17.5.2020: Die Mossad-Regierung
Merkel ist von Bill Gates und Melinda Gates DIREKT
GESTEUERT - durch eine "Absichtserklärung" vom Feb.
2017 - Link
17.5.2020: Die Mossad-Regierung in der Schweiz ist von
Bill Gates und Melinda Gates DIREKT GESTEUERT - durch
eine "Absichtserklärung" vom 22.1.2014 - Link
14.12.2020: Das Center for Disease Control (CDC) in
den "USA" erfindet eine neue Mortalitätskategorie:
Lungenentzündung+Grippe+Covid heisst nun einfach alles
"Covid" - es erfolgt KEINE Unterscheidung mehr im
Totenschein! - In: Corona19-Meldungen Nr.56 Link
Das
Immunsystem kann man unterstützen mit
Zitrusfrüchten (Vit.C), mit
Knoblauch+Zwiebeln+Ingwer (natürl.
Antibiotika)+alles Vollkorn
(Mineralien), sowie Olivenöl+Nüsse. Pommes Frites (Frittenöl
belastet) und weisser Reis+Weissmehl (ohne
Mineralien) und Limos mit Zitronensäure
(korrisiv) wurden bisher nicht verboten,
echt fahrlässig. Michael Palomino,
18.3.2020 - Facebook
-- Liste der
Heilmethoden gegen Corona19 (medizinische
Lebensmittel, Weihrauch, Plasma, falsche
Heilmittel, nie impfen, Orte der Ansteckungen
etc. - Liste
Link)
-- Beste Prävention oder Heilmittel gegen eine
Grippe ist medizinische
Ernährung+Blutgruppenernährung+früh
schlafengehen+Natron mit Apfelessig (Link)
-- Vorerkrankungen heilen meist mit Natron weg (Merkblatt
Natron)
<Schon einmal, nämlich während des Lockdowns
Anfang April, meldete sich der Medizin-Statistiker Gerd
Antes zu Wort – einer der wenigen ausgewiesenen Experten
seines Fachs, die bezeichnenderweise in dieser Pandemie
nie zum Beratungsstab der Regierung gehört hatten – und
äußerte sein völliges Unverständnis für die Zahlen und
Daten, auf deren Basis das RKI und das Bundeskabinett
Entscheidungen zur Pandemie traf. Jetzt wiederholt er die
Kritik – weil sich an der unsinnigen Methode nichts
geändert hat.
Kernaussage von des Professors für Biometrie und
Statistik an der Medizinischen Universität Freiburg,
damals wie heute: „Das Starren auf absolute Zahlen ist
ziemlich sinnlos„. Was hingegen notwendig sei,
wären, so erklärt Antes im „Focus„-Interview,
seien „mehr systematisch erfasste Daten für ein
umfassendes Bild„. Doch die gibt es nicht – was
schwer zu begreifen ist. Es ist derselbe Gedanke, der auch
Epidemiologen, Allgemeinmediziner und Mathematiker
umtrieb, letztlich wohl praktisch jeden mit gesundem
Menschenverstand jenseits des Zitierkartells der
staatsloyalen- und Staatsmedien: Wieso wurde in
Deutschland nicht in regelmäßigen Intervallen
repräsentativ über die gesamte Bevölkerung getestet, in
validierten aussagekräftigen Stichproben, die dann genaue
Rückschlüsse auf die tatsächliche Verbreitung des Virus
erlauben?
Die Folge dieses unwissenschaftlichen Mankos: „Neuinfizierte,
Genesene, Tote – täglich schauen alle auf die
Corona-Zahlen. Und doch bringt es uns nicht weiter. Wir
tappen weiterhin oft völlig im Dunklen, wo die
Infektionen herkommen.“ Inzwischen wird zwar
fünf- bis sechsmal mehr getestet als damals, doch noch
immer nach völlig uneinheitlichen, regional
unterschiedlichen und unsystematischen Kriterien. Die
Schwerpunkte haben sich verlagert – von den zu Beginn der
Pandemie in den Fokus gerückten „möglichen Kontaktpersonen
mutmaßlicher Heimkehrer aus Risikoregionen“ sowie
„Symptomträgern“ hin zu Reiserückkehrern, Personen
nachermittelter Infektionsträger oder arbiträren
Massentests in Betrieben, Schulen, Pflegeeinrichtungen.
Repräsentativ ist all dies nicht.
Keinerlei Repräsentativität
„Wir wissen nicht, was wirklich passiert… immer noch
nicht„, so Antes, der erbarmungslos konstatiert: „Was
die Datenlage angeht, sind wir keinen Schritt weiter als
im Frühjahr.“ Auch die Fixierung von Politik,
Medien und Öffentlichkeit auf eine virologische Starriege,
eine Art Experten-„Créme“ missfällt dem Wissenschaftler:
Deutschland, so sagt er, brauche eine „interdisziplinäre
Task Force statt der Fokussierung auf einzelne Virologen.“
Auch die beliebigen Festlegungen auf „Höchstgrenzen“
durch regionale „Ampeln“ kann der Professor nicht
nachvollziehen: „Die Zahlen haben alle ein Dilemma. Um
sie politisch umsetzen zu können, muss man Grenzen
definieren. Gleichzeitig ist das irritierend und damit
kontraproduktiv, weil sie von der Sachlage her keine
Begründung haben. 34 oder 51 hätten die gleiche
Begründung bzw. genauso wenig.“ Man könnte, ja
müsste auch ganz andere Zahlen wählen, so Antes. Er sage
schon seiten Langem, dass es mehr systematisch erfasste
Zahlen brauche, um „beurteilen zu können, was
tatsächlich passiert„. Sei Fazit ist zugleich
beißende Kritik an der Groko-Coronapolitik insgesamt: „Wir
brauchen eine Quantifizierung auf solider
Datengrundlage, damit wir besser wissen, was im Detail
passiert, wenn wir an den Stellschrauben etwas drehen!“ Gehör
wird Antes vermutlich heute genauso wenig finden wie im
April. (DM)>
Dennis Schneble: Rede von Diana Osterhage (Initiative
“Eltern stehen auf”) zur Situation der Schulkinder
unter den politischen Hygienemaßnahmen (Auszug:
“Lehrer und Schulleiter machen ihre eigenen,
willkürlichen Regeln und machen keinen Hehl daraus,
dass ihnen die Regeln noch nicht weit genug gehen. Zum
Teil kommunizieren die Schulleiter ganz offen, dass
sie darauf hinarbeiten, dass die Kinder den ganzen Tag
die Maske tragen, also auch im Unterricht. Und wir
Eltern haben keine Chance, uns dagegen zu wehren, weil
wir unsere Kinder aufgrund der
Schulgebäudeanwesenheitspflicht in diese Willkür
schicken müssen. (…) Ein Vater hat berichtet, dass die
Kinder auf dem Pausenhof nur kurz die Maske abnehmen,
um frei atmen zu können und sofort kommt der
Schulleiter angerannt, schreit die Kinder zusammen und
droht jedem mit 50 Euro Bußgeld. (…) Eine andere
Mutter schrieb mir, dass ihr Sohn, der erst seit
einigen Wochen überhaupt in die Schule geht, also 1.
Klasse und er ist der einzige auf dem Schulhof ohne
Maske. Und der hat gleich in einer der ersten Wochen
eine Ansage von einem Zweitklässler gekriegt, wenn du
morgen keine Maske trägst, brech ich dir den Hals.”) Hier mehr…..
4.10.2020: Hotzenplotz Söder ist angezeigt
wegen Tötung, Folter und Misshandlung durch Maskenzwang an
Kindern: Fatale Maskenpflicht für Schulkinder: Strafanzeige gegen
Bayerische Landesregierung wegen fahrlässiger Tötung,
Misshandlung Schutzbefohlener u.a.
https://www.nachrichtenspiegel.de/2020/10/04/fatale-maskenpflicht-fuer-schulkinder-strafanzeige-gegen-bayerische-landesregierung-wegen-fahrlaessiger-toetung-misshandlung-schutzbefohlener-u-a/
(Mustervorlage zur freien Verwendung)
An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München
Selfkant, den 1.10.2020
Per beA und (für Nicht-Anwälte) per Fax: 089 /
5597-431
(nicht per Mail)
Strafanzeige wegen der Einführung der
Maskenpflicht für Schulkinder
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafantrag und erstatte ich
Strafanzeige
gegen
alle Mitglieder der Bayerischen Landesregierung
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und
Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts
der fahrlässigen Tötung gem.
§ 222 StGB,
der Körperverletzung im Amt
mit Todesfolge gem. §§ 223, 227, 340 StGB,
der Nötigung im Amt durch
aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von
Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung
Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§
225, 13 StGB,
jeweils (soweit
Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch
gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.
Ich stelle klar: Alle Menschen, die sich dieser
Strafanzeige anschließen möchten, dürfen diese Anzeige als
Anlage oder als Textvorlage verwenden und – auch gemeinsam
mit Dritten – für eine eigene Strafanzeige gegen die
Landesregierung des Freistaates Bayern verwenden und
(postalisch oder per Fax) bei der Staatsanwaltschaft
München einreichen.
Begründung:
I.
Bekanntlich gibt es im Freistaat
Bayern seit Monaten die Pflicht, in bestimmten
öffentlichen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung
(nachfolgend: Maskenpflicht) zu tragen.
1.
Nach der derzeit geltenden sechsten Bayerischen
Infektions-schutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19.
Juni 2020 (BayMBl. Nr. 348, BayRS 2126-1-10-G), die
zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 22. September 2020
(BayMBl. Nr. 535) geändert worden ist, gilt zu dieser
Maskenpflicht gem. § dieser Verordnung folgende allgemeine
Regelung (Zitat):
„(1) 1Jeder wird angehalten, die
physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu
reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu
halten. 2Wo immer möglich, ist ein
Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m
einzuhalten. 3In geschlossenen
Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu
achten.
(2) Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung
vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
(Maskenpflicht), gilt:
1.
Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der
Tragepflicht befreit.
2.
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer
Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht
möglich oder unzumutbar ist, sind von der
Trageverpflichtung befreit.
3.
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig,
solange es zu Identifikationszwecken oder zur
Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus
sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
2.
Nach § 16 der vorgenannten Verordnung
gilt für Schulen in Bayern (Zitat):
„(1) 1Unterricht und sonstige
Schulveranstaltungen sowie die Mittagsbetreuung an Schulen
im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG) sind zulässig, wenn durch
geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass dem
Infektionsschutz Rechnung getragen wird. 2Zu
diesem Zweck haben die Schulen und die Träger der
Mittagsbetreuung ein Schutz- und Hygienekonzept auf der
Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für
Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege zur
Verfügung gestellten Hygieneplans (Rahmenhygieneplan)
auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
(2) 1Auf dem Schulgelände besteht
Maskenpflicht. 2Unbeschadet des
§ 1 Abs. 2 sind von dieser Pflicht ausgenommen:
1.
Schülerinnen und Schüler
a)
nach Betreten des jeweiligen Unterrichtsraums,
b)
nach Genehmigung des aufsichtführenden Personals aus
zwingenden pädagogisch-didaktischen oder
schulorganisatorischen Gründen,
2.
unterrichtendes Personal und Personal der schulischen
Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung nach Erreichen
des jeweiligen Arbeitsplatzes im Unterrichtsraum oder der
jeweiligen Betreuungsräumlichkeit sowie
3.
sonstiges nicht unterrichtendes Personal nach Erreichen
des jeweiligen Arbeitsplatzes, sofern nicht weitere
Personen anwesend sind.
3Wird der
Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 nicht
nachgekommen, soll die Schulleiterin oder der
Schulleiter die Person des Schulgeländes verweisen;
für Schülerinnen und Schüler gilt dies nur ab der
Jahrgangsstufe 5.
(3) 1Die zuständigen
Kreisverwaltungsbehörden können unter Berücksichtigung des
Rahmenhygieneplans nach Abs. 1 weitergehende Anordnungen
erlassen, wenn am jeweiligen Schulort ein erhöhtes Risiko
für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
besteht. 2 § 23 bleibt unberührt.“
3.
Ergänzend hierzu heißt es in § 8 der
vorgenannten Verordnung (Zitat):
„1Im öffentlichen Personennah- und
-fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen
besteht für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll-
und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und
Fluggästen kommt, Maskenpflicht. 2Satz 1
gilt entsprechend für die Schülerbeförderung im
freigestellten Schülerverkehr.3Für
touristische Reisebusreisen gelten Satz 1 und § 11 Abs. 3
Satz 1 Nr. 3 mit der Maßgabe entsprechend, dass das
Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den
Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und
Energie, für Wohnen, Bau und Verkehr und für Gesundheit
und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten
und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
vorzulegen ist.“
II.
Den unmittelbaren Anlass für diese Strafanzeige gibt
folgende Nachricht, die eben in den sozialen Medien
bekannt geworden ist:
[Anm.: Dieser von der Bayer. Landesregierung und den
Leitmedien noch vor Erörterung näherer Umstände als
Fakenews bestrittene Tod eines 6-jährigen Mädchens wurde
von nahestehenden Personen mittlerweile bestätigt. Der
den Todesfall kolportierende Arzt Dr. Bodo Schiffmann
wird aktuell massiv diffamiert, hat jedoch laut eigenem
Bekunden unmittelbaren Kontakt zur betroffenen Familie
und verfügt auch über eine enstprechende Todesurkunde,
die allerdings der ärztlichen Schweigepflicht
unterliege. Die betroffenen Eltern würden laut seiner
Schilderung derzeit unter Druck gesetzt, damit die
Umstände der Causa nicht publik werden. So habe die
Polizei eine Liste aller Zeugen und in Kenntnis der
Umstände befindlichen Personen angefertigt und diese
aufgesucht, um ihnen eindringlich ein Absehen von der
Weitergabe von Informationen nahezulegen – unter
Androhung strafrechtlicher Konsequenzen aufgrund eines
„laufenden Verfahrens“. Eine Zeugin, die entgegen dem
Druck der Exekutive bereit war, vor die Medien zu
treten, habe sich inzwischen dem Druck gebeugt und ihre
Bereitschaft zurückgezogen. Dr. Schiffmann hat auch zum
Vorwurf Stellung genommen, dass lt. offizieller
Polizeimeldung gar kein Mädchen in Schweinfurt
umgekommen sei: Das Mädchen stamme in der Tat nicht
direkt aus Schweinfurt, sondern „aus dem Umkreis von
Schweinfurt“. Wir werden die weiteren Entwicklungen um
diesen Fall bis zu seiner Klärung weiterhin aufmerksam
verfolgen.]
„3. totes Kind wegen der Maske!!!! Zusätzliche
Informationen: Am Montag, den 28.09.2020 brach
ein 6-Jähriges Mädchen aus der Nähe von Schweinfurt auf
dem Heimweg im Schulbus ebenfalls mit
Mund-Nasenbedeckung Bewusstlos zusammen. Sie
sackte auf die neben ihr sitzende Schülerin, die laut zu
schreien begann. Der Busfahrer hielt an und legte das
Mädchen in den Gang des Busses und ließ leider dem Mächen
die Maske auf und rief per Handy die 112. Der
Rettungswagen kam und nahm erst dann die Maske ab und
versorgte das Kind SOFORT mit Sauerstoff und brachten sie
in die Klinik. Von dort aus wurden die Eltern informiert,
die kurze Zeit später eintrafen und am Bett des Kindes
sitzen blieben und warteten auf das erneute Aufwachen des
Kindes. Noch am Abend verstarb das Kind, ohne wieder das
Bewusstsein zu erlangen… Lt. behandelndem Arzt, der mit
dem betreffenden Kinderarzt der Eltern telefonierte, lag
keine Vorerkrankung vor und teilte den Eltern nach seiner
eigenen Beschau mit, des es sich um eine „CO2-Vergiftung“
handele und somit kreuzte der Arzt auch die „unnatürliche
Todesursache“ an! Daraufhin wird gerade eine 2te Beschau
(Obduktion) des Kindes in der Rechtsmedizin durchgeführt.
Bereits am Morgen wollte das Mädchen nicht mehr mit dem
Bus in die Schule fahren, da es ihr immer schlecht wurde
und sie sehr wenig Luft bekam. Sie berichtete schon Tage
zuvor von „Flimmernden Bilder“, die sie sehe, aber sie
dürfe die Maske niemals abnehmen. Die Schülerin der 1.
Klasse klagte bereits nach einer Woche Schule über die
Nebenwirkungen der Maske. Dabei kauften die Eltern dem
Mädchen vor der Einschulung extra eine besonders „hübsche“
Mund-Nasen-Bedeckung, da sie auch im Unterricht und
Sportunterricht getragen werden musste!!! … die
Einschulung war erst vor ein paar Tagen! Die Informationen
stammen von der besten Freundin der Mutter des betroffenen
Kindes…“
Dr. Bodo Schiffmann hat soeben – am 1.10.2020 – in einem
Videobeitrag bestätigt, dass die Nachricht von diesem
neuerlichen Todesfall eines Schulkindes authentisch ist,
siehe:
[siehe auch Stellungnahme eines Zeugen, Lübeck,
02.10.2020: Video
via FB]
III.
Ganz unabhängig davon, wie eine solche Maskenpflicht
während der gesamten Unterrichtsdauer strafrechtlich und
haftungsrechtlich zu würdigen ist, muss – um die wahre
Dimension dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit
deutlich machen zu können – einleitend einmal besonders
hervorgehoben werden, was gem. der
UN-Antifolterkonvention, siehe u.a.:
„Die UN-Antifolterkonvention enthält in ihrem Artikel 1
eine Definition der Folter:
Nach Artikel 1 der Konvention
versteht man unter Folter jede Handlung, durch die einer
Person vorsätzlich große körperliche oder seelische
Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Diese Definition
wird durch erklärende Beispiele noch weiter spezifiziert.
So muss diese Schmerzen bzw. Leiden zuführende Handlung
erfolgen:
Bsp. um von der Person oder einem Dritten eine Aussage
oder ein Geständnis zu erlangen,
um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr
oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen,
um sie oder einen Dritten einzuschüchtern
oder zu nötigen
oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von
Diskriminierungen beruhenden Grund.
Dabei ist allerdings Voraussetzung nach Artikel
1, dass
diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des
öffentlichen Dienstes
oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden
Person,
auf deren Veranlassung
oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem
Einverständnis
verursacht werden.“
Sind solche völkerrechtswidrigen Verhältnisse jetzt das
Ideal, an dem wir die Erziehung unserer Kinder ausrichten
sollen? Ist das die Welt, die wir unseren Kindern
wünschen?
Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention mit
Gesetz vom 17. Februar 1992 (BGBl.
II S. 121) zugestimmt. Nach Ratifikation am 6. März
1992 ist die Konvention am 5. April 1992
für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten (BGBl.
II S. 990). Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte
sind 2010 zurückgenommen worden (BGBl.
2011 II S. 600). Damit gilt die KRK als
völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich
im Range eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).
Dort heißt es in Art. 19 Abs. 1 (Zitat):
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten
Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und
Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form
körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung,
Schadenszufügung oder Misshandlung, vor
Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor
schlechter Behandlung oder Ausbeutung
einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen,
solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines
Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen
Vertreters oder einer anderen Person befindet,
die das Kind betreut.
Zudem sei den Strafverfolgungsbehörden und den hier
Beschuldigten in Erinnerung gerufen, dass am 2.11.2000 das
»Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur
Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479)
verabschiedet wurde. Sein die Ächtung der Gewalt in der
Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in
Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen
und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
„Seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen,
Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren
Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen
Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische
Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden
Persönlichkeit behindern.“ (Eggers, 1994) (2). „
Quelle: Leitfaden „Handlungsmöglichkeiten und Kooperation
im Saarland Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte,
Zahnärztinnen und Zahnärzte“, herausgegeben vom
saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie, Stand 3. Auflage 2014, im Volltext
abrufbar unter:
Seelische Verletzungen „sind auch dann unzulässig, wenn
sie nicht zu Erziehungszwecken eingesetzt werden….Die
objektive Eignung reicht es; es kommt nicht darauf an,
dass das Kind durch die Maßnahme auch tatsächlich seelisch
verletzt wurde (BT-Drs 14/1247 S. 8)….Entwürdigende
Maßnahmen liegen i.d.R. bereits in den beiden anderen
Formen verbotener Erziehungsmittel und sind hier deshalb
lediglich als Auffangregelung zusätzlich hervorgehoben…
Die Entwürdigung kann in der Art der Maßnahme begründet
sein…. oder in dem Ausmaß und in ihrer Dauer bzw. in den
Begleitumständen liegen (wie Einsperren im Dunkeln,
längeres Verweigern von Blick- und
Gesprächskontakt.“(Palandt-Diederichsen,
BGB-Kommentar, 70. Auflage, § 1631, Rn 7 m.w.N.).
IV.
Nun zu der Frage, wie sich das Tragen einer Maske auf die
Gesundheit ihrer Träger auswirkt, vor allem dann, wenn
dies unter Zwang geschieht:
Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich auf die bislang
wohl umfangreichste Studie zu den psychischen Beschwerden
infolge der aktuellen
Mund-Nasenschutz-/Maskentragungspflicht-Verordnungen in
Deutschland der Dipl.-Psychol. Daniela Prosa
verweisen, abrufbar im Volltext u.a. unter:
Diese (Zitat) „deutschlandweit erste umfangreiche und
abgeschlossene „Research-Gap“-Studie mit
merkmalsspezifisch ausreichender Repräsentativität und
einer Stichprobengröße von 1.010 fokussiert Belastungen,
Beschwerden und bereits eingetretene Folgeschäden im
Rahmen der aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen“.
Dort heißt es im einleitenden „Abstract“ u.a. (Zitat):
„Die Tatsache, dass ca. 60% der sich deutlich mit den
Verordnungen belastet erlebenden Menschen schon jetzt
schwere (psychosoziale) Folgen erlebt, wie eine stark
reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund
von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialen
Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge (bis
hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung
vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische
Belastungsstörungen, Herpes, Migräne), sprengte alle
Erwartungen der Untersucherin.
Die Ergebnisse drängen auf eine sehr zeitnahe
Prüfung der Nutzen-Schaden-Relation der MNS-
Verordnungen.“ (Zitat Ende)
Da die nähere Wiedergabe der Inhalte dieser 128-seitigen
Studie den Umfang dieses Schriftsatzes sprengen würde,
möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen und zur
Wahrung der Übersichtlichkeit im Übrigen vollumfänglich
auf den Inhalt dieser Studie verweisen und sie damit zum
Gegenstand meines Vortrags erheben.
Auch ohne diese Maskenpflicht wurden die Kinder infolge
der Coronavirus-Lockdown-Maßnahmen schon massiv in ihren
Lebenswelten eingeschränkt, was u.a. in der „Stellungnahme
der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
zu weiteren Einschränkungen der Lebensbedingungen von
Kindern und Jugendlichen in der Pandemie mit dem neuen
Coronavirus (SARS-CoV-2)“ vertieft behandelt wird,
abrufbar unter:
Und jetzt sollen die Kinder über diese ohnehin schon
massiven Einschränkungen hinaus grundsätzlich auch noch
während des gesamten Unterrichts eine Maske tragen??
Für eine solche Maßnahme gibt es überhaupt keinen Anlass
und keine Rechtfertigung, zumal das Tragen einer Maske
nach der Meinung zahlreicher Experten in diesem Kontext
(Infektionsschutz) regelmäßig ohnehin mit keinerlei
Nutzen, dafür aber nachweislich mit vielen weiteren
Nachteilen verbunden ist.
Um diese Behauptung zu belegen und glaubhaft zu
machen, möchte ich mich hier nur auf die nachfolgenden
Quellen beschränken:
1.
Die Experten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr.
Karina Reiss können sich deshalb in ihrem Buch
„Corona-Fehlalarm“ in ihrem Kapitel zur „Maskenpflicht“ ab
Seite 64 auch nicht die einleitende Bemerkung verkneifen
(Zitat): „Wie dumm kann man eigentlich sein – möchte man
fragen.
Punkt 1) Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür,
dass symptomfreie Menschen ohne Husten und Fieber die
Erkrankung verbreiten
Punkt 2) Einfach Masken halten die Viren nicht zurück,
gerade wenn man hustet
Punkt 3) Sie schützen bekanntermaßen auch nicht vor
Ansteckung.
Größe Corona-Virus: 160 Nanometer (0,16 Mikrometer),
Größe „Poren“ in einfachen Baumwollmasken 0,3 Mikrometer.
Sie fliegen durch herkömmliche Masken oder
Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff durch wie durch ein offenes
Fenster. …“ (Zitat Ende)
Sehr aufschlussreich ist auch der Beitrag „Pandemie
Spezial – Hauptsache Maske!?“ von Prof. Dr. Markus Veit,
für jeden kostenlos abrufbar unter:
Prof. Dr. Veit wendet sich mit diesem Beitrag
erklärtermaßen dagegen, dass „wir von den Medien, selbst
ernannten „Faktencheckern“ und Politikern mit
Halbwahrheiten zu Masken belehrt“ werden, er ist
regelrecht „entsetzt über Stellungnahmen aus der Politik
und von den Medien und schließlich auch in jüngster Zeit
über Urteilsbegründungen zur Maskenpflicht“ sowie „den
undifferenzierten Umgang mit der Thematik seitens der
agierenden Kolleginnen und Kollegen.“
Und es ist wirklich unfassbar, dass auch so viele
Schulleiter sich – in Unkenntnis solcher Zusammenhänge –
dem Wahn hingegeben haben und immer noch hingeben, dass
sie „kraft Hausrecht“ berechtigt wären, von Kindern das
Tragen einer Maske im Unterricht zu verlangen, wobei
offensichtlich ist, dass entsprechende „Empfehlungen“ von
Schulleitern im Schulalltag von den Schülern faktisch als
verpflichtend wahrgenommen werden und Kinder, die hier
nicht mitmachen wollen, von Lehrern und Mitschülern offen
oder subtil angefeindet werden.
2.
Demgegenüber ist das Tragen einer Maske für den Träger –
was auch den hier Beschuldigten positiv bekannt sein muss
– mit zahlreichen Risiken und Gefahren verbunden.
a)
In der Doktorarbeit von Ulrike Butz mit dem Titel
„Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von
Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an
medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004, im
Volltext abrufbar unter:
lautet das zusammenfassende Ergebnis, dass „unter chirurgischen
Gesichtsmasken“ (auch) bei normal atmenden Personen
durch die beeinträchtigte Permeabilität (Anmerkung des
Unterzeichners: Durchlässigkeit) der Masken eine
„Akkumulation von Kohlendioxid“ verursacht wird (ebenda,
S. 43). Weiter heißt es dort (Zitat): Die Akkumulation von
Kohlendioxid (22,49 mmHg, STEV 2,30) unter jeder
untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den
transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck (5,60
mmHG, STEV 2,38). Eine kompensatorische Erhöhung der
Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde
dabei nicht nachgewiesen. Da Hyperkapnie
(Anm. des Unterzeichners: erhöhter Kohlendioxidgehalt im
Blut) verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann…“.
