17.5.2020: Die Mossad-Regierung
Merkel ist von Bill Gates und Melinda Gates DIREKT
GESTEUERT - durch eine "Absichtserklärung" vom Feb.
2017 - Link
17.5.2020: Die Mossad-Regierung in der Schweiz ist von
Bill Gates und Melinda Gates DIREKT GESTEUERT - durch
eine "Absichtserklärung" vom 22.1.2014 - Link
14.12.2020: Das Center for Disease Control (CDC) in
den "USA" erfindet eine neue Mortalitätskategorie:
Lungenentzündung+Grippe+Covid heisst nun einfach alles
"Covid" - es erfolgt KEINE Unterscheidung mehr im
Totenschein! - Link
Me56 - Link
Uncut
14.12.2020: Die Krankenschwester
Tiffany Dover in Tennessee lebt
zurückgezogen von der
Öffentlichkeit: Sie hat ihre
Ohnmachts-Krankheit nicht angegeben:
Link
Der Leitfaden von Mengele-Spahn mit Rechtsbruch für
die Gen-Impfung (21.12.2020): pdf
(1Seite)
Das Musterschreiben eines Anwalts gegen Impfung
(Deutschland / 4R) (23.12.2020): pdf
(2Seiten)
Viren werden GESTREUT. Grippewellen gibt
es erst seit dem 16.Jh. (Wikipedia: Influenza).
Pockenviren wurden auch GESTREUT. Täter:
Jesuitenlabore+Illuminaten.
Die Verbreitung geht heute mit Flugzeugen. Die
Corona-Variante B117 begann in England+Südafrika
gleichzeitig - GESTREUT! Michael Palomino, 31.12.2020
Wie nennt man die
Corona19-Politik? - ÜBERBEHÜTUNG - Regierungen ab
in die Psychiatrie! (Michael Palomino, 31.1.2021)
Das
Immunsystem kann man unterstützen mit
Zitrusfrüchten (Vit.C), mit
Knoblauch+Zwiebeln+Ingwer (natürl.
Antibiotika)+alles Vollkorn
(Mineralien), sowie Olivenöl+Nüsse. Pommes Frites (Frittenöl
belastet) und weisser Reis+Weissmehl (ohne
Mineralien) und Limos mit Zitronensäure
(korrisiv) wurden bisher nicht verboten,
echt fahrlässig. Michael Palomino,
18.3.2020
Video: Natronwasser+Apfelessig heilt gewisse Sachen
(2.12.2020) (5'12'') --
Grafik Corona19-Todesrate
innerhalb anderer tödlichen Krankheiten - Lockdown
ist da absolut ÜBERFLÜSSIG [2]
Liste der Heilmethoden gegen
Corona19 (medizinische Lebensmittel, Weihrauch,
Plasma, falsche Heilmittel, nie impfen, Orte der
Ansteckungen etc. - Liste
Link)
-- Beste Prävention oder Heilmittel gegen eine
Grippe ist medizinische
Ernährung+Blutgruppenernährung+früh
schlafengehen+Natron mit Apfelessig (Link)
-- Vorerkrankungen heilen meist mit Natron weg (Merkblatt
Natron)
Flyer: Naturmedizin gegen Corona19 [1] - Flyer: Naturmedizin
gegen Corona19, A4-Blatt zum Ausschneiden und Verteilen [2]
Proteste in Deutschland an:
christian.drosten@charite.de (Virologe am Spital Charité in
Berlin - er hat KEINE Medizin studiert und hat noch NIE
geheilt - er verbreitet einfach Theorien und Fantasien)
wieler@rki.de (Chef des kr. RKI in Berlin, er ist TIERarzt -
er hat KEINE Humanmedizin studiert)
karl.lauterbach@bundestag.de (er hat Medizin studiert, ist
aber immer voller Panikattacken und übertreibt alles, er ist
ein Sicherheitsrisiko)
angela.merkel@bundestag.de (STASI-Spionin, sie ist KEINE
Physikerin und Politikerin schon gar nicht)
jens.spahn@bundestag.de (Bankkaufmann - er hat KEINE Medizin
studiert und ist KEIN Gesundheitsminister!)
Lockdown ist
NÖTIGUNG+GESCHÄFTSSCHÄDIGUNG!
Maskenterror ist NÖTIGUNG+GESUNDHEITSGEFAHR!
Verweigerung der Info über Naturmedizin ist
UNTERLASSENE HILFELEISTUNG!
Die Mainstream-Medien signalisieren der Welt ganz
offen, dass COVID-19 hier ist, um zu bleiben. Am 7.
Februar veröffentlichte das Wall Street Journal (WSJ)
einen Artikel mit dem Titel „While Covid-19 Vaccines
Raise Hope, the Cold Reality Is that the Disease Is
Probably Here to Stay“ (Während Covid-19-Impfstoffe
Hoffnung wecken, ist die kalte Realität, dass die…
18.2.2021: Coronatest richtig angewandt -
und SCHLUSS ist mit Pandemie: Prof. Dr. Ingo Hahn: Merkels PCR Pandemie: "... Im Grunde
ist es so: Sobald der PCR Test richtig verwendet wird, ist
die "Pandemie" de facto zu Ende..." https://t.me/vereinigteWahrheitsbewegung/23427
Die Teststrategie widerspricht der wissenschaftlichen Logik
und dient vermutlich politischen Zielen Jeweils vier Wochen
vor der Einfü
Buntes Berlin 18.2.2021: Test reicht nicht
aus! Berliner Senat bestätigt, dass der PCR-Test zur
Infektionsfeststellung nicht ausreicht
https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-oppositionspolitiker-bezweifelt-sinn-von-pcr-tests-li.117128?pid=true
<Das bedeutet die Zahlen auf denen die ganze Panik und
alle Maßnahmen beruhen, sind quasi nichtig und das ganz
offiziell!!!
"Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass
PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion
im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen.(...)"
Berliner Zeitung
(https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-oppositionspolitiker-bezweifelt-sinn-von-pcr-tests-li.117128?pid=true)
Berlin: Anfrage zu PCR-Tests und Antwort des Senats
Der Senat beantwortet die Anfrage eines Abgeordneten zu den
PCR-Tests.>
Testwahn in Österreich 18.2.2021: Der
Kanzler Kurz der SPINNT! Tagelöhner testen da mit 10
Minuten Ausbildung - schwere Körperverletzung mit Stäbchen
durch die Nase: Tagelöhner am Werk: Covid-Tester packen aus: Oft selbst
nicht getestet
https://www.krone.at/2345639
<Wenn Ihnen in der Teststraße jemand in der Nase
herumstochert, muss das kein Sanitäter sein. Nicht mal
eine Person mit medizinischen Grundkenntnissen. Mitunter
ist es ein rasch angeheuerter Tagelöhner, der seine eigene
Ansteckungsgefahr nicht kennt. Tester in der Wiener
Stadthalle packen in der „Krone“ über ihren Alltag aus.
„Die Leihfirma rief uns am Vortrag an, dass wir um
5.30 Uhr früh in die Stadthalle kommen sollen“,
erzählt eine Betroffene. Kein Leiharbeiter sei vor
Ort auf Covid getestet worden. „Niemand hat uns
gefragt, ob wir ansteckende Krankheiten haben oder
vorbestraft sind.“
Ein Chatverlauf von Leiharbeitern aus der
Stadthalle untermauert Aussagen der Tester
gegenüber der „Krone“:
„Jeden Tag kamen andere Leute, die neu
eingeschult werden mussten“
Es folgt eine kurze Einschulung. Jene, die lediglich
die Daten der Testwilligen aufnehmen werden,
erhalten eine FFP2-Maske und einen „Plastikkittel“
mit Samariterbund-Logo. Die „echten“ Tester fassen
einen Schutzanzug aus. „Jeden Tag kamen andere
Leute, die neu eingeschult werden mussten. Die
Testkits zeigten falsche Ergebnisse. Manche wussten
nicht, wie viel Flüssigkeit sie rauftropfen sollen.“
„Wir mussten die Maske acht Stunden
hindurch tragen“
Ein Angeheuerter bemängelt: „Wir mussten die Maske
acht Stunden hindurch tragen, durften sie nicht mal
im Pausenraum abnehmen.“ Das führe zu
Nachlässigkeit. Die Tagelöhner erhalten zehn Euro
netto pro Stunde. Der Arbeitsvertrag schließt
kollektivvertragliche Regeln dezidiert aus.
„Wir haben zu wenig eigenes Personal“
Der Samariterbund bestätigt: „Wir haben zu wenig eigenes
Personal, daher sind in Schönbrunn und in der Stadthalle Leiharbeiter für uns tätig.“
Rund ein Drittel der Belegschaft. Einmal wöchentlich würden
die Mitarbeiter selbst getestet, auf Wunsch öfter. Aber
alles freiwillig! „Zwingen können wir keinen.“ Wer anderen
ein Staberl in Nase oder Rachen einführt, sollte
Vorkenntnisse haben. „Viele waren im Zivildienst Sanitäter.
Wir sind mit dem Leihpersonal sehr zufrieden“, so der
Samariterbund.>
Impfwahn
Kr. RKI am 18.2.2021: Der Tierarzt meint,
Giftspritze jedes Jahr könnte Standard werden:
https://t.me/vereinigteWahrheitsbewegung/23429
<Wird sich bestätigen, was kritische Beobachter seit
langem befürchten? Gibts die Genspritze bald regelmäßig und
wird somit die nächste "Verschwörungstheorie" zu Realität?
Tierarzt und RKI-Chef Lothar Wieler gibt die Antwort:
Es kann sein, daß wir jedes Jahr geimpft werden
MÜSSEN❗️>
Europarat 18.2.2021: Beschluss vom 27.1.2021
mit Resolution 2361/2021: Zwangsimpfung, Impferpressung
und Diskriminierung von Nicht-Geimpften ist hochkriminell: Die gute Meldung: Das war´s mit dem Impfterror: Jeder
Impfzwang ist jetzt von vornherein rechtswidrig
https://pace.coe.int/pdf/2e0ee40b5d6c4e2e5df5467478961f7561e651733326667a8259ffe25682ae848428feba12/resolution%202361.pdf
<Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem mit
Ausnahme von Weißrußland, Kosovo und dem Vatikan alle
europäischen Staaten angehören und der der Träger des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021
in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, daß
niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden
darf.
Die 47 Mitgliedsstaaten werden augefordert, vor der Impfung
darauf hinzuweisen, daß die Impfung nicht verpflichtend ist
und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung
entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst
bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder wenn
sich jemand nicht impfen lassen will.
Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller
Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert.
Mit dieser Resolution hat nun die wichtigste
menschenrechtliche Organisation in Europa Standards und
Verpflichtungen gesetzt, sowie völkerechtliche Leitlinien
geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU als
Organisation, anzuwenden sind.
Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen
für Nichtgeimpfte sind damit rechtlich ausgeschlossen. In
jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jeder Behörde, jedem
Arbeitgeber, jedem Reiseanbieter, jedem Heimleiter, etc.
kann man sich nun darauf berufen.>
In Österreich soll in Kürze per Gesetz ein verpflichtender
elektronischer Impfpass eingeführt werden, in den alle
Impfungen eingetragen werden müssen. Damit soll man sich
dann ausweisen können oder müssen, wenn man reisen, oder ins
Theater will. Die ..
Mehrere Länder und Wirtschaftszweige drängen auf die
schnelle Einführung von digitalen COVID-19-Impfpässen, um
die Wirtschaft und insbesondere die Reise- und
Tourismusbranche zu öffnen. Die Frage ist, ob solche
Impfpässe tatsächlich sinnvoll sind. Um..
Impfwahn mit Pfizer-Todesspritze
18.2.2021: Comirnaty=Pfizer-Impfung
Comirnaty=Pfizer-Impfung mit Kaliumchlorid (Einschläferung!)
UND PEG (Polyethylenglycol - der Ausgangsstoff Ethylenoxid
ist in Tierversuchen krebsfördernd, genschädigend und
Fötus-schädigend)
Die Pfizer-Giftspritze gegen Corona19 heisst "Comirnaty" -
einfach mit Kaliumchlorid als Einschläferungsmittel und mit
PEG (Polyethylenglycol - mit dem Ausgangsstoff Ethylenoxid,
der im Tierversuch krebsfördernd, genschädigend und
Fötus-schädigend ist)
Die Pfizer-Giftspritze gegen Corona19 heisst Comirnaty -
Einträge bei Swissmedic etc. vom 18.2.2021
Der Inhaltsstoff PEG (Polyethylenglykol) in der
Pfizer+Moderna-Giftspritze ist aus Ethylenoxid hergestellt,
das in Tierversuchen folgende Wirkungen zeigte:
krebsfördernd, genschädigend, Fötus-schädigend.
<Afrikas Impfstoffoffensive gegen das Coronavirus
steht der panafrikanischen Gesundheitsbehörde Africa CDC
zufolge unmittelbar vor dem Start. „Ich freue mich zu
verkünden, dass die Auslieferung der ersten Million Dosen
auf dem Kontinent kommende Woche beginnen wird“, kündigte
der Leiter der Africa CDC, John Nkengasong, heute bei
einer Pressekonferenz an.
Der AstraZeneca-Impfstoff werde an insgesamt 20 Länder
gehen, die damit vorrangig ihr Gesundheitspersonal impfen
wollen. Ebenfalls heute traf im westafrikanischen Senegal
eine erste Impfstofflieferung aus China ein. „Senegal hat
seine ersten Impfstoffdosen erhalten“, bestätigte Tandakha
Dieye, der Leiter des nationalen
Anti-CoV-Impfstoffkomitees. Es handle sich um insgesamt
200.000 Dosen des Mittels Sinopharm.
Der südafrikanische Krisenstaat Simbabwe hatte bereits am
Montag eine ähnliche Menge des chinesischen
Coronavirus-Vakzins erhalten. Seit Beginn der Pandemie
wurden in Senegal mehr als 31.770 Infektionen registriert,
769 Menschen starben an den Folgen. Südafrika als
zahlenmäßig am stärksten betroffenes Land auf dem
Kontinent hat bereits damit begonnen, den Impfstoff des
Pharmakonzerns Johnson & Johnson zu verabreichen. Die
zuvor gekauften AstraZeneca-Dosen werden an andere Länder
verteilt.
Kanpp 2,8 Millionen Infektionen
In Afrika wurden Africa CDC zufolge knapp 2,8 Millionen
Coronavirus-Infektionen verzeichnet, das entspricht 3,5
Prozent der weltweit entdeckten Ansteckungen. Bei den
Todesfällen nähert sich der Kontinent der Marke von
100.000 an. Der Trend der vergangenen vier Wochen sei
ermutigend, sagte Nkengasong. „Wir haben auf dem gesamten
Kontinent einen durchschnittlichen Rückgang bei der Zahl
der Fälle von 21 Prozent.“ Mit Ausnahme von Zentralafrika
sei die Tendenz in allen Regionen sinkend.
<Nach einem bisher ungeklärten
Corona-Ausbruch in einem Leipziger Altenheim sind
innerhalb eines Monats 16 der 70 Bewohner der Einrichtung
gestorben. Die Infektionswelle hatte sich kurz nach Beginn
der Schutzimpfungen gegen das Virus ausgebreitet, teilte
die Stadt am Donnerstag mit.
Der Ausbruch begann zwar noch am 18. Januar, wurde aber
erst jetzt durch den Hinweis einer Angehörigen des Heims
bekannt. Sie schilderte
der Leipziger Volkszeitung das Ausmaß der Tragödie:
"Die alten Menschen sterben dort wie die Fliegen."
Auch der Geschäftsführer der Einrichtung Stefan Eckner
bestätigte den Vorfall gegenüber dem Blatt. Ihm zufolge
hätten die Heimbewohner am 14. Januar ihre erste
Corona-Schutzimpfung bekommen. Geimpft seien demnach 45
Menschen. Am 18. Januar wurden Eckner zufolge die ersten
Infektionen nachgewiesen. Bisher wurden insgesamt 46
Bewohner und 21 Mitarbeiter des Pflegeheims positiv auf
SARS-CoV-2 getestet worden. 16 von ihnen starben.
Es blieb zunächst unklar, ob sich die Menschen noch vor
oder bereits nach dem Impftermin angesteckt haben. Nach dem
Ausbruch der Krankheit wurde das Heim vorübergehend unter
Quarantäne gestellt, die am 10. Februar bereits wieder
aufgehoben worden sei, so Eckner. Er ergänzte, dass aktuell
alle Heimbewohner bereits negativ auf das Coronavirus
getestet worden seien.
Aktualisierung: Auf eine Anfrage von
RT DE bestätigte der Geschäftsführer Stefan
Eckner den Vorfall:
Wir sind tief betroffen, dass bis heute 16
Bewohner/-innen verstorben sind. Wir halten die sehr
hohen Standards ein, passen unsere Hygienekonzepte an
und setzen alle geltenden Regelungen um, und trotz allem
ist nicht nachvollziehbar, dass das Virus in unsere
Einrichtung SAH "Am Auenwald" gelangt ist.>
<Dr. Kershav Sharma, ein Facharzt für
Atemwegserkrankungen, der im Krankenhaus in Wexford, Irland,
praktizierte, nahm den Impfstoff am Dienstag, den 5. Januar
2021. Am darauffolgenden Sonntag, dem 10. Januar, wurde er
tot in seinem Haus aufgefunden.
Es gab nichts in den lokalen Medien über seinen Tod. Er war
erst 39 Jahre alt.
<Doctor Kershav Sharma a respiratory consultant
who practiced in Wexford hospital took the vaccine on
Tuesday 5th of January 2021. The following Sunday the
10th of January was found dead at his home.
There was nothing in local media about his death. He
was only 39 years old.
Basingstoke (Hampshire) 18.2.2021: 24
Impfmorde einfach so - es wird verschwiegen, welche
Giftspritze es war: Nach der Covid-19-Impfung sterben 24 Bewohner eines
Pflegeheims und eine ungewöhnliche hohe Anzahl an
Infektionen wird ausgelöst
https://uncut-news.ch/nach-der-covid-19-impfung-sterben-24-bewohner-eines-pflegeheims-und-eine-ungewoehnliche-hohe-anzahl-an-infektionen-wird-ausgeloest
<Mindestens 24 Bewohner eines Pemberley House
Pflegeheims in Basingstoke, Hampshire, sind gestorben,
nachdem sie die ersten
Mindestens 24 Bewohner eines Pemberley House
Pflegeheims in Basingstoke, Hampshire, sind gestorben,
nachdem sie die ersten Impfungen gegen das Coronavirus
erhalten hatten. In drei Wochen ist mehr als
ein Drittel der Bewohner des Pflegeheims gestorben,
berichtet die Daily
Mail.
Die Impfung hat auch eine ungewöhnliche Anzahl von
Infektionen ausgelöst, einen der schlimmsten Ausbrüche,
die bisher bekannt sind. Der Ausbruch wurde erstmals am
Dienstag, den 5. Januar, gemeldet, und 60 Prozent der
Bewohner wurden positiv auf PCR getestet.
Das Pflegeheim kann bis zu 72 ältere Menschen
beherbergen und wird von dem privaten Unternehmen Avery
Healthcare betrieben, das für die Pflege seiner Bewohner
rund 1.350 Pfund pro Woche berechnet.
Der Ausbruch begann, als die Bewohner die
ersten Impfstoffe gegen das Coronavirus erhielten,
aber die Medicines and Healthcare products Regulatory
Agency (MHRA) sagt, dass es keinen Beweis dafür
gibt, dass der Impfstoff für die Todesfälle
verantwortlich war. In einem anderen
Pflegeheim, Seagrave House in Northamptonshire, starben
jedoch auch neun andere ältere Menschen, nachdem sie den
Impfstoff erhalten hatten. Das Pflegeheim wird von dem
privaten Unternehmen betrieben.
Der MHRA-Ratschlag der Regierung besagt, dass „Sie
Covid-19 nicht durch den Impfstoff bekommen können, aber
es ist möglich, dass Sie Covid-19 bekommen und erst nach
dem Impftermin Symptome haben“, und fügt hinzu, dass es
„ein bis zwei Wochen“ nach der ersten Dosis dauern kann,
bis sich ein Schutz entwickelt.
Ein Sprecher des Unternehmens sagte: „Wir sind zutiefst
betrübt über den Verlust mehrerer unserer Bewohner in
unserem Pflegeheim in Basingstoke, und unsere Gedanken
sind bei allen Familien und Freunden, die in dieser sehr
schwierigen Zeit Angehörige verloren haben“.
„Die Mitarbeiter waren und sind während der Pandemie
unermüdlich im Einsatz, um die Bewohner und sich
gegenseitig zu schützen. Unsere Priorität bleibt, das
Wohlergehen der Bewohner, Familien und Mitarbeiter zu
unterstützen, während wir gemeinsam daran arbeiten,
diese Tortur zu überstehen.“
<Für Kritiker ist das Thema der
Corona-Impfungen purer Horror. Doch egal welche
Nebenwirkungen bekannt werden, Mainstream-Medien,
Politik und Öffentlichkeit ignoriert, verleugnet und
reden sie klein. Die Impfkampagne geht unbeirrt weiter.
In dem Maße, wie umgekehrt seit einem Jahr einseitig
„geframed“ und manipuliert wird, um die gefühlt
„schrecklichste Pandemie aller Zeiten“ noch immer
schrecklicher erscheinen zu lassen und wie schwere
Erkrankungen und Todesfälle aus ganz anderen Ursachen
kausal Corona zugeordnet werden, wird bei Todesfällen
und schweren Nebenwirkungen als Folge der Impfung jeder
Zusammenhang damit bestritten.
Von Daniel Matissek
Durch deutsche Pflegeheime zieht sich inzwischen eine
buchstäbliche „Blutspur“ der Impfungen. Inzwischen gibt es
fast keine Einrichtung mehr, wo es nicht zu Todesfällen,
schweren Nebenwirkungen oder Corona-Ausbrüchen (die die
Impfung ja eigentlich verhindern soll) kam. In der
Nähe von Osnabrück erkrankten
14 Heimbewohner schwer, nachdem sie zuvor
geimpft worden waren.
Todesfälle und schwere Erkrankungen bei Senioren
In Göttingen verstarb ein 89-jähriger Senior direkt auf
dem Rückweg vom Impfzentrum, wo er die
erste Dosis erhalten hatte. Dass es zugleich seine letzte
war, soll natürlich laut den Gesundheitsbehörden wieder
ebenfalls rein nichts mit der Impfung zutun haben; eine
von der Staatsanwaltschaft angeordnete Obduktion
erbrachte„wunschgemäß“ den Befund, es bestünde „kein
kausaler Zusammenhang“ mit der Impfung. Wer soll so etwas
noch glauben? Bei den
bislang fünf Todesfällen im
niedersächsischen Emsteke, wo es nach der
Impfung ebenfalls zu einer Masseninfektion gekommen war
(13 Patienten waren schwer an Covid erkrankt) versuchen
die Gesundheitsbehörden ebenfalls händeringend, die jede
ursächliche Verbindung mit der Impfung abzustreiten. Und
in Berlin sind mittlerweile acht von 31
schwer erkrankten Senioren innerhalb von vier Wochen
nach der Impfung gestorben, ohne dass die Politik eine
Untersuchung veranlasst hätte.
Oft Pflegepersonal betroffen
Doch nicht nur die Patienten sind betroffen, auch die
Belegschaften: Im Kreis Emden mussten sich 29
Krankenhausmitarbeiter krank melden – rund jeder sechste
der Geimpften. Viele von ihnen klagten über Übelkeit,
Kopfschmerzen und teilweise sogar hohes Fieber, wie
der Norddeutsche Rundfunk berichtet. In diesem Fall war
übrigens nicht der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer zum
Einsatz gekommen, sondern das Astrazeneca-Serum; so wie
auch in Hamburg, wo ein geimpfter
Rettungssanitäter über heftige
neurologische Ausfallerscheinungen klagte; 21
weitere seiner Kollegen fallen dort wegen Krankmeldung
mittlerweile im Rettungsdienst aus. Als
Reaktion auf die Vorfälle stoppten
mittlerweile mehrere Kliniken die Impfungen, etwa in
Braunschweig. Auch in Schweden war es bei Impfkampagnen
unter Klinikbelegschaften zu etlichen
Komplikationen gekommen, weshalb in Teilen des
skandinavischen Landes die Verwendung des AstraZeneca
-Impfstoffs ebenfalls suspendiert wurde. Auch aus
Österreich wurde ein ähnliches Bild gemeldet, Wochenblick
berichtete.
Kampagne wird unbeirrt weiter durchgezogen
Ob Biontech/Pfizer, AstraZeneca oder irgendein weiterer
der zugelassenen Experimental-Impfstoffe, die hier nach
viel zu kurzer Entwicklungszeit auf die Menschheit
losgelassen werden, und ganz gleich ob es sich „nur“ um
Nebenwirkungen, Komplikationen, Erkrankungen oder gar Tote
handelt: Diese Fälle nehmen in dem Maße immer weiter zu,
wie die Kampagne weltweit unbeirrt weiter durchgezogen
wird – buchstäblich ohne Rücksicht auf Verluste. Nach
zwei Monaten muss schonungslos bilanziert werden: Die
„Erfolgsstory Impfung“ ist mit Leichen, Schwerkranken
und Invaliden gepflastert. Die Fülle an täglich
hinzukommenden und dokumentierten Einzelfällen spricht für
sich – doch natürlich soll sie in keinem Land, das die
Impfagenda zum vordringlichsten Staatsziel erhoben hat,
von offizieller Seite zu einer Gesamtbetrachtung
verdichtet werden, weil sonst ja die Bevölkerung zu Recht
schwer verunsichert würde. Um es bildlich auszudrücken:
Egal wie viele Bäume gezählt werden, es darf kein Wald
daraus werden.
Großbritannien-Report spricht deutliche Sprache
Da, wo dennoch Untersuchungen angestellt werden, sprechen
die Resultate eine deutliche Sprache. In den USA zeigt
sich nach sieben Wochen Impfkampagne, dass die
Covid-19-Vakzine dort bereits die 5-Jahres-Statistik
schwerer Nebenwirkungen und Todesfolgen im mutmaßlichen
Zusammenhang mit Impfungen anführen. Das Monitoring-Portal
Corona-Transition schreibt unter Berufung auf
offizielle Zahlen der WHO, dass zumindest
mRNA-Impfstoffe (etwa Pfizer/Biontech) sind 40 mal
gefährlicher sind als Grippeimpfungen – „doch
noch immer wollen die Behörden keinen Zusammenhang sehen“,
so das Portal.
Sehr konkret stellt sich die Situation in Großbritannien
dar: Dort brachte ein Bericht
der britischen Regierung letzte Woche ans Licht,
dass im Zeitraum zwischen dem Beginn der Impfkampagne
Anfang Dezember und dem 31. Januar 236 Menschen
„kurz nach Erhalt eines von zwei Corona-Impfstoffen
gestorben“ sind, bezogen auf sowohl die
Pfizer/Biontech- wie auch AstraZeneca (AZ)-Vakzine. Hinzu
kommt ein Vielfaches an geimpften Heimbewohnern, die in
größerem zeitlichen Abstand zur Spritze das Zeitliche
segneten. Desweiteren beinhaltet der Bericht Informationen
über acht infolge der Impfungen erforderlich gewordene
„spontane Abtreibungen“ – fünf nach der
Verabreichung des Pfizer/Biontech-Impfstoffs und drei nach
dem AZ-Impfstoff.
Das Wort „Impftote“ wird vermieden
Detailliert listet der Regierungsreport Einzelheiten auf
zu schweren und tödlichen Nebenwirkungen auf, die von
medizinischem Personal oder Personen während des
Berichtszeitraums gemeldet wurden. Bemerkenswert ist, dass
im britischen „Coronavirus
vaccine weekly summary of Yellow Card reporting“ –
Stand 18.2.2021 – 24.207 Zwischenfälle für das
Pfizer/Biontech-Präparat und 20.428 für den AZ-Impfstoff
gelistet werden (bei weiteren 113 war der verwendete
Impfstoff unklar). Der Report listet zwar
akribisch die verstorbenen 114.000 sogenannten
Covid-Toten im Vereinigten Königreich auf, von
„Impftoten“ ist jedoch – trotz dieser hohen Zahl an
Impfkomplikationen – nicht die Rede. Wenn
jemand nach der Impfung stirbt, war es plötzlich zwingend
die Vorerkrankung. Stirbt er ohne Impfung, dann war es
Corona und nicht die Vorerkrankung.
Auch aus anderen Ländern reißen die Meldungen über
Nebenwirkungen und besorgniserregende „Unfälle“ nach der
Covid-Impfung nicht ab. Im spanischen Murcia
wurde ein gravierender Anstieg von schwersten
Enzephalitis-Fällen (Gehirnhautentzündung) unter zuvor
geimpften Personen beobachtet. In mindestens
vier Fällen landeten die Betreffenden auf der
Intensivstation. Medienberichte
zufolgevertuschen und verheimlichen die
lokalen Gesundheitsbehörden den Sachverhalt, um
die Bevölkerung nicht weiter zu verunsichern.
Weltweit dasselbe Bild
Auch in den USA kam es zu einem
weiteren Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit
der Covid-Impfung, bei dem eine schwere
Entzündungsreaktion ursächlich war: Ein 36-jähriger
orthopädischer Chirurg verstarb in Memphis
höchstwahrscheinlich „infolge einer verzögerten
Immunantwort“. Die Behörden führen den Tod auf
eine verschleppte Covid-Erkrankung zurück und
behaupten nun, die in seinem Blut gebildeten Antikörper
sollen von der Infektion stammen und „nicht infolge der
Impfung gebildet worden sein“. Eine äußerst unplausible
und unglaubwürdige Darstellung – schließlich starb der
Mann kurz nach der Impfung und war zuvor beschwerdefrei.
Verschwiegen werden massive Impfschäden auch in Italien:
Dort waren in mindestens vier Fällen Ärzte und
Gesundheitsdienstmitarbeiter von Herzinfarkten und
Herzrhythmusstörungen betroffen, die mit hoher
Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit der Impfung
stehen. Reitschuster.de berichtet über Details aus der
Zulassungsstudie des Pfizer/Biontech-Impfstoffs, die
vier „SREs“ (ernsthafte und lebensbedrohliche mit der
Impfung verbundene Zwischenfälle) erwähnen. Bei
einem dieser Ereignisse lag eine paroxysmale ventrikuläre
Arrhythmie vor, also ein plötzliches Aussetzen des
rhythmischen Schlagens der Herzkammer, landläufig bekannt
als Herzstillstand. Und mindestens ein weiterer Todesfall
in der Gruppe der Geimpften erfolgte der Studie nach durch
Herzstillstand. Die Studienautoren jedoch
bestreiten eine Verbindung des Todes mit der Impfung.
Im Lichte der gehäuften Infarkte jedoch ist dies zu
bezweifeln. Nach Angaben der US National Institutes of
Health wird mittlerweile über eine ganze Reihe von
„Covid-19-bedingten“ Myokarditisfällen berichtet –
seltsamerweise jedoch erst seit den Impfungen treten
solche gehäuft auf, was eher auf eine Kausalität
Impfkausalität als eine „Corona-Folge“ hindeutet.
Zahlreiche Vorfälle im Impf-Musterland Israel
Herz-Kreislauf-Komplikationen als Nebenwirkung der
Impfung treten immer wieder auch in Israel auf, dem
Muster- und Vorzeigeland der Massendurchimpfung, wo
inzwischen fast zwei Drittel der Bevölkerung geimpft sind.
In Terem wurde dort ein 19-Jähriger wurde Tage nach Erhalt
der zweiten Biontech-Pfizer-Dosis auf der Intensivstation
des lokalen Krankenhauses mit einer myokardischen
Symptomatik eingeliefert. „Die Tatsache, dass die
Symptome unmittelbar nach der Impfung begannen, lässt
den Verdacht aufkommen, dass eine immunologische
Reaktion die Entzündung verursacht haben könnte“,
zitiert die
„Jerusalem Post“ den medizinischen Direktor der
Klinik. Dies ist mehr als naheliegend – welcher agile und
fitte Teenager kippt aus heiterem Himmel mit Herzproblemen
um?
Hirnhautentzündungen und Herzinfarkte sind jedoch nicht
die einzigen schweren Nebenwirkungen. Auf Korfu
ist eine zuvor kerngesunde 42-jährige Krankenschwester
nach Erhalt der Pfizer/Biontech-Vakzine nunmehr gelähmt
– und sitzt im Rollstuhl; sie weist Symptome
des neurologischen Guillain-Barré-Syndroms auf. Der
Vorsitzende der griechischen Gewerkschaft für
Krankenhausmitarbeiter (Poedin) erklärte die Schwester
sei bei bester Gesundheit gewesen, und erklärte im
Widerspruch zu den griechischen Gesundheitsbehörden, die
ebenfalls sogleich einen Zusammenhang zur Impfung
leugneten: „Dies ist ganz sicher eine Nebenwirkung des
Impfstoffs. Diese Kollegin hatte keine anderen Probleme.
Ich weiß, was ich sage.“ Außerdem wies er darauf hin, dass
etliche von ihm konsultierte Ärzte den Zusammenhang
bestätigten. Die Frau hatte in dem vorgeschrieben
Mindestintervall beide Dosen des Impfstoffs erhalten; kurz
nach der zweiten Spritze bekam sie Fieber, unerträgliche
Schmerzen und ihre Beine waren gelähmt. Nun
sitzt die 42-jährige Mutter im Rollstuhl. (DM)>
Tennessee 18.2.2021: Corona-"Impfung"
provoziert Multisystem-Entzündungssyndrom (MIS-A) - Arzt
am 8.2.2021 tot (36) durch Organversagen: ARZT (36 J) STIRBT NACH 2. IMPFUNG!
Die Zentren für die Kontrolle und Prävention von
Krankheiten (CDC) untersuchen den Tod eines 36-jährigen
Arztes in Tennessee, der am 8. Februar etwa einen Monat
nach Erhalt der zweiten Dosis einer COVID-Impfung
verstorben ist.
Nachrichten zufolge starb Dr. Barton Williams an der
erwachsenen Form des Multisystem-Entzündungssyndroms
(MIS-A), einer Erkrankung, die verursacht wird, wenn das
Immunsystem den Körper angreift und zu einem Organversagen
mehrerer Systeme führt. MIS-A gilt als äußerst selten.
<Marlene Lufen vom Sat1 - Frühstücksfernsehen möchte den
Schwächsten unserer Gesellschaft eine Stimme geben, deren
millionenfaches Leid durch die Folgen des Lockdowns einfach
übergangen wird. Mal sehen, wie lange sie dort noch
beschäftigt ist...>
<Sorge, dass so langer Lockdown das Falscheste war
Moderatorin Marlene Lufen hat dieses Video auf Instagram
gepostet. "In der Zeit des Lockdowns seien 23% mehr Fälle
von Gewalt an Kindern in der Gewaltambulanz der Charité
registriert worden, schreibt sie.">
<Die Corona-Pandemie verwandelt die sonst so beliebte
spanische Urlaubsdestination Palma de Mallorca in einen
traurigen Ort. Einen Ort, an dem Träume platzen und
Albträume wahr werden, denn die Not zwingt immer mehr
Frauen in die Prostitution.
Die Straßen von Palma de Mallorca sind wegen des Corona-Lockdowns seit
Wochen leer. Die Frauen, die an der Placa Sant Antoni
auf und ab gehen, an den Hauswänden lehnen und rauchen
oder auf Klappsesseln sitzen oder sich in kleinen
Gruppen unterhalten, fallen umso mehr auf. Sie warten
auf männliche Kundschaft. Und obwohl diese im Zuge der
Pandemie rar geworden ist, sind die Frauen auch bei
Regen und kühlen Temperaturen da.
Mütter, die ihre Jobs verloren haben
Medien und Hilfsorganisationen klagen, dass die
Corona-Krise auf der Urlaubsinsel viel Elend zutage
treten lasse und Elendsprostitution hervorbringe. Es
handelt sich demnach oft um alleinerziehende Mütter,
die zum ersten Mal oder nach langer Zeit wieder
anschaffen gingen, weil sie im Zuge der Pandemie ihre
Arbeit als Kellnerin oder Putzfrau verloren haben und
verzweifelt seien. „Für viele ist die Rückkehr oder
der Eintritt in die Prostitution der einzige Weg, um
ihre Familien zu versorgen“, erklären Inmaculada Mas
Nadal und Rafa Campos von der Organisation „Ärzte der
Welt“.
Kaum Geld und kein Schutz
Viel Geld wird derzeit aber nicht eingenommen. Laut
der spanischen Zeitung „Ultima Hora“ stehen sich die
meisten Frauen jeden Tag zwölf Stunden lang die Beine
in den Bauch - und kommen trotzdem auf Einnahmen von
nur rund 100 Euro die Woche.
„Die Frauen erzählen uns, dass viele die Preise
gesenkt haben und auch Sex ohne Schutz akzeptieren,
weil der Konkurrenzkampf so groß ist“, erzählen die
Helfer von „Ärzte der Welt“. Die Kunden verhandelten
nun mehr. Dabei sind die Arbeitsbedingungen nicht nur
wegen des Virus viel gefährlicher als zuvor. Die
Zuhälter übten in der Krise auch viel mehr Druck auf
die Frauen aus, heißt es.
Die Frauen erzählen uns, dass viele
die Preise gesenkt haben und auch Sex ohne Schutz
akzeptieren, weil der Konkurrenzkampf so groß ist.
Helfer von "Ärzte der Welt"
Frauen müssen „jeden Preis“ akzeptieren
An der Placa Sant Antoni versichern die meisten Frauen
gegenüber Medien, dass sie keinen Zuhälter haben.
Perello weiß aber, dass das nicht immer stimmt und
dass einige bei den Schlepperbanden, die sie nach
Spanien gebracht haben, mit bis zu 7000 Euro in der
Kreide stehen. Deshalb müssten sie „jeden Preis
akzeptieren“. Körperliche und psychologische Gewalt
sei Alltag. Auch Catalina Bagur vom Roten Kreuz auf
Mallorca spricht von einer „extremen Notlage“ der
Frauen.
Wir haben Gespräche mit Bediensteten in der Pflege in
Altenheimen geführt, der Zielgruppe, die laut Bundeskanzler
Kurz und
18.2.2021: Kurz ist GEISTESKRANK GEWORDEN:
WIESO WIRD TIROL ABGESPERRT? Wegen gar nichts! Will man so Gewalt gegen friedliche Demonstranten
rechtfertigen?Kindesentzug bei Demobesuch: In Tirol ist
offene Diktatur ausgebrochen
<Tirol ist momentan der nationale Prügelknabe. Als in der
Vorwoche der Corona-Knast über die Region verhängt wurde,
hatte sie die geringste 7-Tages-Inzidenz aller
Bundesländer.>
Es ist ein symbolträchtiger Tag und ein
symbolträchtiger Boden: Am 20. Feber, dem 211. Todestag
von Freiheitskämpfer Andreas Hofer, hätte am
Landhausplatz, wo auch das berühmte Befreiungsdenkmal zum
Gedenken an den Widerstand gegen totalitäre Systeme des
20. Jahrhunderts steht, eine große Freiheitsdemo
stattfinden sollen. Nun wurde sie untersagt. Noch
haarsträubender als die Begründungen sind dabei die
Andeutungen, mit welchen Kanonen man auf widerborstige
Spatzen schießen will.
Tirol ist momentan der nationale Prügelknabe. Als in der
Vorwoche der Corona-Knast über die Region verhängt wurde,
hatte sie die geringste 7-Tages-Inzidenz aller
Bundesländer. Die Zahl der aktiven Corona-Fälle ist
seit Monaten stark rückläufig, nicht einmal zwei Dutzend
Menschen brauchen derzeit intensivmedizinische Betreuung.
Dann kam der infolge der Tourismus-Sperren hart getroffenen
Region die Schauergeschichten der „südafrikanischen
Mutation“ in die Quere – und es folgte breite
Maßnahmen-Willkür. Und wer sich dagegen auflehnen
will, dem droht man mit drakonischen Strafen.
Drakonische Strafen und Drohung mit Jugendamt
Nach Maßgabe der mutmaßlich verfassungswidrigen Untersagung
der Großdemos in Wien verbot man auch in Innsbruck die
Veranstaltung am Samstag. Damit die Bürger nicht auf die
Idee kommen, trotzdem ihren Unmut über die
unnachvollziehbaren Maßnahmen der Regierung auf die Straße
zu tragen, hat man sich etwas überlegt. Wie die „Krone“ berichtet,
will man Leute, die trotzdem kommen mit Strafen von bis zu
1.450 Euro belegen. Die Wahrnehmung der Grundrechte
ist am Fuße des Bergisel nun fürwahr ein teures Gut.
Aber es ist nicht die größte Absurdität. Als wäre es das
normalste der Welt, teilt die Polizei mit, dass es eine
„Gefährdung des Kindeswohles“ sei, wenn Eltern ihre Kinder
zu einer behördlich untersagten Demonstration mitbringen.
Es folge in diesen Fällen jedenfalls ein Bericht an die
Jugendwohlfahrtsbehörde. Hört sich ja erst einmal ganz
harmlos an – ist es aber nicht. Im Ernstfall könnte das
Jugendamt den Eltern ihre Kinder wegnehmen – und bei der
Argumentation von Gefahr im Zug direkt von der Demonstration
weg.
„Infektionsschutz“ ist keine Frage des Kindeswohls
Die Ansätze für einen weiteren Plan finden sich in der
Behauptung, das Kindeswohl sei durch eine Teilnahme an der
Demonstration gefährden. Denn unter den zwölf
Punkten, die bei der Beurteilung des Kindeswohls nach §138
ABGB zu berücksichtigen sind, findet sich nicht die
völlige Abschirmung vor Infektionskrankheiten. Es
wäre also nicht einmal eine Frage des Kindeswohls, diese zu
einer Kundgebung mitzubringen, wenn diese tatsächlich
„Superspreader-Events“ wären, wie regierungstreue Medien
behaupten.
Was sehr wohl vorkommt: „Vermeidung der Beeinträchtigung,
die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme
gegen seinen Willen erleiden könnte“, „Vermeidung
der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu
erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben“
und „Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig
verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu
Schaden zu kommen“. Und da wird es richtig spannend – denn
wir erinnern uns an die Aufarbeitung des „Tages der
Freiheit“ in Wien.
Kinderverbot auf Demo: Vorbote massiver Polizeigewalt?
Denn der Wiener Landespolizeidirektor Pürstl rechtfertigte
das Ausbleiben rabiater Maßnahmen gegen über 20.000 trotz
Verbots angereiste friedliche Demonstranten bekanntlich
damit, dass zahlreiche Mütter und Kinder sich in der
Gruppe befanden. In Tirol ist die Teilnahme von
Eltern mit ihren Kindern nun erstmals ausdrücklich
unerwünscht – obwohl gerade die Jüngsten besonders stark
unter den Maßnahmen der Regierung zu leiden haben.
Gerade die Rechtfertigung mit dem Kindeswohl lässt also
durchklingen, dass man am Samstag keine Gefangenen machen
will. Denn wieso sollte etwa sonst ein Kind
fürchten müssen, Übergriffe oder Gewalt an sich selbst
oder an wichtigen Bezugspersonen – sprich seinen Eltern –
erleben zu müssen? Stehen sie dann doch mit da,
wenn Wasserwerfer gegen friedliche Bürger aufgefahren
werden, kommt Papa Staat und nimmt sie mit in die
Pflegefamilie. Weil gewarnt wurde ja im Vorhinein.
Jugendamt gegen Regierungskritiker: Wie in der DDR
Vielleicht male ich den Teufel an die Wand, vielleicht
steht die Botschaft dort aber auch schon in deutlichen,
pechschwarzen Lettern. In einem Zirkelschluss will man aus
Leuten, die für die Grund- und Freiheitsrechte auf die
Straße gehen, nicht nur Straftäter, sondern auch Rabeneltern
machen. Und mit Demokratie hat dies nicht mehr viel zu tun:
Denn alleine die Androhung, Regierungskritikern
wegen Protesten das Jugendamt an den Hals zu hetzen,
erinnert sehr stark an die Praxis in der DDR.
Was also tun gegen diese neuerliche Willkür? Sich dieser zu
fügen, dürfte für viele Bürger keine Wahl mehr sein.
Mittlerweile ist klar: Die Menschen wollen Freiheit und
Normalität wieder. Verbote helfen nicht gegen ein freies
Volk, das sich seine Grundrechte zurück holen will. Und auch
das zeigte der „Tag der Freiheit“ in Wien: Gegen einzelne
trauen sie sich – gegen tausende nicht. Ein Aufruf ist das
dezidiert nicht, aber: Je mehr am Samstag trotzdem
nach Innsbruck kommen, desto eher kann es nicht
eskalieren. Denn sie können nicht alle einsperren und
nicht allen die Kinder wegnehmen. >
Österreich 18.2.2021: Tirol ist abgeriegelt
- 100e Polizei-SS sperren Strassen ab - alles wegen der
Corona19-Fantasie mit "Südafrikamutation"
Polizei und Armee riegeln Tirol ab
Ohne negativen Test kommt man hier nicht raus - auch
Einreisetests sind geplant. orf.at
schreibt: (https://orf.at/stories/3201092/)
Wer Tirol verlassen will, muss mit Freitag einen negativen
Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Hunderte
Polizisten und Soldaten kontrollieren die
innerösterreichischen Übergange zu Vorarlberg und Salzburg,
aber auch die Grenzen zu Italien und Deutschland.
news.ORF.at
(https://orf.at/stories/3201092/)
Test bei Ausreise: Tiroler Grenzen werden nun kontrolliert
Wer Tirol verlassen will, muss mit Freitag einen negativen
Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Hunderte Polizisten und Soldaten kontrollieren die
innerösterreichischen Übergange zu Vorarlberg und
Salzburg, aber auch die Grenzen zu Italien und
Deutschland. Und von dort kommt für Tirol weiteres
Ungemach.>
Ö+4R am 18.2.2021: Massentests sind TOTAL
ILLEGAL - Strategie gegen kriminelle Behörden+SS-Polizei:
AN ALLE BÜRGER: Der MASSENTEST MUSS NICHT WAHRGENOMMEN
WERDEN!!!
Für Diejenigen, die sich nicht testen lassen wollen...hier
eine Anleitung aus rechtlicher Sicht:
+ Die Anordnung muss in schriftlicher Form dem Haushalt
zugestellt werden. Sie muss mit einer Widerspruchsfrist
versehen sein.
+ Eine mündliche Anordnung ist zu verweigern, mit der
Begründung, dass ein "Bescheid" mit einer genauen Begründung
ausgestellt werden muss.
+ Für Testverweigerer soll sofort eine Quarantäne
ausgesprochen werden. Hier ist auch zu erwähnen, dass eine
Quarantäne nur von einem Richter mittels Beschluss
angeordnet werden kann. Die Behörden können weder mündlich
noch schriftlich dies anordnen.
+ Sollte eine Strafe verhängt werden, dann bittet die
Polizei eine Anzeige zu schreiben. In dieser Anzeige muss
genau begründet sein, warum diese Strafe verhängt wurde.
Auch hier ist Einspruch zu erheben, mit einer Vielzahl von
Beweisen, z.B.: VGH- Urteil, mangelhafter PCR Test, Verstoß
nach dem Epidemie- Gesetz §5...
GESUNDE BÜRGER ZU EINEM TEST ZU ZWINGEN, IST
GESETZESWIDRIG!!! AUSSERDEM SCHLÄGT DER PCR TEST ZU 95%
FALSCH BEI GESUNDEN MENSCHEN AN!!!
...mit friedlichen Mitteln boykottieren und verhindern, wo
wir können...
Es gibt zahllose Möglichkeiten zum friedlichen Protest!
Es ist dabei wichtig, weder verbal noch tatsächlich Grenzen
zu Hass und Gewalt zu überschreiten.
Aber es gibt genügend Möglichkeiten, das System lahmzulegen
und den Widerstand so massiv werden zu lassen, bis der Druck
zu groß wird.
Hier ein paar Vorschläge:
Ignoriert einfach alle euch sinnlos erscheinenden
Vorschriften.
Straft man euch, bittet höflich um eine schriftliche Anzeige
und erhebt Einspruch bis zum VGH. Ein einziges Verfahren
bindet stundelange Ressourcen der Verwaltung.
Zehntausend Einsprüche pro Woche legen das System lahm.
Trefft euch wann und wo ihr wollt, niemand kann den
Unterschied zwischen privaten und beruflichen Besuchen
beweisen.
Statt euch zum Kaffee zu treffen, sucht ihr gemeinsame
Geschäftsmöglichkeiten und arbeitet,...:wink:
Solange ihr nicht krank seid oder Symptome zeigt, ist eine
Testung sicher nicht verfassungskonform, auch die Verhängung
einer Quarantäne.
Auch gegen solche Bescheide kann man Einspruch einlegen, der
Verwaltungsaufwand betreibt.
Sehr wichtig ist die Unterstützung der kleinen Geschäfte.
Meidet die großen Ketten, boykottiert sie, wo es geht.
Die verfügen über genaue Umsatzerfassungen und sobald sie
größere Einbrüche registrieren, wird der Kammerapparat
eingeschaltet und der Druck wächst.
Ruft bei den kleinen Geschäften, bei den Wirten an, macht
eure Einkäufe per Abholung, seid so oft draußen auf der
Straße wie es geht.
Je mehr Menschen auf der Straße sind, desto grösser ist das
Symbol des Ungehorsams.
Tragt im Freien keine Maske, erhebt ruhig und höflich
Einspruch, wenn euch Polizisten ansprechen und besteht auf
einer schriftlichen Anzeige.
Maske im Freien ist medizinisch oder epidemologisch nicht
begründbar - hält nie vor dem VfGH! Im Einspruch behauptet
immer, dass ihr ohnehin Abstand zu anderen gehalten habt.
So unfassbar es ist, die Regierungen überschreiten gerade
alle Grenzen.
Kein Mensch, der unsere Gesellschaft liebt, kann diesen
Irrsinn jetzt noch unterstützen.
Wir haben Regierungen, die unsere Länder im Namen der
Gesundheit in ein totalitäres System... verwandelt.
...und jetzt wird Widerstand zur Pflicht.
Alle Politiker, und ich meine alle in allen Parteien, müssen
jetzt verstehen.
Bis hierher und nicht weiter!!!
Text ist von Rolf Kron>
========
Ukraine
18.2.2021: Ukraine
geht den schwedischen Weg+OHNE Impfung immun geworden! 44-60% sind immun: Ohne Impfung, ohne Massensterben:
Ukraine hat Herdenimmunität erreicht!
https://www.wochenblick.at/ohne-impfung-ohne-massensterben-ukraine-hat-herdenimmunitaet-erreicht/
<Wie der ORF berichtete,
haben in der Ukraine bereits 44 bis 60 Prozent der
Bevölkerung (Stand Jänner) Antikörper gegen das
Corona-Virus. Das ergab eine Studie von 140.000
Antikörpertestungen. Im Juli des Vorjahres sei der Wert
noch bei neun Prozent, im Oktober bereits bei 33 Prozent
gelegen. Die Ukraine könnte damit bereits die
Herdenimmunität erreicht haben.
