument, dies sei im griechischen Sparta
auch vollzogen worden. Der Tötungsantrag wurde abgelehnt,
ein Sterilisierungsantrag des SP-Vertreters
Hurni aber angenommen
und ab 1923 in Bern die Sterilisationspraxis eingeführt
(Huonker, S.67). 1923, kurz vor Hitlers
Putschversuch, wurde Hitler in der Schweiz
von
Ulrich Wille,
dem Stiftungskommissionspräsidenten der "Pro Juventute",
in Willes Wohnsitz Villa Schönberg empfangen. Wille liess
für Hitlers Putschplan von namhaften Industriellen Spenden
sammeln (Huonker, S.38).
1925 trat im Kanton Zürich das erste Verwahrungsgesetz
über die Versorgung von Jugendlichen, Verwahrlosten und
Gewohnheitstrinkern in Kraft (Huonker, S.164). Im gleichen
Jahr schätzte der Zürcher Psychiater
Hans Wolfgang Maier,
dass 3,5-4,5% der Menschen "geistig nicht vollwertig"
seien.
(Huonker, S.77; Maier, Hans Wolfgang: Über die
Verbreitung und Behandlung der Geisteskranken in der
Schweiz. Beitrag zum 50.Jahresbericht des Zürcher
Hilfsvereins für Geisteskranke. Zürich 1925, S.15).
Sterilisation mit Röntgenstrahlen produziert kranke
Erbsubstanz - Ziel der Ausrottung der Jenischen und Roma
Inzwischen hatten Vormund, Angehörige und "Fachärzte" zur
Durchsetzung von Sterilisationen alle Macht (Huonker,
S.124). Die Sterilisation durch Röntgenstrahlen hatte
dabei katastrophale Folgen wegen des Risikos von Krebs und
der Schädigung der Erbsubstanz, wurde aber weiter
praktiziert (Huonker, S.126). Somit produzierte die
Psychiatrie und Medizin tatsächlich Menschen mit krankem
Erbgut. Im selben Jahr verlangte der inzwischen weltweit
gelesene Hans W.Maier das Kinder- und Eheverbot für
"psychisch Defekte" aus "ethischen Gründen", um "das
Institut der Ehe von psychisch Defekten [...] frei zu
halten".
(Huonker, S.112; Maier, Hans Wolfgang: Zum
gegenwärtigen Stand der Frage der Kastration und
Sterilisation aus psychiatrischer Indikation.
Sonderdruck aus: Zeitschrift für die gesamte Neurologie
und Psychiatrie, Berlin, 1925, Band XCVIII, Heft 1/2,
S.212).
1926-1933 führte der Arzt
Hans Binder im Basler Frauenspital
offiziell 293 Sterilisationen bei Frauen durch (Huonker,
S.108). Der Terror gegen Jenische durch die militärisch
geführte "Pro Juventute" und das "Hilfswerk für die Kinder
der Landstrasse" dauerte von 1926 bis 1973. Das Ziel der
Ausrottung der Jenischen wurde mit dem Begriff "Landplage"
propagiert. Ziel sei die "Auflösung". Den jenischen
Familien wurden von staatlicher Seite Hunderte von Kindern
geraubt (Huonker, S.38). Dasselbe Schicksal erlitten die
Roma (Huonker, S.34).
Kriminelles Zürich: Fürsorgefälle sinken trotz dem
Zürcher Rassistenterror NICHT (!!!)
All die Massnahmen fruchteten nichts. In Zürich war 1927
die Zahl der Fürsorgefälle mit 14% der Bevölkerung so hoch
wie noch nie (Huonker, S.22). Bleuler, immer noch Leiter
des Burghölzli, befürwortete Sterilisierung bei
"zügellosen Mädchen" und "gelegentlich bei Männern".
(Huonker, S.69; Bleuler, Eugen: Die ärztlichen
Anzeigen für frühe Entlassungen. In: Roemer, H./Kolb G./
Faltlhauser V.: Die offene Fürsorge in der Psychiatrie
und ihren Grenzgebieten. Berlin 1927, S.148).
1928: Erstes Sterilisationsgesetz im Kanton Waadt -
Ernst Rüdin wechselt nach Berlin - Heiratsverbot für
Glauser
1928-1945 erfolgten in Winterthur gemäss Arzt Leslaw
Cybulsky 511 Schwangerschaftsabbrüche, davon 379 mit
Sterilisierung (Huonker, S.129). Der Kanton Waadt führte
1928 in Kopie zur weiss-rassistischen "USA" das erste und
einzige schweizerische Sterilisationsgesetz ein (Huonker,
S.71). Der Effekt war aber, dass in Kantonen ohne
Sterilisationsgesetz mehr Sterilisationen durchgeführt
wurden als in der Waadt (Huonker, S.74). In den Kantonen
ohne Sterilisationsgesetz wurde vor allem die Erpressung
zur Sterilisation angewandt, z.B. im Kanton Bern die
Drohung von Entzug der Fürsorge oder der Versetzung
(Huonker, S.75). Der St.Galler "Psychiater", Leiter der
Psychiatrie "Friedmatt" in Basel und dortiger
Universitätsprofessor
Ernst
Rüdin wurde 1928 Direktor der Psychiatrischen
Forschungsanstalt am "Kaiser-Wilhelm-Institut" in Berlin.
Rüdin und sein Schüler
Hans
Luxenburger hielten den Kontakt zur Familie
Bleuler aufrecht (Huonker, S.63-64). In den 1930er Jahren
wurde in Zürich Konkubinatsverbot und Eheverbot z.T. trotz
Sterilisierungen aufrechterhalten (Huonker, S.110).
Der Fall des Schriftstellers
Friedrich Glauser, der seine Geliebte Trix
Gutekunst nicht heiraten durfte, seine "Eheunfähigkeit"
selber unterschreiben musste, dessen Heirat mit Berthe
Bendel in Basel aufgrund eines fehlenden Arierausweises
verzögert wurde und schliesslich am Vorabend der Heirat
mit Berthe Bendel 1938 starb, erregte aber erst in den
1980er Jahren allgemeines Aufsehen (Huonker, S.46-57).
Eugenischer
Rassismus: Täter und Opfer
|
Rassistischer
Haupttäter: Ernst Rüdin ab 1928 in Berlin im
Dienste einer "emporgehobenen Menschheit".Foto
von 1936 [25]
|
Opfer
des Rassismus in der Schweiz: Friedrich
Glauser fehlte in der rassistisch
strukturierten Schweiz der Arierausweis zur
Heirat... [26]
|
[Täter an der Macht haben die Eigenschaft, sich selbst immer
als "gesund" zu definieren...]
Die
rassistisch-eugenische Nazistruktur der Schweiz
1933-1945
CH-Nazitum ab 1930er Jahre: Generelles Heiratsverbot
bei militärischer "Untauglichkeit"
In den 1930er Jahren wurde
die Schweiz vollends zu einem Nazistaat. Die Kantone
Freiburg, Neuenburg und Aargau erstellten neue
"Gesundheitsgesetze" mit Richtlinien zur Sterilisierung
und Kastration (Huonker, S.71).
Hans Wolfgang Maier
definierte, militärisch Untaugliche seien alle
"eheunfähig". In der Folge hatten psychiatrische
Ausmusterungen beim Militär, an denen Hans W. Maier aktiv
beteiligt war, durch die Übermittlung militärischer
Datenreihen auch Eheverbotsverfahren zur Folge (Huonker,
S.77). Die Eheeinsprache des Stadtrats Zürich gegen
Ausgemusterte hatte
lebenslängliche
Folgen (Huonker, S.114).
Kritik am CH-Nazisystem wird hart bestraft - neue
"harte Kuren" - schwere Folgen durch Sterilisationen
In der "Zeitschrift für Gemeinnützigkeit" kamen auch
Kritiker der Eugenik zu Wort (Huonker, S.90). In
Zürich aber wurde Kritik an der Praxis der
Psychiatrie-Behandlung von der Justiz hart bestraft. Arzt
Hägi bekam für
seinen richtigen Hinweis, dass in Dauerbädern durch Sepsis
(allgemeine Blutvergiftung bei Überschwemmung des
Organismus mit Krankheitserregern) Todesfälle vorkamen, 5
Monate Gefängnis, 1000 Franken Busse und Landesverweis.
Eine spätere Dissertation bestätigte aber die Todesfälle
(Huonker, S.165).
Der Machtmissbrauch durch Psychiatrie, Polizei und Justiz
hätte grösser kaum sein können. Angewandt wurden auch die
"
Harten Kuren" wie
Insulinschock, Cardiazolschock, Elektroschock etc.,
letztere erfunden unter dem Mussolini-Regime (Huonker,
S.143). Die "harten Kuren" waren gefürchtet und wurden zum
grossen Teil als Erpressungsmethode angedroht. Bei
Anwendung waren sie meist unwirksam oder verschlimmerten
den Zustand. Weitere, oft wirkungslose, neuere
Schocktherapien waren Malariakur gegen Syphilis (Huonker,
S.142), Sedobrol und Klapperschlangengift gegen
Epilepsie (Huonker, S.151), die Psychochirurgie mit
"Zerstörung von Hirngewebe [...] via Borlöcher" mit 6%
Todesrate (Huonker, S.144) sowie die Verarbeitung
von "Schockträumen" (Huonker, S.145).