Sogar das – m.E. wenig seriöse und zuverlässige, hier
aber mal heranziehbare – Wikipedia beschreibt die Symptome
von Hyperkapnie wie folgt (Zitat):
Dass die Bevölkerung nicht einmal über diese generellen
Gefahren einer Maskentragung aufgeklärt worden ist, kann
man aus meiner Sicht nur noch als unverantwortliche
Gefährdung der Gesundheit unzähliger Menschen bezeichnen.
b)
Die Wahrheit ist aber wahrscheinlich noch dramatischer:
Der Biologe Clemens G. Arvay hat am 3.4.2020 ein
YouTube-Video mit dem Titel „Was für ein FIASKO, Herr
Kurz!“ veröffentlicht, in dem er den Maskenzwang gerade
auch wegen seiner eigenen Beobachtungen im Alltag als
„fatal“ bzw. „einziges Fiasko“ kritisiert, weil in den
Falten der Masken ein „virenfreundliches Klima“ entstehe,
mit dem diese Viren möglichst lange am Leben bzw. aktiv
erhalten werden.
youtube.com/watch?v=folhXr4gPIg&feature=youtu.be
Er bezeichnet diese Maskenpflicht deshalb als völlig
„kontraproduktiv“ bzw. „vollkommener Schwachsinn“. Es gäbe
„rote Linien, über die Menschen mit Verstand“ nicht gehen
wollen“. Aus seiner Sicht wäre es viel besser die Masken
einfach wegzulassen.
c)
Und auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich
Montgomery kritisiert die Maskenpflicht scharf,
wie sogar tagesschau.de berichtet. Er und der Kinderarzt
Thomas Fischbach werden in dem Artikel „Trügerische
Sicherheit durch Masken?“ unter dem Link:
„Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery
hat die in ganz Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus
geltende Maskenpflicht scharf kritisiert. Wer eine Maske
trage, werde durch ein trügerisches
Sicherheitsgefühl dazu verleitet, den „allein
entscheidenden Mindestabstand“ zu vergessen, sagte
Montgomery der „Rheinischen Post“. Auch könnten
die Masken bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden,
warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes.
Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim
Abnehmen werde die Gesichtshaut berührt, schneller sei
eine Infektion kaum möglich. Er trage zwar
selber „aus Höflichkeit und Solidarität“ eine Maske, halte
aber eine gesetzliche Pflicht für „falsch“.
Montgomery kritisierte auch, dass
Landesregierungen das Tragen einfacher Masken wie auch
die Verwendung von Schals oder Tüchern für den
Atemschutz als ausreichend bezeichnen. Eine Pflicht
zum Tragen von Schals oder Tüchern vor dem Gesicht sei
„lächerlich„. Er hob zugleich hervor,
dass „echt wirksame Masken“ derzeit noch für das
medizinische Personal, Pflegekräfte und unmittelbar
Gefährdete gebraucht würden.
Der Kinder- und Jugendarztpräsident Thomas
Fischbach warnte zugleich vor einer
Maskenpflicht für Kindergartenkinder zur Eindämmung der
Corona-Pandemie. „Es mag auch jüngere Kinder geben, die
einen Mund-Nasen-Schutz akzeptieren, doch die
allermeisten werden das eher als Spielzeug betrachten,
daran herumhantieren und damit die Infektionsgefahr eher
noch verstärken„, sagte Fischbach den Zeitungen der
Funke Mediengruppe. Es sei deswegen unklug, sollten einige
Bundesländer das Maskentragen in öffentlichen Bereichen
sogar für Kleinkinder vorschreiben…“(Zitat Ende).
d)
Es ist auch nicht erkennbar, dass Beschuldigten die
Möglichkeit bedacht haben, dass das Tragen einer solchen
Maske ggf. sogar die Gefahr einer Hypoxie begründen
könnte.
Bei einer Hypoxie wird der
Körper oder ein Körperteil mit zu wenig Sauerstoff
versorgt. Grund dafür kann zum Beispiel eine
Lungenerkrankung, eine schwerwiegende Verletzung des
Brustkorbs (Thoraxtrauma) oder eine Vergiftung sein. Das
Gehirn reagiert auf einen Mangel an Sauerstoff besonders
empfindlich: Schon nach wenigen Minuten sterben
Nervenzellen ab – es entsteht ein hypoxischer Hirnschaden.
Schließlich könnte ich, um meine medizinischen
Einwendungen gegen die Maskenpflicht weiter glaubhaft
machen, auch eine eidesstattliche Versicherung der Ärztin
Jette Limberg-Diers aus 21521 Wohltorf nachreichen, in der
sie erklärt hat (Zitat):
„Ich, Gunhild Jette Limberg-Diers bin approbierte Ärztin.
Ich versichere hiermit aufgrund meiner Erfahrungen und
meiner medizinischen Kenntnisse, ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, nach bestem Wissen und Gewissen wie
folgt:
Die von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in seinem o.g.
Antrag getätigten Aussagen bzgl. negativer
gesundheitlicher Auswirkungen durch das Tragen von
Gesichtsmasken sind nach meinem Dafürhalten korrekt und
ich teile seine Bedenken vollumfänglich.
Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich diesbezüglich
ausdrücklich auf die von Herrn RA Schmitz dem Gericht
vorgelegte medizinische Dissertation meiner Kollegin
Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei
Verwendung von Operationsmasken als hygienischer
Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre
2004. Die Interpretation dieser Dissertation durch Herrn
Rechtsanwalt Schmitz ist meines Erachtens korrekt.
Zusammenfassend stelle ich fest (Details sind bitte dem
Antrag des Herrn RA Schmitz zu entnehmen):
Durch längere, insbesondere nicht fachgerechte Nutzung
eines Mund-Nasenschutzes ergeben sich folgende Probleme:
Der Träger (Laie) ist geneigt, sich in falscher
Sicherheit zu wähnen und in Folge den einzig sicheren
Weg eine Ansteckung zu vermeiden: Der Mindestabstand,
wird häufig nicht mehr eingehalten.
Durch unsachgemäßen Gebrauch des Schutzes kommt es zu
Erhöhung der Kontaminationsgefahr (Unerwünschte
Verunreinigung auf Flächen, Körperteilen).
Es bildet sich in dem Atemschutz (egal ob Maske oder
Tuch) eine sog. „feuchte Kammer durch die Atemluft.
Erreger jeglicher Art (ob nun Virus oder Bakterien)
lieben ein feucht-warmes Milieu, in dem sie sich dann
vermehrt reproduzieren.
Durch den Mund-Nasenschutz wir die Aufnahme von
Sauerstoff reduziert und vermehrt bereits abgeatmetes
Kohlendioxid zurückgeatmet. Die Veränderung der
entsprechenden Blutgaskonzentrationen ist
wissenschaftlich nachweisbar, wie in der Dissertation
von Dr. med. Ulrike Butz dargestellt. Durch eine
Minderversorgung der Lunge mit Sauerstoff ist das
Lungengewebe leichter und schneller für Keime jeglicher
Art, somit auch das sog. Corona-Virus, angreifbar. Durch
die Erhöhung des Kohlendioxidspiegels im Blut kann es zu
verschiedenen, z.T. gravierenden Auswirkungen kommen.
Details entnehmen Sie bitte dem Antrag Schmitz
respektive insbes. der o.g. Dissertation.
Schwerpunktmäßig vorbelastete Patienten (Asthma,
Allergie, COPD=chronisch obstruktive Lungenerkrankung)
und Personen mit Angststörungen sind hier besonders
gefährdet.
(Kleine) Kinder, geistig Behinderte und Demente werden
durch das eigene und fremde Tragen eines
Mund-Nasenschutzes nicht nur körperlich beeinträchtigt,
sondern zusätzlich seelisch traumatisiert und
verängstigt.
Insgesamt betrachte ich persönlich die allgemeine Pflicht
zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes angesichts der
wissenschaftlich nachgewiesenen, fehlenden positiven
Auswirkungen als nicht nur unverhältnismäßig, sondern als
einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
bis hin zur Körperverletzung.“ (Zitat Ende)
Was den Sinn und Unsinn von Masken beim Virenschutz
angeht gibt es somit keine „Vielfalt“ von Meinungen,
sondern bloß unwissenschaftliche „Meinungen“ und
wissenschaftlich fundierte Aussagen wie die von Prof. Dr.
Bhakdi und Prof. Dr. Veit. Eine Widerlegung dazu ist uns
jedenfalls nicht bekannt.
Auf Grund dieser eindeutigen Sach- und Studienlage war es
m.E. vorhersehbar, dass eine große Zahl von Menschen,
insbesondere die Schwächsten der Gesellschaft, also die
Kinder und die Senioren, durch die Maskenpflicht zu
Schaden kommen werden.
Angesichts dieser Sachlage kann niemand ernsthaft
behaupten, dass er schwerste Verläufe mit Todesfolge
zuverlässig ausgeschlossen hat.
Solche Folgen wurden also bei der Anordnung und
Aufrechterhaltung einer Maskenpflicht somit – der Verdacht
drängt sich auf – zumindest billigend in Kauf genommen.
V.
Für die hier Beschuldigten besteht die strengste Pflicht,
Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu
schützen, was m.E. eine Garantenstellung i.S. des § 13
StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen)
Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den
jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch)
eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt
(Zitat):
„In seinem klassischen Gehalt schützt
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor
staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht
jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber
solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine
Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das
geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung
von dem Betroffenen grundsätzlich mit der
Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl.
BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>).
Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und
fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es
insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu
bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160
<164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30
<57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht
besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom
Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95
<98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG
kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch
ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und
Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170
<214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten
sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das
Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der
Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die
öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht
getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen
gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das
gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE
56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174
<202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Ich möchte auch daran erinnern, warum alleine schon das
Unterlassen der angemessenen Aufklärung der Bevölkerung
über die Kritik zahlreicher Experten gegen den Lockdown
und allen damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, deren
Verhängung mit der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus
gerechtfertigt wurde und wird, die Grundrechte aller
Menschen in diesem Lande, nicht nur die der Kinder, wie
das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit
gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verletzt hat und
immer noch verletzt.
Darüber hinaus verkörpert diese Regierungspolitik auch
eine Verletzung unserer Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1
GG.
Damit wir uns gleich richtig verstehen:
Alle Ärzte, Lehrer, Politiker, Länder etc., die immer
noch – wider besseres Wissen und Wissenkönnen und
Wissenmüssen – eine „Pandemie“ und auch die Notwendigkeit
einer Maskenpflicht mit Fallzahlen behaupten, die auf der
Basis des PCR-Tests gewonnen worden sind und dadurch
kausal Schäden bei Menschen und Unternehmen verursachen,
müssen mittlerweile mit gewaltigen Schadenersatz- und
Schmerzensgeldklagen rechnen.
Denn es steht längst unbestreitbar fest:
Der PCR-Test war und ist die Grundlage zur
Beurteilung des Pandemiegeschehens, aber dieser PCR-Test
kannnachweislich überhaupt keine
Viren und keine Infektionen feststellen.
Hierzu verweise ich nicht nur auf den Kurzbericht der
Stiftung Corona-Ausschuss vom 15.9.2020, den ich Ihnen –
wegen des Umfangs nur in der Zustellung über das beA – in
der Anlage 1 überreiche, sondern
auch auf das nachfolgende Video mit Rechtsanwalt Dr.
Füllmich, das sich ausführlich mit diesem PCR-Test befasst
und konkret gigantische Schadenersatzklagen in Aussicht
stellt:
Wenn der PCR-Test vollkommen untauglich ist und somit
bislang niemand wissenschaftlich verifiziert die
Anknüpfungstatsachen für eine „Pandemie“ nachweisen
konnte, dann gibt es weder eine tatsächliche noch eine
rechtliche Grundlage dafür, Mensch und Gesellschaft mit
einem Lockdown oder Pflichten wie der
Maskentragungspflicht zu belegen und von Menschen eine
Maskenpflicht oder die Vorlage von Attesten für die
Befreiung von der Maskenpflicht zu fordern.
Falsch verhält sich hier also nicht der Arzt, der
allgemein erklärt, welche negativen Folgen und Risiken aus
ärztlicher Sicht nachweislich generell mit dem Tragen
einer Maske tatsächlich und nicht nur hypothetisch
verbunden sind. Ist es aber festzustellen, dass die Ärzte,
die solche Befreiungsatteste zur Maskenpflicht ausstellen,
in den letzten Monaten – letztlich auf Grund der seit Ende
März andauernden Corona-Politik – zunehmend unter
öffentlichen Druck geraten sind und teilweise auch
kriminalisiert und in Mainstreammedien förmlich an den
Pranger gestellt worden sind.
Wie sich diese Risiken, vor denen diese Ärzte warnen,
dann im Einzelfall verwirklichen, das kann naturgemäß kein
Arzt vorhersehen, selbst wenn er alle abrufbaren
Informationen auswertet. Das muss er auch nicht.
Wenn Politiker und Behörden wie das RKI und die
Gesundheitsämter ihre Gesundheitspolitik und ihre
teilweise tief in die Grundrechte von Menschen
eingreifenden Maßnahmen letztlich allesamt auf einen
erwiesenermaßen untauglichen PCR-Test stützen, dann wäre
es die Aufgabe der Landesregierung gewesen, sich endlich
mit dieser massiven Kritik von hunderten namhaften
Experten und Ärzten aller Fachrichtungen angemessen zu
befassen und alle Corona-Maßnahmen sofort aufzuheben.
Es gibt auch schon viele Ärztinnen und Ärzte in diesem
Land, die durch offene Briefe und sonstige Erklärungen
eindeutig öffentlich Stellung bezogen haben und in diesem
Kontext um Aufklärung bemüht sind, gerade auch im
Interesse der Kinder.
Stellvertretend für viele Beispiele verweise ich an
dieser Stelle nur auf die Broschüre „Wissenswertes
für SchulleiterInnen, Lehrkräfte und Eltern
schulpflichtiger Kinder“, der als Anhang 6 (ab
Seite 38) einen „Offenen Brief“ von 130 ÄrztInnen an die
Ministerin für Schule und Bildung in NRW“ vom 4.8.2020
enthält.
Diese Broschüre überreiche ich Ihnen – wegen des Umfangs
nur in der Zustellung über das beA – hier als Anlage
2.
Die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die sich
kritisch mit allen Aspekten der Corona-Politik befasst
haben, fühlen sich durch dieses absurde, offenbar nicht
mehr enden wollende Spiel von „Zuckerbrot und Peitsche“
mittlerweile auf den Rang von rechtlosen Systemsklaven
reduziert, was auch in dieser absurden Maskenpflicht in
Schulen und im öffentlichen Schulbusverkehr gipfelt und am
Ende offensichtlich darauf hinauslaufen soll, dass wir
alle, auch unsere Kinder, wie ein Stück Vieh zwangsgeimpft
werden sollen, obschon es für einen solchen Impfzwang –
das ist jedenfalls meine Meinung – keinerlei
wissenschaftliche und auch rechtliche Rechtfertigung gibt.
Siehe hierzu aktuell die Impfstoff-Debatte zwischen
Robert Kennedy Jr. und Alan Dershowitz:
Dass es einen perfiden „Masterplan“ gibt, durch den die
Menschen faktisch auf den Rang von beliebig manipulieren
bzw. „transformierbaren“ dummen Äffchen reduziert werden
sollen, ist nunmehr keine „Verschwörungstheorie“
mehr, sondern konkret nachweisbar, siehe folgendes
YouTube-Video mit dem Titel „Der perfide Plan des
World Economic Forum“ ab Minute 1:55:
Hat die „hohe Politik“ des Landes Bayern denn jemals über
diese unfassbare Anmaßung einer Wirtschaftselite
berichtet, die Menschheit im Zuge dieser offenbar
inszenierten „Corona“-Krise vollständig „transformieren“
zu wollen?
Nicht? Warum nicht? Ist auch nur ein einziges redliches
Motiv denkbar, der Öffentlichkeit eine so weitereichende
Information zu verschweigen??
Wollen die hier beschuldigte Regierung und die
Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
beispielsweise nicht mitbekommen haben, dass
namhafte Experten mit Nachdruck vertreten, dass es
überhaupt – und zwar unter Zugrundelegung eines
Begriffsverständnisses, das die Realität angemessen
darstellen kann – keine „Pandemie“, ja nicht einmal
einen eindeutigen Nachweis für ein neues
(gefährliches) Virus, das jetzt den Namen SARS-CoV2
trägt, gibt?
Darüber hinaus lassen Politik und der
öffentlich-rechtliche Rundfunk jede Debatte darüber
vermissen, ob diese Lockdown-Maßnahmen überhaupt geeignet
und erforderlich waren und sind, um den von ihnen –
angeblich – verfolgten Zweck erreichen zu können.
Und will jemand wirklich sagen, dass er erst „im Rahmen
der Pandemie“ und einer damit einhergehenden „Zunahme der
gesammelten Daten und Erfahrungen“ bekannt davon erfahren
hat, dass Viren auf Grund ihrer Größe durch die Maschen
einer Stoffmaske hindurchfliegen wie durch ein offenes
Fenster?
Die Regelungen zur Maskenpflicht waren von allem Anfang
an nicht zu rechtfertigen, schon gar nicht in ihren
willkürlichen Ausgestaltungen.
Die Medien haben bereits darüber berichtet, dass die
Bayerische Regierung zu ihren Corona-Beschlüssen nicht
einmal Akten geführt haben will, siehe:
Somit darf jetzt jeder darüber spekulieren, auf welchen
„Daten“ die bayerische Regierung ihre Corona-Politik, die
bekanntlich mit schwersten Eingriffen in das Leben und die
Freiheiten der Menschen in Bayern und auch in die
Wirtschaftswelt verbunden waren, denn überhaupt gestützt
hat. Das ist m.E. ein unfassbarer Skandal für einen
Rechtsstaat und eine so folgenschwere Gesundheitspolitik.
Somit hat die Politik der Beschuldigten bis heute eine
erstaunliche Beratungsresistenz beweisen, trotz
staatlicher Schutzpflichten.
Wieso wird sowohl von der Politik als auch von der
milliardenschweren öff.-rechtl. Rundfunk schlicht die
Tatsache ignoriert, dass bislang weder die Existenz eines
(neuen) SARS-CoV2-Virus, geschweige denn die Entstehung
und – noch viel weniger – das Fortdauern einer „Pandemie“
nachweisbar ist, die in ihrer Gefährlichkeit für die
Gesundheit der Bevölkerung über die alljährliche Gefahr
einer Grippewelle hinausgeht?
Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe,
sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit
vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch
schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020)
bekannt.
Schon am 20.4.2020 hat das
Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte
Experten zitiert, die im Grunde gegen alle
Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen)
Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche
erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:
Wer hätte das – obschon in verantwortlicher Position –
noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere
zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“
haben, darüber zu unterrichten? Diese List ist
mittlerweile auf mehr als 250 Experten
angewachsen:
Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit
Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten
Einwendungen solcher namhafter Experten aus allen
Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige
und verdienstvolle „KM4-Analyse des
Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn
zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben
sich m.E. schwerer Versäumnisse und Pflichtverstöße
schuldig gemacht, weil sie dadurch mit der Gesundheit und
dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen
Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker
gespielt haben.
Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte
Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die
Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den
Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte,
nicht für politische Ämter.
Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen
einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf
beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten
öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.
Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog.
Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert,
gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“.
YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen
Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Wolfgang Wodarg
oder von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie
„Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell schon
dutzende Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos
gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief
einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung
über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen
einen Suizidversuch unternommen hatte.
Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von
diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er
solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und
Besuchsverbote beschließt?
Immerhin sollte sich jeder, der das YouTube-Video „Der
Drostpreis der Nation“ gesehen hat, selber
fragen, warum Prof. Drosten in der Politik und in den
Medien überhaupt (noch) Gehör geschenkt wird, den
hunderten namhaften Experten, die dem Corona-Hype
widersprechen, aber nicht.
Wir haben es jedenfalls mit Sorge zur Kenntnis genommen,
dass nach dem – sicherlich längst allgemein bekannten –
Standpunkt der Bundesregierung die (angebliche)
„Pandemie“ erst dann vorbei sein soll, wenn ein
„Impfstoff“ gegen das neue Corona-Virus zur Verfügung
steht.
Eine Diskussion darüber, ob eine Impfung überhaupt
sinnvoll ist – man siehe hierzu u.a. das Buch „Die
Impf-Illusion“ von Dr. Suzanne Humphries und
Roman Bystrianyk – bzw. ob – darüber hinausgehend –
bislang überhaupt ein Masernvirus wissenschaftlich
einwandfrei nachgewiesen wurde, wird nicht geführt,
obschon der Virologe Dr. Stefan Lanka, wie er in seinem
kostenlos zugänglichen Artikel „go Virus go“,
kostenlos abrufbar unter:
unwiderlegt (!!) schlüssig darlegen konnte, dass bislang
noch niemand auch nur die Existenz eines Masern-Virus
nachweisen konnte.
Damit sich die Strafjustiz einen guten ersten Überblick
über den wissenschaftlichen Betrug verschaffen kann, auf
dem der ganze absurde „Corona-Lockdown“ beruht, sei ihm
das YouTube-Video „Die Zerstörung des Corona Hypes“
empfohlen, abrufbar unter:
Wenn schon ein paar Studenten solche Fakten
zusammenstellen und würdigen konnten, dann können es auch
Politiker, höhere Beamte und Journalisten des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Haben Sie im Programm des öff.-rechtl. Rundfunks in den
letzten Monaten auch nur eine einzige, vergleichbar
objektive und kritische Zusammenfassung der gesamten
Entwicklung des Corona-Hypes gesehen?
Einen weiteren guten Einstieg, der zugleich die
unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der
Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung
VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“
von Dr. Stefan Lanka, den jeder unter dem Link
Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von
Wiederholungen vollumfänglich verweisen.
Mittlerweile sind auch die ersten Bücher über diesen auf
wissenschaftlichem Betrug basierenden „globalen Fehlalarm“
mit Namen „Corona-Pandemie“ erschienen, insbesondere „Corona-Fehlalarm?“
von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss.
In dem (demnächst erscheinenden) Buch „Corona-Diktatur“
wird übrigens u.a. nachzulesen sein, dass schon seit
Januar 2020 bekannt war, dass das – angeblich neue –
SARS-CoV2-Virus nur für bestimmte Risikogruppen gefährlich
ist.
Bücher wie
„Virus-Wahn – Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen
erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit
Milliarden-Profite macht“ von Torsten Engelbrecht und Dr.
med. Claus Köhnlein
und
„Die Seuchen-Erfinder“ von Hans U.P. Tolzin,
versuchen die Öffentlichkeit schon seit Jahren darüber
aufzuklären, dass man der neuesten Seuchen-Sau, die durchs
globale Dorf getrieben wird, grundsätzlich mit äußerster
Skepsis begegnen sollte, und diese Skepsis ergibt sich
schon von selbst, wenn man nur die Geschichte der
„Seuchenbekämpfung“ der letzten 100 Jahre aufarbeitet.
Dass die ganze Doppelmoral der Anti-Corona-Politik nur
als „Der Große Bluff“ bezeichnet werden
kann, das hat auch der YouTuber Gunnar Kaiser ein seinem
gleichnamigen Video vom 9.6.2020 sehr gut
begründet:
Es könnten noch zahlreiche weitere Quellen
benannt werden, die einzelne Aspekte des ganzen
wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefen, und
jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl noch
weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht
besonders aufschlussreich sind.
Schon vor Monaten, beispielsweise auch durch
YouTuber Samuel Eckert in dem Video mit dem Titel
„DROSTEN und das RKI WIDERLEGT! Die WAHRHEIT über
die PCR Tests! Sind die Maßnahmen noch haltbar?“
Wurde nachgewiesen, dass der PCR-Test in höchstem
Maße unzuverlässig ist und die Reproduktionszahl nach
Belieben durch eine Ausweitung von Tests nach oben
geschraubt werden kann, was Manipulationen Tür und Tor
öffnet:
Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus
aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit
des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“
letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test
ruht.
Wir dürfen daran erinnern, dass sich die
Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen
Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am
13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es
(Zitat):
„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv
und mal negativ. Da spielt der Zufall mit.
Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt
entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven
Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine
Reinfektion.“
(Quelle: Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite
52).
Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie
ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für
amtliche Statistiken verwendet? Das ist nach meiner
Auffassung schlicht unseriös und wissenschaftlicher
Betrug!
Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu
diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):
„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im
Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit
einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders
ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die
PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch
positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind
tatsächlich positiv.“
Wer also angesichts solcher Erkenntnisse immer noch
vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen
zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich
zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und denkbar
folgenschweren bzw. verhängnisvollen Politik.
Zudem ist jede Statistik von vornherein absurd, die jeden
„Positiv Getesteten“ einfach als „Infizierten“ erfasst,
ohne hierbei zwischen „Infizierten“ mit oder ohne
Krankheitssymptomen zu differenzieren und ohne die (mit
hoher Wahrscheinlichkeit) wesentlich höhere Dunkelziffer
der nicht getesteten und erfassten „Positiven“ zu
berücksichtigen und in Bezug zu nehmen.
Aussagekräftig und relevant für eine Frage, ob und in
welchem Umfange ein Virus für die Gesundheit aller
Menschen eine Gefahr darstellt, sind letztlich ohnehin nur
die Sterbefälle, für die ein Virus – nachweislich
– kausal verantwortlich ist, und die liegen unbestreitbar
weit unter den Zahlen der Grippewelle vor 2 Jahren.
Zudem haben Infizierte ohne jede Symptomatik – also
Menschen, die überhaupt nicht erkrankt sind – in einer
solchen Statistik letztlich überhaupt nichts zu suchen.
Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen
Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus
nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung,
dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas
anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit
vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem
prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder
winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.
Genau dies wurde auch von Dr. Bodo Schiffmann in seinem
YouTube-Video
„Sars-Cov2 ist nicht neu, sondern ein alter Hut,
Es ist jetzt an der Staatsanwaltschaft zu ermitteln“
In dem Kommentar zu dem diesem YouTube-Video von Dr. Bodo
Schiffmann heißt es (Zitat):
„So, damit ist es offiziell in Spanien wurde das
Virus SARS-CoV2bereits im März 2019 nachgewiesen und
nach einer kanadischen Studie existiert das Virus
Sars-CoV-2 wahrscheinlich bereits seit 2013.
Hier bekommt Wolfgang Wodarg völlig recht denn er hat von
vorne rein gefragt ob man den überhaupt danach schon mal
gesucht hat bevor man behauptet man hätte etwas Neues
gefunden. Damit ist eindeutig klar dass es sich nicht
um eine neue Erkrankung handelt, sondern um eine
Grippewelle auf die man hier in unverantwortlicher Weise
mit der Kamera drauf gehalten hat. Man hat es
genutzt um zu versuchen einen Impfstoff bei der
Bevölkerung salonfähig zu machen und man hat nicht davor
zurückgeschreckt damit die gesamte Wirtschaft weltweit zu
schädigen und Millionen von Existenzen zu zerstören. Es
ist jetzt an der Zeit die Verantwortlichen zur
Rechenschaft zu ziehen und ich hoffe dass der eine oder
andere Staatsanwalt oder Richter dieses Video sieht.
Spätestens jetzt ist klar dass die Pandemie in
Wirklichkeit keine war sondern eine Grippewelle umgewidmet
wurde. Der Grund war das von Anfang an nicht sauber
wissenschaftlich gearbeitet wurde das fing schon mit einem
PCR Test an der nur basierend auf einer Publikation aus
Wuhan erstellt wurde ohne dass der verantwortliche
Virologe zuvor einen Virus angezüchtet oder gesehen hätte.