Die Corona-Maßnahmen sind in der Ukraine nicht annähernd so
streng wie in Österreich. So dürfen die Gaststätten dort
nach wie vor täglich von sieben bis 23 Uhr geöffnet halten.
Dabei ist das ukrainische Gesundheitssystem alles andere als
führend. Dennoch zog das Corona-Virus offenbar ohne
Massensterben durchs Land.
Das Ziel der Herdenimmunität
Interessant: Die Strategien der Regierungen zielen – soweit
bekannt – auf das Erreichen einer sogenannten
Herdenimmunität ab. Ist sie erreicht, so sei unser
Gesundheitssystem nicht weiter in Gefahr, so die Theorie. Die
breite Immunität in der Bevölkerung kann einerseits durch
durchgestandene Coronavirus-Infektionen und andererseits
durch Impfungen erreicht werden. Problem: Es ist
bisher jedoch nicht abschließend geklärt, ob eine
längerfristige Immunität durch das Durchstehen einer
Coronavirus-Infektion gegeben ist. Doch
es ist ebenso wenig klar, wie stark der Schutz durch die
Impfungen ist.
Immunologin: 50-70% Infektionen erforderlich
Gegenüber dem ORF gab die Immunologin Ursula
Wiedermann-Schmidt von der MedUni Wien bereits im März 2020
Aufschluss darüber, ab welchem Prozentsatz eine solche
Herdenimmunität beim Coronavirus erreicht sein könnte: „Hier
müssten, damit man diesen Herdenschutz in der Bevölkerung
etablieren kann, etwa 50 bis 70 Prozent der Bevölkerung
die Erkrankung durchmachen, damit eine natürliche
Immunität in der Bevölkerung entsteht“. Ab diesem
Prozentsatz würde sich das Coronavirus nicht mehr weiter
verbreiten.
Kann sich Ukraine den Impfstoff sparen?
Das ukrainische Gesundheitssystem leidet unter der
schlechten, wirtschaftlichen Situation des Landes und ist
mit westeuropäischen Standards nicht zu vergleichen. Die
Impfstoffbeschaffung laufe schleppend. 1,9 Millionen Dosen
habe man aus China angefordert, den russischen Impfstoff
lehnt das kriegsgeschüttelte Land ab.Die
Herdenimmunität sei so nicht zu erreichen, mahnte die
ARD-Tagesschau unlängst. Dabei zeigt sich: Die Ukraine
hat die Herdenimmunität wohl bereits erreicht oder steht –
geht man von einem höheren, erforderlichen Immunitäts-Anteil
aus – kurz davor. Insofern muss sich die Ukraine wohl keine
Sorgen wegen des Impfstoffs machen.
Ukraine überstand Coronavirus ohne Massensterben
Das Coronavirus zog offenbar ohne große Zwischenfälle durch
das Land. 23.000 Todesfälle wurden statistisch dem
Coronavirus zugeordnet. Bei 41,5 Millionen
Ukrainern ergibt das eine Corona-Todesrate von rund 0,06%.
Im Vergleich dazu starben in Österreich bei 8,8 Millionen
Einwohnern mit 8.000 offiziellen Todesfällen 0,09%, also
mehr als in der Ukraine. Trotz des schlechten
Gesundheitssystems haben die Ukrainer das Coronavirus
offenbar ohne große Zwischenfälle so gut wie
überstanden.>
Das Dekret weist eindeutig darauf hin, dass die Verweigerung
des Impfstoffs die öffentliche Gesundheit gefährden würde
und dass daher das Gesetz dafür sorgen muss, dass dies nicht
geschieht Der Staat Vatikanstadt – der unabhängige
Stadtstaat des Heil..
"USA" 18.2.2021: NATO will keine
Giftspritzen: Tausende Armeeangehörige lehnen Covid-Impfung ab
https://uncutnews.ch/tausende-armeeangehoerige-lehnen-covid-impfung-ab/
Tausende von US-Soldaten lehnen den Covid-19-Impfstoff ab
oder schieben ihn vor sich her, während frustrierte
Kommandeure versuchen, Internetgerüchte zu zerstreuen und
den richtigen Tonfall zu finden, um die Truppen zu
überzeugen, sich impfen zu lass..
Hamburg 19.2.2021: VORERKRANKUNGEN bei
"Corona19-Toten": Die meisten haben DREI auf EINMAL!
https://t.me/gartenbaucenter17/17901
<Uniklinikum Hamburg untersucht Corona-Todesfälle
👉Durchschnittsalter 83(!) Jahre
👉3/4 älter als 76 Jahre
👉Keine Kinder und Jugendliche
👉20% krankhaftes Übergewicht
👉88% ein bis vier Vorerkrankungen (am häfigsten drei(!)
Vorerkrankungen
👉1%(!) keine relevanten Vorerkrankungen
Es wurden 735 Sterbefälle mit Covid-19 Zusammenhang
untersucht.
Folge Rabbit Research 🐇🔍
👉auf telegram: t.me/rabbitresearch
👉auf youtube: youtube.com/c/RabbitResearch
👉auf LBRY: open.lbry.com/@rabbitresearch:3>
19.2.2021: KLARTEXT von Ruedi Weber:
Corona19=Weltbetrug: ‼️FÜR MICH IST CORONA DER GRÖSSTE BETRUG AN DER
MENSCHHEIT‼️ https://t.me/uncut_news/23775
Schweizer Politiker und ehemaliger Behinderten-Spitzensportler
Ruedi Weber aus Klosters sichtlich erschüttert.
Durch einen neuen Medienstaatsvertrag rollt die
Zensur-Welle gegen Corona-kritische Medien unaufhaltsam
voran. Alternative Medien werden von Youtube getilgt und
von Suchmaschinen und sozialen Medien aktiv an der
Verbreitung gehindert. Eine kritische Aufklärung von
PCR-Test, Corona-Strategien wie Lockdown, Masken und
Impfstoff sind unerwünscht. Sogenannte „Hinweisschreiben“
von Deutschlands Landesmedienanstalten sind der erste
Schritt im Vorgehen gegen Corona-kritische…
Es wird geblockt,
stummgeschaltet, verwarnt und gelöscht. Die Cancel
Culture ist aus dem Universität- und Kulturbereich in
das Corona-Thema geschlüpft und verrichtet dort nun ihr
hässliches Werk gegen die alternativen Medien weiter.
Die reichweitenstarken freien
Kanäle von Rubikon und Samuel Eckert verschwanden bereits
von YouTube. Wolfgang Wodarg und Sucharit Bhakdi sind
ebenfalls Opfer der Zensur-Welle. Auch der Youtube-Kanal des
kritischen Journalisten Ken Jebsen wurde ohne weitere
Vorwarnung von Youtube gelöscht.
Über 500.000 Follower und
Hunderttausende Kommentare: weg. Der wohl
reichweitenstärkste freie deutschsprachige Politkanal KenFM
ist auf YouTube Geschichte. Echo darauf in den normalen
Medien: gleich null.
Doch Deutschlands
Landesmedienanstalten reicht das offenbar noch nicht aus. So
versendeten sie auch an den kritischen, ehemaligen
(öffentlich-rechtlichen) RBB-Journalisten ein
„Hinweisschreiben“, um ihn auf anderen Plattformen dazu zu
bringen, nicht „das Falsche“ zu publizieren.
Derartige Schreiben sollen
derzeit orchestriert bei alternativen Medien eintrudeln – um
sie zurechtzuweisen. Die Hinweisschreiben seien am
Pressekodex und an den bisherigen Entscheidungen des
Deutschen Presserates orientiert. .
Die Informationsflut steht uns
bis zum Hals, kein Land in Sicht, kein Horizont, wir haben
die Orientierung verloren. Ohne Leuchtturm und Leitstern
versinken wir in Anpassung oder Rückzug und vergessen, dass
Angst der schlechteste aller Ratgeber ist – hier weiter.
Zensur-Welle:
13 „Hinweisschreiben“ an Corona-kritische Medien
Die rechtliche
Grundlage für die jüngsten Schreiben der
Landesmedienaufsicht ist der neue Medienstaatsvertrag –
Ein großer Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Der neue Medienstaatsvertrag
ist am 08.11.2020 in Kraft getreten und den bisherigen
Rundfunkstaatsvertrag ab. Durch die Novelle können erstmals
alternative Online-Medien, die geschäftsmäßig betrieben
werden, von den Landesmedienanstalten reguliert werden.
Die Vertreter der
Medienaufsicht verwehren sich vehement gegen jegliche
Zensurvorwürfe und gestehen gleichzeitig ein, dass es primär
Corona-Kritiker trifft.
Die Landesmedienanstalten
schickten deshalb bereits 13 Hinweisschreiben aus. Drei der
betroffenen Medien sind bisher bekannt: Flinkfeed, KenFM und
der Deutschland-Kurier. Alle sind sie Corona-kritische
Medien und gelten als rechts-gerichtet.
Handelt es sich
dabei um einen Zufall oder urteilt die Medienaufsicht
etwa politisch? .
Nach Zensur wird schnell
geschrien, und im Laufe der Zeit gab es zahlreiche Texte,
die Anstoß erregten. Diese Bücher wurden verbrannt,
zensiert, indiziert – hier weiter.
„Handwerkliche
Fehler“: Zensur durch die Hintertür
Gegenüber dem
Deutschland-Funk erklärte Tobias Schmid, Chef der
Landesanstalt für Medien NRW:
„Dabei gucken wir nicht
auf die Frage, ob uns der Inhalt gefällt oder nicht
gefällt. Das ist ganz ausdrücklich nicht unsere Aufgabe,
um nicht zu sagen, der Meinungsfreiheit verpflichtet,
sondern wir gucken schwerpunktmäßig, ob es sozusagen
handwerkliche Fehler gibt, Quellen nicht klar
gekennzeichnet sind, ob Zitate nicht als solche
gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt
worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck
erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung
manipulativ sein kann, ob absichtlich oder
versehentlich.“
Was sagt Herr Schmid damit?
Weil man der Meinungsfreiheit verpflichtet sei, sollen also
handwerkliche Fehler gesucht werden, um kritische
alternative Medien in Bedrängnis zu bringen.
„Handwerkliche
Fehler“ sollen also die Zensur durch die Hintertür
ermöglichen, um sich den Vorwurf der Einschränkung der
Meinungsfreiheit nicht gefallen lassen zu müssen.
.
Zensur-Welle:
Vor allem Corona-Kritiker sind betroffen
Gegenüber dem
ARD-Deutschland-Funk erklärte Thomas Fuchs, Direktor der
Medienanstalt Hamburg/Schleswig Holstein, dass er bereits
damit rechnet, dass Vorwürfe, es würde selektiv und
einseitig gegen bestimmte Medien vorgegangen, in den
kommenden Tagen laut würden.
Das liege vor allem
daran, dass man primär gegen Corona-kritische Medien
vorgehe, erklärt er:
„Ich kann den Vorwurf
nachvollziehen. Das hat sicherlich einen Grund darin,
dass zurzeit besonders viele Inhalte durch den
Corona-Kontext hochgespült werden und dass viele aus
unserer Sicht nicht gut recherchierte Informationen im
Kontext mit Corona-Leugnung, mit Impfen und Ähnlichem
verbreitet werden.“
Zensur-Welle:
Es soll zukünftig auch andere „politische Themen“ treffen
In der Folge soll es
auch andere politische Themen treffen, setzt Fuchs noch
eins drauf:
„Und deswegen ist es,
glaube ich, zurzeit einfach die Tatsache, dass die
meisten problematischen Inhalte aus diesem Spektrum
kommen. Das kann aber auch sich mal wieder ändern, wenn
andere politische Themen Oberhand gewinnen.“
Durch die Feststellung, dass
es vor allem politische Themen treffe, räumt Fuchs in seinem
vermeintlichen Schritt nach vorne bereits ein, dass etwaige
Zensurvorwürfe doch zutreffend sein müssten.>
<Gestern musste die Front der Corona-Hardliner
heftige Schläge abwehren – was ihnen angesichts harter
wissenschaftlicher Fakten immer schwerer fällt: Zuerst wurde
bekannt, dass in Wahrheit mindestens 20 bis 30 Prozent der
bislang als Corona-Intensivpatienten überhaupt
nicht wegen Covid behandelt werden, sondern aus völlig
anderen medizinischen Gründen. Und dann lieferte das
Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) auch noch die
für die Pandemie-Alarmisten vernichtende Bestätigung, dass 99
Prozent der untersuchten „Covid-Sterbefälle“ an
Vorerkrankungen litten – und nicht „an“, sondern
allenfalls „mit“ Corona gestorben waren.
Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf
(UKE) stellte, so berichtet „n-tv„,
bei hunderten Obduktionen von Corona-Toten „regelmäßig
Vorerkrankungen“ fest. Der Sender zitiert
Institutsdirektor Benjamin Ondruschka: „Wir haben
nur in einem Prozent der Sterbefälle nachweisen
können, dass wir im Autopsie-Ergebnis keine relevante
Vorerkrankung finden konnten und trotzdem die
Todesursache ein Covid-19-Sterbefall gewesen ist„.
Untersucht worden waren rund 600 autorisierte Leichen.
„Relevante Vorerkrankung“ ist hier der Schlüssel: Die
eigentlichen Todesursachen waren auch, aber eben nicht nur
harmlose Begleiterkrankungen, sondern überwiegend
lebensbedrohliche Leiden wie Diabetes,
Niereninsuffizienz oder Krebs. Im Klartext:
Daran sind diese Menschen gestorben – und nicht an einem
Virus, das – meist zufällig – bei ihnen labordiagnostisch
festgestellt wurde.
Es sind Studien wie diese, die geeignet sind, dem
Coronavirus – was längst überfällig ist – seinen Schrecken
zu nehmen. Darunter ist keine Verharmlosung zu verstehen;
natürlich sterben auch an Corona Menschen (wenn auch vor
allem sehr alte und bereits kranke). Es geht hier nur um die
Verhältnismäßigkeit – und darum, zu einem gelasseneren und
realistischeren Umgang mit dieser einen von unendlich vielen
potentiell tödlichen Krankheiten oder Lebensrisiken
zurückzufinden. Seit März vergangenen Jahres verdrängen wir
eine Unzahl an Erkrankungen, die selbstverständlich
weiterhin existieren und in der Summe eine -zigfach höhere
Gefahr für jeden einzelnen darstellen als Corona. Doch als
Angstsubjekte fixieren wir uns, als Ergebnis einer in der
jüngeren Geschichte beispiellosen Gehirnwäsche, nur noch auf
ein einziges Virus – und lassen uns aus pausenlosen selektiv
herausgestellten Einzelfallschilderungen verrückt machen.
Das ist nur deshalb möglich, weil die Corona-Bedrohung
durch eine ruchlose politische Manipulation ständig aufs
Neue aufgebauscht wird. Maßgeblicher Pfeiler ist hier die
behauptete Tödlichkeit – die in Wahrheit ein statistisches
Artefakt ist. Würde man Influenzaviren ebenso bewerten wie
Corona, dann wären grippale Infekte die tödlichste
Erkrankung der Menschheit: Zum Zeitpunkt seines Todes hat
jeder Mensch entweder Influenzaviren intus, oder er hatte zu
Lebzeiten Influenza. Beides genügt im Fall von Corona für
die statistische Kategorisierung „in Verbindung mit -“ bzw.
„an oder mit Covid verstorben“. Jeder ist demnach „an oder
mit Influenza“ gestorben. Auf dieselbe Weise ließen sich
auch Bluthochdruck, Parodontose oder Herpes zur tödlichen
Krankheiten zurechtpfriemeln. (DM)>
<Ist die Maskenpflicht ein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit? Zu dieser und anderen Fragen gibt
Rechtsanwalt Ralf Ludwig Antworten in einem
Exklusiv-Interview mit Epoch Times.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig
ist Mitbegründer der Anwälte für Aufklärung und der
KlagePATEN. Seit Beginn der Corona-Krise kämpft er gegen die
Restriktionen der Bundes- und Landesregierungen. Als erster
Anwalt der Querdenken-Bewegung sorgte er mit Michael Ballweg
dafür, dass Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen
überhaupt stattfinden konnten. Zuletzt klagte er gegen die
Maskenpflicht. Epoch Times traf Herrn Ludwig für ein
Interview.
Epoch Times: Herr Ludwig,
Sie haben schon vor einiger Zeit Kritik an den
FFP2-Masken geübt, haben sich dabei auch auf die
Arbeitsschutzrichtlinien der DGUV bezogen und dass diese
auch eine Beachtung im Alltag finden müssten. Sie wurden
daraufhin verklagt. Wie ist da der aktuelle Stand?
Hr. Ludwig: Es geht um die
allgemeine Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung, also alle
Arten von Masken. Da habe ich am 7. 11. in Leipzig auf dem
Bus eine Studie von Wissenschaftlern vorgestellt und habe
dazu meine Einschätzung gegeben. Daraufhin hat die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine
einstweilige Verfügung beantragt, die mir untersagt,
bestimmte Aussagen zu machen. Dazu bin ich nicht angehört
worden vor Gericht, sondern das Gericht hat das
durchgewunken.
Wir haben dann Widerspruch
dagegen eingelegt und hätten eigentlich im Dezember schon
mögliche Verhandlungen dazu gehabt. Die sind dann
ausgefallen, weil meine Anwältin krank geworden ist. Jetzt
hätten wir am 12. Februar die Verhandlung gehabt, die ist
aber relativ schnell abgebrochen worden, weil es im
Gerichtssaal genau um die Frage ging – muss eine
Mund-Nasenschutz-Bedeckung getragen werden, ja oder nein.
Das Gericht hat es von mir und
meiner Anwältin verlangt, aber wir haben uns darauf
berufen, dass das laut Gerichtsverfassungsgesetz verboten
ist. Der Richter hat daraufhin dann auch die
Gerichtsöffentlichkeit ausgeschlossen, zumindest die, die
keine Maske getragen hat. Daraufhin haben wir einen
Befangenheitsantrag gestellt gegen den Richter und
daraufhin ist das Verfahren dann vertagt worden.
ET: Was ist Ihre Kritik an
den Masken?
Hr. Ludwig: Ich kritisiere
allgemein die Verpflichtung, Masken zu tragen, auch aus
dem Gesichtspunkt des Völkerstrafrechts und dem damit
verbundenen Folterverbot. Was meine Stellungnahme am 7.
11. betrifft zu einem Papier der KOBAS – dabei ging es um
die Feststellung, dass es bei den Masken zu einem
Atemwiderstand kommt. Da gibt es
bestimmte Regeln, die diesbezüglich im Arbeitsschutz
befolgt werden müssen, und die DGUV hat eine Empfehlung
dazu ausgesprochen.
Meine Äußerung hat der DGUV
nicht so gepasst und die wollen mir jetzt untersagen, dass
ich bestimmte Dinge, die ich dort gesagt habe, sage. Es
geht im Wesentlichen um die Frage, welche Tragezeiten für
Masken erforderlich sind, welche Pausenzeiten erforderlich
sind und ob es möglicherweise Haftungsrisiken für
diejenigen gibt, die anderen Menschen anordnen, eine
solche Maske zu tragen.
ET: Sie äußern auch die
Kritik, dass es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit
ist, dass Masken getragen werden müssen. Können Sie das
nochmal von der rechtlichen Seite her beleuchten?
Hr. Ludwig: Das ist kein Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, sondern es befindet sich auf der Ebene
der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nämlich das
Folterverbot. Die Masken haben ja gewisse
Auswirkungen unter verschiedenen Aspekten. Zunächst ist es
ja so, dass die Masken mittlerweile dauerhaft getragen
werden müssen, also fast in jeder Situation. So wird den
Menschen erstmal mehr oder weniger regelmäßig vor Augen
geführt, wir sind in einer gefährlichen Situation, man
kann sterben, man kann erkranken. Das heißt, diese Maske
als Symbol vor dem Gesicht, die ich selbst immer
wahrnehme, bedeutet, dass ich dauerhaft in dem Bewusstsein
gehalten werde, hier besteht eine große Gefahr.
Wenn man das im Verhältnis
sieht zu der Gefahr, die tatsächlich besteht, dient es
offensichtlich einem anderen Zweck. Derjenige, der die
Maske ständig trägt, hat erstmal Atemprobleme, er ist
ständig unter Stress. Das ist ein typisches Motiv für
Folter. Das heißt, jemand, der gefoltert wird, wird
ständig unter Stress gehalten.
Und was viele Menschen nicht
verstehen, Folter ist nicht nur das, was wir in Filmen
sehen, wo jemand in einem Raum geschlagen, oder gefesselt
oder geknebelt wird, sondern Folter hat bestimmte
Definitionenim
Völkerstrafrecht und dazu gehört eben die psychische
Folter, also dauerhaft einer psychischen Belastung
ausgesetzt zu sein oder dauerhaft einer körperlichen
Belastung ausgesetzt zu sein. Und genau das haben wir mit
den Masken. Deswegen ist
wahrscheinlich auch das Verfahren mit der DGUV so
relevant, deswegen haben die mich letztlich auch verklagt.
Wenn wir berücksichtigen, dass
es eigentlich Standard bei uns war, dass solche Masken
nicht einfach getragen werden dürfen, nicht einfach
angeordnet werden dürfen, weil es ja körperliche und
psychische Folgen hat und wir aber verpflichtet sind, über
diese Verordnungen die Masken dauerhaft zu tragen, dann
haben wir die Situation, die man nach dem Völkerstrafrecht
als Folter definieren kann.
Da sind wir gerade dabei, wir
sammeln Zeugenaussagen, insbesondere wo Menschen zum
Beispiel mit Masken zusammengebrochen sind. Wir sind auch
im Kontakt mit Ärzten, die entsprechende Gutachten
ausstellen. Das werden wir dann der Chefanklägerin des
internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag vorlegen.
ET: Sie tragen einen Pulli
von Querdenken 711, sie haben vorher auch schon über den
Artikel 20 Abs. 4 gesprochen, den der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts angesprochen hat.
Hr. Ludwig: Also das eine hat
mit dem anderen nichts zu tun. Natürlich habe ich einen
Querdenken 711-Pulli an, weil ich ja schon von Anfang an
[dabei war]. Also der Michael Ballweg und ich haben ja
gemeinsam diese Klage vor dem Verfassungsgericht gemacht,
die damals überhaupt erst wieder ermöglicht hat, dass
Demonstrationen stattfinden können. Das war beim ersten
Lockdown. Querdenken 711 ist eine ganz wichtige Bewegung
in Deutschland, es hat diese ganze Demonstrationsbewegung
groß gemacht. Wir arbeiten auch weiterhin eng zusammen. Da
sind ja jetzt auch die nächsten Demos für 2021
angekündigt.
Allerdings, in Bezug auf
Querdenken 711, da könnte unter Umständen sogar der
Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit
verwirklicht sein. Die Gerichte sagen, dass
Querdenken-Demos per se verboten sind. Verbrechen gegen
die Menschlichkeit sind in Paragraf 7
Völkerstrafgesetzbuch so definiert, dass man sagt, es gibt
eine abgegrenzte Gruppe, in diesem Fall die Querdenker,
und diesen werden Grundrechte vollständig entzogen. Und
das ist genau passiert.
Die Richter haben ja dauerhaft
argumentiert, zumindest im Dezember, „weil ihr Querdenker
seid, deswegen gehen wir davon aus, ihr haltet euch nicht
an die Regeln und deswegen dürft ihr das
Demonstrationsrecht, also das Recht auf Versammlung,
komplett nicht mehr wahrnehmen“.
Es gab keine Einschränkungen
oder Reduzierung der Teilnehmerzahl, sondern es wurde
komplett verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem
auch stattgegeben. Und da sagen wir, das erfüllt
tatbestandlich die Merkmale der Verbrechen gegen die
Menschlichkeit. Und wenn das Bundesverfassungsgericht
diese Merkmale in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt
und jemanden nur deswegen das Demonstrieren verbietet,
weil er sich zu einer Querdenken-Bewegung bekennt, dann
ist das Bundesverfassungsgericht auch außerhalb unseres
grundgesetzlichen Norm-Gefüges.
Was da passiert mit den
Demonstrationen, ist, dass ein Staatsvolk der Staatsmacht
die Gefolgschaft verweigert. Das heißt, da wird eine
Demonstration angemeldet, sie wird verboten und findet
trotzdem statt – weil das Verbot als solches
grundgesetzwidrig, völkerrechtswidrig und möglicherweise
sogar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Das
erklären wir den Richtern und dass wir an dieser Stelle
auch die Sachen sammeln und nach Den Haag bringen werden.
Mehr dazu im Video. (nmc)
Das Interview führte Alexander Zwieschowski.>
Testwahn
Kanada 19.2.2021: Terror-Regime von Trudeau
verhängt 3000 Dollar Strafe pro Person, weil Corona-Test 2
Stunden "zu alt" ist: Kanada: Familie muss 18.000 Dollar Strafe zahlen und wird
in Quarantäne geschickt, weil sie einen COVID-Test vorgelegt
hat, der zwei Stunden veraltet war
https://uncutnews.ch/kanada-familie-muss-18-000-dollar-strafe-zahlen-und-wird-in-quarantaene-geschickt-weil-sie-einen-covid-test-vorgelegt-hat-der-zwei-stunden-veraltet-war/
<lifesitenews.com:
Eine kanadische Mutter wurde zusammen mit ihren vier
Kindern und der Großmutter der Kinder zu einer
Geldstrafe von jeweils 3.000 Dollar verurteilt und in
ein von der Regierung betriebenes
COVID-Quarantänezentrum gebracht, nachdem kanadische
Grenzbeamte sich geweigert hatten, die Ergebnisse
ihrer COVID-Tests zu akzeptieren, weil die Ergebnisse
vor zwei Stunden abgelaufen waren.
Die Mutter, die heute unter der Bedingung der
Anonymität von ihrer designierten Quarantäneeinrichtung
(DQF) in Winnipeg, Manitoba, telefonisch
mit LifeSiteNews sprach, sagte, dass sie zusammen
mit ihren Kindern und der Großmutter der Kinder Anfang
des Monats von Manitoba in die USA gereist war, um einen
Arzttermin der 79-jährigen Großmutter wahrzunehmen und
die Familie zu besuchen.
Im Bestreben, die Regeln für die Wiedereinreise nach
Kanada zu befolgen, kam die Mutter, eine examinierte
Krankenschwester (RNBN), die in der chronischen Pflege
arbeitet, mit ihrer Mutter und ihren Kindern, um sich am
Freitag, dem 12. Februar, einem PCR-COVID-Test zu
unterziehen. Alle Tests kamen negativ zurück. Sie kamen
auch mit einem 72-Stunden-Verfallsdatum, das von der
kanadischen Regierung festgelegt wurde, was bedeutet,
dass der Test nur für 72 Stunden gültig ist, nachdem der
Test durchgeführt wurde.
Am Sonntag sind die Ergebnisse von fünf Tests
eingetroffen. Der letzte kam am Montag um 13:30 Uhr an.
Um 6:30 Uhr desselben Morgens fuhr die Mutter zur
kanadischen Grenze und hatte noch 8 Stunden Zeit, bevor
die Tests abliefen. Normalerweise wäre das mehr als
genug Zeit gewesen. Doch dann begann das Auto der
Familie Probleme zu haben.
„Drei Warnleuchten leuchteten auf, was mich zwang,
langsamer zu fahren“, sagte die 47-jährige Mutter.
Die Familie schaffte es schließlich kurz nach 16 Uhr an
die Grenze zwischen Pembina und Emerson, wo sie mit den
Ergebnissen der Tests ausgestattet ankam. Sie kamen
vorbereitet mit Testergebnissen und einem Quarantäneplan
an, wenn sie nach Hause nach Winnipeg zurückkehrten.
Doch als sie beim Zollbeamten ankamen, waren ihre
COVID-Tests bereits nach 2 Stunden und 15 Minuten
abgelaufen.
„Ich hätte an der Grenze anrufen sollen, um zu sagen,
dass wir uns verspäten werden“, sagte die Mutter. „Aber
ich hätte nie im Leben gedacht, dass die Fristen so
starr sein würden.“
„Die Grenzbeamten hätten sagen können, dass die Tests
abgelaufen sind und mir die Möglichkeit geben können,
umzukehren und einen weiteren Test zu machen. Aber nein,
sie haben uns länger als 3 Stunden dort gehalten und
haben uns zu je 3000 Dollar gebüßt.
In den Bußgeldbescheiden heißt es, dass die Familie es
versäumt hat, „einer Anordnung in Bezug auf eine
Behandlungsmaßnahme zur Verhinderung der Einschleppung
und Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit“ gemäß
Abschnitt 26 des Quarantänegesetzes nachzukommen.
Abschnitt 26 des Quarantänegesetzes besagt: „Hat ein
Quarantänebeamter nach der medizinischen Untersuchung
eines Reisenden berechtigten Grund zu der Annahme, dass
der Reisende eine übertragbare Krankheit hat oder haben
könnte oder von Vektoren befallen ist oder sich kürzlich
in der Nähe einer Person aufgehalten hat, die eine
übertragbare Krankheit hat oder haben könnte oder von
Vektoren befallen ist, kann der Quarantänebeamte
anordnen, dass der Reisende sich einer Behandlung oder
einer anderen Maßnahme unterzieht, um die Einschleppung
und Verbreitung der übertragbaren Krankheit zu
verhindern.
Die kanadische Regierung hat angeordnet, dass ab dem
15. Februar „alle Reisenden, mit einigen Ausnahmen, die
auf dem Landweg in Kanada ankommen, einen Nachweis über
einen negativen COVID-19-Molekulartest vorlegen müssen,
der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in den
Vereinigten Staaten durchgeführt wurde.“
Global News berichtete am 9. Februar, dass „das Fehlen
eines negativen Tests nicht notwendigerweise die
Einreise in das Land verhindern wird. Sollten Kanadier
oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Kanada nicht in
der Lage sein, das Testergebnis zu liefern, könnten sie
mit „schweren Strafen“ konfrontiert werden,
einschließlich Geldstrafen von bis zu 3.000 Dollar pro
Person.“
Die Mutter sagte, sie habe versucht, völlig konform zu
sein und alle Regeln zu befolgen.
„Ich habe nur getan, was sie mir gesagt haben. Und doch
ist genau das passiert. Ich war bereit. Ich würde dies
tun, ich würde das tun. Sie würden mich testen. Ich habe
mein Bestes gegeben, um ihnen das zu geben, was sie
wollten, und es war immer noch nicht genug. Ich hatte
keinen Spielraum. Nein, sie waren so starr.
Die Mutter sagte, die Grenzbeamten hörten nicht auf
ihre Bitten und sagten wiederholt, sie hätten „null
Toleranz“ für Verstöße.
Die Mutter, ihre vier Kinder – im Alter von 9, 12, 14
und 16 Jahren – und ihre Großmutter erhielten jeweils
die höchstmögliche Strafe. Der Familie wurde dann
befohlen, zur nächsten Designated Quarantine Facility
(DQF) zu fahren, die sich in Winnipeg befindet, wo ihnen
gesagt wurde, dass sie bleiben müssen, bis sie einen
weiteren COVID-Test erhalten können.
„Sie drohten mir, wenn ich nicht zum DQF gehe, würden
sie mir noch einmal 3.000 Dollar Strafe aufbrummen und
die Polizei schicken.“
Die Mutter, die fast in Tränen ausbrach, als sie
sprach, sagte, dass jeder in ihrer Familie durch das,
was passiert ist, traumatisiert wurde.
„Meine Kinder boten an, zusätzliche Arbeit zu leisten,
um die Bußgelder zu bezahlen. Meine 14-jährige Tochter
hat gweint. Sie war so verängstigt. Wir haben alle
geweint“, sagte sie.
„Mein Mann ist wütend. Er kann nicht schlafen. Er ist
ängstlich. Er macht sich Sorgen um uns. Er kann nicht
glauben, dass sie das einer Familie während einer
Pandemie antun, alles im Namen der Sicherheit“, fügte
sie hinzu.
Die Mutter sagte, dass es keine Möglichkeit gibt, dass
ihre Familie die Bußgelder bezahlen kann, und fügte
hinzu, dass sie nicht sicher sind, was sie tun werden.
In der Zwischenzeit wurde die Familie gestern getestet
und wartet auf das Ergebnis des Tests, das, wenn es
negativ ist, die Rückkehr nach Hause ermöglichen könnte.
Die Mutter sagte, dass der Quarantäneort aus zwei
Etagen eines Hotels in Winnipeg besteht. Sie sagte, dass
sie nicht glauben kann, dass es wirklich der Sicherheit
dient, ihre Familie dort zu behalten, weil sie mit viel
mehr Menschen, wie Krankenschwestern, Quarantänepersonal
und Wartungspersonal, in Kontakt gekommen sind, als wenn
sie nach dem ursprünglichen Quarantäneplan zu Hause
geblieben wären.
„Ich muss nicht hier sein, ich will nicht hier sein,
und das ist gegen meine Freiheit. Das ist nicht der Ort,
an dem ich sein sollte. Ich sollte zu Hause sein“, sagte
die Mutter.
Das Justice Centre for Constitutional Freedoms (JCCF)
hat Zwangsquarantänen als Verstoß gegen die Rechte und
Freiheiten der Kanadier bezeichnet, die durch die Charta
garantiert werden.
„Das Justizzentrum ist zutiefst besorgt über die
aktuellen Reisebeschränkungen, die eine eklatante
Verletzung der Rechte aus der Charta darstellen“, sagte
JCCF-Anwalt Sayeh Hassan gegenüber LifeSiteNews.
„Wir haben eine Klage beim Bundesgerichtshof
eingereicht, um diese Einschränkungen anzufechten. Wir
glauben, dass sie verfassungswidrig sind und die Rechte
und Freiheiten der Kanadier verletzen, Kanada frei zu
verlassen und einzureisen, nicht willkürlich inhaftiert
zu werden, das Recht auf einen Rechtsbeistand, das
Recht, innerhalb einer angemessenen Zeit vor Gericht zu
erscheinen, um die Inhaftierung anzufechten, das Recht
auf eine angemessene Kaution und das Recht, als
unschuldig zu gelten, bis die Schuld bewiesen ist.“
„Im Moment haben Menschen, die einer Straftat angeklagt
sind, all diese Schutzmaßnahmen der Charta, aber
gesetzestreue Kanadier nicht. Die Regierung wird Beweise
vorlegen müssen, um zu zeigen, warum das Festhalten von
gesunden, asymptomatischen Menschen mit negativen
PCR-Tests unter der Charta gerechtfertigt ist“, fügte
sie hinzu.
Die Mutter sagte, sie sei besorgt über die Macht, die
Trudeau angenommen hat, um Gesetze zu verabschieden, für
die die kanadischen Bürger nicht gestimmt haben.
„Er hat diese Gesetze gemacht. Keiner von uns hat für
sie gestimmt. Es ist beängstigend“, sagte sie.>
<In seinem neuesten Buch „Corona unmasked“ setzt
sich Professor Sucharit Bhakdi unter anderem mit der Frage
auseinander, wie der neue mRNA-Impfstoff auf die Zellen im
Körper reagieren könnte. Die professionelle Einschätzung des
Immunologen ist verstörend: Er befürchtet, dass diese
neuartige Impfung die Blutgerinnung im menschlichen Körper
in Kraft setzen könnte.
Die Folgen wären verheerend. In einer Video-Diskussion von
„Respekt Plus“ diskutieren die Professoren Andreas
Sönnichsen und Martin Haditsch über den größten
Menschenversuch aller Zeiten und die verheerenden Folgen,
die die Impfung haben könnte.
US-Vergleich: Blutwerte zeigten nach Impfung höhere
Gerinnungsfaktoren
Ein mit Bhakdi bekannter US-Mediziner verglich die
Blutwerte von Patienten vor und nach der Impfung. Das Bild,
das sich ihm zeigte, war alarmierend. Mehr als 50%
jener Fälle, die auf die Intensivstation kamen, nachdem
sie mit dem Covid-Impfstoff behandelt wurden, wiesen
erhöhte Gerinnungsfaktoren auf. Ein Einsetzen der
Blutgerinnung durch die mRNA-Impfung, also das Verklumpen
des Blutes, kann zu Lähmungen, Schlaganfällen, Erblindung
und nicht zuletzt zum Tod führen, erklärt Professor Bhakdi.
Versuchskaninchen Mensch?
Professor Haditsch ist eigentlich Impfbefürworter und
leitet selbst ein Impfzentrum. Doch bei der Corona-Impfung
ist er überaus skeptisch. Er kritisiert, dass die
mRNA-Impfung gegen das Corona-Virus bei weitem nicht
ausreichend in Studien untersucht wurde. So seien
zum Beispiel Tierversuche, die normalerweise in den frühen
Phasen einer Impfstoffstudie durchzuführen sind, einfach
unterlassen worden. Stattdessen werde der Impfstoff nun
gleich am Menschen ertestet. Er kritisiert auch die
Intransparenz und fehlende Datenqualität, die eine reale
Einschätzung der Folgen erschweren. Dabei müsste das
wissenschaftliche Interesse den Folgen der Impfung und
Schäden gelten.
Folgen für Zielgruppe 70+ nicht in Studien ermittelt
„Wir wissen überhaupt nichts über die Langzeiteffekte
dieser Impfung.“, warnt Professor Sönnichsen von der MedUni
Wien. Vor allem die Wirkung des Impfstoffs auf die
(Risiko-)Gruppe der über 70-Jährigen sei in den Studien,
die meist nur über einen Zeitraum von zwei bis drei
Monaten durchgeführt wurden, nicht ermittelt worden.
Dabei müsse das Ziel doch sein, gerade diese Gruppe, bei der
das Corona-Virus am häufigsten tödlich endet, zu schützen.
So sei nicht bekannt, wie der Impfstoff auf die Zielgruppe
wirke. Gleichzeitig würden mit dem unzureichend geprüften
Impfstoff jüngere Leute dem Risiko von Nebenwirkungen
ausgesetzt, obwohl eine Infektion mit dem Corona-Virus auf
sie zumeist nur eine geringe bzw. keine Auswirkung hat. Dass
auf dieser Grundlage auch noch ein Impfzwang durch die
Hintertür wie durch den angedachten elektronischen
Impfpass in Österreich für die gesamte Gesellschaft
erlassen werden soll, bezeichnete Sönnichsen als
„absurd“.
Vergleich des neuen „Killervirus“ mit früheren
Coronaviren und dem Grippevirus: Wie groß ist die Gefahr
wirklich?
Corona-Situation in Deutschland: Was sagen R-Faktor,
Infektionszahlen und Sterberaten, die das
Robert-Koch-Institut (RKI) für Deutschland veröffentlicht,
aus?
Lockdown mit Kita- und Schulschließungen, geschlossenen
Geschäften, Social Distancing und Maskenpflicht: Waren die
radikalen Schutzmaßnahmen begründet?
Gesundheitssystem in Deutschland: Droht eine Überlastung
unserer Krankenhäuser und Intensivstationen?
Kampf gegen das Coronavirus: Ist die Suche nach einem
Impfstoff sinnvoll und wie sind die Erfolgsaussichten?>
Korrupte WHO 19.2.2021: "Notfall" mit
AstraZeneca genehmigt - aber viele Länder finden "zu viele
Nebenwirkungen": WHO genehmigt AstraZeneca-Impfstoff für den Notfalleinsatz,
aber einige Nationen sagen „Nein danke“
https://uncutnews.ch/who-genehmigt-astrazeneca-impfstoff-fuer-den-notfalleinsatz-aber-einige-nationen-sagen-nein-danke/
<childrenshealthdefense.org:
Der umstrittene Impfstoff, in den Bill Gates viel Geld
investiert hat, wird von einigen Ländern wegen weit
verbreiteter Bedenken über Nebenwirkungen und
Wirksamkeit abgelehnt.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am Montag
zwei Versionen des Impfstoffs COVID von
AstraZeneca-Oxford für den Notfalleinsatz zugelassen und
das trotz wachsender Sicherheitsbedenken in anderen
Ländern und früherer Fragen zu den klinischen Studien
des Arzneimittelherstellers.
Länder wie die USA, Großbritannien, Israel,
Saudi-Arabien und andere haben ihre eigenen
regulatorischen Verfahren für die Zulassung von
Impfstoffen und anderen Medikamenten für den
Notfalleinsatz, aber die Länder, die nicht über den
notwendigen regulatorischen Rahmen verfügen, verlassen
sich auf die WHO, um Impfstoffe zu prüfen.
Die Zulassung der von AstraZeneca-SKBio (Republik
Korea) und dem Serum Institute of India hergestellten
Impfstoffe durch die WHO ebnet den Weg für 300 Millionen
Dosen, die im Rahmen des COVAX-Programms von Bill Gates
in der ersten Hälfte des Jahres 2021 von 145 Länder
erreichen soll.
Aber während die WHO voranschreitet, machen
andere Länder eine Pause bei AstraZeneca angesichts
anhaltender Berichte über Nebenwirkungen und
mangelnde Wirksamkeit.
["USA" gegen AstraZeneca]
Laut Fierce Pharma wird die US-amerikanische Food and
Drug Administration (FDA) den COVID-Impfstoff von
AstraZeneca möglicherweise nicht zulassen, da es
Bedenken hinsichtlich der Herstellung gibt und eine
Anfang des Monats veröffentlichte Studie zeigt, dass die
Wirksamkeit des Impfstoffs gegen leichte und
mittelschwere COVID-19-Fälle nur 21,9 % beträgt und
damit weit unter der für die Zulassung des Impfstoffs
erforderlichen 50 %-Schwelle liegt.
[Südafrika gegen AstraZeneca]
Wie das Wall Street Journal berichtet, hat Südafrika die
Pläne zur Verteilung des COVID-Impfstoffs von
AstraZeneca ausgesetzt, nachdem dieselbe Studie nur eine
10-prozentige Wirksamkeit beim Schutz gegen leichte und
mittelschwere COVID-19-Fälle der neuen südafrikanischen
Variante gezeigt hatte.
Südafrikas Gesundheitsminister Zweli Mkhize sagte, das
Land werde die geplante Einführung des Impfstoffs
vorübergehend stoppen, bis mehr Informationen über die
Wirksamkeit des Impfstoffs vorliegen“ und stattdessen
den noch nicht zugelassenen Impfstoff von Johnson &
Johnson verteilen.
[Deutschland erlaubt AstraZeneca bis 65 - ebenso Ö,
B, PL, CH, F]
Obwohl die Europäische Arzneimittelbehörde den
COVID-Impfstoff von AstraZeneca für alle Personen über
18 Jahren zugelassen hat, wurde er in Deutschland nicht
für die Verwendung bei Personen über 65 Jahren
zugelassen, da es an Wirksamkeit mangelt“.
Laut BBC sagte Frankreichs Gesundheitsbehörde, dass es
noch nicht genügend Daten über die Wirksamkeit des
Impfstoffs bei Menschen über 65 Jahren gebe. Österreich,
Belgien, Polen und die Schweiz empfahlen ebenfalls, den
Impfstoff nicht an ältere Menschen zu verabreichen,
unter Berufung auf unzureichende Beweise.
[AstraZeneca mit mehr Nebenwirkungen als bei
Pfizer?]
Reuters berichtete heute, dass Gesundheitsbehörden in
einigen europäischen Ländern auf Widerstand gegen den
COVID-Impfstoff von AstraZeneca stoßen, nachdem bei
Krankenhauspersonal und Mitarbeitern an der Front
unerwünschte Reaktionen aufgetreten waren. Obwohl ein
Sprecher von AstraZeneca sagte, dass Nebenwirkungen zu
erwarten seien, treten in Frankreich, Deutschland und
Schweden mehr Nebenwirkungen des COVID-Impfstoffs von
AstraZeneca auf als bei dem Impfstoff von
Pfizer-BioNTech, so Reuters.
Zwei Regionen in Schweden haben letzte Woche die
Impfungen vorübergehend gestoppt, nachdem 400 Menschen
den AstraZeneca COVID-Impfstoff erhalten hatten und bei
100 Menschen Nebenwirkungen auftraten, die sie
arbeitsunfähig machten. Eine andere Region beobachtete
eine überraschende Anzahl von Nebenwirkungen nach einer
Massenimpfung von mehr als 500 Menschen.
„Es scheint einen größeren Anteil an Nebenwirkungen
gegeben zu haben als erwartet“, sagte Andreas Heddini,
medizinischer Direktor von AstraZeneca in der nordischen
Region gegenüber SVT News. „Wir haben gesehen, dass bei
etwa 10 Prozent der Geimpften mit solchen Nebenwirkungen
zu rechnen ist.“
Während der Studien von AstraZeneca im Jahr 2020 wurden
mehrere unerwünschte Reaktionen gemeldet, darunter
Schäden am Rückenmark, die mit transversaler Myelitis
übereinstimmen, Tod und akute Neuroenzephalopathie.
Obwohl die weltweiten Studien vorübergehend pausiert
wurden, ging die Studie in Indien weiter und der
indische Gesundheitsminister Rajesh Bhushan sagte
während einer Pressekonferenz, dass das unerwünschte
Ereignis „den Zeitplan in keiner Weise beeinflussen
wird.“
Der Impfstoff von AstraZeneca unterscheidet sich von
den mRNA-COVID-Impfstoffen von Pfizer und Moderna. Der
Impfstoff von AstraZeneca basiert auf den genetischen
Anweisungen des Virus für den Aufbau des Spike-Proteins
– Proteine des SARS-CoV-2-Virus, die es benutzt, um in
menschliche Zellen einzudringen. Während die Impfstoffe
von Pfizer-BioNTech und Moderna einzelsträngige RNA
verwenden, um diese Anweisungen zu „speichern“, nutzt
der Impfstoff von AstraZeneca doppelsträngige DNA. Die
Forscher fügten dann das Gen für das
Coronavirus-Spike-Protein zu einer modifizierten Version
eines Schimpansen-Adenovirus hinzu, das in Zellen
eindringen kann.
Der AstraZeneca-Impfstoff ähnelt dem umstrittenen
Ebola-Impfstoff, einem DNA- und rekombinant-basierten
Adenovirus-Impfstoff, der, wie The Defender im Dezember
berichtete, für einige Bevölkerungsgruppen ein erhöhtes
Risiko für die Entwicklung von HIV darstellen kann.
Trotz der verwirrenden Ergebnisse von AstraZeneca und
einer Wirksamkeit von nur 63,09% im Vergleich zur
95%igen Wirksamkeit der Impfstoffe von Pfizer-BioNTech
und Moderna wird der Impfstoff gefeiert, weil er
einfacher und billiger zu produzieren ist als andere
Konkurrenten, die bereits von der WHO zugelassen wurden.
Die WHO konzentriert sich darauf, die Produktion und den
Vertrieb des Impfstoffs hochzufahren, erklärte Tedros
Adhanom Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO.
Der Impfstoff von AstraZeneca wird die Massen über ein
Programm namens „COVAX“ erreichen, einem Mechanismus zur
Beschaffung und Verteilung von Impfstoffen. COVAX wurde
von Bill Gates gegründet und wird von der Global
Alliance for Vaccines and Immunization (GAVI) geleitet,
die 1999 mit Startkapital der Bill & Melinda Gates
Foundation gegründet wurde. Seit 1999 hat die Stiftung
mehr als 4 Milliarden Dollar für GAVI bereitgestellt und
hat einen ständigen Sitz im Vorstand.
Gates‘ Stiftung ist auch Mitbegründerin der 2017 ins
Leben gerufenen Coalition for Epidemic Preparedness and
Innovations (CEPI), die Impfstoffe gegen künftige
Epidemien entwickeln soll, und ist nach den USA der
größte Geldgeber der WHO.
Gates finanzierte die Herstellung und den Vertrieb des
COVID-Impfstoffs von AstraZeneca über GAVI und CEPI,
stellte dem Serum Institute of India Millionen für die
Herstellung des Impfstoffs zur Verfügung und finanziert
die „Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien“ des
COVID-Impfstoffs von AstraZeneca in Brasilien und
Südafrika. Obwohl die Daten aus diesen Studien noch
nicht veröffentlicht wurden, bilden sie die Grundlage
für die jüngste Warnung von Gates, dass eine „dritte
Dosis des Impfstoffs“, Auffrischungsimpfungen oder ein
„abgestimmter Impfstoff“ zur Bekämpfung von
Coronavirus-Varianten erforderlich sein könnten. Nach
Angaben von GAVI spielt die Gates-Stiftung eine wichtige
finanzielle und technische Rolle bei der Gestaltung der
Impfstoffmärkte und stellt gleichzeitig die Daten und
die finanzielle Unterstützung für Marktinvestitionen
bereit. Der Impfstoff von AstraZeneca bildet den
Großteil des von Gates‘ COVAX bereits erworbenen
Vorrats.
Die WHO empfiehlt den Einsatz des Impfstoffs von
AstraZeneca auch in Ländern, die Bedenken hinsichtlich
Sicherheit und Wirksamkeit geäußert haben, und für alle
Altersgruppen über 18 Jahre, einschließlich der älteren
Bevölkerung. Die WHO-Experten behaupten, dass die
Vorteile die Risiken dieses experimentellen Impfstoffs
überwiegen.>
Viersen-Süchteln (NRW) 19.2.2021:
AstraZeneca-Giftspritze legt HNO-Praxis flach - 2/3 im Bett
mit heftigen "Nebenwirkungen": Zwei Drittel der Angestellten arbeitsunfähig: HNO-Praxis
geschlossen: Personal fällt nach Impfung aus
https://www.wochenblick.at/hno-praxis-geschlossen-personal-faellt-nach-impfung-aus/
<Wegen dem Durchimpfen des Personals einer
Hals-Nasen-Ohren-Praxis blieben am Dienstagnachmittag die
Türen der betreffenden Arztpraxis im
nordrhein-westfälischen Viersen-Süchteln verschlossen.
Zwei Drittel des Personals klagten über Nebenwirkungen der
Corona-Impfung.
Patienten standen ratlos vor der Tür, an deren Fenster der
Hinweis zu lesen war: „Bitte beachten Sie: Heute Nachmittag
bleibt die Praxis geschlossen. Wir sind alle
gestern Abend gegen Corona geimpft worden. 2/3 des Teams
leiden unter Nebenwirkungen, sodass keine Sprechstunde
stattfinden kann.“
Am Dienstagnachmittag war die
HNO-Praxis in Viersen-Süchteln wegen Corona-Impfung
geschlossen. 2/3 des Personals hatte sich krank gemeldet.
pic.twitter.com/rwE6fYMh81
Seit dem 12. Februar
wird im Viersener Impfzentrum der AstraZeneca
Impfstoff verimpft, bevorzugt an Pflegekräfte
und medizinisches Personal. Schon die Zulassungsstudien
zum AstraZeneca Impfstoff zeigten, das sich ein
Drittel der Geimpften nach dem Piks „friebrig“ anfühlte
und über Schmerzen an der Einstichstelle, sowie Müdigkeit,
Frösteln, Kopf- und Muskelschmerzen klagte. Eine
Vielzahl hatte nach der Impfung ein „allgemeines
Krankheitsgefühl“.