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Peter Surava alias
Peter Hirsch. Es müsste mehr solch mutige
Suravas geben! [27]
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Patienten wurden zu "Patientenmaterial" bzw. zu
Versuchskaninchen (Huonker, S.145). In der Folge
rebellierten Patienten gegen Ärzte zum Teil in tätlicher
Weise (Huonker, S.146). Der Widerstand gegen die
Burghölzli-Psychiatrie fand u.a. Ausdruck in der Zeitung
"Die Nation" von
Peter
Surava und im "Schweizerischen Beobachter"
(Huonker, S.168). 1931 bedauerte der Gynäkologe und
Zürcher Stadtrat Häberlin, dass das Volk noch nicht "reif"
für Heiratsverbote sei (Huonker, S.109; Häberlin, Hermann:
Praktische Gesundheitspflege. Zürich 1931, S.35).
Heimliche Sterilisationen mit anschliessender
Kinderlosigkeit lösten bei den Betroffenen z.T. schwere
Depressionen (Huonker, S.150) oder Scheidungen aus
(Huonker, S.152). Die Psychiatrie produzierte ihre eigenen
Patienten... Das Gegenteil passierte 1932, als eine
Aargauer Heimatgemeinde gegen den eugenisch-rassistischen
Zürcher Stadtrat eine Heirat durchsetzte (Huonker, S.117;
Protokoll des Stadtrats Zürich vom 11.9.1942, Nr. 1585).
Ab 1933: Die Ausbreitung der rassistischen
Sterilisierungen in ganz Europa - die Schweiz ist
Vorreiterin
Polen führte 1932 ein Sterilisationsgesetz ein (Huonker,
S.71). 1932-1942 leitete Hans Binder, Leiter der
Psychiatrischen Poliklinik Basel, in Basel eine
eugenisch-rassistische "Eheberatungsstelle" (Huonker,
S.108). 1933 übernahm Hitlers Regime die Eugenik für ganz
Deutschland, in Anlehnung an alle anderen weltweit
bestehenden rassistischen Staatsgesetze und Praktiken.
Mitverfasser der nazistischen
Rassegesetze war der St.Galler Psychiater
und ehemalige Basler Psychiatriedirektor der Friedmatt,
Ernst Rüdin (Huonker,
S.63). Wesentlich waren dabei Zürcher Leitlinien der
Eugenik (Huonker, S.64),
[Das heisst: Im 3.Reich spielte sich im Grossen das ab,
was in Zürich im Kleinen bereits Praxis war. Somit ist es
sehr real, sich imaginär für diese Zeit 1933-1945 ein
Hakenkreuz über dem Burghölzli, der Universität Zürich und
dem Zürcher Stadthaus vorzustellen. Die Dienerschaft am
rassistischen, verbrecherischen, deutschen Nazitum war
offensichtlich].
Ab 1933 hatten die Zivilämter in Zürich auch die Aufgabe,
Scheinehen mit Flüchtlingen aufzudecken (Huonker, S.115).
Die Nazi-Psychiater des 3.Reichs lobten derweil die
Schweiz als Vorreiter der Sterilisierungspraxis in Europa,
so z.B.
Walter Kopp in seinem
Buch "Gesetzliche Unfruchtbarmachung", 1934, S.98
(Huonker, S.70). Im selben Jahr 1934 traf
Ulrich Wille,
Stiftungskommissionspräsident der "Pro Juventute",
Adolf Hitler in
München (Huonker, S.38), wahrscheinlich zu
eugenischen Besprechungen oder zur Planung neuer
Nazi-Jugendheime in der Schweiz, die die schweizer
Bevölkerung bis 1945 erdulden musste. Nun führten 1934
auch Schweden und Norwegen Sterilisationsgesetze ein
(Huonker, S.71). An der Jahresversammlung der
Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft desselben
Jahres kritisierte der Zürcher Pfarrer
Grossman die
eugenische Einteilung in "Normale" und "Abnormale"
(Huonker, S.90), u.a. mit dem Argument, Beethoven hätte
auch einen Trinkervater gehabt und das Vorgehen der Nazis
im 3.Reich sei "in Gesetzesform verkleidete Barbarei".
Dagegen befürwortete Grossmann die Sterilisation von
Vergewaltigern.
(Huonker, S.91; Grossmann,H.: Erstes Votum. In:
Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit,
Jahrgang 73, Zürich 1934, S.426-435)
Dr.Alfred Reist,
der die Sterilisierung der Frau unmittelbar nach der
Geburt praktizierte, appellierte, die "erbgesunde
Bevölkerung" vor "Verseuchung" zu schützen.
(Huonker, S.91; Reist, Alfred: Referat. In:
Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit,
Jahrgang 73, Zürich 1934, S.413).
1934 verlangte das 3.Reich die Heimführung von schweizer
"Krüppeln" in die Schweiz.
Eine
Studie des Rothmund-Beamten der Polizeiabteilung
Ernst Scheim kam zum
Schluss, dass die Sterilisierung den schweizer Staat
billiger käme als die Heimnahme.
(Huonker, S.93; Scheim, Ernst: Notiz zur Frage der
Heimnahme von Schweizern, die in Deutschland
sterilisiert werden sollten).
Eingemeindungen in Zürich - "eugenische Bewegung" in
Zürich - Widerstand "Schweizer Volks-Schutz"
Die Stadt Zürich wurde im selben Jahr 1934 durch
Eingemeindungen der Dörfer Schwammendingen, Oerlikon,
Seebach, Affoltern, Höngg, Altstetten, Albisrieden,
Witikon die grösste Stadt der Schweiz. Die städtische
Fürsorge gab sich den neuen Fürsorgefällen gegenüber
grosszügig, um besser als die einstige dörfliche Fürsorge
dazustehen (Huonker, S.28-29). Währenddessen definierte
das Burghölzli neu "lasterhaften Lebenswandel" als
Krankheit (Huonker, S.45).
Vom 18. bis zum 21.7.1934 hielt die "
Eugenische Bewegung"
in Zürich im Hotel Waldhaus Dolder ihre 11.Versammlung ab.
Die Forel-Schüler
Ernst
Rüdin und
August
Ploetz konnten ihr neues Rassegesetz im 3.Reich
vorzeigen. Kritische Fragen kamen von amerikanischen,
englischen und französischen Delegationen (Huonker, S.88).
Der US-Wissenschaftler
Morris
Steggerda setzte sich gegen eine Klassifizierung
der Rassen ein, indem er forderte, auf Schwarze und Indios
andere Kriterien als bei Weissen anzusetzen. Die deutsche
Delegation liess sich nicht beeindrucken und bekräftigte
das Ziel des "erbgesunden deutschen Volkes" (Huonker,
S.89).
1935 folgten auch Dänemark und Finnland mit
Sterilisationsgesetzen (Huonker, S.71). Der Zürcher
Psychiatriepatient Ferdinand H. flüchtete vor der
schweizer Psychiatrie in die Fremdenlegion (Huonker,
S.45). In der Schweizerischen Zeitschrift für
Gemeinnützigkeit stützte Amtsvormund
Robert Schneider die
These der "Verseuchung der erbgesunden Bevölkerung"
(Huonker, S.92) und forderte auch für den Kanton Zürich
eine Möglichkeit der eugenischen Abtreibung per Gesetz wie
im Kanton Waadt.
(Huonker, S.93; Schweizerische Zeitschrift für
Gemeinnützigkeit, Jahrgang 74, Zürich 1935, S.3-10)
Rudolf Lämmel
veröffentlichte 1936 das Buch "Grundprobleme der
Rassentheorie", worin dieser sich gegen einen "kranken
Nachwuchs" wandte (Huonker, S.90). Im selben Jahr
bestätigte der Zürcher Universitätsprofessor
A.Egger in seinem
Kommentar des Zivilrechts die eugenische Praxis des
"Ehefähigkeitsartikels", indem er feststellte: "Das Gesetz
hat sich damit ein Postulat der Eugenik zu eigen gemacht."
(Huonker, S.111; Egger,A.: Kommentar zum
Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Bd.II: Das
Familienrecht, 2.Auflage, Zürich 1936, S.45).
Die Bevölkerung von Zürich war ob der
Psychiatrie-Praktiken gespalten. 1936 wuchs der Widerstand
weiter an, der in der Gründung der Vereinigung "
Schweizer Volks-Schutz"
gegen die Praxis der Zürcher Fürsorgebehörden seinen
Ausdruck fand. Kritiker der Psychiatrie lebten zu dieser
Zeit immer noch gefährlich, weil damit auch die Praxis der
Stadtverwaltung, der Stadtpolitik und der Justiz
angegriffen wurde.
Emil
Estrich (Name geändert), der Irrenärzte als
"Volksschädlinge" bezeichnete,
wurde
wegen dieser Kritik in die Psychiatrie zwangseingewiesen.
