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Sexualität fehlt bei gelähmten Personen (Spastikern)

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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Ein Bericht:

Gemäss Zeugenaussagen ist die Sexualität bei gelähmten Personen ein riesiges Problem, weil niemand diese Personen ernst nimmt, und weil eine lückenlose Überwachung besteht.

Kinder, die so aufwachsen, getrauen sich dann nicht, sich zu wehren, sondern wissen gar nicht, dass sie ein Recht aus Sexualität haben.

Es wäre also nützlich, auch gelähmte Kinder aufzuklären, was sie machen dürfen und was nicht.

Im Heim ist die Sexualität ein derartiges Tabu, dass die Gelähmten oft daran geisteskrank werden. Ausserhalb des Heims im Familienkreis ist es dann wieder kein Tabu mehr.

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n-tv online,
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Deutschland 6.3.2012: Potenzmittel für Behinderte werden in Deutschland nicht kassenpflichtig - Grundrecht auf Erektion gibt es nicht

aus: n-tv online: Auch nicht für Behinderte: Erektion ist kein Grundrecht; 6.3.2012;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Erektion-ist-kein-Grundrecht-article5687026.html

<Es gibt kein Viagra auf Kassenkosten - auch nicht für Behinderte. Das stellt nun das Bundessozialgericht klar. Der Kläger, der an Multipler Sklerose leidet, berief sich auf den Grundgesetzartikel 3, demzufolge niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Auch behinderte Männer haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung für Potenzmittel durch ihre gesetzlichen Krankenkassen. Der vom Gesetzgeber gewollte Leistungsausschluss für Mittel wie Cialis oder Viagra diskriminiert Behinderte nicht, wie das Bundessozialgericht (BSG) entschied. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung liege demnach nicht vor. (Az: B 1 KR 10/11)

Damit scheiterte die Klage eines 1961 geborenen Mannes, der an unheilbarer Multiplen Sklerose leidet. Weil die Nervenerkrankung bei ihm unter anderem zu Erektionsproblemen führt, kaufte er das Potenzmittel Cialis auf eigene Rechnung und beantragte im Januar 2007 bei seiner Krankenkasse die Übernahme der Kosten.

Die Kasse verwies jedoch auf die Gesundheitsreform von Anfang 2004. Seitdem sind all jene Arzneimittel aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen, bei welchen die "Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht". Dazu zählen Medikamente zur Behandlung der erektilen Dysfunktion wie Cialis, Levitra, Viagra, Apomorphin und andere.

Höchstmaß an Gesundheit nicht erreicht

Der Kläger argumentierte, dass seine unheilbare Krankheit eine Behinderung sei. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes dürfe niemand "wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Zudem fordert die "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung" die Einhaltung des Rechtes von Behinderten "auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung". Ihnen stünden deshalb Leistungen zu, "durch die weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen".

Das BSG folgte dieser Begründung nicht. Die Ausschlussregelung der Kostenerstattung für Potenzmittel gelte für alle Männer gleichermaßen. Der Gesetzgeber verletze seinen Gestaltungsspielraum jedenfalls nicht, wenn er angesichts der beschränkten Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung solche Leistungen ausschließt, die in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen.

Schon 2005 hatte das BSG auf ähnliche Klagen entschieden, dass der gesetzlich angeordnete Ausschluss von Medikamenten zur Stärkung der Manneskraft nicht gegen die in Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte "freie Entfaltung der Persönlichkeit" verstößt.

Quelle: n-tv.de, AFP>

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