Manipulation
von Zahlen 1.11.2021: 50%
FALSCH-Corona-PatientInnen:
Abrechnungsdaten der Krankenkassen: Nur jeder
zweite „Corona-Patient“ wegen Corona-Verdacht im
Krankenhaus
https://multipolar-magazin.de/artikel/abrechnungsdaten-krankenkassen
Nur rund die Hälfte aller hospitalisierten
COVID-19-Fälle des vergangenen Winters wurde
mit akuten Atemwegserkrankungen ins
Krankenhaus aufgenommen – alle anderen
„Corona-Patienten“ hingegen wegen ganz anderer
Krankheitsbilder. Mit viel Geduld und Aufwand
ist es Multipolar gelungen, die
Abrechnungsdaten der Krankenhäuser für die
Jahre 2019, 2020 und die ersten fünf Monate
des Jahres 2021 sicherzustellen. Diese fördern
erstaunliche Erkenntnisse zutage.
KARSTEN
MONTAG, 30. Oktober 2021, 1
Kommentar, PDF
Aus den Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit
den Krankenkassen, welche das Institut für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
bereitstellt, geht hervor, dass der Anteil der
COVID-19-Fälle mit akuten Atemwegserkrankungen
an allen stationär aufgenommen COVID-19-Fällen
im Winter 2020/21 zum Teil nur bei etwas mehr
als der Hälfte lag und die übrigen sogenannten
COVID-19-Fälle aufgrund vollkommen anderer
Krankheitsbilder wie etwa Herzinfarkt,
Harnwegsinfektionen oder Beinbruch in die Klinik
kamen. Die InEK-Abrechnungsdaten zeigen
eindeutig, welche COVID-19-Fälle primär aufgrund
der Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion
behandelt wurden und bei welchen Fällen eine
COVID-19-Erkrankung nur eine Nebendiagnose
darstellt.
Die Abrechnungsdaten fördern noch weitere
brisante Erkenntnisse zutage: So stieg im
Vergleich zu 2019 die Zahl der
intensivmedizinisch behandelten Fälle abseits
von akuten Atemwegserkrankungen – insbesondere
Schlaganfälle, Krebserkrankungen und
Herzinfarkte – nach dem ersten Lockdown
ungewöhnlich stark an. Dies deutet auf die
Folgen verschobener Behandlungen und verzögerter
Vorsorgeuntersuchungen wegen des ersten
Lockdowns hin.
Zudem zeigen die Zahlen, dass sämtliche
Lockdowns jeweils zu Zeitpunkten in Kraft
traten, als die Krankenhausbelegung in
Deutschland deutlich unter derjenigen des Jahres
2019 lag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
wusste bereits im August 2020 durch
Abrechnungsdaten der Krankenkassen, dass der
erste Lockdown zu einer extremen Unterauslastung
der Krankenhäuser geführt hatte. Trotzdem nutzte
die Bundesregierung im Winter 2020/21 das Mittel
erneut. Auch dieser zweite Lockdown führte zu
einer deutlichen Unterauslastung der
Krankenhäuser.
Aber der Reihe nach.
September 2020: Spahn und Lauterbach schließen
neuen Lockdown aus
Am 2. September 2020, schloss Spahn einen
zweiten Lockdown in
einem Gespräch mit der Bild-Zeitung aus.
Er äußerte auch, dass der Lockdown im Frühjahr
2020 nicht so drastisch hätte ausfallen müssen.
Auch Karl Lauterbach hielt in
einem Interview vom 24. September 2020
„die Wahrscheinlichkeit, noch einmal so einen
Lockdown wie vor ein paar Monaten zu erleben,
(...) für gleich null“.
Über welche Informationen verfügten Spahn und
Lauterbach im September 2020, die sie zu
derartigen Aussagen führten? Aussagen, die sich
bald darauf als falsch herausstellten, als
Bundeskanzlerin Merkel gemeinsam mit den
Ministerpräsidenten der Länder zunächst einen Teil-Lockdown
ab dem 2. November sowie einen „harten“
Lockdown ab dem 16. Dezember 2020, diesmal
sogar mit regionalen nächtlichen
Ausgangssperren, beschlossen.