Die Psychiatrie-Diktatur fand damit ihre Vollendung und
schuf sich selbst weiter neue Patienten.
(Huonker, S.165; Kielholz, Arthur: Von den Quellen
der Querulanz. In: Schweizer Archiv für Neurologie und
Psychiatrie, Band XLII, Zürich 1938, S.60).
Eugen Bleuler, der
abgetretene Chef des Burghölzli, ermöglichte 1937 in der
Schweiz die Veröffentlichung des vom deutschen Nazitum
inspirierten Artikels "Eugenische Prophylaxe" in der
6.Auflage seines "Lehrbuchs der Psychiatrie" (Huonker,
S.64). Im selben Jahr forderte der Arzt
Adolf Zolliker mehr
Sterilisierungen unabhängig vom Schwangerschaftsabbruch.
Es gäbe zu viele Abortbegutachtungen, aber zu wenig
Sterilisationsbegutachtungen. Mit mehr Sterilisationen
könne man die vielen Aborte verhindern, so Zolliker.
(Huonker, S.129; Zolliker, Adolf: Die
nervenärztliche Beurteilung der
Schwangerschaftsfähigkeit an der psychiatrischen
Universitäts-Poliklinik Zürich in den Jahren 1933 und
1934 (1500 Fälle). In: Schweizer Archiv für Neurologie
und Psychiatrie, Band XL, Zürich 1937, S. 456).
1937 plädierte in Basel der Arzt
Hans Binder für die
Sterilisierung "Minderwertiger", was ein "Nutzen [...] für
die Allgemeinheit" wäre.
(Huonker, S.108; Binder, Hans: Psychiatrische
Untersuchungen über die Folgen der operativen
Sterilisierung der Frau durch partielle Tubenresektion.
In: Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie.
Zürich 1937, S.10f.).
Im selben Jahr befürworteten 8 Ärzte vom Verband des
Personals öffentlicher Dienste (VPOD) die Abtreibung bei
"höheren Interessen (zum Beispiel eugenische)". Dabei
sollte aber der Arzt, nicht die Frau entscheiden. Frauen,
die eine Abtreibung selbst wünschten, wären leichtsinnig
und gleichgültig und sollten das Kind austragen, dann aber
sterilisiert werden (Huonker, S.125-126).
1938: Schweizer "Geisteskranke" aus Vorarlberg - der
"J"-Stempel ist nur ein Puzzle-Teil der Eugenik-Politik
der Schweiz
1938 nach dem Österreich-Anschluss an das 3.Reich wurden
schweizer "Geisteskranke" aus Vorarlberg in die Schweiz
heimgeführt und entkamen so knapp der Nazi-Euthanasie
(Huonker, S.94). Die Einführung des "J"-Stempels, um die
Einreise neuer jüdischer Flüchtlinge in die Schweiz zu
verhindern, war in diesem Zusammenhang nur eine
Verschärfung der schweizerischen,
psychiatrisch-eugenisch-rassistischen Rechtsnormen in der
Schweiz. Um dieselbe Zeit forderte
Carl Brugger,
Schularzt und Universitätsdozent in Basel, die Einführung
der Vererbungsforschung in der ganzen Schweiz (Huonker,
S.86-87).
1939 lobte der deutsche "Wissenschaftler"
Benno Dukor die
Vorreiterrolle der schweizer Regierung für ganz Europa in
Sachen Verfügung von Eheverboten und Sterilisierungen:
"Mit der Schaffung der Gesetzesbestimmung des Art. 97 ZGB
dürfte die Schweiz vor 27 Jahren fast das erste
europäische Land gewesen sein (nur Bulgarien ist uns
anscheinend in Europa darin vorausgegangen), das ein nicht
nur rein privatrechtlich, sondern auch sozialhygienisch
tendierendes Eheverbot für Geisteskranke einführte, ein
Eheverbot, das [...] nach den Absichten des
schweizerischen Gesetzgebers, insbesondere auch
rassehygienischen Zielen dienen soll."
(Huonker, S.110; Dukor, Benno: Das schweizerische
Eheverbot für Urteilsunfähige und Geisteskranke. Seine
Theorie und Praxis für Ärzte, Juristen und
Fürsorgebeamte. Zürich 1939, S.5).
1939: NS-Lob für Ernst Rüdin - Burghölzli-Direktor
Maier wegen "falschem" Kind entlassen
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Ernst
Rüdin mit Mitarbeiterstab 1938.
Der Rüdin ist der EINZIGE BLONDE (!) [28]
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Der NS-Staat lobte 1939 den St.Galler Rassehygieniker
Ernst Rüdin, ehemals
Friedmatt-Leiter in Basel, u.a. "aufgestiegen" zum Beirat
für Bevölkerungs- und Rassenpolitik beim Reichsministerium
des Innern des 3.Reichs in München. Zu seinem 65.
Geburtstag äusserte die deutsche Seite:
"Herr Professor Rüdin hat [...] der Staatsführung des
Dritten Reiches eine geschlossene Front wissenschaftlicher
und praktischer Facharbeiter zur Verwirklichung des
bevölkerungspolitischen Programms des Nationalsozialismus
zur Verfügung gestellt. [...] So hat die deutsche
Psychiatrie es seinem Weitblick und seiner Tatkraft zu
verdanken, wenn sie im neuen Reich heute den Platz
einnimmt, der ihrer hohen Bedeutung für die Verwirklichung
der Ziele unseres Führers Adolf Hitler entspricht."
(Huonker, S.64; Roemer, H.: Vorwort zur Festschrift
zum 65.Geburtstag von Ernst Rüdin. In: Allgemeine
Zeitschrift für Psychiatrie und ihre Grenzgebiete,
Berlin 1939 (unpaginiert).
Im selben Jahr 1939 musste am Burghölzli der Direktor
Hans Wolfgang Maier
wegen eines unehelichen Kindes mit einer Tochter eines
Bundesrichters seinen Posten abgeben. Die Eugenik-Theorien
von Maier blieben aber weiter Praxis der Psychiatrie
(Huonker, S.165-166). 1939-1954 führte der Kanton Bern
jährlich durchschnittlich 17 Sterilisierungen durch.
(Huonker, S.75; Böckli, Hans Rudolf (Jurist):
Gesetzliche Grundlagen, rechtspolitische und
gesetzgeberische Probleme der Sterilisation von
Geisteskranken insbesondere nach schweizerischem Recht,
1954, S.38).
Das Gespann General Guisan - Ulrich Wille - Forschung
gegen Homosexuelle - Manfred Bleuler
1940-1945 hatten die schweizer Nazis ("Frontisten") in
Zürich Hochkonjunktur. Es war der Höhepunkt der
Eheverbotspolitik (Huonker, S.115).
Ulrich Wille, der Chef
der "Pro Juventute", wurde Oberstkorpskommandant unter
General Guisan
(Huonker, S.38). Der schweizer Nazi-Arzt
Theobald Lang forschte
in jüdischen Flüchtlingslagern mit der Erlaubnis der
schweizerischen Behörden im Hinblick auf die Erblichkeit
der Homosexualität (Huonker, S.96).
General Guisan und Bundesrat
Pilet Golaz 1940 [29]
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Manfred Bleuler, Portrait [31]
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1941 lobte
Manfred
Bleuler, Eugen Bleulers Sohn, in der deutschen
Zeitung "Der Erbarzt" die "Erbprognose" zur Sterilisation
(Huonker, S.65).
Othmar
Freiherr von Verschuer schrieb im selben Jahr
seinen "Leitfaden der Rassenhygiene" (Huonker, S.65).
1941: Gründung der "Schweizerischen Gesellschaft für
Vererbungsforschung" - Flüchtlingsproblematik
In der Schweiz gründete sich 1941 in einer allgemeinen
Nazi-Euphorie eine
Schweizerische
Gesellschaft für Vererbungsforschung (Société
Suisse de Génétique), von der Klaus-Stiftung unterstützt.
Als Kollektivmitglieder waren die Firmen Hoffmann-La
Roche, Geigy, Sandoz, Wander und Nestlé mit von der
Partie. Die Jahresberichte der Gesellschaft hatten
entsprechenden Einfluss (Huonker, S.89). Der deutsche
Flüchtling Franz S. war 1941 auch in der Schweiz von
Sterilisation bedroht. Der Polizeiabteilungsbeamte der
Fremdenpolizei
Simmen
befürchtete sogar eine Flüchtlingswelle in die Schweiz,
wenn Leute, die in Deutschland von Sterilisierung bedroht
waren, in der Schweiz Aufnahme fänden. Der Chef der
Fremdenpolizei
Rothmund
liess Flüchtling Franz S. im Gefängnis von Witzwil
internieren. Zu einer Ausschaffung kam es nicht (Huonker,
S.94-96). Simmen betonte im Zuge des Verfahrens die
Pionierfunktion der Schweiz für Sterilisationen:
"Die Schweiz hat gerade in dieser Bewegung eine
bahnbrechende Rolle gespielt. Sie war das erste Land in
Europa, in dem dieses Problem [die Sterilisierung
"Minderwertiger"] praktische und gesetzliche Form
angenommen hat." (Huonker, S.94)
1942: "Kur" für Einstein-Sohn Eduard - Kommission für
die Erbbiologie des Menschen
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Eduard Einstein,
Psychiatriepatient am Burghölzli, isst ein
Eis [32]
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1942 erfuhr der Einstein-Sohn
Eduard Einstein am Burghölzli eine
Insulinkur, die nichts nützte (Huonker, S.148). 1943
vollzog das 3.Reich im Namen der Vererbungslehre die
Euthanasie und
Massenmord
an Kranken und Behinderten (Huonker, S.64). In der Schweiz
gründete sich im selben Jahr die "
Kommission für die
Erbbiologie des Menschen",
eine
Splittergruppe der Schweizerischen Gesellschaft für
Vererbungsforschung, präsidiert vom neuen
Burghölzli-Leiter Manfred Bleuler. Mitglieder waren v.a.
