aus:
-- Patricia Garfield: Frauen träumen anders. Über
die Wechselwirkung zwischen Körper und Traum. Ein Führer
durch die weibliche Traumwelt; orig.: Women's Bodies,
Women's Dreams 1988; Deutsche Ausgabe: Scherz-Verlag 1989
-- Ingrid Olbricht: Die Brust. Organ und Symbol
weiblicher Identität; Kreuz-Verlag 1985, Rohwolt-Verlag
(rororo) 1989
Die Macht der Mutter und der
Missbrauch der Macht am Kind
Die Macht der Frau erstreckt sich in alten Kulturen nicht
nur über das Aufziehen der Kinder, sondern die Frauen
bestellen dort heute noch die Felder und herrschen über
die ganze Familie, bis hin zur Macht, die Nahrung zu
vergiften (Olbricht, S.134). Ursprünglich war im
Matriarchat die Macht der Mutter so weit ausgebaut, dass
in der Familienpolitik die Mutterlinie galt, weil die
Mutter des Kindes jeweils unbestritten war, der Vater aber
verschieden sein konnte (Olbricht, S.183).
Psychischer Kindsmissbrauch durch die Mutter liegt dann
vor,
-- wenn die Mutter ih Selbstwertgefühl und ihre
Lebensberechtigung aus der Existenz eines eigenen Kindes
bezieht (Olbricht, S.121)
-- wenn die Mutter das Kind als einen Besitz betrachtet
(Olbricht, S.121)
-- wenn die Mutter im Kind die Verwirklichung ihrer
eigenen Träume sieht und das Kind auch so manipuliert,
dass das Kind dann die Träume der Mutter verwirklicht
(Garfield, S.215).
[Dasselbe gilt für den Vater, wenn er seine Verwirklichung
in den Kindern sieht].
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung solcher
Kindheitsmanipulationen].
Es ist insofern eine Kunst, die Kinder angemessen und
richtig zu nähren (S.158),
[mit realer Muttermilch, seelischer Muttermilch und
geistiger Muttermilch].
Seelischer Kindsmissbrauch der Mutter: Die
Schuldzuweisung für Nachteile durch das Stillen
Das Stillen kann für die Mutter selbst Abhängigkeiten und
Einengungen bedeuten, die die Mutter dann dem Kind
anlastet (Olbricht, S.122).
[Damit geschieht ein erster Bruch im
Mutter-Kind-Verhältnis].
Seelischer Kindsmissbrauch der Terror-Mutter: Die
Schuldzuweisung für Nachteile durch eine Scheidung
[Eine weitere Art der Schuldzuweisung an die Kinder ist
der Umstand, wenn eine geschiedene Mutter denkt, dass das
Leben ohne Kinder "besser" gehen würde.
Die Kinder ahnen nichts von diesen Gedankengängen, müssen
aber feststellen, dass die Mutter keine Mutterliebe hat,
sondern Hartherzigkeit bis zur seelischen und physischen
Aggression. Wenn solche mütterliche Schuldzuweisungen
nicht therapeutisch verarbeitet werden, zerstört die
Mutter mit ihren unausgesprochenen Schuldzuweisungen auf
die Dauer die Mutter-Kind-Beziehung, statt dass die Mutter
die Lernprozesse vollzieht, die das Leben einem stellt.
Ganz schlimm wird die Situation für Kinder, wenn dann noch
Schwierigkeiten von aussen an die Familie herantreten, wie
Wechsel in eine andere Sprachregion, Auftreten von
Behinderungen beim Kind, Einfluss von doktrinhaften
Gruppen auf die Familie. Die Kinder, die "im Weg" sind,
schaden dann noch der Reputation der Terror-Mutter, meint
die Terror-Mutter].
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung einer solchen
Kindheitsmanipulation].