Der AstraZeneca Impfstoff ist ein sogenannter
Vektor-Impfstoff. Der Impfstoff besteht aus den Hüllen
harmloser Viren, die die DNA-Baupläne für ein Protein auf
der Oberfläche des Coronavirus SARS-CoV-2 enthalten. Diese
werden von Körperzellen aufgenommen, die dann für eine kurze
Zeit dieses Protein herstellen. Dadurch wird das
Immunsystem angeregt, Abwehrstoffe (Antikörper und
T-Zellen) gegen das Corona-Protein zu bilden.
Wenn die geimpfte Person später in Kontakt mit diesem
Coronavirus kommt, soll dieser schneller durch das
Immunsystem erkannt und gezielt bekämpft werden können.
Auch in Schweden Ausfälle nach Impfung
Ähnlich wie dem Praxispersonal in Viersen-Süchteln
erging es auch dem Pflegepersonal in einem schwedischen
Krankenhaus in der vergangenen Woche, wo sich ein
Viertel nach der Corona-Impfung krank meldeten, was dazu
führte, dass die Impfungen vorläufig ausgesetzt wurden. Das
Aussetzen der Impfung soll dazu beitragen, dass die
Belegschaft nicht gleichzeitig ausfällt und es zu keinem
Pflegenotstand kommt. In Linz derweil fielen nach der
Impfung reihenweise Rettungssanitäter
aus, sodass Ersatzkräfte aus dem Umland gerufen werden
mussten. (AA)>
New York 19.2.2021: Impf-Diskriminierung in
Restaurant "Red Hook Taverne" - Kellnerin entlassen - dem
Boss sind die Nebenwirkungen scheissegal: Restaurant in New York feuert Kellnerin, da sie die
COVID-Impfung verzögert hatte
https://uncutnews.ch/restaurant-in-new-york-feuert-kellnerin-da-sie-die-covid-impfung-verzoegert-hatte/
<Das Restaurant teilte kürzlich mit, dass alle
Mitarbeiter verpflichtet sind, sich impfen zu lassen.
Ein New Yorker Restaurant hat Berichten zufolge eine Kellnerin
gefeuert, die mehr über die möglichen Auswirkungen des
Impfstoffs COVID-19 auf die Fruchtbarkeit erfahren wollte.
Später in dieser Woche bestand das Restaurant darauf, dass
alle Mitarbeiter geimpft werden müssen, um weiter im
Restaurant arbeiten zu können.
Die Frau, Bonnie Jacobson, 34, sagte, sie „war nicht unbedingt
gegen eine Impfung, wollte aber zuerst die möglichen
Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit untersuchen.
„Was sind die Details?
Nach Angaben der New York Times feuerte die Red Hook Taverne
in Brooklyn die Angstellte Jacobson am Montag, weil sie sich
der Impfung widersetzte.
„Während ihrer Schicht ein paar Tage vor der Kündigung erhielt
sie eine Nachricht der Restaurantleitung, die sie erst später
am Abend las“, berichtete die Times. „Die Impfung wäre
obligatorisch“, hieß es dort.
Jacobson reagierte auf die Mitteilung und sagte, dass sie mehr
über die möglichen Auswirkungen des Impfstoffs auf die
Fruchtbarkeit wissen wollte, bevor sie geimpft wird.
Ihre Antwort laut der Nachrichtenagentur lautete: „Zu diesem
Zeitpunkt wird Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Wir sind
traurig. Wenn Sie Ihre Meinung ändern, lassen Sie es uns bitte
wissen.“
„Ich unterstütze den Impfstoff voll und ganz“, sagte sie.
Die Zeitung berichtete, dass der Besitzer des Restaurants,
Billy Durney, „sich nicht speziell zu Frau Jacobsons Fall
äußern wollte, aber er sagte, dass die Richtlinien des
Unternehmens überarbeitet wurden, um den Angestellten klarer
zu machen, wie sie eine Ausnahme von der Impfung beantragen
können.“
Durney sagte dem Outlet: „Als der Staat New York den
Restaurantangestellten erlaubte, den COVID-19-Impfstoff zu
erhalten, dachten wir, dass es die perfekte Gelegenheit war,
einen Plan aufzustellen, um unser Team und unsere Kunden zu
schützen.“
„Niemand hat sich diesen Herausforderungen gestellt, bevor wir
eine Entscheidung getroffen haben, von der wir dachten, dass
sie alle am besten schützen würde“, fügte Durney in seinem per
E-Mail gesendeten Statement hinzu. „Und wir erkennen jetzt,
dass wir unsere Richtlinien aktualisieren müssen, damit
unserem Team klar ist, wie der Prozess funktioniert und was
wir tun können, um sie zu unterstützen.“
Jacobson hatte seit August in der Red Hook Tavern auf
Teilzeitbasis gearbeitet.>
Impfmorde
19.2.2021: Blutspur mit Impfmorden: Die
MoSSad-Medien schweigen über schwere Nebenwirkungen und
Impfmorde - Notzulassungen müssen ZURÜCKGENOMMEN WERDEN! Immer wieder Pflegepersonal betroffenTote, Gelähmte,
Behinderungen: Impf-Nebenwirkungen weiterhin geleugnet
https://www.wochenblick.at/tote-gelaehmte-behinderungen-impf-nebenwirkungen-weiterhin-geleugnet/
<Für Kritiker ist das Thema der Corona-Impfungen
purer Horror. Doch egal welche Nebenwirkungen bekannt
werden, Mainstream-Medien, Politik und Öffentlichkeit
ignoriert, verleugnet und reden sie klein. Die
Impfkampagne geht unbeirrt weiter. In dem Maße, wie
umgekehrt seit einem Jahr einseitig „geframed“ und
manipuliert wird, um die gefühlt „schrecklichste Pandemie
aller Zeiten“ noch immer schrecklicher erscheinen zu
lassen und wie schwere Erkrankungen und Todesfälle aus
ganz anderen Ursachen kausal Corona zugeordnet werden,
wird bei Todesfällen und schweren Nebenwirkungen als Folge
der Impfung jeder Zusammenhang damit bestritten.
Von Daniel Matissek
Durch deutsche Pflegeheime zieht sich inzwischen eine
buchstäbliche „Blutspur“ der Impfungen. Inzwischen gibt es
fast keine Einrichtung mehr, wo es nicht zu Todesfällen,
schweren Nebenwirkungen oder Corona-Ausbrüchen (die die
Impfung ja eigentlich verhindern soll) kam. In der
Nähe von Osnabrück erkrankten 14
Heimbewohner schwer, nachdem sie zuvor
geimpft worden waren.
Todesfälle und schwere Erkrankungen bei Senioren
In Göttingen verstarb ein 89-jähriger Senior direkt auf dem
Rückweg vom Impfzentrum, wo er die erste
Dosis erhalten hatte. Dass es zugleich seine letzte war,
soll natürlich laut den Gesundheitsbehörden wieder ebenfalls
rein nichts mit der Impfung zutun haben; eine von der
Staatsanwaltschaft angeordnete Obduktion
erbrachte„wunschgemäß“ den Befund, es bestünde „kein
kausaler Zusammenhang“ mit der Impfung. Wer soll so etwas
noch glauben? Bei den bislang
fünf Todesfällen im
niedersächsischen Emsteke, wo es nach der Impfung
ebenfalls zu einer Masseninfektion gekommen war (13
Patienten waren schwer an Covid erkrankt) versuchen die
Gesundheitsbehörden ebenfalls händeringend, die jede
ursächliche Verbindung mit der Impfung abzustreiten. Und in
Berlin sind mittlerweile acht von 31
schwer erkrankten Senioren innerhalb von vier Wochen
nach der Impfung gestorben, ohne dass die Politik eine
Untersuchung veranlasst hätte.
Oft Pflegepersonal betroffen
Doch nicht nur die Patienten sind betroffen, auch die
Belegschaften: Im Kreis Emden mussten sich 29
Krankenhausmitarbeiter krank melden – rund jeder sechste der
Geimpften. Viele von ihnen klagten über Übelkeit,
Kopfschmerzen und teilweise sogar hohes Fieber, wie
der Norddeutsche Rundfunk berichtet. In diesem Fall war
übrigens nicht der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer zum
Einsatz gekommen, sondern das Astrazeneca-Serum; so wie auch
in Hamburg, wo ein geimpfter Rettungssanitäter über heftige
neurologische Ausfallerscheinungen klagte; 21
weitere seiner Kollegen fallen dort wegen Krankmeldung
mittlerweile im Rettungsdienst aus. Als Reaktion
auf die Vorfälle stoppten
mittlerweile mehrere Kliniken die Impfungen, etwa in
Braunschweig. Auch in Schweden war es bei Impfkampagnen
unter Klinikbelegschaften zu etlichen
Komplikationen gekommen, weshalb in Teilen des
skandinavischen Landes die Verwendung des AstraZeneca
-Impfstoffs ebenfalls suspendiert wurde. Auch aus Österreich
wurde ein ähnliches Bild gemeldet, Wochenblick
berichtete.
Kampagne wird unbeirrt weiter durchgezogen
Ob Biontech/Pfizer, AstraZeneca oder irgendein weiterer der
zugelassenen Experimental-Impfstoffe, die hier nach viel zu
kurzer Entwicklungszeit auf die Menschheit losgelassen
werden, und ganz gleich ob es sich „nur“ um Nebenwirkungen,
Komplikationen, Erkrankungen oder gar Tote handelt: Diese
Fälle nehmen in dem Maße immer weiter zu, wie die Kampagne
weltweit unbeirrt weiter durchgezogen wird – buchstäblich
ohne Rücksicht auf Verluste. Nach zwei Monaten muss
schonungslos bilanziert werden: Die „Erfolgsstory Impfung“
ist mit Leichen, Schwerkranken und Invaliden gepflastert.
Die Fülle an täglich hinzukommenden und dokumentierten
Einzelfällen spricht für sich – doch natürlich soll sie in
keinem Land, das die Impfagenda zum vordringlichsten
Staatsziel erhoben hat, von offizieller Seite zu einer
Gesamtbetrachtung verdichtet werden, weil sonst ja die
Bevölkerung zu Recht schwer verunsichert würde. Um es
bildlich auszudrücken: Egal wie viele Bäume gezählt werden,
es darf kein Wald daraus werden.
Großbritannien-Report spricht deutliche Sprache
Da, wo dennoch Untersuchungen angestellt werden, sprechen
die Resultate eine deutliche Sprache. In den USA zeigt sich
nach sieben Wochen Impfkampagne, dass die Covid-19-Vakzine
dort bereits die 5-Jahres-Statistik schwerer Nebenwirkungen
und Todesfolgen im mutmaßlichen Zusammenhang mit Impfungen
anführen. Das Monitoring-Portal
Corona-Transition schreibt unter Berufung auf
offizielle Zahlen der WHO, dass zumindest
mRNA-Impfstoffe (etwa Pfizer/Biontech) sind 40 mal
gefährlicher sind als Grippeimpfungen – „doch
noch immer wollen die Behörden keinen Zusammenhang sehen“,
so das Portal.
Sehr konkret stellt sich die Situation in Großbritannien
dar: Dort brachte ein Bericht
der britischen Regierung letzte Woche ans Licht, dass
im Zeitraum zwischen dem Beginn der Impfkampagne Anfang
Dezember und dem 31. Januar 236 Menschen „kurz nach
Erhalt eines von zwei Corona-Impfstoffen gestorben“ sind,
bezogen auf sowohl die Pfizer/Biontech- wie auch AstraZeneca
(AZ)-Vakzine. Hinzu kommt ein Vielfaches an geimpften
Heimbewohnern, die in größerem zeitlichen Abstand zur
Spritze das Zeitliche segneten. Desweiteren beinhaltet der
Bericht Informationen über acht infolge der
Impfungen erforderlich gewordene „spontane Abtreibungen“
– fünf nach der Verabreichung des Pfizer/Biontech-Impfstoffs
und drei nach dem AZ-Impfstoff.
Das Wort „Impftote“ wird vermieden
Detailliert listet der Regierungsreport Einzelheiten auf zu
schweren und tödlichen Nebenwirkungen auf, die von
medizinischem Personal oder Personen während des
Berichtszeitraums gemeldet wurden. Bemerkenswert ist, dass
im britischen „Coronavirus
vaccine weekly summary of Yellow Card reporting“ –
Stand 18.2.2021 – 24.207 Zwischenfälle für das
Pfizer/Biontech-Präparat und 20.428 für den AZ-Impfstoff
gelistet werden (bei weiteren 113 war der verwendete
Impfstoff unklar). Der Report listet zwar akribisch
die verstorbenen 114.000 sogenannten Covid-Toten im
Vereinigten Königreich auf, von „Impftoten“ ist jedoch –
trotz dieser hohen Zahl an Impfkomplikationen – nicht die
Rede. Wenn jemand nach der Impfung stirbt, war es
plötzlich zwingend die Vorerkrankung. Stirbt er ohne
Impfung, dann war es Corona und nicht die Vorerkrankung.
Auch aus anderen Ländern reißen die Meldungen über
Nebenwirkungen und besorgniserregende „Unfälle“ nach der
Covid-Impfung nicht ab. Im spanischen Murcia wurde
ein gravierender Anstieg von schwersten
Enzephalitis-Fällen (Gehirnhautentzündung) unter zuvor
geimpften Personen beobachtet. In mindestens vier
Fällen landeten die Betreffenden auf der Intensivstation. Medienberichte
zufolgevertuschen und verheimlichen die
lokalen Gesundheitsbehörden den Sachverhalt, um
die Bevölkerung nicht weiter zu verunsichern.
Weltweit dasselbe Bild
Auch in den USA kam es zu einem
weiteren Todesfall im zeitlichen Zusammenhang mit der
Covid-Impfung, bei dem eine schwere Entzündungsreaktion
ursächlich war: Ein 36-jähriger orthopädischer Chirurg
verstarb in Memphis höchstwahrscheinlich „infolge einer
verzögerten Immunantwort“. Die Behörden führen den
Tod auf eine verschleppte Covid-Erkrankung zurück
und behaupten nun, die in seinem Blut gebildeten Antikörper
sollen von der Infektion stammen und „nicht infolge der
Impfung gebildet worden sein“. Eine äußerst unplausible und
unglaubwürdige Darstellung – schließlich starb der Mann kurz
nach der Impfung und war zuvor beschwerdefrei.
Verschwiegen werden massive Impfschäden auch in Italien:
Dort waren in mindestens vier Fällen Ärzte und
Gesundheitsdienstmitarbeiter von Herzinfarkten und
Herzrhythmusstörungen betroffen, die mit hoher
Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit der Impfung
stehen. Reitschuster.de berichtet über Details aus der
Zulassungsstudie des Pfizer/Biontech-Impfstoffs, die
vier „SREs“ (ernsthafte und lebensbedrohliche mit der
Impfung verbundene Zwischenfälle) erwähnen. Bei
einem dieser Ereignisse lag eine paroxysmale ventrikuläre
Arrhythmie vor, also ein plötzliches Aussetzen des
rhythmischen Schlagens der Herzkammer, landläufig bekannt
als Herzstillstand. Und mindestens ein weiterer Todesfall in
der Gruppe der Geimpften erfolgte der Studie nach durch
Herzstillstand. Die Studienautoren jedoch bestreiten
eine Verbindung des Todes mit der Impfung. Im
Lichte der gehäuften Infarkte jedoch ist dies zu bezweifeln.
Nach Angaben der US National Institutes of Health wird
mittlerweile über eine ganze Reihe von „Covid-19-bedingten“
Myokarditisfällen berichtet – seltsamerweise jedoch erst
seit den Impfungen treten solche gehäuft auf, was eher auf
eine Kausalität Impfkausalität als eine „Corona-Folge“
hindeutet.
Zahlreiche Vorfälle im Impf-Musterland Israel
Herz-Kreislauf-Komplikationen als Nebenwirkung der Impfung
treten immer wieder auch in Israel auf, dem Muster- und
Vorzeigeland der Massendurchimpfung, wo inzwischen fast zwei
Drittel der Bevölkerung geimpft sind. In Terem wurde dort
ein 19-Jähriger wurde Tage nach Erhalt der zweiten
Biontech-Pfizer-Dosis auf der Intensivstation des lokalen
Krankenhauses mit einer myokardischen Symptomatik
eingeliefert. „Die Tatsache, dass die Symptome
unmittelbar nach der Impfung begannen, lässt den Verdacht
aufkommen, dass eine immunologische Reaktion die
Entzündung verursacht haben könnte“, zitiert die
„Jerusalem Post“ den medizinischen Direktor der
Klinik. Dies ist mehr als naheliegend – welcher agile und
fitte Teenager kippt aus heiterem Himmel mit Herzproblemen
um?
Hirnhautentzündungen und Herzinfarkte sind jedoch nicht die
einzigen schweren Nebenwirkungen. Auf Korfu ist eine
zuvor kerngesunde 42-jährige Krankenschwester nach Erhalt
der Pfizer/Biontech-Vakzine nunmehr gelähmt – und sitzt im
Rollstuhl; sie weist Symptome des neurologischen
Guillain-Barré-Syndroms auf. Der Vorsitzende der
griechischen Gewerkschaft für Krankenhausmitarbeiter
(Poedin) erklärte die Schwester
sei bei bester Gesundheit gewesen, und erklärte im
Widerspruch zu den griechischen Gesundheitsbehörden, die
ebenfalls sogleich einen Zusammenhang zur Impfung leugneten:
„Dies ist ganz sicher eine Nebenwirkung des Impfstoffs.
Diese Kollegin hatte keine anderen Probleme. Ich weiß, was
ich sage.“ Außerdem wies er darauf hin, dass etliche von ihm
konsultierte Ärzte den Zusammenhang bestätigten. Die Frau
hatte in dem vorgeschrieben Mindestintervall beide Dosen des
Impfstoffs erhalten; kurz nach der zweiten Spritze
bekam sie Fieber, unerträgliche Schmerzen und ihre Beine
waren gelähmt. Nun sitzt die 42-jährige Mutter im
Rollstuhl. (DM)>
Detroit
19.2.2021: Tod 1 Tag nach Corona-Impfung - Karen
Hudson-Samuels (68) - Impfstoff wird VERSCHWIEGEN! Einen Tag der Corona-Impfung starb die TV-Moderatorin
Karen Hudson-Samuels
https://uncutnews.ch/einen-tag-der-corona-impfung-starb-die-tv-moderatorin-karen-hudson-samuels/
<dailymail.co.uk:
Karen Hudson-Samuels, 68, starb am 9.Februar. Sie
wurde tot in ihrem Haus von ihrem Mann aufgefunden.
Ihr Mann sagte nicht, welche Impfstoff ihr verabreicht
wurde, aber er hofft, mehr über die Ursache ihres Todes
von einem anstehenden Autopsiebericht zu erfahren.
Nachdem sie sich als Sprecherin, Produzentin und
Nachrichtenchefin bei WGPR-TV einen Namen gemacht hatte,
setzte die Historikerin und Journalistin auch ihre
größte Vision in die Tat um.
Um die Geschichte des ersten von Schwarzen geführten
und sich in deren Besitz befindlichen Fernsehsenders
(WGPR) zu erhalten, arbeitete sie unermüdlich daran, das
William V. Banks Fernsehmuseum ins Leben zu rufen.
Der plötzliche Tod der 68-Jährigen nutzte die
Mediebranche dazu, um noch einmal auf ihr großes
Vermächtnis hinzuweisen.
Man fragte sich auch, weshalb sie so früh gehen musste,
wagte es aber nicht die Corona-Impfung dafür
verantwortlich zu machen.
Sie hatte sich einen Tag zuvor gegen Corona impfen
lassen.>
Juan Quiñones
Miranda de 74 años, se convirtió en la segunda víctima
mortal que participó en los ensayos de la vacuna china de
Sinopharm. El hombre falleció en horas de la mañana
en el Hospital Regional Eleazar Guzmán Barrón de Nuevo
Chimbote, luego de permanecer 4 días internado luchando
contra el virus.
El dirigente social
había sido hospitalizado el 13 de febrero último porque
presentaba insuficiencia respiratoria a consecuencia del
coronavirus.
El chimbotano recibió la primera
dosis del producto en investigación o el placebo el 23 de
octubre del año pasado, mientras que la segunda inyección se
le aplicó el 14 de noviembre último.
Los médicos hicieron
todo lo posible para lograr la recuperación del
septuagenario pero su organismo no pudo resistir. Su nivel
de saturación llegó a 60.
Cabe indicar que hace
un mes, la Universidad Peruana Cayetano Heredia (UPCH) comunicó
que una de las voluntarias de los ensayos clínicos de la
vacuna de Sinopharm que realizan falleció como consecuencia
de una neumonía por COVID-19.
En un pronunciamiento,
la universidad lamentó la “dolorosa pérdida” y brindó sus
condolencias a la familia de la voluntaria fallecida. La
casa de estudios señaló que la mujer fue diagnosticada y
tratada desde el principio de la enfermedad.
“Se consiguió
hospitalización temprana y acceso a cuidados intensivos
para ventilación mecánica. Recibió todos los
cuidados indicados para tratar esta enfermedad y sus
complicaciones y estuvo luchando por su vida por más de
una semana, sin que pudiera vencer al embate de la misma”,
refiere el comunicado.>
Corona-Propaganda
19.2.2021: Hetze und Manipulation ohne Ende
bei MoSSad-Wikipedia gegen Corona-Wahrheiten: Wikipedias Feldzug gegen Impfkritiker und andere
https://uncutnews.ch/wikipedias-feldzug-gegen-impfkritiker-und-andere/
corona-transition.org:Wer
sich kritisch zu Corona-Impfungen äussert, bekommt auf
Wikipedia sein Fett ab. Gegen den Biologen Clemens
Arvay fährt das Online-Lexikon eine regelrechte
Kampagne.
Wikipedia geniesst nach wie vor bei vielen Menschen
einen tadellosen Ruf. Mitte Januar feierte das als
„freie Enzyklopädie“ bezeichnete Online-Lexikon ihren
20. Geburtstag. Vom Tages-Anzeiger
bis zur Süddeutschen Zeitung wurde die
Wikipedia geradezu als eine Quelle des Wissens gefeiert
und glorifiziert.
Was die Medien in ihren Werbeberichten nicht
berichteten: Das Online-Lexikon ist alles andere als
eine seriöse Quelle. Gerade bei politisch heissen und
aktuellen Themen lässt Wikipedia Ausgewogenheit und
Unparteilichkeit vermissen. Dies zeigt sich aktuell auch
am Beispiel der Covid-Impfungen. Impfkritik ist für
Wikipedia ein Dorn im Auge – Impfkritiker werden
schlecht geschrieben, teilweise gar diffamiert.
Wie dies konkret geschieht, verdeutlicht der Wikipedia-Eintrag
des österreichischen Biologen Clemens Arvay. Arvay trat
bereits letzten Frühling in der digitalen Öffentlichkeit
in Erscheinung, als er auf Youtube kritisch zu den
m-RNA-Impfstoffen Stellung bezog und darauf hinwies,
dass diese bis anhin nie am Menschen angewendet wurden.
Enzyklopädie voller Meinungen
Dazu verfasste er ebenfalls das Buch: „Wir können es
besser“, das vergangenen Sommer im Quadriga Verlag
erschien. Auch in mehreren Fachzeitschriften äusserte
sich der Biologe ausführlich, darunter in der Schweizerischen
Ärztezeitung (Corona-Transition
berichtete). In seinen Beiträgen zitierte Arvay
zahlreiche Studien und wies stets auf die Gefahren hin,
die im Zusammenhang mit den verkürzten
Zulassungsverfahren lauern.
Diese Äusserungen passen dem Online-Lexikon nicht in
den Kram. In dem Wikipedia-Eintrag über den Biologen
wimmelt es regelrecht von scharfen Kritikern Arveys. Die
Journalistin Barbara Tóth, die von der Wikipedia zitiert
wird, bezeichnet den Biologen als „klassischen
Corona-Trittbrettfahrer“, der Kritik an den Massnahmen
zur Eindämmung des Coronavirus als reines
Geschäftsmodell nutze.
In die selbe Kerbe schlägt die Journalistin Mira
Landwehr, die überzeugt ist, Arvay reite „auf der Welle
der vermeintlich alternativen
Covid-19-Berichterstattung, um sein neuestes Buch … zu
bewerben.“ Laut Landwehr ist es „überaus fraglich, ob
Arvays Studium der Landschaftsökologie und
Pflanzenwissenschaften ihn dazu qualifiziert, eine
komplexe medizinische Gefahrenabschätzung zu leisten.“
In die Spinnerecke gestellt
Doch damit nicht genug: Natürlich wird Arvay auch
gleich noch in die Nähe von sogenannten
Verschwörungstheoretikern gestellt. Dessen
„Kampfbegriffen“ sich der Biologe bediene. Lohnenswert
ist es, einen genaueren Blick auf die Quellen zu
richten, auf die sich der Wikipedia-Eintrag stützt. Über
die „Expertise“, welche Arvey-Kritikerin Landwehr
hinsichtlich der Beurteilung von Impfstoffen aufweise,
schrieb Nachdenkseiten-Journalist Jens
Berger anfangs Woche:
„Nun besitzt Frau Landwehr, die nach Angaben der taz
Geschichte und Germanistik studiert hat und ‘nun als
Autorin und Journalistin’ arbeitet, jedoch keine
nennenswerten Expertisen auf diesem Gebiet. Muss sie
auch nicht, den in ihrem breit in der Wikipedia
zitierten Artikel geht es nicht um Fakten, sondern
darum, dass Frau Landwehr der Meinung ist, Kritik an
der Impfstoffentwicklung sei eine Verschwörungstheorie
und als solche irgendwie rechts.“
Berger stellte auch fest, dass in Arvays
Wikipedia-Eintrag ausschliesslich Journalisten
klassischer Medien zu Wort kommen – die Kritik von
Barbara Tóth erschien zuerst in der österreichischen
Wochenzeitung Falter, diejenige von Landwehr
in der Berliner Wochenzeitung The Jungle.
Bemerkenswert ist diese einseitige und
diffamierende Darstellung vor dem Hintergrund, dass
das Online-Lexikon zu den meistbesuchten Websites der
Welt zählt. Im September 2020 lag Wikipedia
mit 17,5 Milliarden Besuchen auf Rang
4. Entsprechend mächtig ist die Seite.
Für die Wikipedia ist Arvay kein Biologe
Die Hetze gegen den Biologen dauert inzwischen bereits
rund ein halbes Jahr an. Wie systematisch und aggressiv
auf dem Online-Lexikon gegen Arvey vorgegangen wird, bemerkte
Berger bereits vergangenen September. Und seither
wurde „generalstabsmässig eine Kampagne lanciert, deren
Ziel ganz offensichtlich der Rufmord und die Zerstörung
der Glaubwürdigkeit des Biologen ist“, so Berger. Dabei
ging Wikipedia gar soweit, Arvay mittlerweile nicht
einmal mehr als Biologen zu bezeichnen.
Dies, obwohl zwei anerkannte Professoren in
schriftlichen Stellungnahmen (hier und hier)
den Wiki-Aktivisten versichert haben, dass Arvay als
Biologe bezeichnet werden kann. Und auch die ehemalige
Fachbereichsleiterin der Wiener Universität, die Arvays
Diplomarbeit seinerzeit betreute, hat der Wikimedia
Foundation schriftlich bestätigt,
dass Arvay den Titel „Biologe“ rechtmässig führen darf.
Doch das scheint die Hüter der „Wahrheit“ nicht zu
interessieren.
Wer das Video noch nicht kennt sollte es ich
unbedingt ansehen
Die dunkle Seite der
Wikipedia mit Daniele Ganser
Der Dokumentarfilm „Die dunkle Seite der Wikipedia“ von
Markus Fiedler wurde erstmals im Oktober 2015 auf
YouTube veröffentlicht. Der Film beleuchtet in knapp
zwei Stunden eine in der Öffentlichkeit bisher
weitgehend unbekannte Seite der Wikipedia.
Nach Wien und Niederösterreich
startete nun in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Kärnten,
Oberösterreich, Steiermark und dem Burgenland wieder die
Schule. Corona-Antigen-Schnelltests sind obligat, aber
viele...
<Trotz der „gefährlichen“ und „viel
ansteckenderen“ britischen Corona-Mutation B.1.1.7. sinken
die Zahlen auf der Insel merklich. In Großbritannien ist
man bei den Positiv-Testungen inzwischen auf dem Niveau
des vergangenen Herbstes angelangt. Auch die
Zahlen der mit oder an Covid-Gestorbenen befinden sich im
Sinkflug. Lockdown und Impfungen würden dafür
verantwortlich sein, behauptet die britische Regierung.
Die Infektionsraten seien seit Januar um mehr als zwei
Drittel gesunken, berichtet die MailOnline. Auch
hier schiebt man den Erfolg auf den Lockdown, der auch bei
der Neue sich schnell ausbreitende Kent-Variante des Virus
funktionieren würde.
Die Ergebnisse der REACT-Studie, die vom Imperial College
London durchgeführt und von der Regierung in Auftrag gegeben
wurde, ergab einen R-Wert von 0,7 Prozent, die Epidemie
klinge somit ab.
Angesichts der Befürchtungen, dass die Covid-Beschränkungen
weitere Monate dauern könnten, forderten Geschäftschefs und
Abgeordnete einen beschleunigten Zeitrahmen, um Unternehmen
vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Sie warnten auch vor den
sozialen Kosten der Sperrung und verwiesen auf den Erfolg
der Impfstoffeinführung und die signifikanten Rückgänge bei
Todesfällen und Infektionen. Der Premierminister erklärte,
er werde „umsichtig“ vorgehen und möchte, dass Pubs und
Restaurants zu den letzten Orten gehören, die wiedereröffnet
würden.
„Aber die tatsächliche Prävalenz ist immer noch sehr hoch.
Wir sind erst wieder da, wo wir im September waren, und
natürlich wollen wir wieder da sein, wo wir im August
waren“, erklärt Professor Paul Elliott, Autor der Studie.
Was im Gegensatz zu Corona-Positiven steigt, ist die Zahl
der Krebsopfer, denen auf Grund des verhängten Lockdowns
weder eine Vorsorgeuntersuchung noch eine Behandlung zuteil
wurde.
Eine Gruppe von 75 parteiübergreifenden Politikern glaubt,
daß bis zu 100.000 Menschen
aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie nicht die
benötigte Krebsbehandlung bekommen und viele von ihnen
deswegen sterben werden.
In einem Brief an Premier Johnson fordern sie, den
Stillstand in der Krebstherapie „mit dem gleichen
politischen Willen wie bei der Einführung der Impfung
anzugehen“. „Die Regierung hat Himmel und Erde zu Recht
bewegt, um Leben vor Covid zu retten. Es ist an der Zeit,
dass dies auch für Krebspatienten getan wird“, so die
Abgeordneten.
Nur eines der unzähligen Opfer ist die
27-jährige Latifah King, die am vergangenen Mittwoch
nach monatelangen Qualen verstarb. Durch den Lockdown in
Großbritannien sind persönliche Arztbesuch so gut wie
unmöglich geworden. Als der Krebs schließlich diagnostiziert
wurden, war es zu spät. Latifah sei „beiseite geschoben
worden, weil der einzige Mörder, den sie derzeit sehen,
Covid ist“ meint ihre Zwillingsschwester.
Latifah King bekam im Oktober starke Schmerzen in den
Beinen, wurde bettlägerig und konnte mit ihrem Hausarzt nur
online über Zoom kommunizieren. Er tippte per Ferndiagnose
auf Ischias. Eine fatale Fehleinschätzung, die der jungen
Frau das Leben kostete. Im Januar wurde sie ins Krankenhaus
eingeliefert, nachdem das Ergebnis von Biopsien
Krebs-positiv waren. Es dauerte bis Anfang Februar, bis bei
ihr ein Epithelsarkom diagnostiziert wurde, eine aggressive
Form von Weichteilkrebs. Sie starb eine Woche später zu
Hause.
Millionen von Menschen sind bei Krebsvorsorge, -diagnose
und -behandlung betroffen, seit Großbritannien im März
letzten Jahres in den Lockdown ging und sich das gesamte
Gesundheitssystem nur noch um Covid19 dreht. Sie gelten nun
als „Kollateralschäden“, beklagen Verwandte.
Den Abgeordneten zufolge leben vermutlich 50.000 Menschen
mit nicht diagnostiziertem Krebs in
Großbritannien. Diese Zahl könnte am Ende auf bis zu
100.000 steigen, fürchten sie. Die Frage sei nicht, entweder
Covid- oder Krebspatienten zu helfen. Man müsse in der Lage
sein, beiden zu retten.
Eine frühzeitige Diagnose und sofortige Behandlung seien
entscheidend für die Überlebenschancen. Jede vierwöchige
Verzögerung der Krebsbehandlung erhöhe das Todesrisiko um
zehn Prozent, heißt es. (MS)>
========
Dänemark
Dänemark 19.2.2021: 1 Woche lang Widerstand
mit Demos Tag und Nacht mit Töpfen+Pfanne gegen das
Epidemiegesetz hat Erfolg: Kriminelle Sozialdemokraten
"knicken ein": Erste Erfolge verbucht: Dänisches Volk steht gegen
staatliche Zwangsimpfungen und Covid-Lager auf
https://www.wochenblick.at/daenisches-volk-steht-gegen-staatliche-zwangsimpfungen-und-covid-lager-auf/
<Im letzten November konnten neun Tage
durchgehender Massenproteste und ein öffentlicher
Aufschrei von Ärzten und Wissenschaftlern ein totalitäres
Gesetz verhindern, das von der Polizei gewaltsam
durchgeführte Zwangsimpfungen und eine Zerschlagung
aller Betriebe und Organisationen erlaubt hätte [1].
In einem Informationsblackout schwieg sich die globale
Mainstreampresse darüber aus. In einem neuen
Anlauf soll ein zwischen Schweden und
Dänemark abgestimmtes Gesetz allen Ungeimpften das
Reisen, Verwandtenbesuche und Einkäufe verunmöglichen
[2] und damit indirekt das durchsetzen was bei
offener Gewaltanwendung zu viele Widerstände erzeugt
hätte: Zwangsimpfungen. Dagegen setzen
sich die freiheitsliebenden Nachkommen der Wikinger
lautstark zu Tausenden
zur Wehr [3].
Von Günther Müller
Tag und Nacht machten die Bürger mit Töpfen und Pfannen Krach
gegen das Epidemiegesetz, in dessen Originaltext das Wort
Zwang 92 Mal und das Wort Macht 82 Mal vorkommt.
Auch im Plenum des Folketing, des dänischen Parlaments in
Schoß Christiansborg in Kopenhagen waren die Parolen während der
Debatten nicht zu überhören [4].
Zwangsgesetz ohne parlamentarische Bewilligung
Das Gesetz hatte es in sich!
Gesundheitsuntersuchungen, Zwangshospitalisierungen,
Isolationsunterbringung und Zwangsimpfungen mit
körperlicher Gewalt durch die Polizei, Aufhebung
der Unverletzlichkeit der Wohnung und des
Versammlungsrechtes hätten willkürlich vom Staat bzw. der
nationalen Gesundheitsbehörde angeordnet werden können. Dazu
kommen massivste Eingriffe in die Wirtschaft, das
Betriebseigentum und örtlich beschränkte Lockdowns; die
Firmen hätten zusätzlich verpflichtet werden können
Informationen über den Aufenthaltsort von Mitarbeitern
weiterzugeben. In Kraft gesetzt worden wäre das
Epidemiegesetz einseitig von der Exekutive,
das heißt dem Gesundheitsminister, ganz ohne
parlamentarische Bewilligung [5].
Wochenlanger Dauerprotest führte zu Erfolgen
Nach mehr als einer Woche Dauerprotest knickten die
regierenden Sozialdemokraten ein. Auch alle
anderen Parteien, die dänische Ärztekammer und
Wissenschaftler hatten sich gegen derartig weitreichend
Machtbefugnisse des Staates gegen die Bürger
ausgesprochen [6].
Der globale Mainstream schwieg sich darüber aus,
man wollte offensichtlich unbedingt vermeiden, dass dieses
Beispiel Schule macht. Zuerst wurde in
Social Media Kanälen darüber berichtet, dann
in Blogs [7].>
Überlastete Kliniken, Schwerkranke, die nicht behandelt
werden können: Seit Beginn der Corona-Krise ist die Angst
vor diesem Szenario in der Öffentlichkeit präsent – und
dient als Begründung für immer schärfere
Lockdown-Maßnahmen mit weitreichenden existenziellen und
psychischen Folgen. Doch was passierte 2020 wirklich in
den Krankenhäusern? Eine neue Analyse der Initiative
Qualitätsmedizin (IQM), in der rund…
Schweizzzzzzzzz 19.2.2021: Es besteht KEINE
Pandemi! Aber: Das BAG von Zionistin Levy mit neuem
Manöver: Massentests - und nur positive Resultate sollen
registriert werden: Coronavirus: BAG treibt Positivitätsrate künstlich in die
Höhe
https://www.nau.ch/news/schweiz/coronavirus-bag-treibt-positivitatsrate-kunstlich-in-die-hohe-65872655
<Neu übernimmt der Bund die Kosten für Massentests auf
das Coronavirus. Allerdings fliessen nur positive Resultate
in die Statistik. Die Folgen sind dramatisch.
Mit Massentests sollen asymptomatische Corona-Fälle
aufgespürt werden.
Die negativen Resultate sind oft nicht meldepflichtig. Das
verfälscht die Statistik.
Das BAG gibt zu: Die derzeitige Positivitätsrate ist eine
Überschätzung.
Testen,
testen, testen: Ende Januar gab der Bundesrat
bekannt, dass der Bund für präventive Massentests die
Kosten übernimmt. So sollen lokale
Infektionsausbrüche des Coronavirus frühzeitig
erkannt und bekämpft werden.
Ins Auge
gefasst hat der Bundesrat
dabei Massentests in Alters- oder Pflegeheimen, an
Schulen, in Hotels oder Firmen. Dafür greift der Staat
tief in die Taschen – von rund einer Milliarde Franken
ist die Rede.
Heute, drei
Wochen später, zeigt sich: Die nationalen Testzahlen
auf das Coronavirus sind seither nicht gestiegen.
Gleichzeitig
ist die Positivitätsrate in den letzten Wochen zwar
leicht gesunken, aber eben noch zu wenig, klagt der
Bund. Gesundheitsminister Alain
Berset verlangt eine Positivitätsrate von
unter fünf Prozent, um Beizen zu öffnen und
Veranstaltungen zu ermöglichen.
Wie
Recherchen von Nau.ch zeigen, ist die aktuelle
Berechnung aber eine Farce. Die vom BAG publizierte
Positivitätsrate ist verfälscht. Denn die negativen
Resultate aus den Massentests fliessen gar nicht in
die Statistik.
Überschätzte
Positivitätsrate bei Tests auf Coronavirus
Wie
BAG-Sprecher Jonas Montani auf Anfrage festhält,
gilt die Meldepflicht nur «für medizinische
Einrichtungen». Bedeutet: Alle negativen
Testresultate aus den präventiven Massentests in
Altersheimen, an Schulen oder in Hotels werden nicht
erfasst.
Lediglich
positive Resultate auf das Coronavirus fliessen in
die BAG-Statistik ein. Ausgenommen, es handelt sich
um vorbeugendes Testen oder im Rahmen eines
Infektionsausbruches. Hier erhält das BAG auch die
negativen Resultate.
Beim
vorbeugenden, repetitiven Testen müssen also
Altersheime oder Schulen negative Resultate nicht
melden. Der Grund: Der Prozess werde damit
«möglichst kosteneffizient» gestaltet.
Fragt sich:
Wie aussagekräftig ist damit die täglich
kommunizierte Positivitätsrate? Würden all negativen
Tests aus den präventiven Massentests miteinbezogen,
würde die Positivititätsrate nämlich sinken.
Auf
Nachfrage bestätigt das BAG: «Infolgedessen ist die
derzeit messbare Positivitätsrate eine Überschätzung
der tatsächlichen Positivitätsrate.»
«Das
gezielte Nachtesten von positiven Antigentests kann
in der Tat den Anteil der positiven Tests erhöhen»,
ergänzt das BAG. Dies, da die Wahrscheinlichkeit,
dass ein solcher Test durch die PCR positiv
bestätigt wird, hoch ist. «Erst der PCR-Nachtest
fliesst in die Statistik ein. Doppelerfassungen gibt
es», ergänzt das BAG.
Falsche
Positivitätsrate und R-Wert als Killer-Kriterium für
Gastronomie
Wie hoch
die tatsächliche Positivitätsrate ist, lässt sich
kaum berechnen. Einerseits, da die präventiven
Massentests nicht ganzheitlich erfasst werden.
Andererseits, da auch nur wenige Kantone damit
begonnen haben.>
<Die
britische Regierung und die
Zulassungsbehörde für Arzneimittel und
Gesundheitsprodukte (MHRA) haben soeben den
dritten Bericht
über die Nebenwirkungen des
mRNA-Impfprogramms veröffentlicht und die
Ergebnisse bestätigen die eindringlichen
Warnungen, die im Vorfeld der Impfkampagne
von unabhängigen Experten bekundet wurden.
Wichtiger
Hinweis: Der mRNA-Impfstoff ist im
herkömmlichen Sinne keine Impfung. Genau
genommen handelt es sich um eine
experimentelle Gentherapie, die zum ersten Mal
und nur aufgrund der angeblichen Notlage
zugelassen wurde. Des Weiteren sind die
Hersteller vertraglich von jeglicher Haftung
ausgeschlossen.
Der
Bericht der MHRH
konzentriert sich auf die Impfschäden, die
bislang durch den mRNA-„Impfstoff“ von Pfizer
verursacht wurden. Insgesamt sind 24'207
Impfschäden dokumentiert worden,
wovon 173 tödlich verliefen.
Die statistische Wahrscheinlichkeit einen
Impfschaden zu erleiden, liegt bei ungefähr 1
zu 250.
Auszug der dokumentierten Impfschäden:
[Pfizer-Giftspritze
in GB: 98 Gesichtslähmungen]
98 Menschen haben nach der Verabreichung des
umstrittenen mRNA-Wirkstoffs eine Gesichtslähmung
erlitten.
[Pfizer-Giftspritze
in GB: 978 Augenschäden - 9 Erblindungen]
978 Menschen haben einen Augenschaden
erlitten, wovon 9 erblindet sind.
Hirnschäden:
Der mRNA-Wirkstoff von Pfizer verursachte
zudem 37 zerebrovaskuläre Unfälle, 1
Hirnstamminfarkt, 6 zerebrale Blutungen, 1
hämorrhagischen Schlaganfall, 8 ischämische
Schlaganfälle, 2 subarachnoidale Schlaganfälle
und 9 Menschen haben ihr Leben gelassen.
[Pfizer-Giftspritze in GB: 5 Fehlgeburten]
Fehlgeburten:
Es gibt keine oder nur begrenzte Datenmengen
aus der Verwendung des
COVID-19-mRNA-„Impfstoffs“ BNT162b2. Studien
zur Reproduktionstoxizität bei Tieren liegen
nicht vor. Der COVID-19-mRNA-„Impfstoff“
BNT162b2 wird während der Schwangerschaft
nicht empfohlen. Bislang hat der umstrittene
„Impfstoff“ von Pfizer in Grossbritannien
jedoch 5 Fehlgeburten verursacht.
(Man
sollte sich an dieser Stelle über die
Zurechnungsfähigkeit der Ärzte fragen, die
entgegen der Empfehlung von Pfizer und der
Behörden schwangere Frauen impfen.)
[Pfizer-Giftspritze in GB: 173 Impfmorde]
Todesfälle:
Die MHRH bestätigt insgesamt 173 Todefälle,
die durch die mRNA-„Impfung“ von Pfizer
verursacht wurden. (exkl. Fehlgeburten)
TIPP:
Nach weniger als einem Jahr erscheint bereits
die 2. Auflage von „Der nackte Kaiser - Impfen
entlarvt“. Das neu
aktualisierte Sachbuch liefert einen kompakten
Überblick und hilfreiche Strategien, um sich
vor dem drohenden Zwang zu schützen.
Fazit:
Während die Massenmedien den Ball flach halten
und uns das Bundesamt für Gesundheit
weismachen will, dass die unzähligen Impfopfer
mit der angeblichen Corona-Pandemie zu
rechtfertigen seien, bestätigen die
offiziellen Daten des Bundesamtes für
Statistik, dass keine Übersterblichkeit
vorliegt. Demzufolge ist jeder einzelne
Todesfall, der durch eine Impfung verursacht
wurde, faktisch mit einem Tötungsdelikt zu
vergleichen, denn es gab zu keinem Zeitpunkt
einen triftigen Grund, um die Gesundheit der
Bevölkerung mit einer experimentellen
Genmanipulation zu gefährden. Wir sind keine
Versuchskaninchen und Menschenversuche sind
illegal.
Telegram
zensiert nicht: Wenn du diese
Information wichtig findest, kannst du Legitim
kostenlos auf Telegram abonnieren:hier anmelden>
24 Millionen
Übernachtungen konnte die Schweizer Hotellerie 2020
verzeichnen. Dieses Minus von 40 Prozent kostet die
Schweizer Hotels mindestens 3,4 Milliarden Franken
Umsatz.
Kriminelle Pharma-EU
Kr. Pharma-EU 20.2.2021: Da wird eine
Privatarmee "Eurogendfor" kommen, wenn man "nicht Folge
leistet"
https://www.youtube.com/watch?v=EzUGHpQU550 Eurogendfor
https://www.youtube.com/watch?v=EzUGHpQU550
-- Eurogendfor
-- Die geheime Privatarmee der Machteliten
-- speziell zur Protestniederschlagung gegründet
-- mit Lizenz zum töten
-- steht über sämtl. Landesgesetzen
-- bald auch in Ihrer Region, wenn Sie Ihre Freiheiten zurück
fordern
========
Viertes Reich (es war einmal ein Deutschland)
Buntes Berlin
20.2.2021: LIVE: Schweigemarsch gegen Corona-Maßnahmen in Berlin |
Gegenprotest erwartet
https://uncutnews.ch/live-schweigemarsch-gegen-corona-massnahmen-in-berlin-gegenprotest-erwartet/
Karl Lauterbachs Ankündigung, als Impfarzt in Leverkusen
auszuhelfen, rief einen solchen Sturm der Entrüstung auf den
Plan, dass er von seinem Vorhaben nun doch absieht - angeblich
aus Sorge um seine Sicherheit, weil er...
20.2.2021: Korrupter Bankkaufmann Spahn
behauptet, er wolle alle Deutschen impfen und erst DANN die
Pandemie beenden: Spahn: "Die Pandemie hört erst auf, wenn alle geimpft sind,
in allen Ländern"
https://m.focus.de/politik/deutschland/corona-debatte-spahn-die-pandemie-hoert-erst-auf-wenn-alle-geimpft-sind-in-allen-laendern_id_13003798.html
<Der Lockdown wird bis 7. März verlängert, die
deutschen Corona-Fortschritte stagnieren. Immer lauter
wird der Ruf nach Lockerungen. Am Samstag stellt sich
Gesundheitsminister Jens Spahn in einem Live-Stream den
Fragen zur Coronavirus-Impfung.
Spahn: "Die Pandemie hört erst auf, wenn alle geimpft
sind, in allen Ländern"
War Großbritannien risikofreudiger? Spahn möchte sich hier
kein Urteil erlauben. "Das waren andere Abwägungsprozesse",
sagt er und verweist auch auf die andere Pandemie-Situation,
die zum damaligen Zeitpunkt dort herrschte.
Doch auch die globale Perspektive ist für den
Gesundheitsminister wichtig. Dass einige Länder beim Impfen
vorne liegen würden, sei langfristig nicht der wichtigste
Punkt. "Die Pandemie hört erst auf, wenn alle geimpft sind,
in allen Ländern. Wir dürfen nicht vergessen, dass in vielen
Ländern noch kein Tropen Impfstoff geflossen ist."
<Trotz Untersagung der Versammlung „Friede, Freiheit,
Souveränität - Regierungsmaßnahmen“ fanden sich am Samstag
rund 700 Teilnehmer in den Straßen von Innsbruck ein. Lange
Zeit blieb es friedlich und diszipliniert, am Ende scheinen
aber doch fünf Festnahmen und mehr als 100 Anzeigen in der
Polizei-Bilanz auf.>
Innsbruck (Tirol)
20.2.2021: Wochenblick meldet Tausende an der Demo: Tirol erhebt sich: Trotz Verbot: Tausende
demonstrieren in Innsbruck für die Freiheit:
<Das Verbot
der Demonstration in Innsbruck am heutigen Samstag
sowie die Androhung drakonischer Strafen hielten die
Menschen nicht auf: Tausende ziehen dort durch die
Straßen, fordern „Kurz muss weg!“ und „Friede, Freiheit,
keine Diktatur“.
Auf dem Telegram-Kanal von COMPACT ist von 5.000
bis womöglich sogar 10.000 Teilnehmern die Rede.
Linke Kanäle wie die „IBK News“ schätzen die Zahlen
naturgemäß deutlich geringer. In den sozialen Netzwerken ist
von Einkessel-Aktionen der Polizei zu lesen, diese scheitern
jedoch. Der Demonstrationszug bewegt sich friedlich durch
die Innenstadt und wird dabei von der Polizei begleitet.
900 Gegner:innen der Corona-Maßnahmen
vor der Wiltener Kirche. Polizei blockiert, löst die
Blockade gleich darauf wieder auf. Polizei ist erkennbar
verwirrt, gibt unterschiedliche Anweisungen. Inzwische
zieht die Demo ohne Polizei Richtung Innenstadt.#ibktwit#ibk2002pic.twitter.com/sYsuEmE1Yd
Mehrere Tausend Menschen versammeln
sich trotz Verbot in Innsbruck! Die Leute lassen es sich
nicht mehr gefallen von einem Regime bevormundet zu
werden! pic.twitter.com/jaSWM5DbOh
Am Landhausplatz findet der Abschluss der
Demonstration statt – dort wird „Dem Land Tirol die Treue!“
gesungen. Am 6.3.
in Wien bei der Mega-Demonstration wollen die
Teilnehmer sich wiedersehen.>
„Weg mit verpflichtenden
Eintrittstestungen für körpernahe Dienstleitungen, aber auch
für den Präsenzunterricht in Schulen“, fordert die Wiener
Unternehmerin Ulrike Wieser und lässt dafür auch...
"Wochenblick" hat sich bei Eltern und
Familien umgehört, wie sie mit dem neuen Testzwang an
Schulen umgehen und was sie dagegen unternehmen, um diese...
Was die Corona-Maßnahmen bei Kindern
für Schäden anrichten, ist noch kaum zu ermessen. Aber es
zeigt sich schon, dass die Folgen gravierend sind. Die...