Mediziner (Huonker, S.62,89).
1943: Taubheit soll nicht mehr erblich sein - Ulrich
Wille wieder in Berlin
1943 präsentierte
Marianne
Ulrich ihre Untersuchung, wonach Gehörlosigkeit
nicht vererbbar sei.
(Huonker, S.83; Die Taubstummenehe und ihre
praktische Auswirkung. Eine Erhebung bei 50 taubstummen
Ehepaaren im Kanton Zürich. Diplomarbeit an der sozialen
Frauenschule. Zürich 1943, Seite 3).
Im selben Jahr war Ulrich Wille wieder auf "Besuch" in
Berlin bei hohen Nazi-Funktionären und Nazi-Verwandten
(Huonker, S.38).
1944: Manfred Bleulers Erblichkeiten - Carl Brugger
fordert eine "erbhygienische Bevölkerungspolitik"
1944 definierte
Manfred Bleuler ca. 4-5%
der schweizer Bevölkerung als eheunfähig (Huonker, S.118).
Und nun kommt eine Geschichte eines betroffenen Zigeuners
der Sinti: Der Sinto (Plural Sinti)
Anton Reinhardt
flüchtete vor der Sterilisierung im 3.Reich in die
Schweiz, indem er durch den Rhein schwamm. In der Schweiz
wurde er "nur" inhaftiert (Huonker, S.96). Die
"Schweizerische Gesellschaft für Vererbungsforschung"
(Société Suisse de Génétique)
veranstaltete
einen "Fortbildungskurs" mit dem Thema "Genetik für Ärzte
und Biologen", in
Zusammenarbeit mit der
medizinischen Fakultät der Universität Zürich, der
Ärztegesellschaft Zürich und der Hygiene-Kommission der
Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft
. Dabei
kamen die Röntgenschäden, Zwillingsforschung (Huonker,
S.89), Ohrkrankheiten und die Vererbbarkeit von
Augenleiden zur Sprache. Der Basler Universitätsdozent der
Rassenhygiene,
Carl
Brugger, forderte am "Fortbildungskurs" eine
"erbhygienische
Bevölkerungspolitik". Manfred Bleuler präsentierte in
derselben Veranstaltung "psychiatrische Erbprognosen"
betreffend "Schizophrenie", Epilepsie und Depressivität
(Huonker, S.90).
These 1944: Epilepsie soll nicht mehr erblich sein
1944 beobachtete der Direktor der Epilepsieklinik Zürich,
Friedrich Braun,
dass sich
während
Schwangerschaften epileptische Anfälle häuften. Er stellte
fest, dass Epilepsie nicht erblich sei, sondern dass eine
Hirnverletzung angenommen werden musste. Braun
qualifizierte 20% der Kinder von Epileptischen als
"geistig minderwertig" bzw. diese hätten "ungünstiges
Erbgut".
(Huonker, S.85-86; Medizinischer Bericht. In:
58.Bericht der Schweizerischen Anstalt für Epileptische
in Zürich, Zürich 1944, S. 18-26).
Sein Bericht änderte aber nichts an der eugenischen
Orientierung bei Epileptikern bis in die 1960er Jahre
(Huonker, S.86). Und nun kommt ein weiterer Chef, und nun
sieht man, was die CH-Militaristen mit ihm machten:
Sanitätsrat und Kastrationsgutachter für Männer
Charlot Strasser wurde
1944 wegen Duldung des Hamsterns von
rationierungspflichtigen Lebensmitteln in diversen
Anstalten degradiert. Strasser verlor seine Funktion als
Anstaltseinweiser und Begutachter, blieb aber im
kantonalen Sanitätsrat (Huonker, S.167). Am 19.4.1944
erhielt der St.Galler Rassistenphilosoph
Ernst Rüdin für die
"Verdienste" in der "Erbpflege"
zum
70.Geburtstag einen Nazi-Orden, überreicht von
Reichsgesundheitsführer
Leonardo
Conti: "Adlerschild des deutschen Reiches" mit
der Inschrift "Dem Bahnbrecher der menschlichen Erbpflege"
(Huonker, S.64).
[Es fehlen die Todeslisten der kriminellen Psychiatrie
Nun fehlt da eine Todesliste, wie viele Leute wegen diesem
Ernst Rüdin umgebracht worden sind, das müssten so um die
100.000 Personen gewesen sein. Ausserdem sind da noch die
indirekten Opfer durch die Universitätslesungen und die
Wirkung seiner Bücher und Schriften, das dürften so um die
2 oder 3 Millionen Tote sein. Dieselben Todeslisten fehlen
für alle anderen Psychiater weltweit. Und dies ist der
verschwiegene HOLOCAUST IN DER PSYCHIATRIE, DER BIS HEUTE
(2018) IN DEN WELTWEITEN SCHULBÜCHERN FEHLT].
Im selben Jahr wurde in Zürich die Kinderpsychiatrie vom
Burghölzli nach Männedorf verlegt (Huonker, S.37). Und nun
kann man sehen, wie der Einstein-Sohn gefoltert wurde:
1944-1950 erfuhr der Einstein-Sohn
Eduard Einstein
Elektroschocks gegen Schizophrenie, die aber nichts
nützten. Seiner Mutter
Mileva
Einstein wurde eine "schizophrene Heredität"
[Erblichkeit] zugeschrieben (Huonker, S.147-148). Und mit
dem Sinto Anton Reinhardt verfuhr die Schweinz (Schweiz)
folgendermassen: Im September 1944 wurde der Sinto
Anton Reinhardt ans
3.Reich ausgeliefert, wo ihm weiter die Sterilisierung
drohte. Noch am Ostersamstag des Jahres 1945, kurz vor
Kriegsende, wurde er von der SS erschossen (Huonker,
S.95-96).
[Das heisst: Noch kurz vor Kriegsende erfüllte die SS die
"Volkshygiene" und tötete immer noch Leute. Mit jeder
Tötung sammelten sie dabei ihre Karrierepunkte - auf diese
Weise funktioniert die Polizei noch bis heute (2018) in
vielen anderen Staaten].
Ernst Rüdin, schweizer NS-Rassist mit NS-Orden,
Profil 1944 [33]
|
Mileva und Albert Einstein, Portraits. Mileva
soll erbliche Schizophrenie besitzen? [34]
|
Albert
Einstein, zu diesem Zeitpunkt in "Amerika" am
Atombombenbau, fährt Velo [35]
|
[Die Rassisten erkannten nicht, dass sie selber schizophren
sind, und dass die Intelligenz vom Denken und nicht vom
Töten kommt...]
Das nazistische
Zürich 1945-1970: Die Sterilisierungen und Eheverbote
gehen weiter!
Nach dem Kriegsende in
Europa im Mai 1945 setzte in Deutschland die
Entnazifizierung ein [mit den Verbrechen durch die
Alliierten, die da Konzentrationslager gegen Deutsche
einrichteten, und die politisch provozierte Hungersnöte
provozierten. Das Ganze kostete Millionen Deutsche das
Leben, die den Krieg überlebt hatten. Vor allem die
"Amerikaner" fühlten sich gut dabei mit ihren Massenmorden
im besetzten Deutschland. Davon bekam man in der Schweinz
(Schweiz) aber nichts mit, ausser interne Dokumente im
Roten Kreuz].
In der Schweiz begnügte man sich, die deutschen
NSDAP-Mitglieder auszuweisen, die Nazi-Heime zu
schliessen, und die schweinzer (schweizer) Oberschicht
freute sich darüber, die Kriegsprofit auf die hohe Kante
zu legen [womit die "Goldküste" bei Zürich gegründet
wurde].
Die Elite Europas und in der Schweiz änderte ihre
Einstellung zur Vererbungslehre und zu den Sterilisationen
aber kaum.