Basierend da drauf wurde die Welt Wirtschaft gegen die
Wand gefahren, ärztliche Behandlungen verschoben und viele
Existenzen und Arbeitsplätze weltweit ruiniert. Die
Schäden sind bislang unabsehbar und werden erst Ende des
Jahres richtig deutlich werden. Es ist jetzt an der Zeit
dass die Verantwortlichen in einem außerparlamentarischen
Untersuchungsausschuss beziehungsweise in einem
Gerichtsverfahren für die Maßnahmen zur Verantwortung
gezogen werden. In einem neuen Appell haben auch 13
Nobelpreisträger Position bezogen da sie die Gefahren für
die Demokratie weltweit erkannt haben.“ (Zitat Ende)
In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail
10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle
absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein
neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen
werden soll:
1.Schritt:
Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und
gefährlichen klinischen Symptombildes
2.Schritt:
Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)
3.Schritt:
Optische Identifizierung des Erregers
4.Schritt:
Hochaufreinigung / Isolation
5.Schritt:
Identifizierung eindeutiger Merkmale
6.Schritt:
Eichung von Labortest
7.Schritt:
Erfüllung des ersten Koch-Postulats
8.Schritt:
Erfüllung des zweiten Koch-Postulats
9.Schritt:
Erfüllung des dritten Koch-Postulats
10.Schritt:
Dokumentation und Bestätigung
Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei
dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des
SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige
dieser Voraussetzungen erfüllt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der
Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die
Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74
verwiesen, die jedermann kostenlos im Web abrufen kann,
u.a. unter dem Link:
https://recht-freiheit.de/143/expresszeitung-ausgabe-32-mai-2020.html
In dem bereits o.g. Werk „Virus-Wahn“,
das in 2020 neu aufgelegt worden ist, findet sich ab Seite
351 ein Update mit einem neuen Kapitel mit der Überschrift
„Totaler Corona-Wahn: von wertlosen PCR-Tests und
tödlicher Medikation“.
Dort finden sich auf Seite 353 auch vier Fragen,
die weder das RKI, noch der Virologe Christian Drosten,
noch der Mediziner Alexander S. Kekulé, noch Hartmut
Hengel und Ralf Bartenschlager, noch Thomas Löscher, noch
Ulrich Dirnagl, noch der Virologe Georg Bornkamm
beantworten konnten bzw. wollten.
Dort heißt es (Zitat):
„1.In dem SZ-Artikel „Zu schön, um wahr zu sein“ (24.
März 2020) heißt es: „Ulrich Dirnagl hält die These, dass
sich ohne die Tests womöglich niemand für dieses Virus
interessieren würde, mit Blick auf Italien für widerlegt.“
Doch selbst wenn wir einmal annehmen, dass die
Sterblichkeit in Italien signifikant gestiegen ist, wie
können wir ausschließen, dass Menschen nicht auch durch
nicht-mikrobielle Faktoren wie die Verabreichung von
Medikamenten frühzeitig gestorben sind?
Aus einer Lancet Studie etwa geht hervor, dass von 42
„positiv“ getesteten Patienten, die zu Beginn der Krise im
chinesischen Wuhan in ein Krankenhaus kamen, alle
Antibiotika erhielten und 38 (also nahezu alle) von ihnen
das hochtoxische antivirale Präparat Oseltamavir. Sechs
der Patienten (15 Prozent) verstarben anschließend.
2.Wenn es für COVID-19-Krankheit „keine unverwechselbaren
spezifischen Symptome“ gibt und eine „Unterscheidung der
verschiedenen Erreger rein klinisch nicht möglich ist“,
wie etwa Prof. Thomas Löscher konzediert – und wenn zudem
nicht-mikrobielle Faktoren (Industriegifte, Medikamente
etc.) als Ursachen für schwerste Atemwegsleiden wie
Lungenentzündung infrage kommmen, wie soll man dann sicher
sagen können, dass nur das, was SARS-CoV-2 genannt wird,
als Ursache für die Symptome bei COVID-19 in Betracht
kommt?
3.Das zweite Koch’sche Postulat und Lehrbücher besagen
es, und auch führende Virus-Forscher wie Luc Montagnier
konstatieren, dass eine komplette Partikelreinigung
(„Purification“) eine unabdingbare Voraussetzung dafür
ist, um ein Virus nachweisen zu können.
Die Autoren von zwei einschlägigen Papers (Zhu et al.,
Wan Beom Park et al.) zum Beispiel, die im Zusammenhang
mit dem Nachweis von SARS-CoV-2 genannt werden,
konzedieren auf Nachfrage, dass auf den in ihrem Arbeiten
gezeigten elektronenmikroskopischen Aufnahmen keine
„purified“, also keine vollständig gereinigten Partikel zu
sehen seien.
Doch wie will man dann mit Sicherheit schlussfolgern,
dass die RNA-Gensequenz, die man aus den in besagten
Studien präparierten Gewebeproben „zieht“ und auf die man
dann die PCR-Tests „eicht“, zu einem ganz spezifischen
Virus – in diesem Fall SARS-CoV-2 – gehören?
Zumal Studien ja auch noch zeigen, dass gerade die Stoffe
(u.a. Antibiotika), die in den Reagenzglas-Versuchen (in
vitro) Verwendung finden, die Zellkultur so „stressen“
können, dass sich dadurch neue Gensequenzen bilden können,
die zuvor nicht nachweisbar waren?
4.Wenn der PCR-Test nicht ausreicht, um eine
HIV-Infektion nachzuweisen, wieso sollte er dann gut genug
sein, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen?“(Zitat
Ende)
Soviel also zur Bereitschaft der vorgenannten
„Corona-Befürworter“, durch die eindeutige Beantwortung
dieser Fragen zur Aufklärung äußerst relevanter
Zusammenhänge beizutragen.
Und man kann es nicht oft genug aufzeigen: Einen mehr als
deutlichen Hinweis, dass die übliche Grippewelle 2020
einfach in Corona umbenannt wurde – und dann auch noch
recht milde war, liefert die folgende Statistik:
(Grafik: M. Gelau / Daten: RKI)
Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der
Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit
ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem
Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“
auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr
für möglich gehalten hätte:
Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den
Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):
„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene
Kommunikation
4 a. Worst case verdeutlichen!
Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die
Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual
unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor
allem die Älteren betrifft, denken sich viele
dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden
wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach
unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele
auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe
ich so schon ein bisschen früher». Diese
Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur
Verharmlosung der Epidemie beigetragen.
Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen,
müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf
die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:
1) Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen
ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben
qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder
nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine
Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in
Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls.
Die Bilder aus Italien sind verstörend.
2) „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“:
Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei
Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn
sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll
zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu
sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen
die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein
Kind je erleben kann.
3) Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte
über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein
alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem
milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle
erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch
Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt
den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies
mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein
Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal
infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und
wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und
reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von
SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei
COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch
nicht abgeschätzt werden kann.
Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach
der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929
Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu
veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den
Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler
Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung
bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen
Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise
bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem
einleuchten.“(Zitat Ende)
Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit
Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung
nicht mehr zu überbieten sind.
Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende
Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose
Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und
„uneingestanden“ denken könnten:
„so werden wir die Alten los, die unsere
Wirtschaft nach unten ziehen“,
„wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,
„mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein
bisschen früher“
ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.
Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI
zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und
bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz
offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.
Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches
Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die
Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI
rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch
mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert
wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr
gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des
Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.
Haben die hier Beschuldigten oder der
öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals öffentlich
gefordert, dass die, die für so ein zynisches Papier
verantwortlich sind, sofort aus ihren Ämtern entfernt
werden sollten?
Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der
Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:
!100.000 Sterbefälle in Folge der
Regierungsmaßnahmen drohen
Das Bundesinnenministerium schreibt zu
COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2,
Stand: 7. Mai 2020; Zitat:
„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs
verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio
Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht
versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und
April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen
wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht
seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von
Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten
aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben
werden/schon verstarben.“
Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen
Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen
ersten Überblick über die m.E. nur noch strafrechtlich
angemessen zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten
Corona-Lockdowns zu verschaffen.
Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der
Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses
Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame
Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers
aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020
verweisen.
Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns müssen allen
verantwortlichen Stellen, auch den hier Beschuldigten,
bewusst geworden sein, nicht nur auf Grund dieses internen
BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen
amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den
diversen Folgen dieses Lockdowns, auch zu den schädlichen
Wirkungen einer Maskentragung.
Selbst eine kleine Auswahl dieser Veröffentlichungen über
Insolvenzen, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Suizide,
Zunahme häuslicher Gewalt, Vereinsamung von Senioren in
Altenheimen, die Folgen verschobener OPs und Behandlungen
etc. würden den Rahmen dieser Anzeige sprengen.
Zudem sollte längst allgemein bekannt sein, warum die
Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch
von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen
Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als
zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.
Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark
von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die
von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich
profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer
solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im
Gesundheitswesen einzugestehen.
Wollen die Beschuldigten wirklich sagen, dass sie
mit diesen Einwendungen nie konfrontiert worden sind,
nie auch nur davon gehört haben?
Weltweit gibt es – wie schon oben festgestellt – längst
sehr hunderte Experten, deren Fachkompetenz beharrlich
ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen
und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie
fundierte Kritik formulieren könnten.
Wo also findet in den öffentlich-rechtlichen
Medien aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es
für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und
Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur-
und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich
fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine
verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt?
Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten
Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen
eines öffentlichen Diskurses – der dann vor allem auch in
den Parlamenten stattfindet – gewürdigt?
Alles nur „Verschwörungstheorie“?
Achtsamkeit bedeutet, dass man sich – auch wenn das
Vertrauen auf Gott an erster Stelle steht – rechtzeitig
mit allen Warnhinweisen angemessen befasst und dann
situationsangemessen reagiert, nicht, dass man alle
Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“
diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere
in trügerischer Sicherheit wiegt.
Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer
Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu
schützen, zu dienen haben.
Die Öffentlichkeit hat also einen Anspruch darauf, über
solche Zusammenhänge umfassend aufgeklärt zu werden,
insbesondere auch darüber, welche Opfer in den letzten
Jahren mit den Impfkampagnen der Bill & Melinda Gates
Stiftung verbunden waren, alleine in Afrika und Indien.
Siehe hierzu u.a.:
Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge
geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen
konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen =
Psychopathen) das Menschen antun könnten. Wer behaupten
möchte, dass es noch nie höchst reale „Verschwörungen“
gegen den Frieden in der Welt gegeben hat, kennt die
Menschheitsgeschichte nicht einmal in gröbsten Zügen und
macht sich einfach nur lächerlich.
Wer erst einmal realisiert hat, dass es Personen ohne
Empathie und Gewissen gibt, die zu jeder Grausamkeit fähig
sind, wenn dies nur der Realisierung ihrer kranken Ziele
dient, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es
für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden
Pläne gibt wie die, die in der o.g. Quelle beschrieben
werden.
VII.
Aus den o.g. Gründen gibt es folglich nicht einen
einzigen nachvollziehbaren bzw. rechtfertigenden Grund,
alle Schulkinder (von vorgesehenen Ausnahmegruppen
abgesehen) mit einer Maskenpflicht auf eine Art und Weise
zu quälen, das damit nur eines erreicht werden kann: Eine
schwere Traumatisierung unzähliger Kinder, die mit
unabsehbaren gesundheitlichen Folgen verbunden sein
werden.
Wenn eine solche Maskenpflicht kommt, dann haben wir
beste Aussichten, eine Generation von psychisch
verkrüppelten Kindern heranzuziehen.
Kinderärzte wie Dr. Josef Diers würden dies jederzeit als
sachverständige Zeugen vor Gericht bestätigen können.
Da ich das nicht möchte, habe ich mich zu dieser
Strafanzeige entschlossen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang alle
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, insbesondere alle
beamteten Lehrer an ihre Remonstationspflicht
erinnern. Den Lehrern im Anstellungsverhältnis müssen
die Fallgruppen rechtmäßiger Arbeitsverweigerung
ebenfalls bekannt sein (z.B. bei Unzumutbarkeit der
Arbeitsleistung gem. § 275 Abs. 3 BGB oder bei Weisungen
des Arbeitgebers, gegen Strafgesetze zu verstoßen oder
bei sittenwidrigen oder diskriminierenden Weisungen,
vgl. §§ 134 und 138 BGB).
Wer dazu verpflichtet werden soll grund- und sinnlos
Kinder einer entwürdigenden und gesundheitsgefährdenden
Behandlung auszusetzen, der ist als Mensch und Amtsträger
nicht nur zum Widerspruch berechtigt, sondern
verpflichtet.
Von daher bitte ich um die Aufnahme der Ermittlungen.
Über den Fortgang der Ermittlungen und die Erhebung der
Anklage möchte ich unterrichtet werden.
4.10.2020: Corona im Weissen Haus: Michael
Moore glaubt, dass Donald Trump Infektion erfunden
hat
https://www.20min.ch/story/michael-moore-glaubt-dass-donald-trump-infektion-erfunden-hat-113664155443
Michael Moore, Filmemacher und bekennender Kritiker
des US-Präsidenten, ist überzeugt, dass Donald Trump
nicht an Covid-19 leidet. BBC widerspricht.
Ö 4.10.2020: SCHAU MAL was der Kanzler Kurz
alles kann: Virus-Polizei erfinden - und mit falschen
PCR-Tests argumentieren! Seit Ende September: „Virus-Polizei“: Schon 28.000
Razzien in Lokalen https://www.krone.at/2244604
Der PCR-Test von Drosten gibt zu 93% FALSCH-positive
Resultate (Link).
Das wird von der Regierung Kurz UNTERSCHLAGEN und
stattdessen wird Terror im ganzen Land organisiert:
Der Artikel:
<Weiterhin angespannt ist die Corona-Lage im Land. Mit 714 Fällen gab es den höchsten
Sonntagswert des Jahres. Da private Feiern
ein großer Ansteckungsherd sind, ist die „Virus-Polizei“
in der Nacht-Gastronomie weiter im Einsatz. Seit Ende
September gab es bereits 380 Anzeigen ...
Im Visier bleibt die jugendliche Partyszene. Die
Zwischenbilanz seit dem 25. September: 28.000 Lokale und
Veranstaltungsstätten wurden bisher vom Boden- bis zum
Neusiedler See kontrolliert. Pro Nacht sind durchschnittlich
800 uniformierte Beamte unterwegs. Bei den Razzien gab es
insgesamt 380 Anzeigen (mehr als ein Drittel in Wien) gegen
Sperrstunden- und Maskensünder.
Eingangstür versperrt, die zugleich
Notausgang ist
Die spektakulärsten Einsätze an diesem
Partywochenende: In der Bundeshauptstadt wurde in
einer Shisha-Bar auch nach 1 Uhr noch wild gefeiert.
Der Betreiber versperrte den Kontrollorganen
kurzerhand die Eingangstüre, die zugleich der
Notausgang (!) des Lokals ist. Jugendliche Gäste
zeigten sich aggressiv.
Wer sich nicht an Vorgaben hält,
muss mit Konsequenzen rechnen.
Innenminister Karl Nehammer
Auch in einem weiteren Bezirk der Donaumetropole
musste ein Lokal mit 100 Besuchern, die teils ohne
Masken und dicht gedrängt „abtanzten“, geräumt
werden. Und in Villach sperrten Magistrat und
Polizei zwei Clubs, weil weder Mund-Nasen-Schutz
getragen noch Abstand gehalten wurde.
Appell von Innenminister Karl Nehammer: „Wer sich
nicht an Vorgaben hält, muss mit Konsequenzen
rechnen. Jeder kann dazu beitragen, dass die
Infektionszahlen verringert werden.“
Christoph Budin,
Kronen Zeitung>
========
Island
4.10.2020: Islands Regierung spinnt mit
Corona-Terror und Fake-Tests von Drosten - bei 0
Corona19-Toten pro Tag: Sport zu, Bars zu, Restaurants zu: Island verschärft Corona-Auflagen
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/island-beschliesst-verschaerfung-der-corona-auflagen-a3349449.html
Island mit Corona19-Todeskurve und Testkurve mit 93%
FALSCH-Positiven - 4.10.2020 [1]
Der Artikel:
<Island schließt ab 5. Oktober die
meisten Sportanlagen, Bars und Restaurants. In
Supermärkten und Schwimmbädern gibt es Einschränkungen.
Island hat nach einem Anstieg der Infektionsfälle mit dem
neuartigen Coronavirus aus China strikte Auflagen
beschlossen. Von Montag an sollen die meisten
Sportanlagen, Bars und Restaurants geschlossen bleiben,
wie das Gesundheitsministerium in Reykjavik am Samstag
mitteilte. Der nordische Inselstaat war bisher
vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen.
In den Supermärkten dürfen sich nicht mehr als hundert
Kunden gleichzeitig aufhalten, Schwimmbäder dürfen nur
halb so viele Besucher aufnehmen wie gewöhnlich. Es dürfen
sich nunmehr nur noch Gruppen von maximal 20 Menschen
treffen. Die Einschränkungen sollen dem Ministerium
zufolge zwei bis drei Wochen lang gelten.
„In den vergangenen Tagen lag die Zahl der täglich neu
auftretenden Fälle relativ konstant bei 30 bis 40, damit
ist klar, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichen,
um die Epidemie angemessen unter Kontrolle zu bringen“,
hieß es in einer Erklärung des der Chef-Epidemiologes
Thorolfur Gudnason.
Die jüngsten Schritte zur Verschärfung der Auflagen
erfolgten nach Ausbrüchen des Coronavirus in zwei
Pflegeheimen in Reykjavik und einer starken Zunahme an
Krankenhauseinweisungen.
In den vergangenen 19 Tagen hat Island 663 neue Fälle
gemeldet, vor allem in der Hauptstadt Reykjavik und
Umgebung. Seit Beginn der Pandemie Anfang dieses Jahres
wurden in Island 2872 Fälle und 10 Todesfälle registriert.
Das Land hat 365.000 Einwohner. (afp)>
Trotz der weiter verschärften Corona-Einschränkungen ist
in vielen Städten Israels erneut gegen Premierminister
Benjamin Netanjahu demonstriert worden. Mancherorts kam es
zu Zusammenstößen zwischen Protestlern und Polizeikräften.
Dutzende Menschen wurden festgenommen.
<Die Corona-Prognosen für Afrika waren zu Beginn der
Pandemie katastrophal: Eine rasante Ausbreitung,
kollabierende Gesundheitssysteme, Hunderttausende Tote
wurden vorhergesagt. Doch ein halbes Jahr später ist klar,
dass der Kontinent epidemiologisch offenbar nicht so hart
getroffen wurde, wie befürchtet. „Afrika hatte seine
eigene Pandemie“, sagte jüngst Mark Woolhouse von der
Universität Edinburgh. Die junge Bevölkerung ist dabei ein
wichtiger Faktor. Doch Experten rätseln noch immer über
etliche andere Gründe, warum Afrika dem Allerschlimmsten
bisher zu entkommen scheint.
Der Kontinent hat bisher rund 1,48 Millionen
Covid-19-Fälle verzeichnet. Weil viele Länder noch
immer nicht ausreichend testen, dürfte die
Dunkelziffer sehr hoch liegen. Wie hoch, dafür geben
einige Antikörper-Studien Hinweise: Wissenschaftler
einer Studie in Kenia etwa schätzten, dass etwa 1,6
Millionen Kenianer Corona-Antikörper hatten - im
Gegensatz zu den rund 39.000 Corona-Fällen, die das
Land offiziell verzeichnet hat.
Warum hat Afrika dann mit etwa
36.200 Corona-Toten eine vergleichsweise niedrige
Sterberate? Zwar werden sicher viele Todesfälle
nicht diagnostiziert oder verzeichnet, gestehen
Politiker und Forscher ein. Gäbe es aber einen
sehr großen Anstieg an ungeklärten Todesfällen,
würde man es merken, meint Pathologin Anne Barasa
von der Universität von Nairobi. In Kenia etwa
„gebe es keine Berichte von mehr Todesfällen und
auch Gemeinden haben das nicht gemeldet“.
Nur drei Prozent der
Bevölkerung sind über 65 Jahre alt
Forscher sind sich einig: Das Alter der Menschen
in Afrika spielt eine große Rolle. „In den meisten
afrikanischen Ländern sind nur rund drei Prozent
der Bevölkerung über 65 Jahre alt“, erklärte
Matshidiso Moeti, die Afrika-Chefin der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). Inzwischen ist
bekannt, dass vor allem ältere Menschen an
Covid-19 sterben. Das liegt laut Barasa unter
anderem daran, dass mit zunehmenden Alter
Krankheiten wie Diabetes steigen und das
Immunsystem schwächer wird.
Doch dies reicht als Erklärung
nicht aus. Wissenschaftler der Universität Dakar
(Senegal) und der Universität Leiden (Niederlande)
haben ausgerechnet, dass anhand der Demografie die
Sterberate in Afrika viermal so klein sein sollte
wie in Europa oder den USA - nicht 40-mal, wie sie
es sei.
„Neandertaler-Gen“
könnte Sterberisiko erhöhen
Zunehmend finden Forscher heraus, dass
genetische Unterschiede ein Faktor seien. Einer
Studie im Fachjournal „Nature“ zufolge gibt es
einen möglichen Zusammenhang zwischen dem
uralten Neandertaler-Erbe im menschlichen Erbgut
und schweren Verläufen von Covid-19. Menschen
mit dieser Genvariante haben demnach ein höheres
Risiko, bei einer Corona-Infektion künstlich
beatmet werden zu müssen. Diese Genvariante
finde sich häufig bei Menschen in Südasien und
Europa - in Afrika komme sie aber so gut wie gar
nicht vor. Allerdings kann auch die Genetik
nicht ausschlaggebend sein.
Alltag in Afrika
spielt sich draußen ab
Die Lebensbedingungen in Afrika spielen
sicherlich eine Rolle. „Das Virus wird nicht
leicht draußen übertragen“, sagt Francisca
Mutapi von der Universität Edinburgh. Und in
Afrika verbringe ein großer Teil der
Bevölkerung seine Zeit im Freien.
Außerdem ist Afrika viel weniger
vernetzt und die Menschen sind
nicht so mobil wie in Europa, so verbreitet
sich das Virus weniger leicht.
[Die Immunsysteme in
Afrika sind viel stärker, weil viel mehr
Erreger existieren]
Für die Parasitologin Maria Yazdanbakhsh ist
das Immunsystem entscheidend - und wie es
durch die Umwelt beeinflusst wird. „Ich
glaube, da finden wir den Schlüssel“, sagt
die Professorin an der Leiden Universität.
Denn die Menschen in Afrika seien ganz
anderen Mikroorganismen und Parasiten
ausgesetzt als in Europa oder den USA, und
diese würden das Immunsystem fundamental
verändern.
Um die Pandemie besser zu
verstehen, ermutigt Yazdanbakhsh Forscher, den
Blick auf Afrika zu richten. Weil der Verlauf dort
anders sei, könne man viel lernen. „Afrika ist
eine Quelle der Inspiration.“>
========
Peru 4.10.2020:
Gesundheitsministerium behauptet 56
Corona19-"Tote" in 24 Stunden: Minsa reportó 56 decesos por COVID-19 en las
últimas 24 horas, la cifra diaria más baja desde
abril
https://trome.pe/actualidad/minsa-reporta-56-nuevos-decesos-por-covid-19-ocurridas-en-las-ultimas-24-horas-coronavirus-peru-nndc-noticia/
El Ministerio de Salud informó que el número
acumulado de muertos por la pandemia es de 32.665 .
Además, la entidad precisó que el número de
contagios se elevó a 824.985
Staatliche Kindesmisshandlung, verunsicherte
und schweigende Eltern – und Politiker, die uns
diesen Irrsinn noch schönreden: In Deutschland wird,
so scheint es, ein regelrechter Krieg gegen den
eigenen Nachwuchs geführt, in Form eines
eigenmächtig von der Politik durchgesetzten
Menschenexperiments namens „Maskenpflicht“. Durch Schulschließungen
dumm gemacht, durch Kontaktverbote
verhaltensgestört gemacht, durch einen unsinnigen Lockdown
und Panikmache psychisch krank gemacht,
werden sie jetzt durch die Maske psychisch
krank gemacht.
Abgesehen von den noch gar nicht absehbaren
Entwicklungsschäden sind die negativen Langzeitfolgen
für Kommunikation und Empathievermögen
verheerend, die vor allem die Maskenpflicht bei der
„Generation Corona“ der heutigen
Kinder und Jugendlichen hinterlässt und die erst mit
einigem Zeitversatz erst durchschlagen werden.
Schlimmer noch ist, was inzwischen sogar den
Kleinsten zugemutet und angetan wird.
[Babys mit Maskenzwang - fehlender Sauerstoff
und Hirnschäden]
Sogar Babies und Säuglingen, die von ihren Eltern an
öffentliche Orte gebracht werden, werden Masken und
Tücher übers Gesicht gezogen – mit unabsehbaren
Schäden fürs Atemsystem, die Sauerstoffversorgung
und damit die geistige Entwicklung. Besorgte Mütter
weisen auf den eklatanten Widerspruch zu allen
bisher geltenden Gesundheitsvorsorgeregeln hin, die
für Kleinkinder galten:
[Masken und kaltes Lüften provozieren mehr
normale Grippen, Erkältungen etc. - und der
Coronatest gibt dann FALSCH-positiv an...]
Auch wird das Ansteckungsrisiko in öffentlichen
Schulen durch die unbedingte Pflicht zum Lüften, wo
immer dies möglich ist (selbst bei niedrigen
Außentemperaturen!), für die „normalen“
Viruserkrankungen (Grippe/Influenza und normale
Erkältungen) massiv gesteigert – und diese Erreger
treten anders als Corona in einer um Größenordnungen
höheren Häufigkeit auf. Folge: Etliche erkältete,
schniefende und rotzende Kinder; um die „Virenlast“
eines extrem seltenen Erregers namens Sars-CoV2 und
ihn potentiell transportierende „Aerosole“ möglichst
zu verdünnen, wird eine Schwächung des Immunsystems
von Kita- und Schulkindern in Kauf genommen – und
wenn sich dann Symptome harmloser Erkältungen als
ausschließliche Folge davon einstellen, haben
beflissene und übereilige Schul- und
Einrichtungsleiter auch gleich den willkommenen
Anlass, durch Zwangstests „abzuklären“, ob es sich
nicht doch um Corona handelt. So hält sich diese
Pandemie immer weiter selbst am Leben.
[Sport mit Maske: lebensgefährlich]
Skandalös und potentiell lebensgefährlich ist
jedoch, dass manche Schulen die Kinder sogar Sport
im Freien unter der Maske absolvieren lassen; dies
ist ein glatter Fall für die Staatsanwaltschaft –
auch ohne auf die mittlerweile vier bestätigten
Fälle von „maskentoten“ Schulkindern in Deutschland
abzustellen:
[Maskenpflicht ist gegen einen Virus absolut
nutzlos]
Vergegenwärtigen muss man sich bei all diesem
Wahnsinn immer wieder täglich aufs Neue: Es gibt
KEINE EVIDENZ, dass die Masken überhaupt etwas
bringen, und selbst ein hypothetischer Nutzen, gäbe
es ihn denn, rechtfertigt niemals die Schäden und
negativen gesundheitlichen Begleiterscheinungen
dieses rein ordnungspolitischen Willkürakts nie
dagewesenen Ausmaßes.
Die renommierte Passauer Fachärztin für
Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemiologie, Fachärztin für Hygiene und
Umweltmedizin Prof. Dr. Ines Kappstein,
Leiterin der Hygieneabteilung des Klinikums Passau,
zeigt in
einem aktuellen Video explizit, dass es „für
eine Befürwortung der öffentlichen Maskenpflicht
keine wissenschaftlichen Belege gibt„.
Nachweisliche Schäden -zigfach höher als
eingebildeter Nutzen - [Kreislaufprobleme -
CO2-Vergiftung - Bakterien, Schimmel, Pilze an der
Maske schon nach wenigen Minuten etc.]
Was es sehr wohl gibt, sind Gefahren und Risiken: Kreislaufprobleme.
CO2-Konzentration in der Atemluft.