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind die Erdäpfellager in
Tirol aktuell noch prall gefüllt. Weil der Tourismus als
Hauptabnehmer weggebrochen ist, liegt noch beinahe die
Hälfte der letztjährigen Ernte auf Lager. Die Landwirte
befürchten enorme finanzielle Einbußen.
Widerstand - Grossaufmarsch der Coronaskeptiker: Bis zu 3000
Menschen demonstrieren in Wohlen gegen die Massnahmen des
Bundes | Aargauer Zeitung
Deutlich mehr Personen als erwartet folgten dem Aufruf zum
Widerstand des Vereins Stiller Protest. Friedlich und
gesittet, abe
Wohlen Demo: Demonstrationszug in weissen Spitalanzügen
https://t.me/Widerstand2020_ch_Dialog/43420
Plakat aus Wohlen: Prävention verschweigen ist Mord
https://t.me/maskenfrei_Zuerich/19116
Plakat aus Wohlen: Das von Bill Gates geschmierte BAG
soll endlich über Prävention orientieren
https://t.me/maskenfrei_Zuerich/19117
Plakat aus Wohlen: Der von Bill Gates geschmierte Berset
will die Schweiz versklaven
https://t.me/Widerstand2020_ch_Dialog/43393
Plakat aus Wohlen: Der Staat muss die Grundwerte
gewährleisten
https://t.me/Widerstand2020_ch_Dialog/43417
Corona-Terror im Kanton Aargau 20.2.2021: In
Innenräumen toleriert die Polizei im Aargau keinen Spass: Aarburg, Rheinfelde, Spreitenbach: Kapo Aargau stellt 50
Bussen aus und zeigt vier Clubbetreiber an
Bei mehreren Kontrollen in Clubs, die trotz den
geltenden Massnahmen den Betrieb offen gehalten haben,
musste die Kantonspolizei Aargau in der Nacht auf
Samstag intervenieren. Es gab 50 Bussen und vier
Verzeigungen.
20.2.2021: 20minuten wird zur Antifa-Zeitung
- 20minutten
aus: https://t.me/maskenfrei_Zuerich/19110
Sehr tief gefallen, die 20 minuten
20 mini Nutten 20minutten
20minutten will Wohlen-Demo wegen fehlender Masken
denunzieren:
https://t.me/Widerstand2020_ch_Dialog/43423
Antifa 20minutten hetzt gegen die Demonstration in Wohlen,
20.Februar 2021
Bei einem "Recherchekollektiv Journalistische Aktion" weiss
man NIE, wer den Artikel geschrieben hat! Typische
MoSSad-Taktik gegen ALLE Nationen dieser Welt! [5]
========
Russland
20.2.2021: Corona19=Thrombosen - heilt mit
Antibiotika+entzündungshemmende Mittel+Aspirin
https://t.me/WIR_Pflegekraefte/11147
<Das Große Erwachen 2020 - Netzfund:
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Aktuelle Nachrichten
Russland führte eine Autopsie eines Covid-19-Patienten
durch, eine große Entdeckung wurde dabei gemacht!
⭐️ ⭐️⭐️ ⭐️⭐️
Russland war das erste Land der Welt, das eine Autopsie
(post mortem) einer Covid-19-Leiche durchführte, und nach
eingehender Untersuchung entdeckte, dass Covid-19 nicht als
Virus existierte.
Das ist eine globale Täuschung. Menschen sterben an"
verstärkter 5G elektromagnetischer Strahlung (gift)".
Ärzte in Russland haben gegen das Gesetz der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) verstoßen, das nach
einiger Zeit keine Autopsie an den Körpern von Menschen
erlaubt, die an Covid-19 gestorben sind, kann nicht davon
ausgehen, dass es ein Virus ist, aber ein Bakterium, das zum
Tod führt, verursacht Blutgerinnsel in Venen und Nerven,
verursacht den Patienten an diesem Bakterium zu sterben.
Russland besiegte das Virus und sagte:" Es ist nichts
anderes als fellium-intravaskuläre Koagulation (Thrombose)
und die Behandlungsmethode ist heilend".
* Antibiotika-Tabletten
* Entzündungshemmend und
* Nehmen Sie Antikoagulanzien (aspirin).
Dies wiederum zeigt, dass es möglich ist, die Krankheit zu
heilen, diese sensationelle Nachricht für die Welt wurde von
russischen Ärzten mit einer Autopsie des covid-19-Virus
erstellt.
Laut anderen russischen Wissenschaftlern wurden
Beatmungsgeräte und eine Intensivstation (ICU) nie benötigt.
Protokolle zu diesem Effekt wurden bereits in Russland
veröffentlicht.
China wusste das schon, hat seinen Bericht aber nie
veröffentlicht.
Es handelt sich nicht um einen Virus, sondern nur um ein
Bakterium, das der 5G-Strahlung ausgesetzt ist, die Ursache
ist die Verletzung von Menschen mit sehr geringer Immunität.
Diese Strahlung verursacht auch Entzündungen und Hypoxie.
Opfer sollten Asprin-100mg und Apronic oder Paracetamol
650mg erhalten.
Gestern ... ??? . Es wurde gezeigt, dass COVID-19
Blutgerinnung verursacht, die beim Menschen Thrombose
verursacht und Blutgerinnung in den Venen verursacht.
<En cuatro ciudades brasileñas, familiares
denunciaron que los sanitarios insertaron la aguja en el
brazo de sus allegados, pero no inyectaron el medicamento
contra la COVID-19.
El proceso de inmunización en Brasil
se ha visto empañado por los saltos en las colas para
vacunarse contra la COVID-19, pero sobre todo por la
polémica generada a raíz de unas denuncias de fraudes
durante la inoculación.
Familiares de algunos ancianos relataron en al
menos cuatro ciudades de Brasil
que los profesionales de salud suministraron “vacunas de
aire”: insertaron la aguja en el brazo de sus allegados,
pero no inyectaron la dosis, un
hecho que está siendo investigado por la Policía Civil de
Río de Janeiro.
“Si las investigaciones confirman que hubo desvío
de dosis, o cualquier otra irregularidad, el profesional de
salud podrá ser acusado por el crimen de peculado
(malversación de fondos), que tiene penas que pueden llegar
hasta a 12 años de prisión”, señaló la Policía Civil en
un comunicado.
Uno de los casos fue registrado en la ciudad de
Petrópolis, en la región serrana de Río de Janeiro, donde el
vídeo de una anciana recibiendo una inyección sin vacuna
ganó gran repercusión en las redes sociales.
La enfermera responsable aseguró que el fallo no
fue intencional y recalcó que no percibió el problema en el
momento de la inoculación, pero fue suspendida mientras se
investigan los hechos, según confirmó la Secretaría de Salud
de Petrópolis.
Pese a considerarlo un episodio “aislado”, el ayuntamiento de la localidad reforzó
el protocolo de vacunación para evitar nuevos casos y
orientó a los enfermeros a aumentar la “transparencia”
durante el proceso, según explicó a Efe el secretario de
Salud de Petrópolis, Aloisio Barbosa da Silva.
“Brasil tiene un gran equipo de
enfermeros. Un hecho aislado no puede comprometer un
servicio que sigue los protocolos del Ministerio de Salud.
Lo importante es tomar la vacuna”, resaltó.
En Niteroi, también en Río de Janeiro, la
Policía acusó formalmente por malversación de fondos a una
enfermera que, de “forma consciente”, no aplicó la vacuna a
una anciana de 90 años.
“El análisis del vídeo deja claro que estaba
consciente de que no estaba aplicando la vacuna, hasta
porque fue alertada y cuestionada por la familia y respondió
de forma irónica”, explicó a la estatal Agencia Brasil
el comisario Luiz Henrique Pereira.
Pese a que los casos registrados hasta el momento
son aislados, las denuncias sobre fraudes en la vacunación
han aumentado la desconfianza por parte de los ciudadanos y
alentado la propagación de noticias falsas.
El Ministerio de Salud de
Brasil aclaró que todas las jeringuillas
cuentan con un “espacio muerto”, el cual
puede contener un volumen residual de dosis que debe ser
descartado una vez concluido el proceso de inoculación.
Esta semana, la nación sobrepasó los 10 millones
de casos de COVID-19 pendiente de la llegada de más vacunas
y en medio de la polémica. Brasil,
uno de los países más azotados del mundo por la pandemia
junto con Estados Unidos e India, alcanzó los 243.457
muertos por coronavirus y los 10 030 626 casos
acumulados desde que se registró el primer contagio, hace
casi un año.
El Gobierno del presidente Jair Bolsonaro,
por su parte, ha prometido a los estados y municipios la
distribución de 230,7 millones de dosis de vacunas hasta
julio de este año.
Con información de EFE.>
21.2.2021
Medizinisches
Bozen 21.2.2021: Klage beim EUgH gegen die
Zulassung eines experimentellen Gen-Impfstoffs
<Seit zwei Tagen behängt beim Europäischen Gericht unter
der Verfahrensnummer T-96/21 die von mir im Auftrage von
Ärzten, Kranken- und Altenpflegepersonal eingebrachte
Nichtigkeitsklage gegen die von der Europäischen Kommission
erteilte zentralisierte Zulassung des ersten experimentellen,
auf Gentechnik beruhenden sog. COVID-Inpfstoffes. Da es um
Sachverhalte geht, die alle EU-Bürger betreffen, die unter
einen sich immer mehr zu einem direkten Impfzwang
verdichtenden Druck gelangen, stelle ich hier eine Kopie der
Klageschrift ein, um auch anderen selbst Betroffenen aus der
ganzen EU zu ermöglichen, mit ihrem eigenen Rechtsbeistand als
Streithelfer (Artt. 142 ff. EUVerfO) in das Verfahren
einzusteigen.>
<Voraussetzungen in Artikel 4 der Verordnung für die
Erteilung einer bedingten
Zulassung. (3) Die Zulassung für das Inverkehrbringen von
„“Comirnaty” – COVID-
19-mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert)“ sollte daher
vorbehaltlich bestimmter
Bedingungen gemäß Artikel 14-a der Verordnung (EG) Nr.
726/2004 und gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 507/2006 erteilt werden. (4) Der Ausschuss
für
Humanarzneimittel vertrat die Auffassung, dass es sich bei
„Einzelsträngige, 5‘-
verkappte Boten-RNA (mRNA), die unter Verwendung einer
zellfreien in-vitro-
Transkription aus den entsprechenden DNA-Vorlagen hergestellt
wird und das virale
Spike (S)-Protein von SARS-CoV-2 kodiert“ um einen neuen
Wirkstoff handelt. (5) Die
in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der
Stellungnahme des
Ständigen Ausschusses für Humanarzneimittel“
hat folgendes beschlossen:
„Artikel 1 - Für das Arzneimittel „“Comirnaty” –
COVID-19-mRNA-Impfstoff
(Nukleosid-modifiziert)“ dessen Merkmale in Anhang I dieses
Beschlusses
zusammengefasst sind, wird eine bedingte Zulassung gemäß
Artikel 3 und
Artikel 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 erteilt.
„“Comirnaty” – COVID-19-
mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert)“ wird mit folgender
Nummer in das
Arzneimittelregister der Union eingetragen: EU/1/20/1528.
Artikel 2 – Die Zulassung
des in Artikel 1 genannten Arzneimittels unterliegt den in
Anhang II aufgeführten
Anforderungen und Bedingungen, auch in Bezug auf die
Herstellung. Diese
Anforderungen werden jährlich überprüft. Artikel 3 – Die
Etikettierung und die
Packungsbeilage des in Artikel 1 genannten Arzneimittels
müssen den im Anhang III
aufgeführten Bedingungen entsprechen. Artikel 4 – Die
Geltungsdauer der Zulassung
beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses
Beschlusses. Artikel 5 –
Dieser Beschluss ist an BioNTech Manufacturing GmbH, An der
Goldgrube 12, 55131
Mainz, Deutschland gerichtet.“ – Europäische Kommission
Durchführungsbeschluss vom 21.12.2020 über die Erteilung einer
bedingten
Zulassung für das Humanarzneimittel
„“Comirnaty”-COVID-19-mRNA-Impfstoff
(Nukleosid-modifiziert)“ gemäß der Verordnung (EG) Nr.
726/2004 des
Europäischen Parlaments und des Rates (Dok. A.2.1.).
3. Dem obengenannten Durchführungsbeschluss der Europäischen
Union sind vier (IV)
Anhänge beigelegt – Anhang I (Zusammenfassung der Merkmale des
Arzneimittels),
Anhang II (A. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
biologischen Ursprungs und
Hersteller, die für die Chargenfreigabe verantwortlich ist
sind), Anhang III
(Etikettierung und Packungsbeilage), Anhang IV
(Schlussfolgerungen der
Europäischen Arzneimittel-Agentur zur Erteilung der
Genehmigung für das
Inverkehrbringen unter „besonderen Bedingungen“ (Dok. A.2.2.).
4. Mit Durchführungsbeschluss vom 8. Jänner 2021 über die
Änderung der mit
Beschluss C(2020) 9598 (final) erteilten bedingten Zulassung
des Humanarzneimittels
„“Comirnaty” – COVID-19-mRNA-Impfstoff
(Nukleosid-modifiziert)“ hat die
Europäische Kommission, nach Stellungnahme der Europäischen
Arzneimittel-
Agentur, die am 8. Januar 2021 vom Ausschuss für
Humanarzneimittel abgegeben
wurde, die Änderung des ursprünglichen Beschlusses beschlossen
(Dok. A.2.3.).
5. Mit Durchführungsbeschluss vom 2. Februar 2021 über die
Änderung der mit
Beschluss C(2020) 9598 (final) erteilten bedingten Zulassung
des Humanarzneimittels
„“Comirnaty”“ – COVID-19-mRNA-Impfstoff
(Nukleosid-modifiziert)“ hat die
Europäische Kommission, nach Stellungnahme der EMA, die am 2.
Februar vom
Ausschuss für Humanarzneimittel abgegeben wurde, die Änderung
des
ursprünglichen Beschlusses beschlossen (Dok. A.2.4.).
5
6. Dies alles vorausgeschickt, wird hiermit Klage auf
Feststellung und Erklärung der
Nichtigkeit laut Art. 263 AEUV des obengenannten
Durchführungsbeschlusses der
EU-Kommission vom 21. Dezember 2020 samt aller nachfolgender
Änderungen und
Integrierungen aus folgenden Klagegründen eingereicht.
Klagelegitimation laut Art. 263 AEUV
7. Die Kläger*innen sind allesamt im Bereich des
Gesundheitswesen oder der Alten- und
Krankenpflege als Ärzte, Krankenpfleger*Innen,
Altenbetreuer*Innen etc. tätig und
damit seit nunmehr fast zwei Monaten einem ständig wachsenden
Druck in Richtung
Covid-Impfzwang ausgesetzt. Italien hat wie andere
EU-Mitgliedstaaten, in erster Linie
mit der „Verimpfung“ von “Comirnaty” in der letzten
Dezemberwoche 2020 begonnen.
8. “Comirnaty” ist die erste in der EU auf mRNA basierte
Substanz, die als sog. Covid-
„Impfstoff“ zentral von der Europäischen Kommission bedingt
zugelassen wurde.
Auch die zwei weiteren mittlerweile als sog.
Covid-„Impfstoffe“ zugelassenen
Substanzen (Hersteller: Moderna und AstraZeneca) sind
experimenteller Natur.
9. Insbesondere auf Personen, wie den Kläger*innen, die im
Bereich des
Gesundheitswesens und Pflege arbeiten, wird ein immenser
Druck, beginnend von
einem sozial moralisierenden Druck bis hin zur Androhung
arbeitsrechtlicher
Konsequenzen, ausgeübt, sollten sie sich nicht der sog.
Covid-„Impfung“ unterziehen.
10. Von Seiten der seit einem Jahr zu den exklusiven Haus- und
Hofberatern der
Regierungen der EU-Mitgliedsländer avancierten Virologen wird
öffentlich dazu
aufgerufen, insbesondere jene EU-Bürger, die im Bereich des
Gesundheitswesens
und der Pflege arbeiten und sich in Anbetracht der mit den
experimentellen Covid-
„Impfstoffen“ verbundenen Risiken und des nicht nachgewiesenen
Nutzens (siehe
nachfolgend) weigern, sich diesen auf Gentechnik basierten
Substanzen
auszusetzen, „rechtlich zu verfolgen“ (siehe hierzu Artikel in
der italienischsprachigen
Südtiroler Tageszeitung Alto Adige vom 13.01.2021 – Dok.
A.3.1.). Aus internen
Mitteilungen der Südtiroler Sanitätsbehörde sowie aus
Mitteilungen der Südtiroler
Ärztekammer an die Ärzte geht hervor, wie die Sanitätsbehörde
bzw. die Vorgesetzten
und die Ärztekammer, die Bediensteten (Ärzte,
Sanitätspersonal) bzw. auch frei
niedergelassenen in der Ärztekammer eingetragenen Ärzte
auffordern, sich der
Covid-„Impfung“ zu unterziehen, und Druck machen.
So geht aus Email-Korrespondenz des Südtiroler
Sanitätsbetriebes hervor, dass man
auf Aufforderung des italienischen Gesundheitsministeriums
melden musste, welche
Mitarbeiter sich an der Covid-Impfung beteiligen und welche
nicht (Dok. A.3.2).
11. Italien hat wie andere EU-Mitgliedsländer mit der
Verabreichung des Covid-
„Impfstoffes“ “Comirnaty” begonnen (Dok. A.3.3), so wie dies
im nationalen Covid-
„Impfplan“ vom 7.12.2020 vorgesehen ist (Dok. A.3.4.). Den
Kläger*innen des
Gesundheits- und Pflegebereichs wird mangelndes
Verantwortungsgefühl sowie
mangelnde Solidarität den Mitarbeitern und den anvertrauten
Patienten/zu Pflegenden
unterstellt (Dok. A.3.5, A.3.6., und A.3.7.).
12. Auch aus dem übrigen Staatsgebiet ergehen massenhaft
Meldungen über Impfzwang
(aktuell mit Corminaty) zu Lasten der im Bereich des
Gesundheitswesen und der
Pflege Bediensteten (A.3.8. und A.3.9.).
Den „“Comirnaty”-Verweigeren“ unter dem im Gesundseitswesen-
und der Pflege
tätigen Personal wird konkret mit Kündigung gedroht.
13. Durch die zentralisierte Zulassung von “Comirnaty” am
21.12.2020 ist von
Seiten der Europäischen Kommission dieser Wirkstoff
automatisch in jedem
Mitgliedstaat zugelassen, d.h., es hat keiner weiteren
Entscheidung des
einzelnen Mitgliedstaates bedurft, um diesen Wirkstoff auch
auf italienischem
Territorium zuzulassen.
6
14. Es besteht daher eindeutig die Klagelegitimation laut Art.
263 AEUV der oben
genannten Kläger*innen, nachdem der hier angefochtene
Durchführungsbeschluss
der EU-Kommission und die dieser vorausgegangene Stellungnahme
der EMA, eine
direkte Wirkung auf die vom EU-Vertrag geschützte persönliche
Position der
Kläger*innen und deren Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit haben.
15. Durch die widerrechtliche Marktzulassung von “Comirnaty”
sind die Kläger*innen
unmittelbar und persönlich betroffen, da ihre Grundrechte auf
körperliche
Unversehrtheit (Art. 3 EU-Charta), auf ein hohes
Gesundheitsschutzniveau (Art. 168
AEUV, Art. 35 EU-Charta) und auf Verbraucherschutz (Art. 169
AEUV, Art. 38 EU-
Charta) durch diesen Durchführungsbeschluss, wie nachfolgend
ausgeführt, aufs
Gröbste verletzt wird.
16. Einzelne Kläger*innen haben bereits vor dem hier
angefochtenen
Durchführungsbeschluss mit einer am 19.12.2020 elektronisch
zugestellten
Abmahnung insbesondere die EU-Kommission und die EMA
aufgefordert, von einer
Zulassung der mRNA basierten experimentellen Wirkstoffe, wie
“Comirnaty”, aufgrund
der enormen, derzeit gar nicht in der Gesamtheit
überschaubaren Risiken, abzusehen
(siehe Abmahnungsschreiben vom 19.12.2020 in Dok. A.4). Eine
Reaktion bzw.
Antwort auf diese Abmahnung blieb übrigens aus.
17. Laut Art. 168 AEUV muss bei der Festlegung und
Durchführung aller Unionspolitiken
und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau
sichergestellt werden. Den
EU-Bürgern steht das in Art. 3 EU-Charta verankerte Grundrecht
auf körperliche
Unversehrtheit, und das in Art. 35 EU-Charta verankerte
Grundrecht auf ein hohes
Gesundheitsschutzniveau zu.
18. Es ist die EU-Kommission, die am 17. Juni 2020 eine
„europäische
Impfstoffstrategie“ zur raschen Entwicklung, Herstellung und
Verbreitung eines
Corona-Impfstoffes vorgestellt hat (Dok. A.5), im Rahmen
welcher am 11.11.2020 mit
dem Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer ein Vertrag über den
Erstkauf von 200
Millionen Impfdosen im Namen aller EU-Mitgliedsstaaten sowie
eine Option für die
Bestellung weiterer 100 Millionen Dosten vereinbart wurden.
Laut dem nicht
offengelegten Vertrag sollte die Lieferung, wie aus den
„Kommunikationsveröffentlichungen“ der EU-Kommission
hervorgeht, dann erfolgen,
sobald ein nachweislich sicherer und wirksamer Impfstoff gegen
Covid-19
verfügbar wird.
Die von der EU-Kommission vorgegebene „europäische
Impfstrategie“ sollte auf
„Sicherstellung der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der
Impfstoffe“ abzielen.
Dass die europäische Impfstrategie diesem gesetzlich al
condicio sine qua non
vorgesehenen Erfordernis speziell bei der Zulassung des
Wirkstoffes “Comirnaty”
nicht nachgekommen ist, wird nachfolgend ausgeführt und
dokumentiert.
Am 19.01.2021 präsentierte die EU-Kommission eine Mitteilung,
in der sie die
Mitgliedstaaten auffordert, die EU-weite Ver-Impfung der
bereits zugelassenen
experimentellen „Impfstoffe“ (allen voran “Comirnaty”) zu
beschleunigen. Bis
März 2021 sollen mindestens 80% der über 80-Jährigen sowie 80%
des
Personals in Gesundheits- und Sozialberufen in allen
Mitgliedstaaten geimpft
werden. Bis Sommer 2021 sollen in der EU mindestens 70% der
Erwachsenen
geimpft sein. Die EU-Kommission übt also unübersehbaren und
klaren Druck in
Richtung Durchimpfung der Bevölkerung mit experimentellen auf
Gentechnik
basierten Substanzen (siehe nachfolgend) aus. Da die
Mitgliedstaaten
(insbesondere auch Italien) aufgrund der desaströsen
wirtschaftlichen Auswirkungen
wiederholter Lockdowns in eine große finanzielle Abhängigkeit
von der Europäischen
Gemeinschaft geraten sind, ist der Druck, den die Europäische
Kommission auf die
7
einzelnen Mitgliedsstaaten in Richtung Covid-Impfung ausübt,
von besonderer
„Qualität“.
Die „europäische Impfstrategie“ sieht Beschäftigte im
Gesundheitswesen ganz
oben in der Liste der prioritär zu „impfenden“ Personengruppen
vor.
19. Die Kläger*innen sehen sich einerseits einem enormen sich
zu einem direkten
Impfzwang verdichtenden, nachweislich durch die EU-Kommission
aufgebauten
Druck ausgesetzt, und andererseits, als besonders davon
betroffene EU-Bürger (weil
einer priorisierten Personengruppe im von der EU-Kommission
vorgegebenen
Impfprogramm angehörend) aus den nachfolgend angeführten
Gründen, einem
konkreten unzumutbaren und gesetzeswidrigen, durch die
EU-Kommission mit dem
hier angefochtenen Durchführungsbeschluss (samt nachfolgender
Änderungen und
Integrierungen) herbeigeführten konkreten EU-rechtswidrigen
enormen
Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
KLAGEGRÜNDE
Prämisse
20. “Comirnaty” ist eine experimentelle auf mRNA basierte
Substanz, die in
Wirkungsweise und Herstellung absolut nichts mit herkömmlichen
Impfstoffen zu tun
hat.
Die mRNA ist eine rekombinante Nukleinsäure und dient dazu,
eine
Nukleinsäuresequenz zu menschlichen Zellen hinzuzufügen, um
das Spike-Protein
von SARS-CoV-2 zu bilden, das sonst nicht in den Zellen
vorhanden wäre. RNA ist
per Definition auch eine Nukleinsäure (RiboNucleidAcid).
Eine mRNA, auch messenger-RNA, ist eine einzelsträngige
Ribonukleinsäure
(RNA), die genetische Information für den Aufbau eines
Proteins (Eiweiß) trägt. In
einer Zelle wird sie als Transkript eines zu einem Gen
gehörenden Teilabschnitts der
Desoxyribonukleinsäure (DNA) gebildet. Mit einer mRNA steht
die Bauanleitung für
ein bestimmtes Protein in der Zelle zur Verfügung, sie
transportiert die zum
Proteinaufbau notwendige Botschaft aus der Erbinformation an
die
proteinaufbauenden Ribosomen.
Die prophylaktisch-therapeutische Wirkung steht in
unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Produkt, das aus der Expression dieser
Sequenz
resultiert: das Spike-Protein, welches die Zellen (welche
Körperzellen auch
immer) aufgrund der injizierten Fremd-mRNA herstellen, und das
zur
Antikörperbildung führen soll.
Faktisch entspricht daher der Wirkstoff “Comirnaty” einem
Gentherapeutikum.
21. Der Ausschluss aus der Definition des „Gentherapeutikum“
in der Richtlinie
2009/120/EG der Kommission vom 14.09.2009 von Wirkstoffen, die
faktisch wie
ein Gentherapeutikum wirken, aber in absoluter Ausblendung der
Wirkungsweise, als Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten
deklariert werden
(so wie “Comirnaty”), ist, in Anbetracht des in der EU gerade
im
Gesundheitsbereich geltenden Vorsorgeprinzips und der
Grundrechte der EU-
Bürger auf ein hohes Gesundheitsschutzniveau (Art. 35
EU-Charta) sowie auf
körperliche Unversehrtheit (Art. 3 EU-Charta), nicht
nachvollziehbar und verletzt
fundamentale Grundprinzipien des EU-Rechts (siehe
nachfolgenden Klagegrund
Nr. 3).
22. Dies vorausgeschickt, werden hier in erster Linie die
Klagegründe angeführt, die
unabhängig von der rechtlichen Beurteilung, ob auf den
Wirkstoff “Comirnaty” die lex
specialis bestehend in der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des
europäischen
Parlaments und des Rates vom 13.11.2007 über Arzneimittel für
neuartige Therapien
und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung
(EG) Nr. 726/2004
8
zur Anwendung hätten kommen müssen, ausgeführt, denn der hier
angefochtene
Durchführungsbeschluss ist auch unabhängig von der Beurteilung
dieser
Fragestellung als EU-rechtswidrig und damit als nichtig zu
erkennen und zu erklären.
1. Nichtigkeit wegen Verletzung von Art. 2 (Geltungsbereich)
der Verordnung
(EG) Nr. 507/2006 der Kommission vom 29. März 2006
23. Die EU-Kommission hat den Wirkstoff “Comirnaty” auf der
Basis der Verordnung (EG)
Nr. 507/2006 vom 29. März 2006 bedingt auf ein Jahr
zugelassen.
24. Bevor ein Humanarzneimittel für das Inverkehrbringen in
einem oder mehreren
Mitgliedstaaten zugelassen werden kann, muss es in der Regel
umfangreiche Studien
durchlaufen, damit sichergestellt ist, dass es unbedenklich,
von hoher Qualität und bei
Verwendung in der Zielgruppe wirksam ist. Welche Vorschriften
und Verfahren zur
Erlangung einer Zulassung einzuhalten sind, ist in der
Richtlinie 2001/83/EG des
Europäischen Parlamentes und des Rates vom 6. November 2001
zur Schaffung
eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel sowie in der
Verordnung (EG)
Nr. 726/2004 festgelegt (Erwägungsgrund 1 Verordnung EG Nr.
507/2006).
25. Zu Schließung medizinischer Versorgungslücken und im
Interesse der öffentlichen
Gesundheit kann es bei bestimmten Arzneimittelkategorien
erforderlich sein,
Zulassungen auf der Grundlage weniger umfangreicher Daten zu
erteilen, als dies
normalerweise der Fall ist, und sie an bestimmte Auflagen zu
knüpfen (nachgestehend
„bedingte Zulassungen“ genannt). Darunter sollten jene
Arzneimittel fallen ... die in
Krisensituationen gegen eine Bedrohung der öffentlichen
Gesundheit
eingesetzt werden sollen, welche entweder von der
Weltgesundheitsorganisation oder von der Gemeinschaft im
Rahmen der
Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom
24. September 1998 über die Schaffung eines Netzes für die
epidemiologische
Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der
Gemeinschaft
ordnungsgemäß festgestellt wurde ... (Erwägungsgrund 2
Verordnung EG Nr.
507/2006).
26. Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006 legt den
Geltungsbereich der
Bestimmungen für die bedingte Zulassung von Humanarzneimittel
wie folgt fest:
„Diese Verordnung gilt für Humanarzneimittel, die unter
Artikel 3 Absätze 1 und 2 der
Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fallen und zu einer der folgenden
Kategorien gehören:
1. Arzneimittel, die zur Behandlung, Vorbeugung oder
ärztlichen Diagnose von zu
schwerer Invalidität führenden oder lebensbedrohenden
Krankheiten bestimmt
sind;
2. Arzneimittel, die in Krisensituationen gegen eine Bedrohung
der öffentlichen
Gesundheit eingesetzt werden sollen, welche entweder von der
Weltgesundheitsorganisation oder von der Gemeinschaft im
Rahmen der
Entscheidung Nr. 2119/98/EG ordnungsgemäß festgestellt wurde;
3. Arzneimittel, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr.
141/2000 als
Arzneimittel für seltene Leiden bezeichnet werden.
Der unter Punkt 3.) angeführte Umstand, liegt für das
Arzneimittel „“Comirnaty”“
eindeutig nicht vor.
27. Die EU-Kommission bezieht sich in ihrem
Durchführungsbeschluss generell auf
den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 507/2006, und
dabei
„insbesondere“, aber nicht nur, auf Art. 2. Punkt 1).
28. 1.1 Verletzung von Artikel 2 Punkt 1. EU-Verordnung Nr.
507/2006
29. John P A Ionnidis (Meta-Research Innovation Center at
Standford – METRICS –
Stanford University), einer der zehn am meisten zitierten
Wissenschaftler der
Welt (im Bereich der Medizin wohl der meist zitierte
Wissenschaftler der Welt),
9
hat die Mortalitätsrate der durch SARS-CoV-2 verursachten
Krankheit COVID-19
bereits im März 2020 im Bereich jener einer Grippeerkrankung
eingestuft (Dok.
A. 6). Mit einer „peer-rewied“-ten Studie, veröffentlicht am
14.10.2020 im Bulletin of
the World Health Organization; Type: Resarch Article ID:
BLT.20.265892 (Dok. A.7)
hat Ioannidis nachgewiesen, dass die Ende Jänner 2020 weltweit
verbreitete
Panik hinsichtlich einer angeblichen mit
Sars-Cov-2-Infizierung verbundenen
hohen Mortalitätsrate, schlichtweg unbegründet war und ist.
30. Dass es sich bei der durch den SARS-CoV-Virus ausgelösten
Krankheit COVID-19
nicht um eine lebensbedrohliche Krankheit im eigentlichen
Sinne handelt, wird auch
dadurch bestätigt, dass bspw. in Italien, wenn auch erst
jetzt, also nach fast einem
Jahr (!), endlich die Anweisungen des Gesundheitsministeriums
für eine
Therapierung der Patienten zuhause durch die niedergelassenen
Hausärzte
herauskommen sollen (siehe Interview mit dem neuen Präsidenten
der italienischen
Arzneimittelbehörde AIFA erschienen in der italienischen
Tageszeitung „La Verità“
vom 03.02.2021 in Dok. A.8). Es ist nachgewiesen, dass
ernsthafte Komplikationen
bei einer Covid-19-Erkrankung (die bei einem sehr geringen
Prozentsatz der
Erkrankten auftreten) in erster Linie durch eine nicht
adäquate Behandlung der
Krankheitssymptome in den ersten Tagen der Erkrankung bedingt
sind. Jene
niedergelassenen Haus- bzw. Basisärzte, die sich selbst um die
Informationen
kümmerten und entgegen der offiziellen Anweisungen und
Empfehlungen des
Gesundheitsministeriums und der Arzneimittelbehörde
erfolgreich Medikamente zum
Einsatz brachten, deren offiziellen Einsatz sie im Nachhinein
sogar gerichtlich
erstreiten mussten (siehe Urteil des Staatsrates von Rom Nr.
09070/2020 vom
11.12.2020 bezüglich der Aussetzung auf Antrag einer Gruppe
von Hausärzten durch
die letztinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit des durch die
italienische
Arzneimittelbehörde verhängten Verbots Hydroxychloroquin für
die Behandlung von
Covid-19-Patienten einzusetzen – Dok. A.9) konnten
nachweislich fast alle ihrer
Covid-19-Patienten ohne einen Krankenhausaufenthalt zuhause
therapieren und zu
einer kompletten Ausheilung der Krankheit führen.
31. Wir haben es also nachweislich nicht mit einer für die
Weltbevölkerung
lebensbedrohenden und untherapierbaren Krankheit im
eigentlichen Sinne zu tun,
sondern mit einer Corona-Viren-bedingten Infektionskrankheit,
wie wir sie auch schon
in der Vergangenheit hatten, und die aufgrund des Versagens
von
Sanitätssystemen bestimmter Mitgliedstaaten (wie in erster
Linie Italien –
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Bergamo hierzu laufen)
sowie eines
weltweiten missbräuchlichen Einsatzes von RT-PCR-Tests zu
einer faktisch
künstlich hochgebauschten Pandemie geführt hat, wie im
Folgenden nachgewiesen
wird.
32. 1.2.Nichtigkeit wegen Verletzung von Verordnung (EG) Nr.
507/2006 Art. 2
Punkt 2.
33. Arzneimittel können laut Art. 2 Punkt 2 Verordnung (EG)
Nr. 507/2006 dann bedingt
zugelassen werden, wenn sie in Krisensituationen gegen eine
Bedrohung der
öffentlichen Gesundheit eingesetzt werden sollen, welche
entweder von der
WHO oder von der Gemeinschaft im Rahmen der Entscheidung Nr.
2119/98/EG
ordnungsgemäß festgestellt wurde.
34. Die WHO hat am 30. Jänner 2020 den die Weltbevölkerung
angeblich gefährdenden
durch SARS-Cov-2 hervorgerufenen pandemischen Status erklärt
(Dok. A.10.1).
35. Die Frage, nach der ordnungsgemäßen Feststellung einer
„Bedrohung der
öffentlichen Gesundheit“ ist nach den Bestimmungen der
Internationalen
Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations
2005, IHR) der
10
Weltgesundheitsorganisation zu ermitteln. Die Bestimmungen,
die nach der Wiener
Vertragsrechtskonvention auszulegen sind, enthalten sowohl für
die WHO als auch
für die 196 Vertragsstaaten völkerrechtlich bindende
Verpflichtungen zur Feststellung
eines „öffentlichen Gesundheitsnotstandes von internationaler
Tragweite“ (public
health emergency of international concern, PHEIC) durch den
WHO-Generaldirektor
nach Art. 12 IHR.
Die ordnungsgemäße Feststellung einer Bedrohung der
öffentlichen
Gesundheit ist daher anhand der Bestimmungen der IHR zu
prüfen. Der
Generaldirektor ist nach Art. 12 Abs. 4 IHR verpflichtet, die
folgenden fünf Kriterien
in seine Entscheidung einzubeziehen:
1. die vom Vertragsstaat bereitgestellten Informationen;
2. die Verwendung des in Anlage 2 der IHR enthaltenen
Entscheidungsschemas;
3. den Rat des Notfallausschusses;
4. die wissenschaftlichen Grundsätze einschließlich der
verfügbaren
wissenschaftlichen Erkenntnisse und andere einschlägige
Informationen;
5. eine Bewertung der Gefahr für die menschliche Gesundheit,
des
Risikos der grenzüberschreitenden Ausbreitung der Krankheit
und
des Risikos der Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs.
36. Entsprechend dieses Entscheidungskataloges hat der
Generaldirektor aufgrund des
Sars-Cov-2 Ausbruches in China in Übereinstimmung mit Art. 49
IHR am 23.1.2020
einen Notfallausschuss einberufen. Dieses Expertenkomitee war
uneinig, ob eine
Empfehlung für das Vorliegen eines PHEIC ausgesprochen werden
kann und vertagte
das Treffen zur Neubeurteilung auf den 30.1.2020. Am 2.Treffen
des
Notfallausschusses wurde ein signifikanter Anstieg von
Fallzahlen und weiterer
betroffener Länder mit bestätigten Fällen festgestellt und
ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass aufgrund der Mitteilung der Virus-Sequenz
durch China, andere
Länder die Möglichkeit der Virus Identifikation durch eine
rasche Entwicklung von
Diagnosewerkzeugen hatten. Daraufhin entschloss sich das
Notfallkomitee zum
Vorschlag eines PHEIC, welcher vom Generaldirektor noch am
selben Tag verkündet
wurde (Dok. A.10.2).
37. Am 13.01.2020 hat die WHO eine erste PCR-Test-Anleitung
(A.11.1) auf der Basis
des Corman-Drosten-Protokolls vom 13.01.2020 (Diagnostic
detection of Wuhan
coronavirus 2019 by real-time RT-PCR (A.11.2) veröffentlicht-
siehe auch Summary
table of available protocols in this documents (A.11.3), aus
dem hervorgeht, dass das
Corman-Drosten-PCR-Test-Protokoll (auch „Charitè-Protokoll“
genannt) das erste
veröffentlichte war.
Am 23. Jänner 2020 wurde dieses Corman-Drosten-Protokoll von
den Autoren
(darunter Christian Drosten) in der Wissenschaftszeitung
Eurosurveillance (Europe’s
journal on infectious disease epidemiology, prevention and
control since 1996)
veröffentlicht (A.11.4).
Seit 17. Jänner 2020 arbeiten Labore weltweit auf der Basis
dieses von Corman,
Drosten und anderen erstellten Protokolls für die
„Ausfindigmachung“ des SARS-
COV-2-Virus und darauf basierender kommerzieller PCR-Kits.
38. Aufgrund des Umstandes, dass gerade dieses
PCR-Test-Protokoll mit einer weit über
den wissenschaftlichen Goldstandard hinausgehenden Anzahl von
sog.
Amplifikationszyklen (siehe dazu gleich) und weiteren groben
wissenschaftlichen
Fehlern angelegt wurde, sind die sog. „Fallzahlen“, sprich die
Anzahl positiv auf „Sars-
Cov-2-getesteten Personen bereits gegen Ende Jänner 2020
explosiv angestiegen.
11
39. Die behauptete Krisensituation der weltweiten Bedrohung
der öffentlichen Gesundheit
aufgrund des SARS-CoV-2-Virus wurde letztendlich durch einen
weltweiten
missbräuchlichen Einsatz der PCR-Tests abgebildet. Dieser
missbräuchliche und
falsche Einsatz hat zu einer weltweit enormen Anzahl von durch
die Behörden
behaupteten aber real nicht existenten mit SARS-Cov-2 zum
Zeitpunkt des Tests
infizierten Personen, als auch zu einer weltweit enormen
falschen Anzahl von
angeblich an der durch eine SARS-Cov-2-Infizierung
hervorgerufene Krankheit
(Covid-19) Verstorbenen geführt.
40. Es ist für das weitere Verständnis notwendig, kurz zu
erläutern, was ein PCR-Test ist,
und wie speziell ein Corona-PCR-Test funktioniert.
PCR steht für die englische Bezeichnung Polymerase Chain
Reaktion, auf Deutsch
Polymerasekettenreaktion. Entwickelt wurde sie 1983 von Kary
Mullis, der 2019
verstorben ist (und für die PCR 1993 den Nobelpreis für Chemie
erhielt).
Die PCR ist ein System mit dem man spezifische DNA-Sequenzen
außerhalb des
lebenden Organismus, in vitro, vermehren bzw. kopieren kann.
Dafür nutzt man
Enzyme und Bausteine, die auch in den Körperzellen für die
Verdoppelung der DNA
zuständig sind.
Die DNA, die man vermehren möchte, wird oft als Ausgangs-DNA
bezeichnet. Sie wird
zu Beginn des Prozesses zusammen mit den Vermehrungs-Enzymen
und -Bausteinen
in eine Reaktionsgefäß gegeben.
Zum Reaktionsgemisch gehören zum einen die einzelnen
“DNA-Buchstaben” Adenin,
Guanin, Thymin und Cytosin, sowie Chemikalien, die das
Reaktionsmilieu sicherstellen.
Dazu kommt eine sogenannte DNA-Polymerase, ein Enzym, das
diese Bausteine
zusammensetzen kann. Dann kommen noch die Primer dazu. Das
sind sehr kurze
einzelsträngige DNA Stückchen. Sie bilden den Startpunkt, an
dem die Polymerase mit
dem Zusammensetzen der DNA-Bausteine anfängt.
Die DNA wird also mit den DNA-Buchstaben, der Polymerase und
den Primern
zusammen in ein Reaktionsgefäß gegeben. Zum Beispiel ein
kleines Röhrchen. Das
wird dann in einen sogenannten Thermocycler gesteckt. Das ist
ein Gerät, das
automatisch die Temperatur verändern kann und das Röhrchen
während der PCR
sowohl erhitzt als auch abkühlt.
Das Grundprinzip der PCR ist relativ einfach und basiert
darauf, dass die
verschiedenen Schritte der Polymerasekettenreaktion jeweils
nur bei bestimmten
Temperaturen stattfinden.
Wenn der Primer keinen genau passenden DNA-Abschnitt findet,
kann er sich nicht
anlagern. Die Primer sind also Gen-spezifisch. Im Fall der
Corona Tests, sollten sie
auf bestimmte Gene des SARS-CoV-2 Virus abgestimmt sein. Und
zwar auf Gene, die
in dieser Form nur in SARS-CoV-2 vorkommen. Dass dies in der
Realität leider anders
aussieht, dazu später.
Eingeleitet wird die Reaktion durch starkes Erhitzen der DNA
(94°C), wodurch sich die
beiden Stränge des Doppelstranges voneinander trennen
(Denaturierung). Beim
Abkühlen können sich nun die Primer an die passenden Regionen
der Einzelstränge
binden. Nach dieser Anlagerungs-Phase mit individuell von den
Primern abhängigen
Temperaturen im Bereich um 60°C folgt die Verlängerung der
DNA, bei circa 72 Grad
Celsius. Ausgehend von den Primern bauen die Polymerasen einen
neuen Strang an
die freiliegenden Stränge der Ausgangs-DNA an. Es bilden sich
neue Doppelstränge.
Aus einer Ausgangs-Doppelstrang-DNA werden zwei.
Damit ist der erste Zyklus der PCR, bestehen aus
Denaturierung, Anlagerung und
Verlängerung abgeschlossen. Um die DNA weiter zu
vervielfältigen, wird die
Temperatur vom Thermocycler einfach wieder auf 94 Grad Celsius
hochgefahren und
12
der Prozess beginnt von vorne. Die Menge der DNA wächst dabei
exponentiell immer
mehr, weil jedes Mal eine größere Anzahl an Vorlagen zur
Verfügung steht. Daher der
Begriff “Kettenreaktion”. So werden aus 2 erst 4 dann 8 dann
16 usw. Kopien bis
dann nach 20 Zyklen aus der Ausgangs-DNA bereits über 1
Million und nach 30
Zyklen bereits über 1 Milliarde Kopien entstanden sind. Daher
der Begriff
„Kettenreaktion“. Ab einem gewissen Schwellenwert (cycle
threashold; ct) wird
die Anzahl der Kopien im Messgerät als positiv erfasst, d.h.
je mehr Ausgangs-
DNA in der Reaktion war, um so schneller wird dieser CT
erreicht. Da bei
infektiösen Ereignissen mehrere 1000 Ausangserreger vorhanden
sein müssen
um eine infektiöse Dosis zu bilden, wird der ct schon bei
maximal 25 Zyklen
erreicht sein, ein Toleranzbereich bis 30 ist möglich und
deckt sich mit
Publikationen im Falle von SARS-CoV-2, dass ab ct30 keine
Korrelation des PCR-
Ergebnisses mehr mit einer Infektiösität gegeben ist.
Das Corona-Virus hat jedoch keine DNA, sondern RNA. Das Erbgut
liegt also in anderer
Form vor. Der Corona-Test ist darum keine einfache PCR,
sondern eine RT-PCR. RT
steht für Reverse Transkriptase. Das ist ein Enzym, das RNA in
DNA umschreiben
kann. Das passiert in einem Schritt vor der eigentlichen PCR,
aber im gleichen
Reaktionsgefäß.
Genau wie die Polymerase braucht auch die Reverse
Transkriptase einen Primer, der
ihr hilft einen Startpunkt zu finden. Ausgehend vom Primer
setzt die Reverse
Transkriptase dann die komplementären DNA-Bausteine an die
Virus-RNA. Der so
entstehende DNA-Strang, die sog. copy DNA (cDNA) enthält also
die gleichen
genetischen Informationen, wie das Virus-Genom.
Nach der Trennung des DNA-RNA Doppelstrangs durch Erhitzen,
wird der DNA-Strang
als Vorlage für die PCR genutzt. Danach laufen die Zyklen wie
bei der normalen PCR.
Der Corona-Test hat allerdings noch eine weitere Besonderheit.
Es handelt sich um
eine sogenannte Real-Time PCR (abgekürzt wird das mit einem q
oder r. Beim Corona-
Test zum Beispiel RT-qPCR, manchmal auch qRT-PCR). Das
bedeutet, dass man
schon während der Laufzeit sehen kann, ob sich SARS-CoV-2 Gene
in der Probe
befinden. Das funktioniert über Fluoreszenz.
41. Weltweit haben Wissenschaftler, die sich mit Mikrobiologie
und mit dem PCR-
Test auskennen, von Anfang an darauf hingewiesen, dass man mit
dem PCR-
Test kein Virus nachweisen kann, sondern nur Nukleinsäuren,
die als Fragmente
von Viren übrigbleiben. Die Tests können daher nichts über die
Infektiosität
einer positiv getesteten Person aussagen, es sei denn, es
liegt zusätzlich eine
klinische Diagnose vor. Und wurde eine Person ohne Symptome
getestet, ist
logischerweise keinerlei Aussage über das Vorliegen einer
Infektion möglich.
Die diesbezüglich weltweit benutzte Bezeichnung
„Neuinfektion“, ist
schlichtweg falsch. In den am Menschen durch
Mund-Rachen-Abstrich
entnommenen Proben sind nur geringe Mengen von Viren oder
deren
Fragmente enthalten. Sie müssen vervielfältigt werden, um sie
sichtbar zu
machen. Auch können diese Fragmente von einer bereits
ausgestandenen
„Altinfektion“ stammen, dann nämlich, wenn dass Immunsystem
erfolgreich die
Viren bekämpft hat und der/die Betreffende wieder gesund und
nicht mehr
ansteckend ist.
42. Je mehr Viren noch im Körper sind, desto weniger Zyklen
der Vervielfältigung
werden zur Erkennung benötigt. Diese Zahl – der sog. Ct-Wert –
liefert also
offensichtlich eine wichtige diagnostische Information. Sie
wird aber in der
Regel durch die Labore nicht übermittelt.
Die Zahl der benötigten Zyklen ist umgekehrt proportional zur
Virenlast.
13
All das wurde und wird nach wie vor von den Behörden nicht
berücksichtigt.
Labore berichten diese Zahl der zur Erkennung benötigten
Zyklen nicht. Dies
fordert nunmehr aber endlich die WHO ein.
43. Die WHO hat am 14.12.2020 (Dok. A.12.1) erstmals (und
freilich viel zu spät)
Empfehlungen für die Anwender von RT-PCR-Tests herausgegeben,
da sie
Rückmeldungen von Anwendern über ein erhöhtes Risiko für
falsche SARS-
CoV-2 Ergebnisse beim Testen von Proben mit RT-PCR-Reagenzien
auf offenen
Systemen erhalten hatte. Benannt werden dabei von unabhängigen
Wissenschaftlern und Menschen mit mathematischen Hausverstand
schon seit vielen
Monaten aufgezeigte Probleme.
„Das Konstruktionsprinzip der RT-PCR bedeutet, dass bei
Patienten mit hohen
Mengen an zirkulierendem Virus (Viruslast) relativ wenige
Zyklen für den
Virusnachweis erforderlich sind und der Ct-Wert daher niedrig
sein wird.
Umgekehrt bedeutet ein hoher Ct-Wert bei Proben, dass viele
Zyklen für den
Virusnachweis erforderlich waren. Unter bestimmten Umständen
ist die
Unterscheidung zwischen Hintergrundrauschen und dem
tatsächlichen
Vorhandensein des Zielvirus schwer festzustellen.“
Und weiter:
„Geben Sie den Ct-Wert im Bericht an den anfordernden
Gesundheitsdienstleister weiter.“
Und zu den großen Anteilen von falsch-positiven Ergebnissen:
„Wie bei jedem diagnostischen Verfahren sind die positiven und
negativen prädiktiven
Werte für das Produkt in einer bestimmten Testpopulation
wichtig zu beachten. Wenn
die Positivitätsrate für SARS-CoV-2 abnimmt, sinkt auch der
positive prädiktive Wert.
Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person
mit einem positiven
Ergebnis (SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2
infiziert ist, mit
abnehmender Positivitätsrate sinkt, unabhängig von der
Spezifität des Testproduktes.
Daher wird den Gesundheitsdienstleistern empfohlen, die
Testergebnisse
zusammen mit den klinischen Anzeichen und Symptomen, dem
bestätigten
Status aller Kontakte usw. zu berücksichtigen.“
44. Also es wird empfohlen sich nicht nur auf das Ergebnis des
PCR-Tests zu
verlassen, sondern auch klinische Symptome in Betracht zu
ziehen. Damit sagt
die WHO auch, dass es „asymptomatisch Erkrankte“ nicht geben
kann.
Selbstredend ist dieser Teil der Empfehlung der WHO:
„Anwender von RT-PCR-Reagenzien sollten die Gebrauchsanweisung
sorgfältig
lesen, um festzustellen, ob eine manuelle Anpassung des PCR-
Positivitätsschwellenwerts erforderlich ist, um etwaiges
Hintergrundrauschen zu
berücksichtigen, das dazu führen kann, dass eine Probe mit
einem hohen
Zyklusschwellenwert (Ct) als positives Ergebnis interpretiert
wird.“
45. Es ist schier unglaublich: Der RT-PCR-Test wird nun seit
zwölf Monaten weltweit
verwendet um SARS-Cov-2-Infektionen festzustellen. Renommierte
Wissenschaftler haben von Beginn an darauf hingewiesen, dass
der PCR Test
nicht geeignet ist um eine Infektion nachzuweisen, dass viel
zu hohe
Vervielfältigungs-(Amplifikations)-zyklen gefahren werden und
dass es bei
niedriger Prävalenz (Prozentsatz an realen Infektionen in der
Bevölkerung)
sowieso sehr viele falsch positive Ergebnisse gibt. Davor
warnt nun auch die
WHO. Freilich viel zu spät und erst zu einem Zeitpunkt, zu
dem, siehe da,
anderswo (USA, UK) bereits die ersten mRNA-basierten als
Covid-„Impfstoffe“
propagierten Wirkstoffe bereits zugelassen waren.