Die
gesellschaftlichen Deformationen blieben dabei
katastrophal. Im Sommer 1945 wurde der St.Galler
Rassehygieniker
Ernst Rüdin, der ein wesentlicher
Vertreter der Euthanasie im 3.Reich gewesen war,
ausgebürgert (Huonker, S.96). In Deutschland
rechtfertigten die führenden Ex-Nazis die
Krankenexperimente mit der Praxis in den "USA". In Zürich
gründete sich gleichzeitig der "psychiatrische Dienst der
Stadt Zürich" unter Leitung des neuen Stadtarztes
Hans Oskar Pfister
(Huonker, S.167). Die schweizer Krankenkassen setzten ein
erstes anti-eugenisches Signal, indem sie ab 1945 die
Kostenübernahme der Sterilisation bei Drohung des
Eheverbots verweigerten (Huonker, S.130). Dies hatte aber
zur Folge, dass die Betroffenen die Sterilisation nun auch
noch selbst bezahlen mussten, wenn diese heiraten wollten.
Ludwig Wille
schlug die Sterilisation als "Pflichtleistung" vor
(Huonker, S.130-131), und in der Schweiz galt
Homosexualität weiter als
"psychisch
relevante Geistesstörung", ohne jede gesetzliche
Grundlage. Die Kastration wurde jeweils mit Drohung der
"Dauerinternierung" erzwungen (Huonker, S.155-156). Und
der kriminelle Nazi-Bundesrat fuhr nun seine Racheaktionen
gegen den Widerstand: Der Widerständler gegen die
Burghölzli-Psychiatrie,
Surava,
wurde vom nazi-orientierten Bundesrat
von Steiger
inhaftiert, schikaniert und so mundtot gemacht (Huonker,
S.168). [bzw. Surava konnte unter seinem Namen nicht mehr
publizieren und musste Pseudonyme verwenden].
In der Schweiz änderte sich von 1945 bis 1970 NICHTS
(!!!), sondern die rassistischen Eugeniker-Ärzte machten
in der Schweiz 1945-1970 weiter mit Sterilisierungen
Karriere, wie wenn es keine Menschenrechtserklärung
gegeben hätte (Huonker, S.96,99). [Die Schweiz
unterschrieb die Menschenrechte auch erst 1968!]. An der
Nazi-Psychiatrie wurde nichts geändert (Huonker, S.168).
Die Nazi-Forschung über Eugenik galt in der Schweiz als
Grundlage für weitere Sterilisierungspraxis
(Huonker, S.100) zur Verhütung "erbkranken Nachwuchses",
mit Unterstützung der "
Julius-Klaus-Stiftung"
und ihres Präsidenten auf Lebenszeit,
Schlaginhaufen. Die
Eugeniker
Zurukzoglu
und
Hanhart
wurden Universitätsprofessoren (Huonker, S.96). Die
"eugenischen Zwecke" waren
weiter
zu verfolgen, so der Prof. der Universität Bern,
Jakob Wyrsch, in
seinem Buch "Gerichtliche Psychiatrie" von 1946. Ebenso
wirkten Schriften von Luxenburger, Zurukzoglu und Brugger
(Huonker, S.97).
Besonders aktiv blieb
Ernst Hanhart, der an der
Universität Zürich Professor wurde, die "Erbbiologie" von
Gehörlosen und von "Mongoloiden" erforschte und noch bis
1972 "eugenische Beratungen" betrieb. Seine Studenten
unterstützten die Sterilisierungs-Praxis bis 1972 und
untersuchten z.T. Dörfer nach verdächtigen "Sippen"
(Huonker, S.99). Die führenden "Psychiater" bekamen auch
eine führende Rolle bei der "medizinischen Begutachtung",
z.B. Eugen und Manfred Bleuler und Hans
W. Maier in Zürich sowie der frei praktizierende
"Psychiater" Charlot Strasser, der sich gegen den
Schwangerschaftsabbruch wandte, dafür oft
Sterilisationsdiagnosen bei Frauen durchführte (Huonker,
S.105,107).
Sterilisation wurde international als "rein ärztliche
Angelegenheit" betrachtet (Huonker, S.97) und die "Pro
Juventute" betrieb weiter die Unterbindung der Vermehrung
von "Vaganten" durch Kindswegnahmen (Huonker, S.82). Auch
in den "USA", in Skandinavien und in der BRD wurden weiter
Sterilisierungen vorgenommen. In der BRD führend waren die
"Erbbiologen"
Othmar
Freiherr von Verschuer und
Friedrich Stumpfl. Die
"Erbgesundheitsgerichte" waren abgeschafft, die Praxis der
Sterilisierung lief aber weiter (Huonker, S.97), in
den "USA" gegen Ureinwohner bis 1985 (Huonker, S.65).
1946 starb der militärisch-rassistische Zürcher
Fürsorgesekretärs
Ludwig
Wille (Huonker, S.130). Die Eheeinsprachefälle
übernahm der Sekretär der Präsidialabteilung
Dionys Gurny. Gurny
setzte auf Kunstförderung, betrieb die Eheverhinderung nur
in geringerem Masse weiter. Zürich hielt als einzige
schweizer Stadt bis 1970 an einer "eugenischen"
Eheverbotspraxis fest (Huonker, S.117). Dabei unterstützte
sogar das Bundesgericht den Zürcher Eheverbotsterror, und
die Kosten hatten die Betroffenen zu tragen (!) (Huonker,
S.122).
Ziel: "Ausrottung" der Schizophrenie -
Gutachten-Praxis zur Sterilisation und Kastration
Hier sind die Details, wie diese Spinner-Oberschicht der
Schweinz (Schweiz) nach dem Zweiten Weltkrieg mit all dem
Kriegsprofit weiterhin die Bevölkerung terrorisierte:
1947 behauptete der Direktor der Psychiatrie-Klinik
Rheinau,
Hans Binder,
dass Schizophrenie erblich sei. Nachwuchs gelte es zu
unterbinden, weil die Schizophrenie sonst nicht
ausgerottet werden könne. Auch die von Schizophrenie
Geheilten sollten noch sterilisiert werden.
(Huonker, S. 108; Binder, Hans: Die
Schizophrenie in fürsorgerischer Hinsicht. In:
Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit,
86.Jahrgang, Heft 8, August 1947, S.197-198).
An der psychiatrischen Poliklinik Zürich behauptete Arzt
Alfred Glaus weiter
die Erblichkeit des "leichten schizophrenen
Defektzustands" (Huonker, S.123). Manfred Bleuler empfahl
zur Heilung von Schizophrenie weiterhin stark die
Leukotomie (Gehirnoperation) (Huonker, S.152).
Ab 1947 wurden die eugenisch-rassistischen Gutachten von
Hans Binder wegweisend und fanden in
der ganzen Schweiz Nachahmung
(Huonker, S.109). 1947 verfügte die Zürcher
Gesundheitsdirektion,
dass Patienten
keine Arbeit für Beamtete verrichten dürften (Huonker,
S.139). 1948 empfahl der Zürcher Sanitätsrat Charlot
Strasser weiterhin die Röntgenkastration bei Frauen. Von
Abtreibungen mittels Röntgenstrahlen riet er jedoch ab.
(Huonker, S.126; Charlot: Der Arzt
und das keimende Leben. Schwarzenburg 1948, S.97).
Die manchmal tödlichen Röntgenkastrationen wurden im
Kanton Zürich noch bis 1968 praktiziert (Huonker,
S.126) und somit Todschlag willentlich in Kauf
genommen. Der Widerstand gegen die menschenverachtend
rassistisch-eugenische Psychiatrie- und Justizpraxis im
Kanton Zürich nahm nun literarische Formen an (Huonker,
S.168).
Aufdeckung der kriminellen Zustände in der
Psychiatrie Rheinau - Jenische bis 1973 verfolgt
1948 schilderte
Agnes
Roth die Folter in der Psychiatrie Rheinau wie
Anbinden, Isolation, Briefzensur, Androhung einer
schwarzen Spritze, die fünfstündiges Erbrechen bewirkt und
Schläge.
(Huonker, S.168; Roth, Agnes: Ich klage an. Wahre
Berichte und Selbsterlebnisse aus Irrenhäusern.
Selbstverlag, Zürich o.J. (1948), S.47, 60-61).
Ebensolches berichtet auf der Psychiatrie Rheinau der
Bericht von Paul S. (Huonker, S.169; Lebensgeschichte von
Paul S., S.7). Die 1948 ausgearbeitete und verabschiedete
Genozidkonvention der UNO schützte die Jenischen in der
Schweiz nicht. Die Jenischen wurden bis 1973 verfolgt. Es
handelte sich um offiziell geduldeten Völkermord (Huonker,
S.39).
Zürich 1950er bis 1960er Jahre: Jagd auf Scheinehen -
über Abtreibung sollen weiterhin die Männer entscheiden
- neue "Medikamente" für die Psychiatrie -
Wachstumsphase bis 1973 und Rückgang der Armut
In den 1950er und 1960er Jahren hatte Zürichs Verwaltung,
Fremdenpolizei und Justiz eine neue Beschäftigung
gefunden. Sie untersuchten die Ehen zwischen Gastarbeitern
und Gastarbeiterinnen aus Italien und schweizer
BürgerInnen auf Scheinehe (Huonker, S.117).
[Das ist eine absolut kriminelle Sexspionage, aber in der
Schweinz (Schweiz) ist jede Kriminalität erlaubt, wenn sie
von der Oberschicht ausgeführt wird].