Erhebliche Keimlast von Erregern, die
normalerweise vom Körper durch Ausatmen ausgestoßen
und ferngehalten werden, sich nun aber im feuchten
Milieu der Maske halten, dort prächtig gedeihen und
sich explosionsartig vermehren – und das nicht etwa
erst nach paar Stunden oder im Falle „nicht
sachgemäßer, regelmäßiger Desinfektion„,
sondern bereits nach wenigen Minuten.
Ein in der Schweiz kürzlich durchgeführter Test
unter morgendlichen Pendlern, die gerade erst 15-20
Minuten unterwegs waren und frische Masken trugen,
zeigte, dass sich in dieser kurzen Zeit darin
bereits Staphylokokken, Schimmelsporen und
jede Menge sonstige Krankheitskeime
angesammelt hatten. Für Kinder ein potentiell
lebensgefährlicher Cocktail.
[Maskenkrank: Pilzinfektionen der Lunge und der
oberen Atemwege]
Und in Wien bestätigte gestern im Netz eine
Lungenärztin, dass stadtweit bereits 10 Kinder wegen
akuter Pilzinfektionen der Lunge und der
oberen Atemwege stationär behandelt
werden – als Folge der Reinhalation aus Masken.
(DM)>
========
Testwahn
5.10.2020: Die PCR-Testmethode wurde
vom kriminellen Richard Rothschild 2015 patentiert -
um Covid-19 zu testen - alles 2015 patentiert!
Video: US-Patent 2020279585 für
den PCR-Test von Richard Rothschild - Prüft
nach!!! (2'11'')
Die PCR-Testmethode wurde 2015 von Richard Rothschild
patentiert, um Covid-19 zu testen, das steht so in den
Dokumenten von 2015 im Patentregister. Man sieht, es
ist ALLES NUR GEPLANT.
Der Wahnsinn fragwürdiger und wahllos durchgeführter
Massentestungen ist nicht nur ein logistisches,
finanzielles und psychisches Ärgernis für zahllose
Menschen - sondern erweist sich als potentiell
lebensgefährlich: Beim Abstrich mit einem Stäbchen in
der Nase...
<Wie kann es
sein, dass 1.600 positiv Getestete in der
Tönnies-Belegschaft waren, aber nur 20 tatsächlich
Erkrankte? Andreas Bermpohl sagt: „Die
Öffentlichkeit wird bei den Corona-Zahlen
getäuscht.“
Jeanette Salzmann
Gütersloh. Eins stellt
Andreas Bermpohl sofort klar: „Ich habe in den
vergangenen 25 Jahren keiner Partei angehört, ich
bin kein Esoteriker, kein Reichsbürger, kein
Extremist. Nicht politisch orientiert." Er ist auch
kein Corona-Leugner. Das ist ihm wichtig zu sagen,
denn er weiß, wie schwierig es derzeit ist, Kritik
an den Corona-Maßnahmen zu äußern, ohne dabei selbst
als Spinner ins Abseits zu geraten.
Bermpohl ist Diplom-Biologe und hat
am Lehrstuhl für Mikrobiologie und Gentechnologie
promoviert. Er bildet Laborassistenten am
Berufskolleg aus, ist als Krankenhaushygieniker
aktiv, betreut Labore in Sicherheitsfragen und hat
sich im Forschungsbereich mit dem Herz und Diabetes
Zentrum Oeynhausen mit der Übertragung von viralen
Erregern durch raumlufttechnische Anlagen
beschäftigt und die Ergebnisse veröffentlicht. Als
Fachmann sagt er heute: „Hier läuft was falsch. Was
das Robert-Koch-Institut da macht, ist
unwissenschaftlich." Seine Kritik lautet: Die
Corona-positiv getesteten Personen werden als
Infizierte gewertet. „Dies ist
infektionsepidemiologisch und auch sachlich falsch!"
Der Öffentlichkeit werde suggeriert, dass es aktuell
einen starken Anstieg der Corona-Infizierten gebe.
„Stimmt nicht", behauptet Bermpohl.
PCR-Test könne nur den Verdacht auf eine
Infektion darstellen
„Als Mikrobiologe und
Molekularbiologe erscheint es mir wichtig, sachlich
auf die Frage einzugehen, wie sicher denn der
derzeit angewendete Corona-Test für den Nachweis
einer Infektion mit SARS-COV 2 ist. Viele Menschen
müssen hier ja auf Sachzusammenhänge vertrauen, die
zum Teil nur Fachleuten zugänglich sind." Dazu sei
es zunächst wichtig zu verstehen, was ein PCR-Test
(Corona-Test) eigentlich leisten könne. „Ein
PCR-Test kann durch Abstriche diagnostisch nur den
Verdacht auf eine Infektion darstellen, da er nur
Teile eines Infektionserregers oder den Erreger an
einem Ort wie etwa der Schleimhaut nachweist. Der
Nachweis der bloßen Anwesenheit ist nicht
ausreichend für die ’Tat’ : die Infektion von
Epithelzellen des Atemtraktes. Und selbst bei
ausgeführter ’Tat’ führt eine Infektion nicht
zwangsläufig dazu, selbst als Individuum infektiös
zu sein und auch nicht zwangsläufig zu einer
Erkrankung des betroffenen Individuums."
Bermpohl nimmt ein anderes
Beispiel, um das Prinzip zu verdeutlichen:
Rhinoviren, die den klassischen Schnupfen
verursachen. Die fänden sich zu jedem Zeitpunkt
regelmäßig auf den Schleimhäuten aller Menschen.
„Wir bemerken diese Kandidaten nicht, sind nicht
infiziert, sind nicht infektiös und sind nicht
erkrankt und trotzdem besiedeln sie unsere
Schleimhäute", so Bermpohl. Natürlich könnten diese
Viren bei geschwächter Abwehrlage zur Erkrankung
führen. „Aber Achtung! Positiv getestet mit der
PCR-Methodik heißt nicht zwangsläufig infiziert,
nicht zwangsläufig infektiös und schon gar nicht
erkrankt." Nach Bermpohls Beobachtung werden diese
Kategorien aktuell in der öffentlichen Darstellung
in einen Topf geworfen.
"Das Verhalten des RKI finde ich grob
fahrlässig"
In der elften Kalenderwoche meldete
das Robert-Koch-Institut 100.457 Corona-Tests pro
Woche, in der 34. Woche Mitte August waren es
987.423. „Es ist meines Erachtens grob fahrlässig,
diese Testzahlen in die Höhe zu treiben, um dann
noch durch einfaches Aufaddieren der positiv
Getesteten zu behaupten, dass die Infektionszahlen
steigen. Es geht hierbei um die Infektionsrate –
also das Verhältnis der insgesamt Getesteten zu
positiven Befunden", und die sei von der 11. Woche
(5,95 Prozent) zur 34. Woche auf 0,88 Prozent
gesunken, wie der Lagebericht des RKI am 26. August
dokumentiere. „Das RKI veröffentlicht so etwas aber
nur im Hintergrund. Warum?" Diese Frage wollte
Andreas Bermpohl vom RKI gerne beantwortet wissen,
um es verstehen zu können. Dreimal hat er angefragt.
Im Frühjahr erhielt er eine Rückantwort: „Bitte
haben Sie Verständnis dafür, dass wir in dieser Zeit
priorisierte Anfragen von medizinischem Fachpersonal
beantworten und die Beantwortung von Anfragen aus
der Allgemeinbevölkerung zurückstellen."
Auch beim Kreis Gütersloh ist
Bermpohl vorstellig geworden mit der Frage: „Wie
kann es sein, dass wir 1.600 positiv Getestete in
der Tönnies-Belegschaft hatten, aber nur 20
tatsächlich Erkrankte?" Bermpohl war an einer
wissenschaftlichen Antwort interessiert, hatte
vorgeschlagen, mit Ärzten zusammen Bluttests bei
positiv getesteten Probanden vorzunehmen, um
Gewissheit über die tatsächliche Infektionsrate zu
erhalten. „Das wäre eine einmalige Chance gewesen,
um valide Daten zu haben, die es ja bislang
nirgendwo gibt. Aber es hat niemand Interesse
gehabt."
"Wir schießen mit Kanonen auf Spatzen"
Mit Schülern hat Andreas Bermpohl
die Innenseite ihrer Atemschutzmasken untersucht. In
der Petrischale wurden mikrobiologische
Untersuchungen vorgenommen. „Jeder hat mal seine
Maske rausgeholt. Aus der Hosentasche, aus der
Handtasche, doppellagig, aus Baumwolle, oder was man
so dabei hat", Bermpohl lacht bei dem Gedanken
daran. Das Ergebnis jedoch sieht wenig appetitlich
aus. Als Hygieniker bewertet Bermpohl die
Maskenpflicht ohne vernünftige Aufklärung zum Umgang
als fragwürdig.
„Wir schießen mit Kanonen auf
Spatzen", sagt Bermpohl. „Die Bundesregierung hat
uns allen im Frühjahr erklärt, dass die Maßnahmen
notwendig sind, um unsere Kliniken nicht zu
überlasten. Das waren sie zu keinem Zeitpunkt", und
deshalb sei es nur folgerichtig, die Maßnahmen zu
lockern. „Dem RKI habe ich lange vertraut und es
auch zitiert. Nun kann ich das nicht mehr, und zwar
aufgrund von veröffentlichten Statistiken, von denen
jeder Student der Naturwissenschaften schon in den
ersten Ausbildungssemestern lernt: Eine
Interpretation in diese Richtung ist grob
fahrlässig."
"Wir müssen uns austauschen und Meinungen
zulassen"
Im November werden die
Corona-Zahlen steigen, da ist sich der Gütersloher
sicher. „Weil es normal ist für diese Art von
Viren." Corona sei keineswegs vorbei. „Aber ich
wünsche mir, dass wir jetzt anfangen, in größerer
Runde darüber zu reden, und dass nicht immer nur
dieselben vier oder fünf Personen in den
Fernsehtalkshows sitzen und ihre Meinung dazu sagen.
Wir wissen doch alle gleich wenig. Also müssen wir
uns austauschen und Meinungen zulassen." Ginge es
nach Bermpohl, würde ein Konsortium von fachlich
versierten Köpfen gegründet und über Lösungen
diskutieren. „Wir haben fantastische Professoren,
Lehrstühle der Virologie, Epidemiologie, Pathologie
sowie Experten der Mathematik, Statistik, Pflege,
Diagnostik, Hygiene, Psychologie und Pädagogik und
nicht zuletzt hervorragende Hausärzte in
Deutschland. Warum werden diese nicht eingebunden?"
Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier hat in dieser Woche damit begonnen,
Kritiker der aktuellen Corona-Maßnahmen an seinen
Gesprächstisch zu holen. Zur gleichen Zeit hat sich
eine neue Initiative in Wiedenbrück getroffen, die –
bestückt mit Ärzten und anderen Fachleuten – ihr
Wissen demnächst der Bevölkerung zur Verfügung
stellen will.>
<Eigentlich ist die Überlegung recht
einfach: Um zu erfahren, welche Auswirkungen der
Lockdown auf die Ausbreitung von Covid-19 hat,
vergleicht man Gebiete, in denen ein Lockdown
verhängt wurde mit Gebieten, die alles so laufen
ließen wie gewohnt. Ein solcher Vergleich ist
mittlerweile in den USA über verschiedene
Bundestaaten möglich.
Dabei sollte sich folgendes nachweisen lassen:
Wenn der Lockdown Wirkung auf die Ausbreitung von
Covid-19 hat, dann sollte es einen Zeitpunkt
geben, ab dem die Zahl der Infektionen in Gebieten
ohne Lockdown deutlich steigt.
In den USA bieten sich für einen Vergleich
verschiedene Bundesstaaten an: Kalifornien mit
einem umfassenden Lockdown, Florida mit einem
zielgerichteten Lockdown und South Dakota ohne
Beschränkungen des öffentlichen Lebens.
Wie National Review berichtet,
ist das Ergebnis des Vergleichs eindeutig: Die
vorgeschriebenen Maßnahmen hatten kaum
Auswirkungen auf die Verbreitung des
Coronavirus. Die täglichen Fallzahlen
weisen für 13 Staaten mit den verschiedensten
Reaktionen überall praktisch gleiche Verläufe aus.
Zunächst einen steilen Anstieg, gefolgt von einem
Übergang zu einer flachen Kurve, die imnmer weiter
nach unten abfällt.
In keinem Fall besteht ein zeitlicher
Zusammenhang zur Ausrufung des Lockdowns. Selbst
in Kalifornien begann die Fallzahl zu sinken,
bevor der Lockdown verhängt worden war. Ebenso in
New York, das am 23.Mai den Lockdown verhängte,
während die Fallzahlen bereits fünd Tage zuvor, am
18. Mai, zu fallen begannen.
Zusammengefasst und von National Review pointiert
formuliert kann man sagen: Würden die Kurven
jemandem gezeigt, könnte er an einer Kurven nicht
erkennen, ob sie zu einem Staat mit oder ohne
Lockdown gehört und wann der Lockdown in Kraft
trat.
Wenn es aber nicht der Lockdown war, der zu einem
Abflachen der Fallzahlkurven führt - was dann?
Auch hier ist National Review eindeutig: Es zeigt
sich ein sehr frühes Stadium der Herdenimmunität.
Insgesamt nennt National Review drei Gründe für
den Rückgang: Frühe Herdenimmunität, das
veränderte Wetter und die Verbreitung von Masken.
Der Lockdown selber spielte, wenn überhaupt, nur
eine untergeordnete Rolle. Eindringlich warnt das
Blatt davor, den Fehler aus dem Frühling in diesem
Herbst zu wiederholen.
Deutschland könnte aus diesen Daten und dem
Vorgehen lernen: Statt auf HotSpots panisch zu
reagieren, müssten die Behörden die verschiedenen
Bundesländer vergleichen. Aber Analysen sind nicht
die Stärke der Bundesregierung. Sie reagiert nur:
Meistens zu spät und überwiegend unüberlegt.>
Experimentelle
Regeneron-Therapie, Remdesivir, Dexamethason,
Asprin, Zink: Der Schweizer Chefarzt Philip Tarr
sagt, wie Trumps Medikamenten-Cocktail wirkt.
<Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat
das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Bundestag
angeordnet. Die Maskenpflicht gelte ab Dienstag,
teilte die Bundestagsverwaltung am Montag in Berlin
mit. Schäuble habe sich zu der Anordnung
entschieden, „weil die Entwicklung der
Sars-CoV2-Pandemie weiterhin sehr ernst zu nehmen“
sei. Die Maskenpflicht gelte für alle Räume
„einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle
und Besprechungsräume“.
Bislang galt im Bundestag nur eine „dringende
Empfehlung“ zum Maskentragen. Diese sei aber „nicht
überall beachtet“ worden, erklärte die
Bundestagsverwaltung.
In den Sitzungssälen einschließlich des Plenarsaals
dürfe die Maske künftig nur dann abgelegt werden,
wenn mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen
Menschen eingehalten werden können, heißt es in
Schäubles Anordnung. Die Redner im Plenarsaal dürfen
die Mund-Nasen-Bedeckung am Rednerpult und an den
Saalmikrophonen ablegen. Auch die jeweiligen
Sitzungsleiter können die Maske im Sitzungsvorstand
ablegen.
Ähnliche Regelungen gelten für die Büroräume des
Bundestags. Schäuble empfahl den Fraktionen, für
ihre Räumlichkeiten ähnliche Regelungen zu erlassen.
Verstöße gegen die Anordnung des
Bundestagspräsidenten können mit einem Zwangsgeld
von bis zu 25.000 Euro oder einer Geldbuße von bis
zu 5000 Euro geahndet werden, teilte die
Bundestagsverwaltung mit. (afp)>
<Bayern – Der Leiter des Gesundheitsamtes
Aichach-Friedberg, Dr. Friedrich Pürner, übt
massive Kritik an der Anti-Corona-Strategie von
Ministerpräsident Markus Söder. Der Epidemiologe
steht mit seiner Kritik nicht allein. Für die
„aufmüpfigen“ Beamten gelten – noch – die
Meinungsfreiheit.
Corona-Hardliner und Ministerpräsident von Bayern,
Markus Söder (CSU), bekommt für seine immer
wahnhafter werdenden Maßnahmen massive Kritik aus
den eigenen Reihen. Einer der sich mit deutlichen
Worten gegen seinen Dienstherren stellt ist der Leiter
des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, Dr.
Friedrich Pürner.
[Dr. Pürner: Bayern hat keine differenzierte
Corona19-Statistik]
Pürner, zuvor als Epidemiologe und Leiter
der Taskforce Infektiologie am Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit tätig, sieht
vor allem ein Problem mit der Berechnung des
7-Tage-Inzidenzwerts. Seiner Meinung nach sollten
nicht nur positive Testergebnisse dafür herangezogen
werden. Modellrechnungen zufolge gebe es eine große
Anzahl „falsch positiv“ getesteter Personen. Er
„würde beobachten, wie viele tatsächlich an Covid
Erkrankte es gibt.“ Deshalb fordert der Mediziner,
die Meldepflicht von Corona-Fällen sinn-gebend zu
erweitern: Auch die Stärke der Erkrankung sollte
erfasst werden. Zudem solle berücksichtigt werden,
wie viele Erkrankte tatsächlich ins Krankenhaus und
auf die Intensivstation müssen.
[Dr. Pürner: Maskenkinder darf es nicht geben]
Klar spricht er sich zudem gegen die
Maskenpflicht an bayerischen Schulen aus.
Kinder bräuchten den Kontakt zu anderen Kindern –
sie müssen miteinander spielen dürfen, sagt Pürner.
Außerdem werde die Maske bei Treffen nach der
Schulzeit auch nicht getragen.
[Dr. Pürner gegen Corona19-Hetzer Karl
Lauterbach: Schulen sind kein Problem bei
Corona19]
Auch gegen Aussagen des selbsternannten
Corona-Halbgottes der SPD, den angeblichen
Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, erhebt er auf Twitter
Einwände:
Pürner steht nicht allein: Kritik auch von
anderen Gesundheitsamtschefs
Mit seiner Kritik gegen die immer irrer werdenden
Maßnahmen steht Pürner längst nicht mehr
allein. Unterstützung erhält der Beamte auch
vom Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes: René
Gottschalk positionierte sich laut
Medienberichten der vergangenen Tage ähnlich.
[Gottschalk erkennt: Keine Übersterblichkeit
vorhanden]
Laut Gottschalk gibt es keine Übersterblichkeit bei
Covid-19-Kranken. Die Sterbestatistik, die die
täglichen Sterbefälle erfasst, zeige laut Gottschalk
im ersten Halbjahr 2020 keine Auffälligkeiten – im
Gegensatz zu der erkennbar höheren Sterbezahl
während der Influenza-Zeiten 2017 und 2018 sowie
während der Hitzeperiode im Juli 2018. Damit ist
Covid-19 nach Gottschalks Einschätzung vergleichbar
mit der Grippe. Er fordert eine breite
gesellschaftliche Debatte, die mehr als nur
virologische Aspekte mit einbezieht, berichtet
hierzu der BR.
Wegen Kritik: Aufforderung, Titel
„Leiter Gesundheitsamt“ aus Profil entfernen
Pürner befürchtet laut eigener Darstellung keine
negativen Konsequenzen durch seine Kritik an Söders
Maßnahmen. Dennoch scheint er es für notwendig zu
halten, zu bekräftigen, dass es weder Impfgegner
noch rechtsradikal sei, die Amtsanweisungen umsetze
und sich für keine Partei – und auf gar keinen Fall
von der AfD – instrumentalisieren lassen wolle. Er
wolle nur seine fachliche Meinung äußern, auch als
bayerischer Beamter. Für seine interne Kritik nehme
er die ihm obliegende Remonstrationspflicht in
Anspruch.
Hierunter wird die Pflicht
des Beamten verstanden, Bedenken gegen die
Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich
bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu
machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist
diese in § 63 BBG geregelt. Grundsätzlich trägt
der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
seiner dienstlichen Handlung. Von dieser
Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner
Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum
Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher
Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht
besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung
als möglicherweise rechtswidrig ansieht.
[BR meint, Pürner sei gegen Söder - Hotzenplotz
Söder verlangt die Titel-Entfernung auf Twitter]
Der öffentlich-rechtliche BR hält es in Fall Pürner
für „ungewöhnlich“, dass ein bayerischer Beamter,
der als Leiter eines Gesundheitsamtes die Maßnahmen
der Staatsregierung umsetzen muss, sich so deutlich
gegen seinen Dienstherrn stellt. Das zuständige
Finanzministerium lässt vorsorglich schon einmal
mitteilten, dass die Meinungsfreiheit zwar auch für
Beamte gelte. Sie dürften daher auch Kritik an der
Politik der Regierung oder Organen ihres Dienstherrn
üben. Allerdings gebe es auch ein Mäßigungs- und
Zurückhaltungsgebot.
Und auf diese wurde Pürner bereits von seinem
Vorgesetzten hingewiesen und aufgefordert, den Titel
„Leiter Gesundheitsamt“ von seinem Twitter-Profil zu
entfernen. Dem ist der Beamte bereits nachgekommen.
(SB)>
<Verschärfte Regeln bei öffentlichen
Gottesdiensten der katholischen Kirche aufgrund
der aktuellen Corona-Lage, die ab Freitag gültig
sind: Künftig gilt während des gesamten
Gottesdienstes eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht,
zudem soll unter anderem auch etwa beim Empfang
der Kommunion auf Sprechen verzichtet werden.
Anlass für die
Novellierung der Rahmenordnung sind die
aktuelle Corona-Lage und die in diesem
Zusammenhang zwischen den Kirchen und
Religionsgesellschaften mit dem
Kultusministerium vereinbarten
Maßnahmen. Diese gelten bereits seit 21.
September in den katholischen Diözesen
und beinhalten beispielsweise eine
Maskenpflicht bei Gottesdiensten in
geschlossenen Räumen. Die neue
Rahmenordnung konkretisiert die schon
ergriffenen Schutzmaßnahmen und macht
sie österreichweit verbindlich.
Begräbnisse
ausgenommen
Enthalten sind allgemeine Regeln, die
für alle Gottesdienstformen gelten,
darüber hinaus gibt es spezielle
Vorschriften für einzelne Sakramente und
Feierformen sowie für die Musik. Für
„religiöse Feiern aus einmaligem Anlass“
(wie Taufe, Firmung, Erstkommunion und
Trauung) sind die Erstellung eines
Präventionskonzepts und die Bestellung
eines Präventionsbeauftragten
verpflichtend. Ausdrücklich ausgenommen
davon sind Begräbnisse und damit
verbundene gottesdienstliche Feiern wie
die Totenwache oder die Totenmesse.
Weiterhin kein
Handreichen beim Friedensgruß
Die allgemeinen Regeln beinhalten etwa
die Entleerung und Reinigung der
Weihwasserbecken, zudem müssen beim
Kircheneingang auch gut sichtbare
Desinfektionsmittelspender
bereitgestellt werden. Häufig berührte
Gegenstände und Flächen haben wiederholt
desinfiziert und gereinigt zu werden.
Weil aufgrund der Corona-Situation der
Gesang zu reduzieren ist, enthält die
neue Rahmenordnung eine detaillierte
Konkretisierung für diese Vorgabe. Nach
wie vor darf man sich beim Gottesdienst
zum Friedensgruß nicht die Hand reichen.
Details zu Regeln
rund um Kommunionempfang
Detaillierte Regel gibt es rund um den
Kommunionempfang. So müssen die Hostien
während der Messe bis zur
Kommunion-Spendung zugedeckt sein. Kurz
vor dem Austeilen der Hostien muss der
Priester den Mund-Nasen-Schutz anlegen
und bei der Kredenz im Altarraum die
Hände gründlich waschen oder
desinfizieren. Das gilt auch für die
anderen Kommunion-Spender. Zudem darf
bei Erhalt der Kommunion der Spender
nicht mehr „Der Leib Christi“ und der
Empfänger nicht mehr „Amen“ sagen.
<Als Epidemiologen für Infektionskrankheiten
und Wissenschaftler im Bereich des öffentlichen
Gesundheitswesens haben wir ernste Bedenken
hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der
vorherrschenden COVID-19-Politik auf die physische
und psychische Gesundheit und empfehlen einen
Ansatz, den wir Focused Protection (Fokussierter
Schutz) nennen.
Wir kommen sowohl von links und rechts als auch aus
der ganzen Welt und haben unsere Karriere dem Schutz
der Menschen gewidmet. Die derzeitige
Abriegelungspolitik hat verheerende Auswirkungen auf
die kurz- und langfristige öffentliche Gesundheit.
Zu den Ergebnissen (um nur einige zu nennen) gehören
niedrigere Impfraten bei Kindern, schlechtere
Ergebnisse bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, weniger
Krebsvorsorgeuntersuchungen und eine
Verschlechterung der psychischen Gesundheit - was in
den kommenden Jahren zu einer höheren
Übersterblichkeit führt, wobei die Arbeiterklasse
und die jüngeren Mitglieder der Gesellschaft die
schwerste Last tragen. Schüler von der Schule
fernzuhalten, ist eine schwerwiegende
Ungerechtigkeit.
Diese Maßnahmen so lange aufrechtzuerhalten, bis ein
Impfstoff zur Verfügung steht, wird irreparablen
Schaden verursachen, wobei die Unterprivilegierten
unverhältnismäßig stark geschädigt werden.
Glücklicherweise wächst unser Verständnis des Virus.
Wir wissen, dass die Anfälligkeit für den Tod durch
COVID-19 bei alten und gebrechlichen Menschen mehr
als tausendmal höher ist als bei jungen
Menschen. In der Tat ist COVID-19 für Kinder weniger
gefährlich als viele andere Schädigungen,
einschließlich der Influenza.
Wenn sich in der Bevölkerung eine Immunität aufbaut,
sinkt das Infektionsrisiko für alle - einschließlich
der gefährdeten Personen -. Wir wissen, dass alle
Bevölkerungsgruppen schließlich eine Herdenimmunität
erreichen werden - d.h. den Punkt, an dem die Rate
der Neuinfektionen stabil ist - und dass dies durch
einen Impfstoff unterstützt werden kann (aber nicht
davon abhängig ist). Unser Ziel sollte daher sein,
die Sterblichkeit und die sozialen Schäden zu
minimieren, bis wir die Herdenimmunität erreicht
haben.
Der mitfühlendste Ansatz, bei dem Risiko und Nutzen
des Erreichens der Herdenimmunität gegeneinander
abgewogen werden, besteht darin, denjenigen, die ein
minimales Sterberisiko haben, ein normales Leben zu
ermöglichen, damit sie durch natürliche Infektion
eine Immunität gegen das Virus aufbauen können,
während diejenigen, die am höchsten gefährdet sind,
besser geschützt werden. Wir nennen dies
fokussierten Schutz.
Die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der
Gefährdeten sollte das zentrale Ziel der Reaktionen
des öffentlichen Gesundheitswesens auf COVID-19
sein. Zum Beispiel sollten Pflegeheime Personal mit
erworbener Immunität einsetzen und häufige PCR-Tests
bei anderen Mitarbeitern und allen Besuchern
durchführen. Die Personalrotation sollte minimiert
werden. Rentner, die zu Hause leben, sollten sich
Lebensmittel und andere wichtige Dinge nach Hause
liefern lassen. Wenn möglich, sollten sie
Familienmitglieder eher draußen als drinnen treffen.
Eine umfassende und detaillierte Liste von
Maßnahmen, die auch Ansätze für
Mehrgenerationenhaushalte einschließt, kann
umgesetzt werden und liegt im Rahmen der
Möglichkeiten und Möglichkeiten von Fachkräften des
öffentlichen Gesundheitswesens.