14
46. Mit einer weiteren in ihrem Bulletin am 20.01.2021
veröffentlichten klaren Empfehlung
(Dok. A.12.2) warnt die WHO neuerlich vor falsch-positiven
Ergebnissen des
PCR-Tests, wie folgt:
Die WHO-Leitlinie Diagnostische Tests für SARS-CoV-2 besagt,
dass eine sorgfältige
Interpretation von schwach positiven Ergebnissen erforderlich
ist. Die zum
Virusnachweis erforderliche Zyklusschwelle (Ct) ist umgekehrt
proportional zur
Viruslast des Patienten. Wenn die Testergebnisse nicht mit dem
klinischen Bild
übereinstimmen, sollte eine neue Probe entnommen und mit der
gleichen oder
einer anderen NAT-Technologie erneut getestet werden.
Die WHO weist PCR-Test Anwender darauf hin, dass die
Krankheitsprävalenz den
prädiktiven Wert der Testergebnisse verändert; mit abnehmender
Krankheitsprävalenz steigt das Risiko eines falsch positiven
Ergebnisses. Das
bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit
einem positiven Ergebnis
(SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert
ist, mit
abnehmender Prävalenz sinkt, unabhängig von der behaupteten
Spezifität.
Die meisten PCR-Assays sind als Hilfsmittel für die Diagnose
indiziert, daher
müssen Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination
mit dem
Zeitpunkt der Probenentnahme, dem Probentyp, den
Assay-Spezifika, den
klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem
bestätigten Status
aller Kontakte und epidemiologischen Informationen
berücksichtigen.
Von IVD-Anwendern zu ergreifende Maßnahmen:
1. Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig und
vollständig
durch.
2. Wenden Sie sich an Ihre lokale Vertretung, wenn Ihnen ein
Aspekt der
Gebrauchsanweisung unklar ist.
3. Überprüfen Sie die IFU bei jeder eingehenden Sendung, um
eventuelle
Änderungen der IFU zu erkennen.
4. Geben Sie den Ct-Wert im Bericht an den anfragenden
Gesundheitsdienstleister weiter.
Mit anderen Worten: Der PCR Test ist nur sinnvoll im
Zusammenhang mit einer
klinischen Diagnose als Nachweis für eine Infektion mit dem
Coronavirus
geeignet.
Was damit auch ausgesagt wird, ist, dass Tests bei Personen
ohne Symptome
einfach sinnlos sind. Denn ein positives Testergebnis kann ja
nicht mit dem
klinischen Bild übereinstimmen, denn Symptomfreiheit heißt,
dass eben keine
Erkrankung vorliegt. Die Massentests, die diverse Regierungen
immer
veranstalten, widersprechen also der Richtlinie der WHO, da
dabei ja fast nur
Personen ohne Symptome getestet werden.
47. Eine grundsätzliche Anforderung an „offizielle“ und
„gerichtsfeste“ Messtechnik,
egal ob in der Industrie, der Verwaltung oder im
Gesundheitswesen, liegt darin,
dass die Messung geeicht, reproduzierbar und wiederholbar sein
muss. Sie
muss validiert sein und die Toleranzen müssen bekannt und in
die Bewertung
der Messung einfließen. All dies trifft auf den PCR-Test nicht
zu.
Obwohl selbst die WHO mittlerweile vor dem weltweit
praktizierten Missbrauch
des PCR-Tests warnt, wird dieser von den Regierungen und
Behörden munter
fortgesetzt.
Die getesteten Personen erfahren weder welches
RT-PCR-Test-Produkt auf sie zur
Anwendung kommt, noch wie hoch der CT-Wert ist.
Die meisten Maschinen, die die Proben auswerten, sind auf eine
Schwelle von
37 bis 40 Zyklen eingestellt. Reduziert man diese Schwelle auf
30 Zyklen, so
15
verringert sich die Zahl der „bestätigten Fälle“ um 40 bis 90
Prozent, wie
Untersuchungen in den USA gezeigt haben, so ein Bericht der
New York Times
(Dok. A.13.1). Die steigenden „Fallzahlen“ in Italien,
Österreich, Deutschland
und Europa generell würden mit dieser wissenschaftlich
fundierten Korrektur
sofort anders aussehen!
Wie die Times of India berichtet (Dok. A.13.2), senden dort,
im Gegensatz zu Europa,
immer mehr Ärzte die Proben nur mehr an Labore, die den
Ct-Wert mit dem Ergebnis
bekannt geben. Wenn der Ct-Wert zwischen 20 und 25 liegt, so
genügt Quarantäne
zu Hause. Unter 20 wird dagegen sofortige Hospitalisierung
vorgenommen, da ein
ernsterer Krankheitsverlauf zu erwarten ist. Über 25 werden
bei symptomlosen
Personen keine Maßnahmen für nötig erachtet.
Schränkt man den Ct-Wert auf 25 ein, reduzieren sich die
„Fallzahlen“ nochmals
deutlich. Epidemiologisch sinnvoll wäre lediglich die
Erfassung infektiöser
Menschen. Gemacht wird das aber nicht.
Beim PCR-Test sind also enorm viele falsche Ergebnisse zu
erwarten, wenn, so wie
das im Großteil der EU passiert, die Grundregeln für
sinnvolles Testen nicht beachtet
werden.
48. Zum Thema Infektiosität von Menschen ohne Symptome gibt es
die Ergebnisse der
bisher größten Studie aus Wuhan (Dok. A.14). Sie wurde nach
dem Lockdown
durchgeführt, der in der chinesischen 11 Millionen Stadt vom
23. Januar 2020 bis zum
8. April 2020 dauerte. In der Zeit vom 14. Mai 2020 bis zum 1.
Juni 2020 wurde in der
ganzen Stadt ein SARS-Cov-2-Nukleinsäure-Screening
durchgeführt. Das wird so in
der Studie bezeichnet, da der PCR Test bekanntlich ja kein
Virus testet und
nachweist, sondern nur Teile davon, eben die Nukleinsäuren.
Es wurden 10,6 Millionen Einwohner über 6 Jahren zum Test
eingeladen, von denen
93% oder 9,9 Millionen erschienen. Bei 300 Personen ergaben
die Tests ein positives
Ergebnis. Es wurden alle Kontakte dieser Positiven genau
festgestellt und verfolgt.
Jedoch alle 1.174 engen Kontakte wurden negativ getestet und
14 Tage beobachtet,
ohne dass sich daran etwas geändert hätte.
Die Forscher weisen darauf hin, dass nach dem Lockdown nur
sehr wenige
asymptomatische Fälle – 0,303/10.000 – entdeckt wurden und es
keinerlei Hinweise
auf Infektiosität dieser Personen gab. Auch das Anlegen von
Viruskulturen ergab
keinen Hinweis auf vermehrungsfähige Viren.
49. Der PCR-Test ist also nicht geeignet eine aktive Infektion
oder gar eine
Infektiösität nachzuweisen. Die Aufrechterhaltung durch die
WHO der
Deklaration der angeblichen Bedrohung der öffentlichen
Gesundheit durch
SARS-Cov-2 beruht aber auf die durch diesen Test ermittelten
Zahlen.
Alle allein durch RT-PCR-Test-Ergebnisse generierte
„Fallzahlen“ sind keine
Grundlage für eine „ordnungsgemäße“ Feststellung einer
Krisensituation im
Sinne einer (weltweiten) Bedrohung der öffentlichen
Gesundheit, und sämtliche
darauf basierende Maßnahmen der Exekutive und Legislative sind
gesetztes
bzw. verfassungswidrig.
50. Das wurde auch bereits in einem Urteil eines
Berufungsgerichtes in Portugal (Dok.
A.15.1) festgestellt.
In seiner Entscheidung vom 11. November 2020 urteilte ein
portugiesisches
Berufungsgericht gegen die regionale Gesundheitsbehörde der
Azoren und erklärte
die Quarantäne von vier Personen für unrechtmäßig. Von diesen
war eine Person mit
einem RT-PCR-Test positiv auf Covid getestet worden; bei den
anderen drei Personen
wurde davon ausgegangen, dass sie einem hohen
Expositionsrisiko ausgesetzt
waren. Infolgedessen entschied die regionale
Gesundheitsbehörde, dass alle vier
16
infektiös und gesundheitsgefährdend seien, weshalb sie
isoliert werden mussten. Eine
Vorgangsweise, die bei den Gesundheitsbehörden in der gesamten
EU seit einem
Jahr regelmäßige Praxis ist.
Die Vorinstanz hatte gegen die Gesundheitsbehörde entschieden,
und das
Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Argumenten,
die die
wissenschaftlichen Ansicht vieler Experten (wie etwa des
früheren Chief Science
Officers von Pharma-Gigant Pfizer; Mike Yeadon) wegen der
mangelnden
Zuverlässigkeit der PCR-Tests ausdrücklich unterstützen.
Die Hauptpunkte des Gerichtsentscheids sind wie folgt:
Eine medizinische Diagnose ist eine medizinische Handlung, zu
der nur ein Arzt
rechtlich befugt ist und für die dieser Arzt allein und
vollständig verantwortlich
ist. Keine andere Person oder Institution, einschließlich
Regierungsbehörden
oder Gerichte, hat eine solche Befugnis. Es ist nicht Aufgabe
der
Gesundheitsbehörde jemanden für krank oder
gesundheitsgefährdend zu
erklären. Nur ein Arzt kann dies tun. Niemand kann per Dekret
oder Gesetz für
krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden, auch nicht
als automatische,
administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal
welcher Art.
Daraus folgert das Gericht, dass „bei Durchführung ohne
vorherige ärztliche
Beobachtung des Patienten, ohne Beteiligung eines in der
Ärztekammer
eingetragenen Arztes, der die Symptome beurteilt und die für
notwendig erachteten
Tests/Prüfungen verlangt hat, jede Handlung der Diagnose, oder
irgendeine Handlung
zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit (wie z.B. die
Feststellung, ob eine
Virusinfektion oder ein hohes Expositionsrisiko besteht, was
die oben genannten
Begriffe zusammenfassen) gegen [eine Reihe von Gesetzen und
Vorschriften]
verstößt und eine Straftrat wegen unrechtmäßiger
Berufsausübung darstellen kann,
wenn diese Handlungen von jemandem ausgeführt oder diktiert
werden, dem die
Fähigkeit dazu fehlt, das heißt, von jemandem, der kein
approbierter Arzt ist.
Das Portugiesische Berufungsgericht hat weiters folgendes
ausgeführt:
„Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen
Beweise ist dieser Test
[der RT-PCR-Test] an und für sich nicht in der Lage,
zweifelsfrei festzustellen, ob die
Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem
SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar
aus mehreren Gründen, von denen zwei von vorrangiger Bedeutung
sind: Die
Zuverlässigkeit des Tests hängt von der Anzahl der verwendeten
Zyklen ab; die
Zuverlässigkeit des Tests hängt von der vorhandenen Viruslast
ab.“
Unter Berufung auf Jaafar et al. (2020;
https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1491 - Dok.
A.15.2) kommt das Gericht zu dem Schluss, dass „wenn eine
Person durch PCR als
positiv getestet wird, wenn ein Schwellenwert von 35 Zyklen
oder höher
verwendet wird (wie es in den meisten Labors in Europa und den
USA die Regel
ist), die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person infiziert ist,
<3% beträgt und die
Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis ein falsches Positiv
ist, 97% beträgt“.
Das Gericht stellt ferner fest, dass der Schwellenwert für die
Zyklen, der für die derzeit
in Portugal durchgeführten PCR-Tests verwendet wird, unbekannt
ist.
Unter Berufung auf Surkova et al. (2020;
https://www.thelancet.com/journals/lanres/article/PIIS2213-2600(20)30453-7/fulltext
– Dok. A.15.3) stellt das Gericht weiter fest, dass jeder
diagnostische Test im Kontext
der tatsächlichen Krankheitswahrscheinlichkeit interpretiert
werden muss, wie sie vor
der Durchführung des Tests selbst eingeschätzt wird, und
äußert die Meinung, dass
„in der gegenwärtigen epidemiologischen Landschaft die
Wahrscheinlichkeit zunimmt,
dass Covid-19-Tests falsch positive Ergebnisse liefern, was
erhebliche Auswirkungen
auf den Einzelnen, das Gesundheitssystem und die Gesellschaft
hat“.
17
Die Zusammenfassung des Gerichts zur Entscheidung gegen die
Berufung der
regionalen Gesundheitsbehörde lautet wie folgt:
„Angesichts der von Experten, d.h. denjenigen, die eine Rolle
spielen, geäußerten
wissenschaftlichen Zweifel an der Zuverlässigkeit der
PCR-Tests, angesichts des
Mangels an Informationen über die analytischen Parameter der
Tests und in
Ermangelung einer ärztlichen Diagnose, die das Vorhandensein
einer Infektion oder
eines Risikos belegt, kann dieses Gericht niemals feststellen,
ob C tatsächlich ein
Träger des SARS-CoV-2-Virus war oder ob A, B und D einem hohen
Risiko ausgesetzt
waren.“
51. Wie man gerade an der Entwicklung der Pandemie in Italien
sehen kann, haben erst
die RT-PCR-Tests und die darauffolgenden behördlichen
Maßnahmen zu einer
massiven Steigerung von Todesfällen geführt, sowohl von mit
als auch ohne Infektion.
Covid-19 Erkrankungen und SARS-Infektionen sind in Italien
bereits ab dem Sommer
2019 nachgewiesen worden, also lange bevor bekannt wurde worum
es sich handelt.
Die Forscher untersuchten das Vorhandensein
SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper
in Blutproben von 959 asymptomatischen Personen, die zwischen
September 2019
und März 2020 an einer Lungenkrebs-Früherkennungsstudie
teilnahmen. Ziel war das
Datum des Corona Ausbruchs, die Häufigkeit sowie zeitliche und
geografische
Schwankungen in den italienischen Regionen zu verfolgen.
Die am 11. November im Tumori Journal (Dok. A.15.4)
veröffentlichte Studie, die vom
Direktor des Nationalen Krebsinstituts in Mailand, Giovanni
Apolone, geleitet wurde,
sagt etwas absolut Unerwartetes aus: Es wurden in 14% der
untersuchten Proben aus
dem September 2019 Antikörper gegen das neue Coronavirus
gefunden.
SARS-CoV-2 spezifische Antikörper wurden bei insgesamt 111 von
959 Personen
nachgewiesen. Gehäuft positive Fälle gab es in der zweiten
Februarwoche 2020 und
da vorwiegend in der Lombardei.
Diese Studie zeigt eine unerwartet sehr frühe Zirkulation von
SARS-CoV-2 bei
asymptomatischen Personen in Italien mehrere Monate vor der
Identifizierung des
ersten Patienten und bestätigt den Ausbruch und die
Ausbreitung der Coronavirus-
Pandemie schon im Jahr 2019.
52. Die Studie zeigt auch, dass die massiven Probleme und
Todesfälle in Italien nicht auf
die Erkrankung durch das Virus, sondern auf die von China
vorgeschlagenen und von
der italienischen Regierung umgesetzten Maßnahmen, wie dem
Lockdown
zurückzuführen sind. Sie führten dazu, dass rumänische
PflegerInnen fluchtartig das
Land verließen und damit plötzlich Alters- und Pflegeheime
ohne Personal dastanden.
Die Spitäler wurden damit rasch überlastet und zum Hauptherd
für Ansteckungen.
Aber das ist noch nicht einmal alles. Die italienische
Statistikbehörde ISTAT hatte
bereits im Mai 2020 Daten vorgelegt (Dok. A.15.5), die zeigen,
dass fast die Hälfte der
Übersterblichkeit im Zeitraum 20.2. bis 31.3. nicht auf
Covid-19, sondern auf andere
Ursachen zurückzuführen ist. Ähnliches zeigen übrigens auch
die Daten aus
Österreich und Deutschland.
53. Norditalien war einer der Hotspots der Corona-Krise in
Europa. Der Grund hierfür ist
aber nicht das Virus, sondern der Umstand, dass die sozialen
und medizinischen
Systeme in Norditalien ziemlich rasch und komplett
zusammengebrochen sind.
Italienische Staatsanwälte führen hierzu umfangreiche
Ermittlungen, nachdem es
zumindest grobe Fahrlässigkeit ist, die Italien so
unvorbereitet in eine „viruslastigere“
Periode gleiten ließ. Sehr viel Personal speziell in der
Seniorenbetreuung kam aus
Osteuropa. Dieses verließ bei Beginn der Grenzsperrungen
fluchtartig das Land.
Seniorenheime standen damit plötzlich ohne Personal da und die
Insassen wurden
nach einigen Tagen ohne Betreuung in Spitäler verfrachtet. Das
hat zum
18
Zusammenbruch der medizinischen Versorgung im März, April 2020
geführt. Nicht
nachvollziehbar ist auch die sofort erlassene Vorschrift der
Einäscherung der Leichen
bei Covid-19-Todesfällen. Dies hat nicht nur dazu geführt,
dass extrem wichtige
Autopsien nicht durchgeführt wurden, die sofort wichtige
Erkenntnisse über die
eigentlichen Auswirkungen dieser Viruserkrankung gebracht
hätten, sondern es
wurden Bilder vom Abtransport von Särgen durch das Militär
„produziert“, die dadurch
zu erklären sind, dass in Italien die Einäscherung der Leichen
traditionell viel seltener
als in anderen Ländern gemacht wird, und daher schlicht und
einfach im Frühjahr 2020
die Kapazität für eine sprunghaft angestiegene
„Zwangsnachfrage“ ganz einfach nicht
bestand. Und genau dieser Abtransport von sich über viele Tage
hinweg gestauten
Särgen wurde dann von Politikern und Medien in
unverantwortlicher Weise für
Panikmache instrumentalisiert.
54. Als weitere belastende Faktoren kommen in Norditalien die
starke Luftverschmutzung
(es behängt ein EU-Vertrags-Verletzungsverfahren), übermäßig
häufige
Antibiotikaresistenz, eine bekannte hohe Asbestbelastung durch
die frühere
Faserzementproduktion und Textilindustrie sowie
Vor-Ort-Asbestabbau in Mienen und
eine besondere genetische Anfälligkeit für entzündliche
Erkrankungen (Favismus,
Subtyp Lombardei) und Behandlungsfehler (auch hierzu ermitteln
die italienischen
Staatsanwaltschaften) hinzu.
55. Aufgrund gravierender wissenschaftlicher Fehler im
Corman-Drosten-PCR-
Test-Protokoll (auch Charitè-Protokoll genannt – Dok. 11.4) -
und massiver
Interessenskonflikte bei den Autoren des Protokolls, haben
zweiundzwanzig
Wissenschaftler aus aller Welt am 27.11.2020 eine dringende
Rücknahme der
wissenschaftlichen Veröffentlichung zum
Corman-Drosten-PCR-Test-Protokoll
von der Wissenschaftszeitung Eurosurveillance verlangt (Dok.
A.16.1.).
56. Grundlage für den RT-PCR-Test, der unser Leben seit März
2020 bestimmt und
einschränkt, ist eine Studie mit dem Title „Detection of 2019
novel coronavirus
(2019-nCoV) by real-time RT-PCR“. Sie wurde am 21. Januar von
einer Reihe von
Autoren eingereicht, darunter Christian Drosten, Victor
Corman, Olfert Land
oder Marco Kaiser (Dok. A.11.4).
Die Corman-Drosten-Studie wurde am 21. Januar bei
Eurosurveillance eingereicht.
Bereits am 22. Januar war angeblich die Begutachtung erledigt
– die allerdings in der
Regel nicht unter 4 Wochen zu machen ist – und am 23. Januar
wurde die Studie
veröffentlicht. Erleichtert wurde dieses „Warp speed“
Prozedere, mit dem derzeit auch
Impfstoffe entwickelt werden, dadurch, dass Christian Drosten
und Chantal
Reusken gleichzeitig Autoren der Studie und Herausgeber von
Eurosurveillance
waren und noch immer sind.
57. Aber das ist keinesfalls alles, was an
Interessenskonflikten bestand, die erst am 30.7.
teilweise offengelegt wurden, als die Kritik daran immer
lauter wurde. Olfert Landt ist
Geschäftsführer der TIB Molbiol, Marco Kaiser ist Senior
Researcher bei GenExpress
und wissenschaftlicher Berater der Firma TIB Molbiol. TIB
Molbiol ist die Gesellschaft,
die laut eigenen Angaben die „erste” war, die die PCR-Kits
hergestellt hat auf der
Basis des im Drosten Manuskript veröffentlichten Protokoll.
Nach eigener Darstellung
hat die Firma die Test-Kits bereits vertrieben, bevor die
Studie zur Einreichung gelangt
war. Die Beteiligung von C.Drosten und V.Corman als Leiter der
Virusdiagnostik und
damit auch der PCR-Diagnostik für SARS-CoV-2 am kommerziellen
„Labor Berlin“ des
Vivantes Konzerns (mit Charitè) und das damit einhergehende
erhebliche Interesse
an hohen Zahlen an Diagnostikeinsendern, ist nach wie vor
ungeklärt.
58. Die wissenschaftlichen Fehler sind laut der
internationalen Wissenschaftlergruppe
folgende:
19
1. Das Design der Primer ist unzureichend: ungenaue
Basenzusammensetzung,
zu niedriger GC-Gehalt, zu hohe Konzentrationen im Test. Die
einzige
wissenschaftlich relevante PCR (N-Gen) wird zwar dargestellt,
ist aber nicht
überprüft und wird zudem nicht von der WHO für die Testung
empfohlen.
2. Die Anbindungstemperatur ist zu hoch gewählt, so dass eine
unspezifische
Anbindung gefördert wird, wodurch auch andere Gensequenzen als
die von
SARS-CoV-2 erfasst werden können.
3. Die Anzahl der Auswertungs-Zyklen wird im Papier mit 45
angegeben, eine
Schwelle, bis zu der die Reaktion als echt positiv gewertet
wird, ist für den
CT-Wert nicht definiert. Allgemein ist bekannt, dass
RTPCR-Tests ab einer
Zyklenzahl oberhalb von 30 regelmäßig keine Rückschlüsse mehr
auf eine
Kontamination der Probe mit dem gesuchten Virus zulassen.
4. Es wurde keine biomolekulare Validierung durchgeführt,
daher gibt es keine
Bestätigung, dass die Amplifikate echt sind, wirklich
entstehen und auch die
gesuchte Sequenz nachweisen.
5. Es wurden weder positive noch negative Kontrollen mit Blick
auf die
Virusdetektion durchgeführt. Es gibt v.a. allem keine
In-Test-Kontrollen.
6. Es sind keine standardisierten Operating Procedures
verfügbar, die eine
Testwiederholung in Anwenderlaboren zu immer gleichen
Bedingungen
sicherstellen würde. Der Test hat bis heute keine für
in-vitro-Diagnostika
zwingend notwendige CE-Zertifizierung, damit gilt „not for
human use, only
for research“;
7. Durch den unpräzisen Versuchsaufbau besteht die Gefahr
falsch-positiver
Ergebnisse.
8. Angesichts des sehr kurzen Zeitraums zwischen Einreichung
und
Veröffentlichung der Studie, ist es sehr unwahrscheinlich,
dass ein Peer-
Review-Prozess überhaupt stattgefunden hat. Wenn ein Peer
Review
stattgefunden hat, so war er unzureichend, weil die
aufgezeigten Fehler,
einschließlich formaler Fehler, nicht gefunden worden sind.
59. Die zweiundzwanzig Wissenschaftler verfügen über geballtes
Fachwissen auf dem
fraglichen Gebiet. Unter ihnen ist z.B. der
Ex-Chief-Science-Officer von Pfizer Dr.
Michael Yeadon, der Genetiker Kevin McKernan, maßgeblicher
Impulsgeber des
Human Genom Projekts, der mehrere Patente im Bereich der
PCR-Diagnostik hält,
der Molekulargenetiker Dr. Pieter Borger, PhD, der Spezialist
für Infektionskrankheiten
und Präventionsmedizin Dr. Fabio Frankchi, der Mikrobiologe
und Immunologie Prof.
emerit. Dr. Makoto Ohashi und die Zellbiologin Prof. Dr.
Ulrike Kämmerer.
60. Am 11.01.2021 reichte die Wissenschaflergruppe eine
wissenschaftliche Integrierung
ihrer Aufforderung zur Rücknahme der Veröffentlichung (Dok.
A.16.2).
Eurosurveillance weigert sich die Publikation des seit einem
Jahr weltweit
verantwortlichen Protokolls für eine Unmenge von falsch
positiven Fallzahlen
zurückzuziehen, und dies mit einer icutu oculi alles andere
als wissenschaftlichen
Begründung (Dok. A.16.3). Wissenschaftler weltweit sind wegen
dieser Entwicklung
fassungslos und entsetzt.
61. Dieses höchst fehlerhafte Charitè-Protokoll wird weiterhin
weltweit, aber
insbesondere in Europa, und so auch in Italien, massiv
eingesetzt.
Siehe als Beweis dafür die Antwort der Sanitätsbehörden der
Autonomen Provinz
Bozen und der Autonomen Provinz Trient (Dok. A.16.4) auf einen
Antrag auf
Offenlegung, der von einer Ärztegruppe zum Zwecke der
Schaffung von Transparenz
über die verwendeten RT-PCR-Test-Produkte eingereicht worden
war (Dok. A.16.5)
20
62. Die WHO hat unverständlicherweise erst im Dezember 2020
erstmals offiziell
darauf hingewiesen, dass PCR-Testergebnisse allein kein
Nachweis einer Virus-
Infektion sind, nachdem vorher über 11 Monate hinweg, und auch
aktuell nach
wie vor (!) Personen, die allein einem PCR-Test unterzogen
worden waren, der
positiv ausfiel, automatisch als SARS-CoV-2-Infizierte
deklariert wurden und
werden.
63. Trotz der im Dezember 2020 und Jänner 2021 wiederholten
Anweisungen der
WHO, halten die meisten Länder (mit wenigen Ausnahmen, wie
z.B. Indien) an
der unwissenschaftlichen und grob verfassungswidrigen
Vorgehensweise,
Menschen, allein wegen eines PCR-Test-Ergebnisses als
„SARS-CoV-2-
Infizierte“ zu deklarieren, fest.
64. Zum Zulassungszeitpunkt des Wirkstoffs „Comirnaty“ am
21.12.2020 waren die
kurzfristigen Empfehlungen des Notfallausschusses vom
29.10.2020 (Dok. A.
17) auf Basis derselben invaliden WHO-Datenbasis in Kraft, die
eine falsche
Infektionsrate abbildete.
65. Es ist auch in Anbetracht der von, seit Jahrzehnten
unbestritten weltweit anerkannten,
Top-Experten, wie John P.A. Ionnidies, dargelegten und
dokumentierten effektiven
Mortalitätsrate von Covid-19 nicht nachvollziehbar, wie die
WHO in ihrem „Statement
on the fifth meeting of the International Health Regulations
(2005) Emergency
Committee regarding the coronavirus disease (COVID-19)
pandemic“ vom 30.
Oktober 2020 (Dok. A.6 und A.7) von einem nach wie vor sehr
hohen globalen mit
Covid-19 verbundenen Risiko ausgehen, und die Ausrufung des
öffentlichen
Gesundheitsnotstandes von internationaler Tragweite (PHEIC)
weiter
aufrechterhalten konnte.1
66. Aufgrund der obigen Ausführungen und hierzu hinterlegten
Dokumenten, muss
davon ausgegangen werden, dass eine Großzahl der weltweit
erfassten
angeblich positiven SARS-Cov-2-Testergebnisse schlichtweg
falsch sind und
daher die WHO und die EU keine ordnungsgemäße Feststellung der
Krisensituation, im Sinne einer Bedrohung der öffentlichen
Gesundheit laut Art.
2 Abs. 2 Verordnung 507/2006 vornehmen konnten bzw. haben.
Daher ist bisher nicht erwiesen, dass es sich bei der, in sehr
seltenen Fällen schwer
verlaufenden Covid-19-Krankheit um eine kausal von SARS-CoV-2
ausgelöste
Erkrankung handelt, da bisher ausschließlich eine Korrelation
Erkrankung und RT-
PCR-Posititvität zur Beurteilung herangezogen wurde.
Darüber hinaus geht klar hervor, dass es sich bei der durch
SARS-Cov-2
hervorgerufenen Krankheit Covid-19 nicht um eine
„lebensbedrohende
Krankheit“ und nicht therapierbare Krankheit im eigentlichen
Sinne handelt.
Daher sind die im Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 507/2006
der Kommission
vom 29. März 2006 für eine bedingte Zulassung eines
Arzneimittels zwingend
vorgesehenen Voraussetzungen für die Substanz „“Comirnaty”“
nicht gegeben
und der hier angefochtene Durchführungsbeschluss der
Europäischen
Kommission EU-allein schon deshalb rechtswidrig und daher für
nichtig zu
erklären.
67. 2. Nichtigkeit wegen Verletzung von Artikel 4 Verordnung
(EG) Nr. 507/2006
68. Auch wenn eine bedingte Zulassung auf weniger umfangreiche
Daten beruhen kann,
sollte das in Artikel 1 Nummer 28a der Richtlinie 2001/83/EG
definierte Nutzen-
1
„WHO continues to assess the global risk level of the COVID-19
pandemic as very high ...
The Director General determined that the COVID-19 pandemic
continues to constitute a
PHEIC.”
21
Risiko-Verhältnis dennoch positiv sein. Zudem sollte der
Nutzen für die öffentliche
Gesundheit, den die sofortige Verfügbarkeit des Arzneimittels
auf dem Markt mit sich
bringt, das Risiko aufgrund noch fehlender zusätzlicher Daten
überwiegen
(Erwägungsgrund 3 EG Verordnung Nr. 507/2006).
69. Die Erteilung bedingter Zulassungen sollte auf jene Fälle
beschränkt bleiben, in
denen nur der klinische Teil der Antragsunterlagen weniger
umfassend ist als
üblich. Unvollständige präklinische oder pharmazeutische Daten
sollten nur
dann zulässig sein, wenn ein Arzneimittel in Krisensituationen
gegen eine
Bedrohung der öffentlichen Gesundheit eingesetzt werden soll
(Erwägungsgrund
4 EG Verordnung Nr. 507/2006).
70. Wie bereits oben dargelegt, ist die Krisensituation
bestehend in der Bedrohung der
öffentlichen Gesundheit nicht ordnungsgemäß festgestellt
worden.
71. Außerdem ist der experimentelle, auf Gentechnik basierte,
Wirkstoff “Comirnaty” für
die Anwendung auf „Gesunde“ gedacht. Hierbei nicht nur
weitestgehend auf klinische,
aber auch auf präklinische oder pharmazeutische Daten vor
Anwendung zu
verzichten, verletzt das Prinzip der Vorsorge aufs Gröbste.
72. Damit zwischen dem Schließen von medizinischen
Versorgungslücken durch einen
leichteren Zugang der Patienten zu Arzneimitteln einerseits
und der Verhinderung
einer Zulassung von Arzneimitteln mit ungünstigem
Nutzen-Risiko-Verhältnis
andererseits ein Mittelweg gefunden wird, ist es erforderlich,
solche Zulassungen
mit bestimmten Auflagen zu verbinden. Der Zulassungsinhaber
sollte
bestimmte Studien einleiten oder abschließen müssen, um
nachzuweisen, dass
das Nutzen-Risiko-Verhältnis positiv ist, und um offene Fragen
zu Qualität,
Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Arzneimittels zu
beantworten
(Erwägungsgrund 5 Verordnung Nr. 507/2006).
73. Da die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 für bedingte
Zulassungen gilt, sofern in der
vorliegenden Verordnung nichts anderes vorgesehen ist,
entspricht das Verfahren für
die Beurteilung einer bedingten Zulassung auch dem üblichen in
der Verordnung (EG)
Nr. 726/2004 festgelegten Verfahren (Erwägungsgrund 8
Verordnung Nr. 507/2006).
Bedingte Zulassungen gelten gemäß der Verordnung (EG) Nr.
726/2004 für ein Jahr
und können verlängert werden.
74. Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte
sollten deutlich
darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt
erteilt wurde.
Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der
Zusammenfassung
der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner
Packungsbeilage
hervorgeht. (Erwägungsgrund 10 Verordnung Nr. 507/2006).
75. Artikel 4 (Voraussetzungen):
1. Eine bedingte Zulassung kann erteilt werden, wenn der
Ausschuss der
Ansicht ist, dass alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind,
obwohl keine
umfassenden klinischen Daten über die Unbedenklichkeit und
Wirksamkeit
des Arzneimittels vorgelegt wurden:
a. Das in Artikel 1 Nummer 28a der Richtlinie 2001/83/EG
definierte Nutzen-
Risiko-Verhältnis des Arzneimittels ist positiv;
b. Der Antragsteller ist voraussichtlich in der Lage, die
umfassenden
klinischen Daten nachzuliefern;
c. eine medizinische Versorgungslücke kann geschlossen werden;
d. der Nutzen für die öffentliche Gesundheit, den die
sofortige
Verfügbarkeit des Arzneimittels auf dem Markt mit sich bringt,
überwiegt
die Gefahr aufgrund noch fehlender zusätzlicher Daten.
22
76. In Krisensituationen kann nach Artikel 2 Nummer 2 eine
bedingte Zulassung
erteilt werden, sofern die in den Buchstaben a bis d des
vorliegenden Absatzes
angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn noch
keine
vollständigen präklinischen oder pharmazeutischen Daten
vorgelegt wurden.
Im vorliegenden Fall wurde diese Krisensituation, wie oben
ausgeführt, niemals
„ordnungsgemäß“ festgestellt.
2. Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe c ist unter einer
medizinischen
Versorgungslücke zu verstehen, dass für eine Erkrankung kein
zufrieden
stellendes Mittel zur Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung in
der
Gemeinschaft zugelassen ist oder, selbst wenn dies der Fall
ist, das betreffende
Arzneimittel keinen bedeutenden therapeutischen Nutzen für die
von dieser
Erkrankung betroffenen Patienten mit sich bringt.
77. 2.1. Nichtigkeit wegen Nichtvorhandensein eines positiven
Nutzen-Risiko-
Verhältnisses laut Artikel 1 Nummer 28a der Richtlinie
2001/83/EG
78. Für die Ermittlung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses müssen
beide Komponenten,
sprich der Nutzen und das Risiko faktenbasiert beurteilt
werden können und beurteilt
werden.
79. 2.1.1. Nichtvorhandensein eines nachweisbaren Nutzens
80. Entgegen der Erklärungen von Pfizer-BioNTech, dass
“Comirnaty” einen
Wirksamkeitsgrad von 95 Prozent hätte (siehe bspw.Apotheken
Umschau vom
18.11.2020– Dok. A.18.1) hat der Wissenschaftler und
Mitherausgeber des
British Medical Journal (BMJ), Peter Doshi bereits im November
2020 große
Zweifel daran geäußert (Dok. A.18.2) und dann in einem am 4.
Jänner 2021
veröffentlichten Artikel diese Zweifel im Detail nochmals wie
folgt
wissenschaftlich untermauert (Dok. A.18.3):
“Five weeks ago, when I raised questions about the results of
Pfizer’s and Moderna’s
covid-19 vaccine trials, all that was in the public domain
were the study protocols and
a few press releases. Today, two journal publications and
around 400 pages of
summary data are available in the form of multiple reports
presented by and to the
FDA prior to the agency’s emergency authorization of each
company’s mRNA vaccine.
While some of the additional details are reassuring, some are
not. Here I outline new
concerns about the trustworthiness and meaningfulness of the
reported efficacy
results.
“Suspected covid-19”
All attention has focused on the dramatic efficacy results:
Pfizer reported 170 PCR
confirmed covid-19 cases, split 8 to 162 between vaccine and
placebo groups. But
these numbers were dwarfed by a category of disease called
“suspected covid-19”—
those with symptomatic covid-19 that were not PCR confirmed.
According to FDA’s
report on Pfizer’s vaccine, there were “3410 total cases of
suspected, but unconfirmed
covid-19 in the overall study population, 1594 occurred in the
vaccine group vs. 1816
in the placebo group.”
With 20 times more suspected than confirmed cases, this
category of disease cannot
be ignored simply because there was no positive PCR test
result. Indeed this makes
it all the more urgent to understand. A rough estimate of
vaccine efficacy against
developing covid-19 symptoms, with or without a positive PCR
test result, would
be a relative risk reduction of 19% (see footnote)—far below
the 50%
effectiveness threshold for authorization set by regulators.
Even after removing
cases occurring within 7 days of vaccination (409 on Pfizer’s
vaccine vs. 287 on
placebo), which should include the majority of symptoms due to
short-term
vaccine reactogenicity, vaccine efficacy remains low: 29% (see
footnote).
23
If many or most of these suspected cases were in people who
had a false negative
PCR test result, this would dramatically decrease vaccine
efficacy. But considering
that influenza-like illnesses have always had myriad
causes—rhinoviruses, influenza
viruses, other coronaviruses, adenoviruses, respiratory
syncytial virus, etc.—some or
many of the suspected covid-19 cases may be due to a different
causative agent.
But why should etiology matter? If those experiencing
“suspected covid-19” had
essentially the same clinical course as confirmed covid-19,
then “suspected plus
confirmed covid-19” may be a more clinically meaningful
endpoint than just confirmed
covid-19.
However, if confirmed covid-19 is on average more severe than
suspected covid-
19,we must still keep in mind that at the end of the day, it
is not average clinical severity
that matters, it’s the incidence of severe disease that
affects hospital admissions. With
20 times more suspected covid-19 than confirmed covid-19, and
trials not designed
to assess whether the vaccines can interrupt viral
transmission, an analysis of
severe disease irrespective of etiologic agent—namely, rates
of hospitalizations, ICU
cases, and deaths amongst trial participants—seems warranted,
and is the only way
to assess the vaccines’ real ability to take the edge off the
pandemic.
There is a clear need for data to answer these questions, but
Pfizer’s 92-page report
didn’t mention the 3410 “suspected covid-19” cases. Nor did
its publication in the New
England Journal of Medicine. Nor did any of the reports on
Moderna’s vaccine. The
only source that appears to have reported it is FDA’s review
of Pfizer’s vaccine.
The 371 individuals excluded from Pfizer vaccine efficacy
analysis
Another reason we need more data is to analyse an unexplained
detail found in a
table of FDA’s review of Pfizer’s vaccine: 371 individuals
excluded from the
efficacy analysis for “important protocol deviations on or
prior to 7 days after
Dose 2.” What is concerning is the imbalance between
randomized groups in the
number of these excluded individuals: 311 from the vaccine
group vs 60 on placebo.
What were these protocol deviations in Pfizer’s study, and why
were there five times
more participants excluded in the vaccine group? The FDA
report doesn’t say, and
these exclusions are difficult to even spot in Pfizer’s report
and journal publication.
Fever and pain medications, unblinding, and primary event
adjudication
committees
Last month I expressed concern about the potential confounding
role of pain and fever
medications to treat symptoms. I posited that such drugs could
mask symptoms,
leading to underdetection of covid-19 cases, possibly in
greater numbers in people
who received the vaccine in an effort to prevent or treat
adverse events. However, it
seems their potential to confound results was fairly limited:
although the results
indicate that these medicines were taken around 3–4 times more
often in vaccine
versus placebo recipients (at least for Pfizer’s vaccine)
their use was presumably
concentrated in the first week after vaccine use, taken to
relieve post-injection local
and systemic adverse events. But the cumulative incidence
curves suggest a fairly
constant rate of confirmed covid-19 cases over time, with
symptom onset dates
extending well beyond a week after dosing.
That said, the higher rate of medication use in the vaccine
arm provides further reason
to worry about unofficial unblinding. Given the vaccines’
reactogenicity, it’s hard to
imagine participants and investigators could not make educated
guesses about which
group they were in. The primary endpoint in the trials is
relatively subjective making
unblinding an important concern. Yet neither FDA nor the
companies seem to have
formally probed the reliability of the blinding procedure, and
its effects on the reported
outcomes.
Nor do we know enough about the processes of the primary event
adjudication
committees that counted covid-19 cases. Were they blinded to
antibody data and
information on patients’ symptoms in the first week after
vaccination? What criteria
did they employ, and why, with a primary event consisting of a
patient-reported
outcome (covid-19 symptoms) and PCR test result, was such a
committee even
necessary? It’s also important to understand who was on these
committees. Pfizer’s
protocol says three Pfizer employees did the work. Yes, Pfizer
staff members.
Vaccine efficacy in people who already had covid?
Individuals with a known history of SARS-CoV-2 infection or
previous diagnosis of
Covid-19 were excluded from Moderna’s and Pfizer’s trials. But
still 1125 (3.0%) of
participants in Pfizer’s trials were deemed to be positive for
SARS-CoV-2 at baseline.
Vaccine safety and efficacy in these recipients has not
received much attention, but
as increasingly large portions of many countries’ populations
may be “post-Covid,”
these data seem important.
By my count, Pfizer apparently reported 8 cases of confirmed,
symptomatic Covid-19
in people positive for SARS-CoV-2 at baseline (1 in the
vaccine group, 7 in the placebo
group,
But with only around four to 31 reinfections documented
globally, how, in trials of tens
of thousands, with median follow-up of two months, could there
be nine confirmed
covid-19 cases among those with SARS-CoV-2 infection at
baseline? Is this
representative of meaningful vaccine efficacy, as CDC seems to
have endorsed? Or
could it be something else, like prevention of covid-19
symptoms, possibly by the
vaccine or by the use of medicines which suppress symptoms,
and nothing to do with
reinfection?”
81. Anhand der offiziell verfügbaren Daten kommen daher
renommierte
Wissenschaftler, wie Peter Doshi, zum Schluss, dass die
Wirksamkeit von
“Comirnaty” nicht bei den kolportierten 95 Prozent, sondern
bei unter 30
Prozent liegt, und damit unter der für das
Wirksamkeitserfordernis der Covid-
19-„Impfstoffe“ von der FDA gesetzten 50 Prozent Marke (Dok.
A.18.4).
82. Darüber hinaus liegt kein Nachweis vor, dass die mit
“Comirnaty” „geimpften“
Personen sich nicht infizieren und nicht Überträger des
SARS-COV-2-Virus sein
können. Die Studien sind außerdem so angelegt, dass dieser
Nachweis gar nicht
erbracht werden kann.
83. Das Robert Koch Institut erklärt auf seiner hompage
ausdrücklich folgendes: „Wie
lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht bekannt.
Der Schutz setzt auch
nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte
Personen bleiben ungeschützt.
Zudem ist noch nicht bekannt, ob die Impfung auch vor einer
Besiedelung mit dem
Erreger SARS-CoV-2 bzw. vor einer Übertragung des Erregers auf
andere Personen
schützt. Daher ist es trotz Impfung notwendig, sich und seine
Umgebung zu schützen,
indem die AHA + A + L-Regeln (Abstandsregeln, MNS) beachtet
werden.“ (Dok.
A.18.5).
84. Der Nachweis des Nutzens, im Sinne einer positiven
therapeutischen Wirkung
des Wirkstoffs „“Comirnaty”“ ist daher nicht erbracht und
allein schon deshalb
die bedingte Zulassung EU-rechtswidrig.
85. 2.1.2. Nicht erfasste wesentliche Risiken und damit
unbestimmtes und derzeit
unbestimmbares Risiko
86. Laut Artikel 1 Nr. 28 Richtlinie 2001/83/EG ist ein mit
der Verwendung des
Arzneimittels verbundenes Risiko wie folgt definiert: „ –
jedes Risiko im
25
Zusammenhang mit der Qualität, Sicherheit oder Wirksamkeit des
Arzneimittels für
die Gesundheit der Patienten oder die öffentliche Gesundheit.“
87. Laut Anhang I (Zusammenfassung der Merkmale des
Arzneimittels) zum hier
angefochtenen Durchführungsbeschluss der Europäischen
Kommission (Dok
A.2.2) Punkt 4.5 (Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
und sonstigen
Wechselwirkungen) „wurden keine Studien zur Erfassung von
Wechselwirkungen durchgeführt.“
88. In Anbetracht des Umstandes, dass die sog.
Covid-„Impfstoffe“, wie “Comirnaty”, in
erster Linie zum Schutz der älteren und gesundheitlich
vorbelasteten Bevölkerung
zum Einsatz kommen sollen, und diese Bevölkerungsgruppe im
Regelfall ein oder
mehrere Medikamente regelmäßig zu sich nimmt, muss der
Umstand, dass die
Wechselwirkungen von “Comirnaty” mit anderen Arzneimitteln
nicht geprüft
wurden, zur Feststellung führen, dass die von Cormirnaty
ausgehenden Risiken
allein schon aus diesem Grund derzeit in keinster Weise
erfassbar, geschweige
denn einschätzbar und beurteilbar sind.
89. Allein schon dieser Umstand hätte daher zu einer Ablehnung
des Zulassungsantrages
führen müssen!
90. 2.1.3. Nichtberücksichtigung wesentlicher Risiken, die
eine bedingte Zulassung
eines für eine grundsätzlich gesunde Population gedachtes
Arzneimittel
niemals erlauben
91. Wesentliche mit der Verabreichung des Wirkstoffs
“Comirnaty” verbundene Risiken
wurden der EMA bereits mit einer am 1.12.2020 von Dr.med.
Wolfgang Wodarg und
Dr. Mike Yeadon eingereichten Petition betreffend die damals
bevorstehende
Zulassung von “Comirnaty” unterbreitet (Dok. A.19).
Leider wurde diese Petition, genauso wie die auch von
Kläger*Innen am 19.12.2020
in erster Linie an die EU-Kommission und die EMA elektronisch
zugestellte
Abmahnung (Dok. A.4) ignoriert.
92. Aus der von Prof.Dr.rer.nat. Stefan W. Hockertz,
Toxikologe, Immunologe und
Pharmakologe, European reg. Toxicologist verfassten
wissenschaftlichen Beurteilung
(Dok. A.20) geht in Bezug auf die nicht berücksichtigten
Risiken einer Verabreichung
des Wirkstoffs “Comirnaty” folgendes hervor:
93. „II.It is my professional opinion that the design of the
clinical trial and the clinical
trial data originating from that trial is inadequate to
accurately assess safety and
efficacy of BNT162b2.
94. III.It is my professional opinion that the design of the
BNT162b2-specific
preclinical animal testing studies ad the data originating
from those studies is
inadequate to accurately assess quality, safety and efficacy
of BNT162b2.
95. IV.It is my professional opinion that the risks associated
with BNT162b2 far
outweigh any potential benefits because:
a.)BNT162b2 has not been properly tested in animals and
humans;
b.) It has not been determined if BNT162b2 can stop
transmission of the SARS-
CoV-2 virus from BNT162b2 recipient to others and infection of
BNT162b2
recipient;
c.)It cannot be ruled out that BNT162b2 may cause SARS-CoV-2
to evolve into
deadlier forms;
d.)It cannot be ruled out that BNT162b2 causes disease
enhancement
(pathogenic priming, antibody dependent enhancement) and other
adverse
effects on the functioning of the immune system, threats to
fertility/pregnancy and other serious injuries and threats to
the health of
BNT162b2 recipients; ...
26
e.)BNT162b2 is not a vaccine as its ability to provide active
acquired immunity
to a particular infectious disease (COVID-19) has not been
proven due to the
flawed designs of the human trial and the preclinical animal
models. If
anything, BNT162 in essence performs like an experimental and
unproven
therapeutic drug with extremely questionable efficacy, except
BNT162
would be taken strictly prophylactically, even by the
perfectly healthy, and
more than likely carries a significantly higher risk of
serious and life-altering
injury than a therapeutic drug. Consequently, therapeutic
drugs are far
superior to BNT162b2. For the avoidance of doubt, the use of
the term
“vaccine” in connection with a sentence or paragraph that also
references
BNT162b2 (e. g., “.. or other vaccines”) does not change the
fact that
BNT162bs does not fall under the definition of a vaccine;
96. V. It is my professional opinion that the public will
suffer irreparable harm if the
CMA of “Comirnaty” (BNT162b2) is being upheld, because both
governments
of EU member states and employers and other stakeholders in
the EU have
begun recommending BNT162b2 for widespread use. Because
BNT162b2 has
not been properly tested, important public policy decisions
regarding its use
are and will be based on misleading evidence. The medical and
economic
consequences to EU member states and their residents and
citizens could
hardly be higher.
97. VI. It is my professional opinion that if BNT162b2 remains
approved without
it being appropriately tested and its efficacy having been
accurately being
reviewed, then any potential acceptance or mandate of BNT162b2
is likely to be
based on inaccurate evidence regarding BNT162b2, namely that
it is safe and
will reduce COVID-19 disease and deaths....
98. E. Threats to fertility, pregnancy and lactation
99. The design of the clinical trial is not adequate to assess
threats to fertility,
pregnancy, lactation and breast feeding of infants.
I When comparing the information EMA is providing about
BNT162b2 to the general
public to the one BioNTech is providing for “recipients”, one
notes interesting
omissions relating to fertility, pregnancy and lactation.
This is the information provided on the EMA webpage regarding
threats to pregnancy
and breast-feeding:
“Animal studies do not show any harmful effects in pregnancy,
however data on the
use of “Comirnaty” during pregnancy are very limited. Although
there are no studies
on breast-feeding, no risk for breast-feeding is expected.”
And this is the information provided on page 114 (section
“Conclusions on the clinical
safety”) of the EMA’s assessment report for Corminaty:
“Long term safety data, interaction with other vaccines, data
on use in pregnancy and
other subgroups (e.g. frail subjects, or subjects with
pre-existing autoimmune
diseases) are missing at this stage.”
It is not clear on what grounds EMA made the determination
that “... no risk for breast
feeding is expected.”
The assessment report further states (page 56):
“The CHMP noted that no data are available on BNT162b2
placental transfer or
excretion in milk.”
This means that it is unknown whether BNT162b2 (Corminaty) is
excreted in human
milk. A risk to newborns/infants cannot be ruled out.