Ab den 1950er Jahren wurde die Diskussion immer lauter, ob
die Frau um ihre Abtreibung allein entscheiden könnte. Die
männlich-patriarchale Eugenik dagegen wollte die Frauen
weiter unter Zwang stellen, die Kinder auszutragen, um
dann die Macht zu haben, die Frau zu sterilisieren
(Huonker, S.98).
Zur selben Zeit [im Zuge der Kriegsentwicklungen in Korea
und Vietnam] erfanden die Chemiegiganten die Neuroleptika,
Lithium und Antidepressiva [zuerst im Dienste der Kriege
und dann auch] im Dienste der Psychiatrie (Huonker,
S.144). Im Zuge des Kriegsprofits und des Kalten Krieges
blieb die Schweiz der Tresorstaat aller Grossmächte.
Infolgedessen verschwand die "Bittere Armut", unterstützt
durch neue Sozialversicherungen, den Ausbau des
Stipendienwesens und die
Hochkonjunktur
bis 1973. Dagegen breitete sich neues Elend in den
Fremdarbeiterbaracken aus (Huonker, S.169).
[Die Staaten Afrikas und Asiens werden unabhängig, die
Industrie bleibt aber in den Händen der Weissen. So
finanziert sich das Wirtschaftswachstum. Die
Kulturzerstörung in Afrika und Asien durch die
"Entwicklungshilfe" wird nicht beachtet].
1950: Menschenrechte ausser Frankreich und Schweiz -
Abtreibung bei "minderwertigem Baby" - Eduard Einstein
verwarlost? - Böckli fordert ein Sterilisationsgesetz
zum Art. 97 ZGB
1950 unterschrieben alle Mitglieder des Europarats ausser
Frankreich die Europäische Menschenrechtskonvention
(EMRK). Die Schweiz unterschrieb nicht, u.a. wegen dem
darin festgelegten Frauenstimmrecht [das die kriminellen
Schweinzer den Frauen auf nationaler Ebene bis 1970
verweigerten] (Huonker, S.164; dtv-Lexikon 1990, Bd.12,
S.47). Die Diskriminierung der schweizer Frauen sollte
eidgenössisch erst 1970 ein Ende finden (Huonker, S.98).
1953 befürwortete die rassistisch-eugenische Ärztin
Paulette Brupbacher
die Abtreibung bei "Minderwertigen", weil dies "geistig
unbrauchbare, lebensuntaugliche Elemente" seien, die "der
Gemeinschaft" nicht "zugemutet" werden könnten.
(Huonker, S.98; Paulette Brupbacher: Meine
Patientinnen. Zürich 1953, S.232)
Im selben Jahr wurde
Eduard
Einstein Verwahrlosung vorgeworfen. Er "streiche
ums Haus" und könne "durch sein Landstreicheraussehen
Besucher verscheuchen." (Huonker, S.148; Eintrag ins
Patientendossier Nr.27445 im März 1957).
Der eugenisch-rassistische Zürcher Jurist
Hans-Rudolf Böckli
forderte 1954 in seiner Dissertation ein
gesamtschweizerisches Sterilisationsgesetz, weil der Art.
97 ZGB (über die "Ehefähigkeit") nicht genug Spielraum
bot. Die Mehrheit der schweizer Ärzte wollten aber kein
Gesetz, um die Diskussion in der Öffentlichkeit "nicht
anzufachen" (Huonker, S.97). Böckli forderte in seiner
Dissertation auch eine Meldepflicht für
"Geisteskranke".
(Huonker, S.117; Böckli, Hans Rudolf: Gesetzliche
Grundlagen, rechtspolitische und gesetzgeberische
Probleme der Sterilisation von Geisteskranken
insbesondere nach schweizerischem Recht. Winterthur
1954, S.30).
Elektroschocks gegen Schwule in England
Auch in England wurde z.B. die Definition, dass Schwule
"Kranke" seien, in den 1950er Jahren weiter zum Vorwand
benutzt, diese in Gefängnissen mit Elektroschocks zu
"behandeln" und ihnen das weibliche Hormon Östrogen zu
verabreichen. Das britische Innenministerium finanzierte
die Experimente mit dem Ziel, "den Ursachen von "sexueller
Abnormität" auf die Spur zu kommen". Wer länger als 8
Sekunden ein Männerbild betrachtete, wurde mit
Elektroschock gefoltert. Die Abschlussberichte der
Versuche behaupteten, dass über 50% der "Versuchspersonen
von der Behandlung profitiert hätten und in Zukunft
wahrscheinlich weniger homosexuelle Aktivitäten entfalten
würden".
(Elektroschocks an Schwulen in
britischen Gefängnissen; In: Neue Zürcher Zeitung NZZ
29./30.11.1997, S.20)
1960er Jahre: Letzte Ehrung für eugenische
Rassisten in Zürich - Hippies - Mord durch
Röntgensterilisation bis 1968
Erst 1958 gab der Militär Ulrich Wille die Führung
der "Pro Juventute" ab (Huonker, S.38). 1960 fanden im
Kanton Zürich immer noch sexuelle Observierungen statt
(Huonker, S.26). Das Konkubinatsverbot war in den 1960er
Jahren im Kanton Zürich jedoch bereits nicht mehr
durchsetzbar (Huonker, S.110). Die Polizei in Zürich fand
dennoch immer noch Beschäftigung mit Razzien gegen die
Homo-Szene am 1./2.Juli 1960, 15.9.1960 und 6./7.12. 1963
(Huonker, S.155).
Schweizweit begann nun aber eine kritische
Auseinandersetzung um die kriminelle, mordende
Psychiatrie, die von den Juristen nicht mehr verfolgt
werden konnte (Huonker, S.170). Die Ewiggestrigen wie der
schweizer Prof.
Alfred
Glaus propagierten 1962 weiter die Sterilisation
der Mutter direkt nach der Geburt (Huonker, S.98), und
noch 1964 wurde der Eugeniker, Rassist und Leiter der
Psychiatrie Rheinau,
Hans
Binder, Ehrendoktor der Universität Zürich
(Huonker, S.109). Erst 1966 verwarf Burghölzli-Leiter
Manfred Bleuler die
Gehirnoperation bei Schizophrenie (Huonker, S.152).
1968 galt in den weiss-rassistisch regierten "USA" die
Homosexualität immer noch als Krankheit (Huonker,
S.155). Erst in diesem Jahr unterzeichnete die
schweizer Regierung (Bundesrat) die Europäische
Menschenrechtskonvention (Huonker, S.164). Im Zuge der
Rebellion gegen den Vietnamkrieg entstanden gleichzeitig
neue rebellische Bevölkerungsgruppen, die überhaupt nicht
in das Bild der Eugeniker passten: Hippies, Halbstarke,
Rocker und Drogensüchtige (Huonker, S.169). Eine letzte
Röntgenbehandlung zur Sterilisation im Kantonsspital
Winterthur 1968 kostete eine 14-jährige jenische
Jugendliche das Leben. Es war staatlich sanktionierter,
rassistisch motivierter Todschlag (Huonker, S.126).
Zürich: Erst in den 1970er Jahren Abwendung vom
eugenischen Rassismus - Aufhebung der Konkubinatsverbote
- neue Therapieformen - Entkriminalisierung der
Homosexualität 1974
Erst 1970 kam es bei der schweizer Psychiatrie zu einer
grundlegenden Abwendung der Nazi-Rassismusforschung. Die
Mauern um die Klinik Burghölzli in Zürich wurden
abgerissen, die Gitter aus den Fenstern entfernt und die
Briefzensur abgeschafft (Huonker, S.136). Der
weiss-rassistisch amerikafreundliche Stadtpräsident von
Zürich,
Sigmund Widmer,
konnte am 26.2.1970 eine Heiratseinsprache gegen den
Stadtrat nicht mehr durchsetzen (Huonker, S.124). Die
Schweizerische Gesellschaft für Vererbungsforschung
(Société Suisse de Génétique) löste sich 1970 auf
(Huonker, S.89).
Das Konkubinatsverbot wurde im selben Jahr 1970 im Kanton
Zürich aufgehoben (Huonker, S.111), blieb aber in
vielen konservativen Kantonen der Schweinz (Schweiz)
weiter bestehen [der Terorrismus der Justiz gegen das
einfache Zusammenleben ging bis in die 1990er Jahre, der
letzte Kanton war der stockkatholischen Kanton Obwalden].
Der Umschwung weg von Sterilisierungen und Zwangsmethoden
dauerte insgesamt bis in die 1980er Jahre (Huonker,
S.170). Als neue Therapien kamen Ergotherapie,
Maltherapie, Einzel- und Gruppengesprächstherapie zum Zug
(Huonker, S.144).
Erst 1974 wurde die Homosexualität von der schweizer
Regierung von der Liste der "psychisch relevanten
Geistesstörungen" gestrichen (Huonker, S.155).
[In der Praxis sah es aber anders aus: Homosexuelle hatten
bis in die 1990er Jahre unter massiven Diskriminierungen
zu leiden, bei der Wohnungsuche, bei der Stellensuche
etc.].