Diejenigen, die nicht gefährdet sind, sollten sofort
wieder ein normales Leben führen dürfen. Einfache
Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und der Verbleib
zu Hause im Krankheitsfall sollten von allen
praktiziert werden, um die Herdenimmunitätsschwelle
zu senken. Schulen und Universitäten sollten für den
persönlichen Unterricht geöffnet sein.
Außerschulische Aktivitäten, wie z.B. Sport, sollten
wieder aufgenommen werden. Junge Erwachsene mit
geringem Risiko sollten normal und nicht von zu
Hause aus arbeiten.
Restaurants und andere Geschäfte sollten geöffnet
werden. Kunst, Musik, Sport und andere kulturelle
Aktivitäten sollten wieder aufgenommen werden.
Menschen, die stärker gefährdet sind, können, wenn
sie es wünschen, daran teilnehmen, während die
Gesellschaft als Ganzes den Schutz genießt, der den
Schwachen durch diejenigen gewährt wird, die
Herdenimmunität aufgebaut haben.
Am 4. Oktober 2020 wurde diese Erklärung in Great
Barrington, Vereinigte Staaten, verfasst
und unterzeichnet von: The Great Barrington
Declaration>
Über den
Zeitraum von fünf Wochen wurden knapp 1300
Schülerinnen und Schüler aus Liechtenstein
wöchentlich auf das Coronavirus getestet. Die
Bilanz: Es konnte keine einzige Virusinfektion
nachgewiesen werden.
<Laut einem
Bericht des österreichischen Nachrichtenportals
„Wochenblick“ hat der ehemalige Forschungsleiter
von Pfizer, Dr. Mike Yeadon, eine interessante
Aussage zu der Wirksamkeit von PCR-Tests gemacht.
Er sagte, 90% der „Infizierten“ seien
„falsch-positiv“ getestet. Yeadon war
Forschungsleiter und Vizepräsident des
Pharmakonzerns Pfizer. In einem Radiointerview
bezeichnete er 90% der positiven PCR-Tests als
“falsch-positiv”.
Maßnahmen in Frage gestellt
Daher gebe es keine
„wissenschaftliche Grundlage“ dafür, dass eine
zweite Welle eintreten oder bereits da sein würde.
Vielmehr würden sich die Regierungen auf die
positiv-getesteten Fälle konzentrieren, wobei ihnen
aber sehr wohl bewusst sei, dass die PCR-Test keine
Aussagekraft hätten, so der Forscher. Mit den 90%
„Falsch-Positiven“ würde eine „zweite Welle
künstlich herbeigetestet“, so Yeadon. Die
Regierungspolitik, Wirtschaftspolitik und die
Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten würden
„möglicherweise auf vollständig gefälschten Daten
zum Coronavirus beruhen“.
Falsch positive Tests liegen dann vor, wenn
Untersuchte als “positiv” klassifiziert werden, auch
wenn sie keine klassisch Infizierten sind. Dies hat
dann für die Betroffenen Folgen, die in Quarantäne
müssen, teils auch für Verwandte oder
Haushaltsangehörige, die Kontakt hatten und
schließlich für die Gesamtstatistik. Auf Basis
solcher Daten werden die Maßnahmen getroffen, die
jetzt wiederum die “Welle” eindämmen sollen. In
Deutschland beispielsweise gibt es im Landesinneren
bereits Reisewarnungen bis hin zu
Quarantäne-Anordnungen im Bundesland
Schleswig-Holstein für Einreisende aus bestimmten
Bezirken in Berlin.
Zum Hintergrund der Aussagen von Dr. Yeadon:
Dr. Yeadon hatte
Ende September eine Studie veröffentlicht, in der er
mit zwei Kollegen die Situation in Großbritannien
untersuchte. Die Studie beschäftigte sich mit der
Frage, wie wahrscheinlich eine zweite Welle
sei. Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass
das Virus in Großbritannien überwunden und die
Mehrheit der Bevölkerung immun sei. Yeadon und seine
Kollegen forderten die Corona-Forschung und andere
Kollegen auf, sich stärker auf evidenzbasierte
Medizin zu konzentrieren als auf hochsensible
theoretische Modelle, die auf Annahmen beruhten.>
Es ist einfach unfassbar, was man den Kindern in
Deutschland alles antut. Obwohl sie vom Corona-Virus
kaum "berührt" werden, werden sie immer öfter zu
Opfern von Experimenten. Angeordnet, geplant und
ausgeführt von Leuten, die...
Eine Panne mit Microsoft Excel hat in
Großbritannien die Arbeit der Contact-Tracer massiv
zurückgeworfen und die Nachmeldung von fast 16.000
positiv auf Covid-19 getesteten Briten nach sich
gezogen. Die Testdaten blieben wegen eines Problems
mit der Excel-Datei, in der die Testergebnisse
vermerkt wurden, eine ganze Woche liegen.
Bislang galt für den
Bundestag eine Empfehlung zum Maskentragen. Ab heute
ist dies Pflicht. Lediglich am Platz in einem
Sitzungs- oder Besprechungsraum oder im Plenarsaal –
bei mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen – darf
die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden.
SINGAPUR (Reuters) – China befindet sich in
Gesprächen, um seine lokal produzierten
COVID-19-Impfstoffe von der
Weltgesundheitsorganisation beurteilen zu lassen,
als einen Schritt, diesen für den internationalen
Gebrauch verfügbar zu machen, sagte ein
WHO-Beamter am Dienstag.
Hunderttausende wichtige Arbeitskräfte und
andere Gruppen, die in China als hochgefährdet
gelten, haben den von China entwickelte Impfstoffe
erhalten, auch wenn die klinischen Studien noch
nicht vollständig abgeschlossen waren, was unter
Experten Sicherheitsbedenken hervorrief.
Socorro Escalate, der WHO-Koordinator für
wichtige Medikamente und Gesundheitstechnologien
in der Region Westpazifik, sagte auf einer online
Pressekonferenz, dass China mit der WHO
Vorgespräche geführt habe, um seine Impfstoffe in
eine Liste für den Notfalleinsatz aufnehmen zu
lassen.
Das Verfahren der WHO zur Aufnahme in eine
Liste für den Notfallgebrauch ermöglicht es, nicht
lizenzierte Impfstoffe und Behandlungen zu
bewerten, um ihre Verfügbarkeit in Notfällen der
öffentlichen Gesundheit zu beschleunigen. Dies
hilft den WHO-Mitgliedsstaaten und den
UN-Beschaffungsorganisationen, die Akzeptanz der
Impfstoffe zu bestimmen.
“Potenziell könnten durch diese
Notfallverwendungsliste die Qualität und
Sicherheit dieser Impfstoffe sowie ihre
Wirksamkeit beurteilt werden. …und dann könnte
dies unseren Lizenznehmern zur Verfügung gestellt
werden”, sagte Escalante.
In China befinden sich mindestens vier
experimentelle Impfstoffe in der letzten Phase der
klinischen Versuche – zwei werden von der
staatlich unterstützten China National Biotec
Group (CNBG) entwickelt, und die restlichen zwei
stammen von Sinovac Biotech bzw. CanSino
Biologics.
Sie werden in Ländern wie Pakistan,
Indonesien, Brasilien, Russland und den
Vereinigten Arabischen Emiraten getestet.
Im vergangenen Monat genehmigten die
Vereinigten Arabischen Emirate die
Notfallverwendung eines CNBG-Impfstoffs, die erste
internationale Notfall-Clearance für einen der
Impfstoffe Chinas, nur sechs Wochen nach Beginn
der Versuche am Menschen im arabischen Golfstaat.
Der Präsident der Philippinen, Rodrigo
Duterte, sagte im vergangenen Monat, er werde
China und Russland bei der weltweiten Beschaffung
eines Impfstoffs in seinem Land Vorrang einräumen.>
Welche Überraschung: Monatelang hat man der
Bevölkerung die Corona-bedingten Entbehrungen als
temporären Zustand verkauft, der erst dann ende, wenn
der vielgerühmte Impfstoff verfügbar sei; danach erst
gäbe es wieder so etwas wie "Normalität". Dabei...
Frankfurt am Main 6.10.2020: Der
Corona19-Test von Drosten ist zu 93% FALSCH-positiv
- die deutsche Polizik will es nicht merken: Corona-Lage in Frankfurt: Kritische Warnstufe bald
erreicht – Stadt verschärft Maßnahmen
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/corona-lage-in-frankfurt-kritische-warnstufe-bald-erreicht-stadt-verschaerft-massnahmen-a3350852.html
Buntes Berlin 6.10.2020: Mit FALSCHEN
Corona19-Tests KASSE machen - DAS ist nun das
Geschäft von gewissen "Bürgermeistern" in
Deutschland: Neuköllner Bürgermeister will Corona-Bußgelder
direkt eintreiben
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/neukoellner-buergermeister-will-corona-bussgelder-direkt-eintreiben-a3351034.html
In Österreich kriegt die Corona-Politik aufgrund
der dort ebenso wahllos und unstrukturiert
verlaufenden Testpraxis jetzt die volle Packung -
und ordentlich ihr Fett weg: Immer mehr Ärzten und
Fachleuten platzt in der Alpenrepublik ob...
Kriminelle im Vereinigten
Königreich, darunter auch Gewalttäter, sollen
geringere Strafen erhalten haben, weil die Gerichte
angeblich strenge Corona-Regelungen in den
Gefängnissen des Landes berücksichtigen. Das
berichtete die Zeitung The Times.
========
Irland
6.10.2020: Irlands "Regierung" will
wieder mal die Wirtschaft zerstören - mit FALSCHEN
Corona19-Tests: Terror gegen Restaurants, Pubs,
Reiseverbote, Home-Office, Verbot von
"Rom-Gottesdiensten" etc.: Irland verschärft landesweit Corona-Maßnahmen
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/irland-verschaerft-landesweit-corona-massnahmen-a3350664.html
<Angesichts einer zweiten Corona-Infektionswelle hat
die irische Regierung die Maßnahmen zur Eindämmung des
Virus wieder verschärft. Landesweit dürften Restaurants
und Pubs ab sofort keine Gäste mehr in Innenräumen
bedienen, sagte Premierminister Micheal Martin am Montag
(5. Oktober) in einer Fernsehansprache. Bereits geplante
Veranstaltungen würden abgesagt. Zudem seien die Bürger
aufgerufen, keine Inlandsreisen zu unternehmen.
Angestellte sollten nur dann nicht von zu Hause
arbeiten, wenn sie am Arbeitsplatz dringend benötigt
würden, sagte Martin. Auch Gottesdienste müssten wieder
online stattfinden.
„Die jüngsten Entwicklungen in den meisten Teilen des
Landes sind sehr besorgniserregend“, sagte der
Regierungschef. „Wenn wir diese Entwicklungen nicht
umkehren, wird das ernste Folgen haben – daran besteht
kein Zweifel.“
In der Hauptstadt Dublin und der Grafschaft Donegal im
Nordwesten der kleinen Republik galten die schärferen
Beschränkungen bereits. Eine Expertenkommission hatte
der Regierung am Sonntag (4. Oktober) empfohlen, wegen
des rapiden Wiederanstiegs bei den positiv Getesteten
einen zweiten landesweiten Lockdown zu verhängen. Dies
habe die Regierung mit Blick auf die wirtschaftlichen
Folgen abgelehnt, sagte Martin. (afp/sza)>
Der Kanton Aargau setzt bei Grossanlässen auf ein
Alkoholverbot, wie die «Aargauer Zeitung» in
Berufung auf Tele M1 am Dienstag schreibt. Seit 1.
Oktober sind Grossanlässe mit mehr als 1000 Personen
schweizweit wieder erlaubt, sofern sie ein
ausgefeiltes Schutzkonzept aufweisen. Im Kanton
Aargau seien bislang aber nur Grossveranstaltungen
bewilligt worden, die auch ein Alkoholverbot haben.
Warum der Kanton Alkohol grundsätzlich verbietet,
hat er gegenüber TeleM1 jedoch nicht
kommuniziert.>
Eine Frau, die am Freitag im Basler Club war, wurde am
Sonntag positiv auf das Coronavirus getestet. Jetzt
müssen die Betreiber die maskenfreie Zone aufheben.
<Nicht alle, aber beinahe jedes so bezeichnete
»inländische Corona-Risikogebiet« weist starke Bezüge zu
Migrantengruppen auf.
Von Stefan
Schubert
In Berlin
Friedrichshain-Kreuzberg besitzen von den knapp 290 000
Einwohnern über 127 000 einen Migrationshintergrund. Die
größte Gruppe stellen Türken mit 21,5 Prozent.
Berlin-Neukölln verfügt über einen Ausländeranteil von
beinahe 26 Prozent. Insgesamt verfügen über 45 Prozent
der knapp 330 000 Einwohner über einen
Migrationshintergrund. Beide Stadtviertel gelten als
Corona-Risikogebiete, genauso wie Tempelhof-Schöneberg
und Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Bezirk
Tempelhof-Schöneberg weist bei 133 000 Bewohnern von
insgesamt 351 000 einen Migrationshintergrund aus, die
größten Zuwanderergruppen dort sind Türken und Araber.
In Charlottenburg-Wilmersdorf trifft man nach Anfragen
in den Bezirksämtern auf ein identisches Bild. Knapp 30
Prozent Ausländeranteil, der Migrationshintergrund liegt
bei über 40 Prozent.
Heißen die wirklichen »Covidioten« Ali und
Murat?
Alle diese Bezirke liegen laut Robert Koch-Institut
deutlich über dem von der Politik festgelegten Warnwert
von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner:
Friedrichshain-Kreuzberg liegt bei 53,5 Neukölln bei
79,2, Tempelhof-Schöneberg bei 54,0, lediglich
Charlottenburg-Wilmersdorf liegt mit dem Wert von 42,9
noch knapp darunter.
Berlin-Mitte weist mit knapp 33 Prozent den höchsten
Ausländeranteil in der Hauptstadt aus, und der Anteil
der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegt bei
über 50 Prozent. Es handelt sich hier zudem um den mit
Abstand kriminellsten Bezirk von Berlin. Selbst die
kaputtgesparte Berliner Polizei und die Justiz haben
hier im Jahr 2019 noch knapp 85 000 Straftaten
registriert. Auf Platz zwei folgt mit 60 000
Straftaten Friedrichshain-Kreuzberg. Es gibt also
einen eindeutigen Bezug von Migrantenvierteln, dem
kriminellen Treiben der Araberclans, No-go-Areas und
der Verbreitung des Coronavirus. Doch die
selbstauferlegte Zensur des Mainstreams im Namen der
politischen Korrektheit verhindert auch bei diesem
Komplex jegliche faktenbasierte journalistische
Arbeit.
Während man einschreitende Behörden bei
Clan-Hochzeiten, Beerdigungen oder auch bei
Massenaufläufen zu Muezzin-Rufen nicht sieht, werden
gleichzeitig kleine Kinder mit einer Maskenpflicht auf
Schulhöfen drangsaliert. Dass Millionen Menschen
diesem Staat mittlerweile die Gefolgschaft verweigern
und gegen die völlig unverhältnismäßigen
Corona-Zwangsmaßnahmen auf die Straße gehen, dürfte
daher lediglich ein Vorgeschmack auf die nächsten
Wochen und Monate sein.
Die SPD und ihre medialen Arme bei der Arbeit
Hamm in NRW gilt mit dem Corona-Inzidenz von derzeit
über 99 als Spitzenreiter der Risikogebiete. Als
Auslöser gilt eine Türken-Hochzeit, die in drei
Städten – Hamm, Dortmund, Werl – über 3 Tage lang
gefeiert wurde.
In Bielefeld
löste eine Großfeier massive Maßnahmen
gegen die Bürger aus. Geschlossene Klassen und
Jahrgangsstufen, Massentests und die Androhungen
weiterer Zwangsmaßnahmen, wie einem regionalen
Lockdown und einer Maskenpflicht im Freien, wurden in
örtlichen Medien offen als Instrumentarien
aufgelistet. Nach umfangreichen Massentests verhängte
das Bielefelder Gesundheitsamt gegen 1700 Bürger eine
Quarantänepflicht.
Die SPD-Zeitung der Stadt, Neue Westfälische (NW),
kam zeitweise mit dem Löschen von Kommentaren, die dem
eigenen links-grünen Weltbild widersprachen, nicht
mehr hinterher. Das jedenfalls war der Eindruck des
Autors. So weigert sich dann auch der SPD-Mann Ingo
Nürnberger, Sozialdezernent und Leiter des örtlichen
Krisenstabs, Nachfragen auf die ethnischen
Hintergründe der Verursacher exakt zu beantworten. Die
SPD-Zeitung NW konstruiert daraus einen Jubelbericht
mit der Überschrift »Bielefelds starker
Corona-Krisenmanager«. Nach von der SPD-Führung der
Stadt nicht bestätigten Meldungen soll eine
Familienfeier von Tamilen Bielefeld an den Rand
weiterer Zwangsmaßnahmen gebracht haben. Diese hätten
in einer kleinen Privatwohnung mehrere Hundert Gäste
empfangen. Das Kommen und Gehen soll sich auf bis zu 3
Tage ausgedehnt haben. Wie geschrieben, so wird in der
Stadt über den Corona-Fall gesprochen, doch aufgrund
der staatlichen wie medialen Zensur gibt es dazu keine
offizielle Bestätigung. Von Strafen oder gar
Regressforderung gegen die Familie ist nichts zu
vernehmen. Auch diese Vorgänge belegen den
erschreckenden Staatszerfall von Deutschland in der
Corona-Krise.
In der Corona-Diktatur hat sich eine fundamentale
Ungleichbehandlung durchgesetzt. Am Ende dieser
Rangordnung steht der arbeitende Bürger und
eigentliche Souverän, der allein mit seinen Steuern
und Abgaben dieses Land am Laufen hält. Nicht nur kann
er willkürlich Adressat von Zwangsmaßnahmen wie
Maskenpflicht, Berufsverboten (Gastronomie, Messe,
Kultur, Touristik), Demonstrations- und Reiseverboten
werden, sondern er wird auch gnadenlos abgestraft und
abgezockt, während migrantischen Minderheiten hingegen
der rote Teppich zum Rechtsbruch ausgerollt wird. In
Schleswig-Holstein droht Restaurantbesuchern ab sofort
ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, wenn sie ihren
Überwachungszettel nicht ordnungsgemäß ausfüllen.
Für illegale Einwanderer nach Artikel 16a GG, für die
die Bundesregierung im Übrigen seit 2015 eine
strafrechtliche Sanktionierung verhindert, bleibt es
hingegen weiter straffrei, vorsätzlich falsche
Identitätsangaben im Asylverfahren zu machen.
Geschätzte Kosten der grundgesetzwidrigen
Masseneinwanderung belaufen sich auf bis zu 50
Milliarden Euro – jährlich!
An der Spitze des neu installierten Corona-Staates
steht selbstverständlich der neue Adel der Republik,
die Berufspolitiker der Altparteien. Von
Zwangsmaßnahmen wie der Corona-Quarantäne hat sich die
Bundesregierung hingegen selbst befreit. Die Gefahr
von Reisebeschränkungen und Quarantäne hat die
Bundesregierung per heimlichen Aktenvermerk des
Deutschen Bundestages ausgesetzt.
7.10.2020: Hotzenplotz Söder (mit
Maskenproduktion in seiner Familie!) hat immer mehr
Ärzte gegen sich: Gesundheitsamt-Leiter stellt sich gegen Söder:
„Corona-Politik auf tatsächlich Kranke ausrichten“
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gesundheitsamt-leiter-stellt-sich-gegen-soeder-corona-politik-auf-tatsaechlich-kranke-ausrichten-a3350845.html?meistgelesen=1
Der Leiter des Gesundheitsamtes im bayerischen
Aichach-Friedberg, Friedrich Pürner, hat Kritik an der
Corona-Politik der Bayerischen Staatsregierung geübt.
Dies berichtet der Bayerische Rundfunk. Er hält es für
zu eng, bei der Bestimmung des Inzidenzwerts und der
darauf basierenden Verhängung von Pandemie-Maßnahmen
ausschließlich die positiven Testergebnisse zum Maßstab
zu nehmen.
Stattdessen solle die tatsächliche Erkrankung an
COVID-19 zum entscheidenden Faktor werden.
Gesundheitsamts-Chef: Positiv getestet heißt noch
nicht erkrankt oder ansteckend
Damit spielt Pürner auf kritische Stimmen aus der
Forschung an, die Zweifel äußern an der Aussagekraft von
PCR-Tests. Diese hatte unter anderem der
Harvard-Epidemiologe Dr. Michael Mina bereits Ende
August in der „New York
Times“ (NYT) angesprochen.
Mina erklärte in diesem Zusammenhang, dass mehr
Menschen das Coronavirus in irgendeiner Weise in sich
tragen als tatsächlich an COVID-19 erkranken würden. Vor
allem aber sei ein bloßer positiver PCR-Test nicht
aussagekräftig bezüglich der Ansteckungsgefahr, die vom
Infizierten ausgehe.
Diese sei jedoch der eigentlich relevante Faktor, auf
den man Maßnahmen abstimmen sollte.
Sentinel-Praxen wie bei der Grippe einführen
In der Fachwelt spricht man bei Virusträgern, die nicht
erkranken und von denen auch keine Ansteckungsgefahr
ausgeht, von „falsch Positiven“. Charité-Virologe
Christian Drosten, auf den das Konzept der positiven
PCR-Tests zurückgeht, bestreitet hingegen, dass die
Differenz in der Praxis eine nennenswerte Bedeutung
habe.
Friedrich Pürner schlägt vor, eine differenzierte
Meldepflicht von Corona-Fällen einzurichten. Neben der
Zahl der positiven Tests solle vor allem erfasst werden,
ob und wie stark die Infizierten tatsächlich erkrankt
seien und wie viele von ihnen stationär oder gar
intensiv behandelt werden müssten. Der
Gesundheitsamtschef erklärte gegenüber dem BR, er wolle
„beobachten, wie viele tatsächlich an COVID Erkrankte es
gibt“.
Dafür seien sogenannte „Sentinel-Praxen“ eine Option,
wie es sie, angeregt durch das Robert-Koch-Institut
(RKI), bereits im Zusammenhang mit der Grippe gäbe. Bei
diesen handelt es sich um ein aktives und auf
freiwillige Mitarbeit gestütztes System zur Beobachtung
und Kontrolle eines Krankheitsgeschehens. Praxen
erfassen dabei regelmäßig oder kontinuierlich
epidemiologisch relevante Daten, die ihnen im Rahmen der
allgemeinen Vorsorgepraxis bekannt werden. Daraus lassen
sich Entwicklungen bestimmter Krankheitsfelder in einem
Teil der Bevölkerung nachzeichnen.>
7.10.2020: "Beherbergungsverbot" in
Deutschland: Merkel Spahn und Drosten sind voll auf
Corona19-Panik - immer mit FALSCHEN Corona19-Tests - und
die Medien und die Justiz greifen NICHT ein: Corona-Maßnahmen: Urlaubsverbot für Deutsche im eigenen
Land
https://www.krone.at/2247103
<Urlaubsreisen für Deutsche werden jetzt sogar im
eigenen Land schwierig: Die deutschen Bundesländer haben
am Mittwoch in Berlin ein Beherbergungsverbot für
Urlauber aus deutschen Corona-Risikogebieten
beschlossen. Das Verbot nach bayrischem Vorbild soll
bundesweit gelten.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte es via
Twitter angekündigt, jetzt ziehen die meisten Bundesländer
nach. Wer künftig aus einem Corona-Risikogebiet
kommt, soll im eigenen Land nicht mehr Urlaub machen
können, berichtet die „Bild“ unter Berufung
auf einen Bericht der Deutschen Presse-Agentur nach einer
Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder
mit Kanzleramtschef Helge Braun.
Dabei soll es aber laut dem Magazin „Business
Insider“ Ausnahmen geben: für Personen, die einen
negativen Corona-Test vorlegen. Ist
dieser maximal 48 Stunden alt, dürfen auch
Menschen aus deutschen Risikogebieten in Hotels
übernachten.
Fünf Bundesländer machen nicht mit
Fünf Länder gaben zu dem Beschluss aber
abweichende Erklärungen ab. Berlin und
Thüringen machten deutlich, dass sie
ein Beherbergungsverbot nicht mittragen wollen. Niedersachsen
und Bremen wollen das prüfen.
Mecklenburg-Vorpommern will bei strengeren
Quarantäneregeln bleiben. In diesen Ländern
befinden sich teilweise gleich mehrere Landkreise,
die das deutsche Robert-Koch-Institut bundesweit zu den 15 am
schlimmsten betroffenen Corona-Risikogebieten
zählt.
Vorreiter dieser Regelung ist das südlichste
Bundesland Bayern. Wer dort
urlauben will, muss ab sofort einen negativen
Covid-Test vorlegen. Für alle, die keinen
negativen Test vorlegen könnten, gelte ein
Beherbergungsverbot, schrieb Söder am Mittwoch auf
Twitter.
[Wer aus Wien, Tirol oder Vorarlberg kommt, soll in
Deutschland 14 Tage in Quarantäne - oder Negativtest
vorweisen]
Für Österreich gilt in Deutschland derzeit eine
Reisewarnung, und zwar für die Bundeshauptstadt Wien sowie
Tirol (mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz) und Vorarlberg
(mit Ausnahme des Kleinwalsertals/der Gemeinde
Mittelberg). Reisende aus diesen Gegenden müssen bei der
Einreise nach Deutschland einen negativen Covid-Test
vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, um
nicht eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne antreten zu
müssen.>
<Innerdeutsche Reisebeschränkungen, Grenzen auf
deutschem Boden, Übernachtungsverbote für eigene
Landleute? Was bis vor kurzem noch für alle Zeiten
überwunden schien, ist ab sofort wieder Realität. Der
galoppierende Corona-Irsinn macht es möglich. Man muss
sich das auf der Zunge zergehen lassen: Mit dem von den
Bundesländern heute beschlossenen Beherbergungsverbot
für Urlauber aus „inländischen Corona-Risikogebieten“
werden Deutsche im eigenen Land zu unerwünschten
Personen, denen kein Obdach gewährt werden darf. Für
illegale Zuwanderer steht das nationale „Hotel Merkel“
selbstverständlich weiter sperrangelweit offen.
Absurde, medizinisch und wissenschaftlich kaum
nachvollziehbare oder haltbare Definitionen darüber, was
eigentlich ein „Risikogebiet“ ist, aber auch die ebenso
fragwürdige wie uneinheitliche Festlegung des jeweils
betroffenen territorialen Geltungsbereichs
(Gemeindegebiet? Kreisgebiet? Bezirk? Bundesland) machen
diese nur noch neurotisch zu nennende „Hyperprävention“
zu einem bürokratisch-kafkaesken Willkürakt, der nicht
nur die Bürger weiter verunsichert, sondern auch die
Tourismusbranche (sofern überhaupt noch existent) weiter
abwürgt. Nachdem sowieso keiner mehr ins Ausland fahren
darf oder will, wird nun pünktlich zum Beginn der
Herbstferien der innerdeutsche Reiseverkehr abgewürgt.