Seelischer Kindsmissbrauch der Terror-Mutter: Die
Überbeschützung des Kindes bringt Neurosen
Olbricht:
"Der Schutz einer Mutter ist natürlich und lebenswichtig,
solange ein Kind hilflos darauf angewiesen ist. Er wird
schädlich und verhindert die Entwicklung zum
eigenständigen erwachsenen Menschen, wenn die Mutter daran
festhält, obwohl das Kind jetzt selbst in der Lage wäre,
zunehmend einen Teil der Verantwortung für sich selbst zu
übernehmen. So wird eine neurotische, bindende,
besitzergreifende Mutter ein neurotisches, gebundenes,
abhängiges Kind haben, auch wenn dies den Jahren nach
längst erwachsen geworden ist. Mutterliebe ist nichts
Rührendes, Liebliches, wie uns Romane, Geschichtlein und
Bilder glauben machen wollen. Sie ist etwas Mächtiges,
Urtümliches, Elementares, von ungeheurer Macht. Die
Verwässerung durch Christentum und kulturelle Strömungen
ist nur ein Versuch, uns dies vergessen zu lassen."
(S.171)
Seelischer Kindsmissbrauch der Terror-Mutter: Kinder
sollen keine Entscheidungen treffen müssen, deren Folgen
sie nicht übersehen können
Dem Kind eine Freiheit zu erlauben ist eine geistig
gewährte "Nahrung". Wenn Eltern die Kinder aber
Entscheidungen treffen lassen, deren Folgen der kindliche
Verstand noch gar nicht abschätzen kann, dann liegt eine
indirekte Gewalt vor. Die Kinder bekommen
Scheinfreiheiten, die für das Kind gefährlich werden
können. Die Scheinfreiheit ist ein Betrug, und das
Eltern-Kind-Verhältnis kann erheblichen Schaden
nehmen, wenn die Eltern sich nicht korrigieren. Es ist
insofern eine Kunst, die Kinder angemessen und richtig zu
nähren (S.158).
Seelischer Kindsmissbrauch der Terror-Mutter: Die
Besitzneurose der Mutter am Kind
In der ersten Phase kann schon das Stillen Ausdruck einer
narzisstischen Beziehung werden, ohne Glück für das Kind,
sondern in Abhängigkeit und Einengung (Olbricht, S.122).
Die Situation einer Besitzneurose entspricht dem Märchen
Hänsel und Gretel, wo die Hexe den Hänsel als Mannersatz
im Käfig nährt, um ihn zu braten, weil sie ihn "zum
Fressen" gern hat (S.157). Die Besitzneurose am Kind
äussert sich dadurch, dass das Kind so werden soll, wie
die Mutter ist (Olbricht, S.147), oder dass das Kind eine
Tätigkeit ausüben muss, die der Mutter früher unerfüllt
geblieben ist (Kompensation). Das Kind soll das Manko der
Mutter kompensieren (Garfield, S.215).
Wenn solche Terror-Mütter mit Besitzneurose [und mit
genauen Plänen für das Kind im Kopf] stillen, meinen sie,
die Brust sei "eine Fortsetzung der Nabelschnur." Die
Terror-Mütter missbrauchen die Brüste und ihre Macht, um
eine Kopie von sich heranzuziehen (Olbricht, S.147).
[Eventuell planen die Mütter schon die Heirat für das
Kind, bevor es geboren ist].
Die Kinder "haben die Funktion einer Ich-Ergänzung ihrer
Mutter, sie werden zum Lebenszweck und zum Beweis der
Existenzberechtigung ihrer Mutter. Solche Kinder können
dann durch den Terror der Mutter selber "keine seelischen
Grenzen entwickeln" und "bleiben gleichsam ein Teil ihrer
Mutter, wie sie es vor der Geburt waren." Die
Durchtrennung der Nabelschnur hat, seelisch gesehen, nie
stattgefunden." (Olbricht, S.147)
Die Besitzneurose stört oder verhindert beim Kind das
seelische Wachstum, denn das Kind wird dabei dermassen
kontrolliert, dass es keine eigene Persönlichkeit
entwickeln kann und nicht eigenständig werden darf
(Olbricht, S.121). Ein solcher Besitzanspruch erstickt die
Identität des Kindes und ist ein Akt weiblicher Aggression
(Olbricht, S.134). Das Kind entwickelt Hemmungen und eine
körperlich schwächere Entwicklung als normal (Olbricht,
S.122).