Expertenbeirat überprüft seit April 2020
Corona-Sonderbelastungen
Gemäß Paragraf 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
(KHG), welches unter anderem die
Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund
von Corona-Sonderbelastungen regelt, hatte das
Gesundheitsministerium einen Beirat von
Vertretern aus Fachkreisen einberufen,
der seit April 2020 die Auswirkungen der
Sonderregelungen für die Krankenhäuser aufgrund
von COVID-19 überprüft.
Grundlage der Arbeit des Beirates sind
Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den
Krankenkassen, welche das Institut für das
Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
bereitstellt. Um kurzfristige Auswertungen des
Beirats zu ermöglichen, wurden die Krankenhäuser
mit Artikel 3 des Zweiten
Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer
epidemischen Lage von nationaler Tragweite
im Mai 2020 vom Gesetzgeber verpflichtet, neben
den bisherigen einmaligen Datenabzügen jeweils
am 31. März für das Vorjahr dem InEK zusätzlich
zeitnah unterjährige Datenlieferungen zur
Verfügung zu stellen, und zwar
-
bis zum 15. Juni 2020 für Patientinnen und
Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2020
und dem 31. Mai 2020 nach voll- oder
teilstationärer Behandlung aus dem
Krankenhaus entlassen worden sind, und
-
bis zum 15. Oktober 2020 für Patientinnen
und Patienten, die zwischen dem 1. Januar
2020 und dem 30. September 2020 nach voll-
oder teilstationärer Behandlung aus dem
Krankenhaus entlassen worden sind.
Im Rahmen weiterer Novellen des
Krankenhausentgeltgesetzes wurde Paragraf 21,
Absatz 3b mittlerweile derart angepasst, dass
die unterjährigen Daten zukünftig jedes Jahr bis
jeweils 15. Juni und 15. Oktober sowie bis 15.
Januar für das gesamte vorangegangene Jahr von
den Krankenhäusern an das InEK zu liefern sind.
Erster Lockdown: Patientenschwund,
Milliardenkosten und kaum Covid-Fälle
In einer Beiratssitzung Ende August 2020 wurde
der kurz zuvor fertiggestellte Bericht
„Analysen zum Leistungsgeschehen, zur
Erlössituation von Krankenhäusern und zu
betroffenen Patienten und ihrer Versorgung in
der Corona-Krise“ auf Basis der ersten
unterjährigen Datenlieferung für den Zeitraum 1.
Januar bis 31. Mai 2020 vorgestellt. Darin
kommen die beiden Verfasser und
Beiratsmitglieder Prof. Dr. Boris Augurzky vom
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI)
und Prof. Dr. med. Reinhard Busse von der
Technischen Universität Berlin unter anderem zu
folgenden Schlussfolgerungen:
-
Die durchschnittliche Anzahl der Patienten
in den Krankenhäusern ist mit Beginn der
zwölften Kalenderwoche im Vergleich zum
Vorjahr stark zurückgegangen, in der 15.
Kalenderwoche gar um 42 Prozent
-
Die durchschnittliche Anzahl der Patienten
auch auf den Intensivstationen ist ab der
zwölften Kalenderwoche um bis zu 20 Prozent
zurückgegangen
-
Die COVID-19-Patienten ab der zwölften
Kalenderwoche benötigten nur 1,7 Prozent der
Krankenhausbettenkapazität
-
Die COVID-19-Fälle im Zeitraum Januar bis
Mai 2020 bedurften im Schnitt nur 4 Prozent
der intensivmedizinischen Kapazitäten
-
Die Krankenhäuser hatten im Zeitraum Januar
bis Mai 2020 aufgrund der im
Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegten
Freihaltepauschalen trotz des hohen
Rückgangs von Patienten im Schnitt nur eine
Erlösminderung von 0,4 Prozent zu
verzeichnen
-
Die Freihaltepauschalen verursachten Kosten
von 4,7 Milliarden Euro allein für die
ersten drei Monate der Coronakrise
Der erhebliche Rückgang der Anzahl der
Patienten sei nur zu einem geringen Teil auf die
Verschiebung von geplanten unkritischen
Operationen zurückzuführen und erfolgte für den
Expertenbeirat hinsichtlich anderer
Krankheitsbilder in diesem Ausmaß unerwartet.