Die Deutschen werden auch dies wieder brav schlucken –
so wie sie alle anderen Regierungsschikanen erdulden,
die ohne jede gesundheitspolitische Krisensituation,
ohne irgendwelche besorgniserregende Kranken- oder gar
Sterberaten und vor allem bar Verhältnismäßigkeit von
der Politik beibehalten werden, um diese Fake-Pandemie
(die in Wahrheit maximal im Rang einer etwas heftigeren
Grippewelle einzustufen ist) für alle Ewigkeit zu
zementieren. Was allerdings wirklich erstaunlich ist,
und diese Frage stellt sich hier vor allem: Wieso nehmen
Hotellerie, Gastronomie, Freizeitgewerbe und vor allem
die Reisebranche diesen Wahnsinn weiter hin? Wo bleibt
der Aufschrei der Branchen, die hier sehenden Auges von
einer selbstzerstörerischen Politik zum Schafott geführt
werden?
Wo bleibt der Aufschrei der Touristikbranche?
Die per Schaltkonferenz von Chefs der Staats- und
Senatskanzleien unter Ägide von Merkels
CDU-Kanzleramtschef Helge Braun beschlossene Neuregelung
betrifft hunderttausende Binnenreisende, auch
Geschäftsleute und Arbeitnehmer auf Montage. Ausgenommen
ist nur, wer einen „aktuellen negativen Test“ vorweisen
kann.
[Söders neuer Krieg gegen Berlin: Ohne Negativtest
kommt ein Teil der Beliner nicht mehr nach Bayern]
Ganz verzückt über die wieder erhöhte „Schlagzahl“ und
das härtere Vorgehen ist natürlich Ober-Coronafreak
Markus Söder, der mit regelrecht triumphierender
Stimme verkündete, dass als Folge der Beschlüsse
bereits ab morgen früh auch Reisende aus Berliner
Bezirken, in denen es „mehr als 50
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben
Tagen“ gibt, nicht mehr in bayerischen Hotels und
Gaststätten übernachten dürfen. Besonderer Clou: Dies
soll sogar dann gelten, wenn das Land Berlin insgesamt
unter der kritischen 50er-Marke bleibt – mit der einen
Ausnahme laut „Tagesspiegel„,
dass jeder, der einen maximal 48 Stunden alten Test
vorlegt, noch in Hotels oder Gasthöfe einchecken darf.
Fassen wir zusammen: Nach völlig intransparenten
Kriterien und ohne jede statistisch valide Teststrategie
werden also PCR-Massentests (nach einem Verfahren mit
hoher Fehleranfälligkeit) durchgeführt – deren Menge
nicht festgelegt wird und beliebig variieren darf. Je
mehr Tests, desto mehr „Neuinfektionen“ in absoluten
Zahlen – was überhaupt nichts über den realen
Ausbreitungsstand besagt, doch so lässt sich jedes
Gebiet, wenn gewünscht, zum „Risikogebiet“ machen und
seine Bürger somit zu Geiseln einer institutionellen
Hysterie. (DM)>
Deutsche Zone 7.10.2020: Saudi-Justiz
schützt das kr. RKI! Klage gegen RKI abgelehnt: „Psychisches oder seelisches
Wohlbefinden“ spielt keine Rolle – Psychologin empört
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/klage-gegen-rki-abgelehnt-psychisches-oder-seelisches-wohlbefinden-spielt-keine-rolle-psychologin-empoert-a3350829.html
<Von Susanne Ausic6. Oktober 2020Aktualisiert: 7. Oktober 2020
11:31
Der Eilantrag der Psychologin
Daniela Prousa gegen das Robert Koch-Institut wurde in
erster Instanz abgelehnt. In der Beschwerde wendet
sich ihre Anwältin Jessica Hamed nun vehement gegen
die vom Gericht „an Superlative nicht zu überbietende
Behauptung, dass eine Rechtsverletzung der
Antragstellerin ausscheide“.
Die Psychologin Daniela Prousa wandte sich Ende August
in einem Eilverfahren gegen die Panikmache des Robert
Koch-Instituts (RKI) an das Verwaltungsgericht Berlin.
Dass die oberste staatliche Gesundheitsbehörde bei der
Betrachtung des Infektionsgeschehens ausschließlich die
Fallzahlen und damit verbundene kumulative Zahlen und
Inzidenz – also die Zahl der Positivtests – betrachtet,
konnte sie nicht nachvollziehen.
Ein massiver Anstieg der Corona-Tests ziehe eine höhere
Zahl positiver Fälle nach sich, sei aber „kein
Gradmesser für die Beurteilung der Gefährlichkeit des
Infektionsgeschehens“, argumentiert die Psychologin. Am
10. September wies das Gericht Prousas Antrag zurück.
Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Beschluss am
10. September 2020 nicht nur in seiner Begründung fest,
dass das RKI selbst eine „nicht rechtsfähige
Bundesbehörde“ darstellt, welche dem Bundesministerium
für Gesundheit als Aufsichts- und oberste Bundesbehörde
unmittelbar nachgeordnet ist. Es ging auch davon aus,
dass die Diplom-Psychologin nicht antragsbefugt sei. Das
Gericht sah keinerlei Verletzungen ihrer behaupteten
Rechte.
Ein Eingriff in die Menschenwürde der Psychologin
vermochte das Verwaltungsgericht nicht zu erkennen. „Mit
diesem Begriff ist der soziale Wert- und
Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es
verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu
machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine
Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt“, hieß es
vom Gericht.
Menschenwürde in diesem Sinne sei nicht nur die
individuelle Würde der jeweiligen Person, sondern „die
Würde des Menschen als Gattungswesen“.
Gericht: Körperliche Unversehrtheit muss tangiert sein
Das Grundrecht umfasse den Schutz des menschlichen
Körpers, teilte das Gericht mit. Das bloße Wohlbefinden,
insbesondere auch das soziale Wohlbefinden, „ist hier
ebenso wenig umfasst wie Gesundheit an sich
gewährleistet wird“.
Das Verwaltungsgericht Berlin wies in aller
Deutlichkeit darauf hin:
Ein Eingriff liegt nicht bereits vor, wenn nur das
psychische oder seelische Wohlbefinden betroffen ist,
vielmehr muss die körperliche Unversehrtheit tangiert
sein.“
Es erscheine unzweifelhaft, so das Gericht, dass das
auf Paragraf 4 Absatz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz
beruhende staatliche Informationshandeln des RKI
insgesamt „der Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim
Menschen, der frühzeitigen Erkennung von Infektionen und
der Verhinderung ihrer Verbreitung“ diene. Es mache
damit den einzelnen Menschen nicht zum Objekt
staatlichen Handels, sondern solle „vielmehr seinem
subjektiven Schutz“ zugutekommen.
Dies wäre „auch dann nicht ernsthaft in Frage gestellt,
wenn einzelne Äußerungen oder Veröffentlichungen sich
etwa als streitbar oder diskutabel erweisen sollten“.
Dass die Diplom-Psychologin vortrage, dass sie sich
durch die Äußerungen und Veröffentlichungen des RKI
bedroht fühle, ihr bewusst Angst gemacht werde und sie
dies als „Psychoterror“ wahrnehme, reiche nicht
aus, um einen Eingriff in das Grundrecht erkennen zu
lassen.
Psychologin zieht vor Oberverwaltungsgericht
Prousa zeigte sich gegenüber der Epoch Times nach der
Gerichtsentscheidung empört, vor allem darüber, dass das
psychische oder seelische Wohl nach Auffassung des
Gerichts keine Rolle spiele. Sie hat gegen die
gerichtliche Entscheidung durch ihre Rechtsanwältin
Jessica Hamed Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg eingelegt.
In der Beschwerde wendet sich Prousas Anwältin nun
vehement gegen die vom Gericht „an Superlative nicht zu
überbietende Behauptung, dass eine Rechtsverletzung der
Antragstellerin ausscheide“. Wenn das Gericht die
Auffassung vertrete, dass in Bezug auf die Psychologin
eine „Verletzung ihrer Menschenwürde nicht ansatzweise
aufgezeigt“ wurde, sage das Gericht damit, dass
„unzweifelhaft“ sei, dass das RKI zum Schutz der
Menschen handele und damit nicht/niemals zugleich gegen
die Menschenwürde verstoßen könne.
„Diese Annahme stellt letztlich einen Zirkelschluss
dar“, erklärt Hamed. Damit schließe das Gericht von der
gesetzlichen Aufgabe auf die vermeintliche Realität. Es
blende dabei aus, „dass sich staatliche Akteure
rechtswidrig verhalten können und hier gerade ein
derartiges rechtswidriges Verhalten beanstandet und
dargelegt wurde“.
Auch die weitere Annahme des Gerichts, dass auch für
den Fall, dass sich einzelne Äußerungen oder
Veröffentlichungen „etwa als streitbar oder diskutabel
erweisen sollten“ die Schutzfunktion des RKI nicht
„ernsthaft in Frage“ gestellt wäre, greife nach Aussagen
der Anwältin „ersichtlich zu kurz“.
Anwältin: RKI verbreitet bewusst Angst
Zum einen verkenne das Gericht, dass „das Willkürverbot
Staatsorgane bindet und sie insbesondere verpflichtet,
mitgeteilte Tatsachen korrekt wiederzugeben und deren
Beurteilung in sachlicher Form vorzutragen“. Zum anderen
sei umfassend dargelegt worden, dass alles dafür
spreche, dass das RKI der Bevölkerung „wider der Evidenz
bewusst vor dem Infektionsgeschehen in Bezug auf
SARS-CoV-2 Angst gemacht werden soll“.
Als Psychologin sei es die Aufgabe ihrer Mandantin,
Ängste zu therapieren, schreibt Prousas Anwältin in der
Beschwerdeschrift. Es sei der Psychologin
untersagt, Ängste zu suggerieren. Aufgrund der
Maskenpflicht werde sie jedoch zum „aktiven Mitmachen“
instrumentalisiert. Unfreiwillig würde sie damit die
Botschaft „alle Menschen sind gefährlich und alle
Menschen sind gefährdet“ weitergeben. Die Juristin
schreibt:
Diese Situation bringt sie zunehmend in ein
unauflösbares ethisches Dilemma, in dem sie ihre
Gewissensfreiheit als stark verletzt erlebt.“
Hamed präsentierte zur Verdeutlichung ein besonderes
Beweismittel. Aus einer 24-Stunden-Blutdruckmessung, die
unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt wurde, sei ein
eindeutiger Zusammenhang einer Überschreitung des
unteren (diastolischen) Blutdruckwertes über den
Grenzwert 90 und Herzfrequenz-Spitzen ersichtlich,
sobald ihre Mandantin von anderen Personen mit
RKI-Datenmaterial zu COVID-19 konfrontiert wurde.
Kein Attest ohne juristische Folgen für ausstellende
Ärzte
Nicht unerwähnt blieb, vor welche Schwierigkeiten die
Psychologin gestellt wurde, als sie ein ärztliches
Attest erhalten wollte.
Im Rahmen eines Telefonats teilte ein von ihr
konsultierter Arzt im Rahmen eines längeren Telefonats
sinngemäß mit, dass der Druck seitens der Ärztekammer in
Bayern so hoch sei, dass „quasi jedes Attest
kontrolliert werde“ und er bei der Ausstellung von auch
nur irgendwie mit der Corona-Situation in Zusammenhang
stehenden Attesten für neue Patienten (Masken-, Impf-
und andere Atteste) – und seien sie noch so
berechtigt – vor juristischen Folgen Angst haben müsse.
Der Arzt berichtete ferner, dass ein ihm bekannter Arzt
wegen der Ausstellung zweier Atteste nun juristische
Folgen zu tragen habe. Das sei ein abschreckendes
Beispiel. Er müsse daher aktuell übervorsichtig sein,
weshalb er Prousa auch nicht in zwei oder drei Sitzungen
mit Zeit für eine ausführliche Anamnese, Untersuchung
und Befundeinordnung eine Bescheinigung ausstellen
könne, obwohl er gerne behilflich wäre.
RKI-Daten unzureichend für Bewertung des
Infektionsgeschehens
In der 89 Seiten umfassenden
Beschwerdebegründungsschrift wird nun unter anderem
gefordert, dass vom RKI nicht nur lediglich die Anzahl
der neu „bestätigten Fälle“ bei der Bewertung des
Infektionsgeschehens beziehungsweise die 7-Tage-Inzidenz
herangezogen wird.
Es soll dem RKI untersagt werden, auf der
ausschließlichen Basis der von den Gesundheitsämtern
mitgeteilten, auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Fällen
sämtlich von „COVID-19-Fällen“ zu sprechen, soweit der
Ct-Wert des eingesetzten PCR-Tests über 30 liegt und
zugleich keine Symptome vorliegen.
Nun ist das RKI gefordert, auf die Argumente der
Psychologin in seiner Stellungnahme einzugehen, bevor
das Oberverwaltungsgericht zu einer Entscheidung kommt.
Halber Lockdown Frankfurt am Main
7.10.2020: Kr. Regierung hetzt mit den FALSCHEN
Drosten-Tests und verfügt Sperrstunde um 22 Uhr: Frankfurt verschärft Maßnahmen: Sperrstunde ab 22 Uhr
für Restaurants und Bars
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/corona-lage-in-frankfurt-kritische-warnstufe-bald-erreicht-stadt-verschaerft-massnahmen-a3350852.html
Laut lokalen Medien in Hessen
könnte Frankfurt bald den
kritischen Inzidenz-Wert von 50 (Stufe 4)
überschreiten. Private Feiern in Innenräumen werden
auf zehn und draußen auf 25 Personen begrenzt.
Sperrstunde in Lokalen gilt ab 22 Uhr. Die
verschärften Maßnahmen gelten ab Freitag (9. Oktober).
Mit 48,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in
Frankfurt in den letzten sieben Tagen befindet sich die
Stadt Frankfurt kurz vor der 4. Warnstufe des
Präventions- und Eskalationskonzeptes des Landes Hessen.
Verschärfte Maßnahmen
Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) verkündete nach
einer Sondersitzung des Gremium am 6. Oktober, dass
wegen der Entwicklung der Corona-Zahlen eine Sperrstunde
in der Gastronomie eingeführt wird. Restaurants und
Lokale dürfen nach 22 Uhr nicht mehr geöffnet haben.
Private Feiern in Innenräumen werden auf zehn und
draußen auf 25 Personen begrenzt. In Einkaufszentren
oder Einkaufsstraßen muss der Mund-Nasen-Schutz getragen
werden. Alle Maßnahmen sollen von diesem Freitag an bis
zunächst zum 18. Oktober gelten.
Die Botschaft ist relativ einfach und klar: Corona
ist weiter da und Corona ist weiter gefährlich“, sagte
Feldmann.
„Wir stehen kurz vor der Eskalationsstufe rot. Die
Maßnahmen, die wir heute beschlossen haben, sind
teilweise heftig. Da werden viele erst einmal schlucken,
das ist uns auch nicht leicht gefallen.“ Ziel sei es,
einen zweiten Lockdown zu verhindern.
Kritische Warnstufe bald erreicht
Stadtrat Stefan Majer erklärte der „Frankfurter
Rundschau“, dass der Fokus in den vergangenen Wochen auf
lokalen Corona-Ausbrüchen lag. Vor allem hat eine
Gemeinschaftsunterkunft von osteuropäischen EU-Bürgern
im Gallus für erhöhte Zahlen gesorgt. Dort wurden
insgesamt 116 Bewohner positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
Mittlerweile sind aber die meisten Infektionen auf das
Alltagsleben in der Großstadt zurückzuführen, daher
seien „nun andere Maßnahmen erforderlich“. Dazu tagt der
Krisenstab der Stadt Frankfurt am heutigen Dienstag und
wird – möglicherweise – die neue Eskalationsstufe und
die dazu geeigneten Maßnahmen beschließen. Anschließend
sollen die neuen Corona-Regeln für Frankfurt in einer
Pressekonferenz bekanntgegeben werden.
„Neben den lokalen Maßnahmen für Frankfurt werden wir
die Beschlüsse aus der Videokonferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder aus der letzten Woche
konsequent umsetzen“, sagte Stadtrat Stefan Majer.
Hierzu zählen vor allem Beschränkungen hinsichtlich der
Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten.
Am 28. August 2020 begann in Irland eine
nationale Erprobung ihrer neuen Initiative “Health
Passport Ireland”. “Gesellschaft und Wirtschaft
schützen”, heißt es auf ihrer Website, Irlands
Gesundheitspässe seien eigentlich nichts anderes als
eine Möglichkeit, die Ergebnisse von COVID-19-Tests zu
verfolgen und anzuzeigen – und für Unternehmen und die
Öffentlichkeit verstärkte COVID-19-Tests zu
erleichtern sowie den COVID-19-Impfstatus anzuzeigen,
sobald ein solcher verfügbar ist.
Gegenwärtig werden Irlands Gesundheitspässe
versuchsweise in einer Reihe von Branchen eingeführt,
u.a. im Gesundheitswesen (Krankenhäuser und
Pflegeheime), in der Kinderbetreuung, im
Bildungswesen, in der Landwirtschaft, in der
Unterhaltungsindustrie und in anderen Bereichen. Es
ist plausibel, dass sie schon bald für den Zugang zu
Schulen, Krankenhäusern, Büros, Flughäfen und anderen
Einrichtungen benötigt werden könnten.
Es wird als eine Maßnahme angepriesen, die die
Freiheit erhöht – “Mit Hilfe der schnellen
Echtzeit-Scantechnologie können wir jetzt freiere
Reisen mit erhöhtem Schutz vor COVID-19 genießen”,
heißt es im irischen Gesundheitspass – aber eines
Tages, wenn Sie aus der Tür gehen, können Sie
vielleicht nicht mehr wie früher einfach ein Geschäft,
ein Restaurant oder sogar eine Arztpraxis oder Ihren
Arbeitsplatz betreten, es sei denn, Sie können
nachweisen, dass Sie kein COVID-19 haben und über Ihre
“grüne” Gesundheitspass-App geimpft worden sind.
Zeigen Sie Ihren Scan ‘Wann immer es angebracht
ist’ an
Was die Funktionsweise anbelangt, so behauptet
das neue Gesundheitspass-System, die
“fortschrittlichsten und validiertesten Testlösungen”
zu kombinieren, so dass Sie sofortigen Zugriff auf
Ihren COVID-19-Status haben, den Sie dann wahlweise
anzeigen oder einscannen können, wann immer es
angebracht ist. Dazu gehört, sich zunächst auf
COVID-19 testen zu lassen, woraufhin ein autorisierter
medizinischer Verwalter ein Health Passport
Ireland-Konto in Ihrem Namen erstellt und Ihre
COVID-19-Testergebnisse aktualisiert.
Die Benutzer müssen dann die Health Passport
Mobile App auf ihr Telefon herunterladen, die
automatisch mit ihren neuesten
COVID-19-Testergebnissen verknüpft wird. Wenn sich Ihr
Gesundheitspass grün färbt, zeigt dies an, dass Sie
einen negativen Test durchgeführt haben, “so dass Sie
das tägliche Leben sicher genießen können”. Ist dies
nicht der Fall, erhalten Sie einen roten Status, an
dessen Stelle “Sie sollten sich mit ärztlicher
Uterstützung selbst isolieren ” .
Außerdem verfallen die Testergebnisse mit der
Zeit automatisch, so dass Ihr Gesundheitspass gelb
wird – eine Warnung, dass es Zeit ist, sich erneut
testen zu lassen.
Für diejenigen, die nicht getestet wurden,
heißt es im Health Passport Ireland, dass Sie die
Technologie immer noch sofort nutzen können, indem Sie
die App herunterladen und sie benutzen, um “andere bei
Bedarf einfach zu scannen”, und indem Sie andere
Personen scannen, um ihren COVID-19-Status zu
erhalten, fügen Sie hinzu: “Es gibt Ihnen und Ihrer
Familie große Sicherheit in unserem täglichen Leben,
zum Beispiel bei der Inanspruchnahme von
Dienstleistungen, auf Reisen, bei Veranstaltungen, bei
der Arbeit und vielem mehr”.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass
Sie, um die Freiheit zu erlangen, die Sie für Ihr
normales, tägliches Leben benötigen, sich nur auf
COVID-19 testen lassen müssen, sich von einem
Gesundheitsverwalter ein Gesundheitspasskonto auf
Ihren Namen erstellen lassen, die Anwendung auf Ihr
Telefon herunterladen, Ihre COVID-19-Testergebnisse
auf Ihrem Telefon empfangen (und bei Bedarf erneut
testen lassen) und dann Ihren COVID-19-Status anzeigen
lassen müssen, wann immer Sie ihn benötigen.
Gesundheitspässe auf dem Vormarsch
Irlands Gesundheitspass ist weltweit der erste,
der von der in Irland ansässigen ROQU-Gruppe
entwickelt wurde. Er ist jedoch so konzipiert, dass er
auf globaler Ebene erweitert werden kann und mit allen
offiziellen COVID-19-Tests, einschließlich Abstrich-,
Blut- und Schnelldiagnosetests, kompatibel ist. Laut
Robert Quirke, Präsident und CEO der ROQU-Gruppe.
Der Impfstatus wird übrigens auch angezeigt.
Details im Original:
Bern mit einer geistigen Schnecke
7.10.2020: Maskenterror im Kanton Bern, Post, Museen,
Theater, Bibliotheken, Verwaltung,
Fantasie-Religionen, Kinos, Bahnhöfe - nur sitzende
Gäste dürfen Maske ablegen: Medienkonferenz um 14 Uhr: Kanton
Bern verschärft Corona-Massnahmen deutlich
https://www.20min.ch/story/so-sieht-die-coronavirus-kampagne-des-bundes-aus-255254143692
<Die Berner Regierung informiert über weitere
Entscheide im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Zusammenfassung
Auch im Kanton Bern gilt ab Montag 12. Oktober eine
Maskenpflicht beim Einkaufen und allen anderen
öffentlich zugänglichen Innenräumen. Das hat der
Regierungsrat beschlossen, wie er am Mittwoch
mitteilte. Er reagiert damit auf die steigenden
Fallzahlen.
Die Maskentragpflicht gilt in allen öffentlich
zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen Geschäfte
und Einkaufszentren, Poststellen, Museen, Theater,
Bibliotheken, Verwaltungsgebäude, Gotteshäuser und
religiöse Gemeinschaftsräume, Kinos und Bahnhöfe
inkl. Perrons und Unterführungen. In Bars, Clubs,
Diskotheken und Tanzlokalen sowie in
Restaurationsbetrieben dürfen die Gäste die Maske
nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen.
Keine Tragepflicht in Kitas oder
Fitnesseinrichtungen
Kinder sind bis zu ihrem 12. Geburtstag von der
Maskentragpflicht befreit. Das gilt auch für
Personen, die nachweisen können, dass sie aus
besonderen Gründen, insbesondere medizinischen,
keine Gesichtsmasken tragen können.
Keine Maskentragpflicht gilt in Kindertagesstätten.
Dort soll das Tragen von Masken gemäss den
erstellten Schutzkonzepten erfolgen, also in
besonderen Situationen oder aufgrund der einzelnen
örtlichen Begebenheiten. Auch die Innenräume von
öffentlichen und privaten Schulen, die der Aufsicht
der Bildungs- und Kulturdirektion unterstehen, und
die Innenräume der Hochschulen sind ausgenommen.
Personen, die sich in diesen Schulen und Hochschulen
aufhalten, müssen nicht generell eine Maske tragen.
In den Trainingsbereichen von Sport- und
Fitnesseinrichtungen gilt die Maskentragpflicht
nicht. In jenen Bereichen, in denen keine
sportlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, wie etwa in
Empfangs-, Garderoben- und Verpflegungsbereichen,
besteht hingegen eine Maskentragpflicht.
Sitzpflicht in Bars
Als weitere Massnahme zur Eindämmung des
Coronavirus hat der Regierungsrat beschlossen, dass
für Gäste von Bars und Restaurants eine Sitzpflicht
gilt. Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, dass
in Bars, Clubs, Diskotheken und Tanzlokalen die
Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 300
Personen beschränkt wird. (wed)
Warum hatte die Regierung so lange gewartet, die
Maskenpflicht einzuführen?, will eine Journalistin
wissen.
Man habe so lange wie möglich gewartet, so
Schnegg. Die Positivitätsrate sei immer tiefer
gewesen als der gesamtschweizerische Durchschnitt.
Man hoffe nun, mit dieser Massnahme gut durch die
kälteren Monate zu kommen.
"Wir sind in einer Epidemie, die uns mehrere
Monate begleiten wird", begründet Schnegg den
Entscheid, die Maskenpflicht bis Ende Januar 2021
beizubehalten.
Die Mehrheit der Personen steckt sich im
Familien- oder Freundeskreis an, sagt Barbara
Grützmacher.
Warum gilt die Maskenpflicht erst ab Montag?,
will eine Journalist wissen.
Es brauche eine gewisse Vorbereitungszeit. "Es
ist aber nicht verboten, dies ab sofort zu tun",
sagt Schnegg.
"Die meisten Ansteckungen finden im privaten
Umfeld oder in den Pausen am Arbeitsplatz statt",
sagt Schnegg. Er appelliert an die Bevölkerung,
den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Schnegg erinnert daran, dass das Virus bereits
vor dem Auftreten der ersten Symptome extrem
ansteckend sein kann.
Frank Neff vom Sonderstab Corona führt fort. "Das
Contact Tracing ist weiterhin stark gefordert."
Die Kontaktlisten müssten vollständig sein. Die
Behörden können eine Bewilligung auch wieder
zurückziehen.
Weiter hat der Regierungsrat beschlossen, dass
für Gäste von Bars und Restaurant eine Sitzpflicht
gilt. Die Anzahl der Personen wird auf 300
beschränkt.
Ab nächsten Montag gilt im Kanton Bern eine
Maskenpflicht in Läden und öffentlichen
Innenräumen, führt Schnegg aus. Auch am Perron und
Bahnhofsunterführungen müssen Masken getragen
werden.
Im Fitness und anderen Trainingsräumen muss keine
Maske getragen werden.
"Wer Symptome hat, muss zuhause bleiben." Die
Schutzmassnahmen müssen auch bei Familienfesten
gut umgesetzt werden. "Es ist schnell passiert,
dass ein Familienfest zu einem Infektionsherd
wird."
Barbara Grützmacher hält fest, dass die
Positivtätsrate ansteigt. Oft komme es an privaten
Veranstaltungen und am Arbeitsplatz zu
Ansteckungen. "Vermutlich wird die
Hospitaliätsrate erst in ein bis zwei Wochen
steigen." Dann werde wohl auch die Zahl der
Todesfälle ansteigen.
"Die Welt ist nicht mehr die gleiche wie vor 8
Monaten." Man müsse die neue Realität akzeptieren.
Schnegg will Grossanlässe weiterhin erlauben. Er
sieht die Veranstalter in der Pflicht, die
Schutzkonzepte durchzuhalten.
"Das Corona-Virus breitet sich wieder vermehrt
aus", sagt Schnegg. Grossanlässe dürfen nur
durchgeführt werden, wenn die Schutzkonzepte
strikt eingehalten werden. Dies klappe nicht
überall.
Medienkonfernz Kanton Bern
Der Berner Regierungsrat hat weitere Entscheide zur
Bewältigung der Corona-Pandemie gefällt. Um 14 Uhr
will die Regierung informieren. Anwesend sein werden:
Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg (Bild)
Stv. Kantonsärztin Barbara Grützmacher
Frank Neff, Corona-Sonderstab der
Gesundheitsdirektion>
7.10.2020: Nun
soll es eine "Basler Mutation" geben - was für eine
LÜGE! Schweizer Corona-Studie - Forscher finden Basler
Covid-19-Mutation https://www.srf.ch/news/schweiz/schweizer-corona-studie-forscher-finden-basler-covid-19-mutation
<Die neue Studie zeigt
den Verbreitungsweg des Virus auf und soll helfen,
die weitere Ausbreitung zu bekämpfen.