Die Fähigkeit zur Ich-Ausbildung wird vergiftet (Olbricht,
S.122). Das Kind erlebt keine erste Partnerschaft zu den
Eltern, und folglich kann das Kind auch in seinen eigenen
Beziehungen keine partnerschaftlichen Beziehungen
realisieren, sondern es führt [ab der Pubertät oder
eventuell erst ab dem Auszug aus der Familie] die
besitzhafte Beziehung an Dritten aus, so wie die Mutter
die besitzhafte Beziehung am Kind verbrochen hat
(Olbricht, S.122).
Solche terrorisierten Kinder "können sich [seelisch] nicht
lösen. Sie bleiben in der Beziehung zur Mutter seelisch
gefangen" (S.147). Die Ablösung und Befreiung sind sehr
schwer zu realisieren, denn solche terrorisierten Kinder
haben keine Persönlichkeitsentwicklung (S.157)
[bzw. sie müssen als Erwachsene die Persönlichkeit
nachentwickeln].
Solche terrorisierten Kinder sind nicht frei für
erwachsene Formen von Beziehung und Partnerschaft. Wenn
solche Kinder Partnerschaften eingehen, können sie keine
seelischen Grenzen setzen. Sie empfinden eine
grenzenlose seelische Dauervereinigung ohne Grenzen, die
mit ihrer Distanzlosigkeit nach einiger Zeit zur Hölle
werden kann (S.147).
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung einer solchen
Kindheitsmanipulation].
[Ein Kind einer solchen besitzergreifenden Mutter, das die
psychische Situation nicht bemerkt, setzt dann eventuell
auch falsche Prioritäten und verehrt die Mutter mehr als
den Freund oder die Freundin etc. Wenn das erwachsene Kind
die Manipulation bemerkt, bedauert es ein Leben lang den
Verlust der Jugend, die von der Mutter manipuliert war.
Die Ablösung kommt dann meist nur durch einen Ortswechsel
zustande, in manchen Fällen nur durch die Ermordung der
besitzergreifenden, psychisch-kriminellen Mutter. Das
Gesetz ahndet das Vorkommnis einer besitzergreifenden
Mutter bis heute nicht, sondern schickt die Opfer in
Therapie, die Täterin nicht...]
Seelischer Kindsmissbrauch der Mutter: Die kompensative
Berufsmanipulation: Die Tochter soll das erreichen, was
die Mutter nicht erreichen konnte
"Die Mutter, die als Tänzerin keine Karriere machte,
drängt ihre Tochter vielleicht in frühem Alter zu
übermässig strengem Balletttraining, weniger wegen
Interesse und Eignung des Kindes als zur stellvertretenden
Befriedigung der Eltern. Die Mutter hofft, ihre Tochter
werde an ihrer Stelle etwas leisten und etwas vom Glanz
des Ruhmes werde dann auch auf sie fallen. Bei solchen
Müttern können Träume, beispielsweise über herausragende
tänzerische Fähigkeiten ihrer Tochter, den Wunsch
ausdrücken, selbst gelobt oder geschätzt zu werden."
(Garfield, S.215)
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung einer solchen
Kindheitsmanipulation].
Seelischer Kindsmissbrauch der Mutter: Der Sohn soll
einmal "besser" als der Ehemann oder besser als der
Vater werden
"Die Mutter, die mit ihrem Mann oder ihrem Vater
unzufrieden ist, kann enorme Energie darauf verwenden,
ihren Sohn in eine Karriere zu drängen, die ihm nicht
liegt, die sie aber als prestigeträchtig [für sich
selber!] ansieht. Träume vom Sohn als grossem Führer oder
als spirituelle Gestalt können den Bedürfnissen der Mutter
entspringen. Das Kind wird möglicherweise zum
Stellvertreter der Eltern, zur Kompensation vergangener
Misserfolge, und es trägt die Hoffnungen auf zukünftige
Berühmtheit." (Garfield, S.215)
[Das Gesetz kennt bis heute keine Bestrafung einer solchen
Kindheitsmanipulation].
Die Unmöglichkeit einer Ablösung
Bei Besitzneurose oder unterschwelligen Schuldzuweisung
kann sich keine Bindungsfähigkeit und kein
Selbstbewusstsein beim Kind entwickeln, die aber beide
Voraussetzung für eine erfolgreiche Ablösung von den
Eltern darstellen (Olbricht, S.122).