Aufgrund der sehr geringen Belastung der
Krankenhäuser durch COVID-19-Patienten wurde im
Protokoll der Beiratssitzung festgehalten,
dass „eine flächendeckende Freihaltung von
Bettenkapazitäten wie auch der Aufbau von
Kapazitäten für die intensivmedizinische
Behandlung“ sowie „eine Verlängerung der
finanziellen Hilfen nach Paragraf 21 KHG
(Freihaltepauschalen und Pauschale für
zusätzliche Intensivbetten) für die
Krankenhäuser über den 30. September 2020 hinaus
in der aktuellen Form“ nicht mehr erforderlich
sei.
Weitere Lockdowns wider besseren Wissens
Auf Anfrage von Multipolar bestätigte Professor
Busse, dass er auf Bitten von Spahn im
Expertenbeirat tätig ist und Auswertungen der
Sonderbelastungen durch das Coronavirus
erstellt. Seit spätestens Ende August 2020
wusste die Bundesregierung also nicht nur, dass
COVID-19 keine Gefahr für das deutsche
Gesundheitssystem darstellt, sondern auch, dass
die Freihaltung von Kapazitäten in den
Krankenhäusern von Fachleuten als nicht
notwendig betrachtet wurde und immense Kosten
verursacht hat. Es ist durchaus anzunehmen, dass
diese Erkenntnisse des Beirats dazu beitrugen,
dass Spahn und Lauterbach im September 2020
einen weiteren Lockdown für den folgenden Winter
ausschlossen.
Trotz dieser durch den Expertenbeirat eindeutig
belegten Erkenntnisse haben Bundeskanzlerin
Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder
allein aufgrund steigender Inzidenzfälle im
Herbst und Winter 2020 jedoch weitere Lockdowns
beschlossen und als Begründung angeführt, das
Gesundheitssystem damit vor Überlastung zu
schützen.
Ein weiterer Bericht des Expertenbeirats vom
30. April 2021 bestätigt
auf Basis aller Abrechnungsdaten für das Jahr
2020, dass die deutschen Krankenhäuser nicht ein
einziges Mal, auch nicht im November oder
Dezember 2020, vor einer Überlastung standen. Im
Gegenteil, selbst während der Zeit des zweiten
Lockdowns war die Anzahl der aufgenommenen
Krankheitsfälle in den Krankenhäusern deutlich
niedriger als im Vergleichszeitraum 2019.
Was die Berichte des Expertenbeirates
verschweigen
Trotz der inhaltlich implizierten fundamentalen
Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung
sind die Berichte des Beirates wohlwollend
formuliert und enthalten Spekulationen, welche
die Entscheidungen der Bundeskanzlerin und der
Ministerpräsidenten zumindest teilweise stützen.
So wird im Bericht vom 30. April 2021 ohne
Angabe eines Beleges vermutet, dass trotz
vorsorglicher Laboruntersuchungen auf
Corona-Infektionen bei der stationären Aufnahme
von Patienten alle behandelten akuten
Atemwegserkrankungen potentiell auf
COVID-19-assoziierte Erkrankungen zurückzuführen
sein könnten.
Zudem wurde in den Berichten des Beirates
festgestellt, dass die Übersterblichkeit im Jahr
2020 „ziemlich exakt der Anzahl der an oder mit
Covid gestorbenen Personen entsprach“, und es
wurde vermutet, dass einiges dafür spreche, dass
eine weitere, noch nicht geklärte
„Übersterblichkeit durch zusätzliche, nicht als
solche erkannte COVID-19-Tote bedingt ist“.