Das Coronavirus kann sich bei jeder Übertragung
verändern. Es mutiert. In einer weltweit
einzigartigen Studie, Link
öffnet in einem neuen Fenster haben
Basler Forscher die Informationen des Erbguts der Viren
aufgeschlüsselt. Dabei haben sie sogar eine spezifische
Basler Variante von Covid-19 entdeckt. Das sind
Erkenntnisse, die im Kampf gegen die Pandemie nützlich
sein können.
Weltweit: 90 verschiedene Viren-Linien
Von 500 Patientinnen und Patienten hat das Team rund um
den Basler Forscher Adrian Egli das Erbgut der Viren
entschlüsselt. Es ist weltweit die einzige Studie,
welche die Mutationen von Coronaviren innerhalb einer
Stadt so präzise unter die Lupe nimmt.
SRF-Wissenschaftsredaktorin
Katrin Zöfel zum Nutzen der Studie
Personen-Box
aufklappen
Diese Informationen hat Adrian Egli, der an der
Universität Basel und am Basler Unispital tätig ist, mit
internationalen Daten abgeglichen. «Wir wollen
verstehen, welche Wege das Virus geht und wie es nach
Basel gekommen ist.» Und die Veränderungen im Erbgut der
Viren können da Hinweise liefern. Denn weltweit gibt es
bereits rund 90 verschiedene Entwicklungslinien des
Virus. Eine davon hat das Team von Egli als lokale
Mutation identifiziert: die Basler Variante von
Covid-19.
Mit dieser spezifischen Mutation hätten sich rund zwei
Drittel der Patientinnen und Patienten infiziert, die in
Basel positiv getestet wurden, zeigen die Daten von
Egli. «Diese Variante ist gleich zu Beginn der Welle im
März entstanden und hat sich dann rasant verbreitet. Wir
vermuten, dass der Ursprung ein Superspreader-Anlass im
Elsass war», sagt Mikrobiologe Egli.
Der Superspreader-Fall
in Mulhouse
Personen-Box
aufklappen
Diese spezifische Basler Variante habe sich dann
vermutlich lokal innerhalb von Familien und
Freundeskreisen stark weiterverbreitet, meint Egli. «In
diesem Bereich hat das Schutzkonzept Schwächen und die
Behörden können auch nur wenig Kontrollen durchführen.»
Diese Erkenntnisse würden helfen, besser zu verstehen,
wie sich das Virus verbreitet, ist Egli überzeugt.
Wir wollen verstehen,
welche Wege das Virus geht und wie es nach Basel
gekommen ist.
«Die Studie kann auf blinde Flecken der
Pandemie-Massnahmen hinweisen. Es zeigt, wo wir mehr tun
müssen.» Rückblickend sei es zum Beispiel der richtige
Entscheid gewesen, lokale Grossveranstaltungen wie die
Fasnacht abzusagen, sagt Egli.
Wo hat sich das andere Drittel angesteckt?
Es ist erstaunlich, wie präzise Egli und sein Team die
Herkunft der Covid-Fälle in Basel zurückverfolgen
können. «Abgesehen von der Basler-Mutation kam der
allergrösste Teil der Viren aus Norditalien. Wir haben
aber auch Stämme aus England, Spanien und sogar aus
Australien und Uruguay identifiziert.» Das sei ein
Abbild davon, wie international vernetzt Basel sei.
Und diese Internationalität bedeutet auch, dass Basel
das Virus nicht nur «importiert», sondern auch bereits
«exportiert» hat: Die Basler Corona-Variante sei schon
bis nach Kanada feststellbar.>
Keine Fernreisen für Australier bis 2022 – und
zwar WENN der bevölkerungsweite Impfstoff im nächsten
Jahr eingeführt wird, so sieht es das Budget vor
Australier, die der Beschränkungen überdrüssig
sind, haben Pech, denn der neue Haushalt des Landes
sieht vor, dass die soziale Distanzierung noch zwei
Jahre andauern wird, und Fernreisen sollen so lange
verboten bleiben, bis jeder einen Covid-19-Schuss
bekommen kann.
Die flächendeckende Einführung eines Impfstoffs
gegen das neuartige Coronavirus wird eine
Voraussetzung dafür sein, dass die Australier wieder
lange Reisen unternehmen können, so das neue Budget
des Landes, das am Dienstag vorgestellt wurde. Solange
dieser Impfstoff nicht eingeführt ist, können sie mit
sozialer Distanzierung, zeitweiligen Abriegelungen und
einer stagnierenden Wirtschaft rechnen.
“Es wird davon ausgegangen, dass es im
Prognosezeitraum zu erheblichen lokalisierten
Ausbrüchen von COVID19 kommt, die jedoch weitgehend
eingedämmt werden. Es wird davon ausgegangen, dass bis
Ende 2021 ein bevölkerungsweites australisches
COVID19-Impfprogramm vollständig umgesetzt sein wird.
Es wird davon ausgegangen, dass die allgemeinen
sozialen Distanzierungsbeschränkungen so lange
bestehen bleiben, bis ein Impfstoff vollständig
verfügbar ist”, heißt es in dem Teil des Dokuments mit
dem Titel “Grundannahmen”.
Das Papier beschreibt den Versuch, die
Beschränkung der reiselustigen Australier auf den
Kontinent positiv zu beeinflussen und besteht darin,
250 Millionen Dollar in die Ermutigung aller, die ein
Fernweh verspüren, “ihren eigenen Hinterhof” – d.h.
den Rest Australiens – zu erkunden. Die Staatsgrenzen
werden voraussichtlich bis Weihnachten geöffnet sein,
mit Ausnahme von Westaustralien, das bis zu seiner
Wahl im März geschlossen bleiben soll.
Premierminister Scott Morrison deutete an, dass
internationale Fernreisen zwar auf absehbare Zeit
verboten bleiben werden, aber “unsere Grenzen sich
irgendwann zu sicheren Orten öffnen werden, sei es
Neuseeland oder Teile des Pazifiks oder Orte wie
Südkorea oder Japan oder Länder, die eine viel höhere
Erfolgsrate hatten”, um das Virus einzudämmen, sagte
er am Dienstag vor Reportern.
Überseereisen jeglicher Art sind derzeit bis
zum 17. Dezember verboten, aber es gibt vorläufige
Pläne, eine “Reise-Blase” mit Neuseeland zu schaffen,
die es den Aussies erlauben würde, die Nachbarinseln
bis Januar oder Februar zu besuchen.
Eine Ärztin bestätigt daß in Wien bereits 10 Kinder
im Spital mit einer Lungenpilzinfektion wegen Tragen
der Maske liegen!
Leute, das ganze ist kein Spaß mehr... Eure Kinder
dazu zu zwingen eine Maske zu tragen kann im
schlimmsten Fall eine Anklage wegen Mordes nach sich
ziehen...
WACHT DOCH ENDLICH AUF !!!
Netzfund ‼️
Sachsen-Anhalt 8.10.2020: Nun kommt Terror
gegen Klassenfahrten und internationalen
Schüleraustausch etc. - alles nur wegen dem
FAKE-Drosten-Test: Sachsen-Anhalt: Bis Februar keine Klassenfahrten ins
Ausland
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/sachsen-anhalt-untersagt-wegen-coronakrise-bis-februar-klassenfahrten-ins-ausland-a3352626.html
<Wegen steigender Zahlen der positiven Tests sind in
Sachsen-Anhalt bis zum Ende des Schulhalbjahres im
Februar keine Klassenfahrten ins Ausland erlaubt. Die
Schulleitungen sollen alle bereits geschlossenen
Verträge für Auslandsfahrten umgehend stornieren, wie
das Landesbildungsministerium am Donnerstag (8. Oktober)
in Magdeburg mitteilte.
Diese Regelung gilt den Angaben zufolge auch für
Studienfahrten ins Ausland und für internationale
Schüleraustausche. Anfallende Stornierungskosten werden
vom Land übernommen.
Einschränkungen soll es demnach auch für Klassenfahrten
innerhalb Deutschlands geben. Details nannte das
Ministerium nicht. Für innerdeutsche Fahrten wollen die
Regierungschefs und Gesundheitsressorts der Länder
demnach in den kommenden Tagen weitere Verfahren
vereinbaren. (afp/sza)>
Deutschland 8.10.2020:
Corona19-Massnahmen in Schulen mit viel Lüften - die
Lehrpersonen können wieder nicht Mass halten:
Dauerlüften im Unterricht: Schüler frieren, Eltern sind
sauer
<Es soll vor Corona schützen: das Lüften
der Klassenzimmer. In manchen Räumen wird aber während
des gesamten Unterrichts durchgelüftet – viele Schüler
sind duchgefroren. Ihre Eltern regen sich auf.
In Rollkragenpullis und
Jacken mit Kapuze sitzen Schüler der
Else-Lasker-Gesamtschule in Wuppertal am
Montag im Klassenzimmer. 70 Minuten lang wird
während des Unterrichts durchgelüftet. Wegen
Corona. Viele Schüler frieren.
"Es ist halt kalt,
die meisten beschweren sich darüber. Ich
würde es besser finden, wenn man alle 15
Minuten mal lüften würde anstatt
durchgehend", sagt Schüler Erik.
Seine Klassenkameradin Nadjat sagt: "Man
kann sich im Sekretariat auch Wärmflaschen
holen." Dabei hat die Schulleitung
gar nicht vorgeschrieben, dauerhaft zu lüften.
Doch das, so Schüler, würde von Lehrer zu
Lehrer unterschiedlich gehandhabt.
Experten: Alle 20
Minuten stoßlüften
Das Belüften der
Klassenzimmer bereitet Schulen in NRW nicht
nur in Wuppertal schon im Herbst Probleme. Für
Andrea Heck vom Elternverein NRW ist die
aktuelle Situation unhaltbar. Sie fordert von
der Politik ein vernünftiges Lüftungssystem: "Man
kann nicht Kindern zumuten, dass sie mit
Daunenjacken in den Klassen sitzen und
lernen und dann nach draußen gehen und auf
einmal frieren, weil sie nassgeschwitzt
sind. Wir wollen die Gesundheit der Kinder
schützen, aber mit diesen offenen Fenstern
und Stoßlüften und Durchzug erreicht man
eben das Gegenteil."
Auch das
NRW-Schulministerium sieht das Problem.
Künftig soll an allen Schulen moderater
gelüftet werden, heißt es von dort. Noch im
Laufe der Woche sollen die Schulen über ein
Modell der Kultusministerkonferenz der Länder
informiert werden.
Die KMK
hatte Ende September Wissenschaftler aus
Virologie, Hygiene und Strömungsmechanik zu
dem Thema angehört. Die Experten empfahlen,
Klassenzimmer im 20-Minuten-Takt für drei bis
fünf Minuten stoßzulüften. Während der Pausen
sollen zusätzlich die Türen für Durchzug
geöffnet werden.
Eine Alternative zu offenen Fenstern
wären Lüftungsanlagen, am besten mit Filtern. Doch für
die Sanierung von Schulgebäuden fehlt vielen Kommunen
das Geld. Sie wären auf Unterstützung des Landes
angewiesen.
Dorothee Kleinherbers-Boden, die
Leiterin der Wuppertaler Gesamtschule, hat da wenig
Hoffnung: "Wenn das Land mal Geld in die Schulen
und Schulgebäude stecken würde, dann wären natürlich
auch Lüftungsanlagen sinnvoll." Aber da sie
seit 15 Jahren vergeblich auf die Sanierung ihrer Schule warte,
rechne sie in absehbarer Zukunft nicht damit. So werden
wohl an vielen Schulen in NRW offene Fenster weiterhin
zum Unterrichtsalltag gehören.
Tipp gegen Erkältung im
Klassenzimmer
"Das Lüften ist einfach total
wichtig, damit sich die Aerosole in der Luft verdünnen
und das Ansteckungsrisiko nicht mehr so groß ist",
erklärt Julia Polke von der WDR-Wissenschaftsredaktion
Quarks. Ihr Tipp, wie sich Schüler und Lehrer besser
dagegen wappnen können, sich im Klassenzimmer nicht zu
erkälten: "Die Schleimhäute feucht halten. Wir
erkälten uns ja nicht durch die kalte Luft, sondern
durch Viren. Und die haben leichteres Spiel, wenn die
Schleimhäute trocken sind.">
Österreich 8.10.2020: Der kr.
Kanzler Kurz macht mit einer "Ampel" Politik -
kombiniert mit 93% FAKE-Positiv-Tests und mit einer
Maskenfabrik in der Familie!
17 Hochstufungen: Corona-Ampel: Zehn Bezirke neu auf
Orange gestellt
https://www.krone.at/2247903
<Am Donnerstagabend wurde die neue
Corona-Ampelschaltung bekannt, 17 Bezirke wurden
hochgestuft. In drei Regionen schaltete die Ampel von
Grün auf Orange um. Falls es bei der Corona-Ampel in
Zukunft zu Rotschaltungen kommen sollte, gibt es keine
einheitlichen Vorgaben, welche Maßnahmen umzusetzen
sind. Vielmehr entscheiden die Landeshauptleute bzw. die
Bezirksverwaltungsbehörden in enger Absprache mit dem
Gesundheitsministerium über das weitere Vorgehen, wie es
aus dem Ministerium hieß.
Am Donnerstag tagte erneut die Ampel-Kommission.
Speziell in Oberösterreich färbte sich die
Corona-Ampel diese Woche deutlich um. Mit Linz ist
nun auch die oberösterreichische Hauptstadt auf
Orange umgeschaltet worden. Dazu kommen gleich
weitere neun Bezirke auf ganz Österreich verteilt:
Güssing (Burgenland), Völkermarkt (Kärnten), Bruck
an der Leitha (Niederösterreich), Wels, Gmunden,
Linz-Land, Rohrbach, Vöcklabruck (alle
Oberösterreich) sowie Innsbruck-Land (Tirol).
Von Grün auf Gelb wurden Mattersburg
(Burgenland), Amstetten, Hollabrunn
(Niederösterreich), Ried im Innkreis,
Urfahr-Umgebung (Oberösterreich),
Salzburg-Umgebung sowie Bruck-Mürzzuschlag
(Steiermark) umgeschaltet.
Die Corona-Kommission einigte sich auch auf
Herabstufungen von Gelb auf Grün, und zwar in
Steyr (Oberösterreich) sowie in den steirischen
Bezirken Leibnitz, Murau und Hartberg-Fürstenfeld.
Tennengau verschärft Maßnahmen
Unterdessen verschärfte der Salzburger Tennengau
(Bezirk Hallein) die Maßnahmen, noch bevor die
Ampel-Kommission über eine mögliche Rot-Schaltung
entschied - die es letztlich nicht gab. Aufgrund
der zuletzt steigenden Covid-19-Infektionen werden
ab Freitag alle Sportveranstaltungen nur noch ohne
Zuschauer ausgetragen, obwohl der Bezirk weiter
orange bleibt. Eine entsprechende Verordnung der
Bezirkshauptmannschaft Hallein gilt bis vorläufig
18. Oktober.
Verschiedene Maßnahmen trotz gleicher
Ampelfarbe
Der Grund für das fehlende einheitliche Vorgehen
nach einer Ampelschaltung ist, dass in den
verschiedenen Regionen oft verschiedene Maßnahmen
gesetzt werden müssen, um Ausbrüche einzudämmen.
Die Behörden an Ort und Stelle könnten diese am
besten abschätzen. „Sie kennen ihre Regionen am
besten“, hieß es. Bereits bei den
Orange-Schaltungen habe dies gut
funktioniert.
Bund kann strengere Maßnahmen verordnen
Allerdings kann der Bund österreichweit strengere
Maßnahmen verordnen. So sind etwa seit 21.
September bei privaten Feiern und Veranstaltungen
indoor nur noch zehn
Personen erlaubt. In der Gastronomie kam die
MNS-Pflicht auch für Gäste. Zudem gilt auf Märkten
und Messen eine allgemeine Tragepflicht von
Mund-Nasen-Schutz auch outdoor.
Bereits am Mittwochabend war bekannt geworden,
dass etwa der niederösterreichischen
Landeshauptstadt St. Pölten aufgrund hoher
Infektionszahlen bereits vergangene Woche eine rote
Corona-Ampel gedroht hatte. Grund dafür
waren zwei Cluster rund um ein
Eishockey-Trainingslager und ein
Seniorenwohnheim.>
Weniger Lockdown in Madrid 8.10.2020:
Gericht hebt Lockdown auf - da soll ein "neuartiges
Coronavirus" sein: Spanisches Gericht kippt Teil-Lockdown für Großraum
Madrid
https://www.epochtimes.de/politik/ausland/spanisches-gericht-billigt-teil-lockdown-fuer-grossraum-madrid-nicht-a3352762.html
<Das Gericht erklärte, die Beschränkungen
beeinträchtigten die "Rechte und fundamentalen
Freiheiten" der betroffenen 4,5 Millionen Einwohner.
Ein spanisches Gericht hat dem von der Zentralregierung
angeordneten Teil-Lockdown für den Großraum Madrid nicht
zugestimmt. Zur Begründung erklärte Madrids höchstes
Regionalgericht am Donnerstag (8. Oktober), die
Beschränkungen beeinträchtigten die „Rechte und
fundamentalen Freiheiten“ der betroffenen 4,5 Millionen
Einwohner. Gegen das Dekret der linksgerichteten
Zentralregierung hatte Madrids Regionalregierung
geklagt.
Das Dekret war am 2. Oktober kurz vor Mitternacht in
Kraft getreten. Seitdem dürfen die Bewohner der
spanischen Hauptstadt und neun nahegelegenen Gemeinden
ihre Stadt nur noch zum Arbeiten, für die Schule oder
aus medizinischen Gründen verlassen.
Keine Bußgelder möglich
Die Verordnung war am Mittwoch vergangener Woche
zwischen dem spanischen Gesundheitsministerium und den
meisten von Spaniens 17 Regionen vereinbart worden, um
Gegenden mit einer schnellen Ausbreitung des neuartigen
Coronavirus zu isolieren – für das
Corona-Management sind in Spanien grundsätzlich die
Regionen zuständig. Die Verordnung kam de facto aber nur
in der Region Madrid mit ihren extrem hohen
Infektionsraten zum Tragen.
Die rechtsgerichtete Regionalregierung von Madrid hatte
sich gegen die Verordnung gesperrt. Bisher hatte sie nur
eine Reihe von besonders stark betroffenen Vierteln
abgeriegelt. Sie sagte zwar zu, das mehrheitlich
beschlossene Dekret umzusetzen, kündigte aber zugleich
an, seine Rechtmäßigkeit zunächst von einem Gericht
prüfen zu lassen.
Ohne gerichtliche Bestätigung der Restriktionen kann
die Polizei im Großraum Madrid bei Verstößen keine
Bußgelder verhängen. Dies hatte sie in Erwartung des
Urteils bisher schon nicht getan. (afp)>
========
CH
8.10.2020: Fake-Corona19-Test ist weiterhin beliebt
beim BAG: Von 1172 "Fällen" sind kaum 200 richtig:
Zahlen in der Schweiz: Das BAG meldet 1172
Corona-Fälle und zwei Tote
Seit Beginn der Pandemie gab es über 58'000
bestätigte Corona-Fälle. Mehr als 1700 Menschen sind
in diesem Zusammenhang verstorben. Hier gibt es die
aktuellen Corona-Zahlen.
8.10.2020:
FAKE-Corona19-Tests bringen Profit für die Ärzte:
Zwischen 50 und 180 Franken: So machen Ärzte mit dem
Corona-Test Kasse
Ärzteblatt: Maskentragen führt zu Veränderungen der
Blutgase
Testwahn
9.10.2020: Nun fällt auch Virologe Streeck
in Sachen Corona19-Panik: Er will eine Ampel wie in
Österreich - ein "intelligentes System" - und eine
Impfung - den FALSCHEN Drosten-Test erwähnt er nicht! Virologe Streeck: 4.000 Neuinfekionen täglich nicht
mehr so schlimm – Zahlen nur „bedingt aussagekräftig“
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/virologe-streeck-4000-neuinfekionen-taeglich-nicht-mehr-so-schlimm-a3353260.html?meistgelesen=1
<Der Bonner Virologe Hendrik Streeck warnt davor,
die reinen Infektionszahlen zum Maßstab des Kampfes
gegen Corona zu machen. „4.000 Neuinfektionen pro Tag
zur Zeit bedeuten nicht mehr das Gleiche, was sie im
März und April bedeutet haben“, schreibt er in einem
Gastbeitrag für das „Handelsblatt“. Die reinen Zahlen
seien nur „bedingt aussagekräftig“.
Bei Corona handle es sich zwar um „ein ernstzunehmendes
Virus, aber es bedeutet gleichwohl nicht unseren
Untergang“. Corona lasse sich weder „wegdemonstrieren“,
noch seien Lockdowns ein Allheilmittel, so Streeck, der
im „Handelsblatt“ seine Forderung nach einem
Ampel-Meldesystem bekräftigt.
„Anstatt eindimensional müssen wir mehrdimensional
denken lernen“, schlägt Streeck vor: „Abhilfe kann hier
ein Ampelsystem schaffen, das auf dem Zusammenspiel von
Infektionszahlen, Anzahl der Tests, stationärer und
intensivmedizinischer Belegung basiert.“
Es müsse darum gehen, mit der Vielzahl der mittlerweile
vorhandenen Daten „ein intelligenteres und
vorausschauendes System zu entwickeln“. Wir müssten uns
zudem daran gewöhnen, mit Corona zu leben. Das bedeute
„auch zu akzeptieren, dass Sars-CoV-2 bei uns heimisch
wird“.
Und auch Todesopfer ließen sich vielleicht minimieren,
aber nicht vermeiden. Wann wirklich ein Impfstoff zur
Verfügung stehen werde, sei „ungewiss. Daher wäre es
sinnvoller, über Plan B nachzudenken. Nämlich darüber,
wie wir ein Leben mit dem Virus ermöglichen. Ein Leben
mit bewusster Achtsamkeit uns und unseren Mitmenschen
gegenüber.“
Streecks Fazit: „Zwischen all der berechtigten Debatte,
den Rufen nach ausreichend Schutz und den Bestrebungen,
unsere medizinische Versorgung nicht in einen fatalen
Kollaps zu führen, stehen wir als Mediziner, aber auch
alle Politiker in der Verantwortung, eine faktenbasierte
Ruhe bewahren.“ (dts/sza)>
Sieben Monate, nachdem Corona uns alle in seinen Bann
gezogen hat, muss leider das Unfassbare konstatiert
werden: Das Robert-Koch-Institut (RKI) als oberste
zuständige Regierungsbehörde mutet der Öffentlichkeit
weiterhin ein Zahlendesaster und Datenchaos zu, das...
<Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die
Bürgermeister von elf deutschen Großstädten haben sich
auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
verständigt. Wenn die Zahl der positiven Corona-Tests
binnen sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner
steigt, solle es in den betroffenen Städten eine
erweiterte Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen im
öffentlichen Raum und gegebenenfalls auch Sperrstunden
und Alkoholbeschränkungen geben, heißt es in einem am
Freitag vorgelegten Beschlusspapier.
Weitere Maßnahmen seien in solchen Fällen zusätzliche
„Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen
und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen“,
heißt es in dem Papier. Falls der Anstieg dann binnen
zehn Tagen nicht zum Stillstand komme, seien „weitere
gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich“. Diese
„zusätzlichen regionalen Beschränkungsmaßnahmen“ sollten
dann greifen, „wenn die Kontaktnachverfolgung absehbar
aufgrund der hohen Inzidenz nicht mehr vollständig
möglich ist“.
Merkel zeigte sich besorgt über den Anstieg positiver
Corona-Testfälle in den Städten. „Die Großstädte und die
Ballungsräume sind der Schauplatz, wo wir sehen, ob wir
die Pandemie unter Kontrolle halten können oder ob uns
die Kontrolle entgleitet“, sagte sie. „Es ist im Sommer
gut gegangen, jetzt sehen wir ein anderes
besorgniserregendes Bild.“ Sollte die
Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich sein, „werden
uns die Infektionszahlen davonrennen“, warnte sie.
„Wenn irgend möglich wollen wir das wirtschaftliche und
öffentliche Leben nicht wieder so herunterfahren, wie es
im Frühjahr notwendig war“, sagte die Kanzlerin weiter.
„Ganz oben stehen für mich auch die Kinder und
Jugendlichen und ihre Bildung“, wandte sie sich gegen
erneute Schulschließungen.
Die Spitzenrunde vereinbarte zudem, dass die Bundeswehr
ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 positiven
Corona-Tests pro 100.000 Einwohner auf Bitten der
jeweiligen Stadt Bundeswehr-Experten zur Beratung und
Koordinierung in die kommunalen Krisenstäbe entsendet.
Auf Wunsch der Städte soll die Unterstützung bei der
Kontaktnachverfolgung durch die Bundeswehr möglichst
durch längerfristig eingesetztes Personal erfolgen.
Die Großstädte wollen dem Beschluss zufolge ihrerseits
organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den
öffentlichen Gesundheitsdienst mit geschultem Personal
für die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Dabei
komme die Abordnung aus anderen Verwaltungsbereichen
ebenso in Frage, wie die Schulung und der Einsatz von
Studierenden oder anderen Freiwilligen. (afp)>
9.10.2020: Der neue Reise-Rassismus in
Deutschland: Brandenburg macht Berliner Mauer! Brandenburg verhängt Beherbergungsverbot für Berliner –
Sechs Bars wollen Sperrstunde kippen
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/brandenburg-verhaengt-beherbergungsverbot-fuer-berliner-a3353511.html
<Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in der
Hauptstadt hat das umliegende Brandenburg am Freitag (9.
Oktober) ein Beherbergungsverbot für Berliner erlassen.
Betreiber von privaten und öffentlichen
Beherbergungsbetrieben dürften solange keine Berliner
Gäste aufnehmen, wie die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes
Berlin über dem Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern liege, erklärte das Brandenburger
Gesundheitsministerium.
„Wir befinden uns mitten in einer neuen Welle und damit
in einer Zeit, in der man auf unnötige Reisen verzichten
und soziale Kontakte vermeiden sollte“, erklärte die
brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula
Nonnenmacher (Grüne). Von der Regelung ausgenommen sind
Gäste, die einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Dieser darf allerdings nicht älter als 48 Stunden
sein.>
Köln 9.10.2020: Corona19-Panik wegen
FALSCHEN Drosten-Tests: Alkoholverbot auf den Strassen
ab 22 Uhr - nur noch 5 statt 10 Personen für Treffen -
private Feiern auf 25 Personen limitiert: Köln verschärft Corona-Auflagen – „Wollen
gesellschaftliches Leben so weit wie möglich erhalten“
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/koeln-verschaerft-corona-auflagen-wollen-gesellschaftliches-leben-so-weit-wie-moeglich-erhalten-a3353776.html
<Wegen der auch in der Rheinmetropole Köln
wachsenden Zahl an positiv Getesteten hat Deutschlands
viertgrößte Stadt die Corona-Auflagen deutlich
verschärft. Ab Samstag dürfen sich im öffentlichen Raum
nur noch fünf statt bislang zehn Menschen treffen, wie
die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker
(parteilos) am Freitag nach der Sitzung des städtischen
Krisenstabs mitteilte. Zudem gilt ein Alkoholverbot auf
Straßen und Plätzen ab 22.00 Uhr.
In der Millionenstadt tritt demnach am Samstag auch
eine Maskenpflicht an Orten mit vielen Menschen in
Kraft. An Privatfeiern außerhalb des eigenen Wohnraums
dürfen nur noch maximal 25 Menschen teilnehmen, von
privaten Feiern in der eigenen Wohnung werde „dringend“
abgeraten, sagte Reker.