Versuch der Vertuschung des Rassismus in der
Ärzte-Medizin - fürsorgerischer Freiheitsentzug bis
1980er Jahre - Sterilisationen in den "USA" gegen
Indianer-Frauen bis 1985
Der Rassismus der Ärzte-Medizin sollte ausserdem weiter
vertuscht werden. 1979 erschien eine bewusst zensierte
Gesamtausgabe der Werke des Eugenik-Rassisten Hans Binder
(1899-1989), Leiter der psychiatrischen Poliklinik Basel
1932-1942, Dir. der Psychi Rheinau 1942-1964 und Gründer
der psychiatrischen Poliklinik Winterthur 1945 (Huonker,
S.107-108).
Bis 1981 war im Kanton Zürich der fürsorgerische
Freiheitsentzug (FFE) eine willkürlich durchsetzbare
Terrormassnahme. Erst zu diesem Zeitpunkt trat eine
Neuregelung in Kraft (Huonker, S.164) mit der Möglichkeit,
Rekurs einzulegen (Huonker, S.175). Zur Sterilisation
verfügte der Bundesrat erst 1981 eidgenössische
Richtlinien (Huonker, S.71). Die rassistisch regierte
"USA" unter Reagan hörte mit ihren Sterilisationen und
ihrem Völkermord an Indianer-Völkern erst 1985 auf
(Huonker, S.60).
Wegsterben der Rassisten OHNE JEDE BESTRAFUNG -
Versuch der Rehabilitation der Psychiatrie-Opfer -
Klaus-Stiftung "forscht" im Gen-Bereich - Österreich
sterilisiert immer noch (Stand 2002)
Die Neuorientierung der Psychiatrie konnte sich
durchsetzen, und die alten Rassisten-Eugeniker, die eine
"bessere Gesellschaft" im Sinne der Nazis schaffen
wollten, starben langsam weg. Deren Tätigkeit kam in den
1990er Jahren mehr und mehr ans Licht und forderte
politische Bewältigung.
z.B.:
-- Huonker, S.142; Hell, Daniel: "Klinische Psychiatrie
- Woher? - Wohin? In: Psychiatrie im Aufbruch.
Festschrift 100 Jahre Universitäts-Klinik für
Psychiatrie Innsbruck. Innsbruck 1993, S.53-62
-- Huonker, S.130; Keller, Christoph: Der
Schädelvermesser. Otto Schlaginhaufen - Anthropologe und
Rassenhygieniker. Eine biographische Reportage. Zürich
1995, S.157
[1990er Jahre: Anerkennung von Schwulen und Lesben
Erst in den 1990er Jahren setzte sich in der Schweiz die
Anerkennung von Schwulen und Lesben endgültig durch. Erst
jetzt wurde das Thema auch von den Medien enttabuisiert
und die Allgemeinheit schien erst jetzt zu erkennen, dass
Lesben und Schwule die Sexualität der Bisexuellen
nicht angreifen
wollten. Der zuerst in "Amerika" etablierte Christopher
Street Day der Lesben und Schwulen spielte dabei eine
nicht unwesentliche Rolle. Die Statistik stellte bei
Schwulen und Lesben z.T. sogar eine positivere
Lebensführung als bei den Bisexuellen fest. Die
rassistisch Zurückgebliebenen argumentierten, die
Bevölkerung würde aussterben, wenn es zu viele Lesben und
Schwule gäbe. Diese ewigen Rassisten kommen von der
kriminellen Volkspartei SVP mit ihrem Blocherli, die auch
den kriminellen Geheimdienst NDB führen, wo weiterhin
Sexspionage und Rufmorde gegen Ausländer betrieben
werden...].
Lesben: Öffentlicher Kuss wird
gesellschaftsfähig [40] |
Schwule: Öffentlicher Kuss wird
gesellschaftsfähig [41] |
1999 wurde in der schweizer Regierung der Vorschlag der
Parlamentarierin
Margrith
von Felten diskutiert, den
|
Margrith von Felten,
Portrait, setzte sich für die Rehabilitation
der Psychiatrieopfer ein [44]
|
Psychiatrieopfern bei erzwungenen Operationen eine
Entschädigung zuzugestehen (Huonker, S.172), wobei aber
die meisten Opfer bereits verstorben waren. Innerhalb der
Forschung über die schweizer Psychiatrie bleibt
komischerweise das Dossier über den Einstein-Sohn Eduard
unauffindbar (Huonker, S.149).
Währenddessen forscht die Klaus-Stiftung weiter im
Gen-Sektor und im Bereich der Gen-Vererbung (Huonker,
S.88). Noch schrecklicher nimmt sich scheinbar der
bleibende Ärzterassismus in anderen europäischen Ländern
aus. In Österreich finden heimliche Sterilisationen bis in
die Gegenwart statt [Stand 2002], speziell auch bei sehr
jungen, geistig behinderten Mädchen... (Huonker,
S.131)
[Ab Ende 1990er Jahre: Heirat von Schwulen und Lesben
Schwule und Lesben können inzwischen in manchen Staaten
heiraten und Kinder adoptieren. Vorreiter ist Dänemark.
Die Mehrheit der immer amerikafreundlichen Regierung der
Schweiz verweigert jedoch diesen Schritt für die Schweiz
(Stand 2006). Die Welt wird aber sicher nicht wegen
schwulen und lesbischen Heiraten zerstört, sondern durch
die Kapitalisten (vor allem die "USA") und die Helfer
(u.a. die schweizer Regierung), die die Welt immer noch
wie ein Ausbeutungsobjekt behandeln].
Hochzeit von Lesben [42] |
Hochzeit von Schwulen [43] |
Schlusswort: Wo ist die Eltern-Psychiatrie?
Kriegstreiber in die Psychiatrie! - wo stand die Kirche?
Hier ist eine Hölle: Die Kinder werden Opfer
unmenschlicher, kapitalistischer Lebensbedingungen,
entwickeln ein eigenartiges Verhalten und werden dann
"krank" geschrieben und Versuchskaninchen von "Therapien".
Wir müssen die Erwachsenen therapieren, die unmenschliche
Bedingungen für Kinder und deren Eltern schaffen, und
nicht die Kinder therapieren, die Opfer der rassistischen
und geldsüchtigen Erwachsenen sind.
Wir müssen die Kriegstreiber krank schreiben und in die
Psychiatrie schicken, nicht die Opfer von Kriegen.
Es wäre zu hoffen, dass die Menschheit die Hölle der
eugenisch-rassistischen Psychiatrie bald endgültig
überwunden haben wird.
Bemerkenswert ist, dass die Kirche keine Gegenkraft zur
rassistischen Eugenik entwickelte, so dass nicht nur
Hitler sich jeweils auf die Kirche berufen konnte, um
gegen Andersgläubige, "Ungläubige" und gegen andere
Hautfarben zu hetzen. Die Verbindung zwischen
rassistischer Eugenik und Kirche harrt der detaillierten
Aufarbeitung bis heute.
Michael Palomino, 2006
=====
Meldungen
5.1.2012: "USA" und Zwangssterilisationen - ganz
normal bis 1981: <Zwangssterilisation in den USA: Die
verdrängte Schande>
aus: Spiegel online; 5.1.2012;
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,806709,00.html
<Von Marc Pitzke, New York
Mehr als 60.000 Amerikaner
wurden im 20. Jahrhundert auf Geheiß des Staates
zwangssterilisiert. Die Nazis nahmen sich das
schreckliche Eugenik-Programm zum Vorbild, das erst 1981
endgültig auslief. Jetzt erhalten die Opfer
Wiedergutmachung. Vielleicht.
[Vergewaltigt und als
"Strafe" zwangssterilisiert - das ist weisse
"US"-Logik - Sterilisation während der Geburt]
Fast 44 Jahre ist es her, doch Elaine Riddick kommen
immer noch die Tränen. "Man hat mich verleumdet", sagt
sie und tupft sich mit einem Taschentuch die Augen
trocken. "Man hat mich verspottet." Ihre Stimme bebt:
"Sie haben mich aufgeschnitten wie eine Sau!" Ihr Sohn
Tony, der neben ihr steht, streicht ihr tröstend über
den Rücken.
Die Szene, als körniges Video aufgezeichnet, die Dialoge
protokolliert, offenbart ein schreckliches Kapitel der
US-Geschichte - und eines, das bislang kaum erforscht
worden ist. Elaine Riddick ist darin ein Angelpunkt.
Riddick, heute 57 Jahre alt, war 14, als es geschah.
Die Schwarze wuchs ohne Eltern auf, in Winfall, einem
bettelarmen Dorf in North Carolina. Erst kam sie ins
Waisenhaus, dann zur mittellosen Großmutter. Kurz darauf
vergewaltigte sie ein älterer Bekannter. Riddick wurde
schwanger, doch das Sozialamt hatte wenig Mitgefühl: Es
erklärte Riddick für "minderbemittelt" und "promisk" und
verhängte eine damals übliche Strafmaßnahme:
Zwangssterilisation.