Daraus schließen die Autoren, dass der Rückgang
an stationären Fällen die Sterblichkeit der
nicht oder verspätet stationär behandelten
Patienten nicht erhöht hat. Diese nicht belegte
Schlussfolgerung trägt jedoch eine politische
Färbung, da die Auswertung der Abrechnungsdaten
des InEK auf das genaue Gegenteil hindeuten.
Die InEK-Daten
Grundsätzlich stellt das InEK über seinen Datenbrowser
die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den
Krankenkassen der Öffentlichkeit in einer Form
bereit, die keine Rückschlüsse auf die
persönlichen Daten der Patienten zulassen.
Allerdings sorgt eine angeblich zu hohe
Auslastung ständig – selbst mitten in der Nacht
– dafür, dass der Zugang zu diesen Daten äußerst
eingeschränkt ist.
Andere öffentlich zugänglichen Datenquellen wie
die GENESIS-Online-Datenbank des Statistischen
Bundesamts eignen sich nicht, um die Auslastung
der Krankenhäuser auf der Basis der
Abrechnungsdaten auszuwerten, da die Daten für
2020 noch nicht vorliegen. Auf Anfrage von
Multipolar teilte das Statistische Bundesamt
mit, dass erst im Februar 2022 mit der
Bereitstellung der Abrechnungsdaten für das Jahr
2020 in der GENESIS-Online-Datenbank zu rechnen
ist. Zudem würden nur die Hauptdiagnosen
veröffentlicht. Da eine nachgewiesene
COVID-19-Infektion immer nur als Nebendiagnose
von den Krankenhäusern gemeldet wird, werden
anhand dieser Daten daher keine Rückschlüsse
möglich sein, ob ein Patient primär wegen einer
akuten Atemwegserkrankung behandelt wurde oder
ein anderer Grund für die stationäre Aufnahme
vorlag.
Mit viel Geduld und Aufwand ist es Multipolar
jedoch gelungen, aussagekräftige
Abrechnungsdaten für die Jahre 2019, 2020 und
2021 über den InEK-Datenbrowser sicherzustellen.
Nur jeder zweite COVID-19-Fall aufgrund akuter
Atemwegserkrankung behandelt
Wie vom Robert Koch-Institut (RKI) im
Epidemiologischen Bulletin vom 29. Juli 2021 vorgeschlagen,
wurden zur Identifikation akuter
Atemwegserkrankungen aufgrund einer
Virusinfektion die ICD-10-Codes
J00 - J22, J44.0 und B34.9 verwendet. In den
Abbildungen 1 und 2 wurden die Fälle, die in der
Hauptdiagnose einen dieser Codes und in der
Nebendiagnose den Code U07.1 (COVID-19, Virus
nachgewiesen) enthielten, allen Fällen mit der
Nebendiagnose einer nachgewiesenen
SARS-CoV-2-Infektion gegenübergestellt. Sowohl
bei allen hospitalisierten Fällen als auch bei
den Fällen mit Intensiv-Aufenthalt mit
nachgewiesenem Virus ist zu erkennen, dass die
Anzahl der COVID-19-Fälle mit einer akuten
Atemwegserkrankung in der Hauptdiagnose
insbesondere um die Jahreswende 2020/21 deutlich
geringer ist als die gesamte Anzahl der Fälle
mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion.