Keine Sperrstunden in der Gastronomie
Im Gegensatz zu anderen Städten wird es in Köln aber
zumindest vorerst keine Sperrstunde in der Gastronomie
geben, wie Reker weiter mitteilte. Damit übertrage die
Domstadt den Gastronomen und ihren Gästen eine
„besondere Verantwortung“. Die sogenannte
Siebentagesinzidenz in Köln lag am Freitag bei 49,8 und
damit nur knapp unter dem als kritisch definierten Wert
von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern binnen
sieben Tagen.
Reker hatte am Freitagnachmittag mit den
Oberbürgermeistern weiterer zehn deutscher Großstädte in
einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel
(CDU) das weitere Vorgehen erörtert. Als zentrale Ziele
nannte die Kölner Stadtchefin im Anschluss die
Unterbrechung von Infektionsketten und die Sicherung der
Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems. „Wir wollen
das gesellschaftliche Leben so weit wie möglich
erhalten“, sagte Reker. „Wir wollen auf keine Fall
erleben, dass es wieder einen Lockdown gibt.“ (afp)>
Holland (Niederlande NL)
NL 9.10.2020: Und die Regierungen wollen
nicht lesen: Massnahme gegen Corona: Das sagt
die Bevölkerung zur 3-Freunde-Regel
https://www.20min.ch/video/das-sagt-die-bevoelkerung-zur-3-freunde-regel-679646858717
Die Niederlande haben verfügt, dass jeder nur noch drei
Freunde einladen darf.
========
Italien
9.10.2020:
Der FALSCHE Drosten-Test macht auch in italien
Furore - ca. 4500 FALSCH-Positive:
Covid-19: Corona-Neuinfektionen in Italien
übersteigen 5000er-Schwelle
Am Freitag meldete der russische Krisenstab zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie, dass 12.126 Menschen in
Russland erstmals auf das Corona-Virus positiv getestet
wurden. Dies ist die höchste Zahl der an einem Tag
bestätigten Neufälle seit dem Ausbruch der Pandemie im
Land.
Christian Anders
berichtet: In der Zeitschrift Welt Internet
Berlin Brandenburg steht geschrieben: Das RKI
war eine Nazi-Firma (32'').
Das RKI war 1935 bis 1942
Teil des Reichsgesundheitsamtes, war also an
Menschenversuchen, Folter, und Hinrichtungen
in KZs beteiligt etc. (2'58'')
Das RKI war eine NS-Bude
ersten Ranges, mit Ideologie durch und durch,
das RKI war so "Nazi", dass die 1933
haufenweise Leute rausgeschmissen haben, die
sich dann verstecken mussten und das gesamte
RKI war Mitglied bei der NSDAP (3'56'')
In den Akten fehlt jeder
Hinweis auf Proteste (4'20''). Also das RKI
hat da in der Nazizeit tonnenweise Untaten an
Menschen begangen (4'55''), also Mord als
Strafe mit Köpfe abschneiden, Männer
kastrieren, Leute erschiessen und
kontrollieren, wie lange es geht, bis jemand
ausblutet etc. (5'22'').
Recherche
Nun, wenn man im Internet nach RKI Nazi-Zeit
sucht, dann waren die Meldungen über die
NS-Verbrechen des RKI schon von 2008 bis 2010
gelaufen. Eigentlich sollte man das RKI
schliessen, und die Naturmedizin als ERSTE
PRIORITÄT im Gesundheitssystem fördern. Der
Drosten mit seinem falschen Text mit 93%
FALSCH-Positiven scheint irgendwie ein
Gigabetrüger, der auch aus dem 3R stammen
könnte - er will die BILLIONENVERLUSTE immer
noch straffrei begangen haben! RKI schliessen
und Friede ist!
Es gibt die großen Fragen um
die Corona-Krise. Was und wer steht wirklich dahinter?
Und zu welchem Zweck erfolgt alles? Der Autor und
Journalist Paul Schreyer hat eingehend recherchiert und
Erstaunliches ans Licht gebracht. Ein Gespräch über
Pandemie-Übungen, Biosecurity und Propaganda.
Ein Team von britischen
Wissenschaftlern weist auf seine jüngsten
Forschungsergebnisse hin, wonach Schulen nicht
hätten geschlossen werden müssen. Lediglich
Risikogruppen hätten isoliert werden sollen und
Herdenimmunität wäre möglicherweise der bessere Weg
gewesen.
Testwahn
10.10.2020: Je mehr Tests - desto mehr
Infektionen - die einfachste Manipulation der Politik
für einen Lockdown: Der Fallzahlen-Fake
https://www.journalistenwatch.com/2020/10/10/der-fallzahlen-fake/
<Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Dies gilt auch, wenn jemand partout Panik
schüren will. Auf allen Kanälen hören wir
derzeit das alte Lied von den steigenden
Corona-Fallzahlen. „Übersehen“ wird dabei meist
die Tatsache, dass die Anzahl der Tests im
gleichen Zeitraum in vielen Europäischen Ländern
massiv angestiegen ist. Der Prozentsatz der
positiv Getesteten im Verhältnis zu allen Tests
sinkt derzeit sogar. Anstatt aber das Angstlevel
der Bevölkerung an die Realität anzupassen,
manipulieren Medien und Staat die Realität so
lange, bis das erwünschte Angstlevel erreicht
ist. Ein zweiter Lockdown könnte so erzwungen
werden. Der Artikel vermittelt Fakten und
Tabellen, die die Wahrheit transparent machen.
„Mehr Fälle“, hört man. Ein neuer Lockdown? Weil
ich diese Nachrichten für unglaubwürdig halte, habe
ich mir einmal wieder die Daten angesehen — nicht
die „Zahlen“, die ja immer noch in unglaublich
inkompetenter Weise unstandardisiert in den Medien
kolportiert werden.
Steigen die Fallzahlen in Europa?
Die Abbildung 1 zeigt die Fallzahlen in Europa, die
auf die Anzahl der Tests in jedem Land
standardisiert sind, ausgedrückt in Prozent für den
15. August 2020 und für den 25. September 2020.
Zum Nachlesen für unsere — in Physik promovierte —
Kanzlerin, die behauptet hat, wir hätten in Europa
steigende Fallzahlen. Und für alle anderen, die den
Unterschied zwischen standardisierten und nicht
standardisierten Zahlen nicht kennen: Es handelt
sich um die Anzahl der Fälle in einem Land gerechnet
auf die Anzahl der Tests, ausgedrückt in Prozent.
Wenn also an der Skala links eine „16“ steht, dann
heißt das, dass in einem Land 16 Prozent aller
Getesteten als Sars-CoV-2-Fälle identifiziert worden
sind — und dies für den 15. August 2020 und den 25.
September 2020, also in der zeitlichen Entwicklung.
Weil häufig die gleichen Leute öfter getestet
werden, ist das nicht identisch mit der Anzahl
Menschen, aber approximativ, also annähernd. Alle
Daten von Worldometer,
Zugriff am 15. August und 25. September 2020.
Abbildung 1: Prozentuale Anzahl der CoV2-Fälle
in einem Land, gerechnet auf die Anzahl der
durchgeführten Tests am 15. August 2020 (blau) und
am 25. September 2020 (rot) für alle europäischen
Länder.
Was sehen wir?
Es gibt in einigen Ländern einen leichten Anstieg
der auf Tests standardisierten Fälle. Von hinten her
gesehen in der Ukraine, Slowakei, Slowenien,
Montenegro, Moldawien, Liechtenstein, Ungarn,
Frankreich, Spanien, Tschechien; ganz geringfügig in
Bosnien (von 10,76 auf 11,39 Prozent) und Österreich
(von 2,32 auf 2,71 Prozent). Es gibt leichte Abfälle
in Belgien, Deutschland, Finnland, der Isle of Man,
in Irland, Italien, Holland, Nord Mazedonien,
Norwegen, San Marino, Serbien, Schweden, in der
Schweiz und Großbritannien (dem Boris Johnson soeben
einen neuen teilweisen Lockdown verpasst).
Für Deutschland ist ein Rückgang von ohnehin
niedrigen 2,17 Prozent positiver Tests auf 1,80
Prozent zu vermelden.
Zur Erinnerung: Die Falsch-positiv-Rate des PCR
Tests liegt bei circa 2,1 Prozent, eingerechnet die
falsch als Sars-CoV-2 identifizierten anderen
Coronaviren (1). Das heißt, 20 Länder von den
insgesamt 47 — einschließlich Deutschland — liegen
unter dieser Nachweisschwelle und schwimmen im
statistischen Rauschen. Den größten Rückgang sieht
man in Schweden von 7,7 auf 5,9 Prozent, einem Land,
dem man ja noch vor nicht allzu langer Zeit das
komplette Chaos prophezeit hatte. Wenn man also
nüchtern auf diese standardisierten Zahlen blickt,
sieht man: Sie gehen eher zurück als nach oben.
Es gibt also wahrlich keinen Grund zur Aufregung —
und die verbreitete Botschaft, es gebe steigende
Zahlen, ist einfach und leicht sichtbar nur eines:
falsch.
Woher kommt das?
Die Leser meiner
früheren Blogs wissen inzwischen: Das
kommt daher, dass immer mehr getestet wird.
Ich zeige das, der Übersichtlichkeit halber, für
eine Auswahl prominenter Länder in den nächsten drei
Abbildungen nochmals: Die Entwicklung der absoluten
Fallzahlen (Abbildung 2), die Entwicklung der
absoluten Testzahlen (Abbildung 3) und die
Entwicklung der standardisierten Fallzahlen
(Abbildung 4) — immer bezogen auf die Zahlen aus der
Worldometer-Datenbank vom 15. August und 25.
September, den beiden Tagen, an denen ich auf die
Datenbank zugegriffen habe.
Abbildung 2: Absolute Anzahl der Fälle für die
Länder Österreich, Belgien, Deutschland, Italien,
Schweden, Schweiz und England am 15. August 2020
und am 25. September 2020.
Abbildung 3: Absolute Anzahl der Tests für die
Länder Österreich, Belgien, Deutschland,
Italien, Schweden, Schweiz und England 15. August
2020 und am 25. September 2020 (kumulative
Anzahl)
Abbildung 4: Standardisierte Anzahl der Fälle
für die Länder Österreich, Belgien, Deutschland,
Italien, Schweden, Schweiz und England am 15.
August 2020 und am 25. September 2020.
Wir sehen an Abbildung 2: Unsere Kanzlerin hat in
dem Sinne recht, dass die absoluten Zahlen steigen,
in allen abgebildeten Ländern bis auf Schweden, wo
die Entwicklung stagniert. Das ist so, wie man
Abbildung 3 entnehmen kann, weil in praktisch allen
Ländern die Anzahl der Tests seit dem 15. August
massiv angestiegen ist; in der Schweiz und Schweden
wurde nur ein wenig mehr getestet als zuvor.
Setzt man diese beiden Größen, die absolut
gefundene Anzahl der Fälle (Abbildung 2) ins
Verhältnis zur Anzahl der durchgeführten Tests
(Abbildung 3) und standardisiert diese auf Prozent,
dann sieht man in Abbildung 4 das, was man in
Abbildung 1 für ganz Europa für die hier
ausgewählten Länder sieht: Es gibt einen
geringfügigen Anstieg der Fallzahlen nur in
Österreich (von 2,32 auf 2,71 Prozent). Ein starker
Abfall ist in Schweden zu verzeichnen und ein
leichter Abfall auch in allen anderen Ländern.
Frau Bundeskanzlerin, Herr Wieler, Herr Drosten,
alle Wissenschaftsredakteure der großen Zeitungen
und vor allem die in den Fernsehanstalten: Sie
sollten vielleicht einmal einen Nachhilfekurs in
Statistik besuchen, um zu verstehen, wie man Zahlen
interpretiert und kommuniziert.
Es gibt keine steigenden Zahlen! Das
anscheinende Steigen der Fallzahlen kommt von der
vermehrten Testung!
Und wenn man dies in Rechnung stellt, dann fallen die Zahlen nicht
erst seit August, sondern schon seit Mai ab — auf
jeden Fall in Deutschland, aber auch in den meisten
anderen europäischen Ländern. Und wer in der
Öffentlichkeit etwas anderes sagt, der lügt
entweder, weil er die Öffentlichkeit absichtlich in
die Irre führen will, oder er ist Zahlenanalphabet
und sollte dann nicht die Funktion haben, öffentlich
Zahlen zu kommunizieren.
Man kann nun darüber spekulieren, warum das
geschieht. Ich denke, die plausibelste Begründung
ist immer noch die: Die Medien haben ganz zu Anfang
sehr rasch das Narrativ vom Killervirus geprägt und
sich darin überboten, dieses möglichst gruselig zu
untermalen. Das hat die Politik vor sich her
getrieben, die mit heftigen Maßnahmen reagiert und
wiederum die Medien in eine Berichtseskalation
getrieben hat.
Ich nenne das „Gehirnmasken“,
die uns allen verpasst wurden. Es sind nicht mehr
viele, die ein geradliniges Denken beibehalten — und
jene, die das tun, werden meistens als
„Verschwörungstheoretiker“ oder „Corona-Leugner“
verunglimpft. Oder ignoriert. Das stellt übrigens
ein neues Buch von Clemens G. Arvay sehr schön dar,
das ich gerade angefangen habe zu lesen, und das ich
allen zur Lektüre empfehle (2).
Noch ein kleiner tröstender Nachsatz: Ein gerade
erschienenes Editorial im British Medical
Journal spekuliert über die Gründe,
warum die Infektion überall von selber zurückgeht,
obwohl doch die Menge der Personen, die Antikörper
in sich tragen, relativ gering ist (3).
Peter Doshi fasst eine zunehmende Anzahl von
Studien zusammen, die zeigen, dass eine bereits
bestehende Bekanntschaft mit anderen Coronaviren
offenbar ausreicht, um T-Zellen, also
Gedächtniszellen, zu aktivieren, die dann das neue
Virus abfangen, noch bevor es zu Symptomen kommt.
Dabei kommt es zu keiner merklichen Bildung neuer,
spezifischer Antikörper. Warum? Offenbar deswegen,
weil das Maß an Immunität, das wir alle bereits
gegen verschiedene andere Coronaviren haben,
meistens ausreicht.
Das haben übrigens Sucharit Bhakdi, Stefan
Hockertz, Beda Stadler und andere Immunologen von
Anfang an vermutet. Vielleicht wäre es gut, wenn die
Politik zur Abwechslung mal auf die Immunologen und
nicht auf die Virologen hören würde? Die verstehen
nämlich mehr vom Immunsystem, das im Bezug auf
Covid-19 eine, wenn nicht die entscheidende Rolle
spielt.
(1) Matheeussen, Veerle; Corman, Victor M.; Donoso
Mantke, Oliver; McCulloch, Elaine; Lammens,
Christine; Goossens, Herman et alii, International
external quality assessment for Sars-CoV-2 molecular
detection and survey on clinical laboratory
preparedness during the Covid-19 pandemic, April/May
2020, Eurosurveillance.
(2) Arvay, Clemens G., Wir können es besser. Wie
Umweltzerstörung die Corona-Pandemie auslöste und
warum ökologische Medizin unsere Rettung ist, Köln:
Quadriga, 2020.
(3) Doshi, Peter, Covid-19:
Do many people have pre-existing immunity?>
10.10.2020: Polen kopiert Italien:
Unsinnige Vermaskung auch im Freien: In Polen tritt Maskenpflicht im Freien in Kraft
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/in-polen-tritt-maskenpflicht-im-freien-in-kraft-a3353924.html
<In Polen tritt am Samstag wegen der steigenden
Corona-Zahlen eine auch im Freien geltende Maskenpflicht
in Kraft. 38 Gemeinden gelten dann als sogenannte rote
Zonen, in denen weitere Beschränkungen für Veranstaltungen
und Familienfeiern gelten.
Wegen der steigenden Corona-Zahlen tritt am Samstag in
Polen eine Pflicht zum Maskentragen auch im Freien
in Kraft. In 38 besonders stark betroffenen
Gemeinden gelten dann zudem weitere Beschränkungen für
Veranstaltungen und Familienfeiern. Die Infektionszahlen
mit dem neuartigen Coronavirus waren in Polen zuletzt
rapide gestiegen; landesweit wurden seit Pandemie-Beginn
mehr als 110.000 Ansteckungen gezählt.>
<Dieses CDC-Dokument
trägt den Titel „CDC 2019-Novel Coronavirus
(2019-nCoV) Real Time RT-PCR Diagnostic Panel“. Es
stammt vom 13. Juli 2020.
Tief in diesem Dokument ist auf Seite 39 ein
Abschnitt mit der Überschrift „Performance
Characteristics“ vergraben, dort heißt es: „Da derzeit
keine quantifizierten Virusisolate des 2019-nCoV zur
Verfügung stehen, wurden Proben [diagnostische Tests]
zum Nachweis der 2019-nCoV-RNA mit charakterisierten
Beständen an in vitro transkribierter Volllängen-RNA
getestet…“
Die Schlüsselstelle lautet: „Da derzeit keine
quantifizierten Virusisolate des 2019-nCoV zur
Verfügung stehen…“
Jedes existierende Objekt kann quantifiziert
werden, das heißt gemessen werden. Der Gebrauch des
Ausdrucks „quantifiziert“ in diesem Satz bedeutet: Das
CDC hat keine messbare Menge des Virus, weil es nicht
verfügbar ist. DAS CDC BESITZT KEINEN VIRUS.
Ein weiterer Hinweis ist das Wort „Isolate“.
Dies bedeutet: EIN ISOLIERTES VIRUS IST NICHT
VERFÜGBAR.
Anders ausgedrückt: NIEMAND HAT EIN ISOLIERTES
EXEMPLAR DES COVID-19 VIRUS.
<Dr. David Nabarro von der WHO appellierte
gestern an die Staats- und Regierungschefs der Welt,
damit aufzuhören, “Lockdowns als primäre
Kontrollmethode einzusetzen”.Quelle:Twitter
Sperren wurden eingesetzt, um das Coronavirus
auf der ganzen Welt unter Kontrolle zu halten, was
Millionen von Menschenleben ins Chaos stürzte. Jetzt
hat die WHO ihre Meinung geändert.
Dr. David Nabarro von der WHO appellierte
gestern an die Staats- und Regierungschefs der Welt,
damit aufzuhören, “Sperren als primäre
Bekämpfungsmethode” gegen das Coronavirus einzusetzen.
Er behauptete auch, dass das Einzige, was durch
den Lockdown erreicht werde, die Armut sei – ohne dass
die möglicherweise geretteten Leben erwähnt würden.
“Lockdowns haben nur eine Konsequenz, die man
niemals verharmlosen darf, und das ist, arme Menschen
um ein ganzes Stück ärmer zu machen”, sagte er.
“Wir in der Weltgesundheitsorganisation treten
nicht für Lockdowns als primäres Mittel zur Kontrolle
dieses Virus ein”, sagte Dr. Nabarro gegenüber dem
Spectator.
“Wir glauben, dass ein Lockdown nur dann
gerechtfertigt ist, wenn wir Ihnen Zeit gewinnen
wollen, um sich neu zu organisieren, neu zu
gruppieren, Ihre Ressourcen wieder ins Gleichgewicht
zu bringen und Ihr erschöpftes Gesundheitspersonal zu
schützen, aber im Großen und Ganzen sollten wir das
lieber nicht tun”.
Dr. Nabarros Hauptkritik an Lockdowns bezog
sich auf die globalen Auswirkungen und erklärte, wie
ärmere Volkswirtschaften, die indirekt betroffen
waren.
“Schauen Sie sich nur an, was beispielsweise
mit der Tourismusindustrie in der Karibik oder im
Pazifik passiert ist, weil die Menschen keinen Urlaub
machen”, sagte er.
“Schauen Sie sich an, was mit Kleinbauern auf
der ganzen Welt passiert ist. … Sehen Sie sich an, was
mit der Armut geschieht. Es scheint, dass wir bis zum
nächsten Jahr eine Verdoppelung der weltweiten Armut
haben könnten. Die Unterernährung von Kindern könnte
sich mindestens verdoppeln.
Der Lockdown von Melbourne wurde als einer der
strengsten und längsten der Welt gefeiert. Bei der
spanischen Abriegelung im März durften die Menschen
das Haus nicht verlassen, es sei denn, sie durften mit
ihrem Haustier Gassi gehen. In China haben die
Behörden Türen zugeschweißt, um die Menschen daran zu
hindern, ihre Häuser zu verlassen. Die WHO hält diese
Schritte für weitgehend unnötig.
Stattdessen setzt sich Dr. Nabarro für einen
neuen Ansatz zur Eindämmung des Virus ein.
“Und so appellieren wir wirklich an alle
führenden Politiker der Welt: Hören Sie auf, die
Abriegelung als primäre Kontrollmethode einzusetzen.
Entwickeln Sie bessere Systeme zur Eindämmung.
Arbeiten Sie zusammen und lernen Sie voneinander.”
Seine Botschaft kommt zur rechten Zeit. Als
Weltneuheit kamen Anfang dieser Woche eine Reihe von
Gesundheitsexperten aus der ganzen Welt zusammen und
forderten ein Ende der Coronavirus-Eindämmung.
Sie schufen eine Petition, die so genannte
Große Barrington-Erklärung, in der es hieß, dass die
Abriegelungen “irreparablen Schaden” anrichten.
“Als Epidemiologen für Infektionskrankheiten
und Wissenschaftler im Bereich des öffentlichen
Gesundheitswesens haben wir große Bedenken
hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der
vorherrschenden COVID-19-Politik auf die physische und
psychische Gesundheit und empfehlen einen Ansatz, den
wir Focused Protection nennen”, heißt es in der
Petition.
“Die derzeitige Abriegelungspolitik hat
verheerende Auswirkungen auf die kurz- und
langfristige öffentliche Gesundheit”, heißt es in der
Petition.
Die Petition hat bisher 12.000 Unterschriften
erhalten.
Sie wurde von Sunetra Gupta von der Universität
Oxford, Jay Bhattacharya von der Universität Stanford
und Martin Kulldorff von der Universität Harvard
verfasst.
Als Dr. Nabarro zu der Petition befragt wurde,
hatte er nur Gutes zu sagen. “Wirklich wichtiger Punkt
von Professor Gupta”, sagte er.
Die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) hat nun eher ungewollt bestätigt, was wir (und
viele Experten und Forscher) seit Monaten sagen: Das
Coronavirus ist nicht tödlicher und gefährlicher als
die Grippe. Die WHO-Führer machten diese Ankündigung
am Montag während eines Treffens, aber niemand schien
zu verstehen, was tatsächlich gesagt wurde.
Tatsächlich versatnden sie wohl selber nicht so genau
was sie sagten.
Während des Treffens enthüllte der WHO-Direktor
Michael Ryan, dass schätzungsweise 10 Prozent der
Weltbevölkerung mit Corona infiziert sind. Das ist
viel mehr als die offizielle Zahl der Fälle (etwa 36
Millionen).
Margaret Harris, eine WHO-Sprecherin,
bestätigte später die Zahl und erklärte, sie basiere
auf den Ergebnissen aller weltweit durchgeführten
Seroprävalenzstudien.
Obwohl Dr. Ryan sagte, dass “die große Mehrheit
der Weltbevölkerung nach wie vor gefährdet ist”, ist
dies eine gute Nachricht. Die Zahl bestätigt einmal
mehr, dass das Virus weit weniger tödlich ist, als von
allen vorhergesagt.
Wahrscheinlich noch niedriger
Ungefähr 7,8 Milliarden Menschen leben auf der
Erde. Wenn 10 Prozent infiziert sind, haben Sie es mit
780 Millionen Fällen zu tun. 1.062.360 Menschen sind
an (oder mit) an Corona gestorben. Das entspricht
einer IFR (Infektionstödlichkeitsrate) von etwa 0,14
Prozent, vergleichbar mit der Grippe.
0,14 Prozent ist mehr als 24-mal niedriger als
die von der WHO im März genannte Zahl – 3,4 Prozent.
Diese Zahl wurde für alle Modelle verwendet, auf denen
die Politiker ihre drakonische Politik basierten.
Da alles unter “Corona” klassifiziert ist,
liegt die IFR wahrscheinlich sogar unter 0,14 Prozent.
Das würde bedeuten, dass Covid viel weniger gefährlich
ist als eine Grippe.
Und was haben die Medien getan? Sie erfanden
beängstigende Schlagzeilen, um noch mehr Panik zu
erzeugen. Während uns diese einfache Rechnung zeigt,
dass dies eine gute Nachricht ist und dass die
Kronen-Skeptiker die ganze Zeit Recht hatten.
Zwangsimpfung in Österreich seit 1.10.2020 im Gesetz
erlaubt: siehe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010265§17
Absatz 4: (4) Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang
des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum
Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich
ist, kann die Bezirksverwaltungsbehörde im Einzelfall für
bestimmte gefährdete Personen die DurchfÜhrung von
Schutzimpfungen oder die Gabe von Prophylaktika anordnen.
<Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat Probleme bei der
Suche nach sogenannten „Containment Scouts“. Die
Arbeitskräfte sollen die Gesundheitsämter dabei
unterstützen, die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern,
z.B. dadurch, dass sie Kontaktpersonen von bestätigten
COVID-19-Fällen ermitteln und nachverfolgen. Im September
hatte das RKI nach einem ersten Aufruf zu Beginn der
Pandemie wieder ein entsprechendes Gesuch gestartet.
Beworben haben sich seither 3.862 Personen, berichtet
die „Welt“ (Samstagausgabe). Eingestellt wurden infolge
dieser September-Ausschreibung allerdings erst 36
Personen. Insgesamt will das RKI 520 „Containment
Scouts“ beschäftigen, nach neuesten Angaben gibt es 430
Personen in den Positionen (Stand: Mittwoch, 7.
Oktober). Gesucht werden nun aber zusätzliche 270
Personen, weil von den aktuellen Scouts einige wohl bald
aufhören. „Die Stellen werden derzeit nach und nach
besetzt“, erklärt das Institut.
Rekrutierung außerhalb von Ballungszentren besonders
schwierig
Parallel wurde die Bewerbungsfrist allerdings bis zum
14. Oktober verlängert. Es gehe darum, den Bewerberpool
für bestimmte Standorte zu erhöhen. „Das Recruiting
gestaltet sich insbesondere für Gesundheitsämter
außerhalb von Ballungszentren eher schwierig“, so das
RKI.
Berlin und Bremen, die im September noch Unterstützung
für alle Gesundheitsämter suchten, benötigen kein
zusätzliches Personal. Auch das Saarland ist versorgt.
Alle anderen Bundesländer sind auf der Suche. Lang sind
die Listen zum Beispiel in Baden-Württemberg, Bayern und
Nordrhein-Westfalen. Nur jeweils fünf Einsatzorte gibt
es hingegen in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bei den zu
besetzenden Stellen handelt es sich um Vollzeitstellen,
die auf sechs Monate befristet sind. Vergütet wird nach
dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, das
Monatsgehalt liegt bei 2.325 Euro brutto. (dts)>
Seit Beginn
der Pandemie gab es über 58'000 bestätigte
Corona-Fälle. Mehr als 1700 Menschen sind in diesem
Zusammenhang verstorben. Hier gibt es die aktuellen
Corona-Zahlen.
Zwar sinkt die Gesamtzahl der Suizide in Japan, doch
Zahlen vom August dieses Jahres belegen, dass die
Suizidrate vor allem bei Frauen und Jugendlichen
auffällig gestiegen ist. Als Grund wird oftmals die
psychische Belastung in Folge der Corona-Krise genannt.