Die Großmutter, eine Analphabethin, unterschrieb die
Einverständniserklärung mit "X". Der dramatische
Eingriff erfolgte 1968 - während des Kaiserschnitts, mit
dem Riddick ihr erstes und einziges Baby zur Welt
brachte.
[Alle, die nicht ins
System passen, werden "geisteskrank" erklärt und
sterilisiert - Eugenik-Gesetze in 32
"US"-Bundesstaaten - Entschädigungen]
Riddick war kein Einzelfall. Mehr als 60.000
Amerikaner wurden zwischen 1907 und 1981
zwangssterilisiert. Die Begründung der
Behörden: Sie seien geisteskrank, gemeingefährlich, der
Fortpflanzung unwürdig. Zum Höhepunkt der sogenannten
Eugenik-Bewegung gab es Sterilisierungsgesetze in 32
US-Bundesstaaten.
Nur sieben Staaten haben sich seither förmlich bei den
Opfern entschuldigt. Doch jetzt sollen die Überlebenden
endlich eine Wiedergutmachung erhalten. North Carolina
geht, als bisher einziger Staat, noch einen Schritt
weiter: Man erwägt, die gut 3000 noch lebenden
Betroffenen zu entschädigen.
"Mehr bieten als nur eine verbale Entschuldigung"
"Wir wollen Wege finden, endlich Gerechtigkeit zu
schaffen", sagt Charmaine Fuller Cooper, die Vorsitzende
einer von North Carolinas Gouverneurin Bev Perdue
eingesetzten Stiftung für Sterilisierungsopfer, im
Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. "Wir wollen mehr bieten als
nur eine verbale Entschuldigung." Doch die
Herausforderung sei enorm: "Dies hat sich als ein sehr
schwieriges Unterfangen entpuppt."
Bis zum 1. Februar soll eine Untersuchungskommission
klären, wie verfahren werden soll. Dazu hielt sie unter
anderem eine Anhörung ab, bei der Opfer wie Elaine
Riddick zu Wort kamen. "Ich muss öffentlich machen, was
der Staat North Carolina mir angetan hat!", rief Riddick
da. Ihr Sohn Tony nannte das Sterilisierungsprogramm
"vorsätzlichen Mord" und "nichts anderes als Genozid".
Im bevölkerungsarmen Südstaat North Carolina, in dem
weniger Menschen leben als im Großraum New York City, fielen von
1929 bis 1974 rund 7600 Personen unter das
Sterilisierungsprogramm. Andere Staaten, etwa Kalifornien und Virginia,
ließen mehr Betroffene sterilisieren, doch nirgends
waren die Vorschriften so rigide wie in North Carolina.
Sozialarbeiter entschieden auf eigene Faust, wer unters
Messer kam. Leiten ließen sie sich dabei von
rassistischen Vorurteilen und meist fehlerhaften
Intelligenztests.
Fast die Hälfte der Sterilisierten in North Carolina
waren Angehörige von Minderheiten, die meisten
waren Afroamerikaner. 85 Prozent waren Frauen und
Mädchen, das jüngste Opfer war erst zehn. Mehr als zwei
Drittel der Sterilisierungen erfolgten in den
Nachkriegsjahren.
[Eugenik behauptet,
soziale Probleme wie Armut und Kriminalität seien
erblich]
Die Ideologie stammte aus dem 19. Jahrhundert.
US-Wissenschaftler behaupteten, soziale Probleme wie
Armut und Kriminalität seien
vererblich: Die "anglo-amerikanische Rasse" müsse davor
geschützt werden. Eltern mit "guten Genen" wurden
ermutigt, Kinder zu zeugen, "Minderwertige" dagegen
daran gehindert - Behinderte, Alkoholiker,
Prostituierte, Obdachlose, Straffällige.
1907 erließ Indiana das erste Sterilisierungsgesetz.
Bald folgten Dutzende US-Staaten. Harry Laughlin, der
langjährige Chef-Eugeniker der USA, propagierte die
Eingriffe auch als Waffe gegen "moralisch und
intellektuell minderwertige" Immigranten aus Europa, die
angeblich den US-Genpool vergifteten. Es gab sogar
Wettbewerbe, um die Zucht "reiner" Familien zu fördern
("Better Baby Contests").
US-Vorgehen als Grundlage der Nürnberger
Rassengesetze - [die NSDAP kopiert "US"-Gesetze]
Da horchten selbst die Nazis in Deutschland auf: Die
amerikanischen Sterilisierungsprogramme beeinflussten
sogar die Nürnberger Rassengesetze. Die Universität
Heidelberg verlieh Laughlin 1936 den Ehrendoktor.
[Die korrupte
"US"-Justiz kommt meist ungeschoren davon, es sei
alles "verjährt"]
Die letzte US-Zwangssterilisation fand 1981 statt.
Einige Opfer klagten später vor Gericht. Die meisten
unterlagen wegen Verjährung, andere bekamen läppische
Summen. Erst 2002 entschuldigte sich der Bundesstaat
North Carolina bei den Opfern. Viele arme Familien waren
zur Sterilisierung ihrer Kinder gezwungen worden - mit
der Drohung, ihnen werde sonst die Sozialhilfe
gestrichen.
[Erpressung des
Sozialamts im Jahre 1965: Sozialhilfe nur gegen
Sterilisation]
Etwa die heute 65-jährige Nial Ramirez, die 1965 mit 18
sterilisiert wurde. Sozialarbeiter hatten sie unter
Druck gesetzt: "Sie drohten mir, dass meine Brüder und
Schwestern auf der Straße landen würden", berichtete sie
bei der Anhörung der Untersuchungskommission. "Entweder
ich unterzeichnete, oder Mamas Scheck würde
einkassiert." Ramirez war 1973 das erste Opfer, das den
Staat verklagte. Sie bekam in einem Vergleich 7000
Dollar - von dem Arzt.
[Wiedergutmachung beim
"Holocaust" von North Carolina]
"Dies ist North Carolinas Holocaust",
sagte
Australia Clay, deren Mutter Margaret Check
zwangsterilisiert worden war. "North Carolina, wir
bedanken uns für die Entschuldigung. Aber das ist nicht
genug. Wir bedanken uns für die 20.000 Dollar. Das ist
nicht genug."
Dabei nimmt der lange als hinterwäldlerisch verrufene
Staat heute eine Führungsrolle im Kampf um die
Wiedergutmachung ein, unter Direktive der seit 2009
amtierenden demokratischen Gouverneurin Bev Perdue. "Wir
wollen anderen Staaten zeigen, dass das falsch,
grauenhaft, ungeheuerlich war", sagt die voriges Jahr
berufene Stiftungschefin Cooper, eine erfahrene
Bürgerrechtsaktivistin. "Und dass so etwas nie wieder
geschehen darf."
Die Aufarbeitung ist eine Sisyphusarbeit. Die Stiftung
durchforstet alte Akten des Eugenics Board, des 1974
geschlossenen Sterilisierungsamts, auf der Suche nach
noch lebenden Betroffenen. Deren Zahl schätzt Cooper auf
3000, doch erst 68 konnten bisher identifiziert werden.
"Das reißt alte Wunden auf" - [die Kontaktaufnahme
zu den Opfern ist oft schwierig - sie verstecken sich
zum Teil immer noch]
Viele wollten das Trauma auch nicht erneut durchleben,
sagt Cooper. Die Akten enthielten oft schmerzliche
Details über Behinderungen, Krankheiten, Elend, Armut,
Missbrauch, Inzest.
"Das reißt alte Wunden auf." Manche Opfer legten bei
einem Anruf einfach wieder auf. Andere flüsterten nur,
weil selbst engste Angehörige noch nichts von ihrer
Sterilisierung wussten.
Die "schwierigste Frage" (Cooper) sei die der
Wiedergutmachung. "Was bin ich wert?", fragt Riddick.
"Die Kinder, die ich nicht haben konnte - was sind die
wert?" Geld kann ein Leben nicht aufwiegen, sagt Cooper.
Auch müsse der Staat seine geschrumpften Ressourcen
beachten: Über die nächsten zwei Jahre droht North
Carolina ein Haushaltsloch von 4,4 Milliarden Dollar.
Eine Wiedergutmachung von 20.000 Dollar pro Opfer - der
derzeit diskutierte Betrag - entspräche bei 3000
Überlebenden 60 Millionen Dollar. Deshalb erwägt die
Stiftung auch andere Optionen, etwa freien Zugang zu
Gesundheits-, Renten- und Sozialleistungen.
Das Stigma bleibt. Viele Menschen in North Carolina,
berichtet Cooper, weigerten sich weiter, über die
Sterilisierungen zu reden - aus Angst, dann als
"promisk" oder als "Kinderschänder" zu gelten. Andere
sähen die Sterilisierungen bis heute als einen "Dienst
an der Allgemeinheit" an.
"Ich verstecke mich immer noch", sagt Elaine Riddick.
"Es hat dazu geführt, dass ich mich selbst nicht leiden
kann. Und ich glaube nicht, dass ich mich jemals wieder
leiden kann.">