The EMA also noted that it is not known if placental
transfer/passage of BNT162b2
occurs (see page 50 and page 51 of the report):
27
“In the DART study, the test substances used were BNT162b1,
BNT162b2 and
BNT162b3, which were given to female rats twice before the
start of mating and twice
during gestation at the human clinical dose (30 μg RNA/dosing
day). [...] No effects
on the estrous cycle or fertility index were observed. There
was an increase (~2x) of
pre-implantation loss (9.77%, compared to control 4.09%)
although this was within
historical control data range (5.1%-11.5%). Among fetuses
(from a total of n=21
dams/litters), there was a very low incidence of
gastroschisis, mouth/jaw
malformations, right sided aortic arch, and cervical vertebrae
abnormalities, although
these findings were within historical control data. Regarding
skeletal findings, the
exposed group had comparable to control group levels of
presacral vertebral arches
supernumerary lumbar ribs, supernumerary lumbar short ribs,
caudal vertebrae
number < 5). There were no signs of adverse effects on the
postnatal pups
(terminated at PND21). It is noted that there is currently no
available data on the
placental transfer of BNT162b2. This information is reflected
in section 5.3 of the
SmPC.”
The placenta is the interface between mother and fetus.
Functions of the placenta
include gas exchange, metabolic transfer, hormone secretion,
and fetal protection.
Nutrient and drug transfer across the placenta are by passive
diffusion, facilitated
diffusion, active transport, and pinocytosis. Placental drug
transfer is dependent on
the physical properties of the placental membrane and on the
pharmacological
properties of the drug.
A transplacental passage of drugs may have detrimental effects
on the fetus,
including teratogenicity (abnormalities of physiological
development) or impairment
of fetal growth and development
100. II. It is unknown whether BNT162b2 has an impact on
fertility in human
females. BNT162b2 is expected to induce the formation of
humoral antibodies
against spike proteins of SARS-CoV-2. Syncytin-1, which is
derived from human
endogenous retroviruses (HERV) and is responsible for the
development of a
placenta in mammals and humans, is therefore an essential
prerequisite for a
successful pregnancy. It is also found in homologous form in
the spike proteins
of SARS viruses. There is no indication whether antibodies
against spike
proteins of SARS viruses would also act like anti-Syncytin-1
antibodies.
However, if this were to be the case this would then also
prevent the formation
of a placenta which would result in vaccinated women
essentially becoming
infertile. According to section 10.4.2 of trial protocol, a
woman of childbearing
potential (WOCBP) is eligible to participate if she is not
pregnant or
breastfeeding, and is using an acceptable contraceptive method
as described
in the trial protocol during the intervention period (for a
minimum of 28 days
after the last dose of study intervention). This means that it
could take a
relatively long time before a noticeable number of cases of
postvaccination
infertility could be observed.
101. F. Antibody Dependent Enhancement (ADE)
I.) For BNT162b2 to work, our immune system needs to be
stimulated to
produce a neutralizing antibody, as opposed to a
non-neutralizing
antibody. A neutralizing antibody is one that can recognize
and bind to
some region (epitope) of the virus, and that subsequently
results in the
virus either not entering or replicating in your cells. A
non-neutralizing
antibody is one that can bind to the virus, but for some
reason, the
antibody fails to neutralize the infectivity of the virus. In
some viruses, if
a person harbors a non-neutralizing antibody to the virus, a
subsequent
28
infection by the virus can cause that person to elicit a more
severe
reaction to the virus due to the presence of the
non-neutralizing antibody.
This is not true for all viruses, only particular ones. This
is called Antibody
Dependent Enhancement (ADE), and is a common problem with
Dengue Virus,
Ebola Virus, HIV, RSV, and the family of coronaviruses.
And in the same way that viral infections can involve ADE, so
can the antibody
responses raised by BNT162b2s. In fact, this problem of ADE is
a major reason why
previous vaccine trials for other coronaviruses failed. Major
safety concerns were
observed in animal models. If ADE occurs in an individual,
their response to the virus
can be worse than their response if they had never developed
an antibody in the first
place. Some of the earlier attempts at a SARS vaccine showed
ADE effects in mouse
and primate models.
102. II. ADE can cause a hyperinflammatory response, a
cytokine storm, and a
generally dysregulation of the immune system that allows the
virus to cause
more damage to our lungs, liver and other organs of our body.
In addition, new
cell types throughout our body are now susceptible to viral
infection due to the
additional viral entry pathway. There are many studies that
demonstrate that
ADE is a persistent problem with coronaviruses in general, and
in particular,
with SARS-related viruses. ADE has proven to be a serious
challenge with, and
this is the primary reason many of such vaccines have failed
in early in-vitro or
animal trials.
103. III. In the briefing document for the Vaccines and
Related Biological Products
Advisory Committee Meeting date December 10, 2020, the FDA
noted on page 44:
“Pfizer submitted a Pharmacovigilance Plan (PVP) to monitor
safety concerns that
could be associated with Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine. The
Sponsor identified
vaccine-associated enhanced disease including
vaccine-associated enhanced
respiratory disease as an important potential risk.” [29]
EMA has also acknowledged that the risk of ADE needs to be
investigated further:
“Any important potential risks that may be specific to
vaccination for COVID-19 (e.g.
vaccine associated enhanced respiratory disease) should be
taken into account. The
Applicant has included VAED/VAERD as an important potential
risk and will further
investigate it in the ongoing pivotal study and a
post-authorization safety study.”
104. IV. The Vaccines and Related Biological Products Advisory
Committee Briefing
Document on the vaccine contains disturbing indications that
might be a safety signal
on pathogenic priming, especially in older adults. [29]
Before those are reviewed, there are fundamental issues with
the classification of
serious adverse events. The first issue is the categorization
of “Serious vs. Non-
Serious” adverse events in the study and in the report. To a
person experiencing
neurologic adverse events including Bell’s Palsy,
neuroinflammatory and thrombotic
events, these events are not “non-serious” and can, over time,
develop into life-
threatening conditions that require continuous medical
intervention and repeated
billable office visits for care. The short-term study excludes
any means of detecting
whether the initial exposure may play a fundamental root cause
role in setting up
patients for life-long chronic illness. BNT162b2 adverse
events themselves seen in the
BioNTech clinical trial may be indicative of pathogenic
priming, especially since more
serious adverse events were seen with the second dose. The
second issue is that the
design and analysis set-up of the study are biased against
finding adverse events.
The report states:
“Among non-serious unsolicited adverse events, there was a
numerical imbalance of
four cases of Bell’s palsy in the vaccine group compared with
no cases in the placebo
29
group, though the four cases in the vaccine group do not
represent a frequency above
that expected in the general population.”
The comparison to baseline rates is meaningless because other
vaccines are in use
in the population. Thus, any risk due to BNT162b2 adds to or
multiplies existing risk
present in the population from other vaccines.
Among the 18-55 year-old participants, there were 370
solicited serious adverse
events (SSAEs) in the vaccinated group and 73 in the
unvaccinated. Of the
vaccinated, 18% experienced SSAEs; in the placebo group, only
3% did, implying that
SSAEs can be expected at a rate five times greater in the
vaccinated compared to the
unvaccinated.
These included severe fatigue, headache, chills, vomiting,
diarrhea, muscle and joint
pain. Whether these conditions represent instances of
pathogenic priming, identifying
individuals who are now at higher risk of serious morbidity
and mortality if they become
infected with SARS-CoV-2 is unknown, but given past studies,
seems likely.
In the over 55 group, which was a smaller group, there were 60
SSAEs in the
vaccinated group and 24 in the unvaccinated. Of the
vaccinated, 6.5% experienced
SAEs, compared to 1.4% in the unvaccinated, implying a 4.46
times increased risk
overall of SSAEs due to vaccination.
However, in the older group, the vaccinated group was 10 times
more likely to have a
SSAE upon receipt of the second BNT162b2 dose than the first
dose compared to the
1:1 ratio in the unvaccinated. In the younger group, the
vaccinated were only 3.61
times more likely to have second-dose SSAEs than the
age-matched placebo group,
which had about as many SSAEs in the first and second dose.
The patients in the study reviewed were healthy — and thus the
spectrum of adverse
events is not representative of those that might occur after
BNT162b2 has come to
market. In the previous studies in animals that are
susceptible to SARS-CoV infection,
the first dose was a vaccine, but the second was natural
infection, leading to severe
injury and often death. In the human trial for BNT162b2, both
doses were from
BNT162b2, so it is also not reassuring that these adverse
events did not include the
more serious and deadly conditions that afflicted animals.
This human trial did not rule
out pathogenic priming in any way.
105. V. The study should be extended to long-term follow up,
including any
further vaccination or exposure to SARS-CoV-2 viral proteins
by infection.
106. G. Inadequate preclinical BNT162b2 testing in animals
107. The preclinical testing of BNT162b2 in animals was
inadequate.
I. The EMA’S CPMP “Note for guidance on preclinical
pharmacological and
toxicological testing of vaccines” (CPMP/SWP/465) was
withdrawn on July 21,
2016 because the EMA had decided to reference the “WHO
guidelines on
nonclinical evaluation of vaccines” (hereafter referred to as
the “WHO guideline”).
II. BioNTech completed two BNT162b2-specific preclinical 17
day toxicology
(repeat-dose toxicity and acute toxicity) studies (no. 38166
and no. 20GR142) in
rats. Another toxicology (developmental and reproductive
toxicity) study in rats
(no. 20256434 DART) is ongoing (preliminary results were made
available mid-
December 2020). BioNTech also completed one BNT162b2-specific
preclinical
pharmacology (in vivo immunogenicity and SARS-CoV-2 challenge)
study in
rhesus macaques.
III. The last sentence in section 3.5 of the EMA
BNT162b2-specific assessment
report (“3.5. Uncertainties and limitations about unfavourable
effects”) reads as
follows:
30
“The scientific data available at this stage do not raise
noticeable concerns regarding
immunogenicity or immunotoxicity of the PEG, but current
evidence is not definitive.”
This lack of evidence alone should have made EMA mandate that
BioNTech performs
a full set of standard toxicity studies in animals. The
standards for such studies are set
out in ICH Topic S 8 (“Immunotoxicity Studies for Human
Pharmaceuticals”):
“Data from STS should be evaluated for signs of immunotoxic
potential. Signs that
should be taken into consideration are the following:
1.) Hematological changes such as leukocytopenia/leukocytosis,
granulocytopenia/
granulocytosis, or lymphopenia/ lymphocytosis;
2.) Alterations in immune system organ weights and/or
histology (e.g. changes in
thymus, spleen, lymph nodes, and/or bone marrow);
3.) Changes in serum globulins that occur without a plausible
explanation, such as
effects on the liver or kidney, can be an indication that
there are changes in serum
immunoglobulins;
4.) Increased incidence of infections;
5.) Increased occurrence of tumors can be viewed as a sign of
immunosuppression
in the absence of other plausible causes such as genotoxicity,
hormonal effects,
or liver enzyme induction.
Changes in these parameters could reflect immunosuppression or
enhanced
activation of the immune system. Immunosuppression is usually
reflected by reduced
values of immune parameters, whereas immunoenhancement is
usually reflected by
increased values. However, these relationships are not
absolute and can be inverted
in some cases. Similar to the assessment of risk with
toxicities in other organ systems,
the assessment of immunotoxicity should include the following:
Statistical and biological significance of the changes,
Severity of the effects,
Dose/exposure relationship,Safety factor above the expected
clinical dose,
Treatment duration,Number of species and endpoints affected,
Changes that may occur secondarily to other factors (e.g.
stress, see the Appendix,
section 1.4),Possible cellular targets and/or mechanism of
action,
Doses which produce these changes in relation to doses which
produce other toxicities
and
Reversibility of effect(s).”
108. IV. The animal studies in rats did not meet the standards
set out in page 47
of the WHO guideline:
“A complete gross necropsy should be conducted and tissues
collected and
preserved, gross lesions should be examined and organ weights
recorded [...].
Histopathological examinations of tissues should be performed
and special attention
paid to the immune organs, i.e. lymph nodes (both local and
distant from site of
administration), thymus, spleen, bone marrow and Peyer’s
patches or bronchus
associated lymphoid tissue, as well as organs that may be
expected to be affected as
a result of the particular route of administration chosen.
Histopathological
examinations should always include pivotal organs (e.g. brain,
kidneys, liver and
reproductive organs) and the site of vaccine administration.
The choice of tissues to
be examined (ranging from a short list limited to immune and
pivotal organs to a full
list as provided in the Appendix) will depend on the vaccine
in question, and the
knowledge and experience obtained from previous nonclinical
and clinical testing of
the vaccine components. For example, full tissue examination
will be required in the
case of novel vaccines for which no prior nonclinical and
clinical data are available.
31
Therefore, the list of tissues to be tested should be defined
on a case-by-case basis,
following consultation with the relevant regulatory
authority.”
Surprisingly, the EMA assessment report (see pages 54 and 55)
does not confirm that
any histopathological examination of rat brains, kidneys and
reproductive organs as
well as a necessary full tissue examination required in case
of novel BNT162b2s took
place.
What is more, while the animal studies in rats apparently
studied potential markers of
pathogenic priming, it failed to measure one: interleukin-5
(IL-5), which had been found
in prior coronavirus studies to be elevated in conjunction
with pathogenic priming-
induced disease enhancement.
Recalling that animal studies conducted on prior COVID
vaccines found pathogenic
priming leading to disease enhancement in older animals more
than younger animals,
older adults may be at highest risk of serious chronic illness
due to autoimmunity
resulting from BNT162b2-induced pathogenic priming.
Maternal or fetal toxicity in animals has not been properly
assessed. Developmental
toxicity tests assess the potential of a drug/vaccine to cause
harm to the developing
fetus. They are conducted in female animals, who are force-fed
the substance during
their pregnancy and then killed, along with their unborn
babies.
For small molecules (most pharmaceutical drugs are small
molecules, although some
drugs can be proteins), the generally accepted standard for
preclinical animal studies
to assess developmental and reproductive toxicity (including
but not limited t0 embryo-
fetal development [EFD]) is perform the necessary tests in two
species (one rodent
and one non-rodent).
According to ICH S5 (R3) guideline on reproductive toxicology:
Detection of Toxicity
to Reproduction for Human Pharmaceuticals, it is usually
sufficient to conduct
developmental toxicity studies in a single animal species.
“The animal species selected for testing of vaccines (with or
without adjuvants) should
demonstrate an immune response to the vaccine. The type of
developmental toxicity
study conducted, and the choice of the animal model, should be
justified based on the
immune response observed and the ability to administer an
appropriate dose.
Typically, rabbits, rats, or mice are used in developmental
toxicity studies for vaccines.
Even though quantitative and qualitative differences can exist
in the responses (e.g.,
in humoral and cellular endpoints) between species, it is
usually sufficient to conduct
developmental toxicity studies in a single species.”
The sometime practice of testing for developmental toxicity in
two species arose in the
1960s in the wake of the Thalidomide tragedy. Toxicologists
struggled to replicate the
characteristic limb defects seen in human babies in several
species – that in itself
should have rung alarm bells about extrapolation from animal
species to humans.
They finally achieved replication in a single strain of rabbit
(the New Zealand white).
Regulatory toxicologists are well aware that animal models of
developmental toxicity
are poorly predictive of human effects.
Given that until now no mRNA vaccine has ever reached the same
stage of
development that BNT162b2 did, EMA should have required
BioNTech to test for
developmental toxicity in two species.
109. V. What is even more surprising is that the EMA did not
deem genotoxicity
nor carcinogenicity studies in animals to be necessary (see
page 55 of the
report):
“No genotoxicity nor carcinogenicity studies have been
provided. The components of
the vaccine formulation are lipids and RNA that are not
expected to have genotoxic
potential.”
32
To be safely and efficiently transported in vivo without being
degraded in the
circulation, and to reach the cytosol across the cellular
plasma membrane, mRNA
needs a carrier. For BNT162b2, the vehicle of choice are lipid
nanoparticles.
Complexed with positively-charged lipids, mRNA is more stable
and resistant to
degradation and forms self-assembled virus-sized particles
that can be administered
via different routes. This mechanism essentially makes
BNT162b2 perform like a
nanodrug. Recent attention has been drawn to the toxic
potential of nanodrugs since
they often exhibit in vitro and in vivo cytotoxicity,
oxidative stress, inflammation, and
genotoxicity. A better understanding of the pharmacokinetic
and safety characteristics
of nanodrugs and the limitations of each delivery option is
necessary for the further
development of efficacious nanodrugs with high therapeutic
potential and a wide
safety margin.
It is not clear on what science and data the EMA is basing
this expectation on. Because
the cytotoxicity and genotoxicity depend on the solid lipid
nanoparticles composition,
more specifically, of the solid lipid and surfactant used in
the preparation. Some solid
lipid or surfactant can increase the cyto- or genotoxic effect
of solid lipid nanoparticles
indicating that solid lipid nanoparticle composition plays an
important role in the
cytotoxic and genotoxic effect of these particles.
110. VI. Since the EMA is deferring to the WHO on the question
of which
guidelines should be adhered to regarding the preclinical
assessment of
vaccines, it should have also reviewed and evaluated the
animal studies
conducted by BioNTech against the WHO guideline specific to
the preclinical
assessment of DNA and vaccines that applies to RNA/mRNA
vaccines in an
analogous manner (see page 60 of said guideline):
“Similarly, many aspects of the guidelines may be applicable
to vaccines based on
RNA, although again, different requirements are likely to
apply especially for
nonclinical safety testing for these types of vaccine.”
At the very least, the EMA should have required BioNTech to
conduct an adequate
genotoxicity assessment specific to the fatty lipid
nanoparticle coating around the
mRNA (containing polyethylene glycol) that serves as a novel
complexing material
(see page 79 of said guideline):
“The standard battery of genotoxicity and conventional
carcinogenicity studies is not
applicable to DNA vaccines. However, genotoxicity studies may
be required to
address a concern about a specific impurity or novel chemical
component, e. g. a
complexing material that has not been tested previously.”
111. VII. BioNTech failed to select an appropriately designed
animal model for
their only BNT162b2-specific preclinical pharmacology (in vivo
immunogenicity
and SARS-CoV-2 challenge) study that included a SARS-CoV-2
challenge
(administration of SARS-CoV-2 in previously immunized
non-human primates
[NHPs]).
“Six rhesus macaques that had received two immunizations with
100 μg BNT162b2
and three age-matched macaques that had received saline were
challenged 55 days
after Dose 2 with 1.05 × 1.06 plaque forming units of
SARS-CoV-2 (strain USA-
WA1/2020), split equally between intranasal and intratracheal
routes, as previously
described. Three additional non immunized, age-matched rhesus
macaques
(sentinels) were mock-challenged with cell culture medium.
Nasal and oropharyngeal
(OP) swabs were collected and bronchoalveolar lavage (BAL) was
performed at the
times indicated, and samples were tested for SARS-CoV-2 RNA
(genomic RNA or
subgenomic transcripts) by reverse-transcription quantitative
polymerase chain
reaction (RT-qPCR; Fig. 4). All personnel performing clinical,
radiological,
33
histopathological, or RT-qPCR evaluations were blinded to the
group assignments of
the macaques.”
One of the critical lessons learned from animal models
selected for evaluating efficacy
of vaccine candidates specific to SARS-CoV-1 was that the
challenge virus should be
administered at two different time-points, once when
postimmunization neutralizing
antibody titers are high, and later when neutralizing antibody
titers have waned or are
low. It also was suggested that viral titers and pathology
should be evaluated at two
different time points.BioNTech chose to administer the
challenge virus SARS-CoV-2
at a single time-point which means that not data is available
which could have enabled
researchers (and, consequently, the EMA) to compare the
effects and outcome of the
challenge occurring when postimmunization neutralizing
antibody titers are high
versus the effect and outcome of the challenge occurring when
neutralizing antibody
titers have waned or are low.
In selecting animal models for vaccine evaluation, it is
important to remember the
principle underlying the so called “animal rule”, where data
from more than one animal
species is often required: each animal species should
contribute something different
to the understanding of disease and protection. At this time,
no single animal model
seems to offer a direct reproduction of what is seen in humans
with SARS-CoV-2.
Researchers have determined that the number of NHPs in a given
preclinical study
needs to be large enough to account for animal-to animal
variability: a sample of 4 or
5 animals is not sufficient. [39] BioNTech chose to go with a
sample size of immunized
6 NHPs which is clearly not appropriate.
The author (which include BioNTech’s CEO Uğur Şahin) of the
scientific article
describing this study in NHPs emphasized that the animal model
they have chosen is
infection-specific rather than disease-specific:
“In general, virus-challenged animals showed no clinical signs
of significant disease.
We conclude that the 2-4 year old male rhesus macaque
challenge model is primarily
a SARS-CoV-2 infection model and not a COVID-19 disease
model.“
This critical limitation of the animal model selected for the
challenge with SARS-CoV-
2 should have caused BioNTech to select at least one more
appropriate animal model
(e. g., ferrets).
The Friedrich Loeffler Institute (FLI) – the national
institute for animal diseases in
Germany – has determined as early as April 2020 that animal
models with ferrets are
the preferred model for SARS-CoV-2 challenge studies in
animals.
What is more, , the residues of the tested samples that were
classified as positive or
negative for SARS-CoV-2 by the RT-qPCR tests allowed as per
the protocol for this
animal study must be re-tested by nested RT-qPCR and Sanger
sequencing method
to confirm that the presumptive positive samples in fact
contain a unique sequence of
SARS-CoV-2 genome. (see rationale provided in sections D. I.
10. above)
112. H. Bell’s Palsy
Both the EMA and the FDA have acknowledged that the cases of
Bell’s palsy
that have occurred during the clinical trial
“Although the safety database revealed an imbalance of cases
of Bell’s palsy (4 in the
vaccine group and none in the placebo group), causal
relationship is less certain
because the number of cases was small and not more frequent
than expected in the
general population. Further signal detection efforts for these
adverse events will be
informative with more widespread use of the vaccine.”
“Four cases of peripheral facial paralysis were observed in
vaccine arm (facial
paralysis [n=4 BNT162b2; n=0 placebo] facial paresis [n=0
BNT162b2; n=1 placebo]
in total 4/1 whole enrolled trial population, however the case
of paresis was not
34
considered for this calculation). Time to onset after
injection with BNT162b2 was 3, 9
and 48 days after Dose 2 and 37 days after Dose 1, which
suggest a possible
association with the vaccination. The two subjects with a time
to onset of 3 and 9 nine
days had no previous history of Bell ́s palsy, both subjects
improved with prednisolone
and the events were also deemed related to study intervention
by the study physician.
Taken together, this was considered to indicate there is a
reasonable possibility of a
causal relation to the vaccine, and to justify inclusion of
peripheral facial paralysis
(Bell ́s palsy) in the SmPC 4.8 with a frequency as ‘rare’.”
Bell's palsy is a type of facial paralysis that results in a
temporary inability to control
the facial muscles on the affected side of the face. Symptoms
can vary from mild to
severe. They may include muscle twitching, weakness, or total
loss of the ability to
move one, and in rare cases, both sides of the face. Other
symptoms include drooping
of the eyelid, a change in taste, and pain around the ear.
Typically symptoms come
on over 48 hours...
113. J. Allergic/anaphylactic reactions to PEG
In BNT162b2, polyethylene glycol (PEG) is found in the fatty
lipid nanoparticle
coating around the mRNA. At least 25 % percent of healthy
people make
antibodies to PEG and most do not know it, creating a
concerning situation
where many could have allergic/anaphylactic, potentially
deadly, reactions to
PEG-containing BNT162b2. [45] PEG antibodies may also reduce
BNT162b2
effectiveness. Potential BNT162b2 recipients need to be
pre-screened and
monitored for anti-PEG.
In its recent vaccine safety monitoring report, the German
Paul-Ehrlich-Institut
suspects PEG to be the cause of multiple anaphylactic (serious
allergic) reactions.
114. K. Deaths throughout the world after receipt of the
BioNTech BNT162b2
Norway already weeks ago expressed increasing concern about
the safety of
BNT162b2 on elderly people with serious underlying health
conditions after raising an
estimate of the number who died after receiving inoculations
to 29. [49]
The death of a Florida physician who developed an unusual
blood disorder shortly
after he received BNT162b2 is one of the first fatal cases
being investigated. [50]
Until February 13, 2021 in the EU a total of 54.715 cases, of
which a total of 879
death reports after receipt of BNT162b2 had been submitted to
the Eudra Vigilance
– European database of suspected adverse drug reaction reports
(http://www.adrreports.eu/de/search subst.html).
115. In einer weiteren wissenschaftlichen Beurteilung (Dok.
A.21) hat Prof. Dr.rer.nat.
Stefan Hockertz, folgendes zur Gefahr, die von den Katonischen
Lipiden
ausgeht, ausgeführt:
Kationische Lipide
a.)30-50% im LNP bei Biontech
b.)Durch die positive Ladung extrem toxisch für Zellen;
interagiert mit negativen
Molekülen in Lipide, DNA, Proteine
c.)Nichtbeachtung zahlreicher Publikationen über Toxizität von
kat. Lipide,
sowohl an Zellkulturen als auch in vivo in Tiermodellen
gezeigt
Die Freisetzung der kationischen Lipide in das Cytoplasma der
Zelle führt zu
Interaktionen mit anderen Zellmolekülen z.B. der Lipidmembran
der Mitochondrien
(Energiekraftwerke) => führt zur Schädigungen => führt
zu einer Produktion von
Sauerstoffradikale (=ROS = hoch reaktive
Sauerstoffverbindungen, z.B.
Superoxid=O2-, Hydrogen Peroxid H2O2; Hydroxylgruppen OH- ).
ROS werden immer aufgrund des Metabolismus in Anwesenheit von
Sauerstoff in
35
kleinen Mengen gebildet von den Zellen während der
Energiegewinnung produziert
– Zellen haben Mechanismus der Balance/Eliminierung durch
Produktion von
Antioxidantien und Aufnahme der Zellen von Antioxidantien aus
der Nahrung
Bei zu viel ROS -Freisetzung => Schädigungen der Zelle
(oxidativer Stress)
d.)Verändert/oxidiert Aminosäuren in Proteinen => verändert
Faltung =>
Funktionslosigkeit von Proteinen, Enzymen
e.)Fördert Zytokinausschüttungen
f.) Greift Zellstrukturen an wie Membrane; Verändert/oxidiert
ungesättigte freie
Fettsäuren (lipid peroxidation) => Verlust der
Membranintegrität =>
Durchlässigkeit => Zusammenbruch des Ionenhaushalts z.B.
Calciumkonzentrationen => Funktionalität der Proteine
ausgesetzt
g.)Greift DNA und RNA an, z.B. DNA-Brüche; oft irreversibel da
Reparaturmechanismen versagen/überlastet Massiver oxidativer
Stress =>
Erkrankungen, Krebs und Zelltod (Apoptose, Nekrose)
Technik: tolle Technik, wenn die Toxizität weg wäre;
Wissenschaftler sitzen dran
z.B. Edaravone (fängt die Sauerstoffradikale weg und reduziert
oxidativen Stress
(klinischen Phase 2019 publiziert)
116. LNP in der Krebstherapie:
die chemotherapeutischen und radiotherapeutischen Substanzen
in der
Krebstherapie werden eingesetzt, um mit Absicht erhöhten
oxidativen Stress
durch Bildung von ROS zu verursachen, um die Krebszellen zu
töten
Man setzt die neue LNP-Technik mit den kationischen Lipiden
mit Absicht in der
Krebstherapie ein, um genau diese ROS-Moleküle zu erzeugen, um
die Krebszellen
zu töten
Targeting von Krebszellen möglich, da sie auf der
Zelloberfläche andere
spezifische Proteinmengen besitzen als die gesunden Zellen;
Targeting über z.B.
Transferrin, Folsäure
Publikationen bekannt:
Langanhaltende LNP Aufnahme über die Lunge => erhöhte
DNA-Brüche
=>Lungenkrankheiten und Lungenkrebs
LNP-Aufnahme in der Milz: DNA-Brüche
LNP im Blut: Thrombose und Hämolyse (Auflösung roter
Blutkörperchen
=> Sauerstoffunterversorgung)
Bezugnehmend auf open assessment report (BioNTech):
117. Verteilung der LNP im Körper:
A) Verschiedene Publikationen, wo man die LNP im Körper in
vivo verfolgt hat bzw.
die Gewebe postmortum analysiert hat
B) Die Ergebnisse dieser Publikationen waren ähnlich, wie die
von Biontech
im public assessment report (auch wenn komplett alle Rohdaten
nicht
veröffentlicht sind)C) Abhängig von der Art der Einschleusung
der LNP in
den Körper (IM=intramuskulär),
IV=intravenös, epidermal, über Inhalation etc) sieht man
ähnliche Ausbreitungen
D) Biontech: Studie an Ratten und Mäusen
- LNP mit mRNA für Luciferase über IM (Ausbreitung der Lipide
im Körper)
- Lipide wurden radioaktiv markiert + Luciferase mRNA
- Detektion in vielen Geweben bereits nach 15min nachweisbar
=> sehr schnelle
Ausbreitung
a.)An Injektionsstelle waren die meisten LNP nachweisbar
b.)Plasma
36
c.)Leber 22% der LNP; (bei IV-Injektion 60% der kationischen
Lipiddosis;
20% der PEGylierte Lipiddosis)
d.)Milz 1,1%
e.)Nebenniere 0,1%
f.) beide Geschlechtsorgane (Eierstöcke 0,1%)
-Keine Informationen über Ausbreitung in andere Organe
vorhanden LNP mit mRNA
für Luciferase über IV (Abbau der Lipide anhand von LC-MS/MS)
Plasma: Nachweisbar für kationisches Lipid ca. 12 Tage;
PEGylierte Lipid 6 Tage
Weil PEG-Abbau teilweise über Exkretion: PEGyl Lipid 50% über
Extrektion; kation
Lipid 1% über Exkretion (d.h. vollständiger Abbau in den
Zellen)
Leber: Halbwertzeit für kation Lipid 3 Wochen (Gesamtdauer bis
Eliminierung auf
5% = 4-6 Wochen; Halbwertszeit für PEGylierte Lipid Peak 1
Woche)
Keine Informationen über die Untersuchung anderer Organe außer
Leber, Plasma,
Urin, Stuhl/Alles unter Pharmokinetik S.45 bis 46 (mitte);
alles im open assessment
report für Biontech)
LNP mit mRNA für Luciferase über IM (Abbau der Luciferase
mRNA, nur 2ug
RNA gespritzt, über in vivo bioluminescence = schwache
Sensitivität)
Detektion an Injektionsstelle im Muskel: peak 6h; nach 9 Tagen
noch zu sehen
(Publikation 2016: Luc 35 Tage noch zu sehen)
In der Leber: peak 6h; nach 2 Tagen weg
Anm: 2ug sind weniger als beim Menschen mit 2x 30ug;
Stabilität der mRNA von
Luciferase und Spikeprotein kann unterschiedlich sein(Alles
unter Pharmokinetik S.46
bis 47 (mitte), alles im open assessment report für Biontech)
118. Zusammenfassung:
1. Muskel:
a.)Die meisten LNP bleiben im Muskel an der Injektionsstelle,
wenn man IM injiziert
b.)Die Genexpression kann man innerhalb weniger Std
feststellen und nach 9
Tagen immer noch (luciferase RNA 2ug)
2. Plasma:
c.)Lipide praktisch sofort nachweisbar und wird schnell von
den Zellen
aufgenommen (nach 24h nur noch 1% im Plasma vorhanden; Kation
Lipid nicht
mehr nachweisbar nach 12 Tagen
3. Leber:
d.)LNP Großer Anteil 20-60% geht in Leber (abhängig von der
Injektionsart)
e.)LNP nach 15min dort nachweisbar
f.) Kation Lipide mindestens 6 Wochen detektierbar;
Luciferaseaktivität 2 Tage
detektierbar
➔ sehr schneller Transport und Aufnahme und lange Verweildauer
der LNP im
Körper (Anmerkung: Punkt d) persönliche Einschätzung)
119. EMA: Frage an den Antragsteller, wie lange das
kationische Lipid im Körper beim
Menschen ist?
Antragsteller bezieht sich auf Publikation von Mahmood et al,
2010 (Anm: hab ich
nicht in der Datenbank gefunden): Basierend auf dem
Verständnis des Prozesses
für Halbwertszeiten und Umverteilung der LNPs aus den Geweben
wird eine
ähnliche Halbwertszeit und Zeit bis zur 95 %igen Eliminierung
beim Menschen des
Biontech-Impfstoffes erwartet wie in der Publikation, da
Lipide ähnlich sind.
für das kationische Lipid ergibt sich eine Halbwertszeit von
etwa 20-30
Tagen beim Menschen und 4-5 Monate für eine 95%ige
Eliminierung
der EMA-Ausschuss sagt selbst, dass es eine lange terminale
Halbwertszeit ist
37
(Anmerkung: S. 53 „If this is the case for ALC-0315 we may
expect a half-life
approximating 20-30 days in human for ALC-0315 and 4-5 months
for 95% elimination
of the lipid (Mahmood et al, 2010).”
120. Es wurde keine Pharmakokinetik mit dem Originalimpfstoff
gemacht.
Anmerkung: Es wurde nicht der Impfstoff verwendet, der jetzt
an der Bevölkerung
verimpft wird, sondern nur die Lipidhülle ist wie der
Impfstoff, aber eine andere mRNA.
Die mRNA des Spikeproteins kann eine andere Verweildauer im
Körper haben wie
der getestete (Luciferase).
121. Daten der Prä-Klinik: (keine Rohdaten vorhanden, nur
deskriptiv)
- IM Injektion, 30ug, 3x, in 1 Wochenintervall /tag 1, Tag 8,
Tag 15), Autopsie am
Tag 17 bzw Tag 36 (3 Wochen Erholung)
- Ratten zeigten Immunantwort
a.) Vergrößerung der Lymphknoten und der Milz mit steigenden
Zellzahlen
b.) Verstärkte Produktion von Lymphozyten (B, T) im
Knochenmark
c.) Produktion von neutralisierenden AK
d.) Erhöhte Anzahl von zirkulierenden weißen Blutkörperchen im
Blut (Neutrophile, Monozyten,Eosinophile, Basophile)
e.) Zytokinausschüttung
- Körpertemperatur +1°
- Körpergewicht ging runter, obwohl Futteraufnahmemenge gleich
blieb =>
Anmerkung: Nagetiere verlieren Gewicht, wenn sie starken
Stress
ausgesetzt sind. ....
122. Schäden am Muskel:
a.) Schwellung, Ödeme, Rötung
b.) Myofiber Degeneration, Fibrose, Sklerosierung und
Inkrustationen
einhergehend mit subcutane Entzündung und Ausbreitung dieser
Entzündung in benachbarten Geweben und epidermale Hyperplasie
Subcutane Entzündungen = Subkutan - unterste Hautschicht von 3
=
Fettschicht mit Nerven und Blutgefäßen; bei Entzündung sterben
Fettzellen,
wodurch Fettsäuren freigesetzt werden => weiterer
Entzündungsreiz, führt
zur Sklerosierung (= Verhärtung des Gewebes durch eine
Vermehrung des
Bindegewebes= Fibrose) und Inkrustationen (Einlagerung von
Salzen in ein
nekrotisches Gewebe); nekrotisch = Gewebe stirbt
Myofiber-Degeneration =
Absterben der Zellen der Muskelfasern
Folge: Funktionseinschränkung
epidermale Hyperplasie = vermehrte Zellteilung der Epidermis
(oberste
Hautschicht)
Auch anhand von Blutparametern erkennbar:
a.)71x Anstieg von alpha-2 Makroglobulin – Teil der
Immunantwort aufgrund
von Entzündungen
b.)39x Anstieg von alpha-1 acid glycoprotein (AGP) – erhöht
durch
Verletzungen von Geweben durch Entzündungen oder Infektionen
c.) 2,5x Anstieg Fibrinogen – Hinweis auf Entzündungen der
Blutgefäße, Aufgabe der
Blutgerinnung Anmerkung: Was ist mit alten Menschen in Heimen,
die
Blutgerinnungshemmer einnehmen? Können die verletzten
Blutgefäße überhaupt
repariert werden oder Risiko der Verblutung? ...
123. Schäden an der Leber
Hepatocellulare periportale Vakuolisierung am Autopsietag 17
Hepatocellular = Innere der Leberzellen betreffend
38
Periportal = die Leberzellen, die in der Nähe der portalen
Vene sich befinden =
Eingang des Blutes in die Leber
Vakuolisierung = Biontech hat nicht untersucht, was das
verursacht; Biontech
vermutet aber richtig = kation. Lipid ist verantwortlich; es
ist in der Wissenschaft
bekannt, dass es verschiedene Gründe einer Vakuolisierung gibt
wie zB durch eine
Ionen-Imbalance (Anmerkung: kation. Lipide verursachen eine
Ionen-Imbanace) =>
Vergrößerung des osmotischen
Drucks in der Zelle, da Wasser in die Zelle strömt (als
Ausgleich) => Formation von
Vakuolen; Zelle versucht die kation Lipide aus dem Cytosol
loszuwerden, was nicht
geht; daher die Einkapselung in Vakuolen => Zelle in
Funktion gestört und Zelltod;
Biontech sagt, Vakuolisierung war reversibel; (Anmerkung: die
gestorbenen
Leberzellen wurden durch gesunde neue Zellen ersetzt. Was
passiert bei Menschen
mit Lebeleiden wie zB Hepatitis, Leberzirrhose etc.? Kann zum
Organversagen
kommen.)...
Unterstützt durch Blutparameter:
Anstieg von GGT-Enzym: hat verschiedene Ursachen zB bei
Leberzellschädigungen durch Medikamente oder Gift; durch das
Absterben von
Leberzellen wird GGT in erhöhter Konzentration ans Blut
abgegeben
Anstieg von AST (Aspartat-Aminotransferase = für
Aminosäurestoffwechsel=
stickstoffhaltige Gruppen von einer Aminosäure auf andere
übertragen); treten bei
Leberentzündungen auf und bei Herzschädigungen
Anstieg von ALP (alkalische Phosphatase; Stoffwechselenzym);
produziert in
den Knochen, Leber und 1-2 andere Organe; Anstieg bedeutet
Hinweis auf
Leberentzündung und Knochenerkrankungen
Abfall von Verhältnis Albumin zu Globulin (Messung von
Serumproteinverschiebungen); ein Abfall weist auf schwere
Leberschädigungen hin,
wie auch Entzündungen, Verdauungsstörung durch reduzierte
Enzyme in der
Gallensäure oder exokrinen Teil der Bauchspeicheldrüse (Fett-
und Eiweißspaltung)
und/oder protein losing nephropathy (= Proteinverlust über den
Stuhl und Urin) ....
Anm.: Warum wird gerade die Leber geschädigt – Warum gehen die
LNP genau dort
hin?
-Leber: Funktion Abbau von Cholesterin
-LNP hat bis zu 50% Cholesterin => binden Lipoproteine wie
ApoE
-Leber besitzt Unmengen an ApoE-Rezeptoren (LDL-R, LRP1,
VLDL-R etc.)
-Besonders starke Aufnahme der LNP aus dem Blutstrom über
ApoE-Rezeptoren
in der Leber; LNP reichern sich dort an; Konzentration zu groß
=> dann sterben
die Leberzellen
-Abhängig vom Fitheitsgrad der Leber; Personen mit bereits
Funktionsbeeinträchtigungen der Leber dürften besonders
anfällig sein für
Leberschäden nach der Impfung ...
124. Entzündungen des perineuralen Gewebes des Ischiasnervs
und umgebenden
Knochen am Tag 17
-Stärkster Nerv des Körpers
-Anmerkung: Was ist mit Lähmungen?
-S.49: „ Also, there was inflammation of the perineural tissue
of the sciatic nerve and
surrounding bone in most rats at d17.”
125. Entzündungen in extra-kapsuläre Gewebe der Gelenke
Tag 17
Anmerkung: Was ist mit Arthritis-Patienten?
39
S. 49: “A novel finding at 30ug was minimal extra-capsular
inflammation in the joints
at d17.”
Keine Rohdaten mit Tierzahlen vorhanden.
Moderate bis starke Reduktion von roten Blutkörperchen und
Reticulozyten
(Vorläufer der roten Blutkörperchen) = starke Hämolyse
beobachtet
Und auch Abfall der roten Blutzellparametern wie HGB
(Hämoglobin) und HCT
(Hämatokrit = Anteil der roten Blutkörperchen am Volumen des
Blutes) Anmerkung:
Bedeutung => Sauerstoffsättigung im Blut muss runter
gegangen sein (keine
Informationen darüber beschrieben)
Anstieg von AGP (Glycoprotein): Marker für Entzündungen und
Marker für Hämolyse;
S. 50: „Haematology: At 30ug BNT162b2 V9 and 100ug BNT162b2
V8, there was a
moderate to strong reduction of reticulocytes (48-74%, not
specified for V9) coupled
to lowered red cell mass parameters (RBC, HGB, and HCT).”S.
50: “Clinical pathology:
A very strong but reversible increase (>100%) in
pro-inflammatory acute phase
proteins in the blood (A1AGP = AGP, A2M) was seen with both
30ug BNT162b2 V9
and 100ug BNT162b2 V8.“
S. 54: “There was also a general increase in immune cells
(LUC, neutrophils,
eosinophils, basophils) and a decrease in red blood cell
parameters (reticulocytes,
RGB, HGB, HCT).”
- Anmerkung: AGP reduziert den durch Hämolyse-verursachten
oxidativen Stress
der roten Blutkörperchen; rote Blutkörperchen sind besonders
anfällig für oxidativen
Stress, da sie Sauerstoffbeladenes Hämoglobin transportieren;
beim Austausch des
Sauerstoffs mit der Umgebung entstehen freie Radikale, die die
Zelle normalerweise
abfängt, damit kein übermäßiger oxidativer Stress entsteht;
Wenn der oxidative
Stress durch die Aufnahme der kation Lipide der LNP erhöht
wird, kann er ggf. nicht
mehr kompensiert werden und die roten Blutkörperchen sterben
durch den
oxidativen Stress ab (Hämolyse) => Anstieg von AGP
Bei der Impfung: Sauerstoffgehalt im Blut messen =>
gefährlich für
Personengruppen mit z.B. Herzleiden; Risiko von Herzinfarkten
aufgrund von
Sauerstoffunterversorgung; sämtliche Organe werden mit
Sauerstoff
unterversorgt => Verschlimmerung der Vorerkrankungen
Erythrozyten werden
bevorzugt als Testmodel für Erforschung des oxidativen Stress
genommen,
da sie sehr empfindlich darauf reagieren.
Weitreichend in der Fachwelt bekannt, z.B.: Publikation
2014 (Red blood cell oxidative stress impairs oxygen delivery
and induces red blood
cell aging);
1996 (oxidative stress in erythrocytes);
2020 (Toxicological profile of lipid-based nanostructures: are
they considered as
completely safe
nanocarriers?) “Oxidative stress is one of the major
mechanisms underlying
cytotoxicity which results in nanomaterial-induced injury as
an early event
(Garbuzenko et al. 2009; Choi et al. 2010).”
126. Keine Diskussion über mögliche weiterführende
Konsequenzen der
Schäden, keine Diskussion über die Konsequenzen der
veränderten
Blutparametern, insbesondere in Bezug auf die Anwendung des
Impfstoffes beim Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen.
Alle diese Parameter wurden in den klinischen Studien beim
Menschen nicht
analysiert !
Vieles hätte man davon machen können (z.B. komplette
Blutuntersuchungen; Muskelbiopsien, Sauerstoffsättigung etc.).
Es gab keine Pharmakokinetische Untersuchungen
(Verweildauer der
Lipide im Plasma, Ausscheidung etc.)
Einzige gemachte Untersuchung z.B. Klinik 1 beim Menschen –
Anzahl der
Lymphozyten: Beobachtung einer Lymphopenie: Reduktion der
Lymphozyten (B
und T-Zellen) um die Hälfte innerhalb von 1-3 Tagen;
Normalisierung nach einer
Woche => keine Erklärung dafür geliefert. Zitat „had no
associated clinical effect“.
Anmerkung: Wurde in 1-2 andere Publikationen nach der
Impfung beobachtet, aber
auch hier keine Erklärung. Es gibt aber auch mindestens eine
Publikation, die einen
Anstieg der Lymphozyten nach Impfung beobachtet hat.
Offensichtlich ist nicht klar,
ob der Verlust der Lymphozyten nur durch eine Umverteilung
der Zellen aus dem
Blut ins Gewebe ist oder ob die Kation Lipide diese
vernichten. Sollte untersucht
werden.
127. Reproduktions-Toxizität: (DART-Studie mit dem
Impfstoff)
− weibliche Ratten zweimal vor Beginn der Paarung und
zweimal während der
Trächtigkeit mit
− der klinischen Humandosis (30 μg RNA/Dosierungstag)
− intramuskulär (IM) 21 und 14 Tage vor Beginn der Paarung
und dann am
Trächtigkeitstag 9 und 20 (insgesamt 4 Dosen).
− SARS-CoV-2 neutralisierende Antikörpertiter wurden bei der
Mehrheit der
Weibchen kurz vor der Paarung, bei den meisten Weibchen und
Föten am Ende
der Trächtigkeit und bei den meisten Nachkommen am Ende der
Laktation
gefunden.
− keine Auswirkungen auf den weiblichen Zyklus oder den
Fertilitätsindex
beobachtet. Es gab einen 2-fachen Anstiegs des
Präimplantationsverlustes =
innerhalb des Bereichs der historischen Kontrolldaten
− Unter den Föten (n=21) gab es eine sehr geringe Inzidenz
von Gastroschisis
(Entwicklungsstörung der vorderen Bauchwand),
Mund-/Kieferfehlbildungen,
rechtsseitigem Aortenbogen und Halswirbelanomalien = alle
Befunde innerhalb
der historischen Kontrolldaten
− Es gab keine Anzeichen für schädliche Auswirkungen auf das
Skelett
− Zitat: „Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit keine
Daten über
die plazentare Übertragung von BNT162b2 vorliegen.“
− Anm: zu wenig untersucht
128. Eco-Toxizität und Umweltrisiko-Analyse (ERA)
Zitat: „Da es sich bei dem Wirkstoff um ein Impfstoffprodukt
handelt (das zudem
auf natürlich abbaubarer mRNA und Lipiden basiert), wird
keine ERA als
notwendig erachtet.“
Anm.: sehe ich nicht so
a Wir werden kurzzeitig zum GMO; im Labor muss alles, was
mit
genveränderten Zellen Kontakt hatte, fachgerecht
vernichtet/autoklaviert werden;
b Impfstoffhersteller haben nicht untersucht, ob
genveränderte
Zellen, die künstlichen Lipide oder der Impfstoff direkt aus
dem
Körper ausgeschieden werden und somit in die Umwelt
gelangen;
c Sie haben gezeigt, dass beide untersuchten Lipide vom
Körper
der Ratten ausgeschieden werden (PEGylierte bis zu 50%)
=>
gelangen in die Kanalisation
Keine Diskussion darüber
S. 51: “As the active substance is a vaccine product (which
additionally is based on
41
naturally degradable mRNA and lipids), no ERA is considered
necessary.”
129. Die Möglichkeit der Überwindung der Blut-Hirn-Schranke
wurde nicht erwähnt.
Anmerkung: Extrem gefährlich! Nervenzellen sind sehr
empfindlich und
sterben sofort, auch bei sehr geringem Stress (zeigen keine
Toleranz)
Mögliche Erklärung für das Auftreten von Facialisparese bei
geimpfter
Personen. Entweder ist der Nerv Facialis direkt entzündet
oder die
Umgebung, so dass es zu einer Schwellung im Gehirn und Druck
auf den
Nerv kommt. Der Nerv wird dann gegen die Knochen gedrückt,
wo er sich
durchquetscht. Dadurch kann es zur Gesichtslähmung kommen
bis der
Nerv wieder frei liegt.
z.B. Publikation von 2017 (ApoE-modified solid lipid
nanoparticles: A feasible strategy
to cross the blood-brain barrier)
Wurde auch bei Moderna bewiesen (Moderna hat die gleiche
Technik mit ähnlichen
Lipide gleicher Eigenschaften)
130. Es wurde keine Studie zur Genotoxizität gemacht
(Schäden am genetischen
Material, die zu Mutationen und Krebs führen könnten).
Begründung Zitat (S. 50)
„Dies ist akzeptabel, da es sich bei den Komponenten der
Impfstoffformulierung um
Lipide und RNA handelt, bei denen kein genotoxisches
Potenzial zu erwarten ist.
Die vom Antragsteller durchgeführte Risikobewertung zeigt,
dass das Risiko
der Genotoxizität in Bezug auf diese Hilfsstoff (Lipide) auf
der Grundlage von
Literaturdaten sehr gering ist“
Anmerkung: ad Realität: es gibt mehrere Studien, die zeigen,
dass LNPs in
sämtliche Organe eindringen kann und Kation Lipide
oxidativen Stress
verursachen. Es gibt seit über 20 Jahren zahlreiche Studien,
die im Detail
erklären, dass oxidativer Stress zu DNA-Schädigungen führen
und ursächlich
für die Entwicklung von Krebs ist.
131. PEGylierte Lipid:
− PEG löst Hypersensitivität /Allergische Reaktion bis
anaphylaktischen
Schock aus
− Führt zur schnellen Eliminierung der LNP mittels zuvor
gebildeten Antikörper
gegen PEG aus dem Blut => Impfung fehlgeschlagen, da kein
Spikeprotein
gebildet wird
− Publikation 2006: wenn man bereits einmal mit PEG in
Kontakt kam, kann es
sein, dass Antikörper gegen PEG gebildet wurden; die Höhe
von PEG beim
Erstkontakt ist egal; man bildet AK oder nicht; wenn AK
(IgG) erst mal im
Blut sind, dann bestimmt die Menge des PEG beim
Zweitkontakt, wie
schlimm die Immunreaktion wird
Publikation 2006: Hypersensitivity and Loss of Disease Site
Targeting Caused
by Antibody Responses to PEGylated Liposomes
132. Punkt 5: keine Diskussion über mögliche Langzeitfolgen
z.B.
Autoimmunerkrankungen
1. Molekulare Mimicry (Dr. Wodarg, Syncytium)
2. Verstärkte Produktion von Autoantigene durch massive
Zellschädigungen
durch Katio Lipide und Eliminierung der Zellen mit
Spikeproteine durch das
Immunsystem
133. Autoantigene durch Apoptose gebildet => Immunsystem
muss Zellreste abbauen =>
bei Überlastung (z.B. zu viele Zellschäden und Apoptose oder
immunsupprimierte
Menschen oder vulnerable Menschen für Autoimmunerkrankungen)
läuft das
Reinigungskommando nicht rund => Akkumulation der
Autoantigene im Körper =>
führt zu chronisch überhöhte Typ I Interferon Ausschüttung
(heizt Immunantwort
42
weiter an) => plötzlich werden die Autoantigene nicht
mehr weggeräumt, sondern die
Bildung von Autoantikörper gegen diese Autoantigene wird
initiiert; und Aktivierung
autoreaktive cytotoxische T-Zellen => T-Zellen und
Autoantikörper führen zu
weiteren Schäden von Geweben => wenn die
Autoantikörperlevel sinken, kann sich
das Gewebe erholen, wenn nicht, kann es zur Etablierung
einer
Autoimmunerkrankung kommen
Publikationen:
2019, DNA damage response and oxidative stress in systemic
autoimmunity
2018, extracellular DNA and autoimmune disease
2018, apoptotic cell-derived extracellular vesicles
2021 oxidative stress and lipid mediators modulate immune
cell functions in
autoimmune diseases”
134. Die vom Experten aufgezeigten Risiken sind gravierend,
und es ist in keinster Weise
nachvollziehbar, wie die Europäische Arzneimittelagentur
(EMA) eine Empfehlung für
die bedingte Zulassung von “Comirnaty” geben konnte, vor dem
Hintergrund, dass
diese Substanz auf die gesamte Bevölkerung zum Einsatz
kommen soll und derzeit
schon kommt! Dies verletzt das im EU-Recht verankerte
Vorsorgeprinzip, das
Grundrecht der EU-Bürger auf körperliche Unversehrtheit
(Art. 3 EU-Carta)
sowie die Verpflichtung der Union den höchsten
Sicherheitsstandard im
Gesundheitswesen zu garantieren (Art. 168 AEUV) aufs
Gröbste.