Spitäler im 4R ERFINDEN eine Pandemie mit
Zahlenmanipulationen - Grafik 01 [35]
Abbildung 1: (für größere
Darstellung hier
klicken) Eigene Darstellung, Datenquelle
InEK
Spitäler im 4R ERFINDEN eine Pandemie mit
Zahlenmanipulationen - Grafik 02 [36]
Abbildung 2: (für größere
Darstellung hier
klicken) Eigene Darstellung, Datenquelle
InEK
Die Hauptdiagnosen, die nicht einer akuten
Atemwegserkrankung entsprechen und zu denen als
Nebendiagnose eine nachgewiesene
SARS-CoV-2-Infektion gemeldet wurde, sind weit
gestreut und reichen von Hirn- und Herzinfarkten
über Harnwegsinfektionen und Gehirnerschütterung
bis zu Oberschenkelhalsbrüchen. Im Grunde decken
sie das gesamte Spektrum der im Krankenhaus
behandelten Fälle ab, außer dass bei der
stationären Aufnahme ein positiver PCR-Test
festgestellt wurde. Anhand der
InEK-Abrechnungsdaten ist also sehr gut
unterscheidbar, welche COVID-19-Fälle primär
aufgrund der Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion
behandelt wurden und bei welchen Fällen eine
COVID-19-Erkrankung nur eine Nebendiagnose
darstellt.
Die hohe Anzahl von hospitalisierten
COVID-19-Fällen ohne akute Atemwegserkrankung
zum Jahreswechsel 2020/21 spiegelt dabei die
hohe Anzahl von PCR-Tests in der Bevölkerung
wider. Während in der 13. Kalenderwoche 2020
gemäß der Testzahlen
des RKI insgesamt knapp 380.000 Tests
durchgeführt wurden, waren es in der 50.
Kalenderwoche 1,5 Millionen.
Da der Anteil der COVID-19-Fälle ohne akute
Atemwegserkrankung auch auf den
Intensivstationen ähnlich hoch ist wie bei den
gesamten Hospitalisierungen, muss man davon
ausgehen, dass insbesondere um die Jahreswende
2020/21 wahrscheinlich nur maximal zwei Drittel
der auf den Intensivstationen verstorbenen
COVID-19-Fälle tatsächlich Opfer einer
SARS-CoV-2-Infektion geworden sind. Das wiederum
wirft die Frage auf, ob aufgrund der hohen
Testzahlen ein nicht unbeträchtlicher Anteil der
offiziellen COVID-19-Opfer in Wirklichkeit an
anderen Ursachen gestorben ist und die vom
Expertenbeirat erklärte Übersterblichkeit
aufgrund von COVID-19 nicht andere Gründe hat.
Zahl anderer Intensivfälle wächst nach
Lockdown stark
Die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten
Fälle abseits von akuten Atemwegserkrankungen
ist nach dem ersten Lockdown erheblich
angestiegen. Für die Vermutung, dass die
Übersterblichkeit auch auf andere Ursachen, als
das Coronavirus zurückzuführen ist, spricht auch
die im Vergleich zu 2019 hohe Anzahl aller
stationär aufgenommenen Fälle mit
Intensiv-Aufenthalt von der 22. bis zur 42.
Kalenderwoche 2020, wie dies in Abbildung 3
ersichtlich ist.
Spitäler im 4R ERFINDEN eine Pandemie mit
Zahlenmanipulationen - Grafik 03 [37]
Abbildung 3: Eigene
Darstellung, Datenquelle InEK
Da der Zuwachs der Anzahl aller Fälle mit
intensivmedizinisch behandelten akuten
Atemwegserkrankungen, unabhängig davon, ob eine
SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde oder
nicht, in diesem Zeitraum nur bei unter zehn
Prozent liegt, müssen andere Ursachen für den
Anstieg der Fälle auf den Intensivstationen
verantwortlich sein. Tatsächlich lag zwischen
der 22. und 42. Kalenderwoche 2020 die Anzahl
der intensivmedizinisch behandelten Fälle mit
Schlaganfällen, Krebs, Leberzirrhose und anderen
Krankheitsbildern zum Teil deutlich höher als im
Vergleichszeitraum im Jahr 2019, wie Abbildung 4
zeigt.
Spitäler im 4R ERFINDEN eine Pandemie mit
Zahlenmanipulationen - Grafik 04 [38]
Abbildung 4: Eigene
Darstellung, Datenquelle InEK
Da, wie aus Abbildung 5 zu erkennen ist, im
gleichen Zeitraum die Anzahl aller
hospitalisierten Fälle in 2020 im Vergleich zu
2019 signifikant zurückgegangen ist, können die
hier gewonnenen Erkenntnisse ein Hinweis darauf
sein, dass aufgrund der Verschiebung von nicht
dringend notwendigen Eingriffen und der
geringeren Nutzung von Krankenhausleistungen die
Krankheitsfälle kritischer verlaufen sind und
dementsprechend auch mehr Todesopfer gefordert
haben.
Spitäler im 4R ERFINDEN eine Pandemie mit
Zahlenmanipulationen - Grafik 05 [39]
Abbildung 5: Eigene
Darstellung, Datenquelle InEK
Abbildung 5 ist zudem zu entnehmen, dass sich
die Anzahl aller stationär aufgenommenen Fälle
mit akuten Atemwegserkrankungen trotz COVID-19
seit Beginn der Coronakrise auf einem
niedrigeren Niveau befindet als in 2019 und sich
dieser Trend in 2021 fortsetzt.
Tatsächliche Krankenhausbelegung widerspricht
Lockdown-Begründung
Auch die Krankenhausbelegungstage spiegeln
dieses Bild wieder. Auffällig ist, dass die
Lockdowns immer dann in Kraft traten, als sich
die jeweilige Auslastung der Krankenhäuser
deutlich unter dem Niveau des Vorjahres befand,
wie Abbildung 6 dies zeigt. Obwohl als Grund der
Maßnahmen stets ein Schutz des
Gesundheitssystems vor einer Überlastung
angegeben wurde, haben die tatsächliche Belegung
und die Kapazität der Krankenhäuser bei den
Entscheidungen erkennbar keine Rolle gespielt.
Spitäler im 4R ERFINDEN eine Pandemie mit
Zahlenmanipulationen - Grafik 06 [40]
Abbildung 6: Eigene
Darstellung, Datenquelle InEK
Fazit
Sinn der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19
war es offiziell, das deutsche Gesundheitssystem
vor einer Überlastung zu schützen, jedoch nicht,
die Krankenhausbelegungstage dauerhaft zu senken
und die daraus resultierenden Erlösausfälle der
Krankenhäuser mit Milliardenbeträgen aus
Steuergeldern zu kompensieren.
Zur Erinnerung: Gesundheitsminister Spahn war
im September 2020 mithilfe des Berichts des
Expertenbeirats zu dem Schluss gelangt, dass die
Maßnahmen im Frühjahr 2020 über das Ziel
hinausgeschossen waren und ein zweiter Lockdown
daher nicht notwendig sei. Anhand der
vorliegenden Daten ist es sachlich nicht
nachvollziehbar, warum Bundeskanzlerin Merkel
und die Ministerpräsidenten der Länder diesen
Fehler ein zweites Mal begingen und Ende 2020
weitere Lockdowns beschlossen. Wie zu erwarten
führten diese zu einer noch geringeren
generellen Auslastung der Krankenhäuser.
Dass trotz der niedrigen Auslastung die
intensivmedizinisch behandelten Fälle abseits
akuter Atemwegserkrankung im Vergleich zu 2019
zum Teil deutlich angestiegen sind, ist ein
Hinweis darauf, dass die Verschiebung von nicht
notwendigen Eingriffen und die geringere Nutzung
von Krankenhausleistungen sogar Menschenleben
forderten. Damit wären die Maßnahmen nicht nur
unnötig und kostenaufwändig, sondern
kontraproduktiv gewesen.
Über den Autor: Karsten
Montag, Jahrgang 1968, hat Maschinenbau
an der RWTH Aachen, Philosophie, Geschichte
und Physik an der Universität in Köln sowie
Bildungswissenschaften in Hagen studiert. Er
war viele Jahre Mitarbeiter einer
gewerkschaftsnahen Unternehmensberatung,
zuletzt Abteilungs- und Projektleiter in einer
Softwarefirma, die ein Energiedatenmanagement-
und Abrechnungssystem für den Energiehandel
hergestellt und vertrieben hat.