135. 2.2. Nichtigkeit wegen Nichtvorhandensein der
Voraussetzung laut Verordnung
(EG) Nr. 507/2006 Artikel 4 (1) b) – Antragsteller ist
voraussichtlich nicht in der
Lage, die umfassenden klinischen Daten nachzuliefern
136. Laut Artikel 4 (1) b) Verordnung (EG) Nr. 507/2006 kann
eine bedingte Zulassung nur
dann erteilt werden, wenn der Antragsteller voraussichtlich
in der Lage ist, die
umfassenden klinischen Daten nachzuliefern.
137. Der Antragsteller der Zulassung von “Comirnaty” wird
aus folgenden Gründen
voraussichtlich nicht in der Lage sein, umfassende klinische
Daten nachzuliefern:
138. 1.) Wie bereits oben unter Punkt 2.1.1. ausgeführt,
sind die Studien zu “Comirnaty”
vom Antragsteller so angelegt, dass nicht nachvollzogen
werden kann, ob
“Comirnaty” die weitere Infektiösität verhindert oder nicht.
Peter Doshi schreibt
in dem von ihm im British Mediclal Journal (BMJ) am 4.
Jänner 2021 veröffentlichten
Artikel dazu wörtlich: „... trials not designed to assess
whether the vaccines can
interrupt viral transmission ...“. (Dok. A.18.3).
Das bedeutet, dass gerade zum wesentlichen Punkt der
Wirksamkeit die vom
Antragsteller angelegte Studie keine umfassenden klinischen
Daten liefern
kann. Bereits dadurch ist die vom Art. 4 (1) b) genannte
Voraussetzung für eine
bedingte Zulassung nicht gegeben!
139. 2.) In Anbetracht des Umstandes, dass es sich bei
“Comirnaty” faktisch um eine wie
ein „Gentherapeutikum“ wirkende Substanz handelt, aber das
zur Anwendung
gebrachte Zulassungsprozedere und die aufgelegten Studien
nicht den
Sonderbestimmungen für die sog. „neuartigen Therapien“
entsprechen
(Richtlinie 2009/120/EG der Kommission vom 14.09.2009 und
Verordnung (EG)
Nr. 1394/2007 vom 13.11.2007 über Arzneimittel für neuartige
Therapien), wird
der Antragsteller per Definition nicht die für ein faktisch
wie ein
„Gentherapeutikum“ wirkendes Arzneimittel umfassenden
klinischen Daten
liefern.
140. Der hier angefochtene Durchführungsbeschluss ist also
auch schon allein aus diesen
Gründen rechtswidrig und daher nichtig.
43
141. 2.3. Nichtigkeit wegen Nichtvorhandenseins der
Voraussetzung laut
Verordnung (EG) Nr. 507/2006 -Artikel 4 (1) c) –
Nichtvorhandensein einer
medizinischen Versorgungslücke die durch das zugelassene
Medikament
geschlossen werden kann
142. Es ist unübersehbar, wie seit nun fast einem Jahr es
den behandelnden Ärzten schwer
gemacht wird, längst auf dem Markt befindliche und sehr gute
Ergebnisse bei der
Therapie von Covid-19-Patienten erzielende Medikamente
(sofern richtig eingesetzt –
z.B. nicht zu hoch dosiert und nicht bei Kontraindikationen,
z.B. Favismus, eingesetzt,
wie dies bei Hydroxychloroquin durch eine fatale
international angeblich irrtümlich
ausgegebene Indikation der Fall war) einzusetzen.
143. Wie bereits vorstehend erläutert, mussten bspw.
italienische Hausärzte bis an die
letzte Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ziehen, um,
aufgrund des Nachweises
der sehr guten Therapieerfolge, bestätigt zu erhalten, dass
sie entgegen des von der
italienischen Arzneimittelbehörde bis zum Vollzug des
Urteilsspruchs nicht
nachvollziehbaren Verbots des Einsatzes von
Hydroxychloroquin dieses Medikament
auf Kranke im Anfangsstadium zur Anwendung bringen dürfen
(Dok. A.9 – Consiglio
di Stato – Staatsrat – Rom Urteil Nr. 0970/2020 vom
11.12.2020).
144. In ihrem Kampf gegen das kostengünstige
Hydroxychloroquin (Dok. A.22.1) – das sich
dank seiner entzündungshemmenden und antithrombotischen
Eigenschaften auch in
der Frühbehandlung von Hochrisikopatienten als wirksam
erwiesen hat –
veröffentlichten die Gegner eine erfundene Studie im Lancet
(der Surgisphere-
Skandal – Dok. A.22.2) und führten Studien mit toxischen
Überdosierungen bei
Intensivpatienten durch (die „SOLIDARITY“- und
„RECOVERY“-Studien – Dok.
A.22.3).
145. Aber das bei Covid-19 höchst erfolgreich eingesetzte
Arzneimittel „Ivermectin“ ist sehr
schwer zu überdosieren, und im Gegensatz zu HCQ wirkt es als
Prophylaxe gegen
Infektionen und sogar bei Intensivpatienten.
Dutzende von Studien und mehrere Metastudien haben bereits
festgestellt, dass das
kostengünstige Ivermectin hochwirksam gegen Covid ist (Dok.
A.22.4).
Neueren Studien in verschiedenen Ländern zufolge erzielt das
Antiparasitenmittel
Ivermectin – ein von der WHO als unentbehrlich eingestuftes
Medikament – bei Covid-
19 eine Risikoreduktion von bis zu 98% (Dok. A.22.5) in der
Prä-
Expositionsprophylaxe und bis zu 91% in der Frühbehandlung.
Eine kürzlich in
Frankreich durchgeführte Studie ergab eine Reduktion
schwerer und tödlich
verlaufender Covid-Erkrankungen um 100% (Dok. A.22.6) selbst
bei Hochrisiko-
Patienten in Pflegeheimen mit einem Durchschnittsalter von
90 Jahren.
Darüber hinaus ergab eine soeben im International Journal of
Antimicrobial Agents
veröffentlichte Analyse, dass afrikanische Länder, die
Ivermectin als Prophylaxe
gegen Parasiten einsetzen, im Vergleich zu anderen
afrikanischen und nicht-
afrikanischen Ländern eine viel geringere (Dok. A.22.7) –
sogar fast null – Covid-
Inzidenz aufweisen.
Die sehr hohe berichtete Wirksamkeit des kostengünstigen
Ivermectin gegen SARS-
ähnliche Coronavirus-Infektionen ist im Vergleich zu der
sehr bescheidenen und
grundsätzlich fraglichen Wirkung und der absolut nicht
fassbaren und abschätzbaren
Risiken von “Comirnaty” ein klarer Beweis dafür, dass
“Comirnaty”, im Gegensatz zu
Invermectin nicht geeignet ist, eine medizinische
Versorgungslücke zu schließen.
146. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die konkrete
Frage: warum wird Ivermectin
nicht auf breiter Ebene in der EU eingesetzt?
44
Auf der Grundlage der oben genannten Ergebnisse empfiehlt
bspw. die US-
amerikanische Front-Line Covid-19 Critical Care Alliance
(FLCCC) Ivermectin für die
Covid-19-Prophylaxe und frühzeitige Behandlung (Dok.
A.22.8).
147. Abgesehen davon, dass es sehr wohl Medikamente gibt,
mit denen nachweislich
Covid-19-Patienten sehr gut therapiert werden können, und
die, wie im Falle von
Ivermectin, sogar prophylaktisch eingesetzt werden können,
ist darüber hinaus
offenkundig, dass die EU-Mitgliedstaatsregierungen samt
Europäische
Kommission kein Interesse daran zeigen, weitere sehr
kostengünstige aber
effiziente Substanzen der Bevölkerung zu empfehlen bzw. die
Verwendung zu
fördern. Darunter fällt auch Vitamin D.
In einer spanischen randomisierten kontrollierten Studie
(RCT – Dok. A.22.9)
reduzierte hochdosiertes Vitamin D (100.000 IE) das Risiko,
intensivmedizinisch
behandelt zu werden, um 96%.
In einer Studie (Dok. A.22.10) in einem französischen
Pflegeheim wurde bei
Bewohnern, die kurz vor oder während der Covid-19-Krankheit
hochdosiertes Vitamin
D erhalten hatten, eine 89%ige Abnahme der Mortalität
festgestellt.
Eine große israelische Studie (Dok. A.22.11) fand einen
starken Zusammenhang
zwischen Vitamin-D-Mangel und dem Schweregrad der
Covid-19-Krankheit.
Eine 2017 durchgeführte Metastudie (Dok. A.22.12.) fand
einen positiven Effekt von
Vitamin D auf Atemwegsinfektionen.
148. Ebenso erfolgreich ist der Einsatz von Zink in
Kombination bspw. mit HCQ.
US-Ärzte berichteten (Dok. A.22.13.) über einen 84%igen
Rückgang der
Krankenhauseinweisungen, einen 45%igen Rückgang der
Mortalität bei bereits
hospitalisierten Patienten und eine Verbesserung des
Zustands der Patienten
innerhalb von 8 bis 12 Stunden auf der Grundlage einer
frühzeitigen Behandlung mit
Zink zusätzlich zum HCQ.
Eine spanische Studie (Dok. A.22.14) fand heraus, dass
niedrige Plasma-Zinkspiegel
(unter 50mcg/dl) das Risiko für den Tod von Covid-Patienten
im Krankenhaus um
130% erhöhten.
149. Während die europäischen Staaten und die USA ihre
aggressive militärische
Einführung von experimentellen, teuren und gefährlichen als
Impfstoffe
deklarierten aber de facto wie ein Gentherapeutikum
funktionierenden
Wirkstoffe fortsetzen, hat Indien ein „erstaunlich“
wirksames und sicheres
COVID-19-Behandlungs-KIT entwickelt, das lediglich 2,65
Dollar pro Person
kostet und dazu beigetragen hat, die Fall- und Todesraten
der Nation in einen
„steilen Rückgang“ zu bringen.
150. FLCCC hat ein Behandlungsprotokoll (Dok. A.22.8)
entwickelt, das Ivermectin enthält
und von dem die Gruppe behauptet, dass es in den
Krankenhäusern, die es
angewendet haben, zu einer um bis zu 83 % niedrigeren
COVID-19-Todesrate geführt
hat als der Durchschnitt.
Die Food and Drug Administration (FDA) in den USA verweigert
jedoch seit
Monaten die Notfallzulassung von Ivermectin zur Behandlung
des Coronavirus
mit der Begründung, dass „weitere Tests erforderlich sind“.
In Europa wird das
Medikament weitgehend ignoriert.
151. Im Gegensatz dazu hat Indien das von FLCCC vorgegebene
Behandlungsprotokoll
übernommen und stellt dieses Produkt nun unter dem
Markennamen „Ziverdo Kit“ her,
und es kostet nur etwa 2,65 Dollar pro Person.
Obwohl die U.S. National Institutes of Health (NIH) keine
Behandlung für an SARS-
COV-2 Erkrankte empfehlen, „es sei denn, der Patient wird
ins Krankenhaus
eingeliefert und benötigt Sauerstoff“, hat man in Indien
frühzeitig mit der Behandlung
45
von Coronavirus-Patienten begonnen, einschließlich der
Verwendung von
Hydroxychloroquin (HCQ).
Dr. Makarand Paranjpe und seine Frau, beide 77 Jahre alte
indische Ärzte, erholten
sich durch die frühzeitige Behandlung im vergangenen
November vollständig von dem
COVID-19-Virus, berichtet TrialSiteNews (TSN – Dok.
A.22.15). Sie nahm
Hydroxychloroquin und er Ivermectin.
„Wir wissen, dass das Virus ohne jede Behandlung in die
Zellen eindringt und sich
dort vermehrt“, sagte Paranjpe. „Dadurch können Krankheiten
entstehen, die sehr viel
schwerer werden. Diese Replikation so früh wie möglich zu
stoppen, ist die einfache
Funktion dieser kostengünstigen und sicheren Behandlungen.“
Im vergangenen März, als in den USA Debatten über die
Vorzüge von HCQ
tobten, hatte Indien es bereits in seinen nationalen
Richtlinien empfohlen und
bekräftigt, dass es „so früh im Krankheitsverlauf wie
möglich eingesetzt werden
sollte...und bei Patienten mit schwerer Krankheit vermieden
werden sollte.“
Nach der Entdeckung der Wirksamkeit von Ivermectin bei der
Behandlung des Virus
im Juni und den anschließenden umfangreichen Tests gab der
größte Bundesstaat
des Landes, Uttar Pradesh (UP) (230 Millionen Einwohner), im
August bekannt (Dok.
A.22.16), dass er sein HCQ-Protokoll durch Ivermectin zur
Prävention und
Behandlung von COVID-19 ersetzt.
„Ende 2020 hatte Uttar Pradesh – das kostenloses Ivermectin
für die häusliche Pflege
verteilte – mit 0,26 pro 100.000 Einwohner im Dezember die
zweitniedrigste
Sterblichkeitsrate in Indien. Nur der Bundesstaat Bihar mit
128 Millionen Einwohnern
war noch niedriger, und auch dort wird Ivermectin
empfohlen“, schreibt Mary Beth
Pfeiffer von TSN.
Dr. Anil K. Chaurasia, ein Arzt in UP, bestätigt, dass ab
Mitte September „ein
deutlicher Rückgang der COVID-Fälle und Todesfälle in Indien
zu beobachten
war ... [und der] steile Rückgang der Fälle und Todesfälle
hält noch immer an.“
152. Die gleichen Ergebnisse gelten für das benachbarte
Bangladesch, eine der am
dichtesten besiedelten Nationen der Welt, wo Ärzte ebenfalls
eine Ivermectin-
Therapie für zu Hause anwenden, und sie haben eine noch
niedrigere
Sterblichkeitsrate, die auf Platz 128 der Welt liegt.
153. Ivermectin auch in anderen Ländern erfolgreich
FLCCC führte ähnliche Ergebnisse in Peru, Argentinien,
Brasilien und mehreren
anderen südamerikanischen Ländern an, die die Wirksamkeit
von Ivermectin
belegen.
In seiner schriftlichen Aussage vor dem US-Senatsausschuss
erzählte ein Vertreter
von FLCCC zum Beispiel, dass in Peru „der Höhepunkt der
Todesfälle zum Zeitpunkt
des Beginns der Verteilung“ von Ivermectin auftrat, welches
das Land im späten
Frühjahr für die COVID-19-Behandlung zugelassen hatte. Jeder
peruanische
Bundesstaat erlebte einen „schnellen und anhaltenden
Rückgang sowohl der
Fallzahlen als auch der Sterberaten bei Patienten“, als
Ivermectin in Umlauf
gebracht wurde, so der Vertreter von FLCCC.
Trotz dieser neuen und umfassenden Beweise lehnen die USA
und EU
Ivermectin als Mittel zur Bekämpfung des Coronavirus jedoch
unbeirrt ab und
setzen stattdessen weiterhin auf hochriskante experimentelle
„Impfstoffe“, wie
“Comirnaty”, die, wenn überhaupt, eine sehr bescheidene
positive Wirkung
haben und faktisch wie ein „Gentherapeutikum“ wirkend,
niemals in einem
Eilverfahren zugelassen hätten werden dürfen!
46
Ivermectin kann seit kurzem auch in der Slowakei zur
Behandlung von Coronavirus-
Patienten in Krankenhäusern eingesetzt und mit einem Rezept
aus der Apotheke
bezogen werden.
Das Gesundheitsministerium genehmigte den therapeutischen
Einsatz dieses
Medikaments für sechs Monate. Es soll zusammen mit anderen
Behandlungen
eingesetzt werden, sagte seine Sprecherin Zuzana Eliá¨ová,
wie die
Nachrichtenagentur TASR berichtet.
Das Medikament kann legal in die Slowakei importiert und den
Patienten verabreicht
werden. Mit diesem Schritt erfüllte das Ministerium die
Forderung des Verbandes der
slowakischen Anästhesisten, berichtete die Tageszeitung
Denník N. (Dok. A.22.17).
154. Ivermectin wird auch in anderen Ländern gefordert und
zum Teil schon eingesetzt.
Prof. Paul R. Vogt, Klinikdirektor Universitätsspital Zürich
und Gastprofessor an einer
Universität in Wuhan, hatte Ende Dezember in einem
dringenden Appell an den
Schweizerischen Bundesrat eine Notzulassung für Ivermectin
gefordert (Dok.
A.22.18). Wenigstens so, dass Menschen, die dies wünschen
einen regulären Zugang
zum Medikament erhalten:
In Italien hat eine Ärztegruppe, die sich bereits
gerichtlich bis in die letzte Instanz das
Recht auf den Einsatz von Hydroxychloroquin für die
Behandlung von Covid-19-
Patienten erstreiten musste (Dok. A.9), längst schon die
italienische
Gesundheitsbehörde aufgefordert, Ivermectin zuzulassen. Bis
dato setzt man in
Italien, wie in anderen EU-Ländern, weiterhin, aus objektiv
(sofern man das Wohl der
Bevölkerung als Ziel annehmen möchte) nicht
nachvollziehbaren Gründen, lieber auf
experimentelle gentechnikbasierte, in ihrer Nutzung äußerst
fragwürdige und höchst
gefährliche Wirkstoffe (die entgegen ihrer Wirkungsweise als
„Impfstoffe“ deklariert
werden), als auf den Einsatz durch ordnungsgemäße
Zulassungsverfahren gelaufene
und längst in ihren bescheidenen Nebenwirkungen bekannte
Medikamente.
155. Indien verwendet das hochwirksame Ivermectin äußerst
erfolgreich und lehnt
eine Zulassung des experimentellen auf Gentechnik basierten
„Impfstoffes“
“Comirnaty” ab.
BioNTech/Pfizer hatten bei den indischen Behörden die
Zulassung ihres COVID-19-
mRNA-Impfstoffes beantragt. Wegen Sicherheitsbedenken und
Fragezeichen
hinsichtlich der Wirksamkeit des Impfstoffes ist die
Zulassung verweigert worden.
Deswegen haben BioNTech/Pfizer, wie die Deutsche Welle unter
Berufung auf
AP/reuters berichtet, ihren Zulassungsantrag zurückgezogen
(Dok, A. 23.1).
Die indische Behörde berichtet über die Präsentation von
BioNTEch/Pfizer zur
Erlangung einer Notfallzulassung für den COVID-19
mRNA-Impfstoff BNT162b für
den indischen Markt. Die Behörde stellt fest, dass es – nach
Marktzulassung (sog.
Post-Marketing-Phase) in anderen Ländern – zu Lähmungen,
Anaphylaxien und
sonstigen unerwünschte Nebenwirkungen gekommen sei, bei
denen derzeit die
Kausalität mit dem Impfstoff untersucht werde. Das indische
Komitee bemängelte
dass BioNTech keinen Plan zur Generierung von Sicherheits-
und
Immunogenitätsdaten in der indischen Bevölkerung vorgelegt
habe. Nach
ausführlichen Beratungen, so dass Protokoll, habe das
Komitee die Erteilung einer
Genehmigung für den Notfalleinsatz in Indien zu diesem
Zeitpunkt daher nicht
empfohlen (Dok. A.23.2).
Laut Bericht der Deutschen Welle hatte die indische
Zulassungsbehörde das Fehlen
von Immunogenitätsstudien für den Impfstoff bemängelt. Die
Immunogenität, auch
Immunogenität genannt, ist die Eigenschaft eines Stoffes, im
tierischen oder
menschlichen Körper eine als Immunantwort bezeichnete
Reaktion des
Immunsystems auszulösen.
47
156. 2.4. Nichtigkeit wegen Nichtvorhandenseins der
Voraussetzung laut
Verordnung (EG) Nr. 507/2006 -Artikel 4 (1) d) –
Nichtvorhandensein des Nutzens
für die öffentliche Gesundheit, den die sofortige
Verfügbarkeit des Arzneimittels
auf dem Markt mit sich bringt und die Gefahr aufgrund noch
fehlender
zusätzlicher Daten überwiegt.
157. Aufgrund dessen was bereits oben ausgeführt und
dokumentiert wurde, überwiegt die
Gefahr aufgrund noch fehlender zusätzlicher Daten bei weitem
den de facto nicht
vorhandenen Nutzen für die öffentliche Gesundheit, den die
sofortige Verfügbarkeit
von “Comirnaty” auf dem Markt mit sich bringt.
Diese Substanz hätte niemals in dem hierfür gewählten
Prozedere in Anbetracht
der fehlenden Voraussetzungen zugelassen werden dürfen und
muss
umgehend vom Markt genommen werden.
158. 3. Nichtigkeit wegen Verletzung der Verordnung (EG) Nr.
1394/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007,
der Richtlinie
2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.
November 2001
für die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für
Humanarzneimittel, sowie
der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments
und des Rates
vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren
für die
Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln
159. 3.1 Verletzung der EU-rechtlichen Bestimmungen für die
Zulassung von
„Arzneimittel für neuartige Therapien“
160. Laut Richtlinie 2001/83/EG Art. 1 Punkt 4 sind
Impfstoffe
- Wirkstoffe, die verwendet werden, um eine aktive Immunität
hervorzurufen,
oder
- Wirkstoffe, die verwendet werden, um eine passive
Immunität hervorzurufen.
161. Ziel der aktiven Impfung ist der Aufbau eines
langfristig wirksamen Schutzes. Hierzu
werden abgetötete oder auch nur Bruchstücke der Erreger bzw.
abgeschwächte
Krankheitserreger, die selbst keine ernsthafte Erkrankung
mehr verursachen können,
verabreicht. Dem Körper wird so eine Infektion vorgetäuscht
und er reagiert mit der
Bildung von Antikörpern und so genannten Gedächtniszellen.
Wenn man sich
zukünftig einmal mit dem echten Erreger ansteckt, können
diese schnell aktiv werden
und die Erkrankung abwehren.
162. Bei einigen Krankheiten besteht die Möglichkeit, durch
eine passive Immunisierung
einen schnellen Schutz aufzubauen. Dies kann notwendig sein,
wenn ein Mensch
aktuell mit einem Krankheitserreger in Kontakt gekommen ist
und kein ausreichender
Impfschutz gegen diese Krankheit besteht. Hierzu muss man
allerdings merken, dass
man sich angesteckt hat.
Bei der passiven Impfung werden Konzentrate von Antikörpern
gespritzt, die in der
Regel von Menschen stammen, die z. B. durch Impfung gegen
die Krankheit immun
sind. Im Unterschied zur aktiven Impfung bietet die passive
Impfung einen sofortigen
Schutz, der jedoch nur für kurze Zeit - ungefähr drei Monate
- anhält.
163. Aus dem Anhang I zum hier angefochtenen
Durchführungsbeschluss (Dok. A.2.2)
geht auf Seite 4 wörtlich folgendes hervor: „Die Dauer der
Schutzwirkung des
Impfstoffes ist nicht bekannt, da sie noch in laufenden
klinischen Studien ermittelt
wird“.
164. “Comirnaty” führt nachweislich weder direkt noch
erfolgreich zu einer aktiven
Immunisierung.
Das Robert Koch Institut erklärt hierzu auf seiner hompage
ausdrücklich folgendes:
„Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit noch nicht
bekannt. Der Schutz setzt auch
nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte
Personen bleiben ungeschützt.
48
Zudem ist noch nicht bekannt, ob die Impfung auch vor einer
Besiedelung mit
dem Erreger SARS-CoV-2 bzw. vor einer Übertragung des
Erregers auf andere
Personen schützt. Daher ist es trotz Impfung notwendig, sich
und seine
Umgebung zu schützen, indem die AHA + A + L-Regeln
(Abstandsregeln, MNS)
beachtet werden.“ (Dok. A.18.5).
Für “Comirnaty” ist keine aktive Immunisierung nachgewiesen,
und das Ziel der
passiven Immunisierung liegt ebenfalls nicht vor.
„Comirnaty“ als mRNA kann nicht direkt eine Immunreaktion
auslösen. Eine
solche direkte Immunreaktion ist jedoch für Impfstoffe eine
obligatorische
Funktion. „Comirnaty“ ist ein klassisches prodrug, also die
Vorstufe eines
Arzneimittels, welches erst durch körpereigene Funktionen –
hier die
Proteinbiosynthese – zum erhofft funktionierenden
Arzneimittel metabolisiert
werden muss. Dieser Vorgang ist für therapeutische
Arzneimittel bekannt und
beschrieben (prodrug), jedoch nicht für Impfstoffe (der
Begriff „provaccine“ ist
unbekannt). Auch dieser Umstand, dass „Comirnaty“ eine
körpereigene
Aktivierung benötigt, schließt aus, dass dieses
Gentherapeutikum ein Impfstoff
ist. Es ist ein Gentherapeutikum, das immunstimulierende
Wirkung haben soll,
um schwere Infektionsfolgen durch Coronaviren zu lindern.
Die Linderung von
Krankheitssymptomen sind eindeutig den Arzneimitteln (auch
prophylaktisch)
zugeschriebene Funktionen, und nicht den Impfstoffen.
165. Demnach fällt der Wirkstoff “Comirnaty” eindeutig nicht
unter den Begriff
„Impfstoff“ so wie er in der Richtlinie 2001/83/EG des
Europäischen Parlaments
und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines
Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel definiert ist.
166. Faktisch entspricht der Wirkstoff “Comirnaty” der
Definition eines
„Gentherapeutikum“ laut Anhang I Teil IV (Arzneimittel für
neuartige Therapien)
Punkt 2.1. Richtlinie 2001/83/EG. Unter Gentherapeutikum ist
ein biologisches
Arzneimittel zu verstehen, das folgende Merkmale aufweist:
a) Es enthält einen
Wirkstoff, der eine rekombinante Nukleinsäure enthält oder
daraus besteht, der im
Menschen verwendet oder ihm verabreicht wird, um eine
Nukleinsäuresequenz zu
regulieren, zu reparieren, zu ersetzen, hinzuzufügen oder zu
entfernen b) seine
therapeutische, prophylaktische oder diagnostische Wirkung
steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit der rekombinanten Nukleinsäuresequenz, die
es enthält, oder mit
dem Produkt, das aus der Expression dieser Sequenz
resultiert.
“Comirnaty” funktioniert exakt nach diesem Prinzip. Auf den
Wirkstoff
“Comirnaty” hätten daher die speziellen im Teil IV des
Anhangs I für die
„Arzneimittel für neuartige Therapien“ vorgesehenen
Anforderungen zur
Anwendung kommen müssen. Dies ist nicht geschehen.
167. Aus diesem Grund ist der hier angefochtene
Durchführungsbeschluss der
Europäischen Kommission (samt nachfolgender Änderungen und
Integrierungen) von
Grund auf grob rechtswidrig und nichtig, denn es liegt eine
Verletzung der durch die
Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom
13. November 2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien
und zur Änderung der
Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004
in der Richtlinie
2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für
Humanarzneimittel und
in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates
vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren
für die Genehmigung
und Überwachung von Humanarzneimittel aufgenommenen
Sonderbestimmungen für
die Arzneimittel für neuartige Therapien, und im Besonderen
für die Gentherapeutika,
vor.
49
168. 3.2 Nichtigkeit wegen der identifizierten „potentiellen
wichtigen Risiken“ und
„fehlenden Informationen“ laut Risikomanagementplan ohne
geeignete
Risikominimierungsmaßnahmen und falsche Risikodarstellung
betreffend die
Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und der
Packungsbeilage
169. Anhang I betreffend die Zusammenfassung der Merkmale
des Arzneimittels
sowie Art. 3 iVm mit Anhang III betreffend die
Packungsbeilage des
angefochtenen Durchführungsbeschlusses widerspricht
inhaltlich dem
Risikomanagementplan vom 21.12.2020 (Dok. A. 24) der die
maßgebenden
Änderungen des PRAC rolling review Berichtes vom 18.12.2020
gegenüber dem
Zulassungsantrag enthält und der gemäß Anhang II lit. D des
angefochtenen
Durchführungsbeschlusses die „Bedingungen oder
Einschränkungen für die
wirksame Anwendung des Arzneimittels“ darstellt.
170. Laut Art. 9 Abs. 4 lit. c) Verordnung (EG) 726/2004
sind Einzelheiten etwaiger in das
Risikomanagement-System aufzunehmender empfohlener
Maßnahmen, um die
sichere Anwendung des Arzneimittels sicherzustellen,
integraler Bestandteil des
positiven Gutachtens der Agentur und damit der Zulassung.
Diese empfohlenen
Änderungen in Folge des PRAC rolling review Berichtes vom
18.12.2020 stellen eine
unabdingbare Zulassungsbedingung betreffend die wirksame
Anwendung des
Arzneimittels dar.
171. Der Risikomanagementplan vom 21.12.2020, der die
maßgebenden Änderungen
des PRAC rolling review Berichtes vom 18.12.2020 gegenüber
dem originalen,
vom Antragsteller eingereichten Risikomanagementplans
enthält und der
gemäß Anhang II lit. d) des angefochtenen
Durchführungsbeschlusses die
„Bedingungen oder Einschränkungen für die wirksame Anwendung
des
Arzneimittels“ darstellt, enthält unwirksame
Risikominimierungsmaßnahmen,
u.a. im Sinne des Art. 11 Abs. 1 lit. c) Verordnung EG
520/2012.
172. Insbesondere wurde hinsichtlich des „Vaccine-associated
enhanced disease
(VAED) including Vaccine-associated enhanced respiratory
disease (VAERD)“
keine weitere Risikominimierungsmaßnahme laut Tabelle 30
ausgewiesen, und
nicht gefordert, dieses gem Tabelle 31/33 als wichtiges
potentielles eingestuftes
Risiko in die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels
und damit auch
in die Packungsbeilage aufzunehmen.
173. Hinsichtlich der fehlenden Informationen betreffend
Personen mit fragilem
Gesundheitsstatus, insbesondere Komorbiditäten (e.g. chronic
obstructive
pulmonary disease (COPD), diabetes, chronic neurological
disease,
cardiovascular disorders) wurde gem Tabelle 30 als
standardisierte
Risikominimierungsmaßnahme eine Information in die
Zusammenfassung der
Merkmale des Arzneimittels vorgesehen. Diese findet sich
allerdings nicht als
entsprechender Warnhinweis einer „fehlenden“ Information in
Anhang I.
Vielmehr findet sich ein positiver Bezug im Zusammenhang mit
Personen mit
Ko-Morbiditäten: „Es gab keine signifikanten klinischen
Unterschiede in der
Gesamtwirksamkeit des Impfstoffs bei Teilnehmern mit einem
Risiko für schweres
COVID-19, einschließlich derjenigen mit einer oder mehreren
Komorbiditäten, die das
Risiko für schweres COVID-19 erhöhen (z. B. Asthma, Body-
Mass-
30 kg/m2, chronische Lungenerkrankung, Diabetes mellitus,
Bluthochdruck)“, Anhang
I, S 8. Die nachfolgende Tabelle 2 zeigt, dass es sich bei
der Personengruppe
75+Jahre, nur um 774 Probanden gehandelt hat. Eine explizite
Information über
die fehlende Datenlage von Personen mit fragilem
Gesundheitsstatus fehlt
gänzlich und widerspricht damit dem RMP.
50
174. Das Fehlen von Langzeit-Sicherheitsdaten laut Tabelle
30 wurde laut
Risikomanagementplan ebenfalls nicht in die Zusammenfassung
der Merkmale
des Arzneimittels als Risikominimierungsmaßnahme einbezogen.
175. Laut Art. 9 Abs. 1 Lit. c) Verordnung (EG) Nr. 726/2004
sowie Art. 62 Richtlinie
2001/83/EG müssen die Merkmale des Arzneimittels,
insbesondere die damit
verbundenen Risiken bzw. Hinweise auf Personengruppen, für
welche das
Arzneimittel nicht empfohlen ist, korrekt enthalten und die
Packungsbeilage muss
dem entsprechen.
176. Laut Art. 11 Punkt 4.4. Richtlinie 2001/83 EG muss die
Zusammenfassung der
Merkmale des Arzneimittels die besonderen Warn- und
Vorsichtshinweise für den
Gebrauch und bei immunologischen Arzneimitteln alle
besonderen
Vorsichtsmaßnahmen, die von Personen, die mit
immunologischen
Arzneimitteln zu tun haben, und von Personen, die diese
Arzneimittel Patienten
verabreichen, zu treffen sind, sowie alle gegebenenfalls von
dem Patienten zu
treffenden Vorsichtsmaßnahmen, enthalten.
177. Laut Art. 11 Punkt 4.5. Richtlinie 2001/83 EG muss die
Zusammenfassung der
Merkmale des Arzneimittels die medikamentösen und sonstigen
Wechselwirkungen enthalten.
178. Laut Art. 59 Abs. 1 Lit. c) Richtlinie 2001/83 EG wird
die Packungsbeilage in
Übereinstimmung mit der Zusammenfassung der Merkmale des
Arzneimittels
erstellt und muss folgende Aufzählung von Informationen, die
vor Einnahme des
Arzneimittels bekannt sein müssen enthalten: i)
Gegenanzeigen, ii)
entsprechende Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung, iii)
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige
Wechselwirkungen,
die die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinträchtigen
können, iv) besondere
Warnhinweise.
179. Die sogenannten „fehlenden Informationen“ (missing
information), welche im
aktualisierten Risikomanagment Bericht (RMP) vom 21.12.2020
in Folge des
PRAC rolling review Berichtes vom 18.12.2020 identifiziert
wurden, wären
notwendigerweise gemäß der genannten Rechtsrundlage in den
Zulassungsunterlagen (siehe Anhänge zum hier angefochtenen
Durchführungsbeschluss) einzuarbeiten gewesen.
180. Das trifft insbesondere auf Table 31, S. 98 RMP iVm PAR
S. 115
(Zusammenfassung des RMP-Sicherheitsbedenken, fehlende
Informationen) zu
(Dok. A. 24).
181. Insbesondere das „important potential risk“ VAERD hätte
in die
Packungsbeilage mitintegriert werden müssen, genauso wie
sämtliche andere
fehlende Informationen (Personen mit fragilem
Gesundheitszustand, etc.).
“II.A List of Important Risks and Missing Information
Important risks of Comirnaty are risks that need special
risk management activities to
further investigate or minimise the risk, so that the
medicinal product can be safely
administered.
Important risks can be regarded as identified or potential.
Identified risks are concerns
for which there is sufficient proof of a link with the use
of Comirnaty. Potential risks are
concerns for which an association with the use of this
medicine is possible based on
available data, but this association has not been
established yet and needs further
evaluation. Missing information refers to information on the
safety of the medicinal
product that is currently missing and needs to be collected
(e.g. on the long-term use
of the medicine).
Table 31. List of Important Risks and Missing Information
51
Important identified risks Anaphylaxis
Important potential risks Vaccine-associated enhanced
disease (VAED) including Vaccineassociated
enhanced respiratory disease (VAERD)
Missing information Use in pregnancy and while breast
feeding
Use in immunocompromised patients
Use in frail patients with co-morbidities (e.g. chronic
obstructive
pulmonary disease (COPD), diabetes, chronic neurological
disease,
cardiovascular disorders)
Use in patients with autoimmune or inflammatory disorders
Interaction with other vaccines
Long term safety data”
182. Ein Blick in die Packungsbeilage zeigt, dass die
EU-rechtliche Vorschrift klar verletzt
wurde.
183. Wie bereits ausgeführt, geht aus Anhang I zum hier
angefochtenen
Durchführungsbeschluss ausdrücklich folgendes hervor: „4.5.
Es wurden keine
Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen durchgeführt. Die
gleichzeitige
Verabreichung von Comirnaty mit anderen Impfstoffen wurde
nicht untersucht.“ Auch
aus diesem Grund ist der hier angefochtene
Durchführungsbeschluss Eu-
rechtswidrig.
184. 3.3. Nichtigkeit wegen Verletzung der von der EMA
selbst angelegten Kriterien
für die Überwachung eines „pandemischen Arzneimittels“ mit
kurzfristigst
enormen Expositionszahlen
185. Laut Anhang II, E – Spezifische Verpflichtung zum
Abschluss von Maßnahmen nach
der Zulassung unter „besonderen Bedingungen“ (S. 17 und 18)
zum hier
angefochtenen Durchführungsbeschluss ist der
Zulassungsinhaber verpflichtet,
den klinischen Studienbericht für die randomisierte,
placebo-kontrollierte,
beobachterblinde Studie, zum Zwecke der Bestätigung der
Wirksamkeit und
Sicherheit von Comirnaty erst im Dezember 2023 zu
hinterlegen!
Diese Frist liegt eindeutig außerhalb eines validen
Beurteilungszeitraumes für
die Überprüfung hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit etc.
zum
Verlängerungszeitpunkt. Ebenso ist es absolut unzulässig,
dass
Unbedenklichkeitsberichte zu einem Arzneimittel mit
kurzfristigen enormen
Expositionszahlen erst 6 Monate nach Zulassung eingereicht
werden müssen.
186. Hinsichtlich Herstellungsbedingungen betreffend
Wirkstoff und der Chargenfreigabe,
und wesentlicher Sicherheitsaspekte, ist laut Anhand II zum
hier angefochtenen
Durchführungsbeschluss die Vorlage regelmäßig aktualisierter
Unbedenklichkeitsberichte (PSUR) gem. 107c der Richtlinie
2001/83/EG, erstmals 6
Monate nach der Zulassung, vorgesehen.
187. In diesem Zusammenhang ist auf die Zulassung des
Prä-Pandemischen
Influenzaimpfstoffes Aflunov hinzuweisen. Diesbezüglich hat
die EMA eine dichtere
Vorlage von Unbedenklichkeitsberichten gefordert:
188. „Während einer pandemischen Situation ist die
Häufigkeit der Einreichung von
regelmäßig aktualisierten Berichten über die
Unbedenklichkeit des
Arzneimittels (PSUR), wie in Artikel 24 der Verordnung
726/2004/EG spezifiziert,
nicht ausreichend für die Überwachung der Unbedenklichkeit
eines
pandemischen Impfstoffes, bei dem hohe Expositionszahlen
innerhalb einer
kurzen Zeitspanne zu erwarten sind. Eine derartige Situation
erfordert eine
rasche Anzeige von Informationen zur Arzneimittelsicherheit,
die bei einer
Pandemie von größter Bedeutung für das
Nutzen-Risiko-Verhältnis sind. Die
unverzügliche Bewertung der kumulativen
Sicherheitsinformation unter
Berücksichtigung des Ausmaßes der Exposition wird
ausschlaggebend sein für
behördliche Entscheidungen und für den Schutz der zu
impfenden Bevölkerung.
52
Darüber hinaus könnten während einer Pandemie die
Ressourcen, die für eine
gründliche Bewertung der PSURs in dem Format, festgelegt in
dem Buchband 9a der
„Rules Governing Medicinal Products in the European Union“
benötigt werden, für eine
rasche Identifizierung neuer Sicherheitsfragen nicht
ausreichend sein.“2[1]
189. Damit bestätigt die EMA selbst die Ansicht, dass die
Vorlage des PSUR von
Pandemieimpfstoffen als Gentherapeutika nach 6 Monaten zu
spät angesetzt ist,
was sich zudem auch aus dem Wortlaut von Art. 107c Abs. 2
lit. b ergibt, der
„mindestens“ 6 Monaten nach dem Inverkehrbringen eine
Vorlageverpflichtung
statuiert.
190. Für die sichere und wirksame Anwendung von Comirnaty
besteht die Verpflichtung
des Zulassungsinhabers, die notwendigen, im vereinbarten
Risiko-Management-Plan
beschriebenen und in Modul 1.8.2 der Zulassung dargelegten
Pharmakovigilanzaktivitäten und Maßnahmen sowie alle
künftigen vereinbarten
Aktualisierungen des RMP durchzuführen.
191. Die eigentlichen „besonderen Bedingungen“ (nach Art.
14a Abs. 4 der VO 726/2004)
betreffen spezifische Verpflichtungen zum Abschluss von
Produkt- und
Herstellungsqualität des Wirkstoffes, welche innerhalb der
ersten 6 Monate zu
überprüfen sind, sowie hinsichtlich der Bestätigung von
Wirksamkeit und
Sicherheit die Vorlage des endgültigen klinischen
Studienberichts für die
randomisierte, placebokontrollierte, beobachterblinde Studie
C4591001 bis
Dezember 2023.
192. Die gesundheitsgefährdende Problematik besteht in dem
vom
Zulassungsinhaber zu erbringenden Nachweis über die
Wirksamkeit und
Sicherheit, welche erst 2 Jahre nach der Zulassung zu
erbringen ist, obwohl eine
jährliche Überprüfung gem. Durchführungsbescheid stattfinden
soll. Damit
ergibt sich ein unauflöslicher Widerspruch, der die
Rechtmäßigkeit dieser
Bedingung und damit die Zulassung an sich in Frage stellt.
193. 4. Nichtigkeit des angefochtenen
Durchführungsbeschlusses wegen grober
Verletzung von Artt. 168 und 169 AEUV sowie Artt. 3, 35 und
38 EU-Carta
194. Aufgrund der oben dargelegten und mit dieser
Klageschrift dokumentierten Fakten
und Umstände, ist es offensichtlich, dass der hier
angefochtene
Durchführungsbeschluss der EU-Kommission, die in Artikel 168
AEUV (Öffentliche
Gesundheit) vom EU-Gesetzgeber verankerten Prinzipien
verletzt. Der EU-
Gesetzgeber hat den EU-Bürgern garantiert, dass bei der
Festlegung und
Durchführung aller Unionspolitiken und -massnahmen ein hohes
Gesundheitsschutzniveau sicher zu stellen ist.
195. Die Tätigkeit der Union sollte auf die Verbesserung der
Gesundheit der Bevölkerung,
die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von
Ursachen für die
Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit
gerichtet sein.
Die EU hat Maßnahmen zur Festlegung hoher Qualitäts- und
Sicherheitsstandards für Arzneimittel und Medizinprodukte zu
setzen.
All diese mit Art. 168 AEUV eingegangenen Verpflichtungen
hat die Europäische
Kommission mit dem hier angefochtenen Durchführungsbeschluss
aufs Gröbste
verletzt und bringt die KlägerInnen konkret in eine ihre
Gesundheit gefährdende
Situation.
196. Im Artikel 3 der EU-Carta (Recht auf Unversehrtheit)
wird jeder in der EU
befindlichen Person folgendes garantiert: (1) Jede Person
hat das Recht auf
2[1] Aflunov, Durchführungsbeschluss Anhang I,
Produktinformation,
https://ec.europa.eu/health/documents/communityregister/2020/20200625148560/anx_148560_de.pdf
53
körperliche und geistige Unversehrtheit. (2) Im Rahmen der
Medizin und der
Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden: die
freie Einwilligung
der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung
entsprechend den
gesetzlich festgelegten Modalitäten, ..., das Verbot, den
menschlichen Körper
und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu
nutzen, ....
197. Im Artikel 35 der EU-Carta (Gesundheitsschutz) wird
jeder in der EU befindlichen
Person garantiert, dass bei der Festlegung und Durchführung
aller Politiken und
Maßnahmen der Union ein hohes Gesundheitsschutzniveau
sichergestellt wird.
198. Im Art. 169 AEUV (Verbraucherschutz) wird den
Verbrauchern garantiert, dass die
EU zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus
einen Beitrag zum
Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher
sowie zur Förderung
ihres Rechtes auf Information leistet.
199. Und laut Art. 38 EU-Carta (Verbraucherschutz) sollen
die Politiken der Union ein
hohes Verbraucherschutzniveau darstellen.
200. Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen ist es
offensichtlich, dass die EU-
Kommission mit dem hier angefochtenen Durchführungsbeschluss
auch das
Grundrecht der Kläger*Innen auf Verbraucherschutz und die im
Art. 169 AEUV
insbesondere auch für die Kommission geltenden
Verpflichtungen aufs Gröbste
verletzt hat.
*
201. Die oben angeführten Kläger*innen beantragen daher,
dass dieses ehrenwerte
Europäische Gericht aufgrund der angeführten multiplen
groben Verletzungen
geltenden EU-Rechts, welche die Kläger*innen unmittelbar und
persönlich treffen, den
hier angefochtenen Durchführungsbeschluss, samt
nachfolgender Integrierungen und
Änderungen, als nichtig erkennen und erklären möge.
Bozen, 16. Februar 2021
RA DDr. Renate Holzeisen
Es werden folgende Dokumente hinterlegt:
A1 EMA Assessment report Comirnaty Procedure No.
EMEA/H/C005735/0000
vom 21.12.2020; S. 1 bis 141 der Anlagen; Absatz 1;
(Farbdruck)
A2 S. 142 der Anlagen
A2.1. Europäische Kommission, Durchführungsbeschluss vom
21.12.2020 über die
Erteilung einer bedingten Zulassung für das
Humanarzneimittel „Comirnaty-
COVID-19-mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert)“ gemäß der
Verordnung
(EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates;
S. 143 bis 146
der Anlagen; Absatz 2;
A2.2. Anhang I, II, III und IV zum Durchführungsbeschluss
C(2020) 9598(final); S. 147
bis 180 der Anlagen; Absatz 3;
A2.3. Europäische Kommission, Durchführungsbeschluss vom
8.1.2021 über die
Änderung der mit dem Beschluss C(2020) 9598(final) erteilten
bedingten
54
Zulassung des Humanarzneimittels „Comirnaty –
COVID-19-mRNA-Impfstoff
(Nukleosid-modifiziert)“; S. 181 bis 219 der Anlagen; Absatz
4;
A2.4. Europäische Kommission, Durchführungsbeschluss vom
02.02.2021 über die
Änderung der mit dem Beschluss C(2020) 9898 (final)
erteilten bedingten
Zulassung des Humanarzneimittels „Comirnaty –
COVID-19-mRNA-Impfstoff
(Nukleosid-modifiziert)“; S. 220 bis 258 der Anlagen; Absatz
5;
A3 S. 259 der Anlagen (Farbdruck)
A3.1. Alto Adige, Online-Ausgabe der italienischesprachigen
Tageszeitung, Artikel”
L’infettivologo Galli: “Perseguire legalmente medici e
intermiei no vax in Alto
Adige” erschienen am13.01.2021; S. 260 bis 263 der Anlagen;
Absatz 10;
A3.2. Emailnachricht der Koordinierenden
Pflegedienstleiterin des Südtiroler
Sanitätsbetriebes vom Jänner 2020; S. 264 bis 267 der
Anlagen; Absatz 10;
A3.3. Emailnachricht des ärztlichen Direktors des
Sanitätssprengels Bozen vom
24.12.2020 über den Beginn der „Verimpfung“ von Comirnaty;
S. 268 bis 269
der Anlagen; Absatz 11;
A3.4. Covid-„Impfplan“ Italien vom 7.12.2020; S. 270 bis 296
der Anlagen; Absatz 11;
A3.5. Emailmittelung der für das Krankenhaus Meran (Autonome
Provinz Bozen –
Italien) Zuständigen an das Krankenhauspersonal vom
07.01.2021; S. 297 bis
298 der Anlagen; Absatz 11;
A3.6. Mitteilung der Verantwortlichen des Altenheims
Heinrich von Rottenburg –
Kaltern an die Mitarbeiter, vom 25.1.2021; S. 299 bis 300
der Anlagen; Absatz
11;
A3.7. Email der Ärzte- und Zahnärztekammer Bozen an die
Ärzte mit
Impfaufforderung, vom 15.01.2021; S. 301 bis 302 der
Anlagen; Absatz 11;
A3.8. AssoCareNews.it, Artikel erschienen am 04.01.2021
bezüglich einer
Altenpflegerin die gegen ihren Willen zur Covid-Impfung
gezwungen wurde:
„Cristina, OSS: „mi hanno costretta al vaccino ..., mi hanno
minacciata“; S.
303 bis 307 der Anlagen; Absatz 12;
A3.9. Nurse Times, Artikel erschienen am 08.01.2021
bezüglich der Androhung der
Kündigung von 19 Altenbetreuern wegen Verweigerung der
Comirnaty-
„Impfung“; S. 308 bis 312 der Anlagen; Absatz 12;
A4 RA DDr. Renate Holzeisen, Abmahnschreiben vom 19.12.2020
an EU-
Kommission, EMA u.a.; “; S. 313 bis 387 der Anlagen; Absatz
16; (Farbdruck)
A5 EU-Impfstoffstrategie – Auszug aus der website der
EU-Kommission vom
11.02.2021; S. 388 bis 404 der Anlagen; Absatz 18;
A6 MedRixiv – The infection fatality rate of COVID-19
inferred from
seroprevalence data, John P.A. Ioannidis, Mai 2020; S. 405
bis 415 der
Anlagen; Absatz 29;
A7 Bulletin of the World Health Organization: Type: Research
Article ID:
BLT.20.265892 – Infection fatality rate of COVID-19 inferred
from
seroprevalence data, John P.A. Ioannidis, 14.10.2020; S. 416
bis 453 der
Anlagen; Absatz 29; (Farbdruck)
A8 LaVerità, Artikel zu Interview mit neuem Präsidenten der
italienischen
Arzneimittelagentur, der Leitlinien für Hausärzte für die
Therapierung von
Covid-19-Patienten zuhause ankündigt, „Via libera agli
anticorpi monoclonali e
alle linee guida per curarsi a casa“, vom 03.02.2021; S. 454
bis 455 der
Anlagen; Absatz 30;
55
A9 Consiglio di Stato, Urteil des Staatsrates von Rom Nr.
09070/2020 vom
11.12.2020; S. 456 bis 492 der Anlagen; Absatz 30;
A10 S. 493 der Anlagen
A10.1. WHO, Bulletin, 30.01.2020 – WHO Director-General’s
statement on IHR
Emergency Committee on Novel Coronavirus (2019-nCoV); S. 494
bis 498 der
Anlagen; Absatz 34;
A10.2. WHO, Bulletin, 30.01.2020 – Statement on the second
meeting of the
International Health Regulations (2005) Emergency Committee
regarding the
outbreak of novel coronavirus (2019-nCoV); S. 499 bis 507
der Anlagen; Absatz
36;
A11 S. 508 der Anlagen (Farbdruck)
A11.1. WHO, 17.01.2020, Interim guidance – Laboratory
testing for 2019 novel
coronavirus (2019-nCoV) in suspected human cases; S. 509 bis
515 der
Anlagen; Absatz 37;
A11.2. Christian Drosten, Diagnostic detection of Wuhan
coronavirus 2019 by real-
time RT-PCR; S. 516 bis 528 der Anlagen; Absatz 37;
A11.3. WHO, Summary table of available protocols; S. 529 bis
609 der Anlagen;
Absatz 37;
A11.4. Eurosurveillance, Detection of 2019 novel coronavirus
(2019-nCoV) by real-
time RT-PCR; S. 610 bis 618 der Anlagen; Absatz 37;
A12 S. 619 der Anlagen
A12.1. WHO, Bulletin, 14.12.2020 – WHO Information Notice
for IVD Users; . S. 620
bis 624 der Anlagen; Absatz 43;
A12.2. WHO, Bulletin, 30.01.2020 – WHO Information Notice
for IVD Users 2020/05;
S. 625 bis 628 der Anlagen; Absatz 46;
A13 S. 629 der Anlagen
A13.1. The New Your Times – Your Coronosvirus Test is
Positive. Maybe It Shouldn’t
Be, 29.08.2020; S. 630 bis 634 der Anlagen; Absatz 47 ;
A13.2. Times of India – Covid-19 test reports must also
state cycle threshold value:
Doctors, 06.09.2020; S. 635 bis 637 der Anlagen; Absatz 47 ;
A14 nature communications – Post-lockdown SARS-CoV-2 nucleic
acid screening
in nearly ten million residents of Wuhan, China; S. 638 bis
645 der Anlagen;
Absatz 48; (Farbdruck)
A15 S. 646 der Anlagen (Farbdruck)
A15.1. Tribunal da Relacao de Lisboa, Conclusao, 11.11.2020;
S. 647 bis 681 der
Anlagen; Absatz 50;
A15.2. Infectious Desease Society of America, Rita Jaafar
und andere, Correlation
Between 3790 Quantitative Polymerase Chain
Reaction-Positives Samples ....,
S. 682 bis 684 der Anlagen; Absatz 50;
A15.3. The Lancet, Elena Surkova und andere, False positive
COVID-19 results:
hidden problems and costs, 29.09.2020; S. 685 bis 687 der
Anlagen; Absatz 50;
A15.4. Tumori Journal, Giovanni Apalone und andere,
Unexpected detection of SARS-
CoV-2 antibodies in the prepandemic period in Italy,
11.11.2020; S. 688 bis 694
der Anlagen; Absatz 51;
A15.5. Istat – Istituto Nazionale di Statistica – Impact of
the Covid-19 Epidemic on the
total mortality of the resident population in the first
quarter of 2020; S. 695 bis
698 der Anlagen; Absatz 52;
A16 S. 699 der Anlagen (Farbdruck)
56
A16.1. Retraction request letter to Eurosurveillance +
Review report Corman-Drosten
et al. Eurosurveillance 2020, Dr. Peter Borger und andere
27.11.2020; S. 700
bis 729 der Anlagen; Absatz 55 ;
A16.2. Corman-Drosten Review Report, Addendum, last update
11.01.2021; S. 730
bis 789 der Anlagen; Absatz 60;
A16.3. Eurosurveillance, Response to retraction request and
allegations of
misconduct and scientific laws, 04.02.2021; S. 790 bis 802
der Anlagen;
Absatz 60;
A16.4. Südtiroler Sanitätsbetrieb und Azienda Provinciale
per i Servizi Sanitari
Provincia Autonoma di Bolzano, Schreiben vom 26.11.2020 und
25.11.2020;
S. 803 bis 810 der Anlagen; Absatz 61;
A16.5. Ärztegruppe, Anträge auf Offenlegung PCR-Test-Daten
Provinz Südtirol und
Provinz Trient vom 27.10.2020 und 26.10.2020; S. 811 bis 822
der Anlagen;
Absatz 61;
A17 WHO, Bulletin, Statement on the fifth meeting of the
International Health
Regulations (2005) Emergency Committee regarding the
coronavirus disease
(COVID-19) pandemic, 30.10.2020; S. 823 bis 830 der Anlagen;
Absatz 64;
A18 S. 831 der Anlagen
A18.1. CNN Health – Live TV – Pfizer and BioNTech say final
analysis shows
coronavirus vaccine is 95% effective with ho safety
concerns; S. 832 bis 834
der Anlagen; Absatz 80 ;
A18.2. BMJ, Peter Doshi: Pfizer and Moderna’s “95%effective”
vaccines – let’s be
cautios and first see the full data, 26.11.2020; S. 835 bis
839 der Anlagen;
Absatz 80;
A18.3. BMJ, Peter Doshi: Pfizer and Moderna’s “95%effecitve“
vaccines – we need
more details and the raw data; S. 840 bis 845 der Anlagen;
Absatz 80 ;
A18.4. U.S. Department of Health and Humand Services, FDA,
June 2020,
Development and Licensure of Vaccines to Prevent COVID-19 –
Guidance for
Industry; S. 846 bis 870 der Anlagen; Absatz 81;
A18.5. Robert Koch Institut COVID-19 und Impfen: Antworten
auf häufig gestellte
Fragen, S. 20/21 S. 871 bis 873 der Anlagen; Absatz 83;
A19 Dr.med Wolfgang Wodarg, Dr. Michael Yeadon,
Petiton/Motion ..., 01.12.2020;
S. 874 bis 917 der Anlagen; Absatz 91; (Farbdruck)
A20 Gutachten 1 Prof. Dr. Stefan Hockertz S. 918 bis 963 der
Anlagen; Absatz 92;
A21 Gutachten 2 Prof. Dr. Stefan Hockertz S. 964 bis 991 der
Anlagen; Absatz 115;
A22 S. 992 der Anlagen
A22.1. hcqmeta.com: HCQ ist effective for COVID-19 when used
early: real-time meta
analysis of 200 studies; S. 993 bis 1060 der Anlagen; Absatz
144; (Farbdruck)
A22.2. The Guardian, Sugisphere: governments and WHO changed
Covid-19 policy
based on suspect data from tiny US company, 03.06.2020; S.
1061 bis 1071
der Anlagen; Absatz144 ;
A22.3. France Soir, Oxford, Recovery et Solidarity:
Overdosage in two clinical trials
with acts considered criminal? 25.06.2020 S. 1072 bis 1079
der Anlagen;
Absatz 144;
A22.4. Swiss Policy Research – Covid-19: WHO-sponsered
preliminary review
indicates Ivermectin effetctiveness, 31.12.2020; S. 1080 bis
1085 der Anlagen;
Absatz 145;
A22.5. ivmmeta.com – Ivermectin is effective for COVID-19:
real-time meta analysis of
37 studies; S. 1086 bis 1111 der Anlagen; Absatz 145;
(Farbdruck)
57
A22.6. Science Direct – Bénéfice de l’invermectine: de la
gale à la COVID-19, un
exemple de sérendipité; S. 1112 bis 1117 der Anlagen; Absatz
145; (Farbdruck)
A22.7. Science Direct – A COVID-19 prohylaxis? Lower
incidence associated with
prophylactic administration of ivermectin; S. 1118 bis 1130
der Anlagen; Absatz
145; (Farbdruck)
A22.8. FLCCC – Protokoll zur Prophylaxe und frühzeitigen
ambulanten Behandlung
von Covid-19; S. 1131 bis 1133 der Anlagen; Absatz 146; (
Farbdruck)
A22.9. Science Direct – Effect of calcifediol treatment and
best available therapy versus
best available therapy on intensive care unit admission and
mortality among
patients hospitalized for COVID-19...”. Oktober 2020; S.
1134 bis 1138 der
Anlagen; Absatz 147;
A22.10. Sciece Direct – Vitamin D and survival in COVID-19
patients: A quasi-
experimental study; S. 1139 bis 1142 der Anlagen; Absatz
147;
A22.11. medRxiv – The link between vitamin D deficiency and
Covid-19 in a large
population; S. 1143 bis 1168 der Anlagen; Absatz 147; (
Farbdruck)
A22.12. the bmj – Vitamin D supplementation to prevent acute
respiratory tract
infections: systematic review and meta-analysis of
individual participant data; S.
1169 bis 1191 der Anlagen; Absatz 147;
A22.13. ScienceDirect – COVID-19 outpatients: early
risk-stratified treatment with zinc
plus low-dose hydroxychloroquine and azithromycin: a
retrospective case series
study; S. 1192 bis 1225 der Anlagen; Absatz 148;
A22.14. MedicalXpress – Lower zinc levels in the blood are
associated with an increased
risk of death in patients with COVID-19; S. 1226 bis 1228
der Anlagen; Absatz
148;(Farbdruck)
A22.15. TrialSiteNews – An Unlikely Nation is Kicking This
Pandemic ... , 9. Jänner
2021; S. 1229 bis 1234 der Anlagen; Absatz 151;
A22.16. The Indianexpress – Up: New Protocol Ivermectin to
replace HCQ in treatment
of Covid patients; S. 1235 bis 1247 der Anlagen; Absatz 151;
A22.17. Slovak Spectator – Use of parasite medication to
treat coronavirus patients
approved in Slovakia; S. 1248 bis 1252 der Anlagen; Absatz
153;
A22.18. Tagblatt, Coronavirus – Covid- 19: Antstatt das
Virus auszurotten geben wir ihm
einen Medikamentencocktail; S. 1253 bis 1261 der Anlagen;
Absatz 154;
A23 S. 1262 der Anlagen
A23.1. DW – India: Pfizer wirthdraws COVID vaccine
application for emergency use;
S. 1263 bis 1266 der Anlagen; Absatz 155;
A23.2. Recommendations of the SEC meeting to examine
COVID-19 related proposal
under accelerated approval process made in its 141st meeting
held on
03.02.2021 at CDSCO,HQ New Dehli. S. 1267 bis 1271 der
Anlagen; Absatz
155;
A24 COVID-19 mRNA VACCINE RISK MANAGEMENT PLAN (RMP). S.
1272 bis
1386 der Anlagen; Absatz 169;
Medizinisches
21.2.2021: Links über die
weltweite Mordaktion Corona19: Patente - Patente - Patente
von Andreas Wenath
<SO LIEBE LEUTE - HIER FOLGEND NOCH 20 LINKS ZUR
TATSÄCHLICHEN WAHRHEIT ÜBER CORONA. BITTE ALLE DRINGEND KURZ
ANSCHAUEN!!!!!!
- UND DARÜBER WESHALB GENAU DIESER NAME FÜR DIESEN, DIE
GANZE MENSCHHEIT VERSUCHENDEN UND VERSKLAVENDEN VIRUS -
COVID19, - GANZ GEZIELT UND MIT SCHWARZMAGISCH - SATANISCH -
LUZIFERISCHER DEEP STATE ZIONISTEN ABSICHT GEWÄHLT WURDE.
DER COVID19 ERREGER, WELCHER BEREITS 2015 VON LUZIFERS
VASALLEN RICHARD ROTHSCHILD, - ALSO 5 JAHRE VOR COVID19
(CORONA) DES JAHRES 2020 IN DER METHODE UND DES
TESTVERFAHRENS DIESES VIRUS PATENTIERT WURDE - HIER DAS
PATENT https://t.me/marry3456/57280
HIER DIE RECHERCHE HIERZU:
https://t.me/marry3456/58417
UND ZUM ABRUNDEN DES GANZEN NOCH EIN PAPIER AUS DER
BAYERISCHEN STAATSKANZLEI DES ZIONISTISCHEN SATANEN
SÖDER ZUR FINANZIERUNG DER "CORONA-PLAN-EPIDEMIE" - VOM
24.05.2019 (ALSO BEREITS RUND EIN HALBES JAHR BEVOR DIE
CORONA PLANDEMIE IM JANUAR 2020 IHREN LUZIFERISCHEN
INSZENIERTEN ANFANG NAHM!) https://t.me/marry3456/58175 https://t.me/marry3456/153832
https://t.me/marry3456/266080
Ein Arzt aus Bayern hat über den
Zeitraum von einem Jahr tausende Atteste zur
Maskenbefreiung ausgestellt. Im Gespräch mit Epoch Times
erzählt er von seinen Beweggründen.
Rolf Kron ist
praktizierender Arzt in Bayern. Seit der Corona-Pandemie hat
er mehrere tausend Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt,
was ihm einiges an Schwierigkeiten eingebracht hat. Wie er
im Interview mit Epoch Times erzählt, sei es sein Job als
Arzt, Menschen in Not zu helfen. Viele würden unter den
Masken leiden, die tatsächlich ein Gesundheitsproblem
darstellen können. Da nicht viele Ärzte solche Atteste
ausstellen, habe es sich bei ihm im Laufe eines Jahres auf
tausende Atteste hochgeschaukelt.
Kron hält vor allem die jetzt verordneten FFP2-Masken für
besonders schädlich. Es gäbe inzwischen „unheimliche viele
Publikationen, die belegen, dass das Tragen der Masken
schädlich ist“, sagt er. Nicht nur wegen der Schadstoffe in
der Maske, sondern auch wegen des ständigen Einatmens des
Kohlendioxids. Die Masken seien keine Viren-Masken, sondern
Staubmasken.
„Sie bewirken aber bei vielen Menschen, dass diese einfach
eine deutlich schlechtere Sauerstoff-Zirkulation haben“,
erklärt der Arzt. Betroffen seien vor allem kleinere
Menschen, also Kinder, Asthmatiker, chronisch Erkrankte,
Allergiker, aber auch Menschen mit einer
Nasenscheidewandverkrümmung. Irgendwann würde man einfach
anfangen, anders zu atmen, es käme zu einem „verhaltenen
Atmen“.
Auch psychische Schäden führt der Mediziner im Gespräch mit
Epoch Times an. Die Gründe, warum Patienten sich an Ärzte
wenden, sind mannigfaltig. Der eine hat ein Maskenproblem
wegen Heuschnupfen, der Nächste wegen trockener
Schleimhäute. „Der eine erstickt da darunter, der andere
kriegt Panikattacken“, so Kron. „Dann gibts die Mädels, die
sowieso schon leicht Kreislaufbeschwerden haben, die fallen
in Ohnmacht. Davon hörst du aber in der Presse nichts. Wenn
ich mit dem Rettungshubschrauber in die Klinik geflogen
werde, steht davon nichts in der Zeitung.“
Hautveränderungen, Kopfschmerzen, Lungenentzündungen,
Konzentrationsstörungen, Kinder, die nachts plötzlich wieder
einnässen. Das seien nur einige der Nebenwirkungen der
Masken.
„Ich bin als Arzt der Meinung, dass, wenn man eine
gesetzliche Verordnung zum verpflichtenden Tragen einer
FFP2-Maske erlässt, jeder Einzelne vorher gesundheitlich von
einem Arzt untersucht werden müsste, ob er überhaupt in der
Lage ist, so eine Maske zu tragen“, sagt Kron. Was die
Regierung jetzt mache mit dem Maskenzwang, das sei rechtlich
und versicherungstechnisch Wahnsinn.
Obwohl Kron sein Fach studiert hat und weitgehend
Erfahrungen als Mediziner gesammelt hat, ist er aufgrund
seiner Meinung Verleumdung und Repressalien ausgesetzt. Er
erzählt: „Ich hatte am 13. Januar eine Razzia im Haus, aber
die Repressalien fingen schon früher an. Man hat mich ja
schon in den Zeitungen immer wieder als den Masken-Gegner
und Corona-Leugner usw. bezeichnet, weil ich gesagt habe,
eine Maske hält ein Virus nicht zurück. Das ist wie ein
Moskito durch ein offenes Scheunentor.“
Er habe das auf den Demos auch immer wieder demonstriert.
Er hat jemanden mit einer E-Zigarette eine Maske aufsetzen
lassen und „dann mal raus pusten lassen, was da alles so
durchkommt. Diese Masken helfen nichts“, sagt er. Deshalb
sei er auch schnell mit Attesten ausstellen. Außerdem gebe
es inzwischen über 50 Publikationen, „die wirklich definitiv
belegen und beweisen, dass Maskentragen gesundheitliche
Schäden hervorrufen kann“.
Auf die Frage, ob in seiner Praxis überdurchschnittlich
viele Corona-Patienten gekommen seien, antwortet er: „Nein,
überhaupt nicht. Weil ich teste erstens nicht. Ich weiß gar
nicht, ob ein Patient Corona hat oder nicht. Es interessiert
mich auch nicht, weil ich weiß, dass diese Menschen im
Grunde nur grippale Infekte haben und 99 Prozent der
Menschen, die Corona-positiv getestet werden, sowieso gar
keine Symptome haben. Dieser PCR-Test ist schon von Anfang
an eine große Lüge. Also warum soll ich testen?“
Würden wir nicht testen, hätten wir das ganz normale
grippale Erkrankungsbild, das wir jedes Jahr zwischen
Dezember und April haben, fährt er fort. „Die Patienten, die
erkranken, sind im Grunde sowohl jung als auch alt, aber die
es schwerer erwischt, sind halt meistens alte Menschen mit
Vorerkrankungen. Und da gibt es eben auch wie jedes Jahr
Menschen, die an grippalen Infekten versterben, weil sie
eine Lungenentzündung kriegen. Aber das läuft hier alles in
einem völlig normalen, überschaubaren Bereich.“
Was die offiziellen Zahlen der Corona-Fälle betrifft, da
sehe er keine Übersterblichkeit. Letztes Jahr seien 20
Kliniken geschlossen und über 3000 Betten abgebaut worden.
Es gebe viele Kliniken, die haben Kurzarbeit angemeldet.
Also hätten wir es nicht mit einer gefährlichen Krankheit zu
tun.
„Corona ist ein normaler Schnupfen-Erreger, sagte ja sogar
Drosten. Es ist ein Schnupfen Erreger, der aber in manchen
Fällen auch manche Menschen schwer erwischen kann. Ist
völlig normal, wenn wir die Grippewelle von 2017 auf 18
anschauen, da haben wir wesentlich mehr Todesfälle gehabt.“
Was jetzt aber leider gemacht werde, ist, „dass wir von den
2500 bis 2600 Menschen, die in Deutschland tagtäglich
sterben, die meisten von denen zu Corona Todesopfern machen.
Aber wir haben es mit keiner Übersterblichkeit zu tun. Wenn
du jetzt mit dem Motorrad verunglückst und du hattest im
Januar vielleicht einen Corona-Infekt, dann bist du ein
Corona-Toter. Das gab sogar Wieler zu.“
Kron ist der Meinung, dass das menschliche Immunsystem
selbst mit Viren fertig wird. „Hat der liebe Gott
tatsächlich einen Fehler gemacht, als er uns perfekte
Menschen mit unserem Immunsystem evolutionär einfach dahin
gebracht hat, wo wir sind? Nein, er hat keinen Fehler
gemacht. Den Fehler dichtet uns die Pharmaindustrie an, weil
sie mit kranken Menschen unendlich viel Geld verdienen
können“, so der Mediziner, der auch homöopathisch arbeitet.
Auch prangert Kron Ärzte an, die mit PCR-Tests das schnelle
Geld machen wollen. „Wenn ich einen PCR-Test mache, kriege
ich 18 Euro dafür. Das ist eine Minute Arbeit. So viel
kriege ich nicht einmal in der Praxis, wenn ich einen
20-minütigen Ultraschall mache. Wenn ich also eine
Corona-Test-Praxis mache, kann ich richtig Geld verdienen.“
Dasselbe gelte für Corona-Totenscheine, die ganz anders
bezahlt würden, weiß der Arzt. (nmc) >
Dr. Fauci fing mit diesem Blödsinn an und Tschechien
macht es ab morgen nach. Die tschechische Regierung will
zwar noch nicht alle Geschäfte wieder eröffnen, dafür aber
den Konsumenten weitere Auflagen machen. Man muss ab
morgen in den Geschäften, in den öffentlichen
Verkehrsmitteln und auf zentralen Plätzen KN95, FFP2 oder
gleich zwei OP-Masken übereinander tragen.…
Amersfoort
(NL) 21.2.2021: Corona19-Giftspritze bringt den TOD für
8% der Bewohner in 3 Wochen: In diesem Pflegeheim in den Niderlanden sind bereits 10
Menschen nach der Corona-Impfung gestorben
<Am Samstag, 30. Januar, wurde der erste Bewohner
des Amersfoorter St. Elisabeth Pflege- und
Gästehauses, in dem Menschen mit Demenz leben, gegen
Corona geimpft. Ein paar Tage später gab es einen
großen Corona-Ausbruch im Pflegeheim. Von den 106
Bewohnern wurden 70 positiv getestet. Einige Bewohner
waren schwer krank.
Der Ausbruch begann letzte Woche und hat sich seitdem
schnell ausgebreitet. „Die ersten Infektionen wurden ein
paar Tage nach der ersten Impfrunde festgestellt. In der
vergangenen Woche stieg die Zahl der Infektionen rapide
an“, sagte ein Sprecher, der hinzufügte, dass „die
Quelle der Infektion nicht bestimmt werden kann.
Bald die zweite Dosis
Die Bewohner des Heims in Amersfoort erhielten den
Impfstoff von Pfizer und BioNTech. Sie werden bald ihre
zweite Dosis erhalten. Am Mittwoch berichtete RTV
Utrecht, dass seit dem Ausbruch der Corona in dem
Pflegeheim bereits 10 Bewohner gestorben sind. Laut der
Dachorganisation Bewegung 3.0 „ist es schwierig zu
sagen, ob Menschen an der Corona gestorben sind.
Die Pflegeorganisation sagt, dass sie keine
Ankündigungen über Einzelfälle machen kann, aber sie
weist darauf hin, dass die Bewohner oft „auch andere
medizinische Probleme haben“.
Rechtsanwalt Aldert Nijhuis schreibt:
Zeitleiste Pflegeheim Amersfoort:
Januar: erste Bewohner geimpft
Februar: Großer Corona-Ausbruch
Februar: 10 Bewohner sterben nach einem
Corona-Ausbruch
Tijdlijn verpleeghuis Amersfoort:
30 januari: eerste bewoners gevaccineerd
15 februari: grote corona uitbraak
17 februari: 10 bewoners overleden na corona-uitbraak
"USA" 21.2.2021: CDC registriert Impfmorde:
33% innerhalb von 48 Stunden nach der Gen-"Impfung": Ein Drittel der Todesfälle, die der CDC nach
COVID-Impfungen gemeldet wurden, ereigneten sich innerhalb
von 48 Stunden nach der Impfung
https://uncutnews.ch/ein-drittel-der-todesfaelle-die-der-cdc-nach-covid-impfungen-gemeldet-wurden-ereigneten-sich-innerhalb-von-48-stunden-nach-der-impfung/
<childrenshealthdefense.org:
Die Zahlen spiegeln die neuesten Daten wider, die bis
zum 12. Februar von der CDC-Website für das Vaccine
Adverse Event Reporting System verfügbar waren. Von den
929 gemeldeten Todesfällen trat etwa ein Drittel
innerhalb von 48 Stunden auf.
Nach neuen Daten, die heute veröffentlicht wurden,
wurden dem Vaccine Adverse Event Reporting System
(VAERS) der Centers for Disease Control and Prevention
(CDC) seit dem 14. Dezember 2020 15.923 unerwünschte
Reaktionen auf COVID-Impfstoffe gemeldet, darunter 929
Todesfälle.
VAERS ist der primäre Mechanismus in den USA für die
Meldung von unerwünschten Impfstoffreaktionen. An VAERS
übermittelte Berichte erfordern weitere Untersuchungen,
bevor festgestellt werden kann, ob das gemeldete
unerwünschte Ereignis direkt oder indirekt durch den
Impfstoff verursacht wurde.
Die neuesten VAERS-Daten zeigen, dass 799 der
Todesfälle in den USA gemeldet wurden, und dass etwa ein
Drittel dieser Todesfälle innerhalb von 48 Stunden nach
der Impfung auftraten.
Wie bei früheren VAERS-Datenberichten, 192 der
gemeldeten Todesfälle – oder 21% – waren auf das
Herz-bezogene. Wie The Defender Anfang des Monats
berichtete, warnte Dr. J. Patrick Whelan, ein
pädiatrischer Rheumatologe, die U.S. Food and Drug
Administration im Dezember, dass mRNA-Impfstoffe wie die
von Pfizer und Moderna entwickelten Herzinfarkte und
andere Verletzungen auf eine Weise verursachen könnten,
die in Sicherheitsstudien nicht untersucht wurde.
Von den 929 Todesfällen, die seit dem 14. Dezember 2020
gemeldet wurden, lag das Durchschnittsalter der
Verstorbenen bei 77,8 Jahren, der jüngste war 23 Jahre
alt. Zweiundfünfzig Prozent der gemeldeten Todesfälle
betrafen Männer, 45% waren Frauen und 3% sind unbekannt.
Achtundfünfzig Prozent der gemeldeten Todesfälle traten
bei Personen auf, die den Impfstoff von Pfizer erhalten
hatten, und 41 Prozent standen im Zusammenhang mit dem
Impfstoff von Moderna.
Die Staaten mit den meisten gemeldeten Todesfällen
waren: Kalifornien (71); Florida (50); Ohio (38); New
York (31); Kentucky (41); Michigan (31); und Texas (31).
CBS Detroit berichtete diese Woche, dass ein
68-jähriger Nachrichtensprecher einen Tag nach der
COVID-Impfung an einem vermuteten Schlaganfall starb.
Berichte über Todesfälle bei älteren Menschen nach der
COVID-Impfung tauchen immer wieder auf, darunter auch
der diese Woche von The Defender veröffentlichte Artikel
über 46 Pflegeheimbewohner in Spanien, die innerhalb
eines Monats nach der Impfung mit dem Pfizer-Impfstoff
starben.Nach den neuesten Daten wurden 3.126 „ernste“
unerwünschte Reaktionen gemeldet. Nebenwirkung Berichte
aus den neuesten CDC-Daten gehören auch:
34 Fehlgeburten und Frühgeburten
917 anaphylaktische Reaktionen, von denen 70% nach
einem Pfizer-Impfstoff und 30% nach dem
Moderna-Impfstoff gemeldet wurden
Bell’s palsy (Pfizer 75%; Moderna: 25%)
Bisher werden in den USA nur die Impfstoffe von Pfizer
und Moderna eingesetzt, die zwar für den Notfalleinsatz
zugelassen sind, aber nicht vollständig lizenziert sind.
Der COVID-Impfstoff von AstraZeneca, der keine
mRNA-Technologie verwendet, wurde diese Woche von der
Weltgesundheitsorganisation für den Notfalleinsatz
zugelassen, was einigen Ländern den Weg zum Einsatz
ebnete. Wie The Defender diese Woche berichtete, haben
jedoch einige Länder erklärt, dass sie den Impfstoff
nicht verwenden werden, da sie Bedenken hinsichtlich der
Sicherheit und Wirksamkeit haben.
FiercePharma berichtete heute, dass die FDA den
Impfstoff von AstraZeneca wegen Bedenken bezüglich der
Wirksamkeit, insbesondere gegen neue COVID-Varianten,
und wegen Herstellungsproblemen ablehnen könnte.
Berichte aus Nachrichten deuten darauf hin, dass eine
wachsende Zahl von Menschen, darunter fast 30 % der
Beschäftigten im Gesundheitswesen, den COVID-Impfstoff
nicht haben wollen und Sicherheitsbedenken anführen.
Die Washington Post berichtete diese Woche, dass fast
ein Drittel der Militärangehörigen den Impfstoff
ablehnen, und ESPN berichtete, dass Top-NBA-Spieler den
Impfstoff nur ungern bewerben.
In der Zwischenzeit hat die FDA noch keine Systeme
implementiert, um die Sicherheit der experimentellen
COVID-Impfstoffe zu überwachen. FDA-Beamte sagten der
New York Times, dass sie nicht erwarten, dass die
Systeme einsatzbereit sind, bevor die
Biden-Administration ihr Ziel erreicht, 100 Millionen
Amerikaner zu impfen – fast ein Drittel der
US-Bevölkerung.
Mit Stand vom 19. Februar hatten etwa 56,3 Millionen
Menschen in den USA eine oder beide Dosen eines
COVID-Impfstoffs erhalten.
Während die Zahlen der VAERS-Datenbank
ernüchternd erscheinen mögen, ist die tatsächliche
Zahl der unerwünschten Ereignisse laut einer Studie
des U.S. Department of Health and Human Services
wahrscheinlich deutlich höher. VAERS ist ein
passives Überwachungssystem, das sich auf die
Bereitschaft von Einzelpersonen stützt, freiwillig
Meldungen zu machen.
Laut der VAERS-Webseite sind Gesundheitsdienstleister
gesetzlich verpflichtet, Meldungen an VAERS zu machen:
Jedes unerwünschte Ereignis, das in der
VAERS-Tabelle der meldepflichtigen Ereignisse nach
einer Impfung aufgeführt ist und innerhalb des
angegebenen Zeitraums nach der Impfung auftritt
Ein unerwünschtes Ereignis, das vom
Impfstoffhersteller als Kontraindikation für weitere
Dosen des Impfstoffs aufgeführt ist
Die CDC sagt, dass Gesundheitsdienstleister dringend
aufgefordert sind, dies zu melden:
Jedes unerwünschte Ereignis, das nach der
Verabreichung eines in den USA zugelassenen Impfstoffs
auftritt, unabhängig davon, ob es klar ist, dass ein
Impfstoff das unerwünschte Ereignis verursacht hat
oder nicht
Fehler bei der Verabreichung des Impfstoffs
Allerdings bedeutet „innerhalb der angegebenen Zeit“,
dass Reaktionen, die außerhalb dieses Zeitrahmens
auftreten, nicht gemeldet werden dürfen, zusätzlich zu
Reaktionen, die Stunden oder Tage später von Personen
erlitten werden, die diese Reaktionen nicht ihrem
Gesundheitsdienstleister melden.
Impfstoffhersteller sind verpflichtet, VAERS „alle
unerwünschten Ereignisse zu melden, die ihnen zur
Kenntnis gelangen“.
Historisch gesehen wurden jedoch weniger als 1%
der unerwünschten Ereignisse jemals an VAERS gemeldet,
ein System, das Children’s Health Defense zuvor als
„eklatantes Versagen“ bezeichnet hat, unter anderem in
einem Brief vom Dezember 2020 an Dr. David Kessler,
ehemaliger FDA-Direktor und jetzt Co-Vorsitzender des
COVID-19-Beirats und Präsident Bidens Version der
Operation Warp Speed.
Ein Kritiker, der mit den Unzulänglichkeiten von VAERS
vertraut ist, verurteilte VAERS in The BMJ unverblümt
als „nichts weiter als Augenwischerei und ein Teil der
systematischen Bemühungen der US-Behörden, uns in Bezug
auf die Sicherheit von Impfstoffen zu beruhigen/zu
täuschen.“
CHD fordert vollständige Transparenz. Die
Kindergesundheitsorganisation fordert Kessler und die
Bundesregierung auf, alle Daten aus den klinischen
Studien freizugeben und die Verwendung des Impfstoffs
COVID-19 bei allen Gruppen auszusetzen, die in den
klinischen Studien nicht angemessen vertreten waren,
einschließlich älterer und gebrechlicher Menschen sowie
Personen mit Begleiterkrankungen.
CHD fordert außerdem volle Transparenz bei den Daten
nach der Markteinführung, die alle gesundheitlichen
Folgen, einschließlich neuer Diagnosen von
Autoimmunerkrankungen, unerwünschter Ereignisse und
Todesfälle durch COVID-Impfstoffe, aufzeigen.>
<Das Update des Sicherheitsberichts
des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zur Corona-Impfung weist
1.178 schwere Reaktionen auf den Impfstoff aus, das sind
0,03 Prozent aller Fälle. Nach einer Impfung verstarben
223 Personen.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat ein Update zum
Sicherheitsbericht vorgelegt, der sich mit Verdachtsfällen
von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen befasst, die im
zeitlichen Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung
auftreten. Der aktuelle Bericht
listet registrierte Fälle auf, die sich bis zum 12. Februar
zugetragen haben. Das nächste Update soll Meldungen bis zum
Stichtag 4. März umfassen.
Zum genannten Datum waren knapp vier Millionen
Corona-Impfstoff-Dosen verabreicht
worden, damit hatte die Bundesregierung 4,78 Prozent der
Bevölkerung zumindest mit einer Erstimpfung mit einem der
zugelassenen Präparate von BioNTech (Comirnaty),
Moderna oder AstraZeneca erreicht.
Das PEI listet auf, dass 3.848.994 der insgesamt 3.967.246
Impfungen und damit 97 Prozent mit dem BioNTech-Impfstoff
durchgeführt wurden. Mit dem Moderna-Impfstoff wurden 86.967
Impfungen durchgeführt (2,2 Prozent). Dass
AstraZeneca-Präparat kam in den übrigen 31.285 Fällen zur
Anwendung.
In 7.690 Fällen (0,19 Prozent) wurden Nebenwirkungen
gemeldet, diese waren in 1.178 Fällen (0,03 Prozent)
schwerwiegend. Die schweren Reaktionen zeigten sich in 1.072
Fällen (91,0 Prozent) nach der Verabreichung einer
Comirnaty-Impfung, Moderna war mit 41 Fällen (3,5 Prozent)
ebenso leicht überdurchschnittlich in solche Fälle
involviert wie AstraZeneca mit elf (0,9 Prozent). In 63
Fällen wurden keine Angaben über die Art des verabreichten
Impfstoffs gemacht.
Nach Impfung Verstorbene im Schnitt 85 Jahre alt
Im Durchschnitt lag der Alter der Personen, bei der im
zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung unerwünschte
Reaktionen auftraten, bei 57 Jahren – der jüngste Betroffene
war 15, der älteste 107 Jahre alt. In 41,9 Prozent der Fälle
waren die Reaktionen zum Zeitpunkt der Meldung vollständig
abgeklungen, in 20,2 Prozent hatte sich der
Gesundheitszustand wieder deutlich gebessert.
In 3,6 Prozent der gemeldeten Fälle sind die Personen, zu
denen nach der Impfung Nebenwirkungen gemeldet wurden, in
der Zwischenzeit verstorben. Der zeitliche Abstand zwischen
der Injektion und dem Todesfall variierte zwischen wenigen
Stunden und 22 Tagen.
In absoluten Zahlen starben 223 Personen in diesem Zeitraum
nach einer Impfung, was einem Anteil von 0,006 Prozent aller
bis zum Auswertungszeitpunkt Geimpften entspricht. Bei den
Verstorbenen handelte es sich um 125 Frauen, 84 Männer und
14 Personen, zu denen keine Angaben gemacht wurden, im Alter
von 46 bis 101 Jahren. Im Schnitt waren die Verstorbenen 85
Jahre alt.
Von 223 Verstorbenen waren 52 mit Corona infiziert
In 36 Fällen wurde auch nicht angegeben, welcher Impfstoff
den Verstorbenen zuvor verabreicht worden war. Bei den
meisten verstorbenen Personen war der Impfschutz nicht
komplett, nur in 19 Fällen waren beide Impfdosen verabreicht
worden, die bei den Präparaten von BioNTech und Moderna
vorgesehen sind. Von den Verstorbenen, die geimpft worden
waren, hatten sich zuvor 52 mit Corona infiziert.
In einem Fall eines verstorbenen Mannes trat die
COVID-19-Infektion 29 Tage und im Fall eines anderen 26 Tage
nach der Impfung auf. Im letztgenannten Fall war unklar, ob
der Betroffene auch die zweite Impfung verabreicht bekommen
hatte.
Bei einem Mann mit Vorerkrankungen, der nach der zweiten
Impfung positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, und der zehn
Tage nach der Impfung verstarb, war die exakte Todesursache
zum Redaktionsschluss des Berichts noch nicht geklärt.
In 96 Fällen forderte PEI noch weitere Daten an
In den meisten anderen Fällen konnte eine wahrscheinliche
Todesursache festgestellt werden. So verstarben 75 Personen
an der Verschlechterung ihrer Grunderkrankung, an einer
anderen Erkrankung, die in der Zwischenzeit aufgetreten sei
oder einer Infektionskrankheit abseits von COVID-19.
Bei den übrigen Personen bestanden mehrheitlich multiple
Vorerkrankungen von Karzinomen über Niereninsuffizienz oder
Herzerkrankungen bis hin zu Arteriosklerose. Allerdings
wurde in 96 Fällen noch keine endgültige Todesursache
genannt, da das PEI noch weitere Informationen anfordern
wollte. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung
selbst und dem Todesfall konnte bis dato noch in keinem der
untersuchten Fälle festgestellt werden.
Bestehende Allergien bislang nicht mit schwereren
Nebenwirkungen verbunden
Was die Untersuchung der Nebenwirkungen anbelangt, weichen
die Daten auch in der upgedateten Fassung nicht signifikant
von jenen Ergebnissen ab, die klinische Studien im Vorfeld
der Zulassung erkennen ließen. Auch was Personen mit
Allergien wie Heuschnupfen, Hausstaub und Bienengift oder
auch Neurodermitis oder Rhinokonjunktivitis anbelangt, kann
das PEI bisher Entwarnung hinsichtlich eines erhöhten
Risikos schwerer Nebenwirkungen geben.
So waren in lediglich zwei Fällen bestehender Allergien
nach Verabreichung des Prüfimpfstoffs oder eines Placebos
allergische Reaktionen zu verzeichnen, die ursächlich auf
die Impfung zurückgeführt werden konnten. In einem Fall
handelte es sich um einen Probanden mit Pollenallergie, im
anderen um einen mit anamnestischer Muschel- und
Jodallergie. Hier kam es zu einer Schwellung im Rachenraum
einen Tag nach der Impfung.>
-- der Kanzler tritt die Verfassung mit Füssen
-- der Innenminister will den Schiessbefehl gegen seine
eigenen Bürger
-- der Finanzminister ist in einen riesigen
Bestechungsskandal verwickelt
-- der Vizekanzler hat ein massives Alkoholproblem und kommt
betrunken ins Parlament.
UND: Der MoSSad-Kanzler Kurz ist von Bill Gates mit 20
Millionen Euro bestochen, um das Corona19-Programm
durchzuführen.
Österreich 21.2.2021: GELDVERSCHWENDUNG für
die Show: Gratis Corona19 testen - die Massen auf Corona19
testen - und 93% der "Positiven" sind ja FALSCH-positiv: „Stockerl-Platz“: Coronavirus: Österreich als großes
Test-Vorbild https://www.krone.at/2348478
«Der war wirklich ein Kasten, der hatte mindestens 120 Kilo.»
Mit diesen Worten beschreibt die Wiener Aktivistin Christina
Kohl jene
Innsbruck 21.2.2021: Wann lernt die SS von
Kurz, endlich den ABSTAND EINZUHALTEN? Das Opfer spricht! 82-jähriger Friedensheld!
https://t.me/maskenfrei_Zuerich/19163
<🇦🇹🦅 Das Opfer spricht! 82-jähriger Friedensheld! 🦅🇦🇹
Der am 20.02.2021 in Innsbruck misshandelte Mann vergibt!
Stellungnahme des Opfers der Polizeieskalation am 20.02.2021
Liebe "Corona- Widerstand"- Gruppe!
Ich bin der alte Mann vom Landhausplatz
(https://t.me/alexander_ehrlich/1293). Vielen Dank für eure
Reaktionen u. Wünsche 😘 !!
Trotz etlichen Schürf- u .Druckstellen an Kopf u. Gliedern,
sowie einer Schulter- Luxation... bin ich wieder ganz wohlauf!
Auch psychisch... Obwohl das die erste derartige
Erfahrung mit gewaltsamen Polizeikontakt- und Handschellen
(https://t.me/alexander_ehrlich/1287) in meinem doch
schon längeren Leben war! Und das, weil ich meine Tochter -
die schlichten wollte (!) - aus der spontan entstandenen
Eskalationszone herausbringen wollte!. (Mehrere Polizisten
"amtshandelten" - ganz offensichtlich "unverhältnismäßig"
(https://t.me/alexander_ehrlich/1302) an einer am Boden
liegenden, sehr jungen Person, was die Eskalation auslöste!)
Aufgrund meiner eigenen darauf folgenden Erfahrungen glaube
ich, dass diese speziell angereisten Polizisten prinzipiell
gegen "Corona- u. Massnahmen- Kritiker
(https://t.me/alexander_ehrlich/1252) von vornherein motiviert
waren.! Dagegen kann ich - am Großen- wie am kleinen eigenen
Beispiel gemessen - die große Mehrheit unserer (!) Polizei -
auch der zivil- u. Journalbeamten trotz der uns
alle betreffenden geradezu grotesken Situation den Namen
"Freund & Helfer" sehr wohl u. gern zubilligen. !>
In der Nacht auf Sonntag hagelte es in der Kärntner
Landeshauptstadt Anzeigen. Anrainer riefen zweimal die
Polizei, weil sie Partygeräusche aus einem Firmenareal
dringen hörten. Es kam zu einem Großeinsatz. Die Feier
konnte erst nach Stunden aufgelöst werden.
Innsbruck 21.2.2021: Die Eskalation war
scheinbar vom kriminellen Kanzler Kurz SO GEWOLLT! Emotionaler Bericht vom VorfallPolizei misshandelte
Tiroler (82) bei Demo: Jetzt spricht seine Tochter!
https://www.wochenblick.at/polizei-misshandelte-tiroler-82-bei-demo-jetzt-spricht-seine-tochter/
<Stellen Sie sich eine freiheitsliebende Frau
aus dem Tiroler Oberland, deren Lebensgefährten und ihren
betagten Vater vor, die sich in Tracht gekleidet zu einem
Spaziergang verabreden. Mit ihnen versammeln sich tausende
weitere Tiroler, welche die Willkür der
Regierungsmaßnahmen gegen ihr Bundesland satt haben und
friedlich ihren Unmut bekunden wollen. Den ganzen
Nachmittag werden sie immer wieder Zeuge überharter
Zugriffe gegen gewaltlose Demonstranten. Zu guter Letzt
werden sie selbst zum Ziel der – wohl von höchster Stelle
gewollten – brutalen Eskalationsstrategie.
Noch vor einem Jahr hätte man solche Szenen nur in
autoritären Staaten vermutet, aber sicherlich nicht in
unserer Alpenrepublik. Am Samstag wurden sie Realität – und
im Zuge eines Zugriffs der Kärntner Spezialeinheit „Luchs“
wurde ein 82-jähriger Mann brutal am boten fixiert,
festgenommen und laut Angaben seiner Tochter auch auf der
Polizeistelle misshandelt. In einem Schreiben,
das Wochenblick vorliegt, spricht sie über die
unfassbaren Vorfälle am Innsbrucker Landhausplatz.
Frau zu Boden gerissen, weil sie zu Hilfe eilte
Schon untertags gab es unschöne Szenen: So wurde einem
betenden Mann seine Tirol-Fahne weggenommen und auf den
Boden geworfen. Aber auch von solchen Frotzeleien
ließen sich die Spaziergänger nicht aufhussen, blieben
friedlich – trotz Polizeikessels. Als sich die
meisten bereits auf den Heimweg machten, wurden die Beamten
plötzlich rabiat – Wochenblick
dokumentierte die Filmaufnahmen der Situation bereits
am Samstagabend. Ausgangslage war die brutale Fixierung
eines jungen Mannes, der mit schmerzverzerrtem Gesicht am
Boden lag.
Die mutige Telferin Eveline D. konnte das nicht mitansehen
und schritt ein. Als die Polizei auf ihre Rufe nicht
reagierte, näherte sie sich dem Mann, weil er ihr Leid tat.
Das schmeckte den Beamten nicht: „Alles ging dann
sehr schnell und ich erinnere mich grob: Ich wurde von
hinten von Polizisten zu Boden gerissen. Bei
diesem Vorgang habe ich meinen linken Fuß verletzt und mein
linker Schuh ist kaputt gegangen, beide Ohrringe lagen am
Boden.“
Vater (82) umarmte Tochter: Brutal am Boden fixiert
Das wiederum rief ihren Vater auf den Plan, wie sie
schildert: „Mein Vater eilte zu mir, umarmte mich
schützend von hinten – wollte mich aus der Situation
rausholen.“ Zur gleichen Zeit half ihr ein junger
Mann wieder vom Boden auf. In dieser Phase rissen die
Beamten dann ihren Vater rabiat um. Für die Frau war das ein
Schock: „Ich musste zusehen, dass meinem Vater von
diesen brutalen Polizisten der Kopf zum Asphalt gedrückt
wurde.“
Zu diesem Zeitpunkt trug der Mann sogar noch eine
FFP2-Maske – mit der Einhaltung der Maßnahmen hatte das also
wenig zu tun. Ohne Rücksicht auf Verluste ging die Polizei
dabei vor. „Ihm wurde der linke Arm brutalst bis zum
Genick gedrückt, ich weinte lautstark und verzweifelt. Ich
schrie: ‚Das ist mein Vater, er ist 82 Jahre alt, tut
was!‘ Es war unerträglich das mit ansehen zu müssen“,
erklärt Eveline D. Gegenüber dem Wochenblick beteuert sie,
auch am nächsten Tag unter Schock zu stehen.
Keine Rücksicht auf Gesundheit eines alten Mannes
Danach führte man den Mann in Richtung der angrenzenden
Salurnerstraße ab – aber die schlechte Behandlung von
Herbert D. hörte nicht auf, wie seine Tochter schildert: „Er
wurde abermals brutal gegen eine Straßenlaterne gepresst,
den Kopf seitlich weggedreht und ich sah dass mein Vater
an einer ganzen Gesichtshälfte blutete.“ Als sie
das sah, eilte sie mit ihrem Lebensgefährten herbei und bat,
zu ihrem Vater durchgelassen zu werden.
Ein Polizist der Einheit Luchs verweigerte ihr diesen
Wunsch. Stattdessen verbrachten sie ihren Vater in ein
Polizeiauto und fuhren mit ihm zur Polizeiwache am nahen
Bahnhof. Die Tochter rief die Rettung an, die sich sogleich
zum Posten begab, um ihren betagten Vater zu versorgen.
Besonders brisant: Obwohl der Mann verletzt war,
nahmen die Beamten bei der Befragung offenbar keinerlei
Rücksicht auf seinen Zustand. Auch dies schildert
Eveline D. in emotionalen Worten.
Misshandlungen offenbar auch auf Polizeistation
„Er hat mir danach geschildert, dass er sich vor
einem sehr groben Beamten komplett ausziehen musste, grob
im Genitalbereich angefasst wurde sowie auch grob am
Oberarm angefasst wurde.“ Der sehnliche Wunsch,
seine Tochter anzurufen – bei jeder Einvernahme darf
eigentlich eine Vertrauensperson anwesend sein – wurde ihm
demnach „äußerst unfreundlich“ verwehrt. Danach kamen andere
Beamte hinzu und führten die Befragung durch.
Diese waren nun weniger rabiat, gaben sich „verständnisvoll
und wohlwollend“. Trotz seiner Verletzungen hielten
sie ihn aber noch lange fest – es sollen mindestens zwei
Stunden gewesen sein. Nachdem auch seine Tochter
vernommen wurde, mussten Herbert und Eveline auch noch zur
Landespolizeidirektion im Saggen. Dort wurden sie, als wären
sie Schwerverbrecher, erkennungsdienstlich fotografiert und
mussten ihre Fingerabdrücke abgeben.
Harter Zugriff für verletzten Senior lebensgefährlich
Während Mainstream-Medien den Vorfall gezielt
herunterspielen, bleibt den zwei mutigen Tirolern auch eine
schmerzhafte Erinnerungen an den Samstag. Dies bestätigte
auch die Untersuchung in der Innsbrucker Uniklinik. Während
seine Tochter mit einem Trauma am linken Knöchel
einigermaßen glimpflich davon kam, erwischte es Herbert D.
schwerer. Er erlitt tiefe Schürfwunden am Kopf und
an beiden Handgelenken, dort auch Hämatome. Er klagt über
starke Schmerzen am linken Oberarm und eine gezerrte
Schulter.
Eveline D. erklärt, dass ihr Vater bereits eine mit einem
Schlaganfall vergleichbare Transistorische Ischämische
Attacke (TIA) hatte. An einer seitlichen Ader am Hals hat er
eine starke Verengung. Das heißt: Der überharte
Zugriff war für den Mann offenbar lebensgefährlich, auch
wegen des ausgeübten Druckes auf den Hals. Auch
vor diesem Hintergrund meint seine Tochter: „Wir alle drei
sind schockiert, immer noch sehr traurig und fassungslos,
was hier passiert ist.“>
Vereinzelte Polizeikräfte folgten in
Innsbruck der kolportierten Eskalationsvorgabe des
Innenministeriums. Eine Frau wurde mehrfach zu Boden
gerissen, ihr betagter Vater schwer verletzt. Nun wurde...
Statt den Informationen von Bund und Kanton liegt einem
Schreiben an die Bewohner des Alterszentrums Sonnengarten in
Hombrechtikon ein impfskeptischer Flyer bei.
Schweizzzzzzzz 21.2.2021: "Zweifel an der
Wirksamkeit": Astrazeneca-Impfstoff soll verkauft werden:
Schweiz erwägt, Millionen Astrazeneca-Dosen wieder zu
verkaufen https://www.n-tv.de/panorama/22-18-Zu-viele-Zuschauer-Polizei-loest-Line-Dance-Auffuehrung-in-Ostseebad-auf--article21626512.html
<Die Schweizer Regierung erwägt, ihre bereits angeschafften
5,3 Millionen Dosen des Impfstoffs von Astrazeneca wieder zu
verkaufen. Das berichtet die "Neue Zürcher Zeitung". Grund
seien Zweifel an der Wirksamkeit des Präparats. Die Behörde
Swissmedic hat noch nicht über eine Zulassung des
Astrazeneca-Impfstoffs entschieden, sondern zunächst mehr
Daten aus noch laufenden Studien verlangt.>
<Eine beliebte Bar an Tel Avivs kultigem Dizengoff-Platz
wurde als neues COVID-19-Impfzentrum wiedereröffnet.
Die von den städtischen Behörden vorgeschlagene Initiative
zielt darauf ab, die jüngeren Generationen zur Impfung
einzuladen, was ihrer Meinung nach der erste Schritt zur
Wiedereröffnung der berühmten Nachtlokale der Stadt sein
würde.
Die Bar bietet denjenigen, die sich impfen lassen, sogar ein
kostenloses Getränk an - kein schlechter Deal>
========
Australien
Australien 21.2.2021: Schlägerpolizei bei Demo
gegen Corona19-Terror mit Fäusten+Pfefferspray https://t.me/uncut_news/23813
<Währenddessen, in Australien - COVID-Skeptiker-Kundgebung
in Melbourne führt zu Verhaftungen>
[5] Antifa
20minutten hetzt gegen die Demonstration in Wohlen,
20.Februar 2021: https://twitter.com/__investigate__
Bei einem "Recherchekollektiv Journalistische Aktion"
weiss man NIE, wer den Artikel geschrieben hat! Typische
MoSSad-Taktik gegen ALLE Nationen dieser Welt